"Studium und Elternschaft an der TH Wildau [FH]"
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"Studium und Elternschaft an der TH Wildau [FH]"
|I Familiengerechte Hochschule Studium und Elternschaft an der Technischen Hochschule Wildau [FH] Servicebroschüre für studierende Eltern und solche, die es werden wollen II | |1 Impressum Herausgeber: Der Präsident der Technischen Hochschule Wildau [FH] Textzusammenstellung: Michael Frey, Martin Marczok, Felix Woelk Textredaktion: Michael Frey Informationsstand: Januar 2010; Änderungen vorbehalten Studium und Elternschaft an der Technischen Hochschule Wildau [FH] Servicebroschüre für studierende Eltern und solche, die es werden wollen Gesamtherstellung: Verlag News & Media, Berlin Fotos: Marcus von Amsberg Die Publikation wird durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg gefördert. Europäischer Sozialfonds – Investition in Ihre Zukunft. Herausgegeben vom Präsidenten der Technischen Hochschule Wildau [FH] 2 | Inhalt Inhalt | 3 Inhalt 54 Weitere mögliche Zuschüsse 55 Jobben 4 Vorwort 58 Finanzielle Unterstützung rund ums Kind 58 Studierendenkindergeld des Studentenwerks Potsdam 7 Vor der Geburt 59 Kindergeld für Kinder von Studierenden 8 Schwangerschaftsberatung 61 Sozialgeld 9 Vorsorgeuntersuchungen 62 Kinderzuschlag 10 Krankenversicherung 63 Unterhalt für Kinder 10 Die gesetzliche Krankenversicherung 64 Kinderbetreuung 11 Die private Krankenversicherung 68 Kinderbetreuung in Wildau und Umgebung 11 Fehlende Krankenversicherung 68 Kinderbetreuung an der TH Wildau [FH] 13 Schwangere mit Job 71 Kinderbetreuung durch das Studentenwerk Potsdam 13 Mutterschutzfrist 72 Informationen und Beratung zur frühkindlichen 15 Mutterschaftsgeld und Zuschuss vom Arbeitgeber Entwicklung und Erziehung 18 Studienorganisation 72 Informationen zur frühkindlichen Entwicklung 20 Finanzielle Unterstützung 75 Beratung zur frühkindlichen Entwicklung 20 Mutterschaftshilfe 76 Informationen zu Erziehungsfragen 22 Mehrbedarf für Schwangere 80 Beratung zu Erziehungsfragen 23 Leistungen für Erstausstattungen 24 Beihilfe zur Erstausstattung 83 Adressen und Ansprechpartner/innen 84 Adressen von Institutionen und Einrichtungen 27 Nach der Geburt 28 Finanzielle Unterstützung für Eltern 28 Wichtige Tipps zur Antragsstellung 99 Ansprechpartner/innen an der TH Wildau [FH] 102 Ansprechpartner/innen im Studentenwerk Potsdam 28 Elterngeld 32 BAföG 103 Literaturhinweise 36 ALG II 41 Wohngeld 43 Kindergeld für Studierende 45 Unterhalt für studierende Eltern 47 Stipendien und Programme 48 Darlehen 52 Sozialfonds der Studierendenschaft der TH Wildau [FH] 52 Gebührenbefreiung und Sozialtarife 110 Anhang Kinder und Karriere – Ein Qualitätsversprechen 4 | Vowort Vorwort | 5 Liebe Studentinnen und Studenten der TH Wildau [FH], Sie versteht sich als Ratgeber und Nachschlagewerk zur Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft sowie den damit verbundenen Pro- das Thema »Familie und Hochschule« hat in der letzten Zeit an blemen und Herausforderungen. Es richtet sich an alle Studieren- Bedeutung gewonnen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Die demo- den der TH Wildau [FH], die bereits Eltern sind oder aber im Laufe graphische Entwicklung, die Veränderungen im Hochschulwesen, des Studiums planen, Elternteil zu werden. Denn Umfragen zeigen: die Umstrukturierungen in der Lehre und – last but not least – die Immer mehr Studierende planen, den Wunsch nach Elternschaft veränderte Orientierung der Studierenden selbst sind nur einige und Familiengründung nicht erst im Beruf zu realisieren, sondern Punkte, die hier relevant sind. Die TH Wildau [FH] stellt sich den bereits während des Studiums. Das Berliner Studentenwerk spricht damit verbundenen Herausforderungen und begreift sie auch als sogar von einem »Trend zum frühen Kind«. Diesen Trend zu unter- Chance zu mehr Familienfreundlichkeit und Chancengerechtigkeit stützen, ist das Anliegen dieser Broschüre. Sie versucht, auf das an der Hochschule. Der Aufbau familien- und chancengerechter Fragespektrum zur Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft Studien- und Arbeitsbedingungen wird von der TH Wildau [FH] möglichst umfassend einzugehen. Das wird an der einen oder als wichtiges Qualitätsmerkmal im Wettbewerb um »kluge Köpfe« anderen Stelle nicht immer voll gelingen – allein schon wegen der verstanden. Dazu zählt z. B. die gezielte Unterstützung von jungen sich rasant verändernden Gesetzeslage zum Thema. Sollten Fragen Familien und Alleinerziehenden. Mit der Einrichtung eines Eltern- offen bleiben, wenden Sie sich bitte an das Familien-Service-Büro Kind-Zimmers und der Eröffnung eines Familien-Service-Büros sind an der TH Wildau [FH] (E-Mail: [email protected].). bereits wichtige Schritte geleistet worden. Zu nennen ist auch Die studentischen Mitarbeiter/innen dort sind bemüht, auf Ihre die erfolgreiche Auditierung als »familiengerechte Hochschule« Bedürfnisse und Fragestellungen individuell einzugehen. Sie geben durch die berufundfamilie gGmbH der gemeinnützigen Hertie- zudem Hilfestellung bei der Suche nach einer adäquaten Kinder- Stiftung. Damit beschreitet die TH Wildau [FH] einen qualitäts- betreuung und vermitteln Angebote insbesondere außerhalb der sichernden Weg, um familienfreundliche und chancengerechte regulären Betreuungszeiten (z. B. am Abend). Studien- und Arbeitsbedingungen umfassend und nachhaltig zu implementieren. Sie befindet sich dabei im Einklang mit dem Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angeboten tragfähige Instrumente Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft an die Brandenburg, das den Aufbau familienorientierter und chancen- Hand zu geben. Für kritische Hinweise und Anmerkungen sind wir gerechter Strukturen an den Brandenburger Hochschulen ideell offen und dankbar. wie materiell unterstützt. Ausdruck dessen ist u. a. das gemeinsam initiierte Qualitätsversprechen »Kinder und Karriere«, das verbindliche Mindeststandards in punkto Familienfreundlichkeit und Prof. Dr. László Ungvári Prof. Dr. Ingrid Wirth Chancengleichheit an den Brandenburger Hochschulen definiert Präsident Stellv. Gleichstellungsbeauftragte (siehe Anhang). Die Servicebroschüre »Studium und Elternschaft an der Technischen Hochschule Wildau [FH]« ist ein Teil dieser Bemühungen. 6 | Zum Aufbau der Broschüre Vor der Geburt | 7 Zum Aufbau der Broschüre Die Broschüre untergliedert sich in drei Hauptteile: Im ersten Teil werden wichtige Hinweise, Regelungen und Angebote zur Phase vor der Geburt und während der Schwangerschaft gegeben. Im zweiten Teil geht es um Regelungen und Fördermöglichkeiten nach der Geburt. Hier spielen insbesondere finanzielle Aspekte sowie Betreuungs- und Beratungsmöglichkeiten eine große Rolle. Im dritten Teil werden Adressen wichtiger Institutionen und Einrichtungen außerhalb der Hochschule sowie relevante Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen an der Technischen Hochschule Wildau [FH] und im Studentenwerk Potsdam genannt. Dem folgen im vierten Teil wichtige Literaturhinweise zum Thema. Im Anhang abgedruckt ist außerdem das Qualitätsversprechen »Kinder und Karriere«, welches gemeinsam vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und den Brandenburger Hochschulen vereinbart wurde. Vor der Geburt Die Geburt eines Kindes ist ein zentrales Ereignis im Leben einer Familie. Insbesondere für die Frau verändert sich mit der Schwangerschaft bereits vor der Geburt sehr vieles. Dabei mischen sich in die Vorfreude auf das neu entstehende Leben gerade beim ersten Kind oftmals auch Unsicherheit und Zweifel, der neuen Lebenssituation und ihren Herausforderungen gewachsen zu sein. Deshalb ist es gut, die bestehenden Rechte und Angebote zu kennen, um Beratung und eventuell auch Unterstützung zu bekommen. Im Folgenden werden einige dieser Rechte und Angebote dargestellt. 8 | Vor der Geburt Vor der Geburt | 9 1. Schwangerschaftsberatung (z. B. ALG II oder Sozialgeld) gewährt (nähere Informationen siehe Punkt I.6 »Finanzielle Unterstützung« und in den jeweiligen Bera- Für schwangere Studentinnen besteht, wie für alle werdenden tungsstellen bzw. auf den Internetseiten der Landesstiftungen). Mütter und Väter, die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung rund Anträge an die Stiftungen können nur in den Schwangerschaftsbera- um das Thema Schwangerschaft. Wird ein Schwangerschaftsab- tungsstellen gestellt werden! Deren Adressen in Brandenburg und bruch in Erwägung gezogen, ist die Beratung bei einer staatlich an- Berlin sowie von weiteren Anlaufstellen finden Sie im Adressenteil erkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle sogar unerlässlich. dieser Broschüre (ab Seite 83). Eine solche Konfliktberatung ist nach den gesetzlichen Vorgaben immer kostenlos. Dahingegen sind die Kosten für einen evtl. Schwangerschaftsabbruch selbst zu tragen. 2. Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere Entsprechende Beratungsleistungen bieten zahlreiche gemeinnüt- Schwangere und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte zige und karitative Organisationen an, so z. B. Studentinnen haben Anspruch auf ärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Arbeiterwohlfahrt (www.awo.de) Die Kosten für die dafür gesetzlich festgelegten Gesundheitsleistun- Caritas (www.caritas.de) gen übernimmt die jeweilige Krankenkasse. Darüber hinausgehen- Diakonie (www.diakonie.de) de sogenannte »Wunschleistungen« müssen selbst gezahlt werden. Deutsches Rotes Kreuz (www.drk.de) Die Vorsorgeruntersuchungen sollten regelmäßig in Anspruch pro familia (www.profamilia.de) genommen werden. Die Ärztin bzw. der Arzt stellt einen sogenann- Sozialdienst katholischer Frauen (www.skf-zentrale.de) ter Mutterpass aus. Er enthält alle Untersuchungsergebnisse, den voraussichtlichen Entbindungstermin und evtl. auftretende Sie informieren, beraten und helfen bei sozialen und finanziellen Pro- Krankheiten und Komplikationen. Der Schwangerschaftsverlauf blemen sowie persönlichen Konflikten. Darüber hinaus bieten einige wird so umfassend dokumentiert, was die gesundheitliche Sicher- Beratungsstellen kostenlose medizinische Beratung und Hilfe (z. B. heit der schwangeren Frau und des Kindes erhöht. Der Mutterpass Berliner Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung oder pro sollte immer bei sich getragen werden, da die darin enthaltenen familia 1 in Berlin). Die Berater/innen unterliegen der Schweige- Informationen gerade in Notfällen sehr wichtig sein können. pflicht. Bei Bedarf findet die Beratung anonym statt. Bei Schwangerschaftsbeschwerden, die nicht der stationären Be- In den Schwangerschaftsberatungsstellen können auch Anträge auf handlung im Krankenhaus bedürfen, unter häuslichen Bedingun- finanzielle und materielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen gen aber nur schwer kurierbar sind, besteht die Möglichkeit einer bei der Bundesstiftung »Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Schwangerenkur.2 Die Kur gilt als stationäre Vorsorgemaßnahme, Lebens« bzw. den jeweiligen Landesstiftungen gestellt werden. dauert drei Wochen und ist bei der Krankenkasse zu beantragen Diese Leistungen werden z. T. nachrangig zu anderen Leistungen (siehe auch Punkt 6.1 »Mutterschaftshilfe«). 1 Bei pro familia ist für medizinische Leistungen eine ärztliche Überweisung erforderlich. Die Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung bieten ärztliche Untersuchungen auch ohne Überweisung und für nicht krankenversicherte Personen an. 2 Im Land Brandenburg z. B. in den Schwangerenkurheimen Bad Saarow oder Buckow. 10 | Vor der Geburt Vor der Geburt | 11 3. Krankenversicherung insbesondere Schwangerschaft, Geburt und Kinderbetreuung. Die Verlängerung muss bei der gesetzlichen Krankenkasse vor Ende 3.1 Die gesetzliche Krankenversicherung des Ablaufs anhand geeigneter Unterlagen schriftlich beantragt Falls beide Eltern von Studierenden in der gesetzlichen Kranken- werden. Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise können versicherung versichert sind und die studierenden Kinder regelmä- von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Deshalb ist es ratsam, ßig unter 350 € im Monat verdienen (oder in einem sog. »Minijob« sich im Vorfeld bei der jeweiligen Krankenkasse zu erkundigen. Die 400 €), sind diese bis zum vollendeten 25. Lebensjahr im Rahmen diesbezügliche Gesetzeslage kann den §§ 5 Abs. 9 sowie 245 SGB V der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Studierende, entnommen werden. die nicht über die Eltern versichert sind, sind in der »studentischen Bekommt eine über die eigenen Eltern familienversicherte Studentin Krankenversicherung« pflichtversichert. Das ist keine eigene Kasse, ein Kind, dann kann dieses Kind auf Antrag mit in die Familienver- sondern ein bestimmter Status innerhalb der gesetzlichen Kranken- sicherung der (Groß-)Eltern aufgenommen werden. Bei einer in der versicherung. studentischen Krankenversicherung versicherten Studentin ist das neu Pflichtversicherung heißt nicht, dass man automatisch Mitglied geborene Kind automatisch dort mitversichert. einer bestimmten Kasse ist. Vielmehr können auch Studierende Die ausführlichen Gesetzestexte zur gesetzlichen Krankenversiche- zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen. rung finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de (hier: SGB V) Der Studierendenbeitrag wird einmal jährlich vom Bundesgesund- oder www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de. heitsministerium festgelegt und ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Er beinhaltet die Beiträge zur Kranken- und Pflegever- 3.2 Die private Krankenversicherung sicherung und beträgt für beides zurzeit 65,53 € im Monat mit Kind Wer sich privat versichern will, muss bei einer gesetzlichen Kranken- 3 bzw. 66,81 € im Monat ohne Kind. kasse einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stel- Der Studierendenbeitrag kann bis zum 14. Fachsemester, längstens len. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn aber bis zum vollendeten 30. Lebensjahr in Anspruch genommen des Studiums gestellt werden. Die Befreiung will aber gut überlegt werden. Danach erhöht sich der Beitrag. Seit 1. Januar 2009 ist der sein, denn sie ist für den Rest des Studiums bindend. Man kann also zu zahlende Krankenkassenbeitrag (inkl. Pflegeversicherung) bei al- nicht wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, selbst len Kassen gleich. Er richtet sich nach dem Einkommen und beträgt wenn es sich als kostengünstiger herausstellen sollte. Erst wenn zurzeit mindestens 141,54 € im Monat mit Kind bzw. 143,54 € im man durch eigene Berufstätigkeit pflichtversichert wird, kommt Monat ohne Kind. Dies entspricht dem ermäßigten Beitragssatz zur man zurück in die gesetzliche Krankenkasse. freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 % und enthält keinen Krankengeldanspruch. 3.3 Fehlende Krankenversicherung Eine Verlängerung der Dauer des Studierendenbeitrages ist aus Es kommt immer wieder vor, dass Menschen (z. B. freiberuflich familiären oder persönlichen Gründen möglich. Dazu zählen Tätige oder Migrant/innen) keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, aber die Folgen gleichermaßen 3 Kinderlose bezahlen in der Pflegeversicherung einen um 0,25 % erhöhten Beitragssatz von 2,2 %. Pflegeversicherte mit Kindern zahlen dahingegen nur einen Beitragssatz von 1,95 %. negativ. Seit der Gesundheitsreform 2007 haben alle Bundesbürger/ innen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, das Recht auf 12 | Vor der Geburt Vor der Geburt | 13 eine Krankenversicherung. Ob in einer gesetzlichen oder privaten 4. Schwangere mit Job Krankenkasse, hängt davon ab, in welchem System eine Person vorher versichert war. Wer bisher weder gesetzlich noch privat ver- Viele Studierende müssen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes sichert war, wird in dem Kassensystem versichert, dem die zuletzt neben dem Studium »jobben«, meist als »geringfügig Beschäftigte« ausgeübte Tätigkeit zuzuordnen ist. oder als Werkstudent/innen. Auch dabei gelten im Falle einer Fragen zum Krankenversicherungsschutz beantwortet das Bürger- Schwangerschaft bestimmte Regeln. telefon des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Es ist unter der bundesweiten Rufnummer 01805 996601 montags bis donners- 4.1 Mutterschutzfrist tags vom 8.00 – 18.00 Uhr erreichbar (freitags nur bis 12.00 Uhr). Der gesetzliche Mutterschutz soll schwangere Frauen, die einer ab- Fragen speziell zur gesetzlichen Krankenversicherung können unter hängigen Beschäftigung nachgehen, vor Überforderung und gesund- der Rufnummer 01805 996602 gestellt werden. heitlichen Schäden schützen. Zudem sollen sie sich während der Falls man sich freiwillig entschließen sollte, keine Krankenversiche- Schwangerschaft weder wegen Gehaltseinbußen noch um ihren rung abzuschließen – z. B. um als Selbständige/r Kosten zu sparen –, Arbeitsplatz Sorgen haben. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle fährt man auf dünnem Eis Schlittschuh. Es werden keinerlei Kosten schwangeren Frauen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhält- übernommen, weder vom Sozialamt, noch von der Pflegekasse. nis stehen. Dazu zählen auch Studentinnen mit Job.4 Kosten für Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Reha- Der Arbeitgeber dieser Frauen ist dazu angehalten, die Vorschriften Maßnahmen müssen selbst getragen werden. Im Falle eines Kranken- des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und durch die Gestaltung des hausaufenthalts kann das schnell eine vier- bis fünfstellige Summe Arbeitsplatzes, der Arbeitszeit und der Arbeitsabläufe dafür Sorge zu werden. tragen, dass sowohl die werdende als auch stillende Mutter vor ge- In ganz besonderen Notfällen können hier die Zentren für sexuelle sundheitlichen Gefahren geschützt wird. Um dies dem Arbeitgeber Gesundheit und Familienplanung in Berlin (ehem. »Sozialmedizini- zu ermöglichen, ist er frühzeitig über die Schwangerschaft zu in- scher Dienst«) weiterhelfen (Adressen siehe S. 83ff). Sie bieten formieren. Dabei kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden. Die kostenlos medizinische Hilfe speziell für nicht krankenversicherte Kosten dafür sind vom Arbeitgeber zu tragen. Menschen an. Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). In dieser Zeit sind erwerbstätige schwangere Frauen von der Arbeit freizustellen. Sie dürfen in der sechswöchigen Schutzfrist nur dann weiterbeschäftigt werden, wenn sie dies selbst ausdrücklich wünschen. Dies ist jedoch jederzeit durch die Schwangere widerrufbar. Studentinnen im Praktikum fallen ausdrücklich nicht unter das Mutterschutzgesetz und die damit verbundene Schutzfrist!! D. h., sie allein 4 z. B. auf Basis einer »geringfügigen Beschäftigung« (sog. Mini-Job) 14 | Vor der Geburt Vor der Geburt | 15 die Schwangere die Schwangerschaft noch nicht mitgeteilt hatte, so ist die Kündigung trotzdem unwirksam. Jedoch muss die Schwangere nun die Schwangerschaft bekannt geben und u. U. nachweisen, dass die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bestand. Befristete Arbeitsverträge, die während der Schwangerschaft auslaufen, bleiben hiervon jedoch unberührt. Hier liegt keine Kündigung vor, so dass der Vertrag einfach ausläuft. Seitens der Schwangeren besteht in diesem Falle kein Anspruch auf eine Verlängerung des Arbeitsvertrages. Ebenfalls möglich bleibt die eigene Kündigung durch die Schwangere selbst. Diese wird jedoch im Standardfall erst zum Ende der Schutzfrist (acht bzw. zwölf Wochen) nach der Geburt wirksam. Soll die Kündigung früher oder später wirksam werden, sind die gesetzli(und nicht etwa die Praktikumsstelle) tragen im Falle einer Schwan- chen Kündigungsfristen zu beachten. gerschaft die Verantwortung für ihre Gesundheit und die des werdenden Lebens. Es empfiehlt sich daher genau zu prüfen, welche 4.2 Mutterschaftsgeld und Zuschuss vom Arbeitgeber Praktikumstätigkeiten unter diesem Aspekt in den letzten Wochen Das Mutterschaftsgeld ersetzt das Arbeitseinkommen während der einer Schwangerschaft noch auszuüben sind und welche nicht. gesetzlichen Mutterschutzfrist. Alle werdenden Mütter, die einer Gleiches kann auch für bestimmte Labortätigkeiten gelten. Im Falle abhängigen Beschäftigung nachgehen, haben Anspruch auf Mutter- von Unsicherheit oder Zweifel kann es besser sein, der eigenen schaftsgeld (egal, ob privat oder gesetzlich krankenversichert). Dies »inneren Stimme« zu folgen als den Anweisungen eines/einer gilt auch für studierende Mütter, die beispielsweise neben dem Praktikumsvorgesetzten oder den Vorgaben zur Einhaltung der Studium geringfügig beschäftigt sind. Dabei gelten hinsichtlich der Regelstudienzeit. Höhe und Ansprüche folgende Differenzierungen: Pflicht- oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer geringfügigen Beschäftigung ohne Kranken- Kündigungsverbot Während der Schwangerschaft und in der Zeit des Mutterschutzes 5 geldanspruch (z. B. Studentinnen mit Nebenjob) erhalten in der darf vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht gekündigt werden. Das Regel pro Tag 13 € Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Kündigungsverbot gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Schwanger- In der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frau- schaft eingetreten ist. Wird in dieser Zeit eine Kündigung ausge- en mit einer geringfügigen Beschäftigung erhalten Mutterschafts- sprochen, so ist sie unwirksam, sofern der Arbeitgeber über die geld von einmalig bis zu 210 € durch das Bundesversicherungsamt. Schwangerschaft Bescheid wusste. Konnte er es nicht wissen, weil In der privaten Krankenversicherung versicherte oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld 5 Dies gilt später auch während der Elternzeit, falls diese genommen wird. einmalig bis zu 210 € durch das Bundesversicherungsamt (evtl. 16 | Vor der Geburt Vor der Geburt | 17 zzgl. Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13 € Bundesversicherungsamt pro Tag und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt). Mutterschaftsstelle Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde, erhalten pro Tag 13 € Mutter- E-Mail: [email protected] schaftsgeld. Der evtl. Arbeitgeberzuschuss wird diesen Frauen von Telefonberatung: 0228 619-1888 der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt gezahlt. (Mo. bis Fr. 9 – 12 Uhr; Do. auch 13 – 15 Uhr) Selbstständig erwerbstätige Studentinnen, die z. B. auf Basis von Honorar- oder Werkverträgen arbeiten, haben meist keinen Informationen: Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Eine Ausnahme besteht dann, Weitere Infos zu Mutterschutz und Mutterschaftsgeld gibt es beim wenn sie freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit »Themen-Lotsen« auf den Internetseiten des Bundesministeriums Krankengeldanspruch versichert sind. für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): www.bmfsfj.de oder beim »Familien-Wegweiser« (www.familien-wegweiser.de). Höhe: Beim BMFSFJ kann auch die Broschüre »Mutterschutzgesetz. Leit- Die Höhe des Mutterschaftsgeldes errechnet sich auf Basis des faden zum Mutterschutz« als PDF-Dokument abgerufen oder als durchschnittlichen Nettoverdienstes der drei letzten Monate. Der Ausdruck kostenlos bestellt werden (Rubrik »Publikationen«). Sie Krankenkasse ist dafür vom Arbeitgeber eine Verdienstbescheini- enthält ausführliche Informationen zum Mutterschaftsgeld und gung vorzulegen. Die Mutterschaftsgeldleistungen von der Kran- der Höhe des Mutterschaftsgeldes sowie ein Rechenbeispiel. kenkasse betragen maximal 13 € pro Tag. Übersteigt das tägliche Nettogehalt diesen Betrag, muss der Arbeitgeber die Differenz bis zum durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate 5. Studienorganisation zahlen (»Arbeitgeberzuschuss«). Dies gilt allerdings nur, solange ein Beschäftigungsverhältnis weiterhin besteht. Schwangerschaft, Geburt und Betreuung von Kindern wirken sich auch auf die Organisation eines Studiums aus. Wichtig ist deshalb, Antrag: sich möglichst frühzeitig über die anstehenden Veränderungen Das Mutterschaftsgeld wird zusammen mit der ärztlichen Beschei- bewusst zu werden, um rechtzeitig Schritte zu ihrer Bewältigung nigung des voraussichtlichen Entbindungstermins bei der Kranken- anzugehen. Geschieht dies, dann lassen sie sich meist mit wesent- kasse bzw. bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungs- lich weniger Stress und Aufwand bewältigen. Denn die hochschul- amtes beantragt. In der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder rechtlichen Rahmenbedingungen kommen dem mittlerweile freiwillig versicherte Studentinnen stellen den Antrag bei ihrer je- relativ gut entgegen. So heißt es etwa im neuen Brandenburgischen weiligen Krankenkasse. Familien- oder privat versicherte Studentinnen Hochschulgesetz (BbgHG) vom 19.12.2008 zu den Aufgaben von stellen den Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesver- Hochschulen, dass hierzu auch gehört, den »besonderen Belangen sicherungsamtes (Antragsformulare können von der Internetseite von Hochschulmitgliedern mit Kindern oder mit Pflegepflichten www.mutterschaftsgeld.de herunter geladen werden): Rechnung« zu tragen (§ 3 Abs. 4). Dementsprechend wird dort in Bezug auf die Studien- und Prüfungsordnungen auch klar formu- 18 | Vor der Geburt Vor der Geburt | 19 lichen Gründen diese Labortätigkeiten nicht ausüben und kann auch nicht dazu verpflichtet werden. Dies betrifft z. B. Labore, in denen mit biochemischen Stoffen gearbeitet wird. Ob die jeweils auszuübende Labortätigkeit unter den gesetzlichen Mutterschutz fällt, ist beim zuständigen Laborleiter oder der Laborleiterin zu erfragen. In allen Fällen einer beabsichtigten Abweichung vom regulären Studien- und Prüfungsverlauf aufgrund von Schwangerschaft oder Betreuungserfordernissen empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einer Antragsstellung (und hierbei möglichst früh!) das beratende Gespräch mit dem oder der jeweiligen Studiengangssprecher/in, Praktikumsbeauftragten oder dem Dekan zu suchen. liert, dass »die Belange Studierender mit Kinderbetreuungs- und Insbesondere die Studiengangsprecher/innen stehen bei persönlich Pflegepflichten zu berücksichtigen sind« (siehe § 18 Abs. 1 und bzw. familiär bedingten Schwierigkeiten im Studienverlauf beratend § 21 Abs. 1 BbgHG). So müssen z. B. Prüfungsordnungen die Inan- zur Seite. Gleiches gilt für den StuRa, die Gleichstellungsbeauftragte spruchnahme der Mutterschutz- und Elterngeldfristen zulassen sowie das Familien-Service-Büro. (vgl. § 21 Abs. 1 BbgHG). So lassen sich durch Eigeninitiative und frühzeitige Beratungsge- Diese hochschulrechtlichen Vorgaben gelten in abgewandelter spräche individuelle und einvernehmliche Lösungen für Studie- Form auch für die Studien- und Prüfungsordnungen an der rende mit Familienaufgaben oder in der Schwangerschaft finden. Technischen Hochschule Wildau [FH]. So entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs auf Antrag über individuell Urlaubssemester mögliche Abweichungen vom normalerweise vorgesehenen Studien- Schwangere und Studierende mit Kind können auch die Möglichkeit und Prüfungsablauf. Als wichtige Gründe hierfür können z. B. eines Urlaubssemesters nutzen. Hierbei sollte aber zuvor geprüft Schwangerschaft und Geburt oder besondere Kinderbetreuungs- werden, welche Auswirkungen das auf die eigene Lebenssituation erfordernisse geltend gemacht werden. und den weiteren Studienverlauf hat (z. B. hinsichtlich der Finan- Auch bezüglich des obligatorischen Pflichtpraktikums können zierung und des Wiedereinstiegs). Vor einer Entscheidung sollte auf auf Antrag familiengerechte Lösungen gefunden werden. Die jeden Fall eine Beratung bei den jeweiligen Studiengangsprecher/ Hochschule bzw. die einzelnen Fachbereiche sind hier grundsätz- innen und BAföG-Beauftragten der Fachbereiche erfolgen. lich um Unterstützung bemüht. Entsprechende Anträge sind an Auch die Sozialberatung beim Studentenwerk Potsdam kann hier den Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs zu stellen. weiterhelfen. Zu beachten ist auch, dass bei Laboren, in denen mit Stoffen han- Wichtige Konsequenzen eines Urlaubssemesters sind u. a.: tiert wird, die das werdende Leben oder die schwangere Studentin Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, aber nicht als evtl. gefährden können, die gesetzlichen Mutterschutzbestimmun- Fachsemester (wichtig für die Einhaltung der Regelstudienzeit!); gen greifen. D. h., die schwangere Studentin darf aus gesundheit- die BAföG-Zahlung wird unterbrochen; 20 | Vor der Geburt Vor der Geburt | 21 die Pflichtversicherung in der studentischen Krankenversiche- Haushaltshilfe (wenn der Haushalt wegen Schwangerschaft oder rung läuft weiter; Entbindung selbst nicht weitergeführt und auch von keiner ande- studentische Nebenjobs werden voll sozialversicherungspflichtig; ren Person im Haushalt übernommen werden kann). es sind Rückmeldegebühren zu zahlen; Semesterticketbeiträge können bei Nichtnutzung auf Antrag erstattet werden (beim Hebammenhilfe Semesterticketbüro); aus sozialen Gründen kann auch beim StuRa Die Hebammenhilfe kann nach Bekanntwerden der Schwanger- ein Antrag auf Erstattung gestellt werden; schaft in Anspruch genommen werden. Sie wird von der gesetz- es besteht die Möglichkeit, ALG II zu beantragen; lichen Krankenkasse bezahlt und beinhaltet Vor- und Nachsorge- es gibt für in Berlin wohnende Studierende keinen Gutschein für leistungen für Mutter und Kind. Die Hebamme kann selbst ausge- einen Kita-Platz. sucht werden. Adressen sind im Internet unter www.hebammenbrandenburg.de bzw. www.berliner-hebammenverband.de zu fin- Urlaubssemester werden beim zuständigen Fachbereich schrift- den. Dort gibt es jeweils auch eine Übersicht mit Geburtshäusern lich beantragt. Studierende im Urlaubssemester sind nur im (neben der Hausgeburt eine weitere mögliche Alternative zur Ausnahmefall berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen oder Krankenhausgeburt). Prüfungsleistungen zu erbringen. Die Entscheidung hierüber trifft der zuständige Fachbereich. Auch hier sind die Fachbereiche be- Zuzahlungsbefreiung müht, die Belange der Studierenden mit Kinderbetreuungs- und Schwangere Studentinnen sind von den Zuzahlungen für Arznei-, Pflegepflichten angemessen zu berücksichtigen. Verband- und Heilmittel, die mit der Schwangerschaft in Verbindung stehen, befreit. Dies gilt auch für die gesetzliche Praxisgebühr, sofern der Arztbesuch im Zusammenhang mit der Schwangerschaft 6. Finanzielle Unterstützung steht. 6.1 Mutterschaftshilfe Schwangerenkur Studentinnen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert Ebenfalls können schwangere Studentinnen einen Anspruch auf sind, haben bei Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf Schwangerenkur geltend machen. Kuranträge gibt es bei der jeweili- Mutterschaftshilfe. Dazu gehören neben den Vorsorgeuntersuchun- gen Krankenkasse. Der Kurantrag ist von Frauenarzt/-ärztin und der gen, der ärztlichen Betreuung und der Hebammenhilfe folgende Schwangeren auszufüllen und bei der Krankenkasse einzureichen. Leistungen: Die Kasse überprüft den Antrag und teilt nach ca. 3 – 4 Wochen Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln; mit, ob eine Kostenübernahme erfolgt oder nicht. Weitere Infos stationäre Entbindung mit Unterkunft, Pflege und Verpflegung zu den Voraussetzungen und Bedingungen einer Schwangerenkur (auch für das Neugeborene) bis längstens sechs Tage nach der gibt es z. B. direkt auf der Website des AWO-Schwangerenkurheims Entbindung; »Haus an der Sonne« in Bad Saarow: www.schwangerenkur.de. häusliche Pflege (bei einer Hausgeburt); 22 | Vor der Geburt Vor der Geburt | 23 Mutterschaftsgeld Höhe: Das Mutterschaftsgeld als reguläre Leistung der Mutterschaftshilfe Die Höhe des Mehrbedarfs für Schwangere nach § 21 Abs. 2 SGB II erhalten nur Studentinnen, die neben dem Studium in einem ab- beträgt ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 % des Regelsatzes von hängigen Beschäftigungsverhältnis (z. B. als studentischer Nebenjob) zurzeit 359 €. Dies sind für Alleinlebende ca. 60 € im Monat, für mit stehen (Infos siehe oben unter Punkt 4 »Schwangere mit Job«). Lebenspartner/in Zusammenlebende ca. 54 € im Monat. 6.2 Mehrbedarf für Schwangere (nach § 21 Abs. 2 SGB II) 6.3 Leistungen für Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Auch schwangere Studentinnen können bei Bedürftigkeit einen Geburt (nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 SGB II) Anspruch auf Mehrbedarf im Rahmen des ALG II geltend machen Leistungen für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung (»Mehrbedarfszuschlag«). Dies gilt dann, wenn das eigene Ein- im Rahmen des ALG II können auch schwangere Studentinnen kommen nicht oder nur geringfügig über dem Regelsatz des ALG (auch nicht beurlaubte!) beantragen. Voraussetzung dafür ist eben- II liegt (für Alleinstehende sind dies derzeit 359 €) und auch die falls ein unter oder nur geringfügig über dem ALG II-Regelsatz von 7 Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Ausländische 359 € für Alleinlebende liegendes Einkommen sowie die Einhaltung Studentinnen aus Nicht-EU-Ländern mit einer Aufenthaltsgenehmi- der entsprechenden Vermögensgrenzen (siehe oben Punkt 6.2). Die gung nur zum Zwecke des Studiums können keinen Anspruch auf Leistungen werden einmalig und pauschal gewährt. In Berlin betragen Mehrbedarf für Schwangere nach SGB II geltend machen. diese z. B. für: Schwangerschaftsbekleidung 142 € Antrag: Babyerstausstattung 310 € Ein Antrag auf Mehrbedarf für Schwangere nach § 21 Abs. 2 SGB II Kinderwagen (gebraucht) mit Matratze 100 € kann nach der zwölften Schwangerschaftswoche beim zuständigen Job- Kinderbett (gebraucht) mit Matratze Center (bzw. ARGE) gestellt werden. Dazu ist der Antrag auf ALG II Kinderhochstuhl 100 € 15 € vollständig auszufüllen (Formulare unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen und Bürger > Arbeitslosigkeit > ALG II > Antrag > Formulare). Anträge auf Leistungen für Erstausstattungen bei Schwangerschaft Nicht beurlaubten Studentinnen empfiehlt das Studentenwerk Berlin, und Geburt können ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche beim zum Antrag ein gesondertes Schreiben hinzuzufügen, in dem aus- zuständigen Job-Center (bzw. ARGE) gestellt werden (Adressen siehe drücklich darauf hingewiesen wird, dass nur der Mehrbedarf für Adressteil). Wie beim Mehrbedarf für Schwangere (s. o.) muss dafür Schwangere beantragt wird (siehe Broschüre »Studieren mit Kind ein kompletter Antrag auf ALG II ausgefüllt werden. Das Studenten- in Berlin«, S. 12. Hier ist auch ein Musterschreiben abgedruckt. werk Berlin empfiehlt auch hier nicht beurlaubten Studentinnen Als PDF-Dokument gibt es die Broschüre im Internet unter www. dem Antrag ein extra Schreiben beizulegen, in dem ausdrücklich studentenwerk-berlin.de > Beratung und Betreuung > downloads). darauf hingewiesen wird, dass nur diese Leistungen beantragt werden (Musterschreiben s. o.). 7 Die Freibeträge für Vermögen liegen bei 150 € pro Lebensjahr (maximal aber bei 9.750 €). Zusätzlich gilt eine Schongrenze für Altersvorsorgevermögen (außerhalb der sog. »Riester-Rente«) von 250 € pro Lebensjahr (maximal allerdings 16.250 €). Das Schonvermögen für jedes minderjährige Kind beträgt 3.100 €. 24 | Vor der Geburt Vor der Geburt | 25 6.4 Beihilfen zu Erstausstattung und Lebensführung durch die drei Jahre gewährt (allerdings nicht für Zeiten, in denen Anspruch Landesstiftungen »Hilfe für die Familie« auf Elterngeld besteht). Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leis- In Berlin und Brandenburg gibt es Landesstiftungen der Bundes- tungen, so dass kein Rechtsanspruch auf ihre Gewährung besteht. stiftung »Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens« (s. oben Punkt 1). Sie heißen »Hilfe für Familie in Not – Stiftung des Antrag: Landes Brandenburg« bzw. »Hilfe für die Familie – Stiftung des Anträge auf Stiftungsleistungen müssen vor Beginn der Mutter- Landes Berlin«. Wenn die gesetzlichen Leistungen (z. B. Kindergeld, schutzfrist bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, ALG II, Sozialhilfe) im Einzelfall (Adressen siehe S. 83ff). Für die Antragsstellung sind folgende nicht ausreichen, können die Stiftungen ergänzende Leistungen Unterlagen erforderlich: zur Verfügung stellen. Sie beinhalten für Schwangere in der Regel Immatrikulationsbescheinigung Geldmittel für folgende Dinge: Personalausweis/Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung Schwangschaftskleidung Mutterpass Erstausstattung des Kindes, Kinderbett, Kinderwagen und Hoch- Mietvertrag und Nebenkostennachweis stuhl Nachweise zu Familieneinkommen und monatl. Belastungen Ergänzung der Wohnungseinrichtung Aktueller Kontoauszug kurzzeitige, überbrückende Leistungen Unterlagen über vorhandenes Vermögen Nach der Geburt des Kindes eine Kopie der Geburtsurkunde In Einzelfällen können zur Überwindung besonderer Notlagen auch zweckgebundene finanzielle Zuschüsse, zinslose Darlehen oder Bürg- Weitere Infos können den Webseiten der Landesstiftungen ent- schaften gewährt werden. Dies kann auch eine laufende Leistung zur nommen werden: Unterstützung der Lebensführung beinhalten. Sie wird maximal für www.familien-in-not.de (»Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg«) www.stiftungshilfe.de (»Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin«) 26 | Vor der Geburt Nach der Geburt | 27 Nach der Geburt Mit der Geburt eines Kindes beginnt auch für die Eltern ein neuer Lebensabschnitt. Neben der Freude über das neugeborene Leben werden sie mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert, deren Gemeinsamkeit größtenteils darin besteht, dass sie neu sind. Ein großer Teil dieser neuen Herausforderungen ist finanzieller Art, deshalb werden in diesem Teil überwiegend Informationen hierzu gegeben (Abschnitte 1. und 2.). Ein anderer Teil betrifft organisatorische Fragen, wie z. B. die Kinderbetreuung, oder inhaltliche Fragen, etwa zur frühkindlichen Entwicklung oder Erziehung. Auch auf solche Fragen werden erste Antworten gegeben (Abschnitte 3. und 4.). 28 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 29 1. Finanzielle Unterstützung für Eltern nach dem BAföG angerechnet. Dies gilt auch für andere Sozialleistungen wie z. B. ALG II, Sozialgeld oder Wohngeld. 1.0 Wichtige Tipps zur Antragsstellung Studierende aus dem Ausland haben dann keinen Anspruch auf Eltern- Anträge rechtzeitig stellen, auch wenn Bescheide/Nachweise fehlen! geld, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung nur zum Zwecke des Wenn eine Antragstellung beabsichtigt wird, diese aber von anderen Studiums (§16 AufenthG) besitzen. Dies gilt auch für andere Fami- Bescheiden abhängig ist, welche noch nicht ergangen sind, kann lienleistungen wie z. B. Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss. vorab bereits ein formloser Antrag gestellt werden. Als Formulierung bietet sich beispielsweise Folgendes an: »Ich stelle einen Antrag auf .... Entsprechende Unterlagen, die für den Antrag notwendig sind, werden nachgereicht, sobald mir diese vorliegen.« So beginnt der mögliche Bewilligungszeitraum für die beantragten Leistungen bereits bei formloser Antragsstellung und es gehen keine Leistungen »verloren«. 1.1 Elterngeld Mütter und Väter können seit Anfang 2007 bei der Geburt eines Kindes Elterngeld beantragen. Rechtliche Grundlage dafür ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Das Elterngeld fungiert auch als Lohnersatzleistung, die den durch die Betreuung eines Kindes entstehenden Verdienstausfall zum Teil Dauer: ersetzen soll. Das Elterngeld soll den verschiedenen Familiensitua- Elterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes tionen Rechnung tragen. Es wird für erwerbstätige (auch selbststän- bezogen werden. Ein Elternteil allein (Vater oder Mutter) kann al- dige oder erwerbslose) Elternteile sowie für studierende und in der lerdings höchstens für zwölf Monate Elterngeld beantragen. Zwei Ausbildung befindliche Eltern gezahlt. weitere Monate kommen hinzu, wenn auch der andere Elternteil zugunsten der Kinderbetreuung auf Erwerbseinkommen ganz oder Anspruch: teilweise verzichtet (sog. »Partnermonate«). Auf Elterngeld haben alle Eltern Anspruch, die Die Aufteilung der 14 Elterngeldmonate zwischen beiden Eltern- ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen; teilen ist frei gestaltbar (Grundbedingung: Beide Elternteile über nicht oder nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig sind; nehmen jeweils mindestens zwei Elterngeldmonate). So können z. B. mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben; beide Elternteile gleichberechtigt jeweils sieben Monate Elterngeld einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundes- beziehen. Dies kann nacheinander oder für beide Elternteile gleich- republik Deutschland haben. zeitig erfolgen. Das Elterngeld kann bei gleichem Budget auch auf die doppelte Anzahl der Monate gedehnt werden. Eine Person kann dann Das Studium muss zum Elterngeldbezug nicht unterbrochen werden. bis zu 24 Monate halbes Elterngeld beziehen (bei Alleinerziehenden Der Mindestbetrag von 300 € Elterngeld wird nicht auf Leistungen sind dies bis zu 28 halbe Monatsbeträge). 30 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 31 Studieren beide Elternteile und sind nebenher nicht erwerbstätig, dann Mindestsatz von 300 € monatlich gezahlt (der Mindestsatz wird nicht kann aufgrund des nicht wegfallenden Erwerbseinkommens nur für auf Leistungen nach dem BAföG angerechnet). Liegt das durch- zwölf Monate Elterngeld bezogen werden, auch wenn beide Eltern- schnittliche Einkommen zwischen 301 € bis 340 €, werden 100 % teile sich gemeinsam um die Kinderbetreuung kümmern. Geht eines gezahlt. Wenn das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als der studierenden Elternteile zumindest im Rahmen eines »Mini-Jobs« 1.000 € monatlich ist, wird die Ersatzrate auf bis zu 100 % angeho- einer Erwerbstätigkeit nach, welche aufgrund der Kinderbetreuung ben. Für je 20 €, die das Einkommen unter 1.000 € liegt, wird die reduziert wird, dann besteht Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Ersatzrate um 1 % angehoben. Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld, vorausgesetzt Die Tabelle zeigt die geschilderte Aufschlüsselung des Elterngeldes: ihnen steht das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht selbst zu; es erfolgt eine Minderung des Erwerbseinkommens; Einkommen Elterngeld sie leben ohne den anderen Elternteil in einem gemeinsamen 300 € und weniger 300 € (Mindestsatz) Haushalt mit dem Kind. 301 € – 340 € 100 % 341 € – 1.000 € zwischen 67 % und 100 % Alleinerziehende mit gemeinsamem Sorgerecht erhalten nur zwölf 1.001 € – 2.685 € 67 % Monate Elterngeld. über 2.686 € 1.800 € (Höchstsatz) Das nach der Geburt gewährte Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld der Mutter angerechnet. Nimmt also die Mutter während der Beispiel: ersten zwei Lebensmonate des Kindes das Elterngeld in Anspruch, Entfallendes Einkommen: 600 € dann gilt das Mutterschaftsgeld als Elterngeld. Entsprechend redu- Differenz zu 1.000 € = 400 € ziert sich ihr eigentliches Elterngeld um zwei Monate. Erhöhung des Prozentsatzes um 20 % (400 : 20 = 20) Anders hingegen beim Vater: Nimmt er die ersten zwei Lebensmona- Das Elterngeld beträgt also 87 % statt 67 % des Einkommens (für te des Kindes die berufliche Auszeit, dann erhalten die Eltern das dieses Beispiel = 522 €.). Elterngeld für den Vater plus das Mutterschaftsgeld für die Mutter. Es lohnt sich also finanziell für beide Eltern, wenn der Vater in den Bei Mehrlingsgeburten gibt es für das zweite und jedes weitere Kind ersten Lebensmonaten des Kindes die Betreuung übernimmt und 300 € zusätzlich zum errechneten Elterngeld für das erste Kind. entsprechend Elterngeld beantragt! Familien mit mehr als einem Kind erhalten einen Geschwisterbonus. Das nach den allgemeinen Regeln zustehende Elterngeld (auch der Höhe: Mindestbetrag von 300 Euro) wird um 10 Prozent, mindestens aber Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und maximal 1.800 €. Es um 75 Euro im Monat erhöht. Bei zwei Kindern im Haushalt be- ersetzt in der Regel 67 % des letzten Nettoeinkommens und steht steht der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag so lange, bis das ältere der Person zu, die für die Erziehung des Kindes ihre Berufstätigkeit Geschwisterkind drei Jahre alt ist. Bei drei und mehr Kindern im unterbricht. Zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes wird das Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Geschwisterkinder das Nettoeinkommen der antragstellenden Person (nicht das Familien- sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sonderregelungen einkommen) herangezogen. Gibt es kein Einkommen, wird der gelten für angenommene und behinderte Kinder. 32 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 33 Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senio- Das Amt für Ausbildungsförderung bietet (gemeinsam mit anderen ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) befindet sich ein Elterngeldrechner, Abteilungen des Studentenwerks Potsdam) auch einmal im Monat mit dem sich die Höhe des persönlichen Elterngeldanspruchs auf Sprechstunden an der TH Wildau [FH] an. Die genauen Termine sind Basis der individuellen Einkommensverhältnisse errechnen lässt der Rückseite des aktuellen Mensabegleiters zu entnehmen. (www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet eigene Internetseiten zum BAföG an. Dort findet sich ein Überblick Antrag: nach dem aktuell gültigen Stand und es können Regelungen, Das Elterngeld muss schriftlich bei den zuständigen Elterngeldstellen Beispiele und Gesetzestexte nachgeschlagen werden: der Bundesländer beantragt werden (siehe Adressenteil). Jeder Eltern- www.das-neue-bafoeg.de/ oder www.bafoeg.bmbf.de. teil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Dabei erfolgt eine Festlegung auf Zahl und Lage der Bezugsmonate. Dies Schwangerschaft kann einmalig geändert werden. Darüber hinaus kann eine Änderung Nach § 15 Abs. 2a BAföG wird Ausbildungsförderung auch dann ge- nur noch in besonderen Härtefällen erfolgen. leistet, wenn die Studentin infolge einer Schwangerschaft oder Er- Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt krankung an der zeitweiligen Durchführung des Studiums gehindert werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letz- ist. Dies gilt allerdings nur bis zum Ende des dritten Kalendermonats ten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag nach der Krankschreibung! Danach erfolgt keine Leistung mehr. auf Elterngeld eingegangen ist. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Elterngeld und Eltern- Kinderbetreuungszuschlag zeit« des BMFSFJ, telefonisch zu bestellen unter 01805 778090 sowie Studierenden mit einem Kind bis zum vollendeten zehnten Lebens- im Internet unter www.bmfsfj.de (> Publikationen). jahr, die BAföG erhalten, wird auf Antrag ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt (§ 14 b BAföG). Er beträgt monatlich 113 € für das 1.2 BAföG erste Kind (plus 85 € für jedes weitere Kind). Der Kinderbetreuungs- Im BAföG bestehen einige Vergünstigungen und Sonderregelungen zuschlag wird gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 BAföG als Vollzuschuss ge- für schwangere Studentinnen und Studierende mit Kind, die im Folgen- währt (muss also nach Beendigung der Förderung nicht zurückge- den kurz dargestellt werden. Generell ist eine Erhöhung der BAföG- zahlt werden). Er wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil Sätze zum WS 2010/11 geplant. Zur ausführlichen Information und gewährt. genauen Prüfung der eigenen Ansprüche empfiehlt sich die persönliche Beratung beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Verlängerung der Förderung Potsdam. Bei Schwangerschaft sowie Pflege und Erziehung eines Kindes ist eine Verlängerung des BAföG-Bezugs über die Förderungshöchst- Sprechzeiten der zuständigen Sachbearbeiter/innen: dauer hinaus möglich. Die Förderungshöchstdauer entspricht der Di. 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr, Do. 13 – 16 Uhr Regelstudienzeit, die in der Studien- und Prüfungsordnung der In der übrigen Zeit steht für allgemeine Fragen das BAföG-Beratungs- Hochschule für die jeweilige Fachrichtung bzw. den Studiengang büro von 9 – 15 Uhr (freitags nur bis 14 Uhr) zur Verfügung (Adresse festgelegt ist. Verzögert sich die Beendigung des Studiums aufgrund siehe S. 102). 34 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 35 von Schwangerschaft und/oder Kindererziehung, dann kann nach § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer beantragt werden (Antragsformular auf den Internetseiten www.studentenwerk-potsdam.de (> Studienfinanzierung > Downloads/ Form- und Merkblätter). Gleiches gilt für eine Verschiebung der erforderlichen Leistungsnachweise. In beiden Fällen ist vor der Antragstellung eine persönliche Vorsprache und Beratung beim Amt für Ausbildungsförderung geboten. Das über die Förderungshöchstdauer geleistete BAföG wird gemäß § 17 Abs.2 Nr. 2 BAföG als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Folgende Verlängerungszeiten gelten dabei als angemessen: Verlängerungsgrund Semesterzahl licher Freibetrag von 520 € geltend gemacht werden. Allerdings wird Schwangerschaft ein Semester davon das Einkommen des Partners/der Partnerin abgezogen.10 Erziehung eines Kindes bis zum 5. Lebensjahr ein Semester pro Lebensjahr Schließlich wird für den Auszubildenden selbst noch ein Freibetrag Erziehung eines Kindes im 6.und 7. Lebensjahr ein Semester von 255 € berücksichtigt. Bei der Berechnung des anrechenbaren Erziehung eines Kindes im 8. bis 10. Lebensjahr ein Semester Vermögens bleiben für jedes Kind sowie den Ehegatten des Auszubildenden jeweils 1.800 € anrechnungsfrei. Für den Auszubildenden Die Verlängerungszeiten für die Kindererziehung können auf beide selbst sind dies 5.200 €. studierende Elternteile verteilt werden. Dafür bedarf es für das Amt für Ausbildungsförderung einer Erklärung, in welcher Weise die Zuverdienst Kinderbetreuungszeit anteilig aufgeteilt wird. Für Studierende mit BAföG ist im bewilligten Förderungszeitraum ein Zuverdienst von bis zu 400 € im Monat anrechnungsfrei mög- Freibeträge vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden8 lich. Ein Zuverdienst bis zu dieser Höhe führt nicht zur Kürzung der Bei der Berechnung des anrechenbaren monatlichen Einkommens bewilligten Ausbildungsförderung. wird für jedes Kind des Auszubildenden ein Freibetrag von 470 € berücksichtigt.9 Existiert ein Ehegatte, kann dafür noch ein zusätz- Altersgrenze Die Altersgrenze zur Beantragung von Ausbildungsförderung liegt bei 30 Jahren. Ausnahmen gibt es nach § 10 BAföG dann, wenn der 8 Die Angaben beziehen sich auf die »Auszubildenden-Rechnung« und sind vor allem für eine elternunabhängige Ausbildungsförderung relevant. Für die bei der elternabhängigen Ausbildungsförderung maßgebliche »Eltern-Rechung« gelten andere Freibeträge. Gleiches gilt für eine evtl. »Ehegatten-Rechnung«. 9 Einkommen der Kinder wird davon abgezogen. Das Kindergeld zählt dabei nicht als Einkommen. 10 Vom Einkommen des Ehegatten bleiben bei der »Ehegatten-Rechnung« monatlich 1.040 € anrechnungsfrei. 36 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 37 oder die Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen, Voraussetzung für die genannten Ausnahmen ist eine nachprüfbare und hier insbesondere der Erziehung von Kindern bis zu zehn Bedürftigkeit. Überprüft wird deshalb Jahren, am rechtzeitigen Ausbildungsbeginn gehindert war. die Unterhaltspflichtigkeit von Eltern und/oder Lebenspartner/in; das Vorhandensein von Vermögen; Ausländische Studierende die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme; Ausländische Studierende, die nur zum Zwecke des Studiums eine die Anrechenbarkeit von Einkommen; Aufenthaltserlaubnis haben, können im Allgemeinen keine Aus- der Vorrang anderer Leistungen. bildungsförderung nach BAföG beantragen. Es gibt nach § 8 BAföG allerdings eine Reihe von Ausnahmen (z. B. Ausländer/innen mit dt. Zu diesen Punkten gibt es im Einzelnen Folgendes zu beachten: Ehepartner/in oder Elternteil und türkische Staatsangehörige, deren Eltern in der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer/innen Unterhaltspflichtigkeit anzusehen sind). Hier empfiehlt sich eine persönliche Beratung Bei Studierenden unter 25 Jahren werden nach § 33 Abs. 2 Nr. 3 beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Potsdam. SGB II die Eltern dann nicht zum Unterhalt herangezogen, wenn Zur vorherigen Information siehe Gesetzestext des BAföG auf den die Studentin schwanger ist oder Studierende ein Kind bis zum Internetseiten www.das-neue-bafoeg.de oder www.bafoeg.bmbf.de. sechsten Lebensjahr betreuen. Die Eltern von über 25-jährigen Studierenden werden generell nur dann zum Unterhalt herangezo- 1.3 ALG II gen, wenn das Kind ausdrücklich einen Anspruch geltend macht. Grundsätzlich haben Studierende keinen Anspruch auf ALG II, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und ihre Aus- Vermögen bildung prinzipiell nach BAföG förderungsfähig ist (Ausschluss- Vom vorhandenen Vermögen können Freibeträge geltend gemacht bestimmungen nach § 7 SGB II und § 22 SGB XII). Allerdings gibt werden: es Ausnahmeregelungen: Ansprüche auf Leistungen für Lebensbedarfe, die in keinem ur- Vermögensart sächlichen Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, können allgemeines Vermögen 150 € pro Lebensjahr einer Person (mind. 3.100 €, max. 9.750 €) auch von Studierenden geltend gemacht werden (z. B. der Mehrbedarfszuschlag nach § 21 Abs. 2 SGB II für Schwangere oder die Freibetrag vertraglich gebundenes Altersvorsorgevermögen 250 € pro Lebensjahr einer Person (max. 16.250 €) Leistungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt);11 Sparvermögen 3.100 € für jedes Kind Studierende im Urlaubssemester haben Anspruch auf Leistungen Vermögen für notwendige Anschaffungen 750 € pro Person zur Sicherung des Lebensunterhalts; Kinder von Studierenden haben Anspruch auf Sozialgeld. Die staatlich geförderte Altersvorsorge (»Riester-Rente«) wird zur Vermögensberechnung nicht herangezogen. 11 siehe oben »Finanzielle Unterstützung vor der Geburt« 38 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 39 Arbeitsaufnahme 1.3.1 Mehrbedarf für Alleinerziehende (nach § 21 Abs. 3 SGB II) Ein Studium gilt als Vollzeitbeschäftigung und schließt deshalb eine Alleinerziehende Studierende, die mit einem oder mehreren minder- Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme aus. Studierende im Urlaubs- jährigen Kind/ern zusammenleben, können im Rahmen des ALG II semester mit einem Kind unter drei Jahren können ebenfalls nicht zur einen Mehrbedarfszuschlag in Anspruch nehmen. Der Zuschlag kann Arbeitsaufnahme herangezogen werden. Von Studierenden im beantragt werden, wenn das eigene Einkommen nicht oder nur Urlaubssemester mit einem Kind über drei Jahren kann eine Arbeits- geringfügig über dem ALG II-Regelsatz (zurzeit 359 €) liegt und die aufnahme verlangt werden, da durch den Rechtsanspruch auf einen Vermögensgrenzen nicht überschritten werden (s. o.). Ein möglicher Kindergartenplatz für jedes Kind vom vollendeten dritten Lebens- BAföG-Kinderbetreuungszuschlag wird nicht auf diese Leistung jahr an bis zum Schuleintritt (§ 24 SGB VIII) eine Kinderbetreuung angerechnet. als gesichert gilt. Antrag: Einkommen Ein Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3 Als Einkommen für das Kind werden angerechnet das Kindergeld SGB II kann beim zuständigen Job-Center (bzw. ARGE) gestellt wer- sowie evtl. Unterhaltsleistungen. Vom BAföG werden nur 80 % als den. Dazu ist es erforderlich, den Antrag auf ALG II vollständig aus- Einkommen für die/den Antragssteller/in angerechnet. Der Kinder- zufüllen (Formulare online unter www.arbeitsagentur.de (> Bürge- betreuungszuschlag des BAföG darf nicht angerechnet werden. Für rinnen und Bürger > Arbeitslosigkeit > ALG II > Antrag > Formulare). Erwerbseinkommen besteht ein Freibetrag von mind. 100 €. Der individuelle Freibetrag kann auf der Internetseite des Bundesminis- Höhe: teriums für Arbeit und Soziales (BMAS) berechnet werden: www. Die Höhe des geleisteten Mehrbedarfs für Alleinerziehende bemisst einkommensrechner.bmas.de/einkommensrechner. sich prozentual nach dem aktuellen Regelsatz (359 €) und beträgt: Vorrang anderer Leistungen Höhe des geleisten Unterhaltsansprüche gelten als vorrangig gegenüber den staatlichen Anzahl und Alter Kinder Leistungen des SGB II. Die Mutter eines Kindes ist verpflichtet, den für 1 Kind unter 7 Jahren (36 %) Namen des Vaters anzugeben, wenn sie Leistungen nach SGB II in für 1 Kind ab 7 Jahren (12 %) Anspruch nehmen will (Ausnahmen existieren bei schwerwiegen- für 2 Kinder unter 16 Jahren (36 %) den und nachvollziehbaren Gründen). für 2 Kinder ab 7 Jahren (davon mind. 1 ab 16 Jahren) (24 %) für 3 Kinder (davon mind. 2 unter 16 Jahren) (36 %) Mehrbedarfs 126 € 42 € 125 € 84 € 125 € Ausländische Studierende für 3 Kinder ab 16 Jahren (36 %) 126 € Bei ausländischen Studierenden führt die Beantragung von Leistun- für 4 Kinder unter 18 Jahren (48 %) 168 € gen in der Regel zur Beendigung der Aufenthaltsgenehmigung zum ab 5 Kindern 210 € Zwecke des Studiums. Allerdings gibt es auch hierbei Ausnahmen. In Notlagen sollte man sich an die Sozialberatung des Studenten- Der Mehrbedarf für Alleinerziehende kann insgesamt höchstens werks Potsdam oder des Studentenrats der TH Wildau [FH] wenden. 60 % des Regelsatzes betragen. 40 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 41 1.3.2 Kinderbetreuung 1.3.4 Härtefälle Nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II können Alleinerziehende einen Anspruch In besonderen Härtefällen, wenn das Studium nach Beendigung der auf Betreuung ihrer minderjährigen Kinder geltend machen (z. B. als Regelstudienhöchstzeit noch nicht abgeschlossen wurde und kein Kindertagesbetreuung). Anspruch mehr auf BAföG-Leistungen besteht, kann ein Darlehen nach § 7 Abs. 5 SGB II wegen existenzbedrohender Umstände gewährt werden. Hier liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers, ob ein besonderer Härtefall vorliegt. Dieser könnte vorliegen, wenn z. B. der anstehende Studienabschluss gefährdet ist. Bei all den genannten Punkten ist wichtig: Die Job-Center bzw. ARGEn überprüfen das angegebene Einkommen und Vermögen durch automatischen Datenabgleich mit den Angaben aus der ge- 1.3.3 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts setzlichen Unfall- und Rentenversicherung sowie den Finanzämtern. (nach § 20 SGB II) Studierende, die aufgrund von Schwangerschaft oder Kinderbetreu- 1.4 Wohngeld ung Urlaubssemester nehmen, können ALG II zur Sicherung ihres Wohngeld ist eine staatliche Beihilfe zur Wohnungsmiete. Es dient Lebensunterhalts beantragen, da während der Urlaubssemester kein nicht dem sonstigen Lebensunterhalt und wird daher nur zusätzlich BAföG-Anspruch besteht. Dazu müssen allerdings die allgemeinen zu einem geringen Einkommen gezahlt.12 Rechtsgrundlage dafür Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein (v. a. hinsichtlich der Ein- ist das Wohngeldgesetz (WoGG). Die obere Einkommensgrenze für kommens- und Vermögensgrenzen). Zudem ist der/die beurlaubte einen Wohngeldanspruch liegt ca. 30 – 50 % über dem Regelsatz des Student/in nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ALG II (aktuell 359 €). verpflichtet, selbstständig für den eigenen Lebensunterhalt aufzu- Ein Antrag auf Wohngeld kann vor allem eine Option sein für: kommen, da durch den Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- Studierende, die nicht mehr durch BAföG gefördert werden (z. B. platz für jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer oder der Schuleintritt (§ 24 SGB VIII) eine Kinderbetreuung als gesichert gilt. Altersgrenze); Kinder von Studierenden, die kein Sozialgeld in Rahmen des SGB II Antrag: erhalten (kann bereits während der Schwangerschaft für das Kind Ein Antrag auf ALG II kann zusammen mit der Immatrikulations- beantragte werden); bescheinigung, welche das Urlaubssemester dokumentiert, beim Studierende, die BAföG als Volldarlehen erhalten; zuständigen Job-Center (bzw. ARGE) gestellt werden. Ausländische Studierende, denen nach § 8 BAföG keine Förderung zusteht, können trotzdem Wohngeld beantragen! Höhe: Die Höhe der Regelleistung entspricht dem ALG II-Regelsatz von augenblicklich 359 € (ohne Mietleistungen) für Alleinlebende. 12 Als ungefährer Maßstab dafür gilt der ALG II-Regelsatz (zurzeit 359 €) plus 2/3 der zu zahlenden Wohnungsmiete. 42 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 43 Keinen Anspruch auf Wohngeld haben u. a.: Folgende Unterlagen werden zum Wohngeldantrag benötigt: BAföG-Berechtigte sowie Studierende, die kein BAföG erhalten, Personalausweis oder Pass mit amtlicher Meldebescheinigung weil das Einkommen ihrer Eltern zu hoch ist Belege über Einkünfte und besondere Belastungen Bezieher/innen von ALG II und Sozialgeld nach SGB II sowie von Mietvertrag, Mietquittungen der letzten drei Monate Grundleistungen nach SGB XII Lohnsteuerkarte oder Lohnsteuerjahresausgleich aus dem Vorjahr Immatrikulationsbescheinigung Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch nach dem WoGG liegt dann vor, wenn die Falls für den Wohngeldantrag noch nicht vorhandene Bescheide Miet- und Betriebskosten (ohne Heizung, Warmwasser, Garage, anderer Anträge (z. B. BAföG oder ALG II) erforderlich sind, kann Möbel etc.) das zumutbare Maß übersteigen. Die Höchstbeträge für trotzdem ein formloser Antrag gestellt werden. Darin enthalten sein Miete und Belastungen werden tabellarisch in § 8 WoGG aufge- muss der Hinweis, dass fehlende Unterlagen nachgereicht werden, listet. Da das Wohngeld als Mietzuschuss und nicht zur Lebenser- sobald sie vorliegen. Auf diese Weise geht kein Anspruchsmonat haltung dient, wird von einem Mindesteinkommen ausgegangen. verloren, da die Leistungen monatsweise berechnet werden. Bewilligungsbeginn ist der Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Grundlagen der Wohngeldberechnung Die Mitarbeiter/innen der Wohngeldstellen sind verpflichtet, Antrag- Die Höhe des Wohngeldes wird auf schriftlichen Antrag von der steller/innen über Rechte und Pflichten nach dem Wohngeldgesetz örtlichen Wohngeldstelle berechnet. Grundlagen hierfür sind: aufzuklären. die Anzahl der Familienmitglieder die Höhe des Familieneinkommens 1.5 Kindergeld für Studierende die Höhe der zu berücksichtigenden Miete Kindergeld wird über die gesamte Erziehungszeit, also mindestens das Baujahr des Hauses bis zum 18. Geburtstag, gezahlt. Darüber hinaus wird es bis zur die Wohnfläche Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn sich das Kind wei- die Mietstufen der Gemeinden (Mietspiegel) terhin in einer Ausbildung oder einem Studium befindet und selbst weniger als 640 € monatlich verdient. Dies gilt auch bei Ableistung Antrag: eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres sowie bei einer Den Antrag auf Wohngeld muss immer der/die Hauptmieter/in Beteiligung am EU-Programm »Jugend in Aktion«. Dabei können stellen (also auch die Eltern für ihre Kinder), und zwar bei der Übergangszeiten von bis zu vier Kalendermonaten berücksichtigt zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreis- werden (z. B. zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn; vor verwaltung. Dort gibt es auch die Antragsformulare. Studierende und nach dem Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst, wenn sich da- benötigen: nach eine Ausbildung anschließt). Antrag auf Wohngeld-Mietzuschuss Wird die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft nur vor- Fragebogen zur Einkommensermittlung übergehend unterbrochen, wird das Kindergeld grundsätzlich weiter- Fragebogen für Studierende gezahlt. Dies gilt nicht für Unterbrechungszeiten wegen Kindesbetreuung nach Ablauf der Mutterschutzfristen (z. B. Elternzeit). 44 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 45 Über das 25. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul-, Berufs- Gibt es Kindergeld für studierende Kinder, die selbst Eltern sind? ausbildung oder Studium nur dann Kindergeld gezahlt, wenn sie Bekommen Studierende, deren Eltern für sie noch Kindergeld be- den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst geleistet haben; kommen, ein Kind, so bekommen die Eltern weiterhin Kindergeld sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst ver- für die Studierenden, sofern sie ihr Studium fortsetzen. Für Geburt pflichtet haben; und Schwangerschaft darf ein Urlaubssemester genommen werden, eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als ohne dass die Kindergeldzahlung ruht. Entwicklungshelfer ausgeübt haben. Die studierenden Eltern des Neugeborenen bekommen für ihr Kind ebenfalls Kindergeld. Kein Kindergeld erhalten ausländische Dies gilt allerdings längstens für die Dauer des gesetzlichen Grund- Studierende, die eine Aufenthaltserlaubnis nur zum Zwecke der wehr- bzw. Zivildienstes (zurzeit neun Monate). Für die Zeit der Ausbildung haben. Ableistung der genannten Dienste selbst steht den Eltern grundsätzlich kein Kindergeld zu. 1.6 Unterhalt für studierende Eltern Eine Studentin hat in der Zeit des Mutterschutzes (sechs Wochen vor Höhe: bis acht Wochen nach der Geburt) einen Unterhaltsanspruch gegen- Der Kindergeldsatz beträgt seit 1. Januar 2010 für das erste und über dem Vater des Kindes. Falls die Studentin infolge der Schwanger- zweite Kind jeweils 184 €. Für das dritte Kind werden 190 € Kinder- schaft an einer bereits ausgeübten oder geplanten Erwerbstätigkeit geld geleistet. Ab dem vierten Kind werden jeweils 215 € Kindergeld gehindert ist, beginnt die Unterhaltspflicht bereits vier Monate vor gezahlt. dem Geburtstermin. Dieser Anspruch umfasst auch die Kosten infolge der Schwangerschaft und Entbindung. Kindergeld im Urlaubssemester Ebenfalls besteht für den betreuenden Elternteil in den ersten drei Nimmt ein studierendes Kind ein Urlaubssemester, so wird die Kin- Lebensjahren des Kindes ein Unterhaltsanspruch. Dies setzt aller- dergeldzahlung eingefroren. Sie ruht bis zur Wiederaufnahme des dings eine Bedürftigkeit voraus. Studiums. Ist das Urlaubssemester nicht durch einen sozialen Dienst (Grundwehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr u. ä.) bedingt, verfällt für diesen Zeitraum der Anspruch auf Kindergeld zwischen dem 25. und dem 27. Lebensjahr. Ausnahmen bilden Schwangerschaft und Geburt sowie eine schwere Erkrankung. Wird aus einem dieser beiden Gründe ein Urlaubssemester eingelegt und die Absicht erklärt, das Studium direkt nach dem Urlaubssemester wieder aufzunehmen, so kann das Kindergeld auf Antrag weitergezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Zeit vom Ende der Mutterschutzfrist bis zur Wiederaufnahme des Studiums nicht mehr als vier Monate beträgt. 46 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 47 Ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht in der Lage, den Unter- 1.7 Stipendien und Programme halt für das Kind zu zahlen, dann kann für Kinder unter zwölf Jah- Neben dem BAföG gibt es weitere Möglichkeiten zur Studienfinan- ren ein Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden. zierung bzw. -förderung. Zwei dieser Möglichkeiten werden im Studierende können bis zum Abschluss einer ersten berufsqualifi- Folgenden kurz vorgestellt: zierenden Ausbildung einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern geltend machen (§ 1610 Abs. 2 BGB). Die Höhe des Unter- Stipendien von Stiftungen haltes richtet sich nach den elterlichen Einkommensverhältnissen In der Bundesrepublik Deutschland gibt es elf bundesweit tätige (siehe Punkt 2.5). Stiftungen zur Studien- und Begabtenförderung (»Begabtenförderwerke«). Sie unterscheiden sich nach weltanschaulichen Aspekten Gesamtunterhaltsbedarf (z. B. politisch, religiös, gewerkschaftlich etc.) und erwarten als Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf von Studierenden, ein- wichtige Förderkriterien besondere Leistungen in Studium oder schließlich Unterkunft, liegt gemäß den Unterhaltsleitlinien des Beruf sowie gesellschaftliches Engagement. Die Übernahme von Brandenburgischen Oberlandesgerichtes in der Regel bei 640 €. Familienverantwortung kann durchaus auch in diesem Sinne ver- Für Details siehe die Unterhaltsleitlinien auf der Website des Bran- standen werden. Es empfiehlt sich daher gerade für Studierende mit denburgischen Oberlandesgerichts: www.olg.brandenburg.de (> Kind(ern), zur Finanzierung ihres Studiums auch die Möglichkeit Unterhaltsleitlinien) oder des Berliner Kammergerichts: www.berlin. eines Stiftungsstipendiums in Betracht zu ziehen. de/sen/justiz/gerichte/kg (> Service für Sie). Die dort veröffentlichten Ein Stipendium kann eine interessante und vor allem günstige Alter- Tabellensätze entsprechen den seit Anfang 2008 bundesweit gel- native zum BAföG darstellen. Die Sätze und Laufzeiten sind dem tenden Sätzen der in dieser Hinsicht maßgeblichen »Düsseldorfer BAföG angelehnt, aber im Unterschied dazu muss ein Stipendium Tabelle« des OLG Düsseldorf (siehe: www.olg-duesseldorf.nrw.de > nicht zurückgezahlt werden. Zudem sind die Chancen, ein Stipen- Service > Düsseldorfer Tabelle). dium zu erhalten, im Moment recht hoch, da das Bundesministeri- Verweigern Eltern trotz ausreichenden Einkommens den Unterhalt um für Bildung und Forschung (als maßgeblicher Finanzier) seine für ihre sich in Ausbildung befindlichen Kinder, können sie auf Mittel für die Begabtenförderwerke deutlich erhöht hat. Den Stif- Unterhaltsleistungen verklagt werden. Wird dadurch die Ausbildung tungen stehen somit zurzeit höhere Fördermittel als in der Vergan- gefährdet, dann können Studierende beim Amt für Ausbildungs- genheit zur Verfügung, die teils noch nicht voll ausgeschöpft sind. förderung des Studentenwerks Potsdam einen »Antrag auf Voraus- Eine Bewerbung um ein Stipendium kann also von dieser Warte aus leistungen« (BAföG-Formblatt 8) stellen. In diesem Fall zahlt das als recht aussichtsreich gelten. Amt für Ausbildungsförderung (zunächst) den offenen Unterhalts- Unter inhaltlichen Aspekten lassen sich die Stiftungen, welche sich betrag anstelle der Eltern, wird später aber versuchen, den »Unter- bundesweit der Begabtenförderung annehmen, untergliedern in: haltsvorschuss« von den Eltern zurückzuholen. Hier empfiehlt sich Konfessionelle Stiftungen allerdings unbedingt eine vorherige Beratung beim Amt für Aus- Parteinahe Stiftungen bildungsförderung bzw. der Sozialberatungsstelle des Studenten- Gewerkschaftsnahe Stiftungen werks Potsdam (Adresse und Sprechzeiten siehe S. 102). Wirtschaftsnahe Stiftungen Weltanschaulich neutrale Stiftungen 48 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 49 Hinzu kommt speziell für Studierende an der TH Wildau [FH] eine aber insgesamt fallen doch nicht unbeträchtliche Darlehensschul- hochschulinterne Stiftung. Auf sie soll hier besonders hingewiesen den an. Speziell zur Studienfinanzierung lassen sich folgende werden: Darlehensformen unterscheiden: Die Stiftung zur Förderung ausländischer und begabter Studierender an der Technischen Fachhochschule Wildau hat sich zum Ziel gesetzt, aus- 1.8.1 Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und der ländische Studierende sowie besonders begabte Studierende finan- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ziell zu unterstützen, da diese oftmals nur geringe Möglichkeiten Bildungskredite sind für fortgeschrittene Studierende im Haupt- oder auf staatliche Unterstützung haben. Bewerbungen sind an den einem Zusatzstudium (z. B. Master) vorgesehen und zeitlich auf Stiftungsvorstand über den Kanzler der TH Wildau [FH] zu richten. 24 Monate befristet. Der Kredit wird max. bis zur Vollendung des Die Anschrift finden Sie im Adressteil (siehe S. 95). 36. Lebensjahres gewährt und grundsätzlich nur bis zum Ende des Informationen über die bundesweiten Stiftungen sind im Internet 12. Hochschulsemesters vergeben. Es können maximal 300 € monat- u. a. unter www.stipendiumplus.de sowie www.studentenwerke.de lich beansprucht werden. Die Bereitstellung erfolgt unabhängig vom (> Studienfinanzierung > Stipendien) erhältlich. Zudem sind im eigenen oder dem Einkommen der Eltern sowie etwaiger BAföG- Adressteil dieser Broschüre die Anschriften und Internetseiten der Bezüge über das Bundesverwaltungsamt. Der Bund übernimmt mit verschiedenen Stiftungen genannt (siehe S. 93 – 95). der sog. Bundesgarantie eine Bürgschaft gegenüber der KfW als darlehensgebender Bank. Voraussetzung für die Bewilligung im Rahmen Hochschulprogramm ERASMUS der Europäischen Union eines Hauptstudiums ist das Bestehen der Zwischenprüfung bzw. des Das Programm fördert die grenzüberschreitende Mobilität von Vordiploms und im Rahmen eines Aufbau- oder Zusatzstudiums (z. B. Studierenden und Lehrenden. Für Studierende werden Auslands- Master) der erfolgreiche Abschluss eines grundständigen Studiums studien und -praktika in allen Mitgliedsländern der EU sowie in Island, (z. B. Bachelor). Finanziert werden ausschließlich Vollzeitstudien- Liechtenstein, Norwegen und der Türkei unterstützt. Dabei können gänge. Die Rück-zahlung setzt relativ spät ein. Die Bewilligung und Personen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Studierende mit Kind) Einziehung des Bildungskredits erfolgt im Rahmen der Förderbestim- mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden. Nähere Informationen mungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). und Beratung hierzu sowie zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnah- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bva.bund.de (> Das men, dem Bewerbungsverfahren und den Antragsfristen gibt es BVA > Aufgaben > Bildungskredit). beim Akademischen Auslandsamt der TH Wildau [FH] (Ansprechpartnerin ist Frau Schubert; Raum und Sprechzeiten siehe Teil III.). 1.8.2 Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Studienkredite sind zur Finanzierung des Lebensunterhalts und der 1.8 Finanzielle Unterstützung auf Darlehensbasis Ausbildungskosten jeglicher Studierender vorgesehen. Grundsätz- Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung eines Studiums bei einer lich ist eine monatliche Auszahlung von 100 € bis 650 € möglich, bestehenden oder beginnenden Elternschaft ist ein Darlehen. Doch die unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhält- sollte diese Option erst am Schluss der Überlegungen stehen, denn nissen der Eltern zu einem auf 15 Jahre festgelegten Zinssatz von Darlehen müssen mitsamt den anfallenden Zinsen zurückgezahlt derzeit max. 9,20 % nom. p.a. zurückzahlbar ist. Die Rückzahlung werden. Zwar gibt es zinsgünstige, staatlich geförderte Angebote, beginnt sechs bis spätestens 23 Monate nach Auszahlungsende. 50 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 51 Möglich ist eine Ratenrückzahlung, die sich auf max. 25 Jahre anderer Träger finanziert werden können (z. B. Bildungskredit). erstreckt. Der Studienkredit ist ein verzinsliches Volldarlehen ohne Weitere Informationen über die beiden Darlehensarten sind den staatliche Förderung. Eine Kombination mit anderen Finanzierungs- entsprechenden Richtlinien zu entnehmen, welche beim Amt für möglichkeiten wie z. B. BAföG oder Bildungskredit ist möglich. Ausbildungsförderung des Studentenwerks Potsdam einsehbar sind. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet auf ihrer Internetseite Dort ist auch eine persönliche Beratung möglich, die im Vorfeld zu www.kfw-foerderbank.de (> Aus- und Weiterbildung > KfW-Studien- empfehlen ist (Sprechzeiten im Adressenteil). kredite) einen Tilgungsrechner an, mit dessen Hilfe vor Beantragung eines Kredits die mögliche Kreditlast ausgelotet werden kann. Die 1.8.4 Darlehen von privaten Banken oder Sparkassen KfW weist dort auch ausführlich auf Möglichkeiten und Problem- Voraussetzung hierfür ist es, sich mit seiner Bank bzw. Sparkasse stellungen hin. sowie zum Vergleich mit weiteren Banken in Verbindung zu setzen Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass der Bildungskredit für Stu- und die verschiedenen Angebote eines Studienkredites gegenüber- dierende die günstigeren Konditionen bietet als der Studienkredit!! zustellen. Viele Institute vergeben Studienkredite zu günstigeren Konditionen als die üblichen Darlehen. 1.8.3 Darlehen des Studentenwerks Potsdam Wichtig ist es jedoch darauf zu achten, dass einige Banken zur Auch das Studentenwerk Potsdam vergibt neben dem BAföG noch Sicherheit einen Bürgen verpflichten wollen. Dies sollte aufgrund weitere, davon unabhängige Darlehen. Zu unterscheiden sind hier- des Haftungsrisikos vorab gut überlegt werden. Dies gilt auch hin- bei zwei Formen: sichtlich der künftig zu erwartenden Kreditlasten, falls ein Studienkredit von einer privaten Bank oder Sparkasse tatsächlich in Härtefalldarlehen Erwägung gezogen wird. Studierende, die sich unverschuldet in einer finanziellen Notlage befinden, können ein Härtefalldarlehen in Höhe von bis zu 500 € 1.8.5 ALG II als Darlehen (Härtefallregelung beantragen. Die Bedürftigkeit ist in einem solchen Fall nachzuwei- gem. § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II) sen. Besondere Umstände, die eine Antragsstellung rechtfertigen, Grundsätzlich besteht für Studierende kein Anspruch auf Leistun- können z. B. ein zeitweiser und nicht selbst verantworteter Wegfall gen nach SGB II, da sie aufgrund ihres Studiums nicht zur Vermitt- von BAföG-Leistungen sowie ungeplant hohe Kostenaufwendungen lung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Lediglich im infolge einer Erkrankung oder notwendigen Kinderbetreuung sein. Rahmen der Härtefallregelung des ALG II kann in Einzelfällen die Leistung in Form eines zinslosen Darlehens bewilligt werden. Die Studienabschlussdarlehen Anforderungen dafür sind allerdings sehr hoch. Im Allgemeinen Speziell zur Finanzierung eines Studienabschlusses im Erststudium kommt dies nur zum Studienabschluss in Frage und dann auch oft vergibt das Studentenwerk Potsdam ein Darlehen bis zu einem nur, wenn durch ein Verschulden Dritter die Abschlussfinanzierung Betrag von 6.000 €. Der Darlehenszeitraum beträgt maximal zwölf nicht sichergestellt ist. Monate. Das Darlehen ist auf Antrag erhältlich und in der Regel Zu beachten ist hierbei allerdings, dass für Studierende dann ein durch eine Bürgschaft abzusichern. Das Darlehen wird nicht gewährt, Anspruch auf ALG II entstehen kann, wenn das Studium wegen wenn die erforderlichen Studienaufwendungen durch Maßnahmen Krankheit, Schwangerschaft oder Kindeserziehung im Rahmen eines 52 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 53 Urlaubssemesters unterbrochen wird. Diese Studierenden gelten als Ermäßigungen zu bekommen. Zwei dieser Möglichkeiten, die ins- hilfebedürftig und somit förderungswürdig (siehe oben die Punkte besondere für Studierende mit Kindern wichtig sein können, wer- I.6.2 + 6.3 sowie II.1.3). den im Folgenden kurz dargestellt: 1.9 Sozialfonds der Studierendenschaft der TH Wildau [FH] Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Auf Beschluss des Studierendenparlaments der TH Wildau [FH] wur- Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann auf Antrag de ein Sozialfonds der Studierendenschaft eingerichtet. Sein Ziel gewährt werden. Voraussetzung ist die Hilfebedürftigkeit des/der ist zum einen, Studierende im Falle finanzieller Notlagen von der Antragsstellenden. Diese kann bei Studierenden, die nicht bei den Zahlung der Semestergebühren (einschließlich des Semestertickets) Eltern leben, durch Vorlage des aktuellen BAföG-Bescheids oder eines zu entlasten. Zum anderen sollen soziale Projekte finanziell geför- ALG II-Bescheids nachgewiesen werden. Die jeweiligen Bewilligungs- dert werden. Der Sozialfonds finanziert sich aus dem Sozialfonds- bescheide müssen dem Antrag als Original oder als beglaubigte Kopie beitrag aller Studierenden in Höhe von bis zu 1 € pro Semester sowie beigefügt werden. Eine einfache Kopie reicht dann aus, wenn die aus- aus Zinserträgen der eingezogenen Beiträge zum Semesterticket. stellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt Einen Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds können Studierende hat. Es kann auch eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde stellen, denen nachweislich die Aufbringung der Semestergebühren zur Vorlage bei der GEZ übersendet werden. (einschließlich Semesterticket) aufgrund besonderer Härten und/ Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat oder sozialen Gründen erheblich erschwert ist. Auch familien- bzw. folgt, in dem der Antrag bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ein- kinderbezogene Gründe können im Einzelfall als besondere Härte gegangen ist. Wird der Antrag vor Ablauf eines gültigen Befreiungs- und/oder sozialer Grund geltend gemacht werden (z. B. Kosten für bescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung auf den Babyerstausstattung oder Kinderbetreuung). Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt. Eine rückwir Anträge auf Förderung nach der Sozialfondssatzung sind formlos kende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraus- beim Studentenrat einzureichen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer setzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. Antragsstellung mit dem Sozialreferat des StuRa Kontakt aufzuneh- Sofern der oder die antragsstellende Student/in bei den Eltern lebt, men und sich dort beraten zu lassen. gilt diese/r als Haushaltsangehörige/r und muss eigene Geräte dann Als Antragsfristen gelten der 30.06. für das folgende Wintersemester selbst anmelden, wenn über eigenes Einkommen (wie z. B. BAföG, und der 31.12. für das folgende Sommersemester. Ausbildungsvergütung, Sozialleistungen) verfügt wird, das den Studentenrat der Technischen Hochschule Wildau [FH] Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Dieser beträgt seit Bahnhofstraße, Haus 13, Raum 211 (Dachgeschoss) 1. Juli 2008 281 € monatlich. Tel. 03375 508-563, Fax 03375 508-981, [email protected] Entsprechende Formulare sowie weitere Vorraussetzungen für die Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren befinden sich auf 1.10 Gebührenbefreiung und Sozialtarife der Internetseite der GEZ (www.gez.de). Sie können dort kostenlos Neben den Vergünstigungen, die der Studierendenstatus vor allem herunterladen werden. Der vollständig ausgefüllte und unterschrie- für die Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen bene Antrag muss dann mit den erforderlichen Nachweisen an die bietet, gibt es auch noch andere Möglichkeiten, um als Student/in GEZ gesandt werden (Anschrift siehe Adressteil, S. 95). 54 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 55 Sozialtarif der Deutschen Telekom AG sich mit Hauptwohnsitz in Wildau anmelden. Weitere Vorraus- Wer erfolgreich eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht setzungen sowie der Antrag auf das Begrüßungsgeld unter www. beantragt und bewilligt bekommen hat, kann darüber hinaus den wildau.de (> Gemeindeverwaltung Wildau > Ordnungsverwaltung > sog. »Sozialtarif« bei der Deutschen Telekom AG beantragen. Die Einwohnermeldeamt). Vergünstigung in Höhe von max. 6,94 € wird von den monatlichen Telefonkosten abgezogen. Vergünstigungsbeträge, die nicht voll 1.12 Jobben ausschöpft werden, können nicht in den nächsten Abrechnungs- Viele Studierende müssen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zeitraum übertragen werden, sondern verfallen. neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Meist ge- Für die Beantragung des Telekom-Sozialtarifs sind eine Bescheini- schieht dies in Form einer »geringfügigen Beschäftigung«. Diese gung der GEZ über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Jobs setzen in der Regel eine Versicherung in der studentischen sowie ein BAföG-Nachweis vorzulegen. Ein Antrag kann auch bei Krankenversicherung voraus (siehe Punkt 3.1 in Teil I.) und sind – einer beliebigen T-Punkt-Filiale in der Nähe gestellt werden. bis auf die Arbeitgeberpauschale zur gesetzlichen Rentenversiche- Andere Telefonanbieter haben bislang noch keine entsprechenden rung – sozialabgabenfrei. Im Folgenden werden einige Möglich- Nachlässe für Studierende veröffentlicht. keiten aufgezeigt, solche Jobangebote zu finden. 1.11 Weitere mögliche Zuschüsse 1.12.1 Jobbörse an der TH Wildau [FH] Viele öffentliche oder gemeinnützige Institutionen und Organisa- An der TH Wildau [FH] existiert eine virtuelle Jobbörse mit Jobange- tionen sehen sich der Förderung von Familien oder Alleinerziehen- boten für Studierende. Sie ist über die Homepage der Hochschule den verpflichtet. Die gilt v. a. für die unterschiedlichen Familien- erreichbar unter: www.th-wildau.de (> Im Studium > Rund ums verbände, die neben Kultur- und Bildungsangeboten soziale und Studium > Finanzieren und Arbeiten > Praktika und Stellenangebote). z. T. auch finanzielle Unterstützungen anbieten, zum Beispiel: Dort sind auch Jobangebote für Studierende zu finden. Jobs für Studierende unterteilen sich in zwei Kategorien: Jobs an der Zuschüsse zum Urlaub für einkommensschwache Familien Hochschule und Jobs außerhalb der Hochschule. Viele Wohlfahrts- und Familienverbände haben Angebote zur Familienerholung. Zum Teil gibt es dafür spezielle Ferienzuschüsse. Studentische Jobs an der Hochschule Eltern mit geringem Einkommen können u. U. auch Zuschüsse Wie jede andere Hochschule bietet die TH Wildau [FH] auch Stellen für einen selbstorganisierten Urlaub erhalten. Informationen hier- zur studentischen Mitarbeit an. Es handelt sich dabei um sog. zu gibt es bei den jeweiligen Verbänden (z. B. Selbsthilfegruppen »studentische Hilfskräfte«. Solch eine Stelle hat einige Vorteile. Alleinerziehender (SHIA) e.V. oder Verband Alleinerziehender Mütter Sie bietet meist einen engen Bezug zum Studium und damit auch und Väter (VAMV) e.V.). Adressen finden sich im Adressenteil . einen engen Kontakt zur Hochschule und den dort Lehrenden und Kommunales Begrüßungsgeld der Gemeinde Wildau für Studierende rechtlich abgesichert. Für ausländische Studierende ist eine Die Gemeinde Wildau zahlt ein freiwilliges Begrüßungsgeld in Beschäftigung als studentische Hilfskraft ohne spezielle Arbeits- Höhe von 50 € pro Semester an Studierende der TH Wildau [FH], die genehmigung möglich. Voraussetzung für eine Beschäftigung als Forschenden. Zudem sind die Stellen häufig längerfristiger und 56 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 57 studentische Hilfskraft ist die ordnungsgemäße Immatrikulation werk Potsdam vorbeigekommen. Mitzubringen sind: an der TH Wildau [FH]. Die Bezahlung richtet sich nach dem aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (laufendes Semester!) festgelegten Tarif für studentische Hilfskräfte. Studierende mit Personalausweis oder Pass Bachelor-Abschluss können als »wissenschaftliche Hilfskräfte« ein- Passfoto gestellt werden. Die Vergütung ist dann etwas höher. Auf Wunsch In der Regel wird für jeden Job eine Lohnsteuerkarte benötigt. Bei kann in beiden Fällen die Arbeitgeberpauschale an die gesetzliche der Anmeldung zur Jobvermittlung ist eine einmalige Gebühr von Rentenversicherung in Anspruch genommen werden. 5 € zu entrichten. Nach Abgabe und Vorlage der jeweils aktuellen Studienbescheinigung kann die Jobvermittlung auch per E-Mail Studentische Jobs außerhalb der Hochschule erfolgen ([email protected]). Ansprechpartnerin bei Über die virtuelle Jobbörse an der TH Wildau [FH] können auch Jobs der Jobvermittlung ist Roswitha Körber, Tel. 0331 3706251. außerhalb der Hochschule gefunden werden. Es handelt sich meist um Angebote von Firmen und Unternehmen, die Studierende als Sprechzeiten der Jobvermittlung: Praktikant/innen oder Werkstudent/innen suchen. Darunter sind Mo 9.00 – 12.00 Uhr häufiger auch welche von renommierten (Groß-)Unternehmen vor Di 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr allem aus dem industriellen Bereich zu finden. Do 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Akquiriert werden diese Angebote von der Technologie- und Innovationsberatungsstelle (TIB-Stelle) an der TH Wildau [FH]. Über die Web- 1.12.3 Jobvermittlung durch die Agentur für Arbeit site www.th-wildau.de (> Nach dem Studium > Beruf und Karriere > Studierende können sich bei der Suche nach einem Job auch an die Career Service) ist auch der Career Service erreichbar, der Studierende Jobvermittlung der jeweiligen Agentur für Arbeit wenden. Für Stu- und Absolvent/innen hinsichtlich ihrer weiteren Arbeitsmarkt- und dierende der TH Wildau [FH] ist die Geschäftsstelle Königs Wuster- Berufsperspektiven berät und unterstützt. hausen der Agentur für Arbeit Potsdam zuständig (siehe Adressteil). Zudem findet auf dem Campus der TH Wildau [FH] jährlich im Herbst eine FirmenKontaktMesse statt, die ebenfalls Kontaktmöglich- 1.12.4 Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit keiten zu externen Firmen bietet (auch und gerade z. B. im Hinblick Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei der virtuellen Job- auf Praktikumsplätze oder Berufseinstiege für Absolvent/innen). börse der Bundesagentur für Arbeit zu registrieren. Die virtuelle Jobbörse kann sowohl von Arbeitsplatzsuchenden als auch Arbeits- 1.12.2 Jobvermittlung des Studentenwerks Potsdam platzbietenden genutzt werden. Durch einen Abgleich der Gebote Das Studentenwerk Potsdam vermittelt Jobs für Studierende im und Gesuche können beide Seiten unabhängig voneinander zuein- Rahmen seiner Jobvermittlung. Neben den klassischen studenti- ander kommen. Registriert sich ein/e Studierende/r auf Jobsuche schen Aushilfsjobs werden auch Praktika oder freie Mitarbeiter- bei der virtuellen Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und hinter- schaften vermittelt. Der Einzugsbereich für Vermittlungen umfasst lässt Jobwünsche und Kontaktdaten, dann besteht die Chance, dass Potsdam, Berlin, Wildau und Brandenburg an der Havel. sich nach einiger Zeit ein suchender Arbeitgeber per E-Mail meldet. Für die Anmeldung zur Jobvermittlung muss der/die Bewerber/in Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ist zu erreichen unter persönlich zu den Sprechzeiten der Jobvermittlung im Studenten- folgender Internetadresse: http://jobboerse.arbeitsagentur.de. 58 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 59 1.12.5 Eigenständige Jobsuche in Wildau und Umgebung verbindung nicht vergessen!). Die Anschrift des Studentenwerkes Eine gute Möglichkeit, einen Nebenjob in Wildau zu finden, bietet finden Sie im Adressteil. Mitzubringen oder mitzuschicken sind das A-10-Center. Hier gibt es mehr als 120 Geschäfte und Dienst- eine Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes leistungsbetriebe, in denen öfters die eine oder andere studentische und des Studentenausweises. Studieren beide Elternteile an Aushilfe benötigt wird. Hochschulen im Betreuungsgebiet des Studentenwerks Potsdam, so Weitere Möglichkeiten für einen Job können die vielen kleinen kann das Studierendenkindergeld nur einmal beantragt werden (die Einkaufsläden und Supermärkte in der Wildauer Umgebung bieten. Leistung bezieht sich auf das Kind, nicht auf die Eltern!). Ferner befinden sich am südlichen Berliner Ring in Ludwigsfelde zwei Gewerbegebiete, der »PreussenPark« und der »Brandenburg- 2.2 Kindergeld für Kinder von Studierenden Park«. Im »PreussenPark« haben sich hauptsächlich große nationale Kindergeld steht Eltern zu, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder und internationale Industrieunternehmen angesiedelt. Im gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es werden nicht nur die leiblichen »BrandenburgPark« sind vor allem Dienstleistungsunternehmen Kinder berücksichtigt; ein Anspruch besteht auch für adoptierte, zu finden (z. B. Hotels). Hier besteht nicht selten die Möglichkeit, Pflege-, Stief- und Enkelkinder, sofern sie ständig im Haushalt der einen Job zu finden (z. B. als Werksstudent/in oder Praktikant/in). Eltern, Großeltern oder Pflegeeltern leben. Weitere Hinweise und Informationen zur eigenständigen Jobsuche Grundsätzlich gibt es Kindergeld für alle Kinder bis zum vollende- in der Wildauer Umgebung bietet die Erstsemester-Informationsbro- ten 18. Lebensjahr. Darüber hinaus besteht ein Anspruch für Kinder schüre des Studentenrats der TH Wildau [FH]. Sie ist im Büro des in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr sowie für arbeitslose Kinder StuRa erhältlich (Kontaktdaten im Anschriftenteil). bis zum 21. Lebensjahr. Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt bei einem eigenen Einkommen des Kindes von 7.680 € im Jahr (bzw. 640 € im Monat). 2. Finanzielle Unterstützung rund ums Kind Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, Neben der finanziellen Unterstützung für die Eltern gibt es auch können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten finanzielle Unterstützungsleistungen, die sich speziell an Kinder soll. Die Auszahlung erfolgt in der Regel durch die Familienkasse bei richten bzw. von ihrer Funktionslogik Kindern zugedacht sein sol- der zuständigen Agentur für Arbeit. Ein Anspruch auf Kindergeld be- len. Einige dieser Leistungen werden im Folgenden vorgestellt. steht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. 2.1 Studierendenkindergeld des Studentenwerks Potsdam Das Studentenwerk Potsdam zahlt für Kinder von Studierenden an Ausländische Studierende haben keinen Anspruch auf Kindergeld, den Hochschulen seines Zuständigkeitsbereichs (d. h. also auch an wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nur zum Zwecke des Studiums der TH Wildau [FH]), die nach März 2008 geboren werden, einmalig haben. Ausnahmen bestehen für Bürger/innen der EU, der Schweiz ein Studierendenkindergeld von 100 €. und für Angehörige des EWR. Gleiches gilt für Studierende mit Die Auszahlung des Geldes erfolgt direkt an der Kasse des Studenten- türkischer, algerischer, marokkanischer und tunesischer Staats- tenwerks Potsdam oder auf formlosen Antrag (Angabe der Bank- angehörigkeit, wenn sie zumindest in einem Zweig der deutschen 60 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 61 Sozialversicherung versichert sind. Weitere Informationen dazu Für Fragen an die Familienkasse ist die bundesweite Servicerufnummer sind erhältlich unter www.arbeitsagentur.de (> Bürgerinnen & Bürger 01801 546337 geschaltet. Die Anrufe werden Montag bis Freitag > Familie und Kinder > Finanzielle Hilfen > Kindergeld, Kinderzuschlag > von 8.00 bis 18.00 Uhr entgegen genommen. Kindergeld > Merkblätter). 2.3 Sozialgeld Antrag: Studierende Eltern können für ihre Kinder bis zur Vollendung des Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrie- 14. Lebensjahres Sozialgeld nach § 28 SGB II erhalten.13 Voraus- ben werden. Er ist an die Familienkasse der jeweils zuständigen setzung dafür ist, dass das Einkommen der Kinder (Kindergeld, Agentur für Arbeit zu stellen (siehe Adressteil). Dies ist größtenteils Unterhalt, Unterhaltsvorschuss) ihren Bedarf nach SGB II (= Regel- dort, wo die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ihren gewöhn- leistung plus anteilige Mietkosten) nicht übersteigt. Der grundsätz- lichen Aufenthalt haben, auch wenn es nur ein Zweitwohnsitz ist. lich Leistungsausschluss für Studierende (vgl. Punkt 1.3 ALG II) gilt Zur Antragsstellung sind die Vordrucke der Familienkasse zu ver- nicht für ihre hilfebedürftigen Kinder! wenden. Sie können im Internet unter www.arbeitsagentur.de (> Bürgerinnen & Bürger > Familie und Kinder > Finanzielle Hilfen > Antrag: Kindergeld, Kinderzuschlag > Kindergeld) heruntergeladen werden. Das Sozialgeld für Kinder wird beim zuständigen Jobcenter (bzw. ARGE) beantragt. Antragsformulare können unter www.arbeits- Höhe: agentur.de (> Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und richtet II > Antrag) herunter geladen werden. sich nach der Zahl der Kinder. Es beträgt für das erste und zweite Kind monatlich jeweils 184 € Höhe: das dritte Kind monatlich 190 € Für Kinder unter 13 Jahren, die als Angehörige mit im eigenen Haus- das vierte und jedes weitere Kind monatlich jeweils 215 € halt leben, besteht ein Anspruch auf Sozialgeld in Höhe von 60 % des ALG II-Regelsatzes von z. Z. 359 €. Dies entspricht einem Sozialgeld von 211 €. Kinder ab 14 Jahren haben einen Anspruch auf Sozialgeld (bzw. ALG II ab 15 Jahren) in Höhe von 80 % des ALG IIRegelsatzes. Dies entspricht 281 € Sozialgeld. 13 Kinder ab 15 Jahren gelten nach § 7 Abs. 1 SGB II as erwerbsfähig und erhalten bei Hilfebedürftigkeit ALG II. Dennoch gelten sie bis zu einem Alter von 25 Jahren als Teil der elterlichen Bedarfsgemeinschaft, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben (§ 7Abs. 3 SGB II). Kinder, die über 25 Jahre als sind und im Haushalt der Eltern leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft. 62 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 63 2.4 Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die für unter 25-jährige und unverheiratete Kinder in Familien mit nicht ausreichenden Familieneinkommen gezahlt wird. Beantragen können ihn Eltern, die zwar ausreichend Einkommen für ihren eigenen Lebensunterhalt haben, nicht jedoch für denjenigen ihrer unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kinder. Dadurch sollen Kinder vor dem Bezug von Sozialgeld bzw. ALG II bewahrt werden. Ziel ist es, die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien zu stärken. Zusammen mit dem Familieneinkommen soll der Kinderzuschlag ausreichen, um den Bedarf der gesamten Familie (einschließlich der Kinder) sicherzustellen, so dass kein Anspruch auf ALG II bzw. Sozialgeld entsteht. Der Kinderzuschlag wird deshalb nicht zusätzlich zu ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe gezahlt. errechnet werden. Er ist zu finden auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSJ) unter: Antrag: www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/ Ein Antrag auf Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der zu- Der Kinderzuschlag wird monatlich zusammen mit dem Kindergeld ständigen Agentur für Arbeit gestellt (Adressen siehe Teil III). ausgezahlt. Weitere Informationen zum Kinderzuschlag gibt es ebenfalls auf Höhe: der Website des BMFSFJ unter www.bmfsfj.de (> Familie > Leistungen Der Kinderzuschlag beträgt bis zu höchstens 140 € monatlich pro und Förderung > Der Kinderzuschlag) oder auf der entsprechenden Kind. Bemessungsgröße ist das Einkommen der Eltern. Dabei gilt Website der Bundesagentur für Arbeit: www.kinderzuschlag.de. eine Mindesteinkommensgrenze. Sie beträgt für Elternpaare 900 €, für Alleinerziehende 600 €. Den Kinderzuschlag können Eltern nur 2.5 Unterhalt für Kinder dann beanspruchen, wenn das monatliche Einkommen die jeweilige Minderjährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, der sich nach Mindesteinkommensgrenze erreicht. Zugleich darf das Einkommen dem Einkommen der Unterhaltspflichtigen richtet. Die Höhe des nicht die Höchsteinkommensgrenze übersteigen. Sie setzt sich zusam- Unterhalts richtet sich nach den Unterhaltsleitlinien der »Düssel- men aus dem elterlichen Bedarf nach ALG II (Regelleistung plus dorfer Tabelle« in Verbindung mit den Leitlinien des zuständigen anteilige Wohnkosten) sowie dem (Gesamt-)Kinderzuschlag. Dabei Oberlandesgerichts. Entsprechende Angaben auf der Website des können Mehrbedarfe wegen Schwangerschaft (siehe Punkt 6.2 in Brandenburgischen Oberlandesgerichts: www.olg.brandenburg.de Teil I) oder Alleinerziehung (siehe oben Punkt 1.3.1) unberücksich- (> Unterhaltsleitlinien) oder des Berliner Kammergerichts: www.ber- tigt bleiben. lin.de/sen/justiz/gerichte/kg (> Service für Sie). Ob und wie viel Kinderzuschlag Eltern für ihre Kinder beanspru- Die dort veröffentlichten Tabellensätze entsprechen den seit Anfang chen können, kann mit Hilfe eines Kinderzuschlagrechners selbst 2008 bundesweit geltenden Sätzen der »Düsseldorfer Tabelle« des 64 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 65 Oberlandesgerichts Düsseldorf (siehe: olg-duesseldorf.nrw.de > Service > Düsseldorfer Tabelle). Ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht in der Lage, den Unterhalt für das Kind zu zahlen, dann kann für Kinder unter zwölf Jahren ein Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. 3. Kinderbetreuung Kita am Markt in Wildau Für Kinder ist es wichtig, dass ihnen Kontakt zu anderen Kindern sowie kindgerechte Lebens- und Erfahrungsräume ermöglicht werden. Eine pädagogisch fundierte Form, beides zu tun, sind betreuung). Dazu müssen Eltern, die ihr Kind in einer Einrichtung die verschiedenen Formen der außerhäuslichen professionellen betreuen lassen wollen, einen Antrag stellen. Die Antragswege un- Kinderbetreuung. Sie ermöglichen zudem oftmals gerade für stu- terscheiden sich in Brandenburg und Berlin. dierende oder erwerbstätige Eltern überhaupt erst die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Elternschaft. Anmeldung zur Kinderbetreuung im Land Brandenburg In den Bundesländern Brandenburg und Berlin haben Kinder unter Die Eltern erkundigen sich direkt in der Einrichtung, in der sie ihr drei Jahren einen Rechtsanspruch auf außerhäusliche Betreuung, Kind betreuen lassen wollen, ob für ihr Kind ein Platz frei ist und wenn die familiäre Situation dies erfordert. Das gilt z. B. bei einem welche Behörde (Jugendamt oder Gemeinde) den Rechtsanspruch Studium oder einer Erwerbstätigkeit der Eltern. Kinder über drei Jahren und den dem Kind zustehenden Betreuungsumfang prüft. Zu haben generell einen Rechtsanspruch auf außerhäusliche Betreu- beachten ist, dass jedes Kind vor Aufnahme in eine Betreuungs- ung. Im Land Brandenburg gilt dies bis zur Versetzung in die fünfte einrichtung ärztlich untersucht werden muss. Informationen dazu Klasse für mindestens sechs Stunden pro Werktag, ab dem Grund- gibt es beim Jugendamt oder dem Träger der Betreuungseinrichtung. schulalter (ab sechs Jahren) für mindestens vier Stunden. In Berlin besteht der Rechtsanspruch bis zum Schuleintritt und umfasst min- Anmeldung zur Kinderbetreuung in Berlin destens vier bis höchstens fünf Stunden Betreuung pro Werktag. Die Anmeldung erfolgt beim Jugendamt des Wohnbezirkes. Das gilt Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung sind die auch dann, wenn das Kind eine Betreuungseinrichtung besuchen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet. Im Land soll, die in einem anderen Bezirk liegt. Anmeldeformulare gibt es Brandenburg sind dies die Jugendämter der Kreise und kreisfreien direkt bei den Jugendämtern der Bezirke oder zum Herunterladen Städte. Sie können die Durchführung dieser Aufgabe auch auf die und Ausdrucken im Internet unter: www.berlin.de (> Politik & Ver- jeweiligen Gemeinden oder Ämter übertragen. In Berlin sind es die waltung > Senatsverwaltungen > Bildung, Wissenschaft und Forschung > Jugendämter der einzelnen Bezirke. Die Jugendämter überprüfen und Familie > Kindertagesbetreuung > Anmeldung).14 Die Anmeldung soll- bewilligen den Rechtsanspruch auf Betreuung und bemessen den jeweiligen Umfang an Betreuung (z. B. Halbtags- oder Ganztags- 14 Alternativ auch unter den jeweiligen Bezirksämtern (www.berlin.de > Politik & Verwaltung > Bezirksamt > xxx > Verwaltung > ...) 66 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 67 te frühestens sechs Monate und spätestens zwei Monate vor Beginn Betreuungsformen der gewünschten Betreuung erfolgen. Nach Anmeldung und Prü- Es gibt unterschiedliche Formen der Kindertagesbetreuung. Zu un- fung des Betreuungsbedarfs erhalten die Eltern einen sog. »Kita- terscheiden sind zum einen die institutionellen Betreuungsangebote. Gutschein«. Er hat die Funktion eines rechtsgültigen Bescheids Dazu zählen – je nach Alter des zu betreuenden Kindes – Krippen, und enthält alle erforderlichen Angaben zu Art und Umfang des Kindergärten und Horte. Summarisch werden diese auch als festgestellten Betreuungsanspruchs. Er kann bei jedem Träger einer Kindertageseinrichtungen oder -stätten (»Kitas«) bezeichnet. Sie Kinderbetreuungseinrichtung eingelöst werden, der mit dem Land können von unterschiedlichen Trägern betrieben werden. Häufig Berlin eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat. sind dies die Kommunen oder Kreise. Zunehmend werden sie aber auch von Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Dazu zählen u. a. Elternbeiträge die Wohlfahrtsverbände und die Kirchengemeinden, aber auch klei- Den größten Teil der Kosten für die Kindertagesbetreuung tragen ne private Träger mit wenigen oder nur einer Einrichtung. die Bundesländer und damit die öffentliche Hand. Die Beteiligung Zum anderen gibt es die private Kindertagespflege. Sie ist vorrangig der Eltern an diesen Kosten ist gesetzlich geregelt. Sie setzt sich gedacht für Kinder unter drei Jahren und erfolgt überwiegend im aus zwei Kostenbestandteilen zusammen: einem Betreuungsanteil Haushalt einer Tagespflegeperson, kann aber auch in anderen ge- 15 und einem Verpflegungsanteil. Der Betreuungsanteil ist einkom- eigneten Räumen durchgeführt werden.16 Diese Betreuungsform mensabhängig gestaffelt und richtet sich nach der Zahl der unter- gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Jugendämter bzw. haltsberechtigten Kinder und dem Betreuungsumfang. Der Verpfle- Gemeinden zur Erfüllung des ab 2013 geltenden Rechtsanspruchs gungsanteil ist pauschal und soll der Höhe der durchschnittlich auf Betreuung und Förderung von unter dreijährigen Kindern auch gesparten Eigenaufwendungen entsprechen. Bemessungsgrundlage Betreuung in Tagespflege anbieten können. Das Jugendamt (bzw. die für die Kostenbeteiligung ist das Jahresbruttoeinkommen der Eltern Gemeinde) vermittelt eine geeignete Tagespflegeperson und ersetzt und evtl. des Kindes (z. B. bei Zinseinkünften des Kindes). Lebt das dieser die entstehenden Betreuungsaufwendungen. Die Eltern be- Kind mit nur einem Elternteil zusammen, so ist nur dieser Elternteil zahlen die üblichen Elternbeiträge an das Jugendamt. Die private und evtl. das Kind kostenbeteiligungspflichtig. Kindertagespflege erfordert eine genaue vertragliche Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten und macht auch Absprachen Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg zwischen Eltern und Pflegeperson nötig (z. B. hinsichtlich der päda- Zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg gibt es einen gogischen Vorstellungen). Weitere Informationen zu organisatori- Staatsvertrag über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrich- schen, rechtlichen und pädagogischen Fragen der Kindertages- tungen der Kindertagesbetreuung. Darin verpflichten sich beide pflege sind zu bekommen beim zuständigen Jugendamt oder bei: Bundesländer zur gegenseitigen Kostenerstattung, wenn Berliner Eltern ihr Kind im Land Brandenburg in einer Kindertagesstätte Beratungsstelle Tagespflege in Brandenburg betreuen lassen et vice versa. Weitere Infos hierzu gibt es bei den Tel. 030 21967853 (Di 10.00 – 13.00 Uhr und Do 14.00 – 17-00 Uhr) zuständigen Jugendämtern. 15 Im Land Brandenburg entspricht dem Betreuungsanteil der Betriebskostenanteil. 16 Eine Betreuung über das dritte Lebensjahr hinaus ist möglich, wenn z. B. die Kindertagesstätte die ungünstigen Arbeitszeiten der Eltern nicht abdecken kann. 68 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 69 Beratungsstelle Tagespflege in Berlin Tel. 030 21002117 oder 21002118 Beide Beratungsstellen sind im Internet unter: www.familien-fuerkinder.de zu finden. Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung beantwortet auch das Online-Portal www.vorteil-kinderbetreuung.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Hierüber können auch Ansprechpartner/innen und Beratungsstellen vor Ort gefunden werden. 3.1 Kinderbetreuung in der Gemeinde Wildau und Umgebung Eine Übersicht der Kinderkrippen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegeangebote in Wildau und Umgebung finden Sie im Adressenteil (III). gerin, Michaela Brix (Haus 100, Raum 008, Tel. 03375 508-400). Online-Anmeldungen für einen Kindertagespflegeplatz können direkt auf der Website der »Kinderwelt GmbH« erfolgen 3.2 Kinderbetreuung an der TH Wildau [FH] (www.die-kinderwelt.com/formulare/form1.php). An der Technischen Hochschule Wildau [FH] gibt es zurzeit folgende Angebote für Studierende mit Kindern: 3.2.2 Flexible Kinderbetreuung 3.2.1 Kindertagesbetreuung treuung auch außerhalb der regulären Betreuungszeiten. Dies gilt Seit Oktober 2009 gibt es auf dem Campus der Technischen gerade für Lehrveranstaltungen am Abend oder im Fernstudium Hochschule Wildau [FH] eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder am Wochenende. Für solche Fälle bietet sich eine stunden- oder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Die Betreuung der »Campus-Zwerge« tageweise Kinderbetreuung bei der campusnahen Kindertagespflege wird von einer erfahrenen und geschulten Kindertagespflegerin »Knirpsenfarm« an. Die drei Kindertagespflegerinnen dort sind durchgeführt. Das Angebot richtet sich an alle Studierenden und nach vorheriger Absprache bereit, Kinder von Studierenden flexibel Mitarbeiter/innen der Technischen Hochschule Wildau [FH], die auch stunden- oder tagesweise zu betreuen. Die Kosten dafür sind Studierende mit Kindern benötigen oftmals eine flexible Kinderbe- einen Bedarf an regelmäßiger Kinderbetreuung haben. Die Kosten individuell zu tragen und mit den Kindertagespflegerinnen zu belaufen sich auf die im Kita-Bereich üblichen Elternbeiträge verhandeln. Evtl. besteht die Möglichkeit zu Kinderbetreuungszu- (Voraussetzung ist ein vom örtlichen Jugendamt anerkannter Be- schlägen seitens der Hochschule. Fragen dazu sind an das Familien- treuungsanspruch). Die Kindertagespflege »Campus-Zwerge« wird Service-Büro zu richten. in Kooperation mit dem Studentenwerk Potsdam und der »Kinder- Kindertagespflege »Knirpsenfarm« welt GmbH« (freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe) ermöglicht. Richard-Sorge-Str. 1a, 15745 Wildau (Nähe S-Bhf.) Interessierte wenden sich bei Bedarf direkt an die Kindertagespfle- Tel. 0172 4416731, 0163 1917080, 0173 1840876 70 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 71 3.2.3 Betreuung in Notfällen oder bei bestimmten Anlässen Kontakt für alle Fragen zur Kinderbetreuung: Bei Betreuungsengpässen (wenn z. B. die reguläre Betreuung ausfällt oder bei Lehrveranstaltungen am Abend) sowie bei besonderen Familien-Service-Büro Anlässen wie Tagungen oder Hochschulfesten bietet das Familien- Haus 13, Raum 143 oder 033 Service-Büro der Technischen Hochschule Wildau [FH] einen Service Tel. 03375 508-420 oder 508-647 zur Vermittlung von kurzfristiger Kinderbetreuung an. Vermittelt E-Mail: [email protected] werden Babysitter sowie professionelle Betreuungsanbieter. Die Vermittlung ist kostenfrei, die Betreuungskosten sind selbst zu tragen. 3.3 Kinderbetreuung durch das Studentenwerk Potsdam Das Studentenwerk Potsdam unterstützt Studierende mit Kindern Willkommen bei den oder Kinderwunsch neben Beratung und Studierendenkindergeld auch durch hochschulnahe Kinderbetreuungsangebote. So hat das Studentenwerk Potsdam in der Kaiser-Friedrich-Str. 135 in Potsdam die Kindertagesstätte klEinstein eröffnet. Hier können 60 Kinder (im Alter von 2 Monaten bis zum Schuleintritt), deren Eltern an einer der drei Potsdamer Hochschulen studieren oder arbeiten, betreut werden. Anschriften und Kontaktdaten finden Sie im Adressteil. Campus-Zwergen Darüber hinaus gibt es in einzelnen Potsdamer Wohnheimen und Hochschulstandorten das Angebot einer Kindertagesbetreuung. Kleine Gruppen von jeweils fünf Kindern im Alter von null bis drei Jahren werden hier durch selbstständige Tagespfleger/innen betreut. Dieses Angebot gibt es an folgenden Standorten: Campus Pappelallee Kaiser-Friedrich-Straße 135 (zusätzlich zur Kita) Breite Straße 18 Anfragen für eine Betreuungsvermittlung können telefonisch, per- Campus Golm, Haus 3 sönlich oder per E-Mail an das Familien-Service-Büro gerichtet Stahnsdorfer Straße 148 b werden. Eine Beratung interessierter Eltern und die Anmeldung der Kinder 3.2.4 Still- und Wickelmöglichkeiten für Kita und Tagespflege finden statt im: Stillende Mütter können bei der Kindertagespflegerin auf dem Studentenwerk Potsdam Campus (Michaela Brix, Tel. 03375 508-400, Mobil 0179 1354487) Friedrich-Ebert-Str. 4, 14467 Potsdam, Tel. 0331 3706253 nachfragen, ob sie ihre Kinder bei den »Campus-Zwergen« stillen Sprechzeit: Di 16.00 – 18.00 Uhr und wickeln können. Stillende Fernstudentinnen wenden sich bitte an das Familien-Service-Büro. 72 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 73 Auf dem Campus der Fachhochschule Brandenburg bietet das Studen- Publikationen der Bundeszentrale für gesundheitliche tenwerk Potsdam eine Betreuung für fünf Kinder im Alter von null Aufklärung (BZgA) bis drei Jahren durch eine Tagespflegeperson an. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet In Kooperation mit der Technischen Hochschule Wildau [FH] wird auf Informationen sowohl in gedruckten Broschüren als auch online dem Campus der Hochschule (Haus 100, Raum 008) eine Kinder- im Internet an. Für ratsuchende Eltern sind insbesondere die fol- tagespflege für fünf Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren angeboten. genden drei Publikationen zu empfehlen: Kontakt über die Kindertagespflegerin vor Ort (Michaela Brix, Das Baby – Informationen für Eltern über das erste Lebensjahr Tel. 03375 508-400) oder über das Studentenwerk Potsdam (s.o.). (Stand: Mai 2008). Die Broschüre versteht sich als umfassender Ratgeber zur Entwicklung des Babys im ersten Lebensjahr und ist zugleich Leitfaden für werdende und junge Eltern. Sie enthält 4. Informationen und Beratung zur frühkindlichen Entwicklung und Erziehung viele praktische Hinweise, ist mit zahlreichen Farbabbildungen illustriert und umfasst 108 Seiten. Die Broschüre kann kostenlos bei der BZgA im Internet bestellt werden (www.bzga.de > Mit der Geburt des Kindes und der neuen Erfahrung der Elternschaft Infomaterialien/Bestellung > Kinder- und Jugendgesundheit). tauchen auch viele neue Fragen auf. Neben finanziellen und organi- Unsere Kinder – Eltern-Ratgeber zur gesunden kindlichen Ent- satorischen Aspekten betreffen sie vor allem die körperliche und wicklung von 1 – 6 Jahren (Stand: Oktober 2008). Diese Broschüre seelische Entwicklung des kleinen Kindes. Gerade im Laufe des ers- richtet sich an die Eltern von Kindern im Kleinkindalter bis zum ten Lebensjahres fühlen sich Mütter und Väter nicht selten verun- Vorschulalter. Sie enthält viele Grundinformationen sowie Tipps sichert, wenn es um die angemessene Reaktion auf die Bedürfnisse und Empfehlungen für den Alltag. Sie soll Eltern unterstützen, des Babys geht. Später kommen zunehmend Fragen der »richtigen« die gesunde Entwicklung ihres Kindes zu begleiten und zu för- oder »falschen« Erziehung hinzu, die vor dem Hintergrund einer dern. Die Broschüre hat 116 Seiten und kann kostenlos bei der kaum überschaubaren Informationsfülle zum Thema sowie der eige- BZgA per Internet bestellt werden (www.bzga.de > Infomaterialien/ nen, diesbezüglich hohen Ansprüche kaum entscheidungssicher zu Bestellung > Kinder- und Jugendgesundheit). beantworten sind. In beiden Punkten steht ratsuchenden Eltern ein Gesund groß werden – Der Eltern-Ordner zum Früherkennungs- umfangsreiches Informations- und Beratungsangebot zur Verfügung. programm für Kinder U1 – U9 und J1. Mit dem Eltern-Ordner soll das Wissen der Eltern in Fragen der gesunden kindlichen Entwick- 4.1 Informationen zur frühkindlichen Entwicklung lung, der Früherkennung von Entwicklungsstörungen sowie der Informationen zur körperlichen und seelischen Entwicklung des Prävention von vermeidbaren Erkrankungen und Gesundheits- Kleinkindes sowie Hinweise zum angemessenen Umgang mit ihren schäden gestärkt werden. Kernstück des Ordners ist das »Eltern- Bedürfnissen können Eltern zum einen in Broschüren, Büchern heft zur U1 bis U9 und J1«. Darin werden Eltern – bezogen auf und Nachschlagewerken finden, zum anderen im Internet. Litera- den Zeitpunkt der jeweiligen Früherkennungsuntersuchung (U) – turhinweise zum Thema frühkindliche Entwicklung sind in dieser in Form eines »Briefes« über die Entwicklung und Gesundheit des Broschüre ab S. 103 zu finden. Kindes in dieser Altersphase informiert. Zugleich werden Besonderheiten der Eltern-Kind-Interaktion erläutert. Thematisch sor- 74 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 75 tierte »Infohefte« (1 − 7) vertiefen und ergänzen die im Elternheft Gesundheitliche Vorsorge und Betreuung, Gesundheit und Ernäh- angesprochenen Themen und bieten in vielen Alltagsfragen rung in der Stillzeit, Stillen, Ernährung, Kranken- und Pflegeversi- Hilfestellung. Der Eltern-Order kann gegen eine Schutzgebühr cherung sowie Hilfe und Hilfsangebote. Abgerundet wird das Ganze von 5 € pro Exemplar bei der BZgA per Internet bestellt wer- mit einem »Länder-Portal« (in der Rubrik Service), mit dessen Hilfe den (www.bzga.de > Infomaterialien/Bestellung > Kinder- und sich die spezifischen Angebote und Ansprechpartner/innen der Jugendgesundheit). Das Elternheft sowie die Infohefte 1 – 7 können einzelnen Bundesländer ermitteln lassen. dort auch kostenlos als PDF-Dateien heruntergeladen werden. 4.2 Beratung zur frühkindlichen Entwicklung Online-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung In manchen Fällen reicht die schriftliche oder digitale Information Das Online-Portal www.kindergesundheit-info.de bietet aktuelle nicht aus. Dann ist persönliche Beratung vor Ort gefragt. Dazu be- und unabhängige Informationen und Hinweise zu allen Fragen stehen folgende Möglichkeiten: der Gesundheit und Entwicklung von Kindern. Eltern können sich mit den Grundzügen der kindlichen Entwicklung vertraut machen Kinderärztliche Praxis und erfahren, wie sie die gesunde Entwicklung des Kindes beglei- In den ersten Lebensjahren eines Kindes sind die Kinderärztin oder ten und unterstützen können. Zudem erhalten sie nützliche Tipps der Kinderarzt die vorrangigen Ansprechpartner/innen, wenn es und Ratschläge zu vielen Fragen und Problemen des Familien- und um Fragen zur Gesundheit und Entwicklung des Kindes geht. Durch Erziehungsalltags. die regelmäßige Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen Das Themenspektrum in der Rubrik Für Eltern reicht von »Das erste (U1-U9) hat die Kinderärztin/der Kinderarzt die Entwicklung des Lebensjahr« über »Ernährung« und »Schlafen« bis hin zu »Wenn Kleinkindes von Anfang an im Blick. Darüber hinaus können sich das Kind krank ist«. Unter der Rubrik Rat & Hilfe gibt es Informatio- Eltern mit allen Fragen zur kindlichen Entwicklung und Gesundheit nen zu den unterschiedlichen Beratungs- und Unterstützungsarten sowie den häufigsten Beratungsanliegen wie Schlaf- und Schreiprobleme, Stillen und Ernährung des Kindes, Entwicklungsauffälligkeiten und -verzögerungen. Zudem sind die Adressen von zahlreichen Beratungs- und Anlaufstellen vor Ort aufgeführt. Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Das BMFSFJ bietet in dem Online-Portal www.familien-wegweiser.de zahlreiche Informationen auch zum Start einer Familie und zur frühkindlichen Entwicklung. Unter der Rubrik Familie mit Baby/ Kleinkind werden u. a. zu den Bereichen »Betreuung und Erziehung«, »Gesundheit« sowie »Hilfe und Beratung« viele weiterführende Themen behandelt, so z. B. im Bereich »Gesundheit« die Themen 76 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 77 an die Kinderärzte und -ärztinnen wenden. Das gilt auch bei beson- angemessene Erziehung« überhaupt ausmacht. Gerade beim ersten deren Belastungen oder Problemen im Familien- und Erziehungs- Kind ist diese Unsicherheit oftmals recht groß und es entstehen alltag. Hier kann oftmals ein beratendes Gespräch weiterhelfen. Ist viele Fragen rund um die Erziehung und Entwicklung des Kindes. Hilfe darüber hinaus erforderlich, kann eine ärztliche Weiterleitung Hier kann man sich sachkundig machen: z. B. an Fachärzte, Sozialpädiatrische Zentren, Einrichtungen der Frühförderung oder der Familien- und Erziehungsberatung erfolgen. Elternbriefe Ziel der Elternbriefe ist, Mütter und Väter in ihren elterlichen Örtliche Beratungsstellen Fähigkeiten zu bestärken. Sie erläutern kindliches Verhalten und In vielen Städten und Gemeinden gibt es Familien- und Erziehungs- fördern so die Kompetenz der Eltern, angemessen auf ihr Kind zu beratungsstellen. Zum Teil sind sie bei den Jugend- oder Gesund- reagieren. Weil jedes Kind anders ist, bieten die Elternbriefe keine heitsämtern angesiedelt, zum Teil werden sie von freien Trägern Patentrezepte, sondern helfen, den eigenen, persönlichen Weg zu betrieben (z. B. den Wohlfahrtsverbänden). Zudem gibt es in vielen finden. Es existieren zwei verschiedene Elternbriefe: Orten unabhängige Eltern- oder Familienzentren sowie Selbsthilfegruppen, die ebenfalls Beratung und Unterstützung anbieten. Eine Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. Auswahl von Adressen solcher Beratungs- und Anlaufstellen findet Der Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. (ANE) ist ein Zusammen- sich im Adressenteil. schluss von Eltern und Lehrer/innen, der 1946 in Berlin gegründet wurde. Sein Angebot zielt darauf ab, Eltern zu unterstützen, Sozialpädiatrische Zentren ihre Kinder zu selbstbewussten und aktiven Gesellschaftsmitglie- Sozialpädiatrische Zentren sind ambulante Krankenversorgungs- dern zu erziehen. Respekt und Toleranz für andere, der Ausgleich einrichtungen, die auf Kinder und Jugendliche spezialisiert sind. Sie von Interessen sowie die Übernahme von Verantwortung sind bieten fachliche Hilfe und Unterstützung bei Erkrankungen bzw. wichtige Punkte, denen sich der Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. dem Verdacht auf eine Erkrankung, bei Verhaltensauffälligkeiten verpflichtet fühlt. oder Entwicklungsstörungen von Kindern. Charakteristisch In 46 vierseitigen Briefen finden Eltern Informationen und Hin- sind eine fachübergreifende Vorgehensweise, die medizinische, weise von der Geburt ihres Kindes bis zum achten Lebensjahr. psychologische und pädagogische Aspekte integriert, sowie die Zusätzlich gibt es im Pubertätsalter des Kindes noch zwei extra Einbeziehung der Familie in die Behandlung. Sozialpädiatrische Briefe. Sie geben Antwort auf die für die jeweiligen Entwicklungs- Zentren arbeiten nur im Auftrag oder auf Überweisung der nieder- schritte typischen Fragen. Das Themenspektrum reicht vom gelassenen Kinderärzt/innen. gesundheitlich-pflegerischen Bereich über Entwicklungsaspekte (z. B . Motorik, Sprache, Sozialverhalten) bis hin zu Fragen der 4.3 Informationen zu Erziehungsfragen Alltagsorganisation und zum Lösen von Konflikten. Eine gute und angemessene Erziehung ist einerseits eine wichtige Die Elternbriefe des ANE e.V. werden in den Bundesländern Bran- Voraussetzung, damit Kinder im Erwachsenenalter ein möglichst denburg und Berlin kostenlos an Familien verschickt. Sie können selbstbestimmtes und erfolgreiches Leben führen können. Ande- im Internet unter www.ane.de (> Bestellservice > kostenloser Bestell- rerseits fühlen sich viele Eltern unsicher, was denn eine »gute und service) angefordert werden. 78 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 79 Peter-Pelikan-Elternbriefe Die Peter-Pelikan-Briefe stammen ursprünglich aus den USA. Dort taten sich in den 1950er Jahren Angehörige aus verschiedenen Erziehungs-, Sozial- und Medizinberufen zusammen und begannen, Erziehungsbriefe für Eltern zu entwickeln. Die deutschen PeterPelikan-Briefe werden von einem gemeinnützigen Verein in München herausgegeben, der unter anderem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen unterstützt wird. Die Elternbriefe von Peter Pelikan e.V. unterstützen Eltern mit vielen alltagsnahen und nützlichen Informationen und Anregungen. Thematisch umfassen sie neben Schwangerschaft und Geburt vor allem das frühe Kindesalter bis hin zum Jugendalter. Sie möchten den Eltern helfen, mit den neuen Herausforderungen zu Recht zu kommen. Sie informieren zu Erziehungsfragen und ermuntern, überkommene und gewohnte Erziehungsstile zu überdenken. Sie wollen Mut machen, eigene Vorstellungen und Werte einzubringen. Peter-Pelikan-Elternbriefe gibt es für werdende Mütter und Väter Freien Universität Bozen und gilt als renommierter Frühpädagoge. sowie als Grundserie I vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr In dem Internet-basierten Handbuch finden Eltern Informationen und als Grundserie II vom siebten bis zum elften Lebensjahr. zu vielen Themen des Familienalltags. Dabei werden auch die unter- Evtl. können die Peter-Pelikan-Elternbriefe kostenlos über das schiedlichen Familienphasen berücksichtigt. Die über 500 Artikel zu-ständige Jugendamt bezogen werden. Dies ist dort zu erfragen. des Online-Familienhandbuchs werden fortlaufend ergänzt und Andernfalls ist unter www.peter-pelikan.de eine Bestellung gegen aktualisiert. Sie sind überwiegend von Fachkräften aus Pädagogik, geringes Entgelt möglich. Psychologie und Medizin verfasst. Daneben schreiben auch Vertreter/innen aus Verbänden, Politik und Journalismus. Das Online-Familienhandbuch des Staatsinstituts für Neben Informationen über familienunterstützende Leistungen und Frühpädagogik (IFP) Hilfsangebote gibt es praktisch orientierte Hinweise zu Alltagsfragen Das Online-Familienhandbuch (www.familienhandbuch.de) wird der Kindererziehung, der Partnerschaft sowie der Bildung und evtl. herausgegeben von Wassilios E. Fthenakis und Martin R. Textor. auch Auflösung von Familien. Fthenakis, bis 2002 Professor für angewandte Entwicklungspsycho- Ein Familienforum bietet Eltern zudem die Möglichkeit, sich unter- logie und Familienforschung an der Universität Augsburg, ist heute einander im Internet auszutauschen oder über Artikel des Familien- Professor für Entwicklungspsychologie und Anthropologie an der handbuchs zu diskutieren. 80 | Nach der Geburt Nach der Geburt | 81 Das Online-Familienhandbuch existiert auch gedruckt als Buch Das Elterntelefon ist unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1110550 und kann im Buchhandel käuflich erworben oder in einer Biblio- zu erreichen. (Diese erscheint nicht auf der Telefonrechnung.) thek ausgeliehen werden. (Knaurs Handbuch Familie. Alles, was Die bundesweiten Beratungszeiten sind: Eltern wissen müssen. München 2004. Knaur. Preis: 29,90 €). Mo und Mi 9.00 – 11.00 Uhr, Di und Do 17.00 – 19.00 Uhr Internet: www.elterntelefon.org 4.4. Beratung zu Erziehungsfragen Einfache Informationen reichen im Erziehungsalltag nicht immer Online-Elternberatung der Bundeskonferenz für aus. Manchmal sind auch darüber hinaus gehende Beratungs- und Erziehungsberatung (bke) e.V. Unterstützungsangebote erforderlich. Gerade dann, wenn das Kind Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) e.V. ist der älter wird und sich z. B. in einer schwierigen Entwicklungsphase Fachverband der Erziehungs- und Familienberatung in der Bundes- befindet oder Eltern keinen richtigen Zugang zu ihm finden. Dann republik Deutschland. In ihr organisieren sich seit 1962 die Mit- kann schnell ein Gefühl von Rat- und Hilflosigkeit entstehen. Rat arbeiter/innen der Erziehungsberatungsstellen. Die bke bietet unter und Unterstützung können Eltern bei den folgenden Einrichtungen www.bke-beratung.de eine Online-Beratung für Eltern zu allen Fragen finden. Sie zeichnen sich durch jeweils unterschiedliche Schwellen der Erziehung und des Familienalltags an. Eltern, die sich Gedanken der Erreichbarkeit aus. um ihre Kinder machen, die sich nicht sicher sind, was für die Entwicklung ihres Kindes das Beste wäre oder deren Kind sich momen- Das Elterntelefon tan in einer schwierigen Phase befindet, werden hier kostenlos und Das Elterntelefon ist ein bundesweites telefonisches Gesprächs-, anonym beraten – in Form einer Einzelberatung via E-Mail oder im Beratungs- und Informationsangebot zu allen Fragen der Erziehung. Einzelchat, aber auch in Gruppen- oder Themenchats und dem Es richtet sich an Eltern, die Fragen oder Probleme im Erziehungs- Forum. Die Beratung wird von speziell ausgebildeten und erfahre- alltag haben, ohne gleich persönlich zu einer Beratungsstelle gehen nen Fachkräften durchgeführt. Sie gehören überwiegend den ört- zu wollen. Schnell und unkompliziert erreichbar, bietet das Eltern- lichen Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Kommunen telefon die Möglichkeit, sich auch spontan Hilfe und Unterstützung und Wohlfahrtsverbände an. Daneben gibt es auch nebenamtliche zu holen. Die Beratung erfolgt kostenlos und anonym durch speziell Berater/innen, die ebenfalls Fachkräfte der Erziehungs- und geschulte Berater/innen, die der Schweigepflicht unterliegen und Familienberatung sind. größtenteils ehrenamtlich arbeiten. Die Beratung kann auch in Um das Online-Beratungsangebot nutzen zu können, müssen sich akuten Krisensituationen oder bei besonderen Belastungen in ratsuchende Eltern zunächst auf der Website registrieren. Dabei Anspruch genommen werden. werden die verschiedenen Beratungsformen erläutert und über Betrieben wird das Elterntelefon vom Verein Nummer gegen Kummer die Verschwiegenheit der Berater/innen, den Datenschutz und die e.V., der auch das bundesweite Kinder- und Jugendtelefon betreibt. Datensicherheit informiert. Nach Abschluss der Registrierung kön- Der Verein ist aus dem Deutschen Kinderschutzbund e.V. hervor- nen die einzelnen Beratungsformen – mit Ausnahme des Gruppen- gegangen und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, und Themenchats – sofort genutzt werden. Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt. 82 | Nach der Geburt Adressen und Ansprechpartner/innern | 83 Träger der virtuellen Beratungsstelle ist: Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. Herrnstr. 53, 90763 Fürth Tel. 0911 977140 www.bke.de Online-Elternberatung: www.bke-beratung.de/User/ Erziehungs- und Familienberatung vor Ort Persönlichen Rat und direkte Hilfe bei Erziehungsfragen und Familienproblemen erhalten Eltern bei den örtlichen Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf Erziehungsberatung. Die Angebote sind deshalb für Ratsuchende kostenlos. Zu den Angeboten der Beratungsstellen zählen neben Gesprächen und Beratung auch evtl. erforderliche Untersuchungen und Therapien. Die Gespräche in den Beratungsstellen müssen vertraulich behandelt werden. Die Berater/innen unterliegen der Schweigepflicht. Je nach Anliegen nehmen die Beratungsstellen auch Kontakt zu anderen Einrichtungen auf. Dies erfordert jedoch die ausdrückliche Zustimmung der ratsuchenden Eltern. Die örtlichen Erziehungs- und Familienberatungsstellen befinden sich in unterschiedlicher Trägerschaft. Teils werden sie von den Städten und Landkreisen betrieben, teils von anerkannten Wohlfahrtsverbänden (z. B. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband etc.). Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Städte und Landkreise sind meistens über die jeweiligen Jugend- oder Gesundheitsämter zu erreichen, in Berlin über die zuständigen Bezirksämter. Eltern haben das Recht, eine Beratungsstelle ihrer Wahl aufzusuchen. Der erste Gesprächstermin kann meistens telefonisch vereinbart werden. Viele Beratungsstellen bieten auch offene Sprechstunden an. Adressen von Beratungsstellen sind im Adressenteil zu finden. Adressen und Ansprechpartner/innen 84 | Adressen und Ansprechpartner/innen Adressen und Ansprechpartner/innen | 85 1. Institutionen und Einrichtungen Brandenburg (Auswahl): Schulweg 13 (Zimmer 304a) 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 261784 Tel. 03375 262145 (Zentrale) Caritas-Schwangerschaftsberatung Potsdam Plantanenstr. 23 14482 Potsdam Tel. 0331 710298 oder 710299 pro familia-Beratungsstelle Fürstenwalde Karl-Liebknecht-Str. 21 15517 Fürstenwalde Tel. 03361 349917 DRK Kreisverband FlämingSpreewald e.V. Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft Erich-Weinert-Str. 46 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 218981 pro familia-Beratungsstelle Potsdam Charlottenstr. 30 14467 Potsdam Tel. 0331 860668 1.1 Schwangerschaftsberatungsstellen DRK Kreisverband Potsdam/ Zauch-Belzig e.V. Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität Alleestr. 5 14469 Potsdam Tel. 0331 2011891 o. 2011893 Diakonisches Werk Potsdam e.V. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Lindenstr. 56 14467 Potsdam Tel. 0331 2807320 Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald Beratung bei Problemen und Konflikten in und mit der Schwangerschaft sowie in finanziellen und sozialen Notlagen Berlin (Auswahl): Allg. Sozialberatung Wedding Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Nazarethkirchstr. 50 13347 Berlin Tel. 030 4553029 BALANCE Familienplanungszentrum Berlin Mauritiuskirchstr. 3 10365 Berlin Tel.: 030 / 553 67 92 Caritas-Schwangerenberatung Friedrichshain-Kreuzberg Lausitzer Str. 41-44 10999 Berlin Tel. 030 666333-93 oder -97 Caritas-Schwangerschaftsberatung Mitte Große Hamburger Str. 18 10115 Berlin Tel. 030 66633490 Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V. Soziale Beratung im tam Wilhelmstr. 115 10963 Berlin Tel. 030 2611993 Familie im Zentrum – Familienberatungs- und -bildungsstelle des EJF-Lazarus Schwangerschaftskonfliktberatung Mitte Chausseestr. 50 10115 Berlin Tel. 030 43775500 Familie im Zentrum – Familienberatungs- und -bildungsstelle des EJF-Lazarus Schwangerschaftskonfliktberatung Lichtenberg Nöldnerstr. 43 10317 Berlin Tel. 030 5220649 Humanistischer Verband Deutschlands Landesverband Berlin e.V. Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Schönholzer Str. 6 13187 Berlin Tel. 030 4417992 pro familia Beratungsstelle Berlin Kalckreuthstr. 4 10777 Berlin Tel. 030 39849898 Sozialdienst kath. Frauen e.V. Schwangerschaftsberatungsstelle Lydia Selchower Str. 11 12049 Berlin Tel. 030 2814185 Studentenwerk Berlin Psychologisch-psychotherapeutische Beratungsstelle Schwangerschaftskonfliktberatung Hardenbergstr. 12 10623 Berlin Tel. 030 939398401 und Franz-Mehring-Platz 2 10234 Berlin Tel. 030 939398438 1.2 Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung (nur in Berlin) Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf von Berlin Gesundheitsamt Hohenzollerndamm 174 10713 Berlin Tel. 030 902916880 Gesundheitsamt FriedrichshainKreuzberg Urbanstr. 24 10976 Berlin Tel. 030 902988363 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Etkar-André-Str. 8 12619 Berlin Tel. 030 902933655 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Gesundheitsamt Klingsorstr. 95 A 12203 Berlin Tel. 030 84453587 86 | Adressen und Ansprechpartner/innen Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaft Standort Wedding Ruheplatzstr. 13 13347 Berlin Tel. 030 901844235 1.3 ARGEn | Jobcenter Brandenburg (Auswahl): ARGE Landkreis DahmeSpreewald Weg am Kreisgericht 5 15711 Königs Wusterhausen Tel. 01801 00299050770 ARGE Potsdam (PAGA) Horstweg 102-108 14478 Potsdam Tel. 01801 00265406101 ARGE Potsdam Mittelmark Brücker Landstr. 22b 14806 Belzig Tel. 01801 0026555070 ARGE Teltow Fläming Zinnaer Str. 28a-32 14943 Luckenwalde Tel. 01801 00265650700 Berlin: JobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf Bundesallee 206 10717 Berlin Tel.: 01801 / 0030 930 2601 JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg Rudi-Dutschke-Str. 3 10969 Berlin Tel. 01801 00259203807 Adressen und Ansprechpartner/innen | 87 JobCenter Lichtenberg Gotlindestr. 93 10365 Berlin Tel. 01801 00260116001 JobCenter Marzahn-Hellersdorf Allee der Kosmonauten 29 12681 Berlin Tel. 01801 00259916001 JobCenter Mitte Sickingenstr. 70 10553 Berlin Tel.: 01801 / 0025 930 3807 Jobcenter Neukölln Lahnstraße 56 12055 Berlin Tel. 01801 00251406666 JobCenter Pankow Storkower Str. 133 10407 Berlin Tel. 01801 00309506666 JobCenter Reinickendorf Miraustr. 54 13509 Berlin Tel. 01801 00309401000 JobCenter Spandau Altonaer Str. 70/72 13581 Berlin Tel. 01801 00251302513 Jobcenter Steglitz-Zehlendorf Birkbuschstr. 10 12167 Berlin Tel. 01801 00258206666 Jobcenter Tempelhof-Schöneberg Wolframstr. 89-92 12105 Berlin Tel. 01801 00258306666 Jobcenter Treptow-Köpenick Groß-Berliner Damm 73a-e 12487 Berlin Tel. 01801 00251506666 1.4 Sozialämter Berlin: Die Sozialämter sind über die Bezirksämter zu erreichen. Adressen über die zentrale Einwahl der Berliner Behörden (»Berlin-Telefon«): 030 900 oder das Portal: www.berlin.de (> Politik & Verwaltung > Bezirksämter) Brandenburg (Auswahl): Landkreis Dahme-Spreewald Sozialamt (Hauptstelle) Beethovenweg 14 15907 Lübben Tel. 03546 201720 (Sekretariat) Außenstelle: Brückenstr. 41 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 262124 (Frau Lipinski) Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst Soziales und Wohnen Leistungen nach SGB XII Papendorfer Weg 1 (Sitz) Niemöllerstr. 1 (Post) 14806 Belzig Tel. 033841 91608 Landkreis Teltow-Fläming Amt für Jugend und Soziales Sachgebiet: Soziales Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel. 03371 6083321 Stadtverwaltung Potsdam Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt | Bereich Soziale Leistungen Hegelallee 6-10, Haus 2 14461 Potsdam Tel. 0331 2892105 1.5 Elterngeldstellen Brandenburg (Auswahl): Landkreis Dahme-Spreewald Amt für Jugend, Sport und Freizeit Beethovenweg 14 15907 Lübben Tel.: 03546 201742 (Frau Kranepohl, Frau Wöhrmann) Landkreis Märkisch-Oderland Jugendamt Puschkinplatz 12 15306 Seelow Tel. 03346 8500 Landkreis Oder-Spree Jugendamt Breitscheidstr. 7 15848 Beeskow Tel. 03366 351001 Landkreis Potsdam-Mittelmark Elterngeldstelle Belzig Ernst-Thälmann-Str. 4 14806 Belzig Tel. 033841 91494 oder 91495 Elterngeldstelle Teltow Lankeweg 4 14513 Teltow Tel. 03328 318212 88 | Adressen und Ansprechpartner/innen Elterngeldstelle Werder Am Gutshof 1 – 7 14542 Werder Tel. 03327 739330 Landkreis Teltow-Fläming Amt für Jugend und Soziales SG Jugend Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel. 03371 6083427 Stadtverwaltung Potsdam Fachbereich Jugendamt Bereich Service | Anträge Bürocontainer 1 (L-Bürocontainer) Friedrich-Ebert-Str. 79 – 81 14461 Potsdam Tel. 0331 2892300 (Geburtsdatum 1. – 15.) Tel. 0331 2892164 (Geburtsdatum 16. – 31.) Antragsformulare auch erhältlich beim: Bürgerservice der Stadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14461 Potsdam Berlin: Die Elterngeldstellen sind zu erreichen über die bezirklichen Bürgerämter. Adressen über die zentrale Einwahl der Berliner Behörden (»Berlin-Telefon«): 030 900, oder das Internet: www.berlin.de (> Bürgerservice > Bürgerämter, -beratung) Adressen und Ansprechpartner/innen | 89 1.6 Wohngeldstellen Berlin: Brandenburg (Auswahl): Die Wohngeldstellen erreicht man über die bezirklichen Bürgerämter. Adressen über die zentrale Einwahl der Berliner Behörden (»Berlin-Telefon«): 030 900, oder das Internet: www.berlin.de (> Bürgerservice > Bürgerämter, -beratung) Landkreis Dahme-Spreewald Wohngeldstelle Brückenstraße 41 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 26-0 (Zentrale) Tel. 03375 26- 2114 (Zuständigkeitsbereich Gemeinde Wildau) Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst Soziales und Wohnen Wohngeldstelle Lankeweg 4 14513 Teltow Tel. 03328 318521 oder 318523 Landkreis Teltow-Fläming Amt für Jugend und Soziales SG Soziales Wohngeldstelle Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel. 03371 6080 (Zentrale) Stadtverwaltung Potsdam Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt Bereich Wohnen, AG Wohngeld Haus 2, Hegelallee 6-10 14461 Potsdam Antragsformulare erhältlich beim: Bürgerservice der Stadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14461 Potsdam Tel. 0331 2890 (Zentrale) 1.8 Oberlandesgerichte (Unterhalt) Brandenburg: Brandenburgisches Oberlandesgericht Gertrud-Piter-Platz 11 14770 Brandenburg an der Havel Tel. 03381 3990 1.7 Familienkassen (Kindergeld) Berlin: Die bundesweit einheitliche Telefonnummer aller Familienkassen lautet: 01801 546337 Brandenburg (Auswahl): Familienkasse Potsdam Schlaatzweg 1 14473 Potsdam Kammergericht – Das Oberlandesgericht Berlin Elßholzstr. 30-33 10781 Berlin Tel. 030 90150 1.9 Jugendämter Brandenburg (Auswahl): Familienkasse Frankfurt/Oder Heilbronner Str. 24 15230 Frankfurt/Oder Familienkasse Cottbus Thiemstr. 135 03048 Cottbus Berlin: Familienkasse Berlin-Süd Silbersteinstr. 30-34 12051 Berlin Familienkasse Berlin-Mitte Charlottenstr. 87-90 10969 Berlin Familienkasse Berlin-Nord Charlottenstr. 90 10969 Berlin Landkreis Dahme-Spreewald Amt für Jugend, Sport und Freizeit (Hauptstelle) Kinder- und Jugendhilfe | Familiengerichtshilfe Beethovenweg 14 Tel. 03546 201730 (Sekretariat) Außenstelle: Schulweg 13 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 262653 Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst Kinder/Jugend/Familie (Jugendamt) Ernst-Thälmann-Str. 4 14806 Belzig Tel. 033841 914 90 90 | Adressen und Ansprechpartner/innen Landkreis Teltow-Fläming Amt für Jugend und Soziales Dagmar Aethner (Unterhalt und Beistand) Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel. 03371 6083421 Stadtverwaltung Potsdam Fachbereich Jugendamt Bürocontainer I Friedrich-Ebert-Str. 79 – 81 14469 Potsdam Tel. 0331 2890 (Zentrale) Berlin: Die Jugendämter in Berlin sind über die jeweiligen Bezirksämter zu erreichen. Adressen über die zentrale Einwahl der Berliner Behörden (»Berlin-Telefon«): 030 900, oder das Internet: www.berlin.de (> Politik & Verwaltung > Bezirksämter) 1.10 Beratung und Informationen zur frühkindlichen Entwicklung Adressen und Ansprechpartner/innen | 91 Frühförder- und Beratungsstelle im Oberlinhaus Rudolf-Breitscheid-Str. 24 14482 Potsdam Tel. 0331 7634913 Frühförder- und Beratungsstelle des EJF-Lazarus Knobelsdorffstr, 6/8 14471 Potsdam Tel. 0331 9098441 Mütterberatung der Stadtverwaltung Potsdam Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche Frau Thomas (Zimmer 537) Hegelallee 6-10, Haus 2 14461 Potsdam Tel. 0331 2892392 Sprechzeit: Mo 14.00 – 16.00 Uhr (nach tel. Vereinbarung) Sozialpädiatrisches Zentrum Charlottenstr. 72 14467 Potsdam Tel. 0331 2415973 Berlin (Auswahl): Haus der Familie des DRK Berlin Süd-West Babysprechstunde Düppelstr. 36 12163 Berlin Tel. 030 7901130 Sprechzeiten: Do 12 – 13 Uhr Sozialpädiatrisches Zentrum im Vivantes Klinikum im Friedrichshain Landsberger Allee 49 10249 Berlin Tel. 030 130231572 Zentrum für Kindesentwicklung e.V. Sozialpädiatrisches Zentrum / Kinder- und Jugendambulanz Ritterstr. 3 10969 Berlin Tel. 030 6981410 Bundesweite Einrichtungen (Auswahl): Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 51101 Köln www.bzga.de Brandenburg (Auswahl): Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald Beratung über die Geburt hinaus Schulweg 13 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 261784 oder 262132 Familienzentrum an der FH Potsdam Elternberatung »Vom Säugling zum Kleinkind« Friedrich-Ebert-Str. 4 14467 Potsdam Tel. 0331 2700574 [email protected] Diakonisches Werk TempelhofSchöneberg e.V. Kinder- und Jugendambulanz Tempelhof | Sozialpädiatrisches Zentrum Mariendorfer Damm 159 12107 Berlin Tel. 030 7510228 Familie im Zentrum – Familienberatungs- und -bildungsstelle des EJF-Lazarus Babysprechstunde Rudolf-Seiffert-Str. 50 a 10369 Berlin Tel. 030 97870021 Online-Portal der BZgA zur frühkindlichen Gesundheit und Entwicklung: www.kindergesundheit-info.de Nationales Zentrum Frühe Hilfen c/o Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Ostmerheimer Str. 220 51109 Köln Tel. 0221 89920 www.fruehehilfen.de Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Online-Portal zum Thema Familie: www.familien-wegweiser.de (> Familie mit Baby/Kleinkind > Gesundheit) 1.11 Familien- und Erziehungsberatungsstellen Brandenburg (Auswahl): Landkreis Dahme-Spreewald Gesundheitsamt | Familienberatung Schulweg 13 (Zimmer 304a) 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 261784 oder 262132 Erziehungsberatungsstelle Wildau (Träger Kindheit e. V.) Freiheitstr. 98 15745 Wildau Tel. 03375 503721 Berlin (Auswahl): Kommunale Erziehungs- und Familienberatungsstellen bei den Jugendämtern erreichbar über die Bezirksämter, Adressen sind zu erfahren über die zentrale Einwahl der Berliner Behörden (»Berlin-Telefon«): 030 900 oder das Internetportal: www.berlin.de (> Politik & Verwaltung > Bezirksämter) AWO Beratungszentrum Jugend- und Familienberatung Werbellinstr. 69 12053 Berlin Tel. 030 8219945 92 | Adressen und Ansprechpartner/innen Caritasverband Berlin e.V. Erziehungs- und Familienberatung Charlottenburg-Wilmersdorf Pfalzburger Str. 18 10719 Berlin Tel. 030 86009233 CON-RAT Erziehungs- und Familienberatung Adlershof Fröbel e.V. Altheider Str. 31 12489 Berlin Tel. 030 4444808 oder 67893373 DRK Berlin Süd-West Haus der Familie Erziehungs- und Familienberatung Düppelstr. 36 12163 Berlin Tel. 030 7901130 Familie im Zentrum – Familienberatungs- und -bildungsstätte des EJF-Lazarus Nöldnerstr. 43 10317 Berlin Tel. 030 5220649 Die Berliner Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier und öffentlicher Trägerschaft sind in der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung Berlin zusammengeschlossen. Auf ihrer Website www. efb-berlin.de sind weitere Adressen zu finden. Bundesweite Einrichtungen (Auswahl): Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. Boppstr. 10 10967 Berlin Tel. 030 2590060 www.ane.de Adressen und Ansprechpartner/innen | 93 Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) e.V. Fachverband für Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung Herrnstr. 53 90763 Fürth Tel. 0911 977140 Elternberatung: www.bke-beratung.de Familienbund der Katholiken Landesverband BerlinBrandenburg e.V. Reinhardtstr. 13 10117 Berlin Tel. 030 32675615 www.familienbund-berlinbrandenburg.de Peter Pelikan e.V. Elsässer Str. 32 81667 München Tel. 089 82979890 www.peter-pelikan.de Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) Landesverband Brandenburg e.V. Bahnhofstr. 4 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 294752 www.shia-brandenburg.de 1.12 Familienverbände Brandenburg (Auswahl): Deutscher Familienverband (DFV) Landesverband Brandenburg e.V. An der B 1 Nr. 9 14550 Groß Kreutz OT Bochow Tel. 033207 70891 oder 70892 www.dfv-brandenburg.de Eltern helfen Eltern e.V. in BerlinBrandenburg Kontaktstelle Land Brandenburg/Ost Bollersdorfer Höhe 14 15377 Oberbarnim OT Bollersdorf Tel. 033433 157 64 Kontaktstelle Land Brandenburg/Süd Feldstr. 24 14513 Teltow Tel. 03328 419 21 www.ehe-berlin-brandenburg.de Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen Landesarbeitskreis Berlin-Brandenburg e.V. Paulsenstr. 55 – 56 12163 Berlin Tel. 030 82097267 Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Landesverband Brandenburg e.V. Tschirchdamm 35 14772 Brandenburg an der Havel Tel. 03381 718944 www.vamv-brandenburg.de Berlin (Auswahl): Deutscher Familienverband (DFV) Landesverband Berlin e.V. Genter Str. 53 13353 Berlin Tel. 030 4530010 www.deutscher-familienverbandberlin.de Eltern helfen Eltern e.V. in Berlin-Brandenburg Beratungs- und Geschäftsstelle Berlin Schottstr. 6 10365 Berlin Tel. 030 55491044 Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen Landesarbeitskreis Berlin-Brandenburg e.V. Paulsenstr. 55-56 12163 Berlin Tel. 030 82097267 Familienbund der Katholiken Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. Reinhardtstr. 13 10117 Berlin Tel.: 030 / 32 67 56 15 www.familienbund-berlin-brandenburg.de Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) Landesverband Berlin e.V. Rudolf-Schwarz-Str. 29/31 10407 Berlin Tel. 030 4251186 www.shia-berlin.de Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Landesverband Berlin e.V. Seelingstr. 13 14059 Berlin Tel. 030 8515120 www.vama-berlin.de 1.13 Stiftungen Stiftungen zur Begabtenförderung Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförderung Baumschulallee 5 53115 Bonn Tel. 0228 / 98 38 40 [email protected] www.cusuanuswerk.de (Anm.: Der kath. Kirche nahestehend) 94 | Adressen und Ansprechpartner/innen Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst Iserlohner Str. 25 58239 Schwerte Tel. 02304 755196 [email protected] www.evstudienwerk.de (Anm.: Der evang. Kirche nahestehend) Förderungswerk der Hanns-Seidel-Stiftung Lazarettstr. 33 80636 München Tel. 089 12580 E-Mail: [email protected] www.hss.de (Anm.: Der CSU nahestehend) Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn Tel. 0228 8830 [email protected] www.fes.de/studienfoerderung (Anm.: Der SPD nahestehend) Friedrich Naumann-Stiftung für die Freiheit Bereich Politische Bildung und Begabtenförderung Abteilung Begabtenförderung Karl-Marx-Str. 2 14482 Potsdam-Babelsberg Tel. 0331 7019349 [email protected] www.freiheit.org (Anm.: Der FDP nahestehend) Hans-Böckler-Stiftung Abteilung Studienförderung Hans-Böckler-Str. 39 40476 Düsseldorf Tel. 0211 7778140 [email protected] www.boeckler.de (Den Gewerkschaften nahestehend) Adressen und Ansprechpartner/innen | 95 Heinrich-Böll-Stiftung Studienwerk Schumannstr. 8 10117 Berlin Tel. 030 28534400 [email protected] www.boell.de/studienwerk (Anm.: Der Partei Bündnis 90/Die Grünen nahestehend) Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Begabtenförderung und Kultur Rathausallee 12 53757 Sankt Augustin Tel. 02241 2462328 [email protected] www.kas.de und www.journalisten-akademie.com (Anm.: Der CDU nahestehend) Rosa Luxemburg Stiftung Studienwerk Franz-Mehring-Platz 1 10243 Berlin Tel. 030 44310223 [email protected] www.rosalux.de (Anm.: Der PDS nahestehend) Stiftung der Deutschen Wirtschaft im Haus der Deutschen Wirtschaft Breite Str. 29 10178 Berlin Tel. 030 20331540 [email protected] www.sdw.org (Anm.: Der Wirtschaft nahestehend) Studienstiftung des deutschen Volkes e.V. Ahrstr. 41 53175 Bonn Tel. 0228 820960 [email protected] www.studienstiftung.de (Anm.: weltanschaulich neutral) Stiftung zur Förderung begabter und ausländischer Studierender an der TH Wildau [FH] c/o Kanzler der TH Wildau [FH] RAR Thomas Lehne MBA Haus 13, Raum 101 Tel. 03375 508900 [email protected] Stiftungen zur Hilfe von Familien (Auswahl): Stiftung »Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg« Heinrich-Mann-Allee 103 (Haus 3) 14473 Potsdam Tel. 0331 8665990 www.familien-in-not.de Stiftung »Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin« Oranienburger Straße 13 – 14 10178 Berlin Tel. 030 20089111 (Sprechzeiten: Di 12 –15 Uhr; Do 9 – 12 Uhr) [email protected] www.stiftunghilfe.de Die Geschäftsstelle der nicht selbst operativ tätigen Bundesstiftung »Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens« befindet sich beim: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Geschäftsstelle der Bundesstiftung »Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens« Alexanderstr. 3 10178 Berlin Tel. 030 206551217 [email protected] www.bmfsfj.de 1.14 Darlehen zur Studienfinanzierung Bildungskredit: Bundesverwaltungsamt Abteilung IV Bildungskredit 50728 Köln (Postanschrift) Bildungskredit-Hotline: 022899 3584492 www.bundesverwaltungsamt.de (> Aufgaben > Bildungskredit) Studienkredit: KfW Bankengruppe Niederlassung Berlin Charlottenstr. 33/33a 10117 Berlin Tel. 030 202640 kfw-foerderbank.de (> Aus- und Weiterbildung > KfW-Studienkredite) BAföG-Bank-Darlehen: Studentenwerk Potsdam Amt für Ausbildungsförderung Friedrich-Ebert-Str. 4 14467 Potsdam Tel. 0331 3706301 [email protected] www.studentenwerk-potsdam.de Persönliche Sprechzeiten: Di 9 – 12 Uhr; 13 – 18 Uhr Do 13 – 16 Uhr Allgemeine Beratung auch außerhalb der Sprechzeiten täglich von 9 – 15 Uhr (freitags bis 14 Uhr) 1.15 Gebührenbefreiung und Sozialtarife (Auswahl) Gebühreneinzugszentrale (GEZ) 50656 Köln Tel. 0180 5016565 www.gez.de 96 | Adressen und Ansprechpartner/innen Deutsche Telekom AG Kundenservice 53171 Bonn Tel. 0800 3303000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) 1.16 Kommunales Begrüßungsgeld Gemeinde Wildau Karl-Marx-Str. 36 15742 Wildau Tel. 03375 505421 [email protected] www.wildau.de 1.17 Jobben Jobvermittlung (Auswahl): Studentenwerk Potsdam Jobvermittlung Roswitha Körber Friedrich-Ebert-Str. 4 14467 Potsdam Tel. 0331 3706251 [email protected] www.studentenwerk-potsdam.de (> Jobvermittlung) Agentur für Arbeit Potsdam Geschäftsstelle Königs Wusterhausen | Jobvermittlung Max-Werner-Str. 5 15711 Königs Wusterhausen Tel. 01801 555111 koenigswusterhausen@ arbeitsagentur.de www.arbeitsagentur.de (> Partner vor Ort > Brandenburg > Potsdam > Agentur) Adressen und Ansprechpartner/innen | 97 Bundesagentur für Arbeit Bundesweite Jobbörse http://jobboerse.arbeitsagentur.de 1.18 Kinderbetreuungseinrichtungen Krippen und Kindertagesstätten: Stellenangebote an der TH Wildau [FH]: Career Service der TH Wildau [FH] Agata Warchalewska Haus 13, Raum 157 Tel. 03375 508372 [email protected] www.th-wildau.de (> Nach dem Studium > Beruf und Karriere > Career Service) Technologie- und Innovationsberatungsstelle (TIB-Stelle) Annette Kahe Haus 13, Raum 041 Tel. 03375 508912 [email protected] www.th-wildau.de (> Hochschule > Einrichtungen > Technologietransferstelle) Virtuelle Jobbörse www.th-wildau.de (> Im Studium > Rund ums Studium > Finanzieren und Arbeiten > Praktika und Stellenangebote) Eigenständige Jobsuche: Siehe Erstsemester-Informationsbroschüre des Studentenrats der TH Wildau [FH], Bezugsstelle: Studentenrat der Technischen Hochschule Wildau [FH] Haus 13, Raum 211 (Dachgeschoss) Tel. 03375 508563 [email protected] www.stura-wildau.de Wildau Kita »Am Markt« Marktplatz 1 15745 Wildau Tel. 03375 501131 Kita »Wirbelwind« Geschwister-Scholl-Str. 12 15745 Wildau Tel. 03375 500321 Kita »Zwergenland« Freiheitstr. 100/102 15745 Wildau Tel. 03375 500567 Zeuthen Kita Dorfstr. 4 15738 Zeuthen Tel. 033762 72000 Kita Dorfstr. 23 15738 Zeuthen Tel. 033762 92867 Kita Heinrich-Heine-Str. 15738 Zeuthen Tel. 033762 92217 Kita Maxim-Gorki-Str. 15738 Zeuthen Tel. 033762 92013 Kindertagespflegestellen: Königs Wusterhausen Kita »Brüderchen & Schwesterchen« Bettina-von-Arnim-Str. 1 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 25780 Kita »Friedrich Fröbel« Erich-Weinert-Str. 10 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 872006 Kita »Klein und Groß« Friedenstr. 10 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 293447 Kita »Knirpsenstadt« Goethestr. 5 15711 Königs Wusterhausen Kita »Spatzennest« Puschkinstr. 1 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 950976 Kita »Spielspaß« Rosa-Luxemburg-Str. 17 15711 Königs Wusterhausen Tel. 03375 872409 Kindertagespflegestellen können über folgende öffentliche Stellen erfragt werden: Landkreis Dahme-Spreewald Verwaltungsstelle Lübben Beethovenweg 14 Frau Wagenknecht (Zimmer 333) Tel. 03546 201746 http://cgi.dahme-spreewald.de (> Bildung & Soziales > Kinder & Jugend > Kinderbetreuung > Kindertagespflegepersonen im Landkreis) (wird vierteljährlich aktualisiert) Gemeinde Wildau Karl-Marx-Str. 36 15745 Wildau Frau Reule (Zimmer 42) Tel. 03375 505457 [email protected] oder Frau Hack (Zimmer 42) Tel. 03375 505442 [email protected] www.wildau.de (> Gemeindeverwaltung Wildau > Allg. Verwaltung > Kitas, Hort) 98 | Adressen und Ansprechpartner/innen Eine campusnahe und flexible Betreuung (stunden- oder tageweise) bietet die Kindertagespflege »Knirpsenfarm« an: Richard-Sorge-Str. 1a 15745 Wildau (Nähe S-Bhf.) Tel. 0172 4416731, 0163 1917080 oder 0173 184 0876 Berlin Ansprechpartner/innen für Kindertagespflege in den Berliner Bezirksämtern sind zu finden im Internet unter www.berlin.de (> Politik & Verwaltung > Senatsverwaltungen > Bildung, Wissenschaft und Forschung > Familie > Kindertagesbetreuung > Kindertagespflege) Übergreifende Fragen können gestellt werden bei: Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Referat III B 15 Beuthstr. 6-8 10117 Berlin Frau Kubsch (Zimmer 4049) Tel. 030 9026394 [email protected] Horte: Wildau Hort »Wirbelwind« Jahnstr. 41 15745 Wildau Tel. 03375 500321 Königs Wusterhausen Hort Zeesen Fasanenstr. 1 15711 Königs Wusterhausen OT Zeesen Adressen und Ansprechpartner/innen | 99 Hort Zernsdorf Hortstr. 15758 Königs Wusterhausen OT Zernsdorf Zeuthen Hort Zeuthen Maxim-Gorki-Str. 2 15738 Zeuthen Hort der VHG Zeuthen Forstallee 66 15738 Zeuthen Tel. 033762 189775 Kinderbetreuungsangebote des Studentenwerks Potsdam: Kita »klEinstein« Kindertagesstätte des Studentenwerks Potsdam Kaiser-Friedrich-Str.135 14469 Potsdam Tel. 0331 5054542 Kindertagespflege wird an folgenden Hochschulstandorten oder Wohnheimen in Potsdam angeboten: Campus Pappelallee Kaiser-Friedrich-Str. 135 (zusätzlich zur Kita) Breite Str.18 Campus Golm, Haus 3 Stahnsdorfer Str. 148 b Elternberatung und Kinderanmeldung (auch für Tagespflege) im: Studentenwerk Potsdam Friedrich-Ebert-Str.4 14467 Potsdam Tel. 0331 3706253 Sprechzeit: Di 16 –18 Uhr [email protected] 2. Ansprechpartner/innen an der TH Wildau [FH] 2.1 Allgemeine Studienberatung Direktstudium Wolfgang Kohfall Haus 13, Raum 022 Tel. 03375 508-180 [email protected] Fernstudium Melanie Brandt, Anette Sandorf Haus 13, Raum 002 Tel. 03375 508-283 [email protected] 2.2 Studienfachberatung (Studiengangssprecher/innen) Betriebswirtschaftslehre Prof. Dr. Ingrid Wirth Haus 13, Raum 135 Tel. 03375 508-510 [email protected] Luftfahrttechnik/Luftfahrtlogistik Prof. Dipl.-Ing. Matthias Prokoph Haus 15, Raum 15-2.13 Tel. 03375 508-613 [email protected] Maschinenbau Prof. Dr.-Ing. Norbert Miersch Halle 14, Raum A2.11 Tel. 03375 508-193 [email protected] Photonics Prof. Dr. habil. Sigurd Schrader Halle 14, Raum A2.20 Tel. 03375 508-293 [email protected] Physikalische Technik Prof. Dr. Siegfried Rolle Halle 14, Raum A2.19 Tel. 03375 508-126 [email protected] Bioinformatik/Biosystemtechnik Prof. Dr. Franz Xaver Wildenauer Haus 15, Raum 1.49 Tel. 03375 508-148 [email protected] Technisches Management und Logistik Prof. Dr.-Ing. Klaus-Martin Melzer Haus 15, Raum 2.19 Tel. 03375 508-223 [email protected] Europäisches Management Prof. Dr. Gerhard Mewes Haus 100, Raum 306 Tel. 03375 508-553 [email protected] Telematik Prof. Dr. Ralf Vandenhouten Halle 14, Raum A2.32 Tel. 03375 508-359 [email protected] Logistik Prof. Dr.-Ing. Klaus-Martin Melzer Haus 15, Raum 15-2.23 Tel. 03375 508-223 [email protected] Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. Ulrike Tippe Haus 100, Raum 007 Tel. 03375 508-556 [email protected] 100 | Adressen und Ansprechpartner/innen Wirtschaftsingenieurwesen Prof. Dr. Manfred Böttcher Haus 100, Raum 103 Tel. 03375 508-961 [email protected] Wirtschaft und Recht Dr. Gregory Bond Haus 100, Raum 405 Tel. 03375 508-366 [email protected] Verfahrenstechnik Prof. Dr. Hans-Hermann David Haus 15, Raum 1.47 Tel. 03375 508-227 [email protected] Verwaltung und Recht Regierungsdirektor Bernt Kuklinski Haus 100, Raum 203 Tel. 03375 508-973 [email protected] 2.3 BAföG-Beauftragte FB Betriebswirtschaft/ Wirtschaftsinformatik Prof. Dr.-Ing. Gerd Dehnert Haus 100, Raum 108 Tel. 03375 508-198 [email protected] FB Ingenieurwesen/ Wirtschaftsingenieurwesen der jeweilige Studiengangssprecher FB Wirtschaft, Verwaltung u. Recht Dr. Hans Ullmann (EM und WR) Haus 100, Raum 303 Tel. 03375 508-553 [email protected] Prof. Nikola F. Budilov-Nettelmann (VR) Haus 100, Raum 417 Tel. 03375 508-361 [email protected] Adressen und Ansprechpartner/innen | 101 2.4 Praktikumsbeauftragte 2.6 Prüfungsausschüsse FB Betriebswirtschaft/ Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. Ralf Szymanski Haus 100, Raum 008 Tel. 03375 508-533 [email protected] FB Betriebswirtschaft/ Wirtschaftsinformatik Vorsitz: Prof. Dr. phil Rainer Voß Anträge an den Prüfungsausschuss: Sekretariat, Frau Wiedemann Haus 13, Raum 13-005 Tel. 03375 508-910 [email protected] FB Ingenieurwesen/ Wirtschaftsingenieurwesen Prof. Dr. Hans-Hermann David Haus 15, Raum 147 Tel. 03375 508-227 [email protected] FB Wirtschaft, Verwaltung und Recht N.N. 2.5 Dekane FB Betriebswirtschaft/ Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. phil. Rainer Voß Haus 13, Raum 13-004 Tel. 03375 508-951 [email protected] FB Ingenieurwesen/ Wirtschaftsingenieurwesen Prof. Dipl.-Ing. Thomas Mirre Haus 15, Raum 113 Tel. 03375 508-220 [email protected] FB Wirtschaft, Verwaltung und Recht Prof. Dr. Bertil Haack Haus 100, Raum 207 Tel. 03375 508-570 [email protected] FB Ingenieurwesen/ Wirtschaftsingenieurwesen Vorsitz: Prof. Dipl. Birgit Wilkes Anträge an den Prüfungsausschuss: Sekretariat, Frau Steinke/Frau Erdmann Haus 15, Raum 117 Tel. 03375 508-133 oder 508-311 [email protected] oder: [email protected] FB Wirtschaft, Verwaltung und Recht Vorsitz: Prof. Dr. phil. Bertil Haack Anträge an den Prüfungsausschuss: Sekretariat, Frau Anlauf Haus 100, Raum 207 Tel. 03375 508-570 [email protected] 2.8 Projekt »Familiengerechte Hochschule« Familien-Service-Büro Haus 13, Raum 143 Tel. 03375 508-420 [email protected] Projektkoordinator Michael Frey Haus 13, Raum 033 Tel. 03375 508-647 [email protected] 2.9 Sozialberatung StuRa Sozialreferent/in des Studentenrats (StuRa) der TH Wildau [FH] Haus 13, Raum 211 Tel. 03375 508-563 [email protected] 2.10 Career Service Agata Warchalewska Haus 13, Raum 157 Tel. 03375 508-372 [email protected] 2.7 Gleichstellungsbeauftragte Prof. Dr. Olga Rösch Haus 100, Raum 404 Tel. 03375 508-367 [email protected] Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte: Prof. Dr. Ingrid Wirth Haus 13, Raum 135 Tel. 03375 508-510 [email protected] 2.11 Akademisches Auslandsamt Angelika Schubert Haus 13, Raum 024 Tel. 03375 508-197 [email protected] Sprechzeiten: Mo, Di 9 – 12 Uhr und 13 – 14 Uhr Do 13 – 15 Uhr 102 | Adressen und Ansprechpartner/innen Literaturhinweise | 103 3. Ansprechpartner/innen im Studentenwerk Potsdam 3.1 BAföG 3.3 Psychologische Beratung Studentenwerk Potsdam Amt für Ausbildungsförderung Friedrich-Ebert-Str. 4 14467 Potsdam Tel. 0331 3706-301 [email protected] Studentenwerk Potsdam Psychotherapeutische Beratungsstelle Anne Hermanns Friedrich-Ebert-Str. 4 14467 Potsdam Tel. 0331 3706-252 [email protected] Sprechzeiten: Di 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Do 13 – 16 Uhr Allgemeine Beratung auch außerhalb der Sprechzeiten Mo – Do von 9 – 15 Uhr (freitags bis 14 Uhr) Die Sachbearbeiter/innen werden nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens zugeordnet. Unter www.studentenwerk-potsdam.de/ sf-kontakt/ erfahren Sie den Namen des zuständigen Sachbearbeiters/der zuständigen Sachbearbeiterin und können telefonisch Kontakt zu diesem/dieser aufnehmen. 3.2 Sozialberatung Studentenwerk Potsdam Sozialberatungsstelle Karolin Kozur Friedrich-Ebert-Str. 4 14467 Potsdam Tel. 0331 3706-254 [email protected] Sprechzeiten: Di 9 – 12 Uhr und 13 –18 Uhr Do 13 – 16 Uhr Sprechzeiten: Di 16 –18 Uhr Do 13 – 16 Uhr 3.4 Jobvermittlung Studentenwerk Potsdam Jobvermittlung Friedrich-Ebert-Str. 4 14467 Potsdam Tel. 0331 3706-251 [email protected] Sprechzeiten: Mo 9 – 12 Uhr Di 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Do 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Literaturhinweise 104 | Literaturhinweise Literaturhinweise | 105 1. Wichtige Broschüren zum Thema (kostenlos) Ratgeber für Familien, hrsg. vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) des Landes Brandenburg, Groß- 1.1 Gesetze und Leistungen für Familien beeren 2008 Mutterschutzgesetz – Leitfaden zum Mutterschutz, hrsg. vom Elternzeit – Väter (er)ziehen mit, hrsg. vom Ministerium für Arbeit, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) des Landes Brandenburg (BMFSFJ), Berlin 2008 Kostenlos zu beziehen über: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg, Öffentlichkeitsarbeit, Elterngeld und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Eltern- Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam, www.masgf.branden- zeitgesetz, hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, burg.de Frauen und Jugend (BMFSFJ), Berlin 2008 1.2 Informationen für Studierende mit Kindern Alleinerziehend. Tipps und Informationen, hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Studieren mit Kind in Berlin. Wegweiser für studierende Eltern (BMFSFJ), Berlin 2008 und solche, die es werden wollen, hrsg. vom Studentenwerk Berlin, Berlin 2008, www.studentenwerk-berlin.de (> Downloads) Bundesstiftung Mutter und Kind, hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Berlin 2008 Wegweiser Studienjahr 2008/09, hrsg. vom Studentenwerk Potsdam, Berlin 2008, www.studentenwerk-potsdam.de (> Beratung) Lokale Bündnisse für Familie. Wer, was, wie, warum und wo? hrsg. vom Servicebüro Lokale Bündnisse für Familie, Bonn 2007. BAföG – Studienfinanzierung auf den Punkt gebracht, hrsg. vom Kostenlos zu beziehen über: Publikationsversand der Bundes- Studentenwerk Berlin, Berlin 2008 regierung, Postfach 481009, 18132 Rostock, Tel. 01805 778090, [email protected] oder im Internet unter : 1.3 Leistungen nach SGB II und SGB XII (ALG II, Sozialhilfe etc.) www.bmfsfj.de (> Publikationen) Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II: Fragen und Merkblatt Kindergeld 2009, hrsg. von Bundesagentur für Arbeit Antworten, hrsg. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales Familienkasse-Direktion, Nürnberg 2009 (BMAS), Bonn 2008 Informationen zum Kinderzuschlag, hrsg. von Bundesagentur für Sozialhilfe und Grundsicherung, hrsg. vom Bundesministerium Arbeit Familienkasse-Direktion, Nürnberg 2008. Zum Herunterladen: für Arbeit und Soziales (BMAS), Bonn 2008. www.arbeitsagentur.de (> Bürgerinnen & Bürger > Familie und Kinder Kostenlos zu beziehen über: Tel. 0180 5151510, [email protected] > Kindergeld, Kinderzuschlag) oder im Internet unter: www.bmas.de (> Soziale Sicherung > Grundsicherung für Arbeitssuchende > Publikationen) 106 | Literaturhinweise Literaturhinweise | 107 1.4 Informationen zur frühkindlichen Entwicklung Bischof, Anita/Bischof, Klaus: Selbstmanagement. Effektiv und effizient. Planegg b. München 2004: Rudolf Haufe Verlag (ISBN-13: Das Baby. Informationen für Eltern über das erste Lebensjahr, 978-3860274507) hrsg. von Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln 2007 Fthenakis, Wassilios E./Textor, Martin R. (Hg.): Knaurs Handbuch Unsere Kinder. Eltern-Ratgeber zur gesunden kindlichen Familie. Alles, was Eltern wissen müssen. München 2004: Knaur Entwicklung von 1-6 Jahren, hrsg. von Bundeszentrale für ge- (ISBN-13: 978-3426669404) sundheitliche Aufklärung, Köln 2008 Auch als Online-Familienhandbuch unter www.familienhandbuch.de Eltern sein – Die erste Zeit zu dritt, hrsg. von Bundeszentrale für Hauf, Petra/Klein, Annette: Schauen, Staunen, Handeln – das Welt- gesundheitliche Aufklärung, Köln 2008 wissen der Babys. Freiburg 2008: Herder (ISBN-13: 9783451058967) Ich bin dabei! Vater werden, hrsg. von Bundeszentrale für gesund- Steiwert, Lothar J.: 30 Minuten für optimales Zeitmanagement. heitliche Aufklärung, Köln 2007 Offenbach 2005: GABAL Verlag (ISBN-13: 978-3930799862) Beifahrer – Kleiner Tourenplaner für werdende Väter, hrsg. von Steiwert, Lothar J.: Das neue 1x1 des Zeitmanagement: Zeit im Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln Griff, Ziele in Balance. München 2007: Gräfe und Unzer Verlag (ISBN-13: 978-3774256705) Die Broschüren können kostenlos auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden: www.bzga.de Steiwert, Lothar J.: 30 Minuten für deine Work-Life-Balance. (> Infomaterialien/Bestellung > Familienplanung bzw. Kinder- und Offenbach 2008: GABAL Verlag (ISBN-13: 978-3897491192) Jugendgesundheit) 3. Studien (Bibliothek) 2. Ratgeber (Buchhandel) Cornelißen, Waltraud/Fox, Katrin: Studieren mit Kind – Die Albrecht-Engel, Ines (Hg.): Geburtsvorbereitung. Mit Kindern leben. Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft: Lebenssituationen, Reinbek bei Hamburg 2006: Rowohlt Tb (ISBN-13: 978-3499617242) Maßnahmen und Handlungsperspektiven. Wiesbaden 2007: VS Verlag für Sozialwissenschaften (ISBN-13: 978-3531154930) Barth, Renate: Was mein Schreibaby mir sagen will. Hilfe durch bessere Kommunikation – Schritt für Schritt zum Erfolg. Weinheim Dilger, Alexander/Gerlach, Irene/Schneider, Helmut: Betriebliche 2008: Beltz (ISBN-13: 978-3407858531) Familienpolitik – Potenziale und Instrumente aus multidisziplinärer Sicht. Wiesbaden 2007: VS Verlag für Sozialwissenschaften (ISBN-13: 978-3531153964) 108 | Literaturhinweise Literaturhinweise | 109 Gerlach, Irene: Familienpolitik. Wiesbaden 2004: VS Verlag für Roßmanith, Birgit/Backes, Horst (Hg.): Work-Life-Balance und Sozialwissenschaften (ISBN-13: 978-3810034106) Familiengerechtigkeit. Beispiel Hochschule. Saarbrücken 2008: Verlag Alma Mater (ISBN 978-3-935009287) Hochschild, Arlie: Keine Zeit – Wenn die Firma zum Zuhause wird und zu Hause nur Arbeit wartet. Wiesbaden 2006: VS Verlag für Schwarze, Barbara/ David, Michaela/ Belker, Bettina Charlotte: Sozialwissenschaften (ISBN-13: 978-3531144689) Gender und Diversity in den Ingenieurwissenschaften und der Informatik. Bielefeld 2008: UniversitätsVerlag Webler Kurscheid, Clarissa: Das Problem der Vereinbarkeit von Studium (ISBN-13: 978-3937026592) und Familie. Eine empirische Studie zur Lebenslage Kölner Studierender. Münster 2008: Lit-Verlag (ISBN-13: 978-3825887094) Träger, Jutta: Familie im Umbruch – Quantitative und qualitative Befunde zur Wahl von Familienmodellen. Wiesbaden 2008: VS Lukoschat, Helga/Weber, Kathrin: Karrierek(n)ick Kinder. Mütter Verlag für Sozialwissenschaften (ISBN-13: 978-3531162645) in Führungspositionen – ein Gewinn für Unternehmen. Gütersloh 2006: Verlag BertelsmannStiftung (ISBN-13: 978-3892048908) Vogel, Ulrike: Fachengagement und Studienerfolg bei Ingenieurstudentinnen und Ingenieurstudenten: Eine Untersuchung zu Lukoschat, Helga/Weber, Kathrin: Kinder und Karriere – Die neuen Kompetenzen und Handlungspotentialen für Studium, Beruf und Paare. Gütersloh 2008: Verlag BertelsmannStiftung (ISBN-13: 978- Familie. Bielefeld 1995: Kleine Verlag (ISBN-13: 978-3893702176) 3892049883) Wagner, Maria: Vereinbarkeit von Familie und Beruf. LebenskonMischau, Anina/Oechsle, Mechtild: Arbeitszeit – Familienzeit – zepte junger Akademikerinnen. Saarbrücken 2007: VDM-Verlag Lebenszeit: Verlieren wir die Balance? Wiesbaden 2005: VS Verlag (ISBN-13: 978-3836445468) für Sozialwissenschaften (ISBN-13: 978-3810041678) Poelmans, Steven A. Y./Caligiuri, Paula: Harmonizing Work, Familiy 4. Portraits von berufstätigen Müttern und Vätern and Personal Life. Cambridge 2008: Cambridge University Press (ISBN-13: 978-0521858694) Dürr, Anke/Voigt, Claudia: Die Unmöglichen – Mütter, die Karriere machen. München 2006: Heyne Verlag (ISBN-13: 978-3453285040) Reuter, Julia/Vedder, Günther: Die Vielfalt der Work-Life-Balance: Aktive Väter – Men Studies, Teilzeitarbeitende Führungskräfte, Gaschke, Susanne/Müller-Wirth, Moritz: Powerpaare – Mit Kindern Vereinbarkeit von Studium & Familie. München 2008: Rainer sind wir stärker. München 2008: Heyne Verlag (ISBN-13: 978- Hampp Verlag (ISBN-13: 978-3866182368) 3453151031) Reuter, Julia/Vedder, Günther/Liebig, Brigitte: Professor mit Kind. Frankfurt/New York 2008: Campus Verlag (ISBN-13: 978-3593386615) 110 | Anhang Anhang | 111 Kinder und Karriere – ein Qualitätsversprechen Die Brandenburger Hochschulen – in Kooperation mit den Stu- (Originaldokument) dentenwerken – und das MWFK des Landes Brandenburg fördern die Wertschätzung und Anerkennung für die Übernahme von Die Hochschulen und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung Familienverantwortung bei allen Hochschulangehörigen. und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg sind sich einig, dass die Dazu gehört auch die Förderung eines Klimas an den Hochschu- erfolgreiche Entwicklung des Landes Brandenburg eng mit den len, das es erlaubt, Hochschulen verknüpft ist. Attraktive Studien-, Forschungs- und Familienverantwortung zum Wohle der Kinder und Arbeitsbedingungen tragen dazu bei, kluge Köpfe im Land zu hal- Angehörigen wahrzunehmen, ten oder nach Brandenburg zu holen. Familienfreundlichkeit und einen bewussten Umgang mit der Lebens(arbeits-)zeit sowie den Chancengleichheit von Frauen und Männern sind hierbei wichtige körperlichen und seelischen Bedürfnissen und Erfordernissen Qualitätsmerkmale der Brandenburger Hochschullandschaft. zu pflegen und durch das gelebte Vorbild einen Kulturwandel für die nächsten Im Land Brandenburg wurden bereits vielfältige Maßnahmen ein- Generationen vorzubereiten. geleitet, um gezielt junge Familien sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern in Studium, Lehre und Forschung zu Dabei sind individuelle und institutionelle Interessen im Sinne unterstützen und günstige Bedingungen für die Vereinbarkeit von eines »geglückten Interessenausgleichs« abzuwägen. Familie und Studium bzw. Beruf zu schaffen. Entsprechende Angebote sollen auch künftig bereitgehalten werden. Das MWFK wird Im Einzelnen verpflichten sich die Hochschulen zur Einhaltung diesen Prozess im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten flan- folgender Qualitätsstandards zur Förderung von Familien und kierend begleiten. Chancengleichheit: An allen Standorten gibt es campusnahe Kinderbetreuungs- Die Hochschulen und das MWFK des Landes Brandenburg geben angebote, die ihre Öffnungszeiten zunehmend den Erforder- folgendes Qualitätsversprechen ab: nissen der Hochschulen anpassen. Ergänzend gewährt das MWFK Kinderbetreuungszuschläge, wenn durch die Teilnahme an Tagungen eine zusätzliche Kinderbetreuung erforderlich wird. Alle Hochschulen verfügen über Still- und Wickelräume, die sich unmittelbar auf dem Campus befinden und problemlos erreichbar sind. Darüber hinaus bauen alle Hochschulen ihre Angebote für Eltern und Kinder aus. Dazu gehören Räume mit familienfreundlichem Inventar und Spielflächen in zentralen Bereichen (Bibliothek etc.). An den Hochschulen sind die Mensen in der Regel kinderfreundlich eingerichtet. 112 | Anhang | III Die Hochschulen ermöglichen in der Regel flexible Arbeitsformen, wie Tele-, Gleitzeit- oder Teilzeitarbeit, soweit diese mit dienstlichen Belangen vereinbar sind, und unterstützen die Wiedereingliederung nach der Elternzeit. Alle Hochschulen tragen dafür Sorge, dass das Studium (z. B. durch Flexibilisierung der Studien- und Prüfungsordnungen, Nachteilsausgleich, Wiedereingliederung nach Elternzeit) entsprechend den Belangen studierender Eltern und werdender Mütter organisiert wird. Alle Hochschulen bemühen sich, die Belange Studierender und Beschäftigter mit pflegebedürftigen Angehörigen zu berücksichtigen. An den Hochschulstandorten werden – in der Regel in Kooperation mit den Studentenwerken – Wohnungsangebote für Studierende mit Kindern bereitgehalten. Alle Hochschulen unterstützen aktiv den Aufbau und die Etablierung von Eltern-Netzwerken für Hochschulmitglieder. Alle Hochschulen haben spezielle Anlaufstellen für Beratung, Information und Netzwerkbildung und informieren im Internet über die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie. Das Versprechen richtet sich an Studierende, wissenschaftliches Personal und Verwaltungspersonal. Wir sind gut, aber wir wollen noch besser werden: zum Bundesland mit den familienfreundlichsten Hochschulen. Potsdam, im August 2008 Prof. Dr. Johanna Wanka Prof. Dr. Günter H. Schulz Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg Vorsitzender der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz IV | TH Wildau [FH] Bahnhofstraße 15745 Wildau www.th-wildau.de