"Studium und Elternschaft an der TH Wildau [FH]"

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"Studium und Elternschaft an der TH Wildau [FH]"
|I
Familiengerechte Hochschule
Studium und Elternschaft an der
Technischen Hochschule Wildau [FH]
Servicebroschüre für studierende Eltern
und solche, die es werden wollen
II |
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Impressum
Herausgeber: Der Präsident der Technischen Hochschule Wildau [FH]
Textzusammenstellung: Michael Frey, Martin Marczok, Felix Woelk
Textredaktion: Michael Frey
Informationsstand: Januar 2010; Änderungen vorbehalten
Studium und Elternschaft
an der Technischen
Hochschule Wildau [FH]
Servicebroschüre für studierende Eltern
und solche, die es werden wollen
Gesamtherstellung: Verlag News & Media, Berlin
Fotos: Marcus von Amsberg
Die Publikation wird durch das Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kultur (MWFK) aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg gefördert.
Europäischer Sozialfonds – Investition in Ihre Zukunft.
Herausgegeben vom
Präsidenten der
Technischen Hochschule Wildau [FH]
2 | Inhalt
Inhalt | 3
Inhalt
54 Weitere mögliche Zuschüsse
55 Jobben
4 Vorwort
58 Finanzielle Unterstützung rund ums Kind
58 Studierendenkindergeld des Studentenwerks Potsdam
7 Vor der Geburt
59 Kindergeld für Kinder von Studierenden
8 Schwangerschaftsberatung
61 Sozialgeld
9 Vorsorgeuntersuchungen
62 Kinderzuschlag
10 Krankenversicherung
63 Unterhalt für Kinder
10 Die gesetzliche Krankenversicherung
64 Kinderbetreuung
11 Die private Krankenversicherung
68 Kinderbetreuung in Wildau und Umgebung
11 Fehlende Krankenversicherung
68 Kinderbetreuung an der TH Wildau [FH]
13 Schwangere mit Job
71 Kinderbetreuung durch das Studentenwerk Potsdam
13 Mutterschutzfrist
72 Informationen und Beratung zur frühkindlichen
15 Mutterschaftsgeld und Zuschuss vom Arbeitgeber
Entwicklung und Erziehung
18 Studienorganisation
72 Informationen zur frühkindlichen Entwicklung
20 Finanzielle Unterstützung
75 Beratung zur frühkindlichen Entwicklung
20 Mutterschaftshilfe
76 Informationen zu Erziehungsfragen
22 Mehrbedarf für Schwangere
80 Beratung zu Erziehungsfragen
23 Leistungen für Erstausstattungen
24 Beihilfe zur Erstausstattung
83 Adressen und Ansprechpartner/innen
84 Adressen von Institutionen und Einrichtungen
27 Nach der Geburt
28 Finanzielle Unterstützung für Eltern
28 Wichtige Tipps zur Antragsstellung
99 Ansprechpartner/innen an der TH Wildau [FH]
102 Ansprechpartner/innen im Studentenwerk
Potsdam
28 Elterngeld
32 BAföG
103 Literaturhinweise
36 ALG II
41 Wohngeld
43 Kindergeld für Studierende
45 Unterhalt für studierende Eltern
47 Stipendien und Programme
48 Darlehen
52 Sozialfonds der Studierendenschaft der TH Wildau [FH]
52 Gebührenbefreiung und Sozialtarife
110 Anhang
Kinder und Karriere – Ein Qualitätsversprechen
4 | Vowort
Vorwort | 5
Liebe Studentinnen und Studenten der TH Wildau [FH],
Sie versteht sich als Ratgeber und Nachschlagewerk zur Vereinbarkeit
von Studium und Elternschaft sowie den damit verbundenen Pro-
das Thema »Familie und Hochschule« hat in der letzten Zeit an
blemen und Herausforderungen. Es richtet sich an alle Studieren-
Bedeutung gewonnen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Die demo-
den der TH Wildau [FH], die bereits Eltern sind oder aber im Laufe
graphische Entwicklung, die Veränderungen im Hochschulwesen,
des Studiums planen, Elternteil zu werden. Denn Umfragen zeigen:
die Umstrukturierungen in der Lehre und – last but not least – die
Immer mehr Studierende planen, den Wunsch nach Elternschaft
veränderte Orientierung der Studierenden selbst sind nur einige
und Familiengründung nicht erst im Beruf zu realisieren, sondern
Punkte, die hier relevant sind. Die TH Wildau [FH] stellt sich den
bereits während des Studiums. Das Berliner Studentenwerk spricht
damit verbundenen Herausforderungen und begreift sie auch als
sogar von einem »Trend zum frühen Kind«. Diesen Trend zu unter-
Chance zu mehr Familienfreundlichkeit und Chancengerechtigkeit
stützen, ist das Anliegen dieser Broschüre. Sie versucht, auf das
an der Hochschule. Der Aufbau familien- und chancengerechter
Fragespektrum zur Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft
Studien- und Arbeitsbedingungen wird von der TH Wildau [FH]
möglichst umfassend einzugehen. Das wird an der einen oder
als wichtiges Qualitätsmerkmal im Wettbewerb um »kluge Köpfe«
anderen Stelle nicht immer voll gelingen – allein schon wegen der
verstanden. Dazu zählt z. B. die gezielte Unterstützung von jungen
sich rasant verändernden Gesetzeslage zum Thema. Sollten Fragen
Familien und Alleinerziehenden. Mit der Einrichtung eines Eltern-
offen bleiben, wenden Sie sich bitte an das Familien-Service-Büro
Kind-Zimmers und der Eröffnung eines Familien-Service-Büros sind
an der TH Wildau [FH] (E-Mail: [email protected].).
bereits wichtige Schritte geleistet worden. Zu nennen ist auch
Die studentischen Mitarbeiter/innen dort sind bemüht, auf Ihre
die erfolgreiche Auditierung als »familiengerechte Hochschule«
Bedürfnisse und Fragestellungen individuell einzugehen. Sie geben
durch die berufundfamilie gGmbH der gemeinnützigen Hertie-
zudem Hilfestellung bei der Suche nach einer adäquaten Kinder-
Stiftung. Damit beschreitet die TH Wildau [FH] einen qualitäts-
betreuung und vermitteln Angebote insbesondere außerhalb der
sichernden Weg, um familienfreundliche und chancengerechte
regulären Betreuungszeiten (z. B. am Abend).
Studien- und Arbeitsbedingungen umfassend und nachhaltig
zu implementieren. Sie befindet sich dabei im Einklang mit dem
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angeboten tragfähige Instrumente
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes
zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft an die
Brandenburg, das den Aufbau familienorientierter und chancen-
Hand zu geben. Für kritische Hinweise und Anmerkungen sind wir
gerechter Strukturen an den Brandenburger Hochschulen ideell
offen und dankbar.
wie materiell unterstützt. Ausdruck dessen ist u. a. das gemeinsam
initiierte Qualitätsversprechen »Kinder und Karriere«, das verbindliche Mindeststandards in punkto Familienfreundlichkeit und
Prof. Dr. László Ungvári
Prof. Dr. Ingrid Wirth
Chancengleichheit an den Brandenburger Hochschulen definiert
Präsident
Stellv. Gleichstellungsbeauftragte
(siehe Anhang).
Die Servicebroschüre »Studium und Elternschaft an der Technischen Hochschule Wildau [FH]« ist ein Teil dieser Bemühungen.
6 | Zum Aufbau der Broschüre
Vor der Geburt | 7
Zum Aufbau der Broschüre
Die Broschüre untergliedert sich in drei Hauptteile: Im ersten Teil
werden wichtige Hinweise, Regelungen und Angebote zur Phase
vor der Geburt und während der Schwangerschaft gegeben. Im
zweiten Teil geht es um Regelungen und Fördermöglichkeiten nach
der Geburt. Hier spielen insbesondere finanzielle Aspekte sowie
Betreuungs- und Beratungsmöglichkeiten eine große Rolle. Im dritten
Teil werden Adressen wichtiger Institutionen und Einrichtungen
außerhalb der Hochschule sowie relevante Ansprechpartner und
Ansprechpartnerinnen an der Technischen Hochschule Wildau [FH]
und im Studentenwerk Potsdam genannt. Dem folgen im vierten Teil wichtige Literaturhinweise zum Thema. Im Anhang
abgedruckt ist außerdem das Qualitätsversprechen »Kinder und
Karriere«, welches gemeinsam vom Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und den Brandenburger Hochschulen vereinbart wurde.
Vor der Geburt
Die Geburt eines Kindes ist ein zentrales Ereignis im Leben einer
Familie. Insbesondere für die Frau verändert sich mit der Schwangerschaft bereits vor der Geburt sehr vieles. Dabei mischen sich in die
Vorfreude auf das neu entstehende Leben gerade beim ersten Kind
oftmals auch Unsicherheit und Zweifel, der neuen Lebenssituation
und ihren Herausforderungen gewachsen zu sein. Deshalb ist es
gut, die bestehenden Rechte und Angebote zu kennen, um Beratung
und eventuell auch Unterstützung zu bekommen. Im Folgenden
werden einige dieser Rechte und Angebote dargestellt.
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1. Schwangerschaftsberatung
(z. B. ALG II oder Sozialgeld) gewährt (nähere Informationen siehe
Punkt I.6 »Finanzielle Unterstützung« und in den jeweiligen Bera-
Für schwangere Studentinnen besteht, wie für alle werdenden
tungsstellen bzw. auf den Internetseiten der Landesstiftungen).
Mütter und Väter, die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung rund
Anträge an die Stiftungen können nur in den Schwangerschaftsbera-
um das Thema Schwangerschaft. Wird ein Schwangerschaftsab-
tungsstellen gestellt werden! Deren Adressen in Brandenburg und
bruch in Erwägung gezogen, ist die Beratung bei einer staatlich an-
Berlin sowie von weiteren Anlaufstellen finden Sie im Adressenteil
erkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle sogar unerlässlich.
dieser Broschüre (ab Seite 83).
Eine solche Konfliktberatung ist nach den gesetzlichen Vorgaben
immer kostenlos. Dahingegen sind die Kosten für einen evtl.
Schwangerschaftsabbruch selbst zu tragen.
2. Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere
Entsprechende Beratungsleistungen bieten zahlreiche gemeinnüt-
Schwangere und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte
zige und karitative Organisationen an, so z. B.
Studentinnen haben Anspruch auf ärztliche Vorsorgeuntersuchungen.
Arbeiterwohlfahrt (www.awo.de)
Die Kosten für die dafür gesetzlich festgelegten Gesundheitsleistun-
Caritas (www.caritas.de)
gen übernimmt die jeweilige Krankenkasse. Darüber hinausgehen-
Diakonie (www.diakonie.de)
de sogenannte »Wunschleistungen« müssen selbst gezahlt werden.
Deutsches Rotes Kreuz (www.drk.de)
Die Vorsorgeruntersuchungen sollten regelmäßig in Anspruch
pro familia (www.profamilia.de)
genommen werden. Die Ärztin bzw. der Arzt stellt einen sogenann-
Sozialdienst katholischer Frauen (www.skf-zentrale.de)
ter Mutterpass aus. Er enthält alle Untersuchungsergebnisse, den
voraussichtlichen Entbindungstermin und evtl. auftretende
Sie informieren, beraten und helfen bei sozialen und finanziellen Pro-
Krankheiten und Komplikationen. Der Schwangerschaftsverlauf
blemen sowie persönlichen Konflikten. Darüber hinaus bieten einige
wird so umfassend dokumentiert, was die gesundheitliche Sicher-
Beratungsstellen kostenlose medizinische Beratung und Hilfe (z. B.
heit der schwangeren Frau und des Kindes erhöht. Der Mutterpass
Berliner Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung oder pro
sollte immer bei sich getragen werden, da die darin enthaltenen
familia 1 in Berlin). Die Berater/innen unterliegen der Schweige-
Informationen gerade in Notfällen sehr wichtig sein können.
pflicht. Bei Bedarf findet die Beratung anonym statt.
Bei Schwangerschaftsbeschwerden, die nicht der stationären Be-
In den Schwangerschaftsberatungsstellen können auch Anträge auf
handlung im Krankenhaus bedürfen, unter häuslichen Bedingun-
finanzielle und materielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen
gen aber nur schwer kurierbar sind, besteht die Möglichkeit einer
bei der Bundesstiftung »Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen
Schwangerenkur.2 Die Kur gilt als stationäre Vorsorgemaßnahme,
Lebens« bzw. den jeweiligen Landesstiftungen gestellt werden.
dauert drei Wochen und ist bei der Krankenkasse zu beantragen
Diese Leistungen werden z. T. nachrangig zu anderen Leistungen
(siehe auch Punkt 6.1 »Mutterschaftshilfe«).
1 Bei pro familia ist für medizinische Leistungen eine ärztliche Überweisung erforderlich. Die Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung bieten ärztliche Untersuchungen auch ohne Überweisung und für nicht krankenversicherte Personen an.
2 Im Land Brandenburg z. B. in den Schwangerenkurheimen Bad Saarow oder Buckow.
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3. Krankenversicherung
insbesondere Schwangerschaft, Geburt und Kinderbetreuung. Die
Verlängerung muss bei der gesetzlichen Krankenkasse vor Ende
3.1 Die gesetzliche Krankenversicherung
des Ablaufs anhand geeigneter Unterlagen schriftlich beantragt
Falls beide Eltern von Studierenden in der gesetzlichen Kranken-
werden. Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise können
versicherung versichert sind und die studierenden Kinder regelmä-
von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Deshalb ist es ratsam,
ßig unter 350 € im Monat verdienen (oder in einem sog. »Minijob«
sich im Vorfeld bei der jeweiligen Krankenkasse zu erkundigen. Die
400 €), sind diese bis zum vollendeten 25. Lebensjahr im Rahmen
diesbezügliche Gesetzeslage kann den §§ 5 Abs. 9 sowie 245 SGB V
der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Studierende,
entnommen werden.
die nicht über die Eltern versichert sind, sind in der »studentischen
Bekommt eine über die eigenen Eltern familienversicherte Studentin
Krankenversicherung« pflichtversichert. Das ist keine eigene Kasse,
ein Kind, dann kann dieses Kind auf Antrag mit in die Familienver-
sondern ein bestimmter Status innerhalb der gesetzlichen Kranken-
sicherung der (Groß-)Eltern aufgenommen werden. Bei einer in der
versicherung.
studentischen Krankenversicherung versicherten Studentin ist das neu
Pflichtversicherung heißt nicht, dass man automatisch Mitglied
geborene Kind automatisch dort mitversichert.
einer bestimmten Kasse ist. Vielmehr können auch Studierende
Die ausführlichen Gesetzestexte zur gesetzlichen Krankenversiche-
zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen.
rung finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de (hier: SGB V)
Der Studierendenbeitrag wird einmal jährlich vom Bundesgesund-
oder www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de.
heitsministerium festgelegt und ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Er beinhaltet die Beiträge zur Kranken- und Pflegever-
3.2 Die private Krankenversicherung
sicherung und beträgt für beides zurzeit 65,53 € im Monat mit Kind
Wer sich privat versichern will, muss bei einer gesetzlichen Kranken-
3
bzw. 66,81 € im Monat ohne Kind.
kasse einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stel-
Der Studierendenbeitrag kann bis zum 14. Fachsemester, längstens
len. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn
aber bis zum vollendeten 30. Lebensjahr in Anspruch genommen
des Studiums gestellt werden. Die Befreiung will aber gut überlegt
werden. Danach erhöht sich der Beitrag. Seit 1. Januar 2009 ist der
sein, denn sie ist für den Rest des Studiums bindend. Man kann also
zu zahlende Krankenkassenbeitrag (inkl. Pflegeversicherung) bei al-
nicht wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, selbst
len Kassen gleich. Er richtet sich nach dem Einkommen und beträgt
wenn es sich als kostengünstiger herausstellen sollte. Erst wenn
zurzeit mindestens 141,54 € im Monat mit Kind bzw. 143,54 € im
man durch eigene Berufstätigkeit pflichtversichert wird, kommt
Monat ohne Kind. Dies entspricht dem ermäßigten Beitragssatz zur
man zurück in die gesetzliche Krankenkasse.
freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
von 14,9 % und enthält keinen Krankengeldanspruch.
3.3 Fehlende Krankenversicherung
Eine Verlängerung der Dauer des Studierendenbeitrages ist aus
Es kommt immer wieder vor, dass Menschen (z. B. freiberuflich
familiären oder persönlichen Gründen möglich. Dazu zählen
Tätige oder Migrant/innen) keine Krankenversicherung haben. Die
Gründe dafür sind unterschiedlich, aber die Folgen gleichermaßen
3 Kinderlose bezahlen in der Pflegeversicherung einen um 0,25 % erhöhten Beitragssatz von 2,2 %. Pflegeversicherte mit Kindern zahlen dahingegen nur einen Beitragssatz
von 1,95 %.
negativ. Seit der Gesundheitsreform 2007 haben alle Bundesbürger/
innen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, das Recht auf
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eine Krankenversicherung. Ob in einer gesetzlichen oder privaten
4. Schwangere mit Job
Krankenkasse, hängt davon ab, in welchem System eine Person
vorher versichert war. Wer bisher weder gesetzlich noch privat ver-
Viele Studierende müssen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes
sichert war, wird in dem Kassensystem versichert, dem die zuletzt
neben dem Studium »jobben«, meist als »geringfügig Beschäftigte«
ausgeübte Tätigkeit zuzuordnen ist.
oder als Werkstudent/innen. Auch dabei gelten im Falle einer
Fragen zum Krankenversicherungsschutz beantwortet das Bürger-
Schwangerschaft bestimmte Regeln.
telefon des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Es ist unter
der bundesweiten Rufnummer 01805 996601 montags bis donners-
4.1 Mutterschutzfrist
tags vom 8.00 – 18.00 Uhr erreichbar (freitags nur bis 12.00 Uhr).
Der gesetzliche Mutterschutz soll schwangere Frauen, die einer ab-
Fragen speziell zur gesetzlichen Krankenversicherung können unter
hängigen Beschäftigung nachgehen, vor Überforderung und gesund-
der Rufnummer 01805 996602 gestellt werden.
heitlichen Schäden schützen. Zudem sollen sie sich während der
Falls man sich freiwillig entschließen sollte, keine Krankenversiche-
Schwangerschaft weder wegen Gehaltseinbußen noch um ihren
rung abzuschließen – z. B. um als Selbständige/r Kosten zu sparen –,
Arbeitsplatz Sorgen haben. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle
fährt man auf dünnem Eis Schlittschuh. Es werden keinerlei Kosten
schwangeren Frauen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhält-
übernommen, weder vom Sozialamt, noch von der Pflegekasse.
nis stehen. Dazu zählen auch Studentinnen mit Job.4
Kosten für Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder Reha-
Der Arbeitgeber dieser Frauen ist dazu angehalten, die Vorschriften
Maßnahmen müssen selbst getragen werden. Im Falle eines Kranken-
des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und durch die Gestaltung des
hausaufenthalts kann das schnell eine vier- bis fünfstellige Summe
Arbeitsplatzes, der Arbeitszeit und der Arbeitsabläufe dafür Sorge zu
werden.
tragen, dass sowohl die werdende als auch stillende Mutter vor ge-
In ganz besonderen Notfällen können hier die Zentren für sexuelle
sundheitlichen Gefahren geschützt wird. Um dies dem Arbeitgeber
Gesundheit und Familienplanung in Berlin (ehem. »Sozialmedizini-
zu ermöglichen, ist er frühzeitig über die Schwangerschaft zu in-
scher Dienst«) weiterhelfen (Adressen siehe S. 83ff). Sie bieten
formieren. Dabei kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden. Die
kostenlos medizinische Hilfe speziell für nicht krankenversicherte
Kosten dafür sind vom Arbeitgeber zu tragen.
Menschen an.
Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt
und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- und
Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). In dieser Zeit sind erwerbstätige
schwangere Frauen von der Arbeit freizustellen. Sie dürfen in der
sechswöchigen Schutzfrist nur dann weiterbeschäftigt werden, wenn
sie dies selbst ausdrücklich wünschen. Dies ist jedoch jederzeit durch
die Schwangere widerrufbar.
Studentinnen im Praktikum fallen ausdrücklich nicht unter das Mutterschutzgesetz und die damit verbundene Schutzfrist!! D. h., sie allein
4 z. B. auf Basis einer »geringfügigen Beschäftigung« (sog. Mini-Job)
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die Schwangere die Schwangerschaft noch nicht mitgeteilt hatte,
so ist die Kündigung trotzdem unwirksam. Jedoch muss die Schwangere nun die Schwangerschaft bekannt geben und u. U. nachweisen,
dass die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bereits
bestand.
Befristete Arbeitsverträge, die während der Schwangerschaft auslaufen, bleiben hiervon jedoch unberührt. Hier liegt keine Kündigung
vor, so dass der Vertrag einfach ausläuft. Seitens der Schwangeren
besteht in diesem Falle kein Anspruch auf eine Verlängerung des
Arbeitsvertrages.
Ebenfalls möglich bleibt die eigene Kündigung durch die Schwangere
selbst. Diese wird jedoch im Standardfall erst zum Ende der Schutzfrist (acht bzw. zwölf Wochen) nach der Geburt wirksam. Soll die
Kündigung früher oder später wirksam werden, sind die gesetzli(und nicht etwa die Praktikumsstelle) tragen im Falle einer Schwan-
chen Kündigungsfristen zu beachten.
gerschaft die Verantwortung für ihre Gesundheit und die des werdenden Lebens. Es empfiehlt sich daher genau zu prüfen, welche
4.2 Mutterschaftsgeld und Zuschuss vom Arbeitgeber
Praktikumstätigkeiten unter diesem Aspekt in den letzten Wochen
Das Mutterschaftsgeld ersetzt das Arbeitseinkommen während der
einer Schwangerschaft noch auszuüben sind und welche nicht.
gesetzlichen Mutterschutzfrist. Alle werdenden Mütter, die einer
Gleiches kann auch für bestimmte Labortätigkeiten gelten. Im Falle
abhängigen Beschäftigung nachgehen, haben Anspruch auf Mutter-
von Unsicherheit oder Zweifel kann es besser sein, der eigenen
schaftsgeld (egal, ob privat oder gesetzlich krankenversichert). Dies
»inneren Stimme« zu folgen als den Anweisungen eines/einer
gilt auch für studierende Mütter, die beispielsweise neben dem
Praktikumsvorgesetzten oder den Vorgaben zur Einhaltung der
Studium geringfügig beschäftigt sind. Dabei gelten hinsichtlich der
Regelstudienzeit.
Höhe und Ansprüche folgende Differenzierungen:
Pflicht- oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer geringfügigen Beschäftigung ohne Kranken-
Kündigungsverbot
Während der Schwangerschaft und in der Zeit des Mutterschutzes
5
geldanspruch (z. B. Studentinnen mit Nebenjob) erhalten in der
darf vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht gekündigt werden. Das
Regel pro Tag 13 € Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Kündigungsverbot gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Schwanger-
In der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frau-
schaft eingetreten ist. Wird in dieser Zeit eine Kündigung ausge-
en mit einer geringfügigen Beschäftigung erhalten Mutterschafts-
sprochen, so ist sie unwirksam, sofern der Arbeitgeber über die
geld von einmalig bis zu 210 € durch das Bundesversicherungsamt.
Schwangerschaft Bescheid wusste. Konnte er es nicht wissen, weil
In der privaten Krankenversicherung versicherte oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld
5 Dies gilt später auch während der Elternzeit, falls diese genommen wird.
einmalig bis zu 210 € durch das Bundesversicherungsamt (evtl.
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zzgl. Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13 €
Bundesversicherungsamt
pro Tag und dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt).
Mutterschaftsstelle
Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde, erhalten pro Tag 13 € Mutter-
E-Mail: [email protected]
schaftsgeld. Der evtl. Arbeitgeberzuschuss wird diesen Frauen von
Telefonberatung: 0228 619-1888
der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt gezahlt.
(Mo. bis Fr. 9 – 12 Uhr; Do. auch 13 – 15 Uhr)
Selbstständig erwerbstätige Studentinnen, die z. B. auf Basis von
Honorar- oder Werkverträgen arbeiten, haben meist keinen
Informationen:
Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Eine Ausnahme besteht dann,
Weitere Infos zu Mutterschutz und Mutterschaftsgeld gibt es beim
wenn sie freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit
»Themen-Lotsen« auf den Internetseiten des Bundesministeriums
Krankengeldanspruch versichert sind.
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): www.bmfsfj.de
oder beim »Familien-Wegweiser« (www.familien-wegweiser.de).
Höhe:
Beim BMFSFJ kann auch die Broschüre »Mutterschutzgesetz. Leit-
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes errechnet sich auf Basis des
faden zum Mutterschutz« als PDF-Dokument abgerufen oder als
durchschnittlichen Nettoverdienstes der drei letzten Monate. Der
Ausdruck kostenlos bestellt werden (Rubrik »Publikationen«). Sie
Krankenkasse ist dafür vom Arbeitgeber eine Verdienstbescheini-
enthält ausführliche Informationen zum Mutterschaftsgeld und
gung vorzulegen. Die Mutterschaftsgeldleistungen von der Kran-
der Höhe des Mutterschaftsgeldes sowie ein Rechenbeispiel.
kenkasse betragen maximal 13 € pro Tag. Übersteigt das tägliche
Nettogehalt diesen Betrag, muss der Arbeitgeber die Differenz bis
zum durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate
5. Studienorganisation
zahlen (»Arbeitgeberzuschuss«). Dies gilt allerdings nur, solange ein
Beschäftigungsverhältnis weiterhin besteht.
Schwangerschaft, Geburt und Betreuung von Kindern wirken sich
auch auf die Organisation eines Studiums aus. Wichtig ist deshalb,
Antrag:
sich möglichst frühzeitig über die anstehenden Veränderungen
Das Mutterschaftsgeld wird zusammen mit der ärztlichen Beschei-
bewusst zu werden, um rechtzeitig Schritte zu ihrer Bewältigung
nigung des voraussichtlichen Entbindungstermins bei der Kranken-
anzugehen. Geschieht dies, dann lassen sie sich meist mit wesent-
kasse bzw. bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungs-
lich weniger Stress und Aufwand bewältigen. Denn die hochschul-
amtes beantragt. In der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder
rechtlichen Rahmenbedingungen kommen dem mittlerweile
freiwillig versicherte Studentinnen stellen den Antrag bei ihrer je-
relativ gut entgegen. So heißt es etwa im neuen Brandenburgischen
weiligen Krankenkasse. Familien- oder privat versicherte Studentinnen
Hochschulgesetz (BbgHG) vom 19.12.2008 zu den Aufgaben von
stellen den Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesver-
Hochschulen, dass hierzu auch gehört, den »besonderen Belangen
sicherungsamtes (Antragsformulare können von der Internetseite
von Hochschulmitgliedern mit Kindern oder mit Pflegepflichten
www.mutterschaftsgeld.de herunter geladen werden):
Rechnung« zu tragen (§ 3 Abs. 4). Dementsprechend wird dort in
Bezug auf die Studien- und Prüfungsordnungen auch klar formu-
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lichen Gründen diese Labortätigkeiten nicht ausüben und kann
auch nicht dazu verpflichtet werden. Dies betrifft z. B. Labore, in
denen mit biochemischen Stoffen gearbeitet wird. Ob die jeweils
auszuübende Labortätigkeit unter den gesetzlichen Mutterschutz
fällt, ist beim zuständigen Laborleiter oder der Laborleiterin zu erfragen.
In allen Fällen einer beabsichtigten Abweichung vom regulären
Studien- und Prüfungsverlauf aufgrund von Schwangerschaft oder
Betreuungserfordernissen empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld einer
Antragsstellung (und hierbei möglichst früh!) das beratende Gespräch
mit dem oder der jeweiligen Studiengangssprecher/in, Praktikumsbeauftragten oder dem Dekan zu suchen.
liert, dass »die Belange Studierender mit Kinderbetreuungs- und
Insbesondere die Studiengangsprecher/innen stehen bei persönlich
Pflegepflichten zu berücksichtigen sind« (siehe § 18 Abs. 1 und
bzw. familiär bedingten Schwierigkeiten im Studienverlauf beratend
§ 21 Abs. 1 BbgHG). So müssen z. B. Prüfungsordnungen die Inan-
zur Seite. Gleiches gilt für den StuRa, die Gleichstellungsbeauftragte
spruchnahme der Mutterschutz- und Elterngeldfristen zulassen
sowie das Familien-Service-Büro.
(vgl. § 21 Abs. 1 BbgHG).
So lassen sich durch Eigeninitiative und frühzeitige Beratungsge-
Diese hochschulrechtlichen Vorgaben gelten in abgewandelter
spräche individuelle und einvernehmliche Lösungen für Studie-
Form auch für die Studien- und Prüfungsordnungen an der
rende mit Familienaufgaben oder in der Schwangerschaft finden.
Technischen Hochschule Wildau [FH]. So entscheidet der
Prüfungsausschuss des Fachbereichs auf Antrag über individuell
Urlaubssemester
mögliche Abweichungen vom normalerweise vorgesehenen Studien-
Schwangere und Studierende mit Kind können auch die Möglichkeit
und Prüfungsablauf. Als wichtige Gründe hierfür können z. B.
eines Urlaubssemesters nutzen. Hierbei sollte aber zuvor geprüft
Schwangerschaft und Geburt oder besondere Kinderbetreuungs-
werden, welche Auswirkungen das auf die eigene Lebenssituation
erfordernisse geltend gemacht werden.
und den weiteren Studienverlauf hat (z. B. hinsichtlich der Finan-
Auch bezüglich des obligatorischen Pflichtpraktikums können
zierung und des Wiedereinstiegs). Vor einer Entscheidung sollte auf
auf Antrag familiengerechte Lösungen gefunden werden. Die
jeden Fall eine Beratung bei den jeweiligen Studiengangsprecher/
Hochschule bzw. die einzelnen Fachbereiche sind hier grundsätz-
innen und BAföG-Beauftragten der Fachbereiche erfolgen.
lich um Unterstützung bemüht. Entsprechende Anträge sind an
Auch die Sozialberatung beim Studentenwerk Potsdam kann hier
den Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs zu stellen.
weiterhelfen.
Zu beachten ist auch, dass bei Laboren, in denen mit Stoffen han-
Wichtige Konsequenzen eines Urlaubssemesters sind u. a.:
tiert wird, die das werdende Leben oder die schwangere Studentin
Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, aber nicht als
evtl. gefährden können, die gesetzlichen Mutterschutzbestimmun-
Fachsemester (wichtig für die Einhaltung der Regelstudienzeit!);
gen greifen. D. h., die schwangere Studentin darf aus gesundheit-
die BAföG-Zahlung wird unterbrochen;
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die Pflichtversicherung in der studentischen Krankenversiche-
Haushaltshilfe (wenn der Haushalt wegen Schwangerschaft oder
rung läuft weiter;
Entbindung selbst nicht weitergeführt und auch von keiner ande-
studentische Nebenjobs werden voll sozialversicherungspflichtig;
ren Person im Haushalt übernommen werden kann).
es sind Rückmeldegebühren zu zahlen; Semesterticketbeiträge
können bei Nichtnutzung auf Antrag erstattet werden (beim
Hebammenhilfe
Semesterticketbüro); aus sozialen Gründen kann auch beim StuRa
Die Hebammenhilfe kann nach Bekanntwerden der Schwanger-
ein Antrag auf Erstattung gestellt werden;
schaft in Anspruch genommen werden. Sie wird von der gesetz-
es besteht die Möglichkeit, ALG II zu beantragen;
lichen Krankenkasse bezahlt und beinhaltet Vor- und Nachsorge-
es gibt für in Berlin wohnende Studierende keinen Gutschein für
leistungen für Mutter und Kind. Die Hebamme kann selbst ausge-
einen Kita-Platz.
sucht werden. Adressen sind im Internet unter www.hebammenbrandenburg.de bzw. www.berliner-hebammenverband.de zu fin-
Urlaubssemester werden beim zuständigen Fachbereich schrift-
den. Dort gibt es jeweils auch eine Übersicht mit Geburtshäusern
lich beantragt. Studierende im Urlaubssemester sind nur im
(neben der Hausgeburt eine weitere mögliche Alternative zur
Ausnahmefall berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen oder
Krankenhausgeburt).
Prüfungsleistungen zu erbringen. Die Entscheidung hierüber trifft
der zuständige Fachbereich. Auch hier sind die Fachbereiche be-
Zuzahlungsbefreiung
müht, die Belange der Studierenden mit Kinderbetreuungs- und
Schwangere Studentinnen sind von den Zuzahlungen für Arznei-,
Pflegepflichten angemessen zu berücksichtigen.
Verband- und Heilmittel, die mit der Schwangerschaft in Verbindung stehen, befreit. Dies gilt auch für die gesetzliche Praxisgebühr,
sofern der Arztbesuch im Zusammenhang mit der Schwangerschaft
6. Finanzielle Unterstützung
steht.
6.1 Mutterschaftshilfe
Schwangerenkur
Studentinnen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
Ebenfalls können schwangere Studentinnen einen Anspruch auf
sind, haben bei Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf
Schwangerenkur geltend machen. Kuranträge gibt es bei der jeweili-
Mutterschaftshilfe. Dazu gehören neben den Vorsorgeuntersuchun-
gen Krankenkasse. Der Kurantrag ist von Frauenarzt/-ärztin und der
gen, der ärztlichen Betreuung und der Hebammenhilfe folgende
Schwangeren auszufüllen und bei der Krankenkasse einzureichen.
Leistungen:
Die Kasse überprüft den Antrag und teilt nach ca. 3 – 4 Wochen
Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln;
mit, ob eine Kostenübernahme erfolgt oder nicht. Weitere Infos
stationäre Entbindung mit Unterkunft, Pflege und Verpflegung
zu den Voraussetzungen und Bedingungen einer Schwangerenkur
(auch für das Neugeborene) bis längstens sechs Tage nach der
gibt es z. B. direkt auf der Website des AWO-Schwangerenkurheims
Entbindung;
»Haus an der Sonne« in Bad Saarow: www.schwangerenkur.de.
häusliche Pflege (bei einer Hausgeburt);
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Mutterschaftsgeld
Höhe:
Das Mutterschaftsgeld als reguläre Leistung der Mutterschaftshilfe
Die Höhe des Mehrbedarfs für Schwangere nach § 21 Abs. 2 SGB II
erhalten nur Studentinnen, die neben dem Studium in einem ab-
beträgt ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 % des Regelsatzes von
hängigen Beschäftigungsverhältnis (z. B. als studentischer Nebenjob)
zurzeit 359 €. Dies sind für Alleinlebende ca. 60 € im Monat, für mit
stehen (Infos siehe oben unter Punkt 4 »Schwangere mit Job«).
Lebenspartner/in Zusammenlebende ca. 54 € im Monat.
6.2 Mehrbedarf für Schwangere (nach § 21 Abs. 2 SGB II)
6.3 Leistungen für Erstausstattungen bei Schwangerschaft und
Auch schwangere Studentinnen können bei Bedürftigkeit einen
Geburt (nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 SGB II)
Anspruch auf Mehrbedarf im Rahmen des ALG II geltend machen
Leistungen für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung
(»Mehrbedarfszuschlag«). Dies gilt dann, wenn das eigene Ein-
im Rahmen des ALG II können auch schwangere Studentinnen
kommen nicht oder nur geringfügig über dem Regelsatz des ALG
(auch nicht beurlaubte!) beantragen. Voraussetzung dafür ist eben-
II liegt (für Alleinstehende sind dies derzeit 359 €) und auch die
falls ein unter oder nur geringfügig über dem ALG II-Regelsatz von
7
Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Ausländische
359 € für Alleinlebende liegendes Einkommen sowie die Einhaltung
Studentinnen aus Nicht-EU-Ländern mit einer Aufenthaltsgenehmi-
der entsprechenden Vermögensgrenzen (siehe oben Punkt 6.2). Die
gung nur zum Zwecke des Studiums können keinen Anspruch auf
Leistungen werden einmalig und pauschal gewährt. In Berlin betragen
Mehrbedarf für Schwangere nach SGB II geltend machen.
diese z. B. für:
Schwangerschaftsbekleidung
142 €
Antrag:
Babyerstausstattung
310 €
Ein Antrag auf Mehrbedarf für Schwangere nach § 21 Abs. 2 SGB II
Kinderwagen (gebraucht) mit Matratze 100 €
kann nach der zwölften Schwangerschaftswoche beim zuständigen Job-
Kinderbett (gebraucht) mit Matratze
Center (bzw. ARGE) gestellt werden. Dazu ist der Antrag auf ALG II
Kinderhochstuhl
100 €
15 €
vollständig auszufüllen (Formulare unter www.arbeitsagentur.de >
Bürgerinnen und Bürger > Arbeitslosigkeit > ALG II > Antrag > Formulare).
Anträge auf Leistungen für Erstausstattungen bei Schwangerschaft
Nicht beurlaubten Studentinnen empfiehlt das Studentenwerk Berlin,
und Geburt können ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche beim
zum Antrag ein gesondertes Schreiben hinzuzufügen, in dem aus-
zuständigen Job-Center (bzw. ARGE) gestellt werden (Adressen siehe
drücklich darauf hingewiesen wird, dass nur der Mehrbedarf für
Adressteil). Wie beim Mehrbedarf für Schwangere (s. o.) muss dafür
Schwangere beantragt wird (siehe Broschüre »Studieren mit Kind
ein kompletter Antrag auf ALG II ausgefüllt werden. Das Studenten-
in Berlin«, S. 12. Hier ist auch ein Musterschreiben abgedruckt.
werk Berlin empfiehlt auch hier nicht beurlaubten Studentinnen
Als PDF-Dokument gibt es die Broschüre im Internet unter www.
dem Antrag ein extra Schreiben beizulegen, in dem ausdrücklich
studentenwerk-berlin.de > Beratung und Betreuung > downloads).
darauf hingewiesen wird, dass nur diese Leistungen beantragt werden (Musterschreiben s. o.).
7 Die Freibeträge für Vermögen liegen bei 150 € pro Lebensjahr (maximal aber bei
9.750 €). Zusätzlich gilt eine Schongrenze für Altersvorsorgevermögen (außerhalb der
sog. »Riester-Rente«) von 250 € pro Lebensjahr (maximal allerdings 16.250 €). Das
Schonvermögen für jedes minderjährige Kind beträgt 3.100 €.
24 | Vor der Geburt
Vor der Geburt | 25
6.4 Beihilfen zu Erstausstattung und Lebensführung durch die
drei Jahre gewährt (allerdings nicht für Zeiten, in denen Anspruch
Landesstiftungen »Hilfe für die Familie«
auf Elterngeld besteht). Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leis-
In Berlin und Brandenburg gibt es Landesstiftungen der Bundes-
tungen, so dass kein Rechtsanspruch auf ihre Gewährung besteht.
stiftung »Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens« (s.
oben Punkt 1). Sie heißen »Hilfe für Familie in Not – Stiftung des
Antrag:
Landes Brandenburg« bzw. »Hilfe für die Familie – Stiftung des
Anträge auf Stiftungsleistungen müssen vor Beginn der Mutter-
Landes Berlin«. Wenn die gesetzlichen Leistungen (z. B. Kindergeld,
schutzfrist bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden
Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, ALG II, Sozialhilfe) im Einzelfall
(Adressen siehe S. 83ff). Für die Antragsstellung sind folgende
nicht ausreichen, können die Stiftungen ergänzende Leistungen
Unterlagen erforderlich:
zur Verfügung stellen. Sie beinhalten für Schwangere in der Regel
Immatrikulationsbescheinigung
Geldmittel für folgende Dinge:
Personalausweis/Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Schwangschaftskleidung
Mutterpass
Erstausstattung des Kindes, Kinderbett, Kinderwagen und Hoch-
Mietvertrag und Nebenkostennachweis
stuhl
Nachweise zu Familieneinkommen und monatl. Belastungen
Ergänzung der Wohnungseinrichtung
Aktueller Kontoauszug
kurzzeitige, überbrückende Leistungen
Unterlagen über vorhandenes Vermögen
Nach der Geburt des Kindes eine Kopie der Geburtsurkunde
In Einzelfällen können zur Überwindung besonderer Notlagen auch
zweckgebundene finanzielle Zuschüsse, zinslose Darlehen oder Bürg-
Weitere Infos können den Webseiten der Landesstiftungen ent-
schaften gewährt werden. Dies kann auch eine laufende Leistung zur
nommen werden:
Unterstützung der Lebensführung beinhalten. Sie wird maximal für
www.familien-in-not.de (»Hilfe für Familien in Not – Stiftung des
Landes Brandenburg«)
www.stiftungshilfe.de (»Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes
Berlin«)
26 | Vor der Geburt
Nach der Geburt | 27
Nach der Geburt
Mit der Geburt eines Kindes beginnt auch für die Eltern ein neuer
Lebensabschnitt. Neben der Freude über das neugeborene Leben
werden sie mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert,
deren Gemeinsamkeit größtenteils darin besteht, dass sie neu sind.
Ein großer Teil dieser neuen Herausforderungen ist finanzieller Art,
deshalb werden in diesem Teil überwiegend Informationen hierzu
gegeben (Abschnitte 1. und 2.). Ein anderer Teil betrifft organisatorische Fragen, wie z. B. die Kinderbetreuung, oder inhaltliche
Fragen, etwa zur frühkindlichen Entwicklung oder Erziehung. Auch
auf solche Fragen werden erste Antworten gegeben (Abschnitte 3.
und 4.).
28 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 29
1. Finanzielle Unterstützung für Eltern
nach dem BAföG angerechnet. Dies gilt auch für andere Sozialleistungen wie z. B. ALG II, Sozialgeld oder Wohngeld.
1.0 Wichtige Tipps zur Antragsstellung
Studierende aus dem Ausland haben dann keinen Anspruch auf Eltern-
Anträge rechtzeitig stellen, auch wenn Bescheide/Nachweise fehlen!
geld, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung nur zum Zwecke des
Wenn eine Antragstellung beabsichtigt wird, diese aber von anderen
Studiums (§16 AufenthG) besitzen. Dies gilt auch für andere Fami-
Bescheiden abhängig ist, welche noch nicht ergangen sind, kann
lienleistungen wie z. B. Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss.
vorab bereits ein formloser Antrag gestellt werden. Als Formulierung
bietet sich beispielsweise Folgendes an: »Ich stelle einen Antrag auf
.... Entsprechende Unterlagen, die für den Antrag notwendig sind, werden
nachgereicht, sobald mir diese vorliegen.« So beginnt der mögliche Bewilligungszeitraum für die beantragten Leistungen bereits bei formloser Antragsstellung und es gehen keine Leistungen »verloren«.
1.1 Elterngeld
Mütter und Väter können seit Anfang 2007 bei der Geburt eines
Kindes Elterngeld beantragen. Rechtliche Grundlage dafür ist das
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Elterngeld fungiert auch als Lohnersatzleistung, die den durch
die Betreuung eines Kindes entstehenden Verdienstausfall zum Teil
Dauer:
ersetzen soll. Das Elterngeld soll den verschiedenen Familiensitua-
Elterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes
tionen Rechnung tragen. Es wird für erwerbstätige (auch selbststän-
bezogen werden. Ein Elternteil allein (Vater oder Mutter) kann al-
dige oder erwerbslose) Elternteile sowie für studierende und in der
lerdings höchstens für zwölf Monate Elterngeld beantragen. Zwei
Ausbildung befindliche Eltern gezahlt.
weitere Monate kommen hinzu, wenn auch der andere Elternteil
zugunsten der Kinderbetreuung auf Erwerbseinkommen ganz oder
Anspruch:
teilweise verzichtet (sog. »Partnermonate«).
Auf Elterngeld haben alle Eltern Anspruch, die
Die Aufteilung der 14 Elterngeldmonate zwischen beiden Eltern-
ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen;
teilen ist frei gestaltbar (Grundbedingung: Beide Elternteile über
nicht oder nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig sind;
nehmen jeweils mindestens zwei Elterngeldmonate). So können z. B.
mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben;
beide Elternteile gleichberechtigt jeweils sieben Monate Elterngeld
einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundes-
beziehen. Dies kann nacheinander oder für beide Elternteile gleich-
republik Deutschland haben.
zeitig erfolgen. Das Elterngeld kann bei gleichem Budget auch auf die
doppelte Anzahl der Monate gedehnt werden. Eine Person kann dann
Das Studium muss zum Elterngeldbezug nicht unterbrochen werden.
bis zu 24 Monate halbes Elterngeld beziehen (bei Alleinerziehenden
Der Mindestbetrag von 300 € Elterngeld wird nicht auf Leistungen
sind dies bis zu 28 halbe Monatsbeträge).
30 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 31
Studieren beide Elternteile und sind nebenher nicht erwerbstätig, dann
Mindestsatz von 300 € monatlich gezahlt (der Mindestsatz wird nicht
kann aufgrund des nicht wegfallenden Erwerbseinkommens nur für
auf Leistungen nach dem BAföG angerechnet). Liegt das durch-
zwölf Monate Elterngeld bezogen werden, auch wenn beide Eltern-
schnittliche Einkommen zwischen 301 € bis 340 €, werden 100 %
teile sich gemeinsam um die Kinderbetreuung kümmern. Geht eines
gezahlt. Wenn das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als
der studierenden Elternteile zumindest im Rahmen eines »Mini-Jobs«
1.000 € monatlich ist, wird die Ersatzrate auf bis zu 100 % angeho-
einer Erwerbstätigkeit nach, welche aufgrund der Kinderbetreuung
ben. Für je 20 €, die das Einkommen unter 1.000 € liegt, wird die
reduziert wird, dann besteht Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.
Ersatzrate um 1 % angehoben.
Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld, vorausgesetzt
Die Tabelle zeigt die geschilderte Aufschlüsselung des Elterngeldes:
ihnen steht das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht selbst zu;
es erfolgt eine Minderung des Erwerbseinkommens;
Einkommen
Elterngeld
sie leben ohne den anderen Elternteil in einem gemeinsamen
300 € und weniger
300 € (Mindestsatz)
Haushalt mit dem Kind.
301 € – 340 €
100 %
341 € – 1.000 €
zwischen 67 % und 100 %
Alleinerziehende mit gemeinsamem Sorgerecht erhalten nur zwölf
1.001 € – 2.685 €
67 %
Monate Elterngeld.
über 2.686 €
1.800 € (Höchstsatz)
Das nach der Geburt gewährte Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld der Mutter angerechnet. Nimmt also die Mutter während der
Beispiel:
ersten zwei Lebensmonate des Kindes das Elterngeld in Anspruch,
Entfallendes Einkommen: 600 €
dann gilt das Mutterschaftsgeld als Elterngeld. Entsprechend redu-
Differenz zu 1.000 € = 400 €
ziert sich ihr eigentliches Elterngeld um zwei Monate.
Erhöhung des Prozentsatzes um 20 % (400 : 20 = 20)
Anders hingegen beim Vater: Nimmt er die ersten zwei Lebensmona-
Das Elterngeld beträgt also 87 % statt 67 % des Einkommens (für
te des Kindes die berufliche Auszeit, dann erhalten die Eltern das
dieses Beispiel = 522 €.).
Elterngeld für den Vater plus das Mutterschaftsgeld für die Mutter.
Es lohnt sich also finanziell für beide Eltern, wenn der Vater in den
Bei Mehrlingsgeburten gibt es für das zweite und jedes weitere Kind
ersten Lebensmonaten des Kindes die Betreuung übernimmt und
300 € zusätzlich zum errechneten Elterngeld für das erste Kind.
entsprechend Elterngeld beantragt!
Familien mit mehr als einem Kind erhalten einen Geschwisterbonus.
Das nach den allgemeinen Regeln zustehende Elterngeld (auch der
Höhe:
Mindestbetrag von 300 Euro) wird um 10 Prozent, mindestens aber
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und maximal 1.800 €. Es
um 75 Euro im Monat erhöht. Bei zwei Kindern im Haushalt be-
ersetzt in der Regel 67 % des letzten Nettoeinkommens und steht
steht der Anspruch auf den Erhöhungsbetrag so lange, bis das ältere
der Person zu, die für die Erziehung des Kindes ihre Berufstätigkeit
Geschwisterkind drei Jahre alt ist. Bei drei und mehr Kindern im
unterbricht. Zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes wird das
Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Geschwisterkinder das
Nettoeinkommen der antragstellenden Person (nicht das Familien-
sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sonderregelungen
einkommen) herangezogen. Gibt es kein Einkommen, wird der
gelten für angenommene und behinderte Kinder.
32 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 33
Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senio-
Das Amt für Ausbildungsförderung bietet (gemeinsam mit anderen
ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) befindet sich ein Elterngeldrechner,
Abteilungen des Studentenwerks Potsdam) auch einmal im Monat
mit dem sich die Höhe des persönlichen Elterngeldanspruchs auf
Sprechstunden an der TH Wildau [FH] an. Die genauen Termine sind
Basis der individuellen Einkommensverhältnisse errechnen lässt
der Rückseite des aktuellen Mensabegleiters zu entnehmen.
(www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet
eigene Internetseiten zum BAföG an. Dort findet sich ein Überblick
Antrag:
nach dem aktuell gültigen Stand und es können Regelungen,
Das Elterngeld muss schriftlich bei den zuständigen Elterngeldstellen
Beispiele und Gesetzestexte nachgeschlagen werden:
der Bundesländer beantragt werden (siehe Adressenteil). Jeder Eltern-
www.das-neue-bafoeg.de/ oder www.bafoeg.bmbf.de.
teil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Dabei
erfolgt eine Festlegung auf Zahl und Lage der Bezugsmonate. Dies
Schwangerschaft
kann einmalig geändert werden. Darüber hinaus kann eine Änderung
Nach § 15 Abs. 2a BAföG wird Ausbildungsförderung auch dann ge-
nur noch in besonderen Härtefällen erfolgen.
leistet, wenn die Studentin infolge einer Schwangerschaft oder Er-
Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt
krankung an der zeitweiligen Durchführung des Studiums gehindert
werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letz-
ist. Dies gilt allerdings nur bis zum Ende des dritten Kalendermonats
ten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag
nach der Krankschreibung! Danach erfolgt keine Leistung mehr.
auf Elterngeld eingegangen ist.
Weitere Informationen enthält die Broschüre »Elterngeld und Eltern-
Kinderbetreuungszuschlag
zeit« des BMFSFJ, telefonisch zu bestellen unter 01805 778090 sowie
Studierenden mit einem Kind bis zum vollendeten zehnten Lebens-
im Internet unter www.bmfsfj.de (> Publikationen).
jahr, die BAföG erhalten, wird auf Antrag ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt (§ 14 b BAföG). Er beträgt monatlich 113 € für das
1.2 BAföG
erste Kind (plus 85 € für jedes weitere Kind). Der Kinderbetreuungs-
Im BAföG bestehen einige Vergünstigungen und Sonderregelungen
zuschlag wird gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 BAföG als Vollzuschuss ge-
für schwangere Studentinnen und Studierende mit Kind, die im Folgen-
währt (muss also nach Beendigung der Förderung nicht zurückge-
den kurz dargestellt werden. Generell ist eine Erhöhung der BAföG-
zahlt werden). Er wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil
Sätze zum WS 2010/11 geplant. Zur ausführlichen Information und
gewährt.
genauen Prüfung der eigenen Ansprüche empfiehlt sich die persönliche Beratung beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks
Verlängerung der Förderung
Potsdam.
Bei Schwangerschaft sowie Pflege und Erziehung eines Kindes ist
eine Verlängerung des BAföG-Bezugs über die Förderungshöchst-
Sprechzeiten der zuständigen Sachbearbeiter/innen:
dauer hinaus möglich. Die Förderungshöchstdauer entspricht der
Di. 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr, Do. 13 – 16 Uhr
Regelstudienzeit, die in der Studien- und Prüfungsordnung der
In der übrigen Zeit steht für allgemeine Fragen das BAföG-Beratungs-
Hochschule für die jeweilige Fachrichtung bzw. den Studiengang
büro von 9 – 15 Uhr (freitags nur bis 14 Uhr) zur Verfügung (Adresse
festgelegt ist. Verzögert sich die Beendigung des Studiums aufgrund
siehe S. 102).
34 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 35
von Schwangerschaft und/oder Kindererziehung, dann kann nach
§ 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer beantragt werden (Antragsformular auf den Internetseiten
www.studentenwerk-potsdam.de (> Studienfinanzierung > Downloads/
Form- und Merkblätter).
Gleiches gilt für eine Verschiebung der erforderlichen Leistungsnachweise. In beiden Fällen ist vor der Antragstellung eine persönliche Vorsprache und Beratung beim Amt für Ausbildungsförderung geboten.
Das über die Förderungshöchstdauer geleistete BAföG wird gemäß
§ 17 Abs.2 Nr. 2 BAföG als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Folgende Verlängerungszeiten gelten dabei als
angemessen:
Verlängerungsgrund
Semesterzahl
licher Freibetrag von 520 € geltend gemacht werden. Allerdings wird
Schwangerschaft
ein Semester
davon das Einkommen des Partners/der Partnerin abgezogen.10
Erziehung eines Kindes bis zum 5. Lebensjahr
ein Semester pro Lebensjahr
Schließlich wird für den Auszubildenden selbst noch ein Freibetrag
Erziehung eines Kindes im 6.und 7. Lebensjahr
ein Semester
von 255 € berücksichtigt. Bei der Berechnung des anrechenbaren
Erziehung eines Kindes im 8. bis 10. Lebensjahr
ein Semester
Vermögens bleiben für jedes Kind sowie den Ehegatten des Auszubildenden jeweils 1.800 € anrechnungsfrei. Für den Auszubildenden
Die Verlängerungszeiten für die Kindererziehung können auf beide
selbst sind dies 5.200 €.
studierende Elternteile verteilt werden. Dafür bedarf es für das Amt
für Ausbildungsförderung einer Erklärung, in welcher Weise die
Zuverdienst
Kinderbetreuungszeit anteilig aufgeteilt wird.
Für Studierende mit BAföG ist im bewilligten Förderungszeitraum
ein Zuverdienst von bis zu 400 € im Monat anrechnungsfrei mög-
Freibeträge vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden8
lich. Ein Zuverdienst bis zu dieser Höhe führt nicht zur Kürzung der
Bei der Berechnung des anrechenbaren monatlichen Einkommens
bewilligten Ausbildungsförderung.
wird für jedes Kind des Auszubildenden ein Freibetrag von 470 €
berücksichtigt.9 Existiert ein Ehegatte, kann dafür noch ein zusätz-
Altersgrenze
Die Altersgrenze zur Beantragung von Ausbildungsförderung liegt
bei 30 Jahren. Ausnahmen gibt es nach § 10 BAföG dann, wenn der
8 Die Angaben beziehen sich auf die »Auszubildenden-Rechnung« und sind vor allem
für eine elternunabhängige Ausbildungsförderung relevant. Für die bei der elternabhängigen Ausbildungsförderung maßgebliche »Eltern-Rechung« gelten andere Freibeträge. Gleiches gilt für eine evtl. »Ehegatten-Rechnung«.
9 Einkommen der Kinder wird davon abgezogen. Das Kindergeld zählt dabei nicht als
Einkommen.
10 Vom Einkommen des Ehegatten bleiben bei der »Ehegatten-Rechnung« monatlich
1.040 € anrechnungsfrei.
36 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 37
oder die Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen,
Voraussetzung für die genannten Ausnahmen ist eine nachprüfbare
und hier insbesondere der Erziehung von Kindern bis zu zehn
Bedürftigkeit. Überprüft wird deshalb
Jahren, am rechtzeitigen Ausbildungsbeginn gehindert war.
die Unterhaltspflichtigkeit von Eltern und/oder Lebenspartner/in;
das Vorhandensein von Vermögen;
Ausländische Studierende
die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme;
Ausländische Studierende, die nur zum Zwecke des Studiums eine
die Anrechenbarkeit von Einkommen;
Aufenthaltserlaubnis haben, können im Allgemeinen keine Aus-
der Vorrang anderer Leistungen.
bildungsförderung nach BAföG beantragen. Es gibt nach § 8 BAföG
allerdings eine Reihe von Ausnahmen (z. B. Ausländer/innen mit dt.
Zu diesen Punkten gibt es im Einzelnen Folgendes zu beachten:
Ehepartner/in oder Elternteil und türkische Staatsangehörige, deren
Eltern in der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer/innen
Unterhaltspflichtigkeit
anzusehen sind). Hier empfiehlt sich eine persönliche Beratung
Bei Studierenden unter 25 Jahren werden nach § 33 Abs. 2 Nr. 3
beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Potsdam.
SGB II die Eltern dann nicht zum Unterhalt herangezogen, wenn
Zur vorherigen Information siehe Gesetzestext des BAföG auf den
die Studentin schwanger ist oder Studierende ein Kind bis zum
Internetseiten www.das-neue-bafoeg.de oder www.bafoeg.bmbf.de.
sechsten Lebensjahr betreuen. Die Eltern von über 25-jährigen
Studierenden werden generell nur dann zum Unterhalt herangezo-
1.3 ALG II
gen, wenn das Kind ausdrücklich einen Anspruch geltend macht.
Grundsätzlich haben Studierende keinen Anspruch auf ALG II, da
sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und ihre Aus-
Vermögen
bildung prinzipiell nach BAföG förderungsfähig ist (Ausschluss-
Vom vorhandenen Vermögen können Freibeträge geltend gemacht
bestimmungen nach § 7 SGB II und § 22 SGB XII). Allerdings gibt
werden:
es Ausnahmeregelungen:
Ansprüche auf Leistungen für Lebensbedarfe, die in keinem ur-
Vermögensart
sächlichen Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, können
allgemeines Vermögen
150 € pro Lebensjahr einer Person
(mind. 3.100 €, max. 9.750 €)
auch von Studierenden geltend gemacht werden (z. B. der Mehrbedarfszuschlag nach § 21 Abs. 2 SGB II für Schwangere oder die
Freibetrag
vertraglich gebundenes Altersvorsorgevermögen
250 € pro Lebensjahr einer Person
(max. 16.250 €)
Leistungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt);11
Sparvermögen
3.100 € für jedes Kind
Studierende im Urlaubssemester haben Anspruch auf Leistungen
Vermögen für notwendige Anschaffungen
750 € pro Person
zur Sicherung des Lebensunterhalts;
Kinder von Studierenden haben Anspruch auf Sozialgeld.
Die staatlich geförderte Altersvorsorge (»Riester-Rente«) wird zur
Vermögensberechnung nicht herangezogen.
11 siehe oben »Finanzielle Unterstützung vor der Geburt«
38 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 39
Arbeitsaufnahme
1.3.1 Mehrbedarf für Alleinerziehende (nach § 21 Abs. 3 SGB II)
Ein Studium gilt als Vollzeitbeschäftigung und schließt deshalb eine
Alleinerziehende Studierende, die mit einem oder mehreren minder-
Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme aus. Studierende im Urlaubs-
jährigen Kind/ern zusammenleben, können im Rahmen des ALG II
semester mit einem Kind unter drei Jahren können ebenfalls nicht zur
einen Mehrbedarfszuschlag in Anspruch nehmen. Der Zuschlag kann
Arbeitsaufnahme herangezogen werden. Von Studierenden im
beantragt werden, wenn das eigene Einkommen nicht oder nur
Urlaubssemester mit einem Kind über drei Jahren kann eine Arbeits-
geringfügig über dem ALG II-Regelsatz (zurzeit 359 €) liegt und die
aufnahme verlangt werden, da durch den Rechtsanspruch auf einen
Vermögensgrenzen nicht überschritten werden (s. o.). Ein möglicher
Kindergartenplatz für jedes Kind vom vollendeten dritten Lebens-
BAföG-Kinderbetreuungszuschlag wird nicht auf diese Leistung
jahr an bis zum Schuleintritt (§ 24 SGB VIII) eine Kinderbetreuung
angerechnet.
als gesichert gilt.
Antrag:
Einkommen
Ein Antrag auf Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3
Als Einkommen für das Kind werden angerechnet das Kindergeld
SGB II kann beim zuständigen Job-Center (bzw. ARGE) gestellt wer-
sowie evtl. Unterhaltsleistungen. Vom BAföG werden nur 80 % als
den. Dazu ist es erforderlich, den Antrag auf ALG II vollständig aus-
Einkommen für die/den Antragssteller/in angerechnet. Der Kinder-
zufüllen (Formulare online unter www.arbeitsagentur.de (> Bürge-
betreuungszuschlag des BAföG darf nicht angerechnet werden. Für
rinnen und Bürger > Arbeitslosigkeit > ALG II > Antrag > Formulare).
Erwerbseinkommen besteht ein Freibetrag von mind. 100 €. Der
individuelle Freibetrag kann auf der Internetseite des Bundesminis-
Höhe:
teriums für Arbeit und Soziales (BMAS) berechnet werden: www.
Die Höhe des geleisteten Mehrbedarfs für Alleinerziehende bemisst
einkommensrechner.bmas.de/einkommensrechner.
sich prozentual nach dem aktuellen Regelsatz (359 €) und beträgt:
Vorrang anderer Leistungen
Höhe des geleisten
Unterhaltsansprüche gelten als vorrangig gegenüber den staatlichen
Anzahl und Alter Kinder
Leistungen des SGB II. Die Mutter eines Kindes ist verpflichtet, den
für 1 Kind unter 7 Jahren (36 %)
Namen des Vaters anzugeben, wenn sie Leistungen nach SGB II in
für 1 Kind ab 7 Jahren (12 %)
Anspruch nehmen will (Ausnahmen existieren bei schwerwiegen-
für 2 Kinder unter 16 Jahren (36 %)
den und nachvollziehbaren Gründen).
für 2 Kinder ab 7 Jahren (davon mind. 1 ab 16 Jahren) (24 %)
für 3 Kinder (davon mind. 2 unter 16 Jahren) (36 %)
Mehrbedarfs
126 €
42 €
125 €
84 €
125 €
Ausländische Studierende
für 3 Kinder ab 16 Jahren (36 %)
126 €
Bei ausländischen Studierenden führt die Beantragung von Leistun-
für 4 Kinder unter 18 Jahren (48 %)
168 €
gen in der Regel zur Beendigung der Aufenthaltsgenehmigung zum
ab 5 Kindern
210 €
Zwecke des Studiums. Allerdings gibt es auch hierbei Ausnahmen.
In Notlagen sollte man sich an die Sozialberatung des Studenten-
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende kann insgesamt höchstens
werks Potsdam oder des Studentenrats der TH Wildau [FH] wenden.
60 % des Regelsatzes betragen.
40 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 41
1.3.2 Kinderbetreuung
1.3.4 Härtefälle
Nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB II können Alleinerziehende einen Anspruch
In besonderen Härtefällen, wenn das Studium nach Beendigung der
auf Betreuung ihrer minderjährigen Kinder geltend machen (z. B. als
Regelstudienhöchstzeit noch nicht abgeschlossen wurde und kein
Kindertagesbetreuung).
Anspruch mehr auf BAföG-Leistungen besteht, kann ein Darlehen
nach § 7 Abs. 5 SGB II wegen existenzbedrohender Umstände
gewährt werden. Hier liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des
Leistungsträgers, ob ein besonderer Härtefall vorliegt. Dieser könnte
vorliegen, wenn z. B. der anstehende Studienabschluss gefährdet ist.
Bei all den genannten Punkten ist wichtig: Die Job-Center bzw.
ARGEn überprüfen das angegebene Einkommen und Vermögen
durch automatischen Datenabgleich mit den Angaben aus der ge-
1.3.3 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
setzlichen Unfall- und Rentenversicherung sowie den Finanzämtern.
(nach § 20 SGB II)
Studierende, die aufgrund von Schwangerschaft oder Kinderbetreu-
1.4 Wohngeld
ung Urlaubssemester nehmen, können ALG II zur Sicherung ihres
Wohngeld ist eine staatliche Beihilfe zur Wohnungsmiete. Es dient
Lebensunterhalts beantragen, da während der Urlaubssemester kein
nicht dem sonstigen Lebensunterhalt und wird daher nur zusätzlich
BAföG-Anspruch besteht. Dazu müssen allerdings die allgemeinen
zu einem geringen Einkommen gezahlt.12 Rechtsgrundlage dafür
Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein (v. a. hinsichtlich der Ein-
ist das Wohngeldgesetz (WoGG). Die obere Einkommensgrenze für
kommens- und Vermögensgrenzen). Zudem ist der/die beurlaubte
einen Wohngeldanspruch liegt ca. 30 – 50 % über dem Regelsatz des
Student/in nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes
ALG II (aktuell 359 €).
verpflichtet, selbstständig für den eigenen Lebensunterhalt aufzu-
Ein Antrag auf Wohngeld kann vor allem eine Option sein für:
kommen, da durch den Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-
Studierende, die nicht mehr durch BAföG gefördert werden (z. B.
platz für jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum
wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer oder der
Schuleintritt (§ 24 SGB VIII) eine Kinderbetreuung als gesichert gilt.
Altersgrenze);
Kinder von Studierenden, die kein Sozialgeld in Rahmen des SGB II
Antrag:
erhalten (kann bereits während der Schwangerschaft für das Kind
Ein Antrag auf ALG II kann zusammen mit der Immatrikulations-
beantragte werden);
bescheinigung, welche das Urlaubssemester dokumentiert, beim
Studierende, die BAföG als Volldarlehen erhalten;
zuständigen Job-Center (bzw. ARGE) gestellt werden.
Ausländische Studierende, denen nach § 8 BAföG keine Förderung
zusteht, können trotzdem Wohngeld beantragen!
Höhe:
Die Höhe der Regelleistung entspricht dem ALG II-Regelsatz von
augenblicklich 359 € (ohne Mietleistungen) für Alleinlebende.
12 Als ungefährer Maßstab dafür gilt der ALG II-Regelsatz (zurzeit 359 €) plus 2/3 der
zu zahlenden Wohnungsmiete.
42 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 43
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben u. a.:
Folgende Unterlagen werden zum Wohngeldantrag benötigt:
BAföG-Berechtigte sowie Studierende, die kein BAföG erhalten,
Personalausweis oder Pass mit amtlicher Meldebescheinigung
weil das Einkommen ihrer Eltern zu hoch ist
Belege über Einkünfte und besondere Belastungen
Bezieher/innen von ALG II und Sozialgeld nach SGB II sowie von
Mietvertrag, Mietquittungen der letzten drei Monate
Grundleistungen nach SGB XII
Lohnsteuerkarte oder Lohnsteuerjahresausgleich aus dem Vorjahr
Immatrikulationsbescheinigung
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch nach dem WoGG liegt dann vor, wenn die
Falls für den Wohngeldantrag noch nicht vorhandene Bescheide
Miet- und Betriebskosten (ohne Heizung, Warmwasser, Garage,
anderer Anträge (z. B. BAföG oder ALG II) erforderlich sind, kann
Möbel etc.) das zumutbare Maß übersteigen. Die Höchstbeträge für
trotzdem ein formloser Antrag gestellt werden. Darin enthalten sein
Miete und Belastungen werden tabellarisch in § 8 WoGG aufge-
muss der Hinweis, dass fehlende Unterlagen nachgereicht werden,
listet. Da das Wohngeld als Mietzuschuss und nicht zur Lebenser-
sobald sie vorliegen. Auf diese Weise geht kein Anspruchsmonat
haltung dient, wird von einem Mindesteinkommen ausgegangen.
verloren, da die Leistungen monatsweise berechnet werden. Bewilligungsbeginn ist der Monat, in dem der Antrag gestellt wird.
Grundlagen der Wohngeldberechnung
Die Mitarbeiter/innen der Wohngeldstellen sind verpflichtet, Antrag-
Die Höhe des Wohngeldes wird auf schriftlichen Antrag von der
steller/innen über Rechte und Pflichten nach dem Wohngeldgesetz
örtlichen Wohngeldstelle berechnet. Grundlagen hierfür sind:
aufzuklären.
die Anzahl der Familienmitglieder
die Höhe des Familieneinkommens
1.5 Kindergeld für Studierende
die Höhe der zu berücksichtigenden Miete
Kindergeld wird über die gesamte Erziehungszeit, also mindestens
das Baujahr des Hauses
bis zum 18. Geburtstag, gezahlt. Darüber hinaus wird es bis zur
die Wohnfläche
Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, wenn sich das Kind wei-
die Mietstufen der Gemeinden (Mietspiegel)
terhin in einer Ausbildung oder einem Studium befindet und selbst
weniger als 640 € monatlich verdient. Dies gilt auch bei Ableistung
Antrag:
eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres sowie bei einer
Den Antrag auf Wohngeld muss immer der/die Hauptmieter/in
Beteiligung am EU-Programm »Jugend in Aktion«. Dabei können
stellen (also auch die Eltern für ihre Kinder), und zwar bei der
Übergangszeiten von bis zu vier Kalendermonaten berücksichtigt
zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreis-
werden (z. B. zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn; vor
verwaltung. Dort gibt es auch die Antragsformulare. Studierende
und nach dem Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst, wenn sich da-
benötigen:
nach eine Ausbildung anschließt).
Antrag auf Wohngeld-Mietzuschuss
Wird die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft nur vor-
Fragebogen zur Einkommensermittlung
übergehend unterbrochen, wird das Kindergeld grundsätzlich weiter-
Fragebogen für Studierende
gezahlt. Dies gilt nicht für Unterbrechungszeiten wegen Kindesbetreuung nach Ablauf der Mutterschutzfristen (z. B. Elternzeit).
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Nach der Geburt | 45
Über das 25. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul-, Berufs-
Gibt es Kindergeld für studierende Kinder, die selbst Eltern sind?
ausbildung oder Studium nur dann Kindergeld gezahlt, wenn sie
Bekommen Studierende, deren Eltern für sie noch Kindergeld be-
den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst geleistet haben;
kommen, ein Kind, so bekommen die Eltern weiterhin Kindergeld
sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst ver-
für die Studierenden, sofern sie ihr Studium fortsetzen. Für Geburt
pflichtet haben;
und Schwangerschaft darf ein Urlaubssemester genommen werden,
eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als
ohne dass die Kindergeldzahlung ruht.
Entwicklungshelfer ausgeübt haben.
Die studierenden Eltern des Neugeborenen bekommen für ihr
Kind ebenfalls Kindergeld. Kein Kindergeld erhalten ausländische
Dies gilt allerdings längstens für die Dauer des gesetzlichen Grund-
Studierende, die eine Aufenthaltserlaubnis nur zum Zwecke der
wehr- bzw. Zivildienstes (zurzeit neun Monate). Für die Zeit der
Ausbildung haben.
Ableistung der genannten Dienste selbst steht den Eltern grundsätzlich kein Kindergeld zu.
1.6 Unterhalt für studierende Eltern
Eine Studentin hat in der Zeit des Mutterschutzes (sechs Wochen vor
Höhe:
bis acht Wochen nach der Geburt) einen Unterhaltsanspruch gegen-
Der Kindergeldsatz beträgt seit 1. Januar 2010 für das erste und
über dem Vater des Kindes. Falls die Studentin infolge der Schwanger-
zweite Kind jeweils 184 €. Für das dritte Kind werden 190 € Kinder-
schaft an einer bereits ausgeübten oder geplanten Erwerbstätigkeit
geld geleistet. Ab dem vierten Kind werden jeweils 215 € Kindergeld
gehindert ist, beginnt die Unterhaltspflicht bereits vier Monate vor
gezahlt.
dem Geburtstermin. Dieser Anspruch umfasst auch die Kosten infolge der Schwangerschaft und Entbindung.
Kindergeld im Urlaubssemester
Ebenfalls besteht für den betreuenden Elternteil in den ersten drei
Nimmt ein studierendes Kind ein Urlaubssemester, so wird die Kin-
Lebensjahren des Kindes ein Unterhaltsanspruch. Dies setzt aller-
dergeldzahlung eingefroren. Sie ruht bis zur Wiederaufnahme des
dings eine Bedürftigkeit voraus.
Studiums. Ist das Urlaubssemester nicht durch einen sozialen
Dienst (Grundwehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges Soziales oder
Ökologisches Jahr u. ä.) bedingt, verfällt für diesen Zeitraum der
Anspruch auf Kindergeld zwischen dem 25. und dem 27. Lebensjahr.
Ausnahmen bilden Schwangerschaft und Geburt sowie eine schwere
Erkrankung. Wird aus einem dieser beiden Gründe ein Urlaubssemester eingelegt und die Absicht erklärt, das Studium direkt nach
dem Urlaubssemester wieder aufzunehmen, so kann das Kindergeld
auf Antrag weitergezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die
Zeit vom Ende der Mutterschutzfrist bis zur Wiederaufnahme des
Studiums nicht mehr als vier Monate beträgt.
46 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 47
Ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht in der Lage, den Unter-
1.7 Stipendien und Programme
halt für das Kind zu zahlen, dann kann für Kinder unter zwölf Jah-
Neben dem BAföG gibt es weitere Möglichkeiten zur Studienfinan-
ren ein Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt werden.
zierung bzw. -förderung. Zwei dieser Möglichkeiten werden im
Studierende können bis zum Abschluss einer ersten berufsqualifi-
Folgenden kurz vorgestellt:
zierenden Ausbildung einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren
Eltern geltend machen (§ 1610 Abs. 2 BGB). Die Höhe des Unter-
Stipendien von Stiftungen
haltes richtet sich nach den elterlichen Einkommensverhältnissen
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es elf bundesweit tätige
(siehe Punkt 2.5).
Stiftungen zur Studien- und Begabtenförderung (»Begabtenförderwerke«). Sie unterscheiden sich nach weltanschaulichen Aspekten
Gesamtunterhaltsbedarf
(z. B. politisch, religiös, gewerkschaftlich etc.) und erwarten als
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf von Studierenden, ein-
wichtige Förderkriterien besondere Leistungen in Studium oder
schließlich Unterkunft, liegt gemäß den Unterhaltsleitlinien des
Beruf sowie gesellschaftliches Engagement. Die Übernahme von
Brandenburgischen Oberlandesgerichtes in der Regel bei 640 €.
Familienverantwortung kann durchaus auch in diesem Sinne ver-
Für Details siehe die Unterhaltsleitlinien auf der Website des Bran-
standen werden. Es empfiehlt sich daher gerade für Studierende mit
denburgischen Oberlandesgerichts: www.olg.brandenburg.de (>
Kind(ern), zur Finanzierung ihres Studiums auch die Möglichkeit
Unterhaltsleitlinien) oder des Berliner Kammergerichts: www.berlin.
eines Stiftungsstipendiums in Betracht zu ziehen.
de/sen/justiz/gerichte/kg (> Service für Sie). Die dort veröffentlichten
Ein Stipendium kann eine interessante und vor allem günstige Alter-
Tabellensätze entsprechen den seit Anfang 2008 bundesweit gel-
native zum BAföG darstellen. Die Sätze und Laufzeiten sind dem
tenden Sätzen der in dieser Hinsicht maßgeblichen »Düsseldorfer
BAföG angelehnt, aber im Unterschied dazu muss ein Stipendium
Tabelle« des OLG Düsseldorf (siehe: www.olg-duesseldorf.nrw.de >
nicht zurückgezahlt werden. Zudem sind die Chancen, ein Stipen-
Service > Düsseldorfer Tabelle).
dium zu erhalten, im Moment recht hoch, da das Bundesministeri-
Verweigern Eltern trotz ausreichenden Einkommens den Unterhalt
um für Bildung und Forschung (als maßgeblicher Finanzier) seine
für ihre sich in Ausbildung befindlichen Kinder, können sie auf
Mittel für die Begabtenförderwerke deutlich erhöht hat. Den Stif-
Unterhaltsleistungen verklagt werden. Wird dadurch die Ausbildung
tungen stehen somit zurzeit höhere Fördermittel als in der Vergan-
gefährdet, dann können Studierende beim Amt für Ausbildungs-
genheit zur Verfügung, die teils noch nicht voll ausgeschöpft sind.
förderung des Studentenwerks Potsdam einen »Antrag auf Voraus-
Eine Bewerbung um ein Stipendium kann also von dieser Warte aus
leistungen« (BAföG-Formblatt 8) stellen. In diesem Fall zahlt das
als recht aussichtsreich gelten.
Amt für Ausbildungsförderung (zunächst) den offenen Unterhalts-
Unter inhaltlichen Aspekten lassen sich die Stiftungen, welche sich
betrag anstelle der Eltern, wird später aber versuchen, den »Unter-
bundesweit der Begabtenförderung annehmen, untergliedern in:
haltsvorschuss« von den Eltern zurückzuholen. Hier empfiehlt sich
Konfessionelle Stiftungen
allerdings unbedingt eine vorherige Beratung beim Amt für Aus-
Parteinahe Stiftungen
bildungsförderung bzw. der Sozialberatungsstelle des Studenten-
Gewerkschaftsnahe Stiftungen
werks Potsdam (Adresse und Sprechzeiten siehe S. 102).
Wirtschaftsnahe Stiftungen
Weltanschaulich neutrale Stiftungen
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Nach der Geburt | 49
Hinzu kommt speziell für Studierende an der TH Wildau [FH] eine
aber insgesamt fallen doch nicht unbeträchtliche Darlehensschul-
hochschulinterne Stiftung. Auf sie soll hier besonders hingewiesen
den an. Speziell zur Studienfinanzierung lassen sich folgende
werden:
Darlehensformen unterscheiden:
Die Stiftung zur Förderung ausländischer und begabter Studierender an
der Technischen Fachhochschule Wildau hat sich zum Ziel gesetzt, aus-
1.8.1 Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und der
ländische Studierende sowie besonders begabte Studierende finan-
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
ziell zu unterstützen, da diese oftmals nur geringe Möglichkeiten
Bildungskredite sind für fortgeschrittene Studierende im Haupt- oder
auf staatliche Unterstützung haben. Bewerbungen sind an den
einem Zusatzstudium (z. B. Master) vorgesehen und zeitlich auf
Stiftungsvorstand über den Kanzler der TH Wildau [FH] zu richten.
24 Monate befristet. Der Kredit wird max. bis zur Vollendung des
Die Anschrift finden Sie im Adressteil (siehe S. 95).
36. Lebensjahres gewährt und grundsätzlich nur bis zum Ende des
Informationen über die bundesweiten Stiftungen sind im Internet
12. Hochschulsemesters vergeben. Es können maximal 300 € monat-
u. a. unter www.stipendiumplus.de sowie www.studentenwerke.de
lich beansprucht werden. Die Bereitstellung erfolgt unabhängig vom
(> Studienfinanzierung > Stipendien) erhältlich. Zudem sind im
eigenen oder dem Einkommen der Eltern sowie etwaiger BAföG-
Adressteil dieser Broschüre die Anschriften und Internetseiten der
Bezüge über das Bundesverwaltungsamt. Der Bund übernimmt mit
verschiedenen Stiftungen genannt (siehe S. 93 – 95).
der sog. Bundesgarantie eine Bürgschaft gegenüber der KfW als darlehensgebender Bank. Voraussetzung für die Bewilligung im Rahmen
Hochschulprogramm ERASMUS der Europäischen Union
eines Hauptstudiums ist das Bestehen der Zwischenprüfung bzw. des
Das Programm fördert die grenzüberschreitende Mobilität von
Vordiploms und im Rahmen eines Aufbau- oder Zusatzstudiums (z. B.
Studierenden und Lehrenden. Für Studierende werden Auslands-
Master) der erfolgreiche Abschluss eines grundständigen Studiums
studien und -praktika in allen Mitgliedsländern der EU sowie in Island,
(z. B. Bachelor). Finanziert werden ausschließlich Vollzeitstudien-
Liechtenstein, Norwegen und der Türkei unterstützt. Dabei können
gänge. Die Rück-zahlung setzt relativ spät ein. Die Bewilligung und
Personen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Studierende mit Kind)
Einziehung des Bildungskredits erfolgt im Rahmen der Förderbestim-
mit zusätzlichen Mitteln gefördert werden. Nähere Informationen
mungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
und Beratung hierzu sowie zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnah-
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bva.bund.de (> Das
men, dem Bewerbungsverfahren und den Antragsfristen gibt es
BVA > Aufgaben > Bildungskredit).
beim Akademischen Auslandsamt der TH Wildau [FH] (Ansprechpartnerin ist Frau Schubert; Raum und Sprechzeiten siehe Teil III.).
1.8.2 Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Studienkredite sind zur Finanzierung des Lebensunterhalts und der
1.8 Finanzielle Unterstützung auf Darlehensbasis
Ausbildungskosten jeglicher Studierender vorgesehen. Grundsätz-
Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung eines Studiums bei einer
lich ist eine monatliche Auszahlung von 100 € bis 650 € möglich,
bestehenden oder beginnenden Elternschaft ist ein Darlehen. Doch
die unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhält-
sollte diese Option erst am Schluss der Überlegungen stehen, denn
nissen der Eltern zu einem auf 15 Jahre festgelegten Zinssatz von
Darlehen müssen mitsamt den anfallenden Zinsen zurückgezahlt
derzeit max. 9,20 % nom. p.a. zurückzahlbar ist. Die Rückzahlung
werden. Zwar gibt es zinsgünstige, staatlich geförderte Angebote,
beginnt sechs bis spätestens 23 Monate nach Auszahlungsende.
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Nach der Geburt | 51
Möglich ist eine Ratenrückzahlung, die sich auf max. 25 Jahre
anderer Träger finanziert werden können (z. B. Bildungskredit).
erstreckt. Der Studienkredit ist ein verzinsliches Volldarlehen ohne
Weitere Informationen über die beiden Darlehensarten sind den
staatliche Förderung. Eine Kombination mit anderen Finanzierungs-
entsprechenden Richtlinien zu entnehmen, welche beim Amt für
möglichkeiten wie z. B. BAföG oder Bildungskredit ist möglich.
Ausbildungsförderung des Studentenwerks Potsdam einsehbar sind.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet auf ihrer Internetseite
Dort ist auch eine persönliche Beratung möglich, die im Vorfeld zu
www.kfw-foerderbank.de (> Aus- und Weiterbildung > KfW-Studien-
empfehlen ist (Sprechzeiten im Adressenteil).
kredite) einen Tilgungsrechner an, mit dessen Hilfe vor Beantragung
eines Kredits die mögliche Kreditlast ausgelotet werden kann. Die
1.8.4 Darlehen von privaten Banken oder Sparkassen
KfW weist dort auch ausführlich auf Möglichkeiten und Problem-
Voraussetzung hierfür ist es, sich mit seiner Bank bzw. Sparkasse
stellungen hin.
sowie zum Vergleich mit weiteren Banken in Verbindung zu setzen
Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass der Bildungskredit für Stu-
und die verschiedenen Angebote eines Studienkredites gegenüber-
dierende die günstigeren Konditionen bietet als der Studienkredit!!
zustellen. Viele Institute vergeben Studienkredite zu günstigeren
Konditionen als die üblichen Darlehen.
1.8.3 Darlehen des Studentenwerks Potsdam
Wichtig ist es jedoch darauf zu achten, dass einige Banken zur
Auch das Studentenwerk Potsdam vergibt neben dem BAföG noch
Sicherheit einen Bürgen verpflichten wollen. Dies sollte aufgrund
weitere, davon unabhängige Darlehen. Zu unterscheiden sind hier-
des Haftungsrisikos vorab gut überlegt werden. Dies gilt auch hin-
bei zwei Formen:
sichtlich der künftig zu erwartenden Kreditlasten, falls ein Studienkredit von einer privaten Bank oder Sparkasse tatsächlich in
Härtefalldarlehen
Erwägung gezogen wird.
Studierende, die sich unverschuldet in einer finanziellen Notlage
befinden, können ein Härtefalldarlehen in Höhe von bis zu 500 €
1.8.5 ALG II als Darlehen (Härtefallregelung
beantragen. Die Bedürftigkeit ist in einem solchen Fall nachzuwei-
gem. § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II)
sen. Besondere Umstände, die eine Antragsstellung rechtfertigen,
Grundsätzlich besteht für Studierende kein Anspruch auf Leistun-
können z. B. ein zeitweiser und nicht selbst verantworteter Wegfall
gen nach SGB II, da sie aufgrund ihres Studiums nicht zur Vermitt-
von BAföG-Leistungen sowie ungeplant hohe Kostenaufwendungen
lung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Lediglich im
infolge einer Erkrankung oder notwendigen Kinderbetreuung sein.
Rahmen der Härtefallregelung des ALG II kann in Einzelfällen die
Leistung in Form eines zinslosen Darlehens bewilligt werden. Die
Studienabschlussdarlehen
Anforderungen dafür sind allerdings sehr hoch. Im Allgemeinen
Speziell zur Finanzierung eines Studienabschlusses im Erststudium
kommt dies nur zum Studienabschluss in Frage und dann auch oft
vergibt das Studentenwerk Potsdam ein Darlehen bis zu einem
nur, wenn durch ein Verschulden Dritter die Abschlussfinanzierung
Betrag von 6.000 €. Der Darlehenszeitraum beträgt maximal zwölf
nicht sichergestellt ist.
Monate. Das Darlehen ist auf Antrag erhältlich und in der Regel
Zu beachten ist hierbei allerdings, dass für Studierende dann ein
durch eine Bürgschaft abzusichern. Das Darlehen wird nicht gewährt,
Anspruch auf ALG II entstehen kann, wenn das Studium wegen
wenn die erforderlichen Studienaufwendungen durch Maßnahmen
Krankheit, Schwangerschaft oder Kindeserziehung im Rahmen eines
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Nach der Geburt | 53
Urlaubssemesters unterbrochen wird. Diese Studierenden gelten als
Ermäßigungen zu bekommen. Zwei dieser Möglichkeiten, die ins-
hilfebedürftig und somit förderungswürdig (siehe oben die Punkte
besondere für Studierende mit Kindern wichtig sein können, wer-
I.6.2 + 6.3 sowie II.1.3).
den im Folgenden kurz dargestellt:
1.9 Sozialfonds der Studierendenschaft der TH Wildau [FH]
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Auf Beschluss des Studierendenparlaments der TH Wildau [FH] wur-
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann auf Antrag
de ein Sozialfonds der Studierendenschaft eingerichtet. Sein Ziel
gewährt werden. Voraussetzung ist die Hilfebedürftigkeit des/der
ist zum einen, Studierende im Falle finanzieller Notlagen von der
Antragsstellenden. Diese kann bei Studierenden, die nicht bei den
Zahlung der Semestergebühren (einschließlich des Semestertickets)
Eltern leben, durch Vorlage des aktuellen BAföG-Bescheids oder eines
zu entlasten. Zum anderen sollen soziale Projekte finanziell geför-
ALG II-Bescheids nachgewiesen werden. Die jeweiligen Bewilligungs-
dert werden. Der Sozialfonds finanziert sich aus dem Sozialfonds-
bescheide müssen dem Antrag als Original oder als beglaubigte Kopie
beitrag aller Studierenden in Höhe von bis zu 1 € pro Semester sowie
beigefügt werden. Eine einfache Kopie reicht dann aus, wenn die aus-
aus Zinserträgen der eingezogenen Beiträge zum Semesterticket.
stellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt
Einen Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds können Studierende
hat. Es kann auch eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
stellen, denen nachweislich die Aufbringung der Semestergebühren
zur Vorlage bei der GEZ übersendet werden.
(einschließlich Semesterticket) aufgrund besonderer Härten und/
Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat
oder sozialen Gründen erheblich erschwert ist. Auch familien- bzw.
folgt, in dem der Antrag bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ein-
kinderbezogene Gründe können im Einzelfall als besondere Härte
gegangen ist. Wird der Antrag vor Ablauf eines gültigen Befreiungs-
und/oder sozialer Grund geltend gemacht werden (z. B. Kosten für
bescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung auf den
Babyerstausstattung oder Kinderbetreuung).
Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt. Eine rückwir
Anträge auf Förderung nach der Sozialfondssatzung sind formlos
kende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraus-
beim Studentenrat einzureichen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer
setzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Antragsstellung mit dem Sozialreferat des StuRa Kontakt aufzuneh-
Sofern der oder die antragsstellende Student/in bei den Eltern lebt,
men und sich dort beraten zu lassen.
gilt diese/r als Haushaltsangehörige/r und muss eigene Geräte dann
Als Antragsfristen gelten der 30.06. für das folgende Wintersemester
selbst anmelden, wenn über eigenes Einkommen (wie z. B. BAföG,
und der 31.12. für das folgende Sommersemester.
Ausbildungsvergütung, Sozialleistungen) verfügt wird, das den
Studentenrat der Technischen Hochschule Wildau [FH]
Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Dieser beträgt seit
Bahnhofstraße, Haus 13, Raum 211 (Dachgeschoss)
1. Juli 2008 281 € monatlich.
Tel. 03375 508-563, Fax 03375 508-981, [email protected]
Entsprechende Formulare sowie weitere Vorraussetzungen für die
Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren befinden sich auf
1.10 Gebührenbefreiung und Sozialtarife
der Internetseite der GEZ (www.gez.de). Sie können dort kostenlos
Neben den Vergünstigungen, die der Studierendenstatus vor allem
herunterladen werden. Der vollständig ausgefüllte und unterschrie-
für die Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen
bene Antrag muss dann mit den erforderlichen Nachweisen an die
bietet, gibt es auch noch andere Möglichkeiten, um als Student/in
GEZ gesandt werden (Anschrift siehe Adressteil, S. 95).
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Nach der Geburt | 55
Sozialtarif der Deutschen Telekom AG
sich mit Hauptwohnsitz in Wildau anmelden. Weitere Vorraus-
Wer erfolgreich eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
setzungen sowie der Antrag auf das Begrüßungsgeld unter www.
beantragt und bewilligt bekommen hat, kann darüber hinaus den
wildau.de (> Gemeindeverwaltung Wildau > Ordnungsverwaltung >
sog. »Sozialtarif« bei der Deutschen Telekom AG beantragen. Die
Einwohnermeldeamt).
Vergünstigung in Höhe von max. 6,94 € wird von den monatlichen
Telefonkosten abgezogen. Vergünstigungsbeträge, die nicht voll
1.12 Jobben
ausschöpft werden, können nicht in den nächsten Abrechnungs-
Viele Studierende müssen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts
zeitraum übertragen werden, sondern verfallen.
neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Meist ge-
Für die Beantragung des Telekom-Sozialtarifs sind eine Bescheini-
schieht dies in Form einer »geringfügigen Beschäftigung«. Diese
gung der GEZ über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Jobs setzen in der Regel eine Versicherung in der studentischen
sowie ein BAföG-Nachweis vorzulegen. Ein Antrag kann auch bei
Krankenversicherung voraus (siehe Punkt 3.1 in Teil I.) und sind –
einer beliebigen T-Punkt-Filiale in der Nähe gestellt werden.
bis auf die Arbeitgeberpauschale zur gesetzlichen Rentenversiche-
Andere Telefonanbieter haben bislang noch keine entsprechenden
rung – sozialabgabenfrei. Im Folgenden werden einige Möglich-
Nachlässe für Studierende veröffentlicht.
keiten aufgezeigt, solche Jobangebote zu finden.
1.11 Weitere mögliche Zuschüsse
1.12.1 Jobbörse an der TH Wildau [FH]
Viele öffentliche oder gemeinnützige Institutionen und Organisa-
An der TH Wildau [FH] existiert eine virtuelle Jobbörse mit Jobange-
tionen sehen sich der Förderung von Familien oder Alleinerziehen-
boten für Studierende. Sie ist über die Homepage der Hochschule
den verpflichtet. Die gilt v. a. für die unterschiedlichen Familien-
erreichbar unter: www.th-wildau.de (> Im Studium > Rund ums
verbände, die neben Kultur- und Bildungsangeboten soziale und
Studium > Finanzieren und Arbeiten > Praktika und Stellenangebote).
z. T. auch finanzielle Unterstützungen anbieten, zum Beispiel:
Dort sind auch Jobangebote für Studierende zu finden. Jobs für
Studierende unterteilen sich in zwei Kategorien: Jobs an der
Zuschüsse zum Urlaub für einkommensschwache Familien
Hochschule und Jobs außerhalb der Hochschule.
Viele Wohlfahrts- und Familienverbände haben Angebote zur
Familienerholung. Zum Teil gibt es dafür spezielle Ferienzuschüsse.
Studentische Jobs an der Hochschule
Eltern mit geringem Einkommen können u. U. auch Zuschüsse
Wie jede andere Hochschule bietet die TH Wildau [FH] auch Stellen
für einen selbstorganisierten Urlaub erhalten. Informationen hier-
zur studentischen Mitarbeit an. Es handelt sich dabei um sog.
zu gibt es bei den jeweiligen Verbänden (z. B. Selbsthilfegruppen
»studentische Hilfskräfte«. Solch eine Stelle hat einige Vorteile.
Alleinerziehender (SHIA) e.V. oder Verband Alleinerziehender Mütter
Sie bietet meist einen engen Bezug zum Studium und damit auch
und Väter (VAMV) e.V.). Adressen finden sich im Adressenteil .
einen engen Kontakt zur Hochschule und den dort Lehrenden und
Kommunales Begrüßungsgeld der Gemeinde Wildau für Studierende
rechtlich abgesichert. Für ausländische Studierende ist eine
Die Gemeinde Wildau zahlt ein freiwilliges Begrüßungsgeld in
Beschäftigung als studentische Hilfskraft ohne spezielle Arbeits-
Höhe von 50 € pro Semester an Studierende der TH Wildau [FH], die
genehmigung möglich. Voraussetzung für eine Beschäftigung als
Forschenden. Zudem sind die Stellen häufig längerfristiger und
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Nach der Geburt | 57
studentische Hilfskraft ist die ordnungsgemäße Immatrikulation
werk Potsdam vorbeigekommen. Mitzubringen sind:
an der TH Wildau [FH]. Die Bezahlung richtet sich nach dem
aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (laufendes Semester!)
festgelegten Tarif für studentische Hilfskräfte. Studierende mit
Personalausweis oder Pass
Bachelor-Abschluss können als »wissenschaftliche Hilfskräfte« ein-
Passfoto
gestellt werden. Die Vergütung ist dann etwas höher. Auf Wunsch
In der Regel wird für jeden Job eine Lohnsteuerkarte benötigt. Bei
kann in beiden Fällen die Arbeitgeberpauschale an die gesetzliche
der Anmeldung zur Jobvermittlung ist eine einmalige Gebühr von
Rentenversicherung in Anspruch genommen werden.
5 € zu entrichten. Nach Abgabe und Vorlage der jeweils aktuellen
Studienbescheinigung kann die Jobvermittlung auch per E-Mail
Studentische Jobs außerhalb der Hochschule
erfolgen ([email protected]). Ansprechpartnerin bei
Über die virtuelle Jobbörse an der TH Wildau [FH] können auch Jobs
der Jobvermittlung ist Roswitha Körber, Tel. 0331 3706251.
außerhalb der Hochschule gefunden werden. Es handelt sich meist
um Angebote von Firmen und Unternehmen, die Studierende als
Sprechzeiten der Jobvermittlung:
Praktikant/innen oder Werkstudent/innen suchen. Darunter sind
Mo 9.00 – 12.00 Uhr
häufiger auch welche von renommierten (Groß-)Unternehmen vor
Di 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
allem aus dem industriellen Bereich zu finden.
Do 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Akquiriert werden diese Angebote von der Technologie- und Innovationsberatungsstelle (TIB-Stelle) an der TH Wildau [FH]. Über die Web-
1.12.3 Jobvermittlung durch die Agentur für Arbeit
site www.th-wildau.de (> Nach dem Studium > Beruf und Karriere >
Studierende können sich bei der Suche nach einem Job auch an die
Career Service) ist auch der Career Service erreichbar, der Studierende
Jobvermittlung der jeweiligen Agentur für Arbeit wenden. Für Stu-
und Absolvent/innen hinsichtlich ihrer weiteren Arbeitsmarkt- und
dierende der TH Wildau [FH] ist die Geschäftsstelle Königs Wuster-
Berufsperspektiven berät und unterstützt.
hausen der Agentur für Arbeit Potsdam zuständig (siehe Adressteil).
Zudem findet auf dem Campus der TH Wildau [FH] jährlich im
Herbst eine FirmenKontaktMesse statt, die ebenfalls Kontaktmöglich-
1.12.4 Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
keiten zu externen Firmen bietet (auch und gerade z. B. im Hinblick
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei der virtuellen Job-
auf Praktikumsplätze oder Berufseinstiege für Absolvent/innen).
börse der Bundesagentur für Arbeit zu registrieren. Die virtuelle
Jobbörse kann sowohl von Arbeitsplatzsuchenden als auch Arbeits-
1.12.2 Jobvermittlung des Studentenwerks Potsdam
platzbietenden genutzt werden. Durch einen Abgleich der Gebote
Das Studentenwerk Potsdam vermittelt Jobs für Studierende im
und Gesuche können beide Seiten unabhängig voneinander zuein-
Rahmen seiner Jobvermittlung. Neben den klassischen studenti-
ander kommen. Registriert sich ein/e Studierende/r auf Jobsuche
schen Aushilfsjobs werden auch Praktika oder freie Mitarbeiter-
bei der virtuellen Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und hinter-
schaften vermittelt. Der Einzugsbereich für Vermittlungen umfasst
lässt Jobwünsche und Kontaktdaten, dann besteht die Chance, dass
Potsdam, Berlin, Wildau und Brandenburg an der Havel.
sich nach einiger Zeit ein suchender Arbeitgeber per E-Mail meldet.
Für die Anmeldung zur Jobvermittlung muss der/die Bewerber/in
Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ist zu erreichen unter
persönlich zu den Sprechzeiten der Jobvermittlung im Studenten-
folgender Internetadresse: http://jobboerse.arbeitsagentur.de.
58 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 59
1.12.5 Eigenständige Jobsuche in Wildau und Umgebung
verbindung nicht vergessen!). Die Anschrift des Studentenwerkes
Eine gute Möglichkeit, einen Nebenjob in Wildau zu finden, bietet
finden Sie im Adressteil. Mitzubringen oder mitzuschicken sind
das A-10-Center. Hier gibt es mehr als 120 Geschäfte und Dienst-
eine Kopie der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
leistungsbetriebe, in denen öfters die eine oder andere studentische
und des Studentenausweises. Studieren beide Elternteile an
Aushilfe benötigt wird.
Hochschulen im Betreuungsgebiet des Studentenwerks Potsdam, so
Weitere Möglichkeiten für einen Job können die vielen kleinen
kann das Studierendenkindergeld nur einmal beantragt werden (die
Einkaufsläden und Supermärkte in der Wildauer Umgebung bieten.
Leistung bezieht sich auf das Kind, nicht auf die Eltern!).
Ferner befinden sich am südlichen Berliner Ring in Ludwigsfelde
zwei Gewerbegebiete, der »PreussenPark« und der »Brandenburg-
2.2 Kindergeld für Kinder von Studierenden
Park«. Im »PreussenPark« haben sich hauptsächlich große nationale
Kindergeld steht Eltern zu, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder
und internationale Industrieunternehmen angesiedelt. Im
gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es werden nicht nur die leiblichen
»BrandenburgPark« sind vor allem Dienstleistungsunternehmen
Kinder berücksichtigt; ein Anspruch besteht auch für adoptierte,
zu finden (z. B. Hotels). Hier besteht nicht selten die Möglichkeit,
Pflege-, Stief- und Enkelkinder, sofern sie ständig im Haushalt der
einen Job zu finden (z. B. als Werksstudent/in oder Praktikant/in).
Eltern, Großeltern oder Pflegeeltern leben.
Weitere Hinweise und Informationen zur eigenständigen Jobsuche
Grundsätzlich gibt es Kindergeld für alle Kinder bis zum vollende-
in der Wildauer Umgebung bietet die Erstsemester-Informationsbro-
ten 18. Lebensjahr. Darüber hinaus besteht ein Anspruch für Kinder
schüre des Studentenrats der TH Wildau [FH]. Sie ist im Büro des
in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr sowie für arbeitslose Kinder
StuRa erhältlich (Kontaktdaten im Anschriftenteil).
bis zum 21. Lebensjahr. Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre
entfällt bei einem eigenen Einkommen des Kindes von 7.680 € im
Jahr (bzw. 640 € im Monat).
2. Finanzielle Unterstützung rund ums Kind
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich
das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen,
Neben der finanziellen Unterstützung für die Eltern gibt es auch
können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten
finanzielle Unterstützungsleistungen, die sich speziell an Kinder
soll. Die Auszahlung erfolgt in der Regel durch die Familienkasse bei
richten bzw. von ihrer Funktionslogik Kindern zugedacht sein sol-
der zuständigen Agentur für Arbeit. Ein Anspruch auf Kindergeld be-
len. Einige dieser Leistungen werden im Folgenden vorgestellt.
steht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die
Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben.
2.1 Studierendenkindergeld des Studentenwerks Potsdam
Das Studentenwerk Potsdam zahlt für Kinder von Studierenden an
Ausländische Studierende haben keinen Anspruch auf Kindergeld,
den Hochschulen seines Zuständigkeitsbereichs (d. h. also auch an
wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nur zum Zwecke des Studiums
der TH Wildau [FH]), die nach März 2008 geboren werden, einmalig
haben. Ausnahmen bestehen für Bürger/innen der EU, der Schweiz
ein Studierendenkindergeld von 100 €.
und für Angehörige des EWR. Gleiches gilt für Studierende mit
Die Auszahlung des Geldes erfolgt direkt an der Kasse des Studenten-
türkischer, algerischer, marokkanischer und tunesischer Staats-
tenwerks Potsdam oder auf formlosen Antrag (Angabe der Bank-
angehörigkeit, wenn sie zumindest in einem Zweig der deutschen
60 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 61
Sozialversicherung versichert sind. Weitere Informationen dazu
Für Fragen an die Familienkasse ist die bundesweite Servicerufnummer
sind erhältlich unter www.arbeitsagentur.de (> Bürgerinnen & Bürger
01801 546337 geschaltet. Die Anrufe werden Montag bis Freitag
> Familie und Kinder > Finanzielle Hilfen > Kindergeld, Kinderzuschlag >
von 8.00 bis 18.00 Uhr entgegen genommen.
Kindergeld > Merkblätter).
2.3 Sozialgeld
Antrag:
Studierende Eltern können für ihre Kinder bis zur Vollendung des
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrie-
14. Lebensjahres Sozialgeld nach § 28 SGB II erhalten.13 Voraus-
ben werden. Er ist an die Familienkasse der jeweils zuständigen
setzung dafür ist, dass das Einkommen der Kinder (Kindergeld,
Agentur für Arbeit zu stellen (siehe Adressteil). Dies ist größtenteils
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss) ihren Bedarf nach SGB II (= Regel-
dort, wo die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ihren gewöhn-
leistung plus anteilige Mietkosten) nicht übersteigt. Der grundsätz-
lichen Aufenthalt haben, auch wenn es nur ein Zweitwohnsitz ist.
lich Leistungsausschluss für Studierende (vgl. Punkt 1.3 ALG II) gilt
Zur Antragsstellung sind die Vordrucke der Familienkasse zu ver-
nicht für ihre hilfebedürftigen Kinder!
wenden. Sie können im Internet unter www.arbeitsagentur.de
(> Bürgerinnen & Bürger > Familie und Kinder > Finanzielle Hilfen >
Antrag:
Kindergeld, Kinderzuschlag > Kindergeld) heruntergeladen werden.
Das Sozialgeld für Kinder wird beim zuständigen Jobcenter (bzw.
ARGE) beantragt. Antragsformulare können unter www.arbeits-
Höhe:
agentur.de (> Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und richtet
II > Antrag) herunter geladen werden.
sich nach der Zahl der Kinder. Es beträgt für
das erste und zweite Kind monatlich jeweils 184 €
Höhe:
das dritte Kind monatlich 190 €
Für Kinder unter 13 Jahren, die als Angehörige mit im eigenen Haus-
das vierte und jedes weitere Kind monatlich jeweils 215 €
halt leben, besteht ein Anspruch auf Sozialgeld in Höhe von 60 %
des ALG II-Regelsatzes von z. Z. 359 €. Dies entspricht einem Sozialgeld von 211 €. Kinder ab 14 Jahren haben einen Anspruch auf
Sozialgeld (bzw. ALG II ab 15 Jahren) in Höhe von 80 % des ALG IIRegelsatzes. Dies entspricht 281 € Sozialgeld.
13 Kinder ab 15 Jahren gelten nach § 7 Abs. 1 SGB II as erwerbsfähig und erhalten bei
Hilfebedürftigkeit ALG II. Dennoch gelten sie bis zu einem Alter von 25 Jahren als Teil
der elterlichen Bedarfsgemeinschaft, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt mit
den Eltern leben (§ 7Abs. 3 SGB II). Kinder, die über 25 Jahre als sind und im Haushalt
der Eltern leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
62 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 63
2.4 Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld,
die für unter 25-jährige und unverheiratete Kinder in Familien mit
nicht ausreichenden Familieneinkommen gezahlt wird. Beantragen
können ihn Eltern, die zwar ausreichend Einkommen für ihren
eigenen Lebensunterhalt haben, nicht jedoch für denjenigen ihrer
unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kinder. Dadurch sollen
Kinder vor dem Bezug von Sozialgeld bzw. ALG II bewahrt werden.
Ziel ist es, die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien zu
stärken. Zusammen mit dem Familieneinkommen soll der Kinderzuschlag ausreichen, um den Bedarf der gesamten Familie (einschließlich der Kinder) sicherzustellen, so dass kein Anspruch auf
ALG II bzw. Sozialgeld entsteht. Der Kinderzuschlag wird deshalb
nicht zusätzlich zu ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe gezahlt.
errechnet werden. Er ist zu finden auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSJ) unter:
Antrag:
www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/
Ein Antrag auf Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der zu-
Der Kinderzuschlag wird monatlich zusammen mit dem Kindergeld
ständigen Agentur für Arbeit gestellt (Adressen siehe Teil III).
ausgezahlt.
Weitere Informationen zum Kinderzuschlag gibt es ebenfalls auf
Höhe:
der Website des BMFSFJ unter www.bmfsfj.de (> Familie > Leistungen
Der Kinderzuschlag beträgt bis zu höchstens 140 € monatlich pro
und Förderung > Der Kinderzuschlag) oder auf der entsprechenden
Kind. Bemessungsgröße ist das Einkommen der Eltern. Dabei gilt
Website der Bundesagentur für Arbeit: www.kinderzuschlag.de.
eine Mindesteinkommensgrenze. Sie beträgt für Elternpaare 900 €, für
Alleinerziehende 600 €. Den Kinderzuschlag können Eltern nur
2.5 Unterhalt für Kinder
dann beanspruchen, wenn das monatliche Einkommen die jeweilige
Minderjährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, der sich nach
Mindesteinkommensgrenze erreicht. Zugleich darf das Einkommen
dem Einkommen der Unterhaltspflichtigen richtet. Die Höhe des
nicht die Höchsteinkommensgrenze übersteigen. Sie setzt sich zusam-
Unterhalts richtet sich nach den Unterhaltsleitlinien der »Düssel-
men aus dem elterlichen Bedarf nach ALG II (Regelleistung plus
dorfer Tabelle« in Verbindung mit den Leitlinien des zuständigen
anteilige Wohnkosten) sowie dem (Gesamt-)Kinderzuschlag. Dabei
Oberlandesgerichts. Entsprechende Angaben auf der Website des
können Mehrbedarfe wegen Schwangerschaft (siehe Punkt 6.2 in
Brandenburgischen Oberlandesgerichts: www.olg.brandenburg.de
Teil I) oder Alleinerziehung (siehe oben Punkt 1.3.1) unberücksich-
(> Unterhaltsleitlinien) oder des Berliner Kammergerichts: www.ber-
tigt bleiben.
lin.de/sen/justiz/gerichte/kg (> Service für Sie).
Ob und wie viel Kinderzuschlag Eltern für ihre Kinder beanspru-
Die dort veröffentlichten Tabellensätze entsprechen den seit Anfang
chen können, kann mit Hilfe eines Kinderzuschlagrechners selbst
2008 bundesweit geltenden Sätzen der »Düsseldorfer Tabelle« des
64 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 65
Oberlandesgerichts Düsseldorf (siehe: olg-duesseldorf.nrw.de
> Service > Düsseldorfer Tabelle).
Ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht in der Lage, den Unterhalt
für das Kind zu zahlen, dann kann für Kinder unter zwölf Jahren ein
Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
3. Kinderbetreuung
Kita am Markt
in Wildau
Für Kinder ist es wichtig, dass ihnen Kontakt zu anderen Kindern
sowie kindgerechte Lebens- und Erfahrungsräume ermöglicht
werden. Eine pädagogisch fundierte Form, beides zu tun, sind
betreuung). Dazu müssen Eltern, die ihr Kind in einer Einrichtung
die verschiedenen Formen der außerhäuslichen professionellen
betreuen lassen wollen, einen Antrag stellen. Die Antragswege un-
Kinderbetreuung. Sie ermöglichen zudem oftmals gerade für stu-
terscheiden sich in Brandenburg und Berlin.
dierende oder erwerbstätige Eltern überhaupt erst die Vereinbarkeit
von Studium bzw. Beruf und Elternschaft.
Anmeldung zur Kinderbetreuung im Land Brandenburg
In den Bundesländern Brandenburg und Berlin haben Kinder unter
Die Eltern erkundigen sich direkt in der Einrichtung, in der sie ihr
drei Jahren einen Rechtsanspruch auf außerhäusliche Betreuung,
Kind betreuen lassen wollen, ob für ihr Kind ein Platz frei ist und
wenn die familiäre Situation dies erfordert. Das gilt z. B. bei einem
welche Behörde (Jugendamt oder Gemeinde) den Rechtsanspruch
Studium oder einer Erwerbstätigkeit der Eltern. Kinder über drei Jahren
und den dem Kind zustehenden Betreuungsumfang prüft. Zu
haben generell einen Rechtsanspruch auf außerhäusliche Betreu-
beachten ist, dass jedes Kind vor Aufnahme in eine Betreuungs-
ung. Im Land Brandenburg gilt dies bis zur Versetzung in die fünfte
einrichtung ärztlich untersucht werden muss. Informationen dazu
Klasse für mindestens sechs Stunden pro Werktag, ab dem Grund-
gibt es beim Jugendamt oder dem Träger der Betreuungseinrichtung.
schulalter (ab sechs Jahren) für mindestens vier Stunden. In Berlin
besteht der Rechtsanspruch bis zum Schuleintritt und umfasst min-
Anmeldung zur Kinderbetreuung in Berlin
destens vier bis höchstens fünf Stunden Betreuung pro Werktag.
Die Anmeldung erfolgt beim Jugendamt des Wohnbezirkes. Das gilt
Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung sind die
auch dann, wenn das Kind eine Betreuungseinrichtung besuchen
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet. Im Land
soll, die in einem anderen Bezirk liegt. Anmeldeformulare gibt es
Brandenburg sind dies die Jugendämter der Kreise und kreisfreien
direkt bei den Jugendämtern der Bezirke oder zum Herunterladen
Städte. Sie können die Durchführung dieser Aufgabe auch auf die
und Ausdrucken im Internet unter: www.berlin.de (> Politik & Ver-
jeweiligen Gemeinden oder Ämter übertragen. In Berlin sind es die
waltung > Senatsverwaltungen > Bildung, Wissenschaft und Forschung >
Jugendämter der einzelnen Bezirke. Die Jugendämter überprüfen und
Familie > Kindertagesbetreuung > Anmeldung).14 Die Anmeldung soll-
bewilligen den Rechtsanspruch auf Betreuung und bemessen den
jeweiligen Umfang an Betreuung (z. B. Halbtags- oder Ganztags-
14 Alternativ auch unter den jeweiligen Bezirksämtern (www.berlin.de > Politik &
Verwaltung > Bezirksamt > xxx > Verwaltung > ...)
66 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 67
te frühestens sechs Monate und spätestens zwei Monate vor Beginn
Betreuungsformen
der gewünschten Betreuung erfolgen. Nach Anmeldung und Prü-
Es gibt unterschiedliche Formen der Kindertagesbetreuung. Zu un-
fung des Betreuungsbedarfs erhalten die Eltern einen sog. »Kita-
terscheiden sind zum einen die institutionellen Betreuungsangebote.
Gutschein«. Er hat die Funktion eines rechtsgültigen Bescheids
Dazu zählen – je nach Alter des zu betreuenden Kindes – Krippen,
und enthält alle erforderlichen Angaben zu Art und Umfang des
Kindergärten und Horte. Summarisch werden diese auch als
festgestellten Betreuungsanspruchs. Er kann bei jedem Träger einer
Kindertageseinrichtungen oder -stätten (»Kitas«) bezeichnet. Sie
Kinderbetreuungseinrichtung eingelöst werden, der mit dem Land
können von unterschiedlichen Trägern betrieben werden. Häufig
Berlin eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat.
sind dies die Kommunen oder Kreise. Zunehmend werden sie aber
auch von Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Dazu zählen u. a.
Elternbeiträge
die Wohlfahrtsverbände und die Kirchengemeinden, aber auch klei-
Den größten Teil der Kosten für die Kindertagesbetreuung tragen
ne private Träger mit wenigen oder nur einer Einrichtung.
die Bundesländer und damit die öffentliche Hand. Die Beteiligung
Zum anderen gibt es die private Kindertagespflege. Sie ist vorrangig
der Eltern an diesen Kosten ist gesetzlich geregelt. Sie setzt sich
gedacht für Kinder unter drei Jahren und erfolgt überwiegend im
aus zwei Kostenbestandteilen zusammen: einem Betreuungsanteil
Haushalt einer Tagespflegeperson, kann aber auch in anderen ge-
15
und einem Verpflegungsanteil.
Der Betreuungsanteil ist einkom-
eigneten Räumen durchgeführt werden.16 Diese Betreuungsform
mensabhängig gestaffelt und richtet sich nach der Zahl der unter-
gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Jugendämter bzw.
haltsberechtigten Kinder und dem Betreuungsumfang. Der Verpfle-
Gemeinden zur Erfüllung des ab 2013 geltenden Rechtsanspruchs
gungsanteil ist pauschal und soll der Höhe der durchschnittlich
auf Betreuung und Förderung von unter dreijährigen Kindern auch
gesparten Eigenaufwendungen entsprechen. Bemessungsgrundlage
Betreuung in Tagespflege anbieten können. Das Jugendamt (bzw. die
für die Kostenbeteiligung ist das Jahresbruttoeinkommen der Eltern
Gemeinde) vermittelt eine geeignete Tagespflegeperson und ersetzt
und evtl. des Kindes (z. B. bei Zinseinkünften des Kindes). Lebt das
dieser die entstehenden Betreuungsaufwendungen. Die Eltern be-
Kind mit nur einem Elternteil zusammen, so ist nur dieser Elternteil
zahlen die üblichen Elternbeiträge an das Jugendamt. Die private
und evtl. das Kind kostenbeteiligungspflichtig.
Kindertagespflege erfordert eine genaue vertragliche Regelung der
gegenseitigen Rechte und Pflichten und macht auch Absprachen
Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg
zwischen Eltern und Pflegeperson nötig (z. B. hinsichtlich der päda-
Zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg gibt es einen
gogischen Vorstellungen). Weitere Informationen zu organisatori-
Staatsvertrag über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrich-
schen, rechtlichen und pädagogischen Fragen der Kindertages-
tungen der Kindertagesbetreuung. Darin verpflichten sich beide
pflege sind zu bekommen beim zuständigen Jugendamt oder bei:
Bundesländer zur gegenseitigen Kostenerstattung, wenn Berliner
Eltern ihr Kind im Land Brandenburg in einer Kindertagesstätte
Beratungsstelle Tagespflege in Brandenburg
betreuen lassen et vice versa. Weitere Infos hierzu gibt es bei den
Tel. 030 21967853 (Di 10.00 – 13.00 Uhr und Do 14.00 – 17-00 Uhr)
zuständigen Jugendämtern.
15 Im Land Brandenburg entspricht dem Betreuungsanteil der Betriebskostenanteil.
16 Eine Betreuung über das dritte Lebensjahr hinaus ist möglich, wenn z. B. die Kindertagesstätte die ungünstigen Arbeitszeiten der Eltern nicht abdecken kann.
68 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 69
Beratungsstelle Tagespflege in Berlin
Tel. 030 21002117 oder 21002118
Beide Beratungsstellen sind im Internet unter: www.familien-fuerkinder.de zu finden.
Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung beantwortet auch das
Online-Portal www.vorteil-kinderbetreuung.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Hierüber
können auch Ansprechpartner/innen und Beratungsstellen vor Ort
gefunden werden.
3.1 Kinderbetreuung in der Gemeinde Wildau und Umgebung
Eine Übersicht der Kinderkrippen, Kindertagesstätten und
Kindertagespflegeangebote in Wildau und Umgebung finden Sie im
Adressenteil (III).
gerin, Michaela Brix (Haus 100, Raum 008, Tel. 03375 508-400).
Online-Anmeldungen für einen Kindertagespflegeplatz können
direkt auf der Website der »Kinderwelt GmbH« erfolgen
3.2 Kinderbetreuung an der TH Wildau [FH]
(www.die-kinderwelt.com/formulare/form1.php).
An der Technischen Hochschule Wildau [FH] gibt es zurzeit
folgende Angebote für Studierende mit Kindern:
3.2.2 Flexible Kinderbetreuung
3.2.1 Kindertagesbetreuung
treuung auch außerhalb der regulären Betreuungszeiten. Dies gilt
Seit Oktober 2009 gibt es auf dem Campus der Technischen
gerade für Lehrveranstaltungen am Abend oder im Fernstudium
Hochschule Wildau [FH] eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder
am Wochenende. Für solche Fälle bietet sich eine stunden- oder
im Alter von 0 bis 3 Jahren. Die Betreuung der »Campus-Zwerge«
tageweise Kinderbetreuung bei der campusnahen Kindertagespflege
wird von einer erfahrenen und geschulten Kindertagespflegerin
»Knirpsenfarm« an. Die drei Kindertagespflegerinnen dort sind
durchgeführt. Das Angebot richtet sich an alle Studierenden und
nach vorheriger Absprache bereit, Kinder von Studierenden flexibel
Mitarbeiter/innen der Technischen Hochschule Wildau [FH], die
auch stunden- oder tagesweise zu betreuen. Die Kosten dafür sind
Studierende mit Kindern benötigen oftmals eine flexible Kinderbe-
einen Bedarf an regelmäßiger Kinderbetreuung haben. Die Kosten
individuell zu tragen und mit den Kindertagespflegerinnen zu
belaufen sich auf die im Kita-Bereich üblichen Elternbeiträge
verhandeln. Evtl. besteht die Möglichkeit zu Kinderbetreuungszu-
(Voraussetzung ist ein vom örtlichen Jugendamt anerkannter Be-
schlägen seitens der Hochschule. Fragen dazu sind an das Familien-
treuungsanspruch). Die Kindertagespflege »Campus-Zwerge« wird
Service-Büro zu richten.
in Kooperation mit dem Studentenwerk Potsdam und der »Kinder-
Kindertagespflege »Knirpsenfarm«
welt GmbH« (freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe) ermöglicht.
Richard-Sorge-Str. 1a, 15745 Wildau (Nähe S-Bhf.)
Interessierte wenden sich bei Bedarf direkt an die Kindertagespfle-
Tel. 0172 4416731, 0163 1917080, 0173 1840876
70 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 71
3.2.3 Betreuung in Notfällen oder bei bestimmten Anlässen
Kontakt für alle Fragen zur Kinderbetreuung:
Bei Betreuungsengpässen (wenn z. B. die reguläre Betreuung ausfällt
oder bei Lehrveranstaltungen am Abend) sowie bei besonderen
Familien-Service-Büro
Anlässen wie Tagungen oder Hochschulfesten bietet das Familien-
Haus 13, Raum 143 oder 033
Service-Büro der Technischen Hochschule Wildau [FH] einen Service
Tel. 03375 508-420 oder 508-647
zur Vermittlung von kurzfristiger Kinderbetreuung an. Vermittelt
E-Mail: [email protected]
werden Babysitter sowie professionelle Betreuungsanbieter. Die Vermittlung ist kostenfrei, die Betreuungskosten sind selbst zu tragen.
3.3 Kinderbetreuung durch das Studentenwerk Potsdam
Das Studentenwerk Potsdam unterstützt Studierende mit Kindern
Willkommen bei den
oder Kinderwunsch neben Beratung und Studierendenkindergeld
auch durch hochschulnahe Kinderbetreuungsangebote. So hat das
Studentenwerk Potsdam in der Kaiser-Friedrich-Str. 135 in Potsdam
die Kindertagesstätte klEinstein eröffnet. Hier können 60 Kinder (im
Alter von 2 Monaten bis zum Schuleintritt), deren Eltern an einer
der drei Potsdamer Hochschulen studieren oder arbeiten, betreut werden. Anschriften und Kontaktdaten finden Sie im Adressteil.
Campus-Zwergen
Darüber hinaus gibt es in einzelnen Potsdamer Wohnheimen und
Hochschulstandorten das Angebot einer Kindertagesbetreuung.
Kleine Gruppen von jeweils fünf Kindern im Alter von null bis drei
Jahren werden hier durch selbstständige Tagespfleger/innen
betreut. Dieses Angebot gibt es an folgenden Standorten:
Campus Pappelallee
Kaiser-Friedrich-Straße 135 (zusätzlich zur Kita)
Breite Straße 18
Anfragen für eine Betreuungsvermittlung können telefonisch, per-
Campus Golm, Haus 3
sönlich oder per E-Mail an das Familien-Service-Büro gerichtet
Stahnsdorfer Straße 148 b
werden.
Eine Beratung interessierter Eltern und die Anmeldung der Kinder
3.2.4 Still- und Wickelmöglichkeiten
für Kita und Tagespflege finden statt im:
Stillende Mütter können bei der Kindertagespflegerin auf dem
Studentenwerk Potsdam
Campus (Michaela Brix, Tel. 03375 508-400, Mobil 0179 1354487)
Friedrich-Ebert-Str. 4, 14467 Potsdam, Tel. 0331 3706253
nachfragen, ob sie ihre Kinder bei den »Campus-Zwergen« stillen
Sprechzeit: Di 16.00 – 18.00 Uhr
und wickeln können. Stillende Fernstudentinnen wenden sich bitte
an das Familien-Service-Büro.
72 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 73
Auf dem Campus der Fachhochschule Brandenburg bietet das Studen-
Publikationen der Bundeszentrale für gesundheitliche
tenwerk Potsdam eine Betreuung für fünf Kinder im Alter von null
Aufklärung (BZgA)
bis drei Jahren durch eine Tagespflegeperson an.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet
In Kooperation mit der Technischen Hochschule Wildau [FH] wird auf
Informationen sowohl in gedruckten Broschüren als auch online
dem Campus der Hochschule (Haus 100, Raum 008) eine Kinder-
im Internet an. Für ratsuchende Eltern sind insbesondere die fol-
tagespflege für fünf Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren angeboten.
genden drei Publikationen zu empfehlen:
Kontakt über die Kindertagespflegerin vor Ort (Michaela Brix,
Das Baby – Informationen für Eltern über das erste Lebensjahr
Tel. 03375 508-400) oder über das Studentenwerk Potsdam (s.o.).
(Stand: Mai 2008). Die Broschüre versteht sich als umfassender
Ratgeber zur Entwicklung des Babys im ersten Lebensjahr und
ist zugleich Leitfaden für werdende und junge Eltern. Sie enthält
4. Informationen und Beratung zur frühkindlichen
Entwicklung und Erziehung
viele praktische Hinweise, ist mit zahlreichen Farbabbildungen
illustriert und umfasst 108 Seiten. Die Broschüre kann kostenlos bei der BZgA im Internet bestellt werden (www.bzga.de >
Mit der Geburt des Kindes und der neuen Erfahrung der Elternschaft
Infomaterialien/Bestellung > Kinder- und Jugendgesundheit).
tauchen auch viele neue Fragen auf. Neben finanziellen und organi-
Unsere Kinder – Eltern-Ratgeber zur gesunden kindlichen Ent-
satorischen Aspekten betreffen sie vor allem die körperliche und
wicklung von 1 – 6 Jahren (Stand: Oktober 2008). Diese Broschüre
seelische Entwicklung des kleinen Kindes. Gerade im Laufe des ers-
richtet sich an die Eltern von Kindern im Kleinkindalter bis zum
ten Lebensjahres fühlen sich Mütter und Väter nicht selten verun-
Vorschulalter. Sie enthält viele Grundinformationen sowie Tipps
sichert, wenn es um die angemessene Reaktion auf die Bedürfnisse
und Empfehlungen für den Alltag. Sie soll Eltern unterstützen,
des Babys geht. Später kommen zunehmend Fragen der »richtigen«
die gesunde Entwicklung ihres Kindes zu begleiten und zu för-
oder »falschen« Erziehung hinzu, die vor dem Hintergrund einer
dern. Die Broschüre hat 116 Seiten und kann kostenlos bei der
kaum überschaubaren Informationsfülle zum Thema sowie der eige-
BZgA per Internet bestellt werden (www.bzga.de > Infomaterialien/
nen, diesbezüglich hohen Ansprüche kaum entscheidungssicher zu
Bestellung > Kinder- und Jugendgesundheit).
beantworten sind. In beiden Punkten steht ratsuchenden Eltern ein
Gesund groß werden – Der Eltern-Ordner zum Früherkennungs-
umfangsreiches Informations- und Beratungsangebot zur Verfügung.
programm für Kinder U1 – U9 und J1. Mit dem Eltern-Ordner soll
das Wissen der Eltern in Fragen der gesunden kindlichen Entwick-
4.1 Informationen zur frühkindlichen Entwicklung
lung, der Früherkennung von Entwicklungsstörungen sowie der
Informationen zur körperlichen und seelischen Entwicklung des
Prävention von vermeidbaren Erkrankungen und Gesundheits-
Kleinkindes sowie Hinweise zum angemessenen Umgang mit ihren
schäden gestärkt werden. Kernstück des Ordners ist das »Eltern-
Bedürfnissen können Eltern zum einen in Broschüren, Büchern
heft zur U1 bis U9 und J1«. Darin werden Eltern – bezogen auf
und Nachschlagewerken finden, zum anderen im Internet. Litera-
den Zeitpunkt der jeweiligen Früherkennungsuntersuchung (U) –
turhinweise zum Thema frühkindliche Entwicklung sind in dieser
in Form eines »Briefes« über die Entwicklung und Gesundheit des
Broschüre ab S. 103 zu finden.
Kindes in dieser Altersphase informiert. Zugleich werden Besonderheiten der Eltern-Kind-Interaktion erläutert. Thematisch sor-
74 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 75
tierte »Infohefte« (1 − 7) vertiefen und ergänzen die im Elternheft
Gesundheitliche Vorsorge und Betreuung, Gesundheit und Ernäh-
angesprochenen Themen und bieten in vielen Alltagsfragen
rung in der Stillzeit, Stillen, Ernährung, Kranken- und Pflegeversi-
Hilfestellung. Der Eltern-Order kann gegen eine Schutzgebühr
cherung sowie Hilfe und Hilfsangebote. Abgerundet wird das Ganze
von 5 € pro Exemplar bei der BZgA per Internet bestellt wer-
mit einem »Länder-Portal« (in der Rubrik Service), mit dessen Hilfe
den (www.bzga.de > Infomaterialien/Bestellung > Kinder- und
sich die spezifischen Angebote und Ansprechpartner/innen der
Jugendgesundheit). Das Elternheft sowie die Infohefte 1 – 7 können
einzelnen Bundesländer ermitteln lassen.
dort auch kostenlos als PDF-Dateien heruntergeladen werden.
4.2 Beratung zur frühkindlichen Entwicklung
Online-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
In manchen Fällen reicht die schriftliche oder digitale Information
Das Online-Portal www.kindergesundheit-info.de bietet aktuelle
nicht aus. Dann ist persönliche Beratung vor Ort gefragt. Dazu be-
und unabhängige Informationen und Hinweise zu allen Fragen
stehen folgende Möglichkeiten:
der Gesundheit und Entwicklung von Kindern. Eltern können sich
mit den Grundzügen der kindlichen Entwicklung vertraut machen
Kinderärztliche Praxis
und erfahren, wie sie die gesunde Entwicklung des Kindes beglei-
In den ersten Lebensjahren eines Kindes sind die Kinderärztin oder
ten und unterstützen können. Zudem erhalten sie nützliche Tipps
der Kinderarzt die vorrangigen Ansprechpartner/innen, wenn es
und Ratschläge zu vielen Fragen und Problemen des Familien- und
um Fragen zur Gesundheit und Entwicklung des Kindes geht. Durch
Erziehungsalltags.
die regelmäßige Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen
Das Themenspektrum in der Rubrik Für Eltern reicht von »Das erste
(U1-U9) hat die Kinderärztin/der Kinderarzt die Entwicklung des
Lebensjahr« über »Ernährung« und »Schlafen« bis hin zu »Wenn
Kleinkindes von Anfang an im Blick. Darüber hinaus können sich
das Kind krank ist«. Unter der Rubrik Rat & Hilfe gibt es Informatio-
Eltern mit allen Fragen zur kindlichen Entwicklung und Gesundheit
nen zu den unterschiedlichen Beratungs- und Unterstützungsarten
sowie den häufigsten Beratungsanliegen wie Schlaf- und Schreiprobleme, Stillen und Ernährung des Kindes, Entwicklungsauffälligkeiten und -verzögerungen. Zudem sind die Adressen von zahlreichen Beratungs- und Anlaufstellen vor Ort aufgeführt.
Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das BMFSFJ bietet in dem Online-Portal www.familien-wegweiser.de
zahlreiche Informationen auch zum Start einer Familie und zur
frühkindlichen Entwicklung. Unter der Rubrik Familie mit Baby/
Kleinkind werden u. a. zu den Bereichen »Betreuung und Erziehung«,
»Gesundheit« sowie »Hilfe und Beratung« viele weiterführende
Themen behandelt, so z. B. im Bereich »Gesundheit« die Themen
76 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 77
an die Kinderärzte und -ärztinnen wenden. Das gilt auch bei beson-
angemessene Erziehung« überhaupt ausmacht. Gerade beim ersten
deren Belastungen oder Problemen im Familien- und Erziehungs-
Kind ist diese Unsicherheit oftmals recht groß und es entstehen
alltag. Hier kann oftmals ein beratendes Gespräch weiterhelfen. Ist
viele Fragen rund um die Erziehung und Entwicklung des Kindes.
Hilfe darüber hinaus erforderlich, kann eine ärztliche Weiterleitung
Hier kann man sich sachkundig machen:
z. B. an Fachärzte, Sozialpädiatrische Zentren, Einrichtungen der
Frühförderung oder der Familien- und Erziehungsberatung erfolgen.
Elternbriefe
Ziel der Elternbriefe ist, Mütter und Väter in ihren elterlichen
Örtliche Beratungsstellen
Fähigkeiten zu bestärken. Sie erläutern kindliches Verhalten und
In vielen Städten und Gemeinden gibt es Familien- und Erziehungs-
fördern so die Kompetenz der Eltern, angemessen auf ihr Kind zu
beratungsstellen. Zum Teil sind sie bei den Jugend- oder Gesund-
reagieren. Weil jedes Kind anders ist, bieten die Elternbriefe keine
heitsämtern angesiedelt, zum Teil werden sie von freien Trägern
Patentrezepte, sondern helfen, den eigenen, persönlichen Weg zu
betrieben (z. B. den Wohlfahrtsverbänden). Zudem gibt es in vielen
finden. Es existieren zwei verschiedene Elternbriefe:
Orten unabhängige Eltern- oder Familienzentren sowie Selbsthilfegruppen, die ebenfalls Beratung und Unterstützung anbieten. Eine
Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V.
Auswahl von Adressen solcher Beratungs- und Anlaufstellen findet
Der Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. (ANE) ist ein Zusammen-
sich im Adressenteil.
schluss von Eltern und Lehrer/innen, der 1946 in Berlin gegründet wurde. Sein Angebot zielt darauf ab, Eltern zu unterstützen,
Sozialpädiatrische Zentren
ihre Kinder zu selbstbewussten und aktiven Gesellschaftsmitglie-
Sozialpädiatrische Zentren sind ambulante Krankenversorgungs-
dern zu erziehen. Respekt und Toleranz für andere, der Ausgleich
einrichtungen, die auf Kinder und Jugendliche spezialisiert sind. Sie
von Interessen sowie die Übernahme von Verantwortung sind
bieten fachliche Hilfe und Unterstützung bei Erkrankungen bzw.
wichtige Punkte, denen sich der Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.
dem Verdacht auf eine Erkrankung, bei Verhaltensauffälligkeiten
verpflichtet fühlt.
oder Entwicklungsstörungen von Kindern. Charakteristisch
In 46 vierseitigen Briefen finden Eltern Informationen und Hin-
sind eine fachübergreifende Vorgehensweise, die medizinische,
weise von der Geburt ihres Kindes bis zum achten Lebensjahr.
psychologische und pädagogische Aspekte integriert, sowie die
Zusätzlich gibt es im Pubertätsalter des Kindes noch zwei extra
Einbeziehung der Familie in die Behandlung. Sozialpädiatrische
Briefe. Sie geben Antwort auf die für die jeweiligen Entwicklungs-
Zentren arbeiten nur im Auftrag oder auf Überweisung der nieder-
schritte typischen Fragen. Das Themenspektrum reicht vom
gelassenen Kinderärzt/innen.
gesundheitlich-pflegerischen Bereich über Entwicklungsaspekte
(z. B . Motorik, Sprache, Sozialverhalten) bis hin zu Fragen der
4.3 Informationen zu Erziehungsfragen
Alltagsorganisation und zum Lösen von Konflikten.
Eine gute und angemessene Erziehung ist einerseits eine wichtige
Die Elternbriefe des ANE e.V. werden in den Bundesländern Bran-
Voraussetzung, damit Kinder im Erwachsenenalter ein möglichst
denburg und Berlin kostenlos an Familien verschickt. Sie können
selbstbestimmtes und erfolgreiches Leben führen können. Ande-
im Internet unter www.ane.de (> Bestellservice > kostenloser Bestell-
rerseits fühlen sich viele Eltern unsicher, was denn eine »gute und
service) angefordert werden.
78 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 79
Peter-Pelikan-Elternbriefe
Die Peter-Pelikan-Briefe stammen ursprünglich aus den USA. Dort
taten sich in den 1950er Jahren Angehörige aus verschiedenen Erziehungs-, Sozial- und Medizinberufen zusammen und begannen,
Erziehungsbriefe für Eltern zu entwickeln. Die deutschen PeterPelikan-Briefe werden von einem gemeinnützigen Verein in
München herausgegeben, der unter anderem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie
dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung,
Familie und Frauen unterstützt wird.
Die Elternbriefe von Peter Pelikan e.V. unterstützen Eltern mit
vielen alltagsnahen und nützlichen Informationen und Anregungen. Thematisch umfassen sie neben Schwangerschaft und
Geburt vor allem das frühe Kindesalter bis hin zum Jugendalter.
Sie möchten den Eltern helfen, mit den neuen Herausforderungen zu Recht zu kommen. Sie informieren zu Erziehungsfragen
und ermuntern, überkommene und gewohnte Erziehungsstile zu
überdenken. Sie wollen Mut machen, eigene Vorstellungen und
Werte einzubringen.
Peter-Pelikan-Elternbriefe gibt es für werdende Mütter und Väter
Freien Universität Bozen und gilt als renommierter Frühpädagoge.
sowie als Grundserie I vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr
In dem Internet-basierten Handbuch finden Eltern Informationen
und als Grundserie II vom siebten bis zum elften Lebensjahr.
zu vielen Themen des Familienalltags. Dabei werden auch die unter-
Evtl. können die Peter-Pelikan-Elternbriefe kostenlos über das
schiedlichen Familienphasen berücksichtigt. Die über 500 Artikel
zu-ständige Jugendamt bezogen werden. Dies ist dort zu erfragen.
des Online-Familienhandbuchs werden fortlaufend ergänzt und
Andernfalls ist unter www.peter-pelikan.de eine Bestellung gegen
aktualisiert. Sie sind überwiegend von Fachkräften aus Pädagogik,
geringes Entgelt möglich.
Psychologie und Medizin verfasst. Daneben schreiben auch Vertreter/innen aus Verbänden, Politik und Journalismus.
Das Online-Familienhandbuch des Staatsinstituts für
Neben Informationen über familienunterstützende Leistungen und
Frühpädagogik (IFP)
Hilfsangebote gibt es praktisch orientierte Hinweise zu Alltagsfragen
Das Online-Familienhandbuch (www.familienhandbuch.de) wird
der Kindererziehung, der Partnerschaft sowie der Bildung und evtl.
herausgegeben von Wassilios E. Fthenakis und Martin R. Textor.
auch Auflösung von Familien.
Fthenakis, bis 2002 Professor für angewandte Entwicklungspsycho-
Ein Familienforum bietet Eltern zudem die Möglichkeit, sich unter-
logie und Familienforschung an der Universität Augsburg, ist heute
einander im Internet auszutauschen oder über Artikel des Familien-
Professor für Entwicklungspsychologie und Anthropologie an der
handbuchs zu diskutieren.
80 | Nach der Geburt
Nach der Geburt | 81
Das Online-Familienhandbuch existiert auch gedruckt als Buch
Das Elterntelefon ist unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1110550
und kann im Buchhandel käuflich erworben oder in einer Biblio-
zu erreichen. (Diese erscheint nicht auf der Telefonrechnung.)
thek ausgeliehen werden. (Knaurs Handbuch Familie. Alles, was
Die bundesweiten Beratungszeiten sind:
Eltern wissen müssen. München 2004. Knaur. Preis: 29,90 €).
Mo und Mi 9.00 – 11.00 Uhr, Di und Do 17.00 – 19.00 Uhr
Internet: www.elterntelefon.org
4.4. Beratung zu Erziehungsfragen
Einfache Informationen reichen im Erziehungsalltag nicht immer
Online-Elternberatung der Bundeskonferenz für
aus. Manchmal sind auch darüber hinaus gehende Beratungs- und
Erziehungsberatung (bke) e.V.
Unterstützungsangebote erforderlich. Gerade dann, wenn das Kind
Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) e.V. ist der
älter wird und sich z. B. in einer schwierigen Entwicklungsphase
Fachverband der Erziehungs- und Familienberatung in der Bundes-
befindet oder Eltern keinen richtigen Zugang zu ihm finden. Dann
republik Deutschland. In ihr organisieren sich seit 1962 die Mit-
kann schnell ein Gefühl von Rat- und Hilflosigkeit entstehen. Rat
arbeiter/innen der Erziehungsberatungsstellen. Die bke bietet unter
und Unterstützung können Eltern bei den folgenden Einrichtungen
www.bke-beratung.de eine Online-Beratung für Eltern zu allen Fragen
finden. Sie zeichnen sich durch jeweils unterschiedliche Schwellen
der Erziehung und des Familienalltags an. Eltern, die sich Gedanken
der Erreichbarkeit aus.
um ihre Kinder machen, die sich nicht sicher sind, was für die Entwicklung ihres Kindes das Beste wäre oder deren Kind sich momen-
Das Elterntelefon
tan in einer schwierigen Phase befindet, werden hier kostenlos und
Das Elterntelefon ist ein bundesweites telefonisches Gesprächs-,
anonym beraten – in Form einer Einzelberatung via E-Mail oder im
Beratungs- und Informationsangebot zu allen Fragen der Erziehung.
Einzelchat, aber auch in Gruppen- oder Themenchats und dem
Es richtet sich an Eltern, die Fragen oder Probleme im Erziehungs-
Forum. Die Beratung wird von speziell ausgebildeten und erfahre-
alltag haben, ohne gleich persönlich zu einer Beratungsstelle gehen
nen Fachkräften durchgeführt. Sie gehören überwiegend den ört-
zu wollen. Schnell und unkompliziert erreichbar, bietet das Eltern-
lichen Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Kommunen
telefon die Möglichkeit, sich auch spontan Hilfe und Unterstützung
und Wohlfahrtsverbände an. Daneben gibt es auch nebenamtliche
zu holen. Die Beratung erfolgt kostenlos und anonym durch speziell
Berater/innen, die ebenfalls Fachkräfte der Erziehungs- und
geschulte Berater/innen, die der Schweigepflicht unterliegen und
Familienberatung sind.
größtenteils ehrenamtlich arbeiten. Die Beratung kann auch in
Um das Online-Beratungsangebot nutzen zu können, müssen sich
akuten Krisensituationen oder bei besonderen Belastungen in
ratsuchende Eltern zunächst auf der Website registrieren. Dabei
Anspruch genommen werden.
werden die verschiedenen Beratungsformen erläutert und über
Betrieben wird das Elterntelefon vom Verein Nummer gegen Kummer
die Verschwiegenheit der Berater/innen, den Datenschutz und die
e.V., der auch das bundesweite Kinder- und Jugendtelefon betreibt.
Datensicherheit informiert. Nach Abschluss der Registrierung kön-
Der Verein ist aus dem Deutschen Kinderschutzbund e.V. hervor-
nen die einzelnen Beratungsformen – mit Ausnahme des Gruppen-
gegangen und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
und Themenchats – sofort genutzt werden.
Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt.
82 | Nach der Geburt
Adressen und Ansprechpartner/innern | 83
Träger der virtuellen Beratungsstelle ist:
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.
Herrnstr. 53, 90763 Fürth
Tel. 0911 977140
www.bke.de
Online-Elternberatung: www.bke-beratung.de/User/
Erziehungs- und Familienberatung vor Ort
Persönlichen Rat und direkte Hilfe bei Erziehungsfragen und Familienproblemen erhalten Eltern bei den örtlichen Erziehungs- und
Familienberatungsstellen. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf Erziehungsberatung.
Die Angebote sind deshalb für Ratsuchende kostenlos.
Zu den Angeboten der Beratungsstellen zählen neben Gesprächen
und Beratung auch evtl. erforderliche Untersuchungen und Therapien. Die Gespräche in den Beratungsstellen müssen vertraulich
behandelt werden. Die Berater/innen unterliegen der Schweigepflicht. Je nach Anliegen nehmen die Beratungsstellen auch Kontakt
zu anderen Einrichtungen auf. Dies erfordert jedoch die ausdrückliche Zustimmung der ratsuchenden Eltern.
Die örtlichen Erziehungs- und Familienberatungsstellen befinden
sich in unterschiedlicher Trägerschaft. Teils werden sie von den
Städten und Landkreisen betrieben, teils von anerkannten Wohlfahrtsverbänden (z. B. Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonisches
Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband etc.). Die Erziehungs- und
Familienberatungsstellen der Städte und Landkreise sind meistens
über die jeweiligen Jugend- oder Gesundheitsämter zu erreichen, in
Berlin über die zuständigen Bezirksämter.
Eltern haben das Recht, eine Beratungsstelle ihrer Wahl aufzusuchen. Der erste Gesprächstermin kann meistens telefonisch vereinbart werden. Viele Beratungsstellen bieten auch offene Sprechstunden an. Adressen von Beratungsstellen sind im Adressenteil zu
finden.
Adressen und Ansprechpartner/innen
84 | Adressen und Ansprechpartner/innen
Adressen und Ansprechpartner/innen | 85
1. Institutionen und Einrichtungen
Brandenburg (Auswahl):
Schulweg 13 (Zimmer 304a)
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 261784
Tel. 03375 262145 (Zentrale)
Caritas-Schwangerschaftsberatung Potsdam
Plantanenstr. 23
14482 Potsdam
Tel. 0331 710298 oder 710299
pro familia-Beratungsstelle
Fürstenwalde
Karl-Liebknecht-Str. 21
15517 Fürstenwalde
Tel. 03361 349917
DRK Kreisverband FlämingSpreewald e.V.
Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität und
Schwangerschaft
Erich-Weinert-Str. 46
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 218981
pro familia-Beratungsstelle
Potsdam
Charlottenstr. 30
14467 Potsdam
Tel. 0331 860668
1.1 Schwangerschaftsberatungsstellen
DRK Kreisverband Potsdam/
Zauch-Belzig e.V.
Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familienplanung und
Sexualität
Alleestr. 5
14469 Potsdam
Tel. 0331 2011891 o. 2011893
Diakonisches Werk Potsdam e.V.
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Lindenstr. 56
14467 Potsdam
Tel. 0331 2807320
Gesundheitsamt des Landkreises
Dahme-Spreewald
Beratung bei Problemen und Konflikten in und mit der Schwangerschaft sowie in finanziellen und
sozialen Notlagen
Berlin (Auswahl):
Allg. Sozialberatung Wedding
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Nazarethkirchstr. 50
13347 Berlin
Tel. 030 4553029
BALANCE
Familienplanungszentrum Berlin
Mauritiuskirchstr. 3
10365 Berlin
Tel.: 030 / 553 67 92
Caritas-Schwangerenberatung
Friedrichshain-Kreuzberg
Lausitzer Str. 41-44
10999 Berlin
Tel. 030 666333-93 oder -97
Caritas-Schwangerschaftsberatung Mitte
Große Hamburger Str. 18
10115 Berlin
Tel. 030 66633490
Diakonisches Werk Berlin
Stadtmitte e.V.
Soziale Beratung im tam
Wilhelmstr. 115
10963 Berlin
Tel. 030 2611993
Familie im Zentrum – Familienberatungs- und -bildungsstelle
des EJF-Lazarus
Schwangerschaftskonfliktberatung
Mitte
Chausseestr. 50
10115 Berlin
Tel. 030 43775500
Familie im Zentrum – Familienberatungs- und -bildungsstelle
des EJF-Lazarus
Schwangerschaftskonfliktberatung
Lichtenberg
Nöldnerstr. 43
10317 Berlin
Tel. 030 5220649
Humanistischer Verband
Deutschlands
Landesverband Berlin e.V.
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Schönholzer Str. 6
13187 Berlin
Tel. 030 4417992
pro familia Beratungsstelle Berlin
Kalckreuthstr. 4
10777 Berlin
Tel. 030 39849898
Sozialdienst kath. Frauen e.V.
Schwangerschaftsberatungsstelle
Lydia
Selchower Str. 11
12049 Berlin
Tel. 030 2814185
Studentenwerk Berlin
Psychologisch-psychotherapeutische
Beratungsstelle
Schwangerschaftskonfliktberatung
Hardenbergstr. 12
10623 Berlin
Tel. 030 939398401
und
Franz-Mehring-Platz 2
10234 Berlin
Tel. 030 939398438
1.2 Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
(nur in Berlin)
Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf von Berlin
Gesundheitsamt
Hohenzollerndamm 174
10713 Berlin
Tel. 030 902916880
Gesundheitsamt FriedrichshainKreuzberg
Urbanstr. 24
10976 Berlin
Tel. 030 902988363
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
von Berlin
Etkar-André-Str. 8
12619 Berlin
Tel. 030 902933655
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
von Berlin
Gesundheitsamt
Klingsorstr. 95 A
12203 Berlin
Tel. 030 84453587
86 | Adressen und Ansprechpartner/innen
Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaft
Standort Wedding
Ruheplatzstr. 13
13347 Berlin
Tel. 030 901844235
1.3 ARGEn | Jobcenter
Brandenburg (Auswahl):
ARGE Landkreis DahmeSpreewald
Weg am Kreisgericht 5
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 01801 00299050770
ARGE Potsdam (PAGA)
Horstweg 102-108
14478 Potsdam
Tel. 01801 00265406101
ARGE Potsdam Mittelmark
Brücker Landstr. 22b
14806 Belzig
Tel. 01801 0026555070
ARGE Teltow Fläming
Zinnaer Str. 28a-32
14943 Luckenwalde
Tel. 01801 00265650700
Berlin:
JobCenter
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bundesallee 206
10717 Berlin
Tel.: 01801 / 0030 930 2601
JobCenter
Friedrichshain-Kreuzberg
Rudi-Dutschke-Str. 3
10969 Berlin
Tel. 01801 00259203807
Adressen und Ansprechpartner/innen | 87
JobCenter Lichtenberg
Gotlindestr. 93
10365 Berlin
Tel. 01801 00260116001
JobCenter Marzahn-Hellersdorf
Allee der Kosmonauten 29
12681 Berlin
Tel. 01801 00259916001
JobCenter Mitte
Sickingenstr. 70
10553 Berlin
Tel.: 01801 / 0025 930 3807
Jobcenter Neukölln
Lahnstraße 56
12055 Berlin
Tel. 01801 00251406666
JobCenter Pankow
Storkower Str. 133
10407 Berlin
Tel. 01801 00309506666
JobCenter Reinickendorf
Miraustr. 54
13509 Berlin
Tel. 01801 00309401000
JobCenter Spandau
Altonaer Str. 70/72
13581 Berlin
Tel. 01801 00251302513
Jobcenter Steglitz-Zehlendorf
Birkbuschstr. 10
12167 Berlin
Tel. 01801 00258206666
Jobcenter Tempelhof-Schöneberg
Wolframstr. 89-92
12105 Berlin
Tel. 01801 00258306666
Jobcenter Treptow-Köpenick
Groß-Berliner Damm 73a-e
12487 Berlin
Tel. 01801 00251506666
1.4 Sozialämter
Berlin:
Die Sozialämter sind über die Bezirksämter zu erreichen. Adressen über
die zentrale Einwahl der Berliner
Behörden (»Berlin-Telefon«): 030 900
oder das Portal: www.berlin.de
(> Politik & Verwaltung > Bezirksämter)
Brandenburg (Auswahl):
Landkreis Dahme-Spreewald
Sozialamt (Hauptstelle)
Beethovenweg 14
15907 Lübben
Tel. 03546 201720 (Sekretariat)
Außenstelle:
Brückenstr. 41
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 262124 (Frau Lipinski)
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziales und Wohnen
Leistungen nach SGB XII
Papendorfer Weg 1 (Sitz)
Niemöllerstr. 1 (Post)
14806 Belzig
Tel. 033841 91608
Landkreis Teltow-Fläming
Amt für Jugend und Soziales
Sachgebiet: Soziales
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel. 03371 6083321
Stadtverwaltung Potsdam
Fachbereich Soziales, Gesundheit
und Umwelt | Bereich Soziale
Leistungen
Hegelallee 6-10, Haus 2
14461 Potsdam
Tel. 0331 2892105
1.5 Elterngeldstellen
Brandenburg (Auswahl):
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Jugend, Sport und Freizeit
Beethovenweg 14
15907 Lübben
Tel.: 03546 201742 (Frau Kranepohl,
Frau Wöhrmann)
Landkreis Märkisch-Oderland
Jugendamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Tel. 03346 8500
Landkreis Oder-Spree
Jugendamt
Breitscheidstr. 7
15848 Beeskow
Tel. 03366 351001
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Elterngeldstelle Belzig
Ernst-Thälmann-Str. 4
14806 Belzig
Tel. 033841 91494 oder 91495
Elterngeldstelle Teltow
Lankeweg 4
14513 Teltow
Tel. 03328 318212
88 | Adressen und Ansprechpartner/innen
Elterngeldstelle Werder
Am Gutshof 1 – 7
14542 Werder
Tel. 03327 739330
Landkreis Teltow-Fläming
Amt für Jugend und Soziales
SG Jugend
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel. 03371 6083427
Stadtverwaltung Potsdam
Fachbereich Jugendamt
Bereich Service | Anträge
Bürocontainer 1 (L-Bürocontainer)
Friedrich-Ebert-Str. 79 – 81
14461 Potsdam
Tel. 0331 2892300
(Geburtsdatum 1. – 15.)
Tel. 0331 2892164
(Geburtsdatum 16. – 31.)
Antragsformulare auch erhältlich
beim:
Bürgerservice der Stadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14461 Potsdam
Berlin:
Die Elterngeldstellen sind zu
erreichen über die bezirklichen
Bürgerämter. Adressen über die zentrale Einwahl der Berliner Behörden
(»Berlin-Telefon«): 030 900, oder das
Internet: www.berlin.de (> Bürgerservice > Bürgerämter, -beratung)
Adressen und Ansprechpartner/innen | 89
1.6 Wohngeldstellen
Berlin:
Brandenburg (Auswahl):
Die Wohngeldstellen erreicht man
über die bezirklichen Bürgerämter.
Adressen über die zentrale Einwahl
der Berliner Behörden (»Berlin-Telefon«): 030 900, oder das Internet:
www.berlin.de (> Bürgerservice >
Bürgerämter, -beratung)
Landkreis Dahme-Spreewald
Wohngeldstelle
Brückenstraße 41
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 26-0 (Zentrale)
Tel. 03375 26- 2114
(Zuständigkeitsbereich Gemeinde
Wildau)
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziales und Wohnen
Wohngeldstelle
Lankeweg 4
14513 Teltow
Tel. 03328 318521 oder 318523
Landkreis Teltow-Fläming
Amt für Jugend und Soziales
SG Soziales
Wohngeldstelle
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel. 03371 6080 (Zentrale)
Stadtverwaltung Potsdam
Fachbereich Soziales, Gesundheit
und Umwelt
Bereich Wohnen, AG Wohngeld
Haus 2, Hegelallee 6-10
14461 Potsdam
Antragsformulare erhältlich beim:
Bürgerservice der Stadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14461 Potsdam
Tel. 0331 2890 (Zentrale)
1.8 Oberlandesgerichte
(Unterhalt)
Brandenburg:
Brandenburgisches
Oberlandesgericht
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Tel. 03381 3990
1.7 Familienkassen (Kindergeld) Berlin:
Die bundesweit einheitliche Telefonnummer aller Familienkassen lautet:
01801 546337
Brandenburg (Auswahl):
Familienkasse Potsdam
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
Kammergericht – Das
Oberlandesgericht Berlin
Elßholzstr. 30-33
10781 Berlin
Tel. 030 90150
1.9 Jugendämter
Brandenburg (Auswahl):
Familienkasse Frankfurt/Oder
Heilbronner Str. 24
15230 Frankfurt/Oder
Familienkasse Cottbus
Thiemstr. 135
03048 Cottbus
Berlin:
Familienkasse Berlin-Süd
Silbersteinstr. 30-34
12051 Berlin
Familienkasse Berlin-Mitte
Charlottenstr. 87-90
10969 Berlin
Familienkasse Berlin-Nord
Charlottenstr. 90
10969 Berlin
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Jugend, Sport und Freizeit
(Hauptstelle)
Kinder- und Jugendhilfe | Familiengerichtshilfe
Beethovenweg 14
Tel. 03546 201730 (Sekretariat)
Außenstelle:
Schulweg 13
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 262653
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Kinder/Jugend/Familie
(Jugendamt)
Ernst-Thälmann-Str. 4
14806 Belzig
Tel. 033841 914 90
90 | Adressen und Ansprechpartner/innen
Landkreis Teltow-Fläming
Amt für Jugend und Soziales
Dagmar Aethner (Unterhalt und
Beistand)
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Tel. 03371 6083421
Stadtverwaltung Potsdam
Fachbereich Jugendamt
Bürocontainer I
Friedrich-Ebert-Str. 79 – 81
14469 Potsdam
Tel. 0331 2890 (Zentrale)
Berlin:
Die Jugendämter in Berlin sind
über die jeweiligen Bezirksämter zu
erreichen. Adressen über die zentrale Einwahl der Berliner Behörden
(»Berlin-Telefon«): 030 900, oder
das Internet: www.berlin.de (> Politik
& Verwaltung > Bezirksämter)
1.10 Beratung und Informationen zur frühkindlichen Entwicklung
Adressen und Ansprechpartner/innen | 91
Frühförder- und Beratungsstelle
im Oberlinhaus
Rudolf-Breitscheid-Str. 24
14482 Potsdam
Tel. 0331 7634913
Frühförder- und Beratungsstelle
des EJF-Lazarus
Knobelsdorffstr, 6/8
14471 Potsdam
Tel. 0331 9098441
Mütterberatung der Stadtverwaltung Potsdam
Gesundheitsvorsorge für Kinder und
Jugendliche
Frau Thomas (Zimmer 537)
Hegelallee 6-10, Haus 2
14461 Potsdam
Tel. 0331 2892392
Sprechzeit: Mo 14.00 – 16.00 Uhr
(nach tel. Vereinbarung)
Sozialpädiatrisches Zentrum
Charlottenstr. 72
14467 Potsdam
Tel. 0331 2415973
Berlin (Auswahl):
Haus der Familie des DRK Berlin
Süd-West
Babysprechstunde
Düppelstr. 36
12163 Berlin
Tel. 030 7901130
Sprechzeiten: Do 12 – 13 Uhr
Sozialpädiatrisches Zentrum
im Vivantes Klinikum im
Friedrichshain
Landsberger Allee 49
10249 Berlin
Tel. 030 130231572
Zentrum für Kindesentwicklung e.V.
Sozialpädiatrisches Zentrum /
Kinder- und Jugendambulanz
Ritterstr. 3
10969 Berlin
Tel. 030 6981410
Bundesweite Einrichtungen
(Auswahl):
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
www.bzga.de
Brandenburg (Auswahl):
Gesundheitsamt des Landkreises
Dahme-Spreewald
Beratung über die Geburt hinaus
Schulweg 13
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 261784 oder 262132
Familienzentrum an der
FH Potsdam
Elternberatung »Vom Säugling zum
Kleinkind«
Friedrich-Ebert-Str. 4
14467 Potsdam
Tel. 0331 2700574
[email protected]
Diakonisches Werk TempelhofSchöneberg e.V.
Kinder- und Jugendambulanz
Tempelhof | Sozialpädiatrisches
Zentrum
Mariendorfer Damm 159
12107 Berlin
Tel. 030 7510228
Familie im Zentrum – Familienberatungs- und -bildungsstelle des
EJF-Lazarus
Babysprechstunde
Rudolf-Seiffert-Str. 50 a
10369 Berlin
Tel. 030 97870021
Online-Portal der BZgA zur
frühkindlichen Gesundheit und
Entwicklung:
www.kindergesundheit-info.de
Nationales Zentrum Frühe Hilfen
c/o Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Str. 220
51109 Köln
Tel. 0221 89920
www.fruehehilfen.de
Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ)
Online-Portal zum Thema Familie:
www.familien-wegweiser.de
(> Familie mit Baby/Kleinkind >
Gesundheit)
1.11 Familien- und Erziehungsberatungsstellen
Brandenburg (Auswahl):
Landkreis Dahme-Spreewald
Gesundheitsamt | Familienberatung
Schulweg 13 (Zimmer 304a)
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 261784 oder 262132
Erziehungsberatungsstelle Wildau
(Träger Kindheit e. V.)
Freiheitstr. 98
15745 Wildau
Tel. 03375 503721
Berlin (Auswahl):
Kommunale Erziehungs- und
Familienberatungsstellen bei den
Jugendämtern
erreichbar über die Bezirksämter,
Adressen sind zu erfahren über die
zentrale Einwahl der Berliner Behörden (»Berlin-Telefon«): 030 900 oder
das Internetportal: www.berlin.de (>
Politik & Verwaltung > Bezirksämter)
AWO Beratungszentrum
Jugend- und Familienberatung
Werbellinstr. 69
12053 Berlin
Tel. 030 8219945
92 | Adressen und Ansprechpartner/innen
Caritasverband Berlin e.V.
Erziehungs- und Familienberatung
Charlottenburg-Wilmersdorf
Pfalzburger Str. 18
10719 Berlin
Tel. 030 86009233
CON-RAT Erziehungs- und
Familienberatung Adlershof
Fröbel e.V.
Altheider Str. 31
12489 Berlin
Tel. 030 4444808 oder 67893373
DRK Berlin Süd-West
Haus der Familie
Erziehungs- und Familienberatung
Düppelstr. 36
12163 Berlin
Tel. 030 7901130
Familie im Zentrum – Familienberatungs- und -bildungsstätte
des EJF-Lazarus
Nöldnerstr. 43
10317 Berlin
Tel. 030 5220649
Die Berliner Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier und
öffentlicher Trägerschaft sind in
der Landesarbeitsgemeinschaft für
Erziehungsberatung Berlin zusammengeschlossen. Auf ihrer Website www.
efb-berlin.de sind weitere Adressen
zu finden.
Bundesweite Einrichtungen
(Auswahl):
Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.
Boppstr. 10
10967 Berlin
Tel. 030 2590060
www.ane.de
Adressen und Ansprechpartner/innen | 93
Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung (bke) e.V.
Fachverband für Erziehungs-,
Familien- und Jugendberatung
Herrnstr. 53
90763 Fürth
Tel. 0911 977140
Elternberatung: www.bke-beratung.de
Familienbund der Katholiken
Landesverband BerlinBrandenburg e.V.
Reinhardtstr. 13
10117 Berlin
Tel. 030 32675615
www.familienbund-berlinbrandenburg.de
Peter Pelikan e.V.
Elsässer Str. 32
81667 München
Tel. 089 82979890
www.peter-pelikan.de
Selbsthilfegruppen
Alleinerziehender (SHIA)
Landesverband Brandenburg e.V.
Bahnhofstr. 4
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 294752
www.shia-brandenburg.de
1.12 Familienverbände
Brandenburg (Auswahl):
Deutscher Familienverband (DFV)
Landesverband Brandenburg e.V.
An der B 1 Nr. 9
14550 Groß Kreutz OT Bochow
Tel. 033207 70891 oder 70892
www.dfv-brandenburg.de
Eltern helfen Eltern e.V. in BerlinBrandenburg
Kontaktstelle Land Brandenburg/Ost
Bollersdorfer Höhe 14
15377 Oberbarnim OT Bollersdorf
Tel. 033433 157 64
Kontaktstelle Land Brandenburg/Süd
Feldstr. 24
14513 Teltow
Tel. 03328 419 21
www.ehe-berlin-brandenburg.de
Evangelische Aktionsgemeinschaft
für Familienfragen
Landesarbeitskreis Berlin-Brandenburg e.V.
Paulsenstr. 55 – 56
12163 Berlin
Tel. 030 82097267
Verband Alleinerziehender Mütter
und Väter (VAMV)
Landesverband Brandenburg e.V.
Tschirchdamm 35
14772 Brandenburg an der Havel
Tel. 03381 718944
www.vamv-brandenburg.de
Berlin (Auswahl):
Deutscher Familienverband (DFV)
Landesverband Berlin e.V.
Genter Str. 53
13353 Berlin
Tel. 030 4530010
www.deutscher-familienverbandberlin.de
Eltern helfen Eltern e.V.
in Berlin-Brandenburg
Beratungs- und Geschäftsstelle
Berlin
Schottstr. 6
10365 Berlin
Tel. 030 55491044
Evangelische Aktionsgemeinschaft
für Familienfragen
Landesarbeitskreis Berlin-Brandenburg e.V.
Paulsenstr. 55-56
12163 Berlin
Tel. 030 82097267
Familienbund der Katholiken
Landesverband Berlin-Brandenburg e.V.
Reinhardtstr. 13
10117 Berlin
Tel.: 030 / 32 67 56 15
www.familienbund-berlin-brandenburg.de
Selbsthilfegruppen
Alleinerziehender (SHIA)
Landesverband Berlin e.V.
Rudolf-Schwarz-Str. 29/31
10407 Berlin
Tel. 030 4251186
www.shia-berlin.de
Verband Alleinerziehender Mütter
und Väter (VAMV)
Landesverband Berlin e.V.
Seelingstr. 13
14059 Berlin
Tel. 030 8515120
www.vama-berlin.de
1.13 Stiftungen
Stiftungen zur Begabtenförderung
Cusanuswerk –
Bischöfliche Studienförderung
Baumschulallee 5
53115 Bonn
Tel. 0228 / 98 38 40
[email protected]
www.cusuanuswerk.de
(Anm.: Der kath. Kirche nahestehend)
94 | Adressen und Ansprechpartner/innen
Evangelisches Studienwerk e.V.
Villigst
Iserlohner Str. 25
58239 Schwerte
Tel. 02304 755196
[email protected]
www.evstudienwerk.de
(Anm.: Der evang. Kirche nahestehend)
Förderungswerk der
Hanns-Seidel-Stiftung
Lazarettstr. 33
80636 München
Tel. 089 12580
E-Mail: [email protected]
www.hss.de
(Anm.: Der CSU nahestehend)
Friedrich-Ebert-Stiftung
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Tel. 0228 8830
[email protected]
www.fes.de/studienfoerderung
(Anm.: Der SPD nahestehend)
Friedrich Naumann-Stiftung
für die Freiheit
Bereich Politische Bildung und
Begabtenförderung
Abteilung Begabtenförderung
Karl-Marx-Str. 2
14482 Potsdam-Babelsberg
Tel. 0331 7019349
[email protected]
www.freiheit.org
(Anm.: Der FDP nahestehend)
Hans-Böckler-Stiftung
Abteilung Studienförderung
Hans-Böckler-Str. 39
40476 Düsseldorf
Tel. 0211 7778140
[email protected]
www.boeckler.de
(Den Gewerkschaften nahestehend)
Adressen und Ansprechpartner/innen | 95
Heinrich-Böll-Stiftung
Studienwerk
Schumannstr. 8
10117 Berlin
Tel. 030 28534400
[email protected]
www.boell.de/studienwerk
(Anm.: Der Partei Bündnis 90/Die
Grünen nahestehend)
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Begabtenförderung und Kultur
Rathausallee 12
53757 Sankt Augustin
Tel. 02241 2462328
[email protected]
www.kas.de und
www.journalisten-akademie.com
(Anm.: Der CDU nahestehend)
Rosa Luxemburg Stiftung
Studienwerk
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
Tel. 030 44310223
[email protected]
www.rosalux.de
(Anm.: Der PDS nahestehend)
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
im Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Str. 29
10178 Berlin
Tel. 030 20331540
[email protected]
www.sdw.org
(Anm.: Der Wirtschaft nahestehend)
Studienstiftung des deutschen
Volkes e.V.
Ahrstr. 41
53175 Bonn
Tel. 0228 820960
[email protected]
www.studienstiftung.de
(Anm.: weltanschaulich neutral)
Stiftung zur Förderung begabter
und ausländischer Studierender
an der TH Wildau [FH]
c/o Kanzler der TH Wildau [FH]
RAR Thomas Lehne MBA
Haus 13, Raum 101
Tel. 03375 508900
[email protected]
Stiftungen zur Hilfe von Familien
(Auswahl):
Stiftung »Hilfe für Familien
in Not – Stiftung des Landes
Brandenburg«
Heinrich-Mann-Allee 103 (Haus 3)
14473 Potsdam
Tel. 0331 8665990
www.familien-in-not.de
Stiftung »Hilfe für die Familie –
Stiftung des Landes Berlin«
Oranienburger Straße 13 – 14
10178 Berlin
Tel. 030 20089111
(Sprechzeiten: Di 12 –15 Uhr;
Do 9 – 12 Uhr)
[email protected]
www.stiftunghilfe.de
Die Geschäftsstelle der nicht selbst
operativ tätigen Bundesstiftung
»Mutter und Kind – Schutz des
ungeborenen Lebens« befindet sich
beim:
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Geschäftsstelle der Bundesstiftung
»Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens«
Alexanderstr. 3
10178 Berlin
Tel. 030 206551217
[email protected]
www.bmfsfj.de
1.14 Darlehen zur Studienfinanzierung
Bildungskredit:
Bundesverwaltungsamt
Abteilung IV
Bildungskredit
50728 Köln (Postanschrift)
Bildungskredit-Hotline:
022899 3584492
www.bundesverwaltungsamt.de
(> Aufgaben > Bildungskredit)
Studienkredit:
KfW Bankengruppe
Niederlassung Berlin
Charlottenstr. 33/33a
10117 Berlin
Tel. 030 202640
kfw-foerderbank.de (> Aus- und
Weiterbildung > KfW-Studienkredite)
BAföG-Bank-Darlehen:
Studentenwerk Potsdam
Amt für Ausbildungsförderung
Friedrich-Ebert-Str. 4
14467 Potsdam
Tel. 0331 3706301
[email protected]
www.studentenwerk-potsdam.de
Persönliche Sprechzeiten:
Di 9 – 12 Uhr; 13 – 18 Uhr
Do 13 – 16 Uhr
Allgemeine Beratung auch außerhalb der Sprechzeiten täglich von
9 – 15 Uhr (freitags bis 14 Uhr)
1.15 Gebührenbefreiung und
Sozialtarife (Auswahl)
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
50656 Köln
Tel. 0180 5016565
www.gez.de
96 | Adressen und Ansprechpartner/innen
Deutsche Telekom AG
Kundenservice
53171 Bonn
Tel. 0800 3303000 (gebührenfrei aus
dem deutschen Festnetz)
1.16 Kommunales
Begrüßungsgeld
Gemeinde Wildau
Karl-Marx-Str. 36
15742 Wildau
Tel. 03375 505421
[email protected]
www.wildau.de
1.17 Jobben
Jobvermittlung (Auswahl):
Studentenwerk Potsdam
Jobvermittlung
Roswitha Körber
Friedrich-Ebert-Str. 4
14467 Potsdam
Tel. 0331 3706251
[email protected]
www.studentenwerk-potsdam.de
(> Jobvermittlung)
Agentur für Arbeit Potsdam
Geschäftsstelle Königs Wusterhausen | Jobvermittlung
Max-Werner-Str. 5
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 01801 555111
koenigswusterhausen@
arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de (> Partner
vor Ort > Brandenburg > Potsdam >
Agentur)
Adressen und Ansprechpartner/innen | 97
Bundesagentur für Arbeit
Bundesweite Jobbörse
http://jobboerse.arbeitsagentur.de
1.18 Kinderbetreuungseinrichtungen
Krippen und Kindertagesstätten:
Stellenangebote an der
TH Wildau [FH]:
Career Service der TH Wildau [FH]
Agata Warchalewska
Haus 13, Raum 157
Tel. 03375 508372
[email protected]
www.th-wildau.de (> Nach dem
Studium > Beruf und Karriere > Career
Service)
Technologie- und Innovationsberatungsstelle (TIB-Stelle)
Annette Kahe
Haus 13, Raum 041
Tel. 03375 508912
[email protected]
www.th-wildau.de (> Hochschule >
Einrichtungen > Technologietransferstelle)
Virtuelle Jobbörse
www.th-wildau.de (> Im Studium >
Rund ums Studium > Finanzieren und
Arbeiten > Praktika und Stellenangebote)
Eigenständige Jobsuche:
Siehe Erstsemester-Informationsbroschüre des Studentenrats der
TH Wildau [FH], Bezugsstelle:
Studentenrat der Technischen
Hochschule Wildau [FH]
Haus 13, Raum 211 (Dachgeschoss)
Tel. 03375 508563
[email protected]
www.stura-wildau.de
Wildau
Kita »Am Markt«
Marktplatz 1
15745 Wildau
Tel. 03375 501131
Kita »Wirbelwind«
Geschwister-Scholl-Str. 12
15745 Wildau
Tel. 03375 500321
Kita »Zwergenland«
Freiheitstr. 100/102
15745 Wildau
Tel. 03375 500567
Zeuthen
Kita
Dorfstr. 4
15738 Zeuthen
Tel. 033762 72000
Kita
Dorfstr. 23
15738 Zeuthen
Tel. 033762 92867
Kita
Heinrich-Heine-Str.
15738 Zeuthen
Tel. 033762 92217
Kita
Maxim-Gorki-Str.
15738 Zeuthen
Tel. 033762 92013
Kindertagespflegestellen:
Königs Wusterhausen
Kita »Brüderchen &
Schwesterchen«
Bettina-von-Arnim-Str. 1
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 25780
Kita »Friedrich Fröbel«
Erich-Weinert-Str. 10
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 872006
Kita »Klein und Groß«
Friedenstr. 10
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 293447
Kita »Knirpsenstadt«
Goethestr. 5
15711 Königs Wusterhausen
Kita »Spatzennest«
Puschkinstr. 1
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 950976
Kita »Spielspaß«
Rosa-Luxemburg-Str. 17
15711 Königs Wusterhausen
Tel. 03375 872409
Kindertagespflegestellen können
über folgende öffentliche Stellen
erfragt werden:
Landkreis Dahme-Spreewald
Verwaltungsstelle Lübben
Beethovenweg 14
Frau Wagenknecht (Zimmer 333)
Tel. 03546 201746
http://cgi.dahme-spreewald.de
(> Bildung & Soziales > Kinder & Jugend
> Kinderbetreuung > Kindertagespflegepersonen im Landkreis) (wird vierteljährlich aktualisiert)
Gemeinde Wildau
Karl-Marx-Str. 36
15745 Wildau
Frau Reule (Zimmer 42)
Tel. 03375 505457
[email protected]
oder Frau Hack (Zimmer 42)
Tel. 03375 505442
[email protected]
www.wildau.de (> Gemeindeverwaltung
Wildau > Allg. Verwaltung > Kitas, Hort)
98 | Adressen und Ansprechpartner/innen
Eine campusnahe und flexible
Betreuung (stunden- oder tageweise)
bietet die Kindertagespflege
»Knirpsenfarm« an:
Richard-Sorge-Str. 1a
15745 Wildau (Nähe S-Bhf.)
Tel. 0172 4416731, 0163 1917080
oder 0173 184 0876
Berlin
Ansprechpartner/innen für Kindertagespflege in den Berliner Bezirksämtern sind zu finden im Internet
unter www.berlin.de (> Politik &
Verwaltung > Senatsverwaltungen >
Bildung, Wissenschaft und Forschung
> Familie > Kindertagesbetreuung >
Kindertagespflege)
Übergreifende Fragen können gestellt werden bei:
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
Referat III B 15
Beuthstr. 6-8
10117 Berlin
Frau Kubsch (Zimmer 4049)
Tel. 030 9026394
[email protected]
Horte:
Wildau
Hort »Wirbelwind«
Jahnstr. 41
15745 Wildau
Tel. 03375 500321
Königs Wusterhausen
Hort Zeesen
Fasanenstr. 1
15711 Königs Wusterhausen
OT Zeesen
Adressen und Ansprechpartner/innen | 99
Hort Zernsdorf
Hortstr.
15758 Königs Wusterhausen OT
Zernsdorf
Zeuthen
Hort Zeuthen
Maxim-Gorki-Str. 2
15738 Zeuthen
Hort der VHG Zeuthen
Forstallee 66
15738 Zeuthen
Tel. 033762 189775
Kinderbetreuungsangebote des
Studentenwerks Potsdam:
Kita »klEinstein«
Kindertagesstätte des
Studentenwerks Potsdam
Kaiser-Friedrich-Str.135
14469 Potsdam
Tel. 0331 5054542
Kindertagespflege wird an folgenden
Hochschulstandorten oder Wohnheimen in Potsdam angeboten:
Campus Pappelallee
Kaiser-Friedrich-Str. 135
(zusätzlich zur Kita)
Breite Str.18
Campus Golm, Haus 3
Stahnsdorfer Str. 148 b
Elternberatung und Kinderanmeldung (auch für Tagespflege) im:
Studentenwerk Potsdam
Friedrich-Ebert-Str.4
14467 Potsdam
Tel. 0331 3706253
Sprechzeit: Di 16 –18 Uhr
[email protected]
2. Ansprechpartner/innen an der TH Wildau [FH]
2.1 Allgemeine Studienberatung
Direktstudium
Wolfgang Kohfall
Haus 13, Raum 022
Tel. 03375 508-180
[email protected]
Fernstudium
Melanie Brandt, Anette Sandorf
Haus 13, Raum 002
Tel. 03375 508-283
[email protected]
2.2 Studienfachberatung
(Studiengangssprecher/innen)
Betriebswirtschaftslehre
Prof. Dr. Ingrid Wirth
Haus 13, Raum 135
Tel. 03375 508-510
[email protected]
Luftfahrttechnik/Luftfahrtlogistik
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Prokoph
Haus 15, Raum 15-2.13
Tel. 03375 508-613
[email protected]
Maschinenbau
Prof. Dr.-Ing. Norbert Miersch
Halle 14, Raum A2.11
Tel. 03375 508-193
[email protected]
Photonics
Prof. Dr. habil. Sigurd Schrader
Halle 14, Raum A2.20
Tel. 03375 508-293
[email protected]
Physikalische Technik
Prof. Dr. Siegfried Rolle
Halle 14, Raum A2.19
Tel. 03375 508-126
[email protected]
Bioinformatik/Biosystemtechnik
Prof. Dr. Franz Xaver Wildenauer
Haus 15, Raum 1.49
Tel. 03375 508-148
[email protected]
Technisches Management
und Logistik
Prof. Dr.-Ing. Klaus-Martin Melzer
Haus 15, Raum 2.19
Tel. 03375 508-223
[email protected]
Europäisches Management
Prof. Dr. Gerhard Mewes
Haus 100, Raum 306
Tel. 03375 508-553
[email protected]
Telematik
Prof. Dr. Ralf Vandenhouten
Halle 14, Raum A2.32
Tel. 03375 508-359
[email protected]
Logistik
Prof. Dr.-Ing. Klaus-Martin Melzer
Haus 15, Raum 15-2.23
Tel. 03375 508-223
[email protected]
Wirtschaftsinformatik
Prof. Dr. Ulrike Tippe
Haus 100, Raum 007
Tel. 03375 508-556
[email protected]
100 | Adressen und Ansprechpartner/innen
Wirtschaftsingenieurwesen
Prof. Dr. Manfred Böttcher
Haus 100, Raum 103
Tel. 03375 508-961
[email protected]
Wirtschaft und Recht
Dr. Gregory Bond
Haus 100, Raum 405
Tel. 03375 508-366
[email protected]
Verfahrenstechnik
Prof. Dr. Hans-Hermann David
Haus 15, Raum 1.47
Tel. 03375 508-227
[email protected]
Verwaltung und Recht
Regierungsdirektor Bernt Kuklinski
Haus 100, Raum 203
Tel. 03375 508-973
[email protected]
2.3 BAföG-Beauftragte
FB Betriebswirtschaft/
Wirtschaftsinformatik
Prof. Dr.-Ing. Gerd Dehnert
Haus 100, Raum 108
Tel. 03375 508-198
[email protected]
FB Ingenieurwesen/
Wirtschaftsingenieurwesen
der jeweilige Studiengangssprecher
FB Wirtschaft, Verwaltung u. Recht
Dr. Hans Ullmann (EM und WR)
Haus 100, Raum 303
Tel. 03375 508-553
[email protected]
Prof. Nikola F. Budilov-Nettelmann (VR)
Haus 100, Raum 417
Tel. 03375 508-361
[email protected]
Adressen und Ansprechpartner/innen | 101
2.4 Praktikumsbeauftragte
2.6 Prüfungsausschüsse
FB Betriebswirtschaft/
Wirtschaftsinformatik
Prof. Dr. Ralf Szymanski
Haus 100, Raum 008
Tel. 03375 508-533
[email protected]
FB Betriebswirtschaft/
Wirtschaftsinformatik
Vorsitz: Prof. Dr. phil Rainer Voß
Anträge an den Prüfungsausschuss:
Sekretariat, Frau Wiedemann
Haus 13, Raum 13-005
Tel. 03375 508-910
[email protected]
FB Ingenieurwesen/
Wirtschaftsingenieurwesen
Prof. Dr. Hans-Hermann David
Haus 15, Raum 147
Tel. 03375 508-227
[email protected]
FB Wirtschaft, Verwaltung
und Recht
N.N.
2.5 Dekane
FB Betriebswirtschaft/
Wirtschaftsinformatik
Prof. Dr. phil. Rainer Voß
Haus 13, Raum 13-004
Tel. 03375 508-951
[email protected]
FB Ingenieurwesen/
Wirtschaftsingenieurwesen
Prof. Dipl.-Ing. Thomas Mirre
Haus 15, Raum 113
Tel. 03375 508-220
[email protected]
FB Wirtschaft, Verwaltung
und Recht
Prof. Dr. Bertil Haack
Haus 100, Raum 207
Tel. 03375 508-570
[email protected]
FB Ingenieurwesen/
Wirtschaftsingenieurwesen
Vorsitz: Prof. Dipl. Birgit Wilkes
Anträge an den Prüfungsausschuss:
Sekretariat, Frau Steinke/Frau Erdmann
Haus 15, Raum 117
Tel. 03375 508-133 oder 508-311
[email protected] oder:
[email protected]
FB Wirtschaft, Verwaltung
und Recht
Vorsitz: Prof. Dr. phil. Bertil Haack
Anträge an den Prüfungsausschuss:
Sekretariat, Frau Anlauf
Haus 100, Raum 207
Tel. 03375 508-570
[email protected]
2.8 Projekt »Familiengerechte
Hochschule«
Familien-Service-Büro
Haus 13, Raum 143
Tel. 03375 508-420
[email protected]
Projektkoordinator
Michael Frey
Haus 13, Raum 033
Tel. 03375 508-647
[email protected]
2.9 Sozialberatung StuRa
Sozialreferent/in des Studentenrats
(StuRa) der TH Wildau [FH]
Haus 13, Raum 211
Tel. 03375 508-563
[email protected]
2.10 Career Service
Agata Warchalewska
Haus 13, Raum 157
Tel. 03375 508-372
[email protected]
2.7 Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Dr. Olga Rösch
Haus 100, Raum 404
Tel. 03375 508-367
[email protected]
Stellvertretende
Gleichstellungsbeauftragte:
Prof. Dr. Ingrid Wirth
Haus 13, Raum 135
Tel. 03375 508-510
[email protected]
2.11 Akademisches Auslandsamt
Angelika Schubert
Haus 13, Raum 024
Tel. 03375 508-197
[email protected]
Sprechzeiten:
Mo, Di 9 – 12 Uhr und 13 – 14 Uhr
Do 13 – 15 Uhr
102 | Adressen und Ansprechpartner/innen
Literaturhinweise | 103
3. Ansprechpartner/innen im Studentenwerk Potsdam
3.1 BAföG
3.3 Psychologische Beratung
Studentenwerk Potsdam
Amt für Ausbildungsförderung
Friedrich-Ebert-Str. 4
14467 Potsdam
Tel. 0331 3706-301
[email protected]
Studentenwerk Potsdam
Psychotherapeutische
Beratungsstelle
Anne Hermanns
Friedrich-Ebert-Str. 4
14467 Potsdam
Tel. 0331 3706-252
[email protected]
Sprechzeiten:
Di 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Do 13 – 16 Uhr
Allgemeine Beratung auch außerhalb der Sprechzeiten Mo – Do von
9 – 15 Uhr (freitags bis 14 Uhr)
Die Sachbearbeiter/innen werden
nach dem Anfangsbuchstaben des
Nachnamens zugeordnet. Unter
www.studentenwerk-potsdam.de/
sf-kontakt/ erfahren Sie den Namen
des zuständigen Sachbearbeiters/der
zuständigen Sachbearbeiterin und
können telefonisch Kontakt zu diesem/dieser aufnehmen.
3.2 Sozialberatung
Studentenwerk Potsdam
Sozialberatungsstelle
Karolin Kozur
Friedrich-Ebert-Str. 4
14467 Potsdam
Tel. 0331 3706-254
[email protected]
Sprechzeiten:
Di 9 – 12 Uhr und 13 –18 Uhr
Do 13 – 16 Uhr
Sprechzeiten:
Di 16 –18 Uhr
Do 13 – 16 Uhr
3.4 Jobvermittlung
Studentenwerk Potsdam
Jobvermittlung
Friedrich-Ebert-Str. 4
14467 Potsdam
Tel. 0331 3706-251
[email protected]
Sprechzeiten:
Mo 9 – 12 Uhr
Di 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Do 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Literaturhinweise
104 | Literaturhinweise
Literaturhinweise | 105
1. Wichtige Broschüren zum Thema (kostenlos)
Ratgeber für Familien, hrsg. vom Ministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Familie (MASGF) des Landes Brandenburg, Groß-
1.1 Gesetze und Leistungen für Familien
beeren 2008
Mutterschutzgesetz – Leitfaden zum Mutterschutz, hrsg. vom
Elternzeit – Väter (er)ziehen mit, hrsg. vom Ministerium für Arbeit,
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) des Landes Brandenburg
(BMFSFJ), Berlin 2008
Kostenlos zu beziehen über: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg, Öffentlichkeitsarbeit,
Elterngeld und Elternzeit. Das Bundeselterngeld- und Eltern-
Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam, www.masgf.branden-
zeitgesetz, hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
burg.de
Frauen und Jugend (BMFSFJ), Berlin 2008
1.2 Informationen für Studierende mit Kindern
Alleinerziehend. Tipps und Informationen, hrsg. vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Studieren mit Kind in Berlin. Wegweiser für studierende Eltern
(BMFSFJ), Berlin 2008
und solche, die es werden wollen, hrsg. vom Studentenwerk
Berlin, Berlin 2008, www.studentenwerk-berlin.de (> Downloads)
Bundesstiftung Mutter und Kind, hrsg. vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Berlin 2008
Wegweiser Studienjahr 2008/09, hrsg. vom Studentenwerk
Potsdam, Berlin 2008, www.studentenwerk-potsdam.de (> Beratung)
Lokale Bündnisse für Familie. Wer, was, wie, warum und wo?
hrsg. vom Servicebüro Lokale Bündnisse für Familie, Bonn 2007.
BAföG – Studienfinanzierung auf den Punkt gebracht, hrsg. vom
Kostenlos zu beziehen über: Publikationsversand der Bundes-
Studentenwerk Berlin, Berlin 2008
regierung, Postfach 481009, 18132 Rostock, Tel. 01805 778090,
[email protected] oder im Internet unter :
1.3 Leistungen nach SGB II und SGB XII (ALG II, Sozialhilfe etc.)
www.bmfsfj.de (> Publikationen)
Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II: Fragen und
Merkblatt Kindergeld 2009, hrsg. von Bundesagentur für Arbeit
Antworten, hrsg. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Familienkasse-Direktion, Nürnberg 2009
(BMAS), Bonn 2008
Informationen zum Kinderzuschlag, hrsg. von Bundesagentur für
Sozialhilfe und Grundsicherung, hrsg. vom Bundesministerium
Arbeit Familienkasse-Direktion, Nürnberg 2008. Zum Herunterladen:
für Arbeit und Soziales (BMAS), Bonn 2008.
www.arbeitsagentur.de (> Bürgerinnen & Bürger > Familie und Kinder
Kostenlos zu beziehen über: Tel. 0180 5151510, [email protected]
> Kindergeld, Kinderzuschlag)
oder im Internet unter: www.bmas.de (> Soziale Sicherung > Grundsicherung für Arbeitssuchende > Publikationen)
106 | Literaturhinweise
Literaturhinweise | 107
1.4 Informationen zur frühkindlichen Entwicklung
Bischof, Anita/Bischof, Klaus: Selbstmanagement. Effektiv und
effizient. Planegg b. München 2004: Rudolf Haufe Verlag (ISBN-13:
Das Baby. Informationen für Eltern über das erste Lebensjahr,
978-3860274507)
hrsg. von Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln 2007
Fthenakis, Wassilios E./Textor, Martin R. (Hg.): Knaurs Handbuch
Unsere Kinder. Eltern-Ratgeber zur gesunden kindlichen
Familie. Alles, was Eltern wissen müssen. München 2004: Knaur
Entwicklung von 1-6 Jahren, hrsg. von Bundeszentrale für ge-
(ISBN-13: 978-3426669404)
sundheitliche Aufklärung, Köln 2008
Auch als Online-Familienhandbuch unter www.familienhandbuch.de
Eltern sein – Die erste Zeit zu dritt, hrsg. von Bundeszentrale für
Hauf, Petra/Klein, Annette: Schauen, Staunen, Handeln – das Welt-
gesundheitliche Aufklärung, Köln 2008
wissen der Babys. Freiburg 2008: Herder (ISBN-13: 9783451058967)
Ich bin dabei! Vater werden, hrsg. von Bundeszentrale für gesund-
Steiwert, Lothar J.: 30 Minuten für optimales Zeitmanagement.
heitliche Aufklärung, Köln 2007
Offenbach 2005: GABAL Verlag (ISBN-13: 978-3930799862)
Beifahrer – Kleiner Tourenplaner für werdende Väter, hrsg. von
Steiwert, Lothar J.: Das neue 1x1 des Zeitmanagement: Zeit im
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln
Griff, Ziele in Balance. München 2007: Gräfe und Unzer Verlag
(ISBN-13: 978-3774256705)
Die Broschüren können kostenlos auf der Website der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden: www.bzga.de
Steiwert, Lothar J.: 30 Minuten für deine Work-Life-Balance.
(> Infomaterialien/Bestellung > Familienplanung bzw. Kinder- und
Offenbach 2008: GABAL Verlag (ISBN-13: 978-3897491192)
Jugendgesundheit)
3. Studien (Bibliothek)
2. Ratgeber (Buchhandel)
Cornelißen, Waltraud/Fox, Katrin: Studieren mit Kind – Die
Albrecht-Engel, Ines (Hg.): Geburtsvorbereitung. Mit Kindern leben.
Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft: Lebenssituationen,
Reinbek bei Hamburg 2006: Rowohlt Tb (ISBN-13: 978-3499617242)
Maßnahmen und Handlungsperspektiven. Wiesbaden 2007: VS
Verlag für Sozialwissenschaften (ISBN-13: 978-3531154930)
Barth, Renate: Was mein Schreibaby mir sagen will. Hilfe durch
bessere Kommunikation – Schritt für Schritt zum Erfolg. Weinheim
Dilger, Alexander/Gerlach, Irene/Schneider, Helmut: Betriebliche
2008: Beltz (ISBN-13: 978-3407858531)
Familienpolitik – Potenziale und Instrumente aus multidisziplinärer Sicht. Wiesbaden 2007: VS Verlag für Sozialwissenschaften
(ISBN-13: 978-3531153964)
108 | Literaturhinweise
Literaturhinweise | 109
Gerlach, Irene: Familienpolitik. Wiesbaden 2004: VS Verlag für
Roßmanith, Birgit/Backes, Horst (Hg.): Work-Life-Balance und
Sozialwissenschaften (ISBN-13: 978-3810034106)
Familiengerechtigkeit. Beispiel Hochschule. Saarbrücken 2008:
Verlag Alma Mater (ISBN 978-3-935009287)
Hochschild, Arlie: Keine Zeit – Wenn die Firma zum Zuhause wird
und zu Hause nur Arbeit wartet. Wiesbaden 2006: VS Verlag für
Schwarze, Barbara/ David, Michaela/ Belker, Bettina Charlotte:
Sozialwissenschaften (ISBN-13: 978-3531144689)
Gender und Diversity in den Ingenieurwissenschaften und der
Informatik. Bielefeld 2008: UniversitätsVerlag Webler
Kurscheid, Clarissa: Das Problem der Vereinbarkeit von Studium
(ISBN-13: 978-3937026592)
und Familie. Eine empirische Studie zur Lebenslage Kölner Studierender. Münster 2008: Lit-Verlag (ISBN-13: 978-3825887094)
Träger, Jutta: Familie im Umbruch – Quantitative und qualitative
Befunde zur Wahl von Familienmodellen. Wiesbaden 2008: VS
Lukoschat, Helga/Weber, Kathrin: Karrierek(n)ick Kinder. Mütter
Verlag für Sozialwissenschaften (ISBN-13: 978-3531162645)
in Führungspositionen – ein Gewinn für Unternehmen. Gütersloh
2006: Verlag BertelsmannStiftung (ISBN-13: 978-3892048908)
Vogel, Ulrike: Fachengagement und Studienerfolg bei Ingenieurstudentinnen und Ingenieurstudenten: Eine Untersuchung zu
Lukoschat, Helga/Weber, Kathrin: Kinder und Karriere – Die neuen
Kompetenzen und Handlungspotentialen für Studium, Beruf und
Paare. Gütersloh 2008: Verlag BertelsmannStiftung (ISBN-13: 978-
Familie. Bielefeld 1995: Kleine Verlag (ISBN-13: 978-3893702176)
3892049883)
Wagner, Maria: Vereinbarkeit von Familie und Beruf. LebenskonMischau, Anina/Oechsle, Mechtild: Arbeitszeit – Familienzeit –
zepte junger Akademikerinnen. Saarbrücken 2007: VDM-Verlag
Lebenszeit: Verlieren wir die Balance? Wiesbaden 2005: VS Verlag
(ISBN-13: 978-3836445468)
für Sozialwissenschaften (ISBN-13: 978-3810041678)
Poelmans, Steven A. Y./Caligiuri, Paula: Harmonizing Work, Familiy
4. Portraits von berufstätigen Müttern und Vätern
and Personal Life. Cambridge 2008: Cambridge University Press
(ISBN-13: 978-0521858694)
Dürr, Anke/Voigt, Claudia: Die Unmöglichen – Mütter, die Karriere
machen. München 2006: Heyne Verlag (ISBN-13: 978-3453285040)
Reuter, Julia/Vedder, Günther: Die Vielfalt der Work-Life-Balance:
Aktive Väter – Men Studies, Teilzeitarbeitende Führungskräfte,
Gaschke, Susanne/Müller-Wirth, Moritz: Powerpaare – Mit Kindern
Vereinbarkeit von Studium & Familie. München 2008: Rainer
sind wir stärker. München 2008: Heyne Verlag (ISBN-13: 978-
Hampp Verlag (ISBN-13: 978-3866182368)
3453151031)
Reuter, Julia/Vedder, Günther/Liebig, Brigitte: Professor mit Kind.
Frankfurt/New York 2008: Campus Verlag (ISBN-13: 978-3593386615)
110 | Anhang
Anhang | 111
Kinder und Karriere – ein Qualitätsversprechen
Die Brandenburger Hochschulen – in Kooperation mit den Stu-
(Originaldokument)
dentenwerken – und das MWFK des Landes Brandenburg fördern
die Wertschätzung und Anerkennung für die Übernahme von
Die Hochschulen und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung
Familienverantwortung bei allen Hochschulangehörigen.
und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg sind sich einig, dass die
Dazu gehört auch die Förderung eines Klimas an den Hochschu-
erfolgreiche Entwicklung des Landes Brandenburg eng mit den
len, das es erlaubt,
Hochschulen verknüpft ist. Attraktive Studien-, Forschungs- und
Familienverantwortung zum Wohle der Kinder und
Arbeitsbedingungen tragen dazu bei, kluge Köpfe im Land zu hal-
Angehörigen wahrzunehmen,
ten oder nach Brandenburg zu holen. Familienfreundlichkeit und
einen bewussten Umgang mit der Lebens(arbeits-)zeit sowie den
Chancengleichheit von Frauen und Männern sind hierbei wichtige
körperlichen und seelischen Bedürfnissen und Erfordernissen
Qualitätsmerkmale der Brandenburger Hochschullandschaft.
zu pflegen und
durch das gelebte Vorbild einen Kulturwandel für die nächsten
Im Land Brandenburg wurden bereits vielfältige Maßnahmen ein-
Generationen vorzubereiten.
geleitet, um gezielt junge Familien sowie die Chancengleichheit
von Frauen und Männern in Studium, Lehre und Forschung zu
Dabei sind individuelle und institutionelle Interessen im Sinne
unterstützen und günstige Bedingungen für die Vereinbarkeit von
eines »geglückten Interessenausgleichs« abzuwägen.
Familie und Studium bzw. Beruf zu schaffen. Entsprechende Angebote sollen auch künftig bereitgehalten werden. Das MWFK wird
Im Einzelnen verpflichten sich die Hochschulen zur Einhaltung
diesen Prozess im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten flan-
folgender Qualitätsstandards zur Förderung von Familien und
kierend begleiten.
Chancengleichheit:
An allen Standorten gibt es campusnahe Kinderbetreuungs-
Die Hochschulen und das MWFK des Landes Brandenburg geben
angebote, die ihre Öffnungszeiten zunehmend den Erforder-
folgendes Qualitätsversprechen ab:
nissen der Hochschulen anpassen. Ergänzend gewährt das
MWFK Kinderbetreuungszuschläge, wenn durch die Teilnahme
an Tagungen eine zusätzliche Kinderbetreuung erforderlich
wird.
Alle Hochschulen verfügen über Still- und Wickelräume, die
sich unmittelbar auf dem Campus befinden und problemlos
erreichbar sind. Darüber hinaus bauen alle Hochschulen ihre
Angebote für Eltern und Kinder aus. Dazu gehören Räume mit
familienfreundlichem Inventar und Spielflächen in zentralen
Bereichen (Bibliothek etc.).
An den Hochschulen sind die Mensen in der Regel kinderfreundlich eingerichtet.
112 | Anhang
| III
Die Hochschulen ermöglichen in der Regel flexible Arbeitsformen, wie Tele-, Gleitzeit- oder Teilzeitarbeit, soweit diese
mit dienstlichen Belangen vereinbar sind, und unterstützen
die Wiedereingliederung nach der Elternzeit.
Alle Hochschulen tragen dafür Sorge, dass das Studium (z. B.
durch Flexibilisierung der Studien- und Prüfungsordnungen,
Nachteilsausgleich, Wiedereingliederung nach Elternzeit) entsprechend den Belangen studierender Eltern und werdender
Mütter organisiert wird.
Alle Hochschulen bemühen sich, die Belange Studierender
und Beschäftigter mit pflegebedürftigen Angehörigen zu
berücksichtigen.
An den Hochschulstandorten werden – in der Regel in Kooperation mit den Studentenwerken – Wohnungsangebote für
Studierende mit Kindern bereitgehalten.
Alle Hochschulen unterstützen aktiv den Aufbau und die
Etablierung von Eltern-Netzwerken für Hochschulmitglieder.
Alle Hochschulen haben spezielle Anlaufstellen für Beratung,
Information und Netzwerkbildung und informieren im Internet über die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.
Das Versprechen richtet sich an Studierende, wissenschaftliches
Personal und Verwaltungspersonal.
Wir sind gut, aber wir wollen noch besser werden: zum Bundesland mit den familienfreundlichsten Hochschulen.
Potsdam, im August 2008
Prof. Dr. Johanna Wanka
Prof. Dr. Günter H. Schulz
Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kultur
des Landes Brandenburg
Vorsitzender der
Brandenburgischen
Landesrektorenkonferenz
IV |
TH Wildau [FH]
Bahnhofstraße
15745 Wildau
www.th-wildau.de