Hinweise für Lehrbeauftragte - Technische Hochschule Wildau
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Hinweise für Lehrbeauftragte - Technische Hochschule Wildau
Prof. Dr. Bertil Haack Dekan FB Wirtschaft, Verwaltung und Recht Hinweise für Lehrbeauftragte Grundlegendes Ich freue mich, Sie als Lehrbeauftragte/n am Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht der Technischen Hochschule Wildau (FH) begrüßen zu können und wünsche Ihnen und den Studierenden viel Erfolg bei der gemeinsamen Arbeit. Nachfolgend finden Sie einige wichtige Informationen und Regelungen zur Sicherstellung von Qualität und Ordnungsmäßigkeit der Lehr- und Prüfungstätigkeit an unserem Fachbereich. Zur umfassenden Information über die Modalitäten zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen, bitte ich Sie, sich mit der Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges vertraut zu machen, dem Ihre Lehrveranstaltung zugeordnet ist. Sie finden diese auf der Website des Studienganges unter „Dokumente“ (www.th-wildau.de Fachbereiche Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht Studiengang Dokumente). Im Interesse der Studierenden bitte ich Sie, die einzelnen Vorgaben einzuhalten. Beispielsweise erfolgen BAföG-Zahlungen nur dann, wenn die Studierenden rechtzeitig ihre Studienleistungen (= Prüfungsnoten) nachweisen können. Dazu ist erforderlich, dass die Noten spätestens vier Wochen nach der Prüfung zur Verfügung stehen. Informationen Die wichtigsten Hinweise zum Studium an der Technischen Hochschule Wildau (FH) und insbesondere am Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht finden Sie • auf der Webseite der TH Wildau (www.th-wildau.de) sowie • im Studienführer der TH Wildau. Der Studienführer ist unter http://www.th-wildau.de/aktuelles/presse-undmedien/hochschulmedien-und-publikationen/studienfuehrer.html auch im Netz verfügbar (nach Jahrgängen geordnet). Ansprechpartner Als Ansprechpartner steht Ihnen das „Fachbereichsteam“ sehr gerne zur Verfügung: • Dekan Prof. Dr. Bertil Haack – [email protected] • Prodekan Dr. Hans Ullmann – [email protected] • Sekretariat Gabriela Anlauf – [email protected] • IT / Labore Sabine Schröter – [email protected] Sam Joachim – [email protected] 2010-06-30 Seite 1 von 4 Prof. Dr. Bertil Haack Dekan FB Wirtschaft, Verwaltung und Recht • Vorsitzender des Fachbereichsrates Prof. Dr. Mike Steglich – [email protected] • Stellv. Vorsitzender des Fachbereichsrates Prof. Dr. Stefan Strassner – [email protected] • Studiengangssprecher Wirtschaft und Recht Dr. Greg Bond – [email protected] • Studiengangssprecher Verwaltung und Recht RD Bernt Kuklinski – [email protected] • Studiengangssprecher Europäisches Management Prof. Dr. Gerhard Mewes – [email protected] Die Kontaktdaten, Sprechstunden usw. entnehmen Sie bitte der Webseite der TH Wildau. Natürlich können Sie gerne auch die weiteren Kollegen/innen des Fachbereiches bzw. der Hochschule ansprechen. Beispielsweise können Sie sich zwecks Einrichtung eines User Accounts an das Hochschulrechenzentrum wenden (u.a. an Frau Regina Mattigk – [email protected]). Regelungen Ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen ergeben sich zunächst aus dem zwischen Ihnen und der TH Wildau geschlossenen Lehrauftrag. Darüber hinaus ergeben sich die wesentlichen Verpflichtungen an Sie als Lehrkraft aus der Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges, in dem Sie tätig sind. Diese sowie weitere für den Studiengang maßgebliche Dokumente finden Sie auf der zum Studiengang gehörenden Unterseite der Fachbereichsseiten (s.o.). Danach sind Sie einerseits für die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltungen im Semester verantwortlich. Andererseits obliegen Ihnen die zugehörige Prüfung sowie je nach Bedarf zwei Nachprüfungen. Bitte beachten Sie, dass in der Regel 15 Wochen Lehrveranstaltungen stattfinden und sich daran ein Prüfungszeitraum von zwei Wochen anschließt. Der zugehörige Nachprüfungszeitraum umfasst die beiden Kalenderwochen vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen des Folgesemesters. Ausnahmen hiervon bestehen darin, dass sich die Vorlesungszeiträume im 4. und 6. Semester der Bachelorstudiengänge WR und EM auf Grund der Praxis- bzw. Bachelorarbeitsphase verkürzen (aus dem dann jeweils aktuellen Stundenplan ersichtlich) und dass die Prüfungsleistungen dann generell in der letzten Vorlesungswoche zu erbringen sind. Sollte es beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder einer anderen Verhinderung erforderlich sein, Unterricht nachzuholen oder zu verlegen, verabreden Sie bitte die entsprechenden Lehrveranstaltungstermine mit den Studierenden und sichern Sie sich den erforderlichen Seminarraum, indem Sie mit einer entsprechenden Bitte auf den Stundenplaner zugehen ([email protected] bzw. 03375 / 508 281 [Frau Brandt]). Bitte informieren Sie Dekan, Sekretariat und Studiengangssprecher über die Verlegung (gerne via Mail). Grundsätzlich gilt, dass die Termine für die Prüfung sowie die erste Wiederholungsprüfung innerhalb der ersten drei Vorlesungswochen festzulegen sind. Bitte stimmen Sie diese unbedingt mit dem Stundenplaner ab. Er reserviert einen passenden Raum und stellt die erforderliche Veröffentlichung der Termine im Internet 2010-06-30 Seite 2 von 4 Prof. Dr. Bertil Haack Dekan FB Wirtschaft, Verwaltung und Recht sicher. Bitte achten Sie darauf, dass die Termine für so genannte Fachprüfungen (z.B. Klausuren) in den zur Verfügung stehenden Prüfungszeiträumen liegen. Sogenannte semesterbegleitende Fachprüfungen (z.B. Belegarbeiten) können auch außerhalb der Prüfungszeiträume angesetzt werden. Ob für Ihr Modul eine Fachprüfung (FP) oder semesterbegleitende Fachprüfung (SFP) vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges oder der Modulbeschreibung im Modulhandbuch (s. Website des Studienganges). Generell gilt für die Bachelor-Studiengänge, dass für die ersten drei Semester die Prüfungsform „Klausur“ vorgeschrieben ist. Ein Wechsel der Prüfungsform ist nicht möglich. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass die Prüfungsordnungen Vorgaben zu den Prüfungsleistungen beinhalten. So ist festgelegt, dass die Mindestdauer für Klausuren in den Bachelor-Studiengängen bei 90 und in den Master-Studiengängen bei 120 Minuten liegt. Außerdem ist geregelt, dass eine Klausur nicht überwiegend als Multiple Choice-Prüfung ausgelegt werden darf. Bitte stellen Sie während der Prüfungen prüfungsgerechte Bedingungen sicher. Dazu gehört, dass alle sinnvollen Maßnahmen ergriffen werden, um Täuschungsversuche zu vermeiden. Täuschungsversuche sind mit der Note „5,0“ zu bewerten. In diesem Fall wird eine Nachprüfung erforderlich (sofern der Studierende noch nicht alle drei Prüfungsversuche „verbraucht“ hat. Zur Abnahme und Aufsicht der Prüfungen sind nur Sie berechtigt. Eine gegebenenfalls erforderliche Übertragung der Rechte bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Bewerten Sie die Prüfungsarbeiten bitte unbedingt innerhalb von maximal vier Wochen nach der Prüfung (s.o.) und geben Sie in dieser Zeit das unterschriebene Original der Prüfungsliste an die entsprechende Bearbeiterin im Sachgebiet Studentische Angelegenheiten zurück. Bitte notieren Sie alle Gründe für die Bewertung in der Prüfungsarbeit, und vergeben Sie bitte nur die Notenstufen 1,0 / 1,3 / 1,7 / 2,0 / … / 3,7 / 4,0 / 5,0 entsprechend den prozentualen Festlegungen aus der Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges, in dem Sie tätig sind. Für die Meldung der Noten an das Sachgebiet für studentische Angelegenheiten verwenden Sie bitte den Vordruck, der Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Im Sachgebiet Studentische Angelegenheiten ist folgende Mitarbeiterin für die Studiengänge in unserem Fachbereich zuständig: • Frau Ingeborg Jargstorf – [email protected] Je Prüfung haben die Studierenden das Recht zur zeitnahen Einsichtnahme in die Prüfungsleistung und dabei insbesondere zur Klärung von Fragen durch Sie. Die Einsichtnahme muss also in Ihrer Regie erfolgen und kann nicht an das Sekretariat delegiert werden. Zur Erfüllung dieser Anforderung können Sie beispielsweise einen zentralen Termin zur Klausureinsicht rechtzeitig vor der Wiederholungsprüfung festlegen. Bitte bewahren Sie schriftliche Prüfungsleistungen der Studierenden mindestens so lange auf, wie Sie an der TH Wildau tätig sind. Sollte Ihre Tätigkeit enden und die Prüfung nicht mindestens drei Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, um die Archivierung der Prüfungsarbeiten seitens der TH Wildau zu regeln. 2010-06-30 Seite 3 von 4 Prof. Dr. Bertil Haack Dekan FB Wirtschaft, Verwaltung und Recht Last but not least: Inhaltliches Hinsichtlich der Literatur für Ihre Lehrveranstaltungen bitte ich Sie, auch die elektronischen Medien einzusetzen, die in unserer Bibliothek zur Verfügung stehen. Es handelt sich hierbei um mehrere hundert aktuelle e-Books sowie über 2.000 elektronische Fachzeitschriften! Der Zugang ist über http://www.thwildau.de/index.php?id=476 möglich. Sie können so beispielsweise e-Books von Springer, die WISO-Datenbank oder auch die Juris-Datenbank nutzen. Dozenten, die in den Master-Studiengängen Europäisches Management und Wirtschaft und Recht (ab 2009) zum Einsatz kommen, bitte ich zu beachten, dass für diese Lehrveranstaltungen entsprechend den Akkreditierungsvorgaben besondere Anforderungen bezüglich der Wissenschaftlichkeit, Komplexität und Interdisziplinarität gelten. Insbesondere ist in den Fallstudien zum Master-Studiengang Europäisches Management ebenso wie beim Bachelor-Studiengang Europäisches Management ein Europa-Bezug zu beachten. Herzlichen Dank Liebe Damen und Herren, ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis. Die Einhaltung der genannten Regelungen erleichtert das tägliche Miteinander in ganz erheblichem Maße, sorgt für hohe Qualität des Angebotes unseres Fachbereiches und unserer Hochschule und hilft Unklarheiten sowie beispielsweise etwaige Härten durch notwendige Entscheidungen des Prüfungsausschusses zu vermeiden. Ihr Dekan Prof. Dr. Bertil Haack Stand: Mai 2009 2010-06-30 Seite 4 von 4