Hinweise für Lehrbeauftragte - Technische Hochschule Wildau

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Hinweise für Lehrbeauftragte - Technische Hochschule Wildau
Prof. Dr. Bertil Haack
Dekan
FB Wirtschaft, Verwaltung und Recht
Hinweise für Lehrbeauftragte
Grundlegendes
Ich freue mich, Sie als Lehrbeauftragte/n am Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und
Recht der Technischen Hochschule Wildau (FH) begrüßen zu können und wünsche
Ihnen und den Studierenden viel Erfolg bei der gemeinsamen Arbeit.
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Informationen und Regelungen zur
Sicherstellung von Qualität und Ordnungsmäßigkeit der Lehr- und Prüfungstätigkeit
an unserem Fachbereich. Zur umfassenden Information über die Modalitäten zur
Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen, bitte ich Sie, sich mit der
Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges vertraut zu machen, dem Ihre
Lehrveranstaltung zugeordnet ist. Sie finden diese auf der Website des
Studienganges unter „Dokumente“ (www.th-wildau.de Fachbereiche Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht Studiengang Dokumente).
Im Interesse der Studierenden bitte ich Sie, die einzelnen Vorgaben einzuhalten.
Beispielsweise erfolgen BAföG-Zahlungen nur dann, wenn die Studierenden
rechtzeitig ihre Studienleistungen (= Prüfungsnoten) nachweisen können. Dazu ist
erforderlich, dass die Noten spätestens vier Wochen nach der Prüfung zur Verfügung
stehen.
Informationen
Die wichtigsten Hinweise zum Studium an der Technischen Hochschule Wildau (FH)
und insbesondere am Fachbereich Wirtschaft, Verwaltung und Recht finden Sie
• auf der Webseite der TH Wildau (www.th-wildau.de) sowie
• im Studienführer der TH Wildau.
Der Studienführer ist unter http://www.th-wildau.de/aktuelles/presse-undmedien/hochschulmedien-und-publikationen/studienfuehrer.html auch im Netz
verfügbar (nach Jahrgängen geordnet).
Ansprechpartner
Als Ansprechpartner steht Ihnen das „Fachbereichsteam“ sehr gerne zur Verfügung:
• Dekan
Prof. Dr. Bertil Haack – [email protected]
• Prodekan
Dr. Hans Ullmann – [email protected]
• Sekretariat
Gabriela Anlauf – [email protected]
• IT / Labore
Sabine Schröter – [email protected]
Sam Joachim – [email protected]
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Dekan
FB Wirtschaft, Verwaltung und Recht
• Vorsitzender des Fachbereichsrates
Prof. Dr. Mike Steglich – [email protected]
• Stellv. Vorsitzender des Fachbereichsrates
Prof. Dr. Stefan Strassner – [email protected]
• Studiengangssprecher Wirtschaft und Recht
Dr. Greg Bond – [email protected]
• Studiengangssprecher Verwaltung und Recht
RD Bernt Kuklinski – [email protected]
• Studiengangssprecher Europäisches Management
Prof. Dr. Gerhard Mewes – [email protected]
Die Kontaktdaten, Sprechstunden usw. entnehmen Sie bitte der Webseite der TH
Wildau. Natürlich können Sie gerne auch die weiteren Kollegen/innen des
Fachbereiches bzw. der Hochschule ansprechen. Beispielsweise können Sie sich
zwecks Einrichtung eines User Accounts an das Hochschulrechenzentrum wenden
(u.a. an Frau Regina Mattigk – [email protected]).
Regelungen
Ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen ergeben sich zunächst aus dem zwischen
Ihnen und der TH Wildau geschlossenen Lehrauftrag. Darüber hinaus ergeben sich
die wesentlichen Verpflichtungen an Sie als Lehrkraft aus der Studien- und
Prüfungsordnung des Studienganges, in dem Sie tätig sind. Diese sowie weitere für
den Studiengang maßgebliche Dokumente finden Sie auf der zum Studiengang
gehörenden Unterseite der Fachbereichsseiten (s.o.).
Danach sind Sie einerseits für die ordnungsgemäße Durchführung der
Lehrveranstaltungen im Semester verantwortlich. Andererseits obliegen Ihnen die
zugehörige Prüfung sowie je nach Bedarf zwei Nachprüfungen.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel 15 Wochen Lehrveranstaltungen stattfinden
und sich daran ein Prüfungszeitraum von zwei Wochen anschließt. Der zugehörige
Nachprüfungszeitraum umfasst die beiden Kalenderwochen vor dem Beginn der
Lehrveranstaltungen des Folgesemesters. Ausnahmen hiervon bestehen darin, dass
sich die Vorlesungszeiträume im 4. und 6. Semester der Bachelorstudiengänge WR
und EM auf Grund der Praxis- bzw. Bachelorarbeitsphase verkürzen (aus dem dann
jeweils aktuellen Stundenplan ersichtlich) und dass die Prüfungsleistungen dann
generell in der letzten Vorlesungswoche zu erbringen sind.
Sollte es beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder einer anderen Verhinderung
erforderlich sein, Unterricht nachzuholen oder zu verlegen, verabreden Sie bitte die
entsprechenden Lehrveranstaltungstermine mit den Studierenden und sichern Sie
sich den erforderlichen Seminarraum, indem Sie mit einer entsprechenden Bitte auf
den Stundenplaner zugehen ([email protected] bzw. 03375 / 508 281 [Frau
Brandt]). Bitte informieren Sie Dekan, Sekretariat und Studiengangssprecher über die
Verlegung (gerne via Mail).
Grundsätzlich gilt, dass die Termine für die Prüfung sowie die erste
Wiederholungsprüfung innerhalb der ersten drei Vorlesungswochen festzulegen sind.
Bitte stimmen Sie diese unbedingt mit dem Stundenplaner ab. Er reserviert einen
passenden Raum und stellt die erforderliche Veröffentlichung der Termine im Internet
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sicher. Bitte achten Sie darauf, dass die Termine für so genannte Fachprüfungen
(z.B. Klausuren) in den zur Verfügung stehenden Prüfungszeiträumen liegen.
Sogenannte semesterbegleitende Fachprüfungen (z.B. Belegarbeiten) können auch
außerhalb der Prüfungszeiträume angesetzt werden.
Ob für Ihr Modul eine Fachprüfung (FP) oder semesterbegleitende Fachprüfung
(SFP) vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung des
jeweiligen Studienganges oder der Modulbeschreibung im Modulhandbuch (s.
Website des Studienganges).
Generell gilt für die Bachelor-Studiengänge, dass für die ersten drei Semester die
Prüfungsform „Klausur“ vorgeschrieben ist. Ein Wechsel der Prüfungsform ist nicht
möglich.
Berücksichtigen Sie bitte auch, dass die Prüfungsordnungen Vorgaben zu den
Prüfungsleistungen beinhalten. So ist festgelegt, dass die Mindestdauer für
Klausuren in den Bachelor-Studiengängen bei 90 und in den Master-Studiengängen
bei 120 Minuten liegt. Außerdem ist geregelt, dass eine Klausur nicht überwiegend
als Multiple Choice-Prüfung ausgelegt werden darf.
Bitte stellen Sie während der Prüfungen prüfungsgerechte Bedingungen sicher. Dazu
gehört, dass alle sinnvollen Maßnahmen ergriffen werden, um Täuschungsversuche
zu vermeiden. Täuschungsversuche sind mit der Note „5,0“ zu bewerten. In diesem
Fall wird eine Nachprüfung erforderlich (sofern der Studierende noch nicht alle drei
Prüfungsversuche „verbraucht“ hat. Zur Abnahme und Aufsicht der Prüfungen sind
nur Sie berechtigt. Eine gegebenenfalls erforderliche Übertragung der Rechte bedarf
der Zustimmung des Prüfungsausschusses.
Bewerten Sie die Prüfungsarbeiten bitte unbedingt innerhalb von maximal vier
Wochen nach der Prüfung (s.o.) und geben Sie in dieser Zeit das unterschriebene
Original der Prüfungsliste an die entsprechende Bearbeiterin im Sachgebiet
Studentische Angelegenheiten zurück. Bitte notieren Sie alle Gründe für die
Bewertung in der Prüfungsarbeit, und vergeben Sie bitte nur die Notenstufen 1,0 /
1,3 / 1,7 / 2,0 / … / 3,7 / 4,0 / 5,0 entsprechend den prozentualen Festlegungen aus
der Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges, in dem Sie tätig sind. Für die
Meldung der Noten an das Sachgebiet für studentische Angelegenheiten verwenden
Sie bitte den Vordruck, der Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Im
Sachgebiet Studentische Angelegenheiten ist folgende Mitarbeiterin für die
Studiengänge in unserem Fachbereich zuständig:
• Frau Ingeborg Jargstorf – [email protected]
Je Prüfung haben die Studierenden das Recht zur zeitnahen Einsichtnahme in die
Prüfungsleistung und dabei insbesondere zur Klärung von Fragen durch Sie. Die
Einsichtnahme muss also in Ihrer Regie erfolgen und kann nicht an das Sekretariat
delegiert werden. Zur Erfüllung dieser Anforderung können Sie beispielsweise einen
zentralen Termin zur Klausureinsicht rechtzeitig vor der Wiederholungsprüfung
festlegen. Bitte bewahren Sie schriftliche Prüfungsleistungen der Studierenden
mindestens so lange auf, wie Sie an der TH Wildau tätig sind. Sollte Ihre Tätigkeit
enden und die Prüfung nicht mindestens drei Jahre zurückliegen, wenden Sie sich
bitte an das Sekretariat, um die Archivierung der Prüfungsarbeiten seitens der TH
Wildau zu regeln.
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FB Wirtschaft, Verwaltung und Recht
Last but not least: Inhaltliches
Hinsichtlich der Literatur für Ihre Lehrveranstaltungen bitte ich Sie, auch die
elektronischen Medien einzusetzen, die in unserer Bibliothek zur Verfügung stehen.
Es handelt sich hierbei um mehrere hundert aktuelle e-Books sowie über 2.000
elektronische Fachzeitschriften! Der Zugang ist über http://www.thwildau.de/index.php?id=476 möglich. Sie können so beispielsweise e-Books von
Springer, die WISO-Datenbank oder auch die Juris-Datenbank nutzen.
Dozenten, die in den Master-Studiengängen Europäisches Management und
Wirtschaft und Recht (ab 2009) zum Einsatz kommen, bitte ich zu beachten, dass für
diese Lehrveranstaltungen entsprechend den Akkreditierungsvorgaben besondere
Anforderungen bezüglich der Wissenschaftlichkeit, Komplexität und
Interdisziplinarität gelten.
Insbesondere ist in den Fallstudien zum Master-Studiengang Europäisches
Management ebenso wie beim Bachelor-Studiengang Europäisches Management
ein Europa-Bezug zu beachten.
Herzlichen Dank
Liebe Damen und Herren, ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis. Die
Einhaltung der genannten Regelungen erleichtert das tägliche Miteinander in ganz
erheblichem Maße, sorgt für hohe Qualität des Angebotes unseres Fachbereiches
und unserer Hochschule und hilft Unklarheiten sowie beispielsweise etwaige Härten
durch notwendige Entscheidungen des Prüfungsausschusses zu vermeiden.
Ihr Dekan
Prof. Dr. Bertil Haack
Stand: Mai 2009
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