Direkte Demokratie auf Bundesebene?
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Direkte Demokratie auf Bundesebene?
Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. Abgabedatum: 04.04.2014 Universität: FernUniversität in Hagen Fachbereich: Kultur- und Sozialwissenschaften Studiengang: MA Governance Exposé: Hausarbeit Modul 1.4 Betreuer: Prof. Dr. Michael Stoiber von Tom Eich E-Mail: [email protected] Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. -1Inhalt 1 2 Einleitung 1 1.1 Direkte Demokratie auf Bundesebene? 1 1.2 Fallauswahl, methodisches Vorgehen und Aufbau 2 1.3 Definition: Direktdemokratische Elemente auf Bundesebene 3 Theoretische Ansätze 2.1 3 4 Rousseaus Theorie der Volkssouveränität, Tyrannei der Mehrheit und Prinzipal-Agenten-Theorie 4 2.2 Partizipatorische Demokratietheorien 6 2.3 Vetospieler-Theorie und „Robin-Hood-Tendenz“ von Demokratien 8 2.4 Analysekriterien für die Wirkung von direkter Demokratie 9 Die Wirkung von direkter Demokratie auf Bundesebene in der Schweiz 10 3.1 Direktdemokratische Elemente in Deutschland und der Schweiz 10 3.2 Tyrannei der Mehrheit durch Elemente direkter Demokratie? 13 3.3 Minderung des „Agency-Loss“ und Erhöhung der Responsivität repräsentativer Mechanismen? 3.4 15 Bessere Informiertheit der Bürger, hohe Beteiligungsraten und Zufriedenheit mit dem politischen System? 17 3.5 Welche Wirkung hat die direkte Demokratie auf die Staatstätigkeit? 19 3.6 Ökonomische Wirkungen der direkten Demokratie 21 4 Übertragbarkeit der Ergebnisse auf Deutschland 23 5 Fazit und Ausblick 26 Literatur 29 Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. -11 Einleitung 1.1 Direkte Demokratie auf Bundesebene? „Union und SPD wollen bundesweite Volksabstimmungen“ (Süddeutsche Zeitung 2013). Die Meldung aus der Koalitionsarbeitsgruppe „Innen und Recht“ am 11. November 2013 schien der Durchbruch für die Einführung von direkter Demokratie auf Bundesebene zu sein. Die beiden Vorsitzenden der Koalitionsarbeitsgruppe Hans-Peter Friedrich (CSU) und Thomas Oppermann (SPD) hatten sich zuvor im Rahmen der Koalitionsverhandlungen 2013 auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag zur direkten Demokratie geeinigt. Dieser sah sowohl Volksentscheide zu wichtigen europapolitischen Entscheidungen wie auch deren generelle Einführung auf Bundesebene vor. Die Freude der Befürworter währte jedoch nur kurz: Wenig später wurde deutlich, dass der Formulierungsvorschlag der Vertreter von SPD und CSU – beide Parteien hatten Elemente direkter Demokratie bereits in ihren jeweiligen Wahlprogrammen propagiert – nicht mit den Vertretern der CDU abgestimmt war und so auch nicht deren Zustimmung finden würde. (vgl. FAZ.NET 2013) Die Ablehnung der CDU führte somit dazu, dass der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags, der am 16. Dezember 2013 von den Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD final unterzeichnet wurde, keine Formulierungen für die Einführung von direktdemokratischen Elementen auf Bundesebene enthält. (vgl. CDU / CSU / SPD 2013) Auch in Zukunft scheint daher zu gelten: „So lange 34 Prozent der Deutschen bei einer Bundestagswahl der CDU ihre Stimme geben, wird es keine Volksentscheide auf Bundesebene geben“ (Kelber 2013). Obwohl seit Jahren eine stabile Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene befürwortet (vgl. FAZ 2010, S. 5), ist deren Einführung zum wiederholten Mal gescheitert. Bereits am 7. Juni 2002 verfehlte der Gesetztentwurf der rot-grünen Koalition zur Einführung von Volksinitiativen und Volksentscheiden auf Bundesebene im Bundestag die notwendige Mehrheit. Obwohl der Entwurf damals eine breite Zustimmung der Abgeordneten erhielt – 348 Abgeordnete stimmten bei 199 Gegenstimmen für das Volksentscheidsgesetz – scheiterte die Vorlage an der notwendigen Zweidrittelmehrheit durch die Gegenstimmen von Union und Teilen der FDP. Während die Befürworter von direkter Demokratie auf Bundesebene auf ein gestiegenes Beteiligungs- und Entscheidungsbedürfnis der Bevölkerung verweisen und die erwarteten positiven Effekte von Volksentscheiden auf Bundesebene hervorheben (vgl. Roth 2002, S. 515), sehen Gegner hierin eine Entwertung des Parlaments und die Gefahr eines Systemwechsels von der „repräsentativen Demokratie und dem parlamentarischen Regierungssystem hin zu einer plebiszitären Demokratie“ (Bosbach Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. -22002, S. 518), der mit einer Vielzahl von Nachteilen verbunden sei und so zu einer massiven Verschlechterung des Status quo führe. (vgl. Bosbach 2002, S. 518 ff.; Die Zeit 2014, S. 55 f.) Doch welche Chancen und Risiken birgt die Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene in Deutschland tatsächlich? Ziel der Arbeit ist es, Antworten auf diese Fragestellung zu finden, indem zunächst die Wirkungen von direktdemokratischen Elementen auf Bundesebene am Beispiel der Schweiz analysiert werden und im Anschluss die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf Deutschland diskutiert parlamentarischen wird. Im Vergleich Regierungssystem zum bundesstaatlich Deutschlands mit organisierten wettbewerbsorientierter Regierungsbildung unterscheidet sich das politische System der Schweiz erheblich. Dabei weist die ebenfalls bundesstaatliche organisierte Schweiz ein Regierungssystem eigener Prägung aus, das häufig als „Direktorialsystem“ oder „halbdirekte Demokratie“ bezeichnet wird. Im Vergleich zu Deutschland zeichnet sich das politische System der Schweiz dabei durch eine weitreichende Autonomie der Kantone, stark ausgebaute direktdemokratische Elemente auf allen Ebenen und ein ausgeprägtes Konkordanzsystem aus. (vgl. Linder 1999, S. 235 ff.) 1.2 Fallauswahl, methodisches Vorgehen und Aufbau Bei der Fallauswahl wurde die Schweiz als Vergleichsfall gewählt, da diese als Musterbeispiel und Quasi-Experiment für die Beurteilung der Wirkung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene im Kontext eines wohlhabenden Landes gilt. Im Vergleich zu weiteren Staaten in Europa wie Dänemark, Italien und Irland, bei denen direktdemokratische Elemente auf Bundesebene eine beträchtliche Rolle spielen, zeichnet sich die Schweiz zudem durch die mit Abstand höchste Anzahl von nationalen Referenden, die längste direktdemokratische Tradition und - mit vier verschiedenen Instrumenten - durch die konsequenteste Umsetzung von direkter Demokratie auf Bundesebene aus (vgl. Schmidt 2010, S. 339 ff.). Die Arbeit stützt sich dabei auf Ergebnisse empirischer Untersuchungen aus der Vergangenheit, da im Rahmen der Hausarbeit und wegen der zeitlichen Begrenzung eigene empirische Erhebungen nicht möglich sind. Auf Grund der bereits existierenden, ausführlichen Forschungsliteratur zum Beispiel „Schweiz“ sind hierdurch jedoch keine wesentlichen Qualitätseinbußen in Hinblick auf die Aussagekraft der Ergebnisse der vorliegenden Arbeit zu erwarten. In Bezug auf den Aufbau der Arbeit wird zum Abschluss von Kapitel eins definiert, was im Rahmen der Arbeit unter dem Begriff „direktdemokratische Elemente auf Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. -3Bundesebene“ zu verstehen ist. In Kapitel zwei werden die demokratietheoretischen Zugänge aufgezeigt, die für die Beantwortung der Fragestellung von zentraler Bedeutung sind. Hierzu werden zu Beginn des Kapitels Rousseaus Theorie zur Volkssouveränität, Überlegungen zur Tyrannei der Mehrheit sowie die Prinzipal-Agenten-Theorie, die der Beleuchtung des Verhältnisses von Wählern (Prinzipal) und Abgeordneten (Agent) dient, erläutert. Nachdem im Anschluss die zentralen Thesen der partizipatorischen Demokratietheorien aufgezeigt werden, werden nachfolgend Tsebelis‘ „VetospielerTheorie“ und Downs‘ Aussagen zur „Robin-Hood-Tendenz“ von Demokratien dargestellt, um Thesen für die Wirkung von direkter Demokratie in der Output-Dimension eines politischen Systems zu entwickeln. Aufbauend auf diesen Ausführungen werden abschließend für Kapitel zwei sowohl für die Input- als auch die Output-Dimension des politischen Systems, die Analysekriterien für die Wirkung von direkter Demokratie festgelegt. In Kapitel drei werden zunächst die direktdemokratischen Elemente in Deutschland und der Schweiz, mit Fokus auf die Bundesebene, zusammenfassend vorgestellt. Anhand der existierenden Forschungsliteratur werden anschließend die einzelnen Analysekriterien für die Schweiz geprüft und die Wirkungen von direkter Demokratie auf Bundesebene ausführlich dargestellt. Dabei wird der Fokus auf Forschungsergebnisse zur Wirkung von direkter Demokratie auf Bundesebene in der Schweiz gelegt. Wo diese nicht vorhanden sind, werden alternativ Forschungsergebnisse zu den Schweizer Kantone zur Beantwortung der einzelnen Fragestellungen herangezogen. Auf Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen der politischen Systeme wird nachfolgend in Kapitel vier diskutiert, inwiefern die Ergebnisse der Schweiz auf Deutschland übertragbar sind. Den Schluss bildet Kapitel fünf, in dem die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und mögliche Entwicklungen in Hinblick auf die ursprüngliche Fragestellung der Arbeit aufgezeigt werden. 1.3 Definition: Direktdemokratische Elemente auf Bundesebene Als „direktdemokratische Elemente auf Bundesebene“ werden im Rahmen dieser Arbeit folgende Verfahren verstanden, die auf Bundesebene stattfinden, gesamtstaatliche Wirkung entfalten, verbindlich sind und sich auf politische Sachfragen beziehen. 1. Volksinitiative: Verfahren, die durch Personen oder Gruppen von Wahlberechtigten ausgelöst werden (Volksbegehren) und in einen Volksentscheid münden können. 2. Referenden: Verfahren, bei denen Parlamentsbeschlüsse einer Volksabstimmung unterworfen werden – entweder nach festgelegten Normen wie einer Verfassungsvorschrift (obligatorisches Referendum) oder nach Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften von Wahlberechtigten (fakultatives Referendum). Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. -4Plebiszite, die durch Staatsorgane (Regierung, Parlamentsmehrheit etc.) ausgelöst werden und wegen ihrer strategischen Manipulierbarkeit häufig in der Kritik stehen, werden im Rahmen dieser Arbeit ebenso wenig als direktdemokratische Elemente betrachtet wie die Direktwahl von Repräsentanten – beispielsweise der (Ober-) Bürgermeister in deutschen Kommunen. (vgl. Schiller 2002, S. 13 ff.) 2 Theoretische Ansätze 2.1 Rousseaus Theorie der Volkssouveränität, Tyrannei der Mehrheit und Prinzipal-Agenten-Theorie Der Begriff „direkte Demokratie“ ist – auch wenn er ihn selbst nicht verwendet hat – theoriegeschichtlich eng verbunden mit Rousseau und seinem Werk „Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundzüge des Staatsrechts“, in dem er seine radikale Theorie der Volkssouveränität entwickelt (vgl. Schiller 2002, S. 27 f.). Rousseau argumentiert darin, dass politische Herrschaft mit den Grundprinzipien von Freiheit und Gleichheit nur dann vereinbar ist, wenn sie in Theorie und Praxis der Freiheit und Gleichheit aller entspringt. Souveränität dürfe daher nicht an Repräsentanten delegiert werden, sondern müsse zwingend beim Volk selbst verbleiben – sie sei unteilbar und unveräußerlich. „Jedes Gesetz, das das Volk nicht selbst beschlossen hat, ist nichtig; es ist überhaupt kein Gesetz. Das englische Volk glaubt frei zu sein – es täuscht sich gewaltig, es ist nur frei während der Wahl der Parlamentsmitglieder; sobald diese gewählt sind, ist es Sklave, ist es nichts.“ (Rousseau 1977, S. 211) Rousseau beschreibt dabei die Republik als Gemeinwesen, das aus der Volkssouveränität hervorgeht und nur auf der Basis von Einstimmigkeit legitim errichtet werden kann. In dieser müssten die Gesetzgeber als republikanische Gemeinschaft mit sich als Adressaten der Gesetzgebung identisch sein. Direkte Demokratie, die in der Volkssouveränität verankert ist, wäre daher mit Bezug zur Gegenwart nicht nur auf die Verfassungsgebung und die Errichtung von Institutionen beschränkt, sondern beträfe ebenso die grundlegende Gesetzgebung und wiederkehrende Gesetzesmaterien. (vgl. Schiller 2002, S. 27 f.) Im Kern stellen Rousseaus Ausführungen jedoch einen theoretischen Idealtyp von Demokratie dar. In der Praxis sah Rousseau seine ideale Demokratie maximal für kleine Gemeinwesen geeignet, obwohl für ihn auch hier wichtige Rahmenbedingungen wie eine „weitgehende Gleichheit der gesellschaftlichen Stellung und der Vermögen“ (Rousseau 1977, S. 149) in der Regel nicht gewährleistet waren. Für Rousseau kam eine Direktdemokratie somit aus Praktikabilitätsgründen in der Realität kaum in Frage. Dennoch berufen sich auch heute viele Fürsprecher der direkten Demokratie auf Rousseau und obwohl seine Lehre der Volkssouveränität sowie seine Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. -5Fundamentalopposition zum Repräsentationsprinzip überwiegend normativ geprägt und kaum empirisch belegt sind, bleiben diese trotz aller Kontroversen bis heute höchst einflussreich (vgl. Schmidt 2010, S. 90 f.). Im Gegensatz zu Rousseau argumentieren Theoretiker wie John Stuart Mill oder die Autoren der Federalist Papers für eine Delegierbarkeit der Volkssouveränität. Nicht nur aus Praktikabilitätsgründen, sondern auch aus normativen Aspekten plädieren diese für die Repräsentative Demokratie als beste Regierungsform (vgl. Schmidt 2010, S. 133 f.; Steinberg 2013, S. 156 f.). Für die Autoren der Federalist Papers ist eine Direktdemokratie keinesfalls anzustreben, da diese keine Mechanismen gegen die Durchsetzung leidenschaftsgetriebener Partikularinteressen besitze und in ihr die Tyrannei der Mehrheit drohe. Volksabstimmungen würden ferner die deliberativen und kompromissfördernden Mechanismen parlamentarischer Entscheidungsprozesse fehlen, welche sich tendenziell positiv auf die Anliegen von Minderheiten auswirken. Um das öffentliche Wohl und die privaten Rechte gegen eine Mehrheit von Sonderinteressen zu verteidigen, sei daher eine Regierungsform mit Repräsentativsystem, in der die Wahl gemeinwohlorientierter Repräsentanten erfolgt und die Freiheitssicherung durch eine mehrfach gesicherte Gewaltenteilung und -Verschränkung gewährleistet wird, von zentraler Bedeutung (vgl. Hamilton / Jay / Madison 1982, S. 50 ff.). Nimmt man ein repräsentativ-demokratisches Regierungssystem hingegen als gegeben an und richtet den Fokus auf das Verhältnis von Repräsentanten und Repräsentierten, bietet sich hierfür die Prinzipal-Agenten-Theorie als Analyserahmen an (vgl. Henke 2011, S. 25 ff.). Bereits Rousseau hatte dieses Verhältnis im Blick, lehnte das Repräsentationsprinzip jedoch noch grundlegend ab. Die Prinzipal-Agenten-Theorie ist ein ursprünglich aus der Wirtschaftswissenschaft kommendes Modell der Neuen Institutionenökonomik, Parlamentariern das sich beziehungsweise auf das zwischen Verhältnis Wählern zwischen und Wählern Regierung in und einer repräsentativen Demokratie übertragen lässt (vgl. Eder 2009, S. 45 ff.). Aus dieser theoretischen Perspektive betrachtet, nehmen die Wähler in einer repräsentativen Demokratie die Rolle des Prinzipals ein, der die Abgeordneten dazu beauftragt, als Agenten im Sinne der Wähler zu handeln. Die Prinzipal-Agenten-Theorie konstatiert dabei grundsätzlich ein Prinzipal-Agenten-Problem, da davon auszugehen ist, dass der Agent nicht ausschließlich im Sinne des Prinzipals handelt, sondern gleichzeitig eigene Interessen verfolgt. Da der Agent in der Regel über einen Informationsvorsprung verfügt, kann dieser zudem nicht vollständig vom Prinzipal kontrolliert werden. In diesem Zusammenhang argumentieren Gerken und Schick, dass das Prinzipal-Agenten- Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. -6Problem in der Beziehung zwischen Wählern und Abgeordneten im Vergleich zu anderen Lebensbereichen sogar besonders ausgeprägt sei: Das tatsächliche Handeln eines Abgeordneten sei für den Wähler schwer nachzuvollziehen, eine Sanktionierung sei ausschließlich an den Wahlterminen möglich und Parlamentarier seien häufig vorrangig an der eigenen Wiederwahl interessiert und weniger daran, die optimalen Ergebnisse für ihre Wählerschaft zu erreichen (vgl. Gerken / Schick 2002, S. 525 f.). Die Differenz zwischen den Interessen des Prinzipals und den tatsächlich gelieferten Ergebnissen wird als „Agency-Loss“ (Bergmann / Müller / Strøm 2003, S. 23 ff.) bezeichnet. In diesem Zusammenhang lässt sich aus theoretischer Perspektive argumentieren, dass die Existenz von direktdemokratischen Verfahren den Prinzipalen ein zusätzliches Instrument an die Hand gibt, um die Agenten an ihre Interessen zu binden, wodurch der „Agency-Loss“ verringert werden kann (vgl. Eder 2000, S. 45 ff.). 2.2 Partizipatorische Demokratietheorien Vertreter der Partizipatorischen Demokratietheorien wie Pateman, Bachrach und Barber kritisieren den gegenwärtigen Zustand liberaler Demokratien sowohl in Hinblick auf ihre theoretische Begründung als auch im Sinne deren tatsächlichen Realisierung. Der demokratische Prozess erschöpfe sich dabei in aller Regel in der Aggregation von individuellen Präferenzen, die unabhängig von ihrer ethischen Qualität gleichgewichtet werden, wobei der Sinn für das Gemeinwohl der Gesellschaft verloren ginge. Zudem seien die existierenden liberalen Demokratien faktisch nur am Output interessiert. (vgl. Heidenreich / Schaal 2006, S. 195 f.) Im Vergleich zu anderen Theorierichtungen liegt der Fokus der partizipatorischen Demokratietheorie auf dem Input des politischen Systems. Ihre Vertreter befürworten dabei die politische Beteiligung möglichst vieler Bürger an möglichst vielen Themenkomplexen. Politische Partizipation bedeutet für sie zunächst einen Wert an sich, der eine erzieherische Funktion habe, die Integrationskraft der Demokratie stärke und zu autonomieschonenderen Problemlösungen führe (vgl. Schmidt 2010, S. 236 ff.). Ihr Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Demokratie basiert in erster Linie auf einer „Ausweitung und Vertiefung des demokratischen Prozesses“ (Bachrach 1970, S. 118.), wobei mehr Demokratie die Regierbarkeit eines Gemeinwesens erleichtere und eine zunehmende Beteiligung die Chancen für eine verständigungsorientierte Konfliktbewältigung erhöhe. (vgl. Bertelsmann Stiftung 2004, S. 21.) Ihr optimistisches Staatsbürgerbild unterstellt dabei, dass der durchschnittliche Staatsbürger grundsätzlich zu mehr und besserer Beteiligung in der Lage sei oder hierzu durch eine entsprechende Institutionalisierung der Willensbildungsprozesse und damit verbundener Lern- und Aufklärungsprozesse zumindest befähigt werden könne. Dabei gehen die Vertreter partizipatorischer Theorien davon aus, dass der Prozess einer Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. -7verstärkten Beteiligung zu einer Transformation hin zu einem verantwortungsbewussten Staatsbürger – ähnlich der Terminologie Rousseaus vom „Bourgeois“ zum „Citoyen“ – führe. Zu den Funktionsvoraussetzungen der partizipatorischen Theorien gehöre dabei vor allem eine hohe und stetig wachsende Anzahl von Teilnehmern an Beteiligungsprozessen (vgl. Schmidt 2010, S. 240 f.). Befürworter verweisen darauf, dass ein großer Anteil der Anliegen der Partizipatorischen Demokratietheorien in der Direktdemokratie nach Schweizer Art verwirklicht werden könnte (vgl. Schmidt 2010, S. 241). In diesem Zusammenhang sind auch für Barber nationale Volksbegehren und Volksabstimmungsverfahren über die Gesetzgebung elementare Bestandteile seines Modells einer starken Demokratie. Barber argumentiert dabei ebenfalls, dass Volksbegehren und Volksabstimmungen durch nationale Diskussionsprozesse zu einem permanenten Erziehungsprozess möglichst vieler tugendhafter Bürger beitragen (vgl. Barber 1984, S. 281 ff.). Da die Qualität des Outputs des politischen Prozesses vor allem von den Tugenden und Einstellungen der Bürger abhänge, führe die Umsetzung des Modells einer starken Demokratie letztendlich auch hier zu einer deutlichen Verbesserung (vgl. Heidenreich / Schaal 2006, S. 198). Kritiker der Partizipatorischen Demokratietheorien kritisieren in erster Linie das zu optimistische Menschenbild. In der Realität seien die Bürger nur selten willens und fähig, gemeinwohlorientiert zu agieren; stattdessen würden sie vor allem nach ihrem Eigennutz streben. Zudem sei die Informiertheit über politische Sachverhalte und das Interesse an politischen Fragestellungen bei der großen Masse der Wähler sehr niedrig, was bei einem begrenzten Zeitbudget zu geringen Beteiligungsquoten führe. In diesem Zusammenhang wird auch das Argument der Transformation der Menschen zu tugendhaften Staatsbürgern als theoretisch nicht fundiert kritisiert. Es handele sich hierbei um normativ sympathische Mutmaßungen, die jedoch weder theoretisch untermauert noch empirisch gedeckt seien. Weitere Kritik entfacht die Eindimensionalität der Partizipatorischen Demokratietheorien: Der Fokus auf Partizipation vernachlässige andere wichtige Ziele der Demokratie wie Effektivität und Effizienz, wodurch das Zielmodell der Partizipatorischen Theorien durch die mangelnde Berücksichtigung anderer Zielgrößen von geringer Komplexität sei. Trotz vielfältiger Kritik liegt die Stärke Partizipatorischer Demokratietheorien vor allem darin, die Lücke zwischen Ist- und Idealzustand der politischen Beteiligung in einem politischen System zu beleuchten und nach Mitteln jenseits des Marktplatzes zu suchen, um diese Lücke beispielsweise durch direktdemokratische Beteiligungsformen zu schließen (vgl. Schmidt 2010, S. 246 ff.; Heidenreich / Schaal 2006, S. 204 f.). Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. -82.3 Vetospieler-Theorie und „Robin-Hood-Tendenz“ von Demokratien Mit Blick auf den Output eines politischen Systems hat Georg Tsebelis mit der Vetospieler-Theorie einen theoretischen Ansatz entwickelt, mit dessen Hilfe er die Stabilität oder Veränderbarkeit politischer Entscheidungen aufzeigen will. Dabei versucht er, die Bedingungen politischer Dynamik und politischer Blockade an Hand der Anzahl und Arten an Vetospielern zu erklären. Die Vetospieler-Theorie beruht wesentlich auf Annahmen der Rational-Choice-Theorie, wodurch vorausgesetzt wird, dass sich politische Akteure rational verhalten und zielgerichtet agieren. Vetospieler beschreibt Tsebelis dabei als Akteure, deren Zustimmung notwendig ist, um einen politischen Status Quo zu ändern. In diesem Zusammenhang unterscheidet er institutionelle Vetospieler, deren Vetomacht verfassungsrechtlich festgeschrieben ist und parteipolitische Vetospieler. Die Wahrscheinlichkeit einer Veränderung des Status quo hängt dabei zentral von der Anzahl der Vetospieler ab (vgl. Haas / Obrecht / Riescher 2011, S. 97 ff.). Auf die Entwicklung der Staatstätigkeit angewandt, besagt die Vetospieler-Theorie, dass das staatsinterventionistische Engagement einer Regierung umso geringer ist und Politikwandel umso eher blockiert wird, desto mehr institutionelle Vetospieler dieser entgegenstehen. Tsebelis zählt dabei direktdemokratische Elemente explizit zu den institutionell verankerten Vetospielern, die innerhalb eines politischen Systems eine Bremswirkung in Bezug auf die Staatstätigkeit einer Regierung entfalten (vgl. Tsebelis 2002, S. 116 ff.). Im Gegensatz zu Tsebelis argumentiert Downs im Rahmen seiner Ökonomischen Theorie der Demokratie, dass demokratische Regierungen und die Stimmbürgerschaft innerhalb einer Demokratie grundsätzlich zu redistributiven Maßnahmen im Sinne der Umverteilung von Einkommen von Reichen zu Armen neigen. Dieser sogenannten „Robin-Hood-Tendenz“ folgend, führe eine zunehmende direktdemokratische Bürgerbeteiligung zu steigenden Steuersätzen und -Einnahmen sowie einer wachsenden Staatstätigkeit (vgl. Downs 1968, S. 291; Wagschal 1997, S.224). Die „Robin-HoodTendenz“ wird zudem mit einer in der Praxis häufig linksschiefen Einkommensverteilung begründet: Wenn das Medianwählereinkommen unter dem Durchschnittseinkommen liege, begünstige dies bei Volksabstimmungen mit Mehrheitsregel eine Umverteilung der Einkommen (vgl. Obinger / Wagschal 2000, S. 468). Der expansive Effekt der direkten Demokratie wird in diesem Zusammenhang vor allem dem Instrument der Volksinitiative zugeschrieben, da diese im Gegensatz zu obligatorischen oder fakultativen Referenden eine Veränderung des Status quo anstrebe. Aus theoretischer Perspektive kann die Volksinitiative dabei sowohl direkt als auch indirekt wirken. Direkt wirkt sie dann, wenn durch sie eine bisher unberücksichtigte Forderung erfolgreich in das politische System Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. -9eingebracht wird. Indirekt wirkt die Volksinitiative, wenn der Druck eines Volksbegehrens die Regierung dazu veranlasst, zumindest Teile der gewünschten Veränderung in die Tat umzusetzen. Insbesondere das Instrument der Volksinitiative führe damit zu einem höheren Grad an Staatsintervention und höheren Steuereinnahmen zur Finanzierung der ausgebauten Staatstätigkeit (vgl. Vatter 2007, S. 89). 2.4 Analysekriterien für die Wirkung von direkter Demokratie Welche Wirkung hat die direkte Demokratie auf Bundesebene in der Schweiz? Um diese Frage beantworten zu können, werden nachfolgend, aufbauend auf den vorangegangenen Ausführungen, Analysekriterien definiert, die in Kapitel drei für die Schweiz untersucht werden. Dabei erfolgt eine Differenzierung der Kriterien nach Inputsowie Output-Dimension des politischen Systems (vgl. Hartmann / Offe 2011, S. 77 f.). Bei der der Fokussierung auf die Input-Dimension des politischen Systems werden die Wirkungen direktdemokratischer Elemente auf die Einbeziehung der Präferenzen der Bürger sowie deren Akzeptanz für das Zustandekommen von Entscheidungen analysiert. Um die Wirkung in der Input-Dimension im Detail zu beurteilen, sollen nachfolgend folgende Kriterien untersucht werden: A. Tyrannei der Mehrheit durch Elemente direkter Demokratie? Bereits die Federalists waren misstrauisch gegenüber Volksentscheiden, und in der Literatur wird die Gefährdung von Minderheiten- und Grundrechten immer wieder als potenzielle Schwäche direkter Demokratie genannt (vgl. Christmann 2012, S. 62 ff.). Nachfolgend wird daher untersucht, ob - beziehungsweise in welcher Form Minderheiten in der Schweiz durch direktdemokratische Verfahren benachteiligt werden. B. Minderung des „Agency-Loss“ und Erhöhung der Responsivität repräsentativer Mechanismen? Mit Bezug auf die Prinzipal-Agenten-Theorie wird für die Schweiz untersucht, inwiefern direktdemokratische Verfahren für eine erhöhte Responsivität des repräsentativen Systems für die Präferenzen der Bürger sorgen. Zudem wird untersucht, ob die Prinzipal-Agenten-Beziehung zwischen Wählern und Abgeordneten durch die direkte Demokratie in der Schweiz beeinflusst und der „Agency-Loss“ reduziert wird. Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 10 C. Bessere Informiertheit der Bürger, hohe Beteiligungsraten und Zufriedenheit mit dem politischen System? Mit diesen Kriterien wird untersucht, ob die von Vertretern der Partizipatorischen Demokratietheorien postulierten Wirkungen für die Schweiz in der Praxis nachweisbar sind. Da eine Messung von „Tugendhaftigkeit“ in der Praxis kaum möglich ist, wird stattdessen untersucht, ob direktdemokratische Verfahren Lernprozesse in Gang setzten und so zu einer besseren Informiertheit der Bürger über politische Sachverhalte führen. Zudem wird untersucht, ob die vorhandenen Beteiligungsrechte in der Praxis auch zu hohen und steigenden Beteiligungsraten führen. Abschließend für die Input-Dimension wird der Frage nachgegangen, ob die existierenden direktdemokratischen Elemente in der Schweiz auch von den Bürgern als Wert an sich wahrgenommen werden und diese so zu einer höheren Zufriedenheit mit dem politischen System führen. Mit Fokus auf die Output-Dimension des politischen Systems wird nachfolgend analysiert, inwiefern direktdemokratische Elemente dazu führen, dass die Qualität von politischen Entscheidungen gesteigert und der Outcome des Systems verbessert wird. Um die Wirkung von direkter Demokratie in der Output-Dimension im Detail zu beurteilen, werden nachfolgend folgende Kriterien untersucht: D. Welche Wirkung hat die direkte Demokratie auf die Staatstätigkeit? Hierzu wird beurteilt, ob die direktdemokratischen Verfahren in der Schweiz die staatlichen Interventionen bremsen oder zu einer Expansion von Besteuerung und Staatstätigkeit führen. Zudem wird untersucht, ob für die direkte Demokratie in der Schweiz eine innovationshemmende Wirkung im Sinne eines „Status-quo-Bias“ nachweisbar ist. E. Ökonomische Wirkungen der direkten Demokratie Abschließend für die Output-Dimension wird untersucht, inwiefern positive oder negative Effekte von direkter Demokratie in Bezug auf den ökonomischen Outcome im Sinne der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Schweiz nachweisbar sind. 3 Die Wirkung von direkter Demokratie auf Bundesebene in der Schweiz 3.1 Direktdemokratische Elemente in Deutschland und der Schweiz Die Bundesrepublik Deutschland ist in erster Linie eine repräsentative Demokratie. In aller Regel liegt die Entscheidungskompetenz für Sachentscheidungen und die Besetzung von Ämtern auf den einzelnen Ebenen bei gewählten Repräsentanten. In Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 11 diesem Zusammenhang direktdemokratische werden Rechte dem eingeräumt Volk (vgl. im Kost Grundgesetz 2008, S. auch 66). kaum Außer zu Länderneugliederungen (Art. 29 GG) existieren keine bundesrechtlichen Regelungen, und auch hier finden Volksentscheide nur in den betroffenen Regionen statt. Im Vergleich zur Bundesebene erfahren Elemente direkter Demokratie in Deutschland jedoch sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene seit den 1990er Jahren einen deutlichen Bedeutungszuwachs. Obwohl sich die Verfahren innerhalb der einzelnen Länder in Bezug auf Themen und Quoren unterscheiden, können dem deutschen Verfahrenstypus gemeinsame zentrale Merkmale zugeschrieben werden. Dabei kennzeichnen direktdemokratischen Verfahren in Deutschland in erster Linie eine starke Themenrestriktion, die insbesondere haushaltsrelevante Themen weitgehend ausschließt. Zudem müssen Volks- (Länderebene) bzw. Bürgerbegehren (kommunale Ebene) ein vergleichsweise hohes Stimmenquorum von ca. 10 Prozent erreichen, um die Durchführung eines Volks- oder Bürgerentscheides zu erreichen. Für den Erfolg der Entscheide ist wiederum ein relativ restriktives Zustimmungsquorum von ca. 25 Prozent aller Stimmberechtigten erforderlich, das sich ebenso wie das Quorum zu Volks- und Bürgerbegehren je nach Bundesland unterscheidet. Mit der Ausnahme von Bayern und Hessen, wo Änderungen der Landesverfassung durch ein Referendum bestätigt werden müssen, sowie Sonderregelungen in Berlin und Bremen, spielen obligatorische Referenden in Deutschland ebenso wenig eine Rolle wie fakultative Referenden. In der Praxis wurden die direktdemokratischen Elemente auf Landesebene bisher nur mäßig genutzt und so kam es von 1946 bis 2005 in Deutschland insgesamt lediglich zu 13 Volksentscheiden auf Landesebene, denen 52 Volksbegehren vorausgingen. Auf kommunaler Ebene kam es hingegen bis 2005 zu 2993 Bürgerbegehren und 1225 Bürgerentscheiden, wobei knapp die Hälfte davon allein in Bayern stattfanden. Dabei ist die hohe Zahl an Bürgerentscheiden in Bayern sowohl auf die geringsten Themenrestriktionen – insbesondere Themen der Bauleitplanung sind erlaubt – als auch auf günstige Quorumsregelungen zurückzuführen (vgl. Schiller 2007, S. 115 ff.). Im Vergleich zu Deutschland kann das Volk in der Schweiz sowohl auf kommunaler, Landes- als auch auf Bundesebene umfassend direkt mitwirken. Obwohl die Volksvertretungen weiter existieren, haben die Bürger der Schweiz vielfältige Möglichkeiten politische Sachentscheidungen zu korrigieren. Die Schweiz wird daher häufig als „das funktionierende Beispiel einer halbdirekten Demokratie“ (Heussner / Jung 2001, S. 115) bezeichnet. In dieser haben Kantone und Gemeinden bedeutende Kompetenzen und politische Gestaltungsspielräume. Eine Vielzahl von Gesetztgebungskompetenzen, insbesondere im Steuerrecht, verbleibt dabei auf Ebene Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 12 der 26 Kantone beziehungsweise Halbkantone. Direktdemokratischen Elemente haben daher in den Kommunen und Kantonen große Bedeutungen. In allen Kantonen der Schweiz existiert das obligatorische Verfassungsreferendum, die Initiative auf Total- oder Teilrevision der Verfassung sowie die Gesetzesinitiative. Zudem sind fakultative und obligatorische Gesetzes- und Finanzreferenden auf kantonaler Ebene fest verankert, wodurch die direktdemokratischen Elemente auf kantonaler Ebene noch stärker ausgebaut sind als im Bund (vgl. Heussner / Jung 2001, S. 115 ff.). Zwischen 1970 und 2003 wurden so in der Schweiz insgesamt 3709 Initiativ- und Referendungsabstimmungen auf kantonaler Ebene durchgeführt (vgl. Braun / Büchi / Kaufmann 2008, S. 131.). Aber auch auf Bundesebene der Schweiz existieren weitreichende Mitwirkungsrechte, die sich auf verschiedene Verfahren aufteilen. Neben dem obligatorischen Verfassungsreferendum existiert auf Bundesebene ebenfalls ein fakultatives Gesetzesreferendum, das durch 50.000 Stimmberechtigte (ca. 1 Prozent der Stimmberechtigten) oder acht Kantone ausgelöst wird. Dieses bewirkt, dass ein vom Parlament beschlossenes Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden muss und in Kraft tritt, wenn die einfache Mehrheit der Abstimmenden der Vorlage zustimmt (einfaches Volksmehr). Zudem können auf dem Wege der Volksinitiative 100.000 Stimmberechtigte (ca. 2 Prozent der Stimmberechtigten) einen Entwurf für eine Verfassungsänderung vorlegen. Dieser darf nur eine Materie behandeln, kann jedoch alle, insbesondere haushaltsrelevante Themen, umfassen. Zur Abstimmung einer erfolgreich eingereichten Volksinitiative hat das Parlament die Möglichkeit, zusätzlich einen Alternativvorschlag zur Abstimmung zu bringen und eine Abstimmungsempfehlung auszusprechen. Da eine erfolgreich eingereichte Volksinitiative spätestens nach ca. 4 Jahren zur Abstimmung gestellt werden muss, hat das Parlament zudem ausreichend Zeit, sich mit einer Volksinitiative zu befassen. Im Vergleich zum fakultativen Referendum sind für eine erfolgreiche Volksinitiative, ebenso wie bei einem obligatorischen Referendum, sowohl die Mehrheit der Abstimmenden als auch die Mehrheit der Kantone notwendig (Volks- und Ständemehr). Abstimmungsquoren wie sie in Deutschland festgeschrieben sind, sind den Schweizer Verfahren durchweg fremd. Die Abstimmungen zu den jeweiligen Initiativen finden in der Schweiz jährlich an jeweils zwei bis vier vorab festgelegten Abstimmungsterminen statt, an denen in der Regel ein bis vier Vorlagen zur Abstimmung stehen. Von 1848 bis 2008 kamen dabei 222 Verfassungsreferenden, 162 fakultative Referenden und 165 Volksinitiativen zur Abstimmung (vgl. Heussner / Jung 2001, S. 117 ff.; Linder 1999, S. 242 ff.; Neidhart 2002, S. 352 ff.). Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 13 3.2 Tyrannei der Mehrheit durch Elemente direkter Demokratie? Werden Minderheiten in der Schweiz durch direktdemokratische Verfahren benachteiligt? Kommt es in der Praxis zu einer Schwächung von Minderheitenrechten durch direktdemokratische Elemente? Nach einer ersten Studie zu diesem Themenkomplex aus dem Jahr 1998 (Frey / Goette 1998), die jedoch diverse methodische Schwächen aufweist, führten Danaci und Vatter im Jahr 2010 (Danaci / Vatter 2010) eine empirische Analyse der Wirkungen direkter Demokratie auf den Schutz von Minderheiten durch. Als Minderheiten im Rahmen dieser Untersuchung wurden „Menschen […] betrachtet, welche aufgrund eines unveräußerlichen oder schwer zu verändernden Merkmals Gefahr laufen, diskriminiert zu werden“ (Danaci / Vatter 2010, S. 207). Die direkten Effekte von direkter Demokratie auf den Minderheitenschutz wurden dabei unter Berücksichtigung aller Ergebnisse minderheitenrelevanter Volksentscheide in der Schweiz zwischen 1960 und 2007 analysiert. Im Detail wurde dabei untersucht, ob die insgesamt 193 minderheitenrelevanten Volksentscheide in der Schweiz – davon 46 auf Bundesebene und 47 auf kantonaler Ebene - den parlamentarischen Status quo verändert haben. Während über alle politischen Ebenen ca. 80% der Resultate den parlamentarischen Status quo nicht veränderten, waren die Ergebnisse von ca. 20% der untersuchten Abstimmungen nachteilhaft für die jeweiligen Minderheiten. Dabei war die Zahl der Volksabstimmungen mit einer schützenden Wirkung mit einem Anteil von 1,6% vernachlässigbar. Ferner zeigen die Ergebnisse, dass sich die Abstimmungen mit negativen Ergebnissen für die jeweiligen Minderheiten fast ausnahmslos auf den Ausbau von Minderheitenrechten bezogen. Der Abbau von Minderheitenrechten war hingegen kaum von den Effekten direkter Demokratie betroffen. Die Ergebnisse der Untersuchung weisen daher darauf hin, dass negative direkte Effekte von Elementen direkter Demokratie nur in Bezug auf den Ausbau von Minderheitenrechten zu erwarten sind – nicht aber in Bezug auf deren Abbau. Bei einer detaillierten Untersuchung der negativen Effekte auf die einzelnen Gruppen von Minderheiten liefert die Studie weiter interessante Ergebnisse: Während beispielsweise Behinderte und Homosexuelle keine Schlechterstellung erfuhren, war der Anteil an diskriminierenden Effekten von Volksabstimmungen bei der Gruppe der Ausländer mit 42% im Vergleich zu den anderen Untersuchungseinheiten am höchsten, gefolgt von religiösen Minderheiten mit einem Anteil von 25%. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Abstimmenden vor allem dann zum Nachteil einer Minderheit entscheiden, wenn diese „in der öffentlichen Wahrnehmung als schlecht integriert gilt und fremde Wertvorstellungen vertritt“ (Danaci / Vatter 2010, S. 211) – wobei Muslime als Ausländer und religiöse Minderheit von diesem Effekt gleich doppelt betroffen sind. Bei Minderheiten, mit denen sich die Mehrheit der Bevölkerung auf Basis gemeinsamer Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 14 Werte oder Sozialisation besser identifizieren kann, sind hingegen negative Effekte von direkter Demokratie kaum nachzuweisen (vgl. Danaci / Vatter 2010, S. 206 ff.). Um die Wirkung von Elementen direkter Demokratie auf den Schutz von Minderheiten zu beurteilen, müssen neben den direkten Effekten von direkter Demokratie auch deren indirekte Wirkungen untersucht werden. In diesem Zusammenhang weist Christmann die indirekten Wirkungen von direkter Demokratie für die Schweiz in einer Untersuchung zu den Wirkungen auf die Rechte religiöser Minderheiten auf kantonaler Ebene nach (vgl. Christmann 2010). Im Rahmen einer detaillierten empirischen, qualitativ vergleichenden Analyse der legislativen Prozesse zu den Anerkennungsregeln für Religionsgemeinschaften kommt Christmann dabei zu folgenden Ergebnissen: Da die Gefahr der anschließenden Ablehnung zu groß schien, wurden im Wege des klassischen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kaum liberale Anerkennungsregeln verabschiedet. Stattdessen wurden diese im Sinne einer Ausweichstrategie der Parlamentarier häufig erfolgreich im Rahmen von Totalrevisionen der einzelnen Verfassungen umgesetzt. Ziel dieser Vorgehensweise war es, durch die Einbettung der Anerkennungsregeln neben einer Vielzahl weiterer Themen die Gefahr der Ablehnung durch das Volk deutlich zu reduzieren. Die Analyse der parlamentarischen Debattenbeiträge zeigte in Bezug auf Muslime zudem, dass nicht der Islam an sich die Parlamentarier zu restriktiveren Anerkennungsregeln bewegte, sondern die Angst davor, dass das Volk eine Liberalisierung der Anerkennung in einem nachfolgenden Volksentscheid ablehnen würde. Wie Danaci und Vatter argumentiert auch Christmann auf Basis der Untersuchungsergebnisse abschließend, dass es bei der Beurteilung der Wirkung von direkter Demokratie auf den Minderheitenschutz entscheidend ist, um welche Minderheit es sich handelt und allgemeine Aussagen zu Fehlschlüssen verleiten (vgl. Christmann 2010, S. 17 ff.). Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse, dass Minderheiten, die gut in die Gesellschaft integriert sind, auch im Rahmen von direktdemokratischen Verfahren nicht schlechter gestellt werden als im parlamentarischen Prozess. Bei Minderheiten, die dagegen weniger Rückhalt in der Gesellschaft haben - wie beispielsweise Ausländer oder Muslime - ergeben sich jedoch, insbesondere bei dem Versuch ihre Minderheitenrechte auszubauen, im Rahmen direktdemokratischer Verfahren diskriminierende Effekte. Die Frage nach einer potenziellen „Tyrannei der Mehrheit durch Elemente direkter Demokratie“ muss somit differenziert beantwortet werden, wobei jedoch gerade in Hinblick auf den Abbau von Minderheitenrechten in der Schweiz von einer ausgeprägten Tyrannei der Mehrheit kaum die Rede sein kann. Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 15 3.3 Minderung des „Agency-Loss“ und Erhöhung der Responsivität repräsentativer Mechanismen? Wird die Prinzipal-Agenten-Beziehung zwischen Wählern und Abgeordneten durch die direkte Demokratie in der Schweiz beeinflusst und der „Agency-Loss“ reduziert? Im Zusammenhang mit dieser Fragestellung wurden zuvor bereits die Ergebnisse von Christmann, die die indirekte Wirkung von fakultativen Referenden auf den legislativen Prozess als „Damoklesschwert“ nachgewiesen haben, ausführlich dargestellt (vgl. Christmann 2010). Das Instrument des fakultativen Referendums bewirkt in der Schweiz zudem, dass referendumsfähige Gruppen und oppositionelle Kräfte frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden, um so bereits auf der parlamentarischen Ebene referendungsfeste Gesetze erarbeiten und verabschieden zu können (vgl. Schiller, S. 107.). Im Rahmen der Vernehmlassungen sichert Artikel 127 der Schweizer Bundesverfassung „interessierten Kreisen“ (Schweizerische Eidgenossenschaft 1999, Art. 127) sogar ein Anhörungsrecht vor Verabschiedung eines Gesetzes zu. So entfaltet das fakultative Referendum im politischen System der Schweiz vor allem eine starke indirekte Wirkung, da es – selbst wenn es selten zur Anwendung gelangt – organisierten Interessengruppen einen starken Einfluss auf den politischen Prozess sichert (vgl. Feld / Kirchgässner / Savioz 1999, S.26 ff.). Auf Grund einer mit acht Referenden sehr geringen Anzahl fakultativer Referenden zwischen 1961 und 1971 konstatiert Neidhart 1970 sogar den direkten „Funktionsverlust des fakultativen Referendums“ (Neidhart 1970, S. 266) und eine neue Form der „Verhandlungsdemokratie“ (Neidhart 1970, S. 286). Mittlerweile wird das fakultative Referendum jedoch auch wieder häufiger direkt eingesetzt (vgl. Feld / Kirchgässner / Savioz 1999, S.26). Im Vergleich zu fakultativen Referenden nutzen kleinere Außenseitergruppen und soziale Bewegungen das Instrument der Volksinitiative stärker als Parteien und Verbände. Obwohl von den bundesweit 165 Volksinitiativen zwischen 1848 und 2008 nur 9% an der Urne erfolgreich waren, bleibt das Instrument dennoch attraktiv, was sich auch an einer stark angestiegenen Nutzung seit den 1970er Jahren zeigt (vgl. Heussner / Jung 2001, S. 122 ff.). Dabei kommt der Volksinitiative eine Ventilfunktion zu, die es ermöglicht, für das Volk wichtige Themen, die nicht vom Parlament aufgegriffen werden, auf die politische Agenda zu bringen und zur Abstimmung zu stellen. Der direkte Erfolg ist dabei in der Schweiz zwar die Ausnahme, aber durchaus möglich, wie am Beispiel der Abstimmung zum Moratorium für den Bau neuer Atomkraftwerke im Jahr 1990 deutlich wird. Eine weitere Funktion der Volksinitiative ist deren Wirkung als Verhandlungspfand. Mit einem Anteil von ca. einem Drittel ziehen eine Vielzahl von Initianten, die ihre Vorlage bereits qualifizieren konnten, diese vor der Abstimmung Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 16 wieder zurück. In den meisten dieser Fälle konnte durch die drohende Abstimmung von den Initianten zuvor erreicht werden, dass zumindest Teile ihres Anliegens durch das Parlament berücksichtigt wurden. Eine dritte Funktion der Volksinitiative ist die Möglichkeit, neue Themen und Tendenzen auf die politische Tagesordnung zu setzen, die nicht beziehungsweise noch nicht mehrheitsfähig sind und daher von den etablierten politischen Kräften bisher ignoriert wurden. Beispiele hierfür sind Initiativen zur Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Jahr 1976 oder für eine Schweiz ohne Armee im Jahr 1989 (vgl. Linder 1999, S. 260 f.). In Bezug auf die Referendumsfähigkeit einzelner Gruppen ist es ferner von Bedeutung, den Aufwand und die Kosten für die einzelnen Verfahrensetappen in den Blick zu nehmen. Die Kosten der Unterschriftensammlung lagen dabei bei Volksinitiativen in der Vergangenheit zwischen ca. 200.000 und 600.000 Franken (ca. 165.000 bis 490.000 Euro) und bei fakultativen Referenden bei ungefähr der Hälfte. Trotz der Kosten waren bisher jedoch auch kleinere Bewegungen in der Lage, Initiativen erfolgreich zu lancieren, indem diese den Geldmangel durch zusätzliches Engagement ausglichen. Auch in der Abstimmungsphase zeigte sich in der Schweiz, dass eine unparteiische Informationsbroschüre des Bundesrates sowie Zeitungs-, Fernseh- und Radioberichte für die Orientierung der Bürger im Vordergrund standen und so eine deutliche Diskriminierung finanzschwacher Gruppen durch die Geldüberlegenheit konkurrierender Akteure im Abstimmungskampf weitgehend ausgeschlossen werden kann (vgl. Heussner / Jung 2001, S. 122 ff.). Diese Ausführungen zeigen, dass Politiker in der Schweiz durch die direkten sowie indirekten Wirkungen des fakultativen Referendums unter einem hohen Begründungsund Rechtfertigungsdruck stehen und einer großen Kontrolle unterliegen (vgl. Schiller 2002, S. 109). Zudem führen das „Damoklesschwert“ des Referendums und der damit verbundene Zwang, referendumsfeste Gesetze vorzulegen, dazu, dass die erwartete Mehrheitsmeinung des Stimmvolks bereits im Gesetzgebungsprozess adaptiert wird. Damit bestätigt sich die These, dass die Existenz von direktdemokratischen Verfahren in der Praxis zu einer Verringerung des „Agency-Loss“ führt. Zudem zeigt das Instrument der Volksinitiative, dass neue Themen erfolgreich auf die politische Tagesordnung gesetzt werden können. Insbesondere die Wirkung der Volksinitiative als Verhandlungspfand bewirkt, dass die Responsivität repräsentativer Mechanismen in der Schweiz deutlich erhöht werden kann. Abschließend muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass sich die Ergebnisse ausschließlich auf den Einfluss referendumsfähiger Interessen und Gruppen beziehen, wobei für die Schweiz nachgewiesen werden konnte, Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 17 dass hierzu auch kleinere soziale Bewegungen zählen und diskriminierende Effekte auf Grund fehlender finanzieller Mittel weitestgehend ausgeschlossen werden können. Kritiker betonen in diesem Zusammenhang dennoch, dass die direkte Demokratie in der Schweiz nicht die einzelnen Bürger, sondern Interessengruppen begünstige, da einzelne Personen auf Grund der hohen Transaktionskosten nicht in der Lage seien, ein Referendum zu lancieren (vgl. Kleinewefers 1997, S. 66). 3.4 Bessere Informiertheit der Bürger, hohe Beteiligungsraten und Zufriedenheit mit dem politischen System? Lassen sich die Thesen der Vertreter der partizipatorischen Demokratietheorien in der Praxis bestätigen? Führen die direktdemokratischen Verfahren in der Schweiz zu einer besseren Informiertheit der Bürger über politische Sachverhalte, zu einer höheren Zufriedenheit mit dem politischen System und zu steigenden Beteiligungsraten? In Bezug auf die Beteiligungsquoten auf Bundesebene hat Linder die Zeiträume zwischen 1980 und 1996 sowie zwischen 1970 und 1996 untersucht. Im Zeitraum 1980 bis 1996 beteiligten sich demnach im Schnitt ca. 40% an den einzelnen Volksentscheiden, wobei die Beteiligung zwischen den einzelnen Urnengängen stark schwankte und kein Trend im Sinne einer wachsenden Beteiligung erkennbar war. Vielmehr zeigte sich, dass die Beteiligungsraten stark themenabhängig waren und im Zeitraum von 1970 bis 1996 zwischen einem Minimum von 27% (Abstimmung über die Stabilisierung des Baumarktes) und einem Maximum von 79% (Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum) schwankten (vgl. Linder S. 278 ff.). Über einen längeren Zeitraum betrachtet, ist die Abstimmungsbeteiligung in der Schweiz sogar gesunken: Während in den fünfziger Jahren noch durchschnittlich 51% der Stimmberechtigten an den Abstimmungen teilnahmen, waren es in den sechziger Jahren noch 45%. Seit den siebziger Jahren pendelte sich die Beteiligung dann bei durchschnittlich ca. 40% ein (vgl. Feld / Kirchgässner / Savioz 1999, S.60). In Bezug auf die zweite Fragestellung kommen Benz und Stutzer zu dem Ergebnis, dass ausgebaute direktdemokratische Verfahren tatsächlich zu einem höheren Informationsniveau der Bürger über politische Sachverhalte führen. Basis der Untersuchung war hierbei eine Befragung von insgesamt ca. 7.500 Personen im Rahmen der Schweizer Nationalwahlen im Jahr 1995, die in allen 26 Kantonen der Schweiz durchgeführt wurde. Dabei unterscheiden sich die direktdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten im Vergleich der Kantone untereinander teilweise erheblich. Unter Berücksichtigung diverser Kontrollvariablen konnte im Rahmen der Untersuchung Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 18 nachgewiesen werden, dass die politische Informiertheit der Befragten mit dem Ausmaß der direktdemokratischen Beteiligungsrechte in ihrem Heimatkanton positiv korreliert ist. Zudem konnte nachgewiesen werden, dass ausgebaute direktdemokratische Beteiligungsrechte intensivere Diskussionen über politische Sachverhalte bewirken, die letztendlich ebenfalls in einem höheren Grad an Informiertheit münden (vgl. Benz / Stutzer 2004, S. 37 ff.). Auch die Beantwortung der dritten Fragestellung fällt eindeutig aus: Heussner und Jung weisen in diesem Zusammenhang auf die hohe Zufriedenheit der Schweizer mit ihrem politischen System hin. Mit einem Anteil von 88% der Bevölkerung sind die Schweizer dabei deutlich zufriedener mit ihrem System als die Deutschen, die im Vergleich nur eine Quote von 66% erzielen. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, in der nur 29% der Bevölkerung glauben, dass sie Einfluss auf das Regierungshandeln haben, bejahen diese Frage in der Schweiz immerhin 41%. Direkt befragt nach den Elementen direkter Demokratie in der Schweiz, bestätigen 85% der Schweizer, dass sie sehr beziehungsweise ziemlich stolz auf die Möglichkeit von Volksinitiativen und Referenden sind (vgl. Heussner / Jung 2001, S. 128). Die Ergebnisse zeigen damit, dass die existierenden demokratischen Elemente in der Schweiz von den Bürgern als Wert an sich wahrgenommen werden. Bestätigt werden diese Ergebnisse durch eine Untersuchung von Bernauer und Vatter, die in einem Vergleich von 24 Ländern nachweisen, dass die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem politischen System positiv mit den direktdemokratischer Partizipationsmöglichkeiten der Bürger korreliert ist (vgl. Bernauer / Vatter 2012, S. 456). Eine weitere komparative Studie zu den 26 Kantonen der Schweiz zeigt in diesem Zusammenhang, dass die positive Korrelation von Zufriedenheit mit dem politischen System und direktdemokratischen Verfahren besonders hoch ist, wenn der Fokus nicht auf die Existenz der Verfahren, sondern auf die Intensität deren Nutzung gelegt wird (vgl. Stadelmann-Steffen / Vatter 2011, S. 551). Zusammenfassend können somit die von den Vertretern der Partizipatorischen Demokratietheorien postulierten Wirkungen von direkter Demokratie durch die empirischen Ergebnisse aus der Schweiz weitgehend bestätigt werden. Dabei konnte sowohl eine bessere Informiertheit der Bürger über politische Sachverhalte als auch eine höhere Zufriedenheit der Bürger mit dem politischen System nachgewiesen werden. Einzig in Bezug auf die Beteiligungsraten konnte keine steigende Tendenz nachgewiesen werden, wobei geringe Beteiligungsraten vor allem auf weniger bedeutende Themen zurückzuführen sind. Bei wichtigen Themen wie dem Referendum zum EWR-Vertrag lag die Beteiligung dagegen bei knapp 80% lag. Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 19 3.5 Welche Wirkung hat die direkte Demokratie auf die Staatstätigkeit? Bestätigt sich These der Vetospieler-Theorie in Hinblick auf die Blockadewirkung von direktdemokratischen Elementen oder führen diese in der Schweiz zu einer „RobinHood-Tendenz“ im Sinne Downs und damit verbunden zu höheren Steuersätzen und -Einnahmen sowie einer wachsenden Staatstätigkeit? Kann für die Schweiz zudem eine innovationshemmende Wirkung im Sinne eines „Status-quo-Bias“ nachgewiesen werden? In diesem Zusammenhang kann Linder insbesondere für das Instrument des fakultativen Referendums auf Bundesebene einen deutlichen „Status-quo-Bias“ nachweisen. Dabei zeigt Linder für den Zeitraum zwischen 1970 und 1987, dass Referenden weder die politische Rechte noch die politische Linke, sondern stattdessen die Verteidiger des Status quo begünstigen, und Referenden somit eine innovationshemmende Wirkung zugeschrieben werden kann (vgl. Linder 1999, S. 255). Im Gegensatz dazu wird der Volksinitiative häufig eine starke Innovationswirkung zugeschrieben, die an dieser Stelle jedoch relativiert werden muss. Linder zeigt in Anlehnung an den „Status-quo-Bias“ von Referenden, dass auch Initianten von Volksinitiativen auf Bundesebene dazu gezwungen sind, ihre Forderungen an den Status quo anzulehnen, wenn sie diese als Verhandlungspfand nutzen oder in einem Volksentscheid erfolgreich umsetzen wollen. Eine hohe Innovationswirkung kann die Volksinitiative jedoch punktuell entfalten, wenn es den Initianten in erster Linie nicht um den Erfolg ihrer Forderung geht, sondern darum, ein Tabuthema auf die politische Agenda zu bringen und hierzu eine breite Debatte in der Bevölkerung anzustoßen. Ein Beispiel hierfür ist die Armee-AbschaffungsInitiative, die sich keine Chance auf Erfolg ausrechnen konnte, jedoch über vier Jahre eine breite öffentliche Diskussion über den Sinn und Nutzen der militärischen Bewaffnung in der Schweiz entfachte (vgl. Linder 1999, S. 262 f.). Zusammenfassend kann am Beispiel der Schweiz somit die These des „Status-quo-Bias“ der direkten Demokratie insgesamt bestätigt werden, auch wenn das Instrument der Volksinitiative vor allem punktuell eine Innovationswirkung entfalten kann. In Bezug auf die Wirkung von Elementen direkter Demokratie auf den Schweizer Steuerstaat ist die Datenlage auf Bundesebene unzureichend, da in der Vergangenheit zu Steuerfragen auf Bundesebene kaum Abstimmungen stattgefunden haben (vgl. Tiefenbach 2013, S. 47). Um den Einfluss von Verfahren direkter Demokratie nachzuweisen, untersuchen Freitag, Vatter und Müller stattdessen deren Wirkung mit Hilfe eines statistisch-quantitativen Vergleichs der 26 Kantone in der Schweiz im Zeitraum zwischen 1983 und 2000 (vgl. Freitag / Vatter / Müller 2003). Da sich die Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 20 direktdemokratischen Institutionen und deren Nutzung in den einzelnen Kantonen deutlich unterscheiden und die Gliedstaaten ansonsten eine große Ähnlichkeit bei relevanten Strukturmerkmalen aufweisen, ist diese Fallauswahl für ein „most similar case design“ gut geeignet. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass für die Nutzung der Volksinitiative keine systematische Beziehung zum Umfang des Steuerstaates nachweisbar ist. Während linke Parteien im Untersuchungszeitraum versuchten ihre sozialpolitischen Programme durch Steuererhöhungsinitiativen durchzusetzen, lancierten bürgerliche Organisationen Steuersenkungsinitiativen zur Umsetzung ihrer ordnungspolitischen Vorstellungen. Im Ergebnis hatten die beiden Stoßrichtungen dabei eine neutralisierende Wirkung. Die Befunde für die Schweiz zeigen somit, dass sich die Wirkung der direkten Demokratie im Sinne einer „Robin-Hood-Tendenz“ in der Praxis nicht bestätigen lässt. Auf der Ausgabenseite bestätigen die Ergebnisse hingegen die Blockadewirkung der direkten Demokratie in Hinblick auf die Staatstätigkeit in der Schweiz. Dabei wird der Blockadeeffekt vor allem durch die direkte sowie indirekte Wirkung von Finanzreferenden erzeugt. Durch Nutzung dieser obligatorischen oder fakultativen Verfahren können die Bürger der einzelnen Kantone darüber abstimmen, ob von den Kantonen oder Gemeinden beschlossene Ausgaben, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, genehmigt werden sollen (vgl. Tiefenbach 2013, S. 48 f.). Hohe Ausgaben für einzelne Gruppen wurden dem Stimmvolk daher in antizipierender Voraussicht entweder nicht vorgelegt oder scheiterten in Abstimmungen in der Regel an der konservativen fiskalischen Einstellung der Mehrheit. Die Intensität der fiskalischen Beteiligungsrechte und deren Nutzung auf kantonaler Ebene sind dabei stark negativ mit den staatlichen Ausgaben im jeweiligen Kanton korreliert (vgl. Feld / Matsusaka 2000; Freitag / Vatter 2006; Freitag / Vatter 2002; Freitag / Vatter / Müller 2003; Wagschal 1997). Weitere Studien auf kantonaler Ebene in der Schweiz zeigen zudem, dass in Kantonen mit ausgebauten direktdemokratischen, fiskalischen Beteiligungsrechten „die Haushaltsdefizite weniger schnell wachsen, die Verschuldung pro Kopf wie auch die Steuerbelastung niedriger sind, [und] die öffentlichen Leistungen effizienter hergestellt werden" (Vatter 2007, S. 90). Im Hinblick auf die ursprüngliche Fragestellung konnte somit bestätigt werden, dass die direktdemokratischen Verfahren einen Bremseffekt auf Besteuerung und Staatstätigkeit in der Schweiz haben, wohingegen eine „Robin-Hood-Tendenz“ nicht nachgewiesen werden kann. Abgesehen vom Instrument der Volksinitiative, das punktuell eine Innovationswirkung entfalten kann, konnte zudem die These eines „Status-quo-Bias“ der direkten Demokratie insgesamt bestätigt werden. Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 21 3.6 Ökonomische Wirkungen der direkten Demokratie Hat die direkte Demokratie eine positive oder negative Wirkung auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Schweiz? Die Diskussion dieser Fragestellung verläuft in der Schweiz seit mehreren Jahren äußerst kontrovers. Auf der einen Seite weisen dabei Ökonomen wie Wittmann auf die negativen ökonomischen Konsequenzen der direkten Demokratie hin, die sie auf den „Status-quo-Bias“, eine damit verbundene Innovationsschwäche und den großen Einfluss von Interessengruppen zurückführen. Wie Borner, Brunetti und Straubhaar (vgl. Borner / Brunetti / Straubhaar 1990) argumentiert zudem auch Wittmann, dass die direkte Demokratie in der Schweiz marktwirtschaftliche Reformen verhindere, somit die international Wettbewerbsfähigkeit schwäche und zu einem schwachen Wirtschaftswachstum seit den 1979er Jahren geführt habe. Wittmann zeigt dabei, dass die Elemente direkter Demokratie in der Nachkriegszeit Privatisierungen und Deregulierungen und somit die Schaffung notwendiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und Reformen verhindert haben (vgl. Wittmann 2001, S. 101). Kritiker dieser Thesen betonen hingegen, „dass die Schweiz nach wie vor ein sehr hohes Einkommensniveau und eine sehr niedrige Arbeitslosenquote aufweist […] und in den Ranglisten die von verschiedenen Institutionen bezüglich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Industriestaaten aufgestellt werden, regelmäßig weit oben“ (Kirchgässner 2000, S. 170) platziert ist. Die Ergebnisse werden zudem auf Grund ihrer methodischen Vorgehensweise in Frage gestellt. Während die Kritiker der direkten Demokratie betonen, dass eine lange Erfahrung von politischen Parteien, Wirtschaftsverbänden und Expertenkommissionen verbunden mit qualitativen Fallstudien die beste Möglichkeit für die Beurteilung der ökonomischen Wirkungen von direkter Demokratie sei (vgl. Vatter 2007, S. 97), argumentiert die Gegenseite, dass sich „wirklich aussagekräftige Evidenz nur durch systematische empirische Forschung […], insbesondere mit Hilfe ökometrischstatistischer Methoden“ (Feld / Kirchgässner / Savioz 1999, S. 74) erzielen lasse. Im diametralen Gegensatz zu den zuvor dargestellten Ergebnissen, weisen die Befürworter auf die ökonomischen Vorteile einer ausgebauten direkten Demokratie hin. Im Sinne der Vetospieler-Theorie argumentieren diese, dass die direkte Demokratie den Staatsinterventionismus einschränke, die Effizienz wirtschaftlichen Handelns steigere und so zu einer stärkeren ökonomischen Leistungskraft führe (vgl. Freitag / Vatter 2000, S. 584). Da auf Grund der Einzigartigkeit der strukturbildenden Elemente der direkten Demokratie in der Schweiz komparativen internationalen Untersuchungen auf Ebene der Nationalstaaten grundsätzlich enge Grenzen gesetzt sind, untersuchen Freitag und Vatter stattdessen erneut die ökonomischen Wirkungen auf Ebene der 26 Kantone der Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 22 Schweiz im Zeitraum zwischen 1983 und 1997. Die Ergebnisse der Arbeit bestätigen dabei frühere Untersuchungen (vgl. Feld / Kirchgässner / Savioz 1999, S. 100 ff.). Auf Basis der Analyse von Wirtschaftsleistung pro Kopf sowie des Wirtschaftswachstums der Kantone weisen auch Freitag und Vatter eine positive Wirkung direktdemokratischer Rechte auf die wirtschaftliche Entwicklung der schweizer Gliedstaaten nach. Dabei korreliert die positive Wirkung mit der Anzahl der effektiv durchgeführten Finanzreferenden: „Höheres Wirtschaftswachstum ist in Kantonen mit zahlreichen Finanzabstimmungen somit wahrscheinlicher, als in Gliedstaaten, in denen die Bürger nur in Ausnahmefällen an die Urne gerufen werden.“ (Freitag / Vatter, S. 585). Die Befunde zeigen daher, dass die intensive Mitsprache der Bevölkerung bei Finanzfragen ein bedeutender Faktor für die wirtschaftliche Prosperität der einzelnen Kantone ist (vgl. Freitag / Vatter 2000). Die Gegner der direkten Demokratie kritisieren ihrerseits wiederum diese positiven Ergebnisse. Wittmann argumentiert in diesem Zusammenhang, dass „Forscher, die nicht über die erwähnten Qualifikationen verfügen, nicht Insider des Systems oder keine intimen Kenner politischer Abläufe sind, mit noch so ausgefeilten [...] ökonometrischen Methoden nicht zum Kern der Sache vorstoßen. Ihnen bleibt nicht nur das Qualitative, sondern auch das Informelle verborgen.“ (Wittmann 2001, S. 45). Abschließend argumentiert Vatter, dass die Studien der Kritiker „weder auf vertieften qualitativen Fallstudien noch auf systematischen quantitativen Analysen auf Basis sozialwissenschaftlicher Methodenanwendung beruhen, sondern allein auf allgemeinen Plausibilitätsüberlegungen und der kursorischen Betrachtung von einzelnen makroökonomischen Indikatoren und Abstimmungsentscheidungen in der Schweiz.“ (Vatter 2007, S. 97). Die empirische Fundiertheit der Studien der Befürworter spreche daher eindeutig für die positiven ökonomischen Wirkungen der Elemente direkter Demokratie in der Schweiz. Auch wenn der Argumentation von Vatter im Kern zuzustimmen ist, bleiben dennoch Zweifel in Bezug auf die ökonomische Wirkung der direkten Demokratie: Ob das Kernargument der Gegner – Elemente direkter Demokratie würden zu einer Blockade notwendiger wirtschaftlicher Reformen führen – durch die komparative Untersuchung der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Schweizer Kantone falsifiziert werden kann, bleibt in diesem Zusammenhang höchst zweifelhaft. Auch wenn international vergleichenden Studien auf Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen auf Ebene der Nationalstaaten enge Grenzen gesetzt sind, scheinen weitere komparative Untersuchungen in Hinblick auf die Wirkung direkt demokratischer Elemente auf die wirtschaftliche Reformfähigkeit von Staaten notwendig, um hierzu eindeutige und empirisch fundierte Ergebnisse zu erhalten. Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 23 4 Übertragbarkeit der Ergebnisse auf Deutschland Sind die in Kapitel drei analysierten Wirkungen von direkter Demokratie in der Schweiz auf Deutschland übertragbar und welche Wirkungen sind von einer Führung von Elementen direkter Demokratie auf Bundesebene in Deutschland zu erwarten? Da sich die politischen Systeme Deutschlands und der Schweiz zum Teil erheblich unterscheiden, ist die Fragestellung insbesondere in Hinblick auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen relevant. Deutschland kann in diesem Zusammenhang als parlamentarisches Regierungssystem mit bipolarer Parteienkonfiguration bezeichnet werden, das konkurrenzdemokratisch angelegt ist und in dem Koalitionsregierungen und deren Fraktionen auf strikte Geschlossenheit bedacht sind. Spezifische Merkmale des politischen Systems sind Bundesverfassungsgerichts, die die beträchtlichen besondere Stellung Kompetenzen des Bundesrates des im Entscheidungsprozess und die damit verbundene Politikverflechtung auf Bundesebene. Eine weitere Besonderheit des bundesdeutschen Systems ist in diesem Zusammenhang der von den Mehrheitsverhältnissen in Bundestag und Bundesrat abhängige Wechsel zwischen stärker konkurrenz- und konkordanzdemokartischen Phasen (vgl. Ismayr 2009, S. 558). In Hinblick auf die Fragestellung der Integrierbarkeit von direktdemokratischen Verfahren auf Bundesebene in das politische System Deutschlands kommt Schmidt zu dem Schluss, dass sich ausgebaute direktdemokratische Verfahren „wenig mit einer starken Repräsentativdemokratie, [und] einem funktionsfähigen Parteienwettbewerb“ (Schmidt 2010, S. 353) vertragen. Nachfolgend werden daher die im Rahmen dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse für die Wirkung von direkter Demokratie in der Schweiz insbesondere in Bezug auf mögliche Probleme bei der Übertragbarkeit auf Deutschland sowie deren potenzieller Wirkung diskutiert. In Hinblick auf die Input-Dimension und dem Schutz von Minderheiten sind die Ergebnisse gut auf Deutschland übertragbar. Durch die unantastbaren Grundrechte im Grundgesetz und ein im Gegensatz zur Schweiz starkes Verfassungsgericht mit einer bedeutenden Korrektivfunktion ist Deutschland sogar deutlich besser gegen die Gefahr einer Mehrheitstyrannei geschützt. Im Vergleich zur Schweizer Demokratie, die im Kern auf dem Konzept der Volkssouveränität basiert, würden in der verfassungszentrierten Bundesrepublik Deutschland direktdemokratische Entscheidungen ebenso der verfassungsrechtlichen Prüfung unterliegen wie parlamentarische Vorlagen. Um einen Konflikt der beiden Prinzipien weitestgehend zu vermeiden, wäre es bei einer Einführung von direktdemokratischen Verfahren auf Bundesebene jedoch von entscheidender Bedeutung, eine verfassungsrechtliche Vorabkontrolle zu etablieren, da eine nachträgliche Aufhebung eines erfolgreichen Volksentscheids schwerwiegende negative Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 24 Konsequenzen nach sich ziehen kann (vgl. Danaci / Vatter 2010, S. 217 f.). Auch die Übertragung der Ergebnisse zu den Beteiligungsraten, einer besseren Informiertheit der Bürger sowie der Zufriedenheit mit dem politischen System lässt keine Probleme erkennen. Insbesondere in Hinblick auf eine stabile Mehrheit der deutschen Bevölkerung, die die Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene befürwortet, ist auch in Deutschland eine höhere Zufriedenheit mit dem politischen System zu erwarten. Abschließend für die Input-Dimension wird nun die Übertragbarkeit der Ergebnisse zur Minderung des „Agency-Loss“ und zur Erhöhung der Responsivität repräsentativer Mechanismen betrachtet. Auch an dieser Stelle kann eine Übertragbarkeit der vorgestellten Ergebnisse unterstellt werden. Auch in Deutschland würde bei Einführung der Verfahren, insbesondere das Instrument des fakultativen Referendums, den „Agency-Loss“ verringern und das Instrument der Volksinitiative zu einer Erhöhung der Responsivität repräsentativer Mechanismen führen. Die positiven Ergebnisse in Bezug auf die Input-Dimension sind somit zusammenfassend auf Deutschland übertragbar und größere Probleme sind in diesem Zusammenhang nicht erkennbar. Sind die Ergebnisse der Output-Dimension des politischen Systems der Schweiz ebenso problemlos übertragbar oder kommt es hier zu größeren Schwierigkeiten? Dabei sind die von Schmidt prognostizierten Probleme am ehesten auf Ebene des Output des politischen Systems zu erwarten. Kern der These ist dabei, dass auch das politische System der Schweiz formell einem parlamentarischen Regierungssystem entspricht, die starken direktdemokratischen Elemente aber zur Herausbildung des spezifischen Konkordanzsystems der Schweiz geführt haben (vgl. Schiller 2002, S. 159; Luthardt 1994, S. 48). Jung argumentiert, dass diese Entwicklung auch in Deutschland bevorstünde, wenn ausgebaute Elemente direkter Demokratie auf Bundesebene eingeführt würden. Sie geht dabei davon aus, dass insbesondere Referendumsinitiativen häufig von der parlamentarischen Opposition genutzt würden. „Angesichts der Inkompatibilität dieses Verfahrens mit dem parlamentarischen Prinzip hätte dies massive Effektivitäts-, Legitimitäts- und Stabilitätsprobleme zur Folge, die die Funktionsfähigkeit des Systems existenziell gefährden würden.“ (Jung 2001, S. 285). Ferner geht Jung davon aus, dass das Mehrheitsprinzip langfristig aufgegeben und die parlamentarische Demokratie konkordanzdemokratisch überformt würde. Als Resultat dieser Entwicklung prognostiziert Jung „ein Mehr an Kontrolle und Bürgernähe in einem blockierten System.“ (Jung 2001, S. 286) Die Einführung eines obligatorischen Verfassungsreferendums in Deutschland hält Jung hingegen mit Bezug auf das politische System für vertretbar (vgl. Jung 2001, S. 279 ff.). Schiller entgegnet auf die Argumentation von Jung, dass „für Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 25 politische Systeme ohne eingefrorene Mehrheiten und mit einer gewissen Praxis an parlamentarischen Regierungswechseln […] hingegen eine Entwicklungsautomatik zur Konkurrenzdemokratie nicht angenommen werden“ (Schiller 2002, S. 160) kann. Zudem fehle es Jung an Belegfällen für ihre These, dass der Einbau direktdemokratischer Verfahren in Parteienkonkurrenz parlamentarische zwangsläufig zu Systeme einer mit mehrheitsdemokratischer Systemtransformation hin zu einer Konkordanzdemokratie führe (vgl. Schiller 2002, S. 161). Auch wenn Schillers Argumentation in diesem Punkt schlüssig ist und Jungs Prognose einen Extremfall darstellt, bleibt festzuhalten, dass mit der Einführung direktdemokratischer Verfahren auf Bundesebene in Deutschland ein weiteres konkordanzdemokratisches Element seine Wirkung entfalten könnte. Vor allem in Hinblick auf die Frage der Übertragbarkeit der analysierten ökonomischen Wirkungen der direkten Demokratie ist diese Feststellung von Bedeutung. Fraglich bleibt in diesem Zusammenhang, ob ambitionierte Reformprogramme im Bereich von Sozialsystem und Arbeitsmarkt wie die „Agenda 2010“ unter den Bedingungen ausgebauter direktdemokratischer Mitspracherechte in Deutschland und einer damit einhergehenden weiteren Konkordanzwirkung umsetzbar gewesen wären. Wie bereits in Kapitel 3.6 beschrieben, besteht zu dieser Fragestellung jedoch weiterer Forschungsbedarf, sodass im Rahmen dieser Arbeit diesbezüglich keine eindeutigen und empirisch fundierten Ergebnisse präsentiert werden können. Auf Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist auch die Übertragung der positiven Ergebnisse zu den Wirkungen der direkten Demokratie auf die wirtschaftliche Entwicklung der Schweizer Kantone nicht problemlos möglich. Da die grundsätzliche theoretische Fundierung der Ergebnisse jedoch stimmig ist und die Schweiz auch im internationalen Vergleich in Bezug auf das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf seit vielen Jahren einen Spitzenplatz belegt, spricht wenig dafür, dass die Einführung von direktdemokratischen Verfahren auf Bundesebene eine negative Wirkung auf die ökonomische Performance der Bundesrepublik Deutschland hätte. Die Übertragbarkeit der Wirkung der direkten Demokratie auf die Staatstätigkeit macht abschließend weniger Probleme. Zunächst zeigen die eindeutigen Befunde aus der Schweiz, dass auf Grund sich ausgleichender parteipolitischer Initiativen auch in Deutschland nicht mit einer „Robin-Hood-Tendenz“ zu rechnen ist. Zudem spricht auch im Rahmen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland vieles dafür, dass insbesondere die Möglichkeit von fakultativen Referenden eine Blockadewirkung im Sinne eine „Status-quo-Bias“ entfalten und die Staatstätigkeit und Besteuerung des Bundes bremsen würde. Gerade in Verbindung mit den ohnehin kritisierten Wirkungen der Politikverflechtung in Deutschland (vgl. Scharpf 1985) könnten Referenden so jedoch zusätzlich blockierend wirken und auf diese Weise die Innovations- und Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 26 Problemlösungsfähigkeit des politischen Systems weiter schwächen. Dass die punktuell zu erwartenden direkten oder indirekten Innovationswirkungen von Volksinitiativen diese potenzielle Entwicklung ausgleichen würden, ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieser Arbeit äußerst unwahrscheinlich. Die Frage der Übertragbarkeit der Ergebnisse in Bezug auf die Output-Dimension muss somit differenziert beantwortet werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen Politikverflechtung, muss die Einführung von Elementen direkter Demokratie auf Bundesebene in Hinblick auf die zu erwartenden konkordanzdemokratischen Effekte, gut überlegt sein. 5 Fazit und Ausblick Ziel der vorliegenden Arbeit war es, am Beispiel der langjährigen Erfahrungen aus der Schweiz, Chancen und Risiken der Einführung von Elementen direkter Demokratie auf Bundesebene in Deutschland zu beurteilen. Hierzu wurden zunächst auf Basis der theoretischen Grundlagen und der hierauf aufbauenden Analysekriterien, die Wirkungen von direktdemokratischen Elementen in der Schweiz mit Fokus auf die Bundesebene analysiert, bevor im Anschluss die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf Deutschland diskutiert wurde. Dabei erfolgte die Darstellung der Ergebnisse getrennt nach Input- und Output-Dimension des politischen Systems. In Hinblick auf die Input-Dimension zeigen die Ergebnisse, dass gut in die Gesellschaft integrierte Minderheiten durch direktdemokratische Elemente nicht schlechter gestellt werden als im parlamentarischen Prozess. Bei weniger gut integrierten Minderheiten wie beispielsweise Ausländern und Muslimen - konnten jedoch insbesondere bei Versuchen ihre Minderheitenrechte auszubauen, diskriminierende Effekte direktdemokratischer Verfahren nachgewiesen werden. Eine Wirkung der direkten Demokratie in Hinblick auf den Abbau von existierenden Minderheitenrechten konnte hingegen nicht festgestellt werden. Auch wenn die Ergebnisse eine tendenziell negative Wirkung auf die Rechte von Minderheiten bestätigen, kann in der Schweiz keine Rede von einer ausgeprägten Tyrannei der Mehrheit sein. Bei der Übertragung auf Deutschland relativieren sich die negativen Ergebnisse zudem, da Minderheiten in der Bundesrepublik auf Grund der unantastbaren Grundrechte im Grundgesetz und einem starken Verfassungsgericht im Vergleich zur Schweiz deutlich besser vor eine Tyrannei der Mehrheit geschützt werden. In Bezug auf die Thesen der Vertreter der Partizipatorischen Demokratietheorien zeigen die Ergebnisse dieser Arbeit, dass die von ihnen prognostizierten Wirkungen der direkten Demokratie weitestgehend bestätigt werden können. Auch bei einer Einführung von Elementen direkter Demokratie auf Bundesebene in Deutschland ist daher mit einsetzenden Lernprozessen und einer Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 27 besseren Informiertheit der Bürger über politische Sachverhalte zu rechnen. Zudem zeigen die Ergebnisse aus der Schweiz, dass durch ausgebaute direktdemokratische Rechte auf Bundesebene, langfristig auch in Deutschland ein Anstieg der Zufriedenheit der Bürger mit dem politischen System zu erwarten ist. Einzig in Hinblick auf die Beteiligungsraten können sich die positiven Erwartungen einer stetig wachsenden Beteiligung nicht erfüllen. Auch in Deutschland ist daher damit zu rechnen, dass sich die Beteiligungsquoten in Abhängigkeit von der Bedeutung des Abstimmungsgegenstandes deutlich unterscheiden werden. Dass dieser Status die Funktionsfähigkeit der direkten Demokratie jedoch entscheidend beeinträchtigt, ist nicht zu erwarten. Die Befunde aus der Schweiz zeigen ferner, dass direktdemokratische Verfahren die Prinzipal-AgentenBeziehungen in der Praxis im Sinne des Prinzipals beeinflussen und so zu einer Minderung des „Agency-Loss“ beitragen. Vor allem die Veto-Funktion von Referenden führt dabei zu einem hohen Rechtfertigungsdruck der Politiker. Die potenzielle Nutzung dieses Vetoinstruments durch die parlamentarische Opposition lässt im politischen System Deutschlands eine deutliche Machtverschiebung zu Lasten der Regierungsmehrheit erwarten. Dass der CDU als langjähriger Regierungspartei daher auch ein Eigeninteresse an der Verhinderung der Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene unterstellt werden kann, wird vor diesem Hintergrund deutlich. Abschließend für die Input-Dimension zeigen die Befunde, dass insbesondere die direkte und indirekte Wirkung von Volksinitiativen die Responsivität repräsentativer Mechanismen deutlich erhöht. Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse somit, dass direktdemokratische Verfahren auf Bundesebene in Deutschland eine überwiegend positive Wirkung auf der Ebene des Inputs des politischen Systems entfalten würden. Während in der Input-Dimension des politischen Systems die Chancen einer Einführung direktdemokratischer Elemente deutlich überwiegen, fallen die Ergebnisse in der Output-Dimension differenzierter aus. Dabei zeigen die Befunde, dass die direktdemokratischen Verfahren in der Schweiz maßgeblich zur Ausbildung des spezifischen Konkordanzsystem der Eidgenossenschaft beigetragen haben. Durch die Einführung direktdemokratischer Verfahren auf Bundesebene könnte daher auch im politischen System Deutschlands ein weiteres konkordanzdemokratisches Element seine Wirkung entfalten. Mit Blick auf die ökonomischen Effekte der direkten Demokratie ist es daher fraglich, ob ambitionierte Reformprogramme im Bereich von Sozialsystem und Arbeitsmarkt wie die „Agenda 2010“ unter den Bedingungen ausgebauter direktdemokratischer Mitspracherechte in der Vergangenheit umgesetzt worden wären. Abgesehen von einer möglichen Reformschwäche zeigt jedoch die Übertragung der Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 28 Untersuchungsergebnisse aus den Schweizer Kantonen, dass keine weiteren negativen Wirkungen direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene auf die wirtschaftliche Performance Deutschlands zu erwarten sind. In Bezug auf die Staatstätigkeit zeigen die Befunde, dass die Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene auch in Deutschland nicht zu einer „Robin-Hood-Tendenz“ führen würde. Stattdessen wäre insbesondere von fakultativen Referenden eine Blockadewirkung im Sinne eines „Statusquo-Bias“ zu erwarten, die die Staatstätigkeit und Besteuerung des Bundes bremsen würde. Insbesondere in Kombination mit der spezifischen deutschen Politikverflechtung könnten Referenden so jedoch zusätzlich blockierend wirken und auf diese Weise die Innovations- und Problemlösungsfähigkeit des politischen Systems der Bundesrepublik weiter schwächen. Eine ausschließliche Einführung des Instruments der Volksinitiative wäre in diesem Zusammenhang allerdings keine Lösung: Die innovationsfreundliche Wirkung der Volksinitiative kann sich in erster Linie auf Grund der gleichzeitigen Existenz von Referenden entfalten. Existieren obligatorische und fakultative Referenden hingegen nicht, ist davon auszugehen, dass verschiedene Akteure für die Blockade politischer Entscheidungen das Instrument der Volksinitiative nutzen werden. Auch wenn die Ergebnisse der Arbeit zusammenfassend keine negativen Wirkungen der direkten Demokratie auf Ebene des Outputs nachweisen können, ist eine Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene in der Output-Dimension mit Risiken verbunden. Eine Entscheidung für oder gegen die Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene in Deutschland muss daher zwingend unter Berücksichtigung der potenziellen Wirkungen auf beiden Seiten des politischen Systems erfolgen, wobei positive Effekte in der Input-Dimension mit den Risiken in der Output-Dimension abzuwägen sind. In diesem Zusammenhang würde zunächst die alleinige Einführung obligatorischer Verfassungsreferenden auf Bundesebene in Deutschland die Risiken auf der Output-Ebene – aber auch die Chancen auf der Input-Ebene – auf ein Minimum reduzieren. Weiterer Forschungsbedarf existiert in Hinblick auf die Wirkung direktdemokratischer Elemente auf die wirtschaftliche Reformfähigkeit von Staaten. Um hier zu eindeutigen, empirisch fundierten Ergebnissen zu gelangen, sind breitere vergleichende Untersuchungen notwendig – auch wenn internationalen Vergleichen auf Grund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen auf Ebene der Nationalstaaten enge Grenzen gesetzt sind. Zudem ist davon auszugehen, dass Untersuchungen zu den Auswirkungen des Volksentscheids aus dem Februar 2014 zur Begrenzung der Zuwanderung in der Schweiz für den Forschungsstand zu den Wirkungen von Elementen direkter Demokratie in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen werden. Direkte Demokratie auf Bundesebene? Chancen und Risiken der Einführung in Deutschland am Beispiel der Schweiz. - 29 Literatur Bachrach, Peter (1970): Die Theorie demokratischer Elitenherrschaft. Eine kritische Analyse. Frankfurt a.M. 1970. Barber, Benjamin R. (1984): Strong Democracy. Berkeley / Los Angeles / London 1984. Benz, Matthias / Stutzer, Alois (2004): Are voters better informed when they have a larger say in politics? Evidence for the European Union and Switzerland, in: Public Choice (Hrsg.), Heft 119, Nr. 1-2: S. 31-59. Bergmann, Torbjörn / Müller, Wolfgang C. / Strøm, Kaare (2003) Delegation and Accountability in Parliamentary Democracies. Oxford 2003. 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Ich versichere, dass ich bisher keine Haus- oder Prüfungsarbeit mit gleichem oder ähnlichem Thema an der FernUniversität oder einer anderen Hochschule eingereicht habe. Dormagen, den 04. April 2014 Tom Eich