Schulmaterial kostenlos! - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen

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Schulmaterial kostenlos! - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen
LINKES Gesetz
für Lernmittelfreiheit
Sachsens Schülerinnen und Schüler haben einen
Rechtsanspruch auf kostenloses Schulmaterial. Ungeachtet dessen werden sie regelmäßig mit erheblichen „Kostenerstattungsforderungen“ für Gegenstände, Geräte, Instrumente und Sachmaterialien
konfrontiert. All das sind Dinge, die als Lernmittel im
Sinne der Landesverfassung kostenfrei sein müssten,
es nach dem Willen der Staatsregierung aber nicht sind.
Um diesen Rechtsbruch endlich zu beenden, hat die
Linksfraktion im Sächsischen Landtag in ihrem Lernmittelfreiheitsgesetz klar definiert, was alles zu den
Lernmitteln zählt.
Lernmittel und damit kostenfrei sind danach:
» sämtliche für Schülerinnen und Schüler bestimmte
Schulbücher und Druckwerke;
» Lektüre, die neben den Schulbüchern gebraucht wird;
» Kopien für die Arbeit im Unterricht;
» alle für den Unterricht vorgesehenen Gegenstände,
Geräte, Instrumente und sonstige Sachmaterialien;
» weitere im Unterricht erforderlichen Materialien,
die nicht durch die Eltern beschafft, sondern durch
die Schule bereitgestellt werden.
All diese Dinge müssen den Schülerinnen und Schülern kostenfrei, leihweise oder zum Verbrauch überlassen werden.
Mehr über das „Gesetz zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruches auf Lernmittelfreiheit
in Sachsen (Sächsisches Lernmittelfreiheitsgesetz SächsLFreihG), Drucksache 4/14866, erfahren Sie
unter www.linksfraktion-sachsen.de.
Schulmaterial
kostenlos!
Ihre Ansprechpartner
in der Fraktion DIE LINKE
im Sächsischen Landtag:
Dr. André Hahn
Fraktionsvorsitzender
E-Mail: [email protected]
Cornelia Falken
Sprecherin für Bildungspolitik
E-Mail: [email protected]
Julia Bonk
Sprecherin für Schulpolitik
E-Mail: [email protected]
Herausgeber: Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag,
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden,
Telefon: 0351 493-5800 – Telefax: 0351 493-5460
E-Mail: [email protected], www.linksfraktion-sachsen.de
V. i. S. d. P.: Marcel Braumann
Fotos: © k. sekulic-fotolia.com, © C. McDermott-fotolia.com,
© manwalk/pixelio.de
Diese Publikation dient der Information und darf in einem
Wahlkampf nicht zur Parteienwerbung eingesetzt werden.
Gesetzentwurf der Fraktion
DIE LINKE im Sächsischen Landtag
zur Lernmittelfreiheit in Sachsen
Staatsregierung kontra
Landesverfassung
Schüler , Lehrer und Eltern und
das Phantom der Kostenfreiheit
Fraktion DIE LINKE pro
Landesverfassung
Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag wollte im
Rahmen ihrer Großen Anfrage (Drucksache 4/10750)
von der Staatsregierung wissen, was diese konkret unter Lernmitteln versteht, die nach Sachsens Verfassung kostenfrei sind.
Die verfassungsmäßig garantierte Lernmittelfreiheit
steht in Sachsen nur auf dem Papier, denn die Eltern
werden ständig für Schulbedarf zur Kasse gebeten.
Lernmittelfreiheit ist zwingend notwendig, um allen
Kindern gleiche Bildungschancen zu eröffnen. Dieser
Verfassungsanspruch darf nicht
länger durch die Praxis
ad absurdum geführt
werden. Deshalb
hat die Linksfraktion
einen Gesetzentwurf zur
Umsetzung des verfassungsmäßigen Anspruches
auf Lernmittelfreiheit in den
Sächsischen Landtag
eingebracht.
Die Staatsregierung antwortete:
„Zu den Lernmitteln (...) gehören die Schulbücher.“
Die Linksfraktion hakte nach und wollte genau wissen,
welche für den Unterricht durch die Lernenden regelmäßig benötigten Gegenstände keine Lernmittel sind.
Die Staatsregierung antwortete:
„Dies sind die für die Hand des Schülers bestimmten
Arbeitsmittel mit Ausnahme der notwendigen Schulbücher (z.B. Arbeitshefte, Taschenrechner, Sportbekleidung, Schreib- und Zeichen- und Mal-Utensilien
sowie Druckwerke).
Verfassung des Freistaates Sachsen,
Artikel 102, Absatz 4:
Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich. Soweit
Schulen in freier Trägerschaft, welche die Aufgaben von Schulen in öffentlicher Trägerschaft wahrnehmen, eine gleichartige Befreiung gewähren,
haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg umfasst der Begriff „Lernmittel“ jedoch weit mehr als nur Schulbücher:
„Das Gebot der Landesverfassung, dass Lernmittel unentgeltlich sind, umfasst nicht nur Schulbücher, sondern grundsätzlich alle Lernmittel“ (Az.: 9 S 331/00)
Sachsens Staatsregierung dazu:
„Dieser Leitsatz ist auf die Verfassungs- und Schulrechtslage im Freistaat Sachsen nicht übertragbar. (...)“
Lehrer, Mittelschule, 7. Klasse:
„Wichtig wäre die kostenlose Bereitstellung von Arbeitsheften in jedem Fach. Die finanziellen Mittel der
Schule für Schulbücher lassen das leider nicht zu.“
Nach einer im Schuljahr 2007/2008 durchgeführten
Befragung von 1.545 Schülerinnen und Schüler durch
den Sächsischen Landeselternrat gibt jede sächsische
Familie mit einem schulpflichtigen Kind im Durchschnitt knapp 150 Euro im Jahr für Lernmittel, wie Arbeitshefte, Kopien, Atlanten oder Taschenrechner, aus.
Fazit: Die „garantierte Kostenfreiheit“ für Lernmittel in
Sachsen setzt sich wie folgt zusammen:
Schulbücher: Arbeitshefte: Kopien:
Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner)
verbindliche Schulveranstaltungen
Summe: 39,00 Euro
31,00 Euro
10,00 Euro
37,00 Euro
30,00 Euro
147,00 Euro
Diese Summe ist ein Durchschnittswert. Die Rechnung
schließt weder die Kosten für Schultaschen, Sportzeug
oder gar für Klassenfahrten ein. Fakt ist, dass die Aufwendungen für Lernmittel von Schule zu Schule und
von Klassenstufe zu Klassenstufe differieren und im
Einzelfall auch deutlich höher ausfallen können.
Lehrerin, Grundschule, 1. Klasse:
„Die Bücher sind oft so gestaltet, dass die Kinder hineinschreiben und diese somit nicht mehrere Jahre
verwendet werden können. Dann zahlt die Kommune
nicht und wir bitten die Eltern, diese Bücher zu kaufen.“
Neben der
tatsächlichen
Kostenfreiheit
für den notwendigen
Schulbedarf beendet
der Gesetzentwurf auch
die Unsitte, Schülerinnen und Schüler für die
Teilnahme an verbindlichen Schulveranstaltungen zur
Kasse zu bitten.
Er befreit die
Eltern zudem von
allen Kosten für den
Schulweg ihrer Kinder.
Der Gesetzenwurf
der Linksfraktion ist
solide durchgerechnet
und kann
ohne
zusätzliche
Belastung der
Kommunen aus
Landesmitteln finanziert werden.