Schulmaterial kostenlos! - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen
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Schulmaterial kostenlos! - Fraktion DIE LINKE im Sächsischen
LINKES Gesetz für Lernmittelfreiheit Sachsens Schülerinnen und Schüler haben einen Rechtsanspruch auf kostenloses Schulmaterial. Ungeachtet dessen werden sie regelmäßig mit erheblichen „Kostenerstattungsforderungen“ für Gegenstände, Geräte, Instrumente und Sachmaterialien konfrontiert. All das sind Dinge, die als Lernmittel im Sinne der Landesverfassung kostenfrei sein müssten, es nach dem Willen der Staatsregierung aber nicht sind. Um diesen Rechtsbruch endlich zu beenden, hat die Linksfraktion im Sächsischen Landtag in ihrem Lernmittelfreiheitsgesetz klar definiert, was alles zu den Lernmitteln zählt. Lernmittel und damit kostenfrei sind danach: » sämtliche für Schülerinnen und Schüler bestimmte Schulbücher und Druckwerke; » Lektüre, die neben den Schulbüchern gebraucht wird; » Kopien für die Arbeit im Unterricht; » alle für den Unterricht vorgesehenen Gegenstände, Geräte, Instrumente und sonstige Sachmaterialien; » weitere im Unterricht erforderlichen Materialien, die nicht durch die Eltern beschafft, sondern durch die Schule bereitgestellt werden. All diese Dinge müssen den Schülerinnen und Schülern kostenfrei, leihweise oder zum Verbrauch überlassen werden. Mehr über das „Gesetz zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruches auf Lernmittelfreiheit in Sachsen (Sächsisches Lernmittelfreiheitsgesetz SächsLFreihG), Drucksache 4/14866, erfahren Sie unter www.linksfraktion-sachsen.de. Schulmaterial kostenlos! Ihre Ansprechpartner in der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag: Dr. André Hahn Fraktionsvorsitzender E-Mail: [email protected] Cornelia Falken Sprecherin für Bildungspolitik E-Mail: [email protected] Julia Bonk Sprecherin für Schulpolitik E-Mail: [email protected] Herausgeber: Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden, Telefon: 0351 493-5800 – Telefax: 0351 493-5460 E-Mail: [email protected], www.linksfraktion-sachsen.de V. i. S. d. P.: Marcel Braumann Fotos: © k. sekulic-fotolia.com, © C. McDermott-fotolia.com, © manwalk/pixelio.de Diese Publikation dient der Information und darf in einem Wahlkampf nicht zur Parteienwerbung eingesetzt werden. Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag zur Lernmittelfreiheit in Sachsen Staatsregierung kontra Landesverfassung Schüler , Lehrer und Eltern und das Phantom der Kostenfreiheit Fraktion DIE LINKE pro Landesverfassung Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag wollte im Rahmen ihrer Großen Anfrage (Drucksache 4/10750) von der Staatsregierung wissen, was diese konkret unter Lernmitteln versteht, die nach Sachsens Verfassung kostenfrei sind. Die verfassungsmäßig garantierte Lernmittelfreiheit steht in Sachsen nur auf dem Papier, denn die Eltern werden ständig für Schulbedarf zur Kasse gebeten. Lernmittelfreiheit ist zwingend notwendig, um allen Kindern gleiche Bildungschancen zu eröffnen. Dieser Verfassungsanspruch darf nicht länger durch die Praxis ad absurdum geführt werden. Deshalb hat die Linksfraktion einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des verfassungsmäßigen Anspruches auf Lernmittelfreiheit in den Sächsischen Landtag eingebracht. Die Staatsregierung antwortete: „Zu den Lernmitteln (...) gehören die Schulbücher.“ Die Linksfraktion hakte nach und wollte genau wissen, welche für den Unterricht durch die Lernenden regelmäßig benötigten Gegenstände keine Lernmittel sind. Die Staatsregierung antwortete: „Dies sind die für die Hand des Schülers bestimmten Arbeitsmittel mit Ausnahme der notwendigen Schulbücher (z.B. Arbeitshefte, Taschenrechner, Sportbekleidung, Schreib- und Zeichen- und Mal-Utensilien sowie Druckwerke). Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 102, Absatz 4: Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich. Soweit Schulen in freier Trägerschaft, welche die Aufgaben von Schulen in öffentlicher Trägerschaft wahrnehmen, eine gleichartige Befreiung gewähren, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg umfasst der Begriff „Lernmittel“ jedoch weit mehr als nur Schulbücher: „Das Gebot der Landesverfassung, dass Lernmittel unentgeltlich sind, umfasst nicht nur Schulbücher, sondern grundsätzlich alle Lernmittel“ (Az.: 9 S 331/00) Sachsens Staatsregierung dazu: „Dieser Leitsatz ist auf die Verfassungs- und Schulrechtslage im Freistaat Sachsen nicht übertragbar. (...)“ Lehrer, Mittelschule, 7. Klasse: „Wichtig wäre die kostenlose Bereitstellung von Arbeitsheften in jedem Fach. Die finanziellen Mittel der Schule für Schulbücher lassen das leider nicht zu.“ Nach einer im Schuljahr 2007/2008 durchgeführten Befragung von 1.545 Schülerinnen und Schüler durch den Sächsischen Landeselternrat gibt jede sächsische Familie mit einem schulpflichtigen Kind im Durchschnitt knapp 150 Euro im Jahr für Lernmittel, wie Arbeitshefte, Kopien, Atlanten oder Taschenrechner, aus. Fazit: Die „garantierte Kostenfreiheit“ für Lernmittel in Sachsen setzt sich wie folgt zusammen: Schulbücher: Arbeitshefte: Kopien: Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner) verbindliche Schulveranstaltungen Summe: 39,00 Euro 31,00 Euro 10,00 Euro 37,00 Euro 30,00 Euro 147,00 Euro Diese Summe ist ein Durchschnittswert. Die Rechnung schließt weder die Kosten für Schultaschen, Sportzeug oder gar für Klassenfahrten ein. Fakt ist, dass die Aufwendungen für Lernmittel von Schule zu Schule und von Klassenstufe zu Klassenstufe differieren und im Einzelfall auch deutlich höher ausfallen können. Lehrerin, Grundschule, 1. Klasse: „Die Bücher sind oft so gestaltet, dass die Kinder hineinschreiben und diese somit nicht mehrere Jahre verwendet werden können. Dann zahlt die Kommune nicht und wir bitten die Eltern, diese Bücher zu kaufen.“ Neben der tatsächlichen Kostenfreiheit für den notwendigen Schulbedarf beendet der Gesetzentwurf auch die Unsitte, Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an verbindlichen Schulveranstaltungen zur Kasse zu bitten. Er befreit die Eltern zudem von allen Kosten für den Schulweg ihrer Kinder. Der Gesetzenwurf der Linksfraktion ist solide durchgerechnet und kann ohne zusätzliche Belastung der Kommunen aus Landesmitteln finanziert werden.