Konto für Jedermann
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Konto für Jedermann
Bundesregierung | Artikel | Jeder hat das Recht auf ein Konto 1 von 2 https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/20... Beschluss zu Verbraucherfinanzen Jeder hat das Recht auf ein Konto Künftig darf jeder Bürger und jede Bürgerin ein Konto eröffnen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Außerdem wird der Kontowechsel von einer Bank zur anderen leichter. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag verabschiedet. Ein Girokonto ist Voraussetzung für nahezu jedes Alltagsgeschäft. Foto: Marco Laux Banken dürfen künftig niemandem mehr verwehren, ein Girokonto zu eröffnen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Auch Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen (sogenannte Geduldete), haben Anspruch darauf. Allerdings muss der Kunde geschäftsfähig sein, also mindestens 18 Jahre alt sein. EU-weite Regelung Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sogenannter Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Nun soll es für jeden in der EU das Recht geben, ein Konto zu eröffnen. Und das auch in anderen EU-Mitgliedstaaten. Das besagt die EU-Zahlungskonten-Richtlinie. Das Konto wird die gleichen Basisfunktionen besitzen wie ein übliches Girokonto. Dazu zählt vor allem die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar-, Ein- und Auszahlungen. Hierfür gibt es einen leicht verständlichen und nachvollziehbaren Musterantrag mit Beispielen und Ankreuzfeldern. Mit Stellung des Antrags auf Einrichtung eines Basiskontos kann man zugleich beantragen, dass das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Kontoinhaber besonders geschützt Bei dem "Basiskonto" handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhält in der Regel kein Recht, Schulden zu machen - also keinen Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhalten – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten - besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt. Durch die Neuregelung soll der Kontoinhaber außerdem schneller und einfacher zu einem anderen Institut wechseln und sich für eine kostengünstigere Alternative entscheiden können. Wenn der Kontenwechsel innerhalb des Landes 11.03.2016 21:21 Bundesregierung | Artikel | Jeder hat das Recht auf ein Konto 2 von 2 https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/10/20... geschieht, muss das neue Finanzinstitut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Bei grenzüberschreitenden Kontowechseln muss das bisherige das neue Finanzinstitut sowie den Kunden über alle Kontobewegungen informieren. Wissen, was das Konto kostet Damit Kontoinhaber wissen, was das Konto kostet, müssen die Banken sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren transparent informieren. Den besten Überblick für Verbraucher sollen künftig Vergleichs-Webseiten geben. Und: Gibt es einmal Streit mit dem Finanzinstitut um eine Finanzanlage, ein Darlehen oder ein Konto, hilft auch hier künftig die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Damit will die Bundesregierung dem Verbraucher zu seinem Recht verhelfen. Gerichtliche Verfahren sind eher langwierig, teuer und mühsam, was viele davon abhält, ihr Anliegen gegebenenfalls vor Gericht zu bringen. Die Zahlungskontenrichtlinie der EU muss bis 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt sein. Freitag, 26. Februar 2016 11.03.2016 21:21