Versorgungsausgleich Allianz-Broschüre VM---7123Z0

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Versorgungsausgleich Allianz-Broschüre VM---7123Z0
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13; 10117 Berlin.
Versorgungsausgleich.
Getrennte Wege – faire Teilung.
Information zum neuen Versorgungsausgleich in der privaten und
betrieblichen Altersvorsorge.
Allianz Lebensversicherungs-AG
Inhalt
Vorwort.
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Klare Trennung ohne Stress.
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Und wie wird genau geteilt?
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Regelungen, die nicht bremsen.
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Eigene Wege gehen.
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Neues Recht – bewährter Partner.
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Damit im Alter keine Seite
leer ausgeht.
Die Reform des Versorgungsausgleichs
gilt seit September 2009. Sie betrifft
grundsätzlich alle Anrechte auf Absicherung im Alter oder bei Invalidität im Fall
einer Scheidung. Der Gesetzgeber will so
mehr Gerechtigkeit durch umfassende
Gesetzesänderungen erreichen. In dieser
Broschüre haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt.
Wie bei jedem neuen Gesetz ist auch
hier eine gewisse Komplexität vorhanden.
Gern erläutern wir die Details und sind
selbstverständlich Ihr Ansprechpartner in
allen Fragen zur betrieblichen und privaten
Altersvorsorge in Zusammenhang mit
dem Versorgungsausgleich.
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Klare Trennung ohne Stress.
Der Versorgungsausgleich regelt bei einer
Scheidung die Teilung von Versorgungsanrechten auf Rente im Alter oder bei
Invalidität. Mit der Neuregelung soll bereits
bei der Scheidung eine abschließende
Klärung der Versorgungsansprüche zwischen den (Scheidungs-) Parteien herbeigeführt werden.
Versorgungsausgleich früher.
Bisher erfolgte der Ausgleich in der Regel ausschließlich über die gesetzliche Rentenversicherung oder
über die Beamtenversorgung. Teilweise wurde der
Ausgleich der privaten und betrieblichen Versorgung
(bAV) allerdings auch auf den Rentenbeginn verschoben. Vielfach wurde dieser Anspruch dann aber
schlicht vergessen und die berechtigte Person verzichtete auf ihre Rente.
Versorgungsausgleich heute.
Grundsätzlich werden nun alle Versorgungsanwartschaften direkt bei der Scheidung geteilt. Mit dem
Urteil über den Versorgungsausgleich werden in
einem Schritt nicht nur die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente, sondern auch die aus der privaten und
betrieblichen Altersvorsorge ausgeglichen. Die ausgleichsberechtigte Person erhält eine eigenständige
Versorgung beim Versorgungsträger1 der ausgleichs-
pflichtigen Person (interne Teilung). Der Anspruch
beträgt die Hälfte der Ehezeitanwartschaft des Exehepartners. Diese Handhabung garantiert nun eine
gerechte Teilhabe an jedem in der Ehe erworbenen
Anrecht. Der Versorgungsträger ist jetzt aktiv in das
Verfahren eingebunden.
Ausnahmen beim neuen Versorgungsausgleich.
Versorgungsansprüche werden generell nicht geteilt,
wenn:
• Ehen nur max. drei Jahre bestanden haben2
• beide Exehepartner nahezu gleich hohe Ausgleichswerte haben
• entsprechende vertragliche Vereinbarungen
existieren
• der Ausgleichswert gering ist
• das Anrecht noch nicht ausgleichsreif ist
(z.B. verfallbare Anwartschaft in der bAV)
1 Versorgungsträger kann z.B. sein: Versicherer, Pensionskasse, Pensionsfonds,
Unterstützungskasse oder Arbeitgeber.
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Außer wenn ein Ehepartner einen entsprechenden Antrag stellt.
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Und wie wird genau geteilt?
Betriebsrenten und Privatrenten werden
bei der Scheidung in sogenannter „interner“
oder „externer“ Form geteilt.
Interne Teilung.
Bei der internen Teilung werden die in der Ehezeit
erworbenen Anrechte hälftig geteilt. Die ausgleichsberechtigte Person erlangt einen selbstständigen
Anspruch gegen den Versorgungsträger, der vom Versorgungsschicksal der ausgleichspflichtigen Person
unabhängig ist. Es werden also z.B. nach der Teilung
aus einem Versicherungsvertrag zwei voneinander
getrennte Versicherungen. Bei der internen Teilung
von privater und betrieblicher Versorgung fallen keine
erneuten Abschlusskosten und i.d.R. nur geringe Verwaltungskosten an. Außerdem ist die Teilung für beide
Exehepartner steuerneutral.
Externe Teilung.
Bei der externen Teilung wird der Ausgleichswert in
ein anderes Versorgungssystem übertragen. Die externe Teilung findet statt, wenn die ausgleichsberechtigte
Person und der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person dies vereinbaren oder der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person eine
externe Teilung verlangt und bestimmte Werte nicht
überschritten sind. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass nicht jeder Wechsel steuerneutral
erfolgt und dass für den neuen Vertrag Abschlusskosten anfallen.
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Dennoch: In Einzelfällen und insbesondere bei Pensionszusagen kann eine externe Teilung die bessere Lösung
sein. Wir helfen gern, die optimale Möglichkeit zu finden.
Auffanglösung.
Wenn sich bei einer externen Lösung der Ausgleichsberechtigte nicht für einen neuen Versorgungsträger
entscheidet oder entscheiden kann, gibt es staatliche
„Auffanglösungen“. Anrechte aus Betriebsrenten
wandern in die Versorgungsausgleichskasse. Andere
private Rentenformen fängt die Deutsche Rentenversicherung auf.
Überblick über das neue Ausgleichssystem
bei der Scheidung:
Versorgungsausgleich
interne Teilung
externe Teilung
• Vorrang vor externer Teilung
• Auf Vereinbarung oder Verlangen
• Gleiche Versicherungsform (z. B. RiesterRente bleibt Riester-Rente)
• Änderung von Versorgungskonzepten
• Wechsel des Anbieters.
• Gleicher Anbieter.
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Regelungen, die nicht
bremsen.
Die während der Ehezeit angesparten
Werte zur Altersvorsorge werden zu
gleichen Teilen auf beide Exehepartner
verteilt. So weit, so klar. Doch was heißt
das jetzt im Detail bezogen auf die
jeweilige Rentenform?
Betriebliche Altersversorgung
(Kapital und Rente).
Für die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung,
Pensionskasse, Pensionsfonds)
wird vorrangig die interne Teilung
durchgeführt – dies ist eine für
beide Seiten gute Lösung. Der
Ausgleichsberechtigte hat weder
steuerliche Nachteile noch fallen
für ihn Kosten an. Für den Arbeitgeber des Ausgleichspflichtigen
fällt nur ein geringer Verwaltungsaufwand an. Dies gilt auch für rückgedeckte Unterstützungskassen.
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Anders bei Pensionszusagen: Hier ist bei interner Teilung
der Aufwand des Arbeitgebers erheblich, da er selbst
verfahrensbeteiligt ist. Er muss die Teilung durchführen
und hat in Zukunft statt einer Anwartschaft zwei Anwartschaften zu führen. Darum ist bei einer Pensionszusage die externe Teilung von Vorteil. Der Ausgleichswert
kann dabei in eine private oder betriebliche Versorgung
zugunsten des Exehepartners eingezahlt werden.
Der Arbeitgeber kann eine externe Teilung einseitig
verlangen, wenn der Ausgleichsanspruch nicht höher
als die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (2010:
66.000 EUR) ist. Bei höheren Ansprüchen ist die externe
Teilung nur mit Zustimmung des Ausgleichsberechtigten möglich. Dieser bestimmt auch, für welche Versorgung die Ausgleichszahlung verwendet werden soll.
Als Zielversorgung kann der Ausgleichsberechtigte folgende Möglichkeiten wählen:
• Riester-Rente:
Erste Wahl für Personen, die gern flexibel sind. Die
Riester-Rente beinhaltet sowohl die lebenslange Rentenleistung als auch die Möglichkeit einer Teilkapitalisierung. Im Rentenbezug besteht keine KVdR-Pflicht.
• Basis-Rente:
Attraktiv für rentennahe Ausgleichsberechtigte.
Im Rentenbezug besteht keine KVdR-Pflicht.
• Betriebsrente:
Ideal, wenn z.B. eine bestehende Direktversicherung
mit den Geldern aufgestockt werden kann.
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In der folgenden Tabelle haben wir die Möglichkeiten
noch einmal übersichtlich zusammengestellt:
Ausgangsversorgung: Betriebsrente interne Teilung
externe Teilung
• Versicherungsförmige
Vorrangige Lösung des
Nur dann möglich, wenn Versorgungsträger (Versicherer, Pensionskasse
Durchführungswege
Gesetzgebers und hier
oder Pensionsfonds) die Mittel freigibt. Ist aber der Ausnahmefall.
(Direktversicherung, Pensionskasse,
auch optimal.
Pensionsfonds)
Standard bei der Allianz ab
1.000 EUR Ausgleichswert.
• Pensionszusage
Vorrangige Lösung des
Arbeitgeber kann als Versorgungsträger externe Teilung wählen, wenn
Gesetzgebers.
der Ausgleichswert unter der BBG (West) liegt oder bei Vereinbarung mit
Zusatzaufwand und -kosten
dem Ausgleichsberechtigten. Dies bietet viele Vorteile! Die mögliche Ziel-
allerdings kaum vermeidbar,
versorgung wird vom Ausgleichsberechtigten bestimmt:
daher nicht optimal.
Riester-Rente: Erste Wahl für Personen, die gern flexibel sind. Die RiesterRente beinhaltet sowohl die lebenslange Rentenleistung als auch die Möglichkeit einer Teilkapitalisierung. Im Rentenbezug besteht keine KVdR-Pflicht.
Basis-Rente: Attraktiv für rentennahe Ausgleichsberechtigte. Im Rentenbezug besteht keine KVdR-Pflicht.
Betriebsrente: Gut, wenn z.B. eine bestehende Direktversicherung existiert
und aufgestockt werden kann.
• Rückgedeckte Unterstützungskasse
• Kapitalzusagen von beherrschenden
Vorrangige Lösung des
Nur dann möglich, wenn Unterstützungskasse als Versorgungsträger
Gesetzgebers und in der
externe Teilung wählt und Ausgleichswert unter der BBG (West) liegt oder
Regel auch empfehlenswert.
bei Vereinbarung mit Ausgleichsberechtigtem. Dies kann z.B. bei einer
Standard bei der Allianz ab
firmeneigenen Unterstützungskasse eine sinnvolle Lösung sein. Falls extern
5.000 EUR Ausgleichswert.
geteilt wird, gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Pensionszusage.
Werden im Rahmen des Zugewinnausgleichs ausgeglichen.
Gesellschafter-Geschäftsführern
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Private Altersvorsorge.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Auch bei der Riester-Rente, Basis-Rente und bei privaten Rentenversicherungen hat die interne Teilung
Vorrang. Die externe Teilung ist die Ausnahme. In diesem Fall kann z.B. der Ausgleichsbetrag auf einen
bereits bestehenden oder neu angelegten Vertrag des
gleichen Produkts übertragen werden. Gern beraten
wir auch hierzu.
Private Kapitallebensversicherungen und Kapitalzusagen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer werden nicht im Versorgungs-, sondern weiterhin im Zugewinnausgleich geregelt.
Ausgangsversorgung: Privatvertrag
interne Teilung
• Riester-Rente
Vorrangige Lösung des
externe Teilung
möglich
Zielversorgung
Gesetzgebers und hier
Riester-Rente: für Personen, die bereits eine beste-
auch optimal.
hende Riester-Rente besitzen bzw. neu begründen
Standard bei der Allianz ab
wollen.
1.000 EUR Ausgleichswert.
• Basis-Rente
möglich
Zielversorgung
Basis-Rente: für Personen, die bereits eine bestehende Basis-Rente besitzen bzw. neu begründen
wollen.
Riester-Rente: ggf. für rentenferne Jahrgänge.
Besonderheit: Wechsel der Besteuerungsform in
der Leistungsphase.
• Private Rentenversicherung
möglich
Zielversorgung
Riester-Rente: für Personen, die Anspruch auf
Riesterförderung haben. Besonderheit: unterschiedliche Besteuerung der Beiträge in der Leistungsphase. Ungeförderte Beiträge (durch die externe
Teilung als Ausgleichsbetrag erhalten) werden
gemäß dem Ertragsanteil besteuert. Geförderte
Beiträge (eingezahlte Beiträge, nach externer
Teilung) werden nachgelagert besteuert.
• Kapitallebensversicherungen
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Werden im Rahmen des Zugewinnausgleichs ausgeglichen.
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Die folgende Checkliste soll dabei helfen:
Rentenversicherungen: Teilung mit dem Exehepartner
heißt eben auch, dass Ihnen später einmal einiges
bei Ihren Auszahlungen fehlen wird. Besser jetzt aktiv
werden! Auch eine Betriebsrente vom Arbeitgeber ist in
Erwägung zu ziehen.
Überprüfung der Bezugsrechte: Wer ist als Begünstigter im Todesfall z.B. bei Kapitallebensversicherungen in
den Verträgen angegeben? Vielleicht wird eine Änderung nötig?
Krankenversicherung: Der Schutz aus der Mitversicherung über den Exehepartner erlischt. Unbedingt
rechtzeitig vor dem Scheidungstermin eine eigene
Krankenversicherung abschließen!
Eigene Wege gehen.
Nach der Trennung ist es wichtig, die gesamte
Absicherung beider Exehepartner zu überprüfen. Dabei sollte das Augenmerk nicht nur
auf die Altersvorsorge, sondern auch auf
weitere Versicherungen wie z.B. die Haftpflichtoder Hausratversicherung gelegt werden.
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Haftpflichtversicherung: Nach der Scheidung besteht
nur noch Schutz für den Versicherungsnehmer. Der
andere sollte unbedingt an eine eigene Police denken!
Hausratversicherung: Die Versicherung sichert den
Hausrat der ehemals gemeinsamen Wohnung ab. Nach
der Scheidung haben beide Exehepartner aber einen
eigenen Hausstand. Dieser muss jeweils ausreichend
abgesichert sein.
Bankkonto: Vollmachten überprüfen und ein neues
Bankkonto einrichten.
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Neues Recht –
bewährter Partner.
Langfristige Vorsorge braucht einen sicheren Partner, dem man nicht nur heute,
sondern auch in vielen Jahren vertrauen
kann. Lebens- und Rentenversicherungen
der Allianz sind krisenfest – in jeder Finanzmarktlage.
Beratungskompetenz.
Seit Jahrzehnten beschäftigen wir uns täglich mit den
gesetzlichen Neuerungen, die Versicherungen sowie
die Betriebsrente betreffen. Auf unser fundiertes Wissen
zu dem Themenkomplex ist Verlass. Wir geben es gern
weiter und stehen unseren Kunden als kompetenter
Gesprächspartner zur Seite.
Sicherheit.
Für Lebensversicherungen gelten strenge gesetzliche
Vorschriften für Sicherheit, Rentabilität, Liquidität
sowie für die Mischung und Streuung der Anlagen. Wir
verfügen über Mechanismen zur Sicherstellung der
Garantien, die sich über viele Jahrzehnte bewährt haben.
Qualität.
Anerkannte Ratingagenturen wie MORGEN & MORGEN,
Standard & Poor’s und Moody’s zeichnen Allianz Leben
regelmäßig mit Bestnoten für Qualität, Finanzkraft und
Sicherheit aus.
Capital:
… für
„Fondsqualität, Produktpalette,
Management und Service“.
Vertrauen.
Mit ihrer Erfahrung und Finanzkraft steht die Allianz
bei mehr als 20 Millionen Kunden in Deutschland für
Zuverlässigkeit und Sicherheit.
Standard & Poor’s:
AA … für „ausgezeichnete
finanzielle Sicherheit“.
MORGEN & MORGEN:
Höchstnote
zum 7. Mal in Folge
AssCompact
Bester bAV-Anbieter
Leistung.
Hinweis:
Von uns erzielte Renditen liegen konstant im Spitzenfeld deutscher Lebensversicherer. So profitieren Sie als
Versicherungsnehmer von der weit überdurchschnittlichen Leistungsstärke der Allianz.
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Die Ausführungen in dieser Broschüre sind nicht
abschließend und können nicht auf alle Einzelheiten
eingehen. Weitere Informationen gibt Ihnen der Versicherungsfachmann vor Ort sehr gern!
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VM--7123Z0
Allianz Lebensversicherungs-AG
Reinsburgstraße 19, 70178 Stuttgart
(00)30.12.09
www.allianz.de