Versorgungsausgleich Allianz-Broschüre VM---7123Z0
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Versorgungsausgleich Allianz-Broschüre VM---7123Z0
Überreicht von AsseCon Assekuranzmakler GmbH Ihr Ansprechpartner: Manfred Bock http://www.assecon.de eMail: [email protected] AsseCon - Leopoldstr. 70 - 80802 München Tel. 089/343 878 - Fax 089/343 979 Sitz der Gesellschaft: München - Handelsregister München HRB 96356 Geschäftsführer: Manfred Bock Pflichtangaben nach EU-Vermittlerrichtlinie: AsseCon ist ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung. Es bestehen keine Beteiligungen von oder an Versicherungsunternehmen. Zuständige Erlaubnisbehörde: IHK München; Max-Joseph-Straße 2; 80333 München; Tel.: 089/5116-0 Registernummer: D-RQ3J-8JVAS-26 Die Eintragung im Vermittlerregister kann überprüft werden: DIHK e.V.; Breite Straße 29; 10178 Berlin; Tel. 030/20308-0 ; www.vermittlerregister.info. Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden: Versicherungsombudsmann e.V.; Postfach 08 06 32; 10006 Berlin, Ombudsmann private Krankenversicherung; Kronenstraße 13; 10117 Berlin. Versorgungsausgleich. Getrennte Wege – faire Teilung. Information zum neuen Versorgungsausgleich in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Allianz Lebensversicherungs-AG Inhalt Vorwort. 3 Klare Trennung ohne Stress. 4 Und wie wird genau geteilt? 6 Regelungen, die nicht bremsen. 8 Eigene Wege gehen. 16 Neues Recht – bewährter Partner. 18 Damit im Alter keine Seite leer ausgeht. Die Reform des Versorgungsausgleichs gilt seit September 2009. Sie betrifft grundsätzlich alle Anrechte auf Absicherung im Alter oder bei Invalidität im Fall einer Scheidung. Der Gesetzgeber will so mehr Gerechtigkeit durch umfassende Gesetzesänderungen erreichen. In dieser Broschüre haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt. Wie bei jedem neuen Gesetz ist auch hier eine gewisse Komplexität vorhanden. Gern erläutern wir die Details und sind selbstverständlich Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge in Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich. 3 Klare Trennung ohne Stress. Der Versorgungsausgleich regelt bei einer Scheidung die Teilung von Versorgungsanrechten auf Rente im Alter oder bei Invalidität. Mit der Neuregelung soll bereits bei der Scheidung eine abschließende Klärung der Versorgungsansprüche zwischen den (Scheidungs-) Parteien herbeigeführt werden. Versorgungsausgleich früher. Bisher erfolgte der Ausgleich in der Regel ausschließlich über die gesetzliche Rentenversicherung oder über die Beamtenversorgung. Teilweise wurde der Ausgleich der privaten und betrieblichen Versorgung (bAV) allerdings auch auf den Rentenbeginn verschoben. Vielfach wurde dieser Anspruch dann aber schlicht vergessen und die berechtigte Person verzichtete auf ihre Rente. Versorgungsausgleich heute. Grundsätzlich werden nun alle Versorgungsanwartschaften direkt bei der Scheidung geteilt. Mit dem Urteil über den Versorgungsausgleich werden in einem Schritt nicht nur die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente, sondern auch die aus der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ausgeglichen. Die ausgleichsberechtigte Person erhält eine eigenständige Versorgung beim Versorgungsträger1 der ausgleichs- pflichtigen Person (interne Teilung). Der Anspruch beträgt die Hälfte der Ehezeitanwartschaft des Exehepartners. Diese Handhabung garantiert nun eine gerechte Teilhabe an jedem in der Ehe erworbenen Anrecht. Der Versorgungsträger ist jetzt aktiv in das Verfahren eingebunden. Ausnahmen beim neuen Versorgungsausgleich. Versorgungsansprüche werden generell nicht geteilt, wenn: • Ehen nur max. drei Jahre bestanden haben2 • beide Exehepartner nahezu gleich hohe Ausgleichswerte haben • entsprechende vertragliche Vereinbarungen existieren • der Ausgleichswert gering ist • das Anrecht noch nicht ausgleichsreif ist (z.B. verfallbare Anwartschaft in der bAV) 1 Versorgungsträger kann z.B. sein: Versicherer, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Arbeitgeber. 4 2 Außer wenn ein Ehepartner einen entsprechenden Antrag stellt. 5 Und wie wird genau geteilt? Betriebsrenten und Privatrenten werden bei der Scheidung in sogenannter „interner“ oder „externer“ Form geteilt. Interne Teilung. Bei der internen Teilung werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte hälftig geteilt. Die ausgleichsberechtigte Person erlangt einen selbstständigen Anspruch gegen den Versorgungsträger, der vom Versorgungsschicksal der ausgleichspflichtigen Person unabhängig ist. Es werden also z.B. nach der Teilung aus einem Versicherungsvertrag zwei voneinander getrennte Versicherungen. Bei der internen Teilung von privater und betrieblicher Versorgung fallen keine erneuten Abschlusskosten und i.d.R. nur geringe Verwaltungskosten an. Außerdem ist die Teilung für beide Exehepartner steuerneutral. Externe Teilung. Bei der externen Teilung wird der Ausgleichswert in ein anderes Versorgungssystem übertragen. Die externe Teilung findet statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person und der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person dies vereinbaren oder der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person eine externe Teilung verlangt und bestimmte Werte nicht überschritten sind. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass nicht jeder Wechsel steuerneutral erfolgt und dass für den neuen Vertrag Abschlusskosten anfallen. 6 Dennoch: In Einzelfällen und insbesondere bei Pensionszusagen kann eine externe Teilung die bessere Lösung sein. Wir helfen gern, die optimale Möglichkeit zu finden. Auffanglösung. Wenn sich bei einer externen Lösung der Ausgleichsberechtigte nicht für einen neuen Versorgungsträger entscheidet oder entscheiden kann, gibt es staatliche „Auffanglösungen“. Anrechte aus Betriebsrenten wandern in die Versorgungsausgleichskasse. Andere private Rentenformen fängt die Deutsche Rentenversicherung auf. Überblick über das neue Ausgleichssystem bei der Scheidung: Versorgungsausgleich interne Teilung externe Teilung • Vorrang vor externer Teilung • Auf Vereinbarung oder Verlangen • Gleiche Versicherungsform (z. B. RiesterRente bleibt Riester-Rente) • Änderung von Versorgungskonzepten • Wechsel des Anbieters. • Gleicher Anbieter. 7 Regelungen, die nicht bremsen. Die während der Ehezeit angesparten Werte zur Altersvorsorge werden zu gleichen Teilen auf beide Exehepartner verteilt. So weit, so klar. Doch was heißt das jetzt im Detail bezogen auf die jeweilige Rentenform? Betriebliche Altersversorgung (Kapital und Rente). Für die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) wird vorrangig die interne Teilung durchgeführt – dies ist eine für beide Seiten gute Lösung. Der Ausgleichsberechtigte hat weder steuerliche Nachteile noch fallen für ihn Kosten an. Für den Arbeitgeber des Ausgleichspflichtigen fällt nur ein geringer Verwaltungsaufwand an. Dies gilt auch für rückgedeckte Unterstützungskassen. 8 Anders bei Pensionszusagen: Hier ist bei interner Teilung der Aufwand des Arbeitgebers erheblich, da er selbst verfahrensbeteiligt ist. Er muss die Teilung durchführen und hat in Zukunft statt einer Anwartschaft zwei Anwartschaften zu führen. Darum ist bei einer Pensionszusage die externe Teilung von Vorteil. Der Ausgleichswert kann dabei in eine private oder betriebliche Versorgung zugunsten des Exehepartners eingezahlt werden. Der Arbeitgeber kann eine externe Teilung einseitig verlangen, wenn der Ausgleichsanspruch nicht höher als die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (2010: 66.000 EUR) ist. Bei höheren Ansprüchen ist die externe Teilung nur mit Zustimmung des Ausgleichsberechtigten möglich. Dieser bestimmt auch, für welche Versorgung die Ausgleichszahlung verwendet werden soll. Als Zielversorgung kann der Ausgleichsberechtigte folgende Möglichkeiten wählen: • Riester-Rente: Erste Wahl für Personen, die gern flexibel sind. Die Riester-Rente beinhaltet sowohl die lebenslange Rentenleistung als auch die Möglichkeit einer Teilkapitalisierung. Im Rentenbezug besteht keine KVdR-Pflicht. • Basis-Rente: Attraktiv für rentennahe Ausgleichsberechtigte. Im Rentenbezug besteht keine KVdR-Pflicht. • Betriebsrente: Ideal, wenn z.B. eine bestehende Direktversicherung mit den Geldern aufgestockt werden kann. 11 In der folgenden Tabelle haben wir die Möglichkeiten noch einmal übersichtlich zusammengestellt: Ausgangsversorgung: Betriebsrente interne Teilung externe Teilung • Versicherungsförmige Vorrangige Lösung des Nur dann möglich, wenn Versorgungsträger (Versicherer, Pensionskasse Durchführungswege Gesetzgebers und hier oder Pensionsfonds) die Mittel freigibt. Ist aber der Ausnahmefall. (Direktversicherung, Pensionskasse, auch optimal. Pensionsfonds) Standard bei der Allianz ab 1.000 EUR Ausgleichswert. • Pensionszusage Vorrangige Lösung des Arbeitgeber kann als Versorgungsträger externe Teilung wählen, wenn Gesetzgebers. der Ausgleichswert unter der BBG (West) liegt oder bei Vereinbarung mit Zusatzaufwand und -kosten dem Ausgleichsberechtigten. Dies bietet viele Vorteile! Die mögliche Ziel- allerdings kaum vermeidbar, versorgung wird vom Ausgleichsberechtigten bestimmt: daher nicht optimal. Riester-Rente: Erste Wahl für Personen, die gern flexibel sind. Die RiesterRente beinhaltet sowohl die lebenslange Rentenleistung als auch die Möglichkeit einer Teilkapitalisierung. Im Rentenbezug besteht keine KVdR-Pflicht. Basis-Rente: Attraktiv für rentennahe Ausgleichsberechtigte. Im Rentenbezug besteht keine KVdR-Pflicht. Betriebsrente: Gut, wenn z.B. eine bestehende Direktversicherung existiert und aufgestockt werden kann. • Rückgedeckte Unterstützungskasse • Kapitalzusagen von beherrschenden Vorrangige Lösung des Nur dann möglich, wenn Unterstützungskasse als Versorgungsträger Gesetzgebers und in der externe Teilung wählt und Ausgleichswert unter der BBG (West) liegt oder Regel auch empfehlenswert. bei Vereinbarung mit Ausgleichsberechtigtem. Dies kann z.B. bei einer Standard bei der Allianz ab firmeneigenen Unterstützungskasse eine sinnvolle Lösung sein. Falls extern 5.000 EUR Ausgleichswert. geteilt wird, gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Pensionszusage. Werden im Rahmen des Zugewinnausgleichs ausgeglichen. Gesellschafter-Geschäftsführern 12 13 Private Altersvorsorge. Ausnahmen bestätigen die Regel. Auch bei der Riester-Rente, Basis-Rente und bei privaten Rentenversicherungen hat die interne Teilung Vorrang. Die externe Teilung ist die Ausnahme. In diesem Fall kann z.B. der Ausgleichsbetrag auf einen bereits bestehenden oder neu angelegten Vertrag des gleichen Produkts übertragen werden. Gern beraten wir auch hierzu. Private Kapitallebensversicherungen und Kapitalzusagen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer werden nicht im Versorgungs-, sondern weiterhin im Zugewinnausgleich geregelt. Ausgangsversorgung: Privatvertrag interne Teilung • Riester-Rente Vorrangige Lösung des externe Teilung möglich Zielversorgung Gesetzgebers und hier Riester-Rente: für Personen, die bereits eine beste- auch optimal. hende Riester-Rente besitzen bzw. neu begründen Standard bei der Allianz ab wollen. 1.000 EUR Ausgleichswert. • Basis-Rente möglich Zielversorgung Basis-Rente: für Personen, die bereits eine bestehende Basis-Rente besitzen bzw. neu begründen wollen. Riester-Rente: ggf. für rentenferne Jahrgänge. Besonderheit: Wechsel der Besteuerungsform in der Leistungsphase. • Private Rentenversicherung möglich Zielversorgung Riester-Rente: für Personen, die Anspruch auf Riesterförderung haben. Besonderheit: unterschiedliche Besteuerung der Beiträge in der Leistungsphase. Ungeförderte Beiträge (durch die externe Teilung als Ausgleichsbetrag erhalten) werden gemäß dem Ertragsanteil besteuert. Geförderte Beiträge (eingezahlte Beiträge, nach externer Teilung) werden nachgelagert besteuert. • Kapitallebensversicherungen 14 Werden im Rahmen des Zugewinnausgleichs ausgeglichen. 15 Die folgende Checkliste soll dabei helfen: Rentenversicherungen: Teilung mit dem Exehepartner heißt eben auch, dass Ihnen später einmal einiges bei Ihren Auszahlungen fehlen wird. Besser jetzt aktiv werden! Auch eine Betriebsrente vom Arbeitgeber ist in Erwägung zu ziehen. Überprüfung der Bezugsrechte: Wer ist als Begünstigter im Todesfall z.B. bei Kapitallebensversicherungen in den Verträgen angegeben? Vielleicht wird eine Änderung nötig? Krankenversicherung: Der Schutz aus der Mitversicherung über den Exehepartner erlischt. Unbedingt rechtzeitig vor dem Scheidungstermin eine eigene Krankenversicherung abschließen! Eigene Wege gehen. Nach der Trennung ist es wichtig, die gesamte Absicherung beider Exehepartner zu überprüfen. Dabei sollte das Augenmerk nicht nur auf die Altersvorsorge, sondern auch auf weitere Versicherungen wie z.B. die Haftpflichtoder Hausratversicherung gelegt werden. 16 Haftpflichtversicherung: Nach der Scheidung besteht nur noch Schutz für den Versicherungsnehmer. Der andere sollte unbedingt an eine eigene Police denken! Hausratversicherung: Die Versicherung sichert den Hausrat der ehemals gemeinsamen Wohnung ab. Nach der Scheidung haben beide Exehepartner aber einen eigenen Hausstand. Dieser muss jeweils ausreichend abgesichert sein. Bankkonto: Vollmachten überprüfen und ein neues Bankkonto einrichten. 17 Neues Recht – bewährter Partner. Langfristige Vorsorge braucht einen sicheren Partner, dem man nicht nur heute, sondern auch in vielen Jahren vertrauen kann. Lebens- und Rentenversicherungen der Allianz sind krisenfest – in jeder Finanzmarktlage. Beratungskompetenz. Seit Jahrzehnten beschäftigen wir uns täglich mit den gesetzlichen Neuerungen, die Versicherungen sowie die Betriebsrente betreffen. Auf unser fundiertes Wissen zu dem Themenkomplex ist Verlass. Wir geben es gern weiter und stehen unseren Kunden als kompetenter Gesprächspartner zur Seite. Sicherheit. Für Lebensversicherungen gelten strenge gesetzliche Vorschriften für Sicherheit, Rentabilität, Liquidität sowie für die Mischung und Streuung der Anlagen. Wir verfügen über Mechanismen zur Sicherstellung der Garantien, die sich über viele Jahrzehnte bewährt haben. Qualität. Anerkannte Ratingagenturen wie MORGEN & MORGEN, Standard & Poor’s und Moody’s zeichnen Allianz Leben regelmäßig mit Bestnoten für Qualität, Finanzkraft und Sicherheit aus. Capital: … für „Fondsqualität, Produktpalette, Management und Service“. Vertrauen. Mit ihrer Erfahrung und Finanzkraft steht die Allianz bei mehr als 20 Millionen Kunden in Deutschland für Zuverlässigkeit und Sicherheit. Standard & Poor’s: AA … für „ausgezeichnete finanzielle Sicherheit“. MORGEN & MORGEN: Höchstnote zum 7. Mal in Folge AssCompact Bester bAV-Anbieter Leistung. Hinweis: Von uns erzielte Renditen liegen konstant im Spitzenfeld deutscher Lebensversicherer. So profitieren Sie als Versicherungsnehmer von der weit überdurchschnittlichen Leistungsstärke der Allianz. 18 Die Ausführungen in dieser Broschüre sind nicht abschließend und können nicht auf alle Einzelheiten eingehen. Weitere Informationen gibt Ihnen der Versicherungsfachmann vor Ort sehr gern! 19 VM--7123Z0 Allianz Lebensversicherungs-AG Reinsburgstraße 19, 70178 Stuttgart (00)30.12.09 www.allianz.de