Prospekt Schuldensanierung - Amt für Justizvollzug
Transcription
Prospekt Schuldensanierung - Amt für Justizvollzug
Kanton Zürich Amt für Justizvollzug Bewährungs- und Vollzugsdienste Schuldensanierung Sch liere n Urd orf Zür ich Verschiedene Zugverbindungen Tram/Bus «Bahnhof Altstetten Nord»: Tram 4, Bus 304, 307, 308 Busstation «Bahnhof Altstetten»: Keine Parkplätze vorhanden Bus 31, 78, 80, 89, 95 1000 Ex. - September 2015 SBB Bahnhof «Zürich Altstetten»: HB Die Schuldensanierung ist eine Abteilung der Bewährungs- und Vollzugsdienste, einer Hauptabteilung des Amts für Justizvollzugs des Kantons Zürich. Unsere Dienstleistungen Schuldenberatungen In einem Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über die Schuldensituation. Es werden Möglichkeiten im Umgang mit Schulden aufgezeigt und die Voraussetzungen für eine allfällige Schuldenbereinigung erörtert. In erster Linie geht es um eine Stabilisierung der Situation der betroffenen Person und ihres Umfelds. Schuldensanierungen Zeigt sich im Laufe einer Beratung, dass die Voraussetzungen für eine Schuldensanierung gegeben sind, wird eine individuelle Lösungs variante erarbeitet. Eine Schuldensanierung dauert in der Regel mehrere Jahre. Ziele • Schuldenbereinigung • Erlernen des Umgangs mit Geld • Vermeiden von Neuverschuldung • Reintegration • deliktfreies Leben bzw. Rückfallverminderung Voraussetzungen für eine Schuldensanierung • Regelmässiges Einkommen • Monatliche Rückstellungen für Schuldensanierung möglich • Einhaltung des Budgets in Bezug auf alle laufenden Verpflichtungen • Keine Neuverschuldung • Bereitschaft, sich für längere Zeit finanziell einzuschränken • Einsicht in die Wiedergutmachung (Schadenersatz, Genugtuung) • Motivation, aktiv an einer Schuldensanierung mitzuarbeiten Voraussetzungen für eine Anmeldung Überschuldete Person hat Wohnsitz im Kanton Zürich und wurde durch eine Behörde des Kantons Zürich verurteilt oder wurde ausserkantonal verurteilt und die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Zürich sind für die Betreuung bzw. den Vollzug zuständig. Das Urteil ist rechtskräftig und die Person wird bzw. wurde in den letzten 3 Jahren durch die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Zürich betreut oder ist bzw. war innerhalb der letzten 3 Jahre im Vollzug einer strafrechtlichen Sanktion oder die Probezeit ist noch am Laufen. Für Personen in einer stationären Einrichtung gilt: Übertritt ins Arbeits- oder Wohnarbeitsexternat ist erfolgt oder steht unmittelbar bevor. Ausserdem darf die Verurteilung nicht ausschliesslich wegen Übertretungen erfolgt sein und es muss ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen vorhanden sein (keine Sozialhilfe). Wie erfolgt die Anmeldung • Durch die überschuldete Person telefonisch • Durch zuständige Mitarbeitende der Bewährungs- und Vollzugsdienste, Arbeitspartner oder anderer Institutionen mit dem vorgesehenen Formular Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.justizvollzug.zh.ch. Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Amt für Justizvollzug Bewährungs- und Vollzugsdienste Schuldensanierung Hohlstrasse 552 8048 Zürich Telefon 043 258 36 80 Fax 043 258 36 86