INFORMATIONEN für Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst
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INFORMATIONEN für Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst
Arbeitsstelle für konstruktive Konfliktbearbeitung in der Evang.- Luth. Kirche in Bayern Gudrunstraße 33 90459 Nürnberg Tel. 0911/4304-238 Fax: 0911/4304-303 e-Mail: [email protected] www.arbeitsstelle-kokon.de Beratung in der Evang.- Luth. Kirche in Bayern für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende INFORMATIONEN für Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst verweigern wollen „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Artikel 4 Abs. 3 Grundgesetz 1949 „Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb unter Berufung auf Artikel 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst gemäß Artikel 12a Abs. 2 des Grundgesetzes zu leisten.“ § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes-KDVG 1984 „Eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst liegt ... nur dann vor, wenn bei dem Wehrpflichtigen die Vorstellung, im Kriege Waffen anwenden und notfalls Menschen töten zu müssen, eine schwere und als unerträglich empfundene Gewissensbelastung hervorrufen würde.“ Bundesverwaltungsgericht, 10.08.1973, VI C 166.73 Bankverbindung: Konto-Nr. 10 40 600 ● BLZ 520 604 10 ● EKK / ACREDO BANK Nürnberg Wer kann den Kriegsdienst verweigern? Jeder männliche Bundesbürger ist ab dem 18. Geburtstag wehrpflichtig: im Kriegsfall bis zum 60. Lebensjahr. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung kann jeder Wehrpflichtige jederzeit wahrnehmen. Wann? Eine rechtzeitige Antragstellung schützt vor der Einberufung zur Bundeswehr. Der KDV-Antrag kann frühestens mit 17 ½ Jahren gestellt werden. Er soll möglichst 14 Tage vor der Musterung beim Kreiswehrersatzamt sein. Denn nach dem Musterungsergebnis „tauglich“ ist eine Einberufung zur Bundeswehr möglich. Wer den KDV-Antrag erst nach Erhalt der Einberufung oder einer Vorbenachrichtigung für eine kurzfristige ersatzweise Einberufung stellt, erreicht keine aufschiebende Wirkung. Dieser Antrag wird nicht beim Bundesamt für Zivildienst, sondern beim Kreiswehrersatzamt bearbeitet. Wichtig ist zunächst dieser Antrag. Die Anlagen (Lebenslauf und Begründung) können auch noch nachgereicht werden. Lebenslauf Der ausführliche Lebenslauf sollte ein Bild von der Person entstehen lassen und neben Name, Geburtsdatum und -ort Angaben zu folgenden Stichworten enthalten: Eltern, Geschwister, schulischer und beruflicher Werdegang, Familienstand, eventuell - soweit für die KDVEntscheidung wichtig besondere Interessengebiete, Hobbys, Zugehörigkeit und Mitwirkung bei Kirche, Vereinen, Organisationen sowie die Unterschrift. Wer beispielsweise in der Begründung religiöse Motive nennt, sollte seinen Bezug zur Religionsgemeinschaft angeben. Begründung Wo? Der KDV-Antrag muss ausnahmslos direkt an das zuständige Kreiswehrersatzamt gerichtet werden. Dies gilt auch für Soldaten! Ihrem Vorgesetzten brauchen sie nur eine Kopie des Antrages (ohne Anlagen) zu geben. Wie? Per „Einschreiben gegen Rückschein“ an das Kreiswehrersatzamt. Der Antrag kann etwa folgendermaßen formuliert sein: Holger Frühe Friedensplatz 1 47110 Verduftstadt Personenkennziffer: 080154-F-00000 An das Kreiswehrersatzamt Am Schießrain 45 53007 Lotterhausen 12. Dezember 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Begründung) liegen diesem Schreiben bei / werden noch nachgereicht. Mit freundlichem Gruß Holger Frühe Holger Frühe Die persönliche und ausführliche Begründung muss deutlich machen, - dass der Kriegsdienstverweigerer sich intensiv mit der Problematik seines eventuellen Einsatzes als Soldat im Krieg auseinandergesetzt hat. - dass die Vorstellung, als Soldat im Krieg Menschen töten zu müssen, für ihn eine unerträgliche Gewissensbelastung darstellt, so dass er den Kriegsdienst verweigern muss, wie es zu dieser Gewissensentscheidung kam und - welche Inhalte dabei wichtig geworden sind. Nur darauf kommt es an, wenn über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entschieden wird. Alle geschichtlichen Rückblicke („Alle Kriege haben gezeigt ...“, „Schon Kirchenvater Augustinus hat gesagt ...“), alle rationalen Argumente („Verhandlungen sind besser als militärische Gewalt ...“, „Kranke pflegen ist sinnvoller als Schießen zu lernen“) mögen sachlich richtig und sinnvoll sein, für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zählt aber nur die persönliche Gewissensbelastung des einzelnen Verweigerers. Die Begründung sollte etwa den Umfang eines Deutschaufsatzes haben und sehr persönlich und ehrlich geschrieben sein. Auch zur Begründung gehören Adresse, PK-Nummer und Unterschrift.