INFORMATIONEN für Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst

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INFORMATIONEN für Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst
Arbeitsstelle für konstruktive Konfliktbearbeitung
in der Evang.- Luth. Kirche in Bayern
Gudrunstraße 33
90459 Nürnberg
Tel. 0911/4304-238
Fax: 0911/4304-303
e-Mail: [email protected]
www.arbeitsstelle-kokon.de
Beratung in der Evang.- Luth. Kirche in Bayern
für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende
INFORMATIONEN
für Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst
verweigern wollen
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe
gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Artikel 4 Abs. 3 Grundgesetz 1949
„Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder
Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb unter
Berufung auf Artikel 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes den Kriegsdienst
mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes Zivildienst
außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst gemäß Artikel 12a Abs. 2 des
Grundgesetzes zu leisten.“
§ 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes-KDVG 1984
„Eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst liegt ... nur dann
vor, wenn bei dem Wehrpflichtigen die Vorstellung, im Kriege Waffen
anwenden und notfalls Menschen töten zu müssen, eine schwere und als
unerträglich empfundene Gewissensbelastung hervorrufen würde.“
Bundesverwaltungsgericht, 10.08.1973, VI C 166.73
Bankverbindung: Konto-Nr. 10 40 600 ● BLZ 520 604 10 ● EKK / ACREDO BANK Nürnberg
Wer kann den Kriegsdienst verweigern?
Jeder männliche Bundesbürger ist ab dem 18.
Geburtstag wehrpflichtig: im Kriegsfall bis zum 60.
Lebensjahr.
Das
Grundrecht
auf
Kriegsdienstverweigerung kann jeder Wehrpflichtige
jederzeit
wahrnehmen.
Wann?
Eine rechtzeitige Antragstellung schützt vor der
Einberufung zur Bundeswehr. Der KDV-Antrag kann
frühestens mit 17 ½ Jahren gestellt werden. Er soll
möglichst 14 Tage vor der Musterung beim
Kreiswehrersatzamt sein. Denn nach dem
Musterungsergebnis „tauglich“ ist eine Einberufung
zur Bundeswehr möglich. Wer den KDV-Antrag erst
nach
Erhalt
der
Einberufung
oder
einer
Vorbenachrichtigung
für
eine
kurzfristige
ersatzweise Einberufung stellt, erreicht keine
aufschiebende Wirkung. Dieser Antrag wird nicht
beim Bundesamt für Zivildienst, sondern beim
Kreiswehrersatzamt bearbeitet.
Wichtig ist zunächst dieser Antrag. Die Anlagen
(Lebenslauf und Begründung) können auch noch
nachgereicht werden.
Lebenslauf
Der ausführliche Lebenslauf sollte ein Bild von der
Person entstehen lassen und neben Name,
Geburtsdatum und -ort Angaben zu folgenden
Stichworten enthalten: Eltern, Geschwister,
schulischer
und
beruflicher
Werdegang,
Familienstand, eventuell - soweit für die KDVEntscheidung
wichtig
besondere
Interessengebiete, Hobbys, Zugehörigkeit und
Mitwirkung bei Kirche, Vereinen, Organisationen
sowie die Unterschrift. Wer beispielsweise in der
Begründung religiöse Motive nennt, sollte seinen
Bezug zur Religionsgemeinschaft angeben.
Begründung
Wo?
Der KDV-Antrag muss ausnahmslos direkt an das
zuständige Kreiswehrersatzamt gerichtet werden.
Dies gilt auch für Soldaten! Ihrem Vorgesetzten
brauchen sie nur eine Kopie des Antrages (ohne
Anlagen) zu geben.
Wie?
Per „Einschreiben gegen Rückschein“ an das
Kreiswehrersatzamt. Der Antrag kann etwa
folgendermaßen formuliert sein:
Holger Frühe
Friedensplatz 1
47110 Verduftstadt
Personenkennziffer: 080154-F-00000
An das Kreiswehrersatzamt
Am Schießrain 45
53007 Lotterhausen
12. Dezember 2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen
gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die
erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf,
Begründung) liegen diesem Schreiben bei / werden
noch nachgereicht.
Mit freundlichem Gruß
Holger Frühe
Holger Frühe
Die persönliche und ausführliche Begründung
muss deutlich machen,
- dass der Kriegsdienstverweigerer sich intensiv
mit der Problematik seines eventuellen Einsatzes
als Soldat im Krieg auseinandergesetzt hat.
- dass die Vorstellung, als Soldat im Krieg
Menschen töten zu müssen, für ihn eine
unerträgliche Gewissensbelastung darstellt, so
dass er den Kriegsdienst verweigern muss,
wie es zu dieser Gewissensentscheidung kam und
- welche Inhalte dabei wichtig geworden sind.
Nur darauf kommt es an, wenn über die
Anerkennung
als
Kriegsdienstverweigerer
entschieden wird.
Alle geschichtlichen Rückblicke („Alle Kriege
haben gezeigt ...“, „Schon Kirchenvater Augustinus
hat gesagt ...“), alle rationalen Argumente
(„Verhandlungen sind besser als militärische
Gewalt ...“, „Kranke pflegen ist sinnvoller als
Schießen zu lernen“) mögen sachlich richtig und
sinnvoll
sein,
für
die
Anerkennung
als
Kriegsdienstverweigerer zählt aber nur die
persönliche Gewissensbelastung des einzelnen
Verweigerers.
Die Begründung sollte etwa den Umfang eines
Deutschaufsatzes haben und sehr persönlich und
ehrlich geschrieben sein. Auch zur Begründung
gehören Adresse, PK-Nummer und Unterschrift.