Freizeit und Erholungsgebiet RheinHerne-Kanal

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Freizeit und Erholungsgebiet RheinHerne-Kanal
Freizeit und Erholungsgebiet
RheinHerne-Kanal
Die Betriebswege des Wasser- und Schifffahrtsamtes, früher benutzt als Leinpfade um die Lastkähne
an Leinen mit Pferden zu ziehen, dienen als beliebte
Rad- und Fußwege. Das Baden im Rhein-Herne-Kanal ist grundsätzlich verboten, da es sich um eine
künstliche Wasserstraße handelt. Es wird jedoch geduldet, wenn man sich an gewisse Spielregeln hält.
Gefahren durch die Berufsschifffahrt
Schiffe mit spitzem Bug verdrängen das Wasser zur
Seite. Dadurch bedingt werden auch Schwimmer
und kleine Boote in der Regel zur Seite gedrängt.
Durch die Vorwärtsbewegung des Schiffes und die
Arbeit der Schiffsschraube entsteht ein starker Sog,
der Schwimmer und kleine Boote heranziehen und
in die Schraube saugen kann.
Schiffe mit schrägem Bug (Schubschiffe) verdrängen das Wasser nach unten. Das Gefahrenpotential
ist erheblich größer, da die Leistung der Schiffe grö-
100 Meter vor und hinter Schleusen ist absolutes
Badeverbot. Strömungen und Sog sind lebensgefährlich.
Das Springen von Brücken ist wegen der geringen
Wassertiefe von 2,50 Metern lebensgefährlich und
auch verboten.
Schwimmflügel, Schwimmringe und Badeboote
sind Schwimmhilfen und keine Rettungswesten und
Rettungsinseln. Luftmatratzen und Gummitiere können zum gefährlichen Spielzeug werden.
Selbstverständlich gelten auch hier die allgemeinen
Baderegeln, wie sie im Internet veröffentlicht oder
bei den örtlichen DLRG Gliederungen gelehrt werden und einzusehen sind.
Wir möchten mit diesem Faltblatt niemanden den
Spaß an einem erfrischenden Bad nehmen, sondern nur Gefahren aufzeigen, die immer wieder zu
schweren Unfällen führen.
ßer und damit die Sogwirkung lebensgefährlich ist.
Unabhängig vom Schiffstyp wird ein Berufsschiff
vom Heck aus geführt. Hieraus ergibt sich ein toter
Winkel von mehr als 100 Meter vor dem Schiff. Der
gesetzlich vorgeschriebene Bremsweg liegt bei maximal 500 Metern.
Ihr DLRG Wasserrettungs-Team
am Rhein-Herne-Kanal in Gelsenkirchen
DLRG Bezirk Gelsenkirchen e. V.
Wasserrettungsdienst am
Rhein-Herne-Kanal
Wasserrettungsdienst
Insbesondere für spielende Kinder und Nichtschwimmer im Uferbereich können die Bugwelle
durch den plötzlich steigenden Wasserstand und die
starke Sogwirkung durch vorbeifahrende Schiffe
sehr gefährlich sein. Das Anschwimmen von vorbeifahrenden Schiffen ist lebensgefährlich.
Impressum
Herausgeber: Vorstand der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Bezirk Gelsenkirchen e.V.; Gestaltung: Boris Spernol.
Am Stadthafen 42, 45883 Gelsenkirchen
Deutsche LebensRettungs-Geselleschaft
Bezirk Gelsenkirchen e.V.
Der Rhein-Herne-Kanal
Der Rhein-Herne-Kanal, 49 km lang, ist in den Jahren 1906 bis 1914 erbaut und in Betrieb genommen
worden. Er verbindet den Dortmund-Ems-Kanal (eröffnet 1899), der von Dortmund bis zum Seehafen
Emden führt, mit dem Rhein bei Duisburg.
Der Rhein-Herne-Kanal verläuft im Emschertal und
musste ursprünglich mit sieben Doppelschleusen
den Höhenunterschied zwischen Rhein und Dortmund-Ems-Kanal überwinden. Heute sind es, bedingt durch Bergsenkungen und natürliche Erdbewegungen, im Emschertal nur noch fünf Schleusen.
Der Höhenunterschied ist abhängig vom Rheinwasserstand und beträgt im Mittel 38 Meter. Die
Schleusen sind ca. 250 Meter lang und 13 Meter
breit. Zur Regulierung des Wasserstandes zwischen
den Schleusen befindet sich an jeder Schleuse ein
Pumpwerk
.
Der Rhein-Herne-Kanal ist für die Sportschifffahrt
freigegeben. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 12
Stundenkilometer. Alle Sportboote müssen beim
zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt angemeldet sein. Dies gilt auch für Badeboote aller Art.
Wir über uns
Der DLRG Bezirk Gelsenkirchen führt seit 1960 den
-
Vorbeugende Aufklärung der Schwimmerinnen und
Schwimmer, insbesondere der Kinder über die Gefahren am Rhein-Herne-Kanal
Wasserrettungsdienst am Rhein-Herne-Kanal durch.
-
Am 13.05.1962 wurde das erste Motorrettungsboot
-
Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen
-
Unterstützung der Feuerwehr Gelsenkirchen bei
in Dienst gestellt und auf den Namen „Tausendfeuer“
getauft. Am 16.05.1982 folgte das Motorrettungsboot
„Gelsenkirchen”, am 15.05.1993 wurde das Motorret-
Durchführung der Ausbildung und Weiterbildung,
um diese Aufgaben erfüllen zu können
Unfällen jeglicher Art am und im Wasser (Notruf
112)
tungsboot „Grimberg” als drittes Boot in Dienst gestellt.
Heute sind nur noch die Motorrettungsboote „Tausendfeuer“ und „Grimberg“ im Einsatz
.
Nach anfänglich mobilen Wachen an verschiedenen
Stellen des Rhein-Herne-Kanals führte die DLRG Gelsenkirchen von 1975 bis 1998 den Wachdienst von der
DLRG Rettungswache Herne/Wanne-Eickel aus durch.
Seit dem 15.05.1999 versieht die DLRG Gelsenkirchen
ihren Dienst von der Wachstation am Stadthafen in Gel-
DLRG Bezirk Gelsekirchen
Rettungswachstation
Am Stadthafen 42
45883 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/4 08 30 08
Die Wache ist besetzt
senkirchen.
von Mitte Mai bis Mitte September
Seit dem Jahr 2000 besteht eine Vereinbarung zwi-
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
schen der Stadt Gelsenkirchen und der DLRG Gelsenkirchen, in der die DLRG sich verpflichtet, die hauptamtlichen Kräfte der Berufsfeuerwehr von Mitte Mai
bis Mitte September bei Unfällen im und am Wasser zu
unterstützen.
Zu den angegebenen Zeiten befindet sich ein Motorrettungsboot einsatzbereit im Stadthafen Gelsenkirchen.
Samstags
Sonn- und Feiertags
10.00 Uhr – 18.00 Uhr
Die DLRG ist die größte private Wasserrettungsorganisation der Welt. Sie versieht
ihren Dienst ausschließlich ehrenamtlich
und finanziert sich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge.
Aufgaben der DLRG
-
Hilfeleistung am und im Wasser
-
Wassersicherung bei Schwimmveranstaltungen
-
Wassersicherung bei Ruder- und Kanuregatten
-
Regattabegleitung und das Fahren von Schiedsund Kampfrichtern
Dieses Faltblatt wurde mit
freundlicher Unterstützung der AOK gedruckt

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