0052 - Abgeordnetenhaus von Berlin
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Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Sport - II D 26 - Berlin, den 9.11.2006 Telefon: 9026-5510 Fax: 9026-6104 Email: [email protected] 0052 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Ausbildungsgänge im OSZ Bautechnik I - Schlussbericht - rote Nr’n. 3541, 3541 A und 3541 B 103. Sitzung des Hauptausschusses am 09. November 2005 Kapitel 1011 Titel 42621 Ausbildungsvergütungen (Arbeiter / Arbeiterinnen) Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist: 4.684.000 € 4.700.000 € 4.700.000 € 5.077.875,96 € 0,00 € 1.898.024,86 € Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: „Der Senat wird gebeten, dem Hauptausschuss zum 30.06.06 betr. Ausbildungsgänge an der Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) zu berichten, inwieweit durch eine andere Rechtsstruktur Zuschüsse für diese Ausbildungsgänge bzw. für die Auszubildenden akquiriert werden können.“ Hierzu wird berichtet: Knobelsdorff-Schule, OSZ Bautechnik I (05 B 02) in Berlin-Spandau Die Schule Das Oberstufenzentrum Bautechnik I ist durch Beschluss des Senats zum OSZ Ergänzungsprogramm vom 15.06.1993 für folgende Bildungsgänge zuständig: - Berufsfachschule für Bauhandwerker - Fachoberschule für den Bereich Technik Schwerpunkt: Bautechnik und Vermessungstechnik - Berufsschule in den Bereichen • Ausbauberufe • Tiefbauberufe • weitere Berufe, die dem Berufsfeld Bautechnik zugeordnet sind. Die Ausbildung in der Berufsfachschule für Bauhandwerker Jugendliche, die mindestens einen Hauptschulabschluss besitzen, erhalten eine qualifizierte Berufsausbildung und den Mittleren Schulabschluss (MSA). Dies wird ermöglicht durch einen intensiven TheoriePraxisverbund und einen erhöhten Anteil von allgemeinbildendem Unterricht. Die praktische und theoretische Prüfung erfolgt vor der Industrie- und Handelskammer Berlin bzw. der Handwerkskammer Berlin. Der Auftrag Die Berufsfachschule für Bauhandwerker ist eine seit 1950 existierende Produktionsschule. Sie ist Schule und Ausbildungsbetrieb zugleich. Sie übernimmt Bauaufträge des Landes Berlin wie ein Wirtschaftsunternehmen und führt diese mit den Auszubildenden besonders kostengünstig durch. Dies führt zu Einnahmen im Landeshaushalt. Im Jahr 2005 führte die Schule Erlöse aus der Bautätigkeit in Höhe von 622.353 € zum Kapitel 1021, Titel 38125 an die Landeshauptkasse ab und bereits im ersten Halbjahr 2006 weist sie Einnahmen in Höhe von 214.157 € aus. Mit über 500 Ausbildungsplätzen ist die Berufsfachschule für Bauhandwerker einer der größten Ausbildungsbetriebe im Land Berlin. Ausgebildet wird in folgenden Berufen: 1. Maurer/in 2. Beton- und Stahlbetonbauer/in 3. Zimmerer/Zimmerin 4. Tischler/in 5. Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 6. Konstruktionsmechaniker/in 7. Elektroniker/in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik Entwicklung der Schülerzahlen Auszubildende im 1. Schuljahr, Berufsfeld Bautechnik berlinweit ohne Berufsfachschule für Bauhandwerker: Stichtag: 01.10.2003 Stichtag: 18.10.2004 Stichtag: 17.10.2005 532 Auszubildende 473 Auszubildende 402 Auszubildende Während berlinweit die Zahl der Auszubildenden in Berufsfeld Bautechnik in den Jahren 2003 bis 2005 um rd. 20 % gesunken ist, blieb die Zahl der Ausbildungsplätze in der Berufsfachschule für Bauhandwerker dagegen konstant. Stichtag: 30.09.2003 168 Auszubildende Stichtag: 30.09.2004 167 Auszubildende Stichtag: 30.09.2005 169 Auszubildende Diese Zahlen belegen, dass die Berufsfachschule für Bauhandwerker als Ausbildungsbetrieb im gesamtstädtischen Bezug erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Änderung der Rechtsform Gegenwärtig bildet die Berufsfachschule für Bauhandwerker nach den „Ausführungsvorschriften über die Ausbildung in der Berufsfachschule für Bauhandwerker“ vom 30. März 1994 und nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) aus. Die Jugendlichen schließen einen Ausbildungsvertrag nach §§ 10,11 BBiG mit dem „Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport; Knobelsdorff-Schule OSZ Bautechnik I“. Bei der Durchführung der Ausbildung (Eintragung der Ausbildungsverhältnisse, Zwischenprüfung, Abschlussprüfung) wird mit der IHK Berlin, sowie der Handwerkskammer und den Innungen (ElektroInnung Berlin, Baugewerksinnung, Innung für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik und Tischler-Innung Berlin) zusammen gearbeitet. Die Schule ist bei der Handwerkskammer unter der Nummer 16527 als ein von einer Beitragszahlung befreiter Regiebetrieb (Ausbildungsbetrieb des Landes Berlin) in die Handwerksrolle eingetragen. Die Jugendlichen sind sowohl Auszubildende des Landes Berlin als auch Schülerinnen und Schüler der Knobelsdorff-Schule. Sie werden nach der „Stundentafel für die Berufsfachschule für Bauhandwerker“ unterrichtet. Darin sind die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik, in denen die schriftlichen Prüfungen zum Erlangen des Mittleren Schulabschlusses durchgeführt werden, mit erhöhter Wochenstundenzahl berücksichtigt. Die Auszubildenden werden in allen Ausbildungsberufen nach den Vereinbarungen des Manteltarifvertrages für Auszubildende vom 06.12.74 (Stand 13. September 2005) für den öffentlichen Dienst (TVAöD – Besonderer Teil BBiG) vergütet. Folgende Änderungen der Rechtsform wären denkbar: 1. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport gibt den Ausbildungsbetrieb auf. Die Ausbildung in den Bauberufen erfolgt vollschulisch gemäß § 30 Schulgesetz. Die Knobelsdorff-Schule könnte dann keine Bauaufträge mehr ausführen, sondern müsste sich auf Ausbildungsprojekte beschränken. Die Einnahmen von rd. 550.000 € jährlich zugunsten des Landes Berlin würden entfallen. Um die Anforderungen gemäß § 43 Abs. 2 BBiG (Zulassung zur Abschlussprüfung) erfüllen zu können, wären dann umfangreiche betriebliche Praktika notwendig. Diese für die Zahl der zurzeit an der Knobelsdorff-Schule ausgebildeten Jugendlichen zu finden, ist bei der gegenwärtigen Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Bauhandwerk nicht möglich. Die Zahl der Ausbildungsplätze müsste halbiert werden. 2. Der Ausbildungsbetrieb wird als Träger der Berufsausbildung ausgegliedert und in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt. Die GmbH müsste sich dann auf bundesweite Ausschreibungen von Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit bewerben. Die kostendeckende Durchführung von Bauaufträgen könnte auch dann nicht erfolgen. Da ein überwiegend mit Auszubildenden geführter Baubetrieb nicht wirtschaftlich arbeiten kann, müssten weiterhin öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Ausbildungsordnung verlangt die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung. Da in diesem Modell die Ausbildung ausgegliedert und auf einen freien Bildungsträger, z.B. eine gGmbH als gemeinnütziger Träger, übertragen werden soll, muss nicht die entsprechende Tarifvergütung berücksichtigt werden. Der Zuwendungsgeber, hier die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport legt die Höhe der angemessenen, abgesenkten Ausbildungsvergütung fest und macht diese zum Vertragsgegenstand. Eine gGmbH als ausgegründeter Träger käme aber, da eine freihändige Vergabe nicht zulässig ist, nicht an einer europaweiten Ausschreibung vorbei. Somit bestände keine Sicherheit, dass der Träger auch den Zuschlag bekäme. Die Kontinuität der Ausbildung auf eigenen Baustellen wäre nicht mehr gewährleistet. 3. Die Förderung nach dem BAföG in der Berufsfachschule wäre für Auszubildende nur möglich, wenn der Jugendliche nicht bei seinen Eltern wohnt und a) von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht zu erreichen ist, b) einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war, c) einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammen lebt. Diese Voraussetzungen sind bei der überwiegenden Mehrheit der Auszubildenden nicht gegeben. 4. Die Ausbildungsvergütung für die geförderten Ausbildungsverhältnisse wird auf das Niveau gesenkt, dass im Bund-Länder-Sonderprogramm für die Förderung zusätzlicher Berufsausbildungsplätze als Höchstgrenze gilt: Erstes Ausbildungsjahr 250,00 Euro, zweites Ausbildungsjahr 262,50 Euro, drittes Ausbildungsjahr 275,63 Euro, viertes Ausbildungsjahr 289,41 Euro. Die gegenwärtig gewährte Ausbildungsvergütung an der Knobelsdorff-Schule beträgt 617,34 Euro, 666,15 Euro, 710,93 Euro und 773,06 Euro. Eine solche Absenkung der Ausbildungsvergütung wäre jedoch letztlich nur möglich im Einvernehmen mit den Gewerkschaften. Da hierbei unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Inneres erst eine entsprechende tarifvertragliche Regelung mit den Tarifpartner gefunden werden müsste, würde sich die Angleichung der Ausbildungsvergütung der geförderten Plätze an die sonst üblichen Förderkonditionen als wahrscheinlich langwieriges Unterfangen erweisen. Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Klaus Böger Senator für Bildung, Jugend und Sport