März 2014 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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März 2014 - Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Die durchschnittliche Versorgungsabgabe dient als Berechnungsgrundlage für die Renten und für die Höhe der abzuführenden Versorgungsabgaben im Jahre 2014. Es betragen somit:
a) die Höchstversorgungsabgabe
jährlich
€ 22.970,40
monatlich
€ 1.914,20
Geschäftsbericht 2012 der Nordrheinischen Ärzteversorgung
liegt aus
Der ungekürzte und mit dem Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers versehene Geschäftsbericht der Nordrheinischen Ärzteversorgung für das Geschäftsjahr 2012 liegt bei allen Kreisstellen
der Ärztekammer Nordrhein aus. Er kann von allen Kammerangehörigen auf Wunsch eingesehen werden.
b) die Pflichtabgabe
jährlich
€ 17.565,60
monatlich
€ 1.463,80
c) die Mindestabgabe
jährlich
€ 4.053,60
monatlich
€
337,80
Versorgungsabgaben für angestellte Ärzte
Durch die Neufestsetzung der Beiträge in der Angestelltenversicherung ab 01.01.2014 ändern sich vom gleichen Zeitpunkt
ab die Versorgungsabgaben für angestellte Ärzte in der Nordrheinischen Ärzteversorgung.
Aufgrund dieser Änderung der Beiträge in der Angestelltenversicherung betragen die Versorgungsabgaben für angestellte
Ärzte in der Nordrheinischen Ärzteversorgung:
a) Versorgungsabgabe gemäß § 21 (1) der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung
Angestellte Ärzte, die sich zugunsten der Nordrheinischen Ärzteversorgung von der Angestelltenversicherungspflicht haben
befreien lassen und die ein Bruttoarbeitsentgelt von mindestens € 5.950,00 monatlich erhalten, leisten Versorgungsabgaben in Höhe von € 1.124,55 monatlich.
b) Versorgungsabgabe gemäß § 34 der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung
Angestellte Ärzte, die sich nicht von der Angestelltenversicherungspflicht haben befreien lassen und deren Bruttoarbeitsentgelt mindestens € 5.950,00 monatlich beträgt, haben Versorgungsabgaben in Höhe von € 337,36 monatlich zu leisten.
c) Versorgungsabgabe gemäß § 21 (2) der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung
Beamte auf Widerruf/Zeit, deren Gehalt mindestens € 5.950,00
monatlich beträgt, leisten Versorgungsabgaben in Höhe von
€ 337,36 monatlich.
Angestellte Ärzte und Beamte auf Widerruf/Zeit, deren Bezüge
unter dem oben angegebenen Satz von € 5.950,00 monatlich
liegen, leisten Versorgungsabgaben entsprechend den Beiträgen zur Angestelltenversicherung bzw. 3/10 der ihrem Gehalt
entsprechenden Angestelltenversicherungsbeiträge. Der Beitrag zur Angestelltenversicherung beträgt 18,9 % der monatlichen Bruttobezüge.
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Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf
Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze zur Übernahme durch Nachfolger aus:
Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen
Fristen (Posteingangsstempel der KV Nordrhein) an:
Bewerbungen für den Bereich Düsseldorf:
KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Niederlassungsberatung, Frau Pawelski/Frau Zahler/Frau Wellner,
Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf,
Tel.: 0211 5970-8516/ -8526/ -8518 Fax: 0211 5970-9981
Bewerbungen für den Bereich Köln:
KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Ratgeber/Frau Spix/
Herrn Strehlow, Sedanstraße 10 – 16, 50668 Köln,
Tel.: 0221 7763-6533/ -6537/ -6515, Fax: 0221 7763-6500
Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Interesse
um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen.
Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich
tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von Allgemeinmedizinern beziehungsweise Bewerbungen von Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von Internisten
-hausärztliche Versorgung- möglich.
Im Bereich Düsseldorf
Bewerbungsfrist:
Bis 07.03.2014
Stadt Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Chiffre Z 040/14
Stadt Duisburg
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: Z 039/14
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Rhein-Kreis Neuss
Facharzt/-ärztin für
Kinder- und Jugendmedizin
(hälftiger Versorgungsauftrag)
Chiffre: P 041/14
Kreis Mettmann
Facharzt/-ärztin für Haut- und
Geschlechtskrankheiten
(hälftiger Versorgungsauftrag)
Chiffre: W 042/14
Bewerbungsfrist:
Bis 21.03.2014
Stadt Wuppertal
Facharzt/-ärztin für Innere
Medizin -hausärztliche
VersorgungChiffre: W 037/14
Stadt Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin (Einstieg
in eine Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: W 038/14
Stadt Düsseldorf
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
Chiffre: W 043/14
Im Bereich Köln
Bewerbungsfrist:
Bis 07.03.2014
Stadt Bonn
Facharzt/-ärztin für
Haut- und Geschlechtskrankheiten (Ausschreibung eines
auf die Hälfte beschränkten
Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 045/2014
Mittelbereich Troisdorf
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin (Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 047/2014
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Mittelbereich Köln
Facharzt/-ärztin für Innere
Medizin -hausärztliche
Versorgung- (Einzelpraxis)
Chiffre: 048/2014
Stadt Köln
Facharzt/-ärztin für
Haut- und Geschlechtskrankheiten (Ausschreibung
eines auf die Hälfte
beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 049/2014
Mittelbereich Köln
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin (Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 051/2014
Mittelbereich Troisdorf
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin (Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 052/2014
Mittelbereich Bonn
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 053/2014
Mittelbereich Köln
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- (Ausschreibung eines auf die Hälfte
beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 054/2014
Mittelbereich Köln
Arzt/Ärztin
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 056/2014
Rhein-Erft-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Orthopädie / Facharzt/-ärztin
für Orthopädie und
Unfallchirurgie (Ausschreibung eines auf die Hälfte
beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 057/2014
Rheinisch-Bergischer Kreis
Facharzt/-ärztin für
Kinder- und Jugendmedizin
-Neonatologie- (Ausschreibung eines auf die Hälfte
beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 069/2014
Mittelbereich
Siegburg/Lohmar
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -hausärztliche Versorgung(Einzelpraxis)
Chiffre: 059/2014
Rheinisch-Bergischer Kreis
Facharzt/-ärztin für
Haut- und Geschlechtskrankheiten (Ausschreibung
eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 070/2014
Stadt Bonn
Facharzt/-ärztin für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
(Einzelpraxis)
Chiffre: 061/2014
Raumordnungsregion Köln
Stadt Leverkusen
Facharzt/-ärztin für
Innere Medizin -Kardiologie(Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 062/2014
Mittelbereich Aachen
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 063/2014
Mittelbereich Würselen
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin (Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 064/2014
Kreis Aachen
Facharzt/-ärztin für
Orthopädie (Ausschreibung
eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 066/2014
Rheinisch-Bergischer Kreis
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe (Einzelpraxis)
Chiffre: 071/2014
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 073/2014
Stadt Wuppertal
Psychol. Psychotherapeut/-in
(Einzelpraxis)
Chiffre: 075/2014
Stadt Düsseldorf
Psychol. Psychotherapeut/-in
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 076/2014
Stadt Oberhausen
Facharzt/-ärztin für
Psychotherapeutische
Medizin (Ausschreibung
eines auf die Hälfte
beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 077/2014
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Medizinisches Versorgungszentrum)
Chiffre: 078/2014
Oberbergischer Kreis
Psychol. Psychotherapeut/-in
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 079/2014
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 080/2014
Stadt Bonn
Psychol. Psychotherapeut/-in
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 081/2014
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 082/2014
Rhein-Sieg-Kreis
Psychol. Psychotherapeut/-in
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 083/2014
Stadt Köln
Psychol. Psychotherapeut/-in
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 084/2014
Bewerbungsfrist:
Bis 14.03.2014
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Kinder- und Jugendmedizin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 058/2014
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Stadt Aachen
Facharzt/-ärztin für
Neurologie (Ausschreibung
eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Berufsausübungsgemeinschaft)
Chiffre: 065/2014
Mittelbereich Aachen
Arzt/Ärztin (Einzelpraxis)
Chiffre: 067/2014
Bewerbungsfrist:
Bis 21.03.2014
Rhein-Erft-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Kinder- und Jugendmedizin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 046/2014
Rhein-Sieg-Kreis
Facharzt/-ärztin für
Augenheilkunde
(Einzelpraxis)
Chiffre: 050/2014
Mittelbereich Köln
Arzt/Ärztin (Einzelpraxis)
Chiffre: 055/2014
2. Änderungsvereinbarung
zum
Vertrag nach § 73c SGB V
über die Durchführung einer
Hautkrebsvorsorgeuntersuchung
im Rahmen der vertragsärztlichen
Versorgung
vom 16.12.2009
und der Änderungsvereinbarung vom 4.1.2012
zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Tersteegenstraße 9
40474 Düsseldorf
(nachstehend als „KV Nordrhein“ bezeichnet)
und
Mittelbereich Bad Honnef
Praktischer Arzt/Ärztin
(Einzelpraxis)
Chiffre: 060/2014
Kreis Aachen
Facharzt/-ärztin für
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe (Einzelpraxis)
Chiffre: 068/2014
Mittelbereich Aachen
Facharzt/-ärztin für Innere
Medizin -hausärztliche
Versorgung- (Einzelpraxis)
Chiffre: 072/2014
Rheinisch-Bergischer Kreis
Facharzt/-ärztin für
Allgemeinmedizin -Psychotherapie-; ausschließlich
psychotherapeutisch tätig
(Ausschreibung eines auf die
Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Einzelpraxis)
Chiffre: 074/2014
der Techniker Krankenkasse (TK)
- Landesvertretung NRW Bismarckstraße 101
40210 Düsseldorf
sowie
der Techniker Krankenkasse (TK)
- Hauptverwaltung Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Die Vertragspartner dieser Vereinbarung verständigen sich
zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens in der vertragsärztlichen Versorgung
nach § 73 c SGB V vom 16.12.2009 in der Fassung der ersten
Änderungsvereinbarung vom 04.01.2012 auf die nachstehend
näher beschriebenen Änderungen mit Wirkung zum
01.01.2014:
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
I.
III.
In § 2 -Anspruchsberechtigter Personenkreis- wird Absatz
2 wie folgt neu gefasst und Absatz 3 neu hinzugefügt:
(2) Die TK informiert ihre Versicherten hierüber in geeigneter Weise. Die Teilnahme des Versicherten an diesem Vertrag erfolgt freiwillig durch eine Teilnahmeerklärung (Anlage 1).
(3) Die Teilnahmeerklärung des Versicherten verbleibt in
der Praxis des Arztes und kann von den Vertragspartnern bei Bedarf durch die KV Nordrhein angefordert
werden.
Im Falle einer Kündigung des Vertrages nach § 73c SGB V
über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens bedarf es keiner gesonderten Kündigung
dieser Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung.
Düsseldorf, Hamburg, 28.01.2014
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Dr. med. Peter Potthoff
Bernhard Brautmeier
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Techniker Krankenkasse
Günter van Aalst
Leiter der TK Landesvertretung
Karen Walkenhorst
Bereichsleiterin Techniker Krankenkasse
II.
Diese Änderungs-/Ergänzungsvereinbarung
01.01.2014 in Kraft.
tritt
am
Anlage 1
Info
TK-Angebot zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung
Liebe Patientin, lieber Patient,
wir freuen uns, dass Sie sich für das TK-Angebot
„Besondere ambulante ärztliche Versorgung“ interes„
sieren. Hier erfahren Sie mehr darüber und wie Sie
daran teilnehmen können.
Mehr als der Standard
Die Techniker Krankenkasse bietet Ihnen für Ihre Behandlung eine besondere Versorgung an. Ihr behangeschlossen.
delnder Arzt hat mit der TK
dafür eien vertragliche
Regelung im Rahmen der besonderen ambulanten
ärztlichen Versorgung geschlossen.
Die ambulante Versorgung erfolgt durch ausgewählte
Ärzte, die besondere Qualifikationsvoraussetzungen
erfüllen. Sie stellen die notwendigen Behandlungen
schnell und auf hohem medizinischem Niveau sicher.
Die Behandlung erfolgt nach anerkannten wissenschaftlichen Leitlinien.
Ä
Rheinisches Ärzteblatt 3/2014
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen
entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Mehr Qualität
Um eine hohe Behandlungsqualität sicherzustellen,
binden Sie sich an die am Vertrag teilnehmenden
Ärzte. Diese Arztbindung bezieht sich auf die Leistungsinhalte, welche im Vertrag geregelt sind. Durch
die Auswahl qualifizierter Ärzte und Therapeuten wird
Ihre ärztliche Versorgung effektiver. Über die Inhalte
bzw. vertraglichen Leistungen informiert Sie Ihr Arzt.
Hochwertige Behandlung
Durch die Teilnahme erhalten Sie eine qualitativ
hochwertige Behandlung, die auf Ihre Interessen und
Bedürfnisse ausgerichtet ist. Alle Leistungsinhalte
werden Ihnen verständlich und ausführlich erläutert.
siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Genau dokumentiert – bestens informiert
Bei der Behandlung erheben die Therapeuten einige
Daten von Ihnen. Diese Daten gehören zur gängigen
medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die
Qualität der Therapie zu sichern. Alle beteiligten Ärzte
und Einrichtungen können sie abrufen und nutzen. Sie
unterliegen dabei der beruflichen Schweigepflicht.
dies mit anonymisierten Daten. Personenbezogene
Angaben über Sie sind darin nicht enthalten. Natürlich werden dabei die Datenschutzgesetze vollständig
berücksichtigt. Deshalb können Sie sicher sein: Aus
den Daten können keine Rückschlüsse auf Sie gezogen
werden.
Ihre Meinung zählt!
Manchmal werden dazu die Daten bei einer Dokumentationsstelle gespeichert. Alle Beteiligten können sich
gut und schnell untereinander abstimmen. Ihre Daten
sind gut geschützt und werden streng vertraulich behandelt. Die TK hat keinen Zugriff auf die medizinische
Dokumentation.
Um fortwährend die Behandlungsqualität unserer besonderen Versorgungsangebote beurteilen zu können,
führen wir regelmäßig Befragungen zur „Besonderen
ambulanten ärztlichen Versorgung“ durch.
Datenübermittlung für Abrechnungszwecke
Sie erklären Ihre Teilnahme einfach durch Ihre Unterschrift auf der Rückseite. Ihre Erklärung können Sie
innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der umseitigen Teilnahmeerklärung ohne Angabe von Gründen in
Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder zur Niederschrift bei
der TK widerrufen. Der Widerruf gilt als fristgerecht,
wenn Sie ihn innerhalb der zwei Wochen ab-senden.
Die Vertragsärzte beauftragen eine andere Stelle mit
der Abrechnung der erbrachten Leistungen Ihrer Behandlung. Umseitig erhalten Sie Informationen, welche
Daten von den Vertragsärzten zu diesem Zwecke an
die Abrechnungsstelle übermittelt werden. Soweit Sie
mit der Übermittlung Ihrer Daten an die Abrechnungsstelle einverstanden sind, erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Einwilligung.
Qualitätssicherung durch die TK
Wir wollen, dass Sie bestmöglich behandelt werden.
Deshalb überprüfen wir laufend die Qualität der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung. Falls Ihre
Behandlung für diese Zwecke ausgewertet wird, erfolgt
So können Sie teilnehmen
Hier erfahren Sie mehr
Falls Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern persönlich unter der Servicenummer 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
Weitere Informationen über die besondere ambulante
ärztliche Versorgung oder weitere Angebote für Ihre
Erkrankung erhalten Sie bei Ihrem Arzt und unter
www.tk.de.
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name, Vorname des Versicherten
geb. am
geb. am
Techniker Krankenkasse
Kassen-Nr.
Betriebsstätten-Nr.
Versicherten-Nr.
Arzt-Nr.
Status
Datum
Vertragsnummer:
500015
Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung
Für die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsverfahrens
Ja, ich möchte an der „Besonderen ambulanten
ärztlichen Versorgung“ teilnehmen
Ich wurde informiert
Ich möchte gemäß dem mir vorgestellten Versorgungsangebot im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nach § 73 c SGB V behandelt werden. Ich wurde über den Zweck und die Freiwilligkeit
der Teilnahme aufgeklärt.
Ich wurde über die Inhalte des Versorgungsangebotes,
die Bindungsfrist an das Angebot sowie über die
daran beteiligten Vertragsärzte informiert. Mit der Behandlung durch die beteiligten Vertragsärzte bin ich
einverstanden. Ich habe schriftliche Informationen
darüber erhalten, wie und wo meine Daten dokumensiehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
tiert werden. Ich habe jederzeit das Recht, die Daten
über mich bei allen Beteiligten einzusehen. Ich wurde
über die Möglichkeit des Widerrufs meiner Teilnahmeerklärung informiert.
Einwilligung in die gemeinsame Dokumentation
meiner medizinischen Daten
Ich bin damit einverstanden, dass die mit meiner Behandlung zusammenhängenden medizinischen Daten
(Behandlungsdaten und Befunde) von den beteiligten
Ärzten und Therapeuten gemeinsam dokumentiert
werden. Die Dokumentation erfolgt so, wie es mir dargestellt und in den mir übergebenen Informationsmaterialien beschrieben wurde. Sie dient ausschließlich
dazu, die Qualität meiner Behandlung zu sichern.
Ich bin damit einverstanden, dass die Vertragsärzte
meine Daten aus der Dokumentation abrufen und nutzen, soweit es für meine konkret anstehende Behandlung erforderlich ist. Die Vertragsärzte unterliegen
dabei der beruflichen Schweigepflicht. Mein Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen. In diesem Fall
werden die gewährten Zugriffs- und Einsichtsrechte
auf die Dokumentation gelöscht.
Einwilligung in die Arztbindung
Ich verpflichte mich, während der Dauer meiner Teilnahme für die Erfüllung des im Vertrag umschriebenen
Versorgungsauftrags nur die vertraglich gebundenen
Vertragsärzte und andere Vertragsärzte nur auf deren
Überweisung in Anspruch zu nehmen. Bei Verstößen
können mir die hierdurch entstehenden Kosten auferlegt werden. Die TK behält sich die Möglichkeit vor,
anhand von Abrechnungsdaten die Teilnahme am Versorgungsangebot und die Erfüllung des im Vertrag
umschriebenen Versorgungsauftrags durch die vertraglich gebundenen Vertragsärzte zu prüfen.
Die Teilnahme beginnt mit der Einschreibung und
kann innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der
Teilnahmeerklärung widerrufen werden.
Die Teilnahme an dem Vertrag kann jederzeit innerhalb von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt
werden.
Einwilligung in die Datenübermittlung für
Abrechnungszwecke
Mit der nachfolgend beschriebenen Datenübermittlung bin ich einverstanden. Mein Einverständnis kann
ich jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an diesem
Ver-sorgungsangebot ist dann aber nicht mehr möglich.
Zum Zwecke der Abrechnung übermitteln die Vertragsärzte die Daten Name, Vorname, Geschlecht,
Kontaktdaten, Geburtsdatum, Versichertennummer,
Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag,
Vergütungsbezeichnungen und ihr Wert; dokumentierte Leistungen, Verordnungsdaten und Diagnosen nach
ICD 10 sowie Vertragsdaten an die jeweils zuständige
Kassenärztliche Vereinigung.
Ort, Datum
Stempel des Vertragsarztes
Unterschrift TK-Versicherter / gesetzlicher Vertreter
Unterschrift aufklärende/-r Ärztin/Arzt
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
gestellten Hauterkrankungen sind die Versicherten einer kurativen Behandlung zuzuführen.
Vertrag nach § 73 c SGB V
über die Durchführung eines ergänzenden
Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen
der vertragsärztlichen Versorgung
Die Auflichtmikroskopie unterstützt den Arzt im Rahmen der
Hautkrebsvorsorge-Untersuchung bei der Unterscheidung zwischen einer harmlosen und gefährlichen Hautveränderung.
§1
Geltungsbereich des Vertrages
Der Vertrag findet Anwendung für die nach § 3 berechtigten
Vertragsärzte im Bereich der KV Nordrhein.
zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf
- im Folgenden KV Nordrhein genannt -
§2
Anspruchsberechtigter Personenkreis
(1) Anspruchsberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der BARMER GEK versicherten Personen mit
Wohnsitz im Bereich der KV Nordrhein ab dem Alter von
15 Jahren bis zu einem Alter von 34 Jahren.
und
der BARMER GEK
- im Folgenden BARMER GEK genannt -
Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen im
Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet
und bezieht sich auf beide Geschlechter.
(2) Die BARMER GEK informiert ihre Versicherten hierüber in geeigneter Weise. Die Teilnahme der Versicherten an diesem
Vertrag erfolgt freiwillig durch eine Teilnahmeerklärung (Anlage 1). Die Teilnahmeerklärung verbleibt in der Arztpraxis.
Präambel
§3
Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte
Hautkrebs zählt zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Krebsarten; zugleich ist Hautkrebs aber auch die
Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen.
(1) Zur Durchführung der Untersuchung gemäß § 4 dieses Vertrages sind zugelassene, in einer Praxis angestellte oder
in einem MVZ tätige Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bzw. Dermatologie berechtigt.
Mit diesem Vertrag verfolgen die BARMER GEK und die KV Nordrhein vor dem Hintergrund steigender Umweltbelastungen und
eines geänderten Freizeitverhaltens gerade jugendlicher Personenkreise (ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von Solarien)
das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen.
(2) Die KV Nordrhein informiert alle betreffenden Vertragsärzte über diesen Vertrag. Die Teilnahme des Vertragsarztes ist
freiwillig. Die Teilnahme der Vertragsärzte nach Abs. 1 erfolgt durch Abrechnung der in § 5 aufgeführten Symbolnummer (SNR) gegenüber der KV Nordrhein.
Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren ergänzend zur
Hautkrebsvorsorge im Rahmen der KrebsfrüherkennungsRichtlinien bei Versicherten im Alter von 15 bis 34 Jahren durch
gezielte Früherkennungsuntersuchungen
•
•
•
Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen,
den Informationsstand einzelner Versicherter zur allgemeinen Prävention zu erhöhen sowie
eine gezielte Sensibilisierung potenziell gefährdeter Personen zu erreichen.
Hierzu sind neben der ärztlichen Untersuchung durch fachlich
geeignete Ärzte die Versicherten über ihr persönliches Hautkrebsrisiko und über geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung bösartiger Hautkrebserkrankungen zu beraten. Bei fest-
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(3) Zusätzlich muss der Arzt an einer zertifizierten Fortbildung
für das Hautkrebsscreening entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung teilgenommen haben.
§4
Umfang des Leistungsanspruchs
(1) Der anspruchsberechtigte Personenkreis (§ 2 dieses Vertrages) hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt (§ 3 dieses Vertrages); diese umfasst
a) Information der Versicherten zum Versorgungsangebot
und zur Anspruchsberechtigung,
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Amtliche Bekanntmachungen
b) die Anamnese,
c) eine körperliche Untersuchung (visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines),
d) die erstmalige Hauttypbestimmung,
e) die vollständige Dokumentation,
f) die ggf. medizinisch erforderliche Auflichtmikroskopie.
(6) Die KV Nordrhein stellt der BARMER GEK die Erstattung
der nach Abs. 5 abgerechneten Vergütungen zusätzlich zur
Gesamtvergütung in Rechnung. Das Honorarvolumen für
die Vergütung der Leistungen dieses Vertrages wird detailliert nach Mitgliedern, Familienversicherten und Rentnern
im Formblatt 3 in der Kontenart 409 erfasst und separat in
der Ebene 6 ausgewiesen.
(2) Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über
das Ergebnis der vorgenannten Maßnahmen. Dabei hat der
Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten anzusprechen sowie diesen auf Möglichkeiten und
Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen hinzuweisen.
(7) Hinsichtlich der Abrechnung, der Zahlungstermine, der
rechnerisch/sachlichen Berichtigung gelten die Bestimmungen des Gesamtvertrages zwischen dem Verband der
Ersatzkassen e.V. (vdek) und der KV Nordrhein.
§6
Datenschutz
(3) Ergeben die Maßnahmen das Vorliegen oder den Verdacht
auf das Vorliegen einer Krankheit, so hat der teilnehmende
Arzt dafür Sorge zu tragen, dass in diesen Fällen der Versicherte unverzüglich im Rahmen der Krankenbehandlung
einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und ggf. Therapie zugeführt wird.
Bei der Durchführung und Dokumentation der Behandlung sowie
der Weitergabe von Verwaltungsdaten und medizinischen Daten
bleiben die ärztliche Schweigepflicht und das Sozialgeheimnis
unberührt und sind von allen Vertragspartnern zu beachten.
(4) Ärztlich notwendige Maßnahmen der Therapie und Nachsorge, die mit dieser Untersuchung aufgezeigt werden, sind
nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§7
Salvatorische Klausel
(5) Bei medizinisch begründeter Notwendigkeit sind die erforderlichen Daten - mit Einverständnis des Versicherten - dem
weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen.
§5
Abrechnung und Vergütung
(1) Abrechnungs- und vergütungsfähig sind die in § 4 aufgeführten ärztlichen Leistungen, wenn sie im Rahmen dieser
Vereinbarung vollständig erbracht werden.
(2) Die erbrachten Leistungen gem. § 4 können alle zwei Jahre
von den Vertragsärzten mit den Symbol-Nrn. 01745O (Frauen) bzw. 01745Q (Männer) im Rahmen der Quartalsabrechnung über die KV Nordrhein abgerechnet werden. Die Buchstabenkennzeichnung erfolgt durch die KV Nordrhein automatisch im Rahmen der Abrechnung.
(3) Die KV Nordrhein erhebt von den teilnehmenden Ärzten einen Verwaltungskostenbeitrag auf die vereinbarten Vergütungspauschalen nach Abs. 5 entsprechend der Satzung der
KV Nordrhein in der jeweils gültigen Fassung.
(4) Die im Rahmen dieser Vereinbarung abrechenbaren Leistungen werden über Pauschalvergütungen abgegolten. Die
BARMER GEK entrichtet zur Abgeltung der erbrachten ärztlichen Leistungen nach § 4 jeweils eine Pauschale in Höhe
von 25,00 € pro Fall. Eine parallele privatärztliche Abrechnung nach GOÄ ist ausgeschlossen.
(5) Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung nach §§ 87 ff. SGB V.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu
ergänzen, die dem Zweck des Vertrages am Nächsten kommen.
§8
Inkrafttreten / Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2014 in Kraft und löst damit den Vertrag gemäß § 73 c SGB V über die Durchführung
eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens vom
22.12.2009 ab.
(2) Die Kündigungsfrist dieses Vertrages beträgt drei Monate
zum Jahresende, die Kündigung ist frühestens zum
31.12.2014 möglich.
(3) Im Falle einer Änderung der für diesen Vertrag maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner kurzfristig über eine mögliche Fortführung
bzw. Änderung dieses Vertrages verständigen.
Düsseldorf, den 10.01.2014
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Dr. med. Peter Potthoff
Bernhard Brautmeier
Vorstandsvorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
BARMER GEK
Heiner Beckmann
Landesgeschäftsführer
67
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Anlage 1
Teilnahmeerklärung des Versicherten und
Einverständnis zur Datenverarbeitung
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name, Vorname des Versicherten
geb. am
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
zum Vertrag gemäß § 73c SGB V „über die Durchführung
einer ergänzenden Hautkrebsvorsorgeuntersuchung“
zwischen der KV Nordrhein und der BARMER GEK
Status
Vertragskennzeichen: 171382AE002
Betriebsstätten-Nr.
Arzt-Nr.
Datum
Die Teilnahmeerklärung verbleibt in der Arztpraxis
Erklärung zur Teilnahme
Durch die Teilnahme an diesem Vertrag habe ich das Recht, alle zwei Jahre über meine Krankenversichertenkarte/
elektronische Gesundheitskarte eine prophylaktische Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bei einem Facharzt für Hautund Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen in Anspruch zu nehmen.
Hiermit erkläre ich, dass ich bei der BARMER GEK versichert bin.
Meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt aus u. g. Praxis hat mich über den Leistungsumfang dieses Vertrages ausführlich informiert. Meine Teilnahmeerklärung verbleibt in der Arztpraxis. Eine Patienteninformation zum
Vertrag „Hautkrebsvorsorgeuntersuchung“ wurde mir ausgehändigt.
Mir ist bekannt, dass ich mich verpflichte nur die nach diesem Vertrag zur Durchführung der Hautkrebsvorsorge-Verfahren
berechtigten Fachärzte aufzusuchen und andere ärztliche Leistungserbringer nur auf deren Überweisung in Anspruch
zu nehmen. Dies gilt nicht für die Inanspruchnahme von Ärzten im Notfall und von ärztlichen Notfalldiensten.
Mir ist bekannt, dass ich an diese Verpflichtung und diese Wahl mindestens 12 Monate gebunden bin. Die Teilnahme
ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung dieser Teilnahme- und Einwilligungserklärung.
Das Ende der Versicherung bei der BARMER GEK beendet zugleich die Vertragsteilnahme. Darüber hinaus endet die
Teilnahme mit der vollständigen Leistungserbringung nach diesem Vertrag oder mit der Beendigung des Vertrages.
Ich erkläre hiermit die Teilnahme an dem Vertrag nach § 73c SGB V zum „Hautkrebsvorsorgeverfahren“.
Die Belehrung über mein Widerrufsrecht habe ich zur Kenntnis genommen.
Belehrung über Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe zu widerrufen. Der Widerruf
bedarf keiner Begründung und ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer Kasse zu erklären. Zur Einhaltung der
Frist, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Machen Sie keinen Gebrauch von Ihrem Widerrufsrecht, sind Sie nach Ablauf der Frist mindestens ein Jahr an Ihre Teilnahmeerklärung gebunden.
Bitte das heutige Datum eintragen
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Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Erklärung zur Teilnahme
J
Nur vom Arzt auszufüllen
Ich bestätige, dass ich für den/die vorgenannte/n Versicherte/n die sich aus dem Vertrag gemäß § 73c SGB V ergebenden besonderen Aufgaben wahrnehme und die/den Versicherte/n bzw. die/den gesetzlichen Vertreter/in über die
Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten im Rahmen der Teilnahme umfassend aufgeklärt habe.
Ich bestätige mein Pflichten nach § 35 SGB I und § 80 SGB X einzuhalten.
Bitte das heutige Datum eintragen
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Stempel der Arztpraxis
Unterschrift
siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
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Rheinisches Ärzteblatt 3/2014
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Die Ziele, der Zweck, die Art der Daten und die Verarbeitungswege einschließlich der Beteiligten habe ich der ausgehändigten Patienteninformation entnommen.
Ich bin mit der nachstehend beschriebenen und in der Patienteninformation erläuterten Erhebung, Verarbeitung,
Nutzung und Übermittlung meiner personenbezogenen Daten zur Einhaltung der Verfahrensabläufe dieser besonderen
ambulanten ärztlichen Versorgung im Rahmen der Teilnahme einverstanden.
Mir ist bekannt, dass meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt der beruflichen Schweigepflicht unterliegt. Meine Ärztin bzw. mein Arzt erhebt die für die Behandlung notwendigen Daten. Diese Daten gehören zur gängigen
medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität der Behandlung zu sichern.
Meine Ärztin bzw. mein Arzt ist befugt, die für die Abrechnung der Leistungen erforderlichen Daten über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein an die BARMER GEK zum Zwecke der Abrechnung zu übermitteln.
Die BARMER GEK darf meiner Ärztin bzw. meinem Arzt eine Mitteilung machen, wenn eine Ablehnung bzw. Beendigung meiner
Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung „Hautkrebsvorsorgeverfahren“ ausgesprochen wird.
Meine Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt archiviert meine Teilnahmeerklärung und Einverständniserklärung in der
Praxis.
Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BARMER GEK veranlasst
worden, darf die Krankenkasse medizinische Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag annehmen und an den
prüfenden Arzt weiterleiten.
Meine für den Vertrag auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i.V. mit § 84 SGB X) erhobenen und gespeicherten Daten werden bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung
der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens 10 Jahre nach Teilnahmeende.
Ich willige in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zum Zwecke der Vertragsumsetzung, Leistungsabrechnung und Abrechnungsprüfung ein.
Bitte das heutige Datum eintragen
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M
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Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in
für die Einverständniserklärung zum Datenschutz
Anlage 2
Patienteninformation zur Teilnahme an
der besonderen ambulanten ärztlichen
Versorgung
„ Durchführung eines ergänzenden
Hautkrebsvorsorgeverfahren“
im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung
Hautkrebs zählt zu den Krebsarten, bei denen bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen.
Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt nimmt an
der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung teil und
Rheinisches Ärzteblatt 3/2014
informiert Sie ausführlich über den Leistungsumfang dieses
Vertrages.
Die Leistungen
Im Rahmen des Vertrages über die Durchführung der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung haben die teilnahmeberechtigten
Versicherten Anspruch auf folgende Leistungen:
a. Anamnese,
b. eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines
und ggf. eine Auflichtmikroskopie,
c. die erstmalige Hauttypbestimmung,
d. Befundmitteilung einschließlich diesbezüglicher Beratung,
e. die vollständige Dokumentation,
f. Beratung über weitergehende Maßnahmen.
69
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Ihre Teilnahme
Abrechnung
Teilnehmen können alle Patientinnen und Patienten ab dem
Alter von 15 Jahren bis (einschließlich) zum Alter von 34 Jahren die bei der BARMER GEK versichert sind und die für die
Behandlungen nach dem Vertrag geeignet sind.
Damit Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Vergütung für die Leistungen erhält, muss sie bzw. er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf Datenträger erstellen.
Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Sie erklären
Ihre Teilnahme an dem Vertrag für mindestens 12 Monate durch
Unterzeichnen der Teilnahmeerklärung. Ihre Ärztin bzw. Ihr
Arzt überlässt Ihnen eine Kopie der Erklärung. Sie können die
Teilnahmeerklärung zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der BARMER GEK ohne
Angabe von Gründen widerrufen.
Ihre Teilnahmeerklärung wird in der Arztpraxis archiviert. Wird
die Teilnahme abgelehnt (z.B. ungeklärter Versichertenstatus,
kein Leistungsanspruch gegenüber der BARMER GEK) erhält
Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Mitteilung durch die BARMER
GEK.
Ihre Teilnahme endet automatisch
•
•
•
•
mit der vollständigen Leistungserbringung nach diesem
Vertrag,
mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER
GEK,
mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach
§ 19 SGB V,
mit Ende des Selektivvertrages.
Ihre Teilnahme endet dagegen nicht automatisch, wenn
•
•
die Ärztin bzw. der Arzt nicht mehr an dem Selektivvertrag
teilnimmt,
das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.
In diesen besonderen Fällen können Sie vor Ablauf des Teilnahmejahres aus dem Selektivvertrag entlassen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die BARMER GEK.
Patienteninformation zur
Datenverarbeitung
Die BARMER GEK hat den/die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihre Ärztin bzw. Ihr
Arzt gem. § 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BARMER GEK. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft.
Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit
der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme,
Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie
dokumentierten Leistungen, Verordnungsdaten, Diagnosen
nach ICD-10 je Behandlungstag mit Datumsangabe, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals.
Gemäß § 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung
eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil
der Teilnahmeerklärung.
Verarbeitung und Nutzung Ihrer Leistungs- und Abrechnungsdaten bei der BARMER GEK
Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung
und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag
sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen
geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten
ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich
eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte
Datenverwendung bei der BARMER GEK abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie
können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme
an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet
automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich.
Prüfung durch den MDK und externe Gutachter
Eine neue gesetzliche Regelung (§ 295 a SGB V) sieht vor, dass
alle Patientinnen und Patienten, die an einem Selektivvertrag
teilnehmen, genau über die Datenverarbeitung informiert werden müssen. Deshalb lesen Sie bitte diese Patienteninformation sorgfältig durch.
Teilnahmeerklärung
Ihre Teilnahmeerklärung wird in der Praxis archiviert.
70
Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch externe Gutachter durch die
BARMER GEK veranlasst worden, z.B. bei der Frage nach der
Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus, ist die
Krankenkasse dazu befugt medizinische Unterlagen von der
Praxis in einem verschlossenen Umschlag anzunehmen und an
den prüfenden Arzt weiter zu leiten.
Der Arzt des MDK bzw. der externe Gutachter ist zur Einhaltung
der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet.
Rheinisches Ärzteblatt 3/2014
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Schweigepflicht und Datenlöschung
Anmerkung
Im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung
ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet. Für personenbezogene Dokumentationen in der
Arztpraxis finden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter
Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften Anwendung.
Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen im
Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet
und bezieht sich auf beide Geschlechter.
Anlagen
Anlage 1
Die Teilnahmeerklärung sowie die maschinell gespeicherten
Daten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen (§ 304 SGB V i. V. mit § 84 SGB X) bei einer Ablehnung Ihrer Teilnahme an oder bei Ihrem Ausscheiden aus dem Selektivvertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Spätestens
jedoch 10 Jahre nach Beendigung Ihrer Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung müssen diese Daten gelöscht werden.
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Leitlinien für „Diagnostik und Therapie Allergologie und klinische Immunologie“ der Deutschen
Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie in ihrer jeweils gültigen Fassung
(http://www.awmf.org/leitlinie)
Qualitätssiegel Allergologie (BV HNO)
Teilnahmeerklärung Versicherte
Teilnahmeerklärung Arzt
Dokumentationsbogen Anamnese- und Therapieentscheidungsbogen
Dokumentationsbogen Allergologie Statusbogen
Patientenfragebogen (noch zu entwickeln)
PEI-Liste der zugelassenen Therapieallergene
(http://www.pei.de)
Präambel
Vertrag
zur Förderung der Qualität in der
vertragsärztlichen Versorgung
gemäß § 73a SGB V
zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
nachfolgend „KV Nordrhein“ genannt
im Einvernehmen mit
dem Berufsverband der HNO-Ärzte in Nordrhein e.V.
vertreten durch den Landesvorsitzenden
Herrn Dr. med. Joachim Wichmann
und
der BARMER GEK
vertreten durch die
Landesvertretung Nordrhein–Westfalen
Mecumstr. 10, 40223 Düsseldorf
- nachfolgend BARMER GEK genannt -
über die Durchführung der
spezifischen Immuntherapie
mit Wirkung ab dem 01.01.2014
Rheinisches Ärzteblatt 3/2014
Allergien sind chronische und chronisch rezidivierende Erkrankungen mit hohem Morbiditäts-Potential. Die chronisch allergische Rhinokonjunktivitis sowie das allergische Asthma haben eine erhebliche Einschränkung in der Leistungsfähigkeit
des Patienten und somit eine hohe sozioökonomische Belastung zur Folge.
Das Risiko der Asthmaentwicklung ist vor allem unter Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit allergischer Rhinitis im Gegensatz zu Gesunden in dieser Altersgruppe erhöht.
Die spezifische Immuntherapie (SIT) ist die einzige kausale
Therapie allergischer Erkrankungen und wird in der S2-SITLeitlinie für die Indikationen „allergische Rhinokonjunktivitis“
und „allergisches Asthma“ empfohlen. Für die Durchführung
der SIT gilt neben der sublingualen Applikation (SLIT) gemäß
den geltenden Leitlinien die subkutane Applikation (SCIT) als
„Goldstandard“.
Sie stellt eine wirksame und darüber hinaus langfristige Therapieform dar, die allergischen Beschwerden für immer zu verlieren oder zumindest für einen langen Zeitraum zu reduzieren.
Durch die Wirkung dieser Behandlung kann ein Fortschreiten
von allergischen Erkrankungen verhindert und einem Etagenwechsel der Symptomatik hin zum „Asthma bronchiale“ entgegengewirkt werden. Darüber hinaus kann durch den Einsatz
der SCIT sowohl bei „allergischer Rhinokonjunktivitis“ als auch
bei „allergischem Asthma bronchiale“ eine Reduktion parallel
eingenommener antisymptomatischer Medikation bewirkt
werden.
Trotz der WHO-Empfehlung, eine spezifische Immuntherapie
über einen Zeitraum von 3 – 5 Jahren durchzuführen, werden im
klinischen Alltag hohe Therapieabbrüche innerhalb von 3 Jah-
71
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
ren beobachtet. Die Therapieuntreue gefährdet im Versorgungs
alltag eine leitliniengemäße Behandlung, die zur Zunahme von
Neuerkrankungen beim „allergischen Asthma bronchiale“
führt.
Der spezielle Versorgungsvertrag zwischen der BARMER GEK
und KV Nordrhein zur Förderung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der BARMER GEK mit
der Diagnose „allergischer Rhinokonjunktivitis“ oder „allergisches Asthma bronchiale“ fördert den Therapieansatz der spezifischen Immuntherapie. Ziel dieser Behandlung ist die
Desensibilisierung der Patienten über drei Jahre, die Kontrolle
der Erkrankung und die Verhinderung eines chronisch-allergischen Syndroms. Durch eine frühzeitige und gezielte Intervention bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden soll eine
Progression der Erkrankung verhindert werden.
Im Zentrum der Versorgung steht ein individuell angepasstes
Therapieschema durch eine qualitätsgesicherte vollständige
Diagnostik, Therapieführung und ein qualitätsgesichertes Arzneimittel-Management. Eine umfassende Information zur Therapie und die Einrichtung einer patientenfreundlichen Praxis
sollen die schlechte Compliance und Therapiemitwirkung der
Patienten verbessern, um einen frühzeitigen Therapieabbruch
zu vermeiden.
Versicherte der BARMER GEK werden auf diese besondere Behandlungsmöglichkeit durch die BARMER GEK hingewiesen.
Ihnen wird die freiwillige Teilnahme an dieser Versorgung ermöglicht.
Die Anforderungen an Qualitätssicherung, Indikationsstellung
und Patientenmanagement ermöglichen eine positive Beeinflussung der Compliance und Optimierung der notwendigen
dreijährigen Therapiedauer mit dem Ziel, durch eine dauerhafte Beschwerdelinderung und Reduktion des Medikamentenverbrauchs die Lebensqualität und Gesundheit für die erkrankten
Versicherten nachhaltig zu verbessern.
§1
Ziele des Vertrages
Dieser Vertrag verfolgt das Ziel,
1. den Therapieerfolg im Rahmen einer wirtschaftlichen Leistungserbringung gemäß § 12 SGB V zu verbessern,
2. die flächendeckende qualitätsgesicherte und leitlinienkonforme Diagnostik und Therapie der für Atemwegserkrankungen ursächlichen Allergien zu sichern,
3. die gezielte Behandlung allergischer Atemwegserkrankungen speziell bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zur Vermeidung eines frühzeitigen Etagenwechsels
besonders zu fördern,
4. die Compliance und die Therapiemitwirkung der Patienten
nachhaltig zu fördern, durch
• eine umfassende Beratung des behandelnden Arztes vor
Therapiebeginn,
• die bevorzugte Terminvergabe für Versicherte der
BARMER GEK,
72
• die Begrenzung der Wartezeiten,
• die Einrichtung eines Recall-Systems,
5. der Umsetzung einer qualitätsgesicherten Therapieführung
und eines Arzneimittel-Managements
• zur Vermeidung einer Chronifizierung von Rhinokonjunktivitis,
• zur Verhinderung der Entwicklung von Asthma bronchiale,
• zur Reduktion des Medikamentenverbrauchs und den
damit verbundenen Arzneimittelkosten.
§2
Teilnahmevoraussetzungen Versicherte
1. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle im Geltungsbereich dieses Vertrages bei der BARMER GEK Versicherten
unter 25 Jahren mit Wohnsitz im Bereich der KV Nordrhein.
2. Voraussetzung zur Teilnahme ist das Vorliegen einer allergischen Rhinopathie (ICD J30) oder von allergischem
Asthma bronchiale (ICD J45.0).
3. Eine Teilnahmemöglichkeit besteht nur für Versicherte, die
erstmalig mit einer SIT beginnen. Eine Teilnahme für Versicherte, die sich zum Vertragsbeginn bereits im 1., 2. oder
3. Jahr der SIT befinden, ist nicht möglich.
4. Für teilnahmeberechtigte Versicherte, deren Therapie über
das 25. Lebensjahr hinausgeht, besteht ein Leistungsanspruch bis zum Abschluss der gesamten Behandlung.
5. Die Teilnahme des Versicherten an diesem Vertrag ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung.
6. Die Versicherten erklären ihre Teilnahme an diesem Vertrag
durch Unterzeichnung einer Teilnahmeerklärung sowie der
Einwilligung zur Datenverarbeitung (Anlage 3). Der teilnehmende Vertragsarzt, der das Informationsgespräch zum
Vertrag mit dem teilnehmenden Patienten führt, leitet die
Teilnahmeerklärung zum Ende des jeweiligen Quartals an
die KV Nordrhein weiter.
7. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Versicherten,
die nach dem Versorgungsauftrag dieses Vertrages definierte Behandlung ausschließlich durch am Vertrag teilnehmende Vertragsärzte in Anspruch zu nehmen. Die Behandlung in diesem Sinne umfasst sämtliche in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen.
8. Die Inanspruchnahme weiterer Vertragsärzte im Rahmen
dieses Krankheitsbildes erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der teilnehmenden Ärzte. Dies gilt nicht bei Notfällen.
Die Nichteinhaltung der dem Versicherten obliegenden Verpflichtungen berechtigt die BARMER GEK zur außerordentlichen Beendigung seiner Teilnahme am Vertrag.
9. Die Versicherten können ihre Teilnahme jederzeit schriftlich gegenüber der BARMER GEK mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals kündigen. Die BARMER GEK
wird den behandelnden Arzt des Patienten unverzüglich
über die Kündigung der Teilnahme und den Zeitpunkt ihres
Wirksamwerdens informieren. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung, längstens bis zu ihrer Bekanntgabe für den Fall,
dass die BARMER GEK den Arzt nicht rechtzeitig informiert
hat, hat der Arzt einen Vergütungsanspruch für Behandlungen nach diesem Vertrag.
Rheinisches Ärzteblatt 3/2014
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
10. Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag endet
auch
• mit dem Ende der Mitgliedschaft / des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER GEK,
• bei Beendigung des Vertrages,
• mit dem Abschluss der gesamten Behandlung spätestens
nach 3 Jahren.
11. Die BARMER GEK teilt der KV Nordrhein -an eine von der KV
Nordrhein benannte Stelle- die Kündigung der Patienten
zeitnah zur Berücksichtigung für das historische Versichertenverzeichnis mit.
§3
Teilnahmevoraussetzungen Ärzte
1. Teilnahmeberechtigt sind alle zugelassenen oder in einer
niedergelassenen Praxis oder in einem MVZ angestellten
Fachärzte für HNO-Heilkunde mit Vertragsarztsitz im
Bereich der KV Nordrhein. Durch die KV Nordrhein gemäß
§ 31 Ärzte-ZV ermächtigte Ärzte oder ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen sind nicht teilnahmeberechtigt.
2. Die Teilnahme der Vertragsärzte ist freiwillig.
3. Folgende Nachweise sind vor Teilnahme am Vertrag einzureichen:
• Qualitätssiegel Allergologie des BV HNO e.V. (Anlage 2)
• Nachweis über die Absolvierung eines von der Ärztekammer anerkannten Notfalltrainings für Arztpraxen, der
Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre vor Teilnahmebeginn am Vertrag sein
4. Vertragsärzte, die das Qualitätssiegel Allergologie des
BV HNO e.V. noch nicht erworben haben, müssen bei einer
Vertragsteilnahme die Anmeldung zur Erlangung der Zusatzqualifikation mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Der Abschluss der Fortbildung ist spätestens ein Jahr nach
Erteilung des Genehmigungsbescheides gegenüber der
KV Nordrhein nachzuweisen. Sollte der Erwerb des Qualitätssiegels Allergologie des BV HNO e.V. innerhalb eines
Jahres nach Antragstellung auf Teilnahme am Vertrag nicht
der KV Nordrhein vorgelegt werden, ist die Teilnahme
mit dem Zeitpunkt des Ablaufs der einjährigen Frist beendet.
5. Zur weiteren Beibehaltung der Teilnahmeberechtigung an
diesem Vertrag sind die folgenden Nachweise vorzulegen:
• Jährlicher Nachweis über die Absolvierung einer von der
Ärztekammer anerkannten Fortbildung im Bereich Allergologie/Immunologie
• Jedes zweite Jahr Vorlage eines Nachweises über die Absolvierung eines von der Ärztekammer anerkannten Notfalltrainings für Arztpraxen.
6. Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung übersendet der beantragende Vertragsarzt den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag (Anlage 4) und die unter Absatz 3
erwähnten Nachweise an die KV Nordrhein. Sofern das Qualitätssiegel noch nicht vorgelegt werden kann, gilt die Regelung nach Absatz 4.
Mit der Teilnahmeerklärung erkennen die Ärzte die Inhalte
dieses Vertrages als verbindlich an.
Rheinisches Ärzteblatt 3/2014
7. Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen erteilt die KV
Nordrhein dem Vertragsarzt eine Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung.
§4
Aufgaben und Pflichten der teilnehmenden Ärzte
Die teilnehmenden Ärzte übernehmen folgende Aufgaben und
Pflichten:
1. Bevorzugte Terminvergabe in der Regel innerhalb von 14 Tagen für Versicherte der BARMER GEK, außer dies ist aufgrund
von Praxisurlaub oder Krankheit nicht möglich. Die Terminvergabe erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten von berufstätigen Versicherten. Ebenso ist eine
familienfreundliche Vergabe von Terminen zu gewährleisten.
2. Begrenzung der Wartezeit für Versicherte der BARMER GEK
bei vorab vereinbarten Terminen auf in der Regel 30 Minuten.
3. Einrichtung und Umsetzung eines Recall-Systems, in welchem teilnehmende Versicherte innerhalb von 14 Tagen vor
der nächsten Behandlung per Telefon, per SMS oder E-Mail
an ihre Termine erinnert werden. Diesbezüglich sind die
notwendigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zwingend zu beachten und es ist explizit die Einwilligung des
Versicherten vom Arzt einzuholen.
4. Eingehende Beratung, Diagnose und Behandlung der teilnehmenden Versicherten der BARMER GEK entsprechend
den -in ihrer jeweils gültigen Fassung- geltenden Leitlinien
für „Diagnostik und Therapie Allergologie und klinische Immunologie“ der Deutschen Gesellschaft für Allergologie
und klinische Immunologie unter Berücksichtigung des
Wirtschaftlichkeitsgebots gem. § 12 SGB V.
5. Bei Patienten, die für die SIT vorgesehen sind, ist der Anamnese- und Therapieentscheidungsbogen gemeinsam mit
dem Patienten zu erstellen und die Behandlung -entsprechend Absatz 1- kurzfristig einzuleiten.
6. Für die SCIT werden vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassene
Therapieallergene verwendet (Anlage 8). Weiterhin können
verkehrsfähige SCIT-Präparate eingesetzt werden, wenn sie
den Übergangsregelungen der Therapieallergene-Verordnung (TAV) entsprechen. Der Einsatz von zugelassenen
SLIT-Präparaten erfolgt entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot unter strikter Wahrung der S-2 Leitlinie und ist
in der Dokumentation zu begründen.
7. Bei Abschluss bzw. bei vorzeitiger Beendigung der Behandlung wird dem Patienten der Patientenfragebogen (Anlage
7) zusammen mit einem an die Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen der BARMER GEK adressierten und frankierten Rückumschlag ausgehändigt. Die Inhalte des Patientenfragebogens und der Ablauf der Patientenbefragung
werden zwischen den Vertragspartnern noch abgestimmt.
§5
Beendigung der Teilnahme der Ärzte
1. Die Teilnahme des Arztes an dieser Vereinbarung endet mit
• dem Ruhen oder der Beendigung der vertragsärztlichen
Tätigkeit,
73
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
• der Feststellung der KV Nordrhein, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt werden,
• der Kündigung, die schriftlich und mit einer Frist von
8 Wochen zum Ende des Quartals gegenüber der KV Nordrhein zu erklären ist. Die Teilnahme der Ärzte endet
ferner, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des Vertrages.
2. Die Vertragspartner können bei erheblichen Vertragsverstößen eines Arztes oder aus sonstigen wichtigen Gründen
aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
den Vertragspartnern nicht mehr zugemutet werden kann
sowie bei Verstößen gegen gesetzliche, vertragsärztliche
oder berufsrechtliche Verpflichtungen neben gesetzlichen,
disziplinarischen oder berufsrechtlichen Maßnahmen folgende Maßnahmen ergreifen:
• schriftliche Aufforderung, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten,
• keine Vergütung bzw. nachträgliche Korrektur bereits erfolgter Vergütung für abgerechnete Pauschalen,
• Kündigung der Teilnahme und der Abrechnungsgenehmigung.
3. Eine erneute Teilnahme des Arztes ist nur mit schriftlicher
Zustimmung der BARMER GEK möglich.
§6
Vergütung und Abrechnung
1. Die Vergütung der ärztlichen Grundpauschale (EBM-Nrn.
09210, 09211 und 09212) erfolgt nach dem jeweils gültigen
EBM sowie den jeweils zwischen den Vertragspartnern gültigen gesamtvertraglichen Regelungen und dem jeweils
gültigen HVM.
2. Zusätzlich zur Vergütung nach Abs. 1 können jedem teilnehmenden Arzt für diagnostische und therapeutische
Leistungen einer SCIT-Behandlung pro teilnahmeberechtigtem Patient Pauschalen in einer Höhe von 240 €/Jahr vergütet werden. Leistungen im Rahmen einer SLIT-Behandlung können pro teilnahmeberechtigtem Patient in einer
Höhe von 50 €/Jahr als Einzelleistung vergütet werden.
3. Voraussetzung für die Abrechnung der Symbolnummern ist
die ordnungsgemäße Erstellung der Dokumentationen zu
den jeweiligen Symbolnummern:
Symbolnummer
Legende
Vergütung
in Euro
Diagnostische und ärztliche Leistung
SCIT-Behandlung
Abrechnung im 1. bis 12. Monat nach
Therapiebeginn pro Patient/Quartal,
insgesamt 4-mal im Krankheitsfall
90400 sowie Dokumentation der Anamnese
60,00 €
und Therapieentscheidung (Dokumentationsbogen 5) bei Beginn der SCIT und
Dokumentation des Therapieverlaufs
(Dokumentationsbogen 6) 12 Monate
nach Beginn der SCIT
74
Diagnostische und ärztliche Leistung
SCIT-Behandlung
Abrechnung im 13. bis 24. Monat nach
Therapiebeginn pro Patient/Quartal,
90401
4-mal im Krankheitsfall sowie
Dokumentation des Therapieverlaufs
(Dokumentationsbogen 6) 24 Monate
nach Beginn der SCIT
60,00 €
Diagnostische und ärztliche Leistung
SCIT-Behandlung
Abrechnung im 25. bis 36. Monat nach
Therapiebeginn pro Patient/Quartal,
90402
4-mal im Krankheitsfall sowie
Dokumentation des Therapieverlaufs
(Dokumentationsbogen 6) 36 Monate
nach Beginn der SCIT
60,00 €
Diagnostische und ärztliche Leistung
SLIT-Behandlung
Abrechnung nach Therapiebeginn pro
Patient/Jahr, 1-mal im Krankheitsfall
90403
50,00 €
sowie Dokumentation der Anamnese/
Therapieentscheidung und des Therapieverlaufs (Dokumentationsbögen 5 und 6)
nach Beginn der SLIT
4. Die Abrechnung der Symbolnummern kann nur für neu ab
dem 1. Januar 2014 aufgenommene Allergiepatienten erfolgen. Für Versicherte, die sich bereits im 1., 2. oder 3. Jahr
der SIT-Therapie befinden, kann eine Abrechnung nach diesem Vertrag nicht vorgenommen werden.
5. Die erbrachten Leistungen sind von den teilnehmenden Ärzten im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung über die
KV Nordrhein abzurechnen.
6. Die Finanzierung erfolgt seitens der BARMER GEK gegenüber der KV Nordrhein außerhalb der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung als Einzelleistung.
7. Die KV Nordrhein weist gegenüber der BARMER GEK quartalsweise alle nach Absatz 3 erbrachten Leistungen gesondert im Formblatt 3 unter der Kontenart 400, Kapitel 92.22
aus.
8. Die KV Nordrhein wird der BARMER GEK quartalsweise ein
elektronisches Verzeichnis über die eingeschriebenen Versicherten (Patienten) und teilnehmenden Ärzte zur Verfügung stellen.
9. Die KV Nordrhein erhebt für ihre Leistungen für die Umsetzung dieses Vertrages bei den ärztlichen Vertragsteilnehmern den sich aus der Satzung ergebenden Verwaltungskostensatz.
§7
Vertragscontrolling
1. Die Partner dieser Vereinbarung sind sich einig, dass das
Erreichen der Vertragsziele, insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen, überprüft wird. Zur Darstellung der
Kostenentwicklung werden jährlich durch die BARMER GEK
Rheinisches Ärzteblatt 3/2014
Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
die teilnehmenden Versicherten mit den Versicherten, die
sich zur Hyposensibilisierung in Behandlung bei HNO-Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Allergologie“ mit mind.
200 erbrachten Hyposensibilisierungen in einem Jahr befinden und nicht an diesem Vertrag teilnehmen, verglichen.
2. Außerdem werden quartalsweise folgende Kennzahlen der
Vertragsteilnehmer (Ärzte und Patienten) erhoben:
• durch die KV Nordrhein
앩 Anzahl der teilnehmenden Ärzte
앩 Anzahl und Alter der teilnehmenden Versicherten
• durch die BARMER GEK
앩 Häufigkeit der Diagnosen
앩 Anzahl der Behandlungstage
앩 Arzneimittel (Kosten und verordnete Wirkstoffe)
3. Die Vertragspartner werden gemeinsam die Ergebnisse des
Vertragscontrollings bewerten.
§8
Datenschutz, Datentransparenz und -austausch
Bei der Durchführung und Dokumentation des Vertrages bleiben die ärztliche Schweigepflicht sowie die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen unberührt und sind von
den Vertragspartnern zu beachten. Den für die Umsetzung dieses Vertrages notwendigen Datenaustausch, der über das übliche Maß hinausgeht, vereinbaren die Vertragspartner gesondert. Die Weitergabe von persönlichen Daten außerhalb der Behandlung ist nur anonymisiert möglich.
Düsseldorf, den 27. Januar 2014
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Dr. med. Peter Potthoff
Bernhard Brautmeier
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
BV der HNO-Ärzte Nordrhein e.V.
Dr. med. Joachim Wichmann
Landesvorsitzender
BARMER GEK
Heiner Beckmann
Landesgeschäftsführer
Anlage 1
Leitlinien
für „Diagnostik und Therapie Allergologie und klinische
Immunologie“ der Deutschen Gesellschaft für Allergologie
und klinische Immunologie in ihrer jeweils gültigen Fassung
(www.awmf.org)
Anlage 2
Qualitätssiegel Allergologie (BV HNO)
§9
Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.01.2014 in Kraft und
endet am 31.12.2016.
2. Der Vertrag kann unbeschadet der Regelung des Abs. 1 von
jedem Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von acht
Wochen zum Quartalsende aus wichtigem Grund gekündigt
werden.
§ 10
Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Anlagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen
Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst.
2. Die Anlagen zu diesem Vertrag sind ausdrücklicher und verbindlicher Bestandteil des Vertrages.
3. Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Sinn
und Zweck am Nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine
Regelung undurchführbar ist.
Rheinisches Ärzteblatt 3/2014
Formalien
➜ Mitglied im HNO-Berufsverband
➜ HNO-Facharztanerkennung
Kurs
➜ Kurs QS Allergologie mit Notfallkurs (BV HNO)
Voraussetzungen
➜ 200 Hyposensibilisierungen (SCIT-Injektionen/SLIT-Verordnungen) pro Jahr
➜ 100 Allergietestungen (Prick, Intracutan, Epicutan,
Scratch) pro Jahr.
(Nachweis durch mindestens 2 Quartalsabrechnungen)
➜ Kühlschrank mit Dokumentation der Temperatur
➜ Notfallausrüstung
➜ Rhinomanometrie
(Nachweis durch Auszüge aus QM-Arbeitsanweisungen)
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Anlage 3
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name, Vorname des Versicherten
geb. am
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
Betriebsstätten-Nr.
Arzt-Nr.
Status
Datum
Anlage 3 zum Vertrag über die Durchführung der spezifischen
Immuntherapie
Teilnahme- und Einwilligungserklärung der Versicherten
Bitte zum Quartalsende an Ihre Bezirksstelle übersenden
Teilnahme- und Einwilligungserklärung der Versicherten
Erklärung zur Teilnahme an dem Vertrag über die Durchführung der spezifischen Immuntherapie
Hiermit erkläre ich
• meine Teilnahme an dem Vertrag der BARMER GEK
• dass ich ausführlich und umfassend über die Ziele und Inhalte dieses Vertrages informiert wurde
• dass ich ausreichend Gelegenheit hatte, meine Fragen im Rahmen der Aufklärung zur Teilnahme an dem obigen Vertrag, sowie bezüglich der Datenerhebung, -verarbeitung und -übermittlung zu klären
• dass ich darüber informiert wurde, dass mein Recht auf freie Arztwahl durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt
wird
• dass ich der Weitergabe meiner Sozialdaten an die Vertragspartner zustimme
• dass ich die Information zur Teilnahme an dem Vertrag (siehe Rückseite) gelesen und verstanden habe und damit
einverstanden bin.
Die Teilnahme an dem Vertrag ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterschrift dieser Teilnahmeerklärung.
Meine Teilnahme kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich gegenüber der BARMER GEK mit einer Frist von
acht Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Das Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER
GEK oder die Beendigung des Vertrages hat eine unmittelbare Beendigung an der Teilnahme des Vertrages zur Folge.
Bitte das heutige Datum eintragen
T
T
M
M
J
J
J
J
Unterschrift Versicherter bzw. gesetzlicher Vertreter
Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen
• Die auf der Rückseite befindlichen „Informationen zur datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung“ habe ich
gelesen und verstanden.
• Ich bin über die dort beschriebene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten aufgeklärt worden und
erkläre mich damit einverstanden.
Bitte das heutige Datum eintragen
T
T
M
M
J
J
J
J
Unterschrift Versicherter bzw. gesetzlicher Vertreter
Nur vom Arzt auszufüllen Ich bestätige, dass ich für den/die vorgenannte/n Versicherte/n die sich aus dem Vertrag
nach § 73 a SGB V ergebenden besonderen Aufgaben wahrnehme und die/den Versicherte/n
bzw. die/den gesetzlichen Vertreter/in über die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und
Nutzung der Daten im Rahmen der Teilnahme an dem Vertrag umfassend aufgeklärt habe.
Bitte das heutige Datum eintragen
T
T
M
M
J
J
J
J
Stempel der Arztpraxis
Unterschrift
Informationen für den einschreibenden Arzt:
Bitte senden Sie die unterschriebene Teilnahmeerklärung zum Quartalsende an Ihre Bezirksstelle der KV Nordrhein
siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Informationen zur Teilnahme und zum Datenschutz
Informationen zur Teilnahme an dem Vertrag über die Durchführung der spezifischen Immuntherapie mit der BARMER GEK
Die BARMER GEK hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und dem Berufsverband der HNO-Ärzte in Nordrhein e.V.
einen Vertrag nach § 73a SGB V über die Durchführung der spezifischen Immuntherapie abgeschlossen.
Wesentliche Ziele sind insbesondere:
• Umfassende Beratung und Indikationsstellung vor Beginn der Therapie
• Qualitätsgesicherte, leitlinienkonforme Diagnostik und Therapie der für Atemwegserkrankungen ursächlichen Allergien
• Verbesserung des Therapieerfolges zur Vermeidung einer Chronifizierung von Rhinokonjunktivitis / Verhinderung der
Entwicklung von Asthma bronchiale
• Bevorzugte und patientenfreundliche Terminvergabe in der Regel innerhalb von 14 Tagen
• Kurze Warte- und Behandlungszeiten
• Regelmäßige Erinnerung an die nächsten Behandlungstermine
Die Teilnahme ist freiwillig und kann durch die/den Versicherte/n jederzeit gekündigt werden. Sie ist jedoch nur möglich,
wenn sie durch schriftliche Einwilligung durch die/den Versicherte/n bzw. deren/dessen gesetzlichen Vertreter/n erfolgt.
Ich weiß, dass ich diese Einwilligung jederzeit ohne die Angabe von Gründen kündigen und die Teilnahme an diesem Vertrag
beenden kann und dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag der BARMER GEK
sofort gelöscht werden, soweit sie für die Erfüllung des Vertrages bzw. der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt
werden. Die teilnehmenden Ärzte sind verpflichtet, während der Dauer der Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages und auch
nach Beendigung der Tätigkeit über alle Sozialdaten der Versicherten Stillschweigen zu bewahren.
Informationen zur datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung
Die BARMER GEK sowie die teilnehmenden Fachärzte und die KV Nordrhein sind berechtigt:
• Die vorliegenden und erhobenen personenbezogenen Daten über mich und meine Erkrankungen einschließlich der mich
betreffenden Diagnosen im Rahmen des Vertrages zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und in verschlüsselter Form untereinander zu übermitteln, sowie diese Daten in einer elektronischen Datenbank zu erfassen. Die jeweils gesetzlich geltenden Datenschutzbestimmungen sowie die ärztliche Schweigepflicht werden eingehalten.
• Daten zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu verarbeiten.
• Die Daten in pseudonymisierter Form für die Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung und für den Effizienznachweis zu nutzen.
• Die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden nur in anonymisierter Form zu speichern. Alle Daten, die
Rückschlüsse auf meine Person zulassen, werden bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag gelöscht.
Diese von mir erklärte Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Hierzu ist es ausreichend, wenn ich diesen Widerruf
gegenüber der BARMER GEK erkläre. Mit dem Widerruf der Einwilligung ist auch der Austritt aus diesem Vertrag verbunden.
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Anlage 4
Teilnahmeantrag des HNO-Facharztes
zum Vertrag über die Durchführung der spezifischen Immuntherapie
zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein im Benehmen mit
dem BV der HNO-Ärzte Nordrhein e.V. und der BARMER GEK
Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf:
KV Nordrhein
Bezirksstelle Düsseldorf
-Abteilung Qualitätssicherung40182 Düsseldorf
Titel
Vorname
Straße/Nr.
Telefon Nr.
Für Ärzte der Bezirksstelle Köln:
KV Nordrhein
Bezirksstelle Köln
-Abteilung Qualitätssicherung50668 Köln
Name
PLZ/Ort
Fax Nr.
Lebenslange Arzt-Nr. (LAN)
E-Mail:
Betriebsstätten Nr. (BSNR)
Berufsausübungsgemeinschaft mit:
Hiermit beantrage ich die Teilnahme am o.g. Vertrag.
1. Mir sind die Ziele und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich Anlagen bekannt und ich werde diese einhalten.
2. Im Besonderen verpflichte ich mich, die in § 3 festgelegten Anforderungen zu erfüllen.
3. Mir ist bekannt, dass die Abrechnung von Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht dem Patienten
selbst, sondern ausschließlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Rechnung gestellt werden dürfen.
4. Mir ist bekannt, dass im Falle von Vertrags-/Gesetzesverstößen (§ 5) erbrachte Leistungen nicht vergütet werden und
weitergehende Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung ergriffen werden können.
5. Gleichfalls bin ich mit der Weitergabe meines Namens und meiner Praxisanschrift an die BARMER GEK einverstanden sowie
mit der Weitergabe des Arztverzeichnisses an die teilnehmenden Patienten.
Ort, Datum
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(Arztstempel und Unterschrift)
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Anlage 5: Dokumentationsbogen Anamnese- und Therapieentscheidungsbogen
Dokumentationsbogen Allergologie
Anamnese- und Therapieentscheidungsbogen
Patient
Alter
Geschlecht
männlich
weiblich
Postleitzahl (Angabe der ersten drei Ziffern)
Krankenkasse des Versicherten
Barmer GEK
Arztkontakt
Datum der Untersuchung
Überweisung des Patienten durch
(Bezeichnung der Facharztgruppe)
Erstkontakt des Patienten beim Allergologen
Kontraindikation
Folgende Kontraindikationen für eine Spezifische Immuntherapie (SIT) liegen vor:
쏋 Teil- oder unkontrollierter Asthma bronchiale bzw. mittel- oder schwergradig persistierendes Asthma bronchiale
쏋 Kardiovaskuläre Erkrankung mit erhöhtem Risiko von Nebenwirkungen nach Adrenalingabe
쏋 Behandlung mit Beta Blockern (lokal, systemisch)
쏋 Schwere Autoimmunerkrankungen, Immundefekte, Immunsuppression
쏋 Maligne neoplastische Erkankungen mit aktuellem Krankheitswert
쏋 Chronische Entzündungen in der Mundhöhle mit schweren Symptomen
쏋 Schwangerschaft
쏋 Bereits erfolglos durchgeführtes SIT mit gleichem Allergen
쏋 Unzureichende Compliance
쏋 Sonstige Kontraindikationen
In begründeten Einzelfällen kann auch bei Vorliegen einer oder mehrerer oder genannten Kontraindikationen eine SIT
durchgeführt werden. In diesem Fall begründen Sie bitte die Entscheidung.
siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
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Amtliche Bekanntmachungen
Indikationen zur SIT
Symptome
Bitte geben Sie an, ob ihr Patient ein oder mehrere der folgenden Symptome aufweist. Bei Vorliegen des jeweiligen
Syptoms, füllen Sie bitte jeden Monat entsprechend der folgenden Beschwerde-Skala aus:
0 = keine, 1 = schwache, 2 = mäßige, 3 = starke Symptome
쏋 Okulare Symptome
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
쏋 Nasale Symptome
Jan
Feb
쏋 Asthma bronchiale
Jan
Feb
Allergietests
Bitte geben Sie an, welche Allergietests Sie durchgeführt haben
쏋 Prick Test
쏋 Provokationstest
konjunktival
nasal
bronchial
쏋 In-Vitro-Tests (RAST, EAST, FEIA)
Nachgewiesene Allergene
쏋 Baumpollen:
(Benennung)
쏋 Gräserpollen:
(Benennung)
쏋 Kräuterpollen:
(Benennung)
쏋 Milben
Nachweis einer IgE-vermittelten Sensibilisierung
ja
nein
Eindeutiger Zusammenhang mit ausreichender klinischer Symptomatik
ja
nein
Verfügbarkeit von standardisierten bzw. qualitativ hochwertigen Allergenextrakten
ja
nein
Therapieentscheidung
SIT
ja
nein
wenn ja:
SCIT
SLIT
Bitte Begründen Sie Ihre Entscheidung
Der Patient wird gegen folgende Allergene desensibilisiert und erhält folgende SIT-Präparate
1. Allergen
Arzneimittel
PZN-Nr.
2. Allergen
Arzneimittel
PZN-Nr.
3. Allergen
Arzneimittel
PZN-Nr.
4. Allergen
Arzneimittel
PZN-Nr.
siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Therapieentscheidung
Ablauf der Behandlung
präsaisonal
perennial
Aufklärung des Patienten
Ich habe den Patienten auf Folgendes hingewiesen (Zutreffendes bitte ankreuzen)
쏋 Aufklärung über Art, Dauer und Durchführung der SIT
쏋 Aufklärung über die erwartete Wirkung / Erfolgsaussichten
쏋 Aufklärung über mögliche Risiken und Nebenwirkungen
쏋 Aufklärung über Alternativen zur SIT
쏋 Verhaltensinstruktionen
쏋 Aushändigung von geeigneten Patienteninformationen zur jeweiligen Allergie
쏋 Sonstiges
Anlage 6: Dokumentationsbogen Allergologie Statusbogen nach
12 Monaten
24 Monaten
36 Monaten
Behandlungsverlauf
Datum der Untersuchung
SCIT: Anzahl der Injektionen seit Beginn der Behandlung bzw. seit letzter Statuserhebung
SLIT: Anzahl der ausgestellten Rezepte für SLIT-Präparate seit Beginn der Behandlung bzw. seit letzter Statuserhebung
Der Patient hat die für eine ordnungsgemäße Durchfühurung der SIT erforderlichen Arzttermine wahrgenommen.
Symptome
Bitte geben Sie an, ob ihr Patient ein oder mehrere der folgenden Symptome aufweist. Bei Vorliegen des jeweiligen
Syptoms, füllen Sie bitte jeden Monat entsprechend der folgenden Beschwerde-Skala aus:
0 = keine, 1 = schwache, 2 = mäßige, 3 = starke Symptome
쏋 Okulare Symptome
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
쏋 Nasale Symptome
Jan
Feb
쏋 Asthma bronchiale
Jan
Feb
siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Zusätzliche Arztbesuche / Medikamentenverbrauch
Anzahl der zusätzlichen Arztbesuche aufgrund der Allergiebeschwerden
Haben Sie Ihrem Patienten zusätzlich zu den SIT-Präparaten allergiespezifische Arzneimittel verordnet?
nein
ja, folgende:
1. Arzneimittel
PZN
2. Arzneimittel
PZN
3. Arzneimittel
PZN
4. Arzneimittel
PZN
Therapieumstellung
Haben Sie die Therapie für Ihren Patienten umgestellt?
nein
ja, folgende Umstellung ist erfolgt:
쏋 präsaisonal
쏋 perennial
쏋 SCIT
쏋 SLIT
쏋 Wechsel auf folgende/s SIT-Präparat/e unter Beibehaltung der Immuntherapieallergens
1. SIT-Präparat
PZN
2. SIT-Präparat
PZN
쏋 Wechsel des Immuntherapieallergens. Bitte Allergen/e angeben, gegen das/die jetzt desensibilisiert wird
1. Allergen
Arzneimittel
PZN
2. Allergen
Arzneimittel
PZN
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung für eine Therapieumstellung:
Behandlungsende
Beendigung der SIT
nein
ja
Wenn ja:
regelrecht
vorzeitig
SCIT: Datum der letzten Injektion
SLIT: Datum der letzten Rezeptausstellung
siehe auch nächste Seite – die Formulare finden Sie auch unter www.kvno.de
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Rheinisches Ärzteblatt
Amtliche Bekanntmachungen
Bei vorzeitigem Behandlungsende nennen Sie bitte mindestens eine Begründung:
쏋 Therapieversager
쏋 Noncompliance des Patienten
쏋 Nebenwirkungen
쏋 Wegzug des Patienten
쏋 Schwangerschaft
쏋 Sonstiges
Anlage 7
Anlage 8
Patientenfragebogen
Liste der vom Paul-Ehrlich Institut
zugelassenen Therapieallergene
(noch zu entwickeln)
http://www.pei.de
• Anschrift der Redaktion:
Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Nordrhein
und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
• Herausgeber:
Ärztekammer Nordrhein und
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Bülent Erdogan-Griese
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Rheinisches Ärzteblatt 3/2014
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Ärzteblatt erscheint monatlich einmal, Anzeigenschluss ist am 10. des Vormonats.
ISSN: 0035-4481
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