Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der

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Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der
Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Aktiven und der Jugend im
HVW und in den Bezirken für das Spieljahr 2011/2012
Finanzielle Entschädigung für Schiedsrichter (SR) – Zeitnehmer/Sekretär (ZN/SK) –
SR-Beobachter – Spielaufsicht im Spieljahr 2011/2012 (Anlagen 1a und 1b)
Auf- und Abstiegsregelung Spieljahr 2011/2012 Männer und Frauen (Anlage 2)
Entscheidungsspiele der Bezirksliga-Zweitplatzierten zum Aufstieg in die Landesliga
Männer und Frauen Spieljahr 2011/2012 (Anlage 3)
HVW-Entscheidungsspiele Spieljahr 2011/2012 (Anlage 4)
Richtlinien für SR, ZN und SK für Hallenspiele Spieljahr 2011/2012
Richtlinien zur Vereins-SR-Beobachtung und SR-Beobachtungsbogen
Spieljahr 2011/2012
Einteilungszuständigkeit Spieljahr 2011/2012
Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb
der Aktiven und der Jugend im HVW und in den Bezirken
für das Spieljahr 2011/2012
Die Richtlinien für Hallenspiele 2011/2012, die Richtlinien für die Vereinsschiedsrichterbeobachtung und die
Einteilungszuständigkeit 2011/2012 sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen.
Vorbemerkung:
Die Hallenmeisterschaften sind auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVW
durchzuführen.
Die Spiele werden nach den derzeit gültigen Internationalen Handballregeln durchgeführt.
Gem. § 14 Satzung HVW obliegt dem Verbandsausschuss Spieltechnik die verantwortliche Leitung des
Spielbetriebs in allen Verbandsklassen.
Die entsprechenden Bezirkskommissionen oder der Bezirksausschuss regeln den Spielbetrieb auf
Bezirksebene.
Spielleitende Stellen i.S. des § 1 Abs. 2 SpO DHB sind die Staffelleiter,
Durchführungsbestimmungen im Einzelfall keine abweichende Bestimmung treffen.
soweit
die
Soweit die Durchführungsbestimmungen die Bezirke zum Erlass abweichender oder zusätzlicher
Bestimmungen ermächtigen, können jene entsprechende Regelungen festlegen.
1.
Auf- und Abstiegsregelung
Es wird auf die Auf- und Abstiegsregelungen im HVW und in den Bezirken hingewiesen (siehe Anlage 2).
Über die Tabellenplätze entscheiden bei Punktgleichheit die Ergebnisse der von den betreffenden
Mannschaften während der Saison gegeneinander ausgetragenen Spiele (direkter Vergleich); siehe § 43
SpO DHB in der zu Beginn des Spieljahres gültigen Fassung.
In Ergänzung dazu werden entsprechend
Entscheidungskriterien festgelegt:
§
43,
Ziffer
(3),
bei
Punktgleichheit
folgende
Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt
(1)
nach Punkten,
(2)
bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass § 43 Abs. 2 SpO DHB
anzuwenden ist,
(3)
bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der auswärts geworfenen Tore,
(4)
bei Punktgleichheit, gleicher Tordifferenz und gleicher Zahl der auswärts geworfenen Tore sind im
Aktivenbereich Entscheidungsspiele gemäß § 44 durchzuführen, im Jugendbereich wird ein Spiel in
neutraler Halle angesetzt, sofern sich beide Vereine nicht auf einen anderen Spielort einigen.
Verzichtet ein Staffelsieger und Direktaufsteiger in der Landesliga freiwillig auf sein Aufstiegsrecht oder
kann gemäß § 40 SpO DHB den Aufstieg nicht wahrnehmen, so verringert sich die Anzahl der Aufsteiger in
die Württembergliga und Absteiger aus der Württembergliga entsprechend.
Für den Aufstieg in die Landesliga meldet jeder Bezirk einen Direktaufsteiger und einen Teilnehmer an den
Relegationsspielen, wobei § 7, Ziffer 6., Absatz 2 der HVW-Spielordnung zu beachten ist.
Mannschaften in den Bezirksspielklassen und im Verbandsspielbetrieb, die zum festgesetzten Meldetermin
ihre Meldung nicht abgeben bzw. ihren freiwilligen Teilnahmeverzicht an den Spielen der Saison 2012/2013
bekanntgeben, sowie Mannschaften, die auf ihr sportlich erworbenes Aufstiegsrecht als Direktaufsteiger
freiwillig verzichten oder ihre Meldung vor dem 16. Mai wieder zurückziehen, werden auf die Anzahl der
Absteiger des vergangenen Spieljahres 2011/2012 in ihrer bisherigen Spielklasse/Liga (nicht Staffel)
angerechnet. Werden termingerecht gemeldete Mannschaften nach dem 15. Mai zurückgezogen, so gelten
diese als erste Absteiger der neuen Saison 2012/2013 innerhalb der Staffel, der sie in der Grundeinteilung
zugeordnet wurden.
Sollten nach Abgabe der Meldungen für das Spieljahr 2012/2013 hinsichtlich der Staffelgrößen nicht
vorhersehbare Unterschiede bestehen oder Veränderungen auftreten, behält es sich der
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Verbandsausschuss Spieltechnik und der Bezirksausschuss vor, diese durch einen nachträglichen
Nichtabstieg oder Mehraufstieg auszugleichen.
2.
Ansetzung von Spielen
Die Spielpläne und die angesetzten Anwurfzeiten sind einzuhalten. Ist eine Mannschaft oder der/die SR
zum festgesetzten Zeitpunkt nicht angetreten, müssen die anwesenden Mannschaften und SR im
Verbandsspielbetrieb 30 Minuten, im Bezirksspielbetrieb 15 Minuten warten.
Folgende Spiele können von der Spielleitenden Stelle kurzfristig angesetzt werden:
(1)
Entscheidungsspiele
(2)
Ausscheidungsspiele
(3)
Meisterschaftsspiele
(4)
Pokalspiele
Sämtliche unter Ziffer 2 aufgeführten Spiele können von der Spielleitenden Stelle auf einen Wochentag
angesetzt werden.
Werden die Heimspieltermine für Pokalspiele nicht bis zum angesetzten Termin gemeldet, wechselt das
Heimrecht auf den zweitgenannten Verein über.
Anspielzeiten
Spieltage:
HVW-Spielklassen
Samstag
11:00 – 20:30 Uhr
Sonn- und Feiertag 11:00 – 17:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr Jugend C
Wochentag
Bezirksspielklassen
Werden von den zuständigen
Instanzen im Bezirk festgelegt!
19:00 – 20:30 Uhr
Altersklassen
Männer und Frauen:
vor dem 01.01.1993 geboren
A-Jugend:
ab dem 01.01.1993 und bis zum 31.12.1994 geboren
B-Jugend:
ab dem 01.01.1995 und bis zum 31.12.1996 geboren
C-Jugend:
ab dem 01.01.1997 und bis zum 31.12.1998 geboren
D-Jugend:
ab dem 01.01.1999 und bis zum 31.12.2000 geboren
E-Jugend:
ab dem 01.01.2001 geboren
Seniorinnen ab 30 Jahre, Jungsenioren ab 32 Jahre, Senioren ab 40 Jahre (Stichtag jeweils Geburtstag)
3.
Spielverlegungen
Spielverlegungsanträge sind i.d.R. gebührenpflichtig (s. § 4 BGO HVW) und mit der schriftlichen
Stellungnahme des Gegners spätestens 10 Tage vor dem Spiel der Spielleitenden Stelle vorzulegen.
Anträge, bei denen die Frist von 10 Tagen nicht eingehalten werden kann, bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Gegners. Anträge und Zustimmung müssen jedoch spätestens 4 Tage vor dem
Spieltermin im Besitz der Spielleitenden Stelle sein.
Spielverlegungen werden vorgenommen, wenn der neue Termin zum Zeitpunkt des Verlegungsantrags
vorliegt und alle in den Durchführungsbestimmungen enthaltenen Voraussetzungen erfüllt sind. Das
aktuelle Spielverlegungsformular ist zu verwenden! Die endgültige Entscheidung trifft bei den Aktiven
auf Verbandsebene alleine die zuständige Spielleitende Stelle, im Jugendspielbetrieb auf
Verbandsebene entscheiden die dafür zuständigen Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle.
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Im Bezirksspielbetrieb entscheidet über Verlegungsanträge die von den Bezirken bestimmte Instanz.
Atteste über Sportverletzungen werden bei Spielverlegungen nicht berücksichtigt.
Machen Anträge auf Spielverlegungen oder Benutzungsmöglichkeiten von Sportstätten Veränderungen von
Spielplänen notwendig, dann entscheidet die Spielleitende Stelle / die dafür zuständigen Mitarbeiter/innen
der Geschäftsstelle (HVW-Jugend-Spielbetrieb) über die Absetzung oder Verlegung.
Entstehen einem Verein durch unverschuldete Spielverlegungen zeitliche Lücken im Spielplanprogramm
eines Spieltages, so kann zur Schließung dieser Lücke innerhalb des Bezirksspielbetriebs eine
gebührenfreie Verlegung einer anderen Begegnung an diesem Spieltag beantragt werden. Bei Spielen in
Turnierform werden Spielverlegungen grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Ausgefallene wie auch verlegte Spiele müssen in den Verbandsspielklassen innerhalb von vier Wochen
nach dem ursprünglich angesetzten Termin, spätestens jedoch zwei Spiele vor Rundenende durchgeführt
werden. Nicht zulässig sind Anträge auf terminliche und uhrzeitliche Verlegung von Spielen, die für den
letzten Spieltag der Runde angesetzt sind.
4.
Mannschaftsverantwortlicher/Mannschaftsoffizieller
Der Mannschaftsverantwortliche wird im Spielprotokoll unter der Rubrik „Offizielle“ als erste Person
aufgeführt. Verzichtet eine Mannschaft auf einen Mannschaftsverantwortlichen (kein Offizieller auf dem
Spielprotokoll), so übernimmt ein Spieler dessen Aufgaben. Die Rückennummer dieses Spielers ist vor
Spielbeginn in der Rubrik A/MV: einzutragen. Der Mannschaftsverantwortliche (MV) bei
Erwachsenenmannschaften muss das 16. Lebensjahr, bei Jugendmannschaften das 14. Lebensjahr
vollendet haben. In den Verbandsspielklassen und in der Bezirksliga (Frauen/Männer) muss ein
Mannschaftsoffizieller von jeder Mannschaft an der Technischen Besprechung 30 Minuten vor Spielbeginn
teilnehmen.
Die Mannschaftsoffiziellen müssen im Auswechselraum komplette Sport- oder Zivilkleidung tragen. Farben,
die zu Verwechslungen mit den gegnerischen Feldspielern führen können, sind nicht erlaubt.
5.
Zeitnehmer (ZN) und Sekretär (SK)
Beide Vereine stellen ZN und SK als Gehilfen der SR. In der Regel stellt der Heimverein den ZN, der
Gastverein den SK. Bei Spielen der Württembergliga der Männer dürfen außer geprüften Schiedsrichtern,
die vor diesem Spieljahr an einem Schiedsrichter-Lehrgang teilgenommen haben, nur solche Sportfreunde
als ZN/SK eingesetzt werden, die vor der Saison an einer Pflichtschulung des HVW erfolgreich
teilgenommen haben, wobei ein SR, ZN bzw. SK auch im Auftrag eines anderen Vereins zum Einsatz
kommen kann. Allerdings darf auf dem Spielprotokoll nicht sein Stammverein eingetragen sein, sondern
jener Verein, für den er die Tätigkeit ausübt. Der ZN/SK muss den SRs gegenüber seine Schulung
dokumentieren (Ausweis oder Bescheinigung des LV) und auf Verlangen einen amtlichen Ausweis vorlegen
können. Bei Missachtung erfolgt Meldung und Strafantrag an die Spielleitende Stelle Recht, zusätzlich kann
vom Verband eine neutrale und kostenpflichtige ZN- bzw. SK-Ansetzung vorgenommen werden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht eingeteilt werden. Im Bezirksspielbetrieb der Jugend
können unterhalb der A-Jugend auch geeignete Jugendliche ab 14 Jahren eingesetzt werden.
Bei Missachtung der Bestimmungen kann die Spielleitende Stelle eine neutrale Besetzung des ZN-Tisches
auf Kosten eines Vereins anordnen.
Im Jugendspielbetrieb kann die Gastmannschaft auf die Besetzung des ZN-Tisches verzichten, muss
jedoch den Heimverein davon rechtzeitig unterrichten. Pauschalverzichte für die gesamte Spielsaison sind
unzulässig.
An Spieltagen in den Bezirken ist grundsätzlich der veranstaltende Verein für die Besetzung des ZNTisches verantwortlich.
Der Heimverein hat dem ZN und SK zwei Spielbälle gemäß IHF-Regel 3, eine Stoppuhr, die offiziellen DINA-4 Vordrucke für Zeitstrafen in Papierform (kein abwischbarer Folienvordruck) und ausreichender Anzahl,
eine Pfeife, zwei grüne DIN-A5-Karten (Team-Time-out-Karten; jeweils ca. 15 x 20 cm) eine
Aufstellvorrichtung für die Team-Time-out-Karten und zwei Aufstellvorrichtungen für Zeitstrafen sowie
Schreibzeug zur Verfügung zu stellen. In der Württembergliga (Frauen und Männer) sind die Vereine
verpflichtet, grundsätzlich den vom Verband zur Verfügung gestellten offiziellen Spielball des HVW bzw.
den „HVW-Competition“ von Kempa zu verwenden.
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Die Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage ist wünschenswert. Sie darf allerdings nur benutzt
werden, wenn sie vom ZN-Tisch aus zu bedienen ist. Sonst bedient sich der ZN einer Tischstoppuhr
(Zifferblatt soll einen Mindestdurchmesser von 11 cm haben), einer Tischtimer-Großstoppuhr oder einem
vom DHB zugelassenen Handball-Timer. Die Uhren sind möglichst vorwärts laufen zu lassen (0:00 60:00
min. bzw. pro Halbzeit 0:00 30:00 min.). Die Reserveuhr soll unter dem ZN-Tisch stehen. Erst wenn sie
benötigt wird, steht sie auf dem Tisch. Sind die Unterlagen am ZN-Tisch nicht komplett vorhanden, so sind
die Schiedsrichter verpflichtet, dies unter Angabe der fehlenden Ausrüstungsgegenstände im Spielprotokoll
zu vermerken.
Bei Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage muss das automatische Horn eingeschaltet sein.
Die Richtlinien für Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär (siehe Anhang) sind Bestandteil dieser
Durchführungsbestimmungen und zu beachten!
6.
Schiedsrichtereinteilung
Die Einteilung der SR erfolgt durch den Verbandsausschuss Schiedsrichter bzw. die Bezirkskommission
Schiedsrichter.
Beim Ausbleiben der eingeteilten SR gelten für sämtliche Spielklassen auf Verbandsebene und für die
Bezirksligen die Bestimmungen des § 77 Abs. 1, 2, 5 und 6 SpO DHB. In den Bezirken müssen sich die
Vereine in sämtlichen Spielklassen (ausgenommen der Bezirksligen) auf einen anwesenden SR einigen.
SR, die in einer anderen Funktion für ihren Verein anwesend sind, (z.B. als Spieler, Betreuer, Trainer),
müssen die Leitung des Spiels nicht übernehmen. Jugendspiele müssen in jedem Fall durchgeführt werden;
hier gilt § 21 Abs. 2 SpO DHB. Im Übrigen ist die Leitung von Spielen durch SR ohne offiziellen Auftrag
untersagt.
Auch ist es dem/den SR nicht gestattet, einen Spielauftrag ohne triftigen Grund zurückzuweisen oder ihn –
ohne vorherige Verständigung und Zustimmung des zuständigen SR-Einteilers – an einen anderen, nicht
eingeteilten SR abzugeben.
Sind zu Spielen Schiedsrichter-Neulinge eingesetzt, so werden zu deren Unterstützung regelmäßig SRBetreuer mit angesetzt. Diese Schiedsrichterbetreuer und auch die Schiedsrichter-Beobachter sind vom
Verbands-Schiedsrichterausschuss benannte und angesetzte Personen, die gleichzeitig berechtigt sind,
Fehlverhalten von Vereinen, Offiziellen, usw., insbesondere gegen einen SR-Neuling, anzuzeigen.
Aufgaben und Pflichten der SR sind in den „Richtlinien für die Hallenspiele für das Spieljahr 2011/2012
festgelegt.
7.
Schiedsrichtersoll
Das Schiedsrichtersoll ist in § 9 SpO HVW (Stand: 01.07.2011) geregelt. Im ersten Spieljahr nach der
Neugründung eines Vereins oder einer Handballabteilung ist diese(r) von der Erfüllung des
Schiedsrichtersolls entbunden.
8.
Finanzielle Entschädigung für Schiedsrichter (siehe Anlage)
Für die dem SR entstandenen Fahrtauslagen, ihre Abwesenheitsvergütung
Spielleitungsentschädigung haftet in jedem Fall der Veranstalter.
und
für
die
Bei Nichtdurchführung oder Ausfall eines Spieles haben die SR Anspruch auf Ersatz der Fahrtauslagen, der
Abwesenheitsvergütung und 50 Prozent der Spielleitungsentschädigung!
Die Entschädigungen für die Schiedsrichter sind ausschließlich bis spätestens 20 Minuten nach Spielende
in der SR-Kabine vom Heimverein auszuzahlen.
Bei allen Spielen der Württembergliga (Frauen/Männer/Jugend A und B), Landesliga (Männer/Frauen) und
württ. Oberliga Jugend A werden die Kosten für die SR - für jede Spielklasse getrennt - am Ende der
Spielsaison 2011/2012 auf die beteiligten Vereine umgelegt. Eventuelle Nachzahlungen seitens der Vereine
sind direkt an den HVW zu richten, evtl. Rückerstattungen erfolgen direkt vom Verband an die betreffenden
Vereine. Für die Berechnung sind die jeweiligen Spielleitenden Stellen/Staffelleiter zuständig, für den
Zahlungsverkehr die dafür zuständigen Mitarbeiter der HVW-Geschäftsstelle.
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9.
Spielfläche
Die Spielfläche für Spiele der HVW-Ligen und der Bezirksliga ist ein Rechteck von mindestens 40 m Länge
und mindestens 20 m Breite.
Die Bezirke können in ihrem Bereich für die Spielklassen unterhalb der Bezirksliga abweichende
Bestimmungen für die Größe der Spielfläche treffen.
Im Übrigen wird auf Regel 1:1 IHF-Regeln (incl. Abbildungen) und die Richtlinien für Spielfläche, Tore,
Auswechselbereich und Sicherheitszonen des DHB verwiesen. Sondergenehmigungen sind von den
Vereinen rechtzeitig beim Verbandsausschuss Spieltechnik zu beantragen.
10.
Spielberichtsbogen
Für alle Einzelspiele auf Verbands- und Bezirksebene sind ausnahmslos die Spielberichtsbögen der
Auflagen 2010 bzw. 2011 in 5-facher Ausfertigung zu verwenden. Bei Spielen in Turnierform genügt ein
einfacher Spielberichtsbogen pro Spiel. Der Spielberichtsbogen ist spätestens 40 Minuten vor Spielbeginn
vom Heimverein in Druckbuchstaben ausgefüllt an den Gastverein auszuhändigen. Dieser hat ihn 30
Minuten vor Spielbeginn, ebenfalls in Druckschrift ausgefüllt, an die SR zu übergeben. Die Bezirke können
in ihrem Bereich für die Spielklassen unterhalb der Bezirksliga (Frauen/Männer) abweichende
Bestimmungen für die angegebenen Zeitfenster treffen.
Einer der Mannschaftsoffiziellen/Vereinsvertreter hat die Kenntnisnahme aller im SR- und
Spielberichtsbogen vermerkten Eintragungen in Gegenwart der/des SR bis spätestens 20 Minuten nach
Spielende in der Schiedsrichterkabine unterschriftlich zu bestätigen.
11.
Spielausweise
Spielausweise sind Eigentum des HVW. Änderungen oder Eintragungen sind unzulässig. Die SR haben
Spielausweise einzubehalten und an die Spielleitende Stelle zu senden, deren Eintragungen fehlerhaft oder
verändert sind. Bei fehlenden Stempeln auf dem Passbild bzw. bei „Unterschrift/Verein“ ist lediglich ein
Vermerk auf dem Spielbericht vorzunehmen.
12.
Ausrüstung
Alle Feldspieler einer Mannschaft müssen einheitliche Spielkleidung tragen. Es müssen auf der
Trikotvorderseite mindestens 10 cm hohe und auf der Trikotrückseite mindestens 20 cm hohe sichtbare
Ziffern vorhanden sein. Maßgeblich ist das 1. Trikot im Meldebogen für die Spielsaison 2011/2012.
Wechselt ein Verein während der Spielsaison sein angegebenes 1. Trikot, so hat er dies unverzüglich der
zuständigen Spielleitenden Stelle (auf Verbandsebene der HVW-Geschäftsstelle) zur Bekanntgabe auf der
Homepage mitzuteilen.
Jede Mannschaft im Verbandsspielbetrieb und in den Bezirksligen (Frauen und Männer) hat im Rahmen der
Technischen Besprechung ein Überziehleibchen, in der Farbe identisch mit dem Torhütertrikot, für den 7.
Feldspieler vorzulegen.
Bei Trikotgleichheit ist die Gastmannschaft zum Wechseln des Trikots verpflichtet; als Grundlage dient das
gemeldete 1. Trikot. Gemäß Regelwerk bleibt die Farbe „schwarz“ den Schiedsrichtern vorbehalten.
Der Heimverein hat zu allen Spielen im Verbandsspielbetrieb (Aktive und Jugend) und in der Bezirksliga
(Frauen und Männer) mindestens eine Person als „Wischer“ zur Verfügung zu stellen, welche nicht als
Spieler, Offizieller, ZN/SK oder Hallensprecher fungiert.
13.
Ergebnismeldung
Jeder Heimverein ist verpflichtet, das Spielergebnis nach Spielende per SMS weiterzuleiten.
Bei der Übermittlung ist eine vorherige Anmeldung auf der Internetseite des HVW erforderlich. Danach kann
jeder angemeldete Vereinsmitarbeiter/Spieler das Spielergebnis melden. Detaillierte Informationen hierzu
sind im geschützten Bereich auf der Homepage zu finden.
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Ergebnismeldung per SMS für alle Spiele auf Verbandsebene:
SMS an: 0173 – 786 17 73
Ansprechpartner: Gerhard Fauser, Telefon: 0700 – 23 22 21 20, Fax: 0700 – 23 22 21 21
Die Ergebnisse aller Spiele, die an einem Samstag bis 16:00 Uhr beginnen, müssen bis spätestens 18:00
Uhr am gleichen Tag gemeldet werden. Alle anderen Wochentag- und Samstagspiele müssen bis
spätestens 23:00 Uhr am gleichen Tag gemeldet werden.
Sonn- und Feiertagspiele, die zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr beginnen, müssen bis spätestens 16:00
Uhr durchgegeben werden. Sonn- und Feiertagspiele, die nach 14:00 Uhr beginnen, sind grundsätzlich
innerhalb von 30 Minuten nach Spielende zu melden.
Ergebnismeldung in den Bezirken: siehe Unterlagen der Bezirke
14.
Vereins-SR-Beobachtung
Alle Vereine mit Mannschaften in der Württemberg- und Landesliga der Männer sowie in der
Württembergliga der Frauen sind verpflichtet, bei jedem Meisterschaftsspiel ihrer Spielklasse jeweils einen
Beobachtungsbogen über die Leistung des mit der Spielleitung beauftragten SR-Teams zu fertigen und
spätestens 14 Kalendertage nach dem Spiel an die E-Mail-Anschrift
[email protected]
zu senden.
Es ist grundsätzlich der vom HVW für das Spieljahr 2011/2012 vorgegebene Beobachtungsbogen zu
verwenden, der über die HVW-Homepage herunter geladen werden kann. Der VASR behält sich eine
Umstellung auf ein Onlineverfahren während der Saison 2011/2012 vor. Der Beschluss der Umstellung
muss den Vereinen vier Wochen vor Inkrafttreten bekannt gemacht werden.
Die Spielpaarung (HVW-Spielnummer unbedingt eintragen!), das Spielergebnis, die Namen der SR, der
Name und die Adresse des Beobachters und dessen Vereinszugehörigkeit sowie die Einzel- und
Gesamtpunktzahlen müssen vollständig eingetragen werden. Nicht aktuelle, fehlerhaft ausgefüllte oder
absichtlich unrichtig gefertigte Beobachtungsbögen gelten als nicht abgegeben.
Weitere Einzelheiten regeln die „Richtlinien für die Vereins-SR-Beobachtung“. Die Bezirke können
zusätzliche Bezirksspielklassen in die Vereins-SR-Beobachtung mit einbeziehen.
15.
Nutzungsbestimmungen der Wettkampfstätten
Verstößt ein Verein gegen die Nutzungsbestimmungen, die der Eigentümer der Wettkampfstätte erlassen
hat und die bekannt gegeben worden sind (insbesondere Haftmittelverbote), so hat er die sich daraus
ergebenden Folgen zu tragen und ist zusätzlich entsprechend § 6, RO HVW von der Spielleitenden Stelle
Recht zu bestrafen. Rechts- oder Regressansprüche, auch im Hinblick auf Vandalismus, gehen zu Lasten
des verursachenden Vereins. Die Haftmittelverbote – absolut oder eingeschränkt – werden im aktuellen
Hallenverzeichnis/Internet veröffentlicht und sind bindend. Das Anbringen von Haftmitteldepots an
Schuhen, Armen, u.a. ist generell nicht gestattet! Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die durch eigene
Wahrnehmung festgestellte Verwendung von Haftmitteln unter Angabe der dies betreffenden Mannschaft
im Spielprotokoll zu dokumentieren.
Nicht erlaubt ist auch die Verwendung von verstärkten (pneumatisch, elektrisch, etc.) Lärminstrumenten
und Zusatzmikrofonen im Zuschauerbereich.
16.
Hallensprecher
Der Hallensprecher darf nicht im Bereich des ZN/SK-Tisches, der Auswechselzonen und der Coachingzone
Platz nehmen. Die Äußerungen des Hallensprechers haben sich auf die für alle Beteiligten (Spieler, SR,
Offizielle, Presse, Zuschauer, usw.) notwendigen und gewünschten sachlichen Informationen (Nennung der
Torschützen, aktueller Spielstand, Resultate anderer Spiele, Hinweise auf organisatorische Abläufe vor Ort,
Vereinsveranstaltungen, Auswärtsspiele, Mitfahrgelegenheiten, Werbedurchsagen, etc.) zu beschränken.
Unerwünscht sind jegliche Äußerungen und Kommentare zu Schiedsrichterentscheidungen, zum Verhalten
und zu den Leistungen einzelner Spieler, aufputschende und anfeuernde Äußerungen, sowie
Musikeinspielungen (u.a. Fanfaren, Trompetensoli, etc.) während des laufenden Spieles. Die Missachtung
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dieser Vorgaben, unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten können zur Ablösung durch die
Schiedsrichter und mit einer Bestrafung gemäß § 25 Abs. 4 RO DHB in Höhe bis zu 5 000,00 € geahndet
werden.
17.
Sanitätsdienst
Der Heimverein muss dafür Sorge tragen, dass eine in Erster Hilfe ausgebildete Person bei den Spielen
anwesend ist.
18.
Pokalspiele 2011/2012
Die Spiele der Verbands- und Bezirkspokalrunde werden gemäß Regel 2.2 der Internationalen
Hallenhandballregeln bis zur Entscheidung gespielt. Die Teilnahme an der Pokalmeisterschaft ist für alle auf
Verbandsebene (DHB/BWOL/HVW) spielenden Mannschaften (Männer und Frauen) bis zu ihrem
Ausscheiden verpflichtend. Die Mannschaften der 3. Liga, Baden-Württemberg-Oberliga und
Württembergliga der Saison 2010/2011, dazu die von den Bezirken zur Verbandspokalrunde 2011/2012
gemeldeten Teilnehmer, bestreiten den HVW-Pokalwettbewerb 2011/2012. Die Teilnehmerzahlen für die
einzelnen Bezirke am HVW-Pokal wurden analog dem d´Hondtschen Verteilungsverfahren ermittelt.
Die Landesligavereine 2011/2012 sind zur Teilnahme am Bezirks-Pokalwettbewerb verpflichtet.
In den Pokalrunden 1 und 2 erhält die unterklassige Mannschaft das Heimrecht zugesprochen. Spiele zur
Ermittlung von Teilnehmern an weiterführenden Pokalrunden werden gemäß § 45 Absatz (4), Sätze 1 und
2, DHB-SPO, ausgetragen.
Die Auslosung im HVW-Pokalwettbewerb findet – mit Ausnahme der ersten Runde – grundsätzlich
dienstags, 11:30 Uhr nach dem offiziellen Pokaltermin statt.
Punktspiele der 3. Liga, BWOL und Männer-Württembergliga haben Vorrang vor HVW-Pokalspielen, diese
wiederum haben Vorrang vor Bezirks-Pokalspielen.
In den Pokalrunden 2 bis 4 kann das Pokalspiel innerhalb von zwei Wochen vor dem offiziellen Pokaltermin
auch an einem Wochentag ausgetragen werden, während in der 1. Pokalrunde auf Grund der
Ferienregelung die Spiele ausnahmsweise bis 14 Tage nach dem Pokaltermin (26.09.2011) durchgeführt
werden können. Die Meldung des Spieltermins bedarf der schriftlichen Stellungnahme des Gegners (siehe
Meldebogen). Die endgültige Entscheidung trifft die Spielleitende Stelle.
Bei selbst verschuldeter, nicht fristgerechter Meldung des Heimspieltermins oder Nichtbeachtung der
Rahmen-Anspielzeiten wird der als Gastverein zugelosten Mannschaft das Heimrecht zuerkannt. Der
fehlbare Verein wird der Spielleitenden Stelle Recht zur Bestrafung gemeldet.
Ein Spieler ist innerhalb einer Spielsaison in der Pokalmannschaft desselben Vereins festgespielt, in der er
erstmals eingesetzt wird, auch wenn diese ausgeschieden ist.
Scheiden Mannschaften nach Spielverlust (DHB-SPO § 50) aus der Bezirkspokalrunde aus, so verlieren sie
gleichzeitig das Recht zur Teilnahme an der Verbandspokalrunde des kommenden Spieljahres.
Pokaltermine
HVW-Pokal
1. Runde
03./04.09.2011 (Spiele mit 3. Liga-, BWOL- und M-WL-Teams)
10./11.09.2011 (Spiele ohne 3. Liga-, BWOL- und M-WL-Teams)
2. Runde
25.-27.10.2011 (Spiele mit BWOL- und M-WL-Teams)
01.11.2011
(Spiele ohne BWOL- und M-WL-Teams)
3. Runde
13.-15.12.2011 (Spiele mit 3. Liga-, BWOL- und M-WL-Teams)
17./18.12.2011 (Spiele ohne 3. Liga-, BWOL- und M-WL-Teams)
4. Runde
14.-19.02.2012
5. Runde
31.03./01.04.2012 Final Four
Bezirks-Pokal
Werden von den
zuständigen Instanzen im
Bezirk festgelegt!
Für den HVW-Pokalendspieltag bei den Männern bzw. das Endspiel bei den Frauen werden vom Verband
neutrale ZN/SK eingeteilt.
Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2011/2012
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Die Teilnehmerzahlen aus dem Landesverband Württemberg am DHB-Pokalwettbewerb 2012/2013 (max.
2) werden vom DHB festgelegt.
Im Hinblick auf die Pflichtteilnahme der im Bezirksspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften und auf den
Austragungsmodus (Turnierform) können die Bezirke eigene Regelungen treffen.
19.
Teilnehmer- bzw. Eintrittskarten
Jedem beteiligten Verein stehen für die Spiele in den HVW-Ligen pro Mannschaft die benötigte Anzahl,
jedoch maximal 19 Teilnehmerkarten zu, die als solche gekennzeichnet sein sollen. Zusätzlich sind jedem
Gastverein drei Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen.
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 7 Ziff. 2 BGO HVW „bei Meisterschafts- und
Qualifikationsspielen der Jugend kein Eintrittsgeld erhoben werden darf“.
20.
Getränke/Umkleideraum für Schiedsrichter
Der Heimverein stellt den SR rechtzeitig vor Spielbeginn einen separaten, abschließbaren Umkleideraum
mit Tisch und Sitzgelegenheit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zur Verfügung.
21.
Abrechnung bei Neuansetzungen und Wiederholungsspielen, sowie Entscheidungsund Ausscheidungsspielen in Hallen eines Heimvereins gemäß § 6 BGO HVW
Bei Neuansetzungen und Wiederholungsspielen, über die nicht gemäß RO DHB zu entscheiden ist, sind die
finanziellen Regelungen durch die Rechtsinstanzen zeitgleich mit der Spielansetzung festzulegen.
Grundsätzlich gilt: Bei einem Spielausfall, der von keinem der beteiligten Vereine schuldhaft verursacht
wurde, trägt jeder Verein seine Kosten zunächst selbst.
Bei dem neu anzusetzenden Spiel sind von den Einnahmen die Fahrtkosten des Gastvereins mit einer
Pauschale von 2 €/km zu zahlen. Dem Heimverein werden 30 % der Bruttoeinnahmen abzüglich der
Mehrwertsteuer belassen, womit alle Vorbereitungskosten für das ausgefallene Spiel abgegolten sind.
Überschuss und Unterdeckung werden je zur Hälfte auf die beteiligten Vereine umgelegt. Ein
Verbandsanteil entfällt!
Diese Regelung findet auch bei einzelnen Entscheidungs- und Ausscheidungsspielen Anwendung.
Ziffer 21 gilt nicht für den Jugendspielbetrieb!
22.
Ergänzende Durchführungsbestimmungen
Verbandsebene
für
den
Jugendspielbetrieb
auf
Ergänzung zu § 55 SpO DHB – Festspielen
(1)
Die Qualifikationsspiele auf Bezirksebene und auf Verbandsebene zur Ermittlung der Mannschaften
der Verbandsklasse bilden eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde.
Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der
Spieler/innen vom 1. Qualifikationsspiel auf Bezirksebene bis zum letzten Spiel der 2. Runde der
Qualifikation in entsprechender Anwendung des § 55.1-5,7-12 SpO DHB eingeschränkt. Die
Mannschaften sind von den Vereinen bzw. Spielgemeinschaften als 1., 2., 3., n-te Mannschaft zu
bezeichnen (§ 7 Ziffer 2 SpO HVW). Die Mannschaft mit der niedrigeren Ziffer ist gegenüber der
Mannschaft mit der höheren Ziffer jeweils die höhere Mannschaft i. S. des § 55 SpO DHB.
Sollte sich von mehreren Mannschaften eines Vereins bzw. einer Spielgemeinschaft eine Mannschaft
der A- oder B-Jugend für die Bundesliga bzw. BWOL qualifizieren, dann wird sie, unabhängig davon,
ob sie ursprünglich als 1., 2., usw. Mannschaft bezeichnet worden war, nach Abschluss der
Qualifikationsspiele auf Verbandsebene in jedem Fall gegenüber den anderen Mannschaften die
höhere Mannschaft.
(2)
Nach Beendigung der Qualifikationsrunde (Ziffer 1.) beginnen die Meisterschaftsspiele im Sinne des
§ 9 SpO DHB. Sie bilden wiederum eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde
(Meisterschaftsrunde).
Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2011/2012
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Für Vereine bzw. Spielgemeinschaften mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird
das Spielrecht der Spieler/innen gem. § 55 SpO DHB eingeschränkt. Es gilt Ziffer 1. Absatz 2, Satz 2
und 3.
Bei zwei Mannschaften eines Vereines bzw. einer Spielgemeinschaft wird die Mannschaft, die nach
Beendigung der Spiele der Verbandsklasse und Aufteilung in WL und LL die höhere Spielklasse
erreicht (gilt nur bei der C-Jugend), unabhängig davon, ob sie ursprünglich als 1. oder 2. Mannschaft
bezeichnet worden war, in jedem Fall gegenüber der anderen Mannschaft des Vereins bzw. der
Spielgemeinschaft die höhere Mannschaft; sie ist als 1. Mannschaft zu bezeichnen.
A-Jugend und B-Jugend
Die Mannschaften, die sich für den Verbandsspielbetrieb qualifiziert haben, spielen in der weiblichen A- und
B-Jugend sowie in der männlichen B-Jugend in jeweils zwei Staffeln der Württemberg-Liga, in der
männlichen A-Jugend in der Württemberg-Oberliga.
Die beiden Staffelsieger der Württemberg-Liga bzw. -Oberliga ermitteln in einem Endspiel den
Württembergischen Meister. Dieser nimmt am A-Jugend- bzw. B-Jugend-Pokalwettbewerb von Handball
Baden-Württemberg (15.04.2012) teil.
Die Spiele der männlichen und weiblichen A- und B-Jugend werden voraussichtlich am Sonntag,
01.04.2012 an einem Austragungsort wie unten dargestellt als Endspieltag durchgeführt. Vereine können
sich für die Ausrichtung des gesamten Endspieltags bis Montag, 12.03.2012 bei der HVW-Geschäftsstelle
bewerben.
Die Schiedsrichterkosten tragen pro Spiel die beteiligten Vereinen je zur Hälfte.
Tag
Uhrzeit
Spielzeit
Sonntag, 01.04.2012
11:00
wJB-WL-1
-
wJB-WL-2
2 x 25 + 10
Sonntag, 01.04.2012
12:30
mJB-WL-1
-
mJB-WL-2
2 x 25 + 10
Sonntag, 01.04.2012
14:00
wJA-WL-1
-
wJA-WL-2
2 x 30 + 10
Sonntag, 01.04.2012
16:00
mJA-WOL-1
-
mJA-WOL-2
2 x 30 + 10
Wird kein Ausrichter für den gesamten Endspieltag gefunden, dann kann je Altersklasse die Ausrichtung
des Spiels zur Ermittlung des „Württembergischen Meisters“ vom Verbandsausschuss Spieltechnik nach
Bewerbung einem der beiden am Spiel beteiligten Vereine als Einzelspiel übertragen werden (auch in
diesem Fall findet nur ein Spiel statt). Die anfallenden Schiedsrichterkosten trägt in diesem Fall der
ausrichtende Verein. Bewerben sich beide Vereine, entscheidet das Los.
Meldetermin für die männliche und weibliche A- und B-Jugend zur Teilnahme am HBW-Pokalwettbewerb ist
am Montag, 02.04.2012.
C-Jugend
Die Mannschaften der männlichen und weiblichen C-Jugend, die sich für den Verbandsspielbetrieb
qualifiziert haben, spielen in jeweils fünf Staffeln der Verbandsklassen (VK) die Teilnehmer für die
Württemberg-Oberliga sowie die Landesliga aus.
Die Erst- und Zweitplatzierten der Verbandsklassen qualifizieren sich für die beiden Staffeln der
Württemberg-Oberliga. Die Dritt- und Viertplatzierten spielen in zwei Staffeln der Landesliga.
Die beiden Staffelsieger der Württemberg-Oberliga ermitteln in einem Endspiel den Württembergischen
Meister. Die beiden Staffelsieger der Landesliga ermitteln in einem Endspiel den „Besten der Landesliga“.
Der Württembergische Meister nimmt am C-Jugend-Pokalwettbewerb von Handball Baden-Württemberg
(15.04.2012) teil.
Die Endspiele der männlichen und weiblichen C-Jugend werden voraussichtlich am Samstag, 31.03.2012
an einem Austragungsort wie unten dargestellt als Endspieltag durchgeführt. Vereine können sich für die
Ausrichtung des gesamten Endspieltags bis Montag, 12.03.2012 bei der HVW-Geschäftsstelle bewerben.
Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2011/2012
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Die Schiedsrichterkosten tragen pro Spiel die beteiligten Vereinen je zur Hälfte .
Tag
Uhrzeit
Spielzeit
Samstag, 31.03.2012
13:00
wJC-LL-1
-
wJC-LL-2
2 x 25 + 10
Samstag, 31.03.2012
14:30
mJC-LL-1
-
mJC-LL-2
2 x 25 + 10
Samstag, 31.03.2012
16:00
wJC-WOL-1
-
wJC-WOL-2
2 x 25 + 10
Samstag, 31.03.2012
17:30
mJC-WOL-1
-
mJC-WOL-2
2 x 25 + 10
Wird kein Ausrichter für den gesamten Endspieltag der C-Jugend gefunden, entfallen die Spiele um den
„Besten der Landesliga“ und die Ausrichtung des Spiels zur Ermittlung des „Württembergischen Meisters“
kann vom Verbandsausschuss Spieltechnik nach Bewerbung einem der beiden am Spiel beteiligten
Vereine als Einzelspiel übertragen werden (auch in diesem Fall findet nur ein Spiel statt). Die anfallenden
Schiedsrichterkosten trägt in diesem Fall der ausrichtende Verein. Bewerben sich beide Vereine,
entscheidet das Los.
Meldetermin für die männliche und weibliche C-Jugend zur Teilnahme am HBW-Pokalwettbewerb ist
Montag, 02.04.2012.
23.
Auswahlspieler/-spielerinnen im Spielbetrieb (zu § 82, Ziff. (8), DHB-SPO)
Am Tag eines Lehrgangsbeginns dürfen Auswahlspieler-/innen in keinem Spiel ihres Vereins zum Einsatz
kommen.
Nach Lehrgängen, die um 15:00 Uhr enden, dürfen Auswahlspieler-/innen am gleichen Tag nicht vor 18:00
Uhr (Spielbeginn), nach Lehrgängen, die um 12:00 Uhr enden, nicht vor 15:00 Uhr (Spielbeginn) an einem
Meisterschaftsspiel ihres Vereins teilnehmen.
An den beiden Tagen vor Beginn der DHB-Sichtung und vor dem DHB-Länderpokal dürfen die für diese
Maßnahmen nominierten Auswahlspieler/-innen nicht an Spielen ihres Vereins mitwirken.
24.
Sonderspielformen
D-Jugend
(1) Spielform
Die Spielform beträgt 6+1. Jeder Bezirk hat die Möglichkeit, die Spielform 2 mal 3 gegen 3 zuzulassen.
(2) Spielerzahl
Es dürfen bis zu 14 Spieler eingesetzt werden.
(3) Spielzeit
Die Spiele können als Einzelspiele oder in Turnierform durchgeführt werden, wobei die Gesamtspielzeit pro
Mannschaft mindestens 40 Minuten betragen muss.
(4) Team-Time-out
Jede Mannschaft hat das Recht, pro Halbzeit ein Team-Time-out von je einer Minute zu beantragen.
(5) Strafen
Bei einer Zeitstrafe gegen einen Spieler darf dieser sofort durch einen anderen Spieler seiner Mannschaft
ergänzt werden. Zeitstrafen gegen die Bank werden mit einem 7m-Wurf bestraft.
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(6) Sonstige Regelungen
(a) Abwurf - auch nach Torerfolg
Der Torwart bringt auch nach einem Torerfolg den Ball durch Torabwurf, ohne Anpfiff, wieder ins Spiel. Bei
diesem Torabwurf darf sich kein gegnerischer Spieler innerhalb der gestrichelten Freiwurflinie befinden. Es
kann aber auch die Vorteilsregelung angewendet werden kann.
(b) Offene Abwehrformation
Die Mannschaften müssen eine offensive Abwehrformation wählen (Manndeckung, 1:5-Abwehr, 3:3Abwehr).
Prinzipiell muss jeder Spieler in Ballbesitz unter Druck gesetzt werden: Die Abwehrspieler, die außerhalb
der Nahwurfzone agieren (es müssen mindestens drei sein), müssen sich deutlich auf ihren Ball
besitzenden Angreifer zu bewegen.
Stehen einer Mannschaft weniger als 7 Spieler zur Verfügung oder kann eine Mannschaft des Feldes
verwiesene Spieler nicht ersetzen, müssen trotzdem mindestens zwei Spieler deutlich außerhalb der
Freiwurflinie agieren.
Bei Nichteinhaltung weist der Schiedsrichter mit zwei erhobenen Händen auf den Fehler der abwehrenden
Mannschaft hin (wie bei Torgewinn – nur beide Hände). Wenn diese nicht auf das „Warnzeichen“ reagiert,
erhält die angreifende Mannschaft einen Strafwurf (7m) zugesprochen.
Läuft ein Angreifer in die Nahwurfzone ein, darf er vom Abwehrspieler begleitet werden. Stehen alle 6
Angreifer in der Nahwurfzone, so können sich auch sechs Verteidiger in der Nahwurfzone aufhalten.
E-Jugend
4+1 Handball und Aufsetzer-Handball
(1) Spielzeit
Die Spielzeit beträgt minimal 20 Minuten, maximal 30 Minuten pro Spiel.
(2) Spielwertung
Die Bezirke legen in Eigenverantwortung fest, wie die Spielwertung erfolgt. Diese muss in den
Durchführungsbestimmungen der Bezirke veröffentlicht werden.
(3) Ballgröße
Es wird mit Ballgröße 0 gespielt.
(4) Sonstige Regelungen
Es darf weder geprellt noch getippt werden.
Es müssen pro Spielsaison mindestens 5 Spieltage durchgeführt werden.
Ein Spieltag muss für jede Mannschaft mit einem 4+1- oder Aufsetzer-Handballspiel 5 gegen 5, einem
Parteiball- oder anderem Sportspiel, sowie mindestens vier Koordinationsübungen aus dem HVWÜbungskatalog durchgeführt werden.
Die Bezirke legen in Eigenverantwortung fest, ob mit oder ohne abgehängtem Querbalken im Tor gespielt
wird.
Es besteht keine Passpflicht, jedes Kind muss aber einen Altersnachweis vorlegen können.
Nach Abschluss der fünf Spieltage 4+1- oder Aufsetzer-Handball können zusätzlich bis maximal zwei
Spieltage 6+1 Handball gespielt werden.
Die Regelungen bzgl. Spielzeit, Ballgröße, Prellen und Tippen sowie Torverkleinerung sind identisch wie
beim 4+1. Regelungen bzgl. Spielerzahl, Team-Time-Out, Strafen und Abwurf - auch bei Torerfolg sind
Durchführungsbestimmungen – Spieljahr 2011/2012
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identisch wie bei den Regelungen der D-Jugend. Der Torwart darf den Torraum nicht verlassen. Es muss
offene Manndeckung gespielt werden.
Detaillierte Informationen u. a. zu den einzelnen Spielformen sowie weitere Bestimmungen sind der
Broschüre „Die Kinderhandballkonzeption des Handballverbandes Württemberg“ zu entnehmen.
Minihandball 5- bis 8-jährige
Im Minihandball werden ausschließlich Aufsetzerhandball oder andere Ballspielformen gespielt.
Die Bezirke legen in Eigenverantwortung Durchführung der Minispielfeste fest.
Detaillierte Informationen u. a. zu den einzelnen Spielformen sowie weitere Bestimmungen sind der
Broschüre „Die Kinderhandballkonzeption des Handballverbandes Württemberg“ zu entnehmen.
25.
Sonderregelungen für grenzübergreifenden Spielbetrieb
Vereinbarungen und Sonderreglungen für einen grenzübergreifenden Spielbetrieb (z. B. mit Vorarlberg und
Schwaben),
die
von
diesen
Rahmen-Durchführungsbestimmungen
abweichen,
sind
dem
Verbandsausschuss Spieltechnik vorzulegen und von diesem zu genehmigen.
26.
Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind Ordnungswidrigkeiten und
gemäß § 6 RO HVW zu ahnden. Insbesondere gilt dies für die im Hallenverzeichnis bekannt gegebenen
Haftmittelverbote. Die Vereine haben die daraus resultierenden zivilrechtlichen Folgen zu tragen.
27.
Salvatorische Klausel
Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch
den Verbandsausschuss Spieltechnik unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen
werden.
28.
Inkrafttreten
Die Durchführungsbestimmungen und ihre Bestandteile treten zum 01.08.2011 in Kraft.
gez. Horst Keppler
Vorsitzender Verbandsausschuss Spieltechnik
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