Richtlinien Spielbetrieb Bremer Handballverband

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Richtlinien Spielbetrieb Bremer Handballverband
Richtlinien Spielbetrieb Bremer Handballverband
Bestimmungen für die Durchführung der Hallenhandball–Meisterschaftsspiele in
den Ligen des Bremer Handballverband e.V. im Spieljahr 2016/2017
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Der Spielausschuss des Bremer Handballverband e.V. (BHV) entscheidet über die Durchführung der Spiele der ihr unterstehenden Mannschaften. Es gelten die Satzungen und Ordnungen des Deutschen Handballbundes (DHB) und des
Handball-Verbandes Niedersachsen (HVN) einschließlich der Richtlinien und Zusatzbestimmungen. Gespielt wird nach
den internationalen Hallenhandball-Regeln in der jeweils für den Bereich des DHB gültigen Fassung. Die Spielfläche
muss grundsätzlich 20 x 40 Meter betragen. Hallen, die eine Längendifferenz bis 3,00 Meter und/oder Breitendifferenz
bis 1,50 Meter aufweisen, können auf Antrag vom Spielausschuss genehmigt werden. Die Tore, der Wechselraum und
die Linien müssen den IHF-Hallenhandball-Regeln entsprechen.
2. Die in den Bremenligen (BrL) und Stadtligen (StL) spielenden Vereine des BHV verpflichten sich, den Wettbewerb bis
zum Ende der Saison durchzuspielen sowie alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem BHV und den mitspielenden Vereinen zu erfüllen.
3. Das Präsidium und der Spielausschuss des BHV sowie die von ihnen beauftragten Personen überwachen die Einhaltung
dieser Durchführungsbestimmungen.
4. Der gesamte Schriftverkehr (Spielverlegungen, Ordnungswidrigkeiten, u.a.) wird ausschließlich per Email über die offiziell gemeldete Postanschrift des verantwortlichen Vereinsvertreters ausgeführt. Die Vereine sind verpflichtet, die aktuellen
Anschriften der verantwortlichen Vereinsvertreter den Spielinstanzen und dem BHV zu melden. Die Anschriften in nuLiga, sind von den Vereinen eigenverantwortlich auf den aktuellen Stand zu bringen und zu halten. Schiedsrichter, die
über einen eigenen Zugang zu nuLiga verfügen, sind für ihre Datenpflege eigenständig verantwortlich.
5. Für die beteiligten Mannschaften ist die Haus- bzw. Hallenordnung der jeweiligen Sporthalle verbindlich. Verstößt ein
Verein gegen die Bestimmungen hinsichtlich der Haftmittelbenutzung, wird gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von 100 €
(1.Fall), bei jedem weiteren Fall von 200 € verhängt. Außerdem hat er eventuell anfallende Reinigungskosten zu tragen.
Hinsichtlich einer Spielwertung siehe DHB SpO § 50 Ziffer 1e.
Die Spielflächen sind nur mit geeigneten Sportschuhen zu betreten. Der Heimverein ist für den Ordnungsdienst verantwortlich. Sollte kein Hallenwart (Hausmeister) anwesend sein, hat der Heimverein das Hausrecht auszuüben.
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B. Spieltechnische Bestimmungen
1. Der Spielbetrieb aller Mannschaften obliegt dem Spielausschuss. Der Schriftverkehr in spieltechnischen Angelegenheiten ist an die im Anschriftenverzeichnis auf www.bremer-handballverband.de bezeichnete Spielleitende Stelle zu richten.
2. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss des BHV. Einsprüche gegen die Schiedsrichteransetzung sind unzulässig.
3. Der Spielplan ist für alle Beteiligten bindend. Der Spielausschuss behält sich eine Änderung des Spielplanes aus zwingenden Gründen vor. Spielverlegungen (auch zeitlich oder örtlich) müssen von der Spielleitenden Stelle genehmigt werden. Spiele, welche ohne Genehmigung der Spielleitenden Stelle verlegt werden, gelten für beide Mannschaften als verloren.
4. Gemäß SpO § 48/I, Ziffer 1 ist der Verzicht eines Spieles nur mit Zustimmung der Spielleitenden Stelle möglich. Über
Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet die zuständige Spielleitende Stelle. Spielverlegungsanträge sind
mit einem, mit dem Gegner abgestimmten neuen Spieltermin, ausschließlich über nuLiga bei der Spielleitenden Stelle zu
beantragen.
Für Spielverlegungen wird eine Verlegungsgebühr gem. Gebührenordnung BHV erhoben.
Senioren
Jugend A – E
50,00 €
20,00 €
Spielverlegungen in Jugendligen wegen schulischer oder kirchlicher Veranstaltungen sind kostenfrei, sofern dies durch
die entsprechende Institution bescheinigt wird. Ebenso sind Spielverlegungen in Jugendligen aufgrund von Auswahlmaßnahmen (SpO § 82/I) kostenfrei. Die Kostenfreiheit in vorgenannten Fällen gilt nur, wenn spätestens acht Tage vor
dem Spieltermin form- und fristgerecht die Verlegung beantragt wird. Spielverlegungen wegen der Abstellung von Auswahlspielern sind nur für die Spiele ihrer Altersklasse zulässig; nicht für Spiele in der nächst höheren Altersklasse. Der
Spielausschuss ist in Ausnahmefällen berechtigt, Spiele an einem Wochentag anzusetzen.
5. Der Heimverein ist verpflichtet, in den im nuLiga angegebenen Trikotfarben zu spielen. Bei gleicher Spielkleidung muss
der Gastverein die Spielkleidung wechseln. Das gilt auch für die Torwartkleidung (4-Farbenspiel ist sicherzustellen).
6. Bei
Spielausfällen
ist
der
zuständige
Staffelleiter
sofort
telefonisch
persönlich
zu
informieren.
7. Ausgefallene Spiele und Spiele die aufgrund von Schiedsgerichtsurteilen neu angesetzt werden, müssen grundsätzlich
innerhalb von 4 Wochen neu angesetzt werden. Der Heimverein hat innerhalb von 10 Tagen nach dem ausgefallenen
Spiel dem Gastverein ohne Aufforderung Ausweichtermine zu benennen. Dabei hat der Heimverein dem Gastverein maximal drei Terminvorschläge zu unterbreiten. Die Einigung ist der Spielleitenden Stelle schriftlich von beiden Vereinen
mitzuteilen. Erfolgt keine Einigung, entscheidet die Spielleitende Stelle. Die Spielleitende Stelle behält sich vor, ausgefallene Spiele auch kurzfristig oder an Wochentagen neu anzusetzen.
8. Das vom BHV vorgeschriebene HVN/BHV Spielformular (im Original, keine Fotokopie) ist in dreifacher Ausfertigung in
Druckschrift leserlich auszufüllen und den Schiedsrichtern spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn mit den Spielausweisen auszuhändigen. Das Spielformular und ein eventueller Zusatzbericht ist von beiden Mannschaftsverantwortlichen
nach Spielschluss und nach Erledigung sämtlicher erforderlichen Eintragungen durch die Schiedsrichter zu unterschreiben.
Der Heimverein sendet den Spielbericht noch am Spieltag mit einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die
Geschäftsstelle des BHV, Eingang dort ist spätestens der darauffolgende Mittwoch.
Die Spielausweise sind nur im Original vorzulegen. Kopien sind gemäß SpO § 12, Ziffer 3 nicht erlaubt und werden bei Verwendung mit einer Geldbuße geahndet.
9. Für die Ausrichtung der Spiele ist der Heimverein verantwortlich (§ 42/IV SpO-DHB/HVN). Es ist für einen ausreichenden
Ordnungsdienst Sorge zu tragen.
Für den Zeitnehmer und Sekretär (Z/S) sind geeignete Plätze an der Mittellinie (siehe Regel 1, Abb. 3) zwischen den
Auswechselbänken bereitzuhalten.
Die Funktion des Zeitnehmers und Sekretärs kann in allen Ligen des BHV von einer qualifizierten Person in Doppelfunktion wahrgenommen werden.
Wenn der Gastverein einen Sekretär zur Verfügung stellt, ist dieser vorrangig einzusetzen.
Die Richtlinien für Zeitnehmer und Sekretäre (lt. BHV Homepage/Schiedsrichterwesen/ Zeitnehmer/ Sekretäre) sind
einzuhalten. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die Qualifikation des Zeitnehmers vor Spielbeginn zu prüfen und ggf.
ein negatives Ergebnis in das Spielprotokoll einzutragen. Deutlich erkennbare Mängel in der Aufgabenerfüllung und nicht
akzeptables Verhalten sind nach Spielende in den Spielbericht einzutragen und dem Schiedsrichterwart des BHV zu
melden.
Öffentliche Zeitmessanlagen, die der IHF Regel 2 entsprechen, müssen bei den Spielen verwendet werden, wenn sie
vom Zeitnehmertisch aus zu bedienen sind. Ist in der Halle keine Zeitmessanlage installiert, die regelgerecht vom Zeitnehmertisch aus zu bedienen ist, so hat der Heimverein dem Zeitnehmer eine Tischstoppuhr zur Verfügung zu stellen.
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Zeitnehmer und Sekretär haben dann jederzeit einen für die Spielzeit verantwortlichen Betreuer jeder Mannschaft die
Einsichtnahme der gespielten Zeit zu ermöglichen. Eine Reserveuhr ist am Zeitnehmertisch zu platzieren.
Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch Platz nehmen. Unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten
haben zu unterbleiben und führen im Wiederholungsfall zur Ablösung durch die Schiedsrichter. Musikeinspielungen im
laufenden Spiel sind grundsätzlich untersagt (einzige Ausnahme: Zeitraum zwischen Torerfolg und Anpfiff zur Spielfortsetzung).
Der Heimverein hat für angemessene und getrennte Umkleidemöglichkeiten für Gastverein und Schiedsrichter zu sorgen. Den Schiedsrichtern und der Gastmannschaft ist das kostenlose Duschen mit ausreichend warmen Wasser zu ermöglichen.
10. In allen Jugendligen der Altersklassen C - E sind die Richtlinien und die DFB für eine einheitliche Wettkampfstruktur im
Kinder- und Jugendhandball DHB und HVN in der aktuellen Version zwingend vorgeschrieben. Bei Verstoß gegen diese
Bestimmungen kann die Spielleitende Stelle Spielaufsichten gem. § 80/I SpO/DHB anordnen. Die dabei entstehenden
Kosten sind von dem Verein zu tragen, der die Maßnahme verursacht hat.
Männliche und weibliche Jugend E (MJE und WJE)
Es wird keine Meisterschaft ausgespielt, die angesetzten Spielrunden sind jedoch verbindlich. Als Spielergebnis ist die
Verteilung der Punkte (2:0; 1:1; 0:2) in nuLiga einzugeben. Davon ausgenommen sind Relegationsspiele zur Erkennung
der Spielstärke und zur späteren Einteilung in verschiedene Leistungsklassen.
Es wird eine Vorrunde zur Ermittlung der Spielstärke der Mannschaften gespielt. Danach erfolgt die Einteilung in die
Bremen- und Stadtliga.
Verbindliche Vorgaben für die Altersklasse E-Jugend
- Spielweise 1. Halbzeit
2 mal 3 gegen 3
- Spielweise 2. Halbzeit
6+1
- Penalty statt 7-Meter-Wurf
- Torhöhe 1,60 m
- Ballgröße 0
11. Für die Anreise zu den Spielen sind von den Mannschaften öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Die Anreise im
privaten PKW erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Das Versagen von privaten Pkw gilt als eigenes Verschulden, höhere Gewalt kann dann auf keinen Fall geltend gemacht werden. Verspätetes oder Nichtantreten einer Mannschaft, verursacht durch das Versagen eines öffentlichen Verkehrsmittels oder durch höhere Gewalt, wird nicht mit Punktverlust
bestraft. Das Spiel wird neu angesetzt, wenn der Nachweis des Nichtverschuldens durch eine amtliche Stelle (Polizei,
Bundesbahn) erbracht wird. Den öffentlichen Verkehrsmitteln gleichgesetzt sind Autobusse privater Busunternehmer, die
aufgrund einer Konzession zum öffentlichen Gelegenheits- oder Linienverkehr zugelassen sind. Die Entscheidung über
verschuldetes oder nicht verschuldetes Nichtantreten oder verspätetes Antreten trifft die Spielleitende Stelle. Eine Wartezeit entfällt für Mannschaften und Schiedsrichter.
In allen Ligen des BHV muss beim Ausbleiben des angesetzten Schiedsrichters eine Einigung auf einen Schiedsrichter
(Sportler) erfolgen (siehe §§ 21 (2) und 77/I SpO DHB/HVN).
12. Ergebnisdienst/Ergebniseingabe
Die Spielergebnisse sind von den Heimvereinen selbstständig und eigenverantwortlich zeitnah ins nuLiga-System einzugeben.
Eingabezeiten:
Sonntags:
später endende Spiele:
Spiele in der Woche:
bis 22 Uhr
30 Minuten nach Spielende
30 Minuten nach Spielende
Ergebnisdienst: nuLiga per Internet und SMS
13. Spielleitende Stelle (Staffelleiter) BHV
Marcel Lichtenberg
Email: marcel_lichtenbergeb.de
Frauen & Männer
BrL, StL & Pokal-Senioren
Manfred Stark
Email: manfred.starkmail.com
Jugend B & C
Mögliche Vorrunden, BrL & StL
Mareike Kohlmeier
Email: mareike.kohlmeierweb.de
Jugend D & E
Mögliche Vorrunden, BrL & StL
Adressen siehe jeweilige Liga in nuLiga oder www.bremer-handballverband.de
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14. Auf- und Abstiegsregelung
Bremenliga Männer und Frauen
Die erstplatzierte Mannschaft - oder deren Vertreter - (bis maximal Platz 3) steigt in die Landesklasse KRAGE auf.
Die letztplatzierte Mannschaft steigt in die nächsttiefere Liga ab.
Stadtliga Männer und Frauen
Die beiden erstplatzierten Mannschaften – oder ihre Vertreter (bis maximal Platz 3) steigen in die nächsthöhere Liga
auf. Die letztplatzierte Mannschaft steigt in die nächsttiefere Liga ab.
Mannschaften, die ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen, werden gem. Satzung HVN § 11 Abs. 5 a) kk) in der folgenden
Saison mit einem Punktabzug belegt.
Für die Bestimmung weiterer Absteiger ist in allen Fällen zusätzlich die gleitende Skala zu berücksichtigen.
15. Qualifikation und Platzierungsregelungen Senioren und Jugend
Vor- und Meisterschaftsrunden Jugend
Die Spiele der Vor- und Meisterschaftsrunden werden nach Anzahl der gemeldeten Mannschaften in einer Einfachoder Doppelrunde ausgetragen. Die Vorrundenspiele der Jugend sind bis spätestens 20. Dezember 2016 und die der
Senioren bis zum 24. Januar 2017 durchzuführen sofern nicht anders festgelegt. Der Rahmenspielplan des BHV ist
verbindlich.
In folgenden Ligen des BHV werden einfache Vor- und Meisterschaftsrunden gespielt:
- Bremenliga WJD + MJD
- Bremenliga WJE + MJE
Nach Abschluss der Vor- bzw. Meisterschaftsrunden entscheiden die maßgeblichen Tabellenplätze über die Meisterschaft bzw. Einteilung in die jeweilige Liga (Bremenliga + Stadtliga).
•
Senioren
a. Die Spiele werden in einer Doppelrunde nach Punkten ausgetragen (§ 42 SpO/DHB). Nach Abschluss der Meisterschaftsrundenspiele entscheiden über die Meisterschaft, Aufstieg oder Abstieg die maßgeblichen Tabellenplätze:
a) nach Punkten,
b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz,
c) bei Punktgleichheit und gleicher Tordifferenz sind Entscheidungsspiele gemäß § 44 SpO/DHB
durchzuführen.
b. Entscheidungsspiele (§44 SpO/DHB) sind durchzuführen, wenn bei Punktgleichheit Spiele zwischen den betreffenden Mannschaften ohne Torverhältnis gewertet wurden. Ist hierbei jedoch eines der Spiele für eine Mannschaft als verloren gewertet worden, weil sie nicht angetreten ist, gilt sie als nachrangig platziert.
c. Entscheidungsspiele (§44 SpO/DHB) sind auch dann durchzuführen, wenn bei Punktgleichheit Spiele gegen andere
Mannschaften (nicht die punktgleichen Mannschaften) ohne Torverhältnis gewertet wurden. Entscheidungsspiele entfallen jedoch, wenn - Mannschaften trotz Gewinn von Punkten ohne Torwertung besser platziert sind; - Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden, schlechter platziert sind.
•
Jugend Doppelrunde
Die Spiele werden in einer Doppelrunde nach Punkten ausgetragen (§ 42 SpO/DHB). Nach Abschluss der Meisterschaftsrundenspiele entscheiden über die Meisterschaft, Aufstieg oder Abstieg die maßgeblichen Tabellenplätze:
a) nach Punkten,
b) bei Punktgleichheit nach den Punkten aus dem direkten Vergleich
c) nach dem Torverhältnis aus dem direkten Vergleich
d) nach dem Torverhältnis aller ausgetragenen Spiele
e) ist auch danach keine Entscheidung möglich, ist ein Entscheidungsspiel an einem neutralen
Ort durchzuführen.
•
Jugend Einfachrunde
Die Spiele werden in einer Einfachrunde nach Punkten ausgetragen Nach Abschluss der Meisterschaftsrundenspiele
entscheiden über die Meisterschaft, Aufstieg oder Abstieg die maßgeblichen Tabellenplätze:
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a) nach Punkten,
b) bei Punktgleichheit nach den Punkten aus dem direkten Vergleich
c) nach dem Torverhältnis aus dem direkten Vergleich
d) nach dem Torverhältnis aller ausgetragenen Spiele
e) ist auch danach keine Entscheidung möglich, ist ein Entscheidungsspiel an einem neutralen
Ort durchzuführen.
Bis zum Abschluss der Vorrunden in den Altersklassen D- und E- Jugend, können noch Mannschaften nachgemeldet
werden. Sie werden in die niedrigste Liga der Altersklasse eingereiht.
C. Wirtschaftliche Bestimmungen
1. Das Meldegeld und die pauschalierte Spielabgabe beträgt für die Saison 2016/2017:
Männer- und Frauenmannschaften
Jugendmannschaften der Altersklasse A + B
Jugendmannschaften der Altersklasse C
Jugendmannschaften der Altersklasse D
Jugendmannschaften der Altersklasse E
75,00 €
50,00 €
30,00 €
25,00 €
20,00 €
Die Verbandsabgabe des BHV beträgt für die Saison 2016/2017:
Senioren
A & B Jugend
C & D Jugend 0
125,00 €
45,00 €
35,00 €
0
Die Abrechnung der Melde- und Strafgelder sowie Verbandsabgaben wird den Vereinen durch den BHV in Rechnung
gestellt.
2. Die Auslagenerstattung für die Schiedsrichter hat unmittelbar nach dem Spiel in der Schiedsrichterkabine durch den
Heimverein in bar nach den Spielleitungsentschädigungsätzen des BHV zu erfolgen. SR erhalten Fahrtkosten gemäß
Fahrgeldtabelle. Verkürzt sich ein Fahrweg durch Benutzung einer Fähre erheblich, kann das tatsächlich gezahlte Fährgeld zusätzlich abgerechnet werden.
Der in der Fahrgeldtabelle angegebene Betrag ist insgesamt nur einmal zu zahlen – auch bei der Anreise von Gespannen oder der Leitung mehrerer aufeinander folgender Spiele. Kommen die SR eines Gespanns aus verschiedenen Vereinen, ist das jeweils höhere Fahrgeld maßgebend. Leiten die SR aufeinander folgende Spiele, sind die Fahrtkosten auf
die Spiele zu verteilen.
Werden die Aufgaben der nicht erschienenen Schiedsrichter von einem Betreuern oder Trainer wahrgenommen,
besteht nur Anspruch auf die Zahlung der Spielleitungsentschädigung.
Die Meisterschaftsspiele der weibl- und männl. Jugend D und E sind vom jeweiligen Heimverein zu leiten.
Alle Spiele müssen von mindestens einem lizenzierten Schiedsrichter (SR) geleitet werden. Lizenzierte Schiedsrichter
sind Schiedsrichter mit einer gültigen Schiedsrichterlizenz. Ein SR soll nicht mehr als zwei Spiele nacheinander leiten.Die Spielleitung überträgt die Ansetzung der SR auf einen neutralen Verein (Ausnahme: Siehe D- und E-JugendBestimmungen); der Verein stellt sicher, dass einer seiner lizensierten Schiedsrichter das Spiel leitet. Die Spielleitung hat
das Recht, Spiele mit Gespannen besetzen.
Die Spiele der Bremenliga der Männer und Frauen werden mit namentlich gemeldeten Gespannen besetzt. Kader-SR
des HVN können nach Abstimmung mit der Spielleitenden Stelle diese Spiele auch als Einzel-SR leiten.
Die Vereine sind für die ordnungsgemäße Wahrnehmung aller ihren SRn übertragenen Spiele verantwortlich.
Die Spielleitungsentschädigung in den Ligen des BHV (BrL + StL) beträgt:
Männer und Frauen (BrL)
Männer und Frauen (StL) sowie B + C Jugend
18,00 € je Schiedsrichter
12,50 € pro lizenzierten Einzel-SR
15,00 € für Gespanne (ein lizenzierter SR)
25,00 € für Gespann (zwei lizensierte SR)
D- und E- Jugend (SR-Ansetzungen Heimverein)
Bei Spielen in der Woche (Mo – Fr), wenn es kein gesetzlicher Feiertag ist, erhöht sich die Pauschale um 5,00 € je
Schiedsrichter. Werden diese Spiele auf Grund einer Verlegung an einem Wochentag ausgetragen, übernimmt der Verein die Mehrkosten, der die Verlegung beantragt hat. Die Mehrkosten werden nicht im Schiedsrichterkostenausgleich
(SR Poolung) berücksichtigt. Die Schiedsrichter sind auch hier zur gemeinsamen Anreise zum Einsatzort verpflichtet.
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3. Wird ein Spiel abgesagt oder tritt eine Mannschaft aus eigenem Verschulden nicht an, ist der Verursacher verpflichtet,
dem Gegner und ggf. den Schiedsrichtern die entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Schadenersatzforderungen sind in
den Vorschriften der §§ 48, 48/I SpO-DHB/HVN abschließend geregelt.
.
D. Einsatz und Meldung von Schiedsrichtern
Für jede zum Spielbetrieb gemeldete Mannschaft (Bundesliga bis Stadtliga) – außer Mini – haben die Vereine einen
lizenzierten SR zu melden, welcher innerhalb der Saison mindestens drei Spiele leiten muss. Sollten die gemeldeten, lizenzierten SR die vorgegebene Anzahl der Spiele nicht übernehmen, werden diese dem gemeldeten Kontingent des
Vereins abgezogen.
Vom Verein des SR kann ein (mindestens regelkundiger) Partner zugeteilt werden. Ein Tausch mit einem anderen lizenzierten SR seines bzw. eines neutralen Vereins ist zulässig.
Für jeweils zwei zum Spielbetrieb gemeldete Erwachsenen–Mannschaften (Bundesliga bis Stadtliga) haben die Vereine
– zusätzlich zu den Einzel-SRn – ein SR Gespann (= zwei lizenzierte SR ohne wechselnden Partner) namentlich an den
Schiedsrichterwart zu melden. Die Gespanne werden vom Schiedsrichterwart namentlich angesetzt bzw. an den Verband gemeldet. Die namentlich gemeldeten SR Gespanne müssen grundsätzlich
a)
b)
c)
d)
zwei Wochenenden monatlich für die Ansetzung zur Verfügung stehen und
an der Weiterbildung des BHV vor der Saison teilnehmen und
mindestens 8 Spiele in der Saison leiten. Leiten die Gespane weniger als 8 Spiele, werden Bestrafungen
über die Vereinshaftung gem. aktuellen Geldbussenkatalog ausgesprochen.
Die namentlich angesetzten Gespanne der Bremenligen Senioren haben ihre Ansetzungen über nuLiga zu
bestätigen.
Auch können diese Gespanne zurückgewiesen werden und gelten dann als nicht gemeldet. Ein Tausch von SRn in den
namentlich gemeldeten Gespannen ist nur mit Zustimmung des Schiedsrichterwartes-/ansetzers zulässig. Die Gespanne
sind als Unterbau für die Verbandsebene zu sehen.
Werden nicht genügend SR Gespanne oder Einzel–SR gemeldet, wird eine Ordnungsstrafe verhängt. Außerdem kann
die Spielleitung die Meldung von Erwachsenenmannschaften streichen bzw. Mannschaftssperren beantragen.
Wird SRn die Leitung eines Spieles übertragen, so haben sie diese Aufgabe vorrangig wahrzunehmen; das gilt insbesondere für die namentlich gemeldeten Gespanne (§ 5 SRO/ DHB).
E. Geldbußen
Die Geldbußen sind Bestandteil der Durchführungsbestimmungen und richten sich nach der RO DHB § 25 und der RO
des HVN § 25/I unter Berücksichtigung der Ermächtigung des § 25/4 der RO DHB.
Für Geldstrafen/-bußen, die gegen Einzelpersonen verhängt werden, haftet der Verein gem. § 61 (7) RO DHB/HVN.
F. Zusatzbestimmungen Pokalwettbewerb
1. Durchführung und Leitung der Spiele
Die Pokalspiele für Senioren werden in einem nach Meldeschluss durch den Spielausschuss zu findenden System ausgetragen.
Die Ansetzungen der Schiedsrichter erfolgt durch den Schiedsrichterausschuss des BHV. In sämtlichen Pokalspielen
muss beim Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter eine Einigung auf einen Schiedsrichter (Sportler) erfolgen (siehe
§§ 21 (2) und 77/I SpO DHB/HVN).
2. Teilnahmeberechtigung
Für die BHV Vereine ist die Teilnahme am BHV-Pokalwettbewerb freiwillig. Teilnehmen können nur Vereine, die dem
BHV angehören. Über Ausnahmen entscheidet der Spielausschuss. Am Pokalwettbewerb der Frauen und Männer können nur Mannschaften bis einschließlich der Spielklasse Landesklasse KRAGE teilnehmen. In einer an der Pokalrunde
teilnehmenden Mannschaft kann grundsätzlich jeder Spieler mitwirken, gleichgültig, in welcher Mannschaft seines Vereins und in welcher Spielklasse er bei den Meisterschaftsspielen bisher mitgewirkt hat oder weiterhin mitwirkt. Er ist jedoch für die Pokalmeisterschaften in der Mannschaft desselben Vereins festgespielt, in der er erstmals eingesetzt wird,
auch wenn diese Mannschaft ausgeschieden ist (§ 45 (5) SpO/DHB). Die Pokalwettbewerbe des BHV und des HVN sind
unterschiedliche Wettbewerbe.
Bei Nichteinhaltung wird die fehlbare Mannschaft vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. Das Spiel wird mit 2:0
Punkten und 0:0 Toren für den Gegner gewertet.
Nichtantreten von Mannschaften oder versäumen der Abmeldefrist ab den Pokalhalbfinalspielen hat automatisch eine Strafe in Höhe des dreifachen Strafgeldes für Nichtantreten zur Folge. Weiterhin wird die Mannschaft
automatisch für die nächste Saison für den Pokalwettbewerb gesperrt.
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3. Termine, Spielplan
Die Termine für die Pokalrunden werden zu Beginn der Serie festgelegt, in Verbindung mit der Planung der Meisterschaftsspieltage. Sollten sich Änderungen ergeben, so werden diese rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Gruppen und Spielpaarungen werden ausgelost. In der ersten Pokalrunde können Mannschaften eines Vereins nicht
gegeneinander spielen. Die Spiele müssen bis zum in nuLiga geplanten Termin durchgeführt werden. Sofern sich die betroffenen Vereine nicht firstgerecht auf einen Spieltermin einigen können, setzt die Spielleitende Stelle den Termin fest,
ggf. auch an einem neutralen Spielort.
Spielverlegungen mit Einverständnis des Gegners, auch zeitliche, werden nur gegen eine Gebühr gem. Gebührenordnung BHV genehmigt. Eine Änderung aus zwingenden Gründen behält sich die Spielleitung ausdrücklich vor. Spielverlegungen müssen 14 Tage vor dem Spieltag der Spielleitenden Stelle vorliegen.
Bei den Regionspokalendspielen stellen die teilnehmenden Mannschaften Zeitnehmer und Sekretär.
4. Spielbericht
Das vom BHV vorgeschriebene HVN/BHV Spielformular ist in dreifacher Ausfertigung in Druckschrift leserlich auszufüllen und den Schiedsrichtern spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn mit den Spielausweisen auszuhändigen. Das Spielformular und ein eventueller Zusatzbericht ist von beiden Mannschaftsverantwortlichen nach Spielschluss und
nach Erledigung sämtlicher erforderlichen Eintragungen durch die Schiedsrichter zu unterschreiben. Der Heimverein
sendet das ausgefüllte Original noch am Spieltag an die zuständige Spielleitende Stelle. Je eine Kopie erhalten der
Heimverein und der Gastverein.
5. Spielbetrieb
Ist in einem Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit keine Entscheidung gefallen, wird das Spiel gem. Regel 2:2 IHR
fortgeführt. Sollte auch in den Verlängerungen keine Entscheidung fallen, wird der Sieger gem. § 44 (3) SpO/DHB ermittelt.
6. Finanzielle Regelung
Das Meldegeld beträgt für Seniorenmannschaften 15 €. Diese Summe gilt als Einmalzahlung. Sie wird vom BHV angefordert. Der gastgebende Verein kann Eintrittsgeld erheben, welches nach Abzug der SR-Kosten beim Gastgeber verbleibt.
Die Auslagenerstattung für die Schiedsrichter hat unmittelbar nach dem Spiel in der Schiedsrichterkabine durch den
Heimverein in bar nach den Spielleitungsentschädigungsätzen des BHV zu erfolgen. SR erhalten Fahrtkosten gemäß
Fahrgeldtabelle. Verkürzt sich ein Fahrweg durch Benutzung einer Fähre erheblich, kann das tatsächlich gezahlte Fährgeld zusätzlich abgerechnet werden.
Der in der Fahrgeldtabelle angegebene Betrag ist insgesamt nur einmal zu zahlen – auch bei der Anreise von Gespannen oder der Leitung mehrerer aufeinander folgender Spiele. Kommen die SR eines Gespanns aus verschiedenen Vereinen, ist das jeweils höhere Fahrgeld maßgebend. Leiten die SR aufeinander folgende Spiele, sind die Fahrtkosten auf
die Spiele zu verteilen.
Werden die Aufgaben der nicht erschienenen Schiedsrichter von einem Betreuern oder Trainer wahrgenommen, besteht
nur Anspruch auf die Zahlung der Spielleitungsentschädigung.
Die Spielleitungsentschädigung im Pokalwettbewerb des BHV beträgt:
Männer und Frauen
15,00 € je Schiedsrichter
G. Rechtswesen
Einsprüche zum Spielgeschehen sind in 5-facher Ausfertigung innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel an den Vorsitzenden Sportgerichtes einzureichen.
1. Instanz:
Sportgericht BHV
Rainer Fritze
Lise-Meitner-Str. 2
28816 Stuhr-Brinkum
Tel: 0421 /8062860
Email: [email protected]
2. Instanz:
3. Instanz:
Verbandsgericht HVN
Bundesgericht DHB
Der Einzahlungsbeleg über die Einspruchsgebühr in Höhe von 50,00 € zzgl. Auslagenvorschuss von 75,00 €
(ttl. 125,00 €) ist beizufügen.
Bankverbindung:
Bremer Handballverband e.V.
IBAN: DE87 2905 0101 0001 0585 85
BIC: SBREDE22XXX
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H. Schlussbestimmung
Die Vereine und Instanzen werden gebeten, die vorliegenden Richtlinien genauestens zu beachten. Verstöße gegen
diese Richtlinien, die nicht gesondert aufgeführt sind, werden mit einer Geldbuße von 25 € geahndet. Für jeden Bescheid/Mitteilung der Sportinstanzen wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben.
Wir wünschen allen Mannschaften eine faire und erfolgreiche Saison 2016 / 2017
Bremen im August 2016
gez. Präsidium des Bremer Handballverband e.V.
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Durchführungsbestimmungen
Spielformen Altersklasse E- Jugend
des Bremer Handballverband e.V.
Verbindliche Durchführungsbestimmungen (DfB)
für die Spielformen Altersklasse E-Jugend
ab 01. September 2016
Allgemeines:
Im E-Jugend- wie im Minibereich sollen nach DHB und HVN kindgerechte Wettkämpfe nach
dem Könnenstand der Spieler organisiert werden. Entwicklungsgerechtes spielen sollte
Spielfähigkeit und Kreativität entwickeln. Faszination und Spielfreude sollen im Vordergrund
stehen, nicht ausschließlich ergebnisorientiertes Spielen (wie im höheren Jugend- und
Erwachsenenbereich!). Taktische Zwänge gehören nicht in den E-Jugendbereich!
Besonders die Trainer und Schiedsrichter sind hier gefordert, vor allem mit pädagogischem
Geschick, Einfühlungsvermögen und sozialer Kompetenz auf die Kinder einzuwirken und
vernünftig untereinander zu kommunizieren. Evtl. muss auch auf die Eltern vermittelnd
eingewirkt werden. Wenn alle Beteiligten sich daran halten, wird sich diese grundlegende
Veränderung der Spielweise sehr schnell als Erfolg herausstellen.
Jede(r) Spieler(in), der in Spielen der Altersklasse E-Jugend eingesetzt wird, muss im
Besitz eines Spielausweises sein.
Verbindliche Durchführungsbestimmungen E- Jugend
Spielformen:
Die Spiele werden in der 1. Halbzeit in der Spielform „2 mal 3 gegen 3“ (2x3gg3) und in der
2. Halbzeit in der Spielform "6 + 1" gespielt.
Manndeckung ist zwingend vorgeschrieben.
Die Spiele der E-Jugend sollten in Turnierform ausgetragen werden. In Abhängigkeit der
Mannschaftsmeldungen, kann die Spielleitende Stelle Spiele auch als Einzelspiele ansetzen.
Spielwertung:
Wie im regulären Handballspiel. Die Tore der ersten- und zweiten Halbzeit werden
zusammengezählt. Die Mannschaft mit den mehr geworfenen Toren gewinnt.
Die Ergebnismeldung in nuLiga erfolgt gem. Vorgabe BHV Spielausschuss.
Spielzeit:
Die Spielzeit beträgt 2 x 20 Minuten, 10 Minuten Halbzeitpause.
Bei Turnieren wird die Spielzeit auf 2 x 10 Minuten, 5 Minuten Halbzeitpause reduziert.
Spieleranzahl:
Es spielen Mannschaften mit der normalen Spieleranzahl (6 Feldspieler und 1 Torwart)
gegeneinander. Je Mannschaft sind maximal 14 Spieler spielberechtigt.
Ball:
Der Ball hat einen Umfang von 48cm und ein Gewicht von 290g (IHF-Ballgröße 0).
Tor:
Das reguläre Handballtor (2x3m) muss auf eine lichte Höhe von 1,60 Meter abgehängt
werden.
Besonderheiten bei der Spielform 2 x 3 gegen 3
Spielfeld:
Das Handballfeld wird für jede Mannschaft in eine Angriffs- und Abwehrhälfte unterteilt. In
jeder Hälfte halten sich jeweils 3 Feldspieler jeder Mannschaft auf. Die Mittellinie darf von
keinem Feldspieler überschritten werden (ausgenommen beim Spielerwechsel s.u.)
Torwart:
Der Torwart darf seinen Torraum ohne Ball verlassen.
Ihm ist es aber verboten, in der eigenen Abwehrhälfte mit zu spielen, um eine
Überzahlsituation zu schaffen (sonst Freiwurf).
Das Hinaus- und Hineintragen des Balles in den Torraum ist verboten. (sonst Freiwurf)
Der Torwart darf die Mittellinie nicht überschreiten (sonst Freiwurf - Ausnahme: Wechsel des
Torhüters).
Anwurf (nur gültig für 2 x 3 gegen 3):
Es gibt keinen Anwurf an der Mittellinie zu Spielbeginn oder nach Torerfolg, sondern der
Torhüter bringt den Ball mit Pfiff des Schiedsrichters sofort ins Spiel (Abwurf). Der Torhüter
passt den Ball entweder zu einem Abwehrspieler oder direkt zu einem Angriffsspieler seiner
Mannschaft in die andere Spielfeldhälfte.
Abwurf:
(z.B. bei Anwurf, nach Tor aus, Ball durch Torhüter gehalten, gefangen u.a.)
Der Gegner darf den Raum zwischen Torraum- und Freiwurflinie beim Abwurf des Torhüters
nicht betreten (sonst Freiwurf). Das gilt immer, nicht nur nach erzielten Toren.
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Verbindliche Durchführungsbestimmungen E- Jugend
Spielen des Balles:
Das Rückspiel aus der Angriffshälfte in die Abwehrhälfte ist erlaubt. Der Ball kann in der
Angriffshälfte von einem Abwehrspieler bzw. in der Abwehrhälfte von einem Angriffsspieler
gefangen werden, solange dieser Spieler die Mittellinie nicht überschreitet (sonst Freiwurf).
Wechseln von Spielern:
Grundsätzlich werden die Spieler (auch Torwart) über die Auswechselräume beider
Mannschaft gewechselt. Das Auswechseln findet im Zuge der Rotation (s.u.) statt und ist
auch ohne eigenen Ballbesitz möglich.
Rotation: "raus - rüber - rein"
Nach Torerfolg muss der Torschütze sofort das Spielfeld (Angriffsseite) über die
Auswechselräume verlassen und darf nicht mehr ins Spielgeschehen eingreifen (sonst
Freiwurf) (raus).
Ein Spieler aus der anderen Spielfeldhälfte (Abwehrseite) muss die Mittellinie überqueren um
dort (Angriffsseite) sofort den Spieler zu ersetzen (rüber).
Hat der Torschütze das Spielfeld verlassen, darf ein neuer Spieler über den
Auswechselraum die andere Spielfeldhälfte (Abwehrseite) betreten (sonst 2 Minuten Strafe)
(rein).
Die Rotation ist auch ohne Torerfolg möglich.
Grundsätzlich gilt:
Während des Spiels verlassen die Spieler das Spielfeld nur über die Angriffsseite und
betreten es in die Abwehrhälfte. Der Wechsel von Abwehrseite zur Angriffsseite erfolgt direkt
über die Mittellinie.
Rotation bedeutet auch, dass alle Spieler möglichst gleichmäßig viele Spielanteile
bekommen. Um das zu erreichen, sollen sich die ausgewechselten Spieler auf das Ende der
Auswechselbank setzen und langsam mit jedem Wechsel weiter durch rücken. Der jeweils
an Anfang der Bank sitzende Spieler wechselt in die Abwehrseite.
Unterzahl:
Tritt eine Mannschaft in Unterzahl an, kann nur dann die geforderte Manndeckung gespielt
werden, wenn der Gegner ebenfalls seine Mannschaft auf der Spielfläche reduziert (z.B. 2
Spielerpaare auf der einen Seite, 3 Spielerpaare auf der anderen). Der Gegner soll sich
anpassen.
Hinausstellung:
Sollte es in Ausnahmefällen zu einer Hinausstellung kommen, muss der gefoulte Spieler das
Spielfeld für 2 Minuten verlassen. Die Mannschaft darf sich aber mit einem anderen Spieler
vervollständigen.
Sonstiges:
Alle hier nicht anders genannten Regelungen werden entsprechend des „6 + 1“ angewendet.
Bremen im August 2016
gez.
Präsidium Bremer Handballverband e.V.
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