Sportprogramm 2015

Transcription

Sportprogramm 2015
Sportprogramm 2015
für die Stadt Leipzig
Sportprogramm Leipzig 2015
Vorwort
Vorwort
Vorwort des Oberbürgermeisters
Liebe Leipzigerinnen und Leipziger!
Sie halten das neue Sportgramm der Stadt Leipzig in Ihren Händen. Es lässt sich mit einem Satz um­
reißen: Leipzig lebt Sport. Für viele Menschen in unserer Stadt ist der Sport ein selbstverständlicher
und unverzichtbarer Bestandteil des Alltags. Für alle Sportbegeisterte – Freizeit- und Hobbysportler,
Athleten und Profis, ehrenamtliche Vorstände und Übungsleiter – ist er aus ihrem Leben nicht wegzu­
denken.
Und schließlich steht der Sport in Leipzig für die weltweite Wahrnehmung unserer Stadt. Durch die Er­
folge unserer Sportlerinnen und Sportler, durch die zahlreichen Großsportveranstaltungen im Zentral­
stadion, in der Arena oder auf dem Sportforum erreicht Leipzig internationale Aufmerksamkeit und
Anerkennung. Als Stätte bedeutsamer Sportereignisse wollen wir unsere internationale anerkannte
Position verteidigen und ausbauen.
Leipzig ist seit Beginn der modernen Sportbewegung eine Hauptstadt des Sports gewesen. Diese Tat­
sache verpflichtet die heutigen Leipziger in besonderer Weise. Diesem hohen Anspruch müssen wir
gerecht werden. Nach 1997 legt die Stadtverwaltung daher zum zweiten Mal ein Sportprogramm für
unsere Stadt vor. Es soll uns Leitlinien für die Jahre bis 2015 an die Hand geben, dem Jahr, in dem
unsere Stadt ihren tausendsten Geburtstag feiern wird.
Das Fundament des Sports bleibt, bei aller Begeisterung für unsere Topathleten, die schlichte Freude
am Spiel. Kommt dem Sport dieser Impuls abhanden, wird die tausendfache ehrenamtliche Tätigkeit
der Vereinsmitglieder – ihrer Betreuer, Schiedsrichter und Vorständler – , die dieses Spiel ermöglichen,
nicht mehr wahrgenommen oder gering geschätzt, verliert der Sport seinen Boden unter den Füßen.
Unsere Vereine mit ihren Mitgliedern und ehrenamtlichen Helfern belegen diese ursprüngliche Begeis­
terung für den Sport. Eine derartige Sportlandschaft ist ein Garant für ein flächendeckendes, fachlich
kompetentes und vielfältiges Sportangebot, das die Generationen und die Menschen zusammenführt.
Dieser Breitensport bildet die Basis für unsere Spitzenathleten: ohne unsere Vereine keine olympischen
Medaillen. Eine große Herausforderung unseres neuen Sportprogramms liegt daher darin, die unter­
schiedlichen Säulen des Sports – den Breiten- und Freizeitsport, den Behinderten- und Leistungssport
– ausgewogen zu fördern. Bei der angespannten finanziellen Situation der Stadt Leipzig erfordert dies
eine kluge Abwägung und Prioritätensetzung.
Das Sportprogramm 2015 ist zunächst ein Arbeitsplan. Es beschreibt die grundlegenden Ziele und
Aufgaben der Sportentwicklung in Leipzig und skizziert die Richtung, in der sich unsere Sportstätten
entwickeln sollen. Das Sportprogramm ist zudem eine Bestandsaufnahme der sportlichen Aktivitäten
in unserer Stadt. Hier können wir selbstbewusst behaupten: Leipzig ist eine Stadt des Sports. Dies gilt
für alle Bereiche, für den Freizeit- und Breitensport, für den Leistungssport, für den Sport in Kinder­
tagesstätten und Schulen, aber auch für sportliche Großveranstaltungen.
Es existiert kein größerer Kreis engagierter Menschen in unserer Stadt als der organisierte Sport. Mehr
als 20.000 Kinder und Jugendliche besuchen unsere Sportvereine. Für das Jahr 2015 erwarten wir über
80.000 junge und ältere Mitglieder in unseren Sportvereinen. Es ist daher eine wohlerwogene politische
Entscheidung der Stadt Leipzig, der Unterstützung des Leipziger Sports wie bisher eine hohe Priorität
einzuräumen.
Dieses Sportprogramm ist das Ergebnis einer engen Absprache mit unseren Vereinen und Verbänden.
Es ist daher auch ein gelungenes Beispiel für den Dialog zwischen der Stadtverwaltung und dem Leip­
ziger Sport. Bei allen Problemen ist es uns ein besonderes Anliegen, diesen Austausch kontinuierlich
fortzuführen.
Denn der Leipziger Sport ist mehr als nur eine Freizeitaktivität oder eine Beschäftigung von Profis. Der
Sport bildet einen wichtigen Ort des sozialen Zusammenhalts und der menschlichen Begegnung. Die
Jüngeren lernen, auf ein Ziel hin zu trainieren und sich im sportlichen Wettstreit fair zu messen. Sie
lernen zu siegen, aber auch zu verlieren, und sie finden in den Sportvereinen Freunde. Gleiches gilt für
die stetig wachsende Zahl unserer sportaktiven Seniorinnen und Senioren.
Der Sport leistet daher einen unschätzbaren Beitrag für das Gemeinwohl. Er trägt zum Zusammenhalt
unserer Gesellschaft bei, er fördert die Verständigung, er hält zur Fairness an und leistet einen immer
wichtigeren Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Leipzig wächst zudem durch den Leipziger Sport. Die
steigenden Mitgliederzahlen in den Vereinen belegen diese Tatsache. Der Zustrom zu unseren Vereinen
und zum Freizeitsport ist ungebrochen. Wir werden dies auch weiterhin mit allen Kräften fördern.
Sportprogramm Leipzig 2015
Auch im Sport ist nicht alles Gold, was glänzt. Viele Plätze, Gebäude und Hallen bleiben in einem
bedenklichen Zustand. Dennoch: Wir dürfen bei allen Problemen zu Recht stolz auf das bisher Er­
reichte sein. Dieses Sportprogramm dokumentiert die breite Unterstützung, die der Sport durch die
Stadt Leipzig erfährt. Wir werden auch zukünftig die Vielfalt des Leipziger Sports erhalten und sie
allen Leipzigern zugänglich machen. An der Erfüllung dieses Anspruchs werden wir im Jahr 2015 zu
messen sein.
Burkhard Jung
Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
Sportprogramm Leipzig 2015
Vorwort
Vorwort
Vorwort des Bürgermeisters und Beigeordneten für Umwelt, Ordnung, Sport
Mit dem „Sportprogramm 2015 für die Stadt Leipzig“ liegt nun endlich wieder ein Masterplan vor:
Welche Potenziale kann die Sportstadt Leipzig heben? Welche Wege will sie beschreiten, um in den
kommenden zwei Olympiazyklen ein Feld zu gestalten, das geradezu geschaffen ist für Integration,
Bildungsangebote, Erziehung zur Persönlichkeit, Familienfreundlichkeit, sozialen Ausgleich und Ge­
sundheitsförderung, aber auch für Leipzigs Profil nach außen?
Leipziger Athletinnen und Athleten konnten zahlreiche Erfolge bei Olympischen Spielen, Welt- und
Europameisterschaften feiern. Darauf ist Leipzig mit Fug und Recht stolz! Freizeit- und Breitensport
sowie Leistungssport werden im ausgewogenen Verhältnis gefördert. Ein Fokus liegt auf dem Sport
im Alltag für die Menschen, die hier zu Hause sind. Schon heute ist etwa jeder Siebente in einem der
mehr als 360 Sportvereine aktiv. Überhaupt – die Vereine. Sie sind das Herz und das Fundament des
Sports in unserer Stadt. Für den pulsierenden Herzschlag sorgen reichlich 4.000 Übungsleiterinnen und
Übungsleiter im Ehrenamt.
Derzeit zählen die Sportvereine mehr als 20.000 Kinder und Jugendliche zu ihren Mitgliedern – sie
bleiben die uns wichtigste Zielgruppe. Doch auch die demografischen Entwicklungen kommen bei den
Vereinen sofort an. Rasant wächst beispielsweise der Anteil sportaktiver Seniorinnen und Senioren.
Im Jahr 2015 wird dem organisierten Sport in unserer Stadt ein Zuwachs auf mehr als 80.000 Mit­
glieder prognostiziert – eine gewaltige konzeptionelle und organisatorische Herausforderung für den
selbstverwalteten Sport, aber auch für die Kommune mit Blick auf die bewährten Instrumente der
Sportförderung und die Sportstättenlandschaft. Das „Sportprogramm 2015 für die Stadt Leipzig“ leitet
nachfrageorientiert und in Verantwortung für Nachhaltigkeit den Bedarf für dringend benötigte Sa­
nierungen und ergänzende Neubauten her. Nur so kann sich der Sport in Leipzig erhalten und weiter
entfalten. Schon jetzt reichen Sporthallenkapazitäten nicht mehr aus, Sportplätze sind nicht mehr auf
der Höhe der Zeit. Der Nachwuchsleistungs- und Spitzensport benötigt noch wenige, aber entscheiden­
de Anlagen.
Leipzigs Olympiabewerbung hat die Menschen hier emotional zutiefst bewegt, sie zueinander gebracht
und auch ein buntes Feuerwerk an internationalen Sportereignissen entzündet. Künftig gilt es, mit
einer klugen Strategie internationale Meisterschaften nach Leipzig zu holen; Ereignisse, die vor Ort
die sportliche Basis bereichern und die sprichwörtliche Sportbegeisterung der Einheimischen stärken.
So verleiht der Sport dem regionalen Wirtschaftskreislauf und dem Ansehen Leipzigs in der Sportwelt
Impulse und untermauert weiterhin das Standing. Das Zentralstadion, die ARENA LEIPZIG und das
Sportforum gehören zu den guten, der Stadt angemessenen Voraussetzungen.
Sportprogramm Leipzig 2015
Doch auch das Sporttreiben außerhalb des Vereins liegt ganz offensichtlich im Trend. Deshalb war
es notwendig, für das Sportprogramm 2015 aus den unterschiedlichen Fachperspektiven heraus den
Stadtraum noch besser für sportliche Aktivitäten zu begreifen und zu vernetzen. Jüngere Sportarten
wie Inlineskaten, Mountainbiking, Joggen oder das hierzulande wiedergeborene Paddeln auf geöffne­
ten Wasserläufen und das Segeln im wachsenden Neuseenland „rufen“ nach noch mehr koordinierter
Planung, Entwicklung und Nutzung – als Beitrag zu integrierter Stadtentwicklung.
Leipzig nimmt zweifelsfrei einen großartigen Platz ein in der Bewegung und Geschichte des Turnens
und des Sports, in der Sportforschung sowie in der Sportmedizin. Doch Traditionen waren dieser Stadt
noch nie ein Bett sich auszuruhen; sie treiben sie immer wieder an. Mit dem Institut für Angewandte
Trainingswissenschaft e. V. und der Sportwissenschaftlichen Fakultät an der Universität wissen wir
weltbekannte Adressen in den Mauern unserer Stadt. Auch sie gehören zu Leipzigs Renommee und zu
Leipzigs Ausgangsposition für eine Sportstadt mit Zukunft.
Allen, die an der Erarbeitung des „Sportprogramms 2015 für die Stadt Leipzig“ mitgewirkt haben – ob
als Vertreterin oder Vertreter des Stadtrats, des selbstverwalteten Sports, als Amt oder als Behörde –
sei an dieser Stelle sehr herzlich gedankt: für Herzblut, Ideen, Wissen.
Ihr
Heiko Rosenthal
Bürgermeister und Beigeordneter
für Umwelt, Ordnung, Sport
Sportprogramm Leipzig 2015
Inhaltsverzeichnis
1.Präambel
2.
Sportpolitische Leitsätze
13
3.
Sportentwicklungsplanung
17
4.
Sportstättenentwicklungsplanung
5.Anlagen
Sportprogramm Leipzig 2015
9
173
237
Sportprogramm Leipzig 2015
8
1. Präambel
Sportprogramm Leipzig 2015
9
1.
1. Präambel
Präambel
Sportprogramm Leipzig 2015
10
11
1. Präambel
1. Präambel
Die Sportstadt Leipzig stellt zum zweiten Mal nach 1997 mit dem „Sportprogramm 2005 für die Stadt
Leipzig“ (Stadtratsbeschluss Nr. II – 904/97) ein eigenes Sportprogramm auf. Es beschreibt den Rah­
men und die Ziele der Sportentwicklung für den Zyklus von 2008 bis zum Jahr 2015. Dabei werden die
Aspekte der demografischen Veränderungen und der Stadt(teil)entwicklung mitberücksichtigt. Gleich­
zeitig widerspiegelt sich die allgemeine gesellschaftliche und konkrete kommunalpolitische Anerken­
nung des Sports in Leipzig.
Sport ist Abbild und gleichzeitig Mikrokosmos der Gesellschaft. Seine Aufgabe ruht auf vier Säulen:
er hat eine erzieherische, eine gesundheitsfördernde, eine gesellschaftlich-soziale und eine wirtschaft­
liche Funktion, wobei sich Freizeit-, Breiten-, Behinderten-, Schul- und Leistungssport gegenseitig
ergänzen und beeinflussen. Dabei fließen Aspekte wie Integration, Lebensfreude, Gesundheit, Bildung,
Leistung, Toleranz, Ehrenamt und Umwelt ein. In dieser Wertevielfalt werden nahezu alle Bevölke­
rungs- und Interessengruppen in einer Kommune angesprochen beziehungsweise sind diese in gesell­
schaftlich erforderlichem und kommunalpolitisch anerkanntem Maße gezielt ansprechbar.
Besonders der Sport bietet allen Alters- und sozialen Gruppen Ansatzpunkte für sozialpolitisches En­
gagement und Interaktionen, wie sie in kaum einem anderen gesellschaftlichen Bereich möglich sind.
Hier werden verschiedene kulturelle Werte und Handlungsziele real vorgelebt und sind somit für jeder­
mann verständlich.
Aufgrund seiner gesellschaftlichen Wirkung, seiner Stellung im kulturellen Alltag der Bürgerinnen
und Bürger, seines Beitrags zur Lebensqualität und der persönlichkeitsprägenden Rolle sieht die Stadt
Leipzig im Sport einen wichtigen Bestandteil ihrer strategischen Kommunalpolitik mit eigenen Ent­
wicklungszielen und Förderschwerpunkten.
In Abstimmung mit dem selbstverwalteten Sport in Leipzig formuliert die Stadt Leipzig aus ihrer
Zuständigkeit heraus in den folgenden Leitlinien ihre Grundpositionen, Prioritätensetzungen und Ziel­
vorgaben zur Sportentwicklung und -förderung im Zeitraum von 2008 bis 2015.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
13
2. Sportpolitische Leitsätze
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
14
15
2. Sportpolitische Leitsätze
2. Sportpolitische Leitsätze
Sportpolitische Leitsätze des „Sportprogramms 2015 für die Stadt Leipzig“
8.
Die Stadt Leipzig fördert nachdrücklich den Abschluss von Pacht- und Erbbaurechtsverträgen
sowie die Sportvereine, die diese Sportanlagen eigenverantwortlich betreiben und unterhalten,
durch einen symbolischen Pachtzins, durch Bauförderung und mittels Kostenbeteiligung für die
Pflege und Unterhaltung der verpachteten Anlagen.
9.
Die Stadt Leipzig unterstützt die Gremien des Sports bei der Bewerbung und Ausrichtung nicht­
kommerzieller Sportveranstaltungen in den Schwerpunktsportarten. Darüber hinaus können
Veranstaltungen mit starkem regionalen Bezug, Tradition und Verankerung in der Basis geför­
dert werden, die attraktiv und nachhaltig für den Standort Leipzig sind.
Die Stadt Leipzig fördert Vereine und Verbände unter dem Dach des Stadtsportbunds Leipzig
e. V., die die Entwicklung des Sports quantitativ und qualitativ gestalten und mit der Unterbrei­
tung vielfältiger Sportangebote voranbringen. Sie unterstützt die Schaffung stabiler Strukturen
im Sport, die leistungs- und entwicklungsfähig sind.
10.
Die Stadt Leipzig entwickelt gezielt zum Sporttreiben geeignete Infrastruktur mit dem Ziel der
Aufwertung von Bewegungsräumen im Wohnumfeld. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Sportak­
tivitäten mit hoher Nachfrage beziehungsweise bei denen besondere Entwicklungspotenziale zu
erkennen sind.
4.
Die Stadt Leipzig anerkennt und unterstützt nachdrücklich das Ehrenamt in der Sportselbstver­
waltung – als unabdingbares Rückgrat des autonomen Sports. Dabei stehen die Motivation bisher
tätiger und die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher im Vordergrund und werden differenziert ge­
fördert.
11.
Die Stadt Leipzig ist sowohl Sport- als auch Kulturstadt. Sport und Kultur bedingen einander und
gehören zu den langjährigen Traditionen unserer Stadt. Deshalb wird das Sportmuseum Leipzig
zu einer modernen Begegnungsstätte entwickelt.
5.
Die Stadt Leipzig unterstützt den Leistungssport. Dabei konzentriert sie sich auf die Projektför­
derung in den Schwerpunktsportarten im Nachwuchsleistungssport, auf die Verbesserung mate­
rieller Rahmenbedingungen und auf die Förderung des Olympiastützpunkts Leipzig e. V.
6.
Die materiellen Rahmenbedingungen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung
des Sports. Die Sportstättenentwicklung in der Stadt Leipzig erfolgt durch bedarfsgerechte Sa­
nierungs- und Neubaumaßnahmen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Sanierung auf solchen Anla­
gen, die bedeutend sind für die Sportentwicklung in den Stadtbezirken und Ortsteilen und durch
Schul-, Freizeit- und Breitensport genutzt werden. Bei Neubau stehen trainings- und wettkampf­
gerechte Spielsporthallen und darüber hinaus Anlagen für den Leistungssport im Vordergrund.
Die konkreten Projekte sind in der Sportstättenentwicklungsplanung verankert.
7.
Als Trägerin von allgemeinbildenden, sportbetonten und beruflichen Schulen sichert die Stadt
Leipzig für jeden in seinem Erhalt sicheren Schulstandort anforderungsgerechte materielle Rah­
menbedingungen für einen lehrplangerechten Schulsport ab. Bei Sanierung beziehungsweise
materieller Verbesserung sind die Vorhaben planerisch so abzustimmen, dass sie neben der schu­
lischen Nutzung dem organisierten Sport in der Stadt Leipzig dienen. Die Stadt unterstützt durch
die Bereitstellung der materiell-technischen Voraussetzungen die Bewegungsförderung von Kin­
dern im Vorschulalter.
1.
Gemäß dem strategischen Ziel der Stadt Leipzig, Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene
Altersstruktur zu schaffen, ist der Hauptschwerpunkt der Sportentwicklung und -förderung in
allen Sportbereichen auf Kinder und Jugendliche gerichtet.
2.
Wegen des persönlichkeitsprägenden, erzieherischen und gesundheitsfördernden Werts des
Sports sowie seiner hohen Integrationskraft ist der Sport in seiner ganzen Breite zu entwickeln.
Projekte für sozial Benachteiligte, für Menschen mit Behinderungen, für Migrantinnen und Mi­
granten sowie für Unterstützungsbedürftige aus der wachsenden Gruppe der Seniorinnen und
Senioren werden besonders gefördert.
3.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
16
3. Sportentwicklungsplanung
Sportprogramm Leipzig 2015
17
3. Sportentwicklungsplanung
Sportprogramm Leipzig 2015
19
18
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Inhalt
3.1
Einführung zum organisierten Sport
22
3.2
3.1.1
Begriffsbestimmung/Themenabgrenzung
22
3.2.1.Grundlagen
79
3.1.2
Die Strukturen und organisatorischen Grundlagen des ­Freizeit- und 3.2.1.1
Begriffsbestimmung/Themenabgrenzung
79
Breitensports in Deutschland
22
3.2.1.2
Die Strukturen und organisatorischen Grundlagen des Leistungssports in Interessen der Stadt Leipzig am Leistungssport
Leistungssport
79
3.1.2.1
Strukturebenen
22
3.1.2.2
Der Sportverein
24
3.2.1.3
3.1.2.3
Der Stadtfachverband
24
3.2.2.Auswahl von Schwerpunktsportarten der Stadt Leipzig 82
82
Deutschland 79
81
3.1.2.4
Der Stadtsportbund Leipzig e. V.
25
3.2.2.1
Schwerpunktsportarten/Stand 2008
3.1.2.5
Die Sportjugend Leipzig
25
3.2.2.2
Schwerpunktsportarten ab 2009
82
3.1.3
Sportverwaltung und Sportgremien der Stadt Leipzig
25
3.2.2.2.1
Individualsportarten
82
3.1.3.1
Das Amt für Sport
25
Entwicklung von Kriterien für die Festlegung 82
3.1.3.2
Der Fachausschuss Sport
26
Bewertung und Ermittlung der einzelnen Sportarten
83
Fazit für Individualsportarten
91
Mannschaftssportarten
91
3.1.4
Freizeit- und Breitensport im Verein 26
3.1.4.1
Grundlagen
26
3.1.4.1.1
Begriffsbestimmung/Themenabgrenzung
26
Entwicklung von Kriterien für die Festlegung
91
3.1.4.1.2
Interessen der Stadt Leipzig am Freizeit- und Breitensport 28
Bewertung und Ermittlung der einzelnen Sportarten 92
3.1.4.2
Bisherige Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung des Freizeit- und 3.1.4.2.1
3.1.4.2.2
Fazit für Mannschaftssportarten
100
Ergebnis
101
Breitensports/Stand 2008
29
3.2.2.2.3
Finanzielle Sportförderung
29
3.2.3Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung des ­L eistungssports in Förderschwerpunkte 31
Fördermaßnahmen
33
den Schwerpunktsportarten 3.2.3.1
102
Bisherige Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung des Leistungssports/
a) Institutionelle Förderung
33
b) Projektförderung
37
3.2.3.1.1
Vereinssport als Basis des Leistungssports
102
Überlassung und Nutzung kommunaler Sportstätten 42
3.2.3.1.2
Nachwuchsleistungs- und Hochleistungssport
103
Stand 2008
102
Förderschwerpunkte
42
3.2.3.2
Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung des Leistungssports 2008-2015
103
Fördermaßnahmen
43
3.2.3.2.1
Vorbehalt
103
44
3.2.3.2.2
3.1.4.2.3
Verpachtung von kommunalen Sportanlagen und deren Förderung
3.1.4.3
Schwerpunkte der Förderung des Freizeit- und Breitensports der Stadt Leipzig
ab 2009
46
3.1.4.3.1
Freizeit- und Breitensport
46
Allgemeine Ziele und Kriterien Freizeit- und Breitensport im Kinder- und Jugendbereich
Freizeit- und Breitensport im Erwachsenenbereich 47
Freizeit- und Breitensport im Seniorenbereich 47
Zusammenfassung
48
Behindertensport 48
Zusammenfassung
49
3.1.4.3.2
3.2.2.2.2
Finanzielle Sportförderung
103
Vereinssport als Basis des Leistungssports
103
Nachwuchsleistungs- und Hochleistungssport 105
Sportstätten
106
46
Sportstättennutzung
106
46
Sportstättenbau und -sanierung 107
3.2.3.2.4
Sonstige
109
3.2.3.3
Zusammenfassung der Maßnahmen
111
3.3
Sport- und Bewegungsförderung in Kindertagesstätten und Schulen
112
3.2.3.2.3
3.1.4.3.3
Sportartspezifische Darstellung von Entwicklungspotenzialen im ­Freizeit- und 3.3.1. Grundlagen
112
3.1.4.4
Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung des Freizeit- und Breitensports 3.3.1.1
Begriffsbestimmung/Themenabgrenzung
112
ab 2009 3.3.1.2
Interessen der Stadt Leipzig an der Sport- und Bewegungsförderung in 3.3.2.
Bisherige Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung der Sport- und Breitensport
49
60
3.1.4.4.1
Finanzielle Sportförderung
60
3.1.4.4.2
Überlassung und Nutzung kommunaler Sportstätten
64
Kindertagesstätten und Schulen
113
3.1.4.4.3
Verpachtung kommunaler Sportstätten
66
3.1.4.4.4
Sportartspezifische Voraussetzungen an Sportstätteninfrastruktur 67
3.3.2.1
Bewegungsförderung im Vorschulalter
114
3.1.4.5
Zusammenfassung der Maßnahmen
76
3.3.2.2.
Sportangebote in kommunalen Schulen
116
3.3.2.2.1
Sportbezogene Ganztagsangebote 116
3.3.2.2.2
Sportarbeitsgemeinschaften außerhalb von Ganztagsangeboten
119
3.3.2.3
Sportbetonte Schulen
120
Sportprogramm Leipzig 2015
Bewegungsförderung in Kindertagesstätten und Schulen/Stand 2007
114
Sportprogramm Leipzig 2015
21
20
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
3.3.3
Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung der Sport- und Bewegungsförderung in Kindertagesstätten und Schulen
3.5
Sportgroßveranstaltungen 159
120
3.3.3.1
Bewegungsförderung im Vorschulalter
120
3.5.1Grundlagen
3.3.3.2
Sportangebote in kommunalen Schulen
120
3.5.1.1
Begriffsbestimmung/Themenabgrenzung
159
3.3.3.2.1
Sportbezogene Ganztagsangebote 120
3.5.1.2
Bewerbungsverfahren und Vergabemechanismen
160
160
159
3.3.3.2.2
Sportarbeitsgemeinschaften außerhalb von Ganztagsangeboten
121
3.5.1.3
Sozioökonomische Effekte im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen
3.3.3.3
Sportbetonte Schulen
122
3.5.1.3.1
Bedeutung für den Wirtschaftsstandort
161
3.3.4
Zusammenfassung der Maßnahmen
122
3.5.1.3.2
Medienwirksamkeit
162
3.5.1.3.3
Nachhaltigkeit
162
3.5.1.4
Interessen der Stadt Leipzig an Sportgroßveranstaltungen
163
3.5.2
Bisherige Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung von nationalen
3.4
Vereinsungebundener Sport
3.4.1Grundlagen
124
124
und internationalen Sportgroßveranstaltungen/Stand 2008
3.5.2.1
Infrastrukturelle Grundvoraussetzungen für die Ausrichtung von
164
3.4.1.1
Begriffsbestimmung und Themenabgrenzung
124
Sportgroßveranstaltungen 164
3.4.1.2
Bewegungsräume und Sportstätten 124
3.5.2.2
Finanzielle Förderung von Sportgroßveranstaltungen durch die Stadt Leipzig
165
3.4.1.2.1
Bewegungsräume
124
3.5.2.3
Unterteilung von Sportgroßveranstaltungen und Übersicht über
3.4.1.2.2
Sportstätten
125
Sportgroßveranstaltungen von 2002 bis 2008
3.4.1.3
Interessen der Stadt Leipzig am vereinsungebundenen Freizeitsport
126
3.5.3
Schwerpunkte bei der Förderung der Sportgroßveranstaltungen der
166
3.4.2. Auswahl von Freizeitsportaktivitäten
127
Stadt Leipzig ab 2009
167
3.4.2.1
Festlegung von Auswahlkriterien
127
3.5.3.1
Förderung der Sportgroßveranstaltungen nach den Schwerpunkt­­­sport­arten
167
3.4.2.1.1
Kriterium 1 – verbreitete Freizeitsportaktivitäten
128
3.5.3.2
Förderung von Sportgroßveranstaltungen mit starkem regionalen Bezug, Tradition
3.4.2.1.2
Kriterium 2 – Freizeitsportaktivitäten mit besonderen Entwicklungspotenzialen
und Verankerung in der Basis aufgrund neu entstehender Bewegungsräume 129
3.5.4Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung von nationalen und
3.4.2.1.3
Kriterium 3 – Freizeitsportaktivitäten besonders für Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern
130
167
internationalen Sportgroßveranstaltungen ab 2009
3.5.4.1
Verbesserung infrastruktureller Grundvoraussetzungen für die Ausrichtung von
168
3.4.2.1.4
Kriterium 4 – Freizeitsportaktivitäten mit besonderen Anforderungen von Behinderten 131
Sportgroßveranstaltungen
3.4.2.1.5
Kriterium 5 – Freizeitsportaktivitäten mit hohem Seniorenanteil
132
3.5.4.2
Förderung von Sportgroßveranstaltungen durch die Stadt Leipzig bis 2015 169
3.4.2.2
Zusammenfassung
132
3.5.5
Zusammenfassung der Maßnahmen
169
3.4.2.2.1
Bewegungsräume
133
3.4.2.2.2
Sportstätten
133
3.6
Fazit
171
3.4.3Maßnahmeplanung Bewegungsräume
134
3.4.3.1
Allgemeiner Sachstand 2007
134
3.4.3.2
Bewegungsräume Land
137
3.4.3.2.1
Längere Radwege, Rad- und Gehwege sowie verkehrsberuhigte und
verkehrsgeschützte Straßen mit Asphalt
3.4.3.2.2
Wege in Wald-, Park- und Grünflächen sowie sonstigen ausgeprägten 137
Erholungsgebieten
143
3.4.3.3
Bewegungsräume Wasser
147
3.4.3.3.1
Mit Sportbooten befahrbare Flüsse und Kanäle sowie Seen
3.4.4Maßnahmeplanung Sportstätten
147
152
3.4.4.1
Schwimmhallen und Freibäder
152
3.4.4.2
Bike- und Skateanlagen
154
3.4.4.3
Bolzplätze
155
3.4.5
Zusammenfassung der Maßnahmen
157
Sportprogramm Leipzig 2015
168
Sportprogramm Leipzig 2015
23
22
3. Sportentwicklungsplanung
Einführung zum organisierten Sport
3.1.1
Quelle: DOSB Sportent­
wicklungsbericht 2005/2006,
1. Auflage, 2007
Begriffsbestimmung/Themenabgrenzung
Sport ist ein wichtiger Teil unseres kulturellen und sozialen Lebens. Er trägt zu Lebensqualität und
Lebensfreude bei. Der Sport als Ausdruck der heutigen Bewegungs-, Spiel- und Leibeskultur leistet
in unserer Gesellschaft nicht auswechselbare Beiträge zur individuellen und sozialen Entfaltung des
Menschen.
Das Sportsystem unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) ist mit einem be­
schleunigten gesellschaftlichen Wandel konfrontiert. Hierzu gehören die Schrumpfung und Alterung
der Bevölkerung sowie der Rückgang von Geburtenzahlen. Auch die Tatsache, dass 15 Millionen Men­
schen mit Migrationshintergrund in Deutschland leben, trägt zum Wandel der Gesellschaft bei. Erzie­
hungsstile und -ziele von Eltern sind nach sozialer, kultureller und ethnischer Prägung stark differen­
ziert. Dieser Wandel stellt die Sportorganisationen vor vielfältige Herausforderungen, ist aber auch mit
Gestaltungsmöglichkeiten verbunden. Prozesse der Strategie- und Konzeptentwicklung treten daher
verstärkt in den Vordergrund.
Gemäß Artikel 30 des Grundgesetzes ist die Unterstützung und Förderung des Sports aus öffentlichen
Mitteln im Rahmen der gesetzlich geregelten Selbstverwaltung als kommunale Aufgabe wahrzuneh­
men. Dabei kommt den Kommunen (und dem Land) insbesondere die Aufgabe der Förderung des Frei­
zeit- und Breitensports und der dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu.
Die Selbstverwaltung des Sports (Vereine, Verbände) hat sich mit der öffentlichen Sportverwaltung
(Bund, Länder, Gemeinden) auf die nachfolgend dargestellten drei grundlegenden Arbeitsprinzipien
geeinigt:
•
•
•
Vereinfachte Darstellung der Organisationsstruktur der Sportselbstverwaltung und
der öffentlichen Sportverwaltung
Sportselbstverwaltung
überfachliche Gliederung
­(sportartenübergreifend)
Sportselbstverwaltung
fachliche Gliederung
­(sportartbezogen)
öffentliche ­Sportverwaltung
Sportverein
Fachabteilung des Sportvereins
Gemeinde/Stadt
Stadtsportbund
Stadtfachverbände
Gemeinde/Stadt
Landessportbünde
Landesfachverbände
Länder
Deutscher Olympischer Sportbund
Spitzensportverbände
Bund
Auch in der Stadt Leipzig hat sich der selbstverwaltete Sport nach dieser Struktur organisiert. In der
vereinfachten Darstellung fehlen aber wichtige, spezifische Sportinstitutionen wie der Olympiastütz­
punkt Leipzig e. V. (OSP) oder die Sportjugend. Vor diesem Hintergrund werden die Strukturebenen
des Sports in der Stadt Leipzig wie folgt dargestellt. Auch aus dieser Übersicht geht hervor, dass die
Sportvereine die Basisstruktur für das organisierte Sporttreiben in Leipzig sind.
Strukturebenen der Sportselbstverwaltung in der Stadt Leipzig
(ausgewählte Bereiche)
Olympiastützpunkt
mit Bundes­stützpunkten
und enger Partnerschaft mit
Sportfachverbänden
Autonomie des Sports
Subsidiaritätsprinzip
partnerschaftliche Zusammenarbeit
Die Strukturen und organisatorischen Grundlagen des
­Freizeit- und Breitensports in Deutschland
3.1.2.1
Strukturebenen
Sportvereine
private Sportanbieter
Fachabteilungen der
Vereine
Auf dieser Grundlage erfolgen die Zusammenarbeit, Unterstützung und Förderung des Sports, insbe­
sondere des organisierten Freizeit- und Breitensports im Verein, in der Stadt Leipzig.
3.1.2
Tabelle 1
Mitgliedschaft
3.1
3. Sportentwicklungsplanung
Betreuungsbereiche
• soziale Betreuung
• Trainingsmethodik
• Sportmedizin
• Physiotherapie
Fachverbände
• Wettkampfsport
• Talentförderung
• Interessen­vertretung
• Weiterbildung
• Fitnessstudios
• Bowlingbahnen
• Reiterhöfe
• Tennisanlagen
• Freizeitbäder
• Beachanlagen
• Soccer World etc.
Die Sportselbstverwaltung ist die wichtigste Organisationsform, um den Sportbetrieb zu gestalten und
durchzuführen. Die zumeist ehrenamtlich tätigen Vorstände der Vereine und Verbände tragen dabei
große Verantwortung. Ihnen obliegt nicht nur die Verwaltung der Vereine und Verbände, sondern die
gesamte inhaltliche Gestaltung des Sporttreibens. Um diese umfangreichen Aufgaben zu bewältigen,
werden die Vereine und Verbände durch die öffentliche Hand unterstützt und gefördert.
Interessenvertretung der Vereine, Fachverbände etc. gegenüber
Landessportbund Sachsen und Stadtverwaltung
Der selbstverwaltete Sport hat sich für die Lösung der Aufgaben eigene Strukturen geschaffen. Im Zen­
trum stehen dabei die Sportvereine und Sportverbände als die Basisstrukturen des Sports in Deutsch­
land.
• Dachorganisation der Jugendabteilungen
• Förderung der Jugendarbeit in Vereinen
Sportprogramm Leipzig 2015
Stadtsportbund Leipzig e. V.
Leipziger Sportjugend des Stadtsportbunds e. V.
Grafik 1
Sportprogramm Leipzig 2015
25
24
3. Sportentwicklungsplanung
3.1.2.2
3. Sportentwicklungsplanung
Der Sportverein
Der Verein ist die wichtigste Organisationsform und Basis des Sports. Seine Förderung ist ein Gebot
der öffentlichen Hand.
Diese Stellung des Vereins ergibt sich aus folgenden Gründen:
•
•
•
•
•
•
3.1.2.3
Der Verein hat sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer als auch für den Staat das kosten­
günstigste und vielseitigste Angebot.
Er bietet ein regelmäßiges Übungssystem an und organisiert zugleich gemeinsam mit den
Verbänden in vielen Sportarten den Wettkampf- und Spielbetrieb.
Er vereint Mitglieder beider Geschlechter aus allen Altersgruppen, unterschiedlichen so­
zialen Milieus sowie unterschiedlicher ethnischer Herkünfte und befriedigt in besonderer
Weise das Bedürfnis nach Geselligkeit.
Die Betätigung im Verein verbindet in idealer Weise individuelle Bedürfnisse nach Ge­
sundheit, erfüllter Freizeit und sozialem Kontakt mit sozialen und gesundheitspolitischen
Zielsetzungen des Staates.
Der Verein hat als gesellschaftliche Institution erhebliche Vorzüge, weil er hilft, sportliche
Gewohnheiten dauerhaft zu gestalten und das persönliche Engagement für die Gemein­
schaft zu mobilisieren.
Der Verein trägt durch das Prinzip der Selbstverwaltung unmittelbar Verantwortung für
• die Erfüllung der Bedürfnisse seiner Mitglieder durch angebots- und nachfrageorien­
tierten Sport,
• Inhalt und Qualität seiner Sportangebote,
• seine eigene Organisations- und Angebotsstruktur,
• seine finanzielle Basis (angemessene Beiträge, Sponsorengewinnung, wirtschaftliches
Denken),
• die Gewinnung von Neumitgliedern,
• die Gewinnung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie Helferinnen und Hel­
fern und deren Qualifizierung.
Der Stadtfachverband
Die Fachabteilungen der Vereine sind im freiwilligen Zusammenschluss in den Stadtfachverbänden
organisiert, sofern in genügend Vereinen die Sportart ausgeübt wird. Ihnen obliegt primär die Aufga­
be, den breitensportlichen Wettkampf- und Spielbetrieb in der Stadt Leipzig zu organisieren und zu
leiten.
Darüber hinaus haben die Fachverbände folgende Aufgaben:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Führung und Verwaltung des Verbands,
Aus- und Weiterbildung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrich­
terinnen und -richter,
Zusammenarbeit mit den Landesfachverbänden,
Interessenvertretung im Stadtsportbund Leipzig e. V. und gegenüber der Stadt,
Förderung und Unterstützung ihrer Mitglieder im Bereich des Sportstättenbaus,
Förderung der Gründung neuer und der Erweiterung bestehender Vereine,
Angebot an Freizeitprogrammen und Sportkursen,
Förderung des geselligen Lebens in den Abteilungen,
Talentsuche und Talentförderung.
3.1.2.4
Der Stadtsportbund Leipzig e. V.
Entsprechend seiner Satzung ist der Stadtsportbund Leipzig e. V. (SSB) ein freiwilliger Zusammen­
schluss von
•
•
•
•
Sportgemeinschaften,
Vereinen,
Stadtfachverbänden und
Interessengruppen,
die Sport mit dem Ziel der körperlichen Vervollkommnung, der Freizeitgestaltung und der Geselligkeit
pflegen und fördern.
•
•
•
•
Der Stadtsportbund Leipzig e. V. vertritt in Abstimmung mit seinen Vereinen und Stadt­
fachverbänden die gemeinschaftlichen Interessen gegenüber der Stadt und gegenüber dem
Landessportbund Sachsen e. V. (LSB)
Er bekennt sich zum Breiten- und Leistungssport und fühlt sich dem Amateursport ver­
pflichtet.
In seinen Vereinen und Fachverbänden ist er offen für alle sportlich interessierten Bürge­
rinnen und Bürger.
Der Stadtsportbund Leipzig e. V. vertritt das Prinzip der Einheit und der Autonomie des
Sports.
Organe des Stadtsportbunds Leipzig e. V. sind der Stadtsporttag, die Jahreshauptversammlung und das
Präsidium. Der Stadtsportbund Leipzig e. V. arbeitet mit seinen Organen, Kommissionen sowie Mitar­
beiterinnen und Mitarbeitern eng mit dem Fachausschuss Sport sowie dem Amt für Sport zusammen.
3.1.2.5
Die Sportjugend Leipzig
Die Sportjugend Leipzig (SJL) ist die Jugendorganisation des Stadtsportbunds Leipzig e. V. Sie wird
von der Jugend und den Jugendvertreterinnen und -vertretern der Vereine und Verbände des Stadtsport­
bunds Leipzig e. V. gebildet und versteht sich als Dachorganisation der Jugendabteilungen der Leipziger
Sportvereine. Sie ist mit über 20.000 Mitgliedern der größte Jugendverband der Stadt Leipzig.
Die Sportjugend Leipzig verwaltet und führt sich im Rahmen der Satzung des Stadtsportbunds e. V.
selbstständig und entscheidet über die ihr zufließenden Finanzmittel in eigener Zuständigkeit.
Die Sportjugend wird durch einen eigenen Vorstand geleitet und nach außen vertreten. Die Organe der
Sportjugend Leipzig sind der Stadtsportjugendtag und der Stadtsportjugendvorstand.
3.1.3
Sportverwaltung und Sportgremien der Stadt Leipzig
3.1.3.1
Das Amt für Sport
Die Aufgaben der öffentlichen Sportverwaltung werden in Leipzig durch das Amt für Sport (AfSp)
wahrgenommen. Hauptaufgaben sind dabei die Erarbeitung von Konzeptionen im Vorfeld sportpoli­
tischer Entscheidungen sowie die Schaffung von infrastrukturellen Voraussetzungen. Des Weiteren
fördert und unterstützt das Amt für Sport entsprechend der Sportförderungsrichtlinie die Vereine und
Verbände nach dem Subsidiaritätsprinzip durch finanzielle Mittel.
Das Amt für Sport ist die zentrale Verwaltungsstelle für Sportangelegenheiten innerhalb der Stadtver­
waltung. Es ist dem Dezernat III (Umwelt, Ordnung, Sport) zugeordnet. Es hat dafür Sorge zu tragen,
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
27
26
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
dass die nötigen infrastrukturellen Voraussetzungen für den Sport in Leipzig geschaffen und erhalten
werden. Im Zusammenwirken mit Sportvereinen und Sportverbänden sowie dem Fachausschuss Sport
garantiert das Amt für Sport die volle Selbstbestimmung der Vereine und Verbände hinsichtlich der
Organisation und der Inhalte des Sports. Es unterstützt nur dann, wenn die Mittel der Vereine und
Verbände nicht ausreichen, um die Aufgaben des Sports, die im allgemeinen und öffentlichen Interesse
liegen, zu erfüllen.
Diese Unterstützung wird in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Leipzig e. V.
realisiert. Die Sportstätten, die in Verwaltung des Amts für Sport stehen, werden öffentlichen Schulen,
Vereinen und Dritten zur Verfügung gestellt.
3.1.3.2
Der Fachausschuss Sport
Er ist ein kommunalpolitisches Gremium der Stadt Leipzig und wird von ihr beauftragt, die Bereiche
der Sportentwicklung und der kommunalen Sportförderung im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger
der Stadt, insbesondere auch im Interesse der Mitgliedsverbände des Stadtsportbunds Leipzig e. V., zu
beurteilen und im positiven Sinne zu entwickeln.
In dieser Hinsicht unterscheiden sich die Sportvereine maßgeblich von anderen Sportanbietern. Der
Leitsatz 2 des Sportprogramms formuliert Zielsetzungen, die einen gut organisierten Freizeit- und
Breitensport voraussetzen, da nur dieser über entsprechende Angebots- und Entwicklungspotenziale
für die Leipziger Bevölkerung verfügt. Vor diesem Hintergrund sind der Freizeit- und der Breitensport
der Leipziger Sportvereine besonders zu fördern.
Als Breitensport bezeichnet man den wettkampforientierten Vereinssport, der im Gegensatz zum Leis­
tungssport nicht nach sportlichen Höchstleistungen, Rekorden, Wettkämpfen und Leistungsvergleichen
auf internationaler Ebene strebt.
Der Freizeitsport ist der Bereich des Sports, der auf eine erlebnisreiche, freudbetonte und gesund­
heitsfördernde Gestaltung der Freizeit mittels Sport abzielt. Als Freizeitsport gelten „die allgemein
nicht wettkampforientierten sowohl in Vereinen betreuten wie unorganisiert ausgeübten Formen des
Sports“ 2. Die nachfolgenden Grafiken geben eine Übersicht über die Begriffe Freizeit- und Breitensport
und sollen der besseren Einordnung dienen.
2
Quelle: Freizeitsportliche
Konzeption des DOSB
Freizeit- und Breitensport als Sammelbezeichnung
Der Ausschuss stützt sich dabei vorwiegend auf das Amt für Sport – als Fachamt der Stadtverwaltung
– und pflegt die Verbindung zu den Selbstverwaltungsgremien des Sports, dem Stadtsportbund Leipzig
e. V. und dessen Mitgliedsvereinen sowie dem Olympiastützpunkt Leipzig e. V.
Sport
Eine Übersicht der konkreten Aufgaben des Fachausschusses Sport lässt sich wie folgt darstellen:
•
•
•
•
•
•
•
3.1.4
Erarbeitung von sportpolitischen Leitsätzen,
Beratung aller Probleme des Sportstättenbaus (Planung, Errichtung und Unterhaltung),
Beratung des Haushaltsplans und der Sportförderung,
Beratung über aktuelle Anträge, Vorlagen und Maßnahmen der Stadt, des Stadtrats und der
Vereine, Schulen usw. im Sportbereich,
Teilnahme an repräsentativen Sportveranstaltungen aller Art,
gesellschaftspolitische Repräsentanz und Förderung der Öffentlichkeitsarbeit im Sport,
Kontaktpflege zu allen Institutionen und Personen, deren Wirken der Förderung des Sports
gilt.
Leistungssport
Freizeit- und
Breitensport
Wettkampfsport
international
Breitensport
Freizeitsport
Wettkampfsport
national
wettkampffreier
Sport
Freizeit- und Breitensport im Verein
• Erlebnissport
• Alternativsport
• Gesundheitssport
• Fitnesssport
• Abenteuersport
3.1.4.1Grundlagen
3.1.4.1.1 Begriffsbestimmung/Themenabgrenzung
1
Quelle: DOSB Sportentwicklungsbericht 2005/2006,
1. Auflage, 2007
Der organisierte Freizeit- und Breitensport ist die tragende Säule des Sports in der Stadt Leipzig. Die
Basis bilden die 361 Leipziger Sportvereine mit ihren Angeboten in 82 Sportarten. Diese Vereine bie­
ten zur adäquaten Sportversorgung der Bevölkerung eine unersetzbare Trägerfunktion für die Berei­
che des Freizeit- und Breitensports. Neben der quantitativen Bedeutung ist qualitativ hervorzuheben,
dass die Sportvereine als ehrenamtlich geführte Organisationen ein besonders gemeinwohlorientiertes
Sportangebot bereitstellen. So ist den Sportvereinen unter einer Vielzahl möglicher Vereinsziele be­
sonders wichtig1,
•
•
•
•
Werte wie Fair Play und Toleranz zu vermitteln,
eine kostengünstige Möglichkeit zum Sporttreiben anzubieten,
sich sehr stark in der Jugendarbeit zu engagieren und
Wert auf Gemeinschaft und Geselligkeit zu legen.
Sportprogramm Leipzig 2015
Grafik 2
Quelle: DOSB Sportentwicklungsbericht 2005/2006,
1. Auflage, 2007, eigene Darstellung
Übersicht Aufgaben (Auswahl) der Partner für den organisierten
Freizeit- und Breitensport
Aufgaben
der Vereine/Verbände
• Sporttreiben
• Sport organisieren
• Sport vertreten
Aufgaben
der Stadt Leipzig
• Bereitstellung von Sport­
anlagen (Bau)
• finanzielle Sport­f örderung
• Sportstättenvergabe
Sportprogramm Leipzig 2015
29
28
3. Sportentwicklungsplanung
Dabei stellt die ehrenamtliche Arbeit eine nicht ersetzbare Leistung für den Sport dar. Ihr verdankt
der Sport sein Wachstum, seine Vielfalt, seinen gesellschaftspolitischen Stand und nicht zuletzt seine
Unabhängigkeit.
Leipzig ist zugleich offen für alle neuen Sporttrends, die den Interessen seiner Bürgerinnen und Bürger,
vor allem denen der Kinder und Jugendlichen, entsprechen. Aufgrund der demografischen Entwicklung
ist auch ein Hauptaugenmerk auf den Seniorensport zu legen.
Ziele und Hauptschwerpunkte der kommunalen Förderung des Freizeit- und Breitensports sind die
angemessene Unterstützung der Leipziger Sportvereine:
Dazu gehören Sportinhalte, die ihre Heimstatt in organisierten Gruppen der Vereine und anderer Trä­
ger (gemeinnützige Organisationen, Volkshochschule etc.) haben, wie asiatische Kampfsportarten,
Körperübungen aus Fernost, Steppaerobic, tanzbetonte Sportformen sowie diverse Spielformen ande­
rer Völker.
•
•
•
3
Quelle der Bilanzierung:
DOSB Sportentwicklungsbericht 2005/2006,
1. Auflage, 2007
4
Quelle: SSB
5
Quelle: Amt für Sport
3. Sportentwicklungsplanung
bei der Entwicklung eines breiten Sportartenprofils,
bei der Unterstützung der ehrenamtlichen Sportarbeit,
bei der Bereitstellung der notwendigen Sportstätteninfrastruktur.
Die Leistungen der 361 Leipziger Sportvereine mit 74.532 Mitgliedern lassen sich wie folgt bilanzie­
ren 3:
•
Einbringen eigener finanzieller Mittel in Höhe von circa 6 Millionen Euro jährlich4,
•
niedrige monatliche Mitgliedsbeiträge (durchschnittlich Erwachsene 7 €, Kinder/Jugendli­
che 5 €)5,
•
Beitrag zur Gesundheitsversorgung,
•
Einbringung eigener Sportstätteninfrastruktur beziehungsweise die Betreibung kommuna­
ler Sportstätten,
•
Kooperationen mit anderen Akteuren des Gemeinwohls (zum Beispiel Freien Trägern der
Jugendhilfe, Sozialverbänden etc.),
•
Talentförderung,
•
Mitwirkung bei Veranstaltungen und eigene Durchführung von geselligen Veranstaltun­
gen und Angeboten,
•
Schulen der Demokratie, insbesondere für Jugendliche (Jugendwarte),
•
Integration von Migrantinnen und Migranten,
•
Vermittlung von Werten wie
• Fair Play und soziale Teilhabe,
• gegenseitiges Helfen und Vertrauen,
• Kultur der Achtung des anderen und der Eigenverantwortung,
• Verständnis von Fremdem und der Akzeptanz vom Anderssein,
•
bürgerschaftliches Engagement,
•
arbeitsmarktpolitischer Stellenwert der Sportvereine ist genauso hoch wie der der kommer­
ziellen Fitnessstudios.
3.1.4.1.2 Interessen der Stadt Leipzig am Freizeit- und Breitensport
Die Interessen der Stadt Leipzig am Freizeit- und Breitensport basieren auf den Zielstellungen der
sportpolitischen Leitsätze dieses Programms. Im Bereich des Freizeit- und Breitensports ist die Pri­
orität auf die Entwicklung des Kinder- und Jugendsports gerichtet. Hauptschwerpunkt ist dabei die
Schaffung kostengünstiger, inhaltlich hochwertiger und organisatorisch zweckmäßiger Sportangebote
für diesen Bereich. Dieses Interesse ist im Leitsatz 1 formuliert.
Außerdem ist die Stadt entsprechend dem Leitsatz 2 stark interessiert an vielfältigen freizeit- und brei­
tensportlichen Angeboten durch die Leipziger Sportvereine, besonders an Bewegungsangeboten für
sozial benachteiligte Nutzergruppen.
Die Stadt unterstützt grundsätzlich die Herausbildung und Festigung eines breiten Sportartenprofils
nach Maßgabe des Leitsatzes 3. Notwendige Akzentsetzungen ergeben sich einerseits durch Leipziger
Sporttraditionen, andererseits aus der Notwendigkeit, aktuellen Trends der Sportartenentwicklung zu
folgen. Bei ihren Entscheidungen über das Ausmaß der jeweiligen Förderung muss die Stadt von den
realen finanziellen Möglichkeiten und ihrer Verantwortung für die Gesamtinteressen der Stadt ausge­
hen. Wichtige Kriterien sind der Umfang der jeweiligen Interessengruppen für eine Sportart, aber auch
deren Umweltverträglichkeit.
Sportprogramm Leipzig 2015
Der Stadtsportbund Leipzig e. V. ist die Dachorganisation des organisierten Sports in Leipzig und die
größte ehrenamtlich geführte Organisation. Er kann sich nur deshalb auf allen Ebenen so gut entwi­
ckeln, weil derzeit über 6.100 Menschen in ihrer freien Zeit für über 74.500 Mitglieder freiwillig und
unentgeltlich tätig sind. Diese beeindruckenden Zahlen bestätigen, dass das bürgerschaftliche Engage­
ment im Sport besonders ausgeprägt ist.
Bürokratische Entwicklungen innerhalb und außerhalb der Sportorganisation, Tendenzen zur Kom­
merzialisierung, oft fehlendes Verständnis für die besonderen Bedingungen ehrenamtlicher Arbeit,
Überforderung des guten Willens und der Leistungskraft ehrenamtlicher Mitarbeit können die Bereit­
schaft dazu einschränken.
Das Ehrenamt ist deshalb in jeder erdenklichen Form entsprechend dem Leitsatz 4 zu unterstützen.
Der Hauptschwerpunkt liegt dabei auf der Gewinnung und Förderung von Übungsleiterinnen und
Übungsleitern, Gewinnung von Vorstandsmitgliedern und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mit­
arbeitern für die Sportjugend der Vereine. Die Stadt unterstützt diese Aufgaben der Sportselbstverwal­
tung durch die Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der finanziellen Sportförderung.
Die Leipziger Sportvereine sind institutionelle Garanten für das sportbezogene Gemeinwohl. Sportli­
che Aktivität im Verein erzeugt aufgrund der Rahmenbedingungen des Vereins zugleich deutlich mehr
positive Entwicklungen (Wertevermittlung, Integrationsschulen etc.) als Sporttreiben in anderen ins­
titutionellen Formen (zum Beispiel privatwirtschaftlichen Einrichtungen). Somit ist sportliche Betäti­
gung im Verein keinesfalls eine rein private Angelegenheit, sondern im gesellschaftlichen Interesse der
Stadt Leipzig. Deshalb ist es ein Ziel der Stadt Leipzig, den organisierten Sport weiter zu fördern und
nach dem Leitsatz 6 mit einer angemessenen Sportstätteninfrastruktur in hoher Quantität und Qualität
die notwendigen materiellen Rahmenbedingungen bereitzustellen.
Die Hauptstrategie der Stadt Leipzig, bürgerschaftliches Engagement zu fordern und zu fördern, gilt
auch bei der Sportentwicklung. Deshalb wird weiterhin der Ansatz verfolgt, dass sich der organisierte
Sport auch an der Übernahme öffentlicher Aufgaben im Bereich der Sportinfrastruktur aktiv beteiligt.
Dieses wichtige städtische Interesse ist im Leitsatz 8 dieses Programms verankert.
3.1.4.2
Bisherige Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung des Freizeitund Breitensports/Stand 2008
3.1.4.2.1 Finanzielle Sportförderung
Die Sportförderung ist als kommunale Aufgabe wahrzunehmen. Art und Umfang sind abhängig von
der Finanzkraft der Stadt und werden durch die aktuellen sportpolitischen Erfordernisse und die kom­
munalpolitischen Entscheidungen bestimmt.
In Leipzig wird bereits seit 1993 nach einer Sportförderungsrichtlinie gearbeitet. Die aktuelle Fas­
sung der Sportförderungsrichtlinie wurde in der Ratsversammlung am 20.11.2003 (Beschluss Nr.
RBIII-1469/03) beschlossen (siehe Anlage A01-3).
Sportprogramm Leipzig 2015
31
30
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Rechtsgrundlagen für die Sportförderungsrichtlinie sind:
•
•
•
Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadt­
verwaltung stehende Stellen mit den geltenden Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zu­
wendungen zur institutionellen und Projektförderung sowie entsprechende Rechtsgrundla­
gen (Beschluss des Stadtrats Nr. RBIII-1173/02 vom 13.11.2002)
Sportprogramm 2005 für die Stadt Leipzig (Beschluss des Stadtrats Nr. 904/97 vom
16.07.1997)
sportpolitische Schwerpunktsetzung in der Projektförderung der Sportarten und für Sport­
großveranstaltungen (Beschluss Nr. RB III-649/01 vom 21.03.2001)
Die finanzielle Förderung nach der Sportförderungsrichtlinie hat zur quantitativen und qualitativen
Entwicklung des Sports in der Stadt Leipzig beigetragen. Dies zeigt sich insbesondere in der positiven
Vereins- und Mitgliederentwicklung von 2008 im Vergleich zu 1992.
Übersicht der Vereins- und Mitgliederentwicklung 1992/2008
Mitglieder
Tabelle 2
Anzahl 1992
Leipzig e. V.
Anzahl 2008
Förderschwerpunkte
13.174
35,5 %
20.025
26,9 %
Erwachsene
davon über
60-Jährige
23.945
2.123
64,5 %
5,7 %
54.507
16.376
73,1 %
21,9 %
37.119
100 %
74.532
100 %
Anzahl Vereine
192
Übersicht über die Größenstruktur der Leipziger Sportvereine (Stand 31.12.2007)
Vereinsgröße
(Mitglieder)
Tabelle 3
Quelle: Stadtsportbund
Leipzig e. V.
Anzahl der Vereine
Grundlagen für die Schwerpunktsetzung bei den förderfähigen Maßnahmen und Projekten waren die
Ziele der sportpolitischen Leitsätze des Sportprogramms 2005 für die Stadt Leipzig. Folgende Prioritä­
ten wurden in der Sportförderung dabei gesetzt:
•
•
•
•
361
Zuwendungsberechtigt sind Sportvereine und Sportverbände, die eine vom Finanzamt anerkannte Ge­
meinnützigkeit nachweisen, in das Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen und in Leip­
zig aktiv und ansässig sind. Die Antragsteller müssen dem Stadtsportbund Leipzig e. V. angehören und
Mitglied im Landessportbund Sachsen e. V. sein. Weiterhin können anerkannte Spitzen- beziehungs­
weise Dachverbände Deutschlands und Landesfachverbände eine Förderung erhalten. Auswärtige An­
tragsteller, Gruppen, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die
im Interesse der Stadt Leipzig liegende Aufgaben erfüllen, können Zuschüsse als Projektförderung
erhalten, sofern das Vorhaben in Leipzig realisiert werden soll. Die Zuwendungsvoraussetzungen sind
in der jeweils gültigen Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig geregelt.
Es ist nicht Aufgabe der Stadt Leipzig, den freien, selbstverwalteten und unabhängig agierenden Sport­
vereinen die Vereinsgröße vorzugeben. Es wird jedoch angeregt, in den Sportvereinen und im Stadt­
sportbund darüber nachzudenken, ob kleine Vereine mit weniger als 50 Mitgliedern ihre selbst gesteck­
ten Ziele wirklich erreichen und ihren eigenen Mitgliedern und der Leipziger Bevölkerung attraktive
und kostengünstige Sportangebote unterbreiten können. Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der För­
dermaßnahmen im institutionellen Bereich Anreize geschaffen (Mindestmitgliedschaft als Grundlage
einer Förderung), um der dargestellten Tendenz entgegenzuwirken.
Prozent 2008
Kinder/Jugendliche
Gesamtmitglieder
Quelle: Stadtsportbund
Prozent 1992
gründen oder sich von größeren Vereinen abzuspalten, zunimmt. Von den 361 Leipziger Sportvereinen
haben über 36 Prozent weniger als 50 Mitglieder und weitere 16 Prozent weniger als 100 Mitglieder. Zu­
sammen haben diese 190 Sportvereine (52,6 % aller Sportvereine) lediglich 7.731 Mitglieder. Das sind
nur 10,4 Prozent aller Mitglieder des Stadtsportbunds Leipzig e. V. Die durchschnittliche Mitglieder­
zahl in Leipziger Sportvereinen beträgt 206. Damit liegt Leipzig im Vergleich zu anderen ostdeutschen
Städten über dem Durchschnitt (Dresden 160 Mitglieder, Erfurt 121 Mitglieder). In vergleichbaren
westdeutschen Städten liegen die durchschnittlichen Mitgliederzahlen teilweise deutlich höher (Han­
nover 283, Duisburg 220).
prozentualer Anteil
an Gesamtzahl der
Vereine
Mitgliederzahl
prozentualer Anteil
an Gesamtzahl der
Mitglieder
•
•
die vorrangige Förderung des Kinder- und Jugendsports,
die gezielte Förderung der ehrenamtlichen Sportarbeit,
die spezielle Förderung des Behindertensports,
die noch stärkere Konzentration auf und Förderung von ausgewählte(n) leistungsstarke(n)
olympische(n) Schwerpunktsportarten unter besonderer Berücksichtigung des Nach­
wuchsleistungssports in Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt Leipzig e. V., Bund und
Land,
die weitere Förderung ausgewählter Sportgroßveranstaltungen und
die kontinuierliche Förderung ausgewählter Baumaßnahmen.
Übersicht der finanziellen Sportförderung
Freizeit- und Breitensport- sowie Leistungssportförderung im Vergleich
Etat/Jahr
Ist 2000
Gesamtetat
Sportförderung
1.639.029,00 €
davon
Freizeit- und
Breitensport
bis 50
131
3.438
36,3 %
4,6 %
51-100
59
4.293
16,3 %
5,8 %
101-300
111
19.809
30,8 %
26,6 %
davon
Leistungssport
301-500
27
10.214
7,5 %
13,7 %
in Prozent
über 500
33
36.778
9,1 %
49,3 %
gesamt
361
74.532
100 %
100 %
Die Übersicht zur Größenstruktur der Leipziger Sportvereine zeigt deutlich, dass es eine unverhält­
nismäßig große Anzahl von kleinen Vereinen gibt und die Tendenz (ein Jahr zuvor waren es noch 126
Vereine mit bis zu 50 Mitgliedern und 52 Vereine mit bis zu 100 Mitgliedern), immer neue Vereine zu
Sportprogramm Leipzig 2015
in Prozent
Ist 2002
Ist 2005
Ist 2006
Ist 2007
Plan 2008
1.587.967,00 €
1.599.616,00 €
1.332.396,00 €
1.434.142,00 €
1.452.800,00 €
1.253.405,00 €
1.066.407,00 €
986.801,00 €
773.119,00 €
874.542,00 €
950.000,00 €
76,47 %
67,16 %
61,69 %
58,0 %
61,00 %
65,40 %
385.624,00 €*
521.560,00€*
612.815,00 €*
559.277,00 €
559.600,00 €*
502.800,00 €*
23,53 %
32,84 %
38,31 %
42,0 %
39,00 %
34,60 %
Tabelle 4
Quelle: Amt für Sport
(Zahlen gerundet!)
* einschließlich Zuschuss OSP, nicht eingerechnet sind die Zuschüsse für Übungsleiterinnen und -leiter sowie Kinderund Jugendarbeit der Leistungssportvereine
Aus der Übersicht geht hervor, dass der Schwerpunkt auf der Förderung des Freizeit- und Breitensports
gelegen hat, aber der Förderanteil für diese originäre Aufgabe der Kommune im Betrachtungszeitraum
2000 bis 2006 stetig gesunken ist. Gab die Stadt im Jahr 2000 in der institutionellen und der Projekt­
förderung für den Freizeit- und Breitensport noch 76,5 Prozent der Sportfördermittel aus, waren es im
Sportprogramm Leipzig 2015
33
32
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Jahr 2006 nur noch 58 Prozent. Die Unterstützung des Leistungssports stieg entsprechend an. Dabei
sind die Zuschüsse für die Kinder- und Jugendarbeit und die Übungsleiterinnen und Übungsleiter der
Leistungssportvereine noch nicht eingerechnet.
Die Hauptverantwortung für den Leistungssport liegt bei Bund und Land. Dennoch hat sich die Stadt
Leipzig in der finanziellen Sportförderung zur Unterstützung des Nachwuchsleistungssports und des
Olympiastützpunkts Leipzig bekannt. Diese Projektförderung bedarf entsprechend den Ausführungen
im Kapitel Leistungssport einer noch stärkeren Konzentration auf den Nachwuchsleistungssport.
Entsprechend der damaligen Prioritätensetzung wurde somit das Ziel einer noch stärkeren Konzen­
tration und Förderung des Nachwuchsleistungssports verfolgt und erfüllt. Überwiegend floss die
­P rojektförderung der Schwerpunktsportarten in den Nachwuchsleistungssport.
Hauptziel der städtischen Sportförderung war und ist die besondere Unterstützung des Kinder- und
Jugendsports sowie der ehrenamtlichen Sportarbeit. Für diese beiden Kriterien wurden jährlich durch­
schnittlich circa 40 bis 45 Prozent des Gesamtetats der Sportfördermittel ausgereicht. Im Jahr 2007
waren das bei einem Gesamtetat von 1.434.142 Euro für die Kinder- und Jugendarbeit 264.430 Euro und
für die Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleiter 365.835 Euro. Das
entspricht 43,9 Prozent der Gesamtausgaben.
Quelle: Stadtsportbund
Leipzig e. V.
Mit der Fertigstellung der ARENA LEIPZIG und des Zentralstadions verbesserten sich die Vorausset­
zungen für die Einwerbung von internationalen und nationalen Sportgroßveranstaltungen gravierend.
Die Veranstaltungen haben insbesondere den organisierten Freizeit- und Breitensport in der Stadt Leip­
zig positiv beeinflusst. Die Sportvereine wurden in die Sportgroßveranstaltungen in passiver (Zuschau­
erinnen und Zuschauer) oder auch aktiver Rolle (Kampfrichterinnen und Kampfrichter, Helferinnen
und Helfer etc.) eingebunden und konnten somit die Veranstaltungen aktiv miterleben und mitgestal­
ten.
Die Investitionsförderung der Sportvereine war ein weiterer Hauptschwerpunkt in der städtischen
Sportförderung. Die Stadt Leipzig hat im Zeitraum 2000 bis 2008 fast 3,2 Millionen Euro Fördermittel
bereitgestellt und an die antragstellenden Vereine projektkonkret ausgereicht. Im Jahr 2006 wurden
einmalig 50.000 Euro für das FIFA WM Projekt Green Goal bereitgestellt.
Fördermaßnahmen
Übersicht über den Anteil von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen
Jahr
Tabelle 5
Die verstärkte Förderung ausgewählter Sportgroßveranstaltungen war und ist ebenfalls ein erklärtes
Ziel der Stadt, welches in der Sportförderungsrichtlinie Berücksichtigung fand.
2000
2002
2005
2006
2007
a) Institutionelle Förderung
Die institutionelle Förderung von Leipziger Sportvereinen ist an spezielle Voraussetzungen gebunden:
2008
Vereinsmitglieder
gesamt
62.278
61.328
69.524
69.254
72.088
74.532
Vereinsmitglieder im Kindes- und Jugendalter
20.316
19.174
19.380
19.718
20.004
20.025
Kinder- und Jugendanteil
in Prozent
32,6 %
31,3 %
27,9 %
28,5 %
27,7 %
26,9 %
Zur statistischen Bewertung der Informationen in den Tabellen 6 und 7 ist anzumerken, dass es auf­
grund der demografischen Entwicklung einen Rückgang bei Kindern und Jugendlichen insgesamt und
somit auch in Sportvereinen gibt. Die seit 1996 wieder ansteigenden Geburtenzahlen schlagen sich
noch nicht ausreichend in den Vereinsmitgliedschaften nieder (aktives Sporttreiben im Verein beginnt
mit circa 6 Jahren).
Allerdings ist der Anteil von Vereinsmitgliedern in der bedeutungsvollen Altersgruppe 7 bis 14 Jahre
im Verhältnis zur Gesamtpopulation von Kindern und Jugendlichen in Leipzig kontinuierlich gestiegen
und beträgt heute weit über 40 Prozent.
Ein weiterer Schwerpunkt war und ist auch 2008 die besondere Förderung des Behindertensports. Im
Einzelnen erfolgte das durch die Maßnahmen:
•
•
•
•
erhöhter Zuschuss für ehrenamtlich tätige Übungsleiterinnen und Übungsleiter (jährlich
230 € pro Übungsleiterin oder -leiter statt 205 €);
erhöhter Zuschuss für jedes behinderte Vereinsmitglied im Kindes- beziehungsweise Ju­
gendalter (25 € pro Kind beziehungsweise Jugendlichem im Jahr statt 15 €);
Sport- und Jubiläumsveranstaltungen wurden mit erhöhter Priorität gefördert, wenn sie der
Integration und dem Nachteilsausgleich Behinderter dienten;
bei Reisekosten und Sportgeräten fanden und finden die Belange der behinderten Sportle­
rinnen und Sportler besondere Berücksichtigung.
Sportprogramm Leipzig 2015
•
•
•
•
Die Vereine müssen mehr als 100 Mitglieder haben und einen Kinder- und Jugendanteil
von mindestens 10 Prozent am Gesamtmitgliederbestand nachweisen. Vereine können auch
noch bei einer Mitgliederzahl zwischen 50 und 100 gefördert werden, wenn sie über einen
Kinder- und Jugendanteil von mindestens 50 Prozent am Gesamtmitgliederbestand verfü­
gen.
Die Vereine mit besonderen Aufgaben im leistungssportlichen Bereich entsprechend der
sportpolitischen Schwerpunktsetzung sowie im Senioren- beziehungsweise Behinderten­
bereich können in begründeten Fällen gefördert werden, auch wenn die in Punkt 1 genann­
ten Voraussetzungen nicht vorliegen.
Die Vereine erheben einen durchschnittlichen Mindestmitgliedsbeitrag von 5 Euro für Er­
wachsene und 3 Euro für Kinder und Jugendliche pro Monat.
Die Vereine wenden die Regelungen des Leipzig-Passes beziehungsweise des FamilienPasses der Stadt Leipzig auf Eintrittsgelder zu Sportveranstaltungen und die Mitgliedsbei­
träge im Sportverein an.
Grundlage für die Mitgliederzahlen bildet die zu Beginn des Förderjahres beim Stadtsportbund Leip­
zig e. V. fällige Bestandserhebung. Für neu im Stadtsportbund Leipzig e. V. aufgenommene Vereine
beginnt die Förderfähigkeit erst im Folgejahr. Ausgenommen sind förderfähige Fusionen, Zusammen­
schlüsse und Anschlüsse von Vereinen.
Auf dem Wege der institutionellen Förderung wurden an Sportvereine für den satzungsmäßigen Zweck
(Förderung des Sports) folgende Zuschüsse auf Antrag gewährt:
Zuschüsse für die Kinder- und Jugendarbeit
Für jedes beim Stadtsportbund Leipzig e. V. gemeldete Vereinsmitglied im Kinder- und Jugendbereich
ist ein Zuschuss (15 €) gezahlt worden. Für Kinder und Jugendliche im Behindertenbereich wurde bei
entsprechendem Nachweis eine Zuschusserhöhung (25 €) gewährt.
Sportprogramm Leipzig 2015
35
34
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Übersicht über die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit durch die Stadt Leipzig
Etat/Jahr
Ist 2000
Gesamt­zuschuss
für Kinder- und
Jugendarbeit
Quelle: Amt für Sport
Ist 2005
Ist 2006
Ist 2007
Plan 2008
358.720,63 €
269.735,00 €
262.245,00 €
261.680,00 €
264.430,00 €
265.000,00 €
19.988
17.810
17.411
17.381
17.598
circa 17.660
Anzahl der geförderten Kinder und
Jugendlichen
Tabelle 6
Ist 2002
Die jährlichen Schwankungen der Zuschusshöhen im Kinder- und Jugendsport widerspiegeln Schwan­
kungen in der demografischen Bevölkerungsentwicklung, die sich unmittelbar auf die absolute Mitglie­
derzahl der Kinder und Jugendlichen in den Vereinen auswirkten.
Eine positive Abweichung in den Zuschusshöhen gab es im Jahr 2000. Statt jährlich pauschal 15 Euro
pro Kind und Jugendlichem wurden 20 Euro ausgereicht.
Zuschüsse für ehrenamtlich tätige Übungsleiterinnen und Übungsleiter
Für ehrenamtlich tätige Übungsleiterinnen und Übungsleiter wurden gemäß eines sportartspezifischen
Teilerschlüssels Zuschüsse gewährt, wenn die Übungsleiterin, der Übungsleiter im Besitz einer gülti­
gen Lizenz beziehungsweise eines Zertifikats sowie eines gültigen Vertrags mit dem jeweiligen Verein
waren. Für Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Behindertenbereich wurde bei entsprechendem
Nachweis eine Zuschusserhöhung vorgenommen. Voraussetzung war, dass der Verein mindestens zehn
Prozent Eigenmittel einsetzt. Der Einsatz von Drittmitteln (Landessportbund Sachsen e. V.) durfte
nicht als Eigenanteil ausgewiesen werden.
Ist 2000
Gesamt­zuschuss
für ehrenamtliche
Übungsleiter/innen
Quelle: Amt für Sport
Ist 2002
435.007,13 €
Anzahl der
geförderten
Übungsleiter/innen
Ist 2005
386.980,00 €
Ist 2006
339.427,50 €
Ist 2007
359.010,00 €
1.937
1.589
1.812
188.725,39 €
Ist 2002
163.736,00 €
Ist 2005
129.850,54 €
Ist 2006
117.865,50 €
Ist 2007
91.708,58 €
Plan 2008
103.000,00 €
Tabelle 8
Quelle: Amt für Sport
Bei den Fahrtkostenzuschüssen resultierten die Budgetschwankungen aus den mit dem Punkt- und
Wettspielbetrieb verbundenen Regelungen über Auf- beziehungsweise Abstieg und den dadurch ver­
änderten Wegstrecken zu den Pflichtspielen. Dass die Zuwendungen von Jahr zu Jahr stark differieren,
begründet sich auch aus den unterschiedlichen Höhen der Kilometerpauschale entsprechend der aktu­
ellen kommunalen Haushaltslage.
Die Bezuschussung erfolgt nach vorheriger Antragstellung in folgenden Teilbereichen:
1. Teilbereich
Bezuschusst werden können unter leistungssportlichen Aspekten außerhalb der bestätigten Schwerpunktsportarten die Teilnahmen an/am
•
•
•
•
•
•
Deutschen Meisterschaften,
Süddeutschen, Mitteldeutschen, Südostdeutschen beziehungsweise Ostdeutschen Meister­
schaften,
Landesmeisterschaften des Freistaats Sachsen,
Punktspielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga und
Regionalligen (im Erwachsenenbereich und nur, wenn sie über den Rahmen des Regie­
rungsbezirkes hinausgehen und sich in der Wertigkeit unmittelbar der 2. Bundesliga an­
schließen) sowie
wichtigen Wettkämpfen in anerkannten Partnerstädten Leipzigs.
Plan 2008
365.835,00 €
368.000,00 €
1.824
circa 1.835
* Im Jahr 2000 wurden auch Übungsleiterinnen und -leiter ohne Lizenz gefördert. Ab 2002 nur noch lizenzierte
Übungsleiterinnen und -leiter.
Es bleibt den Vereinen weiterhin freigestellt, wen sie für die konkrete Tätigkeit (Einsatzdauer, Grup­
penstärke usw.) als Übungsleiterin oder Übungsleiter auszahlen und in welcher Höhe. Voraussetzung
ist, dass die Mittel zweckgebunden für die Übungsleitertätigkeit eingesetzt werden und ein gültiger
Vertrag zwischen Verein und Übungsleiterin oder Übungsleiter existiert.
Zuschüsse für Fahrtkosten
Vereine beziehungsweise Einzelsportlerinnen und -sportler, die an Meisterschaftswettbewerben inner­
halb Deutschlands teilnahmen, schwerpunktmäßig in den olympischen Sportarten beziehungsweise im
Nachwuchsbereich, konnten entsprechend der Anreiseart Zuschüsse für Fahrtkosten erhalten. Der Spit­
zenverband in der entsprechenden Sportart musste jedoch Mitglied im Deutschen Olympischen Sport­
bund sein. Der jeweilige Höchstbetrag pro Person und Verein sowie die förderwürdigen Wettkämpfe
wurden unter Beachtung des Besserstellungsverbots in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel
jährlich neu festgelegt. Wettkämpfe der Masters/Veteranen wurden nicht gefördert.
Sportprogramm Leipzig 2015
Ist 2000
Gesamtzuschuss
für Fahrtkosten
Für alle weiteren Teilnahmen, insbesondere auch für sämtliche Qualifikations- und Pokalwettbewerbe,
werden keine Zuschüsse gewährt. Sonderanträge können nur in begründeten Ausnahmefällen gestellt
und bewilligt werden.
3.214*
Übersicht über die Förderung von Fahrtkosten durch die Stadt Leipzig
Etat/Jahr
Übersicht über die Förderung der ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter durch die Stadt Leipzig:
Etat/Jahr
Tabelle 7
2. Teilbereich
Vereine, deren Fahrtkosten im direkten Zusammenhang mit Fahrten zu allen Punktspielen beziehungs­
weise Punktekämpfen wie beispielsweise der Sachsenliga oder der Oberliga im Nachwuchsbereich
(Kinder und Jugendliche) stehen, werden im Rahmen der institutionellen Förderung zweckgebunden
pauschal bezuschusst.
3. Teilbereich
Für Vereine mit bestätigten Projekten im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport in den Schwerpunkt­
sportarten erfolgt die Bezuschussung für die Fahrtkosten im Rahmen der Projektförderung.
Zuschüsse für die Anmietung Sportstätten Dritter
Im Interesse eines ordnungsgemäßen Übungs- und Wettkampf betriebs wurden bei der Anmietung von
Sporteinrichtungen anderer Eigentümer (Dritter) Zuschüsse gewährt. Der Zuschuss beschränkte sich
auf sportlich genutzte Räume beziehungsweise Flächen, deren Anmietung für die Ausübung des Ver­
einssports der jeweiligen Sportart unumgänglich war.
Sportprogramm Leipzig 2015
37
36
3. Sportentwicklungsplanung
Übersicht über die Förderung von Mietkosten durch die Stadt Leipzig
Etat/Jahr
Tabelle 9
3. Sportentwicklungsplanung
Ist 2000
Gesamtzuschuss für
Mietkosten
Quelle: Amt für Sport
Ist 2002
54.053,80 €
Ist 2005
68.530,00 €
Ist 2006
123.265,00 €*
Ist 2007
72.425,00 €
Sonstige Fördermöglichkeiten – Fusionen und mitgliederstarke Vereine
Plan 2008
56.590,00 €
68.000,00 €
* Erhöhung durch einmalige Unterstützung Eishockey – Messehalle 6 und Fußball – Bruno-Plache-Stadion
Anteilig bezuschusst werden nur noch Mietobjekte der Universität Leipzig, die Zuschüsse für die An­
mietung der ARENA durch Sportvereine sowie ausgewählte Vereine, die aufgrund der Sportartspezifik,
durch Schließung beziehungsweise Renovierung von Schulturnhallen oder wegen Kapazitätsengpässen
beziehungsweise Umbaumaßnahmen (Nordanlage) auf andere Objekte ausweichen müssen. Deutlich
gekürzt werden mussten die Zuschüsse für die Anmietung bei privaten Anbietern für die Sportarten
Tanzen beziehungsweise Kegeln. Die anteilige Förderung von Schwimmflächen wurde ab 2008 in die
Mietzuschüsse aufgenommen.
Der Stadtsportbund Leipzig e. V. (SSB) und seine Sportjugend als Dachorganisation der eingetragenen
und gemeinnützigen Sportvereine der Stadt Leipzig konnten für ihre Vereinsarbeit und den Geschäfts­
betrieb eine Förderung erhalten. Dem Stadtsportbund Leipzig e. V. und seiner Sportjugend wurden
auch Fördermittel für Sportveranstaltungen gewährt, wenn diese im Interesse der Stadt lagen. Die
dafür von der Stadt getätigten Zuschüsse sind in den Beträgen für Sportveranstaltungen und offene
Angebote der Vereine summiert.
Übersicht über die Förderung des Stadtsportbunds durch die Stadt Leipzig
Etat/Jahr
Tabelle 10
Ist 2000
Gesamtzuschuss
für den SSB
Quelle: Amt für Sport
32.722,68 €
Ist 2002
31.000,00 €
Ist 2005
31.000,00 €
Ist 2006
31.000,00 €
Übersicht über die Förderung von Fusionen und mitgliederstarken Vereinen durch
die Stadt Leipzig
Etat/Jahr
Gesamtzuschuss für
Fusionen und mitgliederstarke Vereine
Ist 2007
33.000,00 €
33.000,00 €
Übersicht über die Förderung von Sportgeräten durch die Stadt Leipzig
Quelle: Amt für Sport
Ist 2000
Gesamtzuschuss
für Sportgeräte
52.444,47 €
Ist 2002
36.965,00 €
Ist 2005
33.673,00 €
Ist 2006
17.880,00 €
Ist 2007
Plan 2008
Tabelle 12
0,00 €*
0,00 €*
0,00 €*
1.000,00 €
3.000,00 €
3.000,00 €
Quelle: Amt für Sport
Nachfolgend sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Projektförderung dargestellt:
Ist 2007
16.775,00 €
•
•
Die Maßnahme muss zeitlich begrenzt sein und darf grundsätzlich erst nach Bekanntgabe
des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Es sind konkrete Zielvereinbarungen mit den antragstellenden Vereinen für das jeweilige
Förderjahr zu treffen.
Die Bezuschussung erfolgt in der Regel über eine Festbetragsfinanzierung. Für Projekte
im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport wird die Zuschusshöhe anhand der inhaltlichen
Zielstellung auf einen Höchstbetrag festgelegt.
Profisport wird grundsätzlich nicht gefördert.
Auf dem Weg der Projektförderung wurden an Sportvereine für den satzungsmäßigen Zweck (Förde­
rung des Sports) folgende Zuschüsse gewährt:
Plan 2008
20.000,00 €
Wie bereits seit dem Jahr 2006 praktiziert, werden Ersatzbeschaffung beziehungsweise Reparatur von
Ausstattungsgegenständen und Pflegegeräten, die die Pachtobjekte der Stadt Leipzig betreffen, nicht
mehr über die Sportförderung gefördert, sondern im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten über die
Kostenbeteiligung der Stadt für die Pflege und Betreibung der Pachtobjekte gemäß Pachtvertrag § 10
eingeordnet.
Sportprogramm Leipzig 2015
Ist 2006
b) Projektförderung
•
Unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wurden in Ausnahmefäl­
len nach Abstimmung mit dem Amt für Sport Neuanschaffungen beziehungsweise Reparaturen von
hochwertigen Sport- beziehungsweise Pflegegeräten bezuschusst, die für die Aufrechterhaltung des
Trainings- und Wettkampf betriebs notwendig waren.
Etat/Jahr
Ist 2005
Bis 2002 wurden auch finanzielle Zuschüsse für Geschäftsstellen von Stadtfachverbänden (2000:
39.280 €, 2002: 21.254 €) und für spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche im Rahmen der
Sportsozialarbeit ausgereicht (2000: 29.898 €, 2002: 13.521 €). Beides wurde ab 2003 eingestellt. Die
inhaltliche Arbeit der Sportfachverbände wurde aber weiterhin gefördert (Veranstaltungen, Sportge­
räte etc.).
Plan 2008
Sonstige Fördermöglichkeiten – Sportgeräte
Tabelle 11
Ist 2002
Eingestellte Fördermöglichkeiten
•
Ist 2000
* In den Jahren 2000-2005 wurden keine Anträge gestellt.
Zuschüsse für den Stadtsportbund Leipzig e. V./Sportjugend
Vereinen mit einer Größe von über 1.000 Mitgliedern konnte ein jährlicher Zuschuss bis zu 5.000 Euro
gewährt werden. Voraussetzung war, dass diese Mitgliederstärke mindestens seit drei Jahren besteht.
Bei Zusammenschluss beziehungsweise Anschluss von Vereinen, die nicht aus der Abspaltung von
anderen Vereinen hervorgehen, konnte ein einmaliger Zuschuss gewährt werden. Bedingung war, dass
der neu entstandene Verein mindestens 250 Mitglieder hat und seinen ursprünglichen Mitgliederbe­
stand um mindestens ein Viertel der ursprünglichen Größe erhöhte.
Projekte im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport – Fahrtkosten für die Projekte
Die gezielte Förderung des Leistungssports unter besonderer Berücksichtigung des Nachwuchsleis­
tungssports konzentrierte sich auf die sportpolitische Schwerpunktsetzung bestätigter Sportarten. Die­
se Bestätigung war abhängig von der Leistungsentwicklung der jeweiligen Sportart und wurde jährlich
neu festgelegt. In der überwiegenden Anzahl der Maßnahmen wurden Personalausgaben gefördert.
Grundsätzlich nicht gefördert wurden Einzelsportlerinnen und -sportler sowie Mannschaften, die ihren
Sport berufsmäßig ausüben (Profisport).
Sportprogramm Leipzig 2015
39
38
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Übersicht über die Förderung von Projekten im Nachwuchsleistungs- und ­Spitzensport
durch die Stadt Leipzig
Übersicht über die Förderung von Sportveranstaltungen durch die Stadt Leipzig
Etat/Jahr
Etat/Jahr
Tabelle 13
Quelle: Amt für Sport
Ist 2000
Gesamtzuschuss
für Projekte im
Nachwuchsleistungs- und
Spitzensport
144.462,45 €
Ist 2002
287.700,00 €
Ist 2005
Ist 2006
316.500,00 €
331.777,50 €
Ist 2007
Plan 2008
309.418,00 €
300.000,00 €
Die gezielte Förderung des Leistungssports/Nachwuchsleistungssports konzentrierte sich im Jahr 2008
als Abschluss des Olympiazyklus auf die Einzelsportarten:
•
•
•
•
•
Judo
Kanurennsport
Kanuslalom
Kunstturnen (weiblich)
Leichtathletik
•
•
•
•
Ringen Rudern Schwimmen Wasserspringen
Basketball (weiblich)
Fußball (männlich) Handball (weiblich) Hockey (weiblich)
Volleyball (männlich)
Sportveranstaltungen und offene Angebote der Vereine
Gefördert wurden in erster Linie Sportveranstaltungen, die zum Ziel haben, den Sport in seiner Ge­
samtheit weiter zu beleben und als positiven Imagefaktor erlebbar zu machen. Das waren schwerpunkt­
mäßig nationale und internationale Wettbewerbe mit Meisterschaftscharakter, der sportliche Teil von
Vereinsjubiläen (50, 75, 100 Jahre und alle weiteren 25 Jahre), Pokalwettbewerbe auf Bundesebene,
Turniere im Kinder- und Jugendbereich, Sportfeste und Projekte mit integrativem Charakter im Be­
hindertensport, Sportbegegnungen mit anerkannten Partnerstädten sowie traditionelle Sportfeste, die
sowohl der Entwicklung der jeweiligen Sportart als auch der Mitgliedergewinnung dienten. Gefördert
wurden auch Sportveranstaltungen, die durch anerkannte Leipziger Fachverbände organisiert wurden.
Sportprogramm Leipzig 2015
Ist 2005
Ist 2006
Ist 2007
Plan 2008
157.333,61 €
155.746,00 €
203.752,25 €
34.969,00 €*
137.704,00 €
137.000,00 €
Anzahl der geförderten Veranstaltungen
123
73
81
84
80
circa 87
Tabelle 14
Quelle: Amt für Sport
* Eingliederung von Sportveranstaltungen in das Rahmenprogramm der FIFA WM 2006TM mit separater Haushaltsstelle
Weiterhin werden ausgewählte Projekte, die offene Angebote in sozialen Brennpunkten der Stadt Leip­
zig beinhalten, beziehungsweise Projekte, die sich nachhaltig dem Problem der zunehmenden Gewalt­
bereitschaft unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Integration ausländischer
Mitbürgerinnen und -bürger in das Vereinsleben widmen, gefördert.
Ehrungen
Jährlich wurden erfolgreiche Spitzensportlerinnen und -sportler, Vereine und Persönlichkeiten geehrt,
die sich um den Leistungssport in der Stadt Leipzig verdient gemacht haben. Die Auszeichnungen und
Ehrungen erfolgen differenziert für die nachstehend aufgeführten Erfolge:
•
•
•
•
•
•
Den gemeinsam vom Olympiastützpunkt Leipzig e. V., dem Stadtsportbund Leipzig e. V. und dem Amt
für Sport vorgeschlagenen und vom Fachausschuss Sport bestätigten Summen liegt eine im Jahr 2006
entwickelte Matrix zugrunde. In diese sind eine Basisförderung, der Betreuungsstatus (Stützpunktsys­
tem), die sportlichen Leistungen im Erwachsenen- beziehungsweise im Nachwuchsbereich, die Kader­
struktur (Kader A bis C) sowie ein kommunalpolitischer Aspekt als Bewertungskriterien eingeflossen
(vgl. Kapitel Leistungssport).
Pro Sportart (außer Fußball) wurde jeweils nur ein Antrag bestätigt. Dazu gab es im Vorfeld der An­
tragstellung Abstimmungsberatungen mit dem Olympiastützpunkt Leipzig e. V., dem Stadtsportbund
Leipzig e. V., dem Landessportbund Sachsen e. V., den Fachverbänden und den infrage kommenden
Vereinen. Die in den Gesprächen festgelegten Anforderungen sind Voraussetzung für eine Förderung.
Ist 2002
Gesamtzuschuss
für Sportveranstaltungen und
offene Angebote
der Vereine
sowie in den Mannschaftssportarten:
•
•
•
•
•
Ist 2000
Olympische Spiele (Plätze 1 bis 6),
Weltmeisterschaften (Plätze 1 bis 3),
Europameisterschaften (Plätze 1 bis 3),
Weltcup (Platz 1),
Deutsche Meisterschaften Einzel/Mannschaft (Platz 1),
Verdienste um den Leipziger Sport (Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und -lei­
ter, Funktionärinnen und Funktionäre).
Übersicht über die Förderung von Ehrungen erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler, Vereine und Persönlichkeiten durch die Stadt Leipzig
Etat/Jahr
Ist 2000
Gesamtzuschuss
für Ehrungen
18.557,23 €
Ist 2002
Ist 2005
0,00 €
7.102,75 €
Ist 2006
4.789,06 €
Ist 2007
5.881,62 €
Plan 2008
3.000,00 €
Tabelle 15
Quelle: Amt für Sport
Olympiastützpunkt Leipzig e. V.
Der Olympiastützpunkt Leipzig e. V. (OSP) sichert gemeinsam mit Land, Bund und dem Deutschen
Olympischen Sportbund die finanzielle Deckung für den Leistungs- und Spitzensport vor Ort. Die
Stadt Leipzig hat sich ebenfalls zum Leistungssport bekannt. Deshalb wurden und werden Zuschüsse
für zivildienstleistende Kaderathletinnen und -athleten sowie für Personalkosten (Trainermischfinan­
zierung) gewährt und an den Olympiastützpunkt Leipzig e. V. ausgereicht.
Sportprogramm Leipzig 2015
41
40
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Übersicht über die Förderung des Olympiastützpunkts Leipzig e. V. durch die Stadt
Leipzig
Etat/Jahr
Tabelle 16
Ist 2000
Gesamtzuschuss
für den OSP
Quelle: Amt für Sport
Ist 2002
127.822,97 €
152.800,00 €
Ist 2005
152.800,00 €
Ist 2006
152.800,00 €
Ist 2007
Plan 2008
152.800,00 €
152.800,00 €
Sportgroßveranstaltungen/Sonderveranstaltungen
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kann die Stadt Leipzig fördern:
•
•
•
die Bewerbung und Ausrichtung von Deutschen Meisterschaften und bedeutenden interna­
tionalen Sportgroßveranstaltungen wie Welt- und Europameisterschaften,
die anlässlich nationaler und internationaler Sportveranstaltungen von der Stadt Leipzig
durchgeführten traditionellen Empfänge für Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie
Offizielle der Mannschaften und Verbände,
Kongresse und Symposien mit engem Bezug zum Sport und erheblicher internationaler
Bedeutung.
Übersicht über die Förderung von Sportgroßveranstaltungen durch die Stadt Leipzig
Etat/Jahr
Tabelle 17
Ist 2000
Gesamtzuschuss
für Sportgroßveranstaltungen
Quelle: Amt für Sport
0,00 € *
Ist 2002
0,00 € *
Ist 2005**
3.100.300,00 €
Ist 2006
120.000,00 €
Ist 2007
322.600,00 €
Arbeitsleistungen können mit einer Stundenvergütung von höchstens 8 Euro in Ansatz gebracht wer­
den. Die Art und Weise der Erbringung oder Bereitstellung sind anhand der Vorhabensplanung konkret
darzustellen und auszuweisen. Es müssen grundsätzlich gemeinnützige Ziele verfolgt werden. Zuwen­
dungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. In der Regel soll die Zuwendung der Stadt
jedoch 30 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigen, wenn für dasselbe Vorhaben gleichzeitig eine
Zuwendung aus Mitteln des Landes beziehungsweise durch Eigenmittel gewährt wurde. Bemessungs­
grundlage für die Höhe der Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben des Antragstellers
(Drittelfinanzierung).
Weitere Modalitäten der Umsetzung sowie konkrete finanzielle Untersetzungen und Festlegungen
werden durch die Handlungsrichtlinie des Amts für Sport geregelt, die jährlich aktualisiert wird. Die
investive Förderung bezieht sich einerseits auf die Förderung von Baumaßnahmen (unbewegliches An­
lagevermögen) sowie auf die Förderung von beweglichem Anlagevermögen, das unmittelbar der Spor­
tausübung dient.
Die Förderung von Investitionsvorhaben erweist sich als ökonomisch sinnvoll und gesellschaftlich pro­
duktiv, da sowohl die Ver­eine mit eigenen finanziellen Mitteln und Arbeitsleistungen sowie teilweise
das Land und der Bund mit finanziellen Mitteln in einem nicht unerheblichen Umfang zur Wertschöp­
fung an kommunalem Eigentum beitragen, welche allein durch die Stadt Leipzig nicht erreicht werden
könnte.
Übersicht über die Bauförderung durch die Stadt Leipzig
Etat/Jahr
Plan 2008
185.000,00 €
Übersicht beinhaltet sowohl Projektfördermittel als auch finanzielle Serviceleistungen
Ist 2000
Ist 2002
Ist 2005
Gesamtzuschuss
für die Bauförderung
485.727,00 €
279.000,00 €
Anteil Vereine
920.478,00 €
Anteil Land
539.737,00 €
1.945.943,00 €
gesamt
Ist 2006
Plan 2007
Plan 2008
213.600,00 €
254.965,00 €
355.000,00 €
355.000,00 €
467.531,00 €
133.763,00 €
287.841,00 €
430.351,00 €
329.047,00 €
887.911,00 €
334.609,00 €
262.517,00 €
412.654,00 €
366.919,00 €
1.634.442,00 €
681.972,00 €
805.323,00 €
1.147.085,00 €
1.050.966,00 €
* 2000 und 2002 noch kein eigener Etat für Sportgroßveranstaltungen; ** FIFA-Confederations-Cup im Fußball und
Weltmeisterschaften im Fechten wurden finanziell über den Haushalt der Stadt/des Amts abgewickelt.
Detaillierte Aussagen zur den Sportgroßveranstaltungen sind im gleichnamigen Kapitel dieses Pro­
gramms zu finden.
Förderung von baulichen Investitionen (Bauförderung)
Voraussetzungen für eine Bauförderung
Bei freiwilligen Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen, die sich nicht aus Vermieterbeziehungsweise Verpächterpflichten ergeben, muss der Empfänger auch in finanzieller Hinsicht die
Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der Anlagen bieten. Zuwendungen
für Baumaßnahmen an Vereine dürfen erst bewilligt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und
Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der geförderten Baumaßnahme
sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind. Eine Anfinanzierung von Vorha­
ben, deren Gesamtfinanzierung nicht hinreichend gesichert ist, ist unzulässig. Vorplanungsleistungen
sind aus Eigenmitteln des Empfängers zu erbringen, sie sind jedoch im Rahmen des Gesamtprojekts
förderfähig.
Für das zu fördernde Vorhaben sind die fachliche Kompetenz sowie eine Beteiligung an den Kosten
Voraussetzung. Neben der finanziellen Beteiligung des Zuwendungsempfängers können Eigenmittel
auch als Arbeitsleistungen erbracht werden. Sie dürfen einen Anteil von 20 Prozent des Gesamtauf­
wands nicht übersteigen.
Sportprogramm Leipzig 2015
In den Jahren von 2000 bis 2007 wurden durch die Stadt Leipzig insgesamt 2.450.868 Euro ausgezahlt.
Die Komplementärmittel beliefen sich auf insgesamt 7.248.955 Euro, wobei 3.395.594 Euro von den
Vereinen selbst beigesteuert wurden. Ohne Berücksichtigung der von den Vereinen erbrachten Arbeits­
leistungen ist ein Wertzuwachs an kommunalen Sportanlagen von fast 10 Millionen Euro entstanden.
Tabelle 18
Quelle: Amt für Sport
Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wurde eine neue Sportfördermittelrichtlinie des Landes (Beschluss
Dezember 2007) erlassen, die nicht unerheblichen Einfluss auf die Finanzierung der einzelnen Vorha­
ben hat. Aufkommende Schwierigkeiten und Probleme, die infolge des vom Regierungspräsidium Leip­
zig an die Sächsische Auf baubank abgegebenen Fördermittelverfahrens des Landes entstanden sind,
erforderten insbesondere im Einführungsjahr eine noch bessere und frühzeitigere Kommunikation mit
den anderen Fördermittelgebern.
Zusammenfassung der Fördermaßnahmen
Der bisher praktizierte zielgerichtete Einsatz der kommunal verfügbaren Sportfördermittel, einschließ­
lich der Mittel für die baulichen Investitionen, gehört zu den wirkungsvollen Instrumenten der Stadt,
um die Entwicklung des autonom verwalteten Sports im Sinne kommunalpolitischer Ziele beeinflus­
sen zu können. Als besonders wirksam für den organisierten Freizeit- und Breitensport erwiesen sich
förderpolitische Ansätze, die Sportvereine veranlassten, eine attraktive Kinder- und Jugendarbeit zu
leisten, Behinderten und sozial Schwächeren den Zugang in die Vereine zu ermöglichen und ein hohes
Qualifikationsniveau für Übungsleiterinnen und -leiter anzustreben. Die investiven Fördermaßnahmen
für die von den Vereinen betriebenen Sportstätten erwiesen sich ebenfalls als wirksames Förderinst­
rument.
Sportprogramm Leipzig 2015
43
42
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
3.1.4.2.2 Überlassung und Nutzung kommunaler Sportstätten
Die Leipziger Sportvereine sind Träger und Vermittler des sportlichen Lebens in der Stadt. Sie un­
terbreiten der Leipziger Bevölkerung den größten Teil der Angebote zum Sporttreiben und bieten die
Gewähr dafür, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit auch in der sportlichen Betätigung gewähr­
leistet ist. Der Bedarf des Freizeit- und Breitensports nach Übungszeiten in Turn- und Sporthallen kann
von Seiten des Amts für Sport seit längerem nicht mehr abgedeckt werden. Dies betrifft neben quan­
titativen auch qualitative Gesichtspunkte wie die Größe des für die einzelne Sportart erforderlichen
Spielfelds, die Beschaffenheit des Hallenbodens und die Geräteausstattung der Hallen, aber auch die
örtliche Bindung zwischen Standort der Halle und Sitz des Sportvereins.
Daher war es unumgänglich, die vorhandenen Kapazitäten optimal auszunutzen und bestehende Re­
serven zu erschließen.
Um dies zu gewährleisten, arbeitet das Amt für Sport für die Überlassung von Übungszeiten in städ­
tischen Sporthallen nach Kriterien, die sportartspezifische Anforderungen und Bedürfnisse des Leipzi­
ger Sports berücksichtigen. Sie erlauben eine sach- und sportgerechte Verteilung der Hallenzeiten für
Übungszwecke und den Wettkampf betrieb.
Rechtsgrundlagen für die Sportstättenvergabe sind:
•
•
Sportförderungsrichtlinie einschließlich der Sportstättenvergabeordnung der Stadt Leip­
zig, Beschluss der 53. Ratsversammlung Nr. RBIII-1469/03 vom 20. November 2003,
Entgeltregelung für die Nutzung der von der Stadt verwalteten Sportstätten, Beschluss der
42. Ratsversammlung Nr. 905/97 vom 16. Juli 1997.
Die Vergabe von Hallenzeiten erfolgt auf privatrechtlicher Grundlage (Nutzungsvertrag, keine Zuwei­
sung per Bescheid).
Die Größenstruktur der Leipziger Sportvereine hat auch für die Vergabe von Trainingszeiten in Leipzi­
ger Sportanlagen, insbesondere Sporthallen, Auswirkungen. Durch die Vielzahl kleiner Vereine ist die
Nutzung der Trainingszeiten oft wenig effektiv.
Förderschwerpunkte
Die Vergabe von Sportstätten erfolgt auf der Grundlage der Sportstättenvergabeordnung (2003) durch
das Amt für Sport. Nach Antragstellung der Vereine werden Sportstätten für den Trainings- und Wett­
kampf betrieb entsprechend der gültigen Hallenbelegungskriterien zur Verfügung gestellt. Hallenbele­
gungskriterien für die Vergabe von Übungszeiten sind:
•
•
•
•
•
Mindestteilnehmerzahlen pro Übungseinheit,
Übungszeiteinheit,
Leistungsstärke (zum Beispiel Spielklasse/Leistungsklasse),
Sonderregelung für Fußballmannschaften,
Prioritäten bei der Vergabe von Übungseinheiten.
Die Regelung gilt für die Nutzung von Sporthallen in Verwaltung des Amts für Sport sowie für unter­
richtsfreie Zeiten in den vom Schulverwaltungsamt verwalteten Turn- und Sporthallen (in der Regel
wochentags ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden).
Die Bemessungsgrundlagen für die Erhebung des Nutzungsentgelts sowie die Übersicht zum Entgelt
nach Nutzergruppen sind als Anlage A02-3 beigefügt.
Fördermaßnahmen
Das Amt für Sport vergibt auf Antrag Zeiten in den circa 40 Hallen des Amts für Sport und den circa
140 Hallen des Schulverwaltungsamts (für beide: Hallen ab 100 m² Sportfläche). Für letztgenannte Hal­
len erfolgt die Vergabe durch das Amt für Sport (periodische oder terminliche Nutzung) für Wochenta­
ge ab 17.00 Uhr sowie für die Wochenenden und die Ferien. Die Feriennutzung erfolgt in Abstimmung
mit der Schule. Der Umfang der Vergabe von Hallenzeiten beläuft sich derzeit auf 3.981,45 Stunden
periodische und 296,30 Stunden terminliche Nutzung pro Woche.
Mit der Vergabe der Hallenzeiten in der bisherigen Praxis durch das Amt für Sport ist sichergestellt,
dass sportfachliche Prioritäten und die Kriterien für die Vergabe von Hallenzeiten Anwendung fin­
den.
Kontrollen, ob im Einzelfall die tatsächlichen Hallennutzerinnen und -nutzer auch den Vereinen bezie­
hungsweise den Altersgruppen zugehören, denen diese Hallenzeiten zugewiesen wurden, können nur
in den Hallen erfolgen, die in den betreffenden Stunden mit Hallenwarten besetzt sind.
Aus der Übersicht zur Vergabe von Hallenzeiten (siehe Anlage A02-3) geht hervor, dass die Vergabe­
kriterien, die Schwerpunktsetzung und die damit verbundene Förderung des Sports umgesetzt sind.
Priorität hat der Kinder- und Jugendsport mit den Hallensportarten (Handball, Volleyball etc.) sowie
Sportarten mit hohem Mitgliederbestand (Fußball Nachwuchs). Die Kriterien sind zu fast 100 Prozent
erfüllt. Für Fußball im Erwachsenenbereich besteht die Möglichkeit, Hallenzeiten in der Sportschule
Abtnaundorf oder in der Messehalle 7 (Soccer World) anzumieten. Eine leicht auffällige Nutzungsquo­
te durch Fußball im Erwachsenenbereich im Jahr 2006 ist ab dem Winterzyklus 2007/2008 korrigiert
worden.
Die besondere Förderung des Kinder- und Jugendsports wird auch in der Sportstättenvergabe deutlich.
Nicht nur die kostenfreie Nutzung für diesen Sportbereich ist dabei zu sehen, sondern auch die Priorität
bei der Vergabe der Hallenzeiten ab 17.00 Uhr. Darüber hinaus werden auch die Erwachsenensport­
gruppen von Vereinen mit hohem Kinder- und Jugendanteil finanziell entlastet, da die Höhe des zu
zahlenden Nutzungsentgelts im Erwachsenenbereich nach dem prozentualen Kinder- und Jugendanteil
an der Gesamtmitgliederzahl des Vereins berechnet wird.
Übersicht über die Einnahmen aus der Überlassung der städtischen Sporthallen
Etat/Jahr
Detaillierte Aussagen zu den Hallenbelegungskriterien sind in Anlage A02-3 dargestellt.
Folgende Schwerpunkte wurden für die Vergabe von Hallenzeiten angewendet:
•
•
•
Hallensportarten haben Vorrang vor Freiluftsportarten,
Mannschaftssportarten haben Vorrang vor Individualsportarten,
Einordnung von Kinder- und Jugendmannschaften in der Zeit von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr
hat Vorrang vor allen anderen Bereichen (Erwachsene, Senioren).
Für die Nutzung städtischer Sportstätten wird durch das Amt für Sport entsprechend der Entgeltrege­
lung ein Nutzungsentgelt erhoben.
Sportprogramm Leipzig 2015
Gesamt­
einnahmen
Ist 2000
196.495,00 €
Ist 2002
193.818,00 €
Ist 2005
223.798,00 €
Ist 2007
Plan 2008
249.431,00 €
212.000,00 €
Tabelle 19
Quelle: Amt für Sport
Aktuelle Probleme ergeben sich aus bestehenden Nutzungseinschränkungen in kommunalen Sport­
hallen. Über 90 Prozent davon sind zwischen 20 und 120 Jahren alt. Im Stadtgebiet wurden von der
Stadt Leipzig seit 1990, außer der ARENA LEIPZIG, keine neuen Sporthallen gebaut. Moderne spiel­
sportartentaugliche Dreifach-Hallen gibt es im Stadtgebiet Leipzigs erst seit den Eingemeindungen der
Ortschaften Liebertwolkwitz, Engelsdorf und Mölkau.
Sportprogramm Leipzig 2015
45
44
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
In den übrigen un- beziehungsweise teilsanierten Hallen kommt es zu erheblichen Nutzungseinschrän­
kungen insbesondere für Ballsportarten, da diese Hallen kaum beziehungsweise nur teilweise den An­
forderungen der DIN 18 032 für Sporthallen gerecht werden (Prallschutz, ballwurfsichere Decken,
Auslaufflächen neben dem Spielfeld etc.). Alle Einschränkungen wurden im Oktober 2006 in einer
Analyse durch das Schulverwaltungsamt und das Amt für Sport zusammengefasst. Weil über 90 Pro­
zent der Hallen im Bestand der Stadt Leipzig von den Nutzungseinschränkungen betroffen sind, läuft
die schrittweise Beseitigung der DIN-Mängel zunächst in einem beschlossenen 5-Jahres-Programm,
verteilt bis einschließlich 2012.
Zusammenfassung der Fördermaßnahmen
Die bisher praktizierte zielgerichtete Vergabe von Hallenzeiten ist ein weiteres wichtiges Instrument
der Stadt, um die Entwicklung der Sportvereine und Sportfachverbände der Stadt Leipzig wirkungsvoll
zu unterstützen. Für den organisierten Freizeit- und Breitensport haben sich besonders die Hallenbele­
gungskriterien und die Prioritäten bei der Vergabe der Hallenzeiten bewährt. Hervorzuheben ist dabei
der förderpolitische Ansatz, die Sportvereine zu entlasten, die sich insbesondere um eine attraktive
Kinder- und Jugendarbeit verdient machen. Für diese Nutzergruppe ist die Nutzung der kommunalen
Sporthallen kostenfrei.
3.1.4.2.3 Verpachtung von kommunalen Sportanlagen und deren Förderung
Die Verpachtung der Leipziger Sportanlagen an Sportvereine hat in zwei Phasen stattgefunden. Die
erste Phase wurde auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Juni
1992 (RB I-520/92) durchgeführt und hatte die sehr offensive Abgabe einer Vielzahl städtischer Sport­
anlagen mittels langfristiger Pachtverträge (in der Regel 30 Jahre) zu einem symbolischen Pachtzins
von jährlich einer Mark/einem Euro an Leipziger Sportvereine zum Inhalt. In dieser Phase wurden 48,6
Prozent der Sportanlagen, bezogen auf den heutigen Gesamtbestand, verpachtet. Die zweite Phase wur­
de mit dem Sportprogramm 2005 der Stadt Leipzig im Jahr 1997 eingeleitet und hatte die Verpachtung
bisher nicht abgegebener Sportstätten und der durch die Eingemeindung hinzugekommenen Sportanla­
gen zum Inhalt. Insgesamt sind derzeit 81 Prozent der Sportstätten des Amts für Sport verpachtet. Ge­
genwärtig liegt der Schwerpunkt bei der Verpachtung auf Sporthallen, die von interessierten Vereinen
wirtschaftlich solide betrieben werden können und die sportliche Entwicklung des Vereins nachhaltig
befördern.
Darüber hinaus wurden städtische Sportstätten mit ihren Einrichtungen auch Vereinen mit Miet- und
Nutzungsverträgen überlassen.
66
Sportstätten gesamt
56
davon verpachtet
40
20
Grafik 3
Verpachtete Sportstätten in
4
Leipzig – Stand 2008
17
17
19
19
13 13
4
0
Stadien
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportplatzan­
lagen
Sporthallen
Tennis­
anlagen
Wassersportan­ Kegelsportan­
lagen
lagen
Die Stadt Leipzig förderte den Abschluss von Pachtverhältnissen, indem sie sich an den Kosten für die
Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen finanziell beteiligte. Die Kriterien und Ansätze zur Aus­
reichung der Kostenerstattung sind in Anlage A04-3 beigefügt. Insgesamt betrugen die Zuwendungen
an die Sportvereine für Pflege und Unterhaltung der Sportanlagen seit 1992 bis heute annähernd 20
Millionen Euro.
Dennoch erbrachten die Verpachtungen eine erhebliche Kostenersparnis für die Stadt, ohne die es nicht
möglich gewesen wäre, diese Vielzahl an Sportanlagen weiterhin zur Verfügung zu stellen. Durch
das Instrument der kommunalen Kostenbeteiligung konnte die Eigeninitiative und Mitverantwortung
der Sportvereine für den Erhalt beziehungsweise die Sanierung der Sportanlagen spürbar verbessert
werden.
Übersicht über die Pflegekostenbeteiligung der verpachteten Sportanlagen durch die
Stadt Leipzig
Etat/Jahr
Ist 2000
Gesamtzuschuss für die
Pflegekosten
Ist 2002
Ist 2005
Ist 2006
Ist 2007
Plan 2008
Tabelle 20
1.280.000,00 €
1.254.000,00 €
1.235.000,00 €
1.273.850,00 €
1.273.850,00 €
1.310.000,00 €
Quelle: Amt für Sport
Die Stadt Leipzig sicherte durch diese Kostenbeteiligung zur Erhaltung von Sportanlagen zugleich
eine ihrer Pflichtaufgaben ab, wonach gemäß § 23 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen die Kommune
geeignete Sportanlagen für die Ausübung des Schulsports bereitzuhalten hat.
Nennenswerte Schwierigkeiten bei der Realisierung von Pachtverhältnissen traten lediglich hinsichtlich
des Bruno-Plache-Stadions in Probstheida auf, für das der VfB Leipzig e. V. einen Erbbaupachtvertrag
mit der Stadt Leipzig abgeschlossen hatte. Der Verein musste endgültig Insolvenz anmelden. Ähnlich
ging es dem Reitsportverein Stahmeln, der mit seiner Reithalle in Insolvenz gehen musste. Seitdem
verwalten die zuständigen Insolvenzverwalter das Grundvermögen im Auftrag der Gläubiger.
Zusammenfassung der Fördermaßnahmen
Durch den Abschluss von Pachtverhältnissen erhöhte sich die Effizienz in der Bewirtschaftung der
Sportstätten und es wurden Kosten für die Stadt eingespart. Die eingesparten Kosten beinhalten un­
ter anderem die Personalkosten für circa 180 eingesparte Platzmeister auf den Sportplatzanlagen der
Stadt. Eingespart wurden darüber hinaus die nun durch die Pächter aufzubringenden Sachkosten für
die Sportanlagen von circa 8 Millionen Euro pro Jahr. Seit Beginn der Verpachtung im Jahr 1992 be­
deutet dies circa 120 Millionen Euro (abzüglich der bisherigen fast 20 Millionen € Kostenbeteiligung
der Stadt).
Den Vereinen obliegt es, die Instandhaltungsarbeiten einschließlich der Pflege und Unterhaltung der
kommunalen Sportstätten eigenständig zu regeln. Die Stadt Leipzig unterstützt im Rahmen ihrer Mög­
lichkeiten größere Instandsetzungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen an Sportfreiflächen und Gebäu­
den. Dies geschieht in Form der Förderung für investive Maßnahmen.
Die finanziellen Zuschüsse werden jährlich durch den Etat der Stadt Leipzig geregelt und sind mit
der Investitionsförderung des Landes verzahnt. Dabei ist eine Mischfinanzierung Verein/Stadt/Land
anzustreben.
Zu den förderungsfähigen Maßnahmen werden vorrangig Aktivitäten gerechnet, die der Schadensver­
hütung, dem Bestandserhalt und der Modernisierung beziehungsweise der ganzjährigen Betreibung der
Sportstätten dienen.
Sportprogramm Leipzig 2015
47
46
3. Sportentwicklungsplanung
3.1.4.3
3. Sportentwicklungsplanung
Schwerpunkte der Förderung des Freizeit- und Breitensports der Stadt
Leipzig ab 2009
3.1.4.3.1 Freizeit- und Breitensport
Allgemeine Ziele und Kriterien
Der Breitensport der Sportvereine hat im Kinder- und Jugendbereich sowie im Erwachsenenbereich
den organisierten Übungs- und Wettkampf betrieb in den Sportarten zum Inhalt.
Gemeinsam mit den freizeit- und gesundheitssportlichen Betätigungsangeboten verschiedener anderer
Träger (unter anderem Volkshochschule, Krankenkassen) sowie den privatwirtschaftlichen Sportan­
bietern leistet der Freizeit- und Breitensport unter der Zielsetzung des Leitsatzes 2 einen wesentlichen
Beitrag zur sinnvollen Freizeitgestaltung, Gesundheitsvorsorge und sportlichen Selbstverwirklichung
der Bürgerinnen und Bürger.
Darüber hinaus nimmt mit dem wachsenden Ausstattungsgrad an individuellen Sportgeräten und den
Fortschritten im sport- und erholungsrelevanten Infrastrukturangebot der Umfang ungebundener frei­
zeitsportlicher Aktivitäten zu. Das gilt insbesondere für Familien und Jugendgruppen in der selbstge­
stalteten Wochenfreizeit wie auch im Urlaub. In den Erholungsgebieten, den Schwimmbädern, Sauna­
einrichtungen und Freiwasserflächen Leipzigs zeichnet sich diese Tendenz sichtbar ab. Vergleiche dazu
Kapitel: Vereinsungebundener Sport.
Jedoch bleiben auch in Zukunft die organisierten Sportangebote der Vereine die Hauptsäule der sport­
lichen Bewegung. Die Vereine sind die wichtigsten Vermittler für den Freizeit- und Breitensport. Sie
unterbreiten in Leipzig den größten Teil der Angebote zum Sporttreiben (361 Sportvereine, über 80
Sportarten, über 4.200 Übungsleiterinnen und -leiter, über 74.500 Vereinsmitglieder). Für die Nutze­
rinnen und Nutzer stellen sie sich am kostengünstigsten dar und bieten außerdem die Gewähr dafür,
dass die Übungsstunden von ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleitern in geeigneten Sport­
stätten stattfinden.
Sportgruppen und -mannschaften, zielgruppenorientierte Angebote, aber auch zeitweilige Gruppen in
Sportkursen unterstützen die Integration von Bürgerinnen und Bürgern in einen Verein beziehungswei­
se in eine Gruppe (unter anderem Seniorinnen und Senioren, Migrantinnen und Migranten, Behinder­
te). Damit finden die Sporttreibenden im Bereich des Breiten- und Freizeitsports nicht nur körperlichen
Ausgleich durch planvolle Bewegungen, sondern auch soziale Bindungen und Kommunikationsfelder.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass Mannschaftssportarten mit Spiel- und Wettkampf betrieb ausschließlich
in den Sportvereinen angeboten werden. Dies bildet vor allem für Jugendliche einen besonderen An­
reiz.
Deshalb fördert die Stadt auch in Zukunft unter Berücksichtigung Leipziger Traditionen den Freizeitund Breitensport der Vereine, der gemeinsam mit freizeitsportlichen Aktivitätsformen die wichtigste
Säule im Leipziger Sport darstellt.
Freizeit- und Breitensport im Kinder- und Jugendbereich
Mit 20.025 Mitgliedern bilden die Kinder und Jugendlichen die wichtigste Gruppe im Vereinssport
Leipzigs.
Kinder und Jugendliche brauchen für ihre Entwicklung neben spontanen, selbstbestimmten Spiel- und
Sportaktivitäten auch zielgerichtete Impulse durch erlebnisreiche, leistungsfördernde Sportangebote.
Hier erfüllt der Freizeit- und Breitensport der Vereine eine wesentliche Funktion. Er verfügt für Kinder
und Jugendliche über eine große Bandbreite traditioneller Inhalte und Organisationsformen, bietet aber
zunehmend auch moderne, trendbestimmte Aktivitätsformen an. Ziel sollte es dabei sein, Anregungen
für ein lebenslanges Sporttreiben zu geben und die Entfaltung von Talenten zu fördern.
Sportprogramm Leipzig 2015
Die gesellschaftliche Kraft der Sportvereine beflügelt auch die Integration. Die Angebote der Sportver­
eine sind offen und für jeden Interessenten zugänglich. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
benötigen ein positiv wirkendes Lebensumfeld, das sie fördert und fordert. Hier kann der Sport für
Kinder und Jugendliche Orientierungshilfe sein und einen wertvollen Beitrag leisten. Die vorhandenen
Sportstätten sind daher so zu gestalten, dass sie sich stärker an den Bedürfnissen von Kindern und
Jugendlichen orientieren. Alle Breitensportangebote für Kinder und Jugendliche sollen allerdings auch
eine vielseitige körperliche und sportliche Grundausbildung sichern, um Interessen für einen Wechsel
aus dem Breitensport in den leistungsorientierten Sport zu wecken.
Die Stadt fördert entsprechend dem Leitsatz 1 als Hauptschwerpunkt alle Bemühungen der Sportverei­
ne, die auf die Schaffung kostengünstiger, inhaltlich hochwertiger und organisatorisch zweckmäßiger
Sportangebote für Kinder und Jugendliche gerichtet sind.
Im Kapitel Sport und Bewegungsförderung in Kindertagesstätten und Schulen sind weitere Aussagen
für diesen Bereich getroffen.
Freizeit- und Breitensport im Erwachsenenbereich
Die erwachsenen Freizeit- und Breitensportlerinnen und -sportler (18-60 Jahre) bilden in Leipzig mit
38.131 Mitgliedern die größte Gruppe im Vereinssport. Hinzu kommen noch mehrere tausend Freizeit­
sportlerinnen und -sportler, die nicht in einem Verein organisiert sind. Die Ansprüche dieses Personen­
kreises an die inhaltliche und organisatorische Flexibilität der Sportangebote sowie an die Qualität der
Sportstätten wachsen. Weitere Ausführungen dazu erfolgen im Kapitel: Vereinsungebundener Sport.
Gleichermaßen wachsen im Breitensport der Elterngeneration die Ansprüche an die Zielgruppenspe­
zifik der Sportangebote. So gewinnen Sportmöglichkeiten für Singles, Alleinerziehende, generell für
Frauen, Familien und Ältere an Bedeutung. Ein generationsübergreifender Ansatz bei den Sportange­
boten ist möglich und notwendig.
Die Förderung des Breitensports der Erwachsenen durch die Stadt soll sich gemäß dem Leitsatz 2 be­
sonders auf qualitative Aspekte des Sportangebots und der Sportstätten richten und soll insbesondere
differenzierte, zielgruppenspezifische Sportangebote für sozial Benachteiligte, Menschen mit Behin­
derungen sowie Migrantinnen und Migranten unterstützen.
Freizeit- und Breitensport im Seniorenbereich
Mit 16.376 Seniorensportlerinnen und -sportlern (ab 60 Jahre) bildet dieser Personenkreis auch auf­
grund der demografischen Entwicklung eine stetig wachsende Gruppe im freizeit- und breitensportli­
chen Vereinssport in Leipzig.
Im Breitensport der Senioren gewinnt die soziale Komponente gegenüber den sportlichen Zielen an Be­
deutung. Für viele Seniorinnen und Senioren bedeutet der Aufenthalt im Sportverein sozialen Kontakt
und Begegnung mit Gleichgesinnten. Der sozialen Isolation und der damit verbundenen Vereinsamung
kann entgegengewirkt werden. Die Seniorinnen und Senioren identifizieren sich mit ihrem Verein und
mobilisieren bei entsprechender Unterstützung bemerkenswerte Initiativen zur Schaffung und Pflege
von Sporteinrichtungen. Durch die Übernahme von Vereinsaufgaben lassen sich für viele Ältere sinn­
volle Aufgabenfelder schaffen.
Viele Seniorinnen und Senioren pflegen heute eine aktive Lebenseinstellung. Dabei werden besonders
gymnastische Bewegungsformen und allgemein Ausdauersportarten (Wandern, Nordic Walking etc.)
stark nachgefragt. Insgesamt nimmt aber das Interesse am Breitensport mit zunehmendem Alter ab
und geht hin zum Freizeit- und Gesundheitssport. Ziel ist es dabei, außerhalb des Wettkampfsports die
körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Sportprogramm Leipzig 2015
49
48
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Allerdings wächst mit zunehmendem Lebensalter die Hemmschwelle für eine Hinwendung zum Sport.
Der Zugang Älterer zum Sport erfolgt leichter, wenn die sportlichen Komponenten mit kulturellen und
geselligen Freizeitaktivitäten in altersgerechter Umgebung verknüpft sind. Die Stadt fördert zukünftig
gemäß dem Leitsatz 2 vor allem die Vereine, die auch aufgrund der demografischen Entwicklung in
Stadtteilen Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren und altersgerechte Sportangebote bezie­
hungsweise Projekte schaffen, insbesondere für Unterstützungsbedürftige aus der wachsenden Gruppe
der Seniorinnen und Senioren.
Zusammenfassung
Gemäß den Leitsätzen 1 und 2 dieses Programms liegt im organisierten Freizeit- und Breitensport auch
in Zukunft der Hauptschwerpunkt bei der Sportentwicklung und Sportförderung auf den Kindern und
Jugendlichen. Darüber hinaus sollen auch „Projekte für sozial Benachteiligte, ... für Migrantinnen und
Migranten sowie für Unterstützungsbedürftige aus der wachsenden Gruppe der Seniorinnen und Seni­
oren besonders gefördert“ (Leitsatz 2) werden. Bei der Anpassung und Überarbeitung der Sportförde­
rungsrichtlinie der Stadt Leipzig auf der Grundlage der Schwerpunktsetzung dieses Sportprogramms
ist eine entsprechende Projektförderung nach den oben genannten Gesichtspunkten aufzunehmen.
Für die weitere Entwicklung des Freizeit- und Breitensports im Verein ist die Verbesserung der Rah­
menbedingungen, insbesondere der Sportstätten, eine unverzichtbare Voraussetzung. Vor diesem Hin­
tergrund sind die vorhandenen Sportanlagen zu sanieren und dort, wo erhebliche Fehlbedarfe und gro­
ße Entwicklungspotenziale bestehen, neue Anlagen zu bauen.
3.1.4.3.2 Behindertensport
Als Behindertensport bezeichnet man die aktive körperliche (sportliche) Betätigung von behinderten
Menschen in Gruppen unter Anleitung spezifisch ausgebildeter Übungsleiterinnen und Übungsleiter
in Verbindung mit beziehungsweise auf der Grundlage von ärztlichen Empfehlungen. Dabei wird zwi­
schen sportlichen Angeboten für geistig Behinderte und körperlich Behinderte sowie dem Rehabilitati­
onssport (Bewegungsformen zur körperlichen Wiederherstellung) unterschieden.
Jeder Mensch, der von Geburt an geistig oder körperlich behindert ist oder später einen nachhaltig
bleibenden Schaden erleidet, sollte zu einer eigenen Lebensorientierung finden beziehungsweise ge­
führt werden, mögliche soziale Isolierungen überwinden und noch vorhandene körperliche und geisti­
ge Möglichkeiten in angemessener Weise entwickeln können. Sportliche Betätigung kann dabei echte
Lebenshilfe sein.
Ziel des Behindertensports ist es, möglichst allen interessierten Behinderten entsprechend ihres in­
dividuellen Behinderungsgrades und ihrer Motivation angemessene Betätigungsfelder anzubieten.
Die verschiedenen Formen der geistigen oder körperlichen Behinderung bedingen stark differenzierte
Sportangebote mit teilweise erheblichen Unterschieden in der technischen Ausstattung der Sportstät­
ten und personellen Anforderungen hinsichtlich fachlicher Qualifikation und sozialer Kompetenz. Die
Praxis hat auch in Leipzig bereits interessante Varianten der Integration von Behindertensportlerinnen
und -sportlern in die üblichen Übungs- und Wettkampfformen vorzuweisen.
Bei der Sportausübung Behinderter ist zu unterscheiden zwischen dem
•
•
Behindertensport als Breiten- und Leistungssport, der zum Teil als Wettkampfsport auf
internationaler Ebene betrieben wird und
dem Sport im Rahmen der Rehabilitation, Gesundheitsvorsorge und Freizeitgestaltung.
Sportprogramm Leipzig 2015
Auch im Behindertensport gilt den Kindern und Jugendlichen das Hauptaugenmerk. Um den zum Teil
sehr hohen Aufwand für behindertengerechte Sportangebote bewältigen zu können, sind die Sportver­
eine auf die enge Kooperation mit den öffentlichen und privaten Organisationen, Gremien und Hilfs­
organisationen für Behinderte angewiesen. Die Bewältigung dieser Aufgabe erfordert auch die Unter­
stützung der Sportvereine untereinander.
Dem Behindertensport wird mit dem Sportprogramm 2015 für die Stadt Leipzig eine hohe Priorität
eingeräumt. Damit der Behindertensport seine gesellschaftliche Funktion wahrnehmen kann, werden
folgende Maßnahmen ergriffen:
•
•
•
•
Bei der Sanierung und Rekonstruktion von Sportstätten sind Nutzungsvoraussetzungen für
Behinderte zu berücksichtigen.
Die Ausbildung fachlich geeigneter und hochqualifizierter Übungsleiterinnen und -leiter
von besonderen Sportgruppen ist zu sichern.
Die Angebote der Sportvereine tragen nach Möglichkeit den verschiedenen Formen der
Behinderung einschließlich behinderungsspezifischer Wettbewerbe Rechnung.
Die Vereine sind anzuregen und zu ermutigen, gemeinsames Üben von Behinderten und
Nichtbehinderten in ihren Sportgruppen zu ermöglichen.
Zusammenfassung
Entsprechend dem Leitsatz 2 wird ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Projekten für be­
hinderte Menschen gelegt, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich. Bei der Anpassung und Über­
arbeitung der Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig auf der Grundlage der Schwerpunktsetzung
dieses Sportprogramms ist eine entsprechende Projektförderung für den Freizeit- und Breitensport von
Behinderten auch für die Integration von Behinderten in Nichtbehinderten-Sportgruppen aufzuneh­
men.
Bei der Sanierung und dem Neubau von Sportanlagen sind die Nutzungsvoraussetzungen für Behin­
derte zu berücksichtigen.
3.1.4.3.3 Sportartspezifische Darstellung von Entwicklungspotenzialen im
­Freizeit- und Breitensport
In der Stadt Leipzig sind zurzeit 74.532 Bürgerinnen und Bürger in 361 Sportvereinen des Stadtsport­
bunds Leipzig e. V. organisiert. Damit ist seit der Verabschiedung und Umsetzung des Sportprogramms
2005 für die Stadt Leipzig die Anzahl der Vereine um 117 und die Anzahl der organisierten Sporttrei­
benden um 21.368 angestiegen.
Der überwiegende Anteil der organisierten Sportlerinnen und Sportler betreibt dabei in 82 Sportarten
Freizeit- und Breitensport. Die Minderheit betreibt Leistungssport.
1997
Vereine
Mitglieder
2002
2007
2008
244
311
352
361
53.164
61.328
72.088
74.532
Tabelle 21
Quelle: Stadtsportbund
Leipzig e. V.
Der Organisationsgrad ist von 1997 bis 2007 von 11,91 Prozent auf 14,15 Prozent gestiegen – bei einem
gleichzeitigen deutlichen Anstieg der Leipziger Bevölkerung.
Sportprogramm Leipzig 2015
51
50
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Die Prognose des Stadtsportbunds Leipzig e. V. (SSB) zur Mitgliederentwicklung geht von einem wei­
teren Anstieg bis auf fast 80.000 Mitglieder im Jahr 2015 aus.
Jahr
1997
2002
Mitglieder im
SSB
Tabelle 22
Quelle: Stadtsportbund
Leipzig e. V., Amt für Statistik
und Wahlen
2007
2009
2012
2015
53.164
61.328
72.088
74.630
77.215
79.905
Einwohner/innen
446.491
494.795
509.500
515.300
522.300
527.200
Organisationsgrad
11,91 %
12,39 %
14,15 %
14,48 %
14,78 %
15,16 %
527.200
522.300
515.300
509.500
446.491
Grafik 4
Mitglieder in Sportvereinen im
Bezug auf die Einwohnerinnen
und Einwohner
74.630
72.088
61.328
53.164
79.905
77.215
2002
2007
2009
2012
Mitglieder im SSB
2015
Einwohner/-innen
Die pauschale Darstellung der Mitglieder- und Vereinszunahme sagt nichts darüber aus, wie sich diese
Entwicklung zusammensetzt und zukünftig darstellt. Vor diesem Hintergrund ist eine tiefere Betrach­
tung der einzelnen Sportarten notwendig, um so genaue Angaben zur Sportstättenentwicklungspla­
nung vornehmen zu können. Im Folgenden werden die am häufigsten nachgefragten Sportarten des
Freizeit- und Breitensports genauer betrachtet. Die Angaben in den Spalten 2009, 2012 und 2015 sind
prognostizierte Zahlen.
1.
Tabelle 23
Leipzig e. V.
Sportarten
2002
2002
Vereine
Spielsportarten
Spielsportarten
Die Sportspiele Basketball, Fußball, Hockey, Handball, Tennis und Volleyball sind nachfolgend als
Spielsportarten zusammengefasst:
Quelle: Stadtsportbund
2007
Mitglieder
2007
Vereine
2009
Mitglieder
2012
Mitglieder
2015
Mitglieder
Mitglieder
19.118
206
19.119
19.250
19.475
19.775
Basketball
11
424
11
606
600
575
575
-
Fußball
75
10.324
77
10.501
10.700
10.900
11.100
+
Handball
27
2.214
24
2.109
2.200
2.300
2.300
+
Hockey
5
794
5
782
750
700
700
-
Tennis
22
2.695
18
2.226
2.100
2.000
2.000
-
Volleyball
64
2.667
71
2.895
2.900
3.000
3.100
+
Handball
Handball wird von 2.109 Mitgliedern betrieben. Von den 24 Vereinen haben 17 Nachwuchsmannschaf­
ten mit insgesamt 893 Kindern und Jugendlichen (42,3 %).
Dem Handballsport wird im Geltungszeitraum des Sportprogramms eine weitere positive Mitglieder­
entwicklung prognostiziert, wobei derzeit einer weiteren Ausdehnung dieser Sportart die fehlenden
Hallen mit Spielmöglichkeiten im Weg stehen.
Hockey
Leipzig ist eine traditionelle Hochburg im Hockeysport Deutschlands. Hockey wird von 782 Spiele­
rinnen und Spielern, davon 268 Kindern und Jugendlichen (34,3 %), in fünf Vereinen gespielt. Der
Hockeysport ist in der Gunst der Sporttreibenden leicht gesunken und das, obwohl mehrere hochka­
rätige internationale Hockeysportveranstaltungen (Hallen WM, EM) in den letzten Jahren in Leipzig
stattfanden. Es wird eingeschätzt, dass bis zum Jahr 2015 die Mitgliederzahlen leicht sinken werden.
Ein Bedarf an zusätzlichen Sportstätten besteht nur in der Mitnutzung von Spielsporthallen im Winter
(Hallensaison).
Prognose
204
Sportprogramm Leipzig 2015
Bei der Sportart Basketball war in den Jahren 1997 bis 2007 ein Mitgliederzuwachs von 183 Spiele­
rinnen und Spielern auf heute 606 zu verzeichnen. 38 Prozent aller Mitglieder sind Kinder und Ju­
gendliche. 1997 waren es noch knapp 60 Prozent. Aufgrund der derzeitigen Spielsporthallensituation
(nur zwei basketballtaugliche Wettkampfhallen in Leipzig) ist ein weiterer Mitgliederzuwachs nicht zu
erwarten.
Basketball wird sich in den nächsten Jahren bei den Mitgliederzahlen auf dem derzeit erreichten Niveau
bewegen.
Fußball
0
1997
Basketball
Der mit Abstand größte Stadtfachverband Fußball hat zurzeit in 77 Vereinen/Abteilungen 10.501 aktive
Fußballspielerinnen und -spieler. Davon sind 43 Prozent Kinder und Jugendliche. Fußball hat von der
FIFA WM 2006 im eigenen Land mit dem Spielort Leipzig partizipiert und seinen Ruf als beliebteste
Sportart weiter gestärkt. Fußball wird auch in Zukunft eine positive Mitgliederentwicklung, auch ge­
tragen vom positiven Trend im Frauenfußball, vorausgesagt. Von 2003 bis heute hat sich die Zahl der
fußballspielenden Mädchen und Frauen in Leipzig verdoppelt (derzeit circa 720). Mit der Ansiedlung
des sächsischen Mädchen- und Frauen-Fußball-Leistungszentrums im Jahr 2007 in Leipzig wird sich
diese positive Entwicklung quantitativ und qualitativ fortsetzen.
In der Betrachtung der Entwicklungspotenziale wird eingeschätzt, dass die quantitative Sportfläche für
Fußball gegenwärtig und zukünftig insgesamt ausreicht. Die Qualität der Anlagen muss zum Beispiel
durch den Bau von ganzjährig nutzbaren Trainingsplätzen mit Allwetterbelag (Kunstrasenplätze) ver­
bessert werden. Für die Mitnutzung von Spielsporthallen in den Wintermonaten besteht ein erheblicher
Bedarf.
Mitglieder in Sportvereinen im Bezug auf die Einwohner/-innen
494.795
Tennis
Der Tennissport wird in 18 Sportvereinen/Abteilungen von 2.226 Vereinsmitgliedern betrieben. 562
Kinder und Jugendliche (25,2 %) spielen zurzeit Tennis. Es wird eingeschätzt, dass Tennis dem bun­
desweiten Abwärtstrend folgt. Seit 1997 (2.941 Tennisspielerinnen und -spieler) gibt es auch in den
Leipziger Tennisabteilungen einen deutlichen Mitgliederrückgang (2002: 2.695, 2007: 2.226).
Ein zusätzlicher Bedarf an Tennisanlagen (Frei- und Hallenplätzen) besteht nicht.
Volleyball
Im Volleyballsport engagieren sich gegenwärtig 2.895 Leipzigerinnen und Leipziger in 71 Vereinen.
Nur 14 Vereine haben Nachwuchsmannschaften mit 610 Kindern und Jugendlichen (21,1 %). Der Sport­
Sportprogramm Leipzig 2015
53
52
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
art Volleyball wird eine weitere positive Mitgliederentwicklung vorausgesagt, wobei derzeit einer wei­
teren Ausdehnung dieser Sportart die fehlenden Hallen mit Spielmöglichkeiten im Weg stehen.
2.
Allgemeine Sportgruppen/Gesundheitssport/Rehabilitationssport
Die Sportbereiche Allgemeine Sportgruppen, Gesundheitssport, Rehabilitationssport und die Sportart
Walken sind unter dem Sammelbegriff Allgemeine Sportgruppen zusammengefasst.
Sportarten
2002
2002
2007
2007
2009
2012
2015
Vereine
Mitglieder
Vereine
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Die noch relativ junge Bewegungsform Walken/Nordic Walking wird in Leipzig bereits von elf Verei­
nen mit derzeit 566 Mitgliedern angeboten. Nur 25 Mitglieder sind Kinder und Jugendliche (4,4 %). Vor
dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der gesundheitsfördernden Bewegungsstruktur
des Walkens wird dieser Sportart ebenfalls ein weiterer Mitgliederzuwachs vorausgesagt. Der Bedarf
an Sportflächenkapazität (geeignete Strecken mit Beschilderung) steigt ebenfalls an.
3.
Prognose
Allgemeine
Sportgruppen
53
8.000
115
14.638
15.200
15.900
16.700
Allgemeine
Sportgruppen
53
8.000
68
5.414
5.000
5.000
5.000
Ο
Gesundheitssport
14
4.499
4.600
5.000
5.500
+
Rehabilitationssport
22
4.159
5.000
5.250
5.500
+
Walken/
Nordic Walking
11
566
600
650
700
Sportarten
+
Quelle: Stadtsportbund
Leipzig e. V.
Allgemeine Sportgruppen
Ab 2005 werden Rehabilitations- und Gesundheitssport einzeln erfasst. Deshalb hat sich die Zahl der
Sportreibenden in den Allgemeinen Sportgruppen verringert. Derzeit sind 5.414 Mitglieder in 68 All­
gemeinen Sportgruppen aktiv, darunter 1.304 Kinder und Jugendliche (24,1 %). Im Geltungszeitraum
des Sportprogramms wird hier ein durchschnittlicher Mitgliederbestand von 5.000 prognostiziert. Der
Bedarf an Sportflächenkapazität wird auf dem bisherigen Niveau bleiben.
Gesundheitssport
Gesundheitssport, welcher insbesondere die Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung beinhal­
tet, wird von 14 Sportvereinen mit 4.499 Mitgliedern angeboten. 27 Mitglieder sind Kinder und Jugend­
liche (0,6 %). Entsprechend der demografischen Entwicklung wird auch dem Gesundheitssport eine
kontinuierlich steigende Mitgliederentwicklung prognostiziert. Der Bedarf an Hallenflächenkapazität
steigt ebenfalls erheblich an.
Rehabilitationssport
Rehabilitationssport unterscheidet sich vom allgemeinen und Behindertensport dadurch, dass er ärzt­
lich verordnet wird, in Übungsgruppen mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleiterinnen und -leitern
sowie mit ärztlicher Betreuung stattfindet und im Allgemeinen für einen beschränkten Zeitraum durch­
geführt wird, solange es erforderlich ist, körperliche Defizite durch Krankheit und/oder Behinderung
so weit auszugleichen, dass weitere Übungen in Eigenverantwortung durchgeführt werden können.
Der Rehabilitationssport wird grundsätzlich über gemeinnützige Vereine abgebildet. In Leipzig wird
Rehabilitationssport von 22 Vereinen mit 4.159 Mitgliedern durchgeführt. 49 Mitglieder sind Kinder
und Jugendliche (1,2 %). Aufgrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Nutzung
des Sports zur Gesundung beziehungsweise Wiederherstellung wird diesem Sportbereich eine kon­
tinuierlich steigende Mitgliederentwicklung vorausgesagt. Damit einhergehend steigt der Bedarf an
Hallenkapazität erheblich an.
Sportprogramm Leipzig 2015
2002
2002
2007
2007
2009
2012
2015
Vereine
Mitglieder
Vereine
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Turn- und Gymnastikdisziplinen
Rehabilitations- und Gesundheitssport separat erfasst wurden.
Turn- und Gymnastikdisziplinen
Die Sportarten Aerobic, Gymnastik, Popgymnastik, Rhythmische Sportgymnastik, Sportakrobatik
und Turnen sind unter dem Begriff Turn- und Gymnastikdisziplinen zusammengefasst. Die Turn- und
Gymnastikvereine/-abteilungen sind die drittstärkste Gruppe nach den Spielsportarten und den Allge­
meinen Sportgruppen.
Auffällig bei dieser Sportartengruppe ist, dass die Sportarten Rhythmische Sportgymnastik, Sport­
akrobatik und Turnen vor allem von Kindern und Jugendlichen betrieben werden und die Sportarten
Aerobic, Gymnastik und Popgymnastik vor allem von Erwachsenen, insbesondere von Seniorinnen
und Senioren.
Anmerkung: Der Rückgang der Mitglieder in Allgemeinen Sportgruppen lässt sich dadurch erklären, dass ab 2005
Tabelle 24
Walken/Nordic Walking
126
6.085
130
6.858
7.250
7.850
8.430
Aerobic
10
271
17
715
900
1.100
1.200
+
Gymnastik
64
3.120
66
3.651
3.800
4.100
4.500
+
Popgymnastik
25
1.102
21
678
700
700
750
+
5
284
4
203
200
200
180
Rhythmische
Sportgymnastik
Sportakrobatik
Turnen
6
305
5
338
350
350
350
Ο
1.003
17
1.273
1.300
1.400
1.450
+
Aerobic
Tabelle 25
Quelle: Stadtsportbund
Leipzig e. V.
Gymnastik
Von allen Turn- und Gymnastikdisziplinen ist Gymnastik die mit dem größten Erwachsenen- bezie­
hungsweise Seniorenanteil. Über 90 Prozent der 3.651 Sporttreibenden in dieser Sportart sind Erwach­
sene/Senioren. Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der zunehmenden Vielfalt und Aktu­
alität der Angebote (zum Beispiel Gesundheitsförderung) wird dieser Sportart in relativ kurzer Zeit ein
erheblicher Mitgliederzuwachs prognostiziert.
Vor diesem Hintergrund wird im Bestand allgemeiner Sporthallen der Bedarf an Hallenfläche mit qua­
lifizierter sportartgerechter Ausstattung für die allgemeine Gymnastik erheblich zunehmen.
-
16
In 17 Vereinen/Abteilungen betreiben derzeit 715 Mitglieder Aerobic. Fast 14 Prozent sind Kinder und
Jugendliche. Der Sportart wird im Geltungszeitraum des Sportprogramms ein erheblicher Mitglieder­
zuwachs vorausgesagt. Der Bedarf an Hallenfläche für diese Sportart wird erheblich zunehmen.
Prognose
Popgymnastik
Popgymnastik wird in 21 Vereinen und von 678 Mitgliedern betrieben, davon sind 57 Kinder und Ju­
gendliche (8,4 %). Dieser gymnastischen Bewegungsform wird ein kontinuierlicher Mitgliederanstieg
Sportprogramm Leipzig 2015
55
54
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
vorausgesagt. Auch für diese Sportart gilt, dass der Bedarf an allgemeiner Hallenfläche zunehmen
wird.
Rhythmische Sportgymnastik
Rhythmische Sportgymnastik wird in Leipzig von vier Vereinen mit 203 Mitgliedern betrieben. Über
40 Prozent sind Kinder und Jugendliche. Die Vereins- und Mitgliederentwicklung in der Rhythmi­
schen Sportgymnastik wird voraussichtlich im Geltungszeitraum des Sportprogramms leicht sinken.
Mit dem Erhalt der bestehenden Gymnastikflächen in den vorhandenen Spezialsporthallen (Leplaystra­
ße, Lauchstädter Straße und Jahnallee [Universität Leipzig]) können das Training und der allgemeine
Wettkampfsport der Vereine abgesichert werden.
Sportakrobatik
In der Sportakrobatik engagieren sich gegenwärtig 338 Leipzigerinnen und Leipziger in fünf Vereinen.
60 Prozent sind Kinder und Jugendliche. Es wird eingeschätzt, dass sich die Vereins- und Mitglieder­
entwicklung in der Akrobatik auf bestehendem Niveau stabilisieren wird. Ein Bedarf an zusätzlichen
Spezialsporthallen für das Training und den Wettkampfsport der Vereine besteht nicht.
Turnen
17 Vereine/Abteilungen betreuen derzeit 1.273 Mitglieder, davon sind 67 Prozent Kinder und Jugendli­
che. Dem Turnen wird, wie der Gymnastik, ein deutlicher Mitgliederanstieg prognostiziert. Ein Bedarf
an zusätzlichen Spezialsporthallen für Turnen über den Bestand hinaus besteht nicht.
4.
Schwimmsportdisziplinen
Die Sportarten Schwimmen/Flossenschwimmen, Synchronschwimmen, Wasserball, Wasserspringen
und Tauchsport sind unter dem Terminus Schwimmsportdisziplinen zusammengefasst, wobei Schwim­
men mit seinen Mitgliederzahlen erheblich herausragt. Die gegenwärtig 5.998 Schwimmsportlerinnen
und -sportler dieser Fachdisziplinen sind in 43 Abteilungen organisiert.
Sportarten
2002
2002
2007
2007
2009
2012
2015
Vereine
Mitglieder
Vereine
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Prognose
Synchronschwimmen
Synchronschwimmen wird in einem Verein von 26 Mitgliedern betrieben, davon sind 15 Kinder und
Jugendliche (57,7 %). Dieser anspruchsvollen Bewegungsform im Wasser wird ein Mitgliederbestand
auf dem derzeitigen Niveau bis zum Jahr 2015 prognostiziert. Der Bedarf an Hallenwasserfläche für
diese Sportart bleibt konstant.
Tauchsport
Sechs Vereine mit 461 Mitgliedern bieten in Leipzig Tauchsport an. Aufgrund der hohen Anforderun­
gen an die körperlichen Fähigkeiten und die kostenintensive Ausrüstung wird diese Sportart vor allem
von Erwachsenen (88,0 %) ausgeübt. Wegen der Attraktivität dieser Sportart wird dem Tauchsport eine
kontinuierliche Mitgliederentwicklung vorausgesagt. Der Bedarf an Sportfläche ist durch die vorhan­
denen Schwimmhallen und insbesondere auch durch die entstandene Seenlandschaft in und um Leipzig
vollständig gedeckt.
Wasserball
Zwei Vereine/Abteilungen betreuen derzeit 139 Wasserballsportlerinnen und -sportler, davon sind 50
Prozent Kinder und Jugendliche. Im Geltungszeitraum des Sportprogramms wird Wasserball ein Mit­
gliederbestand auf derzeitigem Niveau beziehungsweise sogar ein leichter Rückgang vorausgesagt. Der
Bedarf an Hallenwasserfläche für diese Sportart bleibt ebenfalls konstant.
Wasserspringen
Diese sehr spezielle und trainingsaufwändige Sportart wird in Leipzig von zwei Vereinen mit 95 Mit­
gliedern angeboten. Davon sind 73 Kinder und Jugendliche (76,8 %). Der Sportart Wasserspringen wird
bis zum Jahr 2015 ein Mitgliederbestand etwa auf derzeitigem Niveau prognostiziert. Die vorhandenen
Trainingsmöglichkeiten in der Sprunghalle Mainzer Straße (Universität Leipzig) sind ausreichend.
5.
Unter dem Sammelbegriff asiatische Kampfsportarten werden die Sportarten Karate, Taekwondo,
Kickboxen, Aikido und Ju-Jutsu betrachtet und bewertet.
Sportarten
Schwimmsportdisziplinen
40
5.370
43
5.998
6.160
6.210
6.355
Schwimmen
29
4.618
33
5.384
5.500
5.550
5.650
Synchronschwimmen
1
37
1
26
30
30
25
Tauchsport
6
461
5
354
400
400
Wasserball
2
73
2
139
130
Wasserspringen
2
181
2
95
100
Tabelle 26
Leipzig e. V.
2002
2007
2007
2009
2012
2015
Mitglieder
Vereine
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Prognose
Kampfsportarten
56
3.608
60
3.595
3.640
3.705
3.860
Ο
asiatischer
Kampfsport
30
1.682
41
2.046
2.170
2.285
2.450
+
450
+
Boxen
5
288
4
190
170
170
170
-
130
130
Ο
Fechten
2
204
1
152
130
130
120
-
100
100
Ο
Judo
16
1.165
11
978
950
900
900
Ο
3
269
3
229
220
220
220
Ο
Schwimmen/Flossenschwimmen
Schwimmen wird von allen Altersbereichen nachgefragt. Von den 5.384 Schwimmsportlerinnen und
-sportlern sind 50 Prozent Kinder und Jugendliche. Dem Schwimmen wird ein kontinuierlicher Mit­
gliederanstieg auch aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der zunehmenden Attraktivität
der Angebote (zum Beispiel im Bereich Gesundheitsförderung) vorausgesagt. Der Bedarf an Hallen­
wasserfläche für Schwimmen wird leicht ansteigen.
Sportprogramm Leipzig 2015
2002
Vereine
+
Ringen
Quelle: Stadtsportbund
Kampfsportarten
Asiatische Kampfsportarten
Tabelle 27
Den asiatischen Kampfsportarten wird aufgrund von Aktualität und Vielfalt insgesamt eine positi­
ve Entwicklung prognostiziert, die zum Anwachsen der Mitgliederzahlen und Vereine führen wird.
Sind es heute noch 2.046 asiatische Kampfsportlerinnen und -sportler, wovon 70 Prozent Kinder und
Jugendliche sind, werden es 2015 etwa 2.450 sein. Betrachtet man dabei die einzelnen Sportarten
Quelle: Stadtsportbund
Leipzig e.V.
Sportprogramm Leipzig 2015
57
56
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
g­ enauer, ist festzustellen, dass die prognostizierte Mitgliederentwicklung insbesondere bei Taekwon­
do und Kickboxen gesehen wird. Die anderen Sportarten werden auf dem bisherigen Niveau bleiben.
Damit einhergehend steigt der Bedarf an Hallenkapazität, insbesondere für die Kinder- und Jugend­
sportgruppen an.
Boxen
Vier Vereine/Abteilungen betreuen derzeit 190 Mitglieder, davon sind 61 Jugendliche (32,1 %). Der
Sportart wird bis 2009 ein leichter Rückgang und im Folgenden das Halten des Mitgliederniveaus
vorausgesagt. Voraussetzung dafür ist die Beibehaltung der gegenwärtigen stationären Trainingsstät­
ten (Sportforum, Kulturfabrik Connewitz, Boxhalle Jahnallee [Universität Leipzig]). Die Einrichtung
einer stationären Wettkampfstätte würde die Entwicklung stimulieren.
Fechten
Fechten wird in einem Verein von 152 Mitgliedern betrieben, davon sind 70 Kinder und Jugendliche
(46,0 %). Bei Gewährleistung der zwei stationären Trainingsstätten im Sportforum kann der Bestand
der Sportart für Leipzig langfristig gesichert werden. Bei der Mitgliederentwicklung wird der Sportart
ein leichter Rückgang prognostiziert.
Judo
Von allen Kampfsportarten ist Judo diejenige mit dem größten Kinder- und Jugendanteil. Fast drei
Viertel der 978 Judokas sind Kinder und Jugendliche. Damit wirkt sich bei dieser Sportart die de­
mografische Entwicklung besonders negativ aus. Trotzdem wird Judo auch in Zukunft den heutigen
Mitgliederbestand in etwa halten können. Mit der Fertigstellung der Judohalle auf der Nordanlage des
Sportforums besteht im Geltungszeitraum des Sportprogramms kein weiterer Bedarf an zusätzlicher
Sportfläche für Judo.
Ringen
Ringen wird in Leipzig von drei Vereinen mit 229 Mitgliedern betrieben. Davon sind 80 Kinder und
Jugendliche (34,9 %). Die Entwicklung der Sportart Ringen wird sich auf der Basis bereits bestehen­
der Vereine und etwa konstanter Mitgliederzahlen mit einer eindeutigen Positionierung zu stationären
Trainingsstätten vollziehen. Für die sportliche Entwicklung im Ringen sind Erhalt und Sanierung der
Ringerhallen in der Sporthalle Leplaystraße von ausschlaggebender Bedeutung.
6.
Tabelle 28
Leipzig e. V.
Sportarten
Kanufahren wird von allen Altersklassen zunehmend nachgefragt. Von den 1.009 Kanutinnen und Ka­
nuten sind 41 Prozent Kinder und Jugendliche. Dem Kanusport wird ein kontinuierlicher Mitglieder­
anstieg auch aufgrund der neu entstandenen Gewässer in und um Leipzig vorausgesagt. Zur Gewähr­
leistung des Sportbetriebs sind die vorhandenen Anlagen quantitativ ausreichend, müssen aber saniert
und modernisiert werden.
Vier Vereine mit 402 Mitgliedern bieten in Leipzig Rudern an. 27 Prozent der Mitglieder sind Kinder
und Jugendliche. Dem Rudern wird im Geltungszeitraum des Sportprogramms ein Mitgliederstand auf
dem derzeitigen Niveau prognostiziert. Zur Gewährleistung des Sportbetriebs sind die vorhandenen
Anlagen ausreichend, müssen aber saniert und modernisiert werden.
2002
2007
2007
2009
2012
2015
Vereine
Mitglieder
Vereine
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Segelsport wird in Leipzig von fünf Vereinen betrieben. Von den 357 Mitgliedern sind 58 Kinder und
Jugendliche (16,2 %). Aufgrund der neu entstandenen Seen am Rand von Leipzig wird dem Segelsport
ein kontinuierlicher Mitgliederzuwachs vorausgesagt. Für eine quantitative und qualitative Bereiche­
rung des Wassersportangebots kann auch die im Südraum von Leipzig entstandene Gewässergruppe,
insbesondere der Zwenkauer See, genutzt werden.
20
1.683
22
1.835
2.020
2.190
2.390
Kanu
11
886
12
1.009
1.150
1.200
1.400
+
Rudern
3
408
4
402
400
420
420
+
Segeln
5
318
5
357
400
500
500
+
Seesport
1
71
1
67
70
70
70
Ο
Seesport
Ein Verein betreut derzeit die 67 Seesportlerinnen und Seesportler, ein Drittel davon sind Kinder und
Jugendliche. Im Geltungszeitraum des Sportprogramms wird dem Seesport ein Mitgliederbestand auf
derzeitigem Niveau prognostiziert. Zur Gewährleistung des Sportbetriebs ist vorerst die befristet ge­
nehmigte Anlage am Elsterstausee/Cospudener See ausreichend. Perspektivisch muss eine Umsiedlung
an den Zwenkauer See erfolgen. Dabei sollten Synergieeffekte genutzt werden, indem sich die Sportle­
rinnen und Sportler den Segelvereinen organisatorisch oder zumindest funktional anschließen.
7.
Behinderten- und Versehrtensport/Gehörlosensport
Sportart
Prognose
Wasserfahrsportarten
Segeln
Wasserfahrsportarten
2002
Rudern
Die Sportarten Kanu (Kanuslalom, Kanurennsport, Kanuwandern), Rudern, Segeln/Windsurfen und
Seesport sind unter dem Begriff Wasserfahrsportarten zusammengefasst.
Quelle: Stadtsportbund
Kanu
2002
2002
2007
2007
2009
2012
2015
Vereine
Mitglieder
Vereine
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Prognose
Behindertensport
18
2.073
13
1.942
1.970
1.970
1.970
Behindertenund Versehrtensport
17
1.874
12
1.776
1.800
1.800
1.800
Ο
Gehörlosensport
1
199
1
166
170
170
170
Ο
Behinderten- und Versehrtensport
Tabelle 29
In 12 Vereinen sind 1.776 Behinderten- und Versehrtensportlerinnen und -sportler aktiv. 7,5 Prozent
sind Kinder und Jugendliche. Die Prognose der Mitgliederentwicklung geht von einer Fortschreibung
auf dem bisherigen Niveau aus. Der Bedarf an qualitativ hochwertigen Sportflächen wird steigen. Der
quantitative Bedarf wird in etwa gleichbleiben.
Quelle: Stadtsportbund
Leipzig e. V.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
59
58
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Gehörlosensport
11.
Aufgrund ihrer Kommunikationsprobleme betreiben Gehörlose Sport am liebsten in der Gemeinschaft
gleichartig Betroffener in eigenen Vereinen. In Leipzig existiert zurzeit ein Verein mit 166 Mitgliedern.
Bis zum Jahr 2015 wird ein Mitgliederstand auf gleichem Niveau vorausgesagt. Der Bedarf an Sportflä­
chen wird auf dem derzeitigen Stand bleiben.
Auswahl weiterer Sportarten
Abschließend wurde ein Auswahl von bisher nicht genannten Sportarten mit der jeweiligen Mitglieder­
prognose in einer Übersichtstabelle zusammengefasst, um auch für diese Sportarten Aussagen für die
Sportstättenentwicklungsplanung zu treffen.
Sportarten
8.
Sportart
2002
2002
2007
2007
2009
2012
2015
Vereine
Mitglieder
Vereine
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Leichtathletik
20
1.193
18
1.434
1.500
1.500
Quelle: Stadtsportbund
Leipzig e. V.
9.
1.600
+
Sportschießen
2002
2002
2007
2007
2009
2012
2015
Vereine
Mitglieder
Vereine
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Sportschießen
American
Football
Prognose
Leichtathletik wird in Leipzig derzeit in 18 Vereinen/Abteilungen von 1.434 Mitgliedern ausgeübt. 788
sind Kinder und Jugendliche (54,9 %). Der Leichtathletik wird ein kontinuierlicher Mitgliederanstieg
prognostiziert. Dieser ist aber nur durch die schrittweise Verbesserung der Trainingsbedingungen mög­
lich, insbesondere den weiteren Ausbau der zentralen Anlage auf der Nordanlage des Sportforums und
dezentraler Kernsportstätten in den Stadtbezirken.
Tabelle 30
Sportart
Leichtathletik
10
884
17
1.144
1.150
1.200
Prognose
+
.
Die Sportart Schießen wird in Leipzig in 17 Vereinen/Abteilungen mit 1.144 Mitgliedern ausgeübt.
Weit über 90 Prozent der Mitglieder sind Erwachsene. Dem Schießsport wird im Geltungszeitraum des
Sportprogramms ein leicht ansteigender Mitgliederbestand prognostiziert. Die vorhandenen Sportan­
lagen sind zur Gewährleistung des Sportschießens in Leipzig ausreichend. Sie müssen jedoch moder­
nisiert werden.
Tabelle 31
Quelle: Stadtsportbund
Leipzig e. V.
10.
Sportart
Radsport
2002
2002
2007
2007
2009
2012
2015
Vereine
Mitglieder
Vereine
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Radsport
11
428
10
414
400
400
Prognose
380
-
Quelle: Stadtsportbund
Leipzig e. V.
Radsport wird in Leipzig von zehn Vereinen/Abteilungen mit 414 Aktiven betrieben, davon sind 87
Kinder und Jugendliche (21,0 %). Mit einem Zuwachs an Vereinsmitgliedern im Radsport wird nicht
gerechnet. Im Geltungszeitraum des Sportprogramms wird dem Radsport ein Mitgliederbestand etwa
auf dem derzeitigen Niveau beziehungsweise ein leichter Rückgang vorausgesagt. Zur Gewährleistung
des Trainings von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, eine Radstrecke außerhalb des öffentlichen
Straßenverkehrs und Bahnbedingungen zur Verfügung zu haben. Diese sind mit der Radrennbahn und
mit der geplanten Mitnutzung einer Speedskatingbahn langfristig zu gewährleisten. Die Speedskating­
bahn entspricht funktional den Bedürfnissen des Radsports (Kurvenüberhöhung, 200-Meter-Oval, 7
Meter Breite).
Sportprogramm Leipzig 2015
2007
2007
2009
2012
2015
Vereine
Mitglieder
Vereine
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Mitglieder
Prognose
91
1
115
120
120
120
Badminton
25
763
28
756
800
850
850
+
Bahnengolf
2
50
2
40
50
50
50
Ο
Baseball
1
55
1
40
40
40
40
Ο
Bodybuilding
7
243
3
44
40
40
30
-
Bogensport
1
54
2
128
135
135
135
Ο
Billard
9
188
10
234
230
230
230
Ο
Cheerleading
2
65
4
131
140
140
140
Ο
Eissport
1
38
1
111
120
120
120
Ο
Gewichtheben
und Fitness
2
39
7
1.199
1.300
1.300
1.300
Golf
1
327
1
599
600
600
600
Ο
Inlineskaten
1
53
2
154
200
200
250
+
Ο
+
33
2.547
32
2.403
2.200
2.200
2.000
-
Musik/­
Spielleute
2
85
2
114
120
120
120
Ο
Orientierungslauf
5
148
5
123
120
120
120
Ο
12
907
14
957
1.000
1.100
1.200
+
Rollsport
1
71
1
62
60
60
60
Ο
Rugby
1
139
3
200
200
200
200
Ο
Schach
13
596
14
674
700
750
800
+
Skisport
10
413
8
499
500
500
500
Ο
Squash
3
66
3
48
50
50
50
Ο
Tanzsport
10
579
17
1.313
1.500
1.700
1.800
+
Tischtennis
46
1.204
50
1.390
1.400
1.450
1.500
+
7
179
5
174
180
180
180
Ο
4
202
6
280
300
330
350
+
15
911
13
1.298
1400
1.600
1.800
+
Pferdesport
Triathlon
Unihockey
Tabelle 32
2002
1
Kegeln
1.200
2002
Wandern
Die Prognose der Mitgliederentwicklung oben aufgezeigter Sportarten wie Badminton, Gewichtheben
und Fitness, Tanzsport, Tischtennis oder Unihockey unterstreicht noch einmal deutlich den wachsen­
den Bedarf an Sporthallenfläche.
Tabelle 33
Quelle: Stadtsportbund
Leipzig e. V.
Sportprogramm Leipzig 2015
61
60
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
3.1.4.4Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung des Freizeit- und Breitensports ab 2009
3.1.4.4.1 Finanzielle Sportförderung
Die Lösung der Aufgaben dieses Sportprogramms erfordert eine enge Partnerschaft der Stadtverwal­
tung mit den Trägern des Freien Sports.
1.
Sportförderung allgemein
Die Fortführung der finanziellen Sportförderung auf hohem Niveau und mit hoher Effizienz ist ein
Hauptziel im Sportprogramm 2015 für die Stadt Leipzig.
Übersicht der finanziellen Sportförderung im Vergleich zur Mitgliederentwicklung im Stadtsportbund Leipzig e. V.
Etat/Jahr
Tabelle 34
Quelle: Stadtsportbund Leipzig
e. V./Amt für Sport
Ist 2000
Ist 2002
Ist 2005
Ist 2007
Plan 2008
Gesamtetat
Sportförderung
1.639.029,00 €
1.587.967,00 €
1.599.616,00 €
1.434.142,00€
1.452.800,00 €
Gesamtmitglieder im Stadtsportbund
62.278
61.328
69.524
72.088
74.532
317
311
332
352
361
26,32 €
25,89 €
23,00 €
19,90 €
19,49 €
Anzahl der
Vereine
Zuschuss pro
Kopf
Dieser Sachverhalt hat langfristig negative Auswirkungen auf die Angebotsvielfalt sowie die Quali­
tät der Sportangebote der Vereine. Entsprechend der Prognose des Stadtsportbunds Leipzig e. V. zur
Gesamtmitgliederentwicklung im Jahr 2015 auf fast 80.000 Mitglieder ist es erforderlich, den Etat der
finanziellen Sportförderung an die Mitgliederentwicklung als ein Leistungskriterium anzupassen. Ein
Betrag von 20 Euro pro Kopf wird dabei zugrunde gelegt.
Der Hauptschwerpunkt der Förderung muss in Zukunft wieder stärker auf Maßnahmen und Projekte n
des organisierten Freizeit- und Breitensports entsprechend der Leitsätze 1 und 3 liegen.
Im Betrachtungszeitraum 2000 bis 2006 ist der Fördermittelanteil für den Freizeit- und Breitensport
der Vereine gegenüber den Leistungssport deutlich gesunken. Im Rahmen der Gesamtsportförderung
wird zukünftig bei der Aufteilung der Fördermittel eine Relation zwischen Freizeit- und Breitensport
sowie Leistungssport, einschließlich Nachwuchsleistungssport, von circa 70 zu 30 Prozent angestrebt.
Das ergibt sich aus folgender Analyse: Gab die Stadt im Jahr 2000 in der institutionellen und der Pro­
jektförderung für den Freizeit- und Breitensport noch 76,5 Prozent der Sportfördermittel aus, waren es
im Jahr 2006 nur noch 58 Prozent. Die Unterstützung des Leistungssports stieg entsprechend an. Dabei
sind die Zuschüsse für die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Übungsleiterinnen und Übungsleiter der
Leistungssportvereine noch nicht eingerechnet. Die Hauptverantwortung für den Leistungssport liegt
bei Bund und Land.
Ergebnis
(1) Die finanzielle Sportförderung zur Unterstützung der Leipziger Sportvereine und Sportverbände ist
mindestens auf dem derzeitigen Niveau fortzusetzen.
(2) Bis zum Jahr 2010 sind in der finanziellen Sportförderung keine Kürzungen vorgesehen (vgl. Rats­
beschluss RBIV-732/06, Beschlusspunkt 3).
Maßnahmen
(1) Für das Jahr 2010 ist es Ziel der Stadt, die finanziellen Zuschüsse an Sportvereinen (ohne OSP-L)
im Rahmen der Sportförderungsrichtlinie auf 20 Euro pro Mitglied im Stadtsportbund Leipzig e. V.
anzupassen. Das bedeutet gegenüber dem Plan 2009 unter Einbeziehung der Mitgliederprognose eine
Erhöhung um ca. 250.000,00 Euro.
Für die folgenden Jahre soll diese Höhe für den Prokopfzuschuss ebenfalls die Planungsgrundlage
werden.
(2) Der Hauptschwerpunkt der institutionellen Förderung und der Projektförderung muss in Zukunft
wieder verstärkt auf dem Freizeit- und Breitensport der Vereine liegen. Bei der Aufteilung der För­
dermittel wird eine Relation zwischen Freizeit- und Breitensport sowie Leistungssport, einschließlich
Nachwuchsleistungssport, von circa 70 zu 30 Prozent angestrebt.
2. Aufgrund der jährlichen Reduzierung im Haushalt bei der finanziellen Sportförderung bei gleichzei­
tigem jährlichem Anstieg der Mitglieder im Stadtsportbund Leipzig e. V. ist bei der Vereinsförderung
eine deutliche Kürzung zu konstatieren. Im Gegensatz zu rückläufigen Betreuungsleistungen in anderen
Förderbereichen sind im Sport die Zahlen der betreuten Leipziger Bürgerinnen und Bürger gestiegen.
Sportprogramm Leipzig 2015
Dennoch hat sich die Stadt Leipzig in der finanziellen Sportförderung zur Förderung des Nachwuchs­
leistungssports und des Olympiastützpunkts Leipzig entsprechend dem Leitsatz 5 bekannt. Diese Pro­
jektförderung bedarf aber einer noch stärkeren Konzentration auf den Nachwuchsleistungssport – ent­
sprechend den Ausführungen im Kapitel Leistungssport.
Institutionelle Sportförderung
Die bisherigen Förderarten der institutionellen Sportförderung
•
Zuschüsse für die Kinder- und Jugendarbeit,
•
Zuschüsse für ehrenamtlich tätige Übungsleiterinnen und Übungsleiter,
•
Zuschüsse für Fahrtkosten,
•
Zuschüsse für die Anmietung Sportstätten Dritter,
•
Zuschüsse für den Stadtsportbund Leipzig e.V./ Sportjugend und
•
Zuschüsse für sonstige Fördermöglichkeiten – Sportgeräte
haben sich bewährt. Bis auf Zuschüsse für Fahrtkosten bleiben sie in unveränderter Form erhalten. Bei
den Zuschüssen für Fahrtkosten wird die Förderung von Fahrten zu internationalen Wettkämpfen in
Ausnahmefällen (Kinder- und Jugendbereich, Reiseziele im Bereich der Europäischen Union und aner­
kannte Städtepartnerschaften) aufgenommen.
Der Hauptschwerpunkt der institutionellen Sportförderung liegt entsprechend den Leitsätzen 1 und
4 auch in Zukunft auf der Förderung des Kinder- und Jugendsports und der Förderung der ehrenamt­
lich tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Bei den ehrenamtlich tätigen Übungsleiterinnen und
Übungsleitern im Nachwuchsleistungssport ausschließlich in den Schwerpunktsportarten wird für die
Projektträger – entsprechend der Ausführungen im Kapitel Leistungssport – der Verteilerschlüssel auf
1:10 (vormals 1:15) festgelegt.
Die bisherigen Förderinstrumente der institutionellen Sportförderung
•
Zuschüsse für sonstige Fördermöglichkeiten – mitgliederstarke Vereine,
•
Zuschüsse für sonstige Fördermöglichkeiten – Fusionen
haben sich nicht bewährt beziehungsweise wurden von den Vereinen nicht genutzt. Deshalb werden sie
ersatzlos aus der Sportförderungsrichtlinie gestrichen.
Sportprogramm Leipzig 2015
63
62
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Ergebnis
(1) Die Förderkriterien der institutionellen Sportförderung haben sich zum überwiegenden Teil be­
währt.
(2) Der Hauptschwerpunkt der institutionellen Sportförderung liegt auch in Zukunft auf der Kinderund Jugendarbeit (Leitsatz 1) und den ehrenamtlich tätigen Übungsleiterinnen und Übungsleitern
(Leitsatz 4).
Maßnahmen
(1) Die Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig ist in den folgenden Punkten zu überarbeiten:
•
5.3.3 Fahrtkosten – Aufnahme von Fahrten zu internationalen Wettkämpfen in Ausnah­
mefällen (Kinder- und Jugendbereich, Reiseziele im Bereich der Europäischen Union und
Städtepartnerschaften).
•
5.3.5 mitgliederstarke Vereine – ist zu streichen.
•
5.3.5 Fusionen – ist zu streichen.
3
Projektförderung
Alle Förderarten der Projektförderung:
•
Zuschüsse für Projekte im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport,
•
Zuschüsse für Sportveranstaltungen und offene Angebote der Vereine,
•
Zuschüsse für Ehrungen,
•
Zuschüsse für den Olympiastützpunkt Leipzig e. V.,
•
Zuschüsse für Sportgroßveranstaltungen/Sonderveranstaltungen und
•
Zuschüsse für bauliche Investitionen/investive Förderung
haben sich bewährt.
Bei den Zuschüssen für Projekte im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport, Zuschüssen für Sportgroß­
veranstaltungen/Sonderveranstaltungen und Zuschüssen für die Bauförderung/investive Förderung
sind die Förderkriterien aktuellen Erfordernissen und Zielstellungen anzupassen beziehungsweise hat
sich das Verfahren geändert.
Die Förderung von Projekten im Leistungssport ist entsprechend der Zielsetzung des Leitsatzes 1 zu­
künftig auf Maßnahmen im Nachwuchsleistungssport, die an qualitative Faktoren gebunden sind (unter
anderem schlüssiges Projekt- und Finanzierungskonzept mit klar definierten und abrechnungsfähigen
Zielen), zu beschränken. Die finanzielle Förderung ist auf maximal 300.000 Euro jährlich zu beschrän­
ken und soll maximal 30 Prozent des Gesamtsportförderbetrags ausmachen, so dass mindestens 70
Prozent für die Förderung des Freizeit- und Breitensports verbleiben. Die Auswahl der Schwerpunkt­
sportarten und deren Förderung erfolgt entsprechend den Ausführungen im Kapitel Leistungssport.
Die Sportförderungsrichtlinie ist entsprechend anzupassen.
Die Kriterien zur Einwerbung und Förderung von Sportgroßveranstaltungen/Sonderveranstaltungen
ist an den sportpolitischen Leitsatz 9 und das dazugehörige Kapitel Sportgroßveranstaltungen anzu­
passen.
Entsprechend der sportpolitischen Zielstellung des Leitsatzes 2 ist eine Projektförderung für die dort
definierten Zielgruppen ab dem Jahr 2010 einzuführen.
In Bezug auf die Bauförderung/investive Förderung ist in Reaktion auf die neue Fördermittelrichtlinie
des Landes auch die städtische Fördermittelrichtlinie anzupassen. Hierbei gilt es, gemeinsam mit den
Vertretern des Sports übereinzukommen, inwieweit die städtische Richtlinie auf die Prioritätensetzung
der Landesförderrichtlinie ausgleichend reagiert. Außerdem muss künftig eine eindeutige Regelung bei
der städtischen Bezuschussung von beweglichen Anlagegegenständen getroffen werden.
Sportprogramm Leipzig 2015
Die bedeutendste Änderung der Fördermittelrichtlinie des Landes (III Teil B, 4.1) betrifft in der
Bauförderung den Fördersatz. Bisher wurden in der Regel nur 30 Prozent gefördert, wobei allerdings
bei besonderem öffentlichen Interesse auf 50 Prozent erhöht werden konnte. Die neue, derzeit gültige
Vorschrift regelt einen Fördersatz bei gedeckten Vorhaben bis zu 50 Prozent und bei ungedeckten ein­
schließlich Funktionsgebäuden bis zu 30 Prozent. Die Regelung hat insoweit eine negative Wirkung, als
dass bei ungedeckten Sportanlagen über die 30 Prozent hinaus kein Spielraum mehr vorhanden ist. Die
Richtlinie soll bei ungedeckten Sportanlagen demnächst eine Anpassung erfahren, so dass diese auch
mit bis zu 50 Prozent gefördert werden können.
Positive Auswirkungen gibt es für gedeckte Sportstätten, die prinzipiell eine Förderung bis zu 50 Pro­
zent erhalten. Der allgemeine Zustand der verpachteten Sportanlagen und der wachsende Umfang von
Sanierungsmaßnahmen an diesem kommunalen Eigentum erfordern eine Mittelaufstockung bei der
investiven Förderung.
Ergebnis
(1) Die Förderkriterien der Projektförderung haben sich bewährt.
(2) Bei den Zuschüssen für Projekte im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport und Zuschüssen für
Sportgroßveranstaltungen/Sonderveranstaltungen müssen die Förderkriterien aktuellen Erfordernissen
und Zielstellungen angepasst werden.
(3) Bei der derzeit gültigen Bauförderung/investiven Förderung haben sich Verfahren und Fördersätze
geändert.
Maßnahmen
(1) Die Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig ist in den folgenden Punkten zu überarbeiten:
•
5.4.1 Projekte im Leistungssport – Beschränkung auf den Nachwuchsleistungssport mit
klar definierten qualitativen Faktoren, Anpassung des Förderbudgets an die Anzahl der
Sportarten (maximal 300.000 €), Anpassung an das Kapitel Leistungssport.
•
5.4.5 Sportgroßveranstaltungen/Sonderveranstaltungen – Anpassung an den sportpoliti­
schen Leitsatz 9.
•
5.4.6 Förderung für bauliche Investitionen – Anpassung an die Landesrichtlinie.
(2) Die jährlichen Zuschüsse der Stadt für die baulichen Investitionen/investiven Maßnahmen sind im
Geltungszeitraum des Sportprogramms aufgrund der baulichen Zustände und der neuen Förderbedin­
gungen des Freistaats Sachsen für Sportanlagen vom derzeitigen Niveau von 355.000 Euro auf 400.000
Euro zu erhöhen.
(3) Einführung einer Projektförderung für sozial benachteiligte Gruppen entsprechend dem Leitsatz 2
des Sportprogramms ab 2010. Die konkrete Ausgestaltung hat mit der erforderlichen Überarbeitung der
Sportförderungsrichtlinie zu erfolgen.
4
Sportförderungsrichtlinie allgemein
Neben den oben beschriebenen Notwendigkeiten zur Anpassung der Sportförderungsrichtlinie sind
folgende weitere Änderungen beziehungsweise Ergänzungen für die zukünftige Förderung des Sports
in der Richtlinie notwendig:
•
•
•
Der Geltungsbereich der Sportförderungsrichtlinie ist genau zu definieren und in die Richt­
linie aufzunehmen. Dieser fehlt bislang und lässt damit Spielraum für Interpretationen.
Aufgrund aktueller Entwicklungen wird nachdrücklich klargestellt, Sportvereine sollten
offen für alle sein und einen fairen Umgang pflegen und vorleben. Deshalb haben Gewalt,
Rassismus, Antisemitismus oder anderweitiges diskriminierendes Gedankengut in Sport­
vereinen nichts zu suchen.
Vorschlag für eine Formulierung: „Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung im
Rahmen der Sportförderung ist, dass der Sportverein kein gewalttätiges, rassistisches,
Sportprogramm Leipzig 2015
65
64
3. Sportentwicklungsplanung
•
•
•
3. Sportentwicklungsplanung
a­ ntisemitisches oder anderweitig diskriminierendes Gedankengut darstellt oder verbreitet.
Dies gilt beispielsweise für die Leugnung des Holocaust, die Beleidigung von Personen
aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung
oder ihrer sexuellen Orientierung. Ein Verstoß wird mit sofortigem Ausschluss des Vereins
aus der Sportförderung und der Rückzahlung erhaltener finanzieller Mittel geahndet.“
Der Kampf gegen Doping und die öffentliche Diskussion dazu konzentrierte sich in der
letzten Zeit auf die Frage der Einführung von Straftatbeständen „Besitz von Dopingmit­
teln“ und „Sportbetrug“. Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB)
hat auf seiner Sitzung vom 16. November 2006 in Berlin einen „Anti-Doping-Aktionsplan:
Zehn Punkte für Sport und Staat“ beschlossen. Im Punkt neun dieses Aktionsplans heißt
es: „Öffentliche Förderung nur bei aktivem Anti-Doping-Kampf: Der DOSB unterstützt
die Politik des Bundesinnenministers, seine öffentliche Förderung mit der Verpflichtung
zur Einhaltung von Standards im Kampf gegen Doping zu verknüpfen. Er wird diese Ver­
pflichtung in die Zielvereinbarungen, die er mit dem Bundesministerium des Innern, den
Verbänden und den Olympiastützpunkten abschließt, verbindlich aufnehmen. Der DOSB
begrüßt die Entscheidung des Bundesinnenministers, die Anti-Doping-Konvention der
UNESCO zeitnah zu ratifizieren.“
Da die Stadt Leipzig in der finanziellen Sportförderung ebenfalls Gelder für den Leis­
tungssport und den Olympiastützpunkt Leipzig e. V. zur Verfügung stellt, sollte der ZehnPunkte-Anti-Doping-Aktionsplan auch die Unterstützung der Leipziger Spitzensportverei­
ne haben.
Vorschlag für eine Formulierung in der Sportförderungsrichtlinie: „Die Leipziger Spitzensportvereine und der Olympiastützpunkt Leipzig erkennen den vom Deutschen Olympischen Sportbund beschlossenen Anti-Doping-Aktionsplan an und unterstützen gleichzeitig
dessen Umsetzung.“ Der vollständige Anti-Doping-Aktionsplan ist dem Sportprogramm in
Anlage A05-3 beigefügt.
Ergebnis
(1) Die Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig ist entsprechend der sportpolitischen Leitsätze und
den Maßnahmeplänen des Sportprogramms zu überarbeiten und zu vervollständigen.
Maßnahmen
(1) Die Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig ist mit den folgenden Punkten zu überarbeiten:
•
Der Geltungsbereich der Sportförderungsrichtlinie ist genau zu definieren.
•
Der Passus gegen Gewalt, Rassismus, Antisemitismus oder anderweitiges diskriminieren­
des Gedankengut ist aufzunehmen.
•
Der Anti-Doping-Passus ist aufzunehmen.
3.1.4.4.2 Überlassung und Nutzung kommunaler Sportstätten
1
Sportstättenvergabe
Für den Bereich der Sportstättenvergabe im Amt für Sport ergibt sich die Aufgabe, die Kriterien und
das Verfahren der Vergabe und hier insbesondere die Festlegung der Nutzungszeiten für die Leipziger
Sportvereine ab 17.00 bis 22.00 Uhr mittels Stadtratsbeschluss in Form einer Sportstättenvergabeord­
nung verbindlich zu dokumentieren. In diesem Zusammenhang sind die sportlichen Ganztagsangebote
von Schulen zu beachten.
Eine nachhaltige Verbesserung für diese Problematik ist aber nur durch den Bau neuer universell nutz­
barer Dreifach-Hallen möglich. Temporäre Hallenschließungen, um die bestehenden erheblichen Nut­
zungseinschränkungen – insbesondere für Ballsportarten – abzubauen, verschärfen den Druck auf die
Hallenvergabe weiter. Die Nutzerinnen und Nutzer dieser Hallen müssen gemäß der Prioritätenset­
zungen vorübergehend in andere Hallen umgelenkt werden. Die dort angestammten Nutzerinnen und
Nutzer werden zum Teil verdrängt oder ebenfalls umgelenkt. Der Druck und das Konfliktpotenzial bei
der Nutzung von Sporthallen sind erheblich angewachsen.
Ein frühzeitiger und professioneller Informationsaustausch zwischen den beteiligten Ämtern (Schul­
verwaltungsamt, Hochbauamt und Amt für Sport) und damit eine im voraus planbare Umlenkung von
betroffenen Nutzerinnen und Nutzern kann hier entspannend wirken. Die Koordination von Neuverga­
ben und Umlenkungen muss durch das Amt für Sport unter strikter Anwendung der Vergabekriterien
und Prioritätensetzungen entsprechend der sportpolitischen Leitsätze des Sportprogramms erfolgen.
Ein weiterer Nutzungsdruck und Nutzungskonflikte können sich aus den sportbezogenen Ganztagsan­
geboten in Schulen ergeben, wenn es bei der Sporthallennutzung zur Verdrängung von Sportvereinen
zugunsten der sportbezogenen Ganztagsangebote über 17.00 Uhr hinaus kommt. Dies würde insbe­
sondere den Kinder- und Jugendsport der Sportvereine treffen. Durch das Amt für Sport ist in Ko­
ordination mit dem Schulverwaltungsamt sicherzustellen, dass die Nutzungszeiten für die Leipziger
Sportvereine ab 17.00 gewährleistet werden.
Ein weiterer negativer Einfluss auf die Sportstättenvergabe ist die derzeitige personelle Ausstattung der
Sporthallen des Schulverwaltungsamts und des Amts für Sport. Ohne festes Personal gibt es keinerlei
Kontrollmechanismen mehr, um sicherzustellen, dass die bewilligten Zeiten auch in der beantragten
Form genutzt werden oder um festzustellen, welche Nutzer für welche Schäden beziehungsweise Ver­
unreinigungen verantwortlich gemacht werden können.
Die fehlenden Kontrollmechanismen können unter anderem zur künstlichen Steigerung der Nachfrage
an Hallenzeiten führen – nämlich dann, wenn Trainingsgruppen Erwachsener missbräuchlich kosten­
freie Trainingszeiten für Kinder und Jugendliche nutzen. Die Motivation der Sportvereine, nicht benö­
tigte kostenfreie Trainingszeiten zurückzugeben, ist gering.
Ergebnis
(1) Die Schwerpunktsetzung in der Sportstättenvergabe hat sich bewährt und ist mittels Stadtratsbe­
schluss fortzusetzen.
(2) Die negativen Einflüsse (temporäre Schließungen, Fehlbedarf, Nutzung durch den Vereinssport erst
nach 18.00 Uhr oder später, kein Hallenpersonal) müssen schrittweise abgebaut werden.
(3) Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an Spielsporthallenfläche.
Maßnahmen
(1) Für das Verfahren und die Kriterien der Sportstättenvergabe ist ein Stadtratsbeschluss herbeizufüh­
ren. In dieser Sportstättenvergabeordnung ist ebenfalls der Passus gegen Gewalt, Rassismus, Antisemi­
tismus oder anderweitiges diskriminierendes Gedankengut aufzunehmen.
(2) Der Bau von universell nutzbaren Dreifach-Hallen im Geltungszeitraum des Sportprogramms ist
notwendig.
(3) Das Sanierungsprogramm für die kommunalen Sporthallen muss konzentriert fortgesetzt werden.
Höchste Priorität haben dabei die Zwei- und Dreifach-Hallen.
(4) Die Nutzungszeiten für die Leipziger Sportvereine in kommunalen Sporthallen ab 17.00 Uhr werden
gewährleistet. Dafür sind verlässliche Bewirtschaftungsvarianten zu prüfen.
Der sportartspezifische Mehrbedarf an Sporthallenfläche wirkt sich bei der Vergabe so aus, dass die
Nachfrage allein schon das quantitative Angebot deutlich übersteigt. Aus diesem Grund ist es um so
wichtiger, Prioritäten einzuhalten und die bereits bestehenden, klar definierten Kriterien für die Verga­
be von Sportstätten konsequent anzuwenden.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
67
66
3. Sportentwicklungsplanung
2
3. Sportentwicklungsplanung
Entgeltregelung
Die Entgeltregelung für die Nutzung der von der Stadt verwalteten Sportstätten und die damit verbun­
dene Prioritätensetzung auf den Kinder- und Jugendsport haben sich bewährt und sind fortzuführen.
Mit dieser Prioritätensetzung wird insbesondere den Leitsätzen 1 bis 5 Rechnung getragen.
Durch die Währungsumstellung von DM auf Euro sind beim derzeitigen Entgelt je Übungseinheit un­
runde Beträge entstanden, die aus Nutzersicht nur sehr schwer nachvollziehbar sind. Aus diesem Grund
wird vorgeschlagen, die Beträge einnahmeneutral auf- beziehungsweise abzurunden.
Kategorien
Vgl.
Anlage A02-3
Tabelle 35
A
B
C
D
E
7,67 €
3,83 €
3,07 €
2,05 €
1,02 €
Entgelt je
Übungseinheit ab
2009
8,00 €
4,00 €
3,00 €
2,00 €
1,00 €
Dem Kinder- und Jugendsport werden entsprechend dem Leitsatz 1 auch weiterhin die kommunalen
Sporthallen unentgeltlich (außer Schwimmhallen) zur Verfügung gestellt.
Ergebnis
(1) Die Entgeltregelung hat sich bewährt.
Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Leipzig im Geltungszeitraum des Sportprogramms den symbo­
lischen Pachtzins in Höhe von 1 Euro, unabhängig von der Größe und der Beschaffenheit der jeweiligen
Anlagen, beibehalten. Satzungs- und steuerrechtlich ist den Sportvereinen eine unverhältnismäßige
Einnahmeerwirtschaftung untersagt. Die Erwirtschaftung der Einnahmen, die für die Auf bringung
eines wesentlich höheren Pachtzinses erforderlich wären, kann und darf nicht erfolgen, weil dann die
Gefahr besteht, dass den Vereinen die anerkannte Gemeinnützigkeit verloren geht.
Entgelt je
Übungseinheit
derzeit
privatwirtschaftlichem Gewinnstreben entzogen und einer öffentlichen Nutzung vorbehalten sind. Die­
se besondere Zweckbindung sichern die Sportvereine ab. Alle gemeinnützigen Sportvereine betätigen
sich gemäß ihrer Satzung selbstlos, das heißt, die Tätigkeit des Vereins dient nicht eigenwirtschaftli­
chen Zwecken seiner Mitglieder oder des Vereins selbst.
Maßnahmen
(1) Für die Änderung der Entgelte ist ein Stadtratsbeschluss herbeizuführen.
3.1.4.4.3 Verpachtung kommunaler Sportstätten
Die Verpachtung kommunaler Sportanlagen an die Leipziger Sportvereine hat sich bewährt. Im Gel­
tungszeitraum des Sportprogramms 2015 ist die Übergabe von Sportanlagen mittels langfristiger
Pachtverträge beziehungsweise auch Erbbaurechtsverträge fortzusetzen.
Die Pflege und die Erhaltung der verpachteten Sportanlagen übernehmen auch in Zukunft die Stadt
Leipzig als Verpächterin und die Vereine als Pächter gemeinsam. Dabei beteiligt sich die Stadt wie
bisher an den Kosten zur Pflege der Anlage und stellt jährlich im Rahmen der Bauförderung finanzi­
elle Mittel zur Sanierung der Sportanlagen zur Verfügung. Die Vereine übernehmen die Pflege und
setzen dafür eigene finanzielle und personelle Ressourcen ein. Darüber hinaus treten die Vereine bei
notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen als Bauherren auf und leisten auch da­
für finanzielle und sächliche Eigenbeiträge. Die Kriterien und Ansätze der Kostenbeteiligung (siehe
Anlage A04‑3) haben sich in den vergangenen 16 Jahren bewährt. Entsprechend des sportpolitischen
Leitsatzes 1 wird auch in Zukunft das Hauptaugenmerk auf die finanzielle Unterstützung von Sport­
vereinen gelegt, die auf den gepachteten Sportanlagen einen regelmäßigen Wettkampfsport für Kinder
und Jugendliche durchführen.
Die Sportvereine betreiben auf den gepachteten Sportanlagen gemeinnützigen Trainings- und Wett­
kampf betrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport als ihren satzungsmäßigen Zweck. Darüber hi­
naus sichert die Mehrzahl der Sportvereine mit den gepachteten Sportanlagen die hoheitliche Aufgabe
des Schulsports (Pflichtaufgabe der Gemeinde gemäß § 23 Schulgesetz) ab.
Kommunale Sportanlagen sind Gemeinbedarfsflächen, die einer privatwirtschaftlichen Nutzung und
Sportprogramm Leipzig 2015
Ergebnis
(1) Die Verpachtung der kommunalen Sportanlagen an Sportvereine hat sich bewährt und ist unter
Beibehaltung der Rahmenbedingungen fortzusetzen.
(2) Der symbolische Pachtzins in Höhe von 1 Euro bleibt im Geltungszeitraum des Sportprogramms
erhalten.
Maßnahmen
(1) Die Stadt beteiligt sich auch weiterhin an den Pflegekosten der verpachteten Sportanlagen. Die Be­
teiligung der Stadt Leipzig an den Kosten für die Pflege und die Unterhaltung dieser Sportstätten wird
aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Betriebskosten im Haushaltsjahr 2010 um 29.100 € er­
höht (HH-Stelle 1.551.678.000/0). In den Folgejahren orientiert sich die Höhe der Beteiligung der Stadt
Leipzig an den Betriebskosten an der Marktentwicklung für die Energie- und Wasserkosten innerhalb
der Haushaltsdiskussion.
3.1.4.4.4 Sportartspezifische Voraussetzungen an Sportstätteninfrastruktur
In Auswertung des Sportprogramms 2005 für die Stadt Leipzig in Bezug auf die Ziele bei der Sanie­
rung und den Neubau von Sportstätten ist festzustellen, dass im Ergebnis vor allem Spezialsportanla­
gen gebaut beziehungsweise saniert wurden. Unter dem Sammelbegriff Spezialsportanlagen werden
die Sportstätten zusammengefasst, die aufgrund ihrer speziellen Ausstattung nur für eine Sportart(gruppe) nutzbar sind.
Beispiele dafür sind das Zentralstadion (reines Fußballstadion), die Leichtathletikanlage auf der Nord­
anlage, die Judohalle und der Laufschlauch in der ARENA LEIPZIG. Diese Entwicklung setzt sich mit
den Spezialsporthallen für die Sportarten Leichtathletik und Judo auf der Nordanlage fort. Der Neubau
und die Sanierung von freizeit- und breitensportlich genutzten Sportanlagen wurden dabei nachrangi­
ger betrachtet.
Der Hauptschwerpunkt bei der Sanierung und dem Neubau von Sportstätten in Leipzig muss zukünftig
auf die Verbesserung der Voraussetzungen für die Entwicklung des organisierten Freizeit- und Breiten­
sports mit seiner Sportartenvielfalt gelegt werden.
Die Entwicklungspotenziale von einzelnen Sportarten wurden bereits wie beschrieben dargestellt. Aus
dieser Beschreibung ergeben sich für die Schaffung der notwendigen Sportstätteninfrastruktur konkre­
te Ableitungen. Diese sind nachfolgend entsprechend den Sportartengruppen dargestellt.
1
Spielsportarten
Für die Spielsportarten Basketball, Handball und Volleyball stehen für Training und Wettkämpfe zur­
zeit 18 Spielsporthallen zur Verfügung. Darüber hinaus werden durch den hohen Bedarf an Spielfläche
für Volleyball weitere Hallen genutzt, die nicht wettkampfgerecht (geringe Hallenhöhe, geringe Rand­
flächen etc.) sind. Der Bedarf stellt sich quantitativ und qualitativ dar.
Sportprogramm Leipzig 2015
69
68
3. Sportentwicklungsplanung
Bestand an Spielsporthallen (Handballfeld)
Tabelle 36
3. Sportentwicklungsplanung
SH ARENA LEIPZIG
Wettkampf (mit Zuschaueranlagen)
SH Nebenhalle ARENA LEIPZIG
Wettkampf/Training
SH Leplaystraße
Wettkampf/Training (mit Zuschaueranlagen)
SH Brüderstraße
Wettkampf/Training (mit Zuschaueranlagen)
SH Raschwitzer Straße
Wettkampf/Training
SH Ernst-Grube-Halle (Universität Leipzig)
Wettkampf/Training (mit Zuschaueranlagen)
SH Engelsdorf
Wettkampf/Training (mit Zuschaueranlagen)
SH Thomasgymnasium
Wettkampf/Training
SH Reclam Gymnasium
Wettkampf/Training
SH Astrid-Lindgren Schule
Wettkampf/Training
SH Ostwald Gymnasium
Wettkampf/Training
SH Liebertwolkwitz
Wettkampf/Training
SH Mölkau
Wettkampf/Training
SH 65. Schule
Wettkampf/Training
SH 69. Schule
Wettkampf/Training
SH 84. Schule
Wettkampf/Training
SH Montessori-Schule
Wettkampf/Training
SH Evangelisches Schulzentrum
Wettkampf/Training
Basketball
Basketball wird zurzeit in 16 Sporthallen (circa 113 Wochenstunden) gespielt. Bis auf zwei Hallen sind
in den übrigen Hallen die Spielfelder nicht wettkampfgerecht. Die qualitative Sportfläche für Basket­
ball ist zurzeit nicht ausreichend. Derzeit besteht ein zusätzlicher sportartgerechter Hallenbedarf von
25 Wochenstunden für Basketball.
Handball
Handball wird derzeit in 18 Hallen (circa 350 Wochenstunden) gespielt. Die qualitative und quantitative
Sportfläche für Handball ist zurzeit nicht ausreichend. Bereits heute besteht ein zusätzlicher Bedarf von
25 Wochenstunden für Handball.
Volleyball
Volleyball wird zurzeit in 60 Sporthallen und über 550 Wochenstunden gespielt. Die qualitative und
quantitative Sportfläche für Volleyball ist zurzeit nicht ausreichend. Es besteht ein zusätzlicher Bedarf
von 25 Wochenstunden für Volleyball.
Insgesamt stehen einer weiteren, prinzipiell prognostizierten Entwicklung der Spielsportarten die feh­
lenden Hallen mit wettkampfgerechten Spielmöglichkeiten entgegen.
Ergebnis
(1) Es besteht ein hoher zusätzlicher Bedarf an Spielsporthallenfläche.
(2) Es besteht ein hoher Sanierungsbedarf an den vorhandenen Spielsporthallen.
Sportprogramm Leipzig 2015
Maßnahmen
(1) Der Bau von insgesamt drei universell nutzbaren Dreifach-Hallen im Geltungszeitraum des Sport­
programms ist notwendig.
(2) Das Sanierungsprogramm für die kommunalen Sporthallen muss konzentriert fortgesetzt werden.
Höchste Priorität haben dabei die Zwei- und Dreifach-Hallen.
Fußball
Für Trainings- und Punktspielbetrieb stehen 124 Großfelder und 150 Kleinfelder zur Verfügung. Zu
beachten ist, dass auf einer Reihe von Großfeldern ebenfalls Kleinfeldspiele mit temporär eingesetz­
ten Toren ausgetragen werden. Die Fußballfelder werden auch durch andere Nutzergruppen belegt
(Schulsport, Ausgleichssport, Leichtathletik usw.). Bei der durchschnittlichen Nutzungskapazität von
20 Stunden je Großfeld-Sportrasen stünden maximal circa 2.500 Stunden/Woche Nutzungszeit zur
Verfügung. In vielen Sportstätten ist die Nutzungsdauer höher und damit die Regeneration für die
Spielflächen nicht ausreichend.
In Betrachtung der Entwicklungspotenziale wird eingeschätzt, dass die Sportfläche für Fußball gegen­
wärtig und zukünftig bei etwa gleicher Größenordnung ausreicht. Die Plätze sind im Stadtgebiet jedoch
ungleichmäßig verteilt. Einerseits werden Plätze überbelastet, an anderer Stelle bestehen Nutzungsre­
serven. Somit muss von den an der Sportart Interessierten eine höhere Mobilität erwartet werden.
Fast überall steht aber die Aufgabe, durch bessere Pflege die Strapazierfähigkeit der Plätze zu erhöhen.
Nachholbedarf besteht bei Trainingsplätzen mit Allwetterbelag (zum Beispiel Kunstrasen), um Rasen­
plätze zu entlasten. Selbst wenn die Anzahl der Fußballspielerinnen und -spieler hinter der Prognose
zurückbleiben sollte, sind diese strapazierfähigen Trainingsplätze notwendig.
Zu beachten ist der Hallenanspruch im Winterhalbjahr. Für den Jugend-C bis E-Bereich (6-10 Jahre)
besteht ein Bedarf von circa 250 Wochenstunden in Spielsporthallen. Dieser kann bei Neubau von ins­
gesamt drei universell nutzbaren Dreifach-Hallen berücksichtigt werden.
Ergebnis
(1) Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an Kunstrasenplätzen.
(2) Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an Spielsporthallenfläche.
Maßnahmen
(1) Der Bau von zwei Kunstrasenplätzen im Geltungszeitraum des Sportprogramms ist notwendig.
(2) Der Bau von insgesamt drei universell nutzbaren Dreifach-Hallen im Geltungszeitraum des Sport­
programms ist notwendig.
(3) Das Sanierungsprogramm für die kommunalen Sporthallen muss konzentriert fortgesetzt werden.
Höchste Priorität haben dabei die Zwei- und Dreifach-Hallen.
Hockey
Zur Ausübung des Trainings- und Wettkampf betriebs stehen sieben Rasenplätze und zwei Kunstra­
senplätze zur Verfügung. Damit ist der quantitative Bedarf an ungedeckten Sportflächen für den Ho­
ckeysport in Leipzig abgesichert.
Der Hallenbedarf im Winterhalbjahr konnte bisher nicht vollumfänglich gedeckt werden. Der aktuelle
und nachhaltige Bedarf beträgt etwa 150 Wochenstunden und kann bei Neubau von insgesamt drei
universell nutzbaren Dreifach-Hallen abgedeckt werden .
Ergebnis
(1) Es besteht Sanierungsbedarf an Hockeysportflächen.
(2) Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an Spielsporthallenfläche.
Sportprogramm Leipzig 2015
71
70
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Maßnahmen
(1) Die Sanierung von Hockeysportflächen im Geltungszeitraum des Sportprogramms über die Bauför­
derung ist notwendig.
(2) Der Bau von insgesamt drei universell nutzbaren Dreifach-Hallen im Geltungszeitraum des Sport­
programms ist notwendig.
(3) Das Sanierungsprogramm für die kommunalen Sporthallen muss konzentriert fortgesetzt werden.
Höchste Priorität haben dabei die Zwei- und Dreifach-Hallen.
Tennis
Gegenwärtig existieren in Leipzig für den Tennissport 106 Freiplätze und 14 Hallenplätze (davon 11
kommerzielle Anlagen). Tennis nutzt die städtischen Sporthallen mit circa 25 Wochenstunden. Der
qualitative und quantitative Bestand an Tennisanlagen ist ausreichend.
Ergebnis
(1) Es besteht kein kommunaler Handlungsbedarf.
Maßnahmen
(1) Keine.
2
Allgemeine Sportgruppen/Gesundheitssport/Rehabilitationssport
Vereine des Rehabilitationssports, des Gesundheitssports und der Allgemeinen Sportgruppen nutzen
vor allem die städtischen Sporthallen. Allein die Allgemeinen Sportgruppen nutzen diese Hallen mit
circa 190 Wochenstunden. Der tatsächliche Bedarf für die oben genannten Sportbereiche ist aber deut­
lich höher. Beweis dafür sind die Baumaßnahmen des BSV AOK Leipzig e. V. als Gesundheitssportver­
ein, des SC DHfK Leipzig e. V., Abteilung Gesundheitssport, und des Gesundheitssportvereins Leipzig
e. V. zur Erweiterung ihrer Vereinsanlagen für diese Sportangebote.
Walken/Nordic Walking sind als Freiluftsportarten in Bezug auf die benötigte Infrastruktur unproble­
matisch. Hier steht vor allem die Aufgabe, eine abgemessene und beschilderte Strecke im Clara-ZetkinPark (siehe Kapitel Vereinsungebundener Sport) zu schaffen.
Ergebnis
(1) Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallenfläche.
Maßnahmen
(1) Das Sanierungsprogramm für die kommunalen Sporthallen muss konzentriert fortgesetzt werden.
Höchste Priorität haben dabei die Zwei- und Dreifach-Hallen.
(2) Die Schaffung einer abgemessenen und beschilderten Walking- und Laufstrecke im Clara-ZetkinPark ist notwendig.
3
Turn- und Gymnastikdisziplinen
Für die Sportarten Sportakrobatik, Turnen und Rhythmische Sportgymnastik können mit den beste­
henden Turnhallen Leplaystraße, Lauchstädter Straße und Jahnallee (Universität Leipzig) das Training
und der allgemeine Wettkampfsport der Vereine abgesichert werden. Turnen nutzt die städtischen Hal­
len mit circa 160 Wochenstunden.
Sportprogramm Leipzig 2015
Die Sporthalle Leplaystraße befindet sich derzeit in einem schlechten Bauzustand. Die Sporthalle
Lauchstädter Straße entspricht nicht den modernen Anforderungen für die Sportarten.
Gymnastikvereine nutzen die städtischen Sporthallen mit circa 220 Wochenstunden.
Für die Sportarten/Bewegungsformen Gymnastik, Popgymnastik und Aerobic wird der Bedarf an Hal­
lenfläche mit sportartgerechter Mattenausstattung beziehungsweise notwendigen Bodenverhältnissen
erheblich zunehmen.
Ergebnis
(1) Die weitere Nutzung der Spezialsporthallen Leplaystraße und Lauchstädter Straße für den Trai­
nings- und Wettkampf betrieb ist zu sichern.
(2) Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallenfläche für Gymnastik, Popgymnastik und Aero­
bic.
Maßnahmen
(1) Notwendige Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Spezialsporthallen sind vorzunehmen.
(2) Der Bau von insgesamt drei universell nutzbaren Dreifach-Hallen im Geltungszeitraum des Sport­
programms ist notwendig.
(3) Das Sanierungsprogramm für die kommunalen Sporthallen muss konzentriert fortgesetzt werden.
Höchste Priorität haben dabei die Zwei- und Dreifach-Hallen.
4
Schwimmsportdisziplinen
Hier ist von Belang, dass Sportarten wie Triathlon sowie organisierte Gruppen des Freizeit- und ins­
besondere des Behindertensports wachsende Anforderungen an Schwimmhallenzeiten stellen. Mit der
Inbetriebnahme des neuen Hallenbads in der Antonienstraße im März 2008 ist der Bedarf an Hallen­
wasserfläche für die Schwimmsportdisziplinen gedeckt. Derzeit existieren in Leipzig zehn Hallen- und
sechs Freibäder.
Um die in Leipzig verfügbaren Möglichkeiten für den Schulschwimmsport und die Schwimmsportdis­
ziplinen (Schwimmen, Flossenschwimmen) erhalten beziehungsweise erweitern zu können, bedürfen
die vorhandenen Sportstätten aber unbedingt der Sanierung.
Für Wasserspringen sind die vorhandenen Trainingsmöglichkeiten in der Sprunghalle Mainzer Straße
(Universität Leipzig) ausreichend.
Für Tauchsport wird der Bedarf durch die entstandene Seenlandschaft in und um Leipzig vollständig
gedeckt.
Ergebnis
(1) Der Bestand an Frei- und Hallenbädern ist zu sichern.
Maßnahmen
(1) Die Fortführung der schrittweisen Sanierung der vorhandenen Schwimmhallen und Freibäder durch
die Sportbäder Leipzig GmbH ist notwendig.
(2) Dafür sind durch die Stadt mit dem Abschluss eines neuen Vertrags (spätestens ab 01.01.2011) mit
der Sportbäder Leipzig GmbH, die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen.
5
Kampfsportarten
Für einen Teil der asiatischen Kampfsportarten (Karate, Taekwondo, Kickboxen, Aikido und Ju-Jutsu)
steigt der Bedarf an Hallenkapazität an, insbesondere für die Kinder- und Jugendsportgruppen. Karate
ist zurzeit mit circa 105 Wochenstunden in den städtischen Sporthallen eingemietet.
Sportprogramm Leipzig 2015
73
72
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Für die Sportart Boxen (derzeit 30 Wochenstunden in städtischen Hallen) ist die Beibehaltung der
gegenwärtigen stationären Trainingsstätten Sportforum, Kulturfabrik Connewitz sowie die Boxhalle
Jahnallee (Universität Leipzig) ausreichend. Die Einrichtung einer stationären Wettkampfstätte würde
die Entwicklung stimulieren.
Bei Gewährleistung der zwei stationären Trainingsstätten im Sportforum kann der Bestand der Sport­
art Fechten für Leipzig langfristig gesichert werden.
Mit der Fertigstellung der Judohalle auf der Nordanlage des Sportforums besteht im Geltungszeit­
raum des Sportprogramms kein weiterer Bedarf an zusätzlicher Sportfläche für Judo. Derzeit existieren
vier stationäre Trainingshallen (Sportgymnasium, Jahnallee [Universität Leipzig], Judohalle ARENA
LEIPZIG, Musiksaal Sportforum Hauptgebäude) für Judo.
Für die sportliche Entwicklung des Ringens ist auch in Bezug auf die Entwicklung des Mittel- und
Norddeutschen Ringerzentrums am Standort Leipzig der Erhalt und die Sanierung der stationären Rin­
gerhallen in der Sporthalle Leplaystraße von ausschlaggebender Bedeutung.
Ergebnis
(1) Der Erhalt der Spezialsporthallen für Ringen (Leplaystraße) und Fechten (Hauptgebäude Sportfo­
rum) ist notwendig.
(2) Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an allgemeiner Sporthallenfläche für asiatische Kampfsportar­
ten.
Maßnahmen
(1) Notwendige Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt der Spezialsporthallen, insbesondere der Sporthalle
Leplaystraße, sind vorzunehmen.
(2) Der Bau von insgesamt drei universell nutzbaren Dreifach-Hallen im Geltungszeitraum des Sport­
programms ist notwendig.
(3) Das Sanierungsprogramm für die kommunalen Sporthallen muss konzentriert fortgesetzt werden.
Höchste Priorität haben dabei die Zwei- und Dreifach-Hallen.
6
Wasserfahrsportarten
Für die Sportarten Kanu (Kanuslalom, Kanurennsport, Kanuwandern), Rudern, Segeln/Windsurfen
und Seesport stehen die Leipziger Gewässer Elster, Pleiße, Elster-Saale-Kanal, Kulkwitzer See und
Cospudener See als Sportfläche zur Verfügung. Es sind zwölf Standorte, in der Regel mit Vereinshaus
und Bootshalle, verfügbar.
Für Kanu und Rudern sind die vorhandenen Anlagen zur Gewährleistung des Sportbetriebs entspre­
chend der bereits dargestellten Entwicklungspotenziale ausreichend, müssen aber saniert und moder­
nisiert werden.
Für Segeln, Windsurfen und Seesport besteht zusätzlicher Bedarf an Sportmöglichkeiten am neu ent­
stehenden Zwenkauer See (Nordufer), weil der Standort am Westufer des Cospudener Sees nur interi­
mistisch zur Verfügung steht. Für eine quantitative und qualitative Bereicherung des Wassersportange­
bots dient die im Südraum von Leipzig entstandene Gewässergruppe, insbesondere der aufgrund seiner
Größe besonders geeignete Zwenkauer See.
Ergebnis
(1) Der Bestand an Bootshäusern ist zu erhalten.
(2) Der Segelverein Südwest e. V. und der Seesportclub Leipzig e. V. siedeln einschließlich der Boots­
häuser vom Cospudener See an das Nordufer des Zwenkauer Sees um.
Sportprogramm Leipzig 2015
Maßnahmen
(1) Die schrittweise Sanierung der vorhandenen Bootshäuser für Kanu und Rudern mit Wettkampf be­
trieb ist vorzunehmen.
(2) Neubau einer Vereinssportstätte für Seglerinnen und Segler sowie Seesportlerinnen und Seesportler
am Nordufer des Zwenkauer Sees.
7
Behinderten- und Versehrtensport/Gehörlosensport
Behinderten- und Versehrtensport wird derzeit in städtischen Sporthallen mit 50 Wochenstunden ab­
gesichert. Damit ist der quantitative Bedarf gedeckt. Es besteht aber ein erhöhter Bedarf an qualitativ
hochwertigen Sportflächen für die Behinderten- und Versehrtensportlerinnen und -sportler.
Ergebnis
(1) Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an behindertengerechter Sporthallenfläche.
Maßnahmen
(1) Das Sanierungsprogramm für die kommunalen Sporthallen muss konzentriert fortgesetzt werden.
Höchste Priorität haben dabei die Zwei- und Dreifach-Hallen.
(2) Der Bau von insgesamt drei universell nutzbaren Dreifach-Hallen im Geltungszeitraum des Sport­
programms ist notwendig.
8
Leichtathletik
Für freizeit- und breitensportliches Training sowie Wettkämpfe in der Leichtathletik stehen zurzeit 27
Rundlauf bahnen, 6 Kurzlauf bahnen, 82 Sprunganlagen und 43 Wurf-/Stoßanlagen zur Verfügung. Nur
zwei Anlagen (Nordanlage Sportforum und Testfeld Jahnallee (Universität Leipzig) haben Lauf bah­
nen mit Kunststoff belag. Zur Entwicklung der Leichtathletik ist die Ausstattung von Lauf bahnen mit
Kunststoff belag unerlässlich. Für die Mehrzahl der Lauf bahnen ist jedoch bei gleichbleibender Anzahl
Tennenbelag ausreichend.
Leichtathletikanlagen werden nicht nur durch die Vereinsmitglieder, sondern auch intensiv durch den
Schulsport genutzt. In ausgewählten Sportstätten werden im Kinder- und Jugendbereich Veranstaltun­
gen durchgeführt. Überregionale Veranstaltungen können nur auf der Nordanlage des Sportforums
durchgeführt werden. Aber auch auf dieser Anlage sind zur weiteren Verbesserung der Bedingungen
für Training und auch für Wettkämpfe weitere Baumaßnahmen (Werferhaus, Nebenanlagen, Tribünen
etc.) notwendig (vgl. Ratsbeschluss RB IV-1087/07 vom 12.12.2007).
Für das Training im Freizeit- und Breitensport in den Wintermonaten fehlen derzeit die notwendigen
Voraussetzungen. Der so genannte Laufschlauch in der ARENA LEIPZIG ist den Spitzenathletinnen
und -athleten vorbehalten. Das Nutzungsfenster für die Leichtathletik in der ARENA Haupthalle wird
für ein Kinder- und Jugendsportfest genutzt, ist aber insgesamt zu klein.
Es besteht Hallenbedarf im Winter von circa 180 Wochenstunden für Nachwuchssportlerinnen und
-sportler, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Mit der Fertigstellung der Leichtathletikhalle auf der
Nordanlage des Sportforums wird sich diese Situation leicht entspannen. Der baulich und technisch
verschlissene Laufschlauch am Standort Nordanlage ist gerade unter dem Gesichtspunkt der Entwick­
lung des Kinder- und Jugendsports durch einen Neubau zu ersetzen.
Sportprogramm Leipzig 2015
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74
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Ergebnis
(1) Der Bestand an Leichtathletikanlagen ist ausreichend. Die Qualität der vorhandenen Anlagen ist
deutlich zu verbessern.
(2) Neubau eines Laufschlauchs auf der Nordanlage Sportforum insbesondere für den Kinder- und
Jugendbereich.
Maßnahmen
(1) Erhalt und Pflege der Leichtathletikanlagen auf den Sportplatzanlagen durch die Vereine mit Unter­
stützung der Stadt durch die Bauförderung.
(2) Weiterer Ausbau der Nordanlage als zentrale Trainings- und Wettkampfstätte (bis landesweite Wett­
kämpfe) für die Leichtathletik entsprechend Ratsbeschluss RB IV-1087/07 vom 12. Dezember 2007 ist
vorzunehmen.
(3) Neubau eines Laufschlauchs/einer Laufhalle auf der Nordanlage Sportforum.
(4) Errichtung fest installierter Tribünenplätze und Vorhalten von Vorbehaltsflächen für mobile Tribü­
nenanlagen.
(5) Das Sanierungsprogramm für die kommunalen Sporthallen muss konzentriert fortgesetzt werden.
Höchste Priorität haben dabei die Zwei- und Dreifach-Hallen.
9
Sportschießen
In Leipzig existieren zurzeit fünf Schießsportstätten:
•
Schützenhof
•
Sporthalle Kiebitzstraße
•
Sporthalle Connewitzer Straße
•
Schießanlage Knauthain
•
Schießanlage Böhlitz-Ehrenberg
Die vorhandenen Sportanlagen sind zur Gewährleistung des Sportschießens in Leipzig ausreichend.
Sie müssen jedoch aufgrund hoher Sicherheitsanforderungen saniert und modernisiert werden. Mit der
Schließung der Trab- und Skeet-Schießsportanlage in Leipzig/Stahmeln gibt es für diese Schießsport­
disziplin keine Trainings- und Wettkampfmöglichkeit in Leipzig mehr. Die Leipziger Schützengesell­
schaft plant derzeit eine solche Anlage im Südraum von Leipzig.
Ergebnis
(1) Der Bestand an Schießsportanlagen ist ausreichend.
Maßnahmen
(1) Schrittweise Sanierung zur Wahrung der Sicherheitsbestimmungen der vorhandenen Schießsport­
anlagen durch die Sportvereine mit Unterstützung der Stadt durch die Bauförderung.
10
Radsport
Für den Radsport in Leipzig stehen mit der Leipziger Radrennbahn und den zwei Asphalt-Rundbahnen
in Holzhausen und Stötteritz insgesamt drei Anlagen zur Verfügung. Die Bahnen in Holzhausen und
Stötteritz werden seit längerer Zeit nicht mehr genutzt. Alle drei Anlagen sind baulich und technisch
verschlissen. Derzeit ist die Radrennbahn die einzige Trainings- und Wettkampfstätte für den Bahn­
radsport in Leipzig. Für die Gewährleistung des Trainings für die Kinder und Jugendlichen ist deshalb
der Standort für den Radsport in Leipzig zu erhalten.
Sportprogramm Leipzig 2015
Ergebnis
(1) Um dem Radsport in Leipzig auch zukünftig eine Perspektive zu geben, ist das Gelände der Leip­
ziger Radrennbahn in Übereinstimmung mit einem sportfachlichen Entwicklungskonzept durch den
Sächsischen Radfahrer-Bund e. V. in Abstimmung mit dem nationalen Verband als Radsportbahn zu
erhalten und zu entwickeln.
Maßnahmen
(1) In Abhängigkeit von der sportfachlichen Entwicklungskonzeption durch den Fachverband zur Siche­
rung der Leipziger Radrennbahn ist der Radsportstandort zu erhalten beziehungsweise zu entwickeln.
(2) Die Ausweisung einer Radstrecke außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs ist notwendig. Ziel
sollte dabei sein, die LMBV zu überzeugen, einen breiten asphaltierten Rundweg um den Zwenkauer
See zu errichten.
(3) Die Erarbeitung einer Entwicklungskonzeption für eine Nutzung des Geländes der Leipziger Rad­
rennbahn über den Radsport hinaus als Vereins- oder zentrale Kernsportstätte für den Stadtbezirk
Südwest und möglicher Standort für eine Dreifach-Halle ist vorzunehmen.
11
Auswahl weiterer Sportarten
Aus den Tendenzen in der Übersicht der Entwicklungspotenziale sollen an dieser Stelle nur zwei Sport­
arten mit positiven Entwicklungspotenzialen herausgegriffen werden. Badminton nutzt derzeit die
städtischen Sporthallen mit circa 100 Wochenstunden und Tischtennis mit über 250 Wochenstunden.
Beide Sportarten haben wachsenden Bedarf angemeldet.
Insgesamt ist für die weitere Entwicklung des Freizeit- und Breitensports für die zur Bewertung ausge­
wählten Sportarten die Sportstätteninfrastruktur schrittweise zu verbessern.
Ergebnis
(1) Der Bestand an Sportplatzanlagen ist ausreichend. Die Qualität der Anlagen ist zu verbessern.
(2) Es besteht zusätzlicher Bedarf an hochwertiger Sporthallenfläche.
Maßnahmen
(1) Fortführung der Sanierung von Sportplatzanlagen mit Unterstützung der Stadt über die Bauförde­
rung.
(2) Das Sanierungsprogramm für die kommunalen Sporthallen muss konzentriert fortgesetzt werden.
Höchste Priorität haben dabei die Zwei- und Dreifach-Hallen.
(3) Der Bau von insgesamt drei universell nutzbaren Dreifach-Hallen im Geltungszeitraum des Sport­
programms ist notwendig.
(4) In Bezug auf die Verbesserung und Erweiterung der Sportstätteninfrastruktur für den organisierten
Freizeit- und Breitensport kann die Einrichtung von Kernsportanlagen eine nachhaltig positive quanti­
tative und qualitative Wirkung erzielen.
Kernsportanlagen sind zentrale, gut erreichbare, multifunktionale, öffentliche Sportanlagen eines
Stadtbezirks/Stadtteils für den vereinsgebundenen sowie vereinsungebundenen Sport. Diese Kernsport­
anlagen werden als bedeutende Sportanlagen eines Stadtbezirks/Stadtteils mit Schwerpunktsetzung
entwickelt.
Sportprogramm Leipzig 2015
77
76
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
•
•
Nach Bewertung der aktuellen Situation in Leipzig sollten dabei zwei Wege beschritten werden.
Schaffung von Kernsportanlagen in kommunaler Trägerschaft
Die städtischen Kernsportanlagen stehen dem organisierten Freizeit- und Breitensport und
den nicht vereinsgebundenen Leipziger Bürgerinnen und Bürgern während der jeweils gül­
tigen Öffnungszeiten außerhalb der schulischen Belegung im Rahmen der vorhandenen
Kapazitäten zur Verfügung. Diese Anlagen werden zentral vom Amt für Sport verwaltet.
Schaffung von Kernsportanlagen in Vereinsträgerschaft
Die Kernsportanlagen in Vereinsträgerschaft stehen nach Ab- und Zustimmung durch den
Pächter den vereinsungebundenen Sporttreibenden zu den vereinbarten Öffnungszeiten
zur Verfügung. Die Einrichtung einer solchen Anlage durch den Pächterverein wird bei der
Berechnung der kommunalen Kostenbeteiligung zum Erhalt der Sportanlagen berücksich­
tigt. Die Nutzung durch den Schulsport ist bereits in den Pachtverträgen berücksichtigt.
Die Einrichtung solcher Kernsportanlagen orientiert sich ausdrücklich an der Nachfrage durch die
Nutzerinnen und Nutzer. Diese Anlagen können auch als Zentren für das Ablegen des Deutschen Sport­
abzeichens dienen. Mögliche Standorte sind im Kapitel Sportstättenentwicklungsplanung hergeleitet
und beschrieben.
3.1.4.5
Zusammenfassung der Maßnahmen
Grundlage für diese Zusammenfassung der notwendigen Maßnahmen sind die sportpolitischen Leitsät­
ze sowie die Darstellungen und Erläuterungen in diesem Kapitel.
1
Finanzielle Sportförderung
Projektförderung
(1) Die Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig ist in den folgenden Punkten zu überarbeiten:
•
5.4.1 Projekte im Leistungssport – Beschränkung auf den Nachwuchsleistungssport mit
klar definierten qualitativen Faktoren, Anpassung des Förderbudgets an die Anzahl der
Sportarten (maximal 300.000 €), Anpassung an das Kapitel Leistungssport des Sportpro­
gramms.
•
5.4.5 Sportgroßveranstaltungen/Sonderveranstaltungen – Anpassung an den sportpoliti­
schen Leitsatz 9.
•
5.4.6 Förderung für bauliche Investitionen – Anpassung an die Landesrichtlinie.
(2) Die jährlichen Zuschüsse der Stadt für die baulichen Investitionen/investiven Maßnahmen sind im
Geltungszeitraum des Sportprogramms aufgrund der neuen Förderbedingungen des Freistaats Sachsen
für Sportanlagen auf dem derzeitigen Niveau von 400.000 Euro fortzuschreiben.
(3) Einführung einer Projektförderung für sozial benachteiligte Gruppen entsprechend dem Leitsatz
2 des Sportprogramms und unter Berücksichtigung der Schwerpunkte des Integrierten Stadtentwick­
lungskonzeptes (SEKo Teil C) ab 2010.
Fortsetzung Sportförderungsrichtlinie allgemein
(1) Die Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig ist zu überarbeiten, indem der Geltungsbereich der
Sportförderungsrichtlinie genau definiert wird.
Der Passus gegen Gewalt, Rassismus, Antisemitismus oder anderweitiges diskriminierendes Gedan­
kengut ist aufzunehmen.
Der Anti-Doping-Passus ist aufzunehmen.
Maßnahmen
2
Sportförderung allgemein
(1) Für das Jahr 2010 ist es Ziel der Stadt, die finanziellen Zuschüsse an Sportvereinen (ohne OSP-L)
im Rahmen der Sportförderungsrichtlinie auf 20 Euro pro Mitglied im Stadtsportbund Leipzig e. V.
anzupassen. Das bedeutet gegenüber dem Plan 2009 unter Einbeziehung der Mitgliederprognose eine
Erhöhung um ca. 250.000,00 Euro.
Für die folgenden Jahre soll diese Höhe für den Prokopfzuschuss ebenfalls die Planungsgrundlage
werden.
(2) Hauptschwerpunkt der institutionellen Förderung und der Projektförderung muss in Zukunft wieder
verstärkt auf dem Freizeit- und Breitensport der Vereine liegen. Bei der Aufteilung der Fördermittel
wird eine Relation zwischen Freizeit- und Breitensport und Leistungssport von 70 zu 30 Prozent an­
gestrebt.
5.3.5 mitgliederstarke Vereine – ist zu streichen.
5.3.5 Fusionen – ist zu streichen.
Sportförderungsrichtlinie
Institutionelle Sportförderung
(1) Die Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig ist in den folgenden Punkten zu überarbeiten:
•
5.3.3 Fahrtkosten – Aufnahme von Fahrten zu internationalen Wettkämpfen in Ausnah­
mefällen (Kinder- und Jugendbereich, Reiseziele im Bereich der Europäischen Union und
Städtepartnerschaften).
Sportprogramm Leipzig 2015
Überlassung und Nutzung kommunaler Sportstätten
Maßnahmen
Sportstättenvergabe
(1) Für das Verfahren und die Kriterien der Sportstättenvergabe ist ein Stadtratsbeschluss herbeizufüh­
ren. In dieser Sportstättenvergabeordnung ist ebenfalls der Passus gegen Gewalt, Rassismus, Antisemi­
tismus oder anderweitiges diskriminierendes Gedankengut aufzunehmen.
(2) Der Bau von insgesamt drei universell nutzbaren Dreifach-Hallen im Geltungszeitraum des Sport­
programms ist notwendig.
(3) Das Sanierungsprogramm für die kommunalen Sporthallen muss konzentriert fortgesetzt werden.
Höchste Priorität haben dabei die Zwei- und Dreifach-Hallen.
(4) Die Nutzungszeiten für die Leipziger Sportvereine in kommunalen Sporthallen ab 17.00 Uhr werden
gewährleistet. Dafür sind verlässliche Bewirtschaftungsvarianten zu prüfen.
Entgeltregelung
(1) Für die Änderung (Glättung) der Entgelte ist ein Stadtratsbeschluss herbeizuführen.
Sportprogramm Leipzig 2015
79
78
3. Sportentwicklungsplanung
3
Sportarten
Sportartspezifische Voraussetzungen an die Sportstätteninfrastruktur
Entwicklungsprognose
Sportstätten (genormt)
Sanierungsbedarf
Neubaubedarf
ja
ja
ja
ja (Hockey)
nein
ja (Fußball)
1
Spielsportarten
positiv
Spielsporthallen
(Dreifach-Hallen)
Sportplatzanlagen
Kunstrasenplätze
2
Allgemeine Sportgruppen/
Gesundheits-/ Rehabilitationssport
positiv
Sporthallen und -räume
ja
nein
3
Turn- und Gymnastikdisziplinen
positiv
Spezialsporthallen
ja
nein
ja
ja
nein
nein
4
Schwimmsportarten
positiv
Schwimmhallen
Freibäder
5
Kampfsportarten
neutral-positiv
Spezialsporthallen
Sporthallen
ja
ja
nein
nein
6
Wasserfahrsportarten
positiv
Bootshäuser
ja*
ja
7
Behinderten- und Versehrtensport
neutral
Sporthallen und -räume
ja
nein
ja
ja
ja
ja
8
Leichtathletik
positiv
Leichtathletikanlagen
Laufhalle bzw. -schlauch
9
Sportschießen
neutral
Schießsportanlagen
ja*
nein
10
Radsport
neutral
Radrennbahn
Radstrecke
ja
nein
nein
ja
11
andere Sportarten
neutral-positiv
Sporthallen und -räume
Sportplatzanlagen
ja
ja*
nein
nein
12
verschiedene Sportarten
nach Bedarf
Kernsportanlagen
ja
nein
Tabelle 37
3.2
Leistungssport
Zusammenfassung Sportstätteninfrastruktur für den Freizeit- und Breitensport
Lfd.-Nr.
3. Sportentwicklungsplanung
* In der Regel in Verantwortung der Pachtvereine mit Unterstützung durch die Stadt mit Baufördermitteln.
Anmerkung: Durch den Neubau von Spielsporthallen kann der zusätzliche Bedarf an Sporthallenfläche für die NichtSpielsportarten kompensiert werden.
Im Geltungszeitraum des Sportprogramms ist für den organisierten Freizeit- und Breitensport entspre­
chend des 7. Leitsatzes der Hauptschwerpunkt auf die Sanierung der vorhandenen Sporthallen, ins­
besondere der Spielsporthallen, zu legen. Bei Neubauten haben ebenfalls die Spielsporthallen oberste
Priorität.
4
Verpachtung kommunaler Sportstätten
Maßnahmen
Die Beteiligung der Stadt Leipzig an den Kosten für die Pflege und die Unterhaltung verpachteter kom­
munaler Sportstätten wird aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Betriebskosten im Haushalts­
jahr 2010 um 29.100 € erhöht (HH-Stelle 1.551.678.000/0). In den Folgejahren orientiert sich die Höhe
der Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten an der Marktentwicklung für die Energie- und
Wasserkosten innerhalb der Haushaltsdiskussion.
Sportprogramm Leipzig 2015
3.2.1. Grundlagen
3.2.1.1
Begriffsbestimmung/Themenabgrenzung
Die Leistung im Sport ist ein zentrales Motiv für das Sporttreiben, ein Erziehungsmittel und ein Er­
ziehungsziel zugleich, von öffentlichem Interesse und in ihrer Ausprägung von unterschiedlicher Qua­
lität.
Das Streben nach persönlicher Höchstleistung für sich selbst oder aber gemeinsam mit der Mannschaft
führt aus dem
•
•
•
Vereinssport als Basis des Leistungssports (Grundlagentraining, Sichtung von Talenten)
durch planmäßigen und zielgerichteten Trainingsauf bau sowie regelmäßige Wettkampf­
teilnahmen
über den Nachwuchsleistungssport (Eignungsfeststellung im Rahmen des Auf bau- und
Anschlusstrainings) hin zum
Hochleistungs- oder auch Spitzensport (Auswahl) für die talentiertesten und motiviertes­
ten Sportlerinnen und Sportler.
Diese sportliche Lauf bahn, in der Sportwissenschaft als langfristiger systematischer Leistungsauf bau
bezeichnet, entspricht vollumfänglich in den nachfolgenden Ausführungen dem Begriff Leistungs­
sport.
Das vorliegende Kapitel Leistungssport nimmt ausschließlich Bezug auf die von der Stadt Leipzig für
sich festgelegten olympischen Schwerpunktsportarten. Es beinhaltet den Leistungssport für Behin­
derte, aber nicht den altersklassendifferenzierten Leistungssport im Erwachsenenbereich (so genannte
Masters).
3.2.1.2
Die Strukturen und organisatorischen Grundlagen des Leistungssports
in Deutschland
Der Leistungssport in Deutschland ist in föderalen Strukturen aufgebaut und nach dem Territorialprin­
zip gegliedert.
Den organisatorischen Rahmen setzen die öffentliche Sportverwaltung (Bund, Länder, Kommunen)
und die Selbstverwaltung des Sports = Freier Sport (Deutscher Olympischer Sportbund, Sportfachver­
bände, Landessportbünde und Vereine) sowie weitere Beteiligte bei der Unterstützung zur Entwicklung
des Leistungssports, wie zum Beispiel die Olympiastützpunkte, die sportwissenschaftlichen und medi­
zinischen Einrichtungen (Institut für Angewandte Trainingswissenschaften [IAT], Sportwissenschaft­
liche Fakultät der Universität Leipzig) sowie die Sportschulen.
Im Leistungssport besteht eine klare Trennung zwischen staatlichen Aufgaben, die insbesondere die
Schaffung von materiell-technischen, wissenschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die
Entwicklung und Förderung des Leistungssports beinhalten, und den Aufgaben, die durch den Freien
Sport selbst realisiert werden, insbesondere die Schaffung von immateriellen Voraussetzungen für die
umfassende Organisation des langfristigen systematischen Leistungsauf baus, die Mitwirkung an inter­
nationalen Wettkampfsystemen (Welt- und Europameisterschaften, Olympische Spiele) etc.
Sportprogramm Leipzig 2015
81
80
3. Sportentwicklungsplanung
Aufgrund dieses föderalen Systems, der Komplexität des Beziehungsgeflechts, der Vielschichtigkeit
und Differenzierung der Aufgaben und Verantwortungen der an der Leistungssportentwicklung Betei­
ligten ist eine enge konzeptionelle Zusammenarbeit, einschließlich des Abgleichs von Zielstellungen,
der Aufgaben und Maßnahmen, sowie ein abgestimmtes organisatorisches und finanzielles Zusammen­
wirken der Akteure auf allen Ebenen und in allen Bereichen zwingend erforderlich. Nur so kann der
Leistungssport eine erfolgreiche, an der Weltspitze orientierte Entwicklung nehmen und Ergebnisse im
Sinn der gemeinsamen Zielsetzungen erreichen.
In Bezug auf den Freien Sport fließen nachfolgende Aspekte in die Entwicklung des Leistungssports
auf kommunaler Ebene ein und beeinflussen diese wesentlich:
Die an der inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung der Zielstellungen im Leistungssport betei­
ligten Fachverbände und Sportvereine, als Träger des Leistungssports, sind rechtlich, organisatorisch
und finanziell selbstständige Struktureinheiten, die keiner Weisungshoheit (weder innerhalb des Freien
Sports noch von staatlicher Seite) unterliegen.
Durch die relevanten Vereine sind Mindeststandards vorzuhalten, die dem notwendigen Anforderungs­
profil entsprechen und eine nachhaltige leistungssportliche Entwicklung im Trägerverein erst ermög­
lichen.
Zum Bedingungsgefüge für sportliche Leistungsentwicklung gehören folgende quantitative und qua­
litative Faktoren:
1.
Vorhandensein der notwendigen Infrastruktur für die Sportart: spezifische Sportstätten,
materielle Trainings- und Wettkampfvoraussetzungen
2. Humansicherstellung: Vorhandensein einer ausreichenden Basis im sportlichen Nach­
wuchs, qualifizierte Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Wissen­
schaftlerinnen und Wissenschaftler
3.
trainingsmethodische und mehrjährige Entwicklungskonzeptionen für die Sportart im Ver­
ein/Verband
4.
Systematik und Methodik im Leistungsauf bau, Kontinuität und Nachhaltigkeit in der Leis­
tungsentwicklung, Nachweis der Reproduzierbarkeit von Leistungen
5.
finanzielle Rahmenbedingungen: Eigenmittel, Sportfördermittel, Sponsoring, Spenden
6.
Bestandteil im föderalen Sportfördersystem: Anerkennung als Bundesstützpunkt (BS)
oder Bundesstützpunkt-Nachwuchsleistungssport (BS-NW) durch das Bundesministerium
des Innern (BMI) und den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
7.
Nachweis von Leistungen und Ergebnissen, die internationalen Ansprüchen gerecht wer­
den – zum Beispiel Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften in olympischen Sport­
arten oder Teilnahme an Olympischen Spielen
Aus Sicht der öffentlichen Sportverwaltung ergeben sich nachfolgende Prinzipien, Aufgaben und Ver­
antwortungen im Rahmen der Entwicklung des Leistungssports:
Für die öffentliche Sportverwaltung gilt der Grundsatz der Subsidiarität, das heißt, sie wird unterstüt­
zend nur aktiv, wenn Sportorganisationen bestimmte Zielstellungen, die auch im jeweiligen Interesse
der öffentlichen Sportverwaltungen liegen, nicht mit eigenen Mitteln und Ressourcen erreichen kön­
nen.
Nach Artikel 30 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland liegt die Zuständigkeit für die
Förderung des Sports im Allgemeinen grundsätzlich bei den Ländern und Kommunen. Dennoch erge­
ben sich aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für Teilbereiche des Sports auch
Zuständigkeiten des Bundes. Diese beziehen sich auf Maßnahmen und Aufgaben, die für das Bundes­
gebiet als Ganzes von Bedeutung sind, besonders repräsentativen Charakter haben und nicht nur durch
die Länder allein wirksam gefördert werden können. Diese Kompetenzzuordnung führt dazu, dass sich
die Bundesrepublik Deutschland mit eigener Schwerpunktsetzung an der Förderung des international
anerkannten Hochleistungssports beteiligt. Sie ist sichtbar an der Qualifizierung von Standorten zu
Sportprogramm Leipzig 2015
3. Sportentwicklungsplanung
Bundesstützpunkten beziehungsweise Bundesstützpunkten-Nachwuchsleistungssport, an der Einrich­
tung von Olympiastützpunkten sowie an der Kostenbeteiligung bei der Sanierung beziehungsweise
beim Neubau von Sportstätten des Hochleistungssports.
Die Zuständigkeit für die Förderung und Unterstützung des Nachwuchsleistungssports liegt grund­
sätzlich beim Freistaat Sachsen, der dabei eng mit den leistungsorientierten Sportvereinen und leis­
tungssportlichen Landesinstitutionen wie den Landesstützpunkten und dem Sportgymnasium; mit
kommunalen Institutionen wie der Sportmittelschule; aber auch mit Bundesinstitutionen wie dem
Olympiastützpunkt Leipzig e. V., dem Institut für Angewandte Trainingswissenschaften (IAT) und
den Bundesstützpunkten zusammenarbeitet. Weil Nachwuchsleistungssport und Hochleistungssport
sportartdifferenziert fließende Übergänge haben, die in der Praxis nicht immer klar zu trennen sind,
unterstützt der Freistaat Sachsen in vielerlei Hinsicht auch den Hochleistungssport. Er beteiligt sich
aber auch umfänglich an Maßnahmen, die der Verbesserung der Bedingungen im Vereinssport an der
Basis dienen.
Die Kommune hat, außer der Sicherstellung der Bedingungen für den Schulsport, den Sport nicht als
Pflichtaufgabe. Gemäß § 2 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung erfüllen die Gemeinden im Rahmen
ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung und schaffen die für
das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner erforderlichen
öffentlichen Einrichtungen – soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen. Der Stadt Leipzig nützt ein
erfolgreicher Leistungssport in vielerlei Hinsicht. Sie unterstützt deshalb akzentuiert Projekte in ausge­
wählten Schwerpunktsportarten ebenfalls in allen drei Stufen des Leistungssports (Sichtung, Eignung,
Auswahl).
Ziel und Schwerpunkt der kommunalen Förderung des Nachwuchs- und/oder Leistungssports ist die
angemessene Unterstützung der zuständigen Träger bei:
1.
der Entwicklung sportlicher Talente und Begabungen mit internationalem Anspruch,
2. der erfolgreichen Teilnahme und Platzierung Leipziger Sportlerinnen und Sportler bei
Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften,
3.
Imagegewinn und Reputation für die Stadt Leipzig, die durch die erfolgreiche Entwicklung
von Sportlerinnen und Sportlern entsteht.
3.2.1.3
Interessen der Stadt Leipzig am Leistungssport
Der Sport ist ein von der Europäischen Union anerkanntes Mittel der Erziehung. Ergänzend zu den
Einflüssen durch die Familie und die Schule bekommen in den Leistungssport eingebundene Kinder
und Jugendliche durch ausgebildete fachkundige Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerin­
nen und Trainer in den Sportvereinen positive Charaktereigenschaften wie Willensstärke, Ehrgeiz und
Teamgeist anerzogen. Die Faszination sportlicher Wettkämpfe und besonderer sportlicher Leistungen
verleiht ihnen Wertorientierungen, die ihre Lebenshaltung mitbestimmen können.
Hochleistungssport wird zunehmend zum Wirtschaftsfaktor für die Region. Die Ausrichtung von nati­
onalen und internationalen Veranstaltungen trägt zum Standortmarketing bei. Sie erhöhen den Umsatz
am Standort in einigen Gewerbebranchen. Nehmen Sportlerinnen und Sportler aus der Region an den
Wettkämpfen beziehungsweise Spielen teil, dient das gleichzeitig der Identifikation der sportinteres­
sierten Bevölkerung mit „ihrer“ Stadt. Die Zuschauerinnen und Zuschauer finden in geselliger Form
Unterhaltung und Entspannung in der Freizeit.
Das allgemein hohe Medieninteresse am Hochleistungssport führt aber auch dazu, dass der nationale
und internationale Bekanntheitsgrad einer Stadt wächst, wenn ihre Athletinnen und Athleten erfolg­
reich in Erscheinung treten. Die Nennung der Heimatorte der Athletinnen und Athleten im Zusammen­
hang mit den bekannten Namen bewirkt in der Regel eine positive Imagebildung, weil die Empfänger
der Information den Sport mit einem positiven Erleben verbinden.
Sportprogramm Leipzig 2015
83
82
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
3.2.2. Auswahl von Schwerpunktsportarten der Stadt Leipzig
3.2.2.1
Bewertung und Ermittlung der einzelnen Sportarten
Schwerpunktsportarten/Stand 2008
Schwerpunktsetzung OSP
Grundlage für die Qualifizierung von Sportarten als Schwerpunktsportarten der Stadt Leipzig war der
Ratsbeschluss RBIII-649/01 – Sportpolitische Schwerpunktsetzung in der Projektförderung der Sport­
arten und für Großsportveranstaltungen.
Individualsportarten
Mannschaftssportarten
Kanurennsport
Handball weiblich (w)
Kanuslalom
Volleyball männlich (m)
Judo
Hockey
Wasserspringen
Fußball männlich (m)
Schwimmen
Basketball weiblich (w)
Leichtathletik
Tabelle 38
Schwerpunktsetzung LSB
Bezeichnung der
Schwerpunktsetzung
Sportart
Judo
Kanuslalom
Kanurennsport
Leichtathletik (Hürde/
Sprint)
Rudern (mit Dresden)
Bundesstützpunkte
Judo
Kanuslalom
Kanurennsport
Leichtathletik
Schwimmen
Wasserspringen
Rudern
Schwimmen
Wasserspringen
Turnen weiblich
Turnen
Bundesstützpunkte
Ringen
Nachwuchsleistungssport
Radrennsport
Sportart
Schwerpunktsetzung Stadt Leipzig
Bezeichnung der
Schwerpunktsetzung
Sportart
Bezeichnung der
Schwerpunktsetzung
Kategorie A
Judo
Kanuslalom
Kanurennsport
Leichtathletik
Schwimmen
Wasserspringen
Priorität 1
Kategorie B
Rudern
Turnen (w)
Ringen
Priorität 2
Grün gekennzeichnet sind die Sportarten, bei denen mit Stand 2007 keine Übereinstimmung der Schwerpunktsetzung
Tabelle 39
durch Bund, Land und Stadt vorliegt. Beim Radrennsport ist allerdings eine offizielle Schwerpunktsetzung des Bundes
(Stand 2007)
Rudern
formell ausgeschlossen, weil der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) nicht in das Stützpunktsystem eingebunden ist.
Turnen weiblich (w)
Alle benannten Schwerpunktsetzungen erfolgen in olympischen Programmsportarten und -disziplinen.
Ringen*
* Die Zuordnung der Sportart Ringen erfolgte ab 2006 unter dem Vorbehalt, dass die
geplante Entwicklung des Standorts Leipzig zu einem bundesweit anerkannten
Leistungszentrum realisiert wird.
3.2.2.2
Schwerpunktsportarten ab 2009
3.2.2.2.1 Individualsportarten
Entwicklung von Kriterien für die Festlegung
Um eine sinnvolle Verzahnung der Leistungssportförderung von Bund-Land-Stadt zu gewährleisten,
orientiert sich die Schwerpunktsetzung der Stadt Leipzig künftig am Förderkonzept Leistungssport des
Landessportbunds Sachsen e. V. (LSB) sowie an der Schwerpunktsetzung des Bundes.
Status: olympische Programmsportart und -disziplin
2. Struktur:
Anerkennung als Bundesstützpunkt (BS) oder
Bundesstützpunkt-Nachwuchsleistungssport (BS-NW)
3.
Kader:
langjährige Betreuung einer stabilen Struktur von A-D/C Kadern
4. Ergebnisse:
regelmäßige Platzierungen bei internationalen Meisterschaften im Junio­
ren- und Seniorenbereich beziehungsweise Erreichen von Leistungen, die
mit den vorgenannten internationalen Maßstäben ins Verhältnis gesetzt
werden können
Sportprogramm Leipzig 2015
Kader/Ergebnisse
Das Sportprogramm 2015 umfasst mit einem Zeitraum von acht Jahren zwei Olympiazyklen. Damit die
relevanten Sportvereine langjährige Planungssicherheit erhalten und vom Änderungsvorbehalt mög­
lichst kein Gebrauch gemacht werden muss, erfolgt nachfolgend eine Prüfung der Kader- und Erfolgs­
entwicklungen in den letzten Jahren.
Die Prüfungen der Kaderentwicklung beziehen sich auf die A/B-, C- und D/C-Kader ab 2001. Die
Erfolgsentwicklung wird ab 2001 anhand der internationalen Wettkampfergebnisse bei Europameister­
schaften (EM/JEM) und Weltmeisterschaften (WM/JWM) dargestellt.
Judo
Die Sportart Judo ist als Bundesstützpunkt anerkannt. Träger des Mitteldeutschen Leistungszentrums
ist der Judoclub Leipzig e. V. (JCL), der 1993 aus der Abteilung des Sportclubs Leipzig hervorging und
seine Stützpunkte in der ARENA LEIPZIG und ab 2008 auf der Nordanlage hat (Fertigstellung des
Trainingshallen-Neubaus).
Die Kriterien für die Einordnung als Schwerpunktsportart der Stadt Leipzig sind:
1.
Status/Struktur
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
A-Kader
1
1
2
2
1
1
1
B-Kader
8
6
7
7
6
10
4
C-Kader
8
13
4
10
12
13
9
DC-Kader
4
7
13
17
8
7
5
21
27
26
36
27
31
19
gesamt
Tabelle 40
Quelle: OSP Leipzig
Leistungsträger des JCL erbringen zahlreiche gute Platzierungen bei den Deutschen Meisterschaften,
Europameisterschaften und Weltmeisterschaften der Senioren, aber auch im Nachwuchsbereich. Zur­
zeit sind zwei Mannschaften (männlich und weiblich) in der 1. Judo-Bundesliga im regelmäßigen Wett­
kampf betrieb aktiv.
Sportprogramm Leipzig 2015
85
84
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Platzierungen bei
2001
der Meisterschaft
JEM
JWM
EM
2002
Olympische
Spiele
Quelle: OSP Leipzig
2004
2005
2006
2007
1.
2.
1.
-
2.
-
5.
-
5.
-
1.
1.
2.
3.
3.
2.
9.
2.
3.
5.
-
3.
-
5.
-
7.
9.
-
-
3.
-
-
-
WM
Tabelle 41
2003
-
2 x 1.
5.
1.
7.
Die Fertigstellung der neuen Wildwasseranlage im benachbarten Markkleeberg im Frühjahr 2007 lässt
bei der Prognoseerstellung eine Steigerung der Kaderzahlen zu, sofern auch die anderen erforderlichen
Rahmenbedingungen gegeben sind (zum Beispiel hauptamtliche Trainerinnen und Trainer). Die mo­
dernste Anlage Deutschlands bietet kontinuierliche Trainingsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe, so
dass durchaus auch mit Zuzügen von Sportlerinnen und Sportlern aus anderen Regionen Deutschlands
gerechnet werden kann.
Höhepunkte der Wildwasserkanutinnen und -kanuten sind die internationalen Meisterschaften. Die
Athletinnen und Athleten des LKC sind regelmäßig sehr erfolgreich.
Platzierungen bei
2001
der Meisterschaft
JEM
Kader- und Erfolgsentwicklung sind gekennzeichnet von Beständigkeit, die sich auch mittelfristig fort­
setzen wird. Mit dem Bau der neuen Judo-Trainingshalle auf der Nordanlage erhält diese Entwicklung
neue Impulse. Die Sportart wird als Leipziger Schwerpunktsportart anerkannt.
JWM
Kanuslalom
2002
2003
2004
2005
2 x 1.
2.
2.
3.
4.
3 x 1.
2.
2 x 4.
2 x 1.
1.
2 x 3.
-
2 x 1.
6.
-
1.
-
2.
2 x 3.
6.
7.
EM
WM
Olympische
Spiele
2006
-
3 x 2.
4.
6.
1.
2 x 2.
3.
2 x 4.
6.
-
-
4.
2007
3.
2 x 1.
4.
-
1.
7 x 2.
8.
7 x 1.
4 x 2.
4.
3 x 1.
4 x 2.
4.
5.
2 x 1.
2.
4.
6.
3 x 1.
2 x 2.
4.
9.
2 x 1.
2 x 2.
7 x 4.
2 x 6.
-
-
-
Tabelle 43
Quelle: OSP Leipzig
Kader- und Erfolgsentwicklung sind gekennzeichnet von Beständigkeit, die sich auch mittelfristig fort­
setzen wird. Mit der Eröffnung der neuen Wildwasseranlage im benachbarten Markkleeberg erhält
diese Entwicklung neue Impulse. Die Sportart wird als Leipziger Schwerpunktsportart anerkannt.
Kanurennsport
Kanurennsport hat einen Bundesstützpunkt in Leipzig. Leistungszentrum für den Senioren- und Nach­
wuchsbereich ist die Wassersportanlage Klingerweg des Sport-Club DHfK e. V. (SC DHfK). Zwei­
ter Leistungsträger ist die Sportgemeinschaft Leipziger Verkehrsbetriebe (SG LVB), insbesondere im
Nachwuchsbereich.
2001
Diese Sportart ist als Bundesstützpunkt anerkannt. Träger des Leistungszentrums ist der Leipziger
Kanu-Club e. V. (LKC) mit seiner Wassersportanlage in der Pistorisstraße.
A-Kader
Tabelle 42
Quelle: OSP Leipzig
2002
2003
2004
2005
2006
2007
DC-Kader
A-Kader
2
2
7
7
6
5
8
B-Kader
2
5
1
2
6
5
2
C-Kader
13
17
13
13
17
14
9
6
4
6
5
3
27
26
35
29
22
DC-Kader
gesamt
Sportprogramm Leipzig 2015
2
19
24
2
B-Kader
C-Kader
2001
2002
gesamt
2003
1
2004
2
2
4
6
2005
2006
1
2007
2
1
6
5
4
1
6
5
3
4
2
3
5
2
1
2
10
11
11
11
9
8
10
Tabelle 44
Quelle: OSP Leipzig
Diese Sportart kann seit den 90er Jahren die bedeutendsten Erfolge für Leipzig vorweisen. Leipziger
Rennkanutinnen und -kanuten erzielen regelmäßig Erfolge bei internationalen und nationalen Meister­
schaften. Der Höhepunkt im Beurteilungszeitraum war der Olympiasieg von Christian Gille im Jahr
2004.
Sportprogramm Leipzig 2015
87
86
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Platzierungen bei
2001
der Meisterschaft
2002
2003
2004
2005
2006
1.
2 x 4.
5.
6.
7.
JEM
2.
2 x 3.
2 x 1.
2 x 2.
JWM
EM
WM
1.
5.
6.
2.
6.
7.
3.
4.
5.
7.
2.
5.
2.
3.
7.
-
-
1.
3.
5.
5.
4 x 1.
2.
2 x 3.
6.
1.
6 x 2.
5.
1.
2 x 2.
2 x 3.
2 x 6.
2 x 1.
2.
3.
2 x 4.
1.
3 x 2.
3.
2 x 4.
6.
2 x 1.
3 x 2.
3 x 3.
-
-
-
Tabelle 45
Quelle: OSP Leipzig
Olympische
Spiele
Die Kaderentwicklung ist konstant, die Erfolgsentwicklung verläuft zunehmend positiv. Besonders in
den Hürdensprint- und Wurf-/Stoßdisziplinen haben Leipziger Athletinnen und Athleten die nationale
und internationale Leistungsspitze erreicht. Die Sportart wird als Leipziger Schwerpunktsportart an­
erkannt.
2007
-
1.
5.
Kader- und Erfolgsentwicklung sind gekennzeichnet von Beständigkeit, die sich auch mittelfristig fort­
setzen wird. Dem Bundesstützpunkt gelingt es immer wieder, eigene Nachwuchstalente bis in die Welt­
spitze zu bringen. Die Sportart wird als Leipziger Schwerpunktsportart anerkannt.
Leichtathletik
Die Leichtathletik-Disziplin Hürde/Sprint hat zum 1. Januar 2007 die Anerkennung als Bundesstütz­
punkt erhalten. Auch die Wurf- und Stoßdisziplinen sind ein Schwerpunkt in Leipzig. Am Leichtath­
letikzentrum Leipzig e. V. (LAZ) auf der Nordanlage des Sportforums sind die Leipziger Kader und
Talente in der Sportart Leichtathletik konzentriert.
2001
2002
A-Kader
2005
DC-Kader
gesamt
13
2006
1
1
1
9
7
8
7
9
10
2
4
3
3
4
2
5
3
6
5
14
15
22
12
17
17
2006
Tabelle 47
Quelle: OSP Leipzig
EM
WM
Sportprogramm Leipzig 2015
2007
2.
4.
2 x 6.
10.
2001
8.
2002
2003
A-Kader
3
1
B-Kader
3
4
C-Kader
2004
2
2005
2006
2007
2
4
6
3
1
1
2
2
4
3
DC-Kader
3
9
8
1
2
gesamt
9
16
12
7
9
1
7
5
Tabelle 48
Quelle: OSP Leipzig
Erfolge konnten im Beurteilungszeitraum zumindest bis 2005 regelmäßig erschwommen werden, aber
die Entwicklung stagniert. Bemerkenswert sind die Platzierungen Leipziger Schwimmerinnen und
Schwimmer bei den Olympischen Spielen in Athen im Jahr 2004.
2002
2003
2004
17
WM
2005
1.
JEM
Olympische
Spiele
2.
5.
JEM
Obwohl die Schwimmvereine nach wie vor über eine breite Basis verfügen, ist die Kaderentwicklung
seit 2003 rückläufig.
1.
2.
3.
EM
Das LAZ wurde erst 1996 gegründet und musste sich zunächst entwickeln. Seit 2003 werden die ersten
Erfolge anhand von Platzierungen bei internationalen Meisterschaften ersichtlich.
Platzierungen bei
2003
der Meisterschaft
Die Sportart ist als Bundesstützpunkt-Nachwuchsleistungssport in Leipzig anerkannt. Die derzeit im
leistungsorientierten Projekt organisierten Vereine sind der Sport-Club DHfK Leipzig e. V. (SC DHfK),
der Schwimmsportverein Leutzsch e. V. (SSV Leutzsch), der Schwimm-Verein Lok Mitte e. V. (SVL),
der Postschwimmerverein Leipzig e. V. (PSV), der SV Automation 1961 Leipzig e. V., der SV Handwerk
Leipzig e. V. und der Vfk Blau-Weiß Leipzig e. V. Die Koordinierung von leistungssportbezogenen
Maßnahmen und Zuwendungen erfolgt über den Schwimmsportverband Leipzig e. V. als zuständiger
Stadtfachverband.
Platzierungen bei
2001
der Meisterschaft
2007
10
C-Kader
Quelle: OSP Leipzig
2004
1
B-Kader
Tabelle 46
2003
Schwimmen
3.
5.
-
-
2007
3.
5.
6.
3.
2.
3.
4.
3 x 5.
-
2006
2 x 5.
7.
3.
5.
-
-
6.
2 x 7.
10.
3.
6.
8.
-
Tabelle 49
Quelle: OSP Leipzig
Die Kaderzahlen entwickeln sich rückläufig. An frühere Erfolge bei internationalen Meisterschaften
können die Athletinnen und Athleten derzeit nicht anknüpfen. Damit liegt Leipzig im gesamtdeutschen
Trend für den Schwimmsport. Weil die Stadt Leipzig aber mit der Errichtung der Sport-Schwimmhalle
in der Antonienstraße den weiteren Ausbau der Sportinfrastruktur für den Schwimmsport unterstützt,
macht sie ihre eigene Positionierung zum Schwimmen als Schwerpunktsportart von der des Bundes
und des Landes abhängig. Verliert der Schwimmsport in Leipzig eine dieser beiden Schwerpunktset­
zungen, erfolgt eine Aberkennung als Schwerpunktsportart der Stadt Leipzig.
Sportprogramm Leipzig 2015
89
88
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Wasserspringen
Sportstätte in Leipzig ist die Sprunghalle der Universität Leipzig in der Mainzer Straße. Leistungs­
sportragender Verein der Wasserspringer ist der SC DHfK e. V. Die Sportart ist als BundesstützpunktNachwuchsleistungssport anerkannt.
2001
Tabelle 50
Quelle: OSP Leipzig
2002
2003
2004
2005
2006
A-Kader
3
2
2
1
1
B-Kader
2
2
1
1
1
C-Kader
6
6
5
5
DC-Kader
4
2
4
15
12
12
gesamt
2001
JEM
EM
WM
Tabelle 51
Olympische
Spiele
Quelle: OSP Leipzig
2002
2003
2007
1
1
4
5
5
6
7
5
8
13
13
11
14
2004
2005
2006
2007
2.
6.
5.
4.
6.
9.
2.
1.
2.
-
1.
3.
-
2.
-
4.
5.
-
3.
2 x 5.
-
3.
7.
-
2.
-
-
-
2.
-
-
-
4.
5.
6.
9.
3.
5.
6.
Turnen weiblich
2002
2003
2004
2005
2006
Tabelle 52
Quelle: OSP Leipzig
1
2
3
2
2
3
2
C-Kader
7
8
8
8
5
7
2
DC-Kader
9
10
2
5
1
2
2
17
20
13
15
8
12
6
Quelle: OSP Leipzig
Rudern
Der Leipziger Leistungsschwerpunkt des dualen Bundesstützpunktes Dresden/Leipzig ist beim SC
DHfK Leipzig e. V. angesiedelt. Dessen Abteilung Rudern nennt sich auch Rudergesellschaft Wiking
Leipzig und hat als Trainingsschwerpunkt das Bootshaus in Leipzig-Burghausen. Leistungszentren
sind aber auch der Akademische Ruderverein zu Leipzig e. V. und der Ruderverein Triton 1893 e. V.
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
A-Kader
2
2
5
4
2
2
B-Kader
1
1
2
2
7
1
5
3
3
2
7
3
6
4
4
3
2
12
14
12
19
8
C-Kader
11
5
gesamt
16
8
Tabelle 54
Quelle: OSP Leipzig
Deutschland hat eine erfolgreiche Rudertradition. Auch Athletinnen und Athleten des Leipziger Leis­
tungszentrums konnten in den letzten Jahren dazu beitragen.
Platzierungen
bei der Meisterschaft
2001
2002
1.
2.
5.
WM
Olympische
Spiele
B-Kader
gesamt
2003
-
2004
2005
6.
4.
4.
2.
5.
1.
3.
6.
3.
7.
-
-
5.
2007
A-Kader
Tabelle 53
Die Kaderentwicklung ist rückläufig. Eine positive Entwicklung im erforderlichen Maß ist nicht zu
erkennen, auch wenn sich der TuG in jüngster Vergangenheit vermehrt um die Aufwertung der Trai­
ningsstrukturen bemüht hat. Die Stadt Leipzig macht ihre eigene Anerkennung des Kunstturnens weib­
lich als Schwerpunktsportart von der Positionierung des Bundes und des Landes abhängig. Verliert
die Sportart in Leipzig eine dieser beiden Schwerpunktsetzungen, erfolgt auch eine Aberkennung als
Schwerpunktsportart der Stadt Leipzig.
JWM
Das als Bundesstützpunkt-Nachwuchsleistungssport anerkannte Leistungszentrum befindet sich beim
Turn- und Gymnastikclub e. V. (TuG) im so genannten Neubau der Sporthalle Leplaystraße.
2001
2001
8.
DC-Kader
Die Kader- und Erfolgsentwicklungen sind konstant. Verlassen erfolgreiche Athletinnen und Athleten
das Leistungszentrum, wirkt sich das unmittelbar auf die Kader- und Erfolgsstatistiken aus. Deshalb
fällt eine mittelfristige Prognose schwer. Der Bundesstützpunkt Leipzig hat bisher immer eigene Ta­
lente bis in die Weltspitze bringen können. Wasserspringen wird deshalb als Leipziger Schwerpunkt­
sportart anerkannt.
Platzierungen bei der Meisterschaft
WM
Wasserspringen ist in Leipzig seit Jahren eine aufgrund ihrer technischen Spezifik und hohen Individu­
alität zwar mitgliederschwache, aber leistungssportlich sehr erfolgreiche Sportart.
Platzierungen
bei der Meisterschaft
und den osteuropäischen Staaten durchsetzen. 2001 gelang die bisher einzige Platzierung unter den
ersten 10 bei einer internationalen Meisterschaft der Seniorinnen und Senioren beziehungsweise Juni­
orinnen und Junioren.
2006
2007
5.
5.
2 x 2.
3.
4.
6.
2.
4.
-
-
-
Tabelle 55
Quelle: OSP Leipzig
Die Kaderentwicklung ist mit Ausnahme der Jahre 2002 und 2007 von Beständigkeit geprägt. Auch be­
deutende internationale Erfolge konnten regelmäßig erzielt werden. Rudern wird von der Stadt Leipzig
als Schwerpunktsportart anerkannt.
In den letzten sieben Jahren konnte kein A-Kader entwickelt werden. Auch die Zahl der Nachwuchs­
kader ist rückläufig. Die Damenmannschaft bestreitet zwar regelmäßig Wettkämpfe in der Bundesliga,
international können sich die deutschen Turnerinnen jedoch nicht gegen die Konkurrenz aus den USA
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
91
90
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Ringen
Leistungszentrum ohne Anerkennung als Bundesstützpunkt ist der Kampf- und Fitness-Club e. V.
(KFC) mit Heimstätte im so genannten Altbau der Sporthalle Leplaystraße. Der KFC strebt seit 2004
im Zusammenwirken mit dem Ringer-Verband Sachsen e. V. ein Nord- und Mitteldeutsches Leistungs­
zentrum für Freistilringen bis hin zur Anerkennung als Bundesstützpunkt an. Das macht sich unter
anderem auch im Anstieg der Kaderzahl ab 2006 bemerkbar.
2001
2002
A-Kader
B-Kader
5
C-Kader
Tabelle 56
Quelle: OSP Leipzig
2003
2004
2005
2006
Fazit für Individualsportarten
2007
2
3
3
1
6
9
8
9
6
5
3
3
2
1
4
2
DC-Kader
2
1
2
2
2
6
2
gesamt
7
12
17
15
12
16
10
Die Ringer des KFC kämpfen zwar erfolgreich in der Bundesliga, sie konnten aber seit 2001 keine
Platzierung unter den ersten 10 bei einer Europa- und/oder Weltmeisterschaft im Senioren- und/oder
Juniorenbereich erzielen.
Die Kaderentwicklung ist seit 2002 relativ beständig. Internationale Erfolge wurden in den letzten
Jahren nicht erzielt, obwohl der KFC und der Sächsische Fachverband besonders in den letzten drei
Jahren viel Initiative zeigten. Eine Anerkennung als Schwerpunktsportart macht die Stadt Leipzig von
der Bestätigung des Leistungszentrums als Bundesstützpunkt abhängig. Bis dahin gilt Ringen nicht als
Leipziger Schwerpunktsportart.
Radsport
Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) nimmt nicht am Stützpunktsystem teil; Bundeskader in den Sport­
vereinen (hauptsächlich SC DHfK) werden vom OSP betreut. Die erfolgreichsten Nachwuchssportlerin­
nen und -sportler verlassen in der Regel mit dem Erreichen des 23. Lebensjahrs die leistungssportragen­
den Sportvereine und werden Mitglieder von unternehmensfinanzierten Profi-Mannschaften.
2001
A-Kader
Tabelle 57
Quelle: OSP Leipzig
2002
2
2003
2
2004
2
2005
2
2006
1
1
1
C-Kader
2
1
2
2
6
4
1
DC-Kader
13
13
11
13
12
9
7
gesamt
15
18
14
18
15
16
12
Nur Jens Lehmann (Bahnradsport) und Judith Arndt (Straßenrennsport) haben in den letzten Jahren be­
deutende Erfolge bei internationalen Meisterschaften und den Olympischen Spielen einfahren können.
Jens Lehmann ist seit 2005 nicht mehr aktiv. Nachwuchsfahrerinnen und -fahrer konnten bisher noch
keine internationalen Erfolge bei ausgewiesenen Meisterschaften erzielen.
WM
Tabelle 58
Quelle: OSP Leipzig
Olympische
Spiele
Sportprogramm Leipzig 2015
2002
2003
2004
2005
•
•
•
•
•
•
2006
Judo
Kanuslalom
Kanurennsport
Leichtathletik
Rudern
Wasserspringen
Für die nachfolgend genannten Sportarten gelten Vorbehalte, die zu erfüllen sind:
Schwimmen – unter dem Vorbehalt der weiteren Anerkennung als Bundesstützpunkt-Nachwuchsleis­
tungssport
Turnen/weiblich – unter dem Vorbehalt der weiteren Anerkennung als Bundesstützpunkt-Nachwuchs­
leistungssport
Ringen/Freistil – unter dem Vorbehalt der Anerkennung des Leistungszentrums als Bundesstützpunkt
beziehungsweise Bundesstützpunkt-Nachwuchsleistungssport
Radsport/Straßenrennsport – unter dem Vorbehalt der Anerkennung als Schwerpunktsportart durch
den DOSB und der Vorlage eines Gesamtkonzepts durch den Sportfachverband
3.2.2.2.2Mannschaftssportarten
Entwicklung von Kriterien für die Festlegung
1
2001
Zu den Leipziger Schwerpunktsportarten ab dem Jahr 2009 gehören:
2007
B-Kader
Platzierungen
bei der Meisterschaft
Die Kaderentwicklung im Nachwuchsbereich ist relativ beständig auch wenn die Erfolge im Nach­
wuchsbereich noch ausbleiben. Der sächsische Schwerpunkt für Bahnradsport liegt in Chemnitz, das
Landesinteresse im Radsport am Standort Leipzig ist somit auf den Straßenrennsport begrenzt. Ange­
sichts der konstanten Kader- und Erfolgsentwicklung macht die Stadt Leipzig eine Anerkennung des
Straßenrennsports als Schwerpunktsportart von der Anerkennung des DOSB für den Standort Leipzig
abhängig. Bis dahin gilt Radsport nicht als Leipziger Schwerpunktsportart.
Die Anerkennung von Schwerpunktsportarten durch die Stadt Leipzig wird auf olympische Sportarten
mit Leipziger Mannschaften im hochklassigen Liga- beziehungsweise Spielbetrieb begrenzt.
Die Stadt Leipzig prüft, in Präzisierung der Festlegungen des Ratsbeschlusses RB III-649/01, für den
Zeitraum ab 2009 die Eignung von Sportarten als eigene Schwerpunktsportarten nach folgenden Kri­
terien:
A)
Status/Struktur
• olympische Programmsportart und -disziplin
• Anerkennung als Bundesstützpunkt beziehungsweise Bundesstützpunkt-Nachwuchs­
leistungssport
• Vorliegen eines anerkanntes Bundes- und/oder Landesinteresses an der Entwicklung
dieser Sportart in Leipzig
• Vorhandensein eines verbandsanerkannten Leistungszentrums
B)
Kader/Ergebnisse
• von den Sportfachverbänden anerkannte A/B-, C- und D/C-Kader
• nationale und internationale Erfolge Leipziger Athletinnen und Athleten beziehungs­
weise Spielerinnen und Spieler im Nachwuchsleistungs- und Hochleistungsbereich
2007
2.
3.
2.
3.
2.
8.
1.
2.
4.
4.
21.
-
-
-
2.
11.
-
-
-
Sportprogramm Leipzig 2015
93
92
3. Sportentwicklungsplanung
C)
D)
E)
3. Sportentwicklungsplanung
Infrastruktur/sportpolitische Kriterien
• in Leipzig bereits vorhandene moderne trainings- und wettkampfgerechte Sportstät­
ten, die durch die Entwicklung der Sportart gut beziehungsweise besser ausgelastet
werden
• vorliegendes Interesse vieler Leipziger Zuschauerinnen und Zuschauer für die Wett­
kämpfe beziehungsweise den Spielbetrieb
• positive ökonomische Auswirkungen von Wettkämpfen beziehungsweise Spielen für
die Stadt Leipzig
Fußball liegt nur aufgrund sportpolitischer Sonderstellung im Landes- und Stadtinteresse. Als Leis­
tungszentren im Fußball männlich hat der Sächsische Fußball-Verband allerdings nur Dresden und
Chemnitz anerkannt.
Neutral
Vereinsstrukturen/Mitgliederentwicklung
• Vorhandensein einer breiten Basis von Kindern und Jugendlichen in den Leipziger
Sportvereinen, um vorrangig eine eigene Talententwicklung sicherzustellen
• Verlauf der Mitgliederentwicklung in den Sportvereinen der Schwerpunktsportarten in
den letzten Jahren (aufgrund der leistungssportlichen Bezugnahme gehen in die Prü­
fungen Spielerinnen und Spieler bis zu einem Lebensalter von einschließlich 26 Jahren
ein)
Basketball weiblich, blau gekennzeichnet, wird bisher nur von der Stadt Leipzig als Schwerpunkt an­
gesehen.
Negativ
Tradition
• traditionelle Verankerung in Leipzig
Die einzelnen Kriterien werden positiv, neutral oder negativ gewertet. Im Fazit erfolgt dann die kumu­
lative Zusammenfassung der einzelnen Bewertungsergebnisse.
Hockey wurde vom LSB nur in der Kategorie C eingestuft, was insgesamt zu einer neutralen Einschät­
zung führt.
Neutral
Das Sportprogramm 2015 umfasst mit einem Zeitraum von acht Jahren zwei Olympiazyklen. Damit die
relevanten Sportvereine langjährige Planungssicherheit erhalten und vom Änderungsvorbehalt mög­
lichst kein Gebrauch gemacht werden muss, erfolgen nachfolgend die Prüfungen nach den anderen
Kriterien.
Die Prüfungen der Kaderanzahl bezieht sich auf die A/B-, C- und D/C-Kader, beginnt 2001 und ist nur
in den Sportarten Handball (w) und Hockey (w) möglich, weil bei diesen ein Bundesinteresse (Schwer­
punktsportart ohne Bundesstützpunkt) vorliegt.
Die Prüfung der Erfolgsentwicklung umfasst ebenfalls den Zeitraum von 2001 bis 2007.
Bei der Darstellung der Tradition gibt es dagegen keine zeitliche Eingrenzung.
Handball weiblich
Bewertung und Ermittlung der einzelnen Sportarten
Status/Struktur
Im Deutschen Handball-Bund (DHB) gibt es kein Stützpunktsystem. Der Handball-Club Leipzig e. V.
(HCL) ist das Leistungszentrum für Damenhandball in Leipzig.
Alle Schwerpunktsetzungen erfolgen in den olympischen Programmsportarten und -disziplinen.
Kader/Ergebnisse
2001
Schwerpunktsetzung OSP
Schwerpunktsetzung LSB
Sportart
Bezeichnung der
Schwerpunktsetzung
Handball (w)
Schwerpunktsetzung
aber kein Bundesstützpunkt
Tabelle 59
(Stand 2007)
Sportart
Schwerpunktsetzung Stadt Leipzig
Bezeichnung der
Schwerpunktsetzung
Sportart
Kategorie A
Handball (w)
Volleyball (m)
Fußball (m; Nachwuchs)
Priorität 1
Hockey
Basketball (w)
Priorität 2
Handball
Volleyball (m)
Fußball
Kategorie B
Hockey
Kategorie C
Bezeichnung der
Schwerpunktsetzung
Sportprogramm Leipzig 2015
2004
2005
2006
2007
5
5
4
3
3
B-Kader
2
3
4
1
1
1
5
3
4
3
3
3
3
4
7
2
4
6
1
11
17
19
11
11
13
7
DC-Kader
gesamt
Orange gekennzeichnet sind die Sportarten, die vom Land und der Stadt als Schwerpunktsportarten
ausgewiesen sind.
2003
6
C-Kader
Die grün gekennzeichnete Sportart Handball weiblich steht im Bundes-, Landes- und städtischen In­
teresse.
Positiv
Volleyball
Positiv
2002
A-Kader
3
Tabelle 60
Quelle: OSP Leipzig
In jedem Jahr gab es A-Kader am Standort Leipzig, obwohl deren Anzahl stagniert. Die Entwicklung
der Nachwuchskader insgesamt ist konstant, womit eine Kontinuität der Entwicklung dieser Sportart
gegeben ist.
Positiv
Der HCL ist ein reiner Frauenhandball-Verein und spielt mit seiner ersten Mannschaft (GmbH) in der
1. Bundesliga. Diese Mannschaft konnte stetig viele wichtige nationale und internationale Erfolge ver­
buchen, so zum Beispiel mehrfach den Titel Deutscher Meister, aber auch Pokal- und Europacupsiege.
Einige Spielerinnen des HCL sind Mitglieder der Nationalmannschaft und somit an deren Ergebnissen
beteiligt.
Die zweite Mannschaft, auch Juniorteam genannt, spielt in der Regionalliga Süd (Staffel Ost) und be­
steht überwiegend aus Spielerinnen der A-Jugend. Der HCL ist für seine sehr gute Nachwuchsarbeit
überregional bekannt und hatte in der Saison 2006/2007 sechs Jugendmannschaften in den Altersklas­
sen B- bis E-Jugend im Spielbetrieb (2xB-Jugend, 1xC-Jugend, 2xD-Jugend, 1xE-Jugend). Auch hier
sind wichtige nationale Erfolge zu benennen, darunter Deutscher Meister A-Jugend, Deutscher VizeMeister A-Jugend, Sachsenmeister D-Jugend und B-Jugend.
Sportprogramm Leipzig 2015
95
94
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Auszüge aus den internationalen Erfolgen der Nationalmannschaft unter Betei­ligung Leipziger Spie­
lerinnen
Meisterschaft
2001
2003
2005
JWM
5. Platz
EM
Tabelle 61
2007
2. Platz
WM
6. Platz
3. Platz
Positiv
Infrastruktur/sportpolitische Kriterien
Der Handball-Club Leipzig e. V. hat seit ihrer Eröffnung die moderne Haupthalle der ARENA LEIP­
ZIG als Heimstätte im Bundesligaspielbetrieb (GmbH) und nutzt darüber hinaus auch die Nebenhalle
regelmäßig als Trainingshalle für mehrere Mannschaften. Der Verein belebt die ARENA LEIPZIG als
Sportstätte.
Positiv
Die Spiele der ersten Mannschaft des HCL werden von der Leipziger Bevölkerung gut angenommen.
Die Zuschauerzahlen entwickeln sich positiv.
2001/2002
Tabelle 62
Quelle: HCL
durchschnittliche Zuschaueranzahl
2002/2003
1.500
2003/2004
2.100
2004/2005
2.400
2.100
2005/2006
2006/2007
2.800
2.600
Der Verein ist aber auch maßgeblich an der Organisation beziehungsweise Unterstützung besonders
hochkarätiger Handball-Sportveranstaltungen in der ARENA LEIPZIG beteiligt. Von 2002 bis 2004
richtete der HCL eines der bestbesetzten Frauenhandballturniere der Welt aus, das Handball Mas­
ters. Im Jahr 2004 erhielt dieses Turnier eine Aufwertung durch die Europäische Handball Förderation
(EHF) und Leipzig wurde Austragungsort der erstmals stattfindenden Clubteams EM – mit Vergabe
des offiziellen Europameister-Titels für Clubteams.
Positiv
Vereinsstrukturen/Mitgliederentwicklung
Als Sportart mit großem Körpereinsatz wird sie in Leipzig von relativ vielen Mädchen und Frauen
gespielt. Dennoch ist die absolute Zahl der Spielerinnen im Vergleich zu anderen Sportarten nicht sehr
groß. Nach einem signifikanten Rückgang von 2001 zu 2003 ist wieder ein Anstieg zu verzeichnen,
entgegen der demografischen Entwicklung der Bevölkerung in dieser Altersgruppe.
800
677
566
600
315
400
Grafik 5: Vereinsmitglieder
Handball weiblich
203
636
621
246
285
2001
Vereinsmitglieder bis 26 Jahre
davon zwischen 7 und 14 Jahren
Neutral
Sportprogramm Leipzig 2015
2003
Tradition
Handball wurde von Mitgliedern einiger Turnvereine bereits im 19. Jahrhundert in Leipzig gespielt.
Als SC Lok Leipzig entstanden, ging der Verein 1963 in den neu gegründeten SC Leipzig über. Die
Frauenmannschaft des Vereins erkämpfte zwischen 1965 und 1991 13 Mal den Meistertitel, war 1966
und 1974 Europacup-Sieger und 1986 IHF-Pokalsieger. An den drei WM-Titeln der DDR-National­
mannschaft waren insgesamt elf Spielerinnen des SC Leipzig beteiligt.
Nach der Auflösung des SC Leipzig zu Beginn der 90er Jahre wechselte die Damen-Handballabteilung
zum erneut gegründeten VfB Leipzig e. V. Dieser geriet jedoch Ende der 90er Jahre aufgrund seiner
Fußballabteilung in immer größere finanzielle Notlage. Damit die Handballabteilung des Vereins nicht
von der drohenden Insolvenz betroffen werden konnte, entschloss man sich Ende 1999 zur Trennung
und gründete mit dem HC-Leipzig e. V. einen eigenständigen Verein.
Positiv
Hockey
Kader/Ergebnisse
Im Deutschen Hockey-Bund (DHB) gibt es kein Stützpunktsystem. Der ATV 1845 zu Leipzig e. V. ist
der leistungstragende Sportverein. 1991 spielten die Hockey-Damen als einzige Mannschaft der neuen
Bundesländer in dieser Sportart in der 1. Bundesliga. Nach der Feldsaison 1991 traf das auch auf die
Hallensaison 1992/1993 zu. In der Saison 2006/2007 spielte die erste Damen-Mannschaft in der Re­
gionalliga Ost und schafften den Aufstieg in die 2. Bundesliga. Die Männermannschaft spielt seit der
Saison 2004/2005 in der Regionalliga Ost und belegt hier regelmäßig vordere Plätze.
Nachfolgende Kaderstatistik bezieht sich ausschließlich auf Hockey weiblich, weil nur im weiblichen
Bereich Kader entwickelt wurden.
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
A-Kader
B-Kader
1
C-Kader
4
3
1
2
2
4
DC-Kader
3
5
4
16
8
1
3
gesamt
8
8
5
18
10
5
3
Tabelle 63
Quelle: OSP Leipzig
Am Standort Leipzig gibt es keine A-Kader. Nach einer erheblichen Zunahme von Nachwuchskadern
im Jahr 2004 sank deren Anzahl wieder deutlich. Die Entwicklung von Kadern unterliegt Schwankun­
gen, dennoch sind bisher in jedem Jahr Nachwuchskader am Standort Leipzig entwickelt und betreut
worden.
Neutral
Nachfolgende Erfolgsstatistik bezieht sich ausschließlich auf Hockey weiblich, weil nur Spielerinnen
aus Leipzig an den Erfolgen der Nationalmannschaften bei internationalen Meisterschaften mitwirk­
ten.
Auszüge aus den internationalen Erfolgen der Nationalmannschaften unter Beteiligung Leipziger Spie­
lerinnen:
200
0
2005
2007
Meisterschaft
2001
2002
2003
2004
2005
JWM
EM
2006
2. Platz
1. Platz
1. Platz
1. Platz
2. Platz
2. Platz
2007
1. Platz
1. Platz
Tabelle 64
Quelle: OSP Leipzig
Sportprogramm Leipzig 2015
97
96
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Die Damenmannschaft des HC Lindenau-Grünau e. V. setzte mit ihrer Präsenz in der Regionalliga
deutliche Zeichen. Die Leipziger Nachwuchsmannschaften (ATV 1845 zu Leipzig e. V. und HC Linde­
nau-Grünau e. V.) konnten nationale Erfolge erringen.
Positiv
Infrastruktur/sportpolitische Kriterien
Auf den von der Stadt Leipzig gepachteten Sportplatzanlagen beider Vereine wurden in den letzten
Jahren moderne Kunstrasenplätze (ATV-SPA Prager Straße und HCLG-SPA Straße am Park) errichtet.
Mit dieser Investition hat sich die Stadt Leipzig klar für die weitere Entwicklung der Sportart Hockey
in Leipzig positioniert. Hallenspiele tragen beide Vereine in der Regel in der Sporthalle Brüderstraße
aus. Die für den Spiel- und Trainingsbetrieb benötigten Sportstätten sind vorhanden.
Positiv
Die ARENA LEIPZIG, die Anlagen der Sportschule Egidius Braun und die Kunstrasenplätze auf den
Sportplatzanlagen können nur bei außergewöhnlichen Hockey-Ereignissen wie der Hallenhockey-WM
im Jahr 2003 und der Feldhockey-EM im Jahr 2005 ausgelastet und angemessen mit Zuschauerinnen
und Zuschauern gefüllt werden. Die Sportart Hockey hat in Leipzig eine treue, aber sehr kleine Fange­
meinde (> 1.000 pro Spiel), die regelmäßig die Heimspiele ihrer Vereinsmannschaften besucht.
Negativ
Vereinsstrukturen/Mitgliederentwicklung
Die für die neuen Bundesländer recht hohen Mitgliederzahlen bei den Kindern, Jugendlichen und jun­
gen Erwachsenen sind leicht rückläufig. Im Altersbereich zwischen 7 und 14 Jahren konnten sie sich
nach einem erheblichen Rückgang zwischen 2001 und 2005 wieder stabilisieren.
516
600
502
504
494
239
236
500
400
310
300
282
200
Grafik 6: Vereinsmitglieder
Hockey
Kader/Ergebnisse
Der Volleyball-Club Leipzig e. V. ist das Leistungszentrum der Stadt Leipzig. Er spielt mit seiner Ersten
Mannschaft in der 1. Bundesliga. Entstanden ist der VCL e. V. aus dem Zusammenschluss der Vereine
Volleyball-Club Markranstädt und Volleyballverein Leipzig e. V. im Jahr 2006.
Schon seit Jahren spielen die Leipziger beziehungsweise Markranstädter Mannschaften ununterbro­
chen in der 1. Bundesliga und platzierten sich in der Regel im mittleren Feld. Zudem konnten Erst- und
Nachwuchsmannschaften bei den Bezirks-, Landes- und Regionalmeisterschaften vordere Plätze bele­
gen. Die deutsche Nationalmannschaft trat in den letzten Jahren bei internationalen Meisterschaften
nicht mit Erfolgen in Erscheinung, so dass Leipziger Nationalmannschaftskader auch nicht an Erfolgen
beteiligt waren.
Neutral
Infrastruktur/sportpolitische Kriterien
Heimstätte des Volleyball-Clubs Leipzig e. V. ist seit der Bundesliga-Saison 2006/2007 die Ernst-Gru­
be-Halle der Universität Leipzig (Trägerschaft Freistaat Sachsen).
Wichtigste Trainingshallen sind die Sporthallen in der Leplay- und Brüderstraße. Alle benötigten und
geeigneten Sportstätten sind in Leipzig vorhanden, aber nicht speziell für die Entwicklung der Sportart
errichtet beziehungsweise saniert worden.
Neutral
Die ARENA LEIPZIG hat der Verein in der Saison 2006/2007 als Heimstätte aufgegeben, weil der
Zuschauerdurchschnitt bei den Heimspielen circa 1.200 pro Spiel aufwies. Das ist für die Haupthalle
der ARENA LEIPZIG zu wenig, um den Fans die gewünschte Atmosphäre zu verschaffen. Werden
in der ARENA LEIPZIG hochkarätige oder aber bedeutungsvolle Volleyball-Spiele im Rahmen von
Meisterschaften oder Turnieren ausgetragen, sind die Zuschauerränge der ARENA gut gefüllt. Einer
der Höhepunkte war der Bundesliga-Zuschauerrekord im Jahr 2004 mit circa 7.000.
Positiv
Vereinsstrukturen/Mitgliederentwicklung
100
0
2001
2003
2005
2007
Vereinsmitglieder bis 26 Jahre
davon zwischen 7 und 14 Jahren
Volleyball männlich
Neutral
Tradition
Im März 1908 rollte in Leipzig erstmalig ein Hockeyball, damals bei den Herrenmannschaften des Leip­
ziger Sport-Clubs (LSC). In den 20er Jahren gehörte Leipzig neben Berlin, Hamburg und Frankfurt/M.
zu den deutschen Hockey-Hochburgen. Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb Leipzig das Hockeyzentrum
in der DDR. Leipziger Hockeymannschaften erkämpften viele nationale und internationale Erfolge,
unter anderem fünf DDR-Meistertitel. Einige Leipziger Spieler nahmen sogar an Olympischen Spielen
1964 in Tokio und 1968 in Mexiko teil. Ab 1969 wurde Hockey in der DDR generell nicht mehr ge­
fördert. Der ATV 1845 zu Leipzig e. V. (ATV) war der erste Turnverein Leipzigs. Als Leistungssport
tragender Verein im Hockeysport bildet er heute mit dem Hockey-Club Lindenau-Grünau e. V. (HCLG)
seit Anfang der 90er Jahre das leistungssportliche Zentrum in Ostdeutschland.
Im maßgebenden Frauen-Hockey gibt es diese ausgeprägte, langjährige Tradition allerdings nicht.
Neutral
Sportprogramm Leipzig 2015
Volleyball wird in relativ großer Breite in den Sportvereinen von Leipziger Jugendlichen und jungen
Erwachsenen gespielt. Deren Zahl blieb in etwa konstant. Bei den Kindern im Alter zwischen 7 und 14
Jahren war von 2001 zu 2003 ein starker Rückgang zu verzeichnen. Allerdings ist die Sportart Volley­
ball aufgrund ihrer hohen technisch-motorischen Anforderungen nicht besonders für Kinder unter 14
Jahren geeignet. Vereine entwickeln Talente gezielt erst im Altersbereich ab 14 Jahre.
600
494
500
455
511
484
400
300
118
200
100
74
75
65
Grafik 7: Vereinsmitglieder
Volleyball männlich
0
2001
2003
2005
2007
Vereinsmitglieder bis 26 Jahre
davon zwischen 7 und 14 Jahren
Neutral
Sportprogramm Leipzig 2015
99
98
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Tradition
Die erfolgreiche Entwicklung dieser Sportart in Leipzig begann circa 1950. Nach mehrfachen DDRMeistertiteln konnte die Nationalmannschaft der DDR, die komplett mit Spielern des Sportclubs
Leipzig (SCL) besetzt war, 1969 den Weltmeistertitel erkämpfen; bereits zwei Jahre später sogar die
olympische Silbermedaille. In den folgenden Jahren kamen im Frauen- und Herrenbereich noch einige
internationale und nationale Erfolge dazu. Der VfB Leipzig, als Nachfolger des SCL, und später dann
der Volleyballverein Leipzig e. V. (VVL) setzten die Erfolge, zumindest im nationalen Rahmen, seit
Anfang der 90er Jahre fort.
Zurzeit spielt der Volleyball-Club Leipzig in der 1. Bundesliga.
Positiv
Basketball weiblich
Kader/Ergebnisse
Der in Leipzig ansässige leistungsorientierte Basketball-Verein Leipzig Eagles e. V. (BBVL) wurde im
Jahr 2000 gegründet. Die Damen-Mannschaft spielt seit 2003 in der 1. Bundesliga. Eigene Kader für
die Deutsche Nationalmannschaft wurden nicht entwickelt.
Negativ
Internationale Erfolge erspielten die deutschen Basketballerinnen in den letzten Jahren nicht.
Negativ
Infrastruktur/sportpolitische Kriterien
In den 50er, 60er und 70er Jahren spielten Leipziger Teams sehr erfolgreich in der nationalen Leis­
tungsspitze mit. In den 80er Jahren wurde die Sportart nicht mehr leistungssportbezogen gefördert. Der
im Jahr 2000 in Leipzig gegründete und ansässige Verein Basketballverein Leipzig Eagles e. V. knüpft
an die Tradition vor 50 Jahren an. Die Damenmannschaft spielt seit 2003 in der 1. Bundesliga.
Neutral
Fußball männlich
In der Nachwuchsarbeit sind die beiden Sportvereine FC Sachsen Leipzig 1990 e. V. und 1. FC Loko­
motive Leipzig e. V. die wichtigsten. Nachwuchsmannschaften beider Vereine spielen erfolgreich in den
obersten Spielklassen mit.
Beispiele für Spielklassenzugehörigkeit im Nachwuchsbereich Saison 2006/2007:
Diese Zahl trägt nicht zur Belebung der ARENA LEIPZIG bei und schafft auch keinen anerkennens­
werten Freizeitwert für die Leipziger Bevölkerung. In den letzten Jahren gab es keine hochkarätigen
Sportereignisse in Leipzig, die positiv mit der Entwicklung der Sportart Basketball weiblich in Verbin­
dung gebracht werden können.
Negativ
Vereinsstrukturen/Mitgliederentwicklung
Die Zahl der Gesamtmitglieder in den Sportvereinen ist sehr niedrig. Das schlägt sich auch in der
Auswahl der Spielerinnen bei der Zusammenstellung der Bundesliga-Mannschaft nieder. Von den 16
Spielerinnen der laufenden Saison stammen 12 aus dem Ausland.
200
165
150
100
Grafik 8: Vereinsmitglieder
Basketball weiblich
52
50
0
2001
Vereinsmitglieder bis 26 Jahre
davon zwischen 7 und 14 Jahren
Negativ
Sportprogramm Leipzig 2015
99
93
10
17
15
2003
2005
2007
79
Kader/Ergebnisse
Die Leipziger Fußballmannschaft in der höchsten Spielklasse ist die erste Mannschaft des FC Sach­
sen Leipzig 1990 e. V., die in der Saison 2006/2007 in der 4. Liga (Oberliga Nordost) spielte. An den
internationalen Erfolgen der Nationalmannschaft sind in Leipzig spielende Fußballer nicht beteiligt.
In der Regel werden die besten Talente der Leipziger Nachwuchsmannschaften in andere Regionen
abgeworben. Sie wechseln aufgrund der derzeit in anderen Fußballvereinen gebotenen finanziellen
Rahmenbedingungen.
Neutral
Spielstätte des BBVL ist die Nebenhalle der ARENA LEIPZIG. Die Heimspiele des Vereins verfolgen
circa 200 bis 300 Zuschauerinnen und Zuschauer.
Negativ
Tradition
Verein
FC Sachsen Leipzig 1990 e. V
1. FC Lokomotive Leipzig e. V.
Mannschaft
Spielklasse
A-Junioren
Bundesliga
B-Junioren
Regionalliga
A-Junioren
Regionalliga
B-Junioren
Regionalliga
Tabelle 65
Neutral
Infrastruktur/sportpolitische Kriterien
Für die leistungsorientierte Ausübung dieser Sportart stehen im Stadtgebiet zahlreiche Sportplatzanla­
gen (zum Beispiel Alfred-Kunze-Sportpark, Bruno-Plache-Stadion), aber auch spezielle Fußballhallen
(darunter die Halle der Sportschule Abtnaundorf als Großfeld) zur Verfügung.
In der Stadt Leipzig gibt es ein mit Mitteln der öffentlichen Hand hoch subventioniertes modernes
Fußballstadion, das mittel- und langfristig seiner Bestimmung in angemessener Art und Weise zuge­
führt werden sollte. Das muss in die Beurteilung des Kriteriums eingehen. Von der Entwicklung einer
Mannschaft, die sich im Spielbetrieb der 1. oder 2. Bundesliga befindet, sind durchaus positive ökono­
mische Auswirkungen für Leipziger Gewerbetreibende, aber auch Effekte für das Standortmarketing
zu erwarten.
Positiv
Fußball hat als Nationalsport Nummer 1 aufgrund seiner Breite ein großes Zuschauerpotenzial. Das
spiegelt sich an den Wochenenden bei den zahlreichen Begegnungen der Nachwuchs- und Freizeit­
mannschaften wider. Bei den Leipziger Mannschaften in den höchsten Spielklassen, also im untersuch­
ten Leistungssportbereich, liegt der Zuschauerdurchschnitt allerdings noch unter den Erwartungen.
Die Zuschauerzahlen bei Spielen der Ersten Mannschaften des 1. FC Lokomotive Leipzig und des FC
Sachsen Leipzig 1990 e. V. sind für ihre Spielklassenzugehörigkeit recht hoch. Heimspiele der Ersten
Mannschaft des 1. FC Lokomotive Leipzig e. V. werden in der Saison von durchschnittlich 2.600 Zu­
Sportprogramm Leipzig 2015
101
100
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
schauerinnen und Zuschauern besucht. Das gegenwärtige Zuschauerinteresse lässt sich gesamt gesehen
(Nachwuchs und Spitze) neutral bewerten.
Neutral
Vereinsstrukturen/Mitgliederentwicklung
Fußball männlich ist die mit Abstand mitgliederstärkste Sportart in Leipzig. Im Alter zwischen 7 und
14 Jahren verzeichnet Fußball seit 2005, sicher auch aufgrund des FIFA-Confederations-Cup 2005 und
der FIFA WM 2006, wieder einen Anstieg, entgegen der demografischen Entwicklung der Bevölke­
rung in dieser Altersgruppe. Leistungssportragende Vereine können bei der Talentsuche und -entwick­
lung auf eine breite Basis zurückgreifen.
8.000
3.2.2.2.3 Ergebnis
6.004
6.000
4.000
Grafik 9: Vereinsmitglieder
Fußball männlich
2.748
5.721
5.525
5.270
2.366
2.248
2.416
2003
2005
2007
Die nachfolgende Festlegung der Schwerpunktsportarten steht unter dem Vorbehalt aktueller Entwick­
lungen. Eine besonders entscheidungserhebliche Rolle spielen dabei mögliche Änderungen von Schwer­
punktsetzungen des Bundesministeriums des Innern (in Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen
Sportbund und den Sportfachverbänden), die nach den Olympischen Spielen 2008 in Peking und 2012
in London erfolgen können und Einfluss auf das Bundes- und Landesinteresse an den jeweiligen Leip­
ziger Stützpunkten haben. Die Festlegung der Schwerpunktsportarten durch den Bund erfolgt immer
für einen Olympiazyklus.
Damit die Sportvereine und -verbände eine langjährige Planungssicherheit erhalten, erfolgt auch in der
Stadt die Festlegung der Schwerpunktsportarten für jeweils einen Olympiazyklus.
2.000
0
2001
Vereinsmitglieder bis 26 Jahre
davon zwischen 7 und 14 Jahren
Positiv
Tradition
1900 wurde in der Leipziger Gaststätte „Mariengarten“ in der Büttnerstraße der Deutsche FußballBund gegründet. Drei Jahre später erzielte der VfB Leipzig als erste Mannschaft den Titel Deutscher
Fußballmeister. In den nachfolgenden Jahrzehnten waren Leipziger Fußballmannschaften immer wie­
der national und international erfolgreich. 1954 bis 1956 wurde das Zentralstadion mit 100.000 Zu­
schauerplätzen errichtet. Es war bis zum Umbau in eine moderne Fußballarena Austragungsort von 50
Länder- und 50 UEFA-Pokalspielen. 1987 stand der 1. FC Lokomotive Leipzig im Finale des Europa­
cups der Pokalsieger.
2004 fand die Eröffnung mit einem Länderspiel der Deutschen Nationalmannschaft gegen Kamerun
vor 43.000 Zuschauerinnen und Zuschauern statt. 2005 folgten drei Spiele im Rahmen des FIFA-Con­
federations-Cups. 2006 war Leipzig einer der Austragungsorte von fünf Spielen im Rahmen der FIFA
WM 2006.
Positiv
Kriterium
A
Kriterium
B
Status
Struktur
Kader
Handball w
+
Volleyball m
+
Ergebnisse
+
+
Tabelle 66
Sportprogramm Leipzig 2015
Kriterium
D
sportpoInfrastruktur litische
Kriterien
Vereinsstrukturen;
Mitgliederentwicklung
+
-
-
A) Individualsportarten
Judo
Kanuslalom
Kanurennsport
Leichtathletik
Rudern
Wasserspringen
Für die nachfolgend genannten Sportarten gelten Vorbehalte, die zu erfüllen sind:
Schwimmen – unter dem Vorbehalt der weiteren Anerkennung als BundesstützpunktNachwuchsleistungssport
Turnen/weiblich – unter dem Vorbehalt der weiteren Anerkennung als BundesstützpunktNachwuchsleistungssport
Ringen/Freistil – unter dem Vorbehalt der Anerkennung des Leistungszentrums als Bun­
desstützpunkt beziehungsweise Bundesstützpunkt-Nachwuchsleistungssport
Radsport/Straßenrennsport – unter dem Vorbehalt der Anerkennung als Schwerpunkt­
sportart durch den DOSB und der Vorlage eines Gesamtkonzepts durch den Sportfachver­
band
Kriterium
E
+
+
Hockey w
Basketball w
Kriterium
C
+
Fußball m
Zu den Schwerpunktsportarten ab dem Jahr 2009 gehören:
Fazit für Mannschaftssportarten
Sportart
Als Schwerpunktsportarten der Stadt Leipzig werden ab 2009 die Sportarten Handball weiblich und
Volleyball männlich bestätigt.
Die Sportart Fußball männlich kann anerkannt werden, wenn der Sächsische Fußball-Verband, der
Leipziger Fußball-Verband und die leistungssportorientierten Vereine bei der Stadt Leipzig ein gemein­
sames, vereinsübergreifendes Konzept zur Entwicklung des Fußballnachwuchses einreichen und eine
darauf beruhende positive Leistungsentwicklung (Kader, Ergebnisse) nachweisen.
Die Sportart Hockey weiblich kann anerkannt werden, wenn der Sächsische Hockeyverband bei der
Stadt Leipzig ein mit den drei leistungsorientierten Vereinen abgestimmtes Konzept zur Entwicklung
des Hockeysports (w) einreicht und die darauf beruhende positive Leistungsentwicklung (Kader, Er­
gebnisse) nachgewiesen wird.
+
+
+
-
-
-
-
gesamt
Tradition
+
++++++
+
+++
+
+++
+
-
--
B) Mannschaftssportarten
Handball weiblich
Volleyball männlich
Für die nachfolgend genannten Sportarten gelten Vorbehalte, die zu erfüllen sind:
Fußball männlich
Hockey weiblich
Nach Vorlage vereinsübergreifender, vom Sächsischen Fachverband bestätigter Entwick-
lungskonzepte bei der Stadt Leipzig und bei nachweisbarer, darauf beruhender positiver Leistungsentwicklung (Kader, Ergebnisse)
Sportprogramm Leipzig 2015
103
102
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
3.2.3
Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung des
­Leistungssports in den Schwerpunktsportarten
3.2.3.1
Bisherige Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung des Leistungssports/Stand 2008
3.2.3.1.2 Nachwuchsleistungs- und Hochleistungssport
3.2.3.1.1 Vereinssport als Basis des Leistungssports
In den Schwerpunktsportarten unterstützt die Stadt Leipzig zusätzlich den Nachwuchsleistungs- und
Hochleistungssport. Dazu gehört auch die Förderung von Institutionen des Leistungssports.
19,8
20
Fußball m
Anteil an Mitgliedern KJ gesamt in %
Bei einer Gegenüberstellung der in den jeweiligen Schwerpunktsportarten erfassten Kinder und Ju­
gendlichen zum Gesamtmitgliederbestand von Kindern und Jugendlichen in den Leipziger Sportver­
einen (circa 19.000) ist festzustellen, dass etwa die Hälfte aller dieser Kinder und Jugendlichen in die
Leipziger Schwerpunktsportarten eingebunden war. Ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen entfällt
allein auf die Sportart Fußball, gefolgt von Schwimmen mit 13,2 Prozent (siehe Grafik 10).
Für die leistungssporttragenden Sportvereine werden, abgestimmt mit dem Olympiastützpunkt Leip­
zig e. V. und dem Stadtsportbund Leipzig e. V., im Jahr circa 300.000 Euro an Projektfördermitteln für
den Hochleistungs- und Nachwuchsleistungssport bewilligt.
Die Stadt Leipzig überlässt dem Olympiastützpunkt Leipzig e. V. kostenfrei ein geeignetes Objekt in
zentraler Lage am Sportforum und beteiligt sich zusätzlich an den Betriebskosten in Höhe von 12.500
Euro im Jahr. Darüber hinaus bezuschusst die Stadt Leipzig über den Olympiastützpunkt Leipzig e. V.
Projekte des Leistungssports mit zurzeit jährlich 152.800 Euro pro Jahr.
13,2
Schwim­
men
4,2
Leichtath­
letik
3,7
Judo
0
Grafik 10: Kinder und Jugendliche in den Schwerpunktsportarten (Stand 2007)
2,4
2,3
Handball
w
Turnen w
2
Hockey
1,3
1,2
Volleyball
m
Kanu­
rennsport
0,7
0,7
Rudern
Ringen
0,6
Kanu­
slalom
0,4
Wasser­
springen
0,3
Basket­
ball w
Die Stadt Leipzig unterstützte allgemein den Kinder- und Jugendsport in den Vereinen und begünstigte
damit auch die leistungssportorientierten Sportvereine in den Schwerpunktsportarten:
Einzelmaßnahmen:
•
•
•
•
•
finanzielle Förderung für jedes Kind und jeden Jugendlichen im Verein (jährlich pauschal
15 € pro Kind und Jugendlichem)
Förderung von ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleitern (die überwiegend
Kinder und Jugendliche betreuen)
kostenfreie Nutzung der städtischen Sportstätten (außer Schwimmhallen) für den Kinderund Jugendsport (gemäß Entgeltregelung für die Nutzung der von der Stadt Leipzig verwal­
teten Sportstätten – RBII-905/97)
ermäßigte Nutzung der städtischen Sportstätten (außer Schwimmhallen) für Sportvereine
mit bestimmten prozentualen Anteilen von Kindern und Jugendlichen (gemäß Entgeltrege­
lung für die Nutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Sportstätten – RBII-905/97)
Verpachtung städtischer Sportstätten an Sportvereine und Beteiligung der Stadt Leipzig an
den entstehenden Kosten für die Pflege und Unterhaltung
Die städtischen Fördermaßnahmen trugen unter anderem mit dazu bei, dass viele Leipziger Kinder
und Jugendliche einen Teil ihrer Freizeit in den Sportvereinen verbringen. Der Organisationsgrad der
Kinder und Jugendlichen in den Sportvereinen ist in Leipzig sehr hoch. Diese breite Basis sichert den
leistungsorientierten Sportvereinen eine gute Auswahlmöglichkeit für die Entwicklung von Talenten.
Kinder 0-6 Jahre
Tabelle 29
Organisationsgrad 2007
Sportprogramm Leipzig 2015
Kinder 7-14 Jahre
circa 14 %
Jugendliche 15-18 Jahre
circa 47 %
circa 31 %
Für die Nutzung der in direkter Verwaltung der Stadt stehenden kommunalen Sportstätten gibt es eine
Entgeltregelung, welche die zu entrichtenden Beträge für die temporäre Nutzung dieser Sportstätten
festschreibt. In der Entgeltregelung sind die nicht kostendeckenden Beträge entsprechend des Kin­
der- und Jugendanteils gestaffelt. Für den Kinder- und Jugendsport werden sie völlig entgeltfrei den
Vereinen zur Verfügung gestellt. Die Regelungen betreffen auch den Nachwuchsleistungssport in den
relevanten Schwerpunktsportarten.
Damit Schul- und Vereinssport die ARENA LEIPZIG nutzen können, beteiligt sich die Stadt Leipzig
an den Betriebskosten in der Höhe von circa 600.000 Euro im Jahr. Die Hallen der ARENA werden
anteilig von Athletinnen und Athleten beziehungsweise Spielerinnen und Spielern im Nachwuchsleis­
tungs- und Hochleistungsbereich in den Schwerpunktsportarten genutzt.
Darüber hinaus werden von der Stadt Leipzig im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten neue Sport­
anlagen geschaffen beziehungsweise vorhandene Sportstätten saniert. Das gilt auch für Objekte, die
explizit vom Nachwuchsleistungs- und Hochleistungssport genutzt werden.
3.2.3.2Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung des Leistungssports
2008-2015
3.2.3.2.1 Vorbehalt
Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen kommunal- und
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
3.2.3.2.2 Finanzielle Sportförderung
Vereinssport als Basis des Leistungssports
An der allgemeinen Förderung des Kinder- und Jugendsports nach den einzelnen Förderkriterien der
institutionellen Sportförderung wird – wie nachfolgend ausgeführt – festgehalten. Die Regelungen der
Sportförderungsrichtlinie und der jährlichen Handlungsrichtlinien werden entsprechend angepasst.
Sportprogramm Leipzig 2015
105
104
3. Sportentwicklungsplanung
Personenbezogener Zuschuss für Kinder und Jugendliche in den Vereinen
Dass sich der recht hohe Organisationsgrad von Kindern und Jugendlichen über die Erhöhung der Zu­
schüsse für vereinseigene Kinder und Jugendliche steigern lässt, ist eher unwahrscheinlich. Auch eine
sportartenspezifische Differenzierung der Pauschalbetragshöhen führt nicht bemerkenswert zu einer
Verbesserung der Bedingungen der Vereine in den Schwerpunktsportarten.
(b)
Fazit: Beibehalten und keine Änderungen
Zuschuss für Übungsleiterinnen und Übungsleiter
Den Vereinen wird auf Antrag ein Zuschuss von circa 200 Euro pro Jahr für jede ausgebildete Übungs­
leiterin und jeden ausgebildeten Übungsleiter gewährt. Von Amts wegen erfolgt keine Differenzie­
rung des Pauschalbetrags nach der Klientel der Übungsleiterin oder des Übungsleiters und/oder des
zeitlichen Umfangs der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Ansprüche an ihre oder seine Erfahrungen,
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Künftig wird in den vom OSP bestätigten Projekten der Schwerpunktsportarten bei der Förderung der
ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter ein gesonderter Teilerschlüssel Übungsleiterin/
Übungsleiter zu betreuten Sportlerinnen/Sportlern im Kinder- und Jugendbereich anerkannt, um eine
individuelle Betreuung der Sportlerinnen und Sportler zusätzlich zu unterstützen.
(c)
Der Teilerschlüssel Übungsleiterin/Übungsleiter zu betreuten Sportlerinnen/Sportlern im
Kinder- und Jugendbereich wird für Projekte in den Schwerpunktsportarten mit 1:10 fest­
gelegt.
Zuschuss für die Anmietung von Sportstätten
Eine Bezuschussung erfolgt nur für Teilnahmen an/am:
•
1. Deutschen Meisterschaften,
•
Süddeutschen, Mitteldeutschen, Südostdeutschen beziehungsweise Ostdeutschen Meister­
schaften,
•
Landesmeisterschaften des Freistaats Sachsen,
•
Punktspielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga und
•
Regionalligen (im Erwachsenenbereich und nur, wenn sie über den Rahmen des Regie­
rungsbezirks hinausgehen und sich in der Wertigkeit unmittelbar der 2. Bundesliga an­
schließen).
Deshalb wird in diesem Förderkriterium kein Umverteilungsbedarf gesehen.
Fazit: Beibehalten und keine Änderungen
Nachwuchsleistungs- und Hochleistungssport
14
13
Fußball m
Projektförderung in %
(a)
3. Sportentwicklungsplanung
11,67
11,67
Schwim­
men
Leichtath­
letik
9,67
Judo
8,5
Handball
w
7,17
Turnen w
6,17
Hockey
5,83
Volleyball
m
5,33
5,33
Kanu­
rennsport
Rudern
5
Ringen
4,5
4,5
Kanu­
slalom
Wasser­
springen
1,67
Grafik 11: Mietzuschüsse
17.020
Schwerpunktsportarten
40.670 Sonstige
2007 in �
Das Budget für Mietzuschüsse innerhalb der Sportförderung des Sport- und Bäderamts ist im Vergleich
zu anderen Kriterien nicht sehr groß. Der Anteil für die Schwerpunktsportarten liegt bei circa 30
Prozent. Die vom Nachwuchsleistungssport in den Schwerpunktsportarten benötigte Sportstätteninf­
rastruktur wird bis auf wenige Ausnahmen von der Stadt Leipzig vorgehalten. Verfahrensänderungen
wirken sich daher nicht wesentlich auf die Verbesserung der Bedingungen aus.
Fazit: Beibehalten und keine Änderungen
(d)
Zuschuss zu den Fahrtkosten
Das Budget für Fahrtkostenzuschüsse beträgt circa 100.000 Euro im Jahr. Davon werden mit Stand
2007 mehr als 50 Prozent pauschal auf Nachweis im Rahmen der institutionellen Sportförderung an die
Leistungssportzentren in den Schwerpunktsportarten ausgereicht.
Für die übrigen Sportarten und Sportvereine sind die Zugangskriterien sehr hoch angesetzt (Anmer­
kung: Profisport wird von der Stadt Leipzig generell nicht finanziell gefördert).
Sportprogramm Leipzig 2015
Basket­
ball w
0
Die für den Nachwuchsleistungssport in den anerkannten städtischen Schwerpunktsportarten zweck­
gebundenen Zuschüsse wurden mit Stand 2008 wie folgt den Schwerpunktsportarten bewilligt: Die
Schwerpunktsportarten mit Bundesstützpunkten und hoher Priorität erhalten höhere Zuschüsse als
andere Sportarten. Sportarten mit Bundesstützpunkten-Nachwuchsleistungssport werden höher bezu­
schusst als Sportarten ohne Bundesinteresse.
Grafik 12: Verteilung der Projektförderung auf die Schwerpunktsportarten
Die sachgerechte Gewichtung beruht auf dem von der Stadt Leipzig gemeinsam mit dem OSP und dem
SSB entwickelten Verfahren für die Berechnung von Projektfördermittelanteilen. Dieses Berechnungs­
system wurde vom Fachausschuss Sport erstmalig für das Jahr 2007 anerkannt und hat sich bewährt Es
liegt detailliert dem Sportprogramm 2015 als Anlage A08-3 bei.
Der Anteil der Zuschüsse, der von den Zuwendungsempfängern für Personalkosten verwendet wurde,
lag 2007 bei 62,5 Prozent. Künftig muss darauf geachtet werden, dass die Projektfördermittel zweck­
gemäß für trainingsunterstützende Maßnahmen und nur bis maximal 25 Prozent für Personalkostenzu­
schüsse eingesetzt werden. Die jährliche Abrechnung des Projekts muss weiterhin sichergestellt wer­
den, um eine sachgerechte Entscheidung für das folgende Jahr treffen zu können.
Sportprogramm Leipzig 2015
107
106
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Fazit: Zweckgebundene Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung werden auch wei­
terhin gewährt. Das Verfahren für die Verteilung der Projektfördermittel wird ab 2008
beibehalten. Die Projekte sind künftig so zu gestalten, dass sie zeitlich befristet, auf eine
bestimmte Zielgruppe ausgerichtet und konkret abrechenbar sind.
Die Antragstellung hat mit einer vollständigen Projektkonzeption einschließlich verbind­
licher Aussagen zur Projektfinanzierung zu erfolgen. Die Mittel dürfen nur bis maximal
25 Prozent für Personalkosten eingesetzt und müssen hinsichtlich des Projekterfolgs abge­
rechnet werden.
Sportstättenbau und -sanierung
3.2.3.2.3 Sportstätten
Sportstättennutzung
In den bestätigten Schwerpunktsportarten des Sportprogramms 2015 werden folgende Sportstätten
vom Nachwuchssportbereich in den leistungssportragenden Sportvereinen genutzt (Tabelle 68). Auf
die Vergabe von Zeiten in den grün gekennzeichneten Sportstätten hat die Stadt Leipzig keinen direk­
ten Einfluss.
jährlicher Anteil der Nutzung durch den NWLS
und LS
(Stand 2007)
Sportart/Sportverein(e)
Spezialsportstätten
Eigentümer/Verwalter
Kanurennsport/
SC DHfK und SG LVB
WSA Klingerweg
WSA Schleußiger Weg
Stadt Leipzig/SC DHfK
Stadt Leipzig/SG LVB
100 %
100 %
Kanuslalom/LKC
WSA Pistorisstraße
Stadt Leipzig/LKC
100 %
Judo/JCL
Judohalle ARENA
Judohalle Marschnerstraße
Stadt Leipzig/ZSL GmbH
Freistaat Sachsen/Sportgymnasium
100 %
100 %
Leichtathletik/LAZ Leipzig und
SC DHfK
Haupthalle ARENA
Nebenhalle ARENA
Laufschlauch ARENA
Leichtathletikhalle auf der Nordanlage Sportforum
Leichtathletikstadion auf der Nordanlage Sportforum
Laufhalle auf der Nordanlage Sportforum
Stadt Leipzig/ZSL GmbH
Stadt Leipzig/ZSL GmbH
Stadt Leipzig/ZSL GmbH
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Wasserspringen/SC DHfK
Sprunghalle Mainzer Straße
Freistaat Sachsen/Universität Leipzig
100 %
Schwimmen/SC DHfK, SSV
Leutzsch und PSV Leipzig
SH Mainzer Straße
sowie diverse SH im Stadtgebiet
Freistaat Sachsen/Universität Leipzig
Sportbäder Leipzig GmbH
50 %
unterschiedlich
Rudern/SC DHfK
Ruderzentrum Burghausen
Stadt Leipzig/SC DHfK
Handball w./HCL
Nebenhalle ARENA
Spielhalle Marschnerstraße
Stadt Leipzig/ZSL GmbH
Freistaat Sachsen/Sportgymnasium
50 %
50 %
Volleyball m./VCL
SpH Brüderstraße
Spielhalle Leplaystraße
Ernst-Grube-Halle
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Freistaat Sachsen/Universität Leipzig
20 %
70 %
10 %
Hockey/ATV 1845 und HCLG
SPA Prager Straße
SPA Straße am Park
SpH Brüderstraße
Stadt Leipzig/ATV 1845
Stadt Leipzig/HCLG
Stadt Leipzig
80 %
80 %
20 %
A.-Kunze-Sportpark
B.-Plache-Stadion und Nebenflächen
Stadt Leipzig/FC Sachsen
Insolvenzverwalter bzw. Stadt Leipzig/1.
FC Lokomotive Leipzig
TH Leplaystraße
TH Marschnerstraße
Stadt Leipzig
Freistaat Sachsen/Sportgymnasium
Fußball m./FC Sachsen 1990 und
1. FC Lokomotive Leipzig
Turnen w./TuG Leipzig
Tabelle 68
circa 4 %
circa 5 %
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
95 %
5%
Der Grad der Nutzung geeigneter kommunaler Sportstätten durch die Schwerpunktsportarten ist
hoch.
Sportprogramm Leipzig 2015
Hallenzeiten in Sportstätten der Stadt Leipzig, die nicht explizit einem Nutzer zur Verfügung stehen,
werden nach sportfachlicher Bewertung durch das Amt für Sport vergeben. Anträgen leistungssport­
tragender Sportvereine in den Schwerpunktsportarten wird dabei die höchste Priorität eingeräumt. In
diesem Verfahren sind keine Änderungen ersichtlich, die eine Verbesserung der Bedingungen für den
Leistungssport bewirken könnten.
Über ihre Zuständigkeit hinaus wird sich die Stadt Leipzig bemühen, dass benötigte Sportstätten ande­
rer Träger den leistungssportragenden Sportvereinen in den Schwerpunktsportarten im ausreichenden
Maß und zu fairen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
Kanurennsport
Kanurennsport verfügt über gute Trainingsbedingungen. Die Wassersportanlage des Leistungszent­
rums beim SC DHfK e. V. ist grundlegend saniert. Die Wassersportanlage des SG LVB e. V. am Schleu­
ßiger Weg muss noch teilsaniert werden.
Eine wettkampfgeeignete Strecke, um Trainingswettkämpfe, Leistungsdiagnostik und Meisterschaften
vor Ort durchführen zu können, fehlt in der Region Leipzig.
Das Sportprogramm 2015 bezieht sich ausschließlich auf die Gebietszuständigkeit der Stadt Leipzig.
Deshalb werden keinen Aussagen getroffen, inwieweit künftig an den Seen der Leipziger Umgebung
wettkampffähige Regattastrecken errichtet werden können.
Kanuslalom
Mit der Eröffnung der modernen Wildwasseranlage Markkleeberg haben sich die Trainings- und Wett­
kampf bedingungen in der Region Leipzig wesentlich verbessert. Allerdings muss die Schleußiger
Heimstätte des LKC e. V. in der Pistorisstraße grundlegend saniert werden. Sie dient nach wie vor als
wohnortnahe Trainingssportstätte des Bundesstützpunkts für Leipziger Kinder und Jugendliche.
Judo
Am 13. Juni 2007 ist der Grundstein für die neue Judo-Trainingshalle auf der Nordanlage des Sportfo­
rums gelegt worden (RBIV-693/06 und RBIII-1623/04). Damit stehen dem Leistungssport zwei moder­
ne kommunale Spezialsporthallen für Trainings- und teilweise auch Wettkampfzwecke zur Verfügung.
Mit der Überplanung der Nordanlage und der Schaffung von Ausgleichssportflächen (siehe Leichtath­
letik) wird der Sanierungs- und Neubaubedarf vollumfänglich abgedeckt.
Leichtathletik
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Judo-Trainingshalle auf der Nordanlage sanierte die Stadt
die Leichtathletikhalle vollständig und schuf moderne Umkleide- und Sanitärräume. Die Sanierungsund Neubaumaßnahmen sind seit Herbst 2008 abgeschlossen.
Dem Bundesstützpunkt Hürde/Sprint stehen dann für Trainingszwecke die Leichtathletikhalle und die
Sportplatzanlage auf der Nordanlage des Sportforums, die Haupthalle der ARENA LEIPZIG (14 Tage/
Jahr) und der Laufschlauch in der ARENA LEIPZIG als Spezialsportstätten zur Verfügung.
Die Haupthalle der ARENA LEIPZIG kann als Wettkampfheimstätte für hochkarätige Meisterschaften
dienen, die Leichtathletikanlage auf der Nordanlage für Nachwuchswettkämpfe. Das Stadion muss
dementsprechend noch mit stationären beziehungsweise mobilen Tribünen komplettiert werden.
Das kontinuierlich hohe Leistungsniveau der Wurf- und Stoßdisziplinen mit daraus resultierenden
Anforderungen an einen Werferplatz und ein Werferhaus, die disziplinspezifischen Anforderungen
der Hürdensprinter in Bezug auf Sondertrainingsanlagen (zum Beispiel Rampenlauf bahn) sowie die
Notwendigkeit von Ausgleichssportstätten für die Sportarten Judo und Leichtathletik erfordern die
grundlegende Überplanung und Neugestaltung der Nordanlage des Sportforums zu einem Zentrum
des Hochleistungssports. Auf diese Anforderungen wird im Kapitel Sportstättenentwicklungsplanung
Bezug genommen.
Sportprogramm Leipzig 2015
109
108
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Wasserspringen
Training und Wettkämpfe in dieser Sportart finden ausschließlich in der Schwimm- und Sprunghalle
der Universität Leipzig statt. Der Sanierungsbedarf wird durch die Universität abgedeckt. Einen Neu­
baubedarf gibt es aufgrund der vergleichsweise geringen Zahl an Wasserspringerinnen und -springern
in Leipzig nicht.
Rudern
Rudern verfügt über gute Trainingsbedingungen. Die Wassersportanlage am rudergeeigneten ElsterSaale-Kanal ist bereits zu großen Teilen saniert. Wie auch beim Kanurennsport fehlt eine wettkampf­
geeignete Strecke, um Trainingswettkämpfe und Leistungsdiagnostik vor Ort durchführen zu können.
Der Elster-Saale-Kanal wird derzeit national als Langstrecken-Regattastrecke genutzt.
Das Sportprogramm 2015 bezieht sich ausschließlich auf die Gebietszuständigkeit der Stadt Leipzig.
Deshalb werden keinen Aussagen getroffen, inwieweit künftig an den Seen der Leipziger Umgebung
wettkampffähige Regattastrecken errichtet werden können.
Schwimmen
Im Frühjahr 2008 wurde das neue Sportbad an der Elster von der Sportbäder Leipzig GmbH eröffnet.
Nach der Sanierung der Universitätsschwimmhalle in der Mainzer Straße stehen dem leistungsorien­
tierten Schwimmsport zwei 50-Meter-Becken für Trainings- und Wettkampfzwecke zur Verfügung.
Der Sanierungs- und Neubaubedarf an für Leistungssport geeigneten Schwimmhallen ist dann vollum­
fänglich abgedeckt.
Turnen weiblich
Der Turn- und Gymnastikclub Leipzig trainiert fast ausschließlich im Neubau des Sporthallenkomple­
xes Leplaystraße. Auch kleinere Meisterschaften und Trainingswettkämpfe werden dort ausgetragen.
Die Sporthalle ist zwar funktionstüchtig, aber sanierungsbedürftig. Die Zuerkennung einer hohen Pri­
orität größerer Sanierungsmaßnahmen wird von der weiteren Bestätigung des Bundesinteresses für den
ab Herbst 2008 beginnenden Olympiazyklus abhängen.
Handball weiblich
Handball ist eine Hallensportart, die nur in Zwei- und Dreifeld-Hallen gespielt werden kann. Die Aus­
lastung dieser Hallen ist sehr hoch. Zum Großteil nutzt der HCL die neuen Hallen ARENA und Sport­
gymnasium Marschnerstraße – jedoch nicht ausschließlich. Im Nachwuchsbereich findet der Trainingsund Wettkampf betrieb auch in anderen kommunalen Hallen statt. Ein großer Teil dieser Hallen hat
Mängel hinsichtlich des Bauzustands und der DIN-gerechten Ausstattungen beziehungsweise Mindest­
abmessungen. Darauf wird im Kapitel Sportstättenentwicklungsplanung Bezug genommen.
Hockey
Die beiden Sportplatzanlagen der leistungssportorientierten Vereine an der Prager Straße (ATV) und
der Straße am Park (HCLG) befinden sich in einem guten Zustand. Neubauten werden aufgrund der
geringen Mitgliederanzahl und deren Entwicklung nicht benötigt.
Zur Hallennutzung insbesondere in den Wintermonaten wird auf das Kapitel Sportstättenentwick­
lungsplanung verwiesen. Herausragendes Thema ist dabei die Sanierung der Sporthalle Brüderstraße,
weil in ihr die Bundesligaspiele ausgetragen werden.
Volleyball männlich
Der von der Stadt Leipzig als Schwerpunkt angesehene leistungssportliche Bereich des Volleyballs
ist eine Hallensportart, die besondere Anforderungen an die Mindestabmessungen von Sporthallen
Sportprogramm Leipzig 2015
stellt (unter anderem Spielfeldgröße, Randbereiche, Hallendeckenhöhe). Die Auslastung dieser Hallen
ist sehr hoch. Ein großer Teil dieser Hallen hat Mängel hinsichtlich des Bauzustands und der DINgerechten Ausstattungen beziehungsweise Mindestabmessungen. Dazu wird auf das Kapitel Sportstät­
tenentwicklungsplanung verwiesen. Schwerpunkt dabei ist die Spielsporthalle im denkmal­geschützten
Altbau des Hallenkomplexes Leplaystraße, weil sich dort der Trainingsschwerpunkt des leistungsori­
entierten Volleyballs befindet.
Fußball männlich
Es gibt über 100 Sportplatzanlagen im Stadtgebiet, die zum Fußballspielen geeignet sind. Die vom
Leistungssport genutzten kommunalen Sportplätze befinden sich in einem ausreichend guten Zustand.
Den schlechten Bauzustand des Bruno-Plache-Stadions kann die Stadt Leipzig nicht beeinflussen, weil
sich das Stadion in der Verwaltung des Insolvenzverwalters des ehemaligen VfB Leipzig e. V. befindet.
Für hochkarätige Spiele und Meisterschaften steht das moderne Zentralstadion Leipzig zur Verfügung.
Der Sanierungs- und Neubaubedarf für den Leistungssport geeigneter Fußballplätze ist damit vollum­
fänglich abgedeckt.
In der kalten Jahreszeit wird das Training in Hallen absolviert. Als vollständig saniert kann die Groß­
feldhalle der Sportschule Abtnaundorf angesehen werden. Zu den anderen Sporthallen, die lediglich
vom Kinder- und Jugendbereich für das Fußballspielen genutzt werden dürfen, wird auf das Kapitel
Sportstättenentwicklungsplanung verwiesen
3.2.3.2.4 Sonstige
Sportorientierte Schulen/Klassenzüge
Die Sportmittelschule in Trägerschaft der Stadt besitzt bereits seit 1992 ein sportliches Profil. Diese
Sportmittelschule befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Sportforum.
Die Stadt Leipzig bekennt sich bis 2015 zur weiteren Betreibung der Schule als Sportmittel­
schule, insbesondere für Schülerinnen und Schüler in den Schwerpunktsportarten der Stadt
Leipzig.
Beginnend ab dem Schuljahr 2007/2008 baut die Stadt Leipzig an der Edouard-Manet-Schule (ehe­
mals 76. Grundschule) einen sportorientierten Zug auf (Ratsbeschluss RBIV-846/07). Er wird Kindern
in den so genannten technisch-kompositorischen Sportarten, zu denen auch die Schwerpunktsportart
Wasserspringen gehört, vorbehalten. Diese Kinder werden bereits im jungen Alter in den trainingsin­
tensiven Leistungssport eingebunden und bedürfen daher besonderer Unterstützung im Koordinieren
von Schul- und Trainingsanforderungen.
Die Stadt Leipzig bekennt sich zum sportorientierten Zug bis mindestens 2015, sofern das
Angebot im ausreichenden Maß von Kindern angenommen wird.
Darüber hinaus strebt die Stadt Leipzig an, bei der Fortschreibung der Konzeption des Sportgymna­
siums Leipzig dahingehend mitzuwirken, dass die Sportstätten auch dem Nachwuchsleistungs- und
Hochleistungssport in den Sportvereinen zu bestmöglichen Bedingungen zur Verfügung gestellt und
dass die Sportlerinnen und Sportler in den Leipziger Schwerpunktsportarten bei der Aufnahme in die
Einrichtung bevorzugt berücksichtigt werden.
Sportlerunterkünfte/Ausbildungs- und Beschäftigungsplätze
Die internatsbedürftigen Sportlerinnen und Sportler der städtischen Sportmittelschule werden im In­
ternat des Sächsischen Sportgymnasiums in der Mainzer Straße untergebracht. Gemäß Ratsbeschluss
RBIV-1020/07 beteiligt sich die Stadt Leipzig anteilig an den Kosten für eine Erzieherstelle im Internat
des Sportgymnasiums in der Kolonnadenstraße.
Sportprogramm Leipzig 2015
111
110
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Die Stadt Leipzig wird diese Kostenbeteiligung bei Bedarf bis 2015 fortsetzen.
Die Stadtverwaltung Leipzig fördert weiterhin in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber aktive und ehemali­
ge Leistungssportler/innen (Olympiakader). Zur Erreichung dieses Zieles werden drei zusätzliche Stel­
len vorgehalten, die mit aktiven Leistungssportler/innen/n besetzt werden können. Dabei muss es sich
um Tätigkeiten handeln, die zum Aufgabenspektrum der Stadt Leipzig gehören. Dies stellt sicher, dass
bei Beendigung der aktiven Lauf bahn die Tätigkeit auf einer regulären vergleichbaren Stelle fortge­
setzt werden kann. Voraussetzung für die Einstellung ist daher, dass die erforderliche Eignung für die
angedachte Tätigkeit besteht. Während der Zeit als aktive/r Leistungssportler/in werden Sonderrege­
lungen hinsichtlich der Arbeitszeit getroffen; Fördermöglichkeiten für Ausfallzeiten sind in Anspruch
zu nehmen. Bei Beendigung der aktiven Lauf bahn wird über den künftigen Einsatz entschieden.
Die Stadt Leipzig fördert weiterhin die Ausbildung aktiver und ehemaliger Leistungssportler/innen.
Voraussetzung ist auch hier die Eignung für den Ausbildungsberuf, die wie bei anderen Bewerber/
innen/n zu beurteilen ist. Das Engagement der Stadt Leipzig besteht darin, die Ausbildungsbedingun­
gen so zu gestalten, dass Ausbildung und Training miteinander vereinbart werden können. Gegebe­
nenfalls sind unter Ausschöpfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Ausnahmegenehmigungen zu
bewirken, um die Ausbildung aufnehmen bzw. regulär abschließen zu können.
Darüber hinaus hilft die Stadt Leipzig dem OSP-L bei der Vermittlung von Ausbildungs- und Beschäf­
tigungsstellen für Nachwuchsleistungssportler/innen bei Unternehmen.
Die Stadt Leipzig wird ausgewählte Leistungssportler/innen bei ihrer Ausbildung bzw. ih­
rer beruflichen Tätigkeit unterstützen.
Sportgroßveranstaltungen
3.2.3.3
Breitensport und Leistungssport sind besonders im Kinder- und Jugendbereich eng miteinander ver­
flochten. Die Stadt Leipzig unterstützt leistungsorientierte Sportvereine und Gremien des Leistungs­
sports bei der Schaffung guter Rahmenbedingungen für Talente sowie Spitzensportlerinnen und
-sportler (Amateure) in ausgewiesenen Schwerpunktsportarten durch eigene Förder- und Unterstüt­
zungsmaßnahmen. Sie setzt ausdrücklich auf einen fairen und diskriminierungsfreien Leistungssport.
Die direkte Förderung des Leistungssports durch die Stadt Leipzig konzentriert sich auf die Projekt­
förderung in den Schwerpunktsportarten, insbesondere auf den Nachwuchsleistungssport, die Ver­
besserung materieller Rahmenbedingungen für die Schwerpunktsportarten und auf die Förderung des
Olympiastützpunkts Leipzig e. V. als wichtigem Partner für die kommunale Sportverwaltung.
Ausgewiesene Schwerpunktsportarten der Stadt Leipzig sind von den Individualsportarten: Judo, Ka­
nuslalom, Kanurennsport, Leichtathletik, Wasserspringen und Rudern; bei Erfüllung der geforderten
Voraussetzungen Turnen/weiblich und Schwimmen. Bei den Mannschaftssportarten sind ausgewiese­
ne Schwerpunktsportarten Handball/weiblich und Volleyball/männlich; bei Erfüllung der geforderten
Voraussetzungen Fußball/männlich und Hockey/weiblich.
Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen der Stadt Leipzig in den Schwerpunktsportarten bis 2015
sind unter anderem:
•
•
Sportgroßveranstaltungen in den Schwerpunktsportarten können sich auf die weitere Entwicklung die­
ser Sportarten in der Stadt Leipzig positiv auswirken. Sie machen Kinder und Jugendliche neugierig
auf diese Sportarten und motivieren bereits in den Sportarten trainierende Sportlerinnen und Sportler,
den Höchstleistungen ihrer Vorbilder nachzueifern. Des Weiteren können deutsche und internationale
Athletinnen und Athleten auf die hervorragenden Bedingungen am Trainingsstandort Leipzig aufmerk­
sam gemacht werden.
•
Die Sportarten Kanurennsport und Rudern sind davon ausgeschlossen, weil es mittelfristig keine wett­
kampfgeeignete Regattastrecke geben wird. Beim Wasserspringen sind die Möglichkeiten bei der Ver­
anstaltungsauswahl aufgrund der äußerst knappen Zuschauerkapazitäten auf kleinere Meisterschaften
eingegrenzt.
•
Zusammenfassung der Maßnahmen
•
•
•
•
eine kontinuierliche, aber hinsichtlich der Zielstellung und Prioritätensetzung verbesserte
finanzielle Förderung des Nachwuchsleistungs- und Spitzensports im Rahmen der institu­
tionellen Sportförderung und der Projektförderung,
die weitere Bereitstellung der benötigten kommunalen Sportinfrastruktur zu angemesse­
nen und bezahlbaren Bedingungen sowie die Mitwirkung, dass die anderen Träger mit
benötigter Sportinfrastruktur ähnliche Bedingungen bieten,
die Vervollständigung der Trainingsstätten für Leichtathletik und Judo auf der Nordanlage
sowie die damit einhergehende Neustrukturierung der Nordanlage,
die weitere Betreibung von sportorientierten Schulangeboten im Grund- und Mittelschul­
bereich,
die Unterstützung bei der Bereitstellung von besonders geeigneten Sportlerunterkünften,
die Unterstützung ausgewählter Leistungssportler/innen durch die Bereitstellung von Aus­
bildungs- und Arbeitsplätzen,
die grundsätzliche Orientierung der Stadt Leipzig bei der Einwerbung von Sportgroßveran­
staltungen in den eigenen Schwerpunktsportarten und
die angemessene würdevolle und öffentliche Ehrung der besten Sportlerinnen und Sportler
durch die höchsten Repräsentantinnen und Repräsentanten der Stadt Leipzig.
Die Stadt Leipzig richtet ihre Bemühungen um die Ausrichtung von Sportgroßveranstal­
tungen insbesondere auf hochkarätige Meisterschaften und Spiele in den anerkannten
Schwerpunktsportarten aus, in denen die Infrastruktur in Leipzig vorhanden ist.
Ehrungen
Das öffentliche Ehren der besten Leipziger Sportlerinnen und Sportler durch die höchsten Repräsentan­
tinnen und Repräsentanten der Stadt ist eine würdevolle Anerkennung der Leistungen und Verdienste
und ein Signal nach außen, dass der Leistungssport nach wie vor wichtig für Leipzig ist. Damit steigen
der Bekanntheitsgrad und die Motivation der Sportlerinnen und Sportler.
Die Stadt Leipzig wird durch ihre höchsten Repräsentantinnen und Repräsentanten bis
zum Jahr 2015 jährlich in angemessener Art und Weise die erfolgreichsten Sportlerinnen
und Sportler, insbesondere in den Schwerpunktsportarten, ehren.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
113
112
3. Sportentwicklungsplanung
3.3
3. Sportentwicklungsplanung
Sport- und Bewegungsförderung in Kindertagesstätten
und Schulen
3.3.1. Grundlagen
3.3.1.1
6
Quelle: Schulverwaltungsamt
Stadt Leipzig
Begriffsbestimmung/Themenabgrenzung
Der Begriff Schulsport schließt sowohl den Sport im Unterricht als auch den außerunterrichtlichen
Sport am Nachmittag ein. Die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichtsfachs Sport in der Bundes­
republik Deutschland liegt in der Zuständigkeit der Länder und ist deshalb nicht Gegenstand dieses
Kapitels. An den sächsischen Schulen werden im Gegensatz zu anderen Bundesländern drei Sportun­
terrichtsstunden pro Woche erteilt. Das unterstreicht die Bedeutung, die dem Sport in Sachsen für die
Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beigemessen wird. Darüber hinaus beteiligen sich jährlich
rund 150.000 Schülerinnen und Schüler in Sachsen an schulsportlichen Wettkämpfen6.
Die Inhalte des Sportprogramms beschränken sich auf die außerunterrichtlichen Sportangebote kom­
munaler Schulen. Im Einzelnen sind das
•
Sportangebote im Bereich der Kindertagesstätten im Grundschulbereich (Hort),
•
Arbeitsgemeinschaften, Kurse und Sportprojekte.
Diese Sportangebote werden sowohl von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern als
auch von Übungsleiterinnen und Übungsleitern kooperierender Sportvereine durchgeführt. Auch Schu­
len in freier Trägerschaft halten außerunterrichtliche Sportangebote vor. Im Sportprogramm der Stadt
Leipzig konzentrieren sich aber die Bestandsanalyse und die Maßnahmeplanung auf die eigene Zustän­
digkeit als Trägerin der kommunalen Schulen.
7
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales
(Hrsg.), 2006: Der Sächsische
Bildungsplan – ein Leitfaden
für pädagogische Fachkräfte in
Krippen und Kindertagesstätten
Das Sportprogramm 2015 soll aber auch in der vorschulischen Bildung und Erziehung greifen. Im
Vorschulalter nimmt die Bewegungsförderung für Kinder in den Kindertagesstätten eine hervorzu­
hebende Bedeutung ein. Grundlagen für die pädagogische Arbeit in sächsischen Kindertagesstätten
sind das Sächsische Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) und der Sächsische Bildungsplan7. Erzie­
herinnen und Erzieher stehen auf deren Grundlage in der Pflicht, bereits im frühen Kindesalter für eine
ganzheitliche Persönlichkeitsbildung zu sorgen. Die Bewegungsförderung gibt es auch im Bereich der
Kinderkrippen und der Tagespflege. Diese beiden Bereiche werden allerdings in diesem Kapitel nicht
berücksichtigt.
Die Bewegungsförderung für Kinder in den Kitas (auch im Vorschulalter) ist gesetzlich verankert im
Sächsischen Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) unter § 2 Aufgaben und Ziele. Dort heißt es: „Der
ganzheitliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag dient vor allem ... 2. der Ausbildung von
geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten ...“. In Absatz 3 heißt es dazu weiter, dass die
regelmäßige Gestaltung von Bildungsangeboten dem Übergang in die Schule Rechnung zu tragen hat,
„indem insbesondere der Förderung und Ausprägung ... der Grob- und Feinmotorik, der Wahrneh­
mungsförderung und der Sinnesschulung Aufmerksamkeit geschenkt wird“.
8
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales
(Hrsg.), 2006: Der Sächsische
Bildungsplan – ein Leitfaden
für pädagogische Fachkräfte in
Krippen und Kindertagesstätten. 2.1 Somatische Bildung,
S. 1
Im Bereich der frühkindlichen Bildung ist die Bewegungsförderung deshalb ein integriertes Anliegen.
Grundlage für die pädagogische Arbeit in sächsischen Kindertagesstätten ist der Sächsische Bildungs­
plan. Darin werden insbesondere im Bereich somatische Bildung körperbetonte Bildungsaspekte ins
Blickfeld genommen. Dazu gehören Körperhaltung, Bewegung und Ernährung, aber auch psychische
und emotionale Prozesse, welche sich einerseits mit den körperlichen Erfahrungen selbst und anderer­
seits mit den sozial geltenden Werten und Normen in Bezug auf Körper und Körperlichkeit verknüpfen.
Leitgedanke dieses Bildungsbereichs ist der Begriff Wohlbefinden. Damit wird an den komplexen Ge­
sundheitsbegriff der WHO angeknüpft, welcher über die Abwesenheit von Krankheit hinaus Gesundheit
als „Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens“8 definiert und damit
den Blick auf die Herausbildung von Stärken, Kompetenzen und auf gesundheitliche Ressourcen lenkt.
Sportprogramm Leipzig 2015
Dieses Verständnis von somatischer Bildung spiegelt sich auch in dem vom Sächsischen Staatsministe­
rium für Soziales herausgegebenen „Gesund aufwachsen in Sachsen – Handbuch für Erzieherinnen und
Erzieher“ wider. Die Bewegungsförderung wird hier als eines von sieben Handlungsfeldern im Bereich
der Gesundheitsförderung in der Kita beschrieben.
Das Sportprogramm 2015 will mit geeigneten Maßnahmen die Bewegung von Kindern fördern und
möglichst die ganze Familie ansprechen und richtet sich an alle Leipziger Kindertagesstätten. Somit
kann dieses Programm ein Baustein für die Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in den aktuell
208 Leipziger Kindertagesstätten sein.
3.3.1.2
Interessen der Stadt Leipzig an der Sport- und Bewegungsförderung in
Kindertagesstätten und Schulen
Sport als Teil der Bildung und der Erziehung hat in der Gesellschaft einen besonderen Stellenwert. Be­
wegung, Spiel und Sport gehören zu den elementaren Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen. Sie
sind für deren geistige, körperliche, emotionale und soziale Entwicklung unverzichtbar. Bundesweite
Untersuchungen, aber auch Studien in Sachsen, belegen, dass bei Kindern Defizite in der Motorik und
der physischen Leistungsfähigkeit zunehmen. Die Gründe dafür liegen unter anderem in den techni­
schen und gesellschaftlichen Entwicklungen.
Bewegung ist eine nicht zu ersetzende Voraussetzung für die Reifung des Skelettsystems, die Steige­
rung der Leistungsfähigkeit des Herz-Kreislauf-Systems, die Entwicklung von Sinnesorganen sowie
die Prävention von Übergewicht und Haltungsauffälligkeiten. Darüber hinaus ist Körperbewegung für
Kinder und Jugendliche eine wichtige Möglichkeit, mit der Umwelt in Kontakt zu treten. Sensorische
und motorische Erfahrungen verknüpfen sich stark miteinander. Sie sind zentrale Elemente von Bil­
dungsprozessen und damit die Voraussetzung für die Entwicklung kognitiver, emotionaler, interaktiver,
sozialer und sprachlicher Fähigkeiten. Das Erleben eigener Befindlichkeiten (beispielsweise Spannung/
Entspannung, Anstrengung/Leichtigkeit, Schmerz/Wohlempfinden), von Nähe und Distanz zu anderen,
von szenischen Vollzügen und Handlungsabläufen trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche neben
motorischen auch soziale Fertigkeiten erleben und Grenzen bei sich selbst und anderen testen können.
Aus Bewegungsspielen können Phantasie- und Rollenspiele werden, Bewegung kann zur Erforschung
der materiellen Umwelt anregen oder hinüberleiten zur Handhabung von Gegenständen und Techniken.
Besonders bei jüngeren Kindern hat Bewegung für soziale Interaktionen einen größeren Stellenwert
als sprachliche Kommunikation 9. Bei älteren Kindern und Jugendlichen gewinnt die Verknüpfung von
Bewegung und Mitgliedschaft in einer Gruppe (Mannschaftssport/Gruppenleistung) an Bedeutung.
Bewegung kann außerdem zum Abbau beziehungsweise zur Kanalisation von Spannungen dienen.
Positive Bewegungserfahrungen ziehen angenehme Empfindungen und damit Wohlbefinden nach sich
und können so die Aufnahmebereitschaft der Kinder und Jugendlichen fördern.
Weil Kinder und Jugendliche einen großen Teil ihrer Tageszeiten in den Bildungseinrichtungen ver­
bringen, ist das Vorhalten qualifizierter Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote in den Schulen und
Kindertageseinrichtungen zwingend erforderlich.
9
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales
(Hrsg.), 2006: Der Sächsische
Bildungsplan – ein Leitfaden
für pädagogische Fachkräfte in
Krippen und Kindertagesstätten. 2.1 Somatische Bildung,
S. 6
Im Leitsatz 7 des Sportprogramms bekennt sich die Stadt Leipzig, als Trägerin von allgemeinbildenden,
sportbetonten und beruflichen Schulen, zur Sicherstellung der anforderungsgerechten materiellen Rah­
menbedingungen für einen lehrplangerechten Schulsport an gesicherten Schulstandorten.
Sie setzt sich damit in qualitativer und quantitativer Hinsicht das Ziel, die erforderlichen Sportstätten
für den Sportunterricht bereitzustellen. Darüber hinaus ist es aber auch erklärtes Ziel des Leitsatzes 7,
materielle Verbesserungsmaßnahmen planerisch so abzustimmen, dass sie neben der schulischen Nut­
zung auch dem organisierten Sport in der Stadt Leipzig dienen. Die Stadt unterstützt gemäß Leitsatz 7
zudem die Bewegungsförderung von Kindern im Vorschulalter durch die Bereitstellung der materielltechnischen Voraussetzungen.
Sportprogramm Leipzig 2015
115
114
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Die explizit benannten Handlungsschwerpunkte des Leitsatzes 7 untersetzen die sportpolitische Ziel­
setzung der Stadt Leipzig im Leitsatz 1 des Sportprogramms 2015, den Hauptschwerpunkt der Sport­
entwicklung und -förderung in allen Sportbereichen auf Kinder und Jugendliche zu richten. Sie geht
damit auch konform mit dem erklärten strategischen Ziel der Stadt Leipzig, ihr Handeln insbesondere
auf junge Familien mit Kindern auszurichten.
3.3.2. Bisherige Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung
der Sport- und Bewegungsförderung in Kindertagesstätten
und Schulen/Stand 2007
3.3.2.1
10
in den Jahren 2003/2004 von
Stadt Leipzig und Universität
Leipzig durchgeführt. vgl.:
Stadt Leipzig, Gesundheitsamt
(Hrsg.), 2005: Gesunde Kindertagesstätte – Handbuch für
Erzieherinnen, S. 55 ff.
Bewegungsförderung im Vorschulalter
Bei der Evaluation des Projekts Gesunde Kindertagesstätte – Leipzig10 wurde nachgewiesen, dass täg­
liche aktive Bewegungsangebote in den Kindertageseinrichtungen zu enormen Verbesserungen in ver­
schiedenen motorischen Bereichen geführt haben. So entwickelten sich die Gleichgewichtsfähigkeit
und das Sprungvermögen teilweise auf mehr als das Doppelte des Ausgangswerts. Alle Kinder konnten
sich deutlich verbessern, obwohl kein sportliches Training erfolgte.
2005 gründete sich das Netzwerk für Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen, das seither
unter der Leitung des Bürgermeisters und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
tätig ist. Im Netzwerk sind alle maßgeblichen Partner für Bewegungsförderung und Sport wie der
Stadtsportbund Leipzig e. V., die Regionalstelle Leipzig der Sächsischen Bildungsagentur, gesetzliche
Krankenkassen, der Kinderschutzbund, die Sport- und die Erziehungswissenschaftlichen Fakultäten
der Universität Leipzig, die beiden Leipziger Kinderkliniken und viele Ämter der Stadtverwaltung (Ge­
sundheit-, Jugend-, Schulverwaltungs- und Sportamt) wie auch die Volkshochschule vertreten. Über
das Netzwerk und seine nachgeordneten Arbeitsgemeinschaften (AG Kita, AG Schule, AG Freizeit und
Vereine) kommen alle beteiligten Partner regelmäßig miteinander in Kontakt und tauschen Informati­
onen aus.
Maßgebliche Voraussetzungen für die fachgerechte, gemäß Sächsischem Bildungsplan vorgeschriebe­
ne, Bewegungsförderung in den Kindertagesstätten sind
a) für die Entwicklungsbedürfnisse der Kinder sensibilisierte Erzieherinnen und Erzieher so­
wie
b) vielfältige Bewegungsanreize, die in den Alltag integriert und leicht zugänglich sind.
a) 11
Quelle: Stadt Leipzig, Gesundheitsamt (Hrsg.), 2005:
Gesunde Kindertagesstätte.
Handbuch für Erzieherinnen,
S. 16
Sensibilisierte Erzieherinnen und Erzieher sowie deren Befähigung zur Bewegungsförderung
Die Bewegungsförderung, als Bestandteil von Gesundheitsförderung und im Sinne somatischer
­Bildung, repräsentiert ein neues Bild vom Kind: Kinder lernen „von sich aus“ und beschäftigen sich
intensiv mit verschiedenen Themen und Entwicklungsaufgaben in unterschiedlichen Zeitabschnitten
(Entwicklungsfenstern). Dieses Bild vom Kind ist der Ausgangspunkt für Weiterbildungen zur früh­
kindlichen Entwicklung, welche in Leipzig mittlerweile circa 64 Prozent der Leiterinnen und Leiter
sowie Erzieherinnen und Erzieher des Jugendamts, des Schulverwaltungsamts und der Freien Träger
absolvierten (Stand November 2007). Gemäß diesem Verständnis von kindlichen Bildungs- und Ent­
wicklungsprozessen kommt den Erzieherinnen und Erziehern bei der Bewegungsförderung vor allem
die Gestaltung von Rahmenbedingungen zu. Dazu gehören unter anderem11:
•
•
•
die Förderung des selbstständigen Handelns und der Eigentätigkeit des Kindes
der Wahl von Materialien und Geräten entsprechend der Neugier der Kinder
die Berücksichtigung sozial-emotionaler Erfolge (Vermeidung von Ausscheidungs- und
Sportprogramm Leipzig 2015
•
•
Konkurrenzsituationen) bei gezielten bewegungspädagogischen Angeboten
das Ermöglichen individueller Lösungen der Bewegungsaufgaben
durch eigene körperliche Aktivität den Kindern Freude an der Bewegung vorzuleben und
zu vermitteln
In Leipzig gab und gibt es verschiedene Initiativen und Netzwerke, in denen eine vertiefende Auseinan­
dersetzung mit dem Thema Bewegungsförderung in der Kita als ein Aspekt der Gesundheitsförderung
stattfand beziehungsweise stattfindet (Tabelle 69):
Projekt
Gesunde Kindertagesstätte
2001-2004
Träger
Gesundheitsamt Leipzig
in Kooperation mit der
IG Freie Träger und dem
Jugendamt Leipzig
Inhalt/Anmerkungen
Ziel war die Erschließung von Gesundheitspotenzialen in Kitas; ein
Teilziel: Information, Wissensvermittlung und Sensibilisierung der
Erzieherinnen/Erzieher und Eltern für Themen der Kindergesundheit
10 Projekt-Kitas
Erarbeitung der Dokumentation „Gesunde Kindertagesstätte. Handbuch für Erzieherinnen“
Alle Kindertagesstätten aus Sachsen können sich bewerben. Für
2008 haben sich 10 Leipziger Kitas beworben.
Bewegte und sichere
Kita
Unfallkasse Sachsen
Es gibt einen Anforderungskatalog mit Einzelkriterien. Deren Erfüllung prüft eine Kommission mit Spezialisten von der Unfallkasse
Sachsen, der Universität Leipzig und des Sächsischen Sozialministeriums vor Ort.
Bei Erfüllung erhält die Kita ein Zertifikat, verbunden mit einer Prämie, die zweckgebunden für die Anschaffung von bewegungsfördernden Ausstattungen verwendet werden soll.
entwickelt vom Leipziger
Netzwerk für BewegungsEin optimaler Ernähförderung und der
rungs- und Bewegungs- Deutschen Gesellschaft
start in die Schulkarriere für Ernährung, umgesetzt
– optiStART
von der Stadt Leipzig
(Gesundheitsamt) und der
Universität Leipzig
Es gehört als einziges sächsisches Projekt zu den 24 Gewinnern
des Wettbewerbs „Besser essen. Mehr bewegen“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Themen gesunde Ernährung und Bewegungsförderung werden
als einheitliches Konzept in den Alltag von derzeit acht beteiligten
Schulen und Horten sowie neun in der Nähe der Schulen liegenden
Kindertagesstätten integriert.
Die Schulung der Pädagogen erfolgt über Fortbildungen, Konsultationen und Treffen.
Tabelle 69
Quelle: Gesundheitsamt Stadt
Leipzig
Im Bereich der Fortbildungen bietet der Stadtsportbund Leipzig e. V. seit 2004 drei Ausbildungsmodule
an (Tabelle 70). Bisher gab es 330 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, davon etwa zwei Drittel Übungs­
leiterinnen und Übungsleiter aus den Sportvereinen und circa ein Drittel Erzieherinnen und Erzieher
von Kindertagesstätten. Dieses gemeinsame Schulen begünstigt unter anderem auch den Auf bau von
Kooperationen zwischen Kitas und Sportvereinen über das Zustandekommen von persönlichen Kon­
takten.
Fortbildung
Bezeichnung
Inhalt/Anmerkung
Modul 1
Bewegungserziehung für
3- bis 6-jährige Kinder
15 Unterrichtseinheiten (Theorie und Praxis)
Modul 2
Bewegung, Spiel und
Sport für übergewichtige
Kinder
15 Unterrichtseinheiten (Theorie und Praxis)
Sport mit Vorschulkindern
Praxisseminar mit 8 Unterrichtseinheiten
alle Module vom Landessportbund Sachsen für die Verlängerung
von Übungsleiterlizenzen anerkannt
Modul 3
Tabelle 70
Quelle: Stadtsportbund Leipzig
e. V.
Sportprogramm Leipzig 2015
117
116
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
In ähnlicher Weise bietet das Gesundheitsamt seit 2003 jährlich in Kooperation mit der AOK und der
Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig zweitägige Fortbildungen zum Thema
Bewegungsförderung in Kitas an. An diesen Fortbildungen haben bisher circa 250 Erzieherinnen und
Erzieher aus mehr als 60 Kindertagesstätten teilgenommen. Ein derartiger Fortbildungszyklus wurde
auch für Erzieherinnen und Erzieher der Schulhorte angeboten. Für 2008/2009 wurde von Seiten des
Schulverwaltungsamts ein weiterer Bedarf im Rahmen der Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans
für Horte bekundet.
12
Quelle: Tietze, Wolfgang
(Hrsg.), 2004: Pädagogische
Qualität entwickeln, Beltz
13
Quelle: Tietze, Wolfgang/
Dauerhafte Anregungen, sich mit dem Thema Bewegung und Bewegungsförderung auseinanderzu­
setzen, werden durch den Nationalen Kriterienkatalog und das darauf auf bauende Qualitätsmanage­
mentinstrument PädQuis12 gegeben. Für den Bereich Bewegung werden im Kriterienkatalog13 BestPractise-Beispiele gesammelt. Die Checklisten und Anleitungen des QM-Instruments ermöglichen es
den Teams in den Kitas, sich selbst einzuschätzen und zielgerichtet weiterzuentwickeln. Aber auch in
anderen Qualitätsbereichen, zum Beispiel im Bereich Raumgestaltung, spielt Bewegung im Sinn von
vielfältigen Bewegungsmöglichkeiten eine Rolle.
Viernickel, Susanne (Hrsg.),
2003: Pädagogische Qualität in
Tageseinrichtungen für Kinder.
Ein nationaler Kriterienkatalog,
Beltz
14
Quelle: Tietze, Wolfgang/
Viernickel, Susanne (Hrsg.),
2003: Pädagogische Qualität in
Tageseinrichtungen für Kinder.
Ein nationaler Kriterienkatalog,
Beltz
b) vielfältige Bewegungsanreize
Eine zentrale Aufgabe von Kitas ist es, Kindern sowohl in den Innenräumen als auch auf dem Außenge­
lände großzügige Bewegungsräume für Spiele und grobmotorische Aktivitäten zur Verfügung zu stel­
len und alltägliche, leicht zugängliche Bewegungsanreize in allen Räumlichkeiten und Freiflächen zu
schaffen, welche sich an den Bewegungsbedürfnissen und -interessen der Kinder, an ihrem Drang nach
Erkunden, Erproben und dem Erweitern der eigenen Fähigkeiten orientieren. Eine Vielfalt von fest
installierten und freibeweglichen Ausstattungsgegenständen soll die Kinder zu verschiedenartigsten
Bewegungsabläufen herausfordern. Die von den Kindern selbst gewählten Aktivitäten werden dabei
ergänzt durch regelmäßige Bewegungsangebote für die Gruppe oder auch für einzelne Kinder.14
1. 2. 3. Einen starken Entwicklungsschub beim weiteren Auf- und Ausbau von Ganztagsangeboten in Sachsen
hat ein mit jährlich 30 Millionen Euro untersetztes Landesprogramm gegeben. Damit steht seit 2005
allen Schulen in Sachsen – unabhängig von der Trägerschaft – die Möglichkeit offen, eine Ganztags­
konzeption zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln und für die Umsetzung der Angebote entsprechende
Honorar- und Sachmittel zu erhalten.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf eine Analyse zum außerunterrichtlichen Sport der
kommunalen Schulen mit Ganztagsangeboten (GTA) in Leipzig im Schuljahr 2007/2008.
Zum Jahresende 2007 haben insgesamt 78 der 121 Leipziger Schulen in kommunaler Trägerschaft
Fördermittel über das Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus „Zum Ausbau von
Ganztagsangeboten“ erhalten (Grafik 13). 67 von diesen 78 Schulen mit GTA führen neben dem Unter­
richtssport Sportkurse, Sportprojekte und Arbeitsgemeinschaften durch.
3.3.2.2.1 Sportbezogene Ganztagsangebote
Sächsische Definition Ganztagsangebote im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zum Investitions­
programm „Zukunft Bildung und Betreuung“:
Ganztagsangebote sind Erziehungs- und Bildungsangebote allgemein bildender Schulen und Förder­
schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, die auch als Kooperationsmodelle zwischen Schulen
und Trägern der Jugendhilfe auf der Grundlage eines gemeinsamen Konzepts unterbreitet werden und
durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet sind:
Sportprogramm Leipzig 2015
21
MS
10
Gym
10
FS
66
25
15
Grafik 13
Anträge GTA 2007/2008
Stand: Februar 2008
15
(Quelle: Schulverwaltungsamt
0
Sportangebote in kommunalen Schulen
37
GS
Kinder mit geringer Bewegungsmotivation brauchen zusätzlich geplante Angebote. Ebenso sollten
bewegungsunsichere Kinder und Kinder mit besonderen Bewegungsfähigkeiten spezielle Impulse er­
halten. Zahlreiche Anregungen für die Gestaltung von Räumen zu Bewegungsräumen finden die Fach­
kräfte in ihren Materialien zur Qualitätsentwicklung und auch in der Fachliteratur.
In den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales 6/2005 zum § 2 des Sächsi­
schen Kindertagesstättengesetzes (SächsKiTaG) ist enthalten, dass Einrichtungen ab 61 Kindern für
die Erlangung einer Betriebserlaubnis zusätzlich einen speziellen Mehrzweckraum vorzuhalten haben.
Weitere normierte Anforderungen, zum Beispiel in Bezug auf bewegungsfördernde Ausstattungsge­
genstände, gibt es in Sachsen nicht. So liegt es im Ermessen der jeweiligen Einrichtung, was aus dem
Gesamtbudget an Ausstattungen beschafft wird. Hier ist noch ein Defizit an konkreten zweckgebunde­
nen Fördermaßnahmen festzustellen.
3.3.2.2.
Sie halten über den Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot
für die Schülerinnen und Schüler vor, das einschließlich Unterricht täglich mindestens sie­
ben Zeitstunden umfasst. Dabei müssen Unterricht und außerunterrichtliche Angebote in
einem konzeptionellen Zusammenhang stehen.
An allen Tagen des Ganztagsbetriebs wird den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern
ein Mittagessen angeboten.
Organisation und Durchführung aller Angebote stehen unter der Aufsicht und Verantwor­
tung der Schulleitung beziehungsweise erfolgen in enger Kooperation mit ihr. Schulen und
mit ihnen zusammenwirkende Horte sowie Kooperationsmodelle zwischen Schulen und
Trägern der Jugendhilfe arbeiten auf der Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen
Konzepts und entwickeln dieses qualitativ weiter.
100
Anträge GTA
Stadt Leipzig)
Schulen gesamt
Die Förderrichtlinie des Sächsisches Staatsministerium für Kultus zum Ausbau von Ganztagsange­
boten unterstützt die Öffnung der Schulen zum Gemeinwesen hin und fördert die Zusammenarbeit
mit außerschulischen Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Sport. 37 der 67 Schulen mit
Sportangeboten sind bereits eine enge Kooperation mit mindestens einem im Schulumfeld ansässigen
Sportverein eingegangen (Grafik 14).
Auf der Grundlage eines Vertrags erhält die Kooperationspartnerin/der Kooperationspartner, zum
Beispiel die Übungsleiterin/der Übungsleiter oder der Verein, eine Stundenvergütung. Über die Höhe
dieser Stundenvergütung entscheidet der Schulleiter eigenverantwortlich. In der Förderrichtlinie zum
Ausbau von GTA aus dem Jahre 2007 ist die Förderhöhe für Übungsleiter nicht explizit festgeschrieben.
Als Orientierung können die Tariftabellen nach BAT-O herangezogen werden.
Sportprogramm Leipzig 2015
119
118
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Angebote und Projekte werden nicht nur durch Mittel für Honorare, sondern auch für Sachausgaben
gefördert. Sachausgaben im Sinn der Förderrichtlinie zum Ausbau von Ganztagsangeboten sind alle
Ausgaben unter 5.000 Euro – außer Honorare. Alle Ausgaben müssen sich aus der Ganztagskonzeption
heraus begründen. Ausgaben, die einen Wert von 5.000 Euro überschreiten, gehören zu den Investiti­
onsausgaben.
Im Rahmen der Ganztagsangebote kommen im ganztägigen Schulalltag zuzüglich zu den drei Sport­
unterrichtsstunden in der Woche noch durchschnittlich 3,25 Stunden an Sportaktivitäten hinzu
­(Grafik 15).
Grafik 14
Grafik 15
90
78
67
Grafik 14
GTA 2007/2008
(Quelle: Schulverwaltungsamt
Stadt Leipzig)
Grafik 15
durchschnittliche Stundenan-
Anzahl der Schulen
Sportangebote an Schulen mit
Stadt Leipzig)
2
7
35
Tanz
13
8
8
7
36
Ballett
1
0
0
0
1
Rhythmik/Bewegung
1
1
0
1
3
Rückenschule
3
2
0
0
5
Yoga
1
0
0
0
1
Bewegungsangebote
5
2
0
1
8
Aerobic
2
1
0
0
3
Leichtathletik
6
0
1
0
7
0
1
2
2
1
7
27 %/3,5* Grundschulen
Bogenschießen
0
0
1
0
1
gesamt
23 %/3* Gymnasien
*
Wert in
Unterrichtsstunden
Ballsportarten
Fußball
49
Grundschulen
28
Mittelschulen
11
14
Gym­nasien
5
1
18
Förderschulen
109
6
23
5
6
3
2
16
2
3
3
0
8
gesamt
Volleyball
1
9
5
0
15
Sportangebote, Kurse, AG
Footbag
0
1
0
0
1
Grundschulen
Mittelschulen
Gym­nasien
Förderschulen
gesamt
28
14
18
109
Ballsportarten
28
32
24
9
93
Kampfsport
8
4
4
3
19
Sonstiges (Schach, Klettern, Jonglieren)
3
3
2
1
9
Wasserfahrsport, Schwimmen, Tauchen
2
2
2
2
8
90
69
46
33
238
65 Prozent der Angebote in der Rubrik Rhythmik, Bewegung und Fitness sind den Themen­g ruppen
Bewegung, Sport und Spiel (35 Angebote) sowie Tanzen (36 Angebote) zugeordnet ­(Tabelle 72).
Bei den Ballsportarten ist der hohe Anteil des Fußballs im Grundschul-, Förderschul- und Mittelschul­
bereich auffällig. Volleyball wird fast ausschließlich älteren Schülerinnen und Schülern (Mittelschulen
und Gymnasien) angeboten; Tischtennis ist in allen Schularten recht beliebt (Tabelle 73).
Handball
0
1
3
0
4
Flag-Football
1
0
0
0
1
Basketball
3
3
2
1
9
Golf
0
0
1
0
1
Badminton
0
2
4
0
6
Rugby
0
1
0
0
1
Tennis
3
0
2
0
5
AG Ballsport
1
1
0
0
2
Ballspiele
1
0
0
0
1
28
32
24
9
93
gesamt
Tabelle 72
Quelle: Schulverwaltungsamt
Stadt Leipzig
gesamt
Tischtennis
49
Sportprogramm Leipzig 2015
9
1
Rhythmik, Bewegung, Fitness
gesamt
17
Hockey/Unihockey
Sportaktivitäten
Stadt Leipzig
Bewegung, Sport, Spiel
4
Hinsichtlich der Häufigkeit der außerunterrichtlichen Sportangebote nehmen die Rhythmik-, Bewe­
gungs- und Fitnessangebote und die verschiedenen Ballsportarten die führenden Positionen ein ­(Tabelle
71).
Quelle Schulverwaltungsamt
gesamt
0
Schulen
Tabelle 71
Förderschulen
0
in Kooperation mit Vereinen
0
Gym­nasien
Inlineskaten
pro Woche (ohne Sportunterricht)
Mittelschulen
Kraftsport
zahl der Sportangebote im GTA
(Quelle: Schulverwaltungsamt
Grundschulen
18 %/2,3* Förderschulen
32 %/4,2* Mittelschulen
37
Rhythmik/Bewegung/Fitness
Tabelle 73
Quelle: Schulverwaltungsamt
Stadt Leipzig
3.3.2.2.2 Sportarbeitsgemeinschaften außerhalb von Ganztagsangeboten
Bei den Ganztagsschulprojekten sind die finanziellen Rahmenbedingungen (Honorare für Lehrerin­
nen und Lehrer sowie Trainerinnen und Trainer, Sachmittel) wesentlich besser als bei den Arbeitsge­
meinschaften. Die von der Stadt Leipzig geförderten Arbeitsgemeinschaften entsprechen mit einem
derzeitigen Stundensatz von 6,60 €/h eher einer Aufwandsentschädigung als einem Honorarsatz. Aber
dennoch stellen diese AG`s für Schulen, die keine Ganztagsangebote unterbreiten, einen kleinen Anreiz
dar, interessante und abwechslungsreiche Angebote am Nachmittag den Schülerinnen und Schülern
vorzuhalten.
Die Zunahme der Anzahl der Schulen, die ihren Schülerinnen und Schülern Ganztagsangebote vorhal­
ten, hat auch den Anstieg dieser sportbezogenen Angebote zur Folge.
Sportprogramm Leipzig 2015
121
120
3. Sportentwicklungsplanung
15
Quelle: Schulverwaltungsamt
Stadt Leipzig
3. Sportentwicklungsplanung
Die Zahl der bisher vom Schulträger finanzierten klassischen Sportarbeitsgemeinschaften ist dagegen
rückläufig. Wurden im Sommer 2007 noch insgesamt 128 Sportarbeitsgemeinschaften vom Schulträger
finanziert (geringe Aufwandsentschädigung für den AG-Leiter), waren es im Februar 2008 nur noch 92
Arbeitsgemeinschaften15.
3.3.2.3
Sportbetonte Schulen
Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler haben täglich ein hohes Trainingspensum zu bewäl­
tigen. Um Ausbildungs- und Trainingszeiten anforderungsgerecht aufeinander abstimmen zu können,
werden in Leipzig spezielle Bildungseinrichtungen – die Sportmittelschule der Stadt Leipzig und das
Sportgymnasium Leipzig des Freistaats Sachsen sowie der sportorientierte Zug an der Edouard-ManetSchule/Grundschule – vorgehalten (siehe auch Kapitel Leistungssport).
Die Schulen sind in das Förderprogramm des Freistaats Sachsen für Schulen mit ganztägigen Angebo­
ten eingebunden und richten ihre Ganztageangebote fast ausschließlich auf Sportangebote aus.
3.3.3
Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung der Sportund Bewegungsförderung in Kindertagesstätten und Schulen
3.3.3.1
Bewegungsförderung im Vorschulalter
Die Stadt Leipzig setzt sich mit dem Sportprogramm 2015 das Ziel, die Initiative zur Bewegungsför­
derung von Kindern in den Leipziger Kindertagesstätten nachhaltig zu stabilisieren und weiterzuent­
wickeln.
Die Stadt Leipzig plant im Geltungszeitraum des Sportprogramms bis 2015 zur Untersetzung der sport­
politischen Zielstellungen in den Leitsätzen folgende Einzelmaßnahmen:
1.
Weiterführung des Leipziger Netzwerks für Bewegungsförderung im Dezernat Jugend,
Soziales, Gesundheit und Schule
2. Weiterführung von Weiterbildungsveranstaltungen für Erzieherinnen und Erzieher sowie
Übungsleiterinnen und Übungsleiter, wie sie Kindern die Bewegungsförderung besser ver­
mitteln können und wie sie selbst die Freude an Bewegung im Rahmen einer Vorbildwir­
kung vorleben können ( zum Beispiel durch den Stadtsportbund Leipzig e. V.)
3.
gezielte Unterstützung bei der Anbahnung von Kooperationen zwischen Kitas und Sport­
vereinen unter der Maßgabe, dass keine zusätzlichen Kosten für die Kitas entstehen
4.
Verbesserung der technisch-materiellen Ausstattung in den Kitas durch ein spezielles neu
aufzulegendes Förderprogramm der Stadt Leipzig
3.3.3.2
Sportangebote in kommunalen Schulen
3.3.3.2.1 Sportbezogene Ganztagsangebote
Die sächsischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Ganztagsangeboten durch Schulen sind
gegenwärtig so gut, dass bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren sowohl
bei den Leipziger Schulen in freier als auch kommunaler Trägerschaft mit einem weiteren Anstieg der
Anzahl von ganztägigen Angeboten zu rechnen ist.
Das führt bei den Schulen in kommunaler Trägerschaft in
a) personeller und
b) materieller Hinsicht künftig zu einem steigenden Bedarf.
Sportprogramm Leipzig 2015
a)
personeller Bedarf
Künftig ist die Ausweitung der Kooperationen zwischen den Schulen und Sportvereinen erforderlich,
um neben dem Einsatz der Sportlehrerinnen und -lehrer in den Schulen auch die notwendige Erschlie­
ßung weiterer fachkundiger personeller Ressourcen zu erreichen (vgl. unter anderem Projekt Bewe­
gungstrainer des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus).
Die Einbindung ausgebildeter Übungsleiterinnen und Übungsleiter der Sportvereine in die Ganztagsan­
gebote bewirkt zudem auch die inhaltliche Ausweitung und die qualitative Aufwertung der Sportan­
gebote. Dadurch können Schülerinnen und Schüler von Spezialisten mit Sportarten vertraut gemacht
werden, die die Schulsportlehrerinnen und -lehrer zum Teil nicht in der gleichen Fertigkeit vorführen
beziehungsweise in bewährten methodischen Reihen lehren können.
Darüber hinaus können dadurch Kinder und Jugendliche für eine Mitgliedschaft in einem Sportverein
interessiert werden.
Die Stadt Leipzig setzt sich mit dem Sportprogramm 2015 das Ziel, den Anteil der Schulen mit Ko­
operationen zu Sportvereinen von gegenwärtig 55 Prozent (37 der 67 Schulen mit Sportangeboten) zu
erhöhen.
b)
materieller Bedarf
Der Schwerpunkt der sportbezogenen Ganztagsangebote liegt auf den Rhythmik-, Bewegungs- und
Fitnessangeboten sowie den verschiedenen Ballsportarten.
Neben den Honorarkosten können über die Förderrichtlinie des Freistaats Sachsen auch Sachmittel, die
im unmittelbaren Zusammenhang mit den Ganztagsangeboten stehen, beantragt werden. Somit kön­
nen die Anschaffungen für Ausrüstungsgegenstände und Sportgeräte – zumindest anteilig – finanziert
werden.
Nicht in der speziellen Förderung des Landes berücksichtigt sind Maßnahmen zur Verbesserung der
Sportstättensituation. Einige Ballsportarten und Angebote aus der Gruppe der Rhythmik-, Bewegungsund Fitnessangebote sind auf die Nutzung von Sporthallen angewiesen. Die Ballsportarten Fußball,
Volleyball, Handball und Hockey/Unihockey haben darüber hinaus gemäß DIN 18032 noch besondere
Anforderungen, was die Kubatur und die Ausstattung von Sporthallen betrifft.
Die Stadt Leipzig gibt sich mit dem Sportprogramm 2015 deshalb folgende Zielsetzungen:
Die vorhandenen kommunalen Sporthallen unterliegen erheblichen Nutzungseinschränkungen, die
fortlaufend durch Ausstattungsergänzungen und Umbaumaßnahmen abgebaut werden müssen (siehe
auch Kapitel Sportstättenentwicklungsplanung). Darüber hinaus gibt es einen Neubaubedarf an Sport­
hallen, die auch aufgrund ihrer Kubatur uneingeschränkt spielsportartengeeignet sind. Dieser Bedarf
geht in die Sportstättenentwicklungsplanung ein.
Die aus der bisherigen Entwicklung abzuleitende prognostizierte Zunahme der außerunterrichtlichen
Sportangebote im Rahmen der ganztägigen Betreuung darf künftig nicht zur Verdrängung des Vereins­
sports aus den Sporthallen führen. Nach wie vor werden dem Vereinssport grundsätzlich die wochen­
täglichen Hallenzeiten ab 17.00 Uhr zur Verfügung stehen.
3.3.3.2.2 Sportarbeitsgemeinschaften außerhalb von Ganztagsangeboten
Mit der – vor allem aus Gründen der unterschiedlichen Finanzausstattung abzuleitenden – weiteren Zu­
nahme von Schulen mit ganztägigen Angeboten wird die Zahl der klassischen Arbeitsgemeinschaften
weiter sinken. Dennoch sind die Arbeitsgemeinschaften weiterhin als Ergänzung zu den Sportangebo­
Sportprogramm Leipzig 2015
123
122
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
ten von Schulen mit ganztägigen Angeboten zu fördern. Die Stadt Leipzig setzt sich als Trägerin der
kommunalen Schulen für den Geltungsraum des Sportprogramms 2015 das Ziel, die fortbestehenden
Sportarbeitsgemeinschaften an den Schulen weiterhin angemessen zu fördern. Alle Leipziger Schulen
haben die Möglichkeit, pro Woche 180 Minuten Arbeitsgemeinschaften, worin auch Sport AG enthalten
sind, durchzuführen. Die Vergütung bemisst sich nach den tatsächlich geleisteten Stunden.
3.3.3.3
Sportbetonte Schulen
Leipzig gehört zu den Städten Deutschlands, die eine Eliteschule des Sports (Sportgymnasium Leip­
zig) beheimatet. Im Schulverbund von Sportgymnasium, Sportmittelschule und einer Grundschule mit
einer Sportklasse pro Jahrgangsstufe bestehen beste Voraussetzungen, sportliche Talente frühzeitig zu
fördern.
Während das in Landesträgerschaft befindliche Sportgymnasium über ein optimales Sport- und Trai­
ningsstättensystem verfügt, entsprechen die sportlichen Rahmenbedingungen an der kommunalen
Sportmittelschule Leipzig nicht den Erfordernissen einer leistungssportorientierten Einrichtung.
Die Sportmittelschule, als Schule mit ganztägigen – vor allem sportbezogenen Angeboten – verfügt
aufgrund der engen Kooperation mit Sportvereinen zwar über die erforderlichen personellen, nicht aber
über die infrastrukturellen Voraussetzungen. In der Schule gibt es zwei Sportklassen pro Jahrgang, die
vollständig in die sportbezogenen Ganztagsangebote einbezogen sind. Der Anteil der Ballsportlerinnen
und -sportler unter den Schülerinnen und Schülern beträgt circa 60 Prozent.
Die Stadt Leipzig setzt sich das Ziel, die Zunahme von Schulen mit ganztägigen Angeboten zu un­
terstützen und dabei darauf zu achten, dass der außerunterrichtliche Schulsport und der Vereinssport
weiterhin gut im Einklang stehen.
•
Dem Vereinssport werden die kommunalen Sporthallen gemäß der Entgeltordnung wo­
chentäglich ab 17:00 Uhr zweckgemäß zur Verfügung gestellt.
•
Die Quantität und Qualität der ganztägigen Angebote werden durch den weiteren Ausbau
der Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen erhöht.
•
Für die Stabilisierung und den Ausbau der sportbezogenen ganztägigen Angebote ist die
Sporthallensituation zu verbessern.
•
Für die Spielsportarten mit ihren besonderen DIN-untersetzten Nutzungsanforderungen
gibt es einen Sanierungs- und Ausstattungsbedarf bei den vorhandenen Sporthallen und
einen Neubaubedarf von uneingeschränkt spielsportartengeeigneten Sporthallen (Zwei­
fach- und Dreifach-Hallen).
•
Der Bedarf für den Neubau einer Dreifach-Halle trifft unter anderem auch für die Sport­
mittelschule zu.
Die klassischen Sportarbeitsgemeinschaften sollen, ergänzend zu den Ganztagsangeboten, weiterhin
gefördert werden. Wichtig ist vor allem auch die Förderung von Kindern, die nicht gerade als sportlich
bezeichnet werden können. Hier ist die Schaffung von allgemeinen Sportgruppen, die nicht leistungssondern ausschließlich freudorientiert sind, eine wichtige Maßnahme.
Die an diese sportbetonte Schule angegliederte Sporthalle hat eine Sportfläche von 216 m² und liegt
damit noch weit unter der Norm für eine Einfach-Sporthalle (400 m²). Diese Sporthalle kann den Be­
darf für die den Schulsport ergänzenden Sportangebote nicht decken. Aufgrund der besonderen Sport­
spezifikation dieser kommunalen Bildungseinrichtung muss eine uneingeschränkte Nutzungsfähigkeit
für alle Hallensportarten gewährleistet sein. Das ist nur durch den Neubau einer Dreifach-Halle in
unmittelbarer Nähe zu erreichen. Dieser Bedarf geht in die Sportstättenentwicklungsplanung ein.
3.3.4
Zusammenfassung der Maßnahmen
Der Bewegungsförderung für Kinder im Vorschulalter ist im Einklang mit dem Gesundheitsziel des
Landes Sachsen „Gesund aufwachsen“ weiterhin im Interesse einer gesunden Entwicklung der Kinder
hohe Aufmerksamkeit zu schenken.
•
Deshalb ist das Leipziger Netzwerk für Bewegungsförderung unter Federführung des De­
zernats Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule fortzuführen und entsprechend sich ab­
zeichnender Bedarfe weiterzuentwickeln.
•
Erzieherinnen und Erzieher von Kitas sollen weiterhin fachkundig (zum Beispiel unter
Federführung des Stadtsportbunds Leipzig e. V.) zur Umsetzung somatischer Bildung wei­
tergebildet werden.
•
Da Gesundheitserziehung und Bewegungsförderung der Kinder mit den Erzieherinnen und
Erziehern beginnt, soll das Thema „ErzieherInnengesundheit“ stärker in den Fokus der
Aufmerksamkeit rücken und auch Gegenstand von Weiterbildungen werden.
•
Die Stadt Leipzig unterstützt gezielt die Anbahnung von Kooperationen zwischen Kitas
und Sportvereinen unter der Maßgabe, dass keine zusätzlichen Kosten für die Kitas entste­
hen (zusätzliche Kosten würden sonst aller Wahrscheinlichkeit nach auf die Eltern umge­
legt werden; für die Kinder entstünde eine von der sozialen Situation ihrer Eltern abhängi­
ge Hürde beim Zugang zu Bewegungsangeboten).
•
Für den Bereich der Kitas wird ein spezielles Förderprogramm der Stadt Leipzig aufgelegt,
um die technisch-materiellen Rahmenbedingungen für in den Alltag integrierte Bewe­
gungsförderung zu verbessern.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
125
124
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
3.4
Vereinsungebundener Sport
3.4.1
Grundlagen
3.4.1.1
Begriffsbestimmung und Themenabgrenzung
Dieses Kapitel beschränkt sich ausdrücklich auf Sportaktivitäten von Leipzigerinnen und Leipzigern,
die
•
nicht von Vereinen beziehungsweise von privatwirtschaftlichen, schulischen oder sonsti­
gen Anbietern vorgehalten werden und
•
die im Stadtgebiet Leipzigs stattfinden.
Die Nutzung beispielsweise von Fitnessstudios, die Teilnahme an Schwimmkursen, sportlich unter­
setzte Ganztagsangebote in Schulen, der Dienstsport einiger Berufsgruppen und viele andere Sportan­
gebote von Anbietern finden hier keine Berücksichtigung.
16
Quelle: Freizeitsportliche
Konzeption des Deutschen
Sportbunds
Die Sportraumgestaltung in der Stadt bleibt demnach nicht mehr auf klassische und Spezialsportanla­
gen beschränkt. Es gilt, Wasser-, Grün- und Freiflächen für Sport und Bewegung und somit für die Be­
völkerung attraktiver zu machen. Landschafts-, Flächennutzungs- und Gewässerleitplanungen müssen
siedlungs- beziehungsweise wohnortnahe Frei- und Wasserflächen als Anreiz schaffende Aktivräume
berücksichtigen.
Durch eine Verflechtung der kommunalen Instanzen lassen sich Kompetenzen bündeln und Wege und
Flächen so managen, dass sie sowohl ökologische als auch soziale und ökonomische Zwecke erfüllen.
Das entspricht einer nachhaltigen Stadtentwicklung auf der Basis verknüpfter Informationen. Das Inte­
grierte Stadtentwicklungskonzept (SEKo) leistet das für die Stadt Leipzig.
In der Stadt Leipzig sind das Stadtplanungsamt, das Amt für Stadtgrün und Gewässer, das Amt für
Umweltschutz und das Verkehrs- und Tief bauamt für die Planung und Entwicklung der Wege sowie der
Wasser-, Grün- und Freiflächen – also für Bewegungsräume – originär zuständig.
Im vorliegenden Kapitel zum vereinsungebundenen Sport sind die sportplanerischen Ausführungen für
die künftige Entwicklung von Wegen und Flächen bis 2015 enthalten. An dieser Stelle sei aber noch
einmal deutlich darauf hingewiesen, dass durchaus auch organisiert Sporttreibende diese Bewegungs­
räume für ihre sportlichen Aktivitäten nutzen.
Der Freizeitsport ist der Bereich des Sports, der auf eine erlebnisreiche, freudbetonte und gesund­
heitsfördernde Gestaltung der Freizeit mittels Sport abzielt. Als Freizeitsport gelten „die allgemein
nicht wettkampforientierten sowohl in Vereinen betreuten wie unorganisiert ausgeübten Formen des
Sports“16.
Mit dem Sportprogramm 2015 für die Stadt Leipzig sollen nachfolgend benannte Anforderungen des
Sports in den konkreten Maßnahmeplanungen der zuständigen Verwaltungsbereiche Berücksichtigung
finden.
Von den vereinsungebundenen Freizeitsportlerinnen und -sportlern werden
•
besonders geeignete öffentliche Bewegungsräume (zum Beispiel Parks, Wälder und Grün­
flächen, Flüsse und Seen),
•
aber auch Sportstätten, die als öffentliche Einrichtungen im Sinne der Sächsischen Ge­
meindeordnung (SächsGemO) gelten (zum Beispiel Schwimmhallen)
zum Sporttreiben genutzt.
3.4.1.2.2 Sportstätten
Im Kapitel wird auf sportlich ambitionierte Bewegungsformen eingegangen, die allerdings auch immer
der subjektiven Einschätzung der jeweiligen Aktiven unterliegen. Deshalb gibt es eine Grauzone. Aber
das Spazierengehen wird beispielsweise nicht dem Nordic Walking und das Baden nicht dem Schwim­
men zugerechnet. Nicht auf der Verwendung des Fahrrads als Verkehrsmittel, sondern auf dessen Ver­
wendung als Sportgerät liegt das Augenmerk.
Es gibt Freizeitsportarten, in denen vereinsungebundene Sporttreibende – ausschließlich oder aber
ergänzend zu den Bewegungsräumen – Leipziger Sportstätten nutzen. Kommunen haben gemäß § 2
Absatz 1 der SächsGemO im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die für das Wohl ihrer Einwohnerinnen
und Einwohner erforderlichen Einrichtungen zu schaffen.
Der Begriff Sportstätten (auch Sportanlagen) umfasst alle baulichen Anlagen, die primär für den Sport
geplant und durch diesen genutzt werden. Die Anlagen sind spezialisiert, funktional in sich geschlossen
und lassen nur beschränkte beziehungsweise definierte Nutzungen zu. Dabei sind gedeckte (überdach­
te) und ungedeckte Anlagen zu unterscheiden.
3.4.1.2.1 Bewegungsräume
Die Einschätzung, wie viele und welche Sportstätten die Einwohnerinnen und Einwohner benötigen,
ist für den Bereich des vereinsungebundenen Sports aufgrund der nicht hinreichend bestimmbaren
Nutzerzahlen sehr schwierig. Eine belastbare statistische Aussage ergäbe lediglich eine Befragung der
gesamten Bevölkerung. Aufwand und Nutzen stehen aber bei einem solchen Verfahren in keinem an­
nehmbaren Verhältnis.
Vereinsungebunden Sporttreibende nutzen öffentliche Flächen, die nicht allein der sportlichen Bewe­
gung dienen, sich aber aufgrund ihrer Beschaffenheit und Lage dafür eignen und auch genutzt werden.
Im Gegensatz zu Sportanlagen sind diese so genannten Bewegungsräume unspezifisch, vielfältig und
spontan nutzbar.
Der Fördermittelgeber für die Sportstättensanierung und den -neubau in Leipzig, der Freistaat Sachsen,
hat im Jahr 2001 die Universität Erlangen beauftragt, eine Sportverhaltensstudie zu erstellen. Im Jahr
2002 folgte aus deren Ergebnissen die wissenschaftliche Ableitung einer Sächsischen Sportstättenbe­
darfsanalyse (siehe auch Sportstätten­entwicklungsplanung).
In einer deutschlandweiten Online-Umfrage der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs­
management (KGSt) im Jahr 2004 gaben 26 Prozent der Befragten an, ihren Sport in den Grün- und
Parkanlagen zu treiben. Besonders hoch fiel der Anteil bei den Kindern und Jugendlichen aus. In dieser
Altersgruppe gaben 41 Prozent an, dass sie für den Sport die Park- und Grünanlagen nutzen. Bei den
Unter-40-Jährigen waren es noch 28 Prozent, bei den 40- bis 64-Jährigen 23 Prozent. Die Altersgruppe
darüber lag noch bei 18 Prozent.
Mit diesen Aufträgen dokumentierte der Freistaat Sachsen, dass er künftig im Fördermittelverfah­
ren auf eine sportverhaltensbezogene Bedarfsermittlung bauen möchte. Grundlage für diese Bedarfs­
berechnungen war die Hochrechnung eines sachsenweiten Umfrageergebnisses. In die resultierende
Bestands-Bedarfs-Bilanz zu den einzelnen Sportstättenarten sind unter anderem auch die quantitativen
Bedarfe der vereinsungebundenen Freizeitsportlerinnen und -sportler eingegangen, sofern diese für die
Nutzung der jeweiligen Sportstätten infrage kommen (siehe Anlage A06-3).
3.4.1.2
Bewegungsräume und Sportstätten
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
127
126
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Aus der Sicht der Stadt Leipzig sind die Berechnungsergebnisse für Leipzig in der Sächsischen
Sportstättenbedarfsanalyse nicht belastbar. Im Kapitel Sportstättenentwicklungsplanung werden die
­Berechnungen für den Bedarf an klassischen Sportstätten (Sportplatzanlagen, Sporthallen, Schwimm­
hallen und Freibäder) detailliert bewertet.
Für die Bike- und Skateparks und die Bolzplätze, die ausschließlich von vereinsungebundenen Sport­
treibenden genutzt werden, erfolgt die Bewertung der Berechnungen in diesem Kapitel.
In der Stadt Leipzig sind das Schulverwaltungsamt, das Jugendamt und das Amt für Sport für die
­Planung, den Bau und die Betreibung von kommunalen Sportstätten zuständig.
3.4.1.3
Interessen der Stadt Leipzig am vereinsungebundenen Freizeitsport
Attraktive Freizeitgestaltungsmöglichkeiten gelten als weicher Standortfaktor für Unternehmensan­
siedlungen und für individuelle Lebensortentscheidungen. Sie prägen das Standortimage und die Le­
bensqualität vor Ort.
Der Freizeitfaktor Sport nimmt darunter in Leipzig eine gewichtige Rolle ein. Dafür sprechen die
Mitgliederzahlen in den Sportvereinen und Umfragewerte zum vereinsungebundenen Sporttreiben.
Der anforderungsgerechten Bereitstellung von Sportangeboten in ihrer Breite kommt damit eine große
Bedeutung zu. Im Leitsatz 10 des Sportprogramms bekennt sich die Stadt Leipzig zur Entwicklung der
zum Sporttreiben geeigneten Infrastruktur mit dem Ziel der Aufwertung von Bewegungsräumen im
Wohnumfeld.
17
Amt für Statistik und Wahlen;
Freizeit in Leipzig 2006 –
­Ergebnisübersicht
Der hohe Anteil der in den Leipziger Sportvereinen organisierten Kinder und Jugendlichen (über 30 %)
sowie die Ergebnisse und Trends der KGSt-Umfrage unterstreichen das grundsätzlich hohe Interes­
se dieser Altersgruppe am Sporttreiben. Beim Vergleich der Schülerbefragungen der Jahre 2000 und
200617 ist ein deutlicher Anstieg der Zahl der Schülerinnen und Schüler festzustellen, die außerhalb von
Vereinen gemeinsam mit anderen mindestens einmal in der Woche Sport treiben (Grafik 16).
18 Jahre und älter
14 und 15 Jahre
pen; außerhalb von Vereinen,
(Quelle: Amt für Statistik und
Wahlen)
unter 14 Jahren
33
0
44
3.4.2.1
Festlegung von Auswahlkriterien
Die Freizeitsportarten und -möglichkeiten in Leipzig lassen sich nicht vollständig analysieren und pla­
nen; dazu ist deren Vielfalt einfach zu groß. Es wird deshalb nachfolgend eine Auswahl auf der Grund­
lage geeigneter Kriterien getroffen.
Dem Sportprogramm wurden Leitsätze vorangestellt, die die sportpolitischen Ziele der Stadt Leipzig
mit Handlungsschwerpunkten untersetzen. Auf Grundlage dieser werden die Kriterien für die Auswahl
der Freizeitsportaktivitäten entwickelt (Tabelle 74). Der sportpolitische Leitsatz mit dem inhaltlich
größten Bezug zum vereinsungebundenen Sport steht an erster Stelle.
sportpolitischer
Leitsatz
Zielstellung
Auswahlkriterien für Freizeitsportaktivitäten
Nummer 10
„Die Stadt Leipzig entwickelt gezielt zum Sporttreiben geeignete
Infrastruktur mit dem Ziel der Aufwertung von Bewegungsräumen
im Wohnumfeld. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Sportaktivitäten
mit hoher Nachfrage ...“.
Kriterium Nummer 1
verbreitete Freizeitsportaktivitäten
Nummer 10
„Die Stadt Leipzig entwickelt gezielt zum Sporttreiben geeignete
Infrastruktur mit dem Ziel der Aufwertung von Bewegungsräumen
im Wohnumfeld. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Sportaktivitäten
... bei denen besondere Entwicklungspotenziale zu erkennen
sind.“
Kriterium Nummer 2
Freizeitsportaktivitäten mit besonderen Entwicklungspotenzialen aufgrund neu entstehender
Bewegungsräume
Nummer 1
Kriterium Nummer 3
„... Hauptschwerpunkt der Sportentwicklung und -förderung in allen Freizeitsportaktivitäten besonSportbereichen ist auf Kinder und Jugendliche gerichtet.“
ders für Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern
Nummer 2
„... ist der Sport in seiner ganzen Breite zu entwickeln. Projekte
... für Menschen mit Behinderungen, ... werden besonders
gefördert.“
Kriterium Nummer 4
Freizeitsportaktivitäten mit
besonderen Anforderungen von
Behinderten
Nummer 2
„... ist der Sport in seiner ganzen Breite zu entwickeln. Projekte ...
für Unterstützungsbedürftige aus der wachsenden Gruppe der Se­
niorinnen und Senioren werden besonders gefördert.“
Kriterium Nummer 5
Freizeitsportaktivitäten mit
hohem Seniorenanteil
50
2006
2000
Alle Maßnahmen der Stadt, die das Interesse von Kindern, Jugendlichen und Familien mit Kindern am
Sporttreiben erhalten oder wecken, dienen der Erfüllung des strategischen Ziels der Leipziger Kom­
munalpolitik, Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene Alterstruktur zu schaffen und das Handeln
auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern auszurichten. Das Sportprogramm hat sich dieser
Zielstellung angenommen, indem bereits im Leitsatz 1 als Schwerpunkt des städtischen Handelns der
Kinder- und Jugendsport festgelegt worden ist.
Sportprogramm Leipzig 2015
3.4.2. Auswahl von Freizeitsportaktivitäten
40
30
gemeinsam mit anderen, mindestens einmal in der Woche
Der Leitsatz steht auch für die „besondere Unterstützung von Projekten, die behinderten Freizeitsport­
lerinnen und -sportlern“ dienen. „Sozial Benachteiligten sowie Migrantinnen und Migranten“ kommt
der zumeist kostenfreie vereinsungebundene Sport entgegen. In den kostenpflichtigen Schwimmhallen
und Freibädern gibt es über den Leipzig-Pass bei sozialer Bedürftigkeit Ermäßigungen.
39
31
Häufigkeit des Sporttreibens im
Zeitvergleich nach Altersgrup-
Die allgemeine Alterung der Bevölkerung und ein gestiegenes Gesundheitsbewusstsein beeinflussen
die Nachfrage nach risikoarmen, ausdauerorientierten und auch naturnahen Bewegungsangeboten. Mit
Maßnahmen, die der Verbesserung der Sportangebote für Seniorinnen und Senioren dienen, wird dem
Leitsatz 2 des Sportprogramms Rechnung getragen, der für die „Entwicklung des Sports in seiner gan­
zen Breite und für die besondere Förderung Unterstützungsbedürftiger aus der Gruppe der Seniorinnen
und Senioren“ steht.
37
21
16 und 17 Jahre
Grafik 16
Freizeitsport leistet einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Auch im vereinsungebundenen Sport sind,
neben Spaß und Freude an der Bewegung, gesundheitserhaltende und -fördernde Belange von Bedeu­
tung. Mit der älter werdenden Bevölkerung steigt der Anteil der Menschen, denen dieser Aspekt be­
sonders wichtig ist und die zudem – wenn sie aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden sind – über viel
Freizeit verfügen, in der sie sich regelmäßig sportlich betätigen können.
Tabelle 74
Sportprogramm Leipzig 2015
129
128
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Besondere Entwicklungspotenziale im Sinn des Kriteriums 2 liegen bei künftigen erheblichen Verän­
derungen in der für den Freizeitsport nutzbaren Infrastruktur Leipzigs vor.
18
Quelle: Amt für Statistik und
Wahlen
19
Quelle: Amt für Statistik und
Wahlen
Die Bewertung von Sportaktivitäten nach den Kriterien 3 und 4 erfolgt nach sportfachlichen Gesichts­
punkten aufgrund von Beobachtungen und verwendbaren statistischen Angaben, die speziell für Leip­
zig vorliegen. Beim Kriterium 3 wird für die Bewertung die statistische Auswertung der Schülerbe­
fragung Freizeit in Leipzig 2006 – Ergebnisübersicht18 hinzugezogen. Dieser Bericht bezieht sich auf
eine Befragung von circa 3.000 Mittelschülerinnen/-schüler, Gymnasiastinnen/Gymnasiasten sowie
Berufs- und Förderschülerinnen/-schüler ab 12 Jahre nach ihrem Sportverhalten ( Herbst 2006). Circa
2.400 der Befragten aller Stadtbezirke haben verwertbare Antworten gegeben.
Datengrundlage für die Bewertung von Sportaktivitäten nach den Kriterien 1 und 5 ist das Ergebnis der
Kommunalen Bürgerumfrage 200619 für den vereinsungebundenen Sport. Im Rahmen dieser Umfrage
wurden 14.500 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter zwischen 18 und 85 Jahren angeschrieben.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre blieben unberücksichtigt. Die Auswahl der Befragten erfolgte
nach dem Zufalls- und Freiwilligkeitsprinzip. Bei circa einem Siebentel der Rückläufe waren die spe­
ziellen Fragen zum Sport verwertbar ausgefüllt. Darüber hinaus fließt die Auswertung des Berichts zur
Schülerbefragung Freizeit in Leipzig 2006 – Ergebnisübersicht18 in die Bewertung nach dem Kriterium
1 ein.
Die Ergebnisse der Umfragen sind zwar für Hochrechnungen auf die Gesamtbevölkerung Leipzigs
nicht belastbar, aber was deren Aussagen zur Verteilung der Sporttreibenden auf die verschiedenen
Sportaktivitäten betrifft, sind sie durchaus gut zu verwenden, zumal es für den vereinsungebundenen
Sport in der Regel zur Umfrage keine Alternative gibt. Das Ergebnis ist allerdings in Bezug auf die
Genauigkeit nicht vergleichbar mit den Ableitungen, die aus den Statistiken des organisierten Sports
möglich sind.
Für die vereinsungebundenen Nutzerinnen und Nutzer der Schwimmhallen und Freibäder konnten die
Besucherzahlen anhand verkaufter Eintrittskarten geschätzt werden. Allerdings verfälschen auch hier
Mehrfachnutzungen und Badegäste die Zählwerte für die vereinsungebunden Sporttreibenden.
3.4.2.1.1 Kriterium 1 – verbreitete Freizeitsportaktivitäten
Die Ergebnisse der Kommunalen Bürgerumfrage 2006 weisen folgende Freizeitsportaktivitäten mit
einer prozentualen Trefferquote von mindestens zehn Prozent bei den befragten Sporttreibenden aus
(Mehrfachnennungen waren möglich, es wurden nur Personen ab 18 Jahre befragt):
Freizeitsportaktivitäten
(mit Nennung von mindestens Anteil der befragten Spor10 % der Befragten, die Sport treibenden
treiben)
Tabelle 75
Radfahren/Mountainbike
52 % positiv
Schwimmen
32 % positiv
Kegeln/Bowling
negativ, weil ein großer Anteil dieser Sportaktivitäten
27 % thematisch ausgegrenzt worden ist (private und sonstige
Sportanbieter)
Laufen/Joggen
24 % positiv
Walken/Wandern
22 % positiv
Fitness/Kraftsport
negativ, weil ein großer Anteil dieser Sportaktivitäten
17 % thematisch ausgegrenzt worden ist (private und sonstige
Sportanbieter)
Gymnastik
14 % positiv
Quelle: Kommunale Bürgerumfrage 2006
Bewertung und Auswahl der Freizeitsportaktivitäten
nach ihrer Verbreitung
Der Schwerpunkt beim Radfahren nach diesem Kriterium liegt auf den Bewegungsräumen. Bei der
Nutzung von Sportstätten spielt Radfahren keine nennenswerte Rolle. Die Radrennbahn wurde an den
Sportprogramm Leipzig 2015
Sächsischen Radfahrer-Bund verpachtet und dient ausschließlich Vereinssportlerinnen und -sportlern
als Trainings- und Wettkampfeinrichtung. Die Nutzerinnen und Nutzer der frei zugänglichen öffentli­
chen Bike- (und Skate-) Anlagen sind sehr jung. Weil die Kommunale Bürgerumfrage 2006 nur Perso­
nen ab 18 Jahre einbezog, blieb ein Teil der Nutzergruppe solcher Einrichtungen unberücksichtigt.
Das ganzjährige Schwimmen findet in den Sportstätten statt. Die Nutzung der Seen erfolgt überwie­
gend in den Sommermonaten.
Läuferinnen/Läufer, Walkerinnen/Walker, Wanderer und Gymnastiktreibende nutzen in der Regel Be­
wegungsräume, um sich sportlich zu betätigen. In Einzelfällen suchen Läuferinnen und Läufer sowie
Walkerinnen und Walker aber durchaus auch Sportplatzanlagen auf (zum Beispiel, wenn frei zugäng­
liche Sportplatzanlagen mit Lauf bahn in unmittelbarer Nähe des Wohn- oder Arbeitsumfelds liegen).
Deren Anteil ist jedoch im Vergleich zu den Nutzerinnen und Nutzern von Bewegungsräumen zu ver­
nachlässigen.
Die Auswertung der Umfrageergebnisse Freizeit in Leipzig 2006 – Ergebnisbericht ergab für die Schü­
lerinnen und Schüler folgende Rangfolge bei der Beliebtheit der Sportarten (Sportarten mit mindestens
100 Nennungen):
1.
Fußball
2. Radfahren (nicht vereinsmäßig)
3.
Volleyball
4. Joggen
5.
Tanzen
6.
Basketball
7.
Bodybuilding/Kraftsport/Fitness
Aus beiden Umfragen zusammengeführt, ergeben sich folgende stark nachgefragte Sportarten und zu­
gehörige Infrastrukturen des Sporttreibens:
•
Radfahren/Mountainbike
Bewegungsräume (Radwege, verkehrsberuhigte oder für den Kfz-Verkehr gesperrte Stra­
ßen)
•
Schwimmen
Sportstätten (Schwimmhallen und Freibäder) und Bewegungsräume (Seen)
•
Laufen/Joggen/Walken/Wandern
Bewegungsräume (Auenwald, Parks, Grünanlagen)
•
Gymnastik
Bewegungsräume (Auenwald, Parks, Grünanlagen)
3.4.2.1.2 Kriterium 2 – Freizeitsportaktivitäten mit besonderen Entwicklungspotenzialen aufgrund neu entstehender Bewegungsräume
Der Südraum des Leipziger Stadtgebiets war und ist von einem starken Wandel geprägt. 1993 begann
die Flutung des ehemaligen Tagebaus Cospuden mit Grundwasser und Wasser aus den Tagebauen
Zwenkau, Profen und Schleenhain.
Bis zum Jahr 2000 wurden der Cospudener See und seine Umgebung als Expo-2000-Projekt zu einem
attraktiven Naherholungsgebiet gestaltet und stehen exemplarisch für die Renaturierung und Rekulti­
vierung des Leipziger Südraums. Mit dieser neu entstandenen Wasserfläche von insgesamt 430 Hektar
und einer Uferlinie von mehr als 10 Kilometern (teilweise zu Markkleeberg gehörend) bietet das neu
geschaffene Naherholungsgebiet am Rand der Großstadt Leipzig zahlreiche neue Bewegungsräume für
verschiedene Freizeitsportarten.
Bis zum Jahr 2014 wird der mehr als doppelt so große Zwenkauer See mit städtischem Gebietsanteil ge­
flutet sein. Auch mit und um diesen See werden neue Bewegungsräume geschaffen, die Sporttreibende
verschiedener Freizeitsportarten aufsuchen werden.
Sportprogramm Leipzig 2015
131
130
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Die Entwicklungen am Cospudener See zeigen, welche Maßnahmen sich voraussichtlich am Zwenkauer
See etablieren werden. Weil der Zwenkauer See aber künftig mit einer Wasserfläche von circa 940 Hek­
tar ungefähr doppelt so groß wie der Cospudener See sein wird, führt das bei einem Teil der relevanten
Sportarten zu besseren, bei einem Teil aber auch zu schlechteren Entwicklungschancen.
Die für das Schwimmen bedeutungsvolle Wasserqualität wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand die
sehr guten Verhältnisse des Kulkwitzer Sees und des Cospudener Sees nicht erreichen. Hinzu kommt
die Begünstigung verhältnismäßig starker Wellenentwicklung auf großen Gewässern, die weniger ge­
übte Schwimmerinnen und Schwimmer behindert sowie die größere Entfernung zu den Wohngebieten
im Vergleich zu anderen attraktiven Gewässern in und um Leipzig.
Mit den geplanten Erweiterungen des so genannten Gewässerverbunds durch die Freilegung verrohrter
Flussläufe und mit der Schaffung von neuen Gewässern sowie Gewässerverbindungen entstehen eben­
falls neue Bewegungsräume insbesondere für die Sportarten Paddeln und Rudern.
•
Paddeln/Rudern
Bewegungsräume (Wasserfläche See, Flüsse und Kanäle)
Für die nachfolgenden Sportarten bestehen aufgrund der Größe des künftigen Zwenkauer Sees beste
Entwicklungschancen:
•
Radfahren/Mountainbike
Bewegungsräume (Neue Harth, Uferrundweg)
•
Laufen/Joggen/Walken/Wandern
Bewegungsräume (Neue Harth, Uferrundweg)
•
Inlineskaten
Bewegungsräume (Uferrundweg)
•
Rollstuhlsport
Bewegungsräume (Uferrundweg)
•
Segeln/Windsurfen/Kiteboarden
Bewegungsräume (Wasserfläche See)
3.4.2.1.3 Kriterium 3 – Freizeitsportaktivitäten besonders für Kinder, Jugendliche
und Familien mit Kindern
20
Quelle: Radverkehrsbericht
2005 der Stadt Leipzig
Die beliebteste Freizeitsportart – auch in der Altersgruppe der jungen Eltern mit Kindern – ist das
Radfahren in den Bewegungsräumen. Das leitet sich insbesondere aus der Kommunalen Bürgerum­
frage 2006 (Tabelle 76) und der Befragung nach dem System der TU Dresden aus dem Jahr 2003 ab.
Letztere führte zu einem rein statistischen Wert von 367.000 Fahrrädern für Leipzigs Einwohnerinnen
und Einwohner20.
Auch Trendsportarten werden überwiegend von Jüngeren betrieben.
Beim Inlineskaten ist – auch aufgrund der geringeren Risikobereitschaft Älterer – von einem gro­
ßen Anteil Sporttreibender bis zu 40 Jahren auszugehen. Damit findet diese inzwischen etablierte
Trendsportart in den Bewegungsräumen immer mehr Anhänger in den Altersgruppen, die bereits selbst
Kinder haben.
Das weist auf familienorientiertes Ausüben hin und deckt sich mit den Ergebnissen der Kommunalen
Bürgerumfrage 2006, die im üblichen Elternalter hohe Werte ausweist (Tabelle 76). Die Umfrage bezog
nur Personen ab 18 Jahre ein (Mindestalter für Befragung).
Lebensalter in Jahren
Tabelle 76
Quelle: Kommunale Bürger­
umfrage 2006
18-24
25-34
35-44
45-54
55-64
65-74
75-85
Anteil der vereinsungebundenen Sportlerinnen/Sportler, die Radfahren als Sportart
nannten in %
29
23
32
36
25
19
13
Anteil der vereinsungebundenen Sportlerinnen/Sportler, die Inline­skaten/Skateboarden
als Sportart nannten in %
12
18
11
7
0
0
0
Sportprogramm Leipzig 2015
Die Auswertung der Befragung Freizeit in Leipzig 2006 – Ergebnisübersicht ergab, dass Fußball die
beliebteste Sportart bei den befragten Schülerinnen und Schülern ist. 27 Prozent der fußballspielenden
Schülerinnen und Schüler gaben an, gemeinsam mit anderen mindestens einmal in der Woche außer­
halb von Schule und Sportverein sportlich aktiv zu sein. Fußball ist damit ein Schwerpunkt für den
vereinsungebundenen Sport bei Kindern und Jugendlichen. Das Sportprogramm geht in thematischer
Eingrenzung nur auf die dafür frei zugänglichen kommunalen Bolzplätze mit Toren ein, obwohl Fuß­
ball auch auf den zahlreichen Wiesen in den Parks und Grünanlagen gespielt wird.
Das Radfahren (vereinsungebunden) lag in der Schülerumfrage auf Platz 2 der Beliebtheitsskala. Eine
Aufgliederung nach der genutzten Infrastruktur erfolgte in den Fragestellungen nicht. Die geringe
Anzahl der vorhandenen Bike- und Skateanlagen lässt aber darauf schließen, dass die Mehrheit dieser
Radfahrerinnen und Radfahrer öffentliche Bewegungsräume nutzt.
Die Trendsportarten stehen dem Bericht nach bei den Schülerinnen und Schülern mit 8 Prozent in der
Beliebtheit noch weit hinter der Kategorie Spielsportarten (71 %) zurück. Im Vergleich zur gleicharti­
gen Befragung im Jahr 2000 hat sich die Anzahl aber bereits verdoppelt (2000: 4 %). Von den 8 Prozent
für die Kategorie Trendsportarten treiben fast alle den Sport in vereinsungebundener Form. Auch dies
findet überwiegend in öffentlichen Bewegungsräumen statt. Spezielle Sportstätten für Trendsportle­
rinnen und -sportler, wie zum Beispiel die Inlinehockeyfelder und die Skate- (und Bike-) Anlagen,
werden zunehmend – und aufgrund des hohen Verletzungsrisikos fast ausschließlich – von sehr jungen
Sportlerinnen und Sportlern genutzt.
Zusammengefasst spielen für Kinder, Jugendliche und junge Familien mit Kindern folgende Sportarten
mit folgenden Infrastrukturen eine große Rolle:
•
Fußballspielen/Bolzen
Sportstätten (frei zugängliche kommunale Bolzplätze mit Toren)
•
Radfahren/Mountainbike
Bewegungsräume (Radwege, verkehrsberuhigte oder für den Kfz-Verkehr gesperrte Stra­
ßen) und Sportstätten (Bike- und Skateanlagen)
•
Inlineskaten/Skateboarden
Bewegungsräume (Rad- und Gehwege, für den Kfz-Verkehr gesperrte Straßen) und Sport­
stätten (Bike- und Skateanlagen)
3.4.2.1.4 Kriterium 4 – Freizeitsportaktivitäten mit besonderen Anforderungen von
Behinderten
Über die Statistik des Vereinssports ist speziell für den vereinsungebundenen Sport abschätzbar, was
an Sportarten und besonderen Nutzungsanforderungen für Behinderte in Betracht kommt.
Sportliche Aktivitäten der Behinderten in den Leipziger Sportvereinen konzentrieren sich auf das
Schwimmen, Disziplinen der Leichtathletik (unter Umständen auch mit Hilfsmitteln wie zum Beispiel
dem Rollstuhl), den Allgemeinsport und die Spielsportarten (zum Beispiel Sitzvolleyball).
Der Allgemeinsport und die Spielsportarten sind überwiegend dem organisierten Sporttreiben zuzu­
rechnen. Somit verbleiben für den Bereich des vereinsungebundenen Sports folgende Sportarten mit
folgenden besonderen Anforderungen:
•
Schwimmen
Sportstätten (behindertengerechter Zugang und entsprechende Ausstattung von Schwimm­
hallen und Freibädern, Hebeanlagen)
•
Rollstuhlsport
Bewegungsräume (geeignete Untergründe attraktiver Rad- und Gehwege oder für den ­K fzVerkehr gesperrte Straßen)
Sportprogramm Leipzig 2015
133
132
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
3.4.2.1.5 Kriterium 5 – Freizeitsportaktivitäten mit hohem Seniorenanteil
21
Amt für Statistik und Wahlen
3.4.2.2.1 Bewegungsräume
In den nächsten Jahren wächst gemäß der Bevölkerungsvorausschätzung 2007 für die Stadt Leipzig 21
der Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung Leipzigs. So wird sich der Anteil der Bevölkerung ab
50 Jahre in den nächsten 10 Jahren um 1,2 Prozent vergrößern (Tabelle 77).
Altersgruppe
Tabelle 77
Quelle: Bevölkerungsvorausschätzung 2007 für die Stadt
Leipzig
Einwohnerstruktur 2006 Einwohnerstruktur 2017
0-49 Jahre
59,7 %
58,5 %
50 Jahre und älter
40,3 %
41,5 %
Die Zahl der Unterstützungsbedürftigen aus dieser wachsenden Gruppe wird ebenfalls steigen (Seni­
orenreport des Seniorenbeirats der Stadt Leipzig 2006). Die Unterstützungsbedürftigkeit kann in Al­
tersarmut und/oder in Gebrechlichkeit zum Ausdruck kommen. Vereinsungebundenes Sporttreiben ist
in der Regel kostenfrei, sofern es nicht in Sportstätten stattfindet (zum Beispiel Schwimmhallen). Pro­
jekte für die Entwicklung von Freizeitsportmöglichkeiten außerhalb von Sportstätten, die überwiegend
älteren Sportlerinnen und Sportlern dienen werden, begünstigen damit auch die Gruppe der finanziell
unterstützungsbedürftigen Seniorinnen und Senioren.
Aus dem Ergebnis der Kommunalen Bürgerumfrage 2006 ist zu erkennen, dass nur in den Sportarten
Gymnastik und Walken/Wandern eine signifikante Zunahme der vereinsungebunden Sporttreibenden
mit steigendem Lebensalter vorliegt (Tabelle 78). Beim Schwimmen fällt auf, dass bei den Älteren der
Anteil der Sporttreibenden konstant bleibt und nicht wie sonst üblich abfällt.
Alter in Jahren
Tabelle 78
Quelle: Kommunale Bürgerumfrage 2006
18-24
25-34
35-44
45-54
55-64
65-74
75-85
Anteil der vereinsungebundenen
Sportlerinnen/Sportler, die Gymnastik als Sportart nannten in %
6
9
11
14
18
23
46
Anteil der vereinsungebundenen
Sportlerinnen/Sportler, die Walken/
Wandern als Sportart nannten in %
8
17
16
29
34
30
23
Anteil der vereinsungebundenen
Sportlerinnen/Sportler, die Schwimmen als Sportart nannten in %
33
32
31
36
33
31
21
Für gymnastische Übungen kommt der häusliche Bereich, aber auch die Bewegung im öffentlichen
Raum (in der Regel im Auenwald, in Parks und Grünanlagen) in Betracht. Walken und Wandern wer­
den ausschließlich im Freien ausgeübt; das Schwimmen findet saisonal im Freien und ganzjährig in den
Schwimmhallen und Freibädern statt.
•
Gymnastik
Bewegungsräume (Auenwald, Parks, Grünanlagen)
•
Walken/Wandern
Bewegungsräume (Auenwald, Parks, Grünanlagen)
•
Schwimmen
Sportstätten (Schwimmhallen und Freibäder) und Bewegungsräume (Seen)
Sportart
Zusammenfassung
Die Schwerpunkte für die ausgewählten Freizeitsportaktivitäten sind die Bewegungsräume. Nur beim
Schwimmen sind es die Sportstätten. Einige Bewegungsräume beziehungsweise Sportstätten begünsti­
gen die Ausübung mehrerer Sportarten, was in der Analyse und Maßnahmeplanung zu übergreifenden­
den, gemeinschaftlichen Betrachtungen führt.
Sportprogramm Leipzig 2015
Kriterium 2:
Entwicklungspotenziale
Radfahren
X
X
Walken/Wandern
X
X
Laufen/Joggen
X
X
Schwimmen
X
X
Inlineskaten/­
Skateboarden
X
Gymnastik
Kriterium 3:
Ki/Ju/Familien
Kriterium 4:
Behinderte
Kriterium 5:
Seniorinnen
Senioren
X
X
X
Rollstuhlsport
X
X
X
X
Paddeln/Rudern
X
Segeln/Windsurfen/
Kiteboarden
X
Tabelle 79
Radsport und Walken/Wandern sind die Sportarten, bei denen nach drei Auswahlkriterien der Schwer­
punkt liegt (grün). Fünf Freizeitsportarten erfüllen zwei Auswahlkriterien (blau), die Wasserfahrsport­
arten erfüllen jeweils ein Auswahlkriterium (Tabelle 79).
Die Sportarten Laufen/Joggen und Walken/Wandern können aufgrund gemeinsamer Anforderungs­
profile – wie zum Beispiel Wege im Auenwald, in Parks und sonstigen Grünanlagen beziehungsweise
Erholungsgebieten – zusammengeführt werden.
Ebenso die Sportarten Radfahren, Inlineskaten und Rollstuhlsport, für die verkehrsgeschützte oder
zumindest verkehrsberuhigte, befestigte und naturnahe Wege beziehungsweise Straßen mit hoher Be­
lagsqualität gute Bedingungen bieten.
Bei Berücksichtigung der ausgewählten Sportarten/Sportartengruppen stehen als Bewegungsräume
für den vereinsungebundenen Sport zur Verfügung:
1
Land
1a längere Radwege, Rad- und Gehwege sowie verkehrsberuhigte und verkehrsgeschützte
Straßen mit Asphalt oder zumindest Verbundsteinuntergrund guter Qualität in naturnaher
Umgebung
1b Wege in Wald-, Park- und Grünflächen sowie sonstigen ausgeprägten Erholungsgebieten
(zum Beispiel Uferrundwege um die Seen)
2
Wasser
2a mit Sportbooten befahrbare Flüsse und Kanäle sowie Seen
2b Seen mit großer Wasserfläche
3.4.2.2.2 Sportstätten
Sportart
3.4.2.2
Kriterium 1:
verbreitet
Schwimmen
Kriterium 1:
Verbreitet
Kriterium 2:
Entwicklungspotenziale
Kriterium 3:
Ki /Ju/Familien
X
Kriterium 4:
Behinderte
X
Radfahren
(Disziplinen)
X
Inlineskaten/Skateboarden
X
Fußballspielen/Bolzen
X
Kriterium 5:
Seniorinnen
Senioren
X
Tabelle 80
Sportprogramm Leipzig 2015
135
134
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Beim Schwimmen treffen die meisten Kriterien zu (Tabelle 80).
Der BMX-Radsport, das Inlineskaten und das Skateboarden benötigen gleiche oder ähnliche Spezi­
alsportstätten, wie zum Beispiel Bike- und Skateanlagen. Sie können deshalb zusammengeführt wer­
den.
Als Sportstätten für den vereinsungebundenen Sport kommen somit in Betracht:
1. Schwimmhallen und Freibäder
2. Bike- und Skateanlagen
3. Bolzplätze
Karte 1
Schwerpunkte Freiraum und Erhohlung
im Grünsystem der
3.4.3
Maßnahmeplanung Bewegungsräume
Stadt Leipzig
(Quelle: Stadtplanungsamt)
3.4.3.1Allgemeiner Sachstand 2007
Leipzig zeichnet sich aus durch seine grünen Wege, die direkt vom Stadtzentrum in alle Himmels­
richtungen durch die ausgedehnten Parks bis zum Stadtrand führen und zusammen mit den Wald- und
Flussauen- sowie Seenlandschaften zu großen Erholungsgebieten verschmelzen. Den Leipzigerinnen
und Leipzigern stehen damit vielfältige Möglichkeiten zur Ausübung von Freizeitsportarten zur Ver­
fügung.
Eine Übersicht über die guten natürlichen Voraussetzungen, die die Stadt für den Freizeitsport bietet,
gibt eine Übersichtskarte Freiraum und Erholung, die auf der Grundlage des Landschaftsplans erstellt
worden ist (Karte 1). Sie zeigt die Grünzüge, die sich als innerer Ring, als mittlerer Ring und als äuße­
rer Ring, aber auch als Radialen von der Mitte nach außen darstellen lassen. Diese Radialen finden ihre
Fortsetzung in den ebenfalls grün ausgewiesenen angrenzenden Grünzügen und Erholungsgebieten
außerhalb des städtischen Territoriums.
Ein Großteil der radialen Grünzüge folgt den Verläufen der Fließgewässer erster und zweiter Ordnung,
die zumindest teilweise mit Sportbooten befahrbar sind. Damit wird der Charakter dieser ohnehin at­
traktiven Bewegungsräume für die aktive Freizeitgestaltung zusätzlich aufgewertet.
Diese sportlich nutzbaren Infrastrukturen unterliegen Änderungen, wie alle anderen städtischen Berei­
che auch. Aus sportbezogener Sicht sind im Geltungsraum des Sportprogramms besonders der weitere
Ausbau des Gewässerverbunds und der Abschluss der Flutung des Zwenkauer Sees hervorzuheben.
Generelle Planungsgrundlagen der zuständigen Ämter für übergreifende infrastrukturelle Änderungen
in der Stadt Leipzig sind vor allem:
•
•
•
•
der Flächennutzungsplan in seiner Fortschreibung 2007/2008,
der Landschaftsplan der Stadt Leipzig in seiner Fortschreibung 2007/2008,
das Handlungskonzept der Stadt Leipzig zur Förderung des Radverkehrs (2002)
sowie der Leitplan 2015 Wassertouristisches Nutzungskonzept Region Leipzig (2007).
Das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport führt seine Handlungsschwerpunkte in den Bereichen Gewässer
und Grün in der Fachplanung Freiraum und Umwelt als Teil des Integrierten Stadtentwicklungskon­
zepts (SEKo) zusammen (Karte 2). Die Schwerpunktsetzungen für das künftige Handeln greifen die
Strukturen des Landschaftsplans auf (Karte 1).
Die sportbezogenen Maßnahmeplanungen im Kapitel vereinsungebundener Sport nehmen unmittelbar
auf diese Handlungsschwerpunkte Bezug und untersetzen diese.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
137
136
Freiraumvernetzung; Stadtumlandkooperation, Bestandsentwicklung
und -unterhaltung; Neue Freiraumtypen in der Stadt; Brachenrevitalisierung; Umsetzung Hochwasserschutzkonzepte; Verkehrsmagistralen;
Energieökologisch optimierte Gebäudesanierung; Lokalklimatische
Sanierungsmaßnahmen; Straßenraumaufwertung/ Wohnumfeldaufwertung; Reduktion verkehrsinduzierter Umweltbelastung; Freizeit;
Erholung; Sport und Tourismus
Inhaltliche Handlungsschwerpunkte (nicht verortet)
Vernetzung Parthenaue - Auwald über Freiladebahnhof West
Weiterentwicklung Parthenaue
Nördliche Rietszschke+ Aufwertung Bereiche für Sport/ Freizeit
17
18
19
16
Grüner Bogen Paunsdorf
Handlungsschwerpunkt Heiterblick/ Paunsdorf
E
Parthenaue
Reduzierung Luft- und Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen
Urbaner Wald (Mariannenstraße, Anger-Crottendorfer Kreuzung)
Vernetzung Dunkler Wald- Lichter Hain- Grüne Gasse- Rabet
Handlungsschwerpunkt Leipzig - Ost
13
14
15
D
Grünverbindung Bayerischer Bahnhof - südliches Neuseenland
Markkleeberger See und Umfeld
Aktivachse Bayerischer Bahnhof - südliches Neuseenland
11
12
C
Schönauer Lachen
Lindenauer Hafen (Umfeld + Durchstich)
Güterbahnhof Plagwitz
Entwicklung Karl-Heine-Kanal (Gewässer + Umfeld)
Handlungsschwerpunkt West
7
8
9
10
B
Zschampertaue
Stadtumbaugürtel WK 7 und WK 8
Handlungsschwerpunkt Grünau
5
6
A
Umsetzung gesamtes wassertouristisches Nutzungskonzept
Weiterentwicklung Cospudener See
Flußlandschaft Elster, Pleiße, Luppe
Grün- und Sportverbund Cottaweg
1
2
3
4
Südraum/ Stadt/ Elster-Luppe-Aue
Korridore, Vernetzung und Erreichbarkeit auf
Stadtebene (nichtmotorisierter Verkehr, Freizeitsport)
und Förderung Stadtumlandkooperation
A
Stärkung und Entwicklung
stadtbildprägender Grünzüge
3. Sportentwicklungsplanung
räumliche Handlungsschwerpunkte
mit Schlüsselprojekten
3.1 ///// räumliche Handlungsschwerpunkte
lungsschwerpunkte
3 ///// Fachkonzept Freiraum und Umwelt
Karte 2
räumliche Hand-
Integriertes
Stadtentwicklungskonzept
der Stadt Leipzig (SEKo)
3. Sportentwicklungsplanung
Kartengrundlage
DSK 5, Stand Aug. 2008,© Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Stadt Leipzig, Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Büro Heck, Büro für urbane Projekte
Stand: 18. September 2008
12
1
C
D
Bewegungsräume Land
3.4.3.2.1 Längere Radwege, Rad- und Gehwege sowie verkehrsberuhigte und verkehrsgeschützte Straßen mit Asphalt
Leipzig weist durch seine kompakte und durchmischte Stadtstruktur mit geringen Steigungen sowie
durch die zahlreichen für den Radverkehr freigegebenen Grünverbindungen gute Ausgangsbedingun­
gen für den Radverkehr auf. Das Radverkehrsnetz der Stadt Leipzig ist seit 1990 weiträumig ausgebaut
worden. So hat sich die Gesamtlänge der Radverkehrsanlagen im öffentlichen Verkehrsraum (straßen­
begleitende Radwege) von 74 km im Jahr 1990 auf 260 km im Jahr 2003 mehr als verdreifacht. Insbe­
sondere als kurze und schnelle Verbindungen wurden Radwege entlang der vorhandenen und der neu
gebauten Hauptverkehrsstraßen angelegt.
Ein Großteil der Rad- und Gehwege sowie Radverkehrsanlagen (straßenbegleitende Radwege) ist nach
dem Handlungskonzept zur Förderung des Radverkehrs (RBIII-1122/02) in so genannte Radrouten
unterteilt (Karte 3). Auf der Grundlage dieses Konzepts entwickelt das Dezernat Stadtentwicklung und
Bau im Rahmen von Einzelvorlagen die Maßnahmen für die Sanierung beziehungsweise die Erweite­
rung des Radwegenetzes (zum Beispiel RBIV-837/07 – Schwerpunkt im Straßen- und Brückenbaupro­
gramm 2006-2012).
Im städtischen Handlungskonzept zur Förderung des Radverkehrs wurde bisher auf die sportbezogenen
Bedürfnisse der Radfahrerinnen und Radfahrer in der Stadt Leipzig noch nicht ausreichend einge­
gangen. Ihre speziellen Anforderungen sind deshalb noch nicht gezielt bei den Maßnahmeplanungen
berücksichtigt worden.
Auch auf die speziellen Belange der Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie der wachsenden
Gruppe der Inlineskaterinnen und -skater ist bisher im Konzept nicht eingegangen worden, obwohl
diese Nutzergruppen gleiche oder ähnliche Anforderungen an das Wegenetz haben wie die Radfahre­
rinnen und Radfahrer.
Das sportliche Radfahren und der Rollstuhlsport erfolgen überwiegend auf längeren verkehrsberu­
higten (Nebenstraßen), verkehrsgeschützten (separate Radwege entlang der Straßenführung) oder
sogar völlig für den Kfz-Verkehr gesperrten Wegen und Straßen. Ein Teil der Aktiven ist zwingend
auf Asphalt- beziehungsweise Verbundsteinuntergrund angewiesen (Radrennsportlerinnen/-sportler,
Rollstuhlsportlerinnen/-sportler). Aber auch für Radtourensportlerinnen und -sportler ist es inzwi­
schen in Sachsen erklärter Ausbaustandard, anerkannte Radfernwege mit einer Asphaltdecke zu ver­
sehen 22.
Das gelenkschonende sportliche Radfahren betreiben Radsportlerinnen und -sportler in der Regel in
relativ langen Trainingseinheiten. Radsportlerinnen und -sportler nutzen deshalb innerstädtische Stre­
ckenführungen überwiegend dafür, um aus der Stadt ins Umland zu gelangen. Erst auf den Neben­
straßen und Wegen im Leipziger Umland wird dann die Geschwindigkeit erhöht und das eigentliche
Training absolviert.
Rollstuhlsportlerinnen und -sportler sowie Inlineskaterinnen und -skater sind im Wesentlichen im
­Clara-Zetkin-Park und den unmittelbar an die Stadt angrenzenden Erholungsgebieten vorzufinden.
22
Radwegverkehrskonzeption –
Kabinettsbeschluss der Sächsischen Staatsregierung Nummer
4/0205 vom 08.11.2005
Die Zielstellungen des Sportprogramms beziehen sich ausschließlich auf das Leipziger Stadtgebiet.
Demzufolge orientiert sich die Maßnahmeplanung des Sportprogramms für das sportliche Radfahren
und das Inlineskating nur auf geeignete Zubringerstraßen und -wege in das Leipziger Umland.
A
5
6
7 8
3
B
9
10
4
Nordraum
2
1
1
11
17
18
13
14
15
19
16
1km
E
5km
Bearbeitung
Sportprogramm Leipzig 2015
3.4.3.2
Sportprogramm Leipzig 2015
139
138
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Um das komplexe Thema des nutzbaren Wegenetzes in Leipzig auf das Wesentliche einzugrenzen, wird
im Kapitel zum vereinsungebundenen Sport der Schwerpunkt auf besonders geeignete, kanalisierende
Streckenführungen in alle vier Himmelsrichtungen gelegt. Das Teilungskreuz der vier Streckenfüh­
rungen liegt dabei auf der Straßenkreuzung Anton-Bruckner-Allee/Max-Reger-Allee im Clara-ZetkinPark. Die Streckenführungen in die vier Himmelsrichtungen entsprechen den Verläufen der radialen
Grünzüge aus der Stadtmitte in die an Leipzig angrenzenden Erholungsgebiete und Grünzüge. Sie
liegen damit auch in der Regel in den Schwerpunktgebieten der Fachplanung Freiraum und Umwelt.
Die Stadt Leipzig kann die schon vorhandenen guten Bedingungen für die vereinsungebundenen Rad­
sportlerinnen und -sportler, Rollstuhlsportlerinnen und -sportler sowie Inlineskaterinnen und -skater
noch gezielt verbessern, indem sie diese vier Radialen in die jeweiligen Himmelsrichtungen anforde­
rungsgerecht ausbaut.
Zubringerstrecken (Radsport, Inlineskaten) in guter Lage und Qualität motivieren zum Sporttreiben
und bewegen die Aktiven dazu, auf die Fahrt mit dem Pkw ins Umland zu verzichten und gleich von
der Haustür aus loszufahren.
Die sportbezogenen Anforderungen an diese Strecken sind im Einzelnen:
•
•
•
•
überwiegend verkehrsgeschützter und naturnaher Streckenverlauf,
durchgängiger Asphaltuntergrund in gutem Zustand (für den Radsport zumindest Ver­
bundstein- oder Betonbelag),
Querungsmöglichkeiten von verkehrsreichen Straßen per Ampel.
Für die Sportart Inlineskaten gibt es noch folgende zusätzliche Anforderungen an die Stre­
cken:
• in der Regel eine Wegbreite von 3 bis 4 Metern (mindestens aber 2,50 Meter), um trotz
der Seitwärtsbewegung der Beine beim Inlineskaten noch ungehindert den Gegenver­
kehr passieren lassen zu können,
• ununterbrochen glatter (feinkörniger), absatzfreier Asphaltuntergrund (auch Verbund­
stein und grobkörniger Asphalt sind ungeeignet).
Nicht alle Abschnitte der Zubringerstrecken beziehungsweise Trainingsstrecken verfügen über
eine ausreichende Breite, um sämtlichen Nutzerinnen und Nutzern (Fußgängerinnen/Fußgänger,
Radfahrerinnen/-fahrer, Rollstuhlfahrerinnen/-fahrer und Inlineskaterinnen/-skater) gleichermaßen
freie Bewegungsräume zu gewähren. Insbesondere auf den schmalen Geh- und Radwegen ist daher
eine große gegenseitige Rücksichtnahme geboten, die unter anderem auch eine Anpassung der Ge­
schwindigkeit an die jeweiligen Umstände erfordert (Maß der Frequentierung durch andere Verkehrs­
teilnehmerinnen und -teilnehmer, unübersichtliche Streckenabschnitte usw.).
Innerhalb des Stadtgebiets werden deshalb ausdrücklich keine Trainingsstrecken für das schnelle
Fahren, sondern lediglich komfortable, aber auch Rücksichtnahme gebietende, von Sportlerinnen und
Sportlern gut zu nutzende Wege komplettiert.
Weil sich die Strecken im öffentlichen Wege- und Verkehrsnetz befinden, ist eine gegenseitige Rück­
sichtnahme der Nutzerinnen und Nutzer dringend geboten.
Für die Freizeitsportart Inlineskaten eignet sich, aufgrund der zusätzlichen Streckenanforderungen,
die Radstrecke in Richtung Süden. In diese Richtung können die Anforderungen an den Streckenunter­
grund mit verhältnismäßig geringem Aufwand erfüllt werden.
Für die Konzentration von verbessernden Maßnahmen in Richtung Süden sprechen neben dem gerin­
gen Aufwand auch:
•
die damit entstehende Verbindung zweier häufig von Inlineskaterinnen/-skatern genutzten
Wegesysteme (Anton-Bruckner-Alle mit dem Nonnenweg im zentrumsnahen Clara-Zet­
kin-Park und dem Uferrundweg um den Cospudener See mit seinen Zubringerstraßen)
•
Anschluss für Inlineskaterinnen/-skater zweier Stadtgebiete mit einem hohen Anteil von
Kindern, Jugendlichen und Familien mit Kindern an das Erholungsgebiet Cospudener See
(Tabelle 81)
Ein Ausbau dieser Strecke erschließt Wohngebiete mit besonders niedrigem Durchschnittsalter der
Bevölkerung:
Schleußig
Altersdurchschnitt
Südvorstadt
35,9 J
Leipzig
37,9 J
Tabelle 81
43,1 J
Wahlen – Stand 2005
Mit einem Streckenausbau in Richtung Süden verbessern sich die Bedingungen für diese Sportart in
Leipzig erheblich (Karte 5).
Dafür ist noch ein Ausbau des Elsterradwegs zwischen dem Schleußiger Weg und der Brückenstraße
(circa zwei Kilometer) mit feinkörnigem Asphalt erforderlich (westlich des Elsterflutbetts).
Ein für Inlineskaterinnen/-skater wichtiger Teilabschnitt in Richtung Norden ist das letzte Stück des
Radweges entlang der Louise-Otto-Peters-Allee bis hin zum Rundweg um den Schladitzer See. Der Ab­
schnitt muss noch asphaltiert werden, um eine Verbindung der Vereinssportstätte der Inlineskaterinnen/skater in der Diderotstraße und der Radrennsportlerinnen und -sportler des Objekts Am Sportforum
10 zum Rundweg um den Schladitzer See herzustellen. Damit würden sich unter anderem auch die
Trainingsbedingungen dieser 130 Kinder und Jugendlichen verbessern.
Fazit
Das Städtische Handlungskonzept zur Förderung des Radverkehrs (RBIII-1122/02) ist in seiner Fort­
schreibung um die sportbezogenen Belange der Radfahrerinnen/-fahrer, der Rollstuhlfahrerinnen/fahrer und der Inlineskaterinnen/-skater zu ergänzen.
Die Auswahl der vier Streckenführungen/Zubringerstrecken soll eine Verzahnung mit den Verkehrsund Landschaftsplanungen bringen und ist deshalb identisch mit:
•
den Radialen oder Kreisen für Freiraum und Erholung im Grünsystem (siehe Karte 1)
•
den Handlungsschwerpunkten aus dem Fachkonzept Freiraum und Umwelt
•
und überregionalen touristischen Radstrecken (gegebenenfalls Förderung von Ausbaumaß­
nahmen durch Dritte)
•
oder aber bereits vorhandenen, gut ausgebauten und asphalt- (zumindest verbundstein-)
belegten Radwegen, die nach Möglichkeit vom Kfz-Verkehr getrennt und bestenfalls na­
turnah verlaufen
Die Anforderungen des Sports stehen in der gesamtstädtischen Radverkehrsmaßnahmeplanung neben
den Bedürfnissen anderer Interessengruppen. Die Stadt ist aufgrund ihrer beschränkten finanziellen
Möglichkeiten nicht in der Lage, die Bedürfnisse aller Interessengruppen gleichermaßen zu berück­
sichtigen und muss deshalb übergreifend abwägen und Prioritäten setzen.
Die aus der Sicht des Sports benötigten Maßnahmen der Anlage A07-3 werden in der jährlich zu aktua­
lisierenden Prioritätenliste des Ratsbeschlusses RBIV-837/07 Schwerpunkte im Straßen- und Brücken­
bauprogramm 2006-2012 und in den folgenden Ratsbeschlüssen bis einschließlich 2015 berücksichtigt.
Dabei findet die unter sportbezogenen Aspekten vorgenommene Prioritätensetzung Berücksichtigung.
Der Ausbau der Strecke in Richtung Süden und der eines Abschnitts der Louise-Otto-Peters-Allee in
Richtung Norden haben eine besonders hohe Priorität.
Unter den genannten Aspekten kristallisieren sich generell vier Streckenverläufe für das sportliche
Radfahren, den Rollstuhlsport und zum Teil für das Inlineskaten heraus (Karte 4).
Federführende Ämter für die Baumaßnahmen sind das Verkehrs- und Tief bauamt sowie das Amt für
Stadtgrün und Gewässer.
Sportprogramm Leipzig 2015
Quelle: Amt für Statistik und
Sportprogramm Leipzig 2015
Karte 3
Sportprogramm Leipzig 2015
187
56 89
186
202
184
55
135
15
36
58
213
122
211
101
119
207
147
121
172
100
10
156
106
109
105
111
154
41
155
5
Kilometer
´
3. Sportentwicklungsplanung
Quelle: Flächennutzungsplan, Amt für Sport
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
0
Arbeitsstand Januar 2008
Radweg - grundhafter Ausbau
Radweg - Oberflächensanierung
Radweg - teilweise Oberflächensanierung
Radweg - kein Ausbau notwendig
Legende
Zubringerstrecken
"Sportliches Radfahren"
Sportprogramm für
die Stadt Leipzig
140
141
3. Sportentwicklungsplanung
Karte 4
sportliches Radfahren
Quelle: Amt für Verkehrsplanung
Sportprogramm Leipzig 2015
143
142
Quelle: Flächennutzungsplan, Amt für Sport
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
0
Arbeitsstand Januar 2008
Legende
Radweg - grundhafter Ausbau
Radweg - kein Ausbau notwendig
3. Sportentwicklungsplanung
Vorschlag radrouten
"Inlineskating"
Karte 5
Inlineskaten
Sportprogramm für
die Stadt Leipzig
3. Sportentwicklungsplanung
3.4.3.2.2 Wege in Wald-, Park- und Grünflächen sowie sonstigen ausgeprägten
Erholungsgebieten
Der Leipziger Stadtwald gilt aufgrund seiner innerstädtischen Lage als bedeutendstes Naherholungsge­
biet in der Stadt Leipzig. Die Stadt Leipzig hat einen Gesamtwaldbestand (Stadt-, Privat-, Kirchen- und
Landeswald) von 2.079 Hektar, das sind sieben Prozent der Stadtfläche. Darüber hinaus stehen den
Erholungssuchenden zahlreiche Grünanlagen, 14 Waldspielplätze sowie ein Fitnesspfad im südlichen
Auenwald zur Verfügung.
Die natürlichen Voraussetzungen für das Laufen/Joggen/Walken/Wandern und die Gymnastik im Frei­
en werden durch die Anschlüsse an die weitläufigen Erholungsgebiete am Stadtrand noch zusätzlich auf­
gewertet. Deshalb besteht grundsätzlich nur wenig sportbezogener Handlungsbedarf für verbessernde
Maßnahmen. Freizeitläuferinnen und -läufer sowie Walkerinnen und Walker bevorzugen wohnortnahe
Rundkurse mit erheblich geringerer Streckenlänge als Radfahrerinnen/-fahrer, Inlineskaterinnen/skater und Rollstuhlsportlerinnen/-sportler. Sie sind auch nicht auf besondere Untergrundverhältnisse
angewiesen; bevorzugen aber ebenfalls die naturnahe Einbettung ihrer Strecken.
Für das Laufen/Joggen/Walken und die Gymnastik im Freien stehen auch die zahlreichen peripheren
Parks und Grünanlagen in den Wohngebieten zur Verfügung. Damit erweitert sich das Spektrum der
Sportmöglichkeiten erheblich (siehe Karte 6).
Die Sportart Wandern konzentriert sich aufgrund der längeren Distanzen mehr auf die großflächigen
Wald- und Erholungsgebiete. Für Wandern ist gegenwärtig kein sportbezogener Handlungsbedarf zu
erkennen.
Weil bis auf eine naturnahe Einbettung der Laufstrecken keine besonderen Anforderungen von den
Sporttreibenden gestellt werden, beschränkt sich der sportbezogene Handlungsbedarf für die Stadt
Leipzig nicht auf Bau- sondern auf ausgestaltende Maßnahmen.
187
Sportprogramm Leipzig 2015
56 89
186
202
184
55
135
15
36
58
213
122
211
101
119
121
100
172
10
147
207
106
156
109
105
111
154
41
155
Schwerpunktgebiete für Laufen/Joggen/Walken haben sich im nördlichen und südlichen Auenwald, im
Rosental und um den Kulkwitzer sowie Cospudener See herausgebildet. Der Laufclub Auensee e. V. hat
das Laufstreckennetz um den Auensee in eigener Regie ausgeschildert, was auch vereinsungebundenen
Sporttreibenden zugutekommt.
Regelmäßige Anfragen an das Amt für Sport lassen darauf schließen, dass es in Leipzig noch an einer
zentral gelegenen Lauf- und Walkingstrecke mit folgenden Eigenschaften fehlt:
•
nahe der Innenstadt gelegen (größte Ansammlung von Hotels und damit auch Konzentra­
tion von ortsunkundigen Gästen der Stadt Leipzig; Entfernungsmittlung für interessierte
Sporttreibende aus allen Stadtteilen),
•
Start- und Zielbereich mit ausreichenden Parkmöglichkeiten (für interessierte Gäste der
Stadt Leipzig und Einwohnerinnen und Einwohner aus anderen Stadtteilen), Anbindung an
die öffentlichen Verkehrsmittel,
•
geschlossener Rundkurs mit maximal 3 Kilometern Länge (auch für Anfänger geeignet),
•
im besten Fall zwei nebeneinanderliegende Untergründe (vorrangig Wald- beziehungswei­
se Sandboden, Asphaltuntergrund als Alternative bei hoher Bodenfeuchtigkeit),
•
vollständige Beleuchtung (hohes Sicherheitsgefühl für Läuferinnen und -läufer sowie un­
begrenzte Nutzungszeit),
•
eindeutige und gut sichtbare Wegweisung (dicht aufeinanderfolgende spezielle Beschilde­
rung),
•
Kennzeichnung von Streckenabschnitten alle 500 Meter (Zwischeninformation zu bereits
zurückgelegten Kilometern),
•
Infotafeln zu Laufvereinen usw. (Erleichterung des Anschlusses an Sportvereine für Laufund Walking-Interessierte),
•
Dehnmöglichkeiten und Fitnessgeräte in der Nähe des Start- und Zielbereichs für gymnas­
tische Übungen,
•
Gastronomie und Toiletten an der Runde.
Sportprogramm Leipzig 2015
145
144
Fazit
Bis zum Jahr 2010 wird schrittweise eine Lauf- und Walkingrunde (Karte 7) nach den vorangestell­
ten Anforderungskriterien ausgebaut beziehungsweise gestaltet. Aufgrund der besonderen Lage wird
dabei auf die naturschutzrechtlichen Belange Rücksicht genommen. Diese waren unter anderem auch
maßgebend für die Wahl der Streckenführung durch den Park, weil sie die Kriterien Beleuchtung und
Asphaltbelag schon aufweist.
- Waldflächen und Grünflächen -
Flächennutzungsplan - Vorentwurf
Alle Kriterien sind mit dem geringsten Aufwand und der besten Wirkung nördlich der Pferderennbahn
im Clara-Zetkin-Park zu erfüllen (Karte 7). Für den dortigen Ausbau sprechen auch die Nutzungs­
möglichkeiten durch die Sportlerinnen und Sportler des mitgliederstärksten Sportvereins Sachsens,
dem BSV AOK Leipzig e. V., der in unmittelbarer Nähe sein Vereinszentrum hat und in dem viele
Lauf- und Walkinggruppen trainieren. Vereinsungebunden Sporttreibende können bei Interesse schnell
Anschluss an einen Verein finden.
Stand:12/2007
3. Sportentwicklungsplanung
DEZErNat StaDtENtWICKLUNg UND BaU
StaDtpLaNUNgSamt
3. Sportentwicklungsplanung
Karte 6
Waldflächen und Grünflächen
Die Federführung für die Maßnahmen liegt beim Amt für Stadtgrün und Gewässer. Die Laufrunde mit
einem naheliegenden Dehn- und Fitnessbereich wird nach ihrer Fertigstellung den Touristen und den
laufinteressierten Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt ausdrücklich als zentrale Lauf-, Walkingund Fitnessrunde zur Nutzung empfohlen. Dazu kann auch eine Kooperation mit der Leipzig Tourist
Marketing GmbH eingegangen werden.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
147
146
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
3.4.3.3
Bewegungsräume Wasser
3.4.3.3.1Mit Sportbooten befahrbare Flüsse und Kanäle sowie Seen
Dieser Bewegungsraum dient besonders den Freizeitsportarten Rudern und Paddeln.
Die Sportart Rudern ist in Bezug auf den Aktionsradius wesentlich mehr eingeschränkt als das Pad­
deln. Rudersportboote sind aufgrund der benötigten Gewässerbreite für eine Reihe von Gewässern
beziehungsweise Gewässerabschnitten nicht geeignet. Auch das Umtragen zum Beispiel an Wehren ist
für Ruderboote in der Regel komplizierter als für Kajaks und Kanadier.
Für die Freizeitruderer sind in Leipzig bereits relativ gute Bedingungen gegeben. Bevorzugte Strecken
sind der Elster-Saale-Kanal, das obere Elsterflutbett und der Abschnitt der Weißen Elster in den Stadt­
bezirken Schleußig und Plagwitz. Für Rudern sind bis 2015 keine speziellen verbessernden Maßnah­
men geplant.
Freizeitpaddlerinnen/-paddler haben im Vergleich zu den Freizeitruderern einen wesentlich größeren
Aktionsradius (außer Elster-Saale-Kanal). Für diese Freizeitsportlerinnen und -sportler verfügt Leipzig
ebenfalls über sehr gute natürliche Voraussetzungen, die sich mit der Freigabe des Cospudener Sees im
Leipziger Südraum noch einmal signifikant verbessert haben und weiter verbessern werden.
Karte 7
zentrale Lauf- und
Walkingrunde der Stadt
Leipzig
onAnt
e
Alle
r
e
ckn
Bru
hnit
Tauc
Karl-
Als Aufgabe für die nächsten Jahre steht die sinnvolle Vernetzung der vielen vorhandenen Gewässer
beziehungsweise Gewässerabschnitte zu einem befahrbaren System bevor, das ein weitläufiges sport­
liches und touristisches Wasserwandern ohne un- beziehungsweise schwer überwindbare Hindernisse
ermöglicht.
Als verbessernde Maßnahmen gelten beispielsweise der Bau von verbindenden Kanälen und Schleusen
sowie von Bootsumtragestellen. Dazu wurde vom Grünen Ring Leipzig in Zusammenarbeit mit dem
Kommunalen Forum Südraum Leipzig (Federführung AfU der Stadt Leipzig) ein Leitplan Wassertou­
ristisches Nutzungskonzept Region Leipzig erarbeitet (Karte 8).
Beispiel für eine geplante Verbesserungsmaßnahme: Die Unterquerung der Brückenstraße S46 durch
einen Kanal und dadurch Verbindung des Floßgrabens mit dem Wolfsee (Abbildung 1).
Abbildung 1
.
z-Str
Rennbahnweg
= Parklampen
Start und Ziel am Rennbahnsteg
1 Runde = 2.230 m (3,99 Höhenmeter)
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
149
148
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Ein Großteil der im Leitplan Wassertouristisches Nutzungskonzept Region Leipzig enthaltenen Maß­
nahmen dient auch der Verbesserung der Bedingungen für das sportlich ambitionierte Paddeln.
Maßnahme
Standort
Unterquerung der Brückenstraße S46
Kanalverbindung zwischen Pleiße und Markkleeberger See
Kanalbau
Bau von Bootsum­
tragestellen
Bau von öffentlichen Steganlagen
Tabelle 82
Quelle: Amt für Umweltschutz,
Gewässerverbund 2015,
Leitplan
2008-2009
bis 2012
Karte 8
Freilegung des Elstermühlgrabens vom Schreberbad bis zum
­Naturkundemuseum
bis 2012
Wassertouristisches
Kanalverbindung(en) zwischen Zwenkauer und Cospudener See
bis 2012
Region Leipzig
Ersatz für das Connewitzer Wehr
Schleusenbau
Geplanter Zeitraum
Nutzungskonzept
2009
Cospudener See-Zwenkauer See (Schleuse/Trailer)
bis 2012
Kanalverbindung zwischen Pleiße und Markkleeberger See
bis 2012
Pleiße-Am AGRA-Wehr
2008
Weiße Elster/Elsterflutbett-Am Teilungswehr
2009
Weiße Elster-Am Wehr Großzschocher
2009
Schreberwehr
2009
Gefällestufe Hartmannsdorf
2009
Angerwehr
2012
An der Pferderennbahn
2008
Koburger Straße
2008
Limburger Straße
2008
Lyoner Straße
2009
Waldstraßenbrücke
2009
Außenmole Stadthafen
2009
Primavesistraße (Parthe)
2010
Elstermühlgraben
2010
Auensee
2012
Fazit
Für die Sportart Paddeln verbessert sich die Nutzbarkeit der Leipziger Gewässer in den nächsten Jah­
ren erheblich. Die ohnehin guten natürlichen Bedingungen in Leipzig werden mit den beabsichtigten
Maßnahmen des Leitplans Gewässerverbund 2015 signifikant aufgewertet. Das wird dazu führen, dass
sich die Leipziger Region zu einem Anziehungspunkt für touristische Wasserfahrsportlerinnen und
-sportler entwickelt. Aus sportbezogener Sicht besteht zum Maßnahmeplan kein Ergänzungs- oder Än­
derungsbedarf. Federführend für die Stadt Leipzig bei den Maßnahmen ist das Amt für Stadtgrün und
Gewässer.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
151
150
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Besonders nachgefragt sind auch bewirtschaftete Liege-/Unterstell- oder Lagerplätze für das Material
direkt im Uferbereich. Deshalb sollte der Ermessensspielraum der zuständigen Genehmigungsbehörde
in Bezug auf Genehmigungen für solche zweckbestimmten Bauten voll ausgereizt und in diesem Au­
ßenbereich im angemessenen Rahmen privilegiertes Bauen ermöglicht werden. Das unterstützt auch
den Arbeitsmarkt durch Entstehung von Kleinstunternehmen.
Als Untergrund für einen solchen Wasserfahrsportstrand ist Rasen besonders geeignet. Es wird ge­
prüft, inwieweit die Installation von Bodenverankerungen für die Fixierung nicht benötigter Riggs an
einem öffentlichen Strand zulässig, sinnvoll und finanzierbar ist.
Abbildung 2
Abbildung 3
Vereinssteganlagen am Westufer des Kulkwitzer Sees
Abbildung 4
Wasserfahrsportstrand am
Ostufer des Cospudener Sees
Abbildung 3
Abbildung 4
3.4.3.3.2 Seen mit großer Wasserfläche
Die Seen vor allem im Süden, aber auch im Westen, Norden und Osten Leipzigs bieten – aufgrund ihrer
guten Erschließung, ihrer sehr guten Wasserqualität und der Sondergenehmigungspflicht für die Be­
fahrung mit Motorbooten – bereits gute Gelegenheiten für die Wasserfahrsportarten und das saisonale
Schwimmen im Freien. Auf das Schwimmen bezogen, ergänzen die Möglichkeiten ausreichend das
Angebot zu den Freibädern.
Freizeitseglerinnen und -segler sind auf Sportstätten angewiesen, wenn sie größere Boote mittels Slipoder Krananlagen ins beziehungsweise aus dem Wasser bringen oder aber an Steganlagen dauerhaft
verankern wollen. In der Regel werden die dafür benötigten Anlagen von Seglervereinen oder pri­
vaten Unternehmen vorgehalten und auch vereinsungebundenen Freizeitsportlerinnen und -sportlern
gegen Entgelt temporär zur Verfügung gestellt. Der Handlungsbedarf für die Kommune in Hinsicht
auf die Verbesserung der Bedingungen für diese vereinsungebundenen Freizeitseglerinnen und -segler
beschränkt sich auf die Begünstigung dieser Dienstleisteransiedlungen an den zum Segeln besonders
geeigneten Gewässern und Uferbereichen.
Seglerinnen/Segler mit kleineren Jollen oder Katamaranen sowie Windsurferinnen/-surfer und
Kiteboarderinnen/-boarder sind nicht auf die Nutzung spezieller Anlagen für die Ausübung ihres
Sports angewiesen, weil sie ihr Material ohne technische Hilfen transportieren und einsetzen können.
Sie benötigen allerdings nahe am Wasser gelegene Parkgelegenheiten für ihre Transportfahrzeuge.
Aufgrund der wichtigsten Anforderung für diese Wasserfahrsportarten – gute Windverhältnisse – eig­
nen sich besonders Gewässer, die über eine möglichst große Wasserfläche verfügen. Das trifft für das
Stadtgebiet Leipzig zurzeit auf den fertig ausgebauten Cospudener See zu. Dieser wird künftig noch
durch den entstehenden Zwenkauer See übertroffen, der mit 914 Hektar Wasserfläche fast doppelt so
groß wie der Cospudener See sein wird und dessen Flutung im Jahr 2014 abgeschlossen ist (Abbildung
2).
Seglerinnen und Segler bevorzugen windgeschützte Uferbereiche für das Starten, Festmachen und An­
landen, so dass die Zugangsstellen an das Gewässer mit den benötigten Dienstleistern (Slipanlagen
von Vereinen oder Privatunternehmen) nach Möglichkeit am Westufer oder aber in schutzbietender
Bauweise (Hafen, Stegsystem usw.) am Nord- oder Südufer angesiedelt werden sollten.
Bevorzugte Einstiegsstellen für Windsurferinnen/-surfer und Kiteboarderinnen/-boarder liegen im Ge­
gensatz dazu an baumfreien Strandbereichen am Ostufer oder zumindest am Nord- beziehungsweise
Südufer; keinesfalls aber am Westufer eines Gewässers, weil dort der in der Regel ablandiger Wind das
Starten und Landen schwer beeinträchtigt.
Sportprogramm Leipzig 2015
Seglerinnen/Segler; Windsurferinnen/-surfer und Kiteboarderinnen/-boarder benötigen für schnelle
Rettungs- und Bergungsaktionen die Hilfe von Motorbooten. Das kann in der Saison in der Regel durch
besetzte Wasserrettungsstationen abgesichert werden. Weil aber gerade Windsurferinnen/-surfer und
Kiteboarderinnen/-boarder weniger auf schönes Wetter, dafür aber um so mehr auf starken Wind ange­
wiesen sind, ist diese Hilfe durch den Wasserrettungsdienst bei schlechtem Wetter und außerhalb der
Saison nicht immer sichergestellt. Deshalb sollten auch private Unternehmen und Surfvereine an den
stark von Wasserfahrsportlerinnen und -sportlern frequentierten Strandabschnitten die Genehmigung
bekommen, im angemessenen Rahmen Motorboote vorzuhalten und einzusetzen.
Notwendig für eine gefahrenfreie Trennung von Wasserfahrsportlerinnen und -sportlern und Badenden
beziehungsweise Schwimmenden ist eine Bojenabgrenzung dicht frequentierter Strandbereiche (zum
Beispiel Nordstrand am Cospudener See). Sie zeigt unmissverständlich auf, wo sich die Fahrverbotszo­
nen befinden. Sie dient aber auch dazu, die Badenden/Schwimmenden zu informieren, dass hinter der
Bojenabgrenzung eine erhöhte Gefährdung durch Wasserfahrsportlerinnen/-sportler vorliegt.
Diese Bojenketten können zudem der Kennzeichnung der Längen von Schwimmstrecken für Frei­
zeitschwimmerinnen und -schwimmer dienen, wenn die Bojen entlang der ausgewählten Ufer­
zonen in gleichen Abständen zueinander mit Längenangaben beschriftet werden. Analog zu
Schwimmbadnutzerinnen/-nutzern können Freizeitschwimmerinnen/-schwimmer dann auch auf den
Seen ihre Schwimmstrecken gezielt planen.
Fazit
Die bereits zur Nutzung freigegebenen Seen in Leipzig bieten Wasserfahrsportlerinnen und -sportlern
sowie Schwimmerinnen und Schwimmern hervorragende Freizeitsportmöglichkeiten.
Nach der vollendeten Flutung und Freigabe des Zwenkauer Sees verbessern sich die natürlichen Vor­
aussetzungen für die Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiteboarden noch einmal erheblich. Es gilt,
mit geeigneten Maßnahmen diese neuen Kapazitäten für den Freizeitsport gut nutzbar zu machen.
Für Freizeitseglerinnen und -segler sind dafür gemeinsam mit Seglervereinen und privaten Anbietern
am Nordweststrand des Zwenkauer Sees windgeschützte Wasserfahrsportstützpunkte zu entwickeln;
für Windsurferinnen/-surfer und Kiteboarderinnen/-boarder am mittleren Teil des Nordstrands, vis-avis dem „Kap Laura“. Diese ausgewählten Strandabschnitte sind mit geeigneten Maßnahmen den je­
weils speziellen Bedürfnissen anzupassen. Maßgeblich für die Durchsetzung der Leipziger Zielstellung
zuständig wird der Zweckverband Neue Harth im Zusammenwirken mit dem Amt für Sport sowie dem
Seebetreiber sein.
Um Unfällen an dicht frequentierten Badestränden vorzubeugen – und zur Verbesserung der Bedin­
gungen für an Streckenlängen interessierte Schwimmerinnen und Schwimmer – werden versuchsweise
am Nordstrand des Cospudener Sees in vermessenen Abständen beschriftete Bojen gesetzt. Bewährt
sich das Projekt, wird bis zum Jahr 2015 eine Bojenabgrenzung am Lausener Strand des Kulkwitzer
Sees vorgenommen. Federführend hierfür ist das Amt für Sport im Zusammenwirken mit dem Seenbe­
treiber, der Leipzig Seen Projektmanagement GmbH, sowie den zuständigen Naturschutzbehörden.
Sportprogramm Leipzig 2015
153
152
Kilometer
5
Quelle: Flächennutzungsplan, Amt für Sport und
Sportbäder Leipzig GmbH
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
Die große Anzahl der Eintritt zahlenden Besucherinnen und Besucher in den Schwimmhallen und
Freibädern belegt, dass viele Leipziger Einwohnerinnen und Einwohner auch außerhalb des Schul- und
Vereinsschwimmens diese Einrichtungen regelmäßig nutzen. Mehrfachbesuche lassen allerdings kei­
nen direkten Rückschluss von den Verkaufszahlen auf die Nutzeranzahl zu. Im Jahr 2006 wurden in
den Schwimmhallen der Sportbäder Leipzig GmbH 270.000 Eintrittskarten verkauft, in den Freibädern
159.200.
0
Die Stadt Leipzig hält in eigener Verwaltung keine Schwimmhallen und Freibäder als öffentliche Ein­
richtungen vor. Im Jahr 2004 wurden die kommunalen Bäder der Sportbäder Leipzig GmbH, einem
Tochterunternehmen der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH, übereignet. Der Stadt Leipzig ist
innerhalb einer Vertragssituation im begrenzten Umfang eine Einflussnahme auf das privatrechtliche
Unternehmen möglich.
Schwimmhalle
Schwimmhallen und Freibäder
Freibad
3.4.4.1
Legende
Maßnahmeplanung Sportstätten
Sport Einrichtungen
Sporteinrichtungen
3.4.4
Schwimmhallen und Freibäder
3. Sportentwicklungsplanung
Sportprogramm für
die Stadt Leipzig
3. Sportentwicklungsplanung
Karte 9
Schwimmhallen und
Freibäder
Der quantitative Bedarf der vereinsungebundenen Freizeitsportlerinnen und -sportler an überdachten
und an nicht überdachten Einrichtungen wird im Kapitel Sportstättenentwicklungsplanung berücksich­
tigt. Die Verteilung der Schwimmhallen und Freibäder über das Stadtgebiet ist in der Karte 9 ersicht­
lich.
Für einen Teil der Behinderten sowie gebrechliche Seniorinnen und Senioren sind spezielle Zugänge
und Ausstattungen notwendig. Bei Neubauten werden diese bereits in der Planung berücksichtigt.
121
119
""
211
58
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186
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"
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"
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"
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"
"
"
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"
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"
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"
"
41
155
Auf die von Senioren- und Behindertenvertretern geäußerten Wünsche nach Bahnabtrennungen zu be­
stimmten Zeiten kann im Sportprogramm nicht eingegangen werden. Das ist vielmehr von den konkret
Beteiligten einzelfallbezogen vor Ort an- und abzusprechen.
"
Im Rahmen der Sanierung der vorhandenen Einrichtungen erfolgen Umbau und die Umgestaltung ge­
mäß der einschlägigen DIN und damit behindertengerecht.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
155
154
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Abbildung 5
3.4.4.2
Abbildung 6
Abbildung 7
Bike- und Skateanlagen
Für BMX-Radsportlerinnen/-sportler, Skateboarderinnen/-boarder und Inlineskaterinnen/-skater gibt
es im Stadtgebiet zwei nennenswerte öffentliche Sportstätten. Es handelt sich um die Betonbahnanlage
im Wohnkomplex III des Stadtbezirks Grünau am Ende der Parkallee und um die Halfpipeanlage auf
dem Richard-Wagner-Platz im Stadtzentrum. Darüber hinaus gibt es noch kleinere Sportanlagen am
Conne Island in der Koburger Straße 3 und in der Konradstraße.
Speziell für das Inlinehockey sind in der Grünauer Garskestraße zwei frei zugängliche Inlinehockey­
felder vorhanden, die allerdings nur zweckgebunden von Inlineskaterinnen/-skatern genutzt werden
können.
23
Quelle: Amt für Statistik und
Wahlen – Bevölkerungsvorausschätzung 2007
* zu den generellen Bewertungen der errechneten Bilanzen
siehe auch Kapitel Sportstättenentwicklungsplanung
Für die Stadt Leipzig weist die Sächsische Sportstättenbedarfsanalyse ein erhebliches Defizit an Roll­
sportanlagen aus (siehe Anlage A06-3). BMX- und Skateanlagen und Inlinehockeyfelder sind darin
nicht explizit als solche ausgewiesen. Sie sind allerdings den Rollsportanlagen zugeordnet. Für die
Rollsportanlagen liegt, bei Berücksichtigung von insgesamt fünf vorhandenen Sportanlagen (eine Ver­
einssportanlage für Rollhockey im Stadtteil Böhlitz-Ehrenberg), noch ein Fehlbestand von 25 Anla­
geeinheiten zu je 800 m² vor.
Dieses errechnete Defizit erscheint praxisfremd und erheblich zu hoch*, aber die beiden vorhandenen
BMX-geeigneten Sportanlagen decken für eine Stadt mit fast 76.100 Einwohnerinnen und Einwohnern
im Alter unter 20 Jahren 23 den Bedarf nicht ab.
Die Betonbahnanlage in Leipzig Grünau wird durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer verwaltet,
befindet sich in einem guten Zustand und wird vornehmlich von Kindern und Jugendlichen des Stadt­
teils genutzt (Abbildung 5).
Die großflächig und solide angelegte Sportanlage in Leipzig Grünau sollte als periphere, frei zugängli­
che Sportmöglichkeit erhalten werden.
Nicht weit von der Betonbahn entfernt, ebenfalls im Stadtbezirk Grünau, befindet sich die frei zu­
gängliche öffentliche Sportanlage in Verwaltung des Amts für Sport, die aus zwei einzelnen Inlineho­
ckeyfeldern besteht (Abbildung 6). Auch diese 2004 angelegte, periphere Sportanlage sollte erhalten
bleiben.
Kinder und Jugendliche, die diese Art von Sportstätten aufsuchen, haben in der Regel das Interesse,
sich mit den Gleichgesinnten aller Stadtbezirke zu messen und bei ihren Tricks gesehen zu werden. Sie
nehmen dafür auch längere Anfahrstrecken in Kauf. Um die Anfahrtswege für alle über das gesamte
Stadtgebiet verteilten Interessenten zu mitteln, sollte der Schwerpunkt der kommunalen Maßnahme­
planungen deshalb künftig auf der Innenstadt beziehungsweise den innenstadtnahen Bereichen liegen.
Dort gibt es die einschlägigen Fachgeschäfte und dort ist auch die gewünschte Wahrnehmung in der
Öffentlichkeit gegeben.
Auf dem Richard-Wagner-Platz, also unmittelbar im Stadtzentrum, befindet sich bereits eine HalfpipeSportanlage, die vom Jugendamt der Stadt Leipzig verwaltet wird (Abbildung 7). Diese Sportanlage
Sportprogramm Leipzig 2015
wird von Kindern und Jugendlichen aller Stadtbezirke besonders für das Skateboarden und Inlineska­
ten stark frequentiert, aber auch von Bikerinnen und Bikern.
Für eine Stadt mit 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind zwei einzelne Halfpipe-Bahnen in
dieser guten zentralen Lage in Bezug auf Größe und Ausstattung als nicht ausreichend zu bewerten. Ge­
mäß der Festlegung der Verwaltungsspitze vom 21. Februar 2005 soll ohnehin in den Jahren 2008/2009
eine umfängliche Überprüfung der Anlage erfolgen.
Der derzeitige Standort ist aufgrund seiner zentralen Lage für die Sportstätte sehr geeignet. Kinder und
Jugendliche aller Stadtbezirke suchen gezielt die passantenreiche Innenstadt für die Ausübung dieser
Sportart auf.
In den nächsten drei Jahren kommt es zu einer Neugestaltung des an den Richard-Wagner-Platz angren­
zenden Brühls. Im Zusammenhang mit dieser Neubebauung wird auch der Richard-Wagner-Platz neu
strukturiert. Im Planungsverfahren sollte bei Abwägung aller Nutzungsanforderungen an den Platz ge­
prüft werden, inwieweit sich die Sportgelegenheiten für Inlineskaterinnen/-skater, Skateboarderinnen/boarder und Bikerinnen/Biker für diesen Standort erhalten beziehungsweise angemessen verbessern
lassen.
Reicht die zur Verfügung stehende Fläche auf dem Richard-Wagner-Platz künftig für einen Erhalt be­
ziehungsweise die Verbesserung der Anlage nicht aus oder werden andere Nutzungsanforderungen an
den Platz formuliert, wären erneut Alternativstandorte zu prüfen. Dies erfolgte bereits im Jahr 2005,
jedoch unter dem Aspekt, die vorhandene Anlage komplett auf einen vorhandenen festen Untergrund
umzusetzen.
Fazit:
Die Bike- und Skateanlage sowie die beiden Inlinehockeyfelder im Stadtbezirk Grünau sind zu erhalten.
Die Sportmöglichkeiten für vereinsungebundene BMX-Sportlerinnen/-Sportler, Skateboarderinnen/boarder und Inlineskaterinnen/-skater in der Innenstadt sind zu erhalten beziehungsweise angemessen
zu verbessern. Diesbezüglich erfolgen bis Ende 2009 abschließende Prüfungen für den derzeitigen und
für Alternativstandorte. Zuständige Ämter sind das Jugendamt und das Stadtplanungsamt. Das Amt für
Sport bringt auf Anforderung sportfachliche Unterstützung ein.
3.4.4.3
Bolzplätze
In Leipzig gibt es 25 frei zugängliche, mit Toren ausgestattete Bolzplätze in unterschiedlicher kommu­
naler Verwaltungszuständigkeit. 21 Plätze sind allein dem Amt für Stadtgrün und Gewässer zugeordnet
(Karte 10).
In Hinsicht auf die Verteilung der Bolzplätze über das gesamte Stadtgebiet bilden der Osten/Südosten
und der Westen/Südwesten die Schwerpunkte. Die Gründe dafür liegen unter anderem in der beson­
deren Fördermittelsituation für Stadtumbaumaßnahmen in diesen Stadtbezirken (Fördergebiete), aber
auch in der vergleichsweise Unterversorgung dieser Stadtbezirke mit sonstigen, auch zum Sporttreiben
geeigneten, Grünanlagen, was mit dem Bau von Bolzplätzen ausgeglichen wurde (siehe auch Karte 6).
Belastbare statistische Werte zur Auslastung der vorhandenen Bolzplätze und zu eventuellen Fehlbe­
darfen liegen nicht vor. Für die Stadt Leipzig weist die Sächsische Sportstättenbedarfsanalyse einen
Überschuss an Kleinspielfeldern und sonstigen Sportfreiflächen aus (siehe Anlage A06-3). Der verein­
sungebundene Sport wurde bei der Berechnung anteilig berücksichtigt. Dazu zählen die Bolzplätze.
Fazit
Die vorhandenen Bolzplätze sind nach Möglichkeit zu erhalten. Ein Neubau ist nicht erforderlich. Al­
ternativ stehen Sporttreibenden die zahlreichen geeigneten Grünflächen im Stadtgebiet zur Verfügung,
die dann jeweils temporär von den Nutzerinnen und Nutzern mit mobilen Toren ausgestattet werden
müssten. Dieses Spielen auf den geeigneten Grünflächen wird im Geltungszeitraum des Sportpro­
gramms nicht untersagt.
Sportprogramm Leipzig 2015
157
156
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
3.4.5
Zusammenfassung der Maßnahmen
Die Stadt Leipzig entwickelt gezielt Bewegungsräume und Sportstätten für den vereinsungebundenen
Sport mit dem Ziel, das Wohnumfeld aufzuwerten.
Karte 10
Bolzplätze
Sporteinrichtungen
Sie setzt dabei die Schwerpunkte auf:
•
•
•
•
•
Sportaktivitäten mit hoher Nachfrage
Sportarten mit besonderen Entwicklungspotenzialen aufgrund neu entstehender Bewe­
gungsräume
Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
Behinderte
unterstützungsbedürftige Seniorinnen und Senioren
Aus den Schwerpunktsetzungen heraus lassen sich folgende Freizeitsportaktivitäten herleiten, für die
die Sportmöglichkeiten (Bewegungsräume und Sportstätten) bei Bedarf mit konkreten Maßnahmen
gezielt verbessert werden sollen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Radfahren/Mountainbike
Laufen/Joggen/Walken
Schwimmen
Rollstuhlsport
Inlineskaten/Skateboarden
Fußballspielen/Bolzen
Gymnastik
Paddeln
Segeln/Windsurfen/Kiteboarden
Konkrete Maßnahmen sind:
•
•
•
•
•
•
•
Ausbau von geeigneten Strecken für Radfahrerinnen/-fahrer, Rollstuhlfahrerinnen/-fahrer
und Inlineskaterinnen/-skater in die vier Himmelsrichtungen, um aus der Stadt ins Umland
zu gelangen
Erhalt beziehungsweise Verbesserung von Bike- und Skateanlagen
Erhalt von Bolzplätzen, weiterhin Nutzbarkeit geeigneter Grünflächen
Ausweisung und Ausgestaltung einer zentralen Laufstrecke für Läuferinnen/Läufer, Wal­
kerinnen/Walker und Gymnastiktreibende im Clara-Zetkin-Park
behinderten- und seniorengerechte Sanierung der Schwimmhallen und Freibäder sowie die
Abgrenzung beziehungsweise Streckenlängenmarkierung am Nordstrand des Cospudener
Sees
Umsetzung der Maßnahmen des Leitplans Gewässerverbund 2015 für Paddlerinnen/Padd­
ler
zweckorientierte Entwicklung von jeweils geeigneten Strandabschnitten am Zwenkauer
See für Seglerinnen/Segler, Windsurferinnen/-surfer und Kiteboarderinnen/-boarder
Die quantitativen Bedarfe an Schwimmhallen und Freibädern gehen anteilig in die Berechnungen des
Kapitels Sportstättenentwicklungsplanung ein.
Die Stadt Leipzig entwickelt gezielt zum Sporttreiben geeignete Infrastruktur mit dem Ziel der Auf­
wertung von Bewegungsräumen im Wohnumfeld.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf Sportaktivitäten mit hoher Nachfrage beziehungsweise bei denen
besondere Entwicklungspotenziale zu erkennen sind.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
159
158
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Im Einzelnen sind das die Sportarten:
•
•
•
•
•
•
sportliches Radfahren
Schwimmen
Laufen/Walken
Inlineskaten/Skateborden
Paddeln
Segeln/Windsurfen
Die Bedarfe an Sportstätten gehen zum Teil in das Kapitel Sportstättenentwicklungsplanung ein.
Bei der Entwicklung sonstiger städtischer Infrastrukur, die sich besonders für das Sporttreiben in den
ausgewählten Sportarten eignet, werden die Anforderungen der vereinsungebundenen Sportlerinnen
und Sportler angemessen berücksichtigt.
3.5
Sportgroßveranstaltungen
3.5.1
Grundlagen
3.5.1.1
Begriffsbestimmung/Themenabgrenzung
Sportgroßveranstaltungen haben weltweit eine zunehmende wirtschaftliche und gesellschaftliche Be­
deutung erlangt. Sie zeichnen sich durch einen erheblichen organisatorischen Aufwand, hohe öffentli­
che und private Investitionen sowie einen intensiven Wettbewerb der Veranstaltungsorte untereinander
aus. Kennzeichen sind zudem erhöhte Ansprüche der Besucherinnen und Besucher an die Qualität der
sportlichen Leistungen und an den Erlebniswert der Veranstaltung.
Events oder Großveranstaltungen sind erlebnisorientierte, inszenierte, geplante und zeitlich begrenzte
Ereignisse, die sich an eine bestimmte Zielgruppe oder die breite Öffentlichkeit richten. Neben einma­
ligen Ereignissen können unter diesem Begriff auch periodisch in regelmäßigen Abständen an gleichen
oder wechselnden Veranstaltungsorten wiederkehrende Ereignisse zusammengefasst werden.
Den Ereignischarakter von Veranstaltungen kennzeichnen folgende Kennziffern 24:
•
•
•
•
•
•
•
•
24
Quelle: Holzbaur, Ulrich; Jettin-
Erinnerungswert, Positivität
Einmaligkeit (keine Routine)
Aktivierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer/Zielgruppe
Zusatznutzen und Effekte für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Planung, Gestaltung, Organisation und Inszenierung
Vielfachheit von Ereignissen, Medien und Wahrnehmungen
Verbindung von Eindrücken und Symbolik
Event aus Sicht der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
ger, Edwin; Knauß, Bernhard;
Moser, Ralf; Zeller, Markus:
Eventmanagement
Eine einheitliche Bestimmung oder Abgrenzung und somit Definition des Begriffs Sportgroßveran­
staltung ist mangels allgemein anerkannter Grenzwerte und Indikatoren bis heute nicht möglich. In der
Literatur existieren lediglich verschiedene Ansätze zur Definition, Klassifikation und Typisierung von
Veranstaltungstypen, darunter Sportgroßveranstaltungen. Zum allgemeingültigen Inhalt muss dieses
Ereignis einen Wettkampf in einer oder mehreren vornehmlich olympischen Sportarten haben – und
dieser Wettkampf muss eine herausragende Bedeutung innerhalb der jeweiligen Sportart besitzen.
Die folgende Darstellung soll die begriffliche Einordnung von Sportgroßveranstaltungen erleichtern.
Vom Öko-Institut e. V. wurden die folgenden Indikatoren für die Abgrenzung einer Sportgroßveran­
staltung angegeben:
Mindestens eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:
•
Anzahl aktiver Sportlerinnen und Sportler: mindestens 5.000 Teilnehmerinnen und Teil­
nehmer
•
Anzahl Zuschauerinnen und Zuschauer: mindestens 10.000 Besucherinnen und Besucher
an einem der Veranstaltungstage
•
Bedeutung der Veranstaltung: alle Welt- und Europameisterschaften
Nicht zu Sportgroßveranstaltungen zählen 25:
•
Spiele im Rahmen von Ligen: Bundesligen (zum Beispiel Fußball, Handball, Eishockey,
Basketball, American Football)
•
Pokalspiele
•
Euro-Ligen (zum Beispiel UEFA-Cup/Champions League im Fußball)
Sportprogramm Leipzig 2015
25
Quelle: Martin Schmied,
­Ö ko-Institut e. V.
Sportprogramm Leipzig 2015
161
160
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Bei Sportgroßveranstaltungen als öffentliches Gut wird vom so genannten regionalen oder überregio­
nalen Zuschauersport gesprochen. Die Nachfrage ergibt sich aus der Präferenzveränderung der Besu­
cherinnen und Besucher und der Zunahme von Freizeit gegenüber Arbeitszeit.
Das Angebot richtet sich nach den Veranstaltungen der nationalen und internationalen Sportverbände
in den unterschiedlichen Sportarten und der Möglichkeit der Finanzierung. Sportgroßveranstaltungen
werden unterschieden in Eintagesveranstaltungen und mehrtägige Veranstaltungen. Zudem besteht ein
Unterschied, ob eine Stadt alleiniger Austragungsort der Sportgroßveranstaltung (zum Beispiel WM
im Bogenschießen 2007) oder Mitveranstaltungsort (zum Beispiel Fußball-Weltmeisterschaft 2006)
ist. Gemäß dem Leitsatz 9 zählen nichtkommerzielle Veranstaltungen in den Schwerpunktsportarten
sowie Veranstaltungen mit starkem regionalen Bezug, Tradition und Verankerung in der Basis zu den
Sportgroßveranstaltungen der Stadt Leipzig.
3.5.1.2
Bewerbungsverfahren und Vergabemechanismen
Internationale Sportveranstaltungen (Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Weltcups) werden
von den Spitzensportverbänden beziehungsweise europäischen Sportverbänden vergeben. Vorausset­
zung ist eine erfolgreiche Bewerbung eines nationalen Verbands. Eine Stadt kann sich nicht direkt für
die Ausrichtung bei einem internationalen Verband bewerben. Dies hat zur Folge, dass die erfolgreiche
und zuverlässige Zusammenarbeit zwischen der Kommune als Förderer eines lokalen Ausrichters oder
– je nach Regelwerk – selbst als Ausrichter mit den deutschen Spitzensportverbänden Ausgangspunkt
für eine Bewerbung um eine sportliche Großveranstaltung ist.
Innerhalb des Bewerbungsverfahrens gibt es unterschiedliche Vergabemechanismen. Zum einen ist es
möglich, dass sich der deutsche Spitzenverband mit einer vorab geprüften Stadt/einem lokalen Ausrich­
ter um die Durchführung einer Sportgroßveranstaltung bewirbt. Zum anderen gibt es das Modell, dass
sich der deutsche Spitzenverband mit einem Bewerberpool um die Ausrichtung einer Sportgroßveran­
staltung in Deutschland bewirbt und erst nach der Vergabe der Ausrichtung nach Deutschland einen
geeigneten Standort aus dem Kreis der Bewerber auswählt. In der Regel werden die Veranstaltungen
mit großem zeitlichen Vorlauf zum Wettkampf an eine Ausrichternation/Ausrichterstadt vergeben. Den
größten Vorlauf hat hier die Vergabe der Olympischen Spiele mit sieben Jahren. Auch eine Veranstal­
tung wie das Internationale Deutsche Turnfest wird vier Jahre vor seiner Ausrichtung an eine Bewer­
berstadt vergeben.
Einer Bewerbung liegen Ausschreibungskriterien zugrunde. Neben den allgemeinen Kriterien wie Ver­
kehrsanbindung, Hotelkapazitäten und allgemeine Attraktivität stehen die sportspezifischen Kriterien
im Mittelpunkt. Hier sind es vor allem die Qualität der Wettkampfstätte, die Zuschauerkapazität, spezi­
elle Trainingsbedingungen, Bedingungen für Medien- und Pressearbeit und Finanzierungszusicherun­
gen, die für die Entscheidungsfindung durch den Spitzenfachverband ausschlaggebend sind.
3.5.1.3
Sozioökonomische Effekte im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen
Sportgroßveranstaltungen haben sozioökonomische Effekte. Diese lassen sich in makroökonomische
und mikroökonomische Effekte unterteilen. Makroökonomische Effekte betreffen die gesamtwirt­
schaftliche Nachfrage und nehmen Bezug auf Preisniveau, Zinsniveau, Beschäftigung und Außenhan­
del.
Die mikroökonomischen Effekte sind direkt oder indirekt zurechenbar, bezugnehmend auf die Einnah­
men und Ausgaben des Veranstalters sowie monetäre (exakt in Geld berechenbare) und nichtmonetäre
Kosten und Nutzen.
Sportprogramm Leipzig 2015
Bei der Betrachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Wirkungen von großen nationalen und
internationalen Sportereignissen, die unterschiedliche Gruppen beziehungsweise Institutionen betref­
fen und sowohl positive Effekte (Nutzen) als auch negative Effekte (Kosten) auslösen, ist eine Differen­
zierung der einzelnen Träger in unterschiedliche Zielstellungen und Sichtweisen vorzunehmen.
An zwei Beispielen sollen die ökonomischen Effekte, die von Sportgroßveranstaltungen ausgelöst wer­
den, belegt werden: der Fechtweltmeisterschaft 2005 und der FIFA WM 2006™.
Die Fechtweltmeisterschaft 2005 hat mit zehn Wettkampftagen und 1.500 Hotelreservierungen allein
im Aktivensegment eine Wertschöpfung von 600.000 Euro erzielt. Bei einer Gesamtzuschauerzahl von
rund 25.000 Gästen und einer Anrechnung von 40 Euro Übernachtungskosten je Gast kommen weitere
rund 1.000.000 Euro Einnahmen für das Hotelwesen hinzu 26.
Noch deutlicher sprechen die Zahlen der Umwegrentabilität bei Betrachtung der FIFA WM 2006™.
Insgesamt besuchten 856.000 Gäste die FIFA WM 2006™ in Leipzig, davon 210.000 die fünf Spiele
im Zentralstadion, 471.000 das Fanfest auf dem Augustusplatz und 175.000 die Fußballmeile Gott­
schedstraße. Bei einem kalkulatorisch anzusetzenden Wert von 20 Euro, den ein Gast für Speisen
und Getränke an einem Tag ausgibt, wurden insgesamt 17.120.000 Euro von den Gästen der FußballWeltmeisterschaftsspiele in Leipzig für Speisen und Getränke ausgegeben.27
26
Quelle: Auswertebericht des
Amts für Sport, 2005
27
Quelle: Die Welt zu Gast in
Leipzig
3.5.1.3.1 Bedeutung für den Wirtschaftsstandort
Das Interesse von sportbegeisterten Leipzigerinnen und Leipzigern sowie Bürgerinnen und Bürgern in
der Region an hochkarätigen Veranstaltungen ist groß. Bei Weltmeisterschaften ist der Einzugsradius
der Interessenten entsprechend der Veranstaltungswertigkeit und -einmaligkeit überregional. So kamen
während der Fußball WM 2006™ von den insgesamt 856.000 Besucherinnen und Besuchern circa
183.000 aus dem Ausland. Das entspricht einer Quote von 21,4 Prozent.
Die Leipziger Hotelbranche würde ohne den Sport einen wichtigen Kunden verlieren. Im Jahr 2005
konnten zum Beispiel neun befragte Hotels beziehungsweise Übernachtungsherbergen nur über den
Sport (Weltmeisterschaft Fechten, Europameisterschaft Hockey, Confederations Cup im Fußball) fol­
gende Übernachtungszahlen generieren:
Ramada Treff Hotel WESTIN Hotel
Sportschule Egidius Braun
Marriott Hotel
Windorf Hotel
Lindner Hotel
Renaissance Hotel
Jugendherberge Leipzig
Dorint/Mercure Hotel
7.880
5.800
8.000
2.300
180
700
1.200
1.500
350
Der überwiegende Teil der Aufträge, die bei Sportgroßveranstaltungen vergeben werden, bleibt in der
Region. Veranstalter von Sportgroßveranstaltungen nutzen ansässige Unternehmen (zum Beispiel Lo­
gistikunternehmen, Marketingagenturen, Sicherheitsfirmen etc.), um die Events bestmöglichst vorbe­
reiten und durchführen zu können. Auch im Bereich der Gastronomie partizipieren beispielweise an­
sässige Cateringunternehmen im Rahmen der Vergabe von Großaufträgen durch die Veranstalter
Positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft hat auch die große Zahl von Baumaßnahmen des
Sports, die unter anderem zur Erhaltung und/oder Modernisierung der städtischen Sportanlagen als
Austragungsorte für Sportgroßveranstaltungen beitragen.
Sportprogramm Leipzig 2015
163
162
3. Sportentwicklungsplanung
3.5.1.3.2Medienwirksamkeit
Die Medienwirksamkeit ist in erster Linie vom medialen Stellenwert der ausgerichteten Sportart abhän­
gig. Die Rangfolge unterliegt auch Schwankungen. Festzustellen ist, dass Fußball ganz vorn rangiert,
gefolgt von den olympischen Kernsportarten (zum Beispiel Spielsportarten, Leichtathletik, Kunsttur­
nen, Schwimmen, Radsport).
Außerdem ist der mediale Wert einer Sportart saisonal bedingt und wird befördert oder abgewertet
von nationalen/regionalen Spitzenathletinnen und -athleten und deren Leistungen. Ein gutes Beispiel
hierfür sind die Erfolge im deutschen Handball (Weltmeister im Männerhandball 2007, Bronze bei der
letzten Handballweltmeisterschaft der Frauen 2007).
28
Quelle: Auswertebericht des
Amts für Sport, 2005
Um den Trend in der medialen Wahrnehmung zu dokumentieren, können die Vergleichswerte der
Weltmeisterschaften im Fechten 2003 (Havanna) und 2005 (Leipzig) herangezogen werden. Im Jahr
2003 wurden durch die Berichterstattung über die Fecht-Weltmeisterschaft in Havanna 62,49 Millionen
Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer kontaktiert. Im Gegensatz dazu sind bei der Weltmeisterschaft
im Fechten 2005 in Leipzig 76,02 Millionen Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer gemessen worden.
Von der Fecht-WM-Stadt Leipzig wurden allein ohne Eurosport-Sendeanteile 77 Sendestunden euro­
paweit ausgestrahlt 28.
Außerhalb der sportlichen Berichterstattung trägt die Umfeldberichterstattung über Sehenswürdigkei­
ten des Veranstaltungsorts, seine Entwicklung und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger zur
Bildung von Standortimage bei.
29
Quelle: Auswertebericht des
Amts für Sport, 2005
Neben Fernsehen und Printmedien nimmt mehr und mehr das Medium Internet an Bedeutung zu.
Übertragungen von Finalentscheidungen in Echtzeit über die exklusiv für die jeweilige Sportart ein­
gerichteten Internetseiten werden zunehmend praktiziert und ein breit gefächertes Link-Netz wird zur
facettenreichen Darstellung der Ausrichterstadt genutzt. Die Gesamtzugriffszahlen auf die Internet­
seite der Fecht WM 2005 in Leipzig belegen dies ausdrücklich. Während dieser Weltmeisterschaft gab
es insgesamt 1,8 Millionen registrierte Zugriffe29. Dabei waren in den Spitzenzeiten der Finals bis zu
maximal 60.000 Zugriffe in einer Stunde zu verzeichnen.
3.5.1.3.3 Nachhaltigkeit
Die Entscheidung zur Bewerbung um die Durchführung einer Sportgroßveranstaltung ist nicht nur
stark geprägt von den zu erwartenden Kosten für eine Veranstaltung, von der in Aussicht stehenden
Umwegrentabilität und dem Imagegewinn für die Stadt Leipzig, sondern insbesondere auch von der
Nachhaltigkeit, die mit der Ausrichtung der jeweiligen Veranstaltung verknüpft ist.
Die Nachhaltigkeit von Sportgroßveranstaltungen hängt weitestgehend von den gegebenen oder für die
Veranstaltung zu bauenden Sportstätten ab. Wichtiges Prüfkriterium für eine Bewerbung ist deshalb
die Nachhaltigkeit im Segment der Sportstätteninfrastruktur hinsichtlich der Nachnutzung.
Ein konkretes Beispiel für die Nachhaltigkeit von Sportgroßveranstaltungen ist der Volleyballsport.
Voraussetzung dafür war der Bau der ARENA LEIPZIG und die Bewerbung für und Durchführung
von Frauen WM 2002, Herren EM 2003 sowie weiterer hochklassiger Turniere (Olympiaqualifikation,
Vier-Länder-Turnier). Zudem verfügt Leipzig im Volleyball über eine ausgeprägte Vereinslandschaft
(71 Vereine/2.895 Mitglieder). Es kann angenommen werden, dass die bisher stattgefundenen Sport­
großveranstaltungen in der Spielsportart Volleyball die Organisations- und Mitgliederentwicklung be­
einflusst haben. Diese Vereinslandschaft bildet ein originäres Potenzial an Fachpublikum in Leipzig.
Es ist Motivation und auch Höhepunkt im Vereinsleben, wenn in der Stadt ein internationaler Wettbe­
werb ausgerichtet wird und ein hier ansässiger Verein beziehungsweise Verband als lokaler Ausrichter
Sportprogramm Leipzig 2015
3. Sportentwicklungsplanung
für das Turnier in organisatorischer und sportfachlicher Verantwortung steht. Bestenfalls kämpfen bei
einer Sportgroßveranstaltung auch Leipziger Athletinnen und Athleten um eine Medaille oder Platzie­
rungen. Erfolgreiche Sportgroßveranstaltungen dienen der Motivation, der Einbindung des Ehrenamts
im Sport und damit seiner Stärkung, der Professionalisierung lokaler Sportvereine sowie deren Attrak­
tivitätssteigerung für Mitgliederzuwachs.
Ein Beispiel für diese Nachhaltigkeit ist der Mitgliedergewinn im Leipziger Fußball nach der Durch­
führung von fünf Spielen der FIFA WM 2006™ im Fußball. Die Zahl der aktiv im Verein spielenden
Fußballer wuchs nach der WM um 500 Mitglieder.
3.5.1.4
Interessen der Stadt Leipzig an Sportgroßveranstaltungen
Entsprechend dem Leitsatz 9 „unterstützt die Stadt Leipzig die Gremien des Sports bei der Bewerbung
und Ausrichtung nichtkommerzieller Sportveranstaltungen in den Schwerpunktsportarten. Darüber hi­
naus können Veranstaltungen mit starkem regionalen Bezug, Tradition und Verankerung in der Basis
gefördert werden, die attraktiv und nachhaltig für den Standort Leipzig sind“.
Mit der Fertigstellung der ARENA LEIPZIG im Jahr 2002 und des Leipziger Zentralstadions im Jahr
2005 wurden die Bedingungen für die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen in Leipzig deutlich
verbessert, die nationalen und internationalen Ansprüchen in verschiedenen Sportarten gerecht wer­
den. Diese öffentlichen – und teilweise auch privaten – Investitionen müssen sich amortisieren.
Großereignisse und Veranstaltungen verkoppeln in ganz besonderer Weise die Wirtschaft und die Kul­
tur in der Stadt Leipzig. Sie sind nicht nur ein Imagefaktor und Motor für Tourismus und Wirtschaft, sie
dienen insbesondere auch der nachhaltigen Verbesserung der Kommunikation nach innen in die Stadt
(Identität), nach außen in die Region und in das gesamte Land (Standortimage).
Einen exponierten, unvergleichbaren Stellenwert nahm hierbei Leipzigs nationale und internationale
Bewerbungsphase um die Ausrichtung Olympischer Sommerspiele 2012 bis zum Mai 2004 ein. Aus ihr
wurde eine Veranstaltungsdichte und -qualität entwickelt, die olympiabedingten Notwendigkeiten und
eigenen Wirkungsbedingungen folgte. Die Olympiabewerbung Leipzigs beherrschte das Standortmar­
keting Leipzigs in Leitbildfunktion und Selbstverständnis.
In der Neuausrichtung von Leipzigs Stadtmarketing nehmen Sportgroßveranstaltungen auch künftig
teil im Sinne einer Freizeit-, Erlebnis- und Wohlfühlstadt nach innen und außen. Sie schärfen das Profil
der Sportstadt Leipzig und bedürfen angemessener Finanzausstattung.
Denn Sportgroßveranstaltungen sind mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Neben
harten beziehungsweise tatsächlichen und leicht zu kalkulierenden Ausgaben – wie Lizenzgebühren,
Projektfördermitteln, Unterkunfts- oder Transportkosten – gibt es oftmals schwer zu kalkulierende Aus­
gaben, die sich beispielsweise aus den Ausschreibungen für die Wettkämpfe, besonderen WettkampfSport-Böden, Zusatz-Tribünen für festgelegte Zuschauerkapazitäten und Serviceleistungen ergeben. In
allen Fällen muss eine Abwägung des Nutzens zu den Kosten der jeweiligen Sportgroßveranstaltung
erfolgen. Dies mündet letztendlich in die Entscheidung einer Durchführung/Nicht-Durchführung.
Die Durchführung von Welt- und Europameisterschaften, im Einzelfall auch Deutschen Meisterschaf­
ten, unterstützt in ihrer Wirkung die Sportförderung durch die öffentliche Hand vor Ort.
Veranstaltungen mit traditionellem Charakter (zum Beispiel Leipzig Marathon, Leipziger Triathlon)
und Veranstaltungen wie zum Beispiel die Lipsiade und Landesjugendspiele, die zusätzlich den Gedan­
ken des Leitsatzes 1 fördern, sind für die Stadt Leipzig ebenfalls von hohem Interesse. Sie dienen der
Breitensportentwicklung vor Ort.
Sportprogramm Leipzig 2015
165
164
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Es ist schwer, eine statische, über mehrere Jahre hinweg gültige Entwicklungstendenz für auszurichten­
de Sportgroßveranstaltungen festzuschreiben.
Wurde der Straßenradsport vor einigen Monaten noch als großes Medienspektakel inszeniert, so ziehen
sich heute, nach den großflächigen Dopingaffären, die Sponsoren vielfach zurück. Im Gegenzug gibt
es andere positive Beispiele, die eine Steigerung der wesentlich medial bestimmten Marktfähigkeit für
einzelne Sportarten belegen (zum Beispiel Handball oder Kunstturnen).
3.5.2
3.5.2.1
Lfd.Nr.
Infrastrukturelle Grundvoraussetzungen für die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen
•
•
•
•
•
•
große Sportanlagen auf dem Gelände des Sportforums (ARENA LEIPZIG, Zentralstadion,
Festwiese),
gute Trainingsmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld,
schnell umrüstbares multifunktionales Neues Messegelände,
sehr gute Verkehrsanbindung (lokal wie auch überregional),
hohe Parkplatzkapazität in direkter Nähe zur Veranstaltungsstätte,
Hotelkapazitäten.
Wettkampfstätte
1.
Judo
ARENA LEIPZIG
2.
Kanuslalom
Kanupark Markkleeberg
3.
Kanurennsport
keine
4.
Leichtathletik
ARENA LEIPZIG, Trainingshalle Nordanlage
5.
Rudern
keine
6.
Wasserspringen
keine
7.
Schwimmen
national – Mainzer Straße
8.
Turnen
national – ARENA LEIPZIG
international – Neue Messe Leipzig
9.
Ringen
ARENA LEIPZIG, Ernst-Grube-Halle
Mannschaftssportarten
Die Stadt Leipzig hat sehr gute infrastrukturelle Voraussetzungen, um sich erfolgreich für Sportgroß­
veranstaltungen zu bewerben. Als Halbmillionenstadt hat sie einen gut funktionierenden und hochfre­
quentierten Bahnhof sowie einen Interkontinentalflughafen aufzuweisen. Die Verkehrsanbindung an
den Autoverkehr ist mit dem fertiggestellten Autobahnring um Leipzig optimal, die innerstädtischen
Transportwege von den Hotels zu den Trainings- und Wettkampfstätten sind relativ kurz.
Leipzig verfügt über Grundvoraussetzungen, um den Anforderungskatalogen internationaler Sportver­
bände gerecht zu werden. Dazu gehören:
Sportart
Individualsportarten
Bisherige Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung
von nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen/Stand 2008
Mit seiner Sporttradition, dem historischen Stadtkern und dem positiven Standortimage – vor allem
auch mit seinen kulturellen Werten – ist Leipzig ein idealer Ausrichtungsort für internationale Wett­
kämpfe in Deutschland.
Sportartspezifische Übersicht (Schwerpunktsportarten) von Austragungsorten für
­Sportgroßveranstaltungen
1.
Handball
ARENA LEIPZIG
2.
Volleyball
ARENA LEIPZIG
3.
Fußball
Zentralstadion
4.
Hockey
ARENA LEIPZIG
Sportplatzanlage Prager Straße (ATV e. V.)
3.5.2.2
Tabelle 83
Finanzielle Förderung von Sportgroßveranstaltungen durch die Stadt
Leipzig
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel hat die Stadt Leipzig in den vergangenen
Jahren gefördert:
•
•
•
die Bewerbung und Ausrichtung Deutscher Meisterschaften und bedeutender internationa­
ler Sportgroßveranstaltungen wie Welt- und Europameisterschaften,
die anlässlich nationaler und internationaler Sportveranstaltungen von der Stadt Leipzig
durchgeführten traditionellen Empfänge für Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie
Offizielle der Mannschaften und Verbände,
Kongresse und Symposien mit engem Bezug zum Sport und von erheblicher internationaler
Bedeutung.
Übersicht über die Förderung von Sportgroßveranstaltungen durch die Stadt Leipzig
Etat/Jahr
Ist 2003
Gesamtzuschuss
für Sportgroßveranstaltungen
Ist 2004*
760.500,00 €
162.250,00 €
Ist 2005**
3.100.300,00 €
Ist 2006***
Ist 2007
120.000,00 €
Plan 2008
322.600,00 €
185.000,00 €
Die Übersicht beinhaltet sowohl Projektfördermittel als auch finanzielle Serviceleistungen.
Tabelle 84
* 2004 Weitere Zuschüsse durch Olympia GmbH ; ** FIFA-Confederations-Cup im Fußball und Weltmeisterschaften
Quelle: Amt für Sport
im Fechten wurden finanziell über den Haushalt der Stadt/des Amts abgewickelt.; *** FIFA WM 2006™ Finanzierung
über Haushalt WM-Büro
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
167
166
3. Sportentwicklungsplanung
3.5.2.3
3. Sportentwicklungsplanung
Unterteilung von Sportgroßveranstaltungen und Übersicht über Sportgroßveranstaltungen von 2002 bis 2008
In Leipzig hat sich ein Mix aus jährlich wiederkehrenden und einmaligen Sportgroßveranstaltungen
etabliert. Die jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen nehmen als Vorbildstifter und als Aktivie­
rungspotenzial für die Entwicklung des Breitensports eine wichtige Funktion im organisierten Sport
der Stadt Leipzig ein. Sie prägen den Sportkalender der Stadt Leipzig, tragen zu einer regelmäßigen
regionalen sowie überregionalen medialen Berichterstattung bei und halten somit auch das Interesse
potenzieller Ausrichter/Verbände an der Stadt Leipzig als Austragungsort für Sportgroßveranstaltun­
gen wach.
Die einmaligen Sportgroßveranstaltungen sind höherwertige Veranstaltungen (Welt- und Europameis­
terschaften) und haben auch einen entsprechenden Stellenwert für die ansässigen Vereine mit ihren
aktiven Sportlerinnen und Sportlern, für die Bevölkerung der Stadt sowie auswärtiges Publikumspo­
tenzial.
Aus der Auflistung der Sportgroßveranstaltungen ist ersichtlich, dass die Sportarten sich nicht in jedem
Fall deckten mit den definierten Schwerpunktsportarten innerhalb der Stadt Leipzig. Dies steht im
Betrachtungszeitraum zum großen Teil im Zusammenhang mit Leipzigs Sondersituation in der natio­
nalen und internationalen Bewerbungsphase um die Ausrichtung Olympischer Sommerspiele 2012. Sie
endete im Mai 2004 mit Ausscheiden aus dem internationalen Kandidatenkreis.
Übersicht Sportgroßveranstaltungen von 2002 bis 2008 (Auswahl)
3.5.3
Schwerpunkte bei der Förderung der Sportgroßveranstaltungen der Stadt Leipzig ab 2009
3.5.3.1
Förderung der Sportgroßveranstaltungen nach den Schwerpunkt­­­sport­
arten
In Auswertung sportökonomisch üblicher Kriterien und entsprechend dem Leitsatz 9 werden Sport­
großveranstaltungen in den Schwerpunktsportarten unter Berücksichtigung folgender leipzigspezifi­
scher Indikatoren gefördert:
•
•
•
Als Schwerpunktsportarten gelten ab 2009 die im Punkt Leistungssport dieses Programms definierten
Sportarten.
Schwerpunktsportarten ab 2009 sind unterteilt nach:
•
Jahr
jährlich wiederkehrende
einmalige
•
2002
Leipzig Marathon
Großer Preis der BRD im Ringen
31. Deutsches Turnfest
Weltmeisterschaften im Volleyball der Frauen
Weltliga der Männer im Volleyball
Weltcupfinale der Springreiter
•
•
2003
Leipzig Marathon
Großer Preis der BRD im Ringen
1. Weltmeisterschaft im Hallen Hockey
2004
LE-Athletics in der Leichtathletik
Leipzig Marathon
Großer Preis der BRD im Ringen
Weltcup im Fechten
Tischtennis German Open
2005
LE-Athletics in der Leichtathletik
Leipzig Marathon
Großer Preis der BRD im Ringen
Weltcup im Fechten
FIFA-Confederations-Cup im Fußball
Weltmeisterschaften im Fechten
Europameisterschaften im Feldhockey
Weltcup im Modernen Fünfkampf
Karate-Europameisterschaften der Nationen
2006
LE-Athletics in der Leichtathletik
Leipzig Marathon
Großer Preis der BRD im Ringen
Weltcup im Fechten
FIFA WM 2006™
2007
LE-Athletics in der Leichtathletik
Leipzig Marathon
Großer Preis der BRD im Ringen
Weltcup im Fechten
Vier-Länder-Turnier im Volleyball
Weltmeisterschaften im Bogenschießen
Deutsche Meisterschaften in der Leichtathletik
2008
LE-Athletics in der Leichtathletik
Leipzig Marathon
Weltcup im Fechten
Vier-Länder-Turnier im Volleyball
Olympiaqualifikationsturnier im Handball der Frauen
Tabelle 85
Sportprogramm Leipzig 2015
die Bedeutung der Veranstaltung: Welt- und Europameisterschaften, Deutsche Meister­
schaften im Einzelfall,
Anzahl der Besucherinnen/Besucher und/oder Teilnehmerinnen/Teilnehmer: mehrere
Tausend pro Veranstaltungstag,
mediale Attraktivität und Verbreitung (TV): Direktübertragung/Teilaufzeichnung
Individualsportarten (Judo, Kanuslalom, Kanurennsport, Leichtathletik, Rudern, Wasser­
springen)
Individualsportarten unter Vorbehalt (Schwimmen, Turnen/weiblich, Ringen/Freistil,
Straßenradsport)
Mannschaftssportarten (Handball/weiblich, Volleyball/männlich)
Mannschaftssportarten unter Vorbehalt (Fußball/männlich, Hockey/weiblich)
Weitere Informationen zur Bewertung, Ermittlung und Festlegung der Schwerpunktsportarten sind im
Kapitel Leistungssport zu finden.
3.5.3.2
Förderung von Sportgroßveranstaltungen mit starkem regionalen Bezug,
Tradition und Verankerung in der Basis
Gemäß dem Leitsatz 9 fördert die Stadt Leipzig Veranstaltungen mit starkem regionalen Bezug, Tradi­
tion und Verankerung in der Basis.
Dafür muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
•
•
•
•
regionaler Bezug,
Verankerung in der Basis: aktive Vereine aus der Region,
überregionale Bedeutung: nationale/internationale Berichterstattung,
Anzahl der Besucherinnen/Besucher und/oder Teilnehmerinnen/Teilnehmer: mehrere
Tausend.
Veranstaltungen, die tradiert in Leipzig stattfinden, zum Beispiel Lipsiade, Leipziger Triathlon, Leip­
zig Marathon, werden stärker in den Fokus gerückt, da sie insbesondere für den Leipziger Sport und
die Stadt positive Entwicklungspotenziale besitzen. Auch Sportgroßveranstaltungen in Sportarten, die
aufgrund ihrer Geschichte in Leipzig verankert sind, werden gefördert. Aus der Leipziger Sportchronik
leitet sich ab, dass vor allem die Spielsportarten und Sportarten wie Kunstturnen, Ringen oder Leicht­
athletik auf eine stolze Tradition zurückblicken.
Sportprogramm Leipzig 2015
169
168
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
Ziele der Förderung sind:
•
•
•
•
die Weiterführung und der Ausbau der traditionellen Veranstaltungen,
die Attraktivitätssteigerung für Teilnehmerinnen/Teilnehmer und Zuschauerinnen/Zu­
schauer,
die Verbesserung der Öffentlichkeitswirksamkeit für die Sportart und für den Standort,
die Verbesserung der Sportmarketingeffekte.
In Befolgung aktueller sportökonomischer Bewertungen und Indikatorendefinition werden im Rahmen
von Sportgroßveranstaltungen nicht gefördert:
Spiele im Rahmen von:
•
•
•
3.5.4
3.5.4.1
nationalen Ligen zum Beispiel Bundesligen (Fußball, Handball, Volleyball),
Euro-Ligen (UEFA-Cup/ Champions League),
Pokalspiele.
Maßnahmen der Stadt Leipzig zur Unterstützung von nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen ab
2009
Verbesserung infrastruktureller Grundvoraussetzungen für die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen
Für die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen in den Schwerpunktsportarten und den Sport­
arten mit Tradition ist die Sanierung von Sportanlagen notwendig. Nachfolgend sind die notwendigen
Maßnahmen aufgeführt:
Tabelle 86
Sportart
Maßnahmen
Leichtathletik
- Sanierung der Leichathletikhalle auf der Nordanlage (10/2008);
nutzbar als Aufwärmungs-/Vorbereitungsort bei großen Wettkämpfen in der ARENA LEIPZIG.
- Sportfachliche Gestaltung der Außenanlagen (Gesamtkonzeption Nordanlage);
die Nordanlage ist dann insbesondere nutzbar als Austragungsort für Wettkämpfe im Nachwuchsbereich (Lipsiade, Landesjugendspiele).
Judo
Neubau einer Judo-Trainingshalle auf der Nordanlage (10/2008);
nutzbar als Aufwärmungs-/Vorbereitungsort bei großen Wettkämpfen in der ARENA LEIPZIG.
Für die Individualsportarten Rudern, Kanurennsport und Wasserspringen sind keine Maßnahmen zum
Bau von Wettkampfanlagen im Geltungszeitraum des Sportprogramms geplant.
Für die Mannschaftssportarten (Handball, Volleyball, Fußball, Hockey) ist die Infrastruktur mit Zen­
tralstadion, ARENA LEIPZIG, Ernst-Grube-Halle und ATV-Sportanlage bereits vorhanden und muss
baulich-technisch sowie ausstattungsspezifisch auf zeitgemäßem Niveau gehalten werden.
3.5.4.2
An der Kombination von jährlich wiederkehrenden und einmaligen Sportgroßveranstaltungen wird
festgehalten.
Die Stadt Leipzig bewirbt sich um oder veranstaltet im Zeitraum 2009 bis 2015 folgende einmalige
Sportgroßveranstaltungen. Die Stadt Leipzig fördert Veranstalter und lokale Ausrichter und legt in en­
ger Abstimmung und Zusammenarbeit mit diesen konkrete Finanzierungsbeschlüsse den zuständigen
Gremien vor.
Übersicht über bereits eingeworbene beziehungsweise in Einwerbung befindliche Sportgroßveranstaltungen
Jahr
Veranstaltung
Austragungsort
2009
2009
Europameisterschaft im Modernen Fünfkampf
Deutsche Hallenmeisterschaften Leichtathletik
ARENA LEIPZIG/Festwiese
ARENA LEIPZIG
2010
Leichtathletik Europameisterschaft im Fechten
ARENA LEIPZIG
2012
Europameisterschaft im Handball Damen und Herren
ARENA LEIPZIG
2015
Europameisterschaft Hallenleichtathletik
ARENA LEIPZIG
Tabelle 87
Die jährlich stattfindenden Events, zu denen beispielsweise die LE-Athletics in der Leichtathletik, der
Leipzig Marathon und der Weltcup im Fechten gehören, werden aufgrund des traditionellen Charak­
ters, des regionalen Bezugs und der Verankerung in der Basis um die Lipsiade und den Leipziger
Triathlon erweitert.
Im Jahr 2009 finden in Leipzig die Landesjugendspiele statt, die sich aufgrund der Teilnehmerzahl
(9.000) in die Riege der Sportgroßveranstaltungen einreihen.
3.5.5
Zusammenfassung der Maßnahmen
1. Leipzigspezifische Indikatoren zur Abgrenzung von Sportgroßveranstaltungen
I. Sportgroßveranstaltungen in den anerkannten Schwerpunktsportarten müssen mindestens
eines der folgenden Kriterien erfüllen:
die Bedeutung der Veranstaltung: Welt- und Europameisterschaften, Deutsche Meister­
schaften im Einzelfall,
Anzahl der Besucherinnen/Besucher und/oder Teilnehmerinnen/Teilnehmer: mehrere
Tausend pro Veranstaltungstag,
mediale Attraktivität und Verbreitung (TV): Direktübertragung/Teilaufzeichnung.
•
•
•
II. •
•
•
•
Sportprogramm Leipzig 2015
Förderung von Sportgroßveranstaltungen durch die Stadt Leipzig bis
2015
Für die traditionellen Sportgroßveranstaltungen muss mindestens eines der folgenden Kri­
terien erfüllt sein:
regionaler Bezug,
Verankerung in der Basis: aktive Vereine aus der Region,
überregionale Bedeutung: nationale/internationale Berichterstattung,
Anzahl der Besucherinnen/Besucher und/oder Teilnehmerinnen/Teilnehmer: mehrere
Tausend.
Sportprogramm Leipzig 2015
171
170
3. Sportentwicklungsplanung
3. Sportentwicklungsplanung
III. Nicht zu Sportgroßveranstaltungen zählen:
•
Spiele im Rahmen von nationalen Ligen: Bundesligen (zum Beispiel Fußball, Handball,
Volleyball),
•
Euro-Ligen (UEFA-Cup/Champions League),
•
Pokalspiele.
2. Unter dem Aspekt verfügbarer beziehungsweise zu komplettierender Sportinfrastruktur werden in folgenden Schwerpunktsportarten Sportgroßveranstaltungen
konzentriert gefördert
I.
Individualsportarten:
Judo, Kanuslalom, Leichtathletik, Schwimmen, Kunstturnen, Ringen/Freistil
II.
Mannschaftssportarten:
Handball, Volleyball, Fußball, Hockey
3. Die wichtigsten Sportgroßveranstaltungen bis 2015
I.
•
•
•
•
•
•
Jährlich wiederkehrende Sportgroßveranstaltungen:
die Hallen-Leichtathletik-Veranstaltung „LE-Athletics“ im Februar
Weltcup im Fechten im Februar
Leipzig Marathon im April
Beach Volleyball Veranstaltungen auf dem Augustusplatz oder dem Alten Markt im Mai
Lipsiade im Juni
Leipziger Triathlon im Juli
II.
•
•
•
•
•
Einmalige Sportgroßveranstaltungen:
2009 Europameisterschaft im Modernen Fünfkampf
2009 Deutsche Hallenmeisterschaften Leichtathletik
2010
Europameisterschaft im Fechten
2012 Europameisterschaft im Handball
2015
Europameisterschaft Hallenleichtathletik 3.6 Fazit
3.6
Fazit
Die Stadt Leipzig fördert die Sportentwicklung finanziell mit folgenden Einzelmaßnahmen
Unterkapitel
Maßnahme
Plan 2008
Zielsetzung
Umsetzungszeitraum
1.300.000€
2010 (ab 2011 abhän+ 250.000€ gig von weiterer Mitgliederentwicklung)
Anteil. Pflegekostenerstattung
für Pachtsportstätten
1.310.000€
2010 (ab 2011
abhängig von weiterer
+29.100€ Markt-entwicklung der
Preise für Energie,
Wasser, etc.)
Projektförderung für Investitionen der Sportvereine
355.000€
+45.000€ 2009 ff
Leistungssport
Projekte des OSP-L
152.800€
+/- 0 2009 ff
Sportgroßver-anstaltungen
Subsidiäre Förderung ausgewählter Veranstaltungen
185.000€ Deckung von Fehlbeträgen
Institutionelle Sportförderung
Vereinssport
2009 ff (Einzelvorlagen)
Darüber hinaus sind folgende unterstützende Einzelmaßnahmen vorgesehen
Unterkapitel
Maßnahme
Umsetzung
Entgeltfreie Überlassung kommunaler Sportstätten für Kinderund Jugendsport
Vereinssport
Gewährleistung der Nutzung kommunaler Sporthallen wochentags in der Zeit von 17.00-22.00 Uhr
Überarbeitung der Kommunalen Sportförderungsrichtlinie
(RB)
Neuverteilung der Sportfördermittel gemäß SP 2015
Höchste Priorität bei der Vergabe von Nutzungszeiten in kommu- Entsprechende Berücksichtigung in der Neufassung der
nalen Sportstätten
Kommunalen Entgeltregelung (RB)
Leistungssport
Berücksichtigung bei den jährlichen Vorlagen zur AusVermittlung und Bereitstellung eigener Ausbildungs- und Arbeitsbildung; Abstimmungen der Dezernate I und III mit dem
plätze für aktive und ehemalige Leistungssportler/innen
OSP-L
Weitere Bereitstellung von geeigneten Ausbildungs- und Unterkunftsstellen
Sportmittelschule, sportorientierter Zug an der E.-ManetSchule, Kostenbeteiligung an Sportlerinternaten
(Kofinanzierung Erzieherstelle)
Öffentliche Ehrungen
Erfolgreiche Sportler/innen werden durch die höchsten
städtischen Repräsentant/innen/en geehrt
Verstärkung Kooperationen Kitas und Sportvereine
Sport- und Bewegungsförderung in
Kita und Schulen
Vereinsungebundener Sport
Sportgroßver-anstaltungen
•
Sportprogramm Leipzig 2015
Entsprechende Berücksichtigung in der Neufassung der
Kommunalen Entgeltregelung (RB)
Abstimmungen Dezernate V und III mit dem SSB-L
Ausbau der Kooperationen Schulen und Sportvereine
Verbesserung der technisch-materiellen Rahmenbedingungen
für integrierte Bewegungsförderung
Auflegung einer neuen Förderprogramms im Dezernat V
Aus- und Umbau von geeigneter Infrastruktur für ausgewählte
Freizeitsportarten (Radsport, Jogging/Walking, Wassersport,
Rollstuhlsport, Inlineskating)
Realisierung des Leitplans „Gewässerverbund 2015“;
Prüfung/Berücksichtigung in relevanten Vorlagen und
Konzepten aller Dezernate; Entwicklung des Zwenkauer
Sees für den Wasserfahrsport
Erhalt bzw. Verbesserung frei zugänglicher im öffentlichen
Eigentum stehender Sportstätten
Abstimmungen des Dezernats III mit der Sportbäder Leipzig GmbH und den anderen Dezernaten der Stadt Leipzig
Einwerbung attraktiver Meisterschaften (ab DM) , bevorzugt in
den Schwerpunktsportarten
2009 ff (Vorlagen als Jahresplanung bzw. Einzelvorlage)
Etablierung und Weiterentwicklung traditioneller Breitensportveranstaltungen
Unterstützung Marathon, Triathlon und Lipsiade u.a.
Tabelle 88
Sportprogramm Leipzig 2015
172
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Sportprogramm Leipzig 2015
173
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Sportprogramm Leipzig 2015
175
174
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Inhalt
4.1
Einleitung
176
4.5
Beschreibung priorisierter Einzelanlagen
227
4.1.1Themenabgrenzung
177
4.5.1
Neubauten
227
4.1.2
177
4.5.1.1
Sportforum Nordanlage
227
4.5.1.2
Sportplatzanlage Gontardweg
228
4.5.1.3
Sportplatzanlage Lausen
229
4.5.1.4
Sportplatzanlage Rietschelstraße
229
Interessen der Stadt Leipzig
4.2
Bilanzierung des quantitativen Sportstättenbedarfs
179
4.5.2
Sanierung
230
4.2.1
Bestandserhebung
179
4.5.2.1
Sporthalle Leplaystraße
230
231
4.2.1.1
Sportplatzanlagen
179
4.5.2.2
Sporthalle Brüderstraße
4.2.1.2
Sporthallen
180
4.5.2.3
Leipziger Radrennbahn
231
4.2.1.3
Freibäder
181
4.5.3
Nutzung der Mehrzwecksporthalle ARENA Leipzig
233
4.6
Fazit 234
4.2.1.4
Hallenbäder
182
4.2.1.5
Tennisplatzanlagen
183
4.2.1.6
Zusammenfassung
184
4.2.2
Bedarfsermittlung
184
4.2.2.1
Sportstättenbedarfsanalyse des Freistaats Sachsen (SSBA [2001/2002])
184
4.6.1Maßnahmeplan für Neubauvorhaben
234
4.2.2.2
Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaften (BISp [2007])
185
4.6.2Maßnahmeplan für die Sanierung von Sportstätten 235
4.2.2.3
„Goldener Plan Ost“ (GPO [2007])
186
4.2.3
Bewertung der quantitativen Bedarfsermittlungen für ­klassische
Sportstättentypen
187
4.2.3.1
Sportplatzanlagen
187
4.2.3.2
Sporthallen
191
4.2.3.3
Freibäder
197
4.2.3.4
Hallenbäder
199
4.2.3.5
Tennisplatzanlagen
202
4.3
Bilanzierung des qualitativen Sportstättenbedarfs für klassische Sportstättentypen
204
4.3.1
Sportplatzanlagen
204
4.3.2
Sporthallen
209
4.3.3
Freibäder
215
4.3.4
Hallenbäder
216
4.3.5Tennisplatzanlagen
217
4.4
Qualitative und quantitative Bedarfsermittlung für ­a ndere Sportstättentypen
218
4.4.1
Wasserfahrsportanlagen
218
4.4.1.1
Kanusportanlagen
218
4.4.1.2
Rudersportanlagen
220
4.4.1.3
Segelsportanlagen
221
4.4.2
Bike- und Rollsportanlagen
221
4.4.2.1
Bike- und Skateparks
222
4.4.2.2
Rollhockey- und Inlinehockeyanlagen
222
4.4.2.3
Speedskatingbahn
222
4.4.3
Kernsportstätten
223
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
177
176
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.1
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Einleitung
•
•
•
Das Ziel der Sportstättenentwicklungsplanung ist es, Maßnahmeprioritäten für den Neubau (quantitati­
ve Zielsetzung) beziehungsweise die Sanierung (qualitative Zielsetzung) von Sportstätten bis zum Jahr
2015 zu entwickeln.
Für die Erarbeitung der quantitativen Zielsetzungen wurde der Sportstättenbestand in der Stadt Leipzig
ermittelt und den Ergebnissen von drei anerkannten hypothetischen Bedarfsanalysen gegenübergestellt.
Die daraus folgenden Bilanzen wurden unter Beachtung stadttypischer Besonderheiten fachgerecht be­
wertet. Grundlage für die Bewertungen waren die Erkenntnisse aus den jeweiligen Unterkapiteln der
Sportentwicklungsplanung (Grafik 17).
statistischer
Sportstättenbestand
abstrakt-theoretischer
Sportstättenbedarf nach
drei Berechnungsmodellen
abstrakt-theoretischer
Fehlbedarf/­
Überschuss an
Sportstätten nach drei
Berechnungsmodellen
Qualifizierung der
­B erechnungsergebnisse
und Einfluss der
­A nforderungen aus der
Sportentwicklungsplanung
sportwissenschaftlich
­b egründete und auf
­Leipziger Ansprüche
­abgestimmte ­Aussagen
zum quantitativen
­S portstättenbestand
Grafik 17
Bei der Untersuchung der Sportstättensituation nach quantitativen Gesichtspunkten geht die Sportstät­
tenentwicklungsplanung auch auf die Verteilung der Sportstätten auf die einzelnen Stadtbezirke ein.
Aussagen zur Verteilung orientieren sich allein an den Stadtteilgrenzen, nicht an den tatsächlichen Ent­
fernungen der einzelnen Sportstätten voneinander. Bei quantitativen Veränderungen durch Neubauten
entstehen auch qualitative Zugewinne, die aber nicht gesondert erwähnt werden.
Für die Ermittlung des Sanierungsbedarfs im Rahmen einer qualitativen Zielsetzung wurden die Zu­
standsstufen (baulicher, technischer und sportfunktioneller Zustand) festgestellt. Die Prioritätenset­
zung bei den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen erfolgte auf der Grundlage vorrangiger und nach­
geordneter Gewichtungskriterien:
Sportprogramm Leipzig 2015
•
Sportstätten, die unter anderem der Erfüllung von Pflichtaufgaben der Kommune dienen,
Sportstätten, für die gesamtstädtisch ein erhebliches quantitatives Defizit besteht,
Sportstätten, die überwiegend von besonderen Zielgruppen im Sinn der sportpolitischen
Leitsätze genutzt werden,
Sportstätten in Stadtteilen, die mit diesen Sportstätten quantitativ vergleichsweise unter­
versorgt sind.
Im Kapitel Sportstättenentwicklungsplanung werden nur die kumulativen Ermittlungs- und Berech­
nungsergebnisse präsentiert. Die detaillierten Listen zu Sportstätten, Berechnungsgrundlagen und Be­
rechnungen liegen als Anlagen (A12-4 bis A17-4) dem Sportprogramm 2015 der Stadt Leipzig bei.
4.1.1
Themenabgrenzung
In der Sportstättenentwicklungsplanung wird nur auf klassische Sportstätten (Sportplatzanlagen,
Sporthallen, Frei- und Hallenbäder, Tennisfreiplatzanlagen) und auf ausgewählte Sondersportanlagen
eingegangen.
Die Bestandserhebung, als Vorbereitung für die abstrakt-theoretische Bedarfsberechnung, umfasst je­
weils alle bekannten funktionellen Sportstätten im Stadtgebiet, unabhängig von ihrer Trägerschaft.
Handlungskonsequenzen werden allerdings ausschließlich für die kommunalen Sportstätten der Stadt
Leipzig abgeleitet. Ausnahmen sind die Schwimmhallen in der Verwaltung der Sportbäder Leipzig
GmbH. Bei ihnen übernimmt die GmbH als privatwirtschaftliches Unternehmen anteilig städtische
Aufgaben. Sie werden deshalb in die Sportstättenentwicklungsplanung der Stadt Leipzig einbezogen.
Die Berechnungen sind auf die Bedarfsermittlung für den Vereinssport und den vereinsungebundenen
Freizeitsport begrenzt. Das Thema Sport- und Bewegungsförderung in Kindertagesstätte und Schule
ist aufgrund thematischer Überschneidungen von Schul- und Vereinssport beispielsweise bei den sport­
betonten Schulen oder aber bei Schulen mit ganztägigem Angebot jedoch über die Sportentwicklungs­
planung in die Sportstättenentwicklungsplanung eingeflossen.
Auch die infrastrukturellen Anforderungen aus dem Punkt Sportgroßveranstaltungen im Kapitel 3
(Sportentwicklungsplanung/Sportgroßveranstaltungen) sind in die Sportstättenentwicklungsplanung
eingegangen.
4.1.2
Interessen der Stadt Leipzig
Die Interessen der Stadt Leipzig an der Entwicklung der kommunalen Sportanlagen basieren auf den
Zielstellungen der sportpolitischen Leitsätze sowie den in der Sportentwicklungsplanung dargestellten
Analysen, Schwerpunkten und Maßnahmeplanungen. Sie sind abgestimmt mit den Zielen des Stadt­
sportbunds Leipzig e. V. Diese bestehen im Wesentlichen in der Weiterentwicklung der Organisati­
onsstruktur (bis 2010: Organisationsgrad von 15 Prozent der Bevölkerung; Organisationsgrad von 30
Prozent bei Kindern und Jugendlichen), verbesserten Rahmenbedingungen für die wachsende Zahl der
organisiert Aktiven sowie einer verbesserten Stellung Leipzigs im Leistungssport durch die Sicherung
einer stabilen Talentebasis und durch gute Ergebnisse bei internationalen Wettkämpfen.
Im Leitsatz 6 des Sportprogramms sind zum einen die Sportstättenentwicklung und zum anderen be­
reits Schwerpunktsetzungen bei der Sanierung und dem Neubau von Sportanlagen für den Schul-,
Freizeit- und Breiten- sowie den Leistungssport verankert.
Sportprogramm Leipzig 2015
179
178
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4. Sportstättenentwicklungsplanung
In der Sportentwicklungsplanung wurden bereits konkrete Aussagen und Maßnahmen zur bedarfsge­
rechten Verbesserung der Sportstättensituation dargestellt als wesentliche Voraussetzung für die Ent­
wicklung des Leipziger Sports. Diese Prioritätensetzung und Maßnahmeplanung bildet die Grundlage
für die Sportstättenentwicklungsplanung.
4.2
Bilanzierung des quantitativen Sportstättenbedarfs
Mit der Umsetzung folgender Zielstellungen verbindet die Stadt ihr Interesse, die Sportstättensituation
für alle Bereiche des Sports nachhaltig zu verbessern:
4.2.1
Bestandserhebung
•
•
•
•
•
•
Grundsätzlich sollen die kommunalen Sportanlagen in ihrem Bestand erhalten bleiben, um
die kommunale Aufgabe zu erfüllen, Infrastruktur für den autonomen Sport bereitzustel­
len.
Darüber hinaus ist die bedarfsgerechte Sanierung der bestehenden kommunalen Sportan­
lagen auf ein Niveau, das dem heutigen technischen Standard entspricht, ein Hauptinter­
esse im Geltungszeitraum des Sportprogramms. Dadurch sollen die Akzeptanz der Nutzer
erhöht (Mitgliedergewinnung) und die Betriebskosten minimiert werden. Die Sanierung
erfolgt nach den Prioritäten der Sportentwicklungsplanung.
Durch Neubau sollen bestehende Defizite in der Versorgung mit Sportstätten abgebaut wer­
den. Dabei sind ökologische Aspekte (energiesparendes Bauen, Verkehrsvermeidung durch
wohnortnahe Projekte, geringer Flächenverbrauch) zu beachten und zugleich Aspekte der
Stadtentwicklung. Grundlage dafür bildet die sportartspezifische Prioritätensetzung der
vorangestellten Sportentwicklungsplanung.
Ein weiteres Interesse der Stadt ist es, für den vereinsgebundenen sowie den vereinsun­
gebundenen Sport durch Umgestaltung und Ergänzung bestehender Sportanlagen in den
einzelnen Stadtbezirken so genannte Kernsportanlagen zu schaffen – zehn zentrale, gut
erreichbare, multifunktionale, öffentliche Sportanlagen in Vereins- oder kommunaler Trä­
gerschaft.
Die Stadt verfolgt auch weiterhin das Ziel, moderne Sportanlagen für den Trainings- und
Wettkampf betrieb im Leistungssportbereich für die Schwerpunktsportarten bereitzustel­
len.
In Abstimmung mit dem Stadtsportbund Leipzig e. V. sind Möglichkeiten zu untersuchen,
wie die Nutzungsintensität kommunaler Sportanlagen erhöht werden kann, um zusätzliche
Trainingszeiten für den Vereinssport bereitstellen zu können.
Darüber hinaus sind bei Neubau und Sanierungen von kommunalen Sportstätten die Schwerpunkte der
Handlungsstrategien des Stadtentwicklungskonzeptes (SEKo Teil C) sowie die aktuellen demographi­
schen Entwicklungstrends zu beachten.
Die Sportstätten in der Stadt Leipzig wurden zum Stichtag 31. Dezember 2007 quantitativ erfasst (Auf­
listung in Anlage A19-4). Diese Daten repräsentieren den wertungsfreien Ist-Stand. Für die Gegen­
überstellung des Sportstättenbestands zum abstrakt-theoretischen Sportstättenbedarf muss der ermit­
telte Sportstättenbedarf auf bereitet werden. Dazu wird jeweils unter (A) eine Kategorisierung nach
so genannten Anlageeinheiten 30 und unter (B) eine Zusammenfassung des Sportstättenbestands nach
Quadratmetern sportlicher Nutzfläche31 vorgenommen.
30
siehe 4.2.1.1
31
siehe 4.2.1.1
Nachfolgende Bestandserhebung umfasst nur die klassischen, nicht aber die Sondersportanlagen. Diese
werden gesondert analysiert.
4.2.1.1
Sportplatzanlagen
In der Stadt Leipzig gibt es insgesamt 72 Sportplatzanlagen mit folgenden Anlagenteilen (Auflistung
in Anlage A09-4):
5
67
andere Träger
Stadt Leipzig
sportliche Nutz­fläche
in m²
Anzahl
Kleinspielfelder
150
228.852
Großspielfelder
124
893.820
Rundlaufbahnen
27
63.070
Kurzlaufbahnen
6
4.939
Sprunganlagen
82
9.139
Stoß-/Wurfanlagen
43
12.782
gesamt
1.212.602
Grafik 18
Trägerschaften der Sportplatzanlagen
Tabelle 89
Über 93 Prozent der Sportplatzanlagen in Leipzig sind im Eigentum der Stadt Leipzig.
(A)
Für die Bilanzierung nach Anlageeinheiten sind ausschließlich Großspiel- und Kleinspielfelder rele­
vant.
Sportstätten
Normgröße für
1 Anlageeinheit (AE)
Bestand in AE
Kleinspielfeld
968 m²
150
Großspielfeld
7.700 m²
124
Tabelle 90
(B)
Für die Bilanzierung nach sportlicher Nutzfläche werden alle Anlagenteile von Sportplatzanlagen ge­
mäß ihrer Flächenanteile in m² summiert (Tabelle 91).
Sportstätten
Außensportanlagen
Sportprogramm Leipzig 2015
Bestand in m²
1.212.602
Tabelle 91
Sportprogramm Leipzig 2015
181
180
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.2.1.2
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Sporthallen
Zum Stichtag gab es 230 funktionstüchtige Turn- und Sporthallen in der Stadt Leipzig (Auflistung in
den Anlagen A10-4 und A11-4).
Typ
10 Universität Leipzig
10 andere Träger
72 Amt für Sport
Trägerschaften der Sporthallen
Konditions- und
Kraftraum
14
1.923
109
22.582
Einzelhallen
71
32.332
Zwei- und
­Dreifach-Hallen
22
34.325
Spezialsporthallen
12
10.867
2
107
230
102.136
Turnmehrzweckhalle
138 Schulverwaltungsamt
Grafik 19
sonstige
Tabelle 92
sportliche
Nutzfläche in m²
Anzahl
gesamt
Circa 91 Prozent der Turn- und Sporthallen sind Eigentum der Stadt Leipzig.
32
vor allem die Spielsportarten
Volleyball, Handball, Basketball
und Unihockey
(A)
Zwei der Berechnungsmodelle zur Ermittlung des abstrakt-theoretischen Sportstättenbedarfs beziehen
ihre Aussagen nur auf Anlageeinheiten, die genormten Einzel- oder Zweifach- beziehungsweise größe­
ren Hallen entsprechen. Deshalb müssen dem Gesamtbestand für die Bilanzierung die Hallen entnom­
men werden, die in Bezug auf ihre Kubatur so erheblich von der Norm (unter anderem Anlageeinheit)
abweichen, dass sie von typischen Hallensportarten 32 nicht genutzt werden können. In der nachfolgen­
den Bestandserfassung wurden daher nur Sporthallen ausgewählt, die nach DIN 18032 (Fläche, Höhe,
Abstände) den Einzel-, Zweifach- oder größeren Hallen zuzuordnen sind. Darüber hinaus wurden auch
Hallen mit abweichender Nutzungsfläche erfasst, wenn sie zumindest eingeschränkt für den Trainings­
betrieb in den typischen Hallensportarten geeignet sind.
Sportstätten
Tabelle 93
Normgröße für
1 Anlageeinheit (AE)
Einzel-Sporthalle
405 m²
62
Zwei- und DreifachSporthalle
968 m²
20
82
Für den Trainings- und Wettkampf betrieb stehen also 82 Turn- und Sporthallen zur Verfügung.
Die anderen 148 Turn- und Sporthallen können zwar nicht als Anlageeinheiten der hypothetischen
Bedarfsberechnung gegenübergestellt werden, sie finden jedoch in der Bewertung der Bilanzierungs­
ergebnisse Berücksichtigung.
(B)
Beim Berechnungsmodell nach sportlicher Nutzfläche dient pauschal die Summe der zum Sporttreiben
zur Verfügung stehenden Fläche in den Turn- und Sporthallen nach Tabelle 92 als Grundlage, unabhän­
gig vom Typ der Hallen beziehungsweise ihrer Kubatur.
Sportstätten
Tabelle 94
Sporthallenfläche
Sportprogramm Leipzig 2015
4.2.1.3
Freibäder
In Leipzig gibt es sechs Freibäder. Seen und Naturbäder wurden nicht erfasst. (Auflistung in Anlage
­A12-4).
1
andere Träger
5
Sportbäder
Leipzig GmbH
Wasserfläche
in m²
davon sportliche Nutzfläche
in m²
AE
650
circa 500
1
Sommerbad
Schönefeld
2.339
871
2
Sommerbad
Südost
1.244
1.100
2
Sommerbad
­Kleinzschocher
2.100
1.800
4
Sommerbad
Gohlis
1.200
1.000
2
Ökobad
Lindenthal
2.500
circa 400
1
10.033
5.671
12
Schreberbad
Bestand in AE
gesamt
Abbildung 8
gesamt
Grafik 20
Trägerschaften der Freibäder
Tabelle 95
Das Sommerbad Gohlis befindet sich als einziges Freibad nicht in der Trägerschaft der Sportbäder
Leipzig GmbH. Zum Stichtag wurde von der Stadt Leipzig ein neuer privater Betreiber gesucht.
Bestand in m²
102.136
Sportprogramm Leipzig 2015
183
182
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4. Sportstättenentwicklungsplanung
(A)
Für die Bilanzierung nach Anlageeinheiten ist ausschließlich die sportliche Nutzfläche relevant. Die
Freizeitbereiche in den Bädern wurden herausgerechnet (zum Beispiel Flachwasserbecken, Rutschein­
lauf becken und Strömungskanäle).
Tabelle 96
1 Anlageeinheit (AE)
entspricht:
Sportstätten
Bestand in AE
400 m²
Freibäder
Sportstätten
250 m²
Hallenbäder
Tabelle 99
17
Sportstätten
(einschließlich Sportbad an der Elster)
Bestand in m²
Tabelle 100
4.802
Hallenbadwasserfläche
Bestand in m²
5.671
Freibadwasserfläche
4.2.1.4
Bestand in AE
(B)
Auch für die Bilanzierung nach Gesamtwasserfläche wird nur die sportlich nutzbare Wasserfläche an­
gerechnet.
12
(B)
Auch für die Bilanzierung nach Gesamtwasserfläche wird nur die sportlich nutzbare Wasserfläche an­
gerechnet.
Tabelle 97
Sportstätten
1 Anlageeinheit
(einschließlich Sport(AE) entspricht:
bad an der Elster)
4.2.1.5Tennisplatzanlagen
In Leipzig werden insgesamt 106 Tennisplätze auf 22 Anlagen betrieben (Auflistung in Anlage
­A14-4).
Hallenbäder
In Leipzig werden insgesamt zehn Hallenbäder betrieben (Auflistung in Anlage A13-4).
Grafik 21
Trägerschaften der Hallenbäder
Tabelle 98
sportliche
Wasser­fläche
Nutzfläche
in m²
in m²
AE
12 Universität Leipzig
13
andere Träger
81
Stadt Leipzig
Trägerschaft
81
54.165
81
Grafik 22
Universität Leipzig
13
8.715
13
Trägerschaften der Tennisplatz-
12
8.050
12
106
70.930
106
Universität Leipzig
SH Mitte
312,50
312,50
1
andere Träger
1
andere Träger
SH Nordost
312,50
312,50
1
gesamt
8
Sportbäder Leipzig GmbH
SH Südost
312,50
312,50
1
SH Süd
312,50
312,50
1
SH West
312,50
312,50
1
SH Nord
312,50
312,50
1
Grünauer Welle
668,00
375,00
1
SH Mainzer Straße
1.654,00
1.302,00
5
Sachsentherme
1.150,00
250,00
1
Sportbad an der
Elster
1.242,00
1.000,00
4
gesamt
6.901,50
4.802
17
80 Prozent der Schwimmhallen betreibt die Sportbäder Leipzig GmbH (Grafik 21). Das Unternehmen
eröffnete im April 2008 das Sportbad an der Elster mit über 1.000 m² Wasserfläche und im Anschluss
wurde die Schwimmhalle Südwest geschlossen.
AE
Stadt Leipzig
1
sportliche
Nutzfläche
in m2
Anzahl
anlagen
Tabelle 101
Circa 76,5 Prozent der Tennisplätze sind im städtischen Eigentum.
(A)
Für die Bilanzierung nach Anlageeinheiten ist ausschließlich die Anzahl der Tennisplätze relevant.
Sportstätten
Tennisfreiplätze
1 Anlageeinheit
(AE) entspricht:
Bestand in AE
668 m²
Tabelle 102
106
(B)
Für die Bilanzierung nach sportlicher Nutzfläche werden alle Tennisplätze gemäß ihrer Flächen in m²
summiert.
Sportstätten
Tennisfreiplätze
Bestand in m²
70.930 m²
Tabelle 103
(A)
Für die Bilanzierung nach Anlageeinheiten ist ausschließlich die sportliche Nutzfläche relevant. Die
Freizeitbereiche in den Bädern wurden herausgerechnet (zum Beispiel Flachwasserbecken, Rutschein­
lauf becken und Strömungskanäle).
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
185
184
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.2.1.6
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich der Sportstättenbestand der Stadt Leipzig wie folgt darstellen:
Tabelle 104
Bestand
1 Anlageeinheit
(AE) entspricht:
Sportstätten
in AE
in m²
Einzel-Sporthalle
405 m²
62
Zwei- und Dreifach-Sporthalle
968 m²
20
Kleinspielfeld
968 m²
150
Großspielfeld
7700 m²
124
Hallenbad
250 m²
17
4.802
Freibad
400 m²
12
5.671
Tennisfreiplätze
668 m²
106
70.930
4.2.2
102.136
1.212.602
Bedarfsermittlung
Die Bedarfe an Sportstätten in Leipzig für den Vereinssport und für den vereinsungebundenen Sport
lassen sich hypothetisch nach drei anerkannten wissenschaftlich gestützten Methoden berechnen. Das
sind im Einzelnen die an das Modell des BISp angelehnte Sportstättenbedarfsanalyse des Freistaats
Sachsen 2001/2002 (SSBA FS), das Modell des Bundesinstituts für Sportwissenschaften (BISp) und
das Modell des Goldenen Plans Ost (GPO).
Alle drei Methoden weichen in Bezug auf die Datengrundlage, die Methodik und die Ergebnisse zum
Teil erheblich voneinander ab und mussten einer fachgerechten Bewertung unterzogen werden.
Grundlage der fachgerechten Bewertung der Berechnungsergebnisse ist die Verknüpfung der Berech­
nungsmodelle mit den konkret ermittelten Anforderungen für die Entwicklung des Sports und der
Sportarten in der Stadt Leipzig (Sportentwicklungsplanung) – auch unter dem Aspekt der historischen
Entwicklung.
4.2.2.1
Sportstättenbedarfsanalyse des Freistaats Sachsen (SSBA [2001/2002])
Anschließend wurden die Befragungsergebnisse pauschal auf die unterschiedlichen Gemeinden und
Städte hochgerechnet. Leipzig ist in der Kategorie der Großstädte ab 100.000 Einwohnern eingeordnet
worden. Befragt wurden ausschließlich volljährige Einwohner. Die sportlichen Interessen und Akti­
vitäten von Kindern und Jugendlichen blieben unbeachtet. Weiterhin unbeachtet blieben Sonderfälle
in Großstädten wie zum Beispiel die Sportstätten des Leistungs- und Hochleistungssports, die nicht
allein der Bedarfsdeckung der städtischen Bevölkerung, sondern darüber hinaus auch der Region be­
ziehungsweise des Landes dienen.
Weil sich die Bestand-Bedarfs-Bilanz dieser Studie auf Daten aus den Jahren 2001/2002 stützte, wurde
für das Sportprogramm 2015 der Stadt Leipzig neu bilanziert. Dazu wurde der 2001/2002 ermittelte
Bedarf dem aktuellen Sportstättenbestand in der Stadt Leipzig zum Stichtag 31. Dezember 2007 ge­
genübergestellt.
Sportstättenbedarfsanalyse des
Freistaates Sachsen (2001/2002)
Bestand
(2007)
Bedarf
Bilanz
Kleinspielfelder
150 AE
11 AE
+139 AE
Großspielfelder
124 AE
97 AE
+27 AE
Einzel-Sporthalle
62 AE
168 AE
-106 AE
Zwei- und Dreifach-Sporthalle
20 AE
31 AE
-11 AE
Freibäder
12 AE
19 AE
-7 AE
Hallenbäder
17 AE
50 AE
-33 AE
106 AE
130 AE
-24 AE
Tennisfreiplätze
Den Sportstättenbedarf nach Stadtbezirken aufzugliedern, ist mit dem zu Grunde liegenden Berech­
nungsmodell des BISp nicht möglich. Es kann nur für die Stadt insgesamt bilanziert werden.
Details zu den Berechnungen mit der Sportflächenbedarfsanalyse des Freistaats Sachsen sind der An­
lage A15-4 zu entnehmen.
4.2.2.2
Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaften (BISp [2007])
Das Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp) hat einen Leitfaden entwickelt, nach dem sich ein
Sportstättenbedarf für eine Kommune errechnen lässt.
Im Jahr 2002 verwendete Professor Doktor Rütten von der Universität Erlangen das Berechnungs­
modell des Bundesinstituts für Sportwissenschaften (BISp), um im Auftrag des Sächsischen Staats­
ministeriums für Kultus (SMK) den sportverhaltensbedingten Sportstättenbedarf für die sächsischen
Kommunen im Rahmen einer „Sportstättenbedarfsanalyse des Freistaates Sachsen (2001/2002)“ dar­
zustellen. Anlass war die Absicht des Freistaats Sachsen, die Landesförderung von Investitionsvorha­
ben an Sportstätten künftig von einem wissenschaftlich gestützten Bedarf abhängig zu machen.
Der sportverhaltensorientierte Ansatz der Analysemethode des BISp ist die Befragung der Bevölke­
rung, welche Sportarten auf welchen Sportstättentypen wie oft und wie lange ausgeübt werden und wo
noch eine zusätzliche Nachfrage besteht. Aktualität, Umfang und Detailliertheit der Bevölkerungsbe­
fragung beeinflussen direkt die Qualität und Verwendbarkeit der Berechnungsergebnisse. Die Sport­
verhaltensumfrage als Grundlage soll dann in Verbindung mit diversen Richtwerten und Zuordnungs­
faktoren den Sportstättenbedarf verhaltensorientiert darstellen.
Der sportverhaltensorientierte Ansatz der Analysemethode des BISp ist die Befragung der Bevölke­
rung, welche Sportarten auf welchen Sportstättentypen wie oft und wie lange ausgeübt werden und wo
noch eine zusätzliche Nachfrage besteht. Aktualität, Umfang und Detailliertheit der Bevölkerungsbe­
fragung beeinflussen direkt die Qualität und Verwendbarkeit der Berechnungsergebnisse.
Für die Berechnungen im Rahmen des Sportprogramms 2015 nach dem Leitfaden des BISp wurde
mangels Alternativen auf die offiziellen Umfrageergebnisse im Rahmen der Sächsischen Sportverhal­
tensberichterstattung 2001/2002 als Datengrundlage zurückgegriffen.
Für die Berechnungen im Rahmen der SSBA wurden Daten aus der „Sächsischen Sportverhaltensbe­
richterstattung 2001/2002“ verwendet. Diese Berichterstattung stützt sich auf eine sachsenweite Tele­
fonumfrage in den Jahren 2001/2002. Dabei wurden zum Beispiel aus den damals sieben kreisfreien
Städten Sachsens insgesamt 1.480 Einwohner befragt.
Sportprogramm Leipzig 2015
Tabelle 105
Im Gegensatz zur Methode der Sportstättenbedarfsanalyse des Freistaats Sachsen flossen jedoch aktu­
elle Daten zur Bevölkerung, zur Mitgliederstruktur der Sportvereine und weitere lokale Besonderhei­
ten in die Berechnungen ein.
Sportprogramm Leipzig 2015
187
186
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Der ermittelte Bedarf wurde dann dem aktuellen Sportstättenbestand in der Stadt Leipzig zum Stichtag
31. Dezember 2007 gegenübergestellt.
BISp (2007)
Bestand (2007)
Tabelle 106
Bedarf
Bilanz
Allerdings sind die Berechnungsgrundlagen unzureichend aktuell. Die Richtwerte sind seit 1999/2000
nicht mehr aktualisiert worden. Zwischenzeitlich in der Bevölkerung geändertes Sportverhalten, bei­
spielsweise durch die Etablierung ehemaliger Trendsportarten als weit verbreitete Freizeitsportarten
oder aber durch den ständig fortschreitenden demografischen Wandel in der Bevölkerungsstruktur,
bleibt unberücksichtigt
Kleinspielfelder
150 AE
16 AE
+134 AE
Großspielfelder
124 AE
75 AE
+49 AE
Einzel-Sporthalle
62 AE
129 AE
-67 AE
Zwei- und Dreifach-Sporthalle
20 AE
26 AE
-6 AE
Freibäder
12 AE
16 AE
-4 AE
Hallenbäder
17 AE
62 AE
-45 AE
sportliche Nutzfläche auf
­Außensportanlagen
106 AE
33 AE
+73 AE
Sporthallenfläche
Tennisfreiplätze
Den Sportstättenbedarf gegliedert nach Stadtbezirken darzustellen, ist aber mit dem Berechnungsmo­
dell des BISp ebenfalls nicht möglich.
Details zu den Berechnungen nach dem Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaften sind der
Anlage A16-4 zu entnehmen.
4.2.2.3
„Goldener Plan Ost“ (GPO [2007])
In den Altbundesländern hat sich die Entwicklung des Sportstättenbaus über einen Zeitraum von drei
Jahrzehnten auf der Grundlage eines so genannten „Goldenen Plans“ vollzogen. Er wurde 1959 von
der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) zur anerkannten Leitlinie für die sportpolitischen,
planerischen und finanzpolitischen Entscheidungen in Hinsicht auf die Sportstätteninfrastruktur in den
Kommunen und Landkreisen erklärt.
Angesichts der desolaten Sportstättensituation in den neuen Bundesländern hat sich der Deutsche Sport­
bund (DSB) 1992 entschlossen, einen so genannten „Goldenen Plan Ost“ ins Leben zu rufen. Dieser
Plan ist auf der Grundlage der Erfahrungen bei der Umsetzung des „Goldenen Plans“ erstellt worden.
Der ermittelte Bedarf wurde dann dem aktuellen Sportstättenbestand in der Stadt Leipzig zum Stichtag
31. Dezember 2007 gegenübergestellt.
Die Bilanzierung der Bedarfsberechnungen nach GPO ermittelt somit einen pauschalen Fehlbedarf
beziehungsweise Überschuss an Quadratmetern je Sportstättentyp.
Das Modell zeichnet sich dadurch aus, dass es nicht auf Hochrechnungen von Umfragergebnissen zu­
rückgreifen muss und dass die Berechnungen auch nach einzelnen Stadtbezirken aufgeschlüsselt wer­
den können.
Sportprogramm Leipzig 2015
Bilanz
1.276.279 m²
-63.667 m²
102.136 m²
135.286 m²
-33.150 m²
sportliche Nutzfläche in ­Freibädern
5.671 m²
20.420 m²
-14.749 m²
sportliche Nutzfläche in
­Hallenbädern
4.802 m²
5.105 m²
-303 m²
70.930 m²
255.256 m²
-184.326 m²
sportliche Nutzfläche auf
­Tennisfreiplätzen
Tabelle 107
Details zu den Berechnungen nach GPO sind der Anlage A17-4 zu entnehmen.
4.2.3
Bewertung der quantitativen Bedarfsermittlungen für
­k lassische Sportstättentypen
4.2.3.1
Sportplatzanlagen
Sowohl die aktuelle Berechnung nach dem Modell des BISp als auch die erneute Bilanzierung nach der
SSBA führen zu einem Überschuss an Sportplatzanlagen.
Bestand
(2007)
Folgende Richtwerte für Städte mit 500.000 Einwohnern sind definiert:
Sportplatzanlagenfläche:
2,5 m²/Einwohner
Sporthallenfläche:
0,265 m²/Einwohner
Hallenbadfläche:
0,01 m²/Einwohner
Freibadfläche:
0,04 m²/Einwohner
Tennisplatzfläche:
0,5 m²/Einwohner
Bedarf
1.212.602m²
Das Modell nach GPO ermittelt den Sportstättenbedarf einer Kommune mit Hilfe von Richtwerten,
welche den Idealzustand an verfügbarer Sportanlagenfläche pro Einwohner beschreiben sollen.
•
•
•
•
•
GPO (2007)
Bestand
(2007)
Sportstättenbedarfsanalyse des ­Freistaates
Sachsen (2001/2002)
BISp (2007)
Bedarf
Bedarf
Bilanz
GPO (2007)
Bilanz
Bedarf
Bilanz
Kleinspielfelder
150 AE
11 AE
+139 AE
16 AE
+134 AE
-
-
Großspielfelder
124 AE
97 AE
+27 AE
75 AE
+49 AE
-
-
sportliche
Nutzfläche
1.212.602 m²
-
-
-
-
1.276.279 m²
-63.667 m²
Tabelle 108
Nach Modell des GPO besteht ein Fehlbedarf von 63.677 m² Sportplatzanlagenfläche, was mehr als
8 Großfeldern oder aber mehr als 60 Kleinfeldern entsprechen würde. Im Verhältnis zum derzeitigen
Gesamtbestand entspricht der Fehlbedarf lediglich fünf Prozent.
Für das gesamte Stadtgebiet betrachtet, reicht die vorhandene Sportplatzanlagenfläche in
der Stadt Leipzig nach allen drei Berechnungsmethoden im Wesentlichen zur Bedarfsde­
ckung aus.
Sportprogramm Leipzig 2015
189
188
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Um detailliertere Aussagen zur Versorgung mit Sportplatzanlagen innerhalb der Stadt Leipzig vor­
nehmen zu können, wurde die Bedarfsermittlung auf die Stadtbezirke heruntergebrochen. Nach der
Methode des GPO auf Stadtbezirke aufgliedert, stellt sich die Bilanz wie folgt dar:
Die Fußballverbände haben Kunstrasenplätze noch nicht für den Spielbetrieb in den Ligen zugelassen,
so dass ein Umbau auf Sportplatzanlagen, die nur über ein Rasengroßfeld verfügen, derzeit nicht mög­
lich ist (zum Beispiel SG Lausen).
64.356
Alt-West
39.586
Nordost
26.951
21.519
Nordwest
14.918
Südost
Südwest
0
Grafik 23
Nord
Sportplatzanlagenflächenbilanz
-14.906
nach Stadtbezirken
Süd
-36.290
Mitte
Ost
-54.559
-60.344
großen Frequentierung unterliegen; oder auf Plätzen, welche aufgrund besonderer Umstände (Feucht­
gebiet) nur sehr eingeschränkt nutzbar sind, kann dieser Umbau punktuell zum Abbau von Versor­
gungsengpässen führen.
West
Auch Leichtathletinnen und -athleten nutzen eine Vielzahl von Sportplatzanlagen. Schwerpunkt der
Verbesserungsmaßnahmen für den Freizeit- und Breitensport in den nächsten Jahren muss das Stadion
des Friedens sein. Leichtathletik hat an diesem Standort eine langjährige Tradition. Die konzentrierte
Nutzung der Leichtathletikanlage auf der Nordanlage des Sportforums durch den Leistungssport macht
den anforderungsgerechten Ausbau einer gesonderten Trainingsstätte für den Freizeit- und Breiten­
sport dringend erforderlich.
Die Prognosen für die Entwicklung der Vereinsmitglieder in den Sportarten Fußball und Leichtathletik
sind positiv. Diese Zuwächse können vom vorhandenen Bestand aufgefangen werden.
-64.909
b)
Für fünf Stadtbezirke besteht rechnerisch ein Überschuss an Sportplatzanlagen; fünf Stadtbezirke sind
rechnerisch unterversorgt. Zu berücksichtigen ist, dass dicht bebaute Stadtbezirke in der Regel weniger
Raum für Sportplatzanlagen geboten haben und auch heute noch bieten, als Stadtbezirke mit einem
traditionell hohen Grünanteil.
Stadtbezirke mit Fehlbedarf liegen neben den Stadtbezirken mit Überschuss.
Der Versorgungsgrad mit Sportplatzanlagen ist unterschiedlich, aber für die Leipziger
Nutzerinnen und Nutzer aller Stadtteile ist die Entfernung zu den Sportplatzanlagen zu­
mutbar.
Quantitative Anforderungen aus der Sportentwicklungsplanung – Sportplatz­anlagen
a)
Freizeit- und Breitensport in Vereinen
Für die Hauptnutzer, die Spielsportarten Fußball und Hockey, bestehen ausreichende quantitative Ver­
sorgungen mit Groß- und Kleinspielfeldern.
In den letzten Jahren wurde von der SG Lausen der Wunsch an die Stadt herangetragen, die Sport­
stättensituation für den Fußball in Leipzig Grünau zu verbessern Die anderen vorhandenen Sport­
platzanlagen in Grünau lassen sich nicht bedarfsgerecht umgestalten, so dass nur ein Neubau infrage
käme. Für den Stadtbezirk West wird zwar durch die Berechnungen der Fehlbedarf bestätigt, aber für
die angrenzenden Stadtbezirke Alt-West, Nordwest und Südwest gibt es einen Überschuss, der den
Fehlbedarf des Stadtbezirks West (Grünau) mehr als ausgleicht. Die zurückzulegenden Wegstrecken
für Sporttreibende sind zumutbar. Die Entfernungen zwischen Grünau-Mitte und den angrenzenden
Stadtbezirken betragen weniger als fünf Kilometer.
In Leipzig besteht jedoch Handlungsbedarf für den Umbau von Rasenplätzen zu Kunstrasenfeldern.
Aufgrund des entstehenden Aufwands ist ein solcher Umbau einem Neubauvorhaben gleichzusetzen.
Mit einem schrittweisen Umbau von Rasenfeldern zu Kunstrasenplätzen verlängern sich deren Jahresaber auch Tagesnutzungszeiten erheblich. Die Plätze können für Trainingszwecke wesentlich effektiver
ausgelastet werden. In Stadtteilen, in denen ein großes Defizit besteht; bei Sportplatzanlagen, die einer
Sportprogramm Leipzig 2015
Leistungssport
Vom Nachwuchs- und Hochleistungssport in den Leichtathletikdisziplinen wird saisonal die im guten
Zustand befindliche Leichtathletikanlage auf der Nordanlage des Sportforums für Trainingszwecke
genutzt.
Für die Wurf- und Stoßdisziplinen sind noch der Neubau eines Werferhauses und eines Werferplatzes
erforderlich. Beide sind bereits Bestandteile der präzisierten Planungs- und Teilbaubeschlüsse RBIV1087/07.
Für die Sportlerinnen und Sportler in den Lauf- und Sprintdisziplinen ist die Sportplatzanlage Nordan­
lage für Trainingszwecke mit folgenden neuen Bestandteilen zu komplettieren:
•
•
•
•
Neubau eines Laufschlauchs
Neubau einer Rampenlauf bahn (Anstiegs- beziehungsweise Abfallstrecke)
Neubau einer Rindenmulchbahn
Flächen für Ausgleichstraining
Diese Vorhaben wurden bereits in der vorgenannten Präzisierung der Planungs- und Teilbaubeschlüsse
zur Entwicklung der Nordanlage benannt.
Fußball (Nachwuchs männlich) gilt unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Leipziger Schwer­
punktsportart. Sportstätten dafür gibt es in ausreichender Anzahl. Wichtige sind der Alfred-KunzeSportpark und das Trainingsgelände am Bruno-Plache-Stadion, auf denen – unter den gegenwärtigen
Umständen – keine Neubauten vorgesehen sind.
Frauenhockey ist eine Schwerpunktsportart der Stadt Leipzig. Trainings- und Wettkampfschwerpunkt
ist die Sportplatzanlage an der Prager Straße, auf der mittelfristig keine Neubauten erforderlich sind.
c)
Sport- und Bewegungsförderung in Kindertagesstätten und Schulen
Schulen, die nicht über eigene Sportplatzanlagen verfügen, nutzen für die Erfüllung der Bildungsziele
des Lehrplans in der Nähe befindliche Vereinssportstätten, wenn diese ausstattungsbedingt dafür ge­
eignet sind. In der Regel sind das die Leichtathletikanlagen, die allerdings nicht auf allen Sportplatzan­
lagen vorhanden sind. Für diese liegt bisher keine konkrete Neubau-Bedarfsanzeige von Schulen vor.
Sportprogramm Leipzig 2015
191
190
4. Sportstättenentwicklungsplanung
33
Schulverwaltungsamt
Stand 2007
39 Prozent der Sportangebote von Schulen mit ganztägigen Angeboten sind den Spielsportarten und
davon wiederum 24 Prozent der Sportart Fußball zugeordnet. Nur 7 von insgesamt 238 Sportangeboten
sind auf die Leichtathletik ausgerichtet 33. Aus diesen Zahlen lässt sich kein Neubaubedarf für Sport­
plätze oder Leichtathletikanlagen ableiten.
4. Sportstättenentwicklungsplanung
•
Für die Bewegungsförderung im Vorschulalter spielen Sportplatzanlagen praktisch keine Rolle.
d) Sportgroßveranstaltungen
Leipzig bevorzugt künftig bei der Einwerbung von Sportgroßveranstaltungen die eigenen leistungs­
sportlichen Schwerpunktsportarten. Für Veranstaltungen in den Sportarten Fußball männlich, Hockey
weiblich und Leichtathletik sind geeignete anforderungsgerechte Sportplatzanlagen die infrastruktu­
relle Grundvoraussetzung. Für die Sportarten Fußball und Hockey sind die Sportstätten vorhanden.
Für die Sportart Leichtathletik wird die Sportplatzanlage auf der Nordanlage des Sportforums so aus­
gebaut, dass sie neben den Anforderungen für ein erfolgreiches Nachwuchsleistungs- und Hochleis­
tungstraining auch die Anforderungen für die Ausrichtung von Jugend- und Juniorenmeisterschaften
erfüllt.
Dazu sind im Geltungszeitraum des Sportprogramms 5.000 zum Teil überdachte Zuschauerplätze so­
wie die erforderlichen Nebenanlagen und Funktionsräume zu schaffen.
4.2.3.2
Ein weiterer Schwerpunkt bei den Neubauvorhaben ist die Komplettierung der Leichtath­
letikanlage auf der Nordanlage des Sportforums zu einer für Nachwuchsmeisterschaften
und für das Training im Nachwuchs- und Hochleistungsbereich tauglichen Sportstätte (im
Komplex mit Räumen und Ausstattungen der Trainingshalle für Leichtathletik auf der
Nordanlage).
Sporthallen
In Abhängigkeit des Sporthallenbestands wurden folgende Bedarfe nach den erläuterten Berechnungs­
modellen ermittelt:
Bestand
(2007)
Sportstättenbedarfsanalyse des ­Freistaates
Sachsen (2001/2002)
BISp (2007)
Bedarf
Bedarf
Bilanz
GPO (2007)
Bilanz
Bedarf
Bilanz
EinzelSporthalle
62 AE
168 AE
-106 AE
129 AE
-67 AE
-
-
Zwei- und
DreifachSporthalle
20 AE
31 AE
-11 AE
26 AE
-6 AE
-
-
sportliche
Nutzfläche
102.136 m²
-
-
-
-
135.286 m²
-33.150 m²
Diese Verbesserungen wirken sich auch positiv auf die Bedingungen für die Austragung regionaler
Wettkämpfe im Kinder- und Jugendbereich aus, wie zum Beispiel der „Lipsiade“. Die Lipsiade gehört
zu den an der Basis traditionell verankerten Breitensportveranstaltungen, welche die Stadt Leipzig im
Geltungszeitraum des Sportprogramms besonders fördert und unterstützt.
Alle drei Berechnungsmodelle haben einen erheblichen Fehlbedarf an Sporthallenfläche in der Stadt
Leipzig zum Ergebnis.
Die Einwerbung von Deutschen Meisterschaften und internationalen Wettkämpfen soll sich dagegen
auf Hallenwettbewerbe konzentrieren, für die Leipzig mit der ARENA bereits gut gerüstet ist.
Nach der SSBA besteht in der Stadt Leipzig ein Fehlbedarf von 106 Einzel- und 11 Zweifach- und
Dreifach-Sporthallen.
e)
Vereinsungebundener Sport
Für vereinsungebundene Sporttreibende spielt die Nutzung von Sportplatzanlagen nur eine untergeord­
nete Rolle, weil diese zum Großteil verpachtet und nicht frei zugänglich sind.
Fußballspielerinnen und -spielern stehen öffentliche Bolzplätze und Grünanlagen zur Verfügung.
Läuferinnen/Läufer und Walkerinnen/Walker nutzen überwiegend Parks und Grünanlagen zur sport­
lichen Betätigung.
Zusammenfassung
•
•
Die nach den Modellen des BISp und nach der SSBA errechneten erheblichen Überschüsse
an Groß- und Kleinfeldern können nicht bestätigt werden. Realistisch erscheint dagegen
das Berechnungsergebnis nach dem Modell des GPO, nach dem für Leipzig ein geringes
Defizit vorliegt. Es wird als marginal eingeschätzt. Die kommunalen Mittel sind kurz- und
mittelfristig für die Sanierung und den Umbau des Bestands einzusetzen (für qualitätsver­
bessernde Maßnahmen).
Punktuell ist der Umbau von Rasen- zu Kunstrasenplätzen erforderlich in Stadtteilen, in
denen ein großes Defizit besteht; bei Sportplatzanlagen, die einer großen Frequentierung
unterliegen; oder auf Plätzen, welche aufgrund besonderer Umstände (Feuchtgebiet) nur
sehr eingeschränkt nutzbar sind. Die Stadt Leipzig unterstützt diese Vorhaben, sofern sich
die Pachtvereine angemessen in die Maßnahmefinanzierung einbringen. Völlig neue Sport­
plätze werden in Leipzig aber nicht benötigt.
Sportprogramm Leipzig 2015
Tabelle 109
Der ermittelte Fehlbedarf nach dem Modell des BISp beträgt immerhin noch 67 Einzel- und 6 Zwei­
fach- und Dreifach-Sporthallen.
Bei der Berechnung nach dem Modell des GPO fällt der Fehlbedarf ebenfalls sehr hoch aus. Die fehlen­
den 33.150 m² Sporthallenfläche würden 33 Zwei- und Dreifach-Sporthallen oder aber 81 Einzelsport­
hallen entsprechen.
Die nach den Methoden des BISp und der SSBA errechneten Defizite (Tabelle 109) beziehen sich aus­
schließlich auf Sporthallen, die mindestens mit einer Anlageeinheit in die Bestandserfassung eingegan­
gen und damit in Bezug auf ihre Größe ohne oder zumindest mit wenig Einschränkungen nutzbar sind.
Kleinere Sporthallen, die nicht als Bestand in die Berechnungen eingingen, können aber durchaus in
einigen Sportarten – wie zum Beispiel Gymnastik, Kampfsport und Tischtennis – der Bedarfsdeckung
der Leipziger Bevölkerung dienen.
Das wirkt sich reduzierend auf den nach diesen beiden Methoden berechneten Fehlbedarf an Einzel­
hallen aus, wobei eine genaue Quantifizierung nicht vorgenommen werden kann. Der Schwerpunkt des
Fehlbedarfs liegt aber dadurch auf den Zwei- und Dreifach-Sporthallen, die von allen Hallensportarten
– insbesondere den Spielsportarten – genutzt werden.
Es besteht generell ein erheblicher Fehlbedarf an Sporthallenfläche. Um diesen auszuglei­
chen, ist der Neubau von Sporthallenflächen erforderlich.
Sportprogramm Leipzig 2015
193
192
4. Sportstättenentwicklungsplanung
34
Quelle: Hochbauamt
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Die theoretischen Kosten zur Deckung des Fehlbedarfs nach den drei Berechnungsmodellen sind ent­
sprechend den unterschiedlichen Rechenergebnissen ebenfalls sehr ungleich. Nach der SSBA würden
die Kosten zum Ausgleich des errechneten Fehlbedarfs bei 191,5 Millionen Euro liegen (Einfach-Halle:
1,5 Millionen €, Zweifach-Halle: 2,5 Millionen €, Dreifach-Halle: 3,5 Millionen €)34.
Die Kosten zum Ausgleich des errechneten Fehlbedarfs nach dem Modell des BISp würden 118,5 Mil­
lionen Euro betragen (67 Einfach-Hallen, 3 Zweifach-Hallen, 3 Dreifach-Hallen).
Die Kosten nach dem GPO würden in Höhe von 97,5 Millionen Euro zu Buche schlagen (18 Zweifachund 15 Dreifach-Hallen) – oder in Höhe von 121,5 Millionen Euro bei Einzel-Sporthallen.
Um konkrete Aussagen zur Sporthallenversorgung in der Stadt Leipzig vornehmen zu können, wurde
die Bedarfsermittlung auf die Stadtbezirke heruntergebrochen.
Vor diesem Hintergrund wurde für den Stadtbezirk Mitte die tatsächlich verfügbare Sporthallenfläche
für die Leipziger Bevölkerung ermittelt.
Sporthallen im Stadtbezirk
Mitte mit eingeschränkter
Nutzbarkeit
Grad der Nutzung durch den
Vereinssport
Fläche
SVA (nicht für Vereinssport
nutzbar)
Grad der Nutzung durch den
vereinsungebundenen Sport
reduzierter Flächenansatz für
Bedarfsdeckung
306 m²
0%
0%
0 m²
Universität Leipzig
5.466 m²
15 %
0%
820 m²
Sportgymnasium
1.923 m²
5%
0%
96 m²
ARENA LEIPZIG (Haupthalle)
4.752 m²
9%
0%
428 m²
Evangelisches Schulzentrum
968 m²
10 %
0%
97 m²
Zwischensummen
13.415 m²
1.441 m²
19.420
Mitte
Aus dieser Extrahierung des Nutzungsanteils für die sporttreibende Bevölkerung ergibt sich folgender
tatsächlicher Versorgungsgrad an Sporthallenfläche im Stadtbezirk Mitte:
Differenz der Zwischensummen
(Fläche, die dem org. oder vereinsungeb.
Sport nicht zur Verfügung steht)
11.974 m²
ermittelte Sporthallenflächenbilanz im
SB Mitte nach GPO (2007)
19.419 m²
uneingeschränkt nutzbare Fläche im SB
Mitte
0
Nordost
Spezialsporthallen im SB Mitte, die nicht
universell nutzbar sind
Grafik 24
Sporthallenflächenbilanz nach
West
Stadtbezirken
-2.987
Südost
-5.270
Süd
-6.877
Ost
Tabelle 111
-6.226
Ringerhalle
Nordwest
-5.113
Südwest
Fläche
SH Leplaystraße
Alt-West
-7.914
-9.644
Judohalle
Nord
-8.660
Nach der Methode des GPO auf Stadtbezirke aufgliedert, stellt sich die Bilanz wie folgt dar:
Im Stadtbezirk Mitte wird ein signifikant hoher Überschuss ausgewiesen. Alle anderen Stadtbezirke
sind mit Sporthallen unterversorgt. In den Stadtbezirken Ost und Nord ist das Defizit am höchsten.
Die relativ gute Versorgung mit Sporthallen im Stadtbezirk Mitte resultiert unter anderem aus dem
Sporthallenbestand der Universität Leipzig, des Sportgymnasiums, der ARENA LEIPZIG und des
Evangelischen Schulzentrums. Die genannten Sporthallen stehen aber aufgrund ihrer Zuordnung/Ver­
waltung, Bestimmung, Betreibung und spezifischen Ausstattung (hoher Anteil an Spezialsporthallen)
nur sehr bedingt der Leipziger Bevölkerung zur Verfügung.
Sportprogramm Leipzig 2015
7.445 m²
Der Stadtbezirk Mitte hat ein weiteres Alleinstellungsmerkmal. In keinem anderen Stadtbezirk gibt es
so viele Spezialsporthallen in Verwaltung der Stadt Leipzig, die in der Regel nur von einer Sportart
genutzt werden können.
161
Tabelle 110
Geräteturnhalle
Ballettsaal
355 m²
359 m²
1.146 m²
261 m²
SH ARENA LEIPZIG
Laufschlauch
888 m²
Judohalle
615 m²
Sportforum
Fechthalle 1
270 m²
Fechthalle 2
189 m²
TT Raum
279 m²
Boxhalle
279 m²
Soccer World Leipzig
Summe
5.760 m²
10.401 m²
Tabelle 112
Sportprogramm Leipzig 2015
195
194
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Damit relativiert sich der erhebliche Überschuss im Stadtbezirk Mitte weiter. Der errechnete Über­
schuss im Stadtbezirk Mitte hat sich deutlich reduziert, weil sich dort die nicht städtischen, nur anteilig
oder gar nicht von der Bevölkerung Leipzigs genutzten Sporthallen konzentrieren.
Die Sporthallenbilanzierung nach den drei Berechnungsmodellen (Tabelle 109) wird nachfolgend
unter Berücksichtigung der Mitgliederprognosen für die einzelnen Sportarten als Anforderung
aus der Sportentwicklungsplanung entsprechend den Nutzergruppen detailliert abgebildet:
Quantitative Anforderungen aus der Sportentwicklungsplanung – Sporthallen
a)
Freizeit- und Breitensport in Vereinen:
Vor dem Hintergrund von in der Sportentwicklungsplanung (Kapitel 3/Freizeit- und Breitensport im
Verein) prognostizierten positiven Entwicklungspotenzialen in Bezug auf die Vereinsmitgliederzahlen
in den nachfolgend genannten Sportarten bestätigt sich der berechnete Fehlbedarf:
•
Spielsportarten
Fußball, Handball, Volleyball, Unihockey
•
Allgemeine Sportgruppen
Gesundheitssport, Rehabilitationssport
•
Turn- und Gymnastikdisziplinen Aerobic, Gymnastik, Popgymnastik, Turnen
•
Asiatische Kampfsportarten
Karate, Taekwondo, Kickboxen, Aikido, Ju-Jutsu
•
Sonstige
Badminton, Tanzsport, Tischtennis
Besonders für die Spielsportarten negativ wirkt sich der enorme Fehlbedarf an Zwei- und DreifachHallen aus, der durch alle drei Berechnungsmodelle und die Ausführungen im Kapitel 3 (Sportent­
wicklungsplanung/Allgemeine Einführung zum organisierten Sport) nachgewiesen wurde. Die anderen
genannten Sportarten können auch in Einfach-Hallen durchgeführt werden.
Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt und ohne Anrechnung des prognostizierten Mitgliederzuwach­
ses besteht ein sportartspezifischer Fehlbedarf für Basketball, Handball und Volleyball von drei Drei­
fach-Hallen. Fußball (Nachwuchs) kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt in den kommunalen Sporthallen
nicht abgesichert werden.
b)
Leistungssport
In den vergangenen Jahren wurden in der Stadt Leipzig fast ausschließlich Spezialsporthallen für ein­
zelne Sportarten, insbesondere für den Leistungssport, gebaut. Als Beispiele gelten die Judohalle in der
ARENA LEIPZIG, die Leichtathletikanlage in der Haupthalle der ARENA LEIPZIG sowie die Hallen
für Judo und Leichtathletik auf der Nordanlage des Sportforums. Die Spezialsporthallen können aber
nur geringfügig den erheblichen Fehlbedarf an Sporthallenflächen reduzieren, da diese Hallen nur von
einer Sportart genutzt werden können.
Der Fehlbedarf an Sporthallenfläche ist in einigen Schwerpunktsportarten, insbesondere den Spiel­
sportarten, ein absolut begrenzender Faktor. Zur detaillierten Betrachtung wird nachfolgend für die
Schwerpunktsportarten der Hallenfehlbedarf dargestellt.
I. Individualsportarten
•
Judo
Mit dem Neubau der Judohalle, Sportforum Nordanlage, ist der Bedarf gedeckt.
Leichtathletik
Mit dem Neubau der Leichtathletikhalle auf der Nordanlage ist der Bedarf gedeckt, aber
die Nutzungserweiterung für die Haupthalle in der ARENA LEIPZIG ist notwendig (siehe
Punkt 4.5.3).
Turnen
Der Neubaubedarf an einer Spezialsporthalle für Turnen ist im Geltungszeitraum des
Sportprogramms nicht gegeben.
•
•
Sportprogramm Leipzig 2015
4. Sportstättenentwicklungsplanung
•
Ringen
Der Neubaubedarf an einer Spezialsporthalle für Ringen ist im Geltungszeitraum des
Sportprogramms nicht gegeben.
II. Mannschaftssportarten
•
Handball
Der Neubau von insgesamt drei Dreifach-Hallen durch das Amt für Sport im Geltungszeit­
raum des Sportprogramms für die Mitnutzung durch die Sportart Handball ist notwendig.
Volleyball
Der Neubau von insgesamt drei Dreifach-Hallen durch das Amt für Sport im Geltungszeit­
raum des Sportprogramms für die Mitnutzung durch die Sportart Volleyball ist notwen­
dig.
Hockey
Der Neubau von insgesamt drei Dreifach-Hallen durch das Amt für Sport im Geltungszeit­
raum des Sportprogramms für die Mitnutzung durch die Sportart Hockey in den Winter­
monaten ist notwendig.
Fußball
Für den Kindersport in der Sportart Fußball besteht ein erheblicher zusätzlicher Bedarf
an Spielsporthallen, der weitere Neubaumaßnahmen erfordert. Der Bedarf kann durch die
Neubaumaßnahmen des Schulverwaltungsamts verringert werden (vgl. Kapitel 3, Sport­
entwicklungsplanung/Freizeit- und Breitensport im Verein).
•
•
•
c)
Sport- und Bewegungsförderung in Kindertagesstätten und Schulen
Schulen, die nicht über eigene Sporthallen verfügen, nutzen für die Erfüllung der Bildungsziele des
Lehrplans in der Nähe liegende Sporthallen des Amts für Sport.
39 Prozent der Sportangebote von Schulen im Rahmen einer ganztägigen Betreuung sind Angebote in
den Spielsportarten.
Das Schulverwaltungsamt hat für die Absicherung des Schulsports einen eigenen Bedarf an neuer
Sporthallenfläche ermittelt und in Form der Vorlage „Schulsporthalleninvestitionskonzeption 20072012 und Sofortprogramm 2007“ (DS-Nr. 2423) eingebracht.
In diesem Konzept ist für den allgemeinen Unterrichtsbereich (Grund-, Mittelschule und Gymnasium)
ein Sporthallenflächenbestand von 38.540 m² dargestellt. Dem steht ein ermittelter Bedarf im allge­
meinen Unterrichtsbereich nach vorliegendem Schulnetzplan für das Jahr 2011 in Höhe von 59.050 m²
gegenüber. Das Flächendefizit in diesem Bereich liegt somit bei 20.510 m².
Folgende Neubauvorhaben sind vom Schulverwaltungsamt geplant:
Lfd.Nr.
Stadtbezirk
Schule
Hallengröße
1.
Stadtbezirk Mitte
Thomasschule (Telemannstr.) –
Ersatzbau
Dreifach-Halle
2.
Stadtbezirk Ost
Förderschule Diesterweg ­(Portitzer
Str.)
Einfach-Halle
3.
Stadtbezirk Süd
3. Schule (B.-Göring-Str.)
Dreifach-Halle
Quelle: Vorlage „Schulsport-
4.
Stadtbezirk Nord
Werner Heisenberg Schule
(Renftstr.)
Ein- und Zweifach-Halle
2007-2012 und Sofortprogramm
5.
Stadtbezirk Nord
Erich Kästner Schule ­
(Erfurter Str.)
Dreifach-Halle (PPP)
Tabelle 113
halleninvestitionskonzeption
2007“ und Schulverwaltungsamt
Sportprogramm Leipzig 2015
197
196
4. Sportstättenentwicklungsplanung
d) Sportgroßveranstaltungen
Für die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen spielen die fehlenden Sporthallenkapazitäten nur
eine geringe Rolle, da die geplanten Neubaumaßnahmen von Sporthallen in erster Linie der Verbesse­
rung der Trainings- und Wettkampf bedingungen für den Freizeit- und Breitensport dienen. Eine Aus­
nahme ist die ARENA LEIPZIG, welche die einzige Leipziger Sporthalle mit internationalem Standard
ist. Mit der Fertigstellung der Judohalle auf der Nordanlage verbessern sich auch die Bedingungen für
die Ausrichtung größerer Judo-Wettkämpfe in der ARENA LEIPZIG. Weitere Ausführungen zur ARE­
NA LEIPZIG sind unter Punkt 4.5.3 der Sportstättenentwicklungsplanung zu finden. Der Bau einer
weiteren Sporthalle in der Nähe der ARENA LEIPZIG würde den Standort für Hallenwettkämpfe und
-meisterschaften erheblich aufwerten.
e)
Zusammenfassung
•
•
•
35
•
Quelle: Vorlage „Schulsporthalleninvestitionskonzeption
2007-2012 und Sofortprogramm 2007“ und Schulverwaltungsamt
•
•
4.2.3.3
In der Stadt Leipzig besteht ein erheblicher hypothetischer und praktischer sportartspezi­
fischer Fehlbedarf an Sporthallenfläche. Der Fehlbedarf ist in den Stadtbezirken Ost und
Süd am größten.
Zur Reduzierung des errechneten und des sportartspezifischen Sporthallenfehlbedarfs ist
im Geltungszeitraum des Sportprogramms für den Leistungssport der Bau von drei viel­
seitig nutzbaren Dreifach-Hallen für die Sportarten Handball, Volleyball und Hockey er­
forderlich.
Wird die Bilanz auf der Grundlage der tatsächlichen Hallenflächennutzung durch die Leip­
ziger Bevölkerung erstellt, ergibt sich ein noch größerer Fehlbedarf für die Stadt Leipzig.
Am größten ist er in den Stadtbezirken Ost, Süd, Nord und Alt-West. Im Geltungszeitraum
des Sportprogramms würde sich der Fehlbedarf ohne Neubauten aufgrund der positiv pro­
gnostizierten Mitgliederentwicklung noch vergrößern. Zur Reduzierung des Fehlbedarfs
wird im Geltungszeitraum des Sportprogramms vorgeschlagen, sieben Zwei- und Drei­
fach-Hallen durch Schulverwaltungsamt (vier Hallen, davon ein Ersatzbau) und Amt für
Sport (drei Hallen) zu bauen.
Durch das Amt für Sport werden drei Dreifach-Hallen an den folgenden Standorten reali­
siert: Stadtbezirk Ost (Ersatzneubau Konradstraße), Stadtbezirk Mitte (Parkplatz ARENA
LEIPZIG 2 – gegenüber Sportmittelschule), Stadtbezirk Südwest (Gelände der Leipziger
Radrennbahn). Die Gesamtkosten dafür betragen circa 10,5 Millionen Euro. Bei einer För­
dermittelquote von 50 Prozent liegt der städtische Kostenanteil bei 5,25 Millionen Euro.
Durch das Schulverwaltungsamt sind fünf weitere Neubauvorhaben (vier Zwei- bezie­
hungsweise Dreifach-Hallen, eine Einfach-Halle) im Geltungszeitraum des Sportpro­
gramms geplant (siehe Punkt c), die ebenfalls dem Vereinssport zur Verfügung stehen. Die
Finanzierung erfolgt durch das Schulverwaltungsamt und Fördermittel beziehungsweise
über PPP-Modelle. Die Kosten für die Neubaumaßnahmen des Schulverwaltungsamts be­
tragen circa 19,6 Millionen Euro35.
Die fehlenden Sporthallenkapazitäten spielen für die Durchführung von Sportgroßveran­
staltungen nur eine geringe Rolle, da die geplanten Neubaumaßnahmen von Sporthallen in
erster Linie der Verbesserung der Trainings- und Wettkampf bedingungen für den Freizeitund Breitensport dienen. Für die Aufwertung der ARENA LEIPZIG als Sportveranstal­
tungsstätte ist der Neubau einer Dreifach-Halle in unmittelbarer Nähe dienlich.
Sportprogramm Leipzig 2015
Dem vereinsungebundenen Sport können derzeit keine Sporthallenzeiten angeboten wer­
den. Auch mit der Umsetzung der oben genannten Neubaumaßnahmen besteht immer noch
kein Spielraum für diesen privaten Sportbereich. Somit ist auch eine Einnahmeerhöhung
bei der Vermietung von Sporthallen für diesen Bereich nicht möglich.
Freibäder
Nach den Berechnungsmodellen wurden in Abhängigkeit des Freibadbestands folgende Bedarfe ermit­
telt:
Vereinsungebundener Sport
Der vereinsungebundene Sport kann derzeit bei der periodischen Vergabe von Sporthallenzeiten nicht
berücksichtigt werden, obwohl ein Bedarf, insbesondere in den Spielsportarten, besteht. In Einzelfällen
ist eine terminliche Nutzung (zum Beispiel Wochenende für Turniere) möglich, wenn keine Nutzung
des vereinsgebundenen Sports vorliegt. Der Grund dafür liegt im erheblichen Fehlbedarf an Sporthal­
lenfläche.
•
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Bestand
(2007)
Freibäder
sportliche
Nutzfläche
Sportstättenbedarfsanalyse des ­Freistaates
Sachsen (2001/2002)
BISp (2007)
Bedarf
Bedarf
Bilanz
GPO (2007)
Bilanz
Bedarf
Bilanz
12 AE
19 AE
-7 AE
16 AE
-4 AE
-
-
5.671 m²
-
-
-
-
20.420 m²
-14.749 m²
Tabelle 114
Alle drei Berechnungsmodelle haben einen Fehlbedarf an Freibadfläche in der Stadt Leipzig zum Er­
gebnis (Tabelle 114).
Nach der SSBA besteht in der Stadt Leipzig ein Fehlbedarf von 7 Freibadanlageeinheiten (circa 2800
m² sportliche Nutzfläche).
Der ermittelte Fehlbedarf nach dem Modell des BISp beträgt 4 Freibadanlageeinheiten (circa 1600 m²
sportliche Nutzfläche).
Nach der Berechnung mit dem Modell des GPO ist der Fehlbedarf mit 14.749 m² am höchsten.
Da schwimmgeeignete Seen nicht in die Bestandsaufnahme einbezogen wurden, kann deren Einfluss
auf die Flächenbilanz nur abgeschätzt werden. Bei einem maximalen errechneten Defizit von 14.749 m²
Freibadfläche ist die Bedarfsdeckung durch die Seen in und um Leipzig jedoch sichergestellt.
Es besteht ein Fehlbedarf an normierter Freibadfläche, welcher allerdings durch Seen in
und um Leipzig kompensiert wird.
Um detailliertere Aussagen zur Freibadversorgung innerhalb des Gebiets der Stadt Leipzig vornehmen
zu können, wurde die Bedarfsermittlung auf die Stadtbezirke heruntergebrochen.
Nach der Methode des GPO auf Stadtbezirke aufgliedert, stellt sich die Bilanz wie folgt dar:
0
Südwest
-36
Nordwest
Nordost
Südost
-869
-754
-991
Mitte
Nord
-1.355
-1.424
West
Süd
-2.304
Ost
Alt-West
-2.213
-1.898
Grafik 25
Freibadflächenbilanz nach
Stadtbezirken
-2.905
Sportprogramm Leipzig 2015
199
198
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Danach besteht in allen Stadtbezirken ein rechnerischer Fehlbedarf an Freibadfläche. In den Stadtbezir­
ken Ost, Süd, Alt-West und West ist dieser besonders hoch, da dort keine Freibäder existieren.
Im Süden, Südwesten, Westen und Nordosten der Stadt werden diese Fehlbedarfe durch den Cospude­
ner- und Kulkwitzer-See beziehungsweise den „Bagger“ und deren Anbindung an ÖPNV und Straßen­
netz mehr als ausgeglichen.
Die Bewohner aus den Randgebieten der Stadtbezirke Alt-West und Ost haben die weites­
ten Wege zu Freibädern oder Seen in Leipzig. Am östlichen Rand des Stadtbezirks Ost hält
die Stadt Taucha ein neues Freibad vor (Parthebad).
Quantitative Anforderungen aus der Sportentwicklungsplanung – Freibäder
a)
Freizeit- und Breitensport in Vereinen:
In der Sportentwicklungsplanung wurden folgende Entwicklungspotenziale für Schwimmsportarten
mit Relevanz für Freibadnutzung prognostiziert:
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Zusammenfassung
•
•
•
•
4.2.3.4
b)
Es besteht kein zusätzlicher Bedarf an Freibadflächen für den Freizeit- und Breitensport in
Vereinen.
Leistungssport
Das leistungsorientierte Training des Spitzensports findet ausschließlich in den Schwimmhallen statt.
c)
Es besteht kein Bedarf an Freibadflächen für den Leistungssport.
Sport- und Bewegungsförderung in Kindertagesstätten und Schulen
Das klassische Schulschwimmen findet in Schwimmhallen statt und auch die drei Schwimmprojekte
von Schulen mit ganztägigen Angeboten (Schwimmen [1 Mal] und Rettungsschwimmen [2 Mal]) nut­
zen Schwimmhallen.
d) Es besteht kein Bedarf an Freibadflächen für Angebote an Kitas oder Schulen.
Sportgroßveranstaltungen
Freibäder sind für Sportgroßveranstaltungen nicht relevant.
e)
Es besteht kein Bedarf an Freibadflächen für Sportgroßveranstaltungen.
Vereinsungebundener Sport
Im Kapitel 3 (Sportentwicklungsplanung/Vereinsungebundener Sport) wurde Schwimmen als eine der
Sportarten hergeleitet, für welche die Sportmöglichkeiten (Bewegungsräume und Sportstätten) mit
konkreten Maßnahmen gezielt verbessert werden sollen.
Für die Sportart Schwimmen wurde eingeschätzt, dass Seen die Möglichkeiten der vereinsungebunde­
nen Schwimmsportlerinnen und -sportler ausreichend zu den Angeboten der Freibäder ergänzen.
Hallenbäder
Nach den Berechnungsmodellen wurden in Abhängigkeit des Schwimmhallenbestands folgende Be­
darfe ermittelt:
Freibäder spielen – und das auch nur sehr eingeschränkt – ausschließlich für das Schwimmen eine
Rolle. Der organisierte Schwimmsport findet zum Großteil in den saisonal unabhängig nutzbaren
Schwimmhallen statt.
Es besteht ein Fehlbedarf an normierter Freibadfläche, welcher durch Seen in und um Leip­
zig abgedeckt wird.
Die Bewohner aus dem Stadtbezirk Alt-West und aus dem westlichen Teil des Stadtbezirks
Ost haben die weitesten Wege zu Freibädern oder Seen in Leipzig.
Aus der Sportentwicklungsplanung kann kein Handlungsbedarf für quantitative Verände­
rungen bei den Freibädern abgeleitet werden.
Bestehende Freibäder sollen erhalten bleiben, um eine sichere (Rettungsschwimmerinnen
und -schwimmer) und wohnortnahe Versorgung der Leipziger zu gewährleisten.
Bestand
(2007)
Hallen­bäder
sportliche
Nutzfläche
Sportstättenbedarfsanalyse des ­Freistaates
Sachsen (2001/2002)
BISp (2007)
Bedarf
Bedarf
Bilanz
GPO (2007)
Bilanz
Bedarf
Bilanz
17 AE
50 AE
-33 AE
62 AE
-45 AE
-
-
4.802 m²
-
-
-
-
5.105 m²
-303 m²
Tabelle 115
Alle drei Berechnungsmodelle ermitteln einen Fehlbedarf an Schwimmhallenfläche in der Stadt Leip­
zig.
Nach der SSBA besteht ein Fehlbedarf von 33 Anlageeinheiten (entspricht 8.250 m² sportlicher Nutz­
fläche). Der ermittelte Fehlbedarf nach dem Modell des BISp beträgt 45 Anlageeinheiten (entspricht
11.250 m² sportlicher Nutzfläche). Bei der Datenerhebung für die Berechnungen der SSBA und des
BISp war es nicht möglich einzuschätzen, wie viele der Befragten tatsächlich dem Schwimmsport oder
aber „nur“ dem Baden nachgehen. Dadurch kann der so ermittelte Schwimmflächenbedarf auch zu
hoch ausfallen.
Bei der Berechnung nach dem Modell des GPO fällt der Fehlbedarf mit 303 m² (entspricht circa einer
Anlageeinheit) geringer aus.
Eine alternative Studie36 im Auftrag der Sportbäder Leipzig GmbH kam im Oktober 2006 zu dem Er­
gebnis, dass im Jahr 2008 mit dem aktuellen Bestand ein Überschuss von 140m² Sportfläche besteht.
Die hypothetischen Berechnungsmodelle ermitteln differenzierte Werte, von einem Über­
schuss von 140 m² bis zu einem Defizit von 11.250 m² Schwimmhallenfläche.
36
Bäderbedarfsanalyse für die
Stadt Leipzig und ausgewählte
Umlandgemeinden, Oktober
2006
Um detailliertere Aussagen zur Schwimmhallenversorgung in der Stadt Leipzig vornehmen zu können,
wurde die Bedarfsermittlung auf die Stadtbezirke heruntergebrochen.
Es besteht kein zusätzlicher Bedarf an Freibadflächen für vereinsungebundene Sportlerin­
nen und Sportler.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
201
200
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4. Sportstättenentwicklungsplanung
b)
Nach der Methode des GPO auf Stadtbezirke aufgliedert stellt sich die Bilanz wie folgt dar:
Die Sportarten Schwimmen und Wasserspringen wurden im Kapitel 3 (Sportentwicklungsplanung/
Leistungssport) als Schwerpunktsportarten bestätigt (Schwimmen unter dem Vorbehalt der weiteren
Anerkennung als Bundesstützpunkt-Nachwuchsleistungssport).
1.134
Mitte
541
Südwest
Grafik 26
36
Hallenbadflächenbilanz nach
Stadtbezirken
Nord
0
Südost
Nordost
-123
-210
Ost
-476
Alt-West
West
-241
-99
Nordwest
-289
Süd
-576
In den Stadtbezirken Mitte und Südwest ist ein erheblicher, im Stadtbezirk Nord ein geringer Über­
schuss vorhanden. Die anderen Stadtbezirke weisen ein Defizit auf, welches in den Stadtbezirken Süd,
Ost und Nordwest am höchsten ausfällt.
Der Überschuss im Stadtbezirk Mitte ist auf den Schwimmhallenkomplex der Sportwissenschaftlichen
Fakultät der Universität Leipzig zurückzuführen, der über drei Einzelbecken verfügt (Schwimmbe­
cken, Sprungbecken, Flachwasserbecken). Die Hallen dienen vorrangig der Ausbildung und stehen
der Leipziger Bevölkerung (Vereinssport beziehungsweise vereinsungebundene Form) nur zu einem
sehr geringen Anteil von circa zehn Prozent zur Verfügung, belasten aber als vorhandener Bestand die
hypothetischen Bilanzen.
Der Überschuss im Bezirk Südwest beruht auf dem Standort des vergleichsweise großflächigen
Schwimmbads an der Elster.
Quantitative Anforderungen aus der Sportentwicklungsplanung – Hallenbäder
a)
Freizeit- und Breitensport in Vereinen:
In der Sportentwicklungsplanung wurde prognostiziert, dass es im Schwimmen zu einem kontinuierli­
chen Mitgliederanstieg, unter anderem auch aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der zu­
nehmenden Attraktivität der Angebote (zum Beispiel Bereich Gesundheitsförderung) kommen wird.
Der Bedarf an Hallenwasserfläche für Schwimmen wird leicht ansteigen.
Der Sportart Wasserspringen wird bis zum Jahr 2015 ein Mitgliederbestand etwa auf derzeitigem Ni­
veau prognostiziert.
Die vorhandenen Trainingsmöglichkeiten in der Sprunghalle Mainzer Straße (Universität
Leipzig) sind ausreichend.
Für die anderen Sportarten wie Tauchsport, Wasserball und Synchronschwimmen gibt es aus aktuel­
ler Sicht aufgrund der gleichbleibenden Mitgliederprognosen ebenfalls keine steigenden SportstättenWasserflächenbedarfe.
Leistungssport
Schwimmen
Im Frühjahr 2008 wurde das neue Sportbad an der Elster von der Sportbäder Leipzig GmbH eröffnet.
Mit der Universitätsschwimmhalle in der Mainzer Straße stehen dem leistungsorientierten Schwimm­
sport zwei 50-Meter-Becken für Trainings- und Wettkampfzwecke zur Verfügung. Es besteht kein
zusätzlicher Bedarf oder Überschuss an Schwimmhallenflächen für das leistungssportliche Schwim­
men.
Wasserspringen
Training und Wettkämpfe in dieser Sportart finden ausschließlich in der Schwimm- und Sprunghalle
der Universität Leipzig statt. Einen Neubaubedarf gibt es aufgrund der vergleichsweise geringen Zahl
an Wasserspringerinnen und -springern in Leipzig nicht.
c)
Es besteht kein zusätzlicher Bedarf oder Überschuss an Schwimmhallenflächen für den
Leistungssport.
Sport- und Bewegungsförderung in Kindertagesstätten und Schulen
Schwimmhallen werden nur in geringem Umfang für außerunterrichtliche Projekte von Schulen mit
ganztägigen Angeboten (derzeit: Schwimmen [1 Mal] und Rettungsschwimmen [2 Mal]) genutzt.
d) Es besteht kein zusätzlicher Bedarf oder Überschuss an Schwimmhallenflächen für ganz­
tägige außerunterrichtliche Angebote an Schulen oder Kitas.
Sportgroßveranstaltungen
Nur die Universitätsschwimmhalle in der Mainzer Straße verfügt über Zuschauerplätze, um Meister­
schaften oder Wettkämpfe im Schwimmen auszurichten. Den Anforderungen für internationale Meis­
terschaften genügt sie nicht.
In Leipzig gibt es keine Sprunghalle mit ausreichenden Zuschauerkapazitäten für die Ausrichtung na­
tionaler oder internationaler Meisterschaften im Wasserspringen.
e)
Es besteht kein zusätzlicher Bedarf oder Überschuss an Schwimmhallenflächen für Sport­
großveranstaltungen.
Vereinsungebundener Sport
Im Kapitel 3 (Sportentwicklungsplanung/Vereinsungebundener Sport) wurde Schwimmen als eine der
Sportarten hergeleitet, deren Sportmöglichkeiten (Bewegungsräume und Sportstätten) mit konkreten
Maßnahmen gezielt verbessert werden sollen; beim Schwimmen in Sportstätten allerdings nur hinsicht­
lich einer Qualitätsverbesserung.
Es besteht kein zusätzlicher Bedarf oder Überschuss an Schwimmhallenflächen für verein­
sungebundene Sportlerinnen und Sportler.
Fazit:
Es besteht ein geringer zusätzlicher Bedarf an Schwimmhallenflächen für den prognosti­
zierten Mitgliederanstieg in der Sportart Schwimmen.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
203
202
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Zusammenfassung
•
•
•
•
•
Die hypothetischen Berechnungsmodelle ermitteln differenzierte Werte, von einem Über­
schuss von 140 m² bis zu einem Defizit von 11.000 m² Schwimmhallenwasserfläche.
Die Verteilung der Schwimmhallen auf das Stadtgebiet ist unausgeglichen. Die höchsten
Defizite an Schwimmhallenflächen bestehen in den Stadtbezirken Süd, Ost und Nordwest.
Es besteht ein geringer zusätzlicher Bedarf an Schwimmhallenflächen für den prognosti­
zierten Mitgliederanstieg in der Sportart Schwimmen.
Zusätzlichen Bedarf oder Überschuss an Schwimmhallenflächen für den Leistungssport,
Sportgroßveranstaltungen, ganztägige Angebote an Schulen oder Kitas gibt es nicht.
Damit kann die Bilanz für Hallenbadflächen in der Stadt Leipzig als ausgeglichen betrach­
tet werden. Im Geltungszeitraum des Sportprogramms sind keine Neubauten notwendig.
Schließungen sind zu verhindern, um die Bedarfsdeckung der Bevölkerung sicherzustel­
len.
4.2.3.5Tennisplatzanlagen
Tennis­
freiplätze
Tabelle 116
sportliche
Nutzfläche
Sportstättenbedarfsanalyse des ­Freistaates
Sachsen (2001/2002)
BISp (2007)
Bedarf
Bedarf
Bilanz
GPO (2007)
Bilanz
Bedarf
Bilanz
106 AE
130 AE
-24 AE
33 AE
+73 AE
-
-
70.930 m²
-
-
-
-
255.256
-184.326
Die Berechnungsmethoden führen zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Es besteht aber
kein Handlungsbedarf für die Stadt Leipzig, da die Bereitstellung von eventuell zusätzli­
chen Tennisplätzen allgemein als Domäne der Privatwirtschaft betrachtet werden kann.
Bei entsprechender Nachfrage kann davon ausgegangen werden, dass kommerzielle An­
bieter diese decken werden.
Nach der Methode des GPO auf Stadtbezirke aufgliedert, stellt sich die Bilanz wie folgt dar:
Nordwest
-9.280
Süd
Südost
-16.353
-18.778
Leistungssport
Tennis zählt nicht zu den Schwerpunktsportarten der Stadt Leipzig. Auf fünf Anlagen, welche der Zu­
standsstufe 1 (GPO) zugeordnet werden können, ist ein Leistungssportbetrieb möglich.
c)
Sport- und Bewegungsförderung in Kindertagesstätten und Schulen
Drei Grundschulen und zwei Gymnasien kooperieren derzeit mit insgesamt vier Tennisvereinen im
Rahmen des Projekts Schulen mit ganztägigen Angeboten (GTA). Das entspricht nur etwa zwei Prozent
aller GTA-Projekte.
d) Sportgroßveranstaltungen
Im Jahr 2004 fand in der ARENA LEIPZIG der vorerst letzte Internationale Damen Tennis Grand Prix
Leipzig statt. Seit dem Jahr 2005 wird das Turnier in Peking ausgetragen. Für zukünftige internationale
Veranstaltungen stehen der Center Court auf der Nordanlage und die ARENA LEIPZIG als Wettkampf­
stätten zur Verfügung.
e)
Vereinsungebundener Sport
Zusammenfassung:
Alt-West
-17.809
West
-23.721
Grafik 27
Es besteht kein quantitativer Handlungsbedarf für die Stadt Leipzig.
Nord
-26.743
Tennisplatzflächenbilanz nach
Stadtbezirken
-16.053
-12.903
Freizeit- und Breitensport in Vereinen
-7.729
Südwest
Nordost
a)
Während der Wintermonate wird der Bedarf durch die elf privatwirtschaftlich betriebenen Hallenten­
nisplätze gedeckt. In den Sommermonaten stehen dem vereinsungebundenen Sport die vereinsbetrie­
benen Tennisfreiplätze gegen Gebühr zur Verfügung.
0
Mitte
Quantitative Anforderungen aus der Sportentwicklungsplanung – Tennisplatz­
anlagen
b)
Die Bilanzierung der Sportstättenbedarfsanalyse des Freistaates Sachsen (2001/2002) ermittelt einen
Fehlbedarf von 24 Tennisplätzen.
Nach den Berechnungen des BISp (2007) besteht ein Überschuss von 73 Plätzen.
Der ermittelte Fehlbedarf nach dem Goldenen Plan Ost beträgt circa 270 Tennisplätze.
Eine Erklärung für diese erheblich negative Bilanzierung ist, dass der Goldene Plan Ost auf Richtwer­
ten aus den Altbundesländern beruht. Traditionell nimmt der Tennissport in den Altbundesländern
einen wesentlich höheren Stellenwert als in den neuen Bundesländern ein. Deshalb ist der vorgegebene
Bedarf von 0,5 m² Tennisplatzfläche je Einwohner sehr kritisch zu betrachten. Ein weiterer Aspekt ist
der starke Popularitätsverlust des Tennissports in den letzten Jahren, der sich nicht in den Berechnungs­
vorgaben des GPO wiederspiegelt.
Für die Sportart Tennis im Verein besteht eine ausreichende quantitative Versorgung mit Tennisplatz­
anlagen. Die Mitgliederzahlen in den Tennissportabteilungen Leipziger Vereine sind seit 1997 um fast
25 Prozent zurückgegangen. Für die kommenden Jahre wird ein weiterer Rückgang der Mitgliedszah­
len prognostiziert.
Die Ergebnisse der Bedarfsermittlungen für Tennisplätze sind sehr differenziert.
Bestand
(2007)
Nach der Berechnungsmethode des GPO besteht in jedem Stadtbezirk eine Unterversorgung. Insgesamt
fehlen 184.326 m² Tennisplatzfläche.
Ost
-34.958
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
205
204
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.3
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Bilanzierung des qualitativen Sportstättenbedarfs für
klassische Sportstättentypen
Sportplatzanlagen (zum Teil mehrere Sportplätze)
Zustandsstufe gemäß GPO
Anzahl
Anteil in %
7
9,9
2 – deutliche Mängel
45
63,4
3 – schwerwiegende Mängel
16
22,5
4
5,6
1 – gebrauchsfähiger Zustand
Um qualitative Aussagen über den Sportstättenbestand treffen zu können, wurden – analog zum Sport­
programm 2005 für die Stadt Leipzig – für alle relevanten Sportstätten die Zustandsstufen nach den
Definitionen des Goldenen Plans Ost ermittelt. Mit dem Modell des Bundesinstituts für Sportwissen­
schaften ließen sich die kurz-, mittel- und langfristigen Eignungen der Sportanlagen einschätzen.
Detaillierte Listen zur Einschätzung des baulichen Zustands der Leipziger Sportanlagen befinden sich
in den Anlagen.
Folgende Zustandsstufen werden nach dem Goldenen Plan Ost definiert und nach BISp unterteilt:
Eignung der Sportanlage (BISp)
Kategorien der Bewertung (GPO)
Stufe 1:
Anlage in gebrauchsfähigem Zustand, d.h. die Anlage hat keine oder nur unbedeutende Mängel, die im
Rahmen der Instandhaltung beseitigt werden können.
Stufe 2:
Anlage mit deutlichen Mängeln, d.h. die Grundkonstruktion ist im Wesentlichen brauchbar, jedoch sind
umfangreiche Renovierungsarbeiten (zum Beispiel
Sportböden, Gebäude, Technik, Ausstattung, Nebenräume) erforderlich.
Stufe 3:
Anlage mit schwerwiegenden Mängeln, d.h. es
bestehen Mängel in einem Umfang, die den Bestand
oder die weitere Nutzung gefährden. Die Grundkonstruktion ist in wesentlichen Teilen nicht mehr
brauchbar; es fehlen notwendige Einrichtungen wie
Umkleide- und Sanitärräume, Heizungsanlage, Wasseraufbereitung. Eine umfassende Sanierung für den
Bestandserhalt ist unerlässlich.
Stufe 4:
Anlage unbrauchbar, d.h. eine Nutzung der Anlage
ist wegen schwerster Mängel schon aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Die Anlage oder
Anlagenteile sind baupolizeilich gesperrt oder zu
sperren. Die Sanierung der Anlage ist im Aufwand
einer Neuerrichtung gleichzusetzen.
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
geeignet
geeignet
geeignet
geeignet
bedingt geeignet
bedingt geeignet
kompensatorische Maßnahmen
erforderlich:
umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen
nur nutzbar, wenn kurzfristig
kompensatorische Maßnahmen
durchgeführt werden
bedingt geeignet
nicht geeignet
nicht geeignet
kompensatorische Maßnahmen
erforderlich:
umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen
nur nutzbar, wenn kurzfristig
kompensatorische Maßnahmen
durchgeführt werden
nur nutzbar, wenn kurzfristig
kompensatorische Maßnahmen
durchgeführt werden
4 – unbrauchbar
Tabelle 118
Nur 7 Sportplatzanlagen in Leipzig können mit der Zustandsstufe 1 beschrieben werden und sind
uneingeschränkt gebrauchsfähig. 61 Anlagen haben deutliche oder schwerwiegende Mängel. Als un­
brauchbar eingeschätzt werden 4 Sportplatzanlagen.
5 Sportplatzanlagen befinden sich in nichtstädtischer Trägerschaft und unterliegen somit nicht der städ­
tischen Zuständigkeit.
55 der 67 kommunalen Sportplatzanlagen in Leipzig sind langjährig an Sportvereine verpachtet. Bei
ihnen sind die Vereine und die Stadt Leipzig gleichermaßen in der Pflicht, die Sportstätte zu betreiben,
zu erhalten und zu sanieren. Der Verein kann unter Umständen für Sanierungsmaßnahmen finanzielle
Unterstützung vom Freistaat Sachsen und, wenn er seine Sportstätte für Bundeskader vorhält, auch
vom Bundesministerium des Innern erhalten.
12 Sportplatzanlagen befinden sich in direkter Verwaltung der Stadt Leipzig. Für Qualitätsverbesse­
rungen auf diesen Anlagen ist die Stadt allein zuständig.
Bei der Analyse, wie die Anlagen in den verschiedenen Qualitätsstufen über das Stadtgebiet verteilt
sind, fällt auf, dass sich die qualitativ hochwertigsten Anlagen in den Stadtbezirken Ost und Südost
befinden. Im Stadtbezirk West ist der Zustand der Sportplatzanlagen auffallend schlecht (Grafik 28).
3
2,43
1,71
Ost
nicht geeignet
nicht geeignet
1,86
Südost
2
2
Mitte
Alt-West
2,14
Südwest
2,17
Nord
2,5
Nordost
2,6
West
Süd
Nordwest
nicht geeignet
Grafik 28
Durchschnittswerte der Zustandsstufen in den Stadtbe0
zirken
Tabelle 117
Qualitative Anforderungen aus der Sportentwicklungsplanung – Sportplatzanlagen
4.3.1
Sportplatzanlagen
Der Großteil der Sportplatzanlagen weist Mängel auf und ist mittel- oder langfristig nur noch bedingt
oder aber gar nicht mehr zum zweckgemäßen Sporttreiben geeignet.
Sportprogramm Leipzig 2015
a)
Freizeit- und Breitensport in Vereinen
Sportplatzanlagen sind in Leipzig ausreichend vorhanden. Ihr Zustand führt jedoch häufig zu Ein­
schränkungen für die Nutzbarkeit durch den Freizeit- und Breitensport. Das betrifft die Hauptnutzer
der Sportarten Fußball, Hockey und Leichtathletik gleichermaßen.
Sportprogramm Leipzig 2015
207
206
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Oft sind fehlende oder mangelhaft ausgestattete Sanitär- und Umkleideräume die Ursache für die Zu­
ordnung schlechter Zustandsstufen. Aber beispielsweise auch abgenutzte Rasenplätze und zugewach­
sene Rundlauf bahnen wirken sich einschränkend auf die Nutzbarkeit der Sportstätten aus.
Für Fußball und Leichtathletik wird in den kommenden Jahren ein weiterer Mitgliederanstieg prognos­
tiziert. Deshalb muss der Zustand des vorhandenen Sportstättenbestands dringend verbessert werden.
Das Stadion des Friedens ist ein Schwerpunkt für das Vereinstraining der Leichtathletinnen und
Leichtathleten im Nachwuchsbereich. Es befindet sich in der Zustandsstufe 3. Die im Sportplatzgelän­
de befindlichen Leichtathletikanlagen, einschließlich der Leichtathletikhalle, bedürfen dringend einer
umfassenden Sanierung; insbesondere die Bodenbeläge und die Sprunggruben im Stadion sowie in der
Leichtathletikhalle.
Der Sächsische Fußball-Verband hat Fußball weiblich für sich als Schwerpunkt in Leipzig festgelegt
und möchte auf der SPA Gontardweg ein Leistungszentrum errichten. Dafür möchte er mit Eigen- und
vornehmlich Landesmitteln neben dem Neubau eines Kunstrasenplatzes (siehe quantitative Maßnah­
men) auch Qualitätsverbesserungen an der Sportplatzanlage vornehmen.
b)
Leistungssport
Als Leipziger Schwerpunktsportarten, die Sportplatzanlagen nutzen, gelten Leichtathletik (Diszipli­
nen Hürde/Sprint und Wurf/Stoß), Hockey (weiblich) und unter bestimmten Voraussetzungen Fußball
(Nachwuchs männlich).
Hauptschwerpunkt des leistungssportlichen Trainings der Leichtathletinnen und -athleten ist die
Leichtathletikanlage Typ A auf der Nordanlage des Sportforums. Sie ist die bedeutendste Freilufttrai­
ningsstätte in Leipzig und befindet sich in einem sehr guten Zustand. Ihr fehlen aber noch wesentliche
Bestandteile für ein modernes, sportwissenschaftlich untersetztes Training der Athletinnen und Athle­
ten der Bundesstützpunkte Hürde/Sprint und Wurf/Stoß sowie der Leichtathletik-Nachwuchsleistungs­
sportlerinnen und -sportler.
Diese Neubauvorhaben sind unter 4.2.3.1 aufgeführt. Im Rahmen der Neuerrichtung von Anlagebe­
standteilen werden allerdings auch kostenintensive Sanierungsmaßnahmen erforderlich – so zum Bei­
spiel Arbeiten am Wall bei der Errichtung von Tribünen oder die Umgestaltung der alten Werferwiese
zu einer Mehrfunktionsrasenfläche.
Leistungszentrum für Hockey (weiblich) ist die Sportplatzanlage Prager Straße, die sich bereits in ei­
nem sehr guten Zustand befindet.
Für die Sportart Fußball spielen für die leistungssportliche Entwicklung des Nachwuchses der AlfredKunze-Sportpark und das Trainingsgelände am Bruno-Plache-Stadion eine besondere Rolle. Beide
Sportplatzanlagen befinden sich in der Zustandsstufe 2 und bedürfen im Falle der Anerkennung des
Fußballs (Nachwuchs männlich) als Leipziger Schwerpunktsportart schrittweise Sanierungsmaßnah­
men, die eine leistungssportliche Nutzungsfähigkeit der Sportplatzanlagen gewährleisten.
c)
37
Quelle: Schulverwaltungsamt
Stand 2007
Sport- und Bewegungsförderung in Kindertagesstätten und Schulen
39 Prozent der Sportangebote von Schulen mit ganztägigen Angeboten sind den Spielsportarten und da­
von wiederum 24 Prozent der Sportart Fußball zugeordnet. Sieben von insgesamt 238 Sportangeboten
sind auf die Leichtathletik ausgerichtet 37. Die starke Zunahme von Ganztagsprojekten seit dem Wirken
der attraktiven Landesförderung (2005) führt auch zu einer Mehrbelastung der Rasenflächen auf den
jeweils genutzten Sportplatzanlagen. Die Ruhezeiten für diese Sportrasenflächen werden geschmälert,
deren Pflege- und Sanierungsaufwand wird größer. Eine schrittweise Sanierung von Sportplatzanlagen
schafft bessere Bedingungen für die Projekte in den Sportarten Fußball und Leichtathletik.
Für die Bewegungsförderung im Vorschulalter spielen Sportplatzanlagen praktisch keine Rolle.
Sportprogramm Leipzig 2015
4. Sportstättenentwicklungsplanung
d) Sportgroßveranstaltungen
Für die Durchführung von Freiluftsportveranstaltungen in den Leipziger Schwerpunktsportarten gibt
es, wie bei der quantitativen Bewertung, auf der Nordanlage Sanierungsbedarf im Zusammenhang mit
den erforderlichen Ausstattungsergänzungen.
e)
Vereinsungebundener Sport
Für vereinsungebunden Sporttreibende spielt die Nutzung von Sportplatzanlagen nur eine untergeord­
nete Rolle, weil diese zum Großteil verpachtet und nicht frei zugänglich sind.
Fußballspielerinnen/-spielern stehen öffentliche Bolzplätze und Grünanlagen zur Verfügung;
Läuferinnen/Läufer und Walkerinnen/Walker nutzen überwiegend Parks und Grünanlagen zur sport­
lichen Betätigung.
Zusammenfassung
•
•
•
•
•
•
•
Der Großteil der Sportplatzanlagen hat noch deutliche beziehungsweise schwerwiegende
Mängel. Besonders schlecht ist der Zustand der Sportplatzanlagen im Stadtbezirk West.
Bei 12 kommunalen Sportplatzanlagen ist die Stadt Leipzig über den eigenen Haushalt
direkt für die Sanierung zuständig.
55 kommunale Sportplatzanlagen sind langjährig an Sportvereine verpachtet. Deren Sanie­
rung erfolgt maßgeblich durch die Initiative der Pachtvereine.
Der Bedarf an intakten, voll funktionstüchtigen Sportstätten wird in den nächsten Jahren
durch den prognostizierten Mitgliederanstieg in den Sportarten Fußball und Leichtathletik
steigen. Für den Vereinssport in der Leichtathletik müssen die entsprechenden Anlagen auf
dem Gelände des Stadions des Friedens saniert werden.
Für den Leistungssport sind bessere Bedingungen auf der Nordanlage des Sportforums
erforderlich.
Die Zunahme von Sportprojekten der Schulen mit ganztägigen Angeboten erhöht den Sa­
nierungsbedarf für Sportplatzanlagen.
Für Sportveranstaltungen im Bereich Nachwuchswettkämpfe kommt der Sportplatzanlage
Nordanlage eine besondere Bedeutung zu. Im Zusammenhang mit Ausstattungsergänzun­
gen (Neubauten) sind auch Sanierungen vorzunehmen.
Prioritätensetzung
Der Gesamtaufwand für die Sanierung der kommunalen Sportplatzanlagen beträgt circa 30 Millionen
Euro.
Das jährliche Budget für die finanzielle Beteiligung der Stadt Leipzig an den Baumaßnahmen der Sport­
pachtvereine gemäß der Sportförderungsrichtlinie beträgt gegenwärtig 355.000 Euro. In den letzten
Jahren betrug das Antragsvolumen der Sportvereine für eine kommunale Förderung im Durchschnitt
das Vierfache des zur Verfügung stehenden Betrags, was eine Prioritätensetzung erforderlich machte.
Aus der Definition der Zustandsstufen lässt sich prognostizieren, dass das auch künftig so bleibt.
Für den baulichen Unterhalt/die Sanierung der eigenverwalteten Sportplatzanlagen stehen im Amt für
Sport derzeit jährlich 200.000 Euro zu Verfügung. Dieser Betrag reichte und reicht auch künftig nicht
aus, um für alle Sportplatzanlagen zumindest die Zustandsstufe 2 zu erreichen.
Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel der Stadt Leipzig kann die Mängelbeseitigung nur schritt­
weise erfolgen. Es ist eine Prioritätensetzung für den kurz- und mittelfristigen Einsatz kommunaler
Mittel erforderlich.
Sportprogramm Leipzig 2015
209
208
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4. Sportstättenentwicklungsplanung
In der Einleitung zur Sportstättenentwicklungsplanung sind unter anderem die Kriterien für die qua­
litätsbedingte Prioritätensetzung bei Sanierungsvorhaben benannt. Für die Sportplatzanlagen treffen
die Kriterien zu:
•
•
•
Sportstätten, die unter anderem der Erfüllung von Pflichtaufgaben der Kommune dienen
Sportstätten, die überwiegend von besonderen Zielgruppen im Sinne der sportpolitischen
Leitsätze genutzt werden
Sportstätten in Stadtteilen, die mit diesen Sportstätten quantitativ vergleichsweise unter­
versorgt sind
Die Kriterien für eine hohe Priorität sind bei folgenden Sportplatzplatzanlagen einschlägig:
1. Von Sportvereinen gepachtete kommunale Sportanlagen:
Stadtbezirk
Sportplatzanlage
Straße am Park
3
Stadion des Friedens
3
1. West
Lausen
3
Thaerstraße
3
Ratzelstraße
2
Wiederitzsch
2
Wurzener Straße
2
Delitzscher Straße
2
Torgauer Straße
1
A.-Kunze-Sportpark
2
Fortuna-Stadion
2 6. zusätzlich*
Fläche am
B.-Plache-Stadion
2
Döllingstraße
2
Prager Straße
1
2. Ost
Zustandsstufe
Stadtbezirk
Engelsdorf
2
3. Mitte
Mühlwiese
2
4. Süd
Goethesteig
2
Tabelle 119
5. Nord
Sportplatzanlage
Zustandsstufe
(Leistungssport in den Leipziger Schwerpunktsportarten)
Im Geltungszeitraum des Sportprogramms erhalten Sanierungsvorhaben auf den in der
Tabelle 119 benannten Pachtsportanlagen in der Zustandsstufe 3 oberste Priorität bei der
Vergabe kommunaler Mittel im Rahmen der Bau- und Investitionsförderung gemäß Sport­
förderungsrichtlinie. Nachfolgende Priorität erhalten Vorhaben auf Sportplatzanlagen in
der Zustandsstufe 2.
Ziel ist die Verbesserung der Zustandsstufen der Sportplatzanlagen in den Zustandsstufen 3 und 2. Die
Erreichung der Zielsetzung hängt allerdings von der aktiven Mitwirkung der jeweiligen Sportvereine
ab (notwendiges Antragsverfahren für Bauförderung und angemessener Eigenmitteleinsatz).
Tabelle 120
2. Eigenbetriebene kommunale Sportplatzanlagen (Amt für Sport):
Finden sich im Geltungsraum des Sportprogramms 2015 für die in der Tabelle 120 benann­
ten Objekte (außer Nordanlage) Sportvereine, die eine der Sportstätten ins Pachtverhältnis
übernehmen wollen, unterstützt die Stadt Leipzig materiell und finanziell Maßnahmen zur
Zustandsverbesserung. So kann die Attraktivität dieser Sportstätten erhöht werden. Dies
gibt dem Vereinssport die Möglichkeit zur weiteren Entwicklung. Anderenfalls werden die
funktionstüchtigen Sportplatzanlagen lediglich im Zustand erhalten.
Die Leichtathletikanlage Typ A auf der Nordanlage des Sportforums ist die bedeutendste Freiluft­
trainingsstätte für das leistungssportliche Training in der Sportart Leichtathletik. Der Schwerpunkt
der Verwendung kommunaler Mittel aus dem baulichen Unterhalt für Sportplatzanlagen liegt auf der
Sanierung von Leichtathletik-Anlagebestandteilen auf der Nordanlage. Im Rahmen der Neuerrichtung
von Anlagebestandteilen für die Verbesserung der Trainingsbedingungen, aber auch in der Ausrich­
tung als Wettkampfstätte (Jugend- und Juniorenmeisterschaften) werden kostenintensive Sanierungs­
maßnahmen erforderlich – so zum Beispiel Arbeiten am Wall für die Errichtung wettkampfgerechter
Tribünen oder aber die Verlegung von Wallteilen für den Bau eines neuen Werferplatzes.
Zusammenfassung
•
•
•
*Nutzung durch sportpolitisch bedeutungsvolle Sportlerinnen und Sportler
Für mehrere kommunal verwaltete Sportplatzanlagen führen fehlende Funktions- und Sanitärgebäude
oder Einzäunungen zu den schlechten Zustandsstufeneinschätzungen.
4.3.2
Hauptschwerpunkte für die Sanierung mit Baufördermitteln sind die Vereinssportanlagen:
Straße am Park, Lausen, Stadion des Friedens und Thaerstraße (Gebäude und Sportnutz­
flächen).
Nachfolgend werden qualitätsverbessernde Maßnahmen insbesondere an der sportlichen
Nutzfläche sowie im Funktionalbereich gefördert auf den Vereinssportanlagen: FortunaStadion, Ratzelstraße, Döllingstraße, Engelsdorf, Mühlwiese, Goethesteig, Wiederitzsch,
Delitzscher Straße, A.-Kunze-Sportpark sowie auf den Flächen am B.-Plache-Stadion.
Für qualitätsverbessernde Maßnahmen auf Objekten in städtischer Eigenverwaltung ist die
Sportplatzanlage Nordanlage kommunaler Handlungsschwerpunkt. Bei ernsthaftem Inter­
esse Leipziger Sportvereine an einem langjährigen Pachtvertrag werden die in Tabelle 120
benannten Objekte aus der kommunalen Eigenverwaltung abgegeben (außer Nordanlage).
Sporthallen
Bei der Qualifizierung von Bauzustandsstufen der 230 Sporthallen der Stadt (Schulverwaltungsamt:
138, Amt für Sport: 72, andere Träger: 20) muss zwischen baulichen Mängeln zum Beispiel an Sport­
böden, Technik oder Sanitäranlagen und Nutzungseinschränkungen durch die Nichterfüllung der DIN
18032 – wie fehlendem Prallschutz oder mangelnder Ballwurfsicherheit – unterschieden werden.
Für das Sportprogramm 2015 wurde der Bauzustand der Leipziger Sporthallen erneut untersucht. Da­
ten zu den Nutzungseinschränkungen wurden aus der Vorlage DS IV/2156 „Nutzungseinschränkungen
in kommunalen Sporthallen“ und der Vorlage DS IV/2423 „Schulsporthalleninvestitionskonzeption
2007-2012 und Sofortprogramm 2007“ des Schulverwaltungsamts übernommen.
Übersicht über die Bauzustandsstufen nach dem Goldenen Plan Ost:
Sporthallenobjekte (zum Teil mehrere Einzelhallen/Sporträume pro Objekt)
Stadtbezirk
1. West
3. Mitte
Sportplatzanlage
Zustandsstufe
Stadtbezirk
Sportplatzanlage
Zustandsstufe
Zustandsstufe gemäß GPO
Miltitzer Weg
3 4. Süd
Lößnig
3
WK 4
3
Sassstraße
2
Nordanlage
1
Debrahof
4
Tarostraße
3
Göbschelwitz
4
Sportprogramm Leipzig 2015
5. Nord
Anzahl
in Prozent
1 – gebrauchsfähiger Zustand
69
34,8
2 – deutliche Mängel
94
47,5
3 – schwerwiegende Mängel
29
14,6
6
3
4 – unbrauchbar
Tabelle 121
Sportprogramm Leipzig 2015
211
210
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Ein Drittel der Leipziger Sporthallen ist in gebrauchsfähigem Zustand und hat keine oder nur geringe
Mängel. Nahezu die Hälfte wird der Zustandsstufe 2 zugeordnet, hat also deutliche Mängel, die um­
fangreiche Renovierungsarbeiten notwendig machen. Fast 20 Prozent des Sporthallenbestands haben
schwerwiegende Mängel oder werden als unbrauchbar eingestuft.
Um Qualität und Unfallsicherheit des Schul- und Vereinssports zu sichern, ist ein kontinuierlicher
Abbau der Nutzungseinschränkungen unumgänglich. Oberste Priorität erhalten dabei Maßnahmen zur
Herstellung der Ballwurfsicherheit, des Prallschutzes und der Erneuerung von Sportböden mit flä­
chenelastischen Eigenschaften, um möglichst schnell in den betroffenen Hallen wieder Spielsportarten
uneingeschränkt ausführen zu können.
Bedingt durch die begrenzten Haushaltsmittel, kann der Abbau der Nutzungseinschränkungen nur mit­
tel- und langfristig abgeschlossen werden (vgl. DS IV 2156).
Gleichsam bedeutend und Grundlage für den langfristigen Erhalt der Leipziger Sporthallen sind um­
fangreiche Sanierung sowie Modernisierungsmaßnahmen.
I. Sporthallen des Amts für Sport
29 der 40 Sporthallen des Amts für Sport haben Einschränkungen und Sicherheitsmängel, bezogen auf
die Nutzungseinschränkung nach DIN 18032. Die Beeinträchtigungen wirken sich besonders auf die
Nutzung für Ballsportarten aus – wie zum Beispiel Handball, Hockey, Basketball, Volleyball und Fuß­
ball. 11 Sporthallen des Amts für Sport sind von den Nutzungseinschränkungen nicht betroffen, da sie
zurzeit im Umbau sind oder für sie die DIN 18032 nicht zutreffend ist (zum Beispiel Schießsporthallen).
Außer der ARENA LEIPZIG erfüllt keine andere Sporthalle in vollem Umfang die Anforderungen der
DIN 18032 bezüglich des Ausbaus und der Ausstattung.
Wie das folgende Diagramm zeigt, ist die Ballwurfsicherheit in den Sporthallen des Amts für Sport
gegeben, jedoch sind die Anforderungen an den Prallschutz für die Sportlerinnen und Sportler nur zu
durchschnittlich 24,8 Prozent erfüllt.
90 %
ballwurfsichere Decken
100 %
ballwurfsichere Ausstattung
Türanschläge
Grafik 29
Stirnwandtüren
Einhaltung der DIN 18032
Notausgangsverschlüsse
hinsichtlich der Anforderungen
an Ausbau und Ausstattung
Fußböden
Fenster
183.900 €
0€
Wände
590.000 €
Decken
170.000 €
Prallschutz Stirnwände
238.500 €
Prallwände Stirnseiten
186.000 €
mobile Prallschütze
8.300 €
Grafik 30
Türanschläge
14.400 €
Finanzbedarf zur Mängelbe-
Notausgangsverschlüsse
13.000 €
seitigung nach DIN 18032 –
Ausbau und Ausstattung
700.000 €
Gesamtbedarf: 1.404.500 €
Der Sporthallenbestand des Amts für Sport erfordert über die Abstellung der Sicherheitsmängel nach
DIN 18032 hinaus einen hohen Investitions- und Modernisierungsbedarf, bezogen auf die bauliche
Werterhaltung und den Einsatz energieeffizienter Haustechnik.
93 %
ballwurfsichere Beleuchtungen
Prallschutz Stirnwände
Alle registrierten Sicherheitsmängel zu beheben, nimmt wegen begrenzter Haushaltsmittel einen mit­
tel- bis langfristigen Zeitrahmen in Anspruch. Diese Größenordnung von circa 1,4 Millionen Euro
(außer Leplay- und Brüderstraße) stellt nur einen Teil des Gesamtsanierungsbedarfs dar. Für die zur
Komplettsanierung vorgesehenen Sporthallen Leplaystraße und Brüderstraße ist ein Bedarf von rund 2
Millionen Euro kalkuliert, nur um die DIN-Mängel abzustellen.
100 %
ballwurfsichere Wände
Wände 2 m hoch über FB ebenflächig
Die Rang- und Reihenfolge der Mängelbeseitigung wurde im Zusammenwirken mit dem Schulverwal­
tungsamt abgestimmt.
0€
90 %
ballwurfsichere Fenster
Oberste Priorität bei der Mängelbeseitigung erhalten die Maßnahmen, die zur Aufhebung der bestehen­
den Nutzungseinschränkungen und Verhaltensvorschriften für die Nutzergruppen führen. Die Mängel­
beseitigung nach DIN 18032 wurde bereits im Jahr 2007 an den Sporthallen
•
Raschwitzer Straße, •
Thiemstraße umgesetzt. Der Kostenaufwand betrug pro Halle circa 100.000 Euro. Die weiteren geplanten Maß­
nahmen zur Mängelbeseitigung in den Sporthallen des Amts für Sport sind in der Anlage A18-4 der
Sportstättenentwicklungsplanung aufgelistet.
11 %
Der überwiegende Teil der Einrichtungen wurde in den Jahren 1860 bis 1928 erbaut, davon sind 35
Prozent noch unsaniert. An den Sporthallen Wittenberger Straße, Thiemstraße und Heinrichstraße er­
folgte lediglich eine Sanierung der baulichen Hülle. Seit 1990 wurde mit der ARENA LEIPZIG bisher
ein Sporthallenneubau errichtet.
8%
38 %
35 %
32 %
0%
120 %
1%
Neubau nach 1990
40 % saniert
35 % unsaniert
24 %
teilsaniert
Die Hauptmängel bestehen in der Nichteinhaltung folgender Anforderungen:
•
•
Die Sporthallenwände müssen bis zwei Meter hoch über dem Fußboden ebenflächig und
geschlossen sein. Hier liegt die Einhaltung der Anforderungen bei nur elf Prozent.
Für den Schulsportbetrieb müssen die Oberflächen der Hallenstirnwände bis zu einer Höhe
von zwei Metern ab Oberkante Sportboden Verletzungsgefahren beim energiereichen Auf­
prall vermindern können. Hier liegt die Einhaltung der Anforderung bei nur acht Prozent.
Sportprogramm Leipzig 2015
Grafik 31
baulicher Zustand der
­Sporthallen
Der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf der Sporthallen des Amts für Sport beträgt circa 22,5 Mil­
lionen Euro (Einzelauflistung siehe Anlage A18-4).
Sportprogramm Leipzig 2015
213
212
4. Sportstättenentwicklungsplanung
II.
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Sporthallen des Schulverwaltungsamts
Qualitative Anforderungen aus der Sportentwicklungsplanung – Sporthallen
Auch durch das Schulverwaltungsamt wurde gesondert und detailliert der Investitionsaufwand zur
Erfüllung der Nutzungsvorgaben gemäß der DIN 18032 ermittelt (vgl. DS Nr. IV/2423).
Von den 138 Sporthallen in Verwaltung des Schulverwaltungsamts sind 70 Hallen unsaniert (50,7 %),
28 Hallen teilsaniert (20,3 %), 31 saniert (22,5 %) und 9 Hallen (6,5 %) wurden nach 1990 gebaut.
Beurteilung des baulichen Zustands nach Flächenanteil:
Sporthallen
Tabelle 122
unsaniert
70
26.510,32
teilsaniert
28
10.615,12
saniert
31
7.601,58
9
4.941,46
138
49.668,48
Neubau nach 1990
Quelle: DS Nr. IV/2423
Hallennutzfläche
in m²
Anzahl
gesamt
Oberste Priorität bei der Mängelbeseitigung erhalten dabei Maßnahmen zur Herstellung der Ballwurf­
sicherheit, des Prallschutzes und der Erneuerung des Sportbodens mit flächenelastischen Eigenschaf­
ten. Hallen mit diesen Mängeln sind zurzeit nur begrenzt nutzbar, Spielsportarten – wie Ballsportarten
– sind damit stark eingeschränkt.
38
Quelle: Schulverwaltungsamt
Die Kosten für die Herstellung der Sporthallen des Schulverwaltungsamts nach der DIN 18032 betra­
gen circa 5 Millionen Euro38.
Aufgrund der Fülle von Einzelmaßnahmen und weil die DIN-Mängelbeseitigung oft andere Sanie­
rungsarbeiten nötig beziehungsweise sinnvoll macht, erfolgt eine Konzentration der Mittel auf wenige,
große Projekte.
39
Quelle: Schulverwaltungsamt
Der Sporthallenbestand des Schulverwaltungsamts ist neben den DIN-Mängeln ebenfalls in hohem
Grad durch einen Modernisierungs- und Investitionsstau geprägt. Insgesamt sind 37.125,44 m² Hallen­
nutzfläche unsaniert beziehungsweise teilsaniert. Das Schulverwaltungsamt hat Sanierungskosten für
die verwalteten Sporthallen von circa 60,6 Millionen Euro ermittelt 39.
Im Geltungszeitraum des Sportprogramms sind bisher folgende Sanierungsmaßnahmen durch das
Schulverwaltungsamt geplant:
•
•
•
•
•
•
•
157. Schule (Leutzsch) – zweigeschossige Altbauhalle – 2 x 200 m² Sanierung/Umgestal­
tung Treppenhaus und barrierefreier Zugang der unteren Halle
Kosten 1,3 Millionen Euro;
84. Schule – (Grünau) – Sporthalle 24 m x 42 m
Einrichtung Prallschutz und Sanierung im Sanitärbereich Jungen
65. Schule (Mockau) – Sporthalle 24 m x 42 m
Sanierung
69. Schule (Möckern) – Sporthalle 24 m x 42 m
Sanierung
78. und 100. Schule (Grünau) – Sporthalle 17 m x 36 m
Zusammenschluss und SH-Sanierung 2012/2013
Astrid-Lindgren-Schule (Nordost) – Sporthalle 24 m x 42 m
vorerst Deckensanierung/später Komplettsanierung
Sportprogramm Leipzig 2015
a)
Freizeit- und Breitensport in Vereinen
Im Punkt 4.2.3.2 wurden die negativen Auswirkungen für die Hallensportarten, insbesondere die Spiel­
sportarten, aufgrund des erheblichen Fehlbedarfs an Sporthallenfläche dargestellt. Der überwiegend
schlechte Bauzustand der meisten Sporthallen verstärkt die Problematik einer bedarfsgerechten Nut­
zung durch den organisierten Sport für alle Hallensportarten, insbesondere diejenigen mit Entwick­
lungspotenzial.
Entsprechend der Sportentwicklungsplanung ist es notwendig, die vorhandenen Sporthallen für alle
Hallensportarten schrittweise zu sanieren. Erste Priorität sollte dabei auf spielsporttauglichen Hallen
liegen, das heißt Herstellung der Ballwurfsicherheit und die Gewährleistung des Prallschutzes. Im Be­
reich des Amts für Sport liegt deshalb der Schwerpunkt auf der Beseitigung der DIN-Mängel in allen
Hallen und auf der Sanierung der Sporthalle Leplaystraße (Altbau) sowie der Sporthalle Brüderstraße.
Für die weitere Entwicklung der Leichtathletik im Nachwuchsbereich ist die Sanierung der Leichtath­
letikhalle im Stadion des Friedens notwendig.
b)
Leistungssport
Die erheblichen Mängel an den kommunalen Sporthallen sind auch für die weitere Entwicklung der
betreffenden Schwerpunktsportarten ein beschränkender Faktor. Für die Sportarten Ringen, Hockey
und Volleyball ist die Sanierung der Sporthalle Leplaystraße dringend erforderlich. Gleiches gilt für die
Sanierung der Sporthalle Brüderstraße für die Sportarten Hockey und Volleyball sowie Handball und
dem gesamten Ligaspielbetrieb in diesen Sportarten. Die Sporthalle Brüderstraße ist zudem neben der
ARENA LEIPZIG und der Grube-Halle der Universität Leipzig die einzige Sporthalle mit Zuschauer­
kapazität für Veranstaltungen.
Für Fußball (Kinder) ist die DIN-gerechte Ausstattung (Prallschutzwände etc.) der Sporthallen, insbe­
sondere der Spielsporthallen, notwendig.
c)
Sport- und Bewegungsförderung in Kindertagesstätten und Schulen
Sowohl die Sporthallen des Schulverwaltungsamts als auch des Amts für Sport werden vom Schulsport
genutzt, wobei der Anteil der schulsportgenutzten Einrichtungen bei letzterem 51 Prozent beträgt. Bei
Erhaltung des jetztigen Zustands der Sporthallen kann der Sportunterricht nach Lehrplanvorgaben nur
unzureichend erfüllt werden. Durch bauliche Mängel an Sporthallen sind starke Lehrplaneinschrän­
kungen im Sportunterricht gegeben, zum Beispiel zum Teil sehr stark eingeschränkte Nutzung für
Ballspiele 40.
Die Auflage eines Sporthallensanierungsprogramms, das zum einen auf die sofortige Mängelbesei­
tigung zur Herstellung der DIN 18032 abzielt und zum anderen auf die kurz- und mittelfristige Sa­
nierung von Sporthallen, insbesondere spielsporttauglicher Hallen, gerichtet ist, muss erfolgen. Die
Prioritätensetzung zum Abbau des Sanierungsstaus im Schulsportbereich erfolgt nach Bedarf, Größe
und Zustand, wobei eine gesamtstädtische Standortoptimierung die Grundlage bildet.
40
Quelle: DS Nr. IV/2423
Im Bereich des Amts für Sport liegt die Priorität auf der Sanierung von den Hallen, die durch den
Schulsport mitgenutzt werden.
d) Sportgroßveranstaltungen
Für die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen spielen die ARENA LEIPZIG als einzige Leip­
ziger Sporthalle mit internationalem Standard sowie die Grube-Halle der Universität Leipzig und nach
einer Sanierung auch die kommunale Sporthalle Brüderstraße (nationale und kleinere internationale
Wettbewerbe) eine Rolle. Weitere Ausführungen zur ARENA LEIPZIG sind im Punkt 4.5.3 der Sport­
stättenentwicklungsplanung zu finden.
Sportprogramm Leipzig 2015
215
214
4. Sportstättenentwicklungsplanung
e)
Vereinsungebundener Sport
Der vereinsungebundene Sport findet mangels Kapazität derzeit in den Leipziger Sporthallen (periodi­
sche Vergabe) nicht statt.
Zusammenfassung
•
Für den Vereinssport müssen die vorhandenen Spielsporthallen dringend nutzungsgerecht
umgebaut beziehungsweise ausgestattet, aber auch saniert werden.
•
Zur Verbesserung der Bedingungen für den Leistungssport sind die Sporthallen Leplay­
straße (Altbau) und Brüderstraße sowie die spielsporttauglichen Hallen im gesamten Stadt­
gebiet zu sanieren.
•
Voraussetzung für moderne außerunterrichtliche Angebote in Kindertagesstätten und
Schulen (aber auch für den lehrplangerechten Schulsport) sind DIN-gerechte, funktions­
tüchtige Sporthallen. Diese grundlegende Bedingung ist zurzeit aufgrund des Investitions­
staus nur in wenigen Sporthallen gegeben.
•
Die Prioritäten für die Sporthallensanierung des Amts für Sport im Geltungszeitraum des
Sportprogramms sind nachfolgend dargestellt:
1. Erfüllung der Nutzungsvorgaben nach DIN 18032
1.404.500,00 €
2. Sanierung der Sporthalle Leplaystraße (Altbau)
5.972.263,00 €
3. Sanierung der Sporthalle Brüderstraße
4.561.000,00 €
4. Sanierung weiterer spielsporttauglicher Hallen
• Sporthalle Raschwitzer Straße
1.032.500,00 €
• Sporthalle An der Kotsche
105.000,00 €
5. Sanierung der Leichtathletikhalle im Stadion des
272.500,00 €
Friedens
4.3.3
Freibäder
Freibäder
Zustandsstufe gemäß GPO
Anzahl
Anteil in %
Für die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen spielen die ARENA LEIPZIG und
die Sporthalle Brüderstraße eine Rolle. Die Komplettsanierung der Sporthalle Brüderstra­
ße ist notwendig.
1 – gebrauchsfähiger Zustand
3
50
2 – deutliche Mängel
3
50
3 – schwerwiegende Mängel
-
-
•
Dem vereinsungebundenen Sport können derzeit keine Sporthallenzeiten in sanierten oder
unsanierten Sporthallen angeboten werden.
4 – unbrauchbar
-
-
•
Vor dem Hintergrund des erheblichen zusätzlichen Bedarfs an Sporthallen muss eine zielge­
richtete und zukunftsorientierte Sanierung der bestehenden Sporthallen eine hohe Priorität
bei der Mittelvergabe in der Stadt Leipzig haben. Dazu ist die Auflage eines Sporthallensa­
nierungsprogramms für die Sporthallen des Amts für Sport und des Schulverwaltungsamts
unter Berücksichtigung einer Standortoptimierung notwendig. Die höchste Priorität haben
Spielsporthallen. Folgende Prioritäten sind zu beachten:
1. Erfüllung der Nutzungsvorgaben nach DIN 18032 in den Spielsporthallen
2. Sanierung der spielsporttauglichen Hallen
3. Sanierung und anteilige DIN-Erfüllung bei nicht spielsporttauglichen Hallen
Der Hauptschwerpunkt bei der Sanierung im Amt für Sport liegt demnach auf den Sport­
hallen Leplaystraße (circa 5,97 Millionen €) und Brüderstraße (circa 4,56 Millionen €).
•
4. Sportstättenentwicklungsplanung
•
Die Gesamtkosten für die Herstellung der Sporthallen nach DIN 18032 betragen für:
• Schulverwaltungsamt
circa 5.000.000,00 €
• Amt für Sport (außer SHn Brüder- und Leplaystraße)
circa 1.400.000,00 €
•
Die Gesamtkosten für die bedarfsgerechte Sanierung der Sporthallen betragen für:
• Schulverwaltungsamt
circa 60.600.000,00 €
• Amt für Sport
circa 22.500.000,00 €
•
Das Schulverwaltungsamt setzt bei der DIN-Mängelbeseitigung – aufgrund der Fülle von
Einzelmaßnahmen und weil die Mängelbeseitigung oft andere Sanierungsarbeiten nötig
beziehungsweise sinnvoll macht – auf eine Konzentration der Mittel auf wenige, große
Projekte.
In den folgenden Sporthallen sind kurz- und mittelfristig Sanierungsmaßnahmen geplant:
157. Schule (Leutzsch), 84. Schule (Grünau), 65. Schule (Mockau), 69. Schule (Möckern),
78. und 100. Schule (Grünau) sowie Astrid-Lindgren-Schule (Nordost)
Sportprogramm Leipzig 2015
Tabelle 123
Zu den Freibädern der Zustandsstufe 1 gehören das Schreberbad (saniert 2006), das Sommerbad Südost
(teilsaniert 2007) und das Sommerbad Gohlis (in Verwaltung eines Pächters). Mit der Zustandsstufe
2 wurden das Sommerbad Schönefeld (teilsaniert 1995), das Sommerbad Kleinzschocher (teilsaniert
2007) und das Ökobad Lindenthal eingeschätzt.
Die Qualität der Leipziger Freibäder kann zusammenfassend als ausreichend eingeschätzt
werden. Die Sanierungen sind weitgehend abgeschlossen und in allen Freibädern wurde die
Betriebssicherheit hergestellt.
Qualitative Anforderungen aus der Sportentwicklungsplanung – Freibäder
In der Sportentwicklungsplanung wurden keine Aussagen oder Prioritätensetzungen zur Sanierung von
Freibädern getroffen.
Zusammenfassung
•
•
•
Die Qualität der Leipziger Freibäder kann zusammenfassend als ausreichend eingeschätzt
werden.
Entsprechend Bäderleistungsfinanzierungsvertrag ist ein qualitativ und quantitativ anspre­
chendes Angebot an Freibädern sicherzustellen. Akuter Handlungsbedarf besteht nicht.
Aufgrund der Zuständigkeit der Sportbäder Leipzig GmbH für fünf der sechs Freibäder
Leipzigs liegt die Verantwortung beziehungsweise Zuständigkeit für die Terminierung der
Projekte bei der GmbH.
Sportprogramm Leipzig 2015
217
216
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.3.4
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Hallenbäder
4.3.5
Der Leipziger Schwimmhallenbestand ist geteilt in modernisierte oder neu gebaute Schwimmhallen
hoher Qualität und den Altbestand an noch unsanierten Objekten.
Tennisplätze
Zustandsstufe gemäß GPO
Anzahl
Anteil in %
5
22,7
14
63,6
3 – schwerwiegende Mängel
2
9,1
4 – unbrauchbar
1
4,6
1 – gebrauchsfähiger Zustand
Hallenbäder
Zustandsstufe gemäß GPO
Tabelle 124
Tennisplatzanlagen
Anzahl
2 – deutliche Mängel
Anteil in %
1 – gebrauchsfähiger Zustand
6
60
2 – deutliche Mängel
-
-
3 – schwerwiegende Mängel
4
40
4 – unbrauchbar
-
-
Folgende Schwimmhallen wurden mit der Zustandsstufe 3 bewertet:
•
SH Mitte, Kirschbergstraße
•
SH Nordost, Schönfelder Allee
•
SH West, H.-Driesch-Straße
•
SH Mainzer Straße
Tabelle 125
Fast ein Viertel der Tennisplatzanlagen ist uneingeschränkt gebrauchsfähig. Diese stellen zugleich den
flächenmäßig größten Anteil an Tennisplatzanlagen dar. 64 Prozent der Anlagen weisen deutliche Män­
gel auf, die hauptsächlich mit unsanierten Vereins- und Sanitärgebäuden zusammenhängen. Gut ein
Zehntel der Anlagen hat schwerwiegende Mängel oder ist in einem unbrauchbaren Zustand.
Von diesen Hallenbädern werden nur drei von der Sportbäder Leipzig GmbH betrieben und unterliegen
damit dem indirekten Einfluss (Bäderleistungsfinanzierungsvertrag) der Stadt Leipzig. Die SH Main­
zer Straße wird durch die Universität Leipzig betrieben und in den Jahren 2008/2009 saniert.
Die Qualität der Leipziger Tennisplatzanlagen kann insgesamt als gut bis befriedigend ein­
gestuft werden. Die vorhandenen Mängel sind hauptsächlich auf unsanierte Vereins- und
Sanitärgebäude zurückzuführen. Die eigentlichen Tennisplätze auf diesen Anlagen befin­
den sich in einem guten Zustand.
2,6
2,5
Süd
Südost
Die Sanierung dieser Hallenbäder durch die Sportbäder Leipzig GmbH ist geplant und soll unter Be­
rücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten terminiert werden. Folgende Reihenfolge der Sanierung
wird angestrebt:
1.
SH West, H.-Driesch-Straße
2. SH Nordost, Schönfelder Allee
3.
SH Mitte, Kirschbergstraße
2
2
2
2
Ost
Nordwest
Nord
Nordost
1,75
Alt-West
1,3
1,5
Südwest
Mitte
Grafik 32
Durchschnittswerte der Zu-
Qualitative Anforderungen aus der Sportentwicklungsplanung – Hallenbäder
In der Sportentwicklungsplanung wurden keine Prioritätensetzungen zur Sanierung von Hallenbädern
getroffen, sondern nur allgemein beschrieben, dass zur Absicherung des Schwimmsports und der ganz­
jährigen Sicherstellung des Schulschwimmens die Sanierung der Leipziger Schwimmhallen kontinu­
ierlich fortgeführt werden muss.
standsstufen in den Stadtbe0
zirken
Bis auf die Stadtteile Südost und Süd liegt der Durchschnittswert der Zustandsstufen bei 2 oder dar­
unter. Im Stadtteil West gibt es keine Tennisplatzanlage. Die qualitativ hochwertigsten und zugleich
flächenmäßig größten Anlagen befinden sich in den Stadtteilen Mitte und Südwest.
Der Spielbetrieb auf den Tennisplätzen ist insgesamt gewährleistet.
Zusammenfassung
•
•
Zur Absicherung des Schwimmsports und der ganzjährigen Sicherstellung des Schul­
schwimmens wird die Sanierung der Leipziger Schwimmhallen kontinuierlich fortge­
führt.
Die Sanierung von Hallenbädern der Sportbäder Leipzig GmbH ist geplant und soll unter
Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten terminiert werden. Folgende Reihenfolge
der Sanierung wird angestrebt:
1.
SH West, H.-Driesch-Straße
2. SH Nordost, Schönfelder Allee
3.
SH Mitte, Kirschbergstraße
Sportprogramm Leipzig 2015
Qualitative Anforderungen aus der Sportentwicklungsplanung – Tennisplatzanlagen
In der Sportentwicklungsplanung wurden keine Aussagen oder Prioritätensetzungen zur Sanierung von
Tennisplatzanlagen getroffen.
Zusammenfassung
•
•
Die Qualität der Leipziger Tennisplatzanlagen kann insgesamt als gut bis befriedigend ein­
gestuft werden.
Ein zusätzlicher Handlungsbedarf durch die Stadt Leipzig besteht nicht.
Sportprogramm Leipzig 2015
219
218
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.4
Qualitative und quantitative Bedarfsermittlung für
­a ndere Sportstättentypen
4.4.1
Wasserfahrsportanlagen
Das Stadtgebiet durchfließen Flüsse, Bäche und Kanäle mit einer Gesamtlänge von rund 176,4 km. Die
Stadt Leipzig liegt inmitten des Zusammenflusses der Flüsse Weiße Elster, Pleiße und Parthe. Weitere
Fließgewässer wie Kleine Luppe, Neue Luppe und Nahle ergänzen das Gewässersystem. Diese Fließge­
wässer sind Gewässer I. Ordnung und zumindest teilweise für eine wassersportliche Nutzung geeignet.
Große Seen wie der Cospudener See und der Kulkwitzer See, aber auch zahlreiche Teiche und Tümpel,
ergänzen die Gewässerlandschaft in der Stadt.
Ein Gewässerverbund, der die Fließgewässer und Kanäle mit den neu entstehenden Seen der Region
verbinden soll, ist ein Leitprojekt für die Erschließung der Region. Daraus ergeben sich neue a) quan­
titative und b) qualitative Anforderungen für Sportstätten des Wasserfahrsports. Abstrakt-theoretische
Bedarfsberechnungen konnten aufgrund fehlender repräsentativer Datengrundlagen (unter anderem
Bevölkerungsbefragung) nicht durchgeführt werden.
4.4.1.1
a) Quantitative Anforderungen
Das untere Elsterflutbett ist von seiner Lage her zwar als Regattastrecke geeignet, aber als Maßnahme
kurz- und mittelfristig nicht finanzierbar.
b) Die Wassersportanlage ist langfristig an den Leipziger Kanu-Club e. V. verpachtet und wird durch die
Abteilung Kanuslalom mit derzeit 213 Sportlerinnen und Sportlern genutzt. Als Trainingsstätte einer
erfolgreichen Leipziger Schwerpunktsportart besitzt die Anlage eine hohe Priorität.
Auch nach der Eröffnung des Kanuparks Markkleeberg wird diese Sportstätte vom Bundesstützpunkt
Kanuslalom zum Beispiel für:
•
Techniktraining auf leichtem Wildwasser,
•
spezifisches Ausdauertraining,
•
Krafttraining und Ausgleichstraining,
•
kompensatorische Trainingseinheiten,
•
Theorieausbildung,
•
Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit,
•
Lagerung und Wartung des Materials (Boote und Zubehör) dringend benötigt.
Der Bau- und Ausstattungszustand der Sportstätte ist schlecht. Das Gebäude ist abgenutzt und drin­
gend sanierungsbedürftig. So sind zum Beispiel die hygienischen Bedingungen im Sanitärbereich nicht
mehr gegeben, die Kapazitäten der Umkleideräume mehr als ausgelastet, die Bootshallen und Krafträu­
me sowie die Heizungsanlage verschlissen. Der fehlende Anschluss der Regenwasserableitung an die
Kanalisation verursacht regelmäßig einen Rückstau in das Gebäude.
Einschließlich trainingsbegünstigender Um- und Ausbaumaßnahmen am Gebäude und auf dem Außen­
gelände beträgt die Kostenschätzung circa 1.400.000 Euro.
Die Wassersportanlage Pistorisstraße ist, unter Einbeziehung von Vereins-, Landes- und
Bundesmitteln, kurzfristig komplett zu sanieren. Die dafür erforderlichen kommunalen
Mittel werden per Beschluss gesondert dem Haushalt des Fachamts bereitgestellt.
Wassersportanlage Schleußiger Weg
Die Wassersportanlage ist langfristig an die SG Leipziger Verkehrsbetriebe e. V. verpachtet und wird
durch die Abteilung Kanurennsport von derzeit 215 Sportlerinnen und Sportlern genutzt. Auf der An­
lage trainieren unter anderem Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler einer Leipziger Schwer­
punktsportart. Der Bau- und Ausstattungszustand der Sportstätte gewährleistet zwar die Funktions­
tüchtigkeit, aber sie entspricht nicht den hohen Anforderungen an leistungssportliches Training.
Keine Neubauten
Die Sportstätte wird auf Antrag des Vereins – mit vorrangigem Einsatz von Baufördermitteln – kurz- oder mittelfristig teilsaniert.
Sonstige
Qualitative Anforderungen
Wassersportanlage Klingerweg
Die kommunalen Wassersportanlagen Am Pleißewehr, A.-Bebel-Kampf bahn, Küchenholz, Lauerscher
Weg und Nonnenstraße befinden sich im Wesentlichen in nutzungsgerechten bis hin zu sehr guten Zu­
ständen und sind allesamt langjährig an Sportvereine verpachtet. Sie dienen den Freizeitsportlerinnen
und -sportlern als Bootsliegeplatz beziehungsweise sozialer Treffpunkt.
Es ist die bedeutendste Wasserfahrsportanlage der Stadt Leipzig. Sie ist langfristig an den SC DHfK
Leipzig e. V. verpachtet und wird durch die Abteilung Kanurennsport mit derzeit fast 300 Sportlerin­
nen und Sportlern genutzt.
Als Trainingsstätte des Bundesstützpunkts einer Leipziger Schwerpunktsportart besitzt die Anlage seit
Jahren eine hohe Priorität bei der Verwendung städtischer Mittel. Der Verein konnte mit Hilfe der För­
dermittelgeber die Leipziger Traditionssportstätte in einen sehr guten baulichen Zustand versetzen.
Wassersportanlage Pistorisstraße
Kanusportanlagen
Die Anzahl der vorhandenen Kanusportanlagen (Bootshäuser, Sanitärgebäude etc.) reicht für den Gel­
tungszeitraum des Sportprogramms aus, um den Anforderungen des Vereins-, Schul- und des verein­
sungebundenen Sports gerecht zu werden. Die erwartete Steigerung von 1.009 (Stand 2007) auf 1.400
(Prognose 2015) Vereinsmitglieder kann auf den bestehenden Kanusportanlagen aufgefangen werden.
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Auch künftig wird der sehr gute Zustand der Sportstätte erhalten, bei Zuschussbedarf vor­
rangig über die Bauförderung.
Sportprogramm Leipzig 2015
Diese Wassersportanlagen sind durch die Pachtvereine nutzungsgerecht zu erhalten.
Zusammenfassung
Ein Neubau von Vereinssportstätten ist nicht erforderlich. Am Erhalt beziehungsweise der Sanierung
der Wassersportanlagen Klingerweg, Pistorisstraße und Schleußiger Weg hat die Stadt ein großes Inte­
resse. Die Wassersportanlage Pistorisstraße ist noch komplett und die Wassersportanlage Schleußiger
Weg zum Teil zu sanieren.
Sportprogramm Leipzig 2015
221
220
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.4.1.2Rudersportanlagen
a) Quantitative Anforderungen
Die Anzahl der vorhandenen Rudersportanlagen reicht für den Geltungszeitraum des Sportprogramms
aus, um den Anforderungen des Vereins-, Schul- und des vereinsungebundenen Sports gerecht zu wer­
den. Die erwartete Steigerung von 402 (Stand 2007) auf 420 (Prognose 2015) Vereinsmitglieder kann
auf den bestehenden Rudersportanlagen aufgefangen werden.
b)
Keine Neubauten
Qualitative Anforderungen
Wassersportanlage Burghausen
Die Wassersportanlage Burghausen ist langfristig an den SC DHfK Leipzig e. V. verpachtet und wird
durch die Abteilung Rudern von derzeit 173 Sportlerinnen und Sportlern genutzt. Als Trainingsstätte
für eine Schwerpunktsportart mit Bundesstützpunktanerkennung besitzt die Anlage eine hohe Prio­
rität. Sie wurde in den letzten Jahren im Zusammenwirken von Verein, Stadt und Fördermittelgeber
umfassend saniert. Ihre gute Lage am windgeschützten und kurvenarmen Elster-Saale-Kanal führt zur
herausgehobenen Bedeutung als Trainingsstätte für Ruderer, aber auch zur Möglichkeit der Austra­
gung spezieller Regatten (zum Beispiel Langstreckenregatta mit deutschlandweiter Beteiligung).
Auch künftig wird der gute Zustand der Sportstätte erhalten, bei Zuschussbedarf vorrangig
über die Bauförderung.
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.4.1.3
a) Auch künftig wird der gute Zustand der Sportstätte erhalten, bei Zuschussbedarf vorrangig
über die Bauförderung.
Wassersportanlage Am Elsterwehr
Angrenzend an die Wassersportanlage der Universität Leipzig befindet sich die städtische Liegenschaft,
die sich in einem sehr guten Zustand befindet und die langjährig an den Akademischen Ruderverein
e. V. mit seinen 141 Mitgliedern verpachtet ist. Auch der Akademische Ruderverein ist in die leis­
tungssportliche Entwicklung der Schwerpunktsportart Rudern eingebunden und hat demzufolge eine
erhöhte Förderpriorität.
Auch künftig wird der gute Zustand der Sportstätte erhalten, bei Zuschussbedarf vorrangig
über die Bauförderung.
Zusammenfassung
Ein Neubau von Vereinssportstätten ist nicht erforderlich. Am Erhalt beziehungsweise der Sanierung
der Wassersportanlagen Burghausen, Küchenholzallee und Am Elsterwehr hat die Stadt ein großes
Interesse.
Sportprogramm Leipzig 2015
Quantitative Anforderungen
Die ersten Vereinsseglerinnen und -segler haben sich am Elsterstausee angesiedelt. In den 70er Jahren
wurde der größere Kulkwitzer See Schwerpunkt des Leipziger Segelsports. Die windgeschützte Westu­
ferseite, bevorzugter Ansiedlungsort der Seglervereine, befindet sich allerdings auf der Markranstädter
Seeseite.
Mit der Nutzungsfreigabe des noch größeren Cospudener Sees im Jahr 2000 entstanden dort die bes­
ten Bedingungen für das Segeln. Das windgeschützte Westufer wurde dem besonderen Naturschutz
unterworfen; die dortigen Ansiedlungen des Seglervereins Leipzig Südwest e. V. und des Leipziger
Seesportclubs e. V. wurden nur übergangsweise genehmigt.
Die befristete Genehmigung soll bis zum Umzug der Vereine an den voraussichtlich 2014 zur Nutzung
freigegebenen Zwenkauer See gelten. Dieser See eignet sich aufgrund der Wasserfläche von 914 Hek­
tar besonders gut zum Segeln und wird deshalb auch überregional als Segelrevier große Bedeutung
erlangen.
Der Segler-Verband Sachsen e. V. beabsichtigt, diesen Standortvorteil künftig zu nutzen und am zur Stadt
Leipzig gehörenden Nordufer des Sees auch das Sächsische Leistungszentrum für Vereinsseglerinnen/segler zu entwickeln. Die Prognose für die Mitgliederentwicklung ist deshalb positiv – von 357 (Stand
2007) auf 500 (Prognose 2015).
Wassersportanlage Küchenholzallee
Die Wassersportanlage hat, auch wenn sie eher klein ist, eine besondere Bedeutung für die Schwer­
punktsportart Rudern. Sie ist langfristig an den Ruderverein Triton 1893 e. V. verpachtet und wird
von derzeit 106 Sportlerinnen und Sportlern genutzt. Die Trainingsstätte befindet sich in einem guten
Zustand.
Segelsportanlagen
b) Für die Entwicklung des Vereinssports ist, im Zusammenwirken mit den Vereinen und
Fördermittelgebern, am Nordufer des Zwenkauer Sees eine Vereinssportanlage zu errich­
ten. Damit entwickeln sich zugleich für vereinsungebunden Sporttreibende Möglichkeiten
für Slip- und Hebevorgänge von Booten. Aufgrund der zu erwartenden Kosten von über 1
Million Euro müssen die dafür erforderlichen kommunalen Mittel per Beschluss gesondert
dem Haushalt des Fachamts bereitgestellt werden.
Qualitative Anforderungen
Für die Leipziger Segelsportanlagen gilt der Umzugsvorbehalt an den Zwenkauer See (siehe a). Die
temporär errichteten baulichen Anlagen müssen im Zusammenwirken der Vereine und der Stadt Leip­
zig rückgebaut werden.
Rückbau der Vereinsanlagen am Elsterstausee/Westufer Cospudener See
Zusammenfassung
Am Nordufer des Zwenkauer Sees ist als Ersatz für die Interimssportstätte am Westufer des Cospude­
ner Sees eine neue Vereinssportstätte zu errichten.
4.4.2
Bike- und Rollsportanlagen
In diesem Abschnitt werden Sportartentypen analysiert, die aufgrund der Fortbewegungsart Gemein­
samkeiten bei den jeweiligen Anforderungen an den Untergrund und die Sportstättengestaltung aufwei­
sen. So nutzen beispielsweise Bikerinnen und Biker, Inlineskaterinnen und -skater sowie Skateboarde­
rinnen und -boarder gleichermaßen die Bike- und Skateanlagen in der Stadt. Auch die Beschaffenheiten
der Radrennbahn (siehe Punkt 4.4.2.3) und der Speedskatingbahn lassen die Nutzung durch mehrere
Sportarten zu. Lediglich die Inline- und Rollhockeyanlagen bleiben einer speziellen Nutzung durch
eine Sportart vorbehalten.
Sportprogramm Leipzig 2015
223
222
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.4.2.1
Bike- und Skateparks
Der Bedarf für diese Sportstätten kommt ausschließlich aus dem Abschnitt für den vereinsungebun­
denen Sport.
a) b) Quantitative Anforderungen
Die Sportmöglichkeiten für vereinsungebundene BMX-Sportlerinnen/-Sportler, Skate­
boarder­i nnen/-boarder und Inlineskaterinnen/-skater in der Innenstadt (Richard-WagnerPlatz) sind zu erhalten beziehungsweise angemessen zu verbessern.
Qualitative Anforderungen
Die Bike- und Skateanlage im Stadtbezirk Grünau ist zu erhalten.
4.4.2.2Rollhockey- und Inlinehockeyanlagen
a) b) Keine
Qualitative Anforderungen
Die Inlinehockeyfelder im Stadtbezirk Grünau sind zu erhalten.
In Böhlitz-Ehrenberg gibt es eine kommunale Rollhockeysportanlage, die der Rollhockeyclub Auf bau
Böhlitz-Ehrenberg mit seinen circa 60 Mitgliedern langjährig gepachtet hat und die er in einem guten
Zustand erhält.
4.4.2.3
Die Vereinssportlerinnen und -sportler trainieren, wie auch vereinsungebundene Inlineskaterinnen und
-skater, auf für sie geeigneten öffentlichen Wegen und Straßen. Aufgrund der hohen Geschwindigkeiten
und des vergleichsweise langen Bremswegs der Speedskaterinnen und Speedskater ist dieses Training,
insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, dort nicht optimal und dazu außerordentlich gefährlich,
weil auch andere Nutzer diese öffentlichen Wege und Straßen frequentieren (Fußgänger, Radfahrer).
Ohne eine spezielle Sportstätte wären die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Sportart in Leipzig stark
eingeschränkt. Eine Spezialsportstätte (Speedskating-Bahn) eröffnet den Vereinssportlerinnen und
-sportlern zudem die Möglichkeit, Wettkämpfe und Meisterschaften hier in Leipzig auszutragen.
Die Bauweise einer solchen Bahn (glatter Untergrund, überhöhte Kurven) bietet auch Radsportlerinnen
und -sportlern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, gute Trainingsmöglichkeiten. Mit circa 150
Mitgliedern, darunter rund 50 Kindern und Jugendlichen, verfügt der SC DHfK über die Mitgliederund nachwuchsstärkste Radsportgruppe in Leipzig. Dadurch kann eine gemeinsame Nutzung und so­
mit eine gute Auslastung der Anlage erfolgen.
Mit einer Überdachung der Bahn würde Leipzig über das Alleinstellungsmerkmal verfügen, die einzi­
ge wettkampffähige Sportstätte dieser Art in Deutschland zu haben.
Quantitative Anforderungen
Von vereinsungebunden Sporttreibenden werden die beiden Inlinehockeyfelder im Stadtbezirk Grünau
(Garskestraße) genutzt. Über den Grad der Auslastung gibt es keine hinreichend verwertbaren Anga­
ben. Die Sportanlage wurde im Jahr 2004 unter Verwendung von Fördermitteln für den Stadtumbau
mit Nutzungsbindungsfrist errichtet. Sie befindet sich am ehemaligen Standort eines Hochhauses in
Plattenbauweise.
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Der Pächter der Rollhockeyanlage in Böhlitz-Ehrenberg ist bei der Erhaltung der Funkti­
onstüchtigkeit dieser Sportstätte angemessen zu unterstützen.
Speedskatingbahn
Die ehemalige Trendsportart hat sich inzwischen als Freizeit- und Breitensportart fest etablieren kön­
nen. Das schlägt sich unter anderem in der Entwicklung der Anzahl der Vereinssportlerinnen und
-sportler nieder, die Inlineskaten betreiben. Waren es 2002 noch 53 Vereinssportlerinnen und -sportler,
konnten 2007 schon 154 (davon circa 80 Kinder und Jugendliche) gezählt werden. Die Prognose für
2015 geht von 250 organisierten Inlineskaterinnen/-skatern aus.
Längst sind die Inlineskaterinnen/-skater auch in den regelmäßigen Trainings- und Wettkampf betrieb
eingebunden. Maßgebender Verein ist der SC DHfK e. V., dessen Sportlerinnen und Sportler bereits
Erfolge bei nationalen und überregionalen Meisterschaften erkämpft haben.
Sportprogramm Leipzig 2015
Zusammenfassung
•
•
•
4.4.3
Für vereinsungebundene BMX-Sportlerinnen/-Sportler, Skateboarderinnen/-boarder und
Inlineskaterinnen/-skater sind die Sportmöglichkeiten in der Innenstadt zu erhalten bezie­
hungsweise angemessen zu verbessern.
Vorhandene Inlinehockeyfelder und die Rollhockeyanlage müssen erhalten werden.
Der Verein SC DHfK e. V. wird im Rahmen der Bauförderung von der Stadt Leipzig beim
schrittweisen Neubau einer Speedskating-Bahn als Trainings- und Wettkampfstätte im
Pachtvertragsverhältnis unterstützt.
Kernsportstätten
In Bezug auf die Verbesserung und Erweiterung der Sportstätteninfrastruktur für den vereinsgebunde­
nen und den vereinsungebundenen Sport kann die Einrichtung von Kernsportanlagen eine nachhaltig
positive quantitative und qualitative Wirkung erzielen. Kernsportanlagen verstehen sich als zentrale,
gut erreichbare, multifunktionale, öffentliche Sportanlagen eines Stadtbezirks/Stadtteils.
Langfristig soll – entsprechend der Sportentwicklungsplanung – in allen zehn Stadtbezirken jeweils
eine Kernsportanlage in kommunaler Trägerschaft oder in Vereinsträgerschaft entwickelt werden. Zwei
Anlagen sind nachfolgend konkretisiert, weitere mögliche Standorte in den verbleibenden Stadtbezir­
ken sind in der Laufzeit des Sportprogramms 2015 zu evaluieren und mit Vereinsentwicklungskonzep­
ten abzustimmen.
Die städtischen Kernsportanlagen stehen dem vereinsgebundenen und dem vereinsungebundenen Sport
während der jeweils gültigen Öffnungszeiten und außerhalb der schulischen Belegung, im Rahmen der
vorhandenen Kapazitäten, zur Verfügung.
Die Kernsportanlagen in Vereinsträgerschaft stehen nach Ab- und Zustimmung durch den Pächterver­
ein dem Schulsport, aber auch den vereinsungebunden Sporttreibenden zu den vereinbarten Öffnungs­
zeiten zur Verfügung.
Sportprogramm Leipzig 2015
225
224
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Im Geltungszeitraum des Sportprogramms ist die Umsetzung folgender zwei Kernsportanlagen
geplant:
I.
Kernsportanlagen in Vereinsträgerschaft
Stadtbezirk Nord – Stadion des Friedens
Ziel dieses Entwicklungskonzepts ist es, das Gelände des Stadions des Friedens für eine optimierte,
erweiterte sportliche Nutzung mit den Schwerpunkten Leichtathletik und Spielsportarten zu konzi­
pieren und damit dem SG Motor Gohlis Nord e. V., als Pächter des Stadions, sowie dem Schul- und
dem vereinsungebundenen Sport angemessene und attraktive Sportmöglichkeiten zu schaffen. In die­
sem Zusammenhang ist die schrittweise Sanierung der vorhandenen Sportanlagen des Stadions des
Friedens und die Integration weiterer Sportmöglichkeiten grundlegende Voraussetzung zur Schaffung
einer Kernsportanlage an diesem Standort. Das heißt, dass im Geltungszeitraum des Sportprogramms
in Abstimmung mit dem Pächterverein eine Konzentration der kommunalen Mittel auf investive Maß­
nahmen und die bauliche Unterhaltung für das Stadion des Friedens erfolgt.
Für das Stadion des Friedens, welches eine Fläche von 116.500 m² aufweist, sind als Kernsportanlage
folgende Anlagen/Anlagenteile geplant:
•
•
•
Anlagen für die Leichtathletik
• 400 m Rundlauf bahn (PVC-C-Anlage)
• Weit-, Hochsprunganlagen
• Stoß- und Wurfanlagen (Kugel, Diskus, Speer)
• Leichtathletik-Halle
• Kraftraum
• Laufstrecke (Rindenmulch)
Anlagen für die Spielsportarten
• Rasenfelder
• Kunstrasenfeld
• Beach-Anlagen für Volleyball, Fußball, Handball
• Bolzplatz
Kinderspielplatz/Kindersportplatz
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sanierung/Neubau 400 m Rundlauf bahn
(PVC-C-Anlage)
Sanierung Weit-, Hochsprunganlagen
Sanierung Stoß- und Wurfanlagen
(Kugel, Diskus, Speer)
Sanierung Leichtathletik-Halle
Kraftraum
Laufstrecke (Rindenmulch) Sanierung Rasenfelder
Neubau Kunstrasenfeld
Neubau Beach-Anlagen für Volleyball,
Fußball, Handball
Neubau Bolzplatz
Neubau Kinderspielplatz/Kindersportplatz
Kernsportanlagen in kommunaler Trägerschaft
Stadtbezirk Südwest – Gelände der Leipziger Radrennbahn
Unter Berücksichtigung des Punktes 4.4.2 der Sportstättenentwicklungsplanung ist der Ausbau des
Geländes der Leipziger Radrennbahn als Kernsportstätte des Stadtbezirks Südwest in Trägerschaft des
Amts für Sport eine gute Option für die Entwicklung dieses Sportareals über den Radsport hinaus. Die
Größe des gesamten Geländes beträgt 58.800 m², wovon 18.900 m² die Radrennbahn beansprucht. Vor
diesem Hintergrund gibt es zahlreiche Möglichkeiten für die Integration attraktiver Sportangebote.
Für das Gelände der Leipziger Radrennbahn als Kernsportanlage sind folgende Anlagen/Anlagenteile
geplant:
•
•
•
•
•
•
•
Radrennbahn für Radsport und Mitnutzung für Inlineskaten (Skaterpark)
Sporthalle (Dreifach-Sporthalle) mit Unterbringung der Sozialbereiche, Büroräume und
Kraftraum für den Radsport im Außenbereich der Radrennbahn
Beach-Anlagen für Volleyball, Fußball, Handball im Innenbereich der Radrennbahn
Mountainbike-Strecke im Innen- und Außenbereich der Bahn
Trimm-Dich-Pfad
attraktiver Bolzplatz im Außenbereich der Radrennbahn
Kinderspielplatz/Kindersportplatz im Außenbereich der Radrennbahn
Es wird angestrebt, die bauliche und finanzielle Umsetzung und die Betreibung der Kernsportstätte
in Federführung durch die Stadt, aber mit Partnern aus dem Bereich des Sports und der Wirtschaft zu
realisieren. Dies könnte für die einzelnen Anlagenteile wie folgt aussehen:
Es wird angestrebt, die bauliche Umsetzung durch die Stadt und die Betreibung der Kernsportstätte
durch den Pachtverein sowie mit Partnern aus dem Bereich des Sports und der Wirtschaft umzusetzen.
Dies könnte für die einzelnen Anlagenteile wie folgt aussehen:
II
Stadt Leipzig/Pächter
Pächter
Pächter
Stadt Leipzig/Pächter
Pächter
Stadt Leipzig/Pächter
Pächter
Stadt Leipzig/Pächter
Pächter oder privater Partner
Stadt Leipzig/Pächter
Stadt Leipzig
•
•
•
•
•
•
•
•
Radrennbahn
Sporthalle
Beach-Anlagen
Mountainbike-Strecke
Trimm-Dich-Pfad
attraktiver Bolzplatz
Kinderspielplatz
Kindersportplatz
Sächsischer Radfahrer-Bund e. V.
Stadt Leipzig
Verein oder privater Partner
Verein
Stadt Leipzig
ansässiger Fußballverein
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Mit einer solchen Kernsportstätte wird das Sportangebot für den Stadtbezirk Südwest sinnvoll und
attraktiv ergänzt und das Gelände der Leipziger Radrennbahn erheblich aufgewertet. Vorteile sind zum
Beispiel:
•
•
•
•
•
•
Umsetzung eines ganzheitlichen Konzepts für das Gelände der Radrennbahn,
intensive Nutzung des Geländes der Radrennbahn,
Sicherung des Radsports,
Öffnung des Geländes der Radrennbahn für weitere Sportarten des vereinsgebundenen und
den vereinsungebundenen Sports,
attraktive Sportangebote für die Bevölkerung des Stadtbezirks und darüber hinaus,
Einbeziehung von Vereinen und weiteren Partnern und damit die Verteilung des finanziel­
len Risikos auf viele Schultern.
Erste Kostenschätzungen für die Umsetzung der zusätzlichen Anlagen (ohne Sanierung Radrennbahn)
belaufen sich auf rund 4,5 Millionen Euro, wovon die Dreifach-Sporthalle mit circa 4 Millionen Euro
den Hauptanteil ausmacht.
Erste Kostenschätzungen für die Umsetzung der Anlagen/Anlagenteile der Kernsportanlage Stadion
des Friedens belaufen sich auf circa 2,2 Millionen Euro, wovon die 400 Meter-PVC-Rundlauf bahn mit
etwa 1 Million Euro und der Kunstrasenplatz mit 500.000 Euro den Hauptanteil ausmachen.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
227
226
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Zusammenfassung
•
•
Im Geltungszeitraum des Sportprogramms ist die Umsetzung von zwei Kernsportanlagen,
eine im Stadtbezirk Nord und eine im Stadtbezirk Südwest, geplant.
Die Kernsportanlage im Stadtbezirk Südwest wird in kommunaler Trägerschaft auf dem
Gelände der Leipziger Radrennbahn und die Kernsportanlage im Stadtbezirk Nord wird
in Vereinsträgerschaft im Gelände des Stadions des Friedens installiert. Für beide Stand­
orte sind noch genaue Kostenanalysen vorzunehmen.
Für Standorte in den anderen Stadtbezirken ist im Geltungszeitraum des Sportprogramms
eine genaue Machbarkeitsanalyse in Abstimmung mit Vereinsentwicklungen zu verfol­
gen.
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.5
Beschreibung priorisierter Einzelanlagen
4.5.1
Neubauten
4.5.1.1
Sportforum Nordanlage
Vom Nachwuchs- und Hochleistungssport in den Leichtathletikdisziplinen wird saisonal die im sehr
guten Zustand befindliche Leichtathletikanlage auf der Nordanlage des Sportforums für Trainingszwe­
cke genutzt. Der Standort befindet sich im Schwerpunktraum „Leipziger City und Umfeld“ des Integ­
rierten Stadtentwicklungskonzeptes, für dessen Stärkung die Verbesserung der Bedingungen für den
Schul-, Freizeit-, Breiten- und Leistungssport einen wichtiger Handlungsansatz bildet.
Das Leichtathletikzentrum Leipzig e. V. (LAZ) bildet die Basis und den Kern für den Nachwuchsleis­
tungs- und Spitzensport in Leipzig. An diesem Stützpunkt, der auf der Nordanlage des Sportforums
seine Heimat hat, findet in Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt Leipzig e. V. (OSP), dem Deut­
schen Leichtathletik-Verband (DLV) und dem Bundesministerium des Innern (BMI) die Konzentration
der Leichtathletik in Leipzig statt. Der Schwerpunkt der Arbeit wird auf die Disziplinengruppen Hür­
de/Sprint und Wurf/Stoß gelegt.
Am Stützpunkt trainieren circa 20 Bundeskader (A- bis C-Kader) und etwa 50 Nachwuchskader (DCbis L-Kader). Aufgrund der derzeitigen Bedingungen am Standort Leipzig müssen die Spitzenathle­
tinnen und -athleten vorwiegend in Form von Lehrgängen an anderen Standorten (Kienbaum, Berlin,
Ausland) trainieren. Diese Trainingsart ist nicht nur kostenintensiv, sondern auch für die Trainingspla­
nung und -steuerung alles andere als optimal.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
229
228
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Auch die übliche unmittelbare Anbindung der Nachwuchsathletinnen und -athleten an die Spitzenkader
(Vorbildwirkung) ist dadurch unzureichend. Um den Anforderungen an einen Bundesstützpunkt der
Leichtathletik gerecht zu werden, muss sichergestellt sein, dass ein ganzjähriges von der Witterung un­
abhängiges Training in den einzelnen Disziplinen möglich ist. Darüber hinaus muss eine voneinander
unabhängige Trainingsgestaltung der jeweiligen Trainingsgruppen gewährleistet sein.
Nach dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen an der Leichtathletikhalle im Herbst 2008 verfügen
die Leichtathletinnen und -athleten über gute Hallenbedingungen. Für die Wurf- und Stoßdisziplinen
sind jedoch noch der
•
Neubau eines Werferhauses und
•
Neubau eines Werferplatzes erforderlich.
Für die Sportlerinnen und Sportler in den Lauf- und Sprintdisziplinen ist die Sportplatzanlage Nordan­
lage für Trainingszwecke mit folgenden neuen Bestandteilen zu komplettieren:
•
Neubau eines Laufschlauchs,
•
Neubau einer Rampenlauf bahn (Anstiegs- beziehungsweise Abfallstrecke),
•
Neubau einer Rindenmulchbahn,
•
Neubau von Ausgleichstrainingsflächen und Erwärmungssportanlagen für Wettkämpfe.
Die Sportplatzanlage Nordanlage ist auch als Wettkampfstätte für Meisterschaften im Jugend- und
Juniorenbereich auszubauen. Dafür sind Tribünenanlagen mit einer Zuschauerkapazität von 5.000 zum
Teil überdachten Plätzen zu errichten. Ein Teil ist nach Möglichkeit in den Neubau des Laufschlauchs
zu integrieren. Auch die Nebenflächen und Funktionsräume müssen künftig den Anforderungen der
Verbände entsprechen.
Fazit
Die genannten Neubauvorhaben wurden bereits in der Präzisierung der Planungs- und Teilbaubeschlüs­
se zur Entwicklung der Nordanlage benannt, aber noch nicht bestätigt. Dafür sind kurz- und mittelfris­
tig gesonderte Einzelbeschlüsse herbeizuführen.
4.5.1.2
Sportplatzanlage Gontardweg
Der Standort befindet sich im Schwerpunktraum „Schönefeld“ des Integrierten Stadtentwicklungskon­
zeptes. Die Aufwertung der Sportplatzanlage liefert einen wichtigen Impuls für die Stabilisierung der
Stadtteilentwicklung.
Im Jahr 2007 wurde die Sportplatzanlage Gontardweg vom Sächsischen Fußball-Verband e. V. mit dem
Ziel gepachtet, dort das sächsische Nachwuchsleistungszentrum für den Frauen- und Mädchenfußball
zu installieren. Damit verbunden ist auch der Ausbau beziehungsweise die Erweiterung der Sportplatz­
anlage Gontardweg. In einem ersten Schritt will der Pächter ein neues Sozialgebäude errichten. Die
Kosten dafür belaufen sich nach Angaben des vom Sächsischen Fußball-Verbands e. V. beauftragten
Architekturbüros auf insgesamt 1.194.598,06 Euro. In weiteren Schritten soll ein Kunstrasenspielfeld
mit Beleuchtung und Zuschauertribünen folgen.
Fazit
Zur perspektivischen Entwicklung der Sportplatzanlage Gontardweg sind durch den Sächsischen Fuß­
ball-Verband e. V. ein sportfachliches Entwicklungskonzept und die Gesamtinvestitionsplanung als
Grundvoraussetzungen für die Entscheidung zur Unterstützung und Förderung des Leistungszentrums
vorzulegen.
Sportprogramm Leipzig 2015
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.5.1.3
Sportplatzanlage Lausen
Der Standort befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Schwerpunktraum „Grünau“ des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes. Die Aufwertung der Sportplatzanlage liefert einen wichtigen Impuls für
die Stabilisierung der Stadtteilentwicklung in Grünau und steht den langfristigen Rückbauzielen im
Stadtumbaugürtel nicht entgegen.
Die SG Lausen hat die kommunale Sportplatzanlage Lausen seit dem 1. Januar 1996 gepachtet. Diese
besteht aus einem Rasengroßfeld und einem Rasenkleinfeld in sehr schlechtem Zustand sowie einem
Funktionsgebäude. Die SG Lausen strebt seit Jahren eine Verbesserung ihrer Sportstättensituation mit
einem Neubau einer Sportplatzanlage durch die Stadt Leipzig an, was aber im Zeitraum des Sportpro­
gramms nicht umsetzbar ist.
Für den Sportverein SG Lausen können aber die Trainingsbedingungen mit dem Umbau des Trainings­
platzes (Kleinfeld) zu einem Kunstrasenplatz verbessert werden, denn mit dieser Maßnahme wird eine
wesentlich höhere Frequentierung durch die trainierenden Mannschaften ermöglicht. Die Fußballver­
bände haben Kunstrasenplätze noch nicht für den offiziellen Spielbetrieb in den Ligen zugelassen,
so dass ein Umbau des einzigen Großfeldes der SPA Lausen zu einem Kunstrasenplatz derzeit nicht
möglich ist.
Fazit
Zur Verbesserung der Trainingssituation wird im Zusammenwirken mit dem Pachtverein das Kleinfeld
zu einem Kunstrasenplatz (Kleinfeld) umgebaut.
4.5.1.4
Sportplatzanlage Rietschelstraße
Die kommunale Sportplatzanlage Rietschelstraße wurde vom TuS Leutzsch 1990 e. V. ab 1. Juli 1992
mittels langfristigem Pachtvertrag (30 Jahre) zur eigenständigen Pflege und Betreibung gepachtet. Die
Sportplatzanlage wird vom Schul- und Vereinssport sowie auch vereinsungebundenen Sporttreibenden
genutzt. Der Standort befindet sich im Schwerpunktraum „Leipziger Westen“ des Integrierten Stadt­
entwicklungskonzeptes, für dessen Stärkung die Verbesserung der Spiel- und Sportangebote einen
wichtiger Handlungsansatz bildet.
Aufgrund der Lage des Sportplatzes in einem Feuchtgebiet können die zwei Rasenplätze bei entspre­
chend nasser Witterung nicht genutzt werden. Dies führt zu häufigen Trainings- und Spielausfällen, so
dass die tatsächliche Nutzungskapazität beider Plätze nicht ausgeschöpft werden kann. Der Leipziger
Fußballverband e. V. bestätigte dem Amt für Sport die häufigen Punktspielausfälle.
Fußball wird in der Sportentwicklungsplanung ein weiterer Mitgliederzuwachs prognostiziert, so dass
auf die vorhandenen Sportplatzanlagen in Bezug auf die Auslastung und damit intensivere Nutzung hö­
here Anforderungen zukommen. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, ganzjährig nutzbare
Trainingsplätze mit Allwetterbelag (Kunstrasenplätze) zu bauen. Dies soll durch Umwandlung eines
bestehenden Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz erfolgen.
Mit dem Umbau von Rasenfeldern zu Kunstrasenplätzen verlängern sich deren Jahres- aber auch Ta­
gesnutzungszeiten erheblich. Die Plätze können für Trainingszwecke wesentlich effektiver ausgelastet
werden.
Aufgrund des entstehenden Aufwands ist ein solcher Umbau einem Neubauvorhaben gleichzusetzen.
Die Kosten belaufen sich insgesamt auf circa 500.000 Euro. Diese erheblichen Kosten können nicht vom
Verein getragen werden. Eine angemessene Eigenleistung ist jedoch durch den Verein einzubringen.
Sportprogramm Leipzig 2015
231
230
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Fazit
Auf der Sportplatzanlage Rietschelstraße ist die Umwandlung eines Rasengroßspielfelds in ein Kunst­
rasengroßspielfeld nötig, um weitere Trainings- und Wettkampfausfälle zu vermeiden. Zu den Voraus­
setzungen gehört die Einbringung von angemessenen Eigenmitteln durch den Verein.
4.5.2
Sanierung
4.5.2.1
Sporthalle Leplaystraße
Der Standort befindet sich im Schwerpunktraum „Leipziger City und Umfeld“ des Integrierten Stadt­
entwicklungskonzeptes, für dessen Stärkung die Verbesserung der Bedingungen für den Schul-, Frei­
zeit-, Breiten- und Leistungssport einen wichtiger Handlungsansatz bildet.
Der Sporthallenkomplex Leplaystraße ist neben der ARENA LEIPZIG und der Sporthalle Brüderstraße
die bedeutendste überdachte Sportstätte für den Leipziger Freizeit-, Breiten-, Schul- und Leistungs­
sport. Er unterteilt sich in zwei Objekte: den denkmalgeschützten Altbau (erbaut 1913) und den Neubau
(erbaut 1971/1972).
Altbau
Der Hallenkomplex besteht aus Sanitär- und Umkleideräumen in den Kellerräumen, zwei Spezial­
sporthallen für die Sportart Ringen im Erdgeschoss und einer Dreifach-Halle mit Zuschauerplätzen im
Obergeschoss. Diese wird hauptsächlich für die Sportart Volleyball genutzt.
2005/2006 wurden auf der Grundlage des Teilbau- und Finanzierungsbeschlusses Nr. RBIII-3134/04
unabwendbare Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, ohne die der weitere Betrieb der Sporthallen
nicht sichergestellt gewesen wäre.
Dennoch besteht nach wie vor ein großer Sanierungsstau, der kurzfristig aus den Mitteln des Landes­
förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz Leipzig – Innenstadt“ und per Beschluss RBIV857/07 bestätigter Eigenmittel der Stadt Leipzig abgebaut werden soll. Nach dieser Komplettsanierung,
die voraussichtlich im Jahr 2009 beginnt, steht die Sporthalle wieder langfristig und ohne Einschrän­
kungen dem Vereins- und Schulsport zur Verfügung.
Neubau
Die Spezialsporthalle wird ausschließlich durch die Sportarten Kunstturnen/Rhythmische Sportgym­
nastik/Sportakrobatik genutzt (stationär eingebaute Geräte). Sie dient dem Trainings- und Wettkampf­
betrieb (Breiten- und Leistungssport) des Turn- und Gymnastikclubs Leipzig e. V. sowie teilweise dem
Profilschulsport.
Auf der Grundlage des Teilbau- und Finanzierungsbeschlusses Nr. RBIII-3134/04 wurden 2005/2006
unabwendbare Instandsetzungsarbeiten am Flachdach durchgeführt. Es gibt dennoch einen erheblichen
Sanierungsstau. Eine Komplettsanierung ist derzeit nicht vorgesehen, weil der städtische Neubau- und
Sanierungsschwerpunkt kurz- und mittelfristig auf den universell nutzbaren Spielsporthallen liegt.
Fazit
Der Altbau wird komplett saniert; die Funktionstüchtigkeit des Neubaus wird erhalten.
Sportprogramm Leipzig 2015
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.5.2.2
Sporthalle Brüderstraße
Die Sporthalle Brüderstraße ist neben den beiden Hallen in der ARENA LEIPZIG die einzige für
größere Wettkämpfe in den Sportarten Handball, Hockey und Basketball geeignete Spielsporthalle in
Leipzig. Aus Sicherheitsgründen ist die Zuschauerkapazität auf 800 Personen begrenzt. Die Sporthalle
wird darüber hinaus ganztägig für den Schulsport beziehungsweise für den Trainingsbetrieb Leipziger
Sportvereine, vorrangig für die Spielsportarten, genutzt und ist damit eine Sporthalle mit höchster
Sanierungspriorität. Der Standort befindet sich im Schwerpunktraum „Leipziger City und Umfeld“ des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, für dessen Stärkung die Verbesserung der Bedingungen für
den Schul-, Freizeit-, Breiten- und Leistungssport einen wichtiger Handlungsansatz bildet.
Eine Sanierung ist zwingend notwendig. Die Sporthalle befindet sich in einem schlechten Bau- und
Ausstattungszustand. Nach einer internen Kostenschätzung von 2007 werden allein für die Beseitigung
von Nutzungseinschränkungen (Nichterfüllung der DIN 18032) circa 560.000 Euro und für die bauli­
che Sanierung der Sporthalle 1,5 Millionen Euro benötigt.
Fazit
Die Sporthalle Brüderstraße wird nach Möglichkeit kurz- aber mindestens mittelfristig komplett sa­
niert und DIN-gerecht für eine uneingeschränkte Nutzung ausgestattet. Die Zahl der Zuschauerplätze
bleibt erhalten.
4.5.2.3
Leipziger Radrennbahn
Die Leipziger Radrennbahn ist die einzige nutzbare Leipziger Sportstätte für den Bahnradsport. Ei­
gentümerin ist die Stadt Leipzig. Der Standort befindet sich im Schwerpunktraum „Leipziger Westen“
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, für dessen Stärkung die Verbesserung der Spiel- und
Sportangebote einen wichtiger Handlungsansatz bildet.
Seit dem 1. April 2001 besteht ein Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und dem Sächsischen
Radfahrer-Bund e. V., welcher nur die sportlich genutzten Flächen der Radrennbahn beinhaltet. Die
Restflächen obliegen der Verantwortung des Amts für Sport.
Größe der Anlage:
Sportfläche:
58.800 m², davon 18.900 m² Radrennbahn
3.000 m², 400-Meter-Rennpiste
Das Gelände der Radrennbahn umfasst noch folgende Gebäude/Gebäudeteile:
•
Funktionsgebäude mit Gaststätte und Bowlingbahn (privat), Umkleidekabinen, Verwal­
tungsräume, Arzträume; Nebengebäude wie Verwaltungsgebäude, Altbau mit Kraftraum,
Geräteräume, Umkleidekabinen, Zuschauertoiletten, Raumzelle mit Geräteräumen und
Neubaucontainer für die Sportplatzanlage
Die Unterhaltungskosten für die Stadt Leipzig betragen circa 100.000 Euro pro Jahr (bei Gegenrech­
nung der erzielten Einnahmen).
Entsprechend dem Punkt 4.4.3 dieses Kapitels sollen im Außenbereich der Bahn weitere Sportanlagen
mit dem Ziel der Errichtung einer so genannten Kernsportanlage installiert werden.
Sportprogramm Leipzig 2015
233
232
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Bauzustand der Radrennbahn
Die Leipziger Radrennbahn ist baulich und technisch verschlissen, kurz: Bauzustandsstufe 4. Erheb­
liche Bauschäden an der Bahn und an der Überdachung, Mängel an Umkleidekabinen sowie veral­
tete Sanitäreinrichtungen, veralteter Kraftraum, eingeschränkte Nutzung, zu wenig Kfz-Stellplätze
für Großveranstaltungen und fehlende Gestaltung der Außenanlagen sind nur einige Mängel an der
Gesamtanlage. Eine Sanierung scheiterte bisher am Fehlen eines schlüssigen Nutzungs- und Betreiber­
konzepts durch den Radsport.
Sanierungsbedarf
Entsprechend der Sportentwicklungsplanung ist in Abhängigkeit der sportfachlichen Entwicklungs­
konzeption durch den Fachverband die Leipziger Radrennbahn als Radsportstandort zu erhalten bezie­
hungsweise zu entwickeln.
Zum Erhalt der Leipziger Radrennbahn wurden vom Amt für Sport bereits mehrere Untersuchungen in
Auftrag gegeben, wovon einige inzwischen zehn Jahre alt sind. Diesen Vorplanungen lag jeweils eine
fachlich fundierte Bestandsanalyse zu Grunde. Um die Sanierungskosten auf das unbedingt erforder­
liche Maß zu beschränken, wurde besonderes Augenmerk auf die Sicherstellung der Funktionstüchtig­
keit der Sportanlage gelegt.
1951 wurde die 400-Meter-Umlauf bahn mit Betonplattenelementen belegt und 1970/1971 teilüber­
dacht. Von den Platten sind inzwischen fast alle gerissen, gebrochen und untereinander verschoben.
Auch die Dachkonstruktion ist stark reparaturbedürftig (defekte Entwässerung, zerschlissene Dach­
haut, korrodierte Träger).
Die Sanierungskosten der Fahrbahn belaufen sich laut Gutachten Müller & Partner GbR vom 24. Ok­
tober 1996 allein auf circa 550.000 Euro. Ein Fahrbahnneubau verursacht Kosten in Höhe von rund
770.000 Euro.
Eine dringend erforderliche Sanierung der Bahnüberdachung verursacht gemäß Gutachten des Inge­
nieurbüros IBG vom 28. Oktober 1996 Kosten in Höhe von etwa 1.900.000 Euro, so dass der Gesamt­
finanzbedarf für eine Schlichtsanierung bereits circa 2.455.000 Euro/2.670.000 Euro ausmacht (Stand
1996).
Bei dieser Veranschlagung blieben unter anderem noch folgende notwendige Sanierungsmaßnahmen
unberücksichtigt:
•
•
•
•
•
Bahninnenraum,
Zuschauerränge,
Sanitäreinrichtungen,
Gebäudehülle,
Außenanlagen.
Fazit
In Abhängigkeit der vom Sächsischen Radfahrer-Bund e. V. vorzulegenden sportfachlichen Entwick­
lungskonzeption ist angesichts der Gesamtsituation im Radsport und in Abhängigkeit der wirtschaft­
lichen Betreibung einer solchen Anlage nur ein Schlichtsanierung der Radrennbahn (Bahn, Dach) und
nur bei Akquisition umfangreicher Gelder Dritter (Land, Bund, Privat) realistisch. Die Kosten für eine
solche Schlichtsanierung belaufen sich auf rund 5,5 Millionen Euro.
4.5.3
Nutzung der Mehrzwecksporthalle ARENA Leipzig
Die im Eigentum der Stadt befindliche ARENA Leipzig wird im Rahmen des Zuwendungsbescheids als
kommunale Sportwettkampf- und Trainingsstätte genutzt. Sie entspricht den modernen Anforderungen
vieler internationaler Sportverbände.
Ihre Betreibung ist mit der privaten ZSL- Betreibergesellschaft auf dieser Basis vertraglich gebunden.
Probleme bestehen zur Zeit darin, dass die Bereitstellung von Trainingszeiten insbesondere für die
Leichtathletik in den Wintermonaten als nicht ausreichend eingeschätzt wird.
Zur Lösung dieser Problematik ist mit der Betreibergesellschaft unverzüglich ein eventuell turnusmä­
ßig zu wiederholender Abstimmungsprozess im Rahmen des Vertragsverhältnisses durchzuführen, der
die erweiterte Bereitstellung von Nutzungsfenstern im Zeitraum November bis April und die Regelung
der dabei entstehenden Umbaukosten für den aufzubringenden bzw. abzubauenden Schutzboden in der
Haupthalle enthält.
Die Gewährleistungszeit für die ARENA ist abgelaufen. Reparaturen ab einer Summe von 2.500 € sind
entsprechend des o.g. Vertrages von der Stadt zu tragen. Vor diesem Hintergrund ist ab 2009 eine an­
gemessene jährliche Summe in Höhe von 50.000 € für den baulichen Unterhalt und für das bewegliche
Anlagevermögen in den HH einzustellen.
Fazit
Für die künftige Nutzung der ARENA LEIPZIG Haupthalle sind für die Monate November bis April
jährlich sportliche und kulturelle Nutzungsfenster einzurichten.
Ab dem Jahr 2009 sind für den baulichen Unterhalt und das bewegliche Anlagevermögen jährlich
50.000 Euro in den Haushalt des Amts für Sport einzustellen.
Dem Konzept des Architektenbüros Fischer und Werner vom 30. August 2002 zu Folge wird die voll­
umfängliche Sanierung im Sinne einer Herstellung einer modernen vermarktungsfähigen Sportanlage
etwa 16 Millionen Euro kosten. Ein Neubau an derselben Stelle kostet nach diesem Konzept circa 15
Millionen Euro (einschließlich der Abbrucharbeiten).
Aktuell wird eingeschätzt, dass die schlichte Sanierung im Bestand rund 5,5 Millionen Euro kostet.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
235
234
4. Sportstättenentwicklungsplanung
4.6
4. Sportstättenentwicklungsplanung
Fazit
In diesem Punkt werden die innerhalb der Laufzeit des Sportprogramms geplanten Maßnahmen des
Amts für Sport zeitlich und örtlich priorisiert sowie finanziell überschlägig beziffert. Maßnahmen an­
derer Ämter oder zum Beispiel der Sportbäder Leipzig GmbH liegen nicht im Zuständigkeitsbereich
des Amts für Sport und werden deshalb hier nicht betrachtet.
4.6.1
Priorität
Maßnahme
1
Dreifeld-Halle im Leipziger Osten
2
Ausbau der Nordanlage des Sportforums
Werferhaus einschließlich Werferplatz
Sportfläche für Ausgleichstraining
Laufschlauch
zum Teil überdachte Tribünen mit circa 5.000
Sitzplätzen
4.6.2
Kosten für die
Gesamtkosten in
Stadt Leipzig in
Tausend Euro
Tausend Euro
3.500
1.750
Umsetzungszeitraum
2009-2010
785
320
1.500
540
224
750
2009
2012
2014
2.000
2.000
2014
Ausbau Stadion des Friedens zur
­Kernsportstätte
Kunstrasenplatz Großfeld
400-Meter-Rundlaufbahn
Bolzplatz
Kinderspielplatz
500
1.200
20
15
350
840
20
15
2015
2012
2015
2015
4
Dreifeld-Halle – Parkplatz 2 ARENA LEIPZIG
3.500
1.750
2011-2012
5
Kunstrasenplatz Kleinfeld SPA Lausen
300
210
2010
6
Errichtung Vereinssportstätte am
Zwenkauer See
1.200
400
2012
7
Ausbau des Geländes der Radrennbahn zu einer
Kernsportstätte
Dreifeld-Halle
Mountainbike-Strecke
Kinderspielplatz
Kindersportplatz
Trimm-Dich-Pfad
8
Kunstrasenplatz Großfeld SPA Rietschelstraße
3
Tabelle 126
Maßnahmeplan für Neubauvorhaben
Gesamtkosten
Sportprogramm Leipzig 2015
Maßnahmeplan für die Sanierung von Sportstätten
Priorität
Maßnahme
1
Sporthallen – DIN-Mängelbeseitigung
2
Sportplatzanlagen – allgemeine Sanierung mittels Bauförderung (Erhöhung der Bauförderung
um 45.000 Euro jährlich)
3
Sporthalle Leplaystraße (Altbau) –
­Komplettsanierung
4
Sanierung Kernsportstätte Stadion des
Friedens
Weit- und Hochsprunganlagen
Stoß- und Wurfanlagen
Leichtathletik-Halle
1.750
5
15
15
3
500
350
18.875
10.989
Kosten für die
Stadt Leipzig in
Tausend Euro
Umsetzungszeitraum
1.964
1.964
ab 2008
270
270
2010-2015
5.972
2.470
2008-2010
5
5
500
2,5
2,5
250
2012
41
Die Sanierung ist an die
5
Wassersportanlage Pistorisstraße
1.400
467
2009-2011
6
Sporthalle Brüderstraße – Komplettsanierung
4.561
2.281
2010-2011
7
Wassersportanlage Schleußiger Weg
200
140
2010
8
Schlichtsanierung Radrennbahn41
5.500
2.750
2015
20.377
10.597
Gesamtkosten
3.500
5
15
15
3
Gesamtkosten in
Tausend Euro
Erfüllung der in Punkt 4.5.2.3
genannten Bedingungen
geknüpft.
Tabelle 127
2014-2015
2013
Sportprogramm Leipzig 2015
237
5. Anlagen
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
238
239
5. Anlagen
5. Anlagen
Inhalt
A01-3
Sportentwicklungsplanung
240
A11-4
Sportförderungsrichtlinie
A02-3
Sportentwicklungsplanung
Sportstättenentwicklungsplanung
278
Sportstättenbestand Sporthallen des Amtes für Sport und anderer ­Träger
248
A12-4
Sportstättenvergabe der Stadt Leipzig
Sportstättenentwicklungsplanung
282
Sportstättenbestand Freibäder
• Entgeltregelung für die Nutzung der von der Stadt verwalteten Sportstätten
• Hallenbelegungskriterien für die Vergabe von Übungszeiten in kommunalen
A13-4
­Sporthallen
• Bemessungsgrundlagen für die Berechnung des Nutzungsentgeltes für
Sportstättenentwicklungsplanung
283
Sportstättenbestand Hallenbäder
kommunale Sporthallen
• Übersicht Festlegung des Entgeltes für die verschiedenen ­N utzergruppen
A14-4
Sportstättenentwicklungsplanung 284
Sportstättenbestand Tennisplatzanlagen
A03-3
Sportentwicklungsplanung
255
Übersicht Vergabe von Hallenzeiten nach ausgewählten Sportarten (Winter
A15-4
2007/Frühjahr 2008)
Sportstättenentwicklungsplanung
285
Berechnungen „Sportstättenbedarfsanalyse des Freistaates S
­ achsen“
• Datenquellen
A04-3
Sportentwicklungsplanung
256
• Aktualisierte Sportstättenbilanz der Sportstättenbedarfsanalyse des Frei-
Grundlagen, Regelungen der Stadt Leipzig zur Verpachtung kommunaler
staates Sachsen (2001/2002)
Sportstätten
A16-4
A05-3
Sportentwicklungsplanung
260
Sportstättenentwicklungsplanung
286
Berechnungen nach „Leitfaden des Bundesinstituts für ­Sportwissenschaften“
Anti-Doping-Aktionsplan Zehn Punkte für Sport und Staat
• Datenquellen
• Bedarfsermittlung (Formel)
• Bedarfsermittlung (Ablaufplan)
A06-3
Sportentwicklungsplanung
263
• Bedarfsermittlung (Berechnungen)
Sächsische Sportstättenbedarfsermittlung
• Bedarf an Groß- und Kleinspielfeldern nach BIS p
• Sporthallenbedarf nach BISp
• Freibadbedarf nach BISp
A07-3
Sportentwicklungsplanung
264
• Hallenbadbedarf nach BISp
Maßnahmen, die der Verbesserung der Bewegungsräume für das sportliche
• Bedarf an Tennisplätzen nach BISp
Radfahren dienen
A17-4
A08-3
Sportentwicklungsplanung
269
Sportstättenentwicklungsplanung
292
Berechnungen „Goldener Plan Ost“
Berechnungsmatrix für die Schwerpunktsportarten
• Datenquellen
• Bevölkerungsverteilung 2007
• Sportplatzanlagenbilanz nach Berechnungsmodell des „Goldenen Plan Ost “
A09-4
Sportstättenentwicklungsplanung
269
• Sporthallenbilanz nach Berechnungsmodell des „Goldenen Plan Ost “
Sportstättenbestand Sportplatzanlagen
• Freibadbilanz nach Berechnungsmodell des „Goldenen Plan Ost “
• Hallenbäderbilanz nach Berechnungsmodell des „Goldenen Plan Ost “
A10-4
Sportstättenentwicklungsplanung
Sportstättenbestand Sporthallen des Schulverwaltungsamtes
273
A18-4
Sportstättenentwicklungsplanung
296
Gesamtsanierungsbedarf der Sporthalleneinrichtungen des Amtes für Sport
(Stand 06.08.2008)
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
240
241
5. Anlagen
5. Anlagen
A01-3 Sportentwicklungsplanung
Sportförderungsrichtlinie
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
4.1
4.2
4.3
5.
5.1
5.2
5.3
5.3.1
5.3.2
5.3.3
5.3.4
5.3.5
5.3.6
5.4
5.4.1
5.4.2
5.4.3
5.4.4
5.4.5
5.4.6
5.4.6.1
5.4.6.2
5.5
6.
7.
Zuwendungszweck
Gegenstand der Förderung
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsvoraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen
Spezielle Voraussetzungen für eine Institutionelle Förderung von Leipziger Sport­
vereinen
Voraussetzungen für eine Bauförderung
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Förderart
Finanzierungsart
Institutionelle Förderung
Kinder- und Jugendarbeit
Übungsleiter
Fahrtkosten
Anmietung Sportstätten Dritter
Weitere Fördermöglichkeiten
Stadtsportbund Leipzig und seine Sportjugend
Projektförderung
Projekte im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport
Sport- und Jubiläumsveranstaltungen der Vereine
Ehrungen
Olympiastützpunkt Leipzig e. V.
Sportgroßveranstaltungen/Sonderveranstaltungen
Förderung von baulichen Investitionen (Herstellungsaufwand)
Zuwendungsvoraussetzungen
Höhe der Zuwendung
Sonstiges
Allgemeine Vorschriften
Gültigkeit der Sportförderungsrichtlinie
1.
Zuwendungszweck
Die Sportförderungsrichtlinie soll zur Förderung, Entwicklung und Qualifizierung des Sports in der
Stadt Leipzig beitragen.
Die Stadt Leipzig gewährt auf der Grundlage nachfolgend ausgewiesener Rechtsgrundlagen freiwillig
nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sowie in Anlehnung an die
Vorläufige Verwaltungsvorschrift für die Bewilligung staatlicher Zuwendungen nach § 44 SäHO Zu­
wendungen für Leipziger Sportvereine und andere Zuwendungsempfänger.
Rechtsgrundlagen:
•
Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadt­
verwaltung stehende Stellen mit den geltenden Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zu­
wendungen zur Institutionellen und Projektförderung sowie entsprechende Rechtsgrundla­
gen (Beschluss des Stadtrates Nr. RBIII-1173/02 vom 13.11.02)
•
Sportprogramm 2005 für die Stadt Leipzig (Beschluss des Stadtrates Nr. 904/97 vom
16.07.97)
•
Sportpolitische Schwerpunktsetzung in der Projektförderung der Sportarten und für Sport­
großveranstaltungen (Beschluss Nr. RB III-649/01 vom 21.03.01)
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
2.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Maßnahmen und Projekte, die die sportpolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig mit
den genannten Zielen umsetzen.
Folgende Prioritäten werden in der Sportförderung dabei gesetzt:
•
die vorrangige Förderung des Kinder- und Jugendsports,
•
die gezielte Förderung der ehrenamtlichen Sportarbeit,
•
die spezielle Förderung des Behindertensports,
•
die noch stärkere Konzentration und Förderung auf ausgewählte leistungsstarke olympi­
sche Schwerpunktsportarten unter besonderer Berücksichtigung des Nachwuchsleistungs­
sports in Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt Leipzig, Bund und Land,
•
die weitere Förderung ausgewählter Sportgroßveranstaltungen und
•
die kontinuierliche Förderung ausgewählter Baumaßnahmen.
3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind Sportvereine und Sportverbände, die eine vom Finanzamt anerkannte Ge­
meinnützigkeit nachweisen, in das Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig eingetragen und in Leip­
zig aktiv und ansässig sind. Die Antragsteller müssen dem Stadtsportbund Leipzig angehören und
Mitglied im Landessportbund Sachsen sein. Weiterhin können anerkannte Spitzen- bzw. Dachverbände
Deutschlands eine Förderung erhalten.
Auswärtige Antragsteller, Gruppen, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen
Rechts, die im Interesse der Stadt Leipzig liegende Aufgaben erfüllen, können Zuschüsse als Projekt­
förderung erhalten, sofern das Vorhaben in Leipzig realisiert werden soll.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
242
243
5. Anlagen
5. Anlagen
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Bewilligung von Sportfördermitteln ist eine freiwillige Leistung der Stadt Leipzig. Sie kann nur im
Rahmen der jährlich im kommunalen Haushalt eingestellten und bestätigten Mittel gewährt werden. Sie
erfolgt stets vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Eine Zuwendung kann erfolgen, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:
4.1
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
5.1
Die Stadt fördert Zuwendungsempfänger unter Beachtung der Punkte 3 und 4 im Rahmen der Institutionellen Förderung bzw. der Projektförderung.
5.2
Beide Förderungsarten können auf dem Wege der
•
•
•
Fehlbedarfsfinanzierung (auf Höchstbetrag begrenzt),
Anteilsfinanzierung (auf Höchstbetrag begrenzt),
Festbetragsfinanzierung (bis maximal 3.000,- € bei Erfüllung der Voraussetzungen des
Punktes 2.10.3 der Rahmenrichtlinie, ohne Baumaßnahmen) oder Vollfinanzierung (Aus­
nahmefall)
erfolgen.
5.3
Institutionelle Förderung
Allgemeine Voraussetzungen
•
•
•
•
•
•
•
4.2
Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ist gegeben.
Die fachlichen Voraussetzungen für alle Förderungsarten werden erfüllt.
Die Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers stehen in allen Förderkriterien in angemessenem Verhältnis zur beantragten Förderung (Subsidiaritätsprinzip).
Die Gewähr einer zweckentsprechenden, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der
Mittel ist geboten.
An der Erfüllung der Maßnahme und deren Förderung besteht ein städtisches Interesse.
Es werden grundsätzlich gemeinnützige Interessen verfolgt.
Der Antragsteller erkennt die Sportförderungsrichtlinie und deren Bewilligungsbedingungen an.
Spezielle Voraussetzungen für eine Institutionelle Förderung von Leipziger Sportvereinen
(1)
(2)
(3)
(4)
Die Vereine müssen mehr als 100 Mitglieder haben und einen Kinder- und Jugendanteil
von mindestens 10 % am Gesamtmitgliederbestand nachweisen. Vereine können auch noch
bei einer Mitgliederzahl zwischen 50 und 100 gefördert werden, wenn sie über einen Kin­
der- und Jugendanteil von mindestens 50 % am Gesamtmitgliederbestand verfügen.
Die Vereine mit besonderen Aufgaben im leistungssportlichen Bereich entsprechend der
sportpolitischen Schwerpunktsetzung sowie im Senioren- bzw. Behindertenbereich kön­
nen in begründeten Fällen gefördert werden, auch wenn die Voraussetzungen nach Ziffer
(1) nicht vorliegen.
Die Vereine erheben einen durchschnittlichen Mindestmitgliedsbeitrag von 5 € für Er­
wachsene und 3 € für Kinder und Jugendliche pro Monat.
Die Vereine wenden die Regelungen des Leipzig-Passes bzw. des Familienpasses der Stadt
Leipzig auf Eintrittsgelder zu Sportveranstaltungen und die Mitgliedsbeiträge im Sport­
verein an.
Grundlage für die Mitgliederzahlen bildet die zu Beginn des Förderjahres beim Stadtsportbund Leipzig
fällige Bestandserhebung. Für neu aufgenommene Vereine beginnt die Förderfähigkeit erst im Fol­
gejahr. Ausgenommen sind förderfähige Fusionen, Zusammenschlüsse und Anschlüsse von Vereinen
(siehe auch Punkt 5.3.5).
4.3
5. Voraussetzungen für eine Bauförderung
Bei freiwilligen Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen, die sich nicht aus Vermieterbzw. Verpächterpflichten ergeben, muss der Empfänger auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für
eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der Anlagen bieten. Zuwendungen für Baumaß­
nahmen an Vereine dürfen erst bewilligt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen
vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der geförderten Baumaßnahme sowie die
vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind.
Eine Anfinanzierung von Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung nicht hinreichend gesichert ist, ist un­
zulässig. Vorplanungsleistungen sind aus Eigenmitteln des Empfängers zu erbringen, sie sind jedoch
im Rahmen des Gesamtprojektes förderfähig.
Sportprogramm Leipzig 2015
Auf dem Wege der institutionellen Förderung können an Zuwendungsempfänger unter Beachtung der
Punkte 3 und 4 Fördermittel zur Deckung eines nichtabgegrenzten Teils ihrer Ausgaben für die sport­
liche Tätigkeit in folgenden Kriterien bewilligt werden:
5.3.1
Kinder- und Jugendarbeit
Für jedes beim Stadtsportbund Leipzig gemeldete Vereinsmitglied im Kinder- und Jugendbereich kann
ein Zuschuss gezahlt werden, dessen Höhe in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich
neu festgelegt wird. Für Kinder und Jugendliche im Behindertenbereich kann bei entsprechendem
Nachweis eine Zuschusserhöhung gewährt werden. Berechnungsgrundlage ist die Bestandserhebung
des Stadtsportbundes zu Beginn des laufenden Förderjahres.
Als Jugendlicher gilt, wer zum Stichtag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
5.3.2
Übungsleiter
Für ehrenamtlich tätige Übungsleiter können gemäß eines sportartspezifischen Teilerschlüssels (durch­
schnittliches Verhältnis von Übungsleiter und betreuten Athleten: 1:15 im Kinder- und Jugendbereich
bzw. 1:25 im Erwachsenenbereich) Zuschüsse gewährt werden, wenn sie im Besitz einer gültigen Li­
zenz bzw. eines Zertifikates sowie eines gültigen Vertrages mit dem jeweiligen Verein sind. In begrün­
deten Fällen kann eine Ausnahmeregelung erfolgen.
Für Übungsleiter im Behindertenbereich kann bei entsprechendem Nachweis eine Zuschusserhöhung
erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Verein mindestens 10 % Eigenmittel einsetzt. Der Einsatz von
Drittmitteln (LSB) darf nicht als Eigenmittel ausgewiesen werden.
5.3.3
Fahrtkosten
Vereine bzw. Einzelsportler, die an Meisterschaftswettbewerben innerhalb Deutschlands, schwerpunkt­
mäßig in den olympischen Sportarten bzw. im Nachwuchsbereich, teilnehmen, können entsprechend
der Anreiseart Zuschüsse für Fahrtkosten erhalten. Der Spitzenverband in der entsprechenden Sportart
muss jedoch Mitglied im Deutschen Sportbund (DSB) sein. Der jeweilige Höchstbetrag pro Person und
Verein sowie die förderwürdigen Wettkämpfe werden unter Beachtung des Besserstellungsverbotes
in Abhängigkeit der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu festgelegt. Wettkämpfe der Masters /
Veteranen werden nicht gefördert.
5.3.4
Anmietung Sportstätten Dritter
Im Interesse eines ordnungsgemäßen Übungs- und Wettkampf betriebes können bei der Anmietung von
Sporteinrichtungen anderer Eigentümer (Dritter) Zuschüsse gewährt werden. Der Zuschuss beschränkt
Sportprogramm Leipzig 2015
244
245
5. Anlagen
5. Anlagen
sich auf sportlich genutzte Räume bzw. Flächen, deren Anmietung für die Ausübung des Vereinssports
der jeweiligen Sportart unumgänglich ist.
5.3.5
Weitere Fördermöglichkeiten
(1) Unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit können in Ausnahmefällen nach Abstimmung mit dem Sport- und Bäderamt Neuanschaffungen bzw. Re­
paraturen von bzw. an hochwertigen Sport- bzw. Pflegegeräten, die für die Aufrechterhal­
tung des Trainings- und Wettkampf betriebes notwendig sind, bezuschusst werden.
(2) Vereinen mit einer Größe von über 1.000 Mitgliedern kann ein jährlicher Zuschuss bis zu
5.000,- € gewährt werden. Voraussetzung ist, dass diese Mitgliederstärke mindestens seit
drei Jahren besteht.
(3) Bei Fusion, Zusammenschluss bzw. Anschluss von Vereinen, die nicht aus der Abspal­
tung von anderen Vereinen hervorgehen, kann ein einmaliger Zuschuss gewährt werden.
Bedingung ist, dass der neu entstehende Verein mindestens 250 Mitglieder hat und seinen
ursprünglichen Mitgliederbestand um mindestens ein Viertel der ursprünglichen Größe
erhöht.
5.3.6
Stadtsportbund Leipzig und seine Sportjugend
Der Stadtsportbund Leipzig e. V. und seine Sportjugend als Dachorganisation der eingetragenen und
gemeinnützigen Sportvereine der Stadt Leipzig kann für seine Vereinsarbeit und den Geschäftsbetrieb
eine Förderung erhalten. Dem Stadtsportbund Leipzig e. V. und seiner Sportjugend können auch För­
dermittel für Sportveranstaltungen gewährt werden, wenn sie im Interesse der Stadt liegen.
5.4
Projektförderung
5.4.3 Jährlich können erfolgreiche Spitzensportler, Vereine und Persönlichkeiten, die sich um den Leistungs­
sport in der Stadt Leipzig verdient gemacht haben, geehrt werden.
Die Auszeichnungen und Ehrungen erfolgen differenziert für die nachstehend aufgeführten Erfolge:
•
•
•
•
•
•
5.4.4
5.4.2
Sport- und Jubiläumsveranstaltungen der Vereine
Gefördert werden können Sportveranstaltungen, die sich als Ziel gesetzt haben, den Sport in seiner
Gesamtheit weiter zu beleben und als positiven Image-Faktor erlebbar zu machen. Das sind schwer­
punktmäßig nationale und internationale Wettbewerbe mit Meisterschaftscharakter, der sportliche Teil
von Vereinsjubiläen (50, 75, 100 Jahre und alle weiteren 25 Jahre), Pokalwettbewerbe auf Bundesebe­
ne, Turniere im Kinder- und Jugendbereich, Sportfeste und Projekte mit integrativem Charakter im
Behindertensport, Sportbegegnungen mit anerkannten Partnerstädten sowie traditionelle Sportfeste,
die sowohl der Entwicklung der jeweiligen Sportart als auch der Mitgliedergewinnung dienen. Geför­
dert werden können auch Sportveranstaltungen, die durch die anerkannten Leipziger Fachverbände
organisiert werden.
Sportprogramm Leipzig 2015
Olympiastützpunkt Leipzig e. V.
5.4.5
Sportgroßveranstaltungen/Sonderveranstaltungen
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kann die Stadt Leipzig fördern:
(1) die Bewerbung und Ausrichtung von Deutschen Meisterschaften und bedeutender internationaler Sportgroßveranstaltungen wie Welt- und Europameisterschaften.
(2) die anlässlich nationaler und internationaler Sportveranstaltungen von der Stadt Leipzig
durchgeführten traditionellen Empfänge von Repräsentanten und Offiziellen der Mann­
schaften und Verbände,
(3) Kongresse und Symposien mit engem Bezug zum Sport und erheblicher internationaler
Bedeutung.
5.4.1 Projekte im Nachwuchsleistungs- und Spitzensport
Nicht gefördert werden Einzelsportler und Mannschaften, die ihren Sport berufsmäßig ausüben (Profi­
sport). Olympische Spiele (Plätze 1 bis 6)
Weltmeisterschaften (Plätze 1 bis 3)
Europameisterschaften (Plätze 1 bis 3)
Weltcup (Platz 1)
Deutsche Meisterschaften Einzel/Mannschaft (Platz 1)
Verdienste um den Leipziger Sport (Trainer, Übungsleiter, Funktionäre)
Der Olympiastützpunkt Leipzig e. V. sichert gemeinsam mit Land, Bund und dem Deutschen Sport­
bund die finanzielle Deckung für den Leistungs- und Spitzensport vor Ort. Die Stadt Leipzig bekennt
sich in ihren sportpolitischen Leitlinien ebenfalls zum Leistungssport. Deshalb können für bestätigte
und vor Ort trainierende Kaderathleten ein Ernährungszuschuss sowie für deren Betreuer ein Zuschuss
für Personalkosten (Trainermischfinanzierung) gewährt und an den Olympiastützpunkt Leipzig e. V.
ausgereicht werden.
Auf dem Wege der Projektförderung können an Zuwendungsempfänger unter Beachtung der Punkte
3 und 4 Fördermittel zur Deckung eines zeitlich abgegrenzten Teils ihrer Ausgaben für die sportliche
Tätigkeit in folgenden Kriterien bewilligt werden:
Die gezielte Förderung des Leistungssports unter besonderer Berücksichtigung des Nachwuchsleis­
tungssports konzentriert sich auf die sportpolitische Schwerpunktsetzung bestätigter Sportarten mit
der Priorität I und II. Diese Bestätigung ist abhängig von der Entwicklung der jeweiligen Sportart und
wird jährlich neu festgelegt. In Ausnahmefällen können hierbei unter Wahrung des Besserstellungsver­
bots anteilig auch Personalausgaben gefördert werden.
Ehrungen
5.4.6
Förderung von baulichen Investitionen (Herstellungsaufwand)
Zuwendungsfähig sind Ausgaben an Einrichtungen wie Erweiterungs-, Neu-, Um- und Ausbauten, die
unmittelbar der Sportausübung dienen. Ausgaben für sanitäre, sicherheitstechnische und andere tech­
nische Einrichtungen, Trainingsbeleuchtung sowie Heizungsanlagen sind förderfähig, wenn es sich um
grundlegende Zustandsveränderungen handelt, die nicht nur als eine dem technischen Fortschritt üb­
liche Modernisierung anzusehen sind (Abgrenzung vom Verwaltungshaushalt). Im Finanzierungsplan
hat der Verein die finanzielle Sicherstellung nachzuweisen.
Zuschüsse für Baumaßnahmen, bei denen der Verein Bauherr ist (einzelne, zeitlich begrenzte Vorha­
ben), werden als Anteilsfinanzierung, die auf einen Höchstbetrag begrenzt wird, gewährt. Vor einer Be­
willigung muss die Zustimmung der gemäß Hauptsatzung zu beteiligenden Gremien vorliegen, sofern
die Notwendigkeit der Maßnahme durch das Sport- und Bäderamt anerkannt wird.
5.4.6.1
Zuwendungsvoraussetzungen
Für das zu fördernde Vorhaben sind die fachliche Kompetenz sowie eine Beteiligung an den Kosten
Voraussetzung. Neben der finanziellen Beteiligung des Zuwendungsempfängers können Eigenmittel
auch als Arbeitsleistungen erbracht werden. Sie dürfen einen Anteil von 20 % des Gesamtaufwandes
nicht übersteigen.
Sportprogramm Leipzig 2015
246
247
5. Anlagen
5. Anlagen
Arbeitsleistungen können mit einer Stundenvergütung von höchstens 8,- € in Ansatz gebracht werden.
Die Art und Weise der Erbringung oder Bereitstellung sind anhand der Vorhabensplanung konkret dar­
zustellen und auszuweisen. Es müssen grundsätzlich gemeinnützige Ziele verfolgt werden.
Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren
5.4.6.2
Die Zahlungsanweisungen der Zuschüsse werden grundsätzlich erst dann veranlasst, wenn der Zuwen­
dungsbescheid bestandskräftig ist. Durch einen Rechtsmittelverzicht wird die Bestandskraft des Be­
scheides eher herbeigeführt. Den Nachweis der Verwendung hat der Zuwendungsempfänger spätestens
drei Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes vollständig und prüffähig zu erbringen.
Näheres ist bei Baumaßnahmen in den Allgemeinen Nebenbestimmungen geregelt.
Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. In der Regel soll die Zuwendung der
Stadt jedoch 30 % der Gesamtkosten nicht übersteigen, wenn für dasselbe Vorhaben gleichzeitig eine
Zuwendung aus Mitteln des Landes bzw. durch Eigenmittel gewährt wurde. Bemessungsgrundlage für
die Höhe der Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen Ausgaben des Antragstellers (Drittelfinan­
zierung).
5.5
Sonstiges
Weitere Modalitäten der Umsetzung sowie konkrete finanzielle Untersetzungen und Festlegungen wer­
den durch die Handlungsrichtlinie des Sport- und Bäderamtes geregelt, die jährlich aktualisiert wird.
6.
Allgemeine Vorschriften
Für die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen, für den Nachweis und die Prü­
fung der Verwendung, die erforderliche Aufhebung des Bewilligungsbescheides und die notwendigen
Rückforderungen gewährter Zuwendungen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Rahmen­
richtlinie.
Antragsverfahren
Zuschüsse können nur auf Antrag gewährt werden. Die Anträge werden vom Sport- und Bäderamt
herausgegeben und sind bis zum 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr zu stellen. Später einge­
hende Anträge werden als Nachanträge behandelt und können nur berücksichtigt werden, wenn noch
Fördermittel vorhanden sind. Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Anträge werden dem Antrag­
steller zur Überarbeitung zurückgegeben. Ein daraus resultierendes Fristversäumnis geht zu Lasten
des Antragstellers.
Die Antragsüberprüfung wird durch das Sport- u. Bäderamt als Bewilligungsstelle wahrgenommen.
Die Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie voraussichtlich inner­
halb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks
benötigt werden. Für die Kinder- und Jugendarbeit, Übungsleiter und Projekte im Nachwuchsleistungsund Spitzensport sind Ausnahmeregelungen möglich.
Der Empfänger von Fördermitteln ist verpflichtet, dem Sport- und Bäderamt unverzüglich den Wegfall
des Zuwendungszweckes und Änderungen sowie Angaben zum Verein mitzuteilen.
Zuwendungsempfänger können zeitweilig von der Förderung ausgeschlossen werden, wenn sie trotz
Mahnung ihren Bewilligungsauflagen nicht termingemäß nachkommen oder den mit der Zuwendung
beabsichtigten Zweck durch unrichtige oder unvollständige Angaben im Antrag hintergehen und damit
eine ungerechtfertigte Zuwendung der Stadt erhalten haben.
Der Zuwendungsbescheid kann widerrufen werden, wenn die Mittel zweckentfremdet verwendet wur­
den oder wenn der Verwendungsnachweis nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wurde. Bereits ausge­
zahlte Mittel können dann zurückgefordert werden.
7.
Gültigkeit der Sportförderungsrichtlinie
Diese Sportförderungsrichtlinie tritt einen Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig wird die
Sportförderungsrichtlinie vom 21.03.2001 außer Kraft gesetzt, aber noch für Zuwendungen bis ein­
schließlich Zuwendungsjahr 2003 angewendet.
Sowohl für institutionelle als auch für Projektförderung muss der Antragsteller die Notwendigkeit und
Angemessenheit der finanziellen Hilfen durch glaubhafte Angaben und entsprechende Unterlagen be­
gründen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind strikt einzuhalten.
Jede Maßnahme muss einen detaillierten, schlüssigen und vollständigen Ausgaben- und Finanzierungs­
plan enthalten, alle eigenen Mittel und mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen
sowie Zuwendungen und Leistungen Dritter sind als Deckungsmittel für alle Ausgaben einzusetzen.
Die dem Zuwendungszweck zugrunde liegende inhaltliche Konzeption ist beizufügen.
Für institutionelle Förderung ist bis spätestens 15. Februar des laufenden Jahres nach Bestätigung durch
die Mitgliederversammlung zusätzlich ein Haushalts- oder Wirtschaftsplan vorzulegen.
Für Anträge auf Zuschüsse für Personalausgaben sind unter Beachtung des Punktes 5.4.1 Stellenbe­
zeichnung, Stellenbeschreibung und Stellenplan mit einzureichen.
Anträge werden nur mit Unterschrift vom vertretungsberechtigten Vorstand entgegengenommen (ana­
log Satzung des jeweiligen Vereins).
Mit der Inanspruchnahme von Sportfördermitteln erkennt der Antragsteller die Sportförderungsricht­
linie an.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
248
249
5. Anlagen
5. Anlagen
A02-3 Sportentwicklungsplanung
2.4 Sportstättenvergabe der Stadt Leipzig
Für das Training von Fußballmannschaften werden gedeckte Sportflächen nur bis zur C-Jugend über­
lassen. Die Überlassung von Übungszeiten an alle übrigen Fußballmannschaften wird erst möglich
sein, wenn die zwingend auf eine Hallennutzung angewiesenen Sportarten ausreichend mit Übungs­
zeiten versorgt sind.
1.
Vorwort
Die Leipziger Sportvereine sind Träger und Vermittler des sportlichen Lebens in der Stadt. Sie un­
terbreiten der Leipziger Bevölkerung den größten Teil der Angebote zum Sporttreiben und bieten die
Gewähr dafür, daß die freie Entfaltung der Persönlichkeit auch in der sportlichen Betätigung gewähr­
leistet ist. Der Bedarf des Vereins- und Freizeitsports nach Übungszeiten in Turn- und Sporthallen kann
von seiten des Sport- und Bäderamtes seit längerem nicht mehr abgedeckt werden. Daher ist es unum­
gänglich, die vorhandenen Kapazitäten optimal auszunutzen und bestehende Reserven zu erschließen.
Um dies zu gewährleisten, hat das Sport- und Bäderamt, unter Berücksichtigung der späteren eventu­
ellen Gegebenheiten in Leipzig, Kriterien für die Überlassung von Übungszeiten in städtischen Sport­
hallen erarbeitet, die sportartspezifische Anforderungen und Bedürfnisse des Leipziger Sports berück­
sichtigen. Sie erlauben eine sach- und sportgerechte Verteilung der Hallenzeiten für Übungszwecke.
2.
Leipziger Hallenbelegungskriterien
Für die Vergabe von Übungszeiten sind maßgebend:
•
Mindestteilnehmerzahlen pro Übungseinheit,
•
Übungszeiteinheit,
•
Leistungsstärke (z. B. Spielklasse/Leistungsklasse),
•
Sonderregelung für Fußballmannschaften,
•
Prioritäten bei der Vergabe von Übungseinheiten.
2.1 Mindestteilnehmerzahl pro Übungseinheit
Die Mindestteilnehmerzahl pro Übungseinheit je Sportgruppe wird sportartspezifisch und unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsklasse der Sportgruppe berechnet.
Die Mindestteilnehmerzahl bezieht sich jeweils auf eine Übungseinheit, also auf ca. 400 m² Hallenfläche, das entspricht einer Normalturnhalle mit 15 x 27 m. Bei Leistungssportlern (bei Mannschaftssportarten – Aktive der zweithöchsten Spielklassen) ist bei Bedarf eine Reduzierung der Mindestteilnehmerzahl um bis zu 50 % möglich.
Das Erreichen der jeweils vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl ist zwingende Voraussetzung für die
Zuweisung von Hallenzeiten.
2.2
Übungszeiteinheit
Die Dauer einer ÜZE wird einheitlich auf 45 Minuten festgelegt. Durch diese einheitliche Festlegung
der ÜZE ist es möglich, je Übungsabend (in der Regel 17.15 - 22.00 Uhr) 7 - 8 ÜZE unterzubringen. Die
Zuteilung von Hallenzeiten erfolgt in Übungszeiteinheiten (ÜZE) pro Woche.
2.3 Sonderregelung für Fußballmannschaften
2.5 Prioritäten bei der Vergabe von Übungszeiten
Da wohl auch künftig in Leipzig nicht genügend Sporthallen vorhanden sein werden und die Nachfrage
nach Hallenübungszeiten weiterhin steigen wird, muss die Vergabe von Hallenübungszeiten künftig
nach Prioritäten erfolgen. Die Vereine, die Träger des sportlichen Geschehens sind, können die ihnen
übertragenen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie bei der Hallenzuweisung vorrangig berücksichtigt wer­
den. Für die Überlassung von Übungszeiten wurde folgende Rangfolge festgelegt:
•
•
•
3. Turn- und Sportvereine
Betriebssportgruppen und Hochschulsportgruppen
sonstige Gruppen.
Verteilung der Übungszeiten in städtischen Turn- und Sporthallen nach den „Leipziger Hallenbelegungskriterien“
Grundlage für die Zuweisung von Übungszeiten in städtischen Hallen wird eine aktuelle Belegungserhebung sein. Nur durch eine solche Erhebung ist ein völliger Überblick über den tatsächlichen Bedarf der Vereine und Sportgruppen an Übungszeiten möglich.
Weitere Gesichtspunkte, die für die Vergabe der Hallen von Bedeutung sind:
•
Größe des für die einzelne Sportart erforderlichen Spielfeldes
•
Beschaffenheit des Hallenbodens
•
Geräteausstattung der Hallen
•
örtliche Bindung zwischen Standort der Halle und Sitz des Sportvereines
Die zweckentsprechende Belegung der zugeteilten Hallenstunden kann von der Stadt oder von ihr dazu
besonders beauftragten Personen jederzeit überprüft werden.
Bei Wegfall des Bedarfs ist dem Sportamt unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei generell zurückgehendem Bedarf sowie mangelnder Ausnutzung können Belegzeiten nach schriftlicher Bekanntgabe
durch die Stadt (Sport- und Bäderamt) im Einvernehmen mit dem Rechtsträger anderen Nutzern zugeteilt werden.
Weitere sportliche Kriterien
Vorrang bei der Vergabe von Hallenstunden haben:
•
Hallensportarten vor Freiluftsportarten
•
Mannschaftssportarten vor Individualsportarten
•
vorrangige Einordnung von Kinder- und Jungendmannschaften in der Zeit von 16.00 Uhr
bis 20.00 Uhr
Leistungsstärke (z. B. Spielklassen) der jeweiligen Sportgruppen
Die unterschiedlichen Bedürfnisse des Leistungs-, Breiten- und Freizeitsports erfordern, die jeweilige
Leistungsstärke der Sportler bzw. Mannschaften zu berücksichtigen. Die Anzahl der ÜZE einer Sport­
gruppe pro Woche erhöht sich deshalb entsprechend deren Leistungsstärke.
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
250
251
5. Anlagen
5. Anlagen
Entgeltregelung für die Nutzung der von der Stadt verwalteten Sportstätten
1. Geltungsbereich
(1)
(2)
(3)
(4)
2. Entstehung und Fälligkeit des Nutzungsentgeltes
(1)
(2)
3. Für die Nutzung städtischer Sportstätten wird nach Beschluss des Stadtrats ein Entgelt
nach dieser Entgeltregelung erhoben. Sportstätten in diesem Sinne sind alle städtischen
Sporteinrichtungen, die für Übungs-, Trainings- und Wettkampf betrieb genutzt werden.
Die Durchführung des Schul- und Berufsschulsportes erfolgt grundsätzlich unentgeltlich
(außer Schwimmhallen).
Für die Nutzung der Sportstätten gelten die Hallenvergabekriterien der Stadt Leipzig.
Die seit 1991 bestehende Regelung zur Erhebung eines Entgeltes für die Nutzung von
Schwimmhallen hat weiterhin Gültigkeit.
Die Zahlungspflicht entsteht mit Beginn des vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraumes.
Unerheblich ist dabei der Grad der Auslastung der vereinbarten Nutzungszeiten.
Die Fälligkeit des Nutzungsentgeltes ergibt sich zu den im Nutzungsvertrag vereinbarten
Terminen.
Bemessungsgrundlagen
Das Nutzungsentgelt bezieht sich ausschließlich auf die sportliche Nutzung der Sportstätten.
Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach Art, Beschaffenheit und Größe der einzelnen Sport­
stätten, nach der Dauer der Nutzung und nach den Nutzergruppen. Der Verein oder Nutzer wird ent­
sprechend seines prozentualen Anteiles an Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) in eine Nutzergrup­
pe eingestuft. Dieser Nutzergruppe ist ein Nutzungsentgelt zugeordnet, das von 7,67 € für die Gruppe A
bis 1,02 € für die Gruppe E für eine Übungszeiteinheit in einer Normalturnhalle eingestuft ist.
Je nach Umfang der beantragten Trainingszeiten werden die Übungszeiteinheiten mit den Übungsflächeneinheiten multipliziert.
3.1 Übungsflächeneinheiten (ÜFE – siehe Anlage 1)
Die verschiedenen Sportstätten werden ausgehend von der Größe und der qualitativen Beschaffen­
heit in Übungsflächeneinheiten eingeteilt. Für die Nutzung einer Dreifeldersporthalle wird für eine
Übungszeiteinheit das Dreifache berechnet. Sind Sportstätten mit nutzungseinschränkenden Mängeln
behaftet, können sie zurückgestuft werden. Folglich sind Abweichungen in der Zuordnung möglich.
3.2 Übungszeiteinheiten
Es ist erforderlich, für alle Sportstätten von einheitlichen Übungszeiteinheiten auszugehen. Eine
Übungszeiteinheit beträgt für alle städtischen Turn- und Sporthallen und sonstige Sportanlagen 45
Minuten.
Dies entspricht den gültigen Hallenbelegungskriterien der Stadt Leipzig und ist mit Beginn des neuen
Vergabezyklus konsequent umzusetzen.
3.3 Entgelt für die verschiedenen Nutzergruppen (siehe Anlage 2)
Die Höhe des zu zahlenden Nutzungsentgeltes regelt sich entsprechend der Zuordnung der Antragstel­
ler in Nutzergruppen. Nutzer, die keinen Anspruch auf städtische Sportförderung haben, werden in die
Nutzergruppe A eingestuft.
Der Kinder- und Jugendsport von förderungswürdigen Vereinen nutzt die städtischen Sportstätten wei­
terhin unentgeltlich (außer Schwimmhallen).
Die Höhe des zu leistenden Nutzungsentgeltes im Erwachsenenbereich wird entsprechend dem prozen­
Sportprogramm Leipzig 2015
tualen Kinder- und Jugendanteil an der Gesamtmitgliederzahl des Vereines berechnet.
Das bedeutet, der Verein bezahlt für alle Erwachsenensportgruppen das gleiche Nutzungsentgelt ent­
sprechend des Anteils der Kinder- und Jugendlichen (vgl. Preiskategorien B - E, Anlage 2).
Sportgruppen gemeinnütziger Organisationen, Volkshochschule und der zur Aufgabenerfüllung angeordnete Dienstsport vom Brandschutzamt werden mit dem Vereinssport gleichgestellt (vgl. Preiskate­
gorie B, Anlage 2).
4
Vergabe von Sportstätten und Abrechnung des Entgeltes
Die Vergabe der kommunalen Sportstätten erfolgt durch das Sport- und Bäderamt. Das Nutzungsent­
gelt wird für die Nutzung städtischer Sportstätten erhoben (siehe Punkt 1. Geltungsbereich). Unberührt
bleiben weitere Regelungen zur Abrechnung sonstiger Nutzungen (z. B. Abrechnung von eintritts­
pflichtigen Veranstaltungen, Abrechnung der Schwimmhallennutzung außerhalb des öffentlichen Ba­
debetriebes, kommerzielle Nutzungen). Die Abrechnung des Nutzungsentgeltes erfolgt zentral beim
Sport- und Bäderamt. Ansprechpartner für Vergabe, Vertragsabschluss und Rechnungslegung ist das
Sport- und Bäderamt.
Anlage 1: Einführung eines Entgeltes für die Nutzer der von der Stadt verwalteten
Sportstätten – Hier: Festlegung von Übungsflächeneinheiten (ÜFE) für die einzelnen
Sportstätten
I.
II.
Turn- und Sporthallen
Gymnastik-Kleinturnhallen
(unter 200 m²)
0,5
Normalturnhallen
(ab 200 m²)
1,0
Sporthallen
(ab 400 m²)
1,5
Sporthallen (2-teilbar)
(ab 600 m²)
2,0
Sporthallen (3-teilbar)
(ab 800 m²)
3,0
Die Größenangabe der Halle bezieht sich auf die Hauptnutzungsfläche.
Sportfreianlagen
Kleinspielfelder
(unter 20 x 40 m)
0,5
Kleinspielfelder
(ab 20 x 40 m)
1,0
Großspielfelder
(ggf. mit LA-Anlagen) 2,0
Anlage 2: Einführung eines Entgeltes für die Nutzung der von der Stadt verwal­
teten Sportstätten – Festlegung des Entgeltes für die verschiedenen Nutzergruppen
Kategorie Bezeichnung
A
B
C
D
E
Kinder- und
Jugendanteil in %
Nutzer, soweit nicht
unter Kategorie B bis E
Leipziger Sportvereine1), 0 bis 10,09
Dienstsport städtischer
Dienststellen, Sportgruppen
von gemeinnützigen Organisationen, Volkshochschule
Leipziger Sportvereine1)
10,1 bis 22,49
Leipziger Sportvereine1)
22,5 bis 37,49
Leipziger Sportvereine1)
37,5 und mehr
Entgelt je
Übungszeiteinheit
7,67 €
3,83 €
3,07 €
2,05 €
1,02 €
1) soweit Anspruch auf Förderung nach der Leipziger Sportförderungsrichtlinie besteht
Sportprogramm Leipzig 2015
252
253
5. Anlagen
5. Anlagen
Hallenbelegungskriterien für die Vergabe von Übungszeiten in kommunalen
­S porthallen
1.
2.
Die Mindestteilnehmerzahl pro Übungseinheit je Sportgruppe wird sportartspezifisch und
unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsklasse der Sportgruppe (Regelfall mindes­
tens 10 Personen) berechnet.
Die Mindestteilnehmerzahl bezieht sich jeweils auf eine Übungseinheit, also auf ca. 400 m²
Hallenfläche, das entspricht einer Normalturnhalle mit 15 x 27 m. Bei Leistungssportlern
(bei Mannschaftssportarten – Aktive der zweithöchsten Spielklassen) ist bei Bedarf eine
Reduzierung der Mindestteilnehmerzahl um bis zu 50 % möglich.
Das Erreichen der jeweils vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl ist zwingende Vorausset­
zung für die Zuweisung von Hallenzeiten.
Das Nutzungsentgelt bezieht sich ausschließlich auf die sportliche Nutzung der Sportstätten. Die Höhe
des Nutzungsentgeltes richtet sich nach Art, Beschaffenheit und Größe der einzelnen Sportstätten, nach
der Dauer der Nutzung und nach den Nutzergruppen. Der Verein oder Nutzer wird entsprechend seines
prozentualen Anteiles an Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) in eine Nutzergruppe eingestuft.
Dieser Nutzergruppe ist ein Nutzungsentgelt zugeordnet, das von 7,67 € für die Gruppe A bis 1,02 € für
die Gruppe E für eine Übungszeiteinheit in einer Normalturnhalle eingestuft ist.
Je nach Umfang der beantragten Trainingszeiten werden die Übungszeiteinheiten mit den Übungsflä­
cheneinheiten multipliziert.
Übungszeiteinheit
Leistungsstärke (z. B. Spielklassen) der jeweiligen Sportgruppen
Sonderregelung für Fußballmannschaften
Für das Training von Fußballmannschaften werden gedeckte Sportflächen nur bis zur
C-Jugend überlassen. Die Überlassung von Übungszeiten an alle übrigen Fußballmann­
schaften wird erst möglich sein, wenn die zwingend auf eine Hallennutzung angewiesenen
Sportarten ausreichend mit Übungszeiten versorgt sind.
5.
Die unterschiedlichen Bedürfnisse des Freizeit-, Breiten- und Leistungssports erfordern,
die jeweilige Leistungsstärke der Sportler bzw. Mannschaften zu berücksichtigen. Die An­
zahl der ÜZE einer Sportgruppe pro Woche erhöht sich deshalb entsprechend deren Leis­
tungsstärke.
4.
Bemessungsgrundlagen
Mindestteilnehmerzahl pro Übungseinheit
Die Dauer einer ÜZE ist einheitlich auf 45 Minuten festgelegt. Durch diese einheitliche
Festlegung der ÜZE ist es möglich, je Übungsabend (in der Regel 17.00 - 22.00 Uhr) 7
- 8 ÜZE unterzubringen. Die Zuteilung von Hallenzeiten erfolgt in Übungszeiteinheiten
(ÜZE) pro Woche.
3.
Bemessungsgrundlagen für die Berechnung des Nutzungsentgeltes für kommunale Sporthallen
Prioritäten bei der Vergabe von Übungszeiten
Auf Grund des derzeitigen erheblichen Defizits an Sporthallenfläche und der steigenden
Nachfrage nach Hallenübungszeiten, erfolgt die Vergabe von Hallenübungszeiten nach Pri­
oritäten. Die Vereine, die Träger des sportlichen Geschehens sind, können die ihnen über­
tragenen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie bei der Hallenzuweisung vorrangig berücksich­
tigt werden. Für die Überlassung von Übungszeiten wurde folgende Rangfolge festgelegt:
• Turn- und Sportvereine
• Betriebssportgruppen und Hochschulsportgruppen
• sonstige Gruppen.
Weitere Gesichtspunkte, die für die Vergabe der Hallen von Bedeutung sind die Größe des
für die einzelne Sportart erforderlichen Spielfeldes, die Beschaffenheit des Hallenbodens,
die Geräteausstattung der Hallen sowie die örtliche Bindung zwischen Standort der Halle
und Sitz des Sportvereines.
Sportprogramm Leipzig 2015
Übungsflächeneinheiten Die verschiedenen Sportstätten werden ausgehend von der Größe und der qualitativen Beschaffen­
heit in Übungsflächeneinheiten eingeteilt. Für die Nutzung einer Dreifeldersporthalle wird für eine
Übungszeiteinheit das Dreifache berechnet. Sind Sportstätten mit nutzungseinschränkenden Mängeln
behaftet, können sie zurückgestuft werden. Folglich sind Abweichungen in der Zuordnung möglich.
Übungszeiteinheiten
Es ist erforderlich, für alle Sportstätten von einheitlichen Übungszeiteinheiten auszugehen. Eine
Übungszeiteinheit beträgt für alle städtischen Turn- und Sporthallen und sonstige Sportanlagen 45
Minuten.
Übersicht: Festlegung von Übungsflächeneinheiten (ÜFE) für die ­einzelnen Sportstätten
I . Turn- und Sporthallen
Gymnastik-Kleinturnhallen
0,5
(unter 200 m²)
Normalturnhallen (ab 200 m²)
1,0
Sporthallen (ab 400 m²)
1,5
Sporthallen (2-teilbar) (ab 600 m²)
2,0
Sporthallen (3-teilbar) (ab 800 m²)
3,0
II. Sportfreianlagen
Kleinspielfelder (unter 20 x 40 m)
0,5
Kleinspielfelder (ab 20 x 40 m)
1,0
Großspielfelder (ggf. mit ­L A-Anlagen)
2,0
Die Größenangabe der Halle bezieht sich auf die ­H auptnutzungsfläche.
Sportprogramm Leipzig 2015
254
255
5. Anlagen
5. Anlagen
Übersicht Festlegung des Entgeltes für die verschiedenen ­N utzergruppen
Entgelt je
Übungszeiteinheit
A
Nutzer, soweit nicht unter Kategorie B bis E
B
Leipziger Sportvereine*), Dienstsport städtischer Dienststellen, Sportgruppen von gemeinnützigen Organisationen, Volkshochschule
C
Leipziger Sportvereine*)
10,1bis 22,49
3,07 €
D
Leipziger Sportvereine*)
22,5 bis 37,49
2,05 €
E
Leipziger Sportvereine*)
37,5 und mehr
1,02 €
Übersicht Vergabe von Hallenzeiten nach ausgewählten Sportarten
(Winter 2007/Frühjahr 2008)
7,67 €
27
1,73% 11
209
Basketball
prozentual zur Gesamtmitgliederzahl
der Sportart
prozentual zur Gesamtmitgliederzahl
Erwachsenensport
4.110
7,5% 118,9%
183,5
6,8%
6
5.414
7,2%
93,6%
1,0%
168,1%
72
6,2%
6
547
1,0% 621,4%
99
3,6%
12
756
1,0%
361,4%
Stundenanzahl
Erw.-Sport
Koeffizient Nutzung
5
Anzahl Mitglieder
8,9%
Platz
103,5
Koeffizient Nutzung
79,9%
Anzahl Mitglieder
6,4%
Koeffizient Nutzung
prozentual zur Gesamtstundenzahl
Badminton
9 1.304
Gesamt
5,14%
Platz
80
prozentual zur Gesamtstundenzahl
Erwachsenensport
Allg.
Sportgruppe
prozentual zur Gesamtmitgliederzahl
Kinder- und Jugendsport
Sportart
* soweit Anspruch auf Förderung nach der Leipziger Sportförderungsrichtlinie besteht
Anzahl Mitglieder
Bezogen auf eine
Wochennutzung
3,83 €
Platz
0 bis 10,09
prozentual zur Gesamtstundenzahl
Kinder- und Jugendliche
Bezeichnung
Kinder- und
Jugendanteil in %
Stundenanzahl Kinder- und Jugendsport
Kategorie
A03-3 Sportentwicklungsplanung
75
4,82% 10
232
1,1%
420,8%
54
4,7%
7
374
0,7% 681,7%
129
4,8%
10
606
0,8%
587,6%
24,75
1,59% 12
61
0,3%
528,1%
4
0,3%
12
129
0,2% 146,4%
28,75
1,1%
13
190
0,3%
417,7%
Gymnastik
16,5
1,06% 14
264
1,3%
81,3%
201 17,4%
2
3.387
6,2% 280,2%
217,5
8,0%
5
3.651
4,9%
164,4%
Fußball (6-10
Jahre)
245
15,74%
1 2.015
9,9%
158,3%
247
9,1%
4 10.501
14,0%
64,9%
Handball
238,5
15,33%
2
893
4,4%
347,6%
Hockey
100,5
6,46%
7
388
1,9%
337,1%
Boxen
Karate
Leichtathletik
Tennis
Tischtennis
Turnen
Volleyball
Summe
2
0,2%
125 10,8%
47,25
4,1%
14
8.486 15,5%
1,1%
4
1.216
2,2% 485,3%
2
2.109
2,8%
475,7%
8
394
0,7% 566,2%
147,75
363,5 13,4%
5,4%
9
782
1,0%
521,5%
92
5,91%
8
333
1,6%
359,6%
35
3,0%
9
273
0,5% 605,3%
127
4,7%
11
606
0,8%
578,4%
177,75
11,42%
4
788
3,9%
293,6%
5,25
0,5%
11
646
1,2%
38,4%
183
6,7%
7
1.434
1,9%
352,2%
3
0,3%
13
1.664
3,0%
8,5%
21
0,8%
14
2.226
3,0%
26,0%
152,25 13,2%
3
1.006
1,8% 714,5%
255,75
9,4%
3
1.390
1,9%
507,8%
1,2%
10
418
0,8% 152,5%
156,75
5,8%
8
1.273
1,7%
339,9%
339,75 29,4%
1
2.285
4,2% 702,0%
554,25 20,4%
1
2.895
3,9%
528,4%
33.833
45,2%
1,16% 13
562
2,8%
41,7%
103,5
18
6,65%
6
384
1,9%
350,8%
143,25
9,20%
5
855
4,2%
218,1%
214,5
13,78%
3
610
3,0%
457,7%
1556,25
8.898 43,9%
Mitglieder Ki.-Ju.
13,5
1157,50
20.256
24.935 45,6%
Mitglieder Erwachsene
2713,75
54.647
Mitglieder gesamt:
74.903
Quelle: Stadtsportbund Leipzig
e. V./Amt für Sport
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
256
257
5. Anlagen
5. Anlagen
A04-3 Sportentwicklungsplanung
und in Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit der Vereinsmitglieder im Sinne von Eigenleistungen
(Kinder- und Jugendanteil) nach Einzelfallprüfung, Pflegeaufwand durch Wettkampfsport und Einstu­
fungskriterien der Sportflächen und Größe der Sportplatzanlage.
Grundlagen, Regelungen der Stadt Leipzig zur Verpachtung kommunaler Sportstätten
1.6. Grundlagen
Beschluss der 33. Stadtverordnetenversammlung Nr. 519/92 vom 17.06.1992, Vorlage DB Nr.
197/92, Drucksache Nr. 429,
Prioritätensetzung lt. DB OBM vom 18.10.1999, lt. Drucksache Nr. III/243
Die Festlegung der Höhe der Kostenbeteiligung durch die Stadt Leipzig erfolgt grundsätzlich in
Wertung der Auslastung der Sportstätte für den Schul-, Trainings- und vom Fachverband organisierten Wettkampfsport, insbesondere für Kinder- und Jugendliche, der fachgerechten Pflege
(DIN 18 035 – 1) und § 6 des Pachtvertrages – Betreibung des Pachtobjektes – für die Wettkampfund Trainingsanlagen durch die Vereine.
1. Pflege- und Unterhaltungskostenanteil für Sportplatzanlagen
Die Größe der Flächen und Gebäude werden den statistischen Unterlagen des Amtes für Sport entnom­
men.
Die Einstufung in die Pflegegruppen erfolgte nach dem Pflegezustand.
Eine Differenz zur Grundstücksgröße beinhaltet bebaute und/oder unbenutzte Flächen ohne Pflege­
kostenanteil.
1.1.
Pflegekostenanteil Sportrasen und Kunstrasen
Davon Pflegegruppe
1.2.
pro m² = 0,41 Euro
pro m² = 0,26 Euro
pro m² = 0,05 Euro
- Wettkampfsport - Wettkampfsport -
Hartplätze, Laufbahnen und Sprunggruben
Davon Pflegegruppe 1.3.
A:
B:
C:
A:
B:
C:
pro m² = 0,26 Euro
pro m² = 0,13 Euro
pro m² = 0,02 Euro
- Wettkampfsport -
Pflegekostenanteil für Sporträume
Pro m² = 3,10 Euro
1.7. Baumpflege – pauschale Berechnung nach Erfordernissen entsprechend der Baumschutzsatzung
Pflegekostenanteil Gesamt:
Punkt 1. (von 1.1 bis 1.6 Punkt) in Summe unterliegen seit 2000 (HaKo) einer Kürzung von
10% Sportvereine, die auf ihren Sportstätten Vereins-, Kinder- und Jugend-
Breiten- und Schulsport- oder Leistungssport gewährleisten
Sportvereine, die auf ihren Sportstätten vorwiegend nur den eigenen Vereinssport betreiben, werden
wie folgt gekürzt:
20%
Sportvereine mit über 40% Anteil Kinder- und Jugendliche
40%
Sportvereine unter 40 % Anteil Kinder- und Jugendliche
Die Kostenerstattung lt. Punkt 1.8 und Punkt 6 unterliegen keiner Kürzung
1.8. Betriebskostenanteil für Kinder und Jugendliche/Vereinsmitglieder, die auf der Sportanlage trainieren
Pro KJ à 20,00 Euro
2.
Sporthallen
Die Unterstützung für die Pflege und Unterhaltung gepachteter Sporthallen erfolgt pauschal auf der
Grundlage der Gebäudenutzfläche für Vereine mit Wettkampf betrieb, Kinder- und Jugendsport
Tennisplätze (Regelgröße 610 m²)
•
•
•
pro m² Nutzfläche in 3 Kategorien zu 10,00, 17,00 oder 27,00 Euro
27 Euro für Hallen mit Wettkampf- und Trainingsbetrieb und hohem Kinder- und Jugendanteil; 17,00 Euro für Hallen mit überwiegend Wettkampf und Trainingsbetrieb;
10,00 Euro für Hallen mit Breiten- und Trainingssport
Betriebskostenanteil für Kinder- und Jugendliche/Vereinsmitglieder, die in der Sporthalle
regelmäßig trainieren; Pro KJ à 20,00 Euro
Betriebskostenanteil für Kinder und Jugendliche/Schulsport entsprechend Punkt 6
Pro Tennisplatz mit Wettkampf-, Kinder- und Jugendsport 350 Euro
Pro Tennisplatz mit Freizeitsport 200 Euro
3.
1.4.
Mit Wettkampfsport:
Rahmengrün, Wege, Treppen, Traversen und Tribünen gesamt
Davon Pflegegruppe 1.5. A:
B: pro m² = 0,10 Euro pro m² = 0,02 Euro
- Wettkampfsport -
Personalkostenanteil
je nach Größe und Pflegeaufwand zwischen 250,00 Euro und 30.000,00 Euro
Sportprogramm Leipzig 2015
Wassersportanlagen
•
•
•
Für jedes Bootshaus und komplette Steganlage erfolgt eine pauschale jährliche Zuwen­
dung bis zu 1.000,00 Euro für Vereine mit Wettkampfsport
Für Objekte mit regelmäßigem Wettkampf- und Leistungssport, insbesondere im Kin­
der- und Jugendsport erhalten eine Zuwendung von 5.000,00 bis 15.000,00 Euro
Betriebskostenanteil für Kinder und Jugendliche/Vereinsmitglieder, die auf der Sportanla­
ge regelmäßig trainieren; Pro KJ à 20,00 Euro
Sportprogramm Leipzig 2015
258
259
5. Anlagen
5. Anlagen
7. Ohne Wettkampfsport:
•
•
4.
Besondere Ereignisse/schwerwiegende Havarien
Für jedes Bootshaus und komplette Steganlage erfolgt eine pauschale jährliche Zuwen­
dung bis zu 500,00 Euro, unter der Voraussetzung, dass der Verein über eine Kinder- bzw.
Jugendabteilung verfügt, die ebenfalls die Anlage mitnutzen.
Betriebskostenanteil für Kinder und Jugendliche/Schulsport entsprechend Punkt 6
Nach Einzelfallprüfung kann für besondere Ereignisse, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen (z.B.
überregionale Wettkämpfe mit hohem Verschleiß der Wettkampfanlagen sowie die Behebung schwer­
wiegender Havarien) eine einmalige anteilige Kostenerstattung erfolgen.
sonstige Sportanlagen
Sportrasen
Einstufungskriterien Sportflächen:
Tennisanlagen – siehe Punkt 1.3
Pflegegruppe A – optimale Pflege:
DIN-gerechte Kegelsportanlagen mit Wettkampfsport bis zu 500,00 Euro
Ständig hohe Aufmerksamkeit des Platzpersonals bei der Termin- und qualitätsgerechten Ausführung
der Pflege/Nutzungsregelung
•
•
5.
Betriebskostenanteil für Kinder und Jugendliche/Vereinsmitglieder, die auf der Sportanla­
ge regelmäßig trainieren; Pro KJ à 20,00 Euro
Betriebskostenanteil für Kinder und Jugendliche/Schulsport entsprechend Punkt 6
spezielle Sportanlagen
Sportkomplex „Am Sportforum 10“
Sportschule „Egidius Braun“ Abtnaundorf Radrennbahn
Bogensportanlage Wettinbrücke
Motodrom
SPA Anton-Bruckner-Allee
Reitsportanlage Stahmeln
Schützenhof
TH Kiebitzstraße – Schießsport
TH Connewitzerstraße – Schießsport
Wackerbad Gohlis
SPO Diderotstraße
Debrahof
Park 5.1 Grünau
Sozialgebäude Landschaftssee SW
SPO Lützschena/Stahmeln
Rollhockeyanlage Böhlitz-Ehrenbeg
bis zu 1.500,00 Euro
bis zu 35.000,00 Euro
bis zu 2.500,00 Euro
bis zu 700,00 Euro
bis zu 4.000,00 Euro
bis zu 1.500,00 Euro
bis zu 1.500,00 Euro
bis zu 23.000,00 Euro
bis zu 1.800,00 Euro
bis zu 1.800,00 Euro
bis zu 8.000,00 Euro
bis zu 3.500,00 Euro
bis zu 500,00 Euro
bis zu 1.200,00 Euro
bis zu 500,00 Euro
bis zu 1.500,00 Euro
bis zu 2.500,00 Euro
•
Betriebskostenanteil für Kinder und Jugendliche/Vereinsmitglieder, die auf der Sportanla­
ge regelmäßig trainieren; Pro KJ à 20,00 Euro
•
Betriebskostenanteil für Kinder und Jugendliche/Schulsport entsprechend Punkt 6.
6.
Nutzung von Vereinssportanlagen durch den regulären Schulsport/Betriebskosten-
anteil für Kinder und Jugendliche/Schulsport
a) b) c) Regelmäßige Nutzung im Sportunterricht; Pro KJ à 3,10 Euro
(bei Anwendung von a) ist b) und c) ausgeschlossen)
Nutzung nur zu Sportfesten und Projekttagen; Pro KJ à 0,52 Euro
regelmäßige Nutzung durch den Profilschulsport der Sportschulen (Sportmittelschule,
Sportgymnasium) und Kadersportler/Stützpunkte-Leistungssport; Pro KJ à 15,00Euro
(bei Anwendung von c) ist a und b ausgeschlossen)
Sportprogramm Leipzig 2015
Hauptspielfelder/Hockeyrasen:
•
Intensivschnitt Fußball von 8 auf 4 cm, Hockey 6 auf 2/3 cm
•
Exakte Nährstoffversorgung lt. Düngeplan
•
Laut Pflegeplan mechanische oder/und chemische Unkrautbekämpfung, aerifizieren, ver­
ticutieren
•
Bewässerung
•
laufende Ausbesserung nach Nutzung
•
Besandung einmal im Jahr
Pflegegruppe B – eingeschränkte Pflege:
Nebenspielfelder
•
Pflege wie Pflegegruppe A, außer in der Regel Besandung, verticutieren, aerifizieren
•
Geringere Nährstoffversorgung
Pflegegruppe C – geringe Pflege:
Nebenfelder/Verschleißplätze
•
in der Regel nur Rasenschnitt
•
Beseitigung eventueller Unfallquellen
Kandidaten für Rekonstruktion/Renovation
Hartplätze/Laufbahnen (Tenne)
Pflegegruppe A – optimale Pflege:
•
Einsatz 2 bis 3 mal Pflegekombination
•
Regelmäßiges Schleppen bzw. Egalisieren
•
Eventuelle Ausbesserung der Deckschicht, auch während der Saison
Pflegegruppe B – eingeschränkte Pflege:
•
in der Regel nur Schleppen sowie Unfallquellen beseitigen
•
ggf. Unkrautbekämpfung
Sportprogramm Leipzig 2015
260
261
5. Anlagen
5. Anlagen
A05-3 Sportentwicklungsplanung
Anti-Doping-Aktionsplan Zehn Punkte für Sport und Staat
1. Kontrolldichte erhöhen:
Das System der Doping-Kontrollen durch die NADA muss quantitativ und qualitativ verbessert wer­
den. Deshalb verdoppelt der DOSB seinen Zuschuss an die NADA im kommenden Jahr von 260.000 €
auf 520.000 €, um damit wesentlich mehr Kontrollen, insbesondere im Trainingsbereich finanzieren zu
können. Er erwartet auch vom Bund eine Ausweitung seiner Zuwendungen zur NADA. Um die NADA
mittel- und langfristig auf eine bessere finanzielle Grundlage zustellen, ist eine deutliche Erhöhung
ihres Stiftungskapitals dringend erforderlich.
Als ersten Schritt begrüßt der DOSB die auf gemeinsame Initiative von Bundestag, Bundesregierung
und Sport beschlossene Erhöhung des Stiftungskapitals um 2 Mio. € aus nicht verbrauchten Mitteln der
Kulturstiftung zur Fußball-WM.
Weitere Zustiftungen aus der Wirtschaft sind möglich und erwünscht. Um die Unternehmen – gerade
die, die im Sport engagiert sind – stärker zu gewinnen, wird der DOSB gemeinsam mit der Deutschen
Sport-Marketing (DSM) und der NADA ein verbessertes Marketing der NADA initiieren.
2. Besser vorbeugen:
Der Kampf gegen Doping darf sich nicht auf Kontrollen und Sanktionen beschränken; er muss stär­
ker präventiv geführt werden – durch Information und Aufklärung. Die Prävention ist der wichtigste
Ansatzpunkt für künftige Verbesserungen. Zu den Kernaufgaben der NADA gehören die Erstellung
und Verbreitung von Aufklärungs- und Erziehungsmaterial zum Thema „Doping im Sport“. Die Lan­
dessportbünde, die Spitzenverbände und die Sportverbände mit besonderen Aufgaben werden aufge­
fordert, verpflichtende Angebote zur Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern der Ver­
eine zu schaffen. Der DOSB wird seine „Anti-Doping-Vertrauensleute“ aktiv in den Eliteschulen des
Sports, in den Olympiastützpunkten und bei Schulungen seiner Mitgliedsverbände in direktem Kontakt
mit jungen Athletinnen und Athleten einsetzen. Er wird auch DDR-Dopingopfer bitten, sich an dieser
Aufgabe zu beteiligen, denn niemand kann glaubwürdiger als sie über die schlimmen Folgen des Do­
pings berichten.
3. Mindeststandards bei der Dopingbekämpfung verbindlich machen:
Viele Mitgliedsverbände und -organisationen des DOSB (beispielsweise der Deutsche Schwimmver­
band, der Bund Deutscher Radfahrer, die Wintersportverbände und die Stiftung Deutsche Sporthilfe)
haben effektive Maßnahmen ergriffen, um den je spezifischen Herausforderungen im Kampf gegen das
Doping zu begegnen, insbesondere durch
4. WADA-Code weiter verschärfen:
Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (durch das IOC und die Association
of Summer Olympic International Federations (ASOIF)), den WADA-Code so zu verändern, dass in
schwerwiegenden Fällen schon bei einem ersten Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln eine Höchst­
strafe von vier Jahren Startverbot verhängt werden kann. Bislang gilt die „Regelstrafe“ von zwei Jahren
zugleich als „Höchststrafe“ bei Erstvergehen; da von dieser Regelstrafe bei besonderen Umständen
nach unten abgewichen werden kann, muss auch eine Abweichung nach oben ermöglicht werden. Der
DOSB fordert die Bundesregierung auf, diese Initiative bei den laufenden WADA-Konsultationen zu
unterstützen.
5. Finanzielle Sanktionen für Doping-Täter einführen:
Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler Ebene (ebenfalls durch das IOC und die
ASOIF), den WADA-Code um zusätzliche finanzielle Sanktionen für des Dopings überführte Athletin­
nen/Athleten zu ergänzen. Solche Geldstrafen waren im früher geltenden Anti-Doping-Code des IOC
vorgesehen, bei der Verabschiedung des WADA-Codes durch die beteiligten Sportorganisationen und
Staaten jedoch nicht durchsetzbar.
Der DOSB fordert die Bundesregierung auf, auch diese Initiative bei den laufenden WADA-Konsulta­
tionen zu unterstützen.
6. Die staatlichen Organe im Kampf gegen das Doping stärken:
Das staatliche Instrumentarium im Kampf gegen Doping greift noch zu wenig; es muss ausgeweitet und
künftig vor allem besser und entschiedener vollzogen werden. Der DOSB bekräftigt seine Forderung
nach der Einrichtung von Anti-Doping-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften. Nur geschulte und auf Do­
ping fokussierte Ermittlungsbehörden, die personell angemessen ausgestattet sind, können das Doping
wirkungsvoll bekämpfen. Das beste Gesetz ist nutzlos, wenn es nicht umgesetzt wird.
Der DOSB fordert eine Strafverschärfung für das banden- und gewerbsmäßige Inverkehrbringen von
Dopingsubstanzen. Die Mindeststrafe gemäß §§ 6a und 95 AMG soll ein Jahr, die Höchststrafe zehn
Jahre (statt bislang drei Jahre) sein. Mit diesem Strafmaß können die staatlichen Ermittlungsmöglich­
keiten (wie Telefonüberwachung und Durchsuchungen) besser ausgeschöpft werden. Der DOSB weist
ausdrücklich darauf hin, dass Athleten/innen, die mit Dopingmitteln handeln oder sie anderweitig in
den Verkehr bringen, mit Gefängnisstrafen bedroht sind. Der DOSB hält diese Regelung für sinnvoll
und zielführend und unterstützt sie nachdrücklich.
Der DOSB erneuert die Forderung nach einer besonderen Kennzeichnungspflicht für relevante Arznei­
mittel durch Erlass einer Doping-Warnhinweis-Verordnung (§ 6a Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG)).
Zusätzlich fordert er, den freien Warenverkehr für Dopingmittel zu verbieten; medizinisch indizierte
Substanzen sollen davon unberührt bleiben. Das Verbot soll sich sowohl auf die Einfuhr als auch auf
den Bezug im Postversand erstrecken.
den Abschluss von Athletenvereinbarungen mit empfindlichen finanziellen Vertragsstrafen
bei Doping-Vergehen,
die Erstellung von Athleten- oder Gesundheitspässen zur langfristigen Dokumentation des
sportlichen Werdegangs und medizinischer Untersuchungen,
qualitativ und quantitativ verbesserte Kontrollsysteme (Datenbanken etc.) und
aktive Beiträge von Athleten im Kampf gegen Doping.
Der offensichtlich weit verbreitete Missbrauch von Arzneimitteln in kommerziellen Fitness-Studios
unterliegt entgegen landläufiger Meinung nicht den Anti-Doping-Regeln des organisierten Sports. Um
die Weitergabe von Dopingmitteln in diesen Einrichtungen wirksamer bekämpfen zu können, sind
kommerzielle Fitness-Studios und ähnliche Betriebe nach Auffassung des DOSB der Regelüberwa­
chung durch Polizei und Ordnungsbehörden zu unterwerfen. Dazu soll § 64 AMG verschärft werden.
Der DOSB unterstützt Maßnahmen für nationale Schiedsgerichtsvereinbarungen.
Der DOSB fordert seine Mitgliedsverbände und -organisationen auf, entsprechende Maßnahmen für
ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu realisieren.
Er appelliert zugleich an die Sponsoren, in ihre Verträge mit Athleten/innen wirksame Vertragsstrafen
bei Doping-Vergehen aufzunehmen.
Er legt Wert auf deren Harmonisierung mit dem effektiven unabhängigen und international anerkann­
ten Schiedsgerichtssystem (Court of Arbitration for Sport, CAS).
•
•
•
•
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
262
263
5. Anlagen
5. Anlagen
7. Dopingtäter/innen schnell, hart und international bestrafen:
Der DOSB macht sich das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Besitzstraf barkeit“ zu eigen, die nach sorgfäl­
tiger Abwägung aller rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte mehrheitlich empfiehlt, eine „Be­
sitzstraf barkeit“ gesetzlich nicht zu verankern. Die Argumente der Arbeitsgruppe zum umfassenden
Schutz des Prinzips der uneingeschränkten Verantwortlichkeit der Athleten/innen („Strict liability“),
des unverzichtbaren Eckpfeilers des Anti-Doping-Kampfes, sind überzeugend. Die Sanktionierung ei­
nes durch positiven Dopingtest überführten Athleten soll weiterhin allein durch die Sportgerichtsbar­
keit erfolgen, da nur so eine schnelle, harte und international sofort durchsetzbare Bestrafung möglich
ist. Wird der Athlet durch staatliche Maßnahmen der Weitergabe von oder des Handels mit Dopingmit­
teln überführt, unterliegt er schon jetzt den für alle Bürger geltenden gesetzlichen Bestimmungen des
Arzneimittelgesetzes (siehe oben Ziffer 6). Der DOSB betont insbesondere noch einmal das Erforder­
nis der internationalen Harmonisierung für einen wirksamen Kampf gegen das Doping.
8. A06-3 Sportentwicklungsplanung
Sächsische Sportstättenbedarfsermittlung
Auszug aus der Sportstättenbedarf und -bilanz für die Sächsischen Gemeinden 2002 nach dem Leit­
faden des Bundesinstitutes für Sportwissenschaften (durchgeführt vom Institut für Sportwissenschaft
und Sport der Universität Erlangen-Nürnberg, Prof. Dr. Alfred Rütten)
Bedarf
Sport und Strafverfolgung müssen wechselseitig besser informieren:
Anlagentyp
Der DOSB fordert eine bessere Koordinierung der in Sport und Staat mit dem Kampf gegen das Doping
befassten Stellen. Der DOSB wird seine Mitgliedsverbände verpflichten, Verdachtsmomente auf Ver­
stöße gegen gesetzliche Bestimmungen unverzüglich der zuständigen (Schwerpunkt-) Staatsanwalt­
schaft zu übermitteln. Der DOSB fordert die NADA auf, sich dieser Informationspflicht ebenfalls zu
unterwerfen.
Umgekehrt bittet der DOSB die staatlichen Stellen, dafür Sorge zu tragen, dass die (Schwerpunkt-)
Staatsanwaltschaft ihrerseits für die Sportgerichtsbarkeit wichtige Informationen unverzüglich an die
zuständige Sportorganisation übermittelt. Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf internationaler
Ebene (durch das IOC), den WADA-Code durch die Einführung einer entsprechenden Informations­
pflicht zu ergänzen, und fordert die Bundesregierung auf, diese Initiative bei den laufenden WADAKonsultationen zu unterstützen.
9. Öffentliche Förderung nur bei aktivem Anti-Doping-Kampf:
Kleinspielfeld
Bestand
Organi­­sier­
ter Sport in
AE*
Unorgani­
sierter
Sport in
AE
Schul­sport
in qm
Schul­sport
in AE
64.810
67,0
4,6
6,6
75.640
78,1
-
-
14,6
23,5
13.339
38,1
329
1,3
25,6
24,5
13.38
51,4
-
-
4,2
14,5
7.508
18,8
3,4
27,0
24.341
30,4
882
Sonstige Sportfreifläche
Hallenbad
Freibad
Rollsportanlage
*
Größe der Anlageeinheiten: Kleinspielfeld
sonstige Sportfreifläche - 968 m²
Hallenbad
- 250 m²
Freibad
- 400 m²
Rollsportanlage
- 800 m²
Gesamt in
qm
Gesamt in
AE*
in qm
176-231
Bilanz
In AE*
(Anzahl)
In qm
In AE**
182,1 (126)
87.252
90,1
5.775
23,1 (13)
-7.606
-30,4
13.291
33,2 (08)
5.783
14,5
1,1{1)
-23.459
-29,3
- 968 m²
Der DOSB unterstützt die Politik des Bundesinnenministers, seine öffentliche Förderung mit der Ver­
pflichtung zur Einhaltung von Standards im Kampf gegen Doping zu verknüpfen. Er wird diese Ver­
pflichtung in die Zielvereinbarungen, die er mit dem Bundesinnenministerium, den Verbänden und den
Olympiastützpunkten abschließt, verbindlich aufnehmen. Der DOSB begrüßt die Entscheidung des
Bundesinnenministers, die Anti-Doping-Konvention der UNESCO zeitnah zur ratifizieren.
10. Anti-Doping-Maßnahmen entschlossen umsetzen:
Der DOSB bekräftigt seine festen Willen, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen mit ganzer
Kraft entschlossen voran zu treiben. Sein Präsidium wird diesen Aktionsplan deshalb dem Bundes­
innenminister mit dem Ziel eines Schulterschlusses von Sport und Staat im Kampf gegen Doping un­
terbreiten. Dabei wird es sich auch in Zukunft von dem Grundsatz leiten lassen, dass Inhalt vor Form
geht.
Weimar, den 9. Dezember 2006
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
264
265
5. Anlagen
5. Anlagen
A07-3 Sportentwicklungsplanung
Himmelsrichtung
Maßnahmen, die der Verbesserung der Bewegungsräume für das
sportliche Radfahren dienen
Himmelsrichtung
Aus der Sicht des Sports
geeignete Zubringerstrecken
In sportbezogener Hinsicht noch
erforderliche Maßnahmen
Max-Reger-Allee
• Oberflächensanierung
Fotografie
Rad- und Gehweg Peterssteg (ab
Käthe-Kollwitzstraße bis zum RichardWagner-Hain)
• keine
Grundhafter Ausbau in Asphalt
In sportbezogener Hinsicht noch
erforderliche Maßnahmen
Heuweg
keine
Marienweg und Slevogtstraße bis zur
Georg-Schumann-Straße
Teilweise Oberflächensanierung
Niedrig
Radweg ab Georg-Schumann-Straße
entlang der Slevogtstraße
Teilweise Oberflächensanierung des
Radweges auf dem Stück bis zur
Bahnunterquerung (bereits Bestandteil
geplanter Baumaßnahmen)
Mittel
Radweg an der Louise-Otto-PetersAllee (Süd)
keine
Straße „An der Hufschmiede“
Im Zusammenhang mit einem künftigen Ausbau der Straße wäre der Bau
von Radverkehrsanlagen zu prüfen
Niedrig
Radweg an der Louise-Otto-PetersAllee bis zur Stadtgrenze
Weiterführung des asphaltierten Radweges über die A14 bis zum Anschluss
an das Erholungsgebiet Schladitzer
See
Hoch
Fotografie
Prioritätensetzung
Prioritätensetzung
Niedrig
und Radweg an der Ferdinand-Lassalle-Straße
Aus der Sicht des Sports
geeignete Zubringerstrecken
Hoch
Norden
Norden
Rad- und Gehweg am Richard-Wagner-Hain bis zur Zeppelinbrücke
Grundhafter Ausbau in Asphalt
Hoch
Rad- und Gehweg entlang des Elsterbeckens ab der Zeppelinbrücke
Oberflächensanierung
Niedrig
Rad- und Gehweg entlang des Elsterbeckens ab Landauer Brücke
Grundhafter Ausbau in Asphalt
Hoch
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
266
267
5. Anlagen
Himmelsrichtung
5. Anlagen
Aus der Sicht des Sports
geeignete Zubringerstrecken
In sportbezogener Hinsicht noch
erforderliche Maßnahmen
keine
Anton-Bruckner-Allee
keine
Nonnenweg
keine
Klingerweg/Meystraße
keine
Radweg vom Schleußiger Weg bis zum
Teilungswehr Großzschocher
Grundhafter Ausbau des Weges in
Asphalt
Nonnenstraße/Weißenfelser Straße
keine
Rad- und Gehweg von der Weißenfelser Straße bis zum Rad- und Gehweg
am Karl-Heine-Kanal
Keine
Rad- und Gehweg am Karl-HeineKanal
keine
Radweg entlang der Lützner Straße,
dann entlang der B87 bis zur Stadtgrenze
keine
Aus der Sicht des Sports
geeignete Zubringerstrecken
In sportbezogener Hinsicht noch
erforderliche Maßnahmen
Anton-Bruckner-Allee
Fotografie
Prioritätensetzung
Himmelsrichtung
Hoch
Fotografie
Prioritätensetzung
Westen
Süden
Straße am Teilungswehr
Grundhafter Ausbau der Straße in
Asphalt vom Teilungswehr bis zum
Bahnübergang
Radweg an der Brückenstraße
keine
Kelchsteinlinie und Uferrundweg um
den Cospudener See (Stadtgrenze)
Änderung des Pflastersteinbelags am
Kreuzungsbereich Kelchsteinlinie/
Uferrundweg für eine bessere Befahrbarkeit durch Radfahrer/innen und
Inlineskater/innen
Sportprogramm Leipzig 2015
Hoch
Hoch
Sportprogramm Leipzig 2015
268
269
5. Anlagen
Himmelsrichtung
5. Anlagen
Aus der Sicht des Sports
geeignete Zubringerstrecken
In sportbezogener Hinsicht noch
erforderliche Maßnahmen
Fotografie
Prioritätensetzung
A08-3 Sportentwicklungsplanung
Berechnungsmatrix für die Schwerpunktsportarten
Anton-Bruckner-Allee
Beethovenstraße/Wächterstraße/
Dimitroffstraße
keine
Individualsportarten
keine
Kriterien
1. Basisförderung
2. Strukturelement
(Bundesstützpunkt, Bundesstützpunkt Nachwuchs, ohne Stützpunkt)
3. Leistungen Senioren 4. Leistungen Junioren 5. Kaderstruktur (A- bis C-Kader)
6. kommunalpolitischer Aspekt Quote
37,5 %
22,5 %
12,5 %
2,5 %
20,0 %
5,0 %
Mannschaftssportarten
Osten
Radwege am Süd- und Ostring um die
Innenstadt
Planungen und Baumaßnahmen zur
Neugestaltung des Leuschner-Platzes
müssen in angemessenem Umfang
Radverkehrsanlagen berücksichtigen.
Hoch
Kriterien
1. Basisförderung
2. Betreuungsstatus
(Bundesstützpunkt, Bundesstützpunkt Nachwuchs, ohne Stützpunkt)
3. Leistungen Senioren
4. Leistungen Junioren
5. Kaderstruktur (A- bis C-Kader)
6. kommunalpolitischer Aspekt
Quote
50,0 %
25,0 %
5,0 %
5,0 %
5,0 %
10,0 %
Erläuterung zum Kriterium „Kommunalpolitischer Aspekt“
Radwege entlang des Grimmaischen
Steinwegs, der Prager Straße und am
Gerichtsweg
keine
1. Auslastung/Nutzung vorhandener Infrastruktur
2. Breitenwirkung der Sportarten/Verankerung in der Vereinslandschaft
3. Attraktivität und Medienresonanz einer Sportart
A09-4 Sportstättenentwicklungsplanung
Rad- und Gehweg parallel zur Eilenburger Straße (ehemalige Bahnstrecke)
keine
Sportstättenbestand Sportplatzanlagen
Mierendorffstraße
• Oberflächensanierung
Mittel
• alternativ: Weiterführung des zuvor
benannten Rad- und Gehweges
Radweg an der Zweinaundorfer Straße
Sportprogramm Leipzig 2015
• Vervollständigung und stückweise Oberflächensanierung des
Radweges
Mittel
Tabelle 3
Sportprogramm Leipzig 2015
L.-Nr.
Sportprogramm Leipzig 2015
1
1
5
3
4
3
2
2
1
1
04 Zentralstadion
Testfeld an der Jahn05
allee
Gesamt im Stadtbezirk
Nordost
SA Sportschule Abt06
naundorf
07 SA Mariannenpark
08 SA Gontardweg
09 SA „An der Parthe“
10 SA Dortmunder Straße
11 SA Katzmannstraße
12 SA Theklaer Straße
nutzb. Sportfläche
1
1
2
3
1
7
1
6
(St.)
Anzahl
817
7.245
3
4
2
4
2
1
22 Bruno-Plache-Stadion
23 SA Prager Straße
24 SA Südoststadion
25 SA Holzhäuser Straße
26 SA Liebertwolkwitz
SA „E. Altner Weg“
27
(Holzh.)
1
3
11
34 „Neue Linie“ LVB
Gesamt im Stadtbezirk
15.024
5.202
1
1
1
13
„Stadion der Freundschaft“
40 SA Albersdorfer Straße
41 SA Hartmannsdorf
Gesamt im Stadtbezirk
8.012
1
4
46 SA Miltitz
Gesamt im Stadtbezirk
1
3
2
2
1
1
1
1
SA „Manfr. v. Brauchitsch“
SA „Karl-EndersSportpark“
50
51
52 SA „Willi Kühn“
53 SA Rietschelstraße
54 SA Böhlitz-Ehrenberg
SP am Waldbad, B.55
Ehrenb.
56 SA Rückmarsdorf
57 SA Burghausen
24
14.312
2
49 SA „Charlottenhof“
164.591
7.233
6.968
6.293
8.060
14.561
7.562
12.411
20
1
1
2
1
2
2
3
1
4
3
13
2
4
2
5
22
3
1
10
4
4
17
3
1
3
3
7
17
3
6
3
2
3
1
1
5
3
4.018
30.728
1.888
840
1.932
612
1.753
2.544
9.291
1.584
4.067
6.217
20.206
6.599
4.119
3.568
5.920
30.856
4.071
1.231
12.571
8.564
4.419
22.781
1.156
1.034
9.577
7.718
3.296
21.079
3.921
8.051
4.641
1.562
2.904
1.375
968
7.383
8.415
1.794
3
1
1
1
2
1
1
2
1
1
1
1
4
1
1
1
1
1
1
nutzb. Sportfläche
Anzahl (m²)
3
1
4
455
64
336
(m²)
3
1
2
0
0
3.393
2.364
1.029
1
2
2
12
4
3
1
4
8
164
160
185
930
498
140
119
173
855
1
1
1
1
(St.)
5.650
1.800
1.300
2.550
3.570
1.650
1.920
6.000
3.000
3.000
2.250
2.250
7.250
1.650
1.800
2.800
1.000
1
1
0
1
1
0
0
188
188
0
770
770
0
0
859
491
608
123
205
167
113
558
558
305
157
148
9
1
2
2
4
765
76
253
153
283
11 1.350
6
5
8
2
2
2
2
6
6
4
2
2
1
1
0
0
0
0
(nur diese Teilflächen gehören zum Amt für Sport) 2.250
1.800
1.650
10.200
3.600
1.800
3.000
1.800
10.200
(St.)
Anlaufanzahl
(ZLS Betreibergesellschaft) (St.)
nutzb. Sportfläche
(Universität Leipzig) 3.250
2.250
4.700
(m²)
nutzb. Sportfläche
0
0
0
0
500
500
150
150
500
500
(m²)
0
0
0
0
0
0
1
1
(St.)
0
0
0
0
0
0
500
500
(m²)
2
1
1
3
3
5
2
1
2
4
4
1
1
1
1
1
2
2
11
3
1
7
(St.)
228
78
150
300
300
576
256
128
192
547
547
128
128
128
128
128
416
416
1.708
450
128
1.130
(m²)
Kugelstoß
Diskus/
Hammer
Stoß- und Wurfanlagen
Stabhochsprung
2
2
0
0
0
0
1
1
5
5
(St.)
0
0
0
0
0
0
8.150
8.150
(m²)
nutzbare Sportfläche
195.319
9.121
7.808
8.225
8.672
16.314
16.856
31.188
9.146
16.478
26.453
45.058
48.475
14.611
4.119
11.894
11.887
5.964
121.731
5.202
10.324
8.782
27.728
23.517
16.633
29.545
104.368
23.100
8.246
7.747
24.857
22.742
17.676
144.549
7.245
7.906
19.232
35.164
19.284
29.714
26.004
9.123
7.338
30.091
23.060
8.606
17.526
18.857
133.262
7.612
7.650
11.400
19.341
31.522
31.572
24.165
43.754
7.700
7.700
9.578
11.818
6.958
(m²)
7.331
264
1.800
1.631
153
3.483
5.220
2.509
2.711
7.954
123
3.461
1.065
3.305
3.355
3.355
7.683
1.650
1.957
3.076
1.000
2.542
2.088
1.963
15.089
4.098
4.870
3.119
3.002
21.913
4.155
2.442
15.316
(m²)
1-4
ZS nach GPO
3
7.612 2
202.650 2,00
9.121 2
8.072 2
10.025 2
8.672 2
17.945 2
16.856 2
31.341 2
9.146 2
19.961 2
26.453 2
45.058 2
53.695 3,00
14.611 3
6.628 3
11.894 3
14.598 2
5.964 3
129.685 2,14
5.202 4
10.447 2
12.243 2
28.793 2
23.517 2
19.938 2
29.545 1
107.723 2,50
23.100 2
11.601 3
7.747 3
24.857 2
22.742 2
17.676 3
152.232 1,86
7.245 3
9.556 2
21.189 2
35.164 2
22.360 1
30.714 1
26.004 2
9.123 2
7.338 2
30.091 2
23.060 2
11.148 2
19.614 1
20.820 2
148.351 2,50
11.748 3
11.400 4
24.211 3
34.641 2
34.574 2
24.165 1
65.667 1,80
7.700 2
7.700 1
13.733 3
14.260 2
22.274 1
(m²)
5. Anlagen
Gesamt im Stadtbezirk
21.897
3
20.236
7
48 SA Cottaweg
45.058
28.269
„Alfred-Kunze-Sport47 park“
Alt-West
SA Miltitzer Weg (WK
45
VII)
8.326
1
5.967
1
5.964
44 SA Lausen
SA Straße am Park
(WK I)
90.875
7.551
15.157
14.953
SA Ratzelstraße (WK
43
IV)
42
West
1
6.253
2
38 SA „Karl Siegmeier“
39
2
37 SA Diezmannstraße
16.633
2
36 SA Nonnenwiese
25.126
4
81.587
6.713
15.280
35 SA Pistorisstraße
1
32 SA Park Dölitz
33 SA Lößnig
Südwest
23.100
2
31 SA Am Goethesteig
7.090
2
30 SA „Südkampfbahn“
14.380
2
29 SA Teichstraße
123.470
15.311
27.113
14.643
7.748
6.370
22.708
14.645
Süd
1
1
21 SA Mölkau
17
7.906
1
SA Zum Althener
20
Sportplatz
28 SA „Holzhausen“
28.152
3
19 SA Engelsdorf
Gesamt im Stadtbezirk
23.100
2
2
3
1
18 SA „Fortuna-Stadion“
6.812
13.508
5.231
1
3
2
13.626
17 SA Döllingstraße
4
1
1
1
1
3
16 SA Torgauer Straße
1
1
2
14.258
312
390
5.131
7.608
5.274
1.160
1
(St.)
Wird nicht erfasst, da keine SPA 8
4.114
(m²)
nutzb. Sportfläche
15 SA Wurzner Straße
119.004
AfS nur Mieter 7.300
7.260
11.400
14.210
23.914
30.755
24.165
38.480
7.700
7.700
8.418
7.704
6.958
(m²)
Anzahl
14 SA Rabet
Ost
Gesamt im Stadtbezirk
16
1
13 SA Plaußig
1
1
03 SA Tarostraße
Sportforum – Nordanlage
(St.)
Anzahl Weitsprung nutzb. Sportfläche
Hochsprung Spielfelder
Sprunganlagen
nutzb. Sportfläche
Anzahl Kurzbahn
60/100 m
Leichtathletik
Laufbahnen
nutzb. Sportfläche
Anzahl
Rundbahn
400 m
Anzahl
Kleinfeld
gesamt
Spielfelder
nutzb. Sportfläche
Großfeld
Anzahl
02 SA „Mühlwiese“
01
Mitte
Sportplatzanlage
270
271
5. Anlagen
Sportprogramm Leipzig 2015
L.-Nr.
Sportprogramm Leipzig 2015
Gesamt Stadt
1
3
2
7.524
7.739
1
87.769
893.820
7.700
23
54. /Herderschule/A.-v.-Wiedebach Schule
Arno-Nitzsche-Str. 7
1898
2003
1
207,11
Süd
1
12
1
34.229
1.528
4.214
3
27
63.070
8.200
1.800
6.400
4.050
6
1
1
0
0
4.939
588
588
(m²)
(Universität Leipzig) 2.250
(Privat) 1
1.077
1.320
3.312
2
20.820
1.958
2
20.257
968
4.084
1
150 228.852
17
(St.)
(m²)
Anzahl
1.800
(St.)
nutzb. Sportfläche
1
Anzahl 11.010
1.558
2.105
532
(m²)
nutzb. Sportfläche
Bolzplatz ohne Wettkampfbetrieb
2
15.694
6
21.621
3
1
2
11
74.358
10
2
1
23.100
3
1
2
7.672
1
6.283
3
7.957
1
21.208
2
8.784
1
3
2
21.699
3
1
1
5.146
(St.)
Anzahl
1
(m²)
Anzahl
(St.)
nutzb. Sportfläche
Anlaufanzahl
4
2
4
5
1
2
1.180
632
119
429
429
0
0
0
0
1
Diskus/
Hammer
1.919
1.565
10.313
89.930
19.006
9.482
11.953
1.528
7.700
121.998
1.122.672
0
8.150
6.829
42.441
4.479
94.615
0
24.068
11.756
7.603
22.285
121
10.342
18.967
2.462
23.804
1.896
5.678
(m²)
(m²)
(m²)
nutzbare Sportfläche
L.Nr.
8
0
0
(St.)
Einrichtung
100. Schule
Miltitzer Allee 03
100. Schule
Miltitzer Allee 03
1985
120. Schule
Martin-Herrmann-Str. 1
1969
8
16. Schule
Konradstr. 67/69
1900
9
172. Schule
Prießnitzstr. 19
1977
10
20. Schule
Bästleinstr. 14
1976
11
21. Schule
Stöckelstr. 45
1912
17
35. Schule
Virchowstr. 4/6
1898
18
46. Schule
Saalfelder Str. 29
1900
24
54. /Herderschule
Arno-Nitzsche-Str. 7
1898
2003
1
210,51
Süd
1
25
54. Schule
Zwenkauer Str. 35
1914
2003
1
243,80
Süd
1
26
54. Schule
Zwenkauer Str. 35
1914
2003
27
55. Schule
Alte Salzstr. 67
1979
19
46. Schule
Saalfelder Str. 29
1900
20
49. Schule
Rödelstr. 6
1908
2003
2003
21
49. Schule
Rödelstr. 6
1908
51. Schule
Willi-Bredel-Str. 11
1972
6
157. Schule
Hans-Driesch-Str. 41
1903
7
16. Schule
Konradstr. 67/69
1900
1991
1991
15
3. Schule
B.-Göring-Str. 107
1970
16
35. Schule
Virchowstr. 04/06
1898
1998
1998
teilsaniert
saniert
Baujahr
Adresse
1985
1995
2002
1
12
24. Schule
Döllingstr. 25
1905
1
331,20
Ost
1
13
25. Schule
Martinstr. 7
1895
1
206,48
Ost
2
14
25. Schule
Martinstr. 7
1895
1
140,22
Ost
2
1994
1
1
1
1
1
1
1
1
1
648,00
West
Sportprogramm Leipzig 2015
Zustandsstufe nach
Goldenem Plan Ost
1-4
ZS nach GPO
1.212.602 2,19
132.311 2,38
7.700 2
4
3.093 2
13.872 2
9.482 2
19.006 3
22.285 2
7.603 4
49.270 3
99.094 2,17
24.068 2
11.756 2
18.967 2
10.463 2
26.266 2
7.574 3
(m²)
5. Anlagen
Stadtbezirk
Fläche in m²
Turnmehrzweckhalle 100-225 m²
Zweifachhalle 968 m²
Einzelhalle
405 m²
345
4.632
4
35
500
0
1
0
3 1.150
345
4
0
0
0
0
121
212
96
(m²)
(St.)
(m²)
(St.)
(m²)
Kugelstoß
Stabhochsprung
(St.)
Hochsprung (m²)
nutzb. Sportfläche
Anzahl 78 7.489
10
(St.)
2
Weitsprung nutzb. Sportfläche
3
nutzb. Sportfläche
Kurzbahn
60/100 m
Anzahl
2
Anzahl Rundbahn
400 m
nutzb. Sportfläche
Stoß- und Wurfanlagen
Spielfelder
Sprunganlagen
Leichtathletik
Laufbahnen
Anzahl
Kleinfeld
gesamt
Spielfelder
nutzb. Sportfläche
Großfeld
nutzb. Sportfläche
22
124
Gesamt im Stadtbezirk
72 Herloßsohnstraße
71 SA Göbschelwitz
70 SA Sasstraße
69 SA Wiederitzsch
68 SA Seehausen
67 SA Thaerstraße
66 SA Delitzscher Straße
65 SA Debrahof
64 „Stadion des Friedens“
Nord
Gesamt im Stadtbezirk
63 Wettinbrücke
62 SA Lindenthal
61 SA Lützschena
60 Sportanlage Stahmeln
58
SA Diderotstr. (Möckern)
SA „Aug.-Bebel-Kampf59
bahn“
Sportplatzanlage
272
273
5. Anlagen
A10-4 Sportstättenentwicklungsplanung
Sportstättenbestand Sporthallen des Schulverwaltungsamtes (Stand 2006)
nach DIN 18032
2
1
120,75
West
2
1
261,36
Südwest
1
4
125. Schule
Weißestr. 1
1893
1
157,00
Südost
2
5
157. Schule
Hans-Driesch-Str. 41
1903
1
242,95
Alt-West
3
1
246,81
Alt-West
3
1
199,98
Ost
1
134,52
Ost
1
480,00
Alt-West
2
480,00
Nordost
2
1
286,44
Nordost
3
480,00
Süd
2
210,00
Nord
1
1
210,00
Nord
1
1
203,67
Alt-West
2
1
203,67
Alt-West
2
1
236,00
Südwest
1
236,00
Südwest
1
480,00
Süd
2
261,22
Süd
1
480,00
West
2
28
55. Schule
Ratzelstr. 26
1930
1
234,49
Südwest
3
29
55. Schule
Ratzelstr. 26
1930
1
234,49
Südwest
3
30
60. Schule
Seumestr. 93
1890
1
188,10
Südwest
2
274
275
5. Anlagen
5. Anlagen
Zustandsstufe nach
Goldenem Plan Ost
Stadtbezirk
Fläche in m²
Turnmehrzweckhalle 100-225 m²
Zweifachhalle 968 m²
teilsaniert
Adresse
saniert
Einrichtung
Baujahr
L.Nr.
Zustandsstufe nach
Goldenem Plan Ost
Stadtbezirk
Fläche in m²
Turnmehrzweckhalle 100-225 m²
Zweifachhalle 968 m²
Einzelhalle
405 m²
teilsaniert
saniert
Adresse
Baujahr
L.Nr.
Einrichtung
Einzelhalle
405 m²
nach DIN 18032
nach DIN 18032
31
65. Schule
Rosenowstr. 60
1976
2006
1
970,20
Nordost
2
67
Ernst-Zinna-Schule
Wincklerstr. 3/5
1904
1996
1
247,53
Süd
1
32
69. Schule
Diderotstr. 37
1974
1995
1
970,20
Nordwest
3
68
F.-A.-Brockhaus-Schule
Kieler Str. 72b
1898
1996
1
208,62
Nordost
1
33
71. Schule
Lidicestr. 12
1977
1
480,00
Nordost
2
69
F.-A.-Brockhaus-Schule
Samuel-Lampel-Str. 1
1975
1
480,00
Nordost
2
34
74. Schule
Friedrich-Dittes-Str. 23
1981
1
424,71
Ost
2
70
Förderschule Grünau
Miltitzer Weg 1
1982
1
417,05
West
2
648,00
West
2
120,75
West
2
35
75. Schule
J.-Schmidtchen-Weg 8
1987
1
468,00
Nord
2
71
FÖZ für Erziehungshilfe
Garskestr. 19
1981
2006
36
76. Schule
Manetstr. 8
1985
1
468,00
Mitte
2
72
FÖZ für Erziehungshilfe
Garskestr. 19
1981
2006
37
77. Schule
Riebeckstr. 50
1976
38
80. Schule
Grünauer Allee 35
1977
39
84. Schule
Stuttgarter Allee 05
1978
40
9. Schule
Gersterstr. 74
1974
41
91. Schule
Uranusstr. 1
1981
42
94. Schule
Miltitzer Weg 03
1982
43
A.-Diesterweg-Schule
Zweenfurther Str. 21
1890
44
A.-F.-Oeser-Schule
Geibelstr. 74
1979
45
A.-P.-Reclam-Schule
Tarostr. 4
1970
1993
1
480,00
Südost
1
73
Fr.-Schiller-Schule - Neb
Erfurter Str. 09
1970
1
480,00
Nord
2
480,00
West
2
74
Franz-Mehring-Schule
Gletschersteinstr. 9
1973
1
480,00
Südost
2
970,20
West
2
75
Friedrich-Fröbel-Schule
Mannheimer Str. 128c
1980
1
480,00
Süd
2
76
Friedrich-Schiller-Schule
Elsbethstr. 02/04
1905
1
424,71
West
2
77
Fritz-Gietzelt-Schule
Kantatenweg 40
1976
1
1997
1
1
1
2
78
G.-Scholl-Schule
Elsbethstr. 1
1987
1
1
79
G.-Schumann-Schule
Glockenstr. 06
1976
1
480,00
Nord
2
80
Geschw.-Scholl-Schule
Am Angerteich 2
1998
1099,28
Mitte
2
81
Gustav-Hertz-Schule
Dachsstr. 5
1993
An der Märchenwiese 3
1983
1
253,00
Süd
2
82
Gustav-Hertz-Schule
Dachsstr. 5
1993
Gartenwinkel 30
1909
1
174,57
Nordwest
2
83
Gymnasium Engelsdorf
Arthur-Winkler-Str. 6
1998
48
Astrid-Lindgren-Schule
Volksgartenstr. 16
1976
49
August-Bebel-Schule
Husemannstr. 2
1987
1
1
Brüder-Grimm-Schule
Hainbuchenstr. 13
1989
Hainbuchenstr. 13
1989
52
BSZ 1 – Osthalle
Crednerstr. 1
1929
1999
1999
53
BSZ 1 – Westhalle
Crednerstr. 1
1929
54
BSZ 12
Komarowstr. 2
1975
55
BSZ 2
Bornaische Str. 104
1906
56
BSZ 4
Geithainer Str. 58
1978
57
BSZ 5
Neustädter Str. 1
1905
58
BSZ 6
Am kleinen Feld 3/5
1982
59
BSZ 7 Außenstelle
Tauchaer Str. 188
1976
60
BSZ 9
Schönauer Str. 160
1954
61
BSZ 9
Schönauer Str. 160
2004
62
C.-Arnold-Schule
Gaswerksweg 1
1964
H.-C.-Andersen-Schule
Louis-Fürnberg-Str. 2
1964
85
H.-Pestalozzi-Schule
Pestalozzistr. 39/41
1972
468,00
Nord
2
417,05
Mitte
2
968,00
Südost
1
648,00
Ost
1
120,75
Ost
1
968,00
Ost
1
264,50
Ost
1
594,72
Alt-West
1
2
86
H.-und-H.-Coppi-Schule
Breitenfelder Str. 19
1892
1
176,00
Nord
3
87
H.-und-H.-Coppi-Schule
Breitenfelder Str. 19
1892
1
176,00
Nord
3
1
268,75
Südost
1
88
Heinrich-Mann-Schule
Schwarzenbergweg 4
1937
1
279,40
Südost
2
1
276,68
Südost
1
89
Helmholtzschule
Helmholtzstr. 06
1904
2002
1
222,13
Alt-West
2
480,00
Nordost
2
90
Helmholtzschule
Helmholtzstr. 06
1904
2002
1
308,10
Alt-West
1
252,00
Süd
1
91
Humboldtschule
Möbiusstr. 08
1987
480,00
Ost
2
92
Humboldtschule
Möbiusstr. 08
1987
162,00
Ost
2
93
Immanuel-Kant-Schule
Scharnhorststr. 15
1883
417,05
West
3
94
Immanuel-Kant-Schule
Scharnhorststr. 15
1883
480,00
Nordost
2
95
J.-H.-Pestalozzi-Schule
Hannoversche Str. 2
1977
1
257,40
Südwest
1
96
J.-Kepler-Schule
Dieskaustr. 76
1906
1
149,85
Südwest
1
97
Karl-Heine-Schule
Merseburger Str. 56/58
1
241,50
Ost
1
98
Karl-Heine-Schule
Merseburger Str. 56/58
1
648,00
Südost
2
1
120,75
Südost
2
1
200,00
Süd
2
1
200,00
Süd
2
1
1994
480,00
Nord
2
2003
1
276,35
Südwest
1
1880
1997
1
183,60
Alt-West
1
1880
1997
1
183,60
Alt-West
1
1
194,00
Nord
2
1993
1
221,76
Mitte
1
480,00
Mitte
1
206,89
Mitte
1
63
Carl-von-Linne-Schule
Delitzscher Str. 110
1907
1
200,30
Nord
1
99
Karl-Liebknecht-Schule
Heinrich-Mann-Str. 1
1963
Erich-Kästner-Schule
Erfurter Str. 14
1969
1
261,36
Nord
2
100
Leibnizschule
Nordplatz 13
1914
65
Erich-Zeigner-Schule
Erich-Zeigner-Allee 24
1890
1
188,16
Südwest
3
101
Leipzig Kolleg
Czermarks Garten 08
1974
66
Erich-Zeigner-Schule
Erich-Zeigner-Allee 24
1890
1
170,88
Südwest
3
102
Lessingschule
Lessingstr. 27
1865
Sportprogramm Leipzig 2015
1
1
2
2
64
2003
1996
1992
Alt-West
Ost
1
1998
84
480,00
Ost
1
2004
2
2
1
1
2
1
120,75
1
2004
Nordost
Ost
1
1
West
Nord
648,00
1
2002
970,20
468,00
424,71
218,93
1
1
1995
1
West
Albert-Schweitzer-Schule
Brüder-Grimm-Schule
2005
Ost
Alfred-Kästner-Schule
51
1
417,05
47
1
1
1994
184,00
46
50
1
1
1
2006
1
2002
2002
1996
1
1
1
Sportprogramm Leipzig 2015
276
277
5. Anlagen
5. Anlagen
103
M.-Klinger-Schule (ab 2008 Amt für Sport)
Mannheimer Str. 128a
1979
104
M.-Klinger-Schule (ab 2008 Amt für Sport)
Mannheimer Str. 128a
1979
105
Marienbrunner Schule
A. d. Märchenwiese 49
1961
106
Max-Klinger-Schule
Miltitzer Weg 2/4
1981
107
Max-Klinger-Schule
Miltitzer Weg 2/4
1981
108
Mittelschule Mölkau
Schulstr. 06
2000
1
1
1
1
1
1
648,00
West
2
120,75
West
2
Zustandsstufe nach
Goldenem Plan Ost
Stadtbezirk
Fläche in m²
Turnmehrzweckhalle 100-225 m²
Zweifachhalle 968 m²
Einzelhalle
405 m²
teilsaniert
Adresse
saniert
Einrichtung
Baujahr
L.Nr.
Stadtbezirk
Zustandsstufe nach
Goldenem Plan Ost
nach DIN 18032
Fläche in m²
Turnmehrzweckhalle 100-225 m²
Zweifachhalle 968 m²
Einzelhalle
405 m²
teilsaniert
Adresse
saniert
Einrichtung
Baujahr
L.Nr.
nach DIN 18032
Schulturnhallen, die nicht durch das AfS an Vereine vergeben werden
131
BSZ 11
Goldschmidtstr. 20
1868
180,00
Süd
2
132
Gutenbergschule
Gutenbergplatz 8
1929
648,00
West
2
133
Humboldtschule – Neb.
Portitzer Str. 1
1884
120,75
West
2
134
Humboldtschule – Neb.
Portitzer Str. 1
1884
968,00
Ost
1
135
Lindenhofschule
Delitzscher Str. 110
1907
203,04
Mitte
3
1
102,81
Mitte
2
1
180,00
Ost
3
1
1999
2003
1
180,00
Ost
3
1
200,30
Nord
1
109
Nachbarschaftsschule
Gemeindeamtsstr. 8/10
1898
2002
1
226,72
Alt-West
1
136
Neue Nikolaischule
Schönbachstr. 17
1916
1
230,04
Südost
2
110
Nachbarschaftsschule
Gemeindeamtsstr. 8/10
1898
2002
1
226,72
Alt-West
1
137
Neue Nikolaischule
Schönbachstr. 17
2003
1
198,56
Südost
1
138
Schule Rosenweg
Rosenweg 59
1995
1
180,00
West
1
111
Paul-Robeson-Schule
Jungmannstr. 05
1977
480,00
Nordwest
2
112
R.-Schumann-Sch.,Neb.
Uhlandstr. 28
1894
1994
1
368,42
Alt-West
1
113
R.-Schumann-Schule
Demmeringstr. 84
1907
1996
1
276,11
Alt-West
1
114
Schule am Adler
Antonienstr. 24
1898
2002
1
206,11
Südwest
2
115
Schule am Rabet
Konradstr. 17
1900
2002
468,00
Ost
2
116
Schule Holzhausen
Stötteritzer Landstr. 21
1920
1998
1
240,00
Südost
1
117
Schule Liebertwolkwitz
Am Angerteich 2
1
279,50
Südost
1
1
1
2002
118
Schule Paunsdorf
Zum Wäldchen 04
1900
119
Schule Portitz
Göbschelwitzer Weg 1
1940
648,00
Ost
2
1
288,00
Nordost
2
1
120
Schule Rückmarsdorf
An der Friedenseiche 4
1997
1
260,30
Alt-West
1
121
Schule Seehausen
Seehausener Allee 17
1976
1
241,28
Nord
2
1
200,00
Nord
2
1
216,00
Mitte
1
648,00
Nord
1
122
Schule Wiederitzsch
Zur Schule 11
1913
123
Sportmittelschule
Max-Plank-Str. 1/3
1888
1999
124
Susanna-Eger-Schule
An der Querbreite 6
1983
2002
125
Susanna-Eger-Schule
An der Querbreite 6
1983
126
Thomasschule
Hillerstr. 7
1890
127
Thomasschule
Hillerstr. 7
1972
128
W.-Wander-Schule
Schulze-Delitzsch-Str.23
1879
129
Wilhelm-Ostwald-Schule
Willi-Bredel-Str. 15
1972
130
Wladimir-Filatow-Schule
Am Kirschberg 49
1986
Sportprogramm Leipzig 2015
1
2002
2000
1
120,75
Nord
1
1
234,36
Mitte
1
1
1099,28
3
2
159,74
970,20
Süd
2
468,00
West
1
Zwischensumme:
48.194
1
2000
Mitte
Ost
1
1
Zwischensumme:
31
28
Gesamt
59
Flächensummen in m²
43
10
21.777
9.954
85
138
17.938
1.475
Mittelwert
49.669
Sportprogramm Leipzig 2015
1,72
278
279
5. Anlagen
A11-4 Sportstättenentwicklungsplanung
Kond.- u. Kraftraum 35 - 80 m²
Kampfsportraum 256 m²
Turnmehrzweckhalle 100 - 225 m²
Einzelhalle 405 m²
Halle für Spiele 968 m²
Geräteturnhalle 648 m²
1
22,59
* Sporthalle
1
22,55
12,15
273,98
* Gymnastikraum
1
12,35
8,30
102,51
SH Thiemstraße
* Sporthalle 1
1
22,90
10,80
247,32
* Sporthalle 2
1
22,90
10,80
247,32
13
SH Lange Reihe
1
19,70
11,70
230,49
14
Connewitzer Straße
1
13,15
10,00
15
SH Holzhausen
1
20,10
14,65
12
Stadtbezirk
Breite in m
Fläche in m²
Summe in m²
Leichtathletikhalle 500 - 4850 m²
SH Heinrichstraße
11
Länge in m
Dreifachhalle 1200 m²
Zweifachhalle 940 m²
Einzelhalle 155 - 930 m²
Kond.- u. Kraftraum 20 - 200 m²
* Fitnessraum 2
Stadtbezirk
Gymnastikraum 100 - 270 m²
Zustandsstufe nach Goldenem
Plan Ost
Summe in m²
Fläche in m²
Breite in m
Länge in m
Geräteturnhalle 648 m²
Halle für Spiele 968 m²
Einzelhalle 405 m²
Turnmehrzweckhalle 100 - 225 m²
Kampfsportraum 256 m²
Kond.- u. Kraftraum 35 - 80 m²
Leichtathletikhalle 500 - 4850 m²
Dreifachhalle 1200 m²
Zweifachhalle 940 m²
Einzelhalle 155 - 930 m²
Kond.- u. Kraftraum 20 - 200 m²
376,49 Südost
494,64 Südost
2
2
230,49 Südost
3
131,50
131,50 Südost
3
294,47
294,47 Südost
2
3.031,79 Mitte
3
1
43,30
19,60
848,68
* Ringerhalle
1
19,60
18,10
354,76
16
SH Lene-Voigt-Schule
1
30,20
16,50
498,30
498,30 Südost
2
* Judohalle
1
19,60
18,30
358,68
17
SH SA Br.-Plache-Stadion
1
60,80
31,80
1933,44
1.933,44 Südost
3
* Krafttrainingsraum
1
62,33
18
SH Biedermannstraße
1
23,15
14,45
334,52
334,52 Süd
2
19
SH Raschwitzer Straße
1
40,90
23,00
940,70
940,70 Süd
2
20
SH Teichstraße
1
32,00
20,20
646,40
646,40 Süd
4
21
SH SA. „Südkampfbahn“
1
19,00
9,55
181,45
181,45 Süd
3
Süd
4
1
30,00
38,20
1146,00
* Ballettsaal
1
17,90
14,60
261,34
SH Brüderstraße
* Spielhalle
1
45,85
22,30
1022,46
* Krafttrainingsraum
SH Sportforum-Nordanlage
04
SH Sportkomplex SC DHfK
* Sporthalle
* Krafttrainingsraum
SH ARENA Leipzig
1
9,35
zurzeit im Umbau
7,55
70,59
1.093,05 Mitte
2
22
SH SA Am Goethesteig
23
SH Lauchstädter Straße
* Sporthalle
1
29,00
13,40
388,60
* Gymnastikraum
1
16,90
9,20
155,48
Mitte
293,47 Mitte
2
zurzeit im Umbau
1
19,00
11,80
224,20
1
69,27
* Leichtathletikhalle
1
99,00
48,00
* Laufschlauch
1
135,55
* Sporthalle
1
* Judohalle
1
* Krafttrainingsraum
1
06
SH Kiebitzstraße
07
SH Sportschule Abtnaundorf
* Spielhalle
* Krafttrainingsraum
SH Riesaer Straße
08
* Spielhalle
03
05
nach DIN 18032
nach DIN 18032
SH Leplaystraße
* Geräteturnhalle
02
Gymnastikraum 100 - 270 m²
L.Nr.
01
nicht DIN-gerecht
Sportraum 30 - 99 m²
L.Nr.
Sportstättenbestand Sporthallen des Amtes für Sport und anderer
­Träger
nicht DIN-gerecht
Sportraum 30 - 99 m²
Zustandsstufe nach Goldenem
Plan Ost
5. Anlagen
7.632,92 Mitte
2
4752,00
6,55
887,85
44,05
26,75
1178,34
26,75
23,00
615,25
19,75
10,10
199,48
Nordost
3
6.226,25 Nordost
1
Schießsporthalle – DIN 18032 gilt nicht 1
95,00
64,00
6080,00
1
15,00
9,75
146,25
* Sporthalle
1
24,35
13,45
327,51
397,68 Ost
2
* Krafttrainingsraum
1
11,05
6,35
70,17
09
Alte SH Mölkau
1
16,15
10,20
164,73
164,73 Ost
4
10
SH Torgauer Straße
474,67 Ost
2
* Sporthalle
1
25,00
15,40
385,00
* Fitnessraum 1
1
67,08
Sportprogramm Leipzig 2015
zurzeit nicht nutzbar zurzeit nicht nutzbar
* Fitnessraum
1
8,60
3,50
30,10
24
SH Dieskaustraße 79
1
27,80
16,60
461,48
574,18 Südwest
2
461,48 Südwest
4
25
SH Breitschuhstraße
1
20,90
18,90
395,01
395,01 Südwest
3
26
SH Dieskaustraße 355
1
16,50
11,20
184,80
184,80 Südwest
2
27
SH SA Zentr. f. Gesundheits.
676,73 Südwest
1
* Sporthalle
1
16,55
11,45
189,50
* Gymnastikraum 1
1
11,00
9,90
108,90
* Gymnastikraum 2
1
10,75
7,00
75,25
* Fitnessraum 1
1
196,00
* Ergometrieraum
1
8,60
5,50
47,30
* Sportraum
1
12,20
4,90
59,78
28
SH Miltitz
1
13,80
11,40
157,32
157,32 West
2
29
SH An der Kotsche (BSZ10)
686,86 West
3
* Sporthalle
1
33,75
16,80
567,00
* Gymnastikraum
1
11,15
10,75
119,86
30
SH GutsMuthsstraße
1
15,85
12,55
198,92
198,92 Alt-West
4
31
SH Friesenstraße
541,45 Alt-West
2
* Sporthalle
1
28,30
12,80
362,24
* Sportraum
1
7,05
6,65
46,88
* Gymnastikraum
1
19,75
6,70
132,33
Sportprogramm Leipzig 2015
280
281
5. Anlagen
5. Anlagen
1
21,50
15,85
340,78
340,78 Nordwest
3
35
SH Sportanl. Lützschena
1
17,50
8,90
155,75
155,75 Nordwest
3
36
SH Sportanl. Stahmeln
1
21,95
9,90
217,31
217,31 Nordwest
4
37
SH SA „Aug.-Beb.-Kampfb.“
1
20,75
9,45
196,09
196,09 Nordwest
3
38
SH Wittenberger Straße
863,28 Nord
2
* Sporthalle
1
33,20
19,20
637,44
* Gymnastikraum 1
1
13,90
7,40
102,86
* Gymnastikraum 2
1
17,20
7,15
122,98
SH SA Stadion des Friedens
* Sporthalle
1
47,50
11,00
522,50
* Krafttrainingsraum
1
11,50
11,00
126,50
Sportforum
* Fechthalle 1
1
27,00
10,00
* Fechthalle 2
1
27,00
7,00
* TT Raum
1
* Boxhalle
1
* Gymnastikraum
1
41
SH Döllingstraße
1
42
Uni Leipzig (Jahnallee)
40
45
2
270,00
189,00
279,00
279,00
229,00
216,00
216,00 Ost
285,00
1
1
1925,00
1
1
432,00
2
285,00
2
1
285,00
1
1
1180,00
2
1
249,00
1
1
433,00
2
1
392,00
1
1
255,00
255,00 Alt-West
2
* Ernst-Grube-Halle
* Guts-Muths-Halle
* Fechthalle
1
* Mehrzweckhalle
* Schärttner-Halle
* Judohalle
* Boxhalle
* Kraftsporthalle
Eigentümer ist das Land Sachsen
1
5.760,00 Mitte
1
24,00
12,00
288,00
32,00
19,00
x9=
5472,00
1
Sportgymnasium
Private Fußballhalle Eigentümer ist das Land Sachsen
1.923,88 Mitte
423,15
1
1
* Turnhalle
* Spielhalle
1
988,57
* Kraftsportraum
1
89,01
1
* Judohalle
1
423,15
1
Sportprogramm Leipzig 2015
340,00
340,00 Nordost
2
47
SH Montessori Schulzentrum
Anderer
Träger 1
987,00
987,00 West
1
48
HTWK Leipzig (A. Nietzsche
Str)
Anderer
Träger
1
1620,00
49
SH Konradstraße
50
51
nicht nutzbar nach Brandschaden (März 08) 1.620,00 Süd
1
Ost
Evangelisches Schulzentrum
Anderer
Träger
1
968,00
968,00 Mitte
1
Internationale Schule
Anderer
Träger
1
968,00
968,00 Südwest
1
21
3
3
3
6
7
9
7
6
2
2
15
8
Gesamt
Flächensummen in m²
55 37
52.468
2
5.466,00 Mitte
Soccer World Leipzig
1
44
Uni Leipzig (Karl-Heine-Str)
3
1.246,00 Mitte
Eigentümer ist das Land Sachsen * Gymnastikhalle
43
649,00 Nord
1
Zustandsstufe nach Goldenem
Plan Ost
Anderer
Träger
Stadtbezirk
SH Möckern
SH Freie Waldorfschule
Summe in m²
34
46
Fläche in m²
3
Breite in m
3
114,48 Alt-West
Länge in m
927,50 Alt-West
114,48
Geräteturnhalle 648 m²
927,50
10,60
Halle für Spiele 968 m²
17,50
10,80
Einzelhalle 405 m²
53,00
Turnmehrzweckhalle 100 - 225 m²
Kampfsportraum 256 m²
Kond.- u. Kraftraum 35 - 80 m²
1
Leichtathletikhalle 500 - 4850 m²
Dreifachhalle 1200 m²
Zweifachhalle 940 m²
nach DIN 18032
Einzelhalle 155 - 930 m²
Summe in m²
Kond.- u. Kraftraum 20 - 200 m²
Fläche in m²
Gymnastikraum 100 - 270 m²
Breite in m
nicht DIN-gerecht
Sportraum 30 - 99 m²
Geräteturnhalle 648 m²
1
L.Nr.
Halle für Spiele 968 m²
Zustandsstufe nach Goldenem
Plan Ost
Einzelhalle 405 m²
Stadtbezirk
Turnmehrzweckhalle 100 - 225 m²
SH Sportanl. „Willi Kühn“
Länge in m
Kampfsportraum 256 m²
SH Am Sportpark
L.Nr.
32
33
39
Kond.- u. Kraftraum 35 - 80 m²
Leichtathletikhalle 500 - 4850 m²
Dreifachhalle 1200 m²
Zweifachhalle 940 m²
Einzelhalle 155 - 930 m²
Kond.- u. Kraftraum 20 - 200 m²
nach DIN 18032
Gymnastikraum 100 - 270 m²
nicht DIN-gerecht
Sportraum 30 - 99 m²
Sportprogramm Leipzig 2015
282
283
5. Anlagen
Pos.
Nr.
5. Anlagen
A12-4 Sportstättenentwicklungsplanung
A13-4 Sportstättenentwicklungsplanung
Sportstättenbestand Freibäder
Sportstättenbestand Hallenbäder
Standort
Eigentümer
Verwalter
Wasserfläche
in qm
Sportliche Nutzfläche
Stadtbezirk
ZS nach
GPO
FB 1
Schreberbad, Schreberstraße
• Baujahr 1866; saniert in 2006
• 25-m-Becken, Freizeitbecken mit Rutsche,
Planschbecken, Beachvolleyball, Spielplatz
Stadt
Sportbäder GmbH
650 m² FB 2
Sommerbad Schönefeld, Volbedingstraße
• Baujahr 1927, teilsaniert in 1995
• Freizeit-, 50-m-Becken, Planschbecken u.
Sprunganlage, Rutsche, Beachvolleyball
Stadt
Sportbäder GmbH
2.339 m² FB 3
Sommerbad Südost, Oststraße
• Baujahr 1926; teilsaniert 2007
• Kombi- und Planschbecken, Spielplatz, Rutsche
Stadt
Sommerbad Kleinzschocher
• Baujahr 1927; teilsaniert 2007
• Kombi- und Planschbecken, Spielplatz, Rutsche
Stadt
Sportbäder GmbH
2.100 m² 1.800 m² Südwest
2 FB 5
Sommerbad Gohlis, M.-Liebmann-Straße
Stadt
Pächter
1.200 m²
1.000 m² Nord
---
FB 6
Ökobad Lindenthal
• Baujahr 1998; teilsaniert
• Naturbadeteich, Rutsche
FB 4
Stadt
Naturbäder
alle Naturbäder wurden zu Landschaftsseen umgewidmet (2004)
Sportbäder GmbH
Sportbäder GmbH
Gesamt
1.244 m²
2.500 m² 10.033 m²
ca. 500 m² Mitte
871 m² Nordost
1.100 m² Südost
ca. 400 m² Nordwest
5.671 m²
1 2 Pos.
Nr.
Standort
Eigentümer
Verwalter
Sportliche
Nutzfläche
Anlageeinheiten
Stadtbezirk
ZS
nach
GPO
HB 1
SH Mitte, Kirschbergstraße
• Baujahr 1968; Sanierung geplant
ungeklärt
• Wasserballbeleuchtung u. Beschallungsanlage
Sportbäder GmbH
312,50 m²
312,50 m²
1
Nord
3
HB 3
SH Nordost, Schönefelder Allee
• Baujahr 1969; Sanierung geplant
• 25-m-Becken
Sportbäder
GmbH
Sportbäder GmbH 312,50 m²
312,50 m²
1
Nordost
3
HB 4
SH Südost, Kolmstraße
• Baujahr 1968; saniert in 1999 und 2005
• 25-m-Becken
Sportbäder
GmbH
Sportbäder GmbH 312,50 m²
312,50 m²
1
Südost
1
HB 5
SH Süd, Tarostraße
• Baujahr 1970; saniert in 2007
• 25-m-Becken
Sportbäder
GmbH
Sportbäder GmbH
312,50 m²
312,50 m²
1
Mitte
1
HB 6
SH West, H.-Driesch-Straße
• Baujahr 1969; Sanierung geplant
• 25-m-Becken
Sportbäder
GmbH
Sportbäder GmbH
312,50 m²
312,50 m²
1
Alt-West
3 HB 7
SH Nord, Kleiststraße
• Baujahr 1969; saniert in 2006
• 25-m-Becken, Sauna und Kinderfreibecken
Sportbäder
GmbH
Sportbäder GmbH
312,50 m²
312,50 m²
1
Nord
1
HB 8
Grünauer Welle, Stuttgarte Allee
• Baujahr 1999
• 25-m-Sportbecken, 6 Bahnen, Freizeitbecken,
Rutsche, Whirpool, Planschbecken, Sauna­
bereich
Sportbäder
GmbH
Sportbäder GmbH
668,00 m²
375,00 m²
1
West
1
HB 9
SH Mainzer Straße
• Wird von der Uni zur Ausbildung genutzt und
steht nur begrenzt (10%) für andere Nutzer zur
Verfügung
Freistaat
Sachsen
Uni
1.654,00 m²
1.302,00 m²
5
Mitte
3
Privat
Privat
1.150 m²
250 m²
1
Ost
1
???
1.000 m²
(Eröffnung
im April 2008)
4
Südwest
1
5.659,50 m²
4.802,00 m²
1 2
HB 10 Sachsen Therme
SH Sportbad an der Elster
HB 11 • moderner Neubau, Baujahr 2008
• 50-m-Becken
Sportbäder
GmbH
Sportbäder GmbH
Gesamt
Bemerkungen zu anderen Hallenbädern
Stadtbad, Eutritzscher Straße
Sportprogramm Leipzig 2015
Wasserfläche
in qm
stillgelegt
17
Mitte
Sportprogramm Leipzig 2015
284
285
5. Anlagen
L.Nr.
5. Anlagen
A14-4 Sportstättenentwicklungsplanung
A15-4 Sportstättenentwicklungsplanung
Sportstättenbestand Tennisplatzanlagen
Berechnungen „Sportstättenbedarfsanalyse des Freistaates
­Sachsen“
Tennisanlage
Mitte
1
Tennisanlage Luz-Long-Weg 5
2
Sportforum – TP Nordanlage
3
TP „Mühlwiese“, Waldstraße 177
Anzahl (St.)
Gesamt im Stadtbezirk
Zustandsstufe nach
Goldenem Plan Ost
Tennisfelder
nutzb. Sportfläche (m²)
8
5.365
1
11
7.400
1
3
2.000
2
22
14.765
Nordost
4
TP in der Sportschule „Egidius
Braun“
2
1.350
1
5
TP auf der SPA „Gontardweg“
4
2.700
2
6
TP auf der SPA „Dortmunder
Straße“
2
1.350
3
Gesamt im Stadtbezirk
8
5.400
Ost
7
TP auf der SPA „Döllingstraße“
2
1.350
2
Gesamt im Stadtbezirk
2
1.350
8
5.365
2
Südost
8
TP auf der SPA „Prager Straße“
9
TP auf der SPA „Holzhäuser
Straße“
Gesamt im Stadtbezirk
3
2.000
3
11
7.365
Im Jahr 2002 verwendete Professor Doktor Rütten von der Universität Erlangen das Berechnungs­
modell des Bundesinstituts für Sportwissenschaften (BISp), um im Auftrag des Sächsischen Staats­
ministeriums für Kultus (SMK) den sportverhaltensbedingten Sportstättenbedarf für die sächsischen
Kommunen im Rahmen einer „Sportstättenbedarfsanalyse des Freistaates Sachsen (2001/2002)“ dar­
zustellen.
Weil sich die Bestand-Bedarfs-Bilanz dieser Studie auf Daten aus den Jahren 2001/2002 stützte, wurde
für das Sportprogramm 2015 der Stadt Leipzig neu bilanziert. Dazu wurde der 2001/2002 ermittelte Be­
darf dem aktuellen Sportstättenbestand in der Stadt Leipzig (Stichtag 31.12.2007) gegenübergestellt.
Den Sportstättenbedarf nach Stadtbezirken aufzugliedern, ist mit dem zugrunde liegenden Berech­
nungsmodell des BISp nicht möglich. Es kann nur für die Stadt insgesamt bilanziert werden.
Datenquellen
Sportstättenbestand:
Amt für Sport 2007
Sportstättenbedarf:
Sportstättenbedarfsanalyse
des Freistaates Sachsen
(2001/2002)
Süd
10
TP auf der SPA „Neue Linie“
10
6.700
2
11
TP auf der SPA „Teichstraße“
2
1.350
4
12
Tennisanlage „Raschwitzer
Straße“
7
4.700
2
19
12.750
Gesamt im Stadtbezirk
Aktualisierte Sportstättenbilanz der Sportstättenbedarfsanalyse des Freistaates
Sachsen (2001/2002)
Südwest
13
TP auf der SPA „Pistorisstraße“
13
8.700
1
14
TP auf der SPA „Nonnenwiese“
2
1.350
2
15
10.050
Gesamt im Stadtbezirk
West
Gesamt im Stadtbezirk
0
0
Alt-West
15
Tennisanlage „Cottaweg 5“
5
3.350
2
Bestand
(2007)
Bedarf
Bilanz
Kleinspielfelder
150 AE
11 AE
+139 AE
Großspielfelder
124 AE
97 AE
+27 AE
Einzel-Sporthalle
168 AE
Zwei- u. Dreifach-Sporthalle
16
TP auf der SPA „Charlottenhof“
4
2.700
1
Freibäder
17
TP auf der SPA „Willi Kühn“
3
2.000
2
Tennisanlage „Ludwig-JahnStraße“
Hallenbäder
18
3
1.800
2
Tennisfreiplätze
15
9.850
Gesamt im Stadtbezirk
„Sportstättenbedarfsanalyse des
Freistaates Sachsen (2001/2002)“
31 AE
12 AE
19 AE
-7 AE
17 AE
50 AE
-33 AE
106 AE
130 AE
-24 AE
Nordwest
19
TP auf der SPA „Wettinbrücke“
5
3.350
2
20
Tennisanlage Toskastraße
2
1.350
2
21
TP an der „August-Bebel-Kampfbahn“
3
2.000
2
10
6.700
2
Gesamt im Stadtbezirk
Nord
22
TP im „Stadion des Friedens“
4
2.700
Gesamt im Stadtbezirk
4
2.700
106
70.930
Gesamt Stadt
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
286
287
5. Anlagen
5. Anlagen
A16-4 Sportstättenentwicklungsplanung
Bedarfsermittlung (Ablaufplan)
Berechnungen nach „Leitfaden des Bundesinstituts für
­Sportwissenschaften“
Bevölkerung
Aktivenquote
Das Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp) hat einen Leitfaden entwickelt, nach dem sich ein
Sportstättenbedarf für eine Kommune errechnet lässt.
Sportaktive Bevölkerung
Der sportverhaltensorientierte Ansatz der Analysemethode des BISp ist die Befragung der Bevölke­
rung, welche Sportarten auf welchen Sportstättentypen wie oft und wie lange ausgeübt werden und wo
noch eine zusätzliche Nachfrage besteht.
Die Sportverhaltensumfrage als Grundlage soll dann in Verbindung mit diversen Richtwerten und
Zuordnungsfaktoren den Sportstättenbedarf verhaltensorientiert darstellen.
Präferenzfaktor
Sportler je Sportart im organisierten Sport
laut Spartenstatistik der Sportvereine
Sportler insgesamt je
Sportart
Für die Berechnungen im Rahmen des Sportprogramms 2015 nach dem Leitfaden des BISp wurde
mangels anerkannter Alternativen auf die offiziellen Umfrageergebnisse im Rahmen der „Sächsischen
Sportverhaltensberichterstattung 2001/2002“ zurückgegriffen.
Der ermittelte Bedarf wurde dann dem aktuellen Sportstättenbestand in der Stadt Leipzig (Stichtag
31.12.2007) gegenübergestellt.
Sportler je Sportart im nicht-organisierten
Sport
Sportler je Sportart im organisierten Sport
Häufigkeit
Den Sportstättenbedarf gegliedert nach Stadtbezirken darzustellen, ist aber mit dem Berechnungsmo­
dell des BISp ebenfalls nicht möglich.
Dauer
Datenquellen
Einwohner Leipzigs 2007:
Statistisches Landesamt Sachsen
Organisierte Sportler 2007:
Mitgliederstatistik des Stadtsportbunds Leipzig
Aktivenquote:
Sächsische Sportverhaltensberichterstattung 2001/2002
Präferenzfaktoren:
Sächsische Sportverhaltensberichterstattung 2001/2002
Häufigkeit:
Sächsische Sportverhaltensberichterstattung 2001/2002
Dauer:
Sächsische Sportverhaltensberichterstattung 2001/2002
Zuordnungsfaktor:
Sächsische Sportverhaltensberichterstattung 2001/2002
Belegungsdichte:
Leitfaden und modellhafte Planungen von Bach und Köhl
(1995, 1998)
Nutzungsdauer:
Leitfaden und modellhafte Planungen von Bach und Köhl
(1995, 1998)
Auslastungsfaktor:
Leitfaden und modellhafte Planungen von Bach und Köhl
(1995, 1998)
Sportstättenbestand:
Amt für Sport 2007
Bedarfsermittlung (Formel)
Sportbedarf im organisierten Sport
Sportbedarf im nicht-organisierten Sport
Zuordnungsfaktor
Belegungsdichte
Nutzungsdauer
Auslastungsfaktor
Sportstättenbedarf nach Art, Anzahl und
Größe der Anlagen im nicht-organisierten
Sport
Sportstättenbedarf nach Art, Anzahl und
Größe der Anlagen im organisierten Sport
Gesamter Sportstättenbedarf nach Art,
Anzahl und Größe der Anlagen für den
organisierten und nicht-organisierten Sport
(ohne Schulsport)
Einwohner × Aktivenquote × Präferenzfaktor × Häufigkeit × Dauer × Zuordnungsfaktor
Anlageeinheit =
Belegungsdichte × Nutzungsdauer × Auslastungsfaktor
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015
288
289
5. Anlagen
5. Anlagen
Bedarfsermittlung (Berechnungen)
Sportart
Bevölkerung
510.512
Aktivenquote
0,5660
×
=
Sportaktive Bevölkerung
288.950
Anzahl
Sportler
Badminton
Präferenzfaktor
Sportler
Gesamt
Sportler
organisiert
Sportler
nichtorganisiert
Badminton
0,0183
5.288
756
4.532
Baseball
0,0007
202
40
162
Basketball
0,0114
3.294
606
2.688
Bergsteigen
0,0097
2.803
1.278
1.525
Boxen
0,0008
231
190
41
Budo-Sportarten
0,0126
3.641
3.024
617
Eissport
0,0062
1.791
111
1.680
Fechten
0,0008
231
152
79
Fußball
0,0612
17.684
10.501
7.183
Golf
0,0017
491
599
-108
Gymnastik
0,1909
55.161
5.247
49.914
Handball
0,0065
Hockey
0,0008
231
782
-551
Kegelsport
0,0134
3.872
2.403
1.469
Leichtathletik
0,0881
25.456
1.434
24.022
Motorsport
0,0009
260
83
177
Radsport
0,1894
54.727
414
54.313
Reit- und Fahrsport
0,0111
3.207
957
2.250
Ringen
0,0024
693
229
464
Rollsport
0,0238
6.877
62
6.815
Schwerathletik
0,0161
4.652
1.199
3.453
Schwimmsport
0,1408
40.684
6.270
34.414
Squash
0,0069
1.994
48
1.946
Tanzsport
0,0225
6.501
1.313
5.188
Tennis
0,0256
7.397
2.226
5.171
Tischtennis
0,0062
1.791
1.390
401
Triathlon
0,0016
462
174
288
Turnsport
0,0032
925
1.611
-686
Volleyball
0,0343
9.911
2.895
7.016
Wassersport
0,0073
2.109
1.865
244
Wintersport
0,0223
6.444
610
5.834
Allg. Sportgruppe
0,0110
3.178
5.414
-2.236
Gesamt
0,9485
274.069
55.992
218.077
1.878
Sportprogramm Leipzig 2015
2.109
Bergsteigen im Alpenverein, Bergsteigen im WSV
asiat. Kampfsport, Judo, Karate, Taekwondo, Kickboxen, Aikido,
Ju-Jutsu
Gymnastik, Popgymnastik, Rhythm. Sportgymnastik, Aerobic
-231
„ADAC“, „DMSV“
×
Häufigkeit
×
Dauer
756
1,00
1,50
=
Anzahl
Sportler
Sportbedarf
Sportart
1.134
Badminton
4.532
×
Häufigkeit
×
0,76
Dauer
=
Sportbedarf
1,13
3.892
40
3,00
2,00
240
Basketball
2.688
1,16
1,26
3.929
606
1,96
1,56
1.853
Bergsteigen
1.525
0,48
2,92
2.137
Bergsteigen
1.278
0,80
3,62
3.701
Boxen
41
1,00
1,50
62
Budo-Sportarten
3.024
2,19
1,75
11.589
617
2,70
1,16
1.932
Fußball
(Halle)
10.501
1,68
1,73
30.520
Eissport
1.680
1,02
2,65
4.541
Fechten
Fußball
(Sportplatz)
10.501
2,13
1,78
39.813
Gymnastik
5.247
1,39
1,15
8.387
Handball
2.109
2,51
1,79
Kegelsport
2.403
1,05
Leichtathletik
1.434
Radsport
Ringen
Baseball
Basketball
Sportbedarf (nicht organisiert)
Sportbedarf (organisiert)
Budo-Sportarten
79
5,00
1,50
593
Fußball
(Halle)
7.183
1,08
1,31
10.163
9.476
Fußball
(Sportplatz)
7.183
1,46
1,48
15.521
2,38
6.005
Gymnastik
49.914
2,93
0,88
128.698
2,96
2,07
8.786
414
6,00
2,00
229
2,00
2,63
Kegelsport
1.469
0,77
2,16
2.444
4.968
Leichtathletik
24.022
2,34
0,94
52.839
1.205
Radsport
54.313
3,86
1,37
287.218
Reit- und
Fahrsport
2.250
2,46
1,99
11.015
Rollsport
6.815
2,20
1,57
23.539
Schwerathletik
3.453
2,82
1,25
12.172
Schwimmsport
34.414
1,04
1,07
38.296
Schwimmsport (FB)
34.414
1,49
1,10
56.405
Schwimmsport
6.270
2,28
1,67
23.874
Schwimmsport (FB)
6.270
2,42
1,62
24.581
Tanzsport
1.313
1,99
1,59
4.154
Tennis
2.226
1,78
2,64
10.460
Tischtennis
1.390
1,21
2,35
3.952
Turnsport
1.611
1,00
2,00
3.222
Volleyball
2.895
1,45
2,26
9.487
Allg. Sport
5.414
1,00
1,00
5.414
Pferdesport
Squash
1.946
0,83
1,27
2.051
Tanzsport
5.188
1,57
1,84
14.987
Tennis
5.171
0,65
1,96
6.588
Tischtennis
Volleyball
„Gewichtheben und Fitness“
Allg. Sport
401
3,33
0,90
1.202
7.016
1,21
1,58
13.413
0
2,31
1,43
0
DLRG, Triathlon, Schwimmen, Synchronschwimmen, Wasserball, Wasserspringen, Tauchsport
Bedarf an Groß- und Kleinspielfeldern nach BISp
Anlagenart/Sportart
Sportbedarf
× Zuordnungsfaktor
÷
Belegungsdichte
×
Nutzungsdauer
×
Auslastungsfaktor
=
Sportstättenbedarf
(in Anlageeinheiten)
Großspielfeld (org.)
Turnen, Sportakrobatik
Kanu, Rudern, Schiffsmodellsport, Seesport, Segeln
Skisport, Eissport
Fußball (Sportplatz)
39.813,49
0,76
30
54
15.521,03
0,41
30
54
0,30
62,26
Großspielfeld (nicht org.) Fußball (Sportplatz)
0,30
13,09
Summe:
75,35
Kleinspielfeld (nicht org.) Leichtathletik
52.838,79
0,03
6
54
0,30
16,31
Summe:
16,31
Sportprogramm Leipzig 2015
290
291
5. Anlagen
5. Anlagen
Sporthallenbedarf nach BISp
Anlagenart/
Sportart
Sportbedarf
×
Zuordnungsfaktor
÷
Belegungsdichte
Freibadbedarf nach BISp
×
Nutzungsdauer
×
Auslastungsfaktor
=
Sportstättenbedarf
(in Anlageeinheiten)
Zuordnung nach
Hallentypen
Sporthalle (org.)
Anlagenart/Sportart
Schwimmsport (FB)
1.134,00
1
12
74
0,83
1,5386
Einzelsporthalle
Freibad (nicht org.)
Basketball
1.852,91
1
20
74
0,83
1,5084
Einzelsporthalle
Schwimmsport (FB)
Bergsteigen
3.512,85
0,75
10
74
0,83
4,2895
Einzelsporthalle
Einzelsporthalle
3.701,09
0,85
20
74
0,83
2,5610
30.520,11
0,54
20
74
0,83
13,4165
Gymnastik
8.387,33
0,97
16
74
0,83
8,2788
Einzelsporthalle
Handball
9.475,53
1
20
74
0,83
7,7137
Zweifachhalle
Leichtathletik
8.786,40
1
3
74
0,83
47,6848
Einzelsporthalle
Ringen
1.204,54
1
20
74
0,83
0,9806
Einzelsporthalle
Tanzsport
4.154,46
0,4
24
74
0,83
1,1273
Einzelsporthalle
Hallenbad (org.)
Tischtennis
3.952,47
1
16
74
0,83
4,0220
Einzelsporthalle
Schwimmsport
Turnsport
3.222,00
1
15
74
0,83
3,4972
Einzelsporthalle
Hallenbad (nicht org.)
Fußball (Halle)
Anlagenart/Sportart
9.486,92
1
20
74
0,83
7,7230
Einzelsporthalle
Allg. Sport
5.414,00
1
20
74
0,83
4,4074
Einzelsporthalle
Gymnastik
108,75
AE
Badminton
3.892,08
0,70
12
74
0,83
3,6965
Einzelsporthalle
Basketball
3.928,78
0,89
20
74
0,83
2,8465
Einzelsporthalle
Bergsteigen
2.137,44
0,25
10
74
0,83
0,8700
Einzelsporthalle
Budo-Sportarten
1.932,44
1,00
20
74
0,83
1,5731
Einzelsporthalle
10.162,51
0,54
20
74
0,83
4,4674
Zweifachhalle
Fußball
Gymnastik
128.698,26
0,13
16
74
0,83
17,0250
Einzelsporthalle
12.171,83
0,11
20
74
0,83
1,0900
Einzelsporthalle
Tanzsport
14.987,09
0,32
24
74
0,83
3,2535
Einzelsporthalle
Tennisplatz (org.)
Volleyball
Allg. Sport
Anlagenart/Sportart
1.201,80
0,33
16
74
0,83
0,4036
Einzelsporthalle
Tennis (FB)
13.413,19
0,93
20
74
0,83
10,1549
Einzelsporthalle
Tennisplatz (nicht org.)
0,00
0,50
20
74
0,83
0,0000
Einzelsporthalle
Tennis (FB)
Summe Einzelsporthallen:
128,5315
AE
Summe Zweifachhallen:
25,5976
AE
Sportprogramm Leipzig 2015
Belegungsdichte
×
Nutzungsdauer
×
Auslastungsfaktor
=
Sportstättenbedarf
(in Anlageeinheiten)
24.580,91
0,15
19
93
56.404,55
0,41
96
93
0,30
6,96
0,30
8,63
Summe:
15,59
Zwischensumme 2:
45,38
AE
ZS 1 + ZS 2:
154,13
AE
Sportbedarf
× Zuordnungsfaktor
÷
Belegungsdichte
Nutzungsdauer
×
23.873,65
1
12
94
38.295,90
0,96
60
94
128.698,26
0,01
60
94
×
Auslastungsfaktor
=
0,45
Sportstättenbedarf
(in Anlageeinheiten)
47,03
Zwischensumme 1:
47,03
0,45
14,49
0,45
0,51
Zwischensumme 2:
14,99
ZS 1 + ZS 2:
62,02
Bedarf an Tennisplätzen nach BISp
Schwerathletik
Tischtennis
÷
Hallenbadbedarf nach BISp
Volleyball
Zwischensumme 1:
Zuordnungsfaktor
Zweifachhalle
Schwimmsport
Sporthalle (nicht org.)
× Freibad (org.)
Badminton
Budo-Sportarten
Sportbedarf
Sportbedarf
× Zuordnungsfaktor
÷
Belegungsdichte
×
Nutzungsdauer
×
Auslastungsfaktor
=
Sportstättenbedarf
(in Anlageeinheiten)
10.460,42
0,47
3
98
0,75
14,04
6.587,85
0,64
3
98
0,75
19,12
Summe:
33,16
Sportprogramm Leipzig 2015
292
293
5. Anlagen
5. Anlagen
A17-4 Sportstättenentwicklungsplanung
Sportplatzanlagenbilanz nach Berechnungsmodell des „Goldenen Plan Ost“
Sportplatzanlagenflächenbedarf nach GPO: 2,5 m²/Einwohner
Berechnungen „Goldener Plan Ost“
Der Goldene Plan Ost ist eine Methode zur Feststellung des Sportstättenbedarfs einer Kommune, die
mit Hilfe von Richtwerten den Idealzustand an verfügbarer Sportanlagenfläche pro Einwohner be­
schreiben soll.
Folgende Richtwerte für Städte mit 500.000 Einwohnern oder mehr sind definiert:
•
•
•
•
•
Sportplatzanlagenfläche:
Sporthallenfläche:
Freibadfläche:
Hallenbadfläche:
Tennisplatzfläche:
2,5 m²/Einwohner
0,265 m²/Einwohner
0,04 m²/Einwohner
0,01 m²/Einwohner
0,5 m²/Einwohner
Die Bilanzierung der Bedarfsberechnungen nach GPO mit dem Sportstättenbestand 2007 ermittelt
somit einen pauschalen Fehlbedarf bzw. Überschuss an Quadratmetern je Sportstättentyp.
Datenquellen
Ein­wohner
Sport­fläche
(in m²)
m²/Einw.
Bedarf nach
GPO (in m²)
Fehlbedarf oder
Überschuss (in
m²)
Mitte
48.090
65.667
1,3655
120.226
-54.559
Nordost
43.506
148.351
3,4099
108.765
39.586
Ost
72.615
121.194
1,6690
181.538
-60.344
Südost
52.285
152.232
2,9116
130.713
21.519
Süd
57.605
107.723
1,8700
144.013
-36.290
Südwest
45.907
129.685
2,8250
114.767
14.918
Alt-West
55.318
202.650
3,6634
138.294
64.356
West
47.442
53.695
1,1318
118.604
-64.909
Nordwest
28.857
99.094
3,4339
72.143
26.951
Nord
Gesamt
58.887
132.311
2,2469
147.217
-14.906
510.512
1.212.602
2,4527
1.276.279
-63.677
Sporthallenbilanz nach Berechnungsmodell des „Goldenen Plan Ost“
Richtwerte:
Goldener Plan Ost
Einwohner Leipzigs 2007:
Statistisches Landesamt Sachsen
Prozentuale Verteilung der Einwohner auf die Stadtbezirke:
Amt für Statistik und
Wahlen
Sportflächenbestand:
Amt für Sport
Bevölkerungsverteilung 2007
Stadtbezirk
Stadt­bezirk
Anteil der
Einwohner in %
Einwohner
Mitte
9,42%
48.090
Nordost
8,52%
43.506
Ost
14,22%
72.615
Südost
10,24%
52.285
Süd
11,28%
57.605
Südwest
8,99%
45.907
Alt-West
10,84%
55.318
9,29%
47.442
West
Nordwest
Nord
Gesamt
Sportprogramm Leipzig 2015
5,65%
28.857
11,53%
58.887
100,00%
510.512
Sporthallenflächenbedarf nach GPO: 0,265 m²/Einwohner
Stadtbezirk
Einwohner
Hallenflächen
(in m²)
m²/Einw.
Bedarf nach
GPO (in m²)
Fehlbedarf/
Überschuss
(in m²)
Mitte
48.090
32.164
0,6688
12.744
19.420
Nordost
43.506
11.690
0,2206
11.529
161
Ost
72.615
9.599
0,1182
19.243
-9.644
Südost
52.285
8.586
0,1604
13.856
-5.270
Süd
57.605
8.388
0,1024
15.265
-6.877
Südwest
45.907
5.899
0,2546
12.165
-6.266
Alt-West
55.318
6.745
0,1256
14.659
-7.914
West
47.442
9.585
0,0534
12.572
-2.987
Nordwest
28.857
2.535
0,3321
7.647
-5.113
Nord
Gesamt
58.887
6.945
0,1145
15.605
-8.660
510.512
102.136
0,2151
135.286
-33.149
Sportprogramm Leipzig 2015
294
295
5. Anlagen
5. Anlagen
Freibadbilanz nach Berechnungsmodell des „Goldenen Plan Ost“
Tennisplatzbilanz nach Berechnungsmodell des „Goldenen Plan Ost“
Freibadflächenbedarf nach GPO: 0,04 m²/Einwohner
Tennisplatzflächenbedarf nach GPO: 0,5 m²/Einwohner
Stadtbezirk
Einwohner
Genormte
Schwimmfläche
(in m²)
Mitte
48.090
500
m²/Einw.
0,0104
Bedarf nach
GPO (in m²)
1.924
Fehlbedarf/
Überschuss
Stadtbezirk
-1.424
Nordost
43.506
871
0,0200
1.740
-869
Ost
72.615
0,0000
2.905
-2.905
Südost
52.285
1.100
0,0210
2.091
-991
Süd
57.605
0,0000
2.304
-2.304
Südwest
45.907
1.800
0,0392
1.836
-36
Alt-West
55.318
0,0000
2.213
-2.213
West
47.442
0,0000
1.898
-1.898
Nordwest
Nord
Gesamt
28.857
400
0,0139
1.154
-754
58.887
1.000
0,0170
2.355
-1.355
510.512
5.671
0,0111
20.420
-14.749
Einwohner
Spiel­fläche
(in m²)
m²/Einw.
Bedarf nach
GPO (in m²)
Fehlbedarf/
Überschuss
Mitte
48.090
14.765
0,3070
24.045
-9.280
Nordost
43.506
5.400
0,1241
21.753
-16.353
Ost
72.615
1.350
0,0186
36.308
-34.958
Südost
52.285
7.365
0,1409
26.143
-18.778
Süd
57.605
12.750
0,2213
28.803
-16.053
Südwest
45.907
10.050
0,2189
22.953
-12.903
Alt-West
55.318
9.850
0,1781
27.659
-17.809
-23.721
West
47.442
0,0000
23.721
Nordwest
28.857
6.700
0,2322
14.429
-7.729
Nord
58.887
2.700
0,0459
29.443
-26.743
510.512
70.930
0,1389
255.256
-184.326
Gesamt
Hallenbäderbilanz nach Berechnungsmodell des „Goldenen Plan Ost“
Hallenbadflächenbedarf nach GPO: 0,01 m²/Einwohner
Stadtbezirk
Einwohner
Genormte
Schwimmfläche
(in m²)
m²/Einw.
Bedarf nach
GPO (in m²)
Fehlbedarf/
Überschuss
Mitte
48.090
1.615
0,0336
481
1.134
Nordost
43.506
313
0,0072
435
-123
Ost
72.615
250
0,0034
726
-476
Südost
52.285
313
0,0060
523
-210
-576
Süd
57.605
0,0000
576
Südwest
45.907
1.000
0,0218
459
541
Alt-West
55.318
313
0,0056
553
-241
West
47.442
375
0,0079
474
-99
Nordwest
28.857
0,0000
289
-289
Nord
Gesamt
Sportprogramm Leipzig 2015
58.887
625
0,0106
589
36
510.512
4.802
0,0094
5.105
-303
Sportprogramm Leipzig 2015
296
297
5. Anlagen
5. Anlagen
A18-4 Sportstättenentwicklungsplanung
Gesamtsanierungsbedarf der Sporthalleneinrichtungen des Amtes
für Sport (Stand 06.08.2008)
1.117,0
1.320,8
Sanierungsbedarf Gebäude
Gesamtsanierungsbedarf
TEUR
evtl. Abbruch
TEUR
nach 2010
TEUR
saniert seit 1990
TEUR
2010
TEUR
2008
TEUR
2009
TEUR
2007
X
Summe
Sanierungsbedarf nach DIN 18032
Türverschlüsse
Prallschutz
203,8
Decken
Wände
5,0
Fenster
110,0
TEUR
Einrichtung
Sanierungsplan
nach DIN 18032 in
Jahres­scheiben
Fußböden
15,5
TEUR
lfd.
Nr.
mit
Schulsportnutzung
Gesamtsanierungsbedarf
73,3
Sanierungsbedarf Gebäude
TEUR
evtl. Abbruch
TEUR
Sanierungsbedarf zur Aufhebung der Nutzungseinschränkungen nach DIN 18032
saniert seit 1990
TEUR
2010
TEUR
nach 2010
Summe
Sanierungsbedarf nach DIN 18032
TEUR
2008
Türverschlüsse
TEUR
2009
Prallschutz
TEUR
2007
Decken
X
Wände
SH Leplaystraße (Neubau)
Fenster
01
Einrichtung
Sanierungsplan
nach DIN 18032 in
Jahres­scheiben
Fußböden
lfd.
Nr.
mit
Schulsportnutzung
Sanierungsbedarf zur Aufhebung der Nutzungseinschränkungen nach DIN 18032
TEUR
TEUR
25
SH Lauchstädter Straße
0,5
0,5
X
200,0
200,5
26
SH Dieskaustraße 79
X
22,5
51,0
0,5
74,0
X
1.500,0
1.574,0
27
SH Breitschuhstraße
X
24,0
60,0
37,0
1,7
122,7
X
1.000,0
1.122,7
28
SH Dieskaustraße 355
27,0
15,0
2,3
44,3
X
100,0
144,3
29
Sportanl. Zentr. f. Gesundheitssport
X
0,0
02
SH Leplaystraße (Altbau)
X
X
X
5.972,3
5.972,3
03
SH Brüderstraße
X
84,0
450,0
27,0
561,0
X
4.000,0
4.561,0
04
Sportforum-Nordanlage
05
Sportkompl. Am Sportforum 10
X
X
100,0
100,0
06
SH ARENA Leipzig
X
X
30
SH Miltitz
1,1
1,1
X
1,1
07
SH Kiebitzstraße
X
100,0
100,0
31
SH An der Kotsche (BSZ10)
X
4,5
0,5
5,0
X
100,0
105,0
08
SH Sportschule Abtnaundorf
X
X
32
SH GutsMuthsstraße
X
27,0
15,5
1,1
43,6
X
200,0
243,6
09
SH Konradstraße (entfällt)
0,0
0,0
33
SH Friesenstraße
3,0
30,0
1,1
34,1
X
34,1
10
SH Riesaer Straße
30,0
28,0
0,5
58,5
X
200,0
258,5
34
SH Am Sportpark
87,0
0,5
87,5
X
1.000,0
1.087,5
11
Alte SH Mölkau
33,0
1,7
34,7
X
100,0
134,7
35
Sportanlage „Willi Kühn“
1,6
1,6
X
100,0
101,6
12
SH Torgauer Straße
2,0
2,0
X
X
100,0
102,0
36
SH Möckern
X
18,0
31,5
1,1
50,6
X
1.000,0
1.050,6
13
SH Heinrichstraße
X
16,0
16,0
X
X
16,0
37
Sportanl. Lützschena
X
31,0
21,0
10,8
1,7
64,5
X
64,5
14
SH Thiemstraße
X
9,0
27,5
1,2
37,7
X
X
37,7
38
Sportanlage Stahmeln
X
27,0
13,5
1,1
41,6
X
100,0
141,6
15
SH Lange Reihe
X
24,0
22,5
1,1
47,6
X
200,0
247,6
39
Sportanl. Aug.-Bebel-Kampfbahn
1,1
1,1
X
X
1,1
16
SH Connewitzer Straße
0,5
0,5
X
0,5
40
SH Wittenberger Straße
X
1,5
1,5
X
X
1,5
17
SH Holzhausen
X
4,5
2,5
7,0
X
X
100,0
107,0
41
X
18
SH Lene-Voigt-Schule
X
24,0
1,7
25,7
X
200,0
225,7
114,0
0,5
114,5
200,0
314,5
80,0
1,5
27,0
108,5
X
100,0
208,5
19
Sportanl. Br.-Plache-Stadion
20
SH Biedermannstraße
X
21
SH Raschwitzer Straße
X
32,0
0,5
32,5
X
1.000,0
1.032,5
22
SH Teichstraße
42,0
24,0
1,1
67,1
X
2.000,0
2.067,1
23
Sportanl. „Südkampfbahn“
0,5
0,5
X
0,5
24
Sportanl. Am Goethesteig
X
1.500,0
1.500,0
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportanl. Stadion des Friedens
60,0
12,0
0,5
72,5
Gesamt
184,3
84,0
590,0
620,0
459,8
25,7
1963,8
200,0
272,5
22.489,3
24.453,1
Sportprogramm Leipzig 2015
Notizen
Impressum
Herausgeber
Stadt Leipzig
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Amt für Sport (AfSp)
Verantwortlich
Heiko Rosenthal,
Bürgermeister und Beigeordneter für
Umwelt, Ordnung, Sport
Redaktion
Kerstin Kirmes, Leiterin des AfSp
Frank Dannhauer, AfSp
Frank Starke, AfSp
Mitwirkung
Fachausschuss Sport des Stadtrats
Ämter der Stadtverwaltung
Stadtsportbund Leipzig e. V., Michael Mamzed
Olympiastützpunkt Leipzig e. V., Dr. Winfried Nowack
Martin Herda
Alexander Möck
Gestaltung
zwonull media GbR
Sportprogramm Leipzig 2015
Satz/Produktion
Druck
zwonull media GbR
Hausdruckerei der Stadt Leipzig
Redaktionsschluss
31.12.2007 (Statistik)
Anschrift
Stadt Leipzig
Amt für Sport
Am Sportforum 3
04105 Leipzig
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
0341 123-9400
0341 123-9412
[email protected] www.leipzig.de
Sportprogramm Leipzig 2015
Sportprogramm Leipzig 2015