Russian Federation USA

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Russian Federation USA
Norm (-Teil)
EN 349
+A1
Ausgabe
Titel
d: Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur
1993-04
2008-06
Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
e: Safety of machinery; minimum gaps to avoid
ersetzt
crushing of parts of the human body
EN 349
1993-04
f: Sécurité des machines; écartements minimaux
pour prévenir les risques d'écrasement de parties
du corps humain
Erarbeitet in:
CEN/TC 114 „Sicherheit von Maschinen und Geräten“
Zur Spezifizierung der Anforderungen:
– der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinen), gültig ab 29.12.2009
Deutsche Norm
DIN EN 349
Ausgabe
2008-09
Berichtigung 1
2009-01
Seiten:
12 +2
Nationale Übernahme außerhalb Europas (national adoption - non European countries)
Land
Norm
Titel
Übereinstimmung mit
(country)
(standard)
(title)
(concordance to)
Safety of machinery - Minimum
ABNT NBR NM ISO
Brazil
gaps to avoid crushing of parts of
ISO 13854:1996
IDT
13854:2003
the human body
Safety of machinery--Minimum
China
GB 12265.3-1997
mand gaps to avoid crushing of parts of
EN 349:1993
EQV
the human body
Russian Federation
USA
IDT: identisch (identical)
EQV: entspricht (equivalent)
MOD: modifiziert (modified)
Anwendung (Application)
- mand: verpflichtend (mandatory)
- vol:
freiwillig (voluntary)
Diese Typ-B-Norm beschreibt:
–
die Aufgabe, den Anwender (z. B. Normensetzer, Konstrukteure von Maschinen) in die Lage zu versetzen, Gefährdungen
an Quetschstellen zu vermeiden. Sie legt Mindestabstände in Abhängigkeit von Teilen des menschlichen Körpers fest und
ist anwendbar, wenn eine angemessene Sicherheit durch diese Methode erreicht werden kann.
Diese Europäische Norm ist nur auf Risiken der Gefährdungen durch Quetschen anwendbar und ist nicht
anwendbar auf andere mögliche Gefährdungen, z. B. Stoßen, Scheren, Einziehen.
ANMERKUNG Gegen Gefährdungen durch z. B. Stoßen, Scheren, Einziehen sind zusätzliche oder andere
Maßnahmen erforderlich.
–
und definiert den Begriff „Quetschstelle“ ( Abschnitt 3 )
–
Mindestabstände ( Abschnitt 4 )
o Methodik zur Anwendung dieser Europäischen Norm (4.1)

die Gefährdungen durch Quetschen feststellen;

die Risiken dieser Gefährdungen in Übereinstimmung mit EN 292-1 bewerten;

den entsprechenden Sicherheitsabstand, bezogen auf das dem Risiko ausgesetzte Körperteil, aus
Tabelle 1 auswählen (siehe auch Anhang A).

Wenn eine angemessene Sicherheit nicht durch die aus Tabelle 1 ausgewählten Mindestabstände
erreicht werden kann, müssen andere oder zusätzliche Maßnahmen und/oder Mittel benutzt werden
(siehe z. B. EN 292-1, EN 292-2 und EN 294).

Für bestimmte Anwendungsfälle darf aus berechtigten Gründen von den Mindestabständen in Tabelle 1
abgewichen werden. Normen, die diese Anwendungsfälle beinhalten, müssen angeben, wie eine
angemessene Sicherheit erreicht werden kann.
o Werte (4.2)

für Körper, Kopf (ungünstigste Haltung), Bein, Fuß, Zehen, Arm, Hand, Handgelenk, Faust, Finger
–
Darstellung der Quetschstellen ( Anhang A )
Diese Norm beschreibt:

in Anhang ZB, dass angenommen werden darf, dass innerhalb der Grenzen des Anwendungsbereichs dieser Norm mit den
normativen Abschnitten dieser Norm die entsprechenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG
(Maschinen) erfüllt werden1).
1)
Typ-B-Normen befassen sich mit bestimmten Aspekten der Maschinensicherheit oder bestimmten Arten von Schutzeinrichtungen, die
über eine große Bandbreite von Maschinenkategorien verwendet werden können. Die Anwendung der Spezifikationen von Typ-B-Normen
begründet eine Konformitätsvermutung mit den hierdurch abgedeckten grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie, wenn aus
einer Typ-C-Norm oder der Risikobeurteilung des Herstellers hervorgeht, dass eine durch die Typ-B-Norm festgelegte technische Lösung
für die betreffende Kategorie oder für das entsprechende Modell der Maschine angemessen ist. Die Anwendung von Typ-B-Normen, die
Spezifikationen für gesondert in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile enthalten, ergibt eine Konformitätsvermutung für die betreffenden
Sicherheitsbauteile hinsichtlich der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die durch die Normen abgedeckt
werden.
Anmerkung:
Die technischen Inhalte der Norm wurden nicht geändert
Gegenüber der Vorgängernorm EN 349:1993 wurde:
–
ein informativer Anhang ZB “ Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen
der EU-Richtlinie 2006/42/EG“ aufgenommen
Anwendung:
–
–
–
für Hersteller und Konstrukteure von Maschinen, Geräten und Anlagen
für Verfasser von Typ C-Normen
für Betreiber für die Gestaltung von Arbeitsplätzen

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