Gerüstbau - auf Europäischer Ebene geregelt!
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Gerüstbau - auf Europäischer Ebene geregelt!
INFO Fachstelle "Bau" Nr. 03 Seite 1 von 3 Gerüstbau - auf europäischer Ebene geregelt! Neue Normen für Arbeits- und Schutzgerüste Europa nimmt sich auch der Gerüstbaunormen an. Die DIN 4420 Teil 1 bis 4 in ihrer letzten Fassung vom Dezember 1990 ist in ihrer bisher bekannten Form nicht mehr gültig. Sie regelte als Grundlage für den Arbeitsschutz die Verwendung von Gerüsten und darüber hinaus die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen und die Produktanforderungen. _ In den neuen EN Normen werden nur noch die Anforderungen an die Produkte geregelt, z.B. Konstruktion, Dimensionierung, Belastbarkeit und Werkstoffe. Eine der wesentlichen Änderungen ergibt sich im Bereich der Bestimmung der sechs Gerüstgruppen, die bisher nach DIN 4420 in ihrer Mindestbreite und angegebenen Belastungen vorgegeben waren. Hier wird in Zukunft nach der DIN EN 12811-1 unterschieden nach Breitenklassen, lichter Höhe und Lastklassen. Diese drei Faktoren können beliebig miteinander kombiniert werden. Das heißt u. a., ♦ dass ein Gerüst mit hoher Verkehrslast und schmaler Arbeitsbreite bzw. ♦ ein Gerüst mit geringen Verkehrslasten und größerer Arbeitsbreite möglich ist. __ Andere Veränderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Bemessungsgrundlagen. Künftig beträgt die Bordbretthöhe 150 mm, wobei die im Gebrauch befindlichen Bordbretter von 100 mm weiter verwendet werden dürfen, bis sie unbrauchbar sind und ersetzt werden müssen, aber dann mit der neuen Höhe. Alle wesentlichen Angaben enthält das Produkthandbuch des Arbeitsgerüstes mit der Aufbau- und Verwendungsanleitung (z. B. Lastklasse; Anzahl der Arbeitsbühnen, die belastet werden dürfen; die zulässige Höhe bei unterschiedlichen Bedingungen). Benutzung von Gerüsten _ Die Benutzung von Gerüsten einschließlich des Auf-, Um- und Abbaus regelt die BetrSichV. Sie regelt, dass fertig gestellte Gerüste mit der erforderlichen Kennzeichnung zu versehen sind (siehe auch DIN EN 12810-1:2003) und nicht fertig gestellte Gerüste deutlich sichtbar gesperrt und mit dem Verbotszeichen "Zutritt verboten" gekennzeichnet werden müssen. Zur Konkretisierung des Abschnittes 5 des Anhangs 2 der BetrSichV entwickelt die Projektgruppe Gerüste des Ausschusses Betriebssicherheit z. Z. eine Handlungsanleitung über den "Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten". Sie wendet sich hauptsächlich an Ersteller und Nutzer von Arbeitsund Schutzgerüsten, außer Bockgerüste, und gibt Querverweise zum Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zu den Be rufsgenossenschaftlichen Informationen und den einschlägigen Normen. Weiterhin beinhaltet sie ein Schema zur Gerüstprüfung durch den Gerüstersteller und den Gerüstnutzer nach § 10 der BetrSichV durch eine befähigte Person. Verwaltungsgemeinschaft Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft und Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaf Präventionsabteilung Fachstelle "Bau" Kreuzstraße 45 40210 Düsseldorf Internet: [email protected] http://www.mmbg.de Telefon: (02 11) 82 24-0 Telefax: (02 11) 82 24-5 45 -2- Mit Inkrafttreten der neuen Normen und durch die Anforderungen der BetrSichV werden die Berufsgenossenschaftlichen Regeln „Gerüste“ zurückgezogen und in Berufsgenossenschaftliche Informationen überführt. Zulassung für Gerüstsysteme Die Verlängerungen der bestehenden Zulassungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik sind bis zum 31.12.2004 erfolgt, nach dem die Hersteller die entsprechenden Aufbau- und Verwendungsanleitungen formell an die Forderungen der BetrSichV angepasst haben. Die neuen DIN EN Normen ersetzen die Teile der DIN 4420 wie folgt: Neue Norm Stand Titel DIN EN 12811-1 03/2004 Temporäre Konstruktionen für Bau- Diese Normen ersetzen die DIN 4420-1, werke -ArbeitsgerüsteStand 12/1990 (Die bauaufsichtliche Einführung von Teil Teil 1: Anforderungen, Bemessung 1 ist geplant.) und Entwurf DIN EN 12811-2 03/2004 Teil 2: Informationen zu Werkstoffen DIN EN 12811-3 02/2003 Teil 3: Versuche zum Tragverhalten DIN EN 12810-1 03/2004 DIN EN 12810-2 03/2004 Fassadengerüste aus vorgefertigten Diese Normen ersetzen die DIN 4420-4, Bauteilen Stand 12/1988 (Diese EN Norm wird die ZulassungsTeil 1: Produktfestlegungen richtlinie ersetzen.) Teil 2: Besondere Bemessungsverfah- Die 4420-4 ist bereits seit 03/2004 mit dem Erscheinen der beiden Teile zuren und Nachweise rückgezogen worden! DIN 4420-1 (neu) 03/2004 Arbeits- und Schutzgerüste DIN 4420-2 12/1990 Arbeits- und Schutzgerüste DIN 4420-3 Entwurf Arbeits- und Schutzgerüste DIN EN 12812 09/2004 Traggerüste Bemerkung Diese Norm ergänzt die DIN 12811-1 für Deutschland, da hier keine SchutzgeTeil1: Schutzgerüste - Leistungsanrüste geregelt werden. forderungen, Entwurf, Kon(Die bauaufsichtliche Einführung ist gestruktion und Bemessung plant.) Diese Norm bleibt unverändert als nationale Norm bestehen. Teil 2: Leitergerüste- SicherheitstechEinsatz dieses Gerüsttyps mit einer Genische Anforderungen fährdungsbeurteilung nach der BetrSichV, die daraus resultierenden Maßnahmen müssen in einer Montageanweisung beschrieben sein. Diese Norm wird derzeit überarbeitet, Konsol und Auslegergerüste wurden Teil 3: Gerüstbauarten ausgenommen gestrichen, Fahrgerüste und RaumgeLeiter- und Systemgerüsterüste aufgenommen. Regelausführungen (Diese Norm wird voraussichtlich Ende 2004 erscheinen.) Die bauaufsichtliche Einführung ist geplant. ... -3- weiterführende EN Normen: Neue Norm Stand Titel Bemerkung DIN EN 12813 Entwurf Stütztürme Zustimmung von CEN liegt vor; Erarbeitung der deutschen Endfassung, erscheint voraussichtlich Anfang 2005 DIN EN 74 Entwurf Kupplungen, Setzbolzen und Fuß- In Vorbereitung zur Endabstimmung bei platten CEN EN 1004 Entwurf Fahrbare Arbeitsbühnen Veröffentlichung voraussichtlich Anfang 2005