Gerüstbau - auf Europäischer Ebene geregelt!

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Gerüstbau - auf Europäischer Ebene geregelt!
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Fachstelle "Bau"
Nr. 03
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Gerüstbau
- auf europäischer Ebene geregelt!
Neue Normen für Arbeits- und Schutzgerüste
Europa nimmt sich auch der Gerüstbaunormen an. Die DIN 4420 Teil 1 bis 4 in ihrer letzten
Fassung vom Dezember 1990 ist in ihrer bisher bekannten Form nicht mehr gültig. Sie regelte als Grundlage für den Arbeitsschutz die Verwendung von Gerüsten und darüber hinaus die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen und die Produktanforderungen.
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In den neuen EN Normen werden nur noch die Anforderungen an die Produkte geregelt, z.B. Konstruktion, Dimensionierung, Belastbarkeit und Werkstoffe. Eine der wesentlichen Änderungen ergibt sich im Bereich der Bestimmung der sechs Gerüstgruppen, die bisher nach DIN 4420 in ihrer
Mindestbreite und angegebenen Belastungen vorgegeben waren. Hier wird in Zukunft nach der
DIN EN 12811-1 unterschieden nach Breitenklassen, lichter Höhe und Lastklassen. Diese drei
Faktoren können beliebig miteinander kombiniert werden. Das heißt u. a.,
♦ dass ein Gerüst mit hoher Verkehrslast und schmaler Arbeitsbreite bzw.
♦ ein Gerüst mit geringen Verkehrslasten und größerer Arbeitsbreite möglich ist.
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Andere Veränderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Bemessungsgrundlagen.
Künftig beträgt die Bordbretthöhe 150 mm, wobei die im Gebrauch befindlichen Bordbretter von
100 mm weiter verwendet werden dürfen, bis sie unbrauchbar sind und ersetzt werden müssen,
aber dann mit der neuen Höhe.
Alle wesentlichen Angaben enthält das Produkthandbuch des Arbeitsgerüstes mit der Aufbau- und
Verwendungsanleitung (z. B. Lastklasse; Anzahl der Arbeitsbühnen, die belastet werden dürfen;
die zulässige Höhe bei unterschiedlichen Bedingungen).
Benutzung von Gerüsten
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Die Benutzung von Gerüsten einschließlich des Auf-, Um- und Abbaus regelt die BetrSichV. Sie
regelt, dass fertig gestellte Gerüste mit der erforderlichen Kennzeichnung zu versehen sind (siehe
auch DIN EN 12810-1:2003) und nicht fertig gestellte Gerüste deutlich sichtbar gesperrt und mit
dem Verbotszeichen "Zutritt verboten" gekennzeichnet werden müssen.
Zur Konkretisierung des Abschnittes 5 des Anhangs 2 der BetrSichV entwickelt die Projektgruppe
Gerüste des Ausschusses Betriebssicherheit z. Z. eine Handlungsanleitung über den "Umgang mit
Arbeits- und Schutzgerüsten". Sie wendet sich hauptsächlich an Ersteller und Nutzer von Arbeitsund Schutzgerüsten, außer Bockgerüste, und gibt Querverweise zum Arbeitsschutzgesetzes
(ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zu den Be rufsgenossenschaftlichen
Informationen und den einschlägigen Normen. Weiterhin beinhaltet sie ein Schema zur Gerüstprüfung durch den Gerüstersteller und den Gerüstnutzer nach § 10 der BetrSichV durch eine befähigte Person.
Verwaltungsgemeinschaft Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft
und Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaf
Präventionsabteilung
Fachstelle "Bau"
Kreuzstraße 45
40210 Düsseldorf
Internet: [email protected]
http://www.mmbg.de
Telefon: (02 11) 82 24-0
Telefax: (02 11) 82 24-5 45
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Mit Inkrafttreten der neuen Normen und durch die Anforderungen der BetrSichV werden die Berufsgenossenschaftlichen Regeln „Gerüste“ zurückgezogen und in Berufsgenossenschaftliche Informationen überführt.
Zulassung für Gerüstsysteme
Die Verlängerungen der bestehenden Zulassungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik
sind bis zum 31.12.2004 erfolgt, nach dem die Hersteller die entsprechenden Aufbau- und Verwendungsanleitungen formell an die Forderungen der BetrSichV angepasst haben.
Die neuen DIN EN Normen ersetzen die Teile der DIN 4420 wie folgt:
Neue Norm
Stand
Titel
DIN EN 12811-1
03/2004
Temporäre Konstruktionen für Bau- Diese Normen ersetzen die DIN 4420-1,
werke -ArbeitsgerüsteStand 12/1990
(Die bauaufsichtliche Einführung von Teil
Teil 1: Anforderungen,
Bemessung
1 ist geplant.)
und Entwurf
DIN EN 12811-2
03/2004
Teil 2: Informationen zu Werkstoffen
DIN EN 12811-3
02/2003
Teil 3: Versuche zum Tragverhalten
DIN EN 12810-1
03/2004
DIN EN 12810-2
03/2004
Fassadengerüste aus vorgefertigten Diese Normen ersetzen die DIN 4420-4,
Bauteilen
Stand 12/1988
(Diese EN Norm wird die ZulassungsTeil 1: Produktfestlegungen
richtlinie ersetzen.)
Teil 2: Besondere Bemessungsverfah- Die 4420-4 ist bereits seit 03/2004 mit
dem Erscheinen der beiden Teile zuren und Nachweise
rückgezogen worden!
DIN 4420-1 (neu) 03/2004
Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 4420-2
12/1990
Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 4420-3
Entwurf
Arbeits- und Schutzgerüste
DIN EN 12812
09/2004
Traggerüste
Bemerkung
Diese Norm ergänzt die DIN 12811-1 für
Deutschland, da hier keine SchutzgeTeil1: Schutzgerüste - Leistungsanrüste geregelt werden.
forderungen, Entwurf, Kon(Die bauaufsichtliche Einführung ist gestruktion und Bemessung
plant.)
Diese Norm bleibt unverändert als nationale Norm bestehen.
Teil 2: Leitergerüste- SicherheitstechEinsatz dieses Gerüsttyps mit einer Genische Anforderungen
fährdungsbeurteilung
nach
der
BetrSichV, die daraus resultierenden
Maßnahmen müssen in einer Montageanweisung beschrieben sein.
Diese Norm wird derzeit überarbeitet,
Konsol und Auslegergerüste wurden
Teil 3: Gerüstbauarten ausgenommen
gestrichen, Fahrgerüste und RaumgeLeiter- und Systemgerüsterüste aufgenommen.
Regelausführungen
(Diese Norm wird voraussichtlich Ende
2004 erscheinen.)
Die bauaufsichtliche Einführung ist geplant.
...
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weiterführende EN Normen:
Neue Norm
Stand
Titel
Bemerkung
DIN EN 12813
Entwurf
Stütztürme
Zustimmung von CEN liegt vor; Erarbeitung der deutschen Endfassung, erscheint voraussichtlich Anfang 2005
DIN EN 74
Entwurf
Kupplungen, Setzbolzen und Fuß- In Vorbereitung zur Endabstimmung bei
platten
CEN
EN 1004
Entwurf
Fahrbare Arbeitsbühnen
Veröffentlichung voraussichtlich Anfang
2005

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