Flüssiggas

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Flüssiggas
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F wie Flüssiggas
∂ Beim Einbau einer Flüssiggas-Versorungsanlage setzt z. B. ­Primagas auf die
Zusammenarbeit mit SHK-Fachbetrieben vor Ort. Darüber ­hinaus empfiehlt
das Versorgungsunternehmen den Endkunden den Abschluss eines Wartungsvertrags, der die regelmäßige Kontrolle der Rohrleitungen und der Endgeräte
durch SHK-Fachbetriebe sicherstellen soll.
Flüssiggas –
­flexibel und
­vielseitig einsetzbar
Für die Auswahl einer geeigneten Heizungsanlage sind
SHK-Handwerksbetriebe wichtige Ansprechpartner für
Bauherren, aber vor allem auch für Modernisierer. Denn
aufgrund der kontinuierlich steigenden Energiepreise und
der anhaltenden Diskussion über den Klimawandel wollen
die Kunden ihre Entscheidung für eine Heizungsanlage und
den Brennstoff sehr bewusst treffen: So sollen diese nicht
nur sicher, sondern auch effizient und umwelt­schonend
sein. Anforderungen, die eine moderne Flüssiggas­Heizungsanlage erfüllt. Darüber hinaus kann die Anlage
durch den Brennstoffvorratsbehälter auch in entlegenen
Regionen installiert werden.
N
eubaugebiete,
nostalgische Altbauten in landschaftlich reizvoller Umgebung und Siedlungen am
Rand von Wasser- und Naturschutzgebieten haben im
Hinblick auf die Energieversorgung oft eines gemeinsam:
Ihnen fehlt der Anschluss an
das Erdgasnetz. Durch den
Einsatz von Flüssiggas können Hausbesitzer auch in diesen Gebieten die Vorteile von
Gas nutzen, da der Energieträger außerhalb des Hauses
in einem Tank lagert. Wie der
Tank aufgestellt wird, richtet
sich u. a. nach der Größe und
der Beschaffenheit des Grundstücks sowie nach den Wünschen der Besitzer. Er kann
oberirdisch, halb erdgedeckt
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oder auch unterirdisch installiert werden. Damit die Inves­
tition in einen eigenen Tank
erspart bleibt, bieten einige
Versorgungsunternehmen
wie Primagas ihren Kunden
an, den Tank zu mieten.
Mehr als nur Heizen
Privathaushalte verbrauchen rund 78 % der benötigten
Energie zum Heizen und zur
Warmwasserbereitung. Weitere vier Prozent werden in der
Küche zum Kochen und Backen ­benötigt. Wie aus dem
Freizeitbereich bekannt, können heute auch andere Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Spülmaschine oder Trockner mit Gas betrieben werden.
Und auch auf der Terrasse lie-
fert Gas ­Energie für Grill und
Terrassen­strahler. Bei der
Planung einer Flüssiggas­Heizung kann es sich daher
lohnen, auch über die weiteren Nutzungsmöglichkeiten
nachzudenken. Der Anschluss
dieser Geräte erfolgt jeweils
über eine Flüssiggas-Steck­
dose, mittels eines flexiblen
Sicherheitsschlauches.
Anschluss der
­Flüssiggasanlage
Die Planung und Durchführung der Behälteraufstellung erfolgt in der Regel durch
das Versorgungsunternehmen. Bauseits muss die zur
oberirdischen Aufstellung erforderliche Bodenplatte bzw.
eine Behältergrube für die
IKZ-Haustechnik · Heft 5 /2007
∂ Weitgehend unauffällig: Bei einer außerhalb des Hauses unterirdischen
L­ agerung des Flüssiggases bleibt ein Großteil der Anlagenkomponenten
­verborgen.
halb gedeckte oder unterirdische Variante vorhanden
sein. Hinweise zur fachgerechten Installation der Anlage liefern die Technischen
Regeln Flüssiggas (TRF). Bei
der Anlieferung des Tanks ist
dieser laut des Krefelder Versorgungsunternehmens bereits mit Gas vorgespült. Dabei reiche die enthaltene Gasmenge zur Inbetriebnahme
der Anlage aus.
Die Reglerkombination
einschließlich des Hauptabsperrventils sowie besondere
Anschlussstücke für die Montage liefert in der Regel das
Versorgungsunternehmen.
Zum Anschluss haben sich
aufgrund ihrer Korrosions-
beständigkeit, der einfachen
Montage, der Verfügbarkeit
und des vielfältigen Angebots an Form- und Verbindungsteilen Kupferrohre nach
DIN EN 1057 mit DVGW-Prüfzeichen bewährt.
Am Gebäude wird der
Hausanschluss befestigt und
ein Loch für die Wanddurchführung gebohrt. Bei oberirdisch verlegten Leitungen
wird die Versorgungsleitung
durch ein Schutzrohr ins Haus
geführt; bei unterirdisch verlegter Rohrleitung sei eine
DVGW-zugelassene Hauseinführung ins Gebäude die
­sicherste Lösung. Nach Abschluss der Installation und
vor der Inbetriebnahme muss
Förderprogramme
Umweltbewusstes Bauen und der Einsatz effizienter moderner Heiztechnik
werden vom Staat in Form von verschiedenen Programmen gefördert. Für
die Verteilung der Fördergelder sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.
Informationen zu den aktuellen Programmen gibt es im Internet unter
www.bafa.de und www.kfw.de.
Bei den Förderprogrammen der KfW sind für Modernisierer das Programm
„Wohnraum modernisieren“ und das „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“
­interessant: Ersteres bietet zinsgünstige Darlehen, letzteres sowohl Dar­
lehen als auch erstmals einen Investitionskostenzuschuss, sofern die Maßnahmen die Auflagen der Förderprogramme erfüllen und die Arbeiten von
Fachbetrieben durchgeführt werden.
Zinsgünstige Darlehen für den Neubau eines Wohnhauses, das Erneuerbare
Energien oder besonders sparsame Heiztechnik nutzt, bietet nicht zuletzt
das KfW-Programm „Ökologisch bauen“.
Heft 5 /2007 · IKZ-Haustechnik
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Flüssiggas ist aber natürlich
nicht nur dort möglich.
Einsatz in Wasserschutzgebieten und bei Smogalarm erlaubt
∂ Bei der Multi-Objekt-Versorgung sind mehrere Nutzer, ­beispielsweise
­ emeinden oder Neubausiedlungen, an einen großen gemeinsamen Tank
G
­angeschlossen.
eine Druck- und Dichtheitsprüfung der Anlage durchgeführt werden.
Zentral versorgt mit
­Flüssiggas
Für die Versorgung ganzer
Gemeinden oder Ferienan­
lagen ist eine Multi-ObjektVersorgung möglich. Dabei
teilen sich viele Nutzer einen
entsprechend großen unterirdischen Tank. Auf der Ostseeinsel Poel werden beispielsweise 15 Gemeinden aus
einem zentralen Flüssiggasbehälter mit 100 t Fassungsvermögen versorgt. Die einzelnen Nutzer sind über unterirdische Leitungen an den
zentralen Tank angeschlos-
sen. Da die ganze Insel durch
die Rohrleitungen erschlossen
ist, können Neubauten problemlos an das System angebunden werden. Auch eine
spätere Umstellung auf Erdgas – wie sie beispielsweise
bei der Ostseeinsel Hiddensee erfolgte – ist möglich, da
von Anfang an Gasleitungen
verlegt wurden, die auch für
den Einsatz von Erdgas zugelassen sind. Der Verbrauch
der einzelnen Nutzer wird
über Einzelzähler erfasst und
in Form von monatlichen Abschlagszahlungen abgerechnet. Hiddensee und auch die
Ostsee­insel Poel stellen dabei
Beispiele für Inselgebiete dar –
eine ­zentrale Versorgung mit
∂ Saubere Verbrennung: Der CO2-Ausstoß ist bei der Verbrennung von
F­ lüssiggas um 15 bis 45 % niedriger als bei anderen Brennstoffen. Zudem ist
die Schwefeldioxid-­Emission (SO2) äußerst gering. Deshalb darf Flüssig­gas
auch bei Smogalarm genutzt werden.
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Für das staatlich anerkannte Ostseebad Poel war
nicht nur die vom Erdgasnetz unabhängige Verfügbarkeit des Energieträgers
wichtig. Aufgrund der nahezu unberührten Landschaft
mit etwa 150 ha Vogel- und
Naturschutzgebieten spielte
auch die Umweltverträglichkeit bei der Entscheidung
eine wichtige Rolle. Hier bietet Flüssiggas laut Primagas
eindeutige Vorteile: „Bei der
Verbrennung ist die Kohlendioxidmenge (CO₂) niedriger
als bei anderen Brennstoffen.
doch leichter als Wasser. Im
Fall der Fälle sammelt es sich
zwar am Boden, dringt aber
nicht ins Erdreich ein, sondern wird durch die Umgebungsluft verdünnt. Eine Verunreinigung des Trinkwassers
ist somit ausgeschlossen.“
Heizungsmodernisierung
Von der Zentralversorgung
ganzer Gemeinden weg, hin
zum Einzelnutzer eines Flüssiggastanks und zur Modernisierung eines konventionellen Heizkessels. Die Modernisierung lohnt sich dabei
meist nicht nur in Altbauten.
Durchschnittlich kann sich
die Erneuerung eines Heizkessels etwa 15 Jahre nach der Inbetriebnahme lohnen, da mo-
Planung und Betrieb
Energieversorger wie Primagas unterstützen ihre Partner aus dem SHKFachhandwerk auf Wunsch bei der Planung von Flüssiggasanlagen. Für den
Betrieb der Heizungsanlage empfehlen sie den Nutzern den Abschluss eines
Liefervertrags – der den ständigen Brennstoffvorrat sichern soll – und die
vertragliche Regelung der Wartungsarbeiten: Während der Flüssiggaslieferant die Kontrolle des Tanks übernimmt, sollten die Rohrleitungen und die
Endgeräte regelmäßig von einem SHK-Fachbetrieb überprüft werden. So
muss z. B. ein oberirdischer Flüssiggastank alle zwei Jahre von außen und
alle zehn Jahre durch den TÜV von innen kontrolliert werden. Für die Rohrleitungen gilt ein Wartungsrhythmus von zehn Jahren.
Schwermetalle und Chlor
sind nicht enthalten und der
Schwefelgehalt ist niedrig,
sodass bei der Verbrennung
kaum Schadstoffe entstehen. Feinstaub fällt ebenfalls
nicht an. Daher darf Flüssiggas auch bei Smog­alarm
weiter genutzt werden. Wichtig für die umweltgerechte
Verbrennung ist die Qualität des Brennstoffs: Sie sollte
der DIN 51622* entsprechen.
Selbst in Wasser- und Naturschutzgebieten ist die Nutzung des flüssigen Gases erlaubt. Es ist im gasförmigen
Zustand schwerer als Luft, je-
*) DIN 51622 „Flüssiggase;
­Propan, Propen, Butan,
­Buten und deren Gemische;
­Anforderungen“
derne Kessel bis zu rund 40 %
weniger Brennstoff verbrauchen als alte Anlagen.
Fast alle zeitgemäßen Heizsysteme – vom Niedertemperatur- und Brennwertkessel
über Blockheizkraftwerke für
Wohnanlagen und gewerbliche Nutzungen bis hin zu
Kombinationen mit Solaranlagen – können mit Flüssiggas betrieben werden. Wichtig für alle Anlagen ist, dass
sie von Herstellerseite auf den
Betrieb mit Flüssiggas abgestimmt sind und der Brenner
mit einem Druck von 50 mbar
arbeitet.
∂
B i l d e r : Primagas GmbH,
­ refeld
K
@ Internetinformationen:
www.primagas.de
IKZ-Haustechnik · Heft 5 /2007