Gemeinde Emstek Bebauungsplan Nr. 127
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Gemeinde Emstek Bebauungsplan Nr. 127
Gemeinde Emstek TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. in der Fassung der Bekanntmachung vom Bebauungsplan des (2) Satz 1 Nr. 2 vom 17.12.2010 in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde E mstek den Bebauungsplan Nr. 127 "Hoheging " bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. 2. Emstek, .................... Unterer Bezugspunkt: F+R ................................ 3. Bereich ohne Ein- und Ausfahrt VERFAHRENSVERMERKE 6. Hauptversorgungsleitungen PLANUNTERLAGE 4. Hauptversorgungsleitung unterirdisch, hier: Erdgas-Hochdruckleitung Kartengrundlage: Liegenschaftskarte 1:1.000 anzurechnen. Vermessungs- und Katasterverwaltung, der Erdgas-Hochdruckleitung 5. (Siegel) 2016 6. RRB La und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Oldenburg - Cloppenburg 7. zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft erf. R`w,res = 30 dB erf. R`w,res = 30 dB erf. R`w,res = 35 dB erf. R`w,res = 30 dB erf. R`w,res = 40 dB erf. R`w,res = 35 dB Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Die zur Entwicklung von Natur und Landschaft Cloppenburg, den............................................... und sonstigen Bepflanzungen 10. Sonstige Planzeichen Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) Katasteramt Cloppenburg (Siegel) gem. DIN 4109 LPB III .......................................... (Unterschrift) X 8. i.S.d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) PLANVERFASSER unterschritten werden. 9. Rastede, ..................... ..................................... Dipl. Ing. O. Mosebach (Planverfasser) Geltungsbereich des Bebauungsplanes AUFSTELLUNGSBESCHLUSS 10. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emstek hat in seiner Sitzung am .................... die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungs................ 12. Emstek, .................... Sichtdreieck ............................ Bebauungsplan Nr. 127 naturnah anzulegen. Sicherheitsstreifen Sauergasleitung 13. D Einzelanlage (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emstek hat in seiner Sitzung am .................... nach zugestimmt Zu verwendende Pflanzenarten: .................... .................... bis zum .................... Emstek, .................... 14. ........................... SATZUNGSBESCHLUSS 15. Der Rat der Gemeinde Emstek hat den Bebauungsplan .................... zu verwendende Pflanzenarten: Eberesche, Hainbuche, Rotbuche, Stieleiche, Traubeneiche, Winterlinde, Walnuss Hochstamm, 3x verpflanzt, 12-14 cm Stammumfang Boskoop, Groninger Krone, Jacob Fischer, Ostfriesischer Striebling Emstek, .................... ........................... Landkreis Cloppenburg Birnen: Hochstamm, 8-10 cm Stammumfang INKRAFTTRETEN Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes 10 Abs. 3 BauGB am ................. worden. Der Bebauungsplan Nr.127 rechtsverbindlich geworden. 1. Gemeinde Emstek Emstek, .................... ist damit am .................... Bebauungsplan Nr. 127 ........................... VERLETZUNG VON VORSCHRIFTEN Arbeit gestattet. 2. Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Erlenweg" ist gem. die Verletzung von Vorschriften beim Zustandekommen des nicht geltend gemacht worden. 3. Emstek, .......................... abzustimmen. BEGLAUBIGUNG 4. Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen oder Altstandorte zutage treten, so ist Diese Ausfertigung des Bebauungsplanes Nr.127 5. Emstek, ........................... Baumweg) des Wasserversorgers OOWV. Die Schutzgebietsverordnung ist zu beachten. ........................... stimmt mit der ........................... 6. 7. Innerhalb des Plangebietes befindet sich die Leitungstrasse einer Erdgas-Hochdruckleitung der EWE Netz GmbH, 1. Art der baulichen Nutzung Schutzstreifens zur Erdgas-Hochdruckleitung (beidseitig 4,00 m) ist eine Bebauung mit Hochbauten oder M 1:1000 allgemeines Wohngebiet 8. 2 Wo 9. Der Bereich innerhalb des in der Planzeichnung gekennzeichneten Sichtdreiecks ist von jeder sichtbehindernden 0,3 I GH 10. 9,00 m 3. Bauweise, Baugrenzen a 11. abweichende Bauwei Baugrenze ED 4. 12. Entwurf 16.06.2016 Diekmann & Mosebach 13. anzuwenden. 14.Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) 1990. Regionalplanung, Stadt- und Landschaftsplanung Entwicklungs- und Projektmanagement 86 26180 Rastede Tel. (04402) 91 16 30 Fax 91 16 40