Gemeinde Emstek Bebauungsplan Nr. 127

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Gemeinde Emstek Bebauungsplan Nr. 127
Gemeinde Emstek
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1.
in der Fassung der Bekanntmachung vom
Bebauungsplan
des
(2) Satz 1 Nr. 2
vom 17.12.2010
in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde E mstek den Bebauungsplan Nr. 127 "Hoheging " bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung
beschlossen.
2.
Emstek, ....................
Unterer Bezugspunkt:
F+R
................................
3.
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
VERFAHRENSVERMERKE
6. Hauptversorgungsleitungen
PLANUNTERLAGE
4.
Hauptversorgungsleitung unterirdisch, hier: Erdgas-Hochdruckleitung
Kartengrundlage: Liegenschaftskarte
1:1.000
anzurechnen.
Vermessungs- und Katasterverwaltung,
der Erdgas-Hochdruckleitung
5.
(Siegel)
2016
6.
RRB
La
und Landesvermessung Niedersachsen
Regionaldirektion Oldenburg - Cloppenburg
7.
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
erf. R`w,res = 30 dB
erf. R`w,res = 30 dB
erf. R`w,res = 35 dB
erf. R`w,res = 30 dB
erf. R`w,res = 40 dB
erf. R`w,res = 35 dB
Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagen geometrisch einwandfrei. Die
zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Cloppenburg, den...............................................
und sonstigen Bepflanzungen
10. Sonstige Planzeichen
Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Katasteramt Cloppenburg
(Siegel)
gem. DIN 4109
LPB III
..........................................
(Unterschrift)
X
8.
i.S.d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
PLANVERFASSER
unterschritten werden.
9.
Rastede, .....................
.....................................
Dipl. Ing. O. Mosebach
(Planverfasser)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
10.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emstek hat in seiner Sitzung am .................... die Aufstellung des Bebauungsplanes
beschlossen. Der Aufstellungs................
12.
Emstek, ....................
Sichtdreieck
............................
Bebauungsplan Nr. 127 naturnah anzulegen.
Sicherheitsstreifen Sauergasleitung
13.
D
Einzelanlage (unbewegliche Kulturdenkmale),
die dem Denkmalschutz unterliegen
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emstek hat in seiner Sitzung am .................... nach
zugestimmt
Zu verwendende Pflanzenarten:
....................
.................... bis zum
....................
Emstek, ....................
14.
...........................
SATZUNGSBESCHLUSS
15.
Der Rat der Gemeinde Emstek hat den Bebauungsplan
....................
zu verwendende Pflanzenarten:
Eberesche, Hainbuche, Rotbuche, Stieleiche, Traubeneiche,
Winterlinde, Walnuss
Hochstamm, 3x verpflanzt, 12-14 cm Stammumfang
Boskoop, Groninger Krone, Jacob Fischer, Ostfriesischer
Striebling
Emstek, ....................
...........................
Landkreis Cloppenburg
Birnen:
Hochstamm, 8-10 cm Stammumfang
INKRAFTTRETEN
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
10 Abs. 3 BauGB am .................
worden. Der Bebauungsplan Nr.127
rechtsverbindlich geworden.
1.
Gemeinde Emstek
Emstek, ....................
ist damit am ....................
Bebauungsplan Nr. 127
...........................
VERLETZUNG VON VORSCHRIFTEN
Arbeit gestattet.
2.
Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes
Erlenweg" ist gem.
die Verletzung von Vorschriften beim Zustandekommen des
nicht geltend gemacht worden.
3.
Emstek, ..........................
abzustimmen.
BEGLAUBIGUNG
4. Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen oder Altstandorte zutage treten, so ist
Diese Ausfertigung des Bebauungsplanes Nr.127
5.
Emstek, ...........................
Baumweg) des Wasserversorgers OOWV. Die Schutzgebietsverordnung ist zu beachten.
...........................
stimmt mit der
...........................
6.
7. Innerhalb des Plangebietes befindet sich die Leitungstrasse einer Erdgas-Hochdruckleitung der EWE Netz GmbH,
1. Art der baulichen Nutzung
Schutzstreifens zur Erdgas-Hochdruckleitung (beidseitig 4,00 m) ist eine Bebauung mit Hochbauten oder
M 1:1000
allgemeines Wohngebiet
8.
2 Wo
9. Der Bereich innerhalb des in der Planzeichnung gekennzeichneten Sichtdreiecks ist von jeder sichtbehindernden
0,3
I
GH
10.
9,00 m
3. Bauweise, Baugrenzen
a
11.
abweichende Bauwei
Baugrenze
ED
4.
12.
Entwurf
16.06.2016
Diekmann & Mosebach
13.
anzuwenden.
14.Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) 1990.
Regionalplanung, Stadt- und Landschaftsplanung
Entwicklungs- und Projektmanagement
86
26180 Rastede
Tel. (04402) 91 16 30
Fax 91 16 40