F:\Stplan\Daten\02 Bauleitplanung\03

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F:\Stplan\Daten\02 Bauleitplanung\03
STADT BAD KISSINGEN
BEBAUUNGSPLAN "SONDERGEBIET KURGEBIET"
GEMARKUNG BAD KISSINGEN, 2. ÄNDERUNG
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN
FÜR DAS HOTEL FÜRSTENHOF
BEBAUUNGSPLAN „STAFFELS“
GEMARKUNG BAD KISSINGEN, 3. ÄNDERUNG
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
1. Änderung
Änderungsbereich des Bebauungsplanes
2. Änderung
Der Bebauungsplan „Sondergebiet Kurgebiet“, Gemarkung Bad Kissingen, wird im Bereich des Umgriffs der 2.
Änderung durch den vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Fürstenhof“ in einem Teilbereich qualifiziert. Die
Vorschriften der § 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag) und § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan)
kommen zur Anwendung.
Der Umgriff der Änderung umfasst zwischen Boxbergerstraße, Marbachweg und Bismarckstraße die Grundstücke gemäß obenstehendem Lageplan.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Der nicht qualifizierte Bebauungsplan „Staffels“, Gemarkung Bad Kissingen, überlagert zum Teil den Umgriff
der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kurgebiet“.
Der Bebauungsplan „Staffels“ soll, soweit er den Umgriff der 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Sondergebiet Kurgebiet“ betrifft, aufgehoben werden. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Staffels“ wurde in einem getrennten Verfahren durchgeführt. Ab der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird das Verfahren der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Staffels“
in die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kurgebiet“ übergeführt.