F:\Stplan\Daten\02 Bauleitplanung\03
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STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN "SONDERGEBIET KURGEBIET" GEMARKUNG BAD KISSINGEN, 2. ÄNDERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN FÜR DAS HOTEL FÜRSTENHOF BEBAUUNGSPLAN „STAFFELS“ GEMARKUNG BAD KISSINGEN, 3. ÄNDERUNG Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1. Änderung Änderungsbereich des Bebauungsplanes 2. Änderung Der Bebauungsplan „Sondergebiet Kurgebiet“, Gemarkung Bad Kissingen, wird im Bereich des Umgriffs der 2. Änderung durch den vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Fürstenhof“ in einem Teilbereich qualifiziert. Die Vorschriften der § 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag) und § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) kommen zur Anwendung. Der Umgriff der Änderung umfasst zwischen Boxbergerstraße, Marbachweg und Bismarckstraße die Grundstücke gemäß obenstehendem Lageplan. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Der nicht qualifizierte Bebauungsplan „Staffels“, Gemarkung Bad Kissingen, überlagert zum Teil den Umgriff der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kurgebiet“. Der Bebauungsplan „Staffels“ soll, soweit er den Umgriff der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kurgebiet“ betrifft, aufgehoben werden. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Staffels“ wurde in einem getrennten Verfahren durchgeführt. Ab der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird das Verfahren der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Staffels“ in die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kurgebiet“ übergeführt.