Sitzung Stad
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DIE VORSTEHERIN DER BEZIRKSVERORDNETENVERSAMMLUNG CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF VON BERLIN EINLADUNG 92. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung Sitzungstermin: Mittwoch, 13.07.2016, 17:30 Uhr Raum, Ort: BVV-Saal, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin Tagesordnung 1 Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2 Annahme von Protokollen 3 Bürgerbegehren "Erhalt bezirklicher Grünflächen" Bezirksverordnetenvorsteherin 1650/4 4 Neue Perspektiven für den Gerhart-Hauptmann-Park und den Kulturstandort in Wilmersdorf entwickeln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1666/4 5 Bebauungsplanverfahren für die Cicerostraße 55 A einleiten Festsetzung als Kitastandort anstreben B'90/Grüne (fraktionslos) 1547/4 6 Den Bauantrag zur Cicerostraße 55A / WOGA-Komplex zurückstellen und unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren einleiten B'90/Grüne (fraktionslos) 1636/4 7 Bericht des Bezirksamtes 8 Bericht aus dem Denkmalbeirat 9 Verschiedenes Im Falle der Verhinderung wollen Sie die Einladung bitte Ihrer Vertreterin bzw. Ihrem Vertreter zusenden oder Ihr Fraktionsbüro benachrichtigen. Häntsch Ausschussvorsitzender Stad-092/4 Ausdruck vom: 05.07.2016 Seite: 1 TOP 3 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksverordnetenvorsteherin Vorlage zur Beschlussfassung TOP-Nr.: DS-Nr: 1650/4 Beratungsfolge: Datum Gremium BVV Bürgerbegehren "Erhalt bezirklicher Grünflächen" Die BVV möge beschließen: Die BVV nimmt zur Kenntnis, dass das Bezirksamt am 07. Juni 2016 das Zustandekommen des Bürgerbegehrens zum Erhalt bezirklicher Grünflächen beschlossen hat. Siehe Anlage 1650/4 Ausdruck vom: 24.06.2016 Seite: 1 TOP 4 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP-Nr.: Dr. Vandrey/Wapler/Kaas Elias/Wieland Antrag DS-Nr: 1666/4 Beratungsfolge: Datum Gremium BVV Neue Perspektiven für den Gerhart-Hauptmann-Park und den Kulturstandort in Wilmersdorf entwickeln Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, alle Einflussmöglichkeiten zu nutzen, darauf hinzuwirken, dass für die Umsetzung der Planungsidee des Gerhart-Hauptmann-Platzes zwischen Gerhart-Hauptmann-Park, Bar jeder Vernunft, Berliner Festspiele und Universität der Künste (UdK) in Wilmersdorf die erforderlichen Grundstücke durch den Bund und/oder das Land Berlin erworben werden. Der BVV ist bis zum 30.08.2016 zu berichten. Begründung Die vorliegende Planung für das heutige Gelände der Parkpalette eröffnet neue Perspektiven für den Kulturstandort und wird von der Bar jeder Vernunft, den Berliner Festspielen, der UdK und der Initiative Fasanenplatz getragen. Insbesondere die vom Bund unterstützten Berliner Festspiele als können so langfristig gesichert werden und den Standort mit den Anliegern vor Ort weiterentwickeln. 1666/4 Ausdruck vom: 29.06.2016 Seite: 1 TOP 5 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag B'90/Grüne (fraktionslos) TOP-Nr.: Rouhani Antrag DS-Nr: 1547/4 Beratungsfolge: Datum Gremium BVV Bebauungsplanverfahren für die Cicerostraße 55 A einleiten Festsetzung als Kitastandort anstreben Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, für die beiden Flurstücke 278 und Flurstück 87 (Grundbuch des Amtsgerichts Charlottenburg, Blatt 24585)/Cicerostraße 55 A ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Das bestehende Planungsrecht nach dem Berliner Baunutzungsplan ist zu ersetzen. Für den sensiblen Innenbereich des von Erich Mendelsohn errichteten sogenannten WOGA-Komplexes am Lehniner Platz soll eine wohnungsnah-verträgliche Nutzung festgesetzt werden, die zum einen dem Denkmalschutz der Gesamtanlage Rechnung trägt und die zum anderen geeignet erscheint, bekannte und bestehende Infrastrukturdefizite im Bereich des Kurfürstendamms und Ortsteils Halensee (insbesondere Kita-Nutzung, Spielplatz, wohnungsnahe Freizeit-/Erholungsflächen) auszugleichen. Dies begründet ein Planungserfordernis. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, Mittel aus dem laufenden Kita-Ausbauprogramm des Landes a) für den Neubau einer Kita und b) evt. für den Rückkauf des Grundstückes (für den Fall eines Übernahmeanspruches des Eigentümers gegen das Land Berlin) zu beantragen. Der BVV ist bis zum 30.04.2016 zu berichten 1547/4 Ausdruck vom: 27.06.2016 Seite: 1 TOP 5 Begründung: 1. Die beiden genannten Flurstücke sind durch den West-Berliner Baunutzungsplan von 1958/ 60 als allgemeines Wohngebiet der Baustufe V/3 ausgewiesen. Die Grundstücke sind erschlossen und entschädigungslos überplanbar. 2. Insbesondere das Kita-Defizit im Bereich Kurfürstendamm und Halensee ist allgemein bekannt. Der Kita-Bedarfsatlas 2016 (Stand: Dezember 2015) weist die Bezirksregionen Kurfürstendamm und Halensee in der Kategorie 1 (höchste Priorität) aus. Dieses Defizit verschärft sich aktuell durch eine Vielzahl privater Neubauten in der Umgebung, u. a. in der Albrecht-Achilles-Straße, ehem. Postgebäude am Hochmeisterplatz, Seesener Straße. Mit dem Landesprogramm zum Kita-Ausbau stehen auch 2016 Mittel bereit, im Einzelfall auch für einen Neubau. Das Grundstück könnte im Wege eines Übernahmeanspruchs vom Land Berlin erworben werden. 3. Die Gestaltung des Innenbereichs der denkmalgeschützten Gesamtanlage verlangt eine besondere Akzeptanz, die über die Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Abwägung öffentlicher und privater Belange im Wege eines ordentlichen Bebaungsplanverfahrens herzustellen wäre. Eine Kita-Nutzung mit den entsprechenden Spiel- und Freiflächen erscheint unter diesen Umständen verträglich. 1547/4 Ausdruck vom: 27.06.2016 Seite: 2 TOP 6 Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag B'90/Grüne (fraktionslos) TOP-Nr.: Rouhani Antrag DS-Nr: 1636/4 Beratungsfolge: Datum Gremium BVV Den Bauantrag zur Cicerostraße 55A / WOGA-Komplex zurückstellen und unverzüglich ein Bebauungsplanverfahren einleiten Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, den aktuell eingegangenen Bauantrag zur Cicerostraße 55 A zurückzustellen und für die beiden Flurstücke 278 und 87 (Grundbuch des Amtsgerichts Charlottenburg, Blatt 24585) zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen. In einem Bebauungsplanverfahren sollen die von der BVV für das Grundstück bestimmten Planungsziele (s. auch die begonnene Beratung im Jugendhilfeausschuss zur DS 1547/4) festgeschrieben werden. Die Festsetzungen des Baunutzungsplanes sind zu ersetzen. Begründung: Das Landesdenkmalamt hat presseöffentlich, am 27.04 in der Berliner Morgenpost, mitgeteilt, dass es „nicht der zuständige Ansprechpartner für das Bauvorhaben“ sei und dass “letztlich der Bezirk die Entscheidung treffe“. Die BVV hat sich ausweislich der Beschlussempfehlung aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 27.04.2016, und als solche dem Votum des Denkmalbeirats folgend, einstimmig auf das Ziel einer Erhaltung des WOGA-Komplex als denkmalgeschütztem Gesamtensemble verständigt. Diese Drucksache wird der BVV am 19.05.2016 zur Beschlussfassung vorliegen. Die DS 1547/4, die ebenfalls ein Bebauungsplanverfahren fordert, befindet sich bereits in der Beratung. Es gilt nun, den Willen der BVV in einem eigenen B-Plan umzusetzen und die Festsetzungen des Baunutzungsplanes entsprechend zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund sind eine Zurückstellung des aktuellen Bauantrages und ein Aufstellungsbeschluss geboten. Der Eigentümer, der ein erschlossenes und zudem denkmalgeschütztes Grundstück erworben hat, hat diese Überplanung – im Übrigen entschädigungslos - hinzunehmen. 1636/4 Ausdruck vom: 27.06.2016 Seite: 1