Wie bekomme ich einen Presseausweis?

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Wie bekomme ich einen Presseausweis?
Merkblatt:
Wie bekomme ich einen Presseausweis?
(Für Presseausweise 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012)
Richtlinien für die Ausstellung eines Presseausweises
Antragsformulare sind im Landesbezirksbüro des Fachbereichs Medien, Kunst und Industrie in ver.di oder im Internet
(www.dju-berlin.de) erhältlich.
Für Mitglieder der Fachgruppe Journalismus (dju) und der Fachgruppe Rundfunk, Film, audiovisuelle Medien im ver.di-Fachbereich
Medien, Kunst und Industrie Berlin-Brandenburg ist der Presseausweis kostenlos.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % auf der Grundlage der Einkünfte aus der Tätigkeit im beruflichen Organisationsbereich.
Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte (zu versteuerndes Einkommen). Alternativ
können bei freiberuflich Tätigen 75 % des Jahres-Bruttoeinkommens (Umsatz) als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Ohne
Nachweis eines geringeren Verdienstes liegt die Mindestbeitragshöhe bei monatlich 15 €. (Ist das Einkommen aus
hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit so gering, dass nach dieser Berechnung nachweislich weniger als 15 € Mitgliedsbei trag
anfallen, muss dies anhand geeigneter Unterlagen, etwa eines Steuerbescheids, nachgewiesen werden.)
Der Beitrag für Student/innen mit der Fachrichtung Journalistik, Kommunikationswissenschaft bzw. Student/innen der
Filmhochschule beträgt monatlich mindestens 7,50 €. Bei journalistischen Tätigkeiten neben dem Studium wird dieses
Einkommen entsprechend den oben aufgeführten Satzungsbestimmungen ebenfalls für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt.
Die jährliche Kostenpauschale für die Ausstellung des Presseausweises für Nichtmitglieder beträgt 65 €.
Die jährliche Gebühr für das PKW-Schild beträgt 10 €.
Die Gebühr der Ersatzausstellung des Ausweises beträgt 30 € und des PKW-Schildes 10 €.
Die Gebühren sind generell im Voraus zu bezahlen per Banküberweisung; vor Ort ist
nur Barzahlung möglich.
Bankverbindung: SEB Potsdam, Konto Nr. 147 047 55 00 (BLZ 160 101 11).
Ausstellungskriterium: hauptberufliche journalistische Tätigkeit
Hauptberuflich tätig sind nur solche Journalistinnen und Journalisten, die ihren Lebensunterhalt
überwiegend aus einer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit erzielen. Als Nachweise
hauptberuflicher Tätigkeit gelten:
1. Festangestellte Journalistinnen und Journalisten
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Redakteurvertrag plus aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers bei älteren Verträgen (über 6 Monate).
Bescheinigung des Verlages, der Chefredaktion, der Rundfunkanstalt bzw. Arbeitgebers, in der das Vertragsverhältnis
als festangestellte/r Journalist/in bestätigt wird.
2. Freiberufliche Journalistinnen und Journalisten
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Vertragsvereinbarungen über ständige Mitarbeit bei bestimmten Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunkanstalten, Agenturen
usw.
Honoraranweisungen der letzten 6 Monate (keine Rechnungen)
Eine Bestätigung des zuständigen Finanzamts über hauptberufliche (versteuerte) journalistische Tätigkeit.
KSK-Bescheid mit aktuellen Veröffentlichungen, Impressum etc.
3. Volontärinnen und Volontäre / Auszubildende (Mediengestalter für Bild und Ton)
Vertrag bzw. eine entsprechende Bescheinigung
4. Studentinnen und Studenten
Studienbescheinigung in einem journalistischen Studiengang bzw. der Filmhochschule und eine Bescheinigung des Instituts,
dass für die Ausbildung oder studienbegleitende journalistische Tätigkeit ein Presseausweis benötigt wird.
Bitte fügen Sie dem Antrag die jeweiligen Nachweise (in Kopie für unsere Akten) sowie ein
Lichtbild bei und senden Sie die Unterlagen an die unten genannte Anschrift
oder kommen Sie persönlich zu den angegebenen Bürozeiten vorbei.
Der Nachweis muss jährlich erbracht werden!
Es werden nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet
Alle, die bereits einen Presseausweis von uns hatten, benötigen kein neues Foto.
ver.di Berlin-Brandenburg – Fachbereich Medien, Kunst und Industrie (FB 08) – Frau Manuela Werk
Köpenicker Straße 30, 10179 Berlin, 4. Etage, Zimmer 4.26
Tel.: 030 / 88 66 54 20, Fax: 030 / 88 66 59 34
E-Mail: [email protected], Internet: www.dju-berlin.de
Bürozeiten: Montag, Dienstag 9.00 Uhr – 16.30 Uhr
Mittwoch 9.00 Uhr – 14.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr – 17.00 Uhr, ab 01.10.2011 bis 29.02.2012 bis 19.00 Uhr