FÜHRERSCHEINVERLÄNGERUNG Alle fünf Jahre ist es soweit
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FÜHRERSCHEINVERLÄNGERUNG Alle fünf Jahre ist es soweit
FÜHRERSCHEINVERLÄNGERUNG Alle fünf Jahre ist es soweit, der Führerschein muss verlängert werden und es muss zum Verkehrsamt gepilgert werden. Vor der Erteilung (Verlängerung) der Lenkberechtigung muss der Antragsteller bzw. die Antragstellerin der zuständigen Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorlegen. Das ärztliche Gutachten wird durch ermächtigte praktische Ärzte und Ärztinnen erstellt, diese testen den Gesundheitszustand und ermitteln die Fahrtauglichkeit. Die aktuelle Liste der ermächtigten Ärzte findet Ihr >> hier (auf dieser Seite ganz unten) Weiters werden benötigt: 2 Paßbilder 1 Antragsformular >>download hier Zuständige Behörde in Wien: Verkehrsamt Wien Josef-Holaubek-Platz 1 1090 Wien Telefon: 01/31 31 0/0 Öffnungszeiten: Mo-Mi: 08.00-12.30 Do: 08.00-12.30 und 13.30-17.00 Fr: 08.00-12.00 Uhr