Vortragende(r): Prof. Dr. med. dent. Jochen Jackowski
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Vortragende(r): Prof. Dr. med. dent. Jochen Jackowski
Vortragende(r): Prof. Dr. med. dent. Jochen Jackowski Abstracts 19. DGI-Jahrestagung in Dresden Autoren: Prof. Dr. med. dent. Jochen Jackowski, Dr. med. Hans-Manfred Bopp, Rechtsanwalt Hendrik Zeiss Analyse von 34 Gutachten aus Haftpflichtverfahren in der oralen Implantologie In der vorliegenden Untersuchung wurden 34 Gutachten aus implantologischen Haftpflichtverfahren unter den Aspekten von Aufklärungs- und Dokumentationsdefiziten sowie Behandlungsfehlern analysiert. Es wurden 34 anonymisierte Gutachten, die auf schriftliche Anfrage bei 110 Gutachtern zur Verfügung gestellt wurden, ausgewertet. Die Kriterien ergaben sich aus den in den Gutachten diskutierten Haftpflichtansprüchen, die durch Planungsfehler, Vorbehandlungsdefizite, fehlerhafte Implantationen, Fehleinschätzungen des anatomischen Lagers und der Sofortbzw. Frühbelastung von Implantaten begründet wurden. Außerdem wurden Haftpflichtversicherungen und die Gutachterkommission einer Ärzte- und Zahnärztekammer mit der Bitte um Zusendung anonymisierter Gutachten angeschrieben. Bei möglichen Mehrfachnennungen wurden Haftpflichtansprüche durch Planungsfehler (47%), insuffiziente Vorbehandlung (59%), fehlerhafte Implantation (47%), unzureichendes anatomisches Lager (27%), mangelhafte/fehlende Aufklärung und Dokumentation (59%) und Prothetikfehler (56%) befürwortet. Die Haftpflichtversicherungen stellten aufgrund des Datenschutzes auch anonymisierte Gutachten nicht zur Verfügung. Bei den Gutachterkommissionen einer Ärzte- und Zahnärztekammer findet eine Dokumentation und Archivierung nach implantologischen Haftpflichtverfahren oder Arztgruppen (Zertifizierung/Gebietsbezeichnung/Facharzt) bisher nicht statt. Zur Qualitätssicherung in der oralen Implantologie ist eine Zentraldatei mit allen anonymisierten gutachterlichen Ergebnissen und gerichtlichen Entscheiden empfehlenswert.