Vortragende(r): Prof. Dr. med. dent. Jochen Jackowski

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Vortragende(r): Prof. Dr. med. dent. Jochen Jackowski
Vortragende(r): Prof. Dr. med. dent. Jochen Jackowski
Abstracts
19. DGI-Jahrestagung
in Dresden
Autoren: Prof. Dr. med. dent. Jochen Jackowski, Dr. med. Hans-Manfred Bopp,
Rechtsanwalt Hendrik Zeiss
Analyse von 34 Gutachten aus Haftpflichtverfahren in der oralen Implantologie
In der vorliegenden Untersuchung wurden 34 Gutachten aus implantologischen
Haftpflichtverfahren unter den Aspekten von Aufklärungs- und Dokumentationsdefiziten
sowie Behandlungsfehlern analysiert.
Es wurden 34 anonymisierte Gutachten, die auf schriftliche Anfrage bei 110 Gutachtern zur
Verfügung gestellt wurden, ausgewertet. Die Kriterien ergaben sich aus den in den Gutachten
diskutierten Haftpflichtansprüchen, die durch Planungsfehler, Vorbehandlungsdefizite,
fehlerhafte Implantationen, Fehleinschätzungen des anatomischen Lagers und der Sofortbzw. Frühbelastung von Implantaten begründet wurden. Außerdem wurden
Haftpflichtversicherungen und die Gutachterkommission einer Ärzte- und Zahnärztekammer
mit der Bitte um Zusendung anonymisierter Gutachten angeschrieben.
Bei möglichen Mehrfachnennungen wurden Haftpflichtansprüche durch Planungsfehler
(47%), insuffiziente Vorbehandlung (59%), fehlerhafte Implantation (47%), unzureichendes
anatomisches Lager (27%), mangelhafte/fehlende Aufklärung und Dokumentation (59%) und
Prothetikfehler (56%) befürwortet. Die Haftpflichtversicherungen stellten aufgrund des
Datenschutzes auch anonymisierte Gutachten nicht zur Verfügung. Bei den
Gutachterkommissionen einer Ärzte- und Zahnärztekammer findet eine Dokumentation und
Archivierung nach implantologischen Haftpflichtverfahren oder Arztgruppen
(Zertifizierung/Gebietsbezeichnung/Facharzt) bisher nicht statt.
Zur Qualitätssicherung in der oralen Implantologie ist eine Zentraldatei mit allen
anonymisierten gutachterlichen Ergebnissen und gerichtlichen Entscheiden empfehlenswert.

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