Sitzungsvorlage
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Sitzungsvorlage
Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Planung und Umwelt Lb Az.: IV.30.1 621.41 B 074/Sitzungsvorlagen Bad Oldesloe, 26.05.2006 TOP - öffentlich - Sitzungsvorlage für den Wirtschafts- und Planungsausschuss am 14.06.06 Bebauungsplan Nr. 107 (früher Nr. 74) Gebiet: Kampstraße, Hebbelstraße, Rudolf-Kinau-Weg, Anne-Frank-Straße, Claudiusstraße Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Planverfahrens 1. Sachverhalt In der Sitzung des Wirtschafts- und Planungsausschusses vom 14.09.2005 war von den beiden betroffenen Grundeigentümern eine neue Planungsskizze vorgestellt worden, die eine Bebauung hinter der AWO bis an die Bahn heran vorsah. Diese Baugebietserweiterung würde eine formale Änderung des neu beschlossenen Flächennutzungsplanes erfordern. Des Wirtschafts- und Planungsausschuss hatte daraufhin die Einstellung des alten Planverfahrens beschlossen und ggf. vor späteren Überlegungen über die Einleitung eines neuen Planverfahrens die Klärung folgender offener Fragen verlangt: • Klärung der Immissionsfragen • Klärung der verkehrlichen Erschließung • Nachweis von Ausgleichsflächen • Nachweis der Unbedenklichkeit der Bodenbeschaffenheit (hinsichtlich der Altlastenproblematik und der ökologischen Beurteilung Zwischenzeitlich hat sich dahingehend ein entscheidender Wandel vollzogen, dass die westlichen Flächen von dem östlichen Grundstückseigentümer erworben wurden und damit das bisherige planungsrechtliche Hindernis - die Altlastenproblematik - durch Schließung eines städtebaulichen Vertrages mit nur einem Grundstückseigentümer ausgeräumt werden kann. Hinsichtlich der immissionsrechtlichen Problematik und der verkehrlichen Erschließung wird auf die beiliegenden Gutachten verwiesen. Hinsichtlich der ökologischen Bewertung ist vom Büro Trüper, Gondesen und Partner – verantwortlich für die vergleichende landschaftsplanerische Bewertung zum Steinfelder Redder – erklärt worden, dass zwar einige nach § 15a LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope betroffen sind, aber diese ausgleichsfähig seien. Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen erklärt die neue Eigentümergemeinschaft, diese soweit wie möglich innerhalb des Plangebietes realisieren zu wollen. Ansonsten wird durch vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt der Ausgleich auf städtischen Flächen zu erbringen sein. 1 von 2 -2Nach der Novelle des Baugesetzbuches ist eine Alternativenprüfung eingeführt worden, die dann durchzuführen ist, wenn Umweltbelange durch eine Planung beeinträchtigt werden. In diesem Fall werden Umweltbelange nicht nur unmittelbar beeinträchtigt, es werden auch beachtenswerte Umweltbelange unmittelbar erzeugt, da die künftigen Bewohner erhöhten Immissionen ausgesetzt werden und besondere Maßnahmen der Immissionsminderung zu ergreifen sind (vergleiche Immissionsgutachten). Auf eine Standortalternativenprüfung kann im Zuge der Abwägung dann verzichtet werden, wenn Festsetzungen von umweltverträglichen Nutzungen getroffen und ökologisch wertvolle Bereiche und der ökologische Ausgleich gesichert werden. Aber auch bei einem Verzicht auf die Alternativenprüfung sind im Umweltbericht geprüfte Aussagen über andere Planalternativen zu treffen und zu erklären, warum der gewählten Alternative der Vorrang eingeräumt wurde. Die Stadt hat im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 (Gebiet: Nord-Ost / Steinfelder Redder) bereits eine Alternativenprüfung durchgeführt. Auf diese Unterlagen kann im wesentlichen zurückgegriffen werden, wobei die Prüfung zur „Kampstraße“ allerdings um das Gebiet zur Bahn erweitert werden müsste. In die Prüfung der jeweiligen Standorte ist auch die Mitwirkungs- oder Verkaufsbereitschaft der jeweiligen Grundeigentümer mit einzubeziehen. Neben der Prüfung von Standortalternativen sind auch Belange der gesamtstädtebauliche Entwicklung und die Entwicklung der notwendigen Infrastruktur zu prüfen, das heißt, Prüfung des Wohnbedarfs, Möglichkeiten zur zeitlichen Steuerung der Grundstücksfreigabe und die Folgen auf die Bereitstellung von Plätzen in Kindergärten und Schulen und sonstigen Infrastruktureinrichtungen. 2. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten sind durch städtebauliche Verträge auf die Investoren zu übertragen. 3. Berichtswesen Es wird im Zuge des weiteren Planverfahrens berichtet. 4. Beschlussvorschlag Der Wirtschafts- und Planungsausschuss beschließt, die Standortalternativenprüfung zum „Steinfelder Redder“ bezüglich des Gebietes „Kampstraße“ zu erweitern und zu überprüfen. Die Prüfung ist um Angaben zur gesamtstädtebaulichen Entwicklung zu ergänzen. Ein möglicher Beschluss zur Planaufstellung Beschluss zur Änderung des F-Planes wird erst nach Vorlage der Prüfung der Standortalternativen gefasst. Im Auftrage ................................ (Steinhoerster) Fachbereichsleiter IV C:\Dokumente und Einstellungen\moffen\Desktop\PMs\Produktion\Grundsat.DOC 06.06.2006