Sitzungsvorlage

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Sitzungsvorlage
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Planung und Umwelt Lb
Az.: IV.30.1 621.41 B 074/Sitzungsvorlagen
Bad Oldesloe, 26.05.2006
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- öffentlich -
Sitzungsvorlage
für den Wirtschafts- und Planungsausschuss am 14.06.06
Bebauungsplan Nr. 107 (früher Nr. 74)
Gebiet: Kampstraße, Hebbelstraße, Rudolf-Kinau-Weg, Anne-Frank-Straße, Claudiusstraße
Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Planverfahrens
1. Sachverhalt
In der Sitzung des Wirtschafts- und Planungsausschusses vom 14.09.2005 war von den beiden
betroffenen Grundeigentümern eine neue Planungsskizze vorgestellt worden, die eine Bebauung hinter der AWO bis an die Bahn heran vorsah. Diese Baugebietserweiterung würde eine
formale Änderung des neu beschlossenen Flächennutzungsplanes erfordern.
Des Wirtschafts- und Planungsausschuss hatte daraufhin die Einstellung des alten Planverfahrens beschlossen und ggf. vor späteren Überlegungen über die Einleitung eines neuen Planverfahrens die Klärung folgender offener Fragen verlangt:
• Klärung der Immissionsfragen
• Klärung der verkehrlichen Erschließung
• Nachweis von Ausgleichsflächen
• Nachweis der Unbedenklichkeit der Bodenbeschaffenheit (hinsichtlich der Altlastenproblematik und der ökologischen Beurteilung
Zwischenzeitlich hat sich dahingehend ein entscheidender Wandel vollzogen, dass die westlichen Flächen von dem östlichen Grundstückseigentümer erworben wurden und damit das bisherige planungsrechtliche Hindernis - die Altlastenproblematik - durch Schließung eines städtebaulichen Vertrages mit nur einem Grundstückseigentümer ausgeräumt werden kann.
Hinsichtlich der immissionsrechtlichen Problematik und der verkehrlichen Erschließung wird auf
die beiliegenden Gutachten verwiesen.
Hinsichtlich der ökologischen Bewertung ist vom Büro Trüper, Gondesen und Partner – verantwortlich für die vergleichende landschaftsplanerische Bewertung zum Steinfelder Redder – erklärt worden, dass zwar einige nach § 15a LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope betroffen
sind, aber diese ausgleichsfähig seien.
Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen erklärt die neue Eigentümergemeinschaft, diese soweit
wie möglich innerhalb des Plangebietes realisieren zu wollen. Ansonsten wird durch vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt der Ausgleich auf städtischen Flächen zu erbringen sein.
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-2Nach der Novelle des Baugesetzbuches ist eine Alternativenprüfung eingeführt worden, die
dann durchzuführen ist, wenn Umweltbelange durch eine Planung beeinträchtigt werden. In
diesem Fall werden Umweltbelange nicht nur unmittelbar beeinträchtigt, es werden auch beachtenswerte Umweltbelange unmittelbar erzeugt, da die künftigen Bewohner erhöhten Immissionen ausgesetzt werden und besondere Maßnahmen der Immissionsminderung zu ergreifen
sind (vergleiche Immissionsgutachten).
Auf eine Standortalternativenprüfung kann im Zuge der Abwägung dann verzichtet werden,
wenn Festsetzungen von umweltverträglichen Nutzungen getroffen und ökologisch wertvolle
Bereiche und der ökologische Ausgleich gesichert werden. Aber auch bei einem Verzicht auf
die Alternativenprüfung sind im Umweltbericht geprüfte Aussagen über andere Planalternativen
zu treffen und zu erklären, warum der gewählten Alternative der Vorrang eingeräumt wurde.
Die Stadt hat im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 (Gebiet:
Nord-Ost / Steinfelder Redder) bereits eine Alternativenprüfung durchgeführt. Auf diese Unterlagen kann im wesentlichen zurückgegriffen werden, wobei die Prüfung zur „Kampstraße“ allerdings um das Gebiet zur Bahn erweitert werden müsste. In die Prüfung der jeweiligen Standorte
ist auch die Mitwirkungs- oder Verkaufsbereitschaft der jeweiligen Grundeigentümer mit einzubeziehen.
Neben der Prüfung von Standortalternativen sind auch Belange der gesamtstädtebauliche Entwicklung und die Entwicklung der notwendigen Infrastruktur zu prüfen, das heißt, Prüfung des
Wohnbedarfs, Möglichkeiten zur zeitlichen Steuerung der Grundstücksfreigabe und die Folgen
auf die Bereitstellung von Plätzen in Kindergärten und Schulen und sonstigen Infrastruktureinrichtungen.
2. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten sind durch städtebauliche Verträge auf die Investoren zu übertragen.
3. Berichtswesen
Es wird im Zuge des weiteren Planverfahrens berichtet.
4. Beschlussvorschlag
Der Wirtschafts- und Planungsausschuss beschließt, die Standortalternativenprüfung zum
„Steinfelder Redder“ bezüglich des Gebietes „Kampstraße“ zu erweitern und zu überprüfen. Die
Prüfung ist um Angaben zur gesamtstädtebaulichen Entwicklung zu ergänzen. Ein möglicher
Beschluss zur Planaufstellung Beschluss zur Änderung des F-Planes wird erst nach Vorlage
der Prüfung der Standortalternativen gefasst.
Im Auftrage
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(Steinhoerster)
Fachbereichsleiter IV
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