Rechtsanwaltskammer des Saarlandes Versorgungswerk

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Rechtsanwaltskammer des Saarlandes Versorgungswerk
Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Versorgungswerk
· 66119 Saarbrücken · Gerichtsfach 155
Te l e f o n 0 6 8 1 / 5 8 8 2 8 2 0 u n d - 4 0 · F a x 0 6 8 1 / 5 8 1 0 4 7 · ze n t r a l e @ r a k - s a a r . d e
Am Schlossberg 5
Informationen für Arbeitgeber von Mitgliedern des Versorgungswerkes der
Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch § 28 a Abs. 10 und 11 SGB VI sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, auch für Mitarbeiter,
-
die versicherungspflichtig beschäftigt sind
und die von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugunsten der
Mitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk befreit sind
DEÜV Meldungen zur Beitragserhebung für die Entgeltzeiträume ab 1. Januar 2009
monatlich elektronisch zu übermitteln.
Dadurch entfallen die derzeit noch in Papierform übersandten Beitragsnachweise.
Die im Arbeitgeberverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehenen Beitragsnachweise sind jedoch für berufsständische Versorgungswerke nicht verwendbar
und diesen daher auch nicht zu übermitteln. Stattdessen benötigt das Versorgungswerk
mitgliedsbezogene Informationen zur Beitragserhebung. Daher wird das Verfahren um
die Datei BV Beitragserhebung erweitert, die nur dem berufsständischen Versorgungswerk via Sammelannahmestelle zu übermitteln ist.
Sammelannahmestelle der berufsständischen Versorgungswerke ist die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), die sich ihrerseits der
DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH, Berlin)
bedient. Die Meldedaten sind elektronisch unmittelbar an die DASBV zu liefern. Von dort
erhalten Sie auch alle weiteren Informationen unter der Internetadresse www.dasbv.de
Auch sv.net/online wird in einer Version zur Verfügung stehen, die die Meldungen an
die BV ermöglicht.
Beim Meldeverfahren ist die Angabe der Betriebsnummer des Versorgungswerkes
der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes erforderlich. Diese lautet 55645389.
Zur Durchführung des Meldeverfahrens wird für jeden bei einem berufsständischen Versorgungswerk versicherten Angestellten eine eindeutige Mitgliedsnummer zur Verwendung im elektronischen Meldeverfahren vergeben.
Dabei handelt es sich um die MNrBV-AGV (Mitgliedsnummer bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Arbeitgebermeldeverfahren zur Beitragserhebung).
Diese MNrBV-AGV haben wir allen unseren angestellten Mitgliedern mit der Bitte um
Weiterleitung an die jeweiligen Arbeitgeber zukommen lassen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, alle weiteren Formulare umgehend
an uns zurückzusenden.