Berufsunfähigkeitsabsicherung bei Juristen

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Berufsunfähigkeitsabsicherung bei Juristen
Hintergrundwissen
Berufsunfähigkeitsabsicherung bei Juristen: Das unterschätzte Risiko
Referendare, Rechtsanwälte und Notare leben
in trügerischer Sicherheit
von Manuel Franz, Dipl.-Kfm. (Hamburg)
Manuel Franz, Dipl.-Kfm., Jahrgang 1980, studierte BWL
mit Schwerpunkt Steuerlehre und Wirtschaftsrecht in
Hamburg sowie Financial Planning an der Frankfurt
School of Finance & Management.
Er ist Geschäftsführer der FORMAT Kanzlei für Investment & Finanzen GmbH. Die Kanzlei berät seit Jahren
Juristen in den Bereichen Vermögensmanagement &
Absicherung biometrischer Risiken und hat mit der DJP
Deutsche Juristenpolice ein Spezialgruppenkonzept für
Juristen entwickelt.
Der juristische Berufsstand bringt besondere Anforderungen mit
sich. Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Notare und Richter tragen eine
hohe Verantwortung und gehen nicht selten an die Grenzen der
körperlichen und geistigen Belastbarkeit. Überstunden, intensive
Gerichtsverhandlungen und lange Mandantengespräche sind weniger die Ausnahme als vielmehr der Regelfall. Doch was ist, wenn die
Gesundheit nicht mehr mitspielt? Laut Bund der Versicherten e.V.
wird jeder 5. Arbeitnehmer erwerbs- oder berufsunfähig.1 Und dies
ist keineswegs nur ein Problem körperlich tätiger Berufsgruppen.
Insbesondere bei Akademikern zählen psychische Erkrankungen
wie Burn-Out oder Depressionen inzwischen zu den Hauptgründen von Berufsunfähigkeit. Statistisch weit vorn liegen auch schwere
Krankheiten (wie z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall), Unfälle und
Rücken- und Gelenkerkrankungen. Auch laut Aussage des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Baden-Württemberg stellen psychische Erkrankungen, Schlaganfälle, Krebserkrankungen mit schwerem Verlauf und Unfälle die Hauptursachen für Anträge auf Bewilligung einer BU-Rente.2
NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN VERFÜGEN STUDENTEN UND REFE-
täglich erwerbstätig zu sein.3 Um überhaupt Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente zu haben, muss der Referendar außerdem die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren erfüllt
haben und zusätzlich in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate
Pflichtbeiträge zur GRV geleistet haben.4 Dies ist bei einem Referendar jedoch höchst selten der Fall.
LANGES WARTEN GEFÄHRDET DIE CHANCE AUF EINE PRIVATE
BU-ABSICHERUNG
Viele Studenten und Rechtsreferendare verdrängen die Problematik
auch mit der Meinung, eine Absicherung gegen die Gefahr der Berufsunfähigkeit ja auch immer noch zu einem späteren Zeitpunkt angehen zu können. Dies ist, angesichts der Tatsache, dass in der Praxis
bei Berufsunfähigkeitsversicherern bereits kleinste Vorerkrankungen
zu Ausschlüssen, hohen Risikozuschlägen oder sogar Ablehnungen
führen, eine höchst fahrlässige Sichtweise. So führen beispielsweise
regelmäßig bereits einmalige Rückenschmerzen zu einem Ausschluss
der Wirbelsäule vom Versicherungsschutz oder ein Vorgespräch bei
einem Arzt oder Psychologen z.B. wegen Studienstress oder anderer
Belastungen zu kompletten Ablehnungen eines BU-Antrages. Nicht
umsonst raten Verbraucherschutzorganisationen wie der Bund der
Versicherten e.V. seit Jahren dringend jedem Berufstätigen und jedem Studenten oder Azubi zum frühzeitigen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitspolice.5 Und dies nicht bloß wegen der Gefahr
einer Berufsunfähigkeit bereits in jungen Jahren, sondern vor allem
aufgrund der Tatsache, dass inzwischen 25-35% aller BU-Anträge
aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden.6 Deswegen sollte,
auf Grund der sich mit zunehmendem Alter häufenden Vorerkrankungen, eine private Absicherung bereits zum Studienbeginn erfolgen.
RENDARE ÜBERHAUPT ÜBER EINE STAATLICHE ABSICHERUNG
DIE LEISTUNGEN DER VERSORGUNGSWERKE SIND NICHT AUS-
Doch wer sichert das Einkommen, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann? Studenten und Rechtsreferendare, die grundsätzlich weder Mitglieder der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
noch Mitglieder eines Versorgungswerkes der Rechtsanwälte sind,
gehen häufig sehr sorglos mit dem Thema um. Ihnen ist häufig nicht
bewusst, dass im Falle einer Berufs- oder gar Erwerbsunfähigkeit
keine Versorgungsleistungen von staatlicher Seite oder anderer Stelle
erfolgen. Bei Verlust der Arbeitskraft droht in diesem Fall das lebenslange Abrutschen in die Grundsicherung („Hartz IV“).
Auch diejenigen Referendare, die z.B. aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vor, während oder nach dem Studium bereits Beiträge zur GRV bezahlt haben, sind sich oftmals nicht
bewusst, dass es für nach 1961 Geborene keinen Berufsunfähigkeitsschutz in der GRV mehr gibt, sondern nur noch eine Absicherung
bei Erwerbsunfähigkeit. So erhalten jene Referendare nur dann eine
volle (halbe) Erwerbsminderungsrente, wenn sie außerstande sind,
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei (sechs) Stunden
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Vgl. Bund der Versicherten e.V., http://www.bundderversicherten.de/berufsunfhigkeit, Stand
10.08.2012.
Vgl. Versorgungswerk der Rechtsanwälte Baden-Württemberg,
www.vw-ra.de/berufsunfaehigkeit.html, Stand 10.08.2012.
REICHEND
Verschieben viele Rechtsreferendare eine BU-Absicherung in die
Zukunft, sehen andere gar keine Notwendigkeit für eine solche
Maßnahme, da Sie auf die künftige Absicherung als Rechtsanwalt
im berufsständischen Versorgungswerk vertrauen. So sind Rechtsanwälte und Notare in der Tat Pflichtmitglieder in den berufsständischen Versorgungswerken der jeweiligen Länder. Hier lassen sich
aus der Praxiserfahrung wiederum zwei Gruppen unterscheiden:
Diejenigen, die darauf vertrauen, bei Berufsunfähigkeit Leistungen
zu erhalten und jene, die die Satzung des Versorgungswerkes gelesen haben. Es ist erstaunlich, dass der das Prinzip „Vertrauen ist gut,
Verträge sind besser“ hoch schätzende Berufsstand sich in der Regel
mit den eigenen Klauseln des Versorgungswerks und Dingen wie
Prognosezeitraum, abstrakter Verweisung oder der Erfordernis der
Zulassungsabgabe wenig bis gar nicht auseinandergesetzt hat. Dabei
sind, ähnlich wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung, die Anfor3
4
5
6
Vgl. § 43 SGB VI.
Vgl. ebd..
Vgl. Bund der Versicherten e.V., Broschüre „Gut versichert…in Ausbildung und Studium“,
November 2010.
Vgl. Bund der Versicherten e.V., http://www.bundderversicherten.de/berufsunfhigkeit, Stand
10.08.2012.
RefGuide
2012
derungen für eine Leistungserbringung sehr hoch und die Versorgungsleistungen in der Regel nicht ausreichend.
Gute private Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten bereits bei
50%iger Berufsunfähigkeit. Versorgungswerke dagegen zahlen bei
teilweiser Berufsunfähigkeit regelmäßig nicht, sondern setzen eine
100%ige Berufsunfähigkeit und die vollständige Einstellung der
anwaltlichen Tätigkeit und damit die Abgabe der beruflichen Zulassung voraus.7 Im Leitsatz eines Urteils des OVG Münster heißt
es: “Ein Rechtsanwalt, der wegen sozialer Ängste nicht mehr in
der Lage ist, vor Gericht aufzutreten und mit mehr als zwei Gesprächspartnern gleichzeitig zu kommunizieren, ist aus diesem
Grunde nicht berufsunfähig im Sinne der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen. Er
kann vielmehr auf anwaltliche Tätigkeiten verwiesen werden, bei
denen seine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht zum Tragen
kommt. Das Risiko, auf dem aktuellen Arbeitsmarkt eine entsprechende Tätigkeit zu finden, ist von der Versicherungsleistung des
Versorgungswerks nicht gedeckt.”8 Hier wird auch die Gefährlichkeit der sogenannten „abstrakten Verweisung“ deutlich, wonach
die Versorgungswerke nicht zahlen, wenn theoretisch noch eine
eingeschränkte Tätigkeit z. B. als Gutachter möglich wäre. Ob der
Betreffende dies tatsächlich realisieren kann ist irrelevant. Saubere Bedingungen privater BU-Policen verzichten nicht nur auf die
Möglichkeit der abstrakten Verweisung, sondern haben auch einen
verkürzten Prognosezeitraum von 6 Monaten für die Dauer der
Berufsunfähigkeit. Dagegen setzen Versorgungswerke in der Regel
eine „voraussichtlich auf Dauer“ bestehende Berufsunfähigkeit voraus9, worunter üblicherweise ein 3-Jahres-Zeitraum zu verstehen
ist. Eine solche auf Dauer bestehende Berufsunfähigkeit ist jedoch
erheblich schwieriger nachzuweisen.
LL.M. Wirtschaftsstrafrecht
Masterstudiengang für Juristinnen und Juristen
Gute Gründe für diesen LL.M.
Perfektes Timing – Sie können schon ab Zulassung zur
Ersten Prüfung starten
Straffer Studiengang – Studiendauer nur 2 Semester
Berufsbegleitend studierbar – von Montag bis Mittwoch keine
Veranstaltungen
Direkt aus dem Leben – Ihre Dozenten sind Spezialisten aus
der Praxis
Topaktuelle Inhalte – u. a. Compliance als Schwerpunkt
ZAHLREICHE WEITERE PUNKTE SPRECHEN FÜR EINE PRIVATE
ABSICHERUNG
Studienprofil
Auch nach einer eventuellen Anerkennung einer Berufsunfähigkeit
sehen sich Versorgungswerkmitglieder häufig zeitlich befristeten
Anerkenntnissen und umfangreichen Mitwirkungspflichten zu Behandlungen, Nachuntersuchungen oder Reha-Maßnahmen ausgesetzt.
Der auf dem juristischen Studium aufbauende Masterstudiengang
betrifft das Wirtschaftsstrafrecht einschließlich Steuer- und
Umweltstrafrecht sowie das spezifische Strafverfahrensrecht.
Fachübergreifende Veranstaltungen zur Fahndung, Ermittlung und
Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen (mit dem Schwerpunkt
Compliance) runden das vielfältige Studienprogramm ab. Durch
die Kooperation mit zahlreichen Dozentinnen und Dozenten aus
der Praxis – Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern sowie
Finanz- und Unternehmensjuristen – wird den Studierenden zudem
ein vertiefter Einblick in die berufstypische Wirklichkeit geboten.
Ein weiteres Problem ist die üblicherweise nicht ausreichende Höhe
der Rente. So zahlte das Versorgungswerk Baden-Württemberg mit
Stand vom 31.03.2010 durchschnittlich 1.292 EUR BU-Rente.10
Verbraucherschützern ist beizupflichten, wenn Sie die private Berufsunfähigkeitsversicherung als Pflichtversicherung für jeden
Berufstätigen, Studenten und Auszubildenden empfehlen. Juristen
bilden hier trotz verbreiteter Auffassung und der Mitgliedschaft im
Versorgungswerk mitnichten eine Ausnahme. Daher raten regelmäßig auch die Versorgungswerke selbst dringend zu einer zusätzlichen privaten Absicherung.11 Denn nicht nur bei der Mandantenberatung sondern auch bei der eigenen Vorsorge gilt: Im Zweifel
zählt nur das Kleingedruckte.
7
Vgl. Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte Baden-Württemberg, Stand 01.03.2012,
§ 21.
8 OVG Münster v. 30.10.2008 (Az. 5 A 2437/06), NJW-RR 2009, 353-355, Leitsatz der Redaktion
nach JURIS.
9 Vgl. Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte der Freien und Hansestadt Hamburg,
Fassung v. 18.08.2011, § 18.
10 Vgl. Versorgungswerk der Rechtsanwälte Baden-Württemberg, .vw-ra.de/berufsunfaehigkeit.
html, Stand 10.08.2012
11 Vgl. ebd..
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang ist eine erfolgreiche Erste Prüfung
(Erstes Staatsexamen) oder die Zulassung zur Ersten Prüfung.
Bewerbung
Das Online-Anmeldeformular finden Sie unter:
www.wirtschaftsstrafrecht.uos.de/llm
Bewerbungsschluss: jeweils am 15. September
Institut für Wirtschaftsstrafrecht
Heger-Tor-Wall 14 · 49069 Osnabrück
Tel.: +49 541 969 4665
E-Mail: [email protected]
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