Berufsunfähigkeitsabsicherung bei Juristen
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Berufsunfähigkeitsabsicherung bei Juristen
Hintergrundwissen Berufsunfähigkeitsabsicherung bei Juristen: Das unterschätzte Risiko Referendare, Rechtsanwälte und Notare leben in trügerischer Sicherheit von Manuel Franz, Dipl.-Kfm. (Hamburg) Manuel Franz, Dipl.-Kfm., Jahrgang 1980, studierte BWL mit Schwerpunkt Steuerlehre und Wirtschaftsrecht in Hamburg sowie Financial Planning an der Frankfurt School of Finance & Management. Er ist Geschäftsführer der FORMAT Kanzlei für Investment & Finanzen GmbH. Die Kanzlei berät seit Jahren Juristen in den Bereichen Vermögensmanagement & Absicherung biometrischer Risiken und hat mit der DJP Deutsche Juristenpolice ein Spezialgruppenkonzept für Juristen entwickelt. Der juristische Berufsstand bringt besondere Anforderungen mit sich. Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Notare und Richter tragen eine hohe Verantwortung und gehen nicht selten an die Grenzen der körperlichen und geistigen Belastbarkeit. Überstunden, intensive Gerichtsverhandlungen und lange Mandantengespräche sind weniger die Ausnahme als vielmehr der Regelfall. Doch was ist, wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt? Laut Bund der Versicherten e.V. wird jeder 5. Arbeitnehmer erwerbs- oder berufsunfähig.1 Und dies ist keineswegs nur ein Problem körperlich tätiger Berufsgruppen. Insbesondere bei Akademikern zählen psychische Erkrankungen wie Burn-Out oder Depressionen inzwischen zu den Hauptgründen von Berufsunfähigkeit. Statistisch weit vorn liegen auch schwere Krankheiten (wie z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall), Unfälle und Rücken- und Gelenkerkrankungen. Auch laut Aussage des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Baden-Württemberg stellen psychische Erkrankungen, Schlaganfälle, Krebserkrankungen mit schwerem Verlauf und Unfälle die Hauptursachen für Anträge auf Bewilligung einer BU-Rente.2 NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN VERFÜGEN STUDENTEN UND REFE- täglich erwerbstätig zu sein.3 Um überhaupt Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente zu haben, muss der Referendar außerdem die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren erfüllt haben und zusätzlich in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge zur GRV geleistet haben.4 Dies ist bei einem Referendar jedoch höchst selten der Fall. LANGES WARTEN GEFÄHRDET DIE CHANCE AUF EINE PRIVATE BU-ABSICHERUNG Viele Studenten und Rechtsreferendare verdrängen die Problematik auch mit der Meinung, eine Absicherung gegen die Gefahr der Berufsunfähigkeit ja auch immer noch zu einem späteren Zeitpunkt angehen zu können. Dies ist, angesichts der Tatsache, dass in der Praxis bei Berufsunfähigkeitsversicherern bereits kleinste Vorerkrankungen zu Ausschlüssen, hohen Risikozuschlägen oder sogar Ablehnungen führen, eine höchst fahrlässige Sichtweise. So führen beispielsweise regelmäßig bereits einmalige Rückenschmerzen zu einem Ausschluss der Wirbelsäule vom Versicherungsschutz oder ein Vorgespräch bei einem Arzt oder Psychologen z.B. wegen Studienstress oder anderer Belastungen zu kompletten Ablehnungen eines BU-Antrages. Nicht umsonst raten Verbraucherschutzorganisationen wie der Bund der Versicherten e.V. seit Jahren dringend jedem Berufstätigen und jedem Studenten oder Azubi zum frühzeitigen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitspolice.5 Und dies nicht bloß wegen der Gefahr einer Berufsunfähigkeit bereits in jungen Jahren, sondern vor allem aufgrund der Tatsache, dass inzwischen 25-35% aller BU-Anträge aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden.6 Deswegen sollte, auf Grund der sich mit zunehmendem Alter häufenden Vorerkrankungen, eine private Absicherung bereits zum Studienbeginn erfolgen. RENDARE ÜBERHAUPT ÜBER EINE STAATLICHE ABSICHERUNG DIE LEISTUNGEN DER VERSORGUNGSWERKE SIND NICHT AUS- Doch wer sichert das Einkommen, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann? Studenten und Rechtsreferendare, die grundsätzlich weder Mitglieder der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) noch Mitglieder eines Versorgungswerkes der Rechtsanwälte sind, gehen häufig sehr sorglos mit dem Thema um. Ihnen ist häufig nicht bewusst, dass im Falle einer Berufs- oder gar Erwerbsunfähigkeit keine Versorgungsleistungen von staatlicher Seite oder anderer Stelle erfolgen. Bei Verlust der Arbeitskraft droht in diesem Fall das lebenslange Abrutschen in die Grundsicherung („Hartz IV“). Auch diejenigen Referendare, die z.B. aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vor, während oder nach dem Studium bereits Beiträge zur GRV bezahlt haben, sind sich oftmals nicht bewusst, dass es für nach 1961 Geborene keinen Berufsunfähigkeitsschutz in der GRV mehr gibt, sondern nur noch eine Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit. So erhalten jene Referendare nur dann eine volle (halbe) Erwerbsminderungsrente, wenn sie außerstande sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei (sechs) Stunden 1 2 60 Vgl. Bund der Versicherten e.V., http://www.bundderversicherten.de/berufsunfhigkeit, Stand 10.08.2012. Vgl. Versorgungswerk der Rechtsanwälte Baden-Württemberg, www.vw-ra.de/berufsunfaehigkeit.html, Stand 10.08.2012. REICHEND Verschieben viele Rechtsreferendare eine BU-Absicherung in die Zukunft, sehen andere gar keine Notwendigkeit für eine solche Maßnahme, da Sie auf die künftige Absicherung als Rechtsanwalt im berufsständischen Versorgungswerk vertrauen. So sind Rechtsanwälte und Notare in der Tat Pflichtmitglieder in den berufsständischen Versorgungswerken der jeweiligen Länder. Hier lassen sich aus der Praxiserfahrung wiederum zwei Gruppen unterscheiden: Diejenigen, die darauf vertrauen, bei Berufsunfähigkeit Leistungen zu erhalten und jene, die die Satzung des Versorgungswerkes gelesen haben. Es ist erstaunlich, dass der das Prinzip „Vertrauen ist gut, Verträge sind besser“ hoch schätzende Berufsstand sich in der Regel mit den eigenen Klauseln des Versorgungswerks und Dingen wie Prognosezeitraum, abstrakter Verweisung oder der Erfordernis der Zulassungsabgabe wenig bis gar nicht auseinandergesetzt hat. Dabei sind, ähnlich wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung, die Anfor3 4 5 6 Vgl. § 43 SGB VI. Vgl. ebd.. Vgl. Bund der Versicherten e.V., Broschüre „Gut versichert…in Ausbildung und Studium“, November 2010. Vgl. Bund der Versicherten e.V., http://www.bundderversicherten.de/berufsunfhigkeit, Stand 10.08.2012. RefGuide 2012 derungen für eine Leistungserbringung sehr hoch und die Versorgungsleistungen in der Regel nicht ausreichend. Gute private Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten bereits bei 50%iger Berufsunfähigkeit. Versorgungswerke dagegen zahlen bei teilweiser Berufsunfähigkeit regelmäßig nicht, sondern setzen eine 100%ige Berufsunfähigkeit und die vollständige Einstellung der anwaltlichen Tätigkeit und damit die Abgabe der beruflichen Zulassung voraus.7 Im Leitsatz eines Urteils des OVG Münster heißt es: “Ein Rechtsanwalt, der wegen sozialer Ängste nicht mehr in der Lage ist, vor Gericht aufzutreten und mit mehr als zwei Gesprächspartnern gleichzeitig zu kommunizieren, ist aus diesem Grunde nicht berufsunfähig im Sinne der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen. Er kann vielmehr auf anwaltliche Tätigkeiten verwiesen werden, bei denen seine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht zum Tragen kommt. Das Risiko, auf dem aktuellen Arbeitsmarkt eine entsprechende Tätigkeit zu finden, ist von der Versicherungsleistung des Versorgungswerks nicht gedeckt.”8 Hier wird auch die Gefährlichkeit der sogenannten „abstrakten Verweisung“ deutlich, wonach die Versorgungswerke nicht zahlen, wenn theoretisch noch eine eingeschränkte Tätigkeit z. B. als Gutachter möglich wäre. Ob der Betreffende dies tatsächlich realisieren kann ist irrelevant. Saubere Bedingungen privater BU-Policen verzichten nicht nur auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung, sondern haben auch einen verkürzten Prognosezeitraum von 6 Monaten für die Dauer der Berufsunfähigkeit. Dagegen setzen Versorgungswerke in der Regel eine „voraussichtlich auf Dauer“ bestehende Berufsunfähigkeit voraus9, worunter üblicherweise ein 3-Jahres-Zeitraum zu verstehen ist. Eine solche auf Dauer bestehende Berufsunfähigkeit ist jedoch erheblich schwieriger nachzuweisen. LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Masterstudiengang für Juristinnen und Juristen Gute Gründe für diesen LL.M. Perfektes Timing – Sie können schon ab Zulassung zur Ersten Prüfung starten Straffer Studiengang – Studiendauer nur 2 Semester Berufsbegleitend studierbar – von Montag bis Mittwoch keine Veranstaltungen Direkt aus dem Leben – Ihre Dozenten sind Spezialisten aus der Praxis Topaktuelle Inhalte – u. a. Compliance als Schwerpunkt ZAHLREICHE WEITERE PUNKTE SPRECHEN FÜR EINE PRIVATE ABSICHERUNG Studienprofil Auch nach einer eventuellen Anerkennung einer Berufsunfähigkeit sehen sich Versorgungswerkmitglieder häufig zeitlich befristeten Anerkenntnissen und umfangreichen Mitwirkungspflichten zu Behandlungen, Nachuntersuchungen oder Reha-Maßnahmen ausgesetzt. Der auf dem juristischen Studium aufbauende Masterstudiengang betrifft das Wirtschaftsstrafrecht einschließlich Steuer- und Umweltstrafrecht sowie das spezifische Strafverfahrensrecht. Fachübergreifende Veranstaltungen zur Fahndung, Ermittlung und Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen (mit dem Schwerpunkt Compliance) runden das vielfältige Studienprogramm ab. Durch die Kooperation mit zahlreichen Dozentinnen und Dozenten aus der Praxis – Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern sowie Finanz- und Unternehmensjuristen – wird den Studierenden zudem ein vertiefter Einblick in die berufstypische Wirklichkeit geboten. Ein weiteres Problem ist die üblicherweise nicht ausreichende Höhe der Rente. So zahlte das Versorgungswerk Baden-Württemberg mit Stand vom 31.03.2010 durchschnittlich 1.292 EUR BU-Rente.10 Verbraucherschützern ist beizupflichten, wenn Sie die private Berufsunfähigkeitsversicherung als Pflichtversicherung für jeden Berufstätigen, Studenten und Auszubildenden empfehlen. Juristen bilden hier trotz verbreiteter Auffassung und der Mitgliedschaft im Versorgungswerk mitnichten eine Ausnahme. Daher raten regelmäßig auch die Versorgungswerke selbst dringend zu einer zusätzlichen privaten Absicherung.11 Denn nicht nur bei der Mandantenberatung sondern auch bei der eigenen Vorsorge gilt: Im Zweifel zählt nur das Kleingedruckte. 7 Vgl. Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte Baden-Württemberg, Stand 01.03.2012, § 21. 8 OVG Münster v. 30.10.2008 (Az. 5 A 2437/06), NJW-RR 2009, 353-355, Leitsatz der Redaktion nach JURIS. 9 Vgl. Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte der Freien und Hansestadt Hamburg, Fassung v. 18.08.2011, § 18. 10 Vgl. Versorgungswerk der Rechtsanwälte Baden-Württemberg, .vw-ra.de/berufsunfaehigkeit. html, Stand 10.08.2012 11 Vgl. ebd.. Zugangsvoraussetzungen Voraussetzung für den Zugang ist eine erfolgreiche Erste Prüfung (Erstes Staatsexamen) oder die Zulassung zur Ersten Prüfung. Bewerbung Das Online-Anmeldeformular finden Sie unter: www.wirtschaftsstrafrecht.uos.de/llm Bewerbungsschluss: jeweils am 15. September Institut für Wirtschaftsstrafrecht Heger-Tor-Wall 14 · 49069 Osnabrück Tel.: +49 541 969 4665 E-Mail: [email protected] 61