zahnärztliche nachrichten niederbayern
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zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 3 • Juni 2011 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB DAMIT EIN MENSCH LERNEN UND SICH ENTWICKELN KANN, BRAUCHT ER FÜR JEDES KRITISCHE WORT FÜNF WORTE DER ERMUTIGUNG. (Ben Furmann & Tapani Ahola) Fortbildungen des ZBV Niederbayern Jahresübersicht 2011 Siehe Seite 8 Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis Termine: Mittwoch, 27. Juli 2011 • 15.00 bis 18.30 Uhr – ausgebucht! Mittwoch, 21. September 2011 • 15.00 bis 18.30 Uhr Ort: Seminarraum ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, Straubing Referent: Dr. med. Sönke Müller, Bammental Siehe Seite 14 Arbeitskreis Endodontie Niederbayern Termin: Mittwoch, 28. September 2011 • 16.00 bis ca. 19.00 Uhr Ort: Seminarraum ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, Straubing Moderation: Dr. Ralf Schlichting, Passau Siehe Seite 5 Herbstfortbildung Personal Termin: Freitag, 7. Oktober 2011 • 9.00 bis 17.00 Uhr Ort: Hotel Asam, Straubing Dozentinnen: Marina Nörr-Müller, RDH/BA Tracey Lennemann, Irmgard Marischler, Dora Tarnoki Siehe Seite 16 Herbstfortbildung Zahnärztinnen/Zahnärzte Termin: Samstag, 8. Oktober 2011 • 9.00 bis 17.00 Uhr Ort: Hotel Asam, Straubing Dozenten: Prof. Dr. Ulrich Schlagenhauf, Dr. Stefan Fickl Siehe Seite 16 INHALTSÜBERSICHT Editorial ZBV INFO Mitgliederbewegung Mitgliedsbeiträge Wir gratulieren Gebühren für Zweitschriften Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern Meldeordnung Treffen des Arbeitskreises Endodontie Niederbayern Karitative Projekte: Welche Probleme gibt es in Bayern 2 3 3 3 3 4 4 5 6 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ 8 Fortbildungen des ZBV Niederbayern Jahresübersicht 2011 8 Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen/zahnmedizinische Fachangestellte 9 Merkblatt für Zahnmed. Fachangestellte 10 „State of the Art“ in der Parodontologie 11 Die Kompositfüllung von A bis Z 12 Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis 14 Niederbayerische Herbstfortbildung 2011 16 1. Zahnärzte-Unternehmertag Niederbayern-Oberpfalz 18 Wie führe ich ein „Verkaufsgespräch“ in der prophylaxeorientierten Praxis 20 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement beim Röntgen 21 Fortbildungen/Veranstaltungen der BLZK – andere ZBVe 52. Bayerischer Zahnärztetag 22 3. Fränkischer Zahnärtetag mit Rekordergebnis 23 Benefiz-Golfturnier der BLZK 23 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Neuer Stellenmarkt der BLZK: Einfach, unkompliziert und ab sofort kostenfrei 24 Merkblatt – Ausbildungsverträge 24 Statistik Zwischenprüfung 2010/2011 25 Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz 25 Dienstverträge für ZAH/ZFA 25 Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nach bestandener Prüfung – Ende der Ausbildungszeit 25 Checkliste für die/den Praxisinhaber/in bzgl. Azubi 26 REFERAT GOZ 27 VERSCHIEDENES 28 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 29 EDITORIAL Tempora mutantur (lat.) oder auch: Die Zeiten ändern sich und wir ändern uns mit ihnen. Mit diesem uns allen wahrscheinlich wohl bekannten lateinischen Sprichwort lässt sich treffend beschreiben, dass in den nächsten Jahren mit gravierenden Strukturveränderungen in den zahnärztlichen Praxen bzw. in der zahnärztlichen Versorgungsstruktur zu rechnen ist. Wieso dies? Seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zum 1.7.2007 ist die Zahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte um fast 30 % im Vergleich zum Jahr 2000 angestiegen. Ebenso stieg die Zahl der Zahnärztinnen im selben Zeitraum um über 13 %, die Zahl männlicher Zahnärzte verringerte sich um ca. 1,3 % (Quelle BZÄK). Dieser Trend wird sich wahrscheinlich fortsetzen, wie an den aktuellen Zahlen der weiblichen Zahnmedizin–Studierenden zu sehen ist. Weiterhin ist statistisch offensichtlich, dass Zahnärztinnen weniger bereit sind, das wirtschaftliche Risiko einer eigenen Praxis zu tragen. Die Gründe hierfür sind nachvollziehbar. Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Familienorganisation, alleinerziehende Mütter, aber auch Krankheit, Überbelastung, Stress, mehr als 60 Stunden– Wochen, Notdienste, Finanzierungsrisiken, überbordende Verwaltungsanforderungen, Konkurrenzkampf und schwindende wirtschaftliche Perspektiven in Zeiten massiver Budgetbelastungen stehen einem sicheren Arbeitsplatz mit geregelten Arbeitszeiten, kalkulierbarem Gehalt und einem Anspruch auf nicht unerhebliche soziale Leistungen gegenüber. Ebenfalls ungünstig für eine freiberufliche Tätigkeit ist die Tatsache, dass eine Schwangerschaft versicherungstechnisch nicht als Krankheit gilt und somit Leistungen aus einer Krankentagegeld– oder Praxisausfallversicherung in der Regel nicht beansprucht werden können. Auch sind die Zeiten, in der ein Praxisvertreter aus berechtigten Gründen in einer Praxis beschäftigt werden darf bzw. seitens der KZVB genehmigt werden kann, auf 90 Tage im Jahr beschränkt. Dies erscheint auf den ersten Blick als 2 ZNN 3-2011 ausreichend, im Falle einer längeren schweren Erkrankung oder – auch diese Situation findet man immer öfter – im Falle einer langandauernden Pflegebedürftigkeit eines näheren Angehörigen, z.B. bei Demenz, kann diese Einschränkung der Praxisvertretung schnell zu einem gravierenden Problem einer freiberuflich geführten Praxis werden. Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Zweigpraxen, Teilzulassungen und Spezialisierungen sind mögliche Ansätze, um das hohe Gut einer freiberuflichen Tätigkeit zu bewahren, jedoch ist die Zunahme von Beschäftigungen angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte in MVZs und/oder Großpraxen deutlich zu registrieren. Daraus entstehen berechtigte Forderungen selbständig und freiberuflich tätiger Zahnärztinnen und Zahnärzte, um eine soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. An die Politik und Krankenversicherungsträger: – Ausreichende Honorierung und Punktwertanpassungen sowie Abschaffung der Budgets, um auch bei Krankheit, im Pflegefall oder bei der sozialen Gestaltung der Familienplanung den Erhalt der wirtschaftlichen Basis einer Praxis zu gewährleisten – Verhinderung von Existenzängsten. – Es kann nicht sein, dass uns Zahnärzten immer mehr Pflichten und Einbußen auferlegt werden, um die jahrelangen Fehler unserer Politiker abzufangen. Gleichzeitig liegen für viele Zahnärzte Ansprüche auf soziale Leistungen wie sie Beamten, Angestellten und anderen Berufsgruppen schon seit langem zur Verfügung stehen, in weiter Ferne. An die Standesorganisationen: – Lockerung der Verwaltungsrichtlinien gerade im Einzelfall, um Härten zu vermeiden. – Erleichterungen im Hinblick auf Beiträge oder Gebühren bei nachgewiesenen Härten im Krankheits-/Pflegefall. – Großzügige Vertreterbestimmungen. – Temporäre Weiterführung von Teilzahlungen, sofern diese langfristig von ZA Ernst M. J. Binner 2. Vorsitzender ZBV Niederbayern KZVB Bezirksstellenvorsitzender Niederbayern den voraussichtlichen Praxiserlösen getragen werden können. – Betriebswirtschaftliche professionelle Beratung. An die Versicherungswirtschaft: – Schaffung neuer günstiger Tarife, die Ausfallszeiten bei längerer Krankheit, in der Elternzeit oder bei der Pflege Angehöriger kompensieren. Keinesfalls ist es Aufgabe der KZVB, KZBV oder der Kammer, auf Kosten der Kollegenschaft Auffangfonds oder interne Versicherungsstrukturen zu installieren, die wiederum nur den Staat von seinen Verpflichtungen befreit und den Zahnärzten neue Belastungen auferlegt. In der letzten Vollversammlung der KZVB-Delegierten gab es erste Ansätze zur Lösung dieser Probleme, jedoch muss diese umfassende Aufgabenstellung erst fundiert seitens der Verwaltung und der unterschiedlichen zahnärztlichen Standesgruppierungen erarbeitet werden. Besondere Anforderungen ergeben sich hierbei sicherlich zukünftig auch an die neuen Referentinnen für die Belange von Zahnärztinnen, denen ich hiermit auch aus Niederbayern viel Erfolg bei Ihrer Arbeit wünschen darf. ZBV INFO Mitgliederbewegungen Wir gratulieren zum: Anmeldungen: MUDr. Klimova Radka, Deggendorf ZÄ Plank Katharina, Ingolstadt ZÄ Barck Katrin, Postmünster ZA Gemeinhardt Georg Dieter von: Erstmeldung Erstmeldung Bremen Oberpfalz Abmeldungen: ZA Kaikow Aron, Regensburg nach: Oberpfalz ZÄ Köklü Melis, Regensburg Oberpfalz 75. Geburtstag Dr.(MU Budapest) Oroszi Peter Ungarn 13.08. ZA Rupperti Stefan Hermann München Stadt u. Land 70. Geburtstag 30.07. Dr. Walter Schnegg, Schönau 17.08. Dr. Brigitta Schwarzfischer, Landshut ZA Karl-Heinz Galster, Pfarrkirchen 80. Geburtstag 26.07. Mitgliedsbeiträge ZA Friedrich Schießl, Spiegelau Herzlichen Glückwunsch und für die Zukunft alles Gute! Der Mitgliedsbeitrag für das 2. Quartal 2011 war am 01. April 2011 zur Zahlung fällig. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Beitrag immer rechtzeitig zum 1. des Quartals überwiesen wird. Den für Sie gültigen Beitrag entnehmen Sie bitte Ihrem Beitragsbescheid, der Ihnen per Post zugegangen ist. Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Ernst Binner 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern Gruppe 1A 2A 2B 3A 3B 3C 3D 5 Euro 90,– 21,– 15,– 32,– 32,– 21,– 15,– 15,– Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG München Konto 2 743 736, BLZ 300 606 01 Sparkasse Niederbayern-Mitte Konto 5900, BLZ 742 500 00 Gebühren für Zweitschriften Die Ausstellung von Zweitschriften von Urkunden, wie z. B. Zahnarzthelferinnenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis, Röntgenbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen etc., verursacht zunehmend Arbeits- und Kostenaufwand. Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern stellt Zweitschriften nur noch mit Vorauszahlung aus (Überweisung). Von dieser Regelung bleiben die satzungsgemäßen Mitglieder des ZBV Niederbayern selbstverständlich auch künftig ausgenommen. Einzelheiten klären Sie bitte vorab unter Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 0. Redaktionsschluss für die Ausgabe 4/2011 ist der 18. August 2011. Anzeigenschluss ist der 22. August 2011. ZNN 3-2011 3 ZBV INFO Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern Die Mitarbeiterinnen der Dienststellen sind für Sie wie folgt telefonisch erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Montag, Dienstag u. Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr Telefon Zentrale ZBV und KZVB 0 94 21 / 56 86 88 - 0 Fax ZBV und KZVB 0 94 21 / 56 86 88 - 88 E-Mail ZBV Niederbayern: [email protected] [email protected] [email protected] E-Mail KZVB Bezirksstelle Niederbayern: [email protected] Ansprechpartner ZBV Niederbayern: Melanie Schattenkirchner • Vorstandssekretariat • Berufsrechtliche Angelegenheiten • Buchhaltung Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 30 Gabi Blaschzok • Mitgliederverwaltung • Meldewesen • Fortbildung Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 50 Ansprechpartner KZVB Bezirksstelle Niederbayern: Martina Ottl • Assistentengenehmigungen • Zahnarztregister • Zulassungen / Praxisabgaben • Zahnärztlicher Notfalldienst Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 21 Sollte eine Ansprechpartnerin nicht erreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständlich gerne eine Kollegin weiter. Brigitte Zimmermann • Helferinnenausbildung • Weiterbildung • Kursverwaltung Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 40 Meldeordnung Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZK ist jedes neue Mitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbandes verpflichtet, sich bei diesem zu melden. Es ist ein Meldebogen auszufüllen, den der Zahnärztliche Bezirksverband ausgibt. Dem Meldebogen sind die Approbationsurkunde bzw. die Erlaubnis nach § 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde, ggf. die Promotionsurkunde und die Fachgebietsanerkennung beizufügen. Alle Urkunden müssen mit einem originalen amtlichen Beglaubigungsvermerk versehen sein. In ihrem eigenen Interesse erinnern wir auch bereits geführte Mitglieder um 4 ZNN 3-2011 Beachtung der Meldeordnung, da Änderungen und Mitteilungen unter Umständen Auswirkungen auf Beitragseinstufungen und Postzustellungen haben. So besteht für Mitglieder Anzeigepflicht nach § 3 Abs. 2 der Meldeordnung gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirksverband bei: a) erstmaliger oder erneuter Zulassung sowie bei jeder sonstigen Aufnahme der Berufsausübung, b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheiden aus einer Praxis, c) sonstiger vorübergehender oder dauernder Aufgabe der Berufsausübung, d) Arbeitsplatzwechsel, e) Verlegung der Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, sowohl innerhalb des Bereichs des Zahnärztlichen Bezirksverbandes als auch über dessen Grenze hinweg, f) Änderung von Name oder Familienstand, Erwerb einer Promotion. Weiterhin bitten wir um Mitteilung bei Änderungen Ihrer Bankdaten. Formulare für Einzugsermächtigungen können beim ZBV angefordert werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne beim ZBV Niederbayern Frau Gabi Blaschzok unter der Tel. Nr. 0 94 2156 86 88 - 50, email: [email protected] ZBV INFO Treffen des Arbeitskreises Endodontie Niederbayern Am Mittwoch, den 28. September 2011 findet das 3. Treffen des Arbeitskreises Endodontie Niederbayern statt. Räumlichkeiten und Technik werden wiederum vom ZBV Niederbayern zur Verfügung gestellt. che Praxis gelegt werden. Schwierige Fälle, Problemfälle aber auch besonders gelungene Fälle sollen im Kollegenkreis erörtert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden, um die tägliche Arbeit zu unterstützen. Wie in den bereits stattgefundenen Treffen sollen einerseits neueste Trends, Techniken, Materialien, Kongressberichte, Literatur etc. aus den Bereichen Endodontie vorgestellt und gemeinsam diskutiert werden. Andererseits soll ein wichtiger Schwerpunkt auf unsere tägli- Für die Teilnahme am Arbeitskreis werden 3 Fortbildungspunkte vergeben. bayern schriftlich anzumelden (siehe Anmeldeformular). Auf das nächste Treffen freut sich Ihr/Euer Dr. Ralf Schlichting „Erstteilnehmer“ sind herzlich willkommen! Aus organisatorischen Gründen bitten wir jedoch alle Interessenten, d.h. auch Teilnehmer der ersten beiden Treffen, sich beim ZBV Nieder- Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88 Verbindliche Anmeldung Arbeitskreis Endodontie Niederbayern Termin: Mittwoch, 28. September 2011, 16.00 – ca. 19.00 Uhr Veranstaltungsort: Seminarraum des ZBV Niederbayern Am Essigberg 14, 94315 Straubing (Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center „Apcoa“) Ammerkung: Bitte bereits interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen! Name Zahnärztin/Zahnarzt Name Zahnärztin/Zahnarzt Ort, Datum Praxisstempel / Unterschrift ZNN 3-2011 5 ZBV INFO KARITATIVE PROJEKTE: Welche Probleme gibt es in Bayern? Im Rahmen der IDS 2011 in Köln fand auch eine „Koordinierungskonferenz für zahnärztliche Hilfsprojekte“ in Deutschland und den Entwicklungsländern statt. Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (2009) für das Jahr 2008 leben rund 223.000 wohnungslose Menschen als Ärmste der Armen am unteren Rand dieser Gesellschaft, 132.000 sind alleinstehend. Gehäuft liegen bei diesen Menschen Beeinträchtigungen vor, die sich aus Problemlagen wie Einkommensarmut, Verschuldung, Arbeitslosigkeit, körperlichen, seelischen oder suchtbezogenen Erkrankungen, Verlust sozialer Beziehungen und anhaltender Wohnungslosigkeit ergeben. (Bayerische Sozialnachrichten 5/2010). Wohlfahrtsverbände, Arbeitsagenturen und Kommunen in Bayern beschreiben immer komplexer werdende Probleme der Betroffenen. Die zunehmende Spaltung der Gesellschaft konfrontiert mittlerweile die regionalen Fachstellen des Landes-Caritas-Verbandes und der evangelischen Diakonie mit ganz neuen Gruppen: Verarmte Frauen aus der Mittelschicht, verarmte pflegebedürftige alte Menschen, aber auch junge Erwachsene, die schon erhebliche soziale Schwierigkeiten haben. Der Malteser Hilfsdienst München behandelt in seiner sozial-medizinischen Anlaufstelle für Menschen ohne Krankenversicherung und Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus seit 4. Juli 2006 Patientinnen und Patienten, die dringend Hilfe benötigen, diese aber nicht finanzieren können. Obdachlose oder Personen, die sich ohne Erlaubnis in Deutschland aufhalten oder die aus anderen Gründen in schwierige Situationen (Insolvenz mit allen Folgen) geraten sind, sind oft vom Leben der Mitmenschen ausgegrenzt, und eine würdige Existenz ist ihnen nicht möglich. Hier finden sie einen Arzt, der die Erstuntersuchung und Notfallversorgung bei plötzlicher Erkrankung, Verletzung oder Schwangerschaft übernimmt. Da viele 6 ZNN 3-2011 Patienten weder eine Praxis noch ein Krankenhaus aufsuchen wollen oder können, helfen die Malteser auch unter Wahrung der Anonymität. Dies betrifft auch die Beratung bei sozial- und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen. Das Ärzteteam der MMM benötigt für die weitergehende Behandlung Unterstützung durch niedergelassene Fachärzte. Die behandelnden Ärzte und Sprechstundenhilfen in der Anlaufstelle arbeiten ehrenamtlich, jedoch fallen bei den Behandlungen auch Sachkosten an, auch müssen die Weiterbehandlungen der Patienten durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte finanziert werden. Diagnostische Maßnahmen, radiologische Untersuchungen, Material für Zahnersatz, Brillen, Prothesen, aber auch Krankenhausaufenthalte kosten oft mehrere Tausend Euro, für die in vielen Fällen keine Sozialansprüche geltend gemacht werden können. Da das Projekt durch Spenden finanziert wird, ist es auf die Unterstützung niedergelassener Ärzte und Zahnärzte angewiesen. Je mehr Mediziner gewonnen werden können, desto leichter kann sich die Arbeitsbelastung je nach Bereitschaft zur Mitarbeit verteilen. Mit bisher über 3000 Konsultationen des MMM zeigt sich, wie groß der Bedarf an medizinischer und v.a. auch zahnmedizinischer Beratung und Behandlung bei diesen Mitbürgern ist. Über 30% der Patienten sind in Armut geratene Deutsche. Speziell bei den Migrantenfamilien ist oft Unwissenheit über Mundhygiene, v.a. auch bei den Kindern, ursächlich für einen desolaten Zahnbefund. Die Heimat verlassen zu müssen und anderswo auf eine sichere Zukunft zu hoffen, kann viele Gründe haben. Während die Menschen in der Vergangenheit mehrheitlich aus den ehem. Ostblock-Staaten nach Deutschland kamen, haben sich die Herkunftsländer mittlerweile verlagert: Afghanistan, Irak, Syrien, Nordafrika. Viele junge Flüchtlinge gehören beispielsweise einer verfolgten Minderheit an, sind von Zwangsbeschneidung, Zwangsheirat, Zwangsrekrutierung, Sippenhaft bedroht, oder sie sind ganz einfach allein, ohne Familie oder sonstige unterstützende Personen und damit in ihrer Existenz bedroht. Für neu eingereiste minderjährige Flüchtlinge, die die Aufnahmeverfahren passiert haben und dann in Jugendhilfeeinrichtungen betreut werden, wird ein nur für die Erstausstattung mit Bekleidung ausreichender Betrag vorgehalten. Wenn ein Jugendlicher im Sommer eingereist ist, stellt sich spätestens im Winter die Frage nach wärmender Kleidung. Ob der/die Jugendliche noch im Wachstum ist, ob er oder sie vielleicht mehrere Jahre in einer Einrichtung lebt: Weitere Gelder stehen nicht zur Verfügung. Natürlich gibt es auch erhebliche Finanzierungslücken in der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung der umF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge). In einigen Fällen ist die Zahnsubstanz schon im jugendlichen Alter durch Mangel- und Fehlernährung so schlecht, dass größere Behandlungen und zum Teil auch Zahnersatz notwendig werden. Diese werden bei Jugendlichen, die noch kein festes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, häufig nicht finanziert. Nicht übernommen werden auch kieferorthopädische Behandlungen, nicht einmal bei gravierenden Fehlstellungen. Besonders bei traumatisierten Flüchtlingen führen zahnmedizinische Eingriffe häufig zu extremem Stress. In solchen Fällen wäre die Behandlung in Narkose oder sediert eine erhebliche Erleichterung. Jedoch werden die Kosten dafür regelmäßig nicht übernommen. Ende 2010 waren in Bayern insgesamt ca. 800 unbegleitete minderjährige und junge erwachsene Flüchtlinge in Jugendhilfemaßnahmen der DIAKONIE untergebracht, davon fast 700 in München und Umland und ca. 120 in Nürnberg. Während junge Flüchtlinge bis 15 Jahre der Vollzeitschulpflicht unterliegen, wird ZBV INFO sechzehn- und siebzehnjährigen Flüchtlingskindern der erstmalige Zutritt zur Regelschule fast immer verwehrt. Da auch kaum geeignete Berufsschulangebote vorgehalten werden, bleiben diese jungen Flüchtlinge häufig unbeschult. Leider gibt es nur zwei schulanaloge Angebote in München, in denen eine Vorbereitung auf einen externen Hauptschulabschluss erfolgen kann. Schon die Alphabetisierung, Deutschkurse, auch Hausaufgabenhilfe, Nachhilfeunterricht und Prüfungsvorbereitung stellen schwer finanzierbare Probleme dar. außerhalb der Unterrichtszeit sowie die Gelegenheit zur Ableistung von Schnupperpraktika in möglichst vielen Ausbildungsbetrieben. Obwohl die jungen Flüchtlinge meist hohe Motivation und Leistungsbereitschaft aufweisen, gelingt ihnen der Zugang zu attraktiven Ausbildungsberufen eher selten. Viele Betriebe scheuen auch davor zurück, junge Flüchtlinge auszubilden. Dabei wären beispielsweise Ausbildungen in Heilberufen häufig die Motivation zu einer freiwilligen Rückkehr ins Heimatland – nämlich dann, wenn der erlernte Beruf den Menschen dort helfen kann und eine Basis für einen sicheren Lebensunterhalt dort schafft. Wünschenswert wären Ausbildungspatenschaften und Fördermaßnahmen Unter der Schirmherrschaft der Bayerischen Landeszahnärztekammer möchten wir nun ein „Hilfswerk Zahnmedizin Bayern“ begründen, um diesen Randgruppen in unserer Gesellschaft zahnmedizinisch praktisch und materiell helfen zu können. Die ersten Schritte könnten die bayernweite zahnärztliche Betreuung der stationären Hilfseinrichtungen der Diakonie, der Caritas und der Malteser sein. Darüber hinaus möchten wir in München im Malteser-Haus eine Ein-Stuhl-Praxis mit Spenden aus dem Dentalhersteller/handel installieren, für die Behandler im Time-Sharing auf ehrenamtlicher Basis gesucht werden. Dr. Martin Schubert Antwort an: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Fax-Nummer: 0 94 21 / 56 86 88 - 88 Hilfswerk Zahnmedizin Bayern Ich erkläre mich bereit, in meinem Landkreis Patienten Name aus den Einrichtungen der Malteser, Caritas, Diakonie ggf. auch ehrenamtlich (bei Nicht-Versicherung) zu behandeln Zusatz nur für München: Ich erkläre mich bereit, einen halben Tag/Woche mit eigener ZA-Helferin Straße nichtversicherte Patienten im Malteser-Haus ehrenamtlich zu behandeln Ich werde PLZ und Ort Telefonnummer mit einem Monatsbeitrag in Höhe von 10,00 EUR Fördermitglied im „Hilfswerk Zahnmedizin Bayern“ mit satzungsgebundener Verwendung der Spenden *) Ich spende Instrumente für die Praxis der Malteser Migranten Medizin (MMM) Bekleidung Faxnummer *) Die Gründung des Vereins ist in Vorbereitung. Die Vereinssatzung geht Ihnen in den nächsten Wochen zu. E-Mail-Adresse ZBV Datum, Unterschrift ZNN 3-2011 7 FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs – Kursvoraussetzungen – Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, um eine effiziente Kursgestaltung und einen reibungslosen Kursablauf gewährleisten zu können, bitten wir höflich um Beachtung folgender Anmerkungen: Die Kurse verlangen den Besitz von Vorkenntnissen seitens der fortzubildenden Teilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe des Kurses, die Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Thematik erstmals vertraut zu machen. Vielmehr sollen die bereits bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten verbessert, vertieft und bestätigt werden. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Fortbildungskurse als Bausteine zur ZMF-Weiterbildung anerkannt werden und deshalb eine Mindestqualifikation vorausgesetzt werden muss. Unabdingbare Kursvoraussetzungen: • überdurchschnittliches Engagement in der täglichen Praxis • überdurchschnittlich gute Noten bei der Helferinnen-Abschlussprüfung • und/oder mehrjährige Berufserfahrung • Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fortbildung (kein „geschickt“ werden) • Fähigkeit zum selbstständigen und gründlichen Arbeiten Zusätzlich unabdingbar für den Kurs „Prothetische Assistenz“: • 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der Praxis wünschenswert: • Modellherstellung in der Praxis • mindestens 10-malige Anfertigung von provisorischen Kronen in der Praxis Zusätzlich unabdingbar für den Kurs „Prophylaxe-Basiskurs“: • Ermöglichung der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten in einem tragfähigen Prophylaxekonzept in der Praxis nach dem Kurs (verhindert Demotivation) Fortbildungen des ZBV Niederbayern Jahresübersicht 2011 „State of the Art“ in der Parodontologie Freitag, 08.07.2011, 09.00 – 17.00 Uhr Dozent: Dr. Ralf Rössler Zielgruppe: Zahnärzte Kursgebühr: € 380,00 Kursnummer: M11312 Die Kompositfüllung von A bis Z Mittwoch, 13.07.2011, 09.00 – 17.00 Uhr Dozent: Prof. Dr. Roland Frankenberger Zielgruppe: Zahnärzte Kursgebühr: € 380,00 Kursnummer: M11313 8 ZNN 3-2011 ZA Walter Wanninger Referent für Fortbildung wünschenswert: • mögliche Kandidatinnen zur späteren ZMF-Ausbildung • Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender ZA Walter Wanninger Fortbildungsreferent Z Kraniofaziale Orthopädie – Wenn das Kaussystem aus den Fugen gerät! Mittwoch, 19.10.2011, 15.00 – 19.00 Uhr Dozent: Dr. Erich Wühr Zielgruppe: Zahnärzte Kursgebühr: € 180,00 Kursnummer: M11314 Die optimale Verwaltung der Behandlungsdokumente Mittwoch, 07.12.2011, 15.00 – 19.30 Uhr Dozenten: Irmgard Marischler, Ernst Binner Zielgruppe: Zahnärzte, Praxispersonal Kursgebühr: € 180,00 Kursnummer: M11315 Bitte beachten: Die hier aufgeführten Fortbildungsveranstaltungen werden von der eazf GmbH im Auftrag und auf Rechnung des ZBV Niederbayern organisatorisch betreut. Auskünfte zu den Fortbildungen sowie Anmeldung und Rechnungstellung erfolgen über die eazf GmbH. FORTBILDUNG Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte Kursteil I Prophylaxe Basiskurs Ort Landshut bzw. Straubing Kursgebühr Euro 595,– Termine werden nach Bedarf aufgrund der Anmeldeeingänge festgelegt. Eingangsvoraussetzungen für beide Kurse 1. Zahnarzthelferinnenbrief 2. Fachkundlicher Nachweis gemäß § 18a (3) der RöV Kursteil II Prothetische Assistenz Ort Landshut Kursgebühr Euro 395,– Einzugsermächtigung ANMELDUNG ❑ zum Prophylaxe Basiskurs des ZBV Niederbayern, gewünscher Kursort: Anmeldung und Information ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 0 Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88 Straubing ❑ Landshut ❑ ❑ zum Kurs Proth. Assistenz des ZBV Niederbayern, Ich ermächtige den Zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern, die Gebühr von 595,– / 395,– Euro von meinem Konto Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88 für Frau geb. BLZ bei (Bank/Sparkasse) in abzubuchen. Praxisadresse Tel. Praxis: Tel. Privat: Ort 첸 Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen kursbegleitenden Leistungskontrollen zur Erlangung des Zertifikates über eine erfolgreiche Datum Kursteilnahme. Fotokopien des Helferinnenbriefes und der aktuellen Röntgenbefähigung nach § 18a (3) der Röntgenverordnung liegen bei. Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers/ Praxisstempel Unterschrift der Teilnehmerin ZNN 3-2011 9 REFERAT FORTBILDUNG MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Wie in jedem modernen Beruf heißt es am Ball bleiben, um auch in Zukunft zufrieden zu sein. Dies bedeutet in erster Linie Fortbildung, sei es durch Seminare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher. Folgende Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen nach den Fortbildungsordnungen der Bayerische Landeszahnärztekammer können derzeit absolviert werden: 2. Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) 5. Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV – Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – ein Jahr Berufserfahrung als ZFA 1. Anpassungsfortbildungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Dauer: mindestens 400 Unterrichtsstunden 1.1 Prophylaxe Basiskurs 3. Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF) Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV Dauer: mindestens 60 Unterrichtsstunden 1.2 Prothetische Assistenz Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV Dauer: mindestens 30 Unterrichtsstunden 1.3 Kieferorthopädische Assistenz Voraussetzungen: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV Dauer: mindestens 60 Unterrichtsstunden Die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme am freiwilligen Testat zu den Kursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzung zur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung. Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV – Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre – Kurse nach Nummer 1.1, 1.2 Dauer: mindestens 700 Unterrichtsstunden 4. Dentalhygieniker/in (DH) Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) oder Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF) – drei Jahre Berufserfahrung als ZMP oder ZMF – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV – Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre Dauer: mindestens 800 Unterrichtsstunden 10 ZNN 3-201110 Dauer: mindestens 350 Unterrichtsstunden Information über Inhalte und Fortbildungsanbieter finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer, www.blzk.de, unter Praxispersonal, Fortbildung. Bei einem Notendurchschnitt von mehr als 87 Punkten im Prüfungszeugnis zur ZFA können Sie sich rechtzeitig vor Beginn einer Fortbildung um ein Stipendium bewerben. Sie dürfen jedoch noch keine 25 Jahre alt sein. Bitte fordern Sie die Bewerbungsunterlagen per e-mail, über die Bayerische Landeszahnärztekammer, www.cberger @blzk.de oder [email protected], Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“, an. REFERAT FORTBILDUNG Z ZNN 3-2011 11 REFERAT FORTBILDUNG Z 12 ZNN 3-2011 REFERAT FORTBILDUNG Z ZNN 3-2011 13 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildung vor Ort für Zahnärztinnen / Zahnärzte / und Zahnärztliches Personal ausgebucht 14 ZNN 3-2011 Z REFERAT FORTBILDUNG Kursanmeldung für Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis Z Fax: 0 94 21 - 56 86 88 88 ausgebucht ZNN 3-2011 15 ZNN 3-2011 17 REFERAT FORTBILDUNG 1. Zahnärzte-Unternehmertag Niederbayern-Oberpfalz Am Samstag, den 14. Mai fand an der Universitätszahnklinik Regensburg der 1. Zahnärzte Unternehmertag Niederbayern-Oberpfalz statt. Veranstalter dieser neuen Fortbildungsreihe waren die jeweils zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverbände – für den ZBV Oberpfalz – Dr. Andreas Hoffmann – 2. Vorsitzender des ZBV Oberpfalz und für den ZBV Niederbayern – ZA Walter Wanninger – Fortbildungsreferent des ZBV Niederbayern. Rund 120 Kolleginnen und Kollegen waren dieser Veranstaltung nach Regensburg gefolgt. Es startete Herr Ansgar Wimmer von der ABZeG, der bayerischen Genossenschaft für Zahnärzte mit knapp 4000 Mitgliedern. Sein Thema lautete „Ausgestaltung neuer Praxisstrukturen – Marketingprovokationen gegen alte Gewohnheiten. Neues mit Sinn und Bestand“. Herr Wimmer gab zunächst Hintergrundinformationen über die ABZeG und deren Tätigkeit. Neben der betriebswirtschaftlichen Beratung (Niederlassung, Praxisabgabe, Praxisgutachten, Businesspläne, Investitions-und Finanzierungsplanung) bietet die ABZeG ein Honorarmanagement mit echtem Factoring einschließlich einer Inkassozulassung gemäß RDG an; sie besitzt einen Dienstleistungsauftrag zur KFO-Abrechnung seitens der KZVB, berät und unterstützt zur Umsetzung eines praxisinternen QM-Systems, bietet in Kooperation mit M&W ihren Mitgliedern günstige Preise im Dentalhandel und kooperiert mit weiteren Unternehmen, um ihren Zahnärzten Zugang zu speziellen Dienstleistungen und Produkten zu ermöglichen. Im zweiten Teil seines Vortrags ging Herr Wimmer auf die Stellung des Zahnarztes als Unternehmer ein, seine Aufgaben und Ziele. Als Eigentümer eines Unternehmens muss das Ziel einer unternehmerischen Tätigkeit ein nachhaltiger Erfolg sowie die Erhaltung des Unternehmens sein. Vor allem die zwei entscheidenden Stellgrößen eines betriebswirtschaftlichen Erfolges – Gewinn und Liquidität – müssen jedem zahnärztlichen Unterneh- 18 ZNN 3-2011 mer bekannt und vertraut sein. Effizienz (Taktik, Tagesgeschäft, die Dinge richtig tun) und Effektivität (Strategie, Mehrjahresplanung, die richtigen Dinge tun) werden tagtäglich immer bedeutsamer. Aber auch bestimmte Trends wie Spezialisierung, Mehrbehandler-Praxen, ein steigender Frauenanteil, Honorarbudgetierung , Arbeitsteilung, neue Gebührenordnungen etc. müssen ständig beobachtet und richtig gewertet werden. Patienten sind emanzipierter geworden und fordern von uns mehr Service, Qualität und Marketing. In seinem letzten Teil seines Vortrags gab Herr Wimmer an Hand von konkreten Beispielen Antworten auf die veränderten Bedingungen: Zusammenschluss von 3 Einzelbehandlern zu einer BAG (Kostenentwicklung, Gewinnentwicklung, Investitionen, Freizeitgewinn). Fazit: – Es gibt kein einheitliches Konzept, das auf alle Fälle passt. – Die Einzelpraxis hat ihre Berechtigungnach wie vor. – Das Umfeld ändert sich jedoch erheblich und eine Anpassung auf den Markt wird unerlässlich sein (Standort, Umfeld, Einkommenssituation, Gesundheitsbewusstsein, Konkurrenzsituation vor Ort). Die richtige Reaktion darauf macht strategische Effektivität aus! Im 2. Vortrag referierte Hans-Dieter Klein (www.dent-mit.de) mit dem Thema „Gewinn in der Zahnarztpraxis ist kein Zufall – Rezepte, die wirklich wirken“. Der Diplom Oeconom ist seit über 20 Jahren als Dozent und Praxiscoach deutschlandweit unterwegs. Er veranschaulichte an Hand von realistischen Beispielen, wie Zahnarztpraxen dank seines Coachings Prophylaxeumsatz, Privatumsatz und Gewinn vor Steuern innerhalb von 4 Jahren in einem höheren zweistelligen Prozentsatz gesteigert haben. Anhand von Tabellen zeigte Herr Klein die Entwicklung der Zahnarztdichte und die Verteilung des Einkommens der Inhaber nach Größenklassen in Deutschland auf. Schlagwörter wie Umsatzrenditen, Definition „Einkommen = Umsatz – Kosten“ sowie verfügbares Einkommen wurden erläutert. Herr Klein ging dann auf die sogenannten Empfehlungen ein: Sparen beim Personal, bei Räumen, bei Investitionen und an der privaten Lebensführung. Jedoch seien diese Empfehlungen wenig hilfreich. Im Bereich der Prophylaxe sei noch ein ungeheures „Ruhepotential“ vorhanden, was in vielen Zahnarztpraxen nicht oder nur stiefmütterlich genutzt wird. REFERAT FORTBILDUNG 1. Erkenntnis: Angst vor der Preiserhöhung hat die Praxis – nicht der Patient. Man müsse eine höhere Qualität anbieten, mehr delegieren und noch mehr Patienten-Nutzen schaffen. Zielvereinbarungen seien dabei unerlässlich, denn: ohne Ziel ist Erfolg nicht messbar. Es folgen der Konzeptions- und Zielbildungsprozess, konkrete Zielvereinbarungen, ein steter Soll-/Ist-Vergleich und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen. Das gleiche gilt im konservierenden Bereich für die Endo oder dentinadhäsive Rekonstruktion. Eine glaubwürdige Preispolitik und eine realistische kaufmännische Berechnung seien notwendig. Das Praxisteam muss dem Patienten den Nutzen dieser höherwertigen Leistung deutlich und immer wieder vor Augen führen, durch eine erfolgreiche Patientenkommunikation. „Der zahnärztliche Experte verkauft nicht, er verordnet“ so Klein. Beispiele für eine behandlungsbegleitende Kommunikation durch den Zahnarzt bzw. durch die ZFA folgten. Klein gab in seinem Vortrag Tipps, die jeder Zuhörer am Montag in seiner Praxis sofort anwenden und umsetzen konnte. Der langanhaltende Applaus spiegelte die Begeisterung bei den Zuhörern wider. Den Abschluss machte Herr Peter Wirth von der Deutschen Apotheker- und Ärzte-Bank Düsseldorf mit seinem Thema „Wertpapier Strategie 2011“. Herr Wirth machte deutlich, dass die Erwartung für 2011 in den USA nachlässt, wohingegen im Euroland die Stimmung der Unternehmen und Verbraucher seit 2 Jahren kontinuierlich ansteigt. Vor allem der Export mache Euroland stark – Deutschland liegt an der Spitze. Darüber hinaus helfen tiefe Zinsen der Konjunktur. Wie sicher ist aber unser Geld? Das Inflationsgespenst poltert vielerorts, da steigende Rohstoff- und Nahrungsmittelpreise die Teuerung ankurbeln; v.a. die Schwellenländer seien davon besonders betroffen. Dies schürt Ängste bei den Deutschen – eine akute Inflationsangst herrsche in Deutschland; dies sei v.a. historisch bedingt – Hyperinflation 1923. Die Folgen durch die Monetisierung der Staatsschulden habe zwar eine Inflation mit zeitlichem Abstand zur Folge, diese würde aber langsam und nur leicht ansteigend auf uns zukommen. Als Strategie empfahl Herr Wirth eine gewisse Vorsicht vor niedrigverzinslichen Staatsanleihen; die Rendite einer Anlage sollte bei vertretbarem Risiko die Inflation mindestens erreichen, um so den realen Kapitalerhalt zu gewährleisten; man solle lieber in Produktivkapital wie Aktien, Rohstoffe und Immobilien als Inflationshedge investieren. Zum Abschluss gingen die Referenten noch gezielt auf Fragen aus dem Auditorium ein. Nach knapp 5 Stunden beendete Dr. Hoffmann die durch und durch gelungene Veranstaltung. STELLENMARKT Moderne KFO-Praxis sucht ZMA/ZMF Anzeigenschluss für die Ausgabe 4/2011 ist der 22. August im Landkreis DEG. Bewerbung bitte unter: [email protected] Prophylaxe-orientierte Praxis sucht zum 1. September 2011 eine Vorbereitungsass./Ärztin Ein freundliches Team freut sich auf Ihre Bewerbung: Dr. Anette Wehnert 84094 Elsendorf Tel. 0 87 53 - 213 oder 01 70 - 4 08 84 08 ZNN 3-2011 19 REFERAT FORTBILDUNG Wie führe ich ein „Verkaufsgespräch“ in der prophylaxeorientierten Praxis Am 8. Juni referierte Frau Tracey Lennemann (RDH/BA) in den Räumlichkeiten des ZBV Niederbayern über ein nachhaltiges Konzept, seine „Ware“ Prophylaxe möglichst erfolgreich an seine Kunden = Patienten zu vermitteln. Kommunikation, Motivation und Verkauf sind die Eckpfeiler dieses Konzeptes. Viele von uns seien der Meinung, unsere Patienten wären nicht bereit, Geld für hochwertige Leistungen auszugeben, die bis dahin nicht in unserer Praxis angeboten worden sind. Aber das ist falsch. „Wenn du nur das tust, was du immer getan hast, wirst Du immer das bekommen, was du immer bekommen hast“ so die Referentin. Also muss ich was ändern – aber wie gehe ich mit Änderungen um? Der Erfolg braucht Änderungen und diese benötigen Motivation und eine erfolgreiche Kommunikation. Jeder im Team muss motiviert sein; dies spiegelt sich sowohl in der Selbst-Motivation wie auch in der Team-Motivation wider; und genauso gibt es eigene Ziele und Team-Ziele. Dies funktioniert aber nur, wenn ein Praxiskonzept und ein Praxismanagement von den Praxisinhabern vorgegeben sind, an denen sich die Mitarbeiterinnen orientieren und einbringen können. Wir haben Männer und Frauen als Patienten – und diese sind unterschiedliche Personalitätstypen; deswegen brauchen wir für jeden Personenkreis ein unterschiedliches Kommunikationskonzept, auf das diese ansprechen. Und darauf baut schlussendlich auch unser Praxis-Verkaufskonzept auf. Auch definiert Erfolg jeder von uns unterschiedlich. Motivation – die Anstrengung, etwas in unserem Praxisablauf zu ändern, ist wie Zähneputzen: es muss jeden Tag gemacht werden! Aber oft sind wir gefangen im Alltag und seinem gewöhnlichen Ablauf. Nur die Selbstmotivation kann uns wachrütteln, die auf einer aufbauenden Unzufriedenheit basiert. Was sind unsere Träume, Visionen, Phantasien, Wünsche, Ziele? Mit der Zielsetzung hat man einen Zweck geschaffen, für den 20 ZNN 3-2011 es sich lohnt sich anzustrengen und zu arbeiten. Kreativität, Spaß, Erfolg und Zufriedenheit sind die Folgen. Dieses Ziel muss aber schriftlich festgelegt sein, bildlich vorstellbar, realistisch und zeitlich begrenzt sein. Eine positive Grundeinstellung und eine gewisse Lockerheit kann dabei nicht schaden. Aber oft sind es wieder die alltäglichen Praxisabläufe, die versuchen, uns bei der Umsetzung zu stören. Dabei ist eine funktionierende Kommunikation das A und O. Nun muss ich herausfinden, was für ein Typ ich bin – extrovertiert, introvertiert, aufgabenorientiert, Menschen orientiert? Das Geheimnis des Erfolgs ist, den Standpunkt des anderen zu verstehen. Nun folgt die Teamstrategie, die gemeinsam festgelegt werden muss: Es muss eine Leistung angeboten, Konzepte verkauft und Innovationen mit langfristiger Garantie empfohlen werden. Die Erstellung einer Checkliste für das Praxis-Management ist dabei unerlässlich. Wie muss ein Team aufgestellt sein und wie funktioniert es möglichst ohne „Zickenkrieg“ war ein weiterer Themenschwerpunkt. Wenn das alles steht, kann man sich selbstbewusst und zielsicher der 4. Phase des Erfolgs widmen: der Patientenberatung und Patientenmotivation und damit dem Verkauf seiner eigenen Dienstleistung, der Prophylaxe. Geld ist genügend da – nur für was es ausgegeben wird, können wir in unseren Praxen tagtäglich mitbestimmen – und eine Investition in saubere, gesunde und strahlende Zähne dürfte viele unserer Kunden = Patienten überzeugen, auch wenn sich Männer und Frauen unterschiedlichst für dieselbe Sache begeistern lassen. REFERAT FORTBILDUNG Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement beim Röntgen Über die qualitativ-diagnostische Aussage von Röntgenbildern stellt sich jede zahnärztliche Praxis eine wichtige Visitenkarte aus. Am 20. und 21. Mai referierte Dipl. Ing. (FH) Gerald König in den Räumen des ZBV Niederbayern in Straubing. Im kleinen Kreis konnten diese beiden Röntgenkurstage inhaltlich sehr effektiv und individuell genutzt werden. Als Einführung wurden Probleme und Lösungswege bei der intraoralen Positionierungstechnik behandelt. Nach Diskussion der unterschiedlichen Techniken mittels Zahnfilm, Sensor und Speicherfolie wurden spezielle Problematiken wie z.B. die Vorgehensweise bei reizempfindlichen Patienten besprochen. Insbesondere wurde die komplexe Halbwinkeltechnik – als „Ausweg“ für alle Fälle – behandelt. Durch praktisches Training am Echt-Human-Phantomschädel konnte die beschriebene Theorie sofort in die Praxis umgesetzt werden. Für das Training der Paralleltechnik stand die Haltertechnik aller bekannten Hersteller – für Film, Sensor und Speicherfolie – zur Verfügung. Großer Wert wurde auf die Darlegung der Beziehungen zwischen Positionierungstechnik, Bildqualität und Strahlenschutz gelegt. Durch das Vermeiden von Doppelaufnahmen – ohne diagnostische Fragestellung – wird dem Strahlenschutz am Patienten mit der geforderten Bildqualität Rechnung getragen. Ergänzend wur- den die gesetzlichen Vorschriften zum Einsatz von Haltertechnik in Verbindung mit Fenstereinblendungen (Kollimator) benannt und praktisch demonstriert. Fernröntgeneinrichtung ausführlich behandelt. Gerätebedienung und korrekte Patientenpositionierung bildeten hier die Schwerpunkte. Der Hauptteil des zweiten Kurstages beschäftigte sich mit der praktischen Umsetzung der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben zum Thema Röntgen: Konstanzprüfung und Qualitätssicherung, als fester Bestandteil des QM. Den Abschluss beider Tage bildete ein Blick in die – schon begonnene – Zukunft der dentalen Röntgendiagnostik: Eine Echtzeitdemonstration von den faszinierenden Möglichkeiten der dentalen Volumentomografie (DVT) mittels eines Patientendatensatzes in der entsprechenden DVT-Diagnostiksoftware. Besprochen wurden die Prüfparameter aller gängigen Röntgeneinrichtungen und deren Dokumentation im KonstanzPrüfprotokoll. Hierbei wurde auf die speziellen Gegebenheiten des Bundeslandes Bayern ausführlich eingegangen. Auf Wunsch der Teilnehmerinnen wurde das Panoramaschichtgerät (OPG) inkl. Für die gelungene Kursatmosphäre sorgten nicht zuletzt die betreuenden Mitarbeiterinnen des ZBV, die sich in den klimatisierten Räumlichkeiten sehr fürsorglich um das Wohl aller Beteiligten kümmerten. ZNN 3-2011 21 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungen/Veranstaltungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe REFERAT FORTBILDUNG 3. Fränkischer Zahnärztetag mit Rekordergebnis Pressemitteilung des ZBV Oberfranken Bayreuth – Am 20. und 21. Mai fand in Bayreuth der 3. Fränkische Zahnärztetag statt. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung, die die Zahnärztlichen Bezirksverbände Ober-, Mittel- und Unterfranken abwechselnd ausrichten. Allen Widrigkeiten des Gesundheitswesens zum Trotz ist der Fortbildungs- und Innovationsdrang in Franken offensichtlich ungebrochen. Über 1.100 Besucher nutzten die Chance, heimatnah hochkarätige Referenten zu hören und die mit über 40 Ausstellern glänzend bestückte Dentalausstellung zu besuchen. Der Festredner, Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch, bekannte sich zu der dringend erforderlichen Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und zur Unterstützung der Region Franken hinsichtlich Forschung und Entwicklung. Dr. Rüdiger Schott, 1. Vorsitzender des ZBV Oberfranken und Dr. Thomas Sommerer, Fortbildungsreferent des ZBV Oberfranken, sehen sich durch die Besucherzahlen in ihrer Forderung bestätigt, die gesetzliche Fortbildungspflicht mit Bepunktungen abzuschaffen. Derartige Veranstaltungen zeigten, dass der Berufsstand durch seine Fachkompetenz selbst am besten wisse, was für die Patienten gut sei. In seinem Grußwort brandmarkte Schott neben Karies und Parodontitis die Gesundheitspolitik als größtes Risiko für die Zahnerhaltung in Deutschland. Dr. Reiner Zajitschek 2. Vorsitzender ZBV Oberfranken REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Neuer Stellenmarkt der BLZK: Einfach, unkompliziert und ab sofort kostenfrei Seit einiger Zeit ist der neue Stellenmarkt der BLZK unter www.blzk.de/ stellenmarkt online. Der BLZK-Service unterstützt ab sofort kostenfrei bei der Suche nach Mitarbeitern oder einer Stelle in der Zahnarztpraxis. Angebote und Gesuche sind im neuen Stellenmarkt in vier Rubriken geteilt: Zahnärzte, Praxisteam, Assistenten und Ausbildungsplätze. Alle Anzeigen sind vier Wochen lang online und werden danach automatisch gelöscht. Jeder der eine E-Mail-Adresse hat, kann den Stellenmarkt der BLZK nutzen. Eine Anzeige kann ohne Anmeldung und Passwort aufgebeben werden. In drei einfachen Schritten ist die Stellenanzeige fertig: zuerst die Daten für Anzeige und Kontaktaufnahme in das Web-Formular eintippen und abschicken. Danach erhält der Inserent eine EMail, mit der er seine Anzeige aktivieren und ändern kann. Nach der Aktivierung prüft die BLZK die Anzeige und schaltet sie frei. So bleibt der Stellenmarkt (früher „Kleinanzeigen“) ein qualitativ hochwertiger Service, in dem unseriöse Anbieter keine Plattform finden. Informationen dazu erteilt der ZBV Niederbayern, Frau Zimmermann, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 40. Dr. Ludwig Leibl Referent für Zahnärztliches Personal / Haushalt Dr. Ludwig Leibl Referent für Zahnärztliches Personal Merkblatt – Ausbildungsverträge Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsverträge vor Beginn der Ausbildung dem ZBV Niederbayern zur Genehmigung und Eintragung in die Stammrolle vorzulegen sind. Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto): • 1. Ausbildungsjahr 500,00 € • 2. Ausbildungsjahr 550,00 € • 3. Ausbildungsjahr 600,00 € Einreichung beim ZBV Niederbayern: • drei Originalexemplare, von allen Vertragspartnern unterschrieben (bei Minderjährigen beide Elternteile) • ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) • Kopie der Arbeitserlaubnis oder der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (Auszubildende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen) • Abitur und Mittlere Reife: Verkürzung möglich Ausbildungszeit: • grundsätzlich exakt drei Jahre (z.B. 01.09.2011 bis 31.08.2014) 24 ZNN 3-2011 Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung: Bei entsprechenden Leistungen in Berufsschule und Praxis kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird die Prüfung an dem unmittelbar der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin abgelegt. Als Nachweis der schulischen Leistungen für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung ist das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februar maßgeblich. Ärztliche Nachuntersuchung: Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz hat sich der Arbeitgeber ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, sofern die Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig ist. Die Nachuntersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist ohne diese Bescheinigung nicht möglich. Für die Ausbildungszeit wünschen wir viel Erfolg. Straubing, Februar 2011 Von einer vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsverhältnisses ist der ZBV Niederbayern unverzüglich in Kenntnis zu setzen! REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Statistik Zwischenprüfung 2010/ 2011 2011 Teilnehmerinnen Note 5+6 % Landshut 51 3 5,88 Passau 52 10 19,23 Straubing 43 5 11,63 146 18 12,33 Vergleich zu 2010 Teilnehmerinnen 1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit % Landshut 49 2 4,08 Passau 35 0 0 Straubing 41 4 9,76 125 6 4,8 Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden. Es sind dabei folgende Angaben zu machen: Note 5+6 2. Die gewährten Ruhepausen 3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 4. Entlohnungsart (Stundenlohn, Monatslohn etc.) 5. Art der Beschäftigung Zuständig für Niederbayern ist das Gewerbeaufsichtsamt Landshut, Gestütstr. 10, 84028 Landshut, Tel. 08 71 -8 08- 01. Dienstverträge für ZAH / ZFA Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur mehr online zur Verfügung. Es werden keine gedruckten Verträge beim ZBV mehr vorgehalten. Die stets aktuellen Verträge sind auf der Internetseite der BLZK unter der Rubrik „Praxispersonal“ – Beruf, Unterpunkt „Dienstvertrag“ online abrufbar. Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nach bestandener Prüfung – Ende der Ausbildungszeit Nach § 21 des Berufsbildungsreformgesetzes endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung und Aushändigung des Nachweises über die bestandene Prüfung. In diesem Fall ist ab dem folgenden Tag anstelle der Ausbildungsvergütung das Gehalt einer geprüften Helferin im 1. Berufsjahr nach den getroffenen Vereinbarungen zu zahlen. Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederho- lungsprüfung, höchstens um ein Jahr, es sei denn, die Auszubildende erklärt ihren schriftlichen Verzicht. Wird die Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis weiterbeschäftigt, ohne dass hier ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, das schriftlich durch einen Arbeitsvertrag zu regeln ist. Hat der Prüfungsteilnehmer bei nicht bestandener Prüfung in einem Bereich des schriftlichen Teils der Prüfung oder im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistung erbracht, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers die Prüfung insoweit nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Prüfungsordnung Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r). Die Abschlussprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden. Nach Beendigung der vereinbarten Ausbildungszeit haben Sie zwei Möglichkeiten, sich auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten. 1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages (auf Antrag der Auszubildenden) Wenn der Ausbildungsvertrag auf Wunsch des Auszubildenden verlängert wird, bleibt die Auszubildende berufs- ZNN 3-2011 25 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL schulpflichtig, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ausbildenden haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten. 2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages Die Wiederholungsprüfung kann auch als externer Prüfling (die Prüfung wird vom Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt werden. Die freiwillige Teilnahme am Berufsschulunterricht ist ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich. 3. Nichtbestandene Röntgenprüfung Sollten die Auszubildenden lediglich die Röntgenprüfung nicht bestanden haben, können sie das Röntgenzertifikat durch die Belegung eines 10-stündigen Röntgenkurses erlangen. Nähere Auskünfte erteilt der Zahnärztliche Bezirksverband. Bayerische Landeszahnärztekammer Referat Zahnärztliches Personal In der Zeit bis zur Prüfung besteht die Möglichkeit, als ausgelernte, aber nicht geprüfte Zahnmedizinische Fachangestellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten. Checkliste für den/die Praxisinhaber/in bzgl. Azubi Einweisung der/des Auszubildenden bei Arbeitsbeginn - Vorstellung der Kolleginnen und deren Arbeitsbereiche - Besprechung der Arbeits- und Schulzeiten - Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume - Hygieneunterweisung: persönliche Hygiene, Hygiene am Arbeitsplatz, Umgang mit kontaminierten Gegenständen (z.B. bei Fußbodenkontakt), Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizenden Lösungen ect. - Aufklärung über die Schweigepflicht - Wesentliches aus der Unfallverhütungsvorschrift erläutern - Umgang mit Patienten (korrekte Ansprache, Begrüßung und Verabschiedung) - Vermeidung von Habits - Erläuterung der Arbeitsgebiete der ersten Tage - Zuordnung zu einer Assistenzhelferin - Gemeinsame Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes - Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung 26 ZNN 3-2011 - Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, Reitersystem ect.) - Instrumentenreinigung unter Aufsicht - Empfehlung eines Merkheftes für Fachbegriffe, Behandlungsabläufe ect. - Einführung in das Berichtsheft Probezeit Seit dem 01.04.2005 beträgt die maximal zulässige Probezeit für Auszubildende 4 Monate. Diese dient der gegenseitigen „Erprobung“. Die Auszubildende soll für sich überprüfen, ob die Ausbildung ihren Vorstellungen und Neigungen entspricht, der Ausbildende sollte hingegen prüfen, ob die Auszubildende in sein Team passt und ob ihre Fähigkeiten und ihr Verhalten Anlass zur Hoffnung geben, dass sie die Ausbildung erfolgreich absolvieren wird. Berichtsheft Die Berichtshefte werden zusammen mit den eingetragenen Verträgen vom ZBV an die Praxen gesandt. Bitte überprüfen Sie als Ausbilder, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß und vollständig von der Auszubildenden geführt wird. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass die Leistungsinhalte im Berichtsheft Bestandteil des praktischen Teils der Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte sind. Das Berichtsheft ist bei der Anmeldung zur Prüfung dem Prüfungsausschuss zur Einsicht vorzulegen. Hepatitisimpfung + G 42 Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte müssen sich nicht gegen Hepatitis B impfen lassen, haben jedoch einen Rechtsanspruch auf die Durchführung der Impfung. In Zahnarztpraxen ist eine Impfung gegen Hepatitis B bei Mitarbeiterwunsch Pflicht. Zu empfehlen ist eine Impfung gegen Hepatitis A und B mit Doppelimpfstoff Tinix, der nur unwesentlich teurer als der Impfstoff gegen Hepatitis B ist. Da weder die Krankenkasse noch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hierfür die Kosten übernehmen, ist der Arbeitgeber zur Kostenübernahme verpflichtet. Außerdem muss er dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Durchführung der Impfung anbieten. (Verfasser: Zahnarzt Walter Wanninger ) REFERAT GOZ Die „neue“ GOZ 2012 – ein betriebswirtschaftliches Desaster? Seit dem 28. März 2011 liegt der Referentenentwurf mit Begründung zur neuen GOZ vor. Am 9. Mai 2011 fand die erste Anhörung im BMG statt, zu der 44 gesundheitspolitische Verbände (u.a. BZÄK, BDIZ, etc.) geladen waren. Da es sich um eine Verordnung des Gesetzgebers handelt, die das Bundekabinett beschließt und nur noch vom Bundestag genehmigt werden muss, gab es keine Spielräume für klassische Verhandlungen. Wir alle sind uns einig, dass der vorliegende Referentenentwurf für die gesamte Zahnärzteschaft nicht akzeptabel ist. 1988 wurde die damalige BuGO-Z aus dem Jahre 1965 mit einer 10%igen Abwertung in die GOZ 88 „übergeleitet“, die jetzt wiederum die „GOZ neu“ ab dem 1.1.2012 ablösen soll. Das heißt, wir sprechen nicht von 23, sondern von 46 Jahren Stillstand. Nicht einmal die Inflationsrate oder eine Anpassung an die Grundlohnsummensteigerung – wie es bei den gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist – wurde bei der GOZ in der Vergangenheit berücksichtigt. Nach diesem Stillstand von fast einem halben Jahrhundert hat die Politik die einmalige Chance zur Umsetzung eines fach- und präventionsorientierten Vergütungssystem vertan. Der PKV geht es natürlich nur darum, Kosten zu senken und angesichts ständig steigender PKV-Beiträge ihren Gewinn zu steigern! „Dieser vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Entwurf gefährdet unsere Spitzenposition in der Zahnmedizin“, so Prof. Dr. Dr. Benz, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Auch der Wirtschaftsstandort Deutschland leide darunter, wenn Innovationen den Patienten aus Kostengründen verwehrt werden. „Die Zahnmedizin war bislang ein Jobmotor. Damit könnte bald Schluss sein. Die Wertschöpfung findet dann im Ausland statt“, warnt Prof. Dr. Dr. Benz. Im Gegensatz zu den Zahnärzten und Ärzten besitzen die Gebührenordnungen anderer Freiberufler (Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Notare etc.) einen gewissen Automatismus, der sie an die allgemeine Preisentwicklung ankoppelt. Die Honorare dieser Freien Berufe errechnen sich überwiegend aus einem Prozentanteil eines Marktwertes (Steuerberater -> Betriebsgewinn, Architekt -> Baukosten für die Immobilie, etc.). Auch ohne Änderung der Honorarordnung steigen in diesen Freien Berufen die Honorare mit der allgemeinen Inflation an. Noch besser wäre eine Abschaffung des Punktwertes und eine Berechnung direkt in Euro. ZA Walter Wanninger Referent für GOZ Aber so ein Meilenstein ist bei den „Nachbesserungen“ sicher nicht zu erwarten. Vielmehr versucht man auf Bundes- und Länderebene durch Resolutionen Nachbesserungen zu erreichen: – angemessene Erhöhung des Punktwertes – künftige regelmäßige Anpassung des Punktwertes an die wirtschaftliche Entwicklung – Abschaffung der Begründungspflicht – keine Einführung des Zielleistungsprinzips Kaum einer kann sich vorstellen, dass sich Politiker einer Anhebung der Abgeordneten-Diäten jemals aus gesellschaftspolitischen Gründen entzogen hätten. Ich bin auch der Meinung, dass unser Einfluss und unser „standing“ bei der Politik auf ein Minimum gesunken ist; und da liegt das eigentliche Problem. Deswegen nützen uns öffentliche Proteste relativ wenig; ein bisschen vielleicht noch das lobbyistenmäßige Nachverhandeln auf den Gängen im politischen Berlin. Aber am Ende muss jeder „Basiszahnarzt“ selbst versuchen, wie er mit dieser „neuen GOZ“ betriebswirtschaftlich in seiner eigenen Praxis überleben kann. Schlussendlich stellt sich nur noch die Frage: brauchen wir Zahnärzte noch die PKV? ZNN 3-2011 27 VERSCHIEDENES Fortbildung des Ärztlichen Kreisverbandes Straubing Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Ärztliche Kreisverband Straubing uns angeboten hat, seine Fortbildungen auch in unseren Zahnärztlichen Nachrichten Niederbayern – „ZNN“ – zu veröffentlichen. Da bei dem vielfältigen Angebot unserer ärztlichen Kollegen einerseits etliche für Zahnärzte hoch interessante Themen zu finden sind, aber andererseits eben vieles auch weniger relevant erscheint, sehen wir von einer kompletten Auflistung in Druckform ab und verweisen lediglich auf die Online-Liste. Wir bitten Sie, dieses Angebot der Ärzteschaft auch zu nutzen; eine aktuelle Lis- Fortbildungsveranstaltung des ZF Gäuboden für Zahnärztinnen/Zahnärzte Titel: Periimplantitis – Möglichkeiten und Grenzen der Behandlung Termin: Dienstag, 13. September 2011, 20 Uhr, Dauer: 1,5 bis 2 Stunden Ort: Hotel Asam Straubing Unterstützt durch: Thommen medical Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage des ZF Gäuboden: www.zf-gaeuboden.de Anmeldung bitte bis 15. August 2011 an Frau Zahnärztin Gisela Sandmann, (Fax-Nr.: 0 94 22 - 80 68 07). Referent: Prof. Dr. Dr. Dr. Christian Foitzik Fotowettbewerb zum Deutschen Zahnärztetag 2011 ZNN 3-2011 Fachdentals 2011 Hamburg Messe Halle A1 Freitag, 23. September Samstag, 24. September Messe Düsseldorf Halle 8a Freitag, 30. September Samstag, 01. Oktober Messe Berlin Halle 21/22 Samstag, 05. November Gewinnen Sie mit „Farbe“ 28 Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender ZBV Niederbayern Messe München Halle A6 Samstag, 08. Oktober Teilnahmegebühr: ZF-Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder 45 € Farbe beeinflusst unser Leben wie kaum ein anderer Sinneseindruck. Wir werden von Farben emotional angesprochen, vom dunklen Blau des Himmels im Gebirge ebenso wie vom Rot des Sonnenuntergangs. Manche Farben regen an, andere beruhigen. Farben werden verwendet, unser Aussehen zu verbessern und unser Verhalten zu beeinflussen. Für den Zahnarzt ist es eine Herausforderung, die richtige Farbe seiner Restaurationen zu finden. Farbe steht daher im Mittelpunkt des diesjährigen Fotowettbewerbs der DGZMK. Nach dem großen Erfolg in den Vorjahren wird für den Deutschen Zahnärztetag 2011 wieder ein Fotowettbewerb ausgeschrieben. Teilnehmen kann jeder. Eingereicht werden sollte eine bis maximal drei te der Fortbildungen sowie Anmelderegularien finden Sie im Internet unter: www.aekv-straubing.de Abbildungen im Format 30 x 40 cm, zusätzlich die Bilddatei in einer Größe von ca. 1024 x 768 Pixeln. Ausdruck und Datei sind bitte an das Büro der DGZMK in Düsseldorf zu senden: ([email protected]; Liesegangstr. 17 a,40211 Düsseldorf.) Wie auch in den Vorjahren stehen wertvolle Sachpreise zur Verfügung. Eine Jury wird die Siegerbilder ermitteln. Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2011. Der diesjährige Fotowettbewerb steht unter dem Thema „Farbe“, wobei der Bildinhalt natürlich nicht auf die Zahnfarbe begrenzt ist. Nehmen Sie teil und zeigen Sie mit Ihren schönsten Bildern die Farbigkeit unseres Lebens! Dr. W. Bengel, Vizepräsident der DGZMK Messe Frankfurt Halle 5.0 Freitag, 11. November Samstag, 12. November Pressekontakt: CCC GmbH Tim Kissels Kartäuserwall 28e 50678 Köln Tel.: 02 21 / 93 18 13 - 69 Fax: 02 21 / 93 18 13 - 90 E-Mail: [email protected] BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst Á An der Teilnahme am zahnärztlichen Notdienst sind grundsätzlich alle Vertragszahnärzte ohne Begrenzung auf ein bestimmtes Lebensalter verpflichtet. Die Verpflichtung zum zahnärztlichen Notdienst ist dem gemäß eine unabdingbare Verpflichtung des Zahnarztes für die Dauer seiner Kassenzulassung. Á Ist ein zum Notdienst eingeteilter Zahnarzt, insbesondere bei Krankheit verhindert, so hat er selbst für eine geeignete Vertretung zu sorgen und diese Änderung unverzüglich seiner Bezirksstelle mitzuteilen. Á Am Eingang seiner Praxis hat er außerdem unter Angabe der Anschrift seines Vertreters auf die Vertretung durch einen Aushang hinzuweisen, Á zusätzlich ist dementsprechend auch Termine für die Zulassungssitzungen für Zahnärzte 2011 06. Juli 2011 07. September 2011 12. Oktober 2011 09. November 2011 07. Dezember 2011 Da der Zulassungsausschuss an Ladungsfristen gebunden ist, sind die erforderlichen Unterlagen spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen. Eine Bearbeitung des Antrages zum gewünschten Sitzungstermin kann ansonsten nicht erfolgen. Eine rückwirkende Genehmigung/Beendigung ist nicht möglich. der Anrufbeantworter zu besprechen. Á Der zeitliche Umfang des Notdienstes wird einheitlich auf die Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 18:00 bis 19:00 Uhr festgesetzt. In dieser Zeit muss der für den Notdienst eingeteilte Zahnarzt in seiner Praxis anwesend sein. Á In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr) muss seitens des Notdienstzahnarztes Behandlungsbereitschaft bestehen. Á Bei einem Verstoß gegen die Notdienstpflicht werden disziplinarische Maßnahmen gegen den betreffenden Zahnarzt eingeleitet, bei evtl. hieraus resultierender nachhaltiger Gefährdung der Sicherstellung des Notdienstes werden entstehende Kosten dem betreffenden Zahnarzt in Rechnung gestellt. ZA Ernst Binner Bezirksstellenvorsitzender Der aktuelle Wochenendnotdienst kann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de Assistenten- und Niederlassungsberatung Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungen durch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Ernst Binner oder durch die stellvertretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß . Terminvereinbarungen bitte bei Frau M. Ottl, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 21. Vertretungen bei Krankheit oder Urlaub Bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an zahnärztlicher Fortbildung oder an einer Wehrübung kann sich der Vertragszahnarzt laut § 32 der Zulassungsverordnung in-nerhalb von zwölf Monaten bis zur Dauer von drei Monaten vertreten lassen. Eine Vertragszahnärztin kann sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung bis zu einer Dauer von 6 Monaten vertreten lassen. Dauert die Vertretung länger als eine Woche, so ist sie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Dieser Antrag auf Vertretung ist bei der Bezirksstelle Niederbayern rechtzeitig anzufordern. Eine Genehmigung kann rückwirkend nicht ausgesprochen werden. ZNN 3-2011 29 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB Wichtige Informationen zum Notfalldienst Der Notdiensttausch ist vom notdiensthabenden Zahnarzt selbst zu organisieren und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing, per Fax 09421-56 86 88 88 mit dem Notdiensttauschblatt mitzuteilen. Denken Sie bitte auch daran, dass wir von allgemeinen Änderungen (Telefon, Adresse usw.) unterrichtet werden, damit auch diese Änderungen auf der Homepage www.notdienst-zahn.de, ww.kzvb.de oder www.zbv-niederbayern.de veröffentlicht werden. Die örtlichen Organe erhalten ab sofort keine Notdienstliste mehr. Die örtlichen Organe rufen den aktuellen Notdienst unter www.notdienst-zahn.de – Presseab und haben somit immer den offiziellen Notdienst. Die Notdienste sind immer 6 Wochen im Voraus auf der Homepage www.notdienst-zahn.de eingestellt. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Notdienstes im Internet sollte ein Tausch nicht mehr erfolgen. Vergewissern Sie sich bitte vor Ihrem Notdiensteinsatz unter www. notdienst-zahn.de, ob Ihre Angaben korrekt übernommen und veröffentlicht wurden. Der zahnärztliche Notfalldienst ist vom zeitlichen Umfang her klar in der blauen Vertragsmappe der KZVB geregelt. An Wochenenden, Feiertagen und Brükkentagen beginnt der Notfalldienst um 0:00 Uhr bis zum endenden eingeteilten Tag 24:00 Uhr. Präsenzpflicht in der Praxis besteht von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 18:00 bis 19:00 Uhr. In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft, das heißt, dass die/ der zum Notfalldienst eingeteilte Kollegin/Kollege, sofern es die Situation erfordert, jederzeit bereit sein muss, zu behandeln. Sprechen Sie Namen von diensthabenden Praxen nur dann auf den Anrufbeantworter, wenn Sie sich vorher bei dieser Praxis versichert haben, dass der Notdienst auch korrekt ist, und vergewissern Sie sich im Internet über den aktuellen Stand. Notbehandlungen Notfallpatienten sind nach der Behandlung im Notdienst wieder an ihren behandelnden Zahnarzt zurückzuverweisen. Im Rahmen des Notdienstes darf eine zahnärztliche Hilfeleistung nicht von der sofortigen Vorlage des Behandlungsausweises oder einer Zahlung abhängig gemacht werden. Die Behandlung im zahnärztlichen Notdienst soll sich nur auf die unbedingt notwendigen zahnärztlichen Hilfeleistungen beschränken. Sie muss jedoch in jedem Falle weitergehende Komplikationen abwenden und darf eine adäquate Behandlung am Folgetag nicht unmöglich machen. Kollegialität Der zahnärztliche Notdienst ist nicht zur Anwerbung neuer Patienten für die eigene Praxis zu missbrauchen. Insbesondere soll eine negative Beurteilung der Vorbehandlung unterbleiben, da die Umstände für die stattgefundene Behandlung nicht bekannt sind. Ein Patient, der im Notdienst erfährt, dass eine Behandlungsmaßnahme des Hauszahnarztes angeblich nicht optimal ausgeführt wurde, wird den Notdienstzahnarzt nicht als Experten schätzen, sondern zukünftig eher auch gegenüber dem Nachbehandler misstrauisch reagieren. Wir bitten daher um eine seriöse Ausübung des Notdienstes entsprechend dem zahnärztlichen Berufsethos unter Beachtung der Kollegialität. Behandlung von Patienten aus anderen Notdienstbezirken Aus gegebenem Anlass möchten wir betonen, dass sich die Pflicht zur Ausübung des zahnärztlichen Notdienstes nicht regional auf den eigenen Notfalldienstbezirk beschränkt. Patienten aus Nachbezirken dürfen ebenso wie Patienten, die sich beispielsweise auf der Durchreise befinden, keinesfalls abgewiesen werden. Dr. Rolf-Dieter Strasen Bezirksstellenvorsitzender Dr. Oliver Heilmann stellv. Bezirksstellenvorsitzender (Quelle: MZU 1/11 – Mit freundlicher Genehmigung der KZVB Bezirksstelle Unterfranken) Zur Anzeigepflicht der Tätigkeit in ausgelagerten Praxisräumen Seit 2007 kennt die Zulassungsverordnung Zahnärzte (ZV-ZÄ) die Möglichkeit der Tätigkeit in sog. ausgelagerten Praxisräumen auch im (vertrags)zahnärztlichen Bereich. Die einschlägige Regelung in § 24 Abs. 5 ZV-ZÄ sieht in diesem Zusammenhang folgendes vor: „Erbringt 30 ZNN 3-2011 der Vertragszahnarzt spezielle Untersuchungs- und Behandlungsleistungen an weiteren Orten in räumlicher Nähe zum Vertragszahnarztsitz (ausgelagerte Praxisräume), hat er Ort und Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit seiner Kassenzahnärztlichen Vereinigung unverzüg- lich anzuzeigen.“ Insbesondere der Unterschied zur genehmigungspflichtigen Zweigpraxis und die Anzeigepflicht sind oft unbekannt. Grundsätzlich hat jeder Vertragszahnarzt seine Tätigkeit ausschließlich an seinem sogenannten Vertragszahnarztsitz aus- BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB zuüben. Dies ist der Ort mit Straße, Hausnummer, für den der Zulassungsausschuss die Zulassung erteilt hat. Tätigkeiten an anderen Orten sind grundsätzlich nur im Rahmen der einschlägigen Vorschriften zulässig. Als Beispiel sei hier eine von der KZV erteilte Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis genannt (§ 24 Abs. 3 ZÄ-ZV). Ausgelagerte Praxisräume zeichnen sich dadurch aus, dass dort, wie die Zulassungsverordnung schreibt, spezielle Untersuchungs- und Behandlungsleistungen angeboten werden. Häufigstes Beispiel sind hier sicherlich Operationen unter ITN in entsprechend ausgestatteten Räumlichkeiten außerhalb der Praxis. Im Unterschied zur Zweigpraxis darf in einem ausgelagerten Praxisraum keine Sprechstunde abgehalten werden. Dies bedeutet, dass der Erstkontakt mit einem dort behandelten Patienten am Vertragszahnarztsitz oder auch in der Zweigpraxis stattfinden muss. Ausgelagerte Praxisräume unterliegen keiner Genehmigungspflicht. Es bedarf jedoch einer unverzüglichen Anzeige über Ort und Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit gegenüber der KZVB. Unverzüglich bedeutet in diesem Zusam- menhang, ab der Aufnahme der Tätigkeit in den betreffenden Räumen, auch wenn dies nur unregelmäßig oder selten erfolgt. Hintergrund der Regelung ist, dass die zuständige KZV in der Lage sein muss, die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen der Regelung des § 24 Abs. 5 ZV-ZÄ zu überwachen. Im schlimmsten Fall kann ein Verstoß gegen § 24 Abs. 5 ZV-ZÄ eine Disziplinarmaßnahme oder gar eine Untersagungsverfügung der KZV zur Folge haben. Wir bitten daher um Beachtung der Meldepflicht. ✂ Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. ANZEIGENAUFTRAG HaasVerlag & Medienagentur Salzbergweg 20, 85368 Wang Telefax 0 87 61- 72 90 541 Anzeigengröße Name/Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Zahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck Stellengesuch Stellenangebot Verschiedenes 1/8 Seite (90 x 64 mm) 80,00 Euro 85,00 Euro 95,00 Euro 90 x 50 mm 69,00 Euro 75,00 Euro 85,00 Euro 1/16 (90 x 32 mm) 48,00 Euro 51,00 Euro 69,00 Euro 1/32 (42 x 32 mm) 30,00 Euro 33,00 Euro 42,00 Euro 7,00 Euro 7,00 Euro Alle Preis zzgl. 19% MwST. 7,00 Euro Chiffre Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug Bank ZNN – Ausgabe Nr.: Kto.-Nr. BLZ ANZEIGENTEXT: Achtung! Bei Anzeigenschaltung »1/32 (42 x 32 mm)« ist der maximale Textumfang auf 90 Anschläge (3 Zeilen dieses Auftrages) begrenzt. ZNN 3-2011 31 Bitte zurückschicken an: Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns Bezirksstelle Niederbayern Am Essigberg 14 94315 Straubing Praxis/ABE-Stempel Notdienständerung Bereich: Termin: übernimmt: Termin: übernimmt: Ort, Datum Unterschrift KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88-21, Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88 Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender Dr. Peter Maier und Bezirksstelle Niederbayern der KZVB, Vorsitzender ZA Ernst Binner. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 0, Telefax 0 94 21 / 56 86 88 - 88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. 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