zahnärztliche nachrichten niederbayern

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zahnärztliche nachrichten niederbayern
zahnärztliche nachrichten
niederbayern
Ausgabe 3 • Juni 2011
Organ des ZBV Niederbayern und der
Bezirksstelle Niederbayern der KZVB
DAMIT EIN MENSCH LERNEN UND SICH ENTWICKELN
KANN, BRAUCHT ER FÜR JEDES KRITISCHE WORT
FÜNF WORTE DER ERMUTIGUNG.
(Ben Furmann & Tapani Ahola)
Fortbildungen des ZBV Niederbayern
Jahresübersicht 2011
Siehe Seite 8
Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis
Termine:
Mittwoch, 27. Juli 2011 • 15.00 bis 18.30 Uhr – ausgebucht!
Mittwoch, 21. September 2011 • 15.00 bis 18.30 Uhr
Ort:
Seminarraum ZBV Niederbayern,
Am Essigberg 14, Straubing
Referent:
Dr. med. Sönke Müller, Bammental
Siehe Seite 14
Arbeitskreis Endodontie Niederbayern
Termin:
Mittwoch, 28. September 2011 • 16.00 bis ca. 19.00 Uhr
Ort:
Seminarraum ZBV Niederbayern,
Am Essigberg 14, Straubing
Moderation: Dr. Ralf Schlichting, Passau
Siehe Seite 5
Herbstfortbildung Personal
Termin:
Freitag, 7. Oktober 2011 • 9.00 bis 17.00 Uhr
Ort:
Hotel Asam, Straubing
Dozentinnen: Marina Nörr-Müller, RDH/BA Tracey Lennemann,
Irmgard Marischler, Dora Tarnoki
Siehe Seite 16
Herbstfortbildung
Zahnärztinnen/Zahnärzte
Termin:
Samstag, 8. Oktober 2011 • 9.00 bis 17.00 Uhr
Ort:
Hotel Asam, Straubing
Dozenten:
Prof. Dr. Ulrich Schlagenhauf, Dr. Stefan Fickl
Siehe Seite 16
INHALTSÜBERSICHT
Editorial
ZBV INFO
Mitgliederbewegung
Mitgliedsbeiträge
Wir gratulieren
Gebühren für Zweitschriften
Sprechzeiten der Bürogemeinschaft
des ZBV Niederbayern und der
KZVB Bezirksstelle Niederbayern
Meldeordnung
Treffen des Arbeitskreises Endodontie
Niederbayern
Karitative Projekte: Welche Probleme
gibt es in Bayern
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REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungskurse „Prothetische
Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“
8
Fortbildungen des ZBV Niederbayern
Jahresübersicht 2011
8
Kurse des ZBV Niederbayern nach der
Fortbildungsordnung für
Zahnarzthelferinnen/zahnmedizinische
Fachangestellte
9
Merkblatt für Zahnmed. Fachangestellte 10
„State of the Art“ in der Parodontologie
11
Die Kompositfüllung von A bis Z
12
Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis 14
Niederbayerische Herbstfortbildung 2011 16
1. Zahnärzte-Unternehmertag
Niederbayern-Oberpfalz
18
Wie führe ich ein „Verkaufsgespräch“ in
der prophylaxeorientierten Praxis
20
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement beim Röntgen
21
Fortbildungen/Veranstaltungen der
BLZK – andere ZBVe
52. Bayerischer Zahnärztetag
22
3. Fränkischer Zahnärtetag mit
Rekordergebnis
23
Benefiz-Golfturnier der BLZK
23
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Neuer Stellenmarkt der BLZK: Einfach,
unkompliziert und ab sofort kostenfrei
24
Merkblatt – Ausbildungsverträge
24
Statistik Zwischenprüfung 2010/2011
25
Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz 25
Dienstverträge für ZAH/ZFA
25
Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nach bestandener Prüfung –
Ende der Ausbildungszeit
25
Checkliste für die/den Praxisinhaber/in
bzgl. Azubi
26
REFERAT GOZ
27
VERSCHIEDENES
28
BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN
DER KZVB
29
EDITORIAL
Tempora mutantur (lat.) oder auch: Die
Zeiten ändern sich und wir ändern uns
mit ihnen. Mit diesem uns allen wahrscheinlich wohl bekannten lateinischen
Sprichwort lässt sich treffend beschreiben, dass in den nächsten Jahren mit
gravierenden Strukturveränderungen in
den zahnärztlichen Praxen bzw. in der
zahnärztlichen Versorgungsstruktur zu
rechnen ist.
Wieso dies?
Seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zum 1.7.2007
ist die Zahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte um fast 30 % im Vergleich zum Jahr 2000 angestiegen.
Ebenso stieg die Zahl der Zahnärztinnen
im selben Zeitraum um über 13 %, die
Zahl männlicher Zahnärzte verringerte
sich um ca. 1,3 % (Quelle BZÄK). Dieser
Trend wird sich wahrscheinlich fortsetzen, wie an den aktuellen Zahlen der
weiblichen Zahnmedizin–Studierenden
zu sehen ist. Weiterhin ist statistisch
offensichtlich, dass Zahnärztinnen weniger bereit sind, das wirtschaftliche Risiko
einer eigenen Praxis zu tragen. Die Gründe hierfür sind nachvollziehbar. Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit,
Familienorganisation, alleinerziehende
Mütter, aber auch Krankheit, Überbelastung, Stress, mehr als 60 Stunden–
Wochen, Notdienste, Finanzierungsrisiken, überbordende Verwaltungsanforderungen, Konkurrenzkampf und
schwindende wirtschaftliche Perspektiven in Zeiten massiver Budgetbelastungen stehen einem sicheren Arbeitsplatz
mit geregelten Arbeitszeiten, kalkulierbarem Gehalt und einem Anspruch auf
nicht unerhebliche soziale Leistungen
gegenüber. Ebenfalls ungünstig für eine
freiberufliche Tätigkeit ist die Tatsache,
dass eine Schwangerschaft versicherungstechnisch nicht als Krankheit gilt
und somit Leistungen aus einer Krankentagegeld– oder Praxisausfallversicherung
in der Regel nicht beansprucht werden
können. Auch sind die Zeiten, in der ein
Praxisvertreter aus berechtigten Gründen
in einer Praxis beschäftigt werden darf
bzw. seitens der KZVB genehmigt werden
kann, auf 90 Tage im Jahr beschränkt.
Dies erscheint auf den ersten Blick als
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ZNN 3-2011
ausreichend, im Falle einer längeren
schweren Erkrankung oder – auch diese
Situation findet man immer öfter – im
Falle einer langandauernden Pflegebedürftigkeit eines näheren Angehörigen,
z.B. bei Demenz, kann diese Einschränkung der Praxisvertretung schnell zu
einem gravierenden Problem einer freiberuflich geführten Praxis werden.
Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Zweigpraxen, Teilzulassungen
und Spezialisierungen sind mögliche
Ansätze, um das hohe Gut einer freiberuflichen Tätigkeit zu bewahren, jedoch
ist die Zunahme von Beschäftigungen
angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte in MVZs und/oder Großpraxen
deutlich zu registrieren.
Daraus entstehen berechtigte Forderungen selbständig und freiberuflich tätiger
Zahnärztinnen und Zahnärzte, um eine
soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten.
An die Politik und Krankenversicherungsträger:
– Ausreichende Honorierung und Punktwertanpassungen sowie Abschaffung
der Budgets, um auch bei Krankheit, im
Pflegefall oder bei der sozialen Gestaltung der Familienplanung den Erhalt
der wirtschaftlichen Basis einer Praxis
zu gewährleisten
– Verhinderung von Existenzängsten.
– Es kann nicht sein, dass uns Zahnärzten immer mehr Pflichten und Einbußen auferlegt werden, um die jahrelangen Fehler unserer Politiker abzufangen. Gleichzeitig liegen für viele
Zahnärzte Ansprüche auf soziale Leistungen wie sie Beamten, Angestellten
und anderen Berufsgruppen schon seit
langem zur Verfügung stehen, in weiter Ferne.
An die Standesorganisationen:
– Lockerung der Verwaltungsrichtlinien
gerade im Einzelfall, um Härten zu vermeiden.
– Erleichterungen im Hinblick auf Beiträge oder Gebühren bei nachgewiesenen Härten im Krankheits-/Pflegefall.
– Großzügige Vertreterbestimmungen.
– Temporäre Weiterführung von Teilzahlungen, sofern diese langfristig von
ZA Ernst M. J. Binner
2. Vorsitzender ZBV Niederbayern
KZVB Bezirksstellenvorsitzender
Niederbayern
den voraussichtlichen Praxiserlösen
getragen werden können.
– Betriebswirtschaftliche professionelle
Beratung.
An die Versicherungswirtschaft:
– Schaffung neuer günstiger Tarife, die
Ausfallszeiten bei längerer Krankheit,
in der Elternzeit oder bei der Pflege
Angehöriger kompensieren.
Keinesfalls ist es Aufgabe der KZVB,
KZBV oder der Kammer, auf Kosten der
Kollegenschaft Auffangfonds oder interne Versicherungsstrukturen zu installieren, die wiederum nur den Staat von seinen Verpflichtungen befreit und den
Zahnärzten neue Belastungen auferlegt.
In der letzten Vollversammlung der
KZVB-Delegierten gab es erste Ansätze
zur Lösung dieser Probleme, jedoch muss
diese umfassende Aufgabenstellung erst
fundiert seitens der Verwaltung und der
unterschiedlichen zahnärztlichen Standesgruppierungen erarbeitet werden.
Besondere Anforderungen ergeben sich
hierbei sicherlich zukünftig auch an die
neuen Referentinnen für die Belange von
Zahnärztinnen, denen ich hiermit auch
aus Niederbayern viel Erfolg bei Ihrer
Arbeit wünschen darf.
ZBV INFO
Mitgliederbewegungen
Wir gratulieren
zum:
Anmeldungen:
MUDr. Klimova Radka, Deggendorf
ZÄ Plank Katharina, Ingolstadt
ZÄ Barck Katrin, Postmünster
ZA Gemeinhardt Georg Dieter
von:
Erstmeldung
Erstmeldung
Bremen
Oberpfalz
Abmeldungen:
ZA Kaikow Aron, Regensburg
nach:
Oberpfalz
ZÄ Köklü Melis, Regensburg
Oberpfalz
75. Geburtstag
Dr.(MU Budapest) Oroszi Peter
Ungarn
13.08.
ZA Rupperti Stefan Hermann
München Stadt u. Land
70. Geburtstag
30.07.
Dr. Walter Schnegg,
Schönau
17.08.
Dr. Brigitta Schwarzfischer,
Landshut
ZA Karl-Heinz Galster,
Pfarrkirchen
80. Geburtstag
26.07.
Mitgliedsbeiträge
ZA Friedrich Schießl,
Spiegelau
Herzlichen Glückwunsch und für die
Zukunft alles Gute!
Der Mitgliedsbeitrag für das 2. Quartal
2011 war am 01. April 2011 zur Zahlung
fällig. Bitte sorgen Sie dafür, dass der
Beitrag immer rechtzeitig zum 1. des
Quartals überwiesen wird. Den für Sie
gültigen Beitrag entnehmen Sie bitte
Ihrem Beitragsbescheid, der Ihnen per
Post zugegangen ist.
Dr. Peter Maier
1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern
Ernst Binner
2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern
Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern
Gruppe
1A
2A
2B
3A
3B
3C
3D
5
Euro
90,–
21,–
15,–
32,–
32,–
21,–
15,–
15,–
Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
München
Konto 2 743 736, BLZ 300 606 01
Sparkasse Niederbayern-Mitte
Konto 5900, BLZ 742 500 00
Gebühren für
Zweitschriften
Die Ausstellung von Zweitschriften von
Urkunden, wie z. B. Zahnarzthelferinnenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis,
Röntgenbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen etc., verursacht zunehmend Arbeits- und Kostenaufwand.
Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern stellt Zweitschriften nur noch
mit Vorauszahlung aus (Überweisung).
Von dieser Regelung bleiben die satzungsgemäßen Mitglieder des ZBV
Niederbayern selbstverständlich auch
künftig ausgenommen. Einzelheiten
klären Sie bitte vorab unter Tel.
0 94 21 / 56 86 88 - 0.
Redaktionsschluss
für die Ausgabe 4/2011
ist der 18. August 2011.
Anzeigenschluss
ist der 22. August 2011.
ZNN 3-2011
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ZBV INFO
Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern
und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern
Die Mitarbeiterinnen der Dienststellen
sind für Sie wie folgt telefonisch erreichbar:
Montag, Dienstag, Donnerstag
und Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag u. Donnerstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr
Telefon Zentrale ZBV und KZVB
0 94 21 / 56 86 88 - 0
Fax ZBV und KZVB
0 94 21 / 56 86 88 - 88
E-Mail ZBV Niederbayern:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
E-Mail KZVB Bezirksstelle Niederbayern:
[email protected]
Ansprechpartner ZBV Niederbayern:
Melanie Schattenkirchner
• Vorstandssekretariat
• Berufsrechtliche Angelegenheiten
• Buchhaltung
Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 30
Gabi Blaschzok
• Mitgliederverwaltung
• Meldewesen
• Fortbildung
Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 50
Ansprechpartner
KZVB Bezirksstelle Niederbayern:
Martina Ottl
• Assistentengenehmigungen
• Zahnarztregister
• Zulassungen / Praxisabgaben
• Zahnärztlicher Notfalldienst
Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 21
Sollte eine Ansprechpartnerin nicht
erreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständlich gerne eine Kollegin weiter.
Brigitte Zimmermann
• Helferinnenausbildung
• Weiterbildung
• Kursverwaltung
Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 40
Meldeordnung
Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZK
ist jedes neue Mitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbandes verpflichtet, sich
bei diesem zu melden. Es ist ein Meldebogen auszufüllen, den der Zahnärztliche Bezirksverband ausgibt. Dem Meldebogen sind die Approbationsurkunde
bzw. die Erlaubnis nach § 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde, ggf. die Promotionsurkunde und die
Fachgebietsanerkennung beizufügen.
Alle Urkunden müssen mit einem originalen amtlichen Beglaubigungsvermerk
versehen sein.
In ihrem eigenen Interesse erinnern wir
auch bereits geführte Mitglieder um
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ZNN 3-2011
Beachtung der Meldeordnung, da Änderungen und Mitteilungen unter Umständen Auswirkungen auf Beitragseinstufungen und Postzustellungen haben.
So besteht für Mitglieder Anzeigepflicht
nach § 3 Abs. 2 der Meldeordnung
gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirksverband bei:
a) erstmaliger oder erneuter Zulassung
sowie bei jeder sonstigen Aufnahme
der Berufsausübung,
b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheiden
aus einer Praxis,
c) sonstiger vorübergehender oder dauernder Aufgabe der Berufsausübung,
d) Arbeitsplatzwechsel,
e) Verlegung der Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, sowohl innerhalb
des Bereichs des Zahnärztlichen
Bezirksverbandes als auch über dessen
Grenze hinweg,
f) Änderung von Name oder Familienstand, Erwerb einer Promotion.
Weiterhin bitten wir um Mitteilung bei
Änderungen Ihrer Bankdaten. Formulare
für Einzugsermächtigungen können
beim ZBV angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne
beim ZBV Niederbayern Frau Gabi
Blaschzok unter der Tel. Nr. 0 94 2156 86 88 - 50, email: [email protected]
ZBV INFO
Treffen des Arbeitskreises Endodontie Niederbayern
Am Mittwoch, den 28. September 2011
findet das 3. Treffen des Arbeitskreises
Endodontie Niederbayern statt. Räumlichkeiten und Technik werden wiederum
vom ZBV Niederbayern zur Verfügung
gestellt.
che Praxis gelegt werden. Schwierige Fälle, Problemfälle aber auch besonders
gelungene Fälle sollen im Kollegenkreis
erörtert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden, um die tägliche Arbeit zu
unterstützen.
Wie in den bereits stattgefundenen Treffen sollen einerseits neueste Trends,
Techniken, Materialien, Kongressberichte, Literatur etc. aus den Bereichen
Endodontie vorgestellt und gemeinsam
diskutiert werden. Andererseits soll ein
wichtiger Schwerpunkt auf unsere tägli-
Für die Teilnahme am Arbeitskreis werden 3 Fortbildungspunkte vergeben.
bayern schriftlich anzumelden (siehe
Anmeldeformular).
Auf das nächste Treffen freut sich
Ihr/Euer
Dr. Ralf Schlichting
„Erstteilnehmer“ sind herzlich willkommen! Aus organisatorischen Gründen bitten wir jedoch alle Interessenten, d.h. auch Teilnehmer der ersten
beiden Treffen, sich beim ZBV Nieder-
Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern,
Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88
Verbindliche Anmeldung
Arbeitskreis Endodontie Niederbayern
Termin:
Mittwoch, 28. September 2011, 16.00 – ca. 19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Seminarraum des ZBV Niederbayern
Am Essigberg 14, 94315 Straubing
(Parkmöglichkeit am Großparkplatz „Am Hagen“ oder im Parkhaus des Theresien-Center „Apcoa“)
Ammerkung:
Bitte bereits interessante Fälle, viele Fragen, Röntgenbilder etc. (am besten auf USB-Stick) und gute Laune mitbringen!
Name Zahnärztin/Zahnarzt
Name Zahnärztin/Zahnarzt
Ort, Datum
Praxisstempel / Unterschrift
ZNN 3-2011
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ZBV INFO
KARITATIVE PROJEKTE:
Welche Probleme gibt es in Bayern?
Im Rahmen der IDS 2011 in Köln fand
auch eine „Koordinierungskonferenz für
zahnärztliche Hilfsprojekte“ in Deutschland und den Entwicklungsländern statt.
Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (2009)
für das Jahr 2008 leben rund 223.000
wohnungslose Menschen als Ärmste der
Armen am unteren Rand dieser Gesellschaft, 132.000 sind alleinstehend.
Gehäuft liegen bei diesen Menschen
Beeinträchtigungen vor, die sich aus Problemlagen wie Einkommensarmut, Verschuldung, Arbeitslosigkeit, körperlichen, seelischen oder suchtbezogenen
Erkrankungen, Verlust sozialer Beziehungen und anhaltender Wohnungslosigkeit ergeben. (Bayerische Sozialnachrichten 5/2010).
Wohlfahrtsverbände, Arbeitsagenturen
und Kommunen in Bayern beschreiben
immer komplexer werdende Probleme
der Betroffenen. Die zunehmende Spaltung der Gesellschaft konfrontiert mittlerweile die regionalen Fachstellen des
Landes-Caritas-Verbandes und der evangelischen Diakonie mit ganz neuen
Gruppen: Verarmte Frauen aus der Mittelschicht, verarmte pflegebedürftige alte
Menschen, aber auch junge Erwachsene,
die schon erhebliche soziale Schwierigkeiten haben.
Der Malteser Hilfsdienst München
behandelt in seiner sozial-medizinischen
Anlaufstelle für Menschen ohne Krankenversicherung und Menschen ohne
gültigen Aufenthaltsstatus seit 4. Juli
2006 Patientinnen und Patienten, die
dringend Hilfe benötigen, diese aber
nicht finanzieren können. Obdachlose
oder Personen, die sich ohne Erlaubnis in
Deutschland aufhalten oder die aus
anderen Gründen in schwierige Situationen (Insolvenz mit allen Folgen) geraten
sind, sind oft vom Leben der Mitmenschen ausgegrenzt, und eine würdige
Existenz ist ihnen nicht möglich.
Hier finden sie einen Arzt, der die Erstuntersuchung und Notfallversorgung bei
plötzlicher Erkrankung, Verletzung oder
Schwangerschaft übernimmt. Da viele
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ZNN 3-2011
Patienten weder eine Praxis noch ein
Krankenhaus aufsuchen wollen oder
können, helfen die Malteser auch unter
Wahrung der Anonymität. Dies betrifft
auch die Beratung bei sozial- und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen.
Das Ärzteteam der MMM benötigt für die
weitergehende Behandlung Unterstützung durch niedergelassene Fachärzte.
Die behandelnden Ärzte und Sprechstundenhilfen in der Anlaufstelle arbeiten
ehrenamtlich, jedoch fallen bei den
Behandlungen auch Sachkosten an, auch
müssen die Weiterbehandlungen der
Patienten durch niedergelassene Ärzte
und Zahnärzte finanziert werden. Diagnostische Maßnahmen, radiologische
Untersuchungen, Material für Zahnersatz, Brillen, Prothesen, aber auch Krankenhausaufenthalte kosten oft mehrere
Tausend Euro, für die in vielen Fällen
keine Sozialansprüche geltend gemacht
werden können.
Da das Projekt durch Spenden finanziert
wird, ist es auf die Unterstützung niedergelassener Ärzte und Zahnärzte angewiesen. Je mehr Mediziner gewonnen
werden können, desto leichter kann sich
die Arbeitsbelastung je nach Bereitschaft
zur Mitarbeit verteilen.
Mit bisher über 3000 Konsultationen des
MMM zeigt sich, wie groß der Bedarf an
medizinischer und v.a. auch zahnmedizinischer Beratung und Behandlung bei
diesen Mitbürgern ist. Über 30% der Patienten sind in Armut geratene Deutsche.
Speziell bei den Migrantenfamilien ist oft
Unwissenheit über Mundhygiene, v.a.
auch bei den Kindern, ursächlich für
einen desolaten Zahnbefund.
Die Heimat verlassen zu müssen und
anderswo auf eine sichere Zukunft zu
hoffen, kann viele Gründe haben.
Während die Menschen in der Vergangenheit mehrheitlich aus den ehem. Ostblock-Staaten nach Deutschland kamen,
haben sich die Herkunftsländer mittlerweile verlagert: Afghanistan, Irak, Syrien,
Nordafrika.
Viele junge Flüchtlinge gehören beispielsweise einer verfolgten Minderheit
an, sind von Zwangsbeschneidung,
Zwangsheirat, Zwangsrekrutierung, Sippenhaft bedroht, oder sie sind ganz einfach allein, ohne Familie oder sonstige
unterstützende Personen und damit in
ihrer Existenz bedroht.
Für neu eingereiste minderjährige
Flüchtlinge, die die Aufnahmeverfahren
passiert haben und dann in Jugendhilfeeinrichtungen betreut werden, wird ein
nur für die Erstausstattung mit Bekleidung ausreichender Betrag vorgehalten.
Wenn ein Jugendlicher im Sommer eingereist ist, stellt sich spätestens im Winter die Frage nach wärmender Kleidung.
Ob der/die Jugendliche noch im Wachstum ist, ob er oder sie vielleicht mehrere
Jahre in einer Einrichtung lebt: Weitere
Gelder stehen nicht zur Verfügung.
Natürlich gibt es auch erhebliche Finanzierungslücken in der medizinischen und
zahnmedizinischen Versorgung der umF
(unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).
In einigen Fällen ist die Zahnsubstanz
schon im jugendlichen Alter durch Mangel- und Fehlernährung so schlecht, dass
größere Behandlungen und zum Teil
auch Zahnersatz notwendig werden. Diese werden bei Jugendlichen, die noch
kein festes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, häufig nicht finanziert.
Nicht übernommen werden auch kieferorthopädische Behandlungen, nicht einmal bei gravierenden Fehlstellungen.
Besonders bei traumatisierten Flüchtlingen führen zahnmedizinische Eingriffe
häufig zu extremem Stress. In solchen
Fällen wäre die Behandlung in Narkose
oder sediert eine erhebliche Erleichterung.
Jedoch werden die Kosten dafür regelmäßig nicht übernommen.
Ende 2010 waren in Bayern insgesamt ca.
800 unbegleitete minderjährige und junge erwachsene Flüchtlinge in Jugendhilfemaßnahmen der DIAKONIE untergebracht, davon fast 700 in München und
Umland und ca. 120 in Nürnberg.
Während junge Flüchtlinge bis 15 Jahre
der Vollzeitschulpflicht unterliegen, wird
ZBV INFO
sechzehn- und siebzehnjährigen Flüchtlingskindern der erstmalige Zutritt zur
Regelschule fast immer verwehrt.
Da auch kaum geeignete Berufsschulangebote vorgehalten werden, bleiben diese jungen Flüchtlinge häufig unbeschult.
Leider gibt es nur zwei schulanaloge
Angebote in München, in denen eine
Vorbereitung auf einen externen Hauptschulabschluss erfolgen kann. Schon die
Alphabetisierung, Deutschkurse, auch
Hausaufgabenhilfe, Nachhilfeunterricht
und Prüfungsvorbereitung stellen schwer
finanzierbare Probleme dar.
außerhalb der Unterrichtszeit sowie die
Gelegenheit zur Ableistung von Schnupperpraktika in möglichst vielen Ausbildungsbetrieben.
Obwohl die jungen Flüchtlinge meist
hohe Motivation und Leistungsbereitschaft aufweisen, gelingt ihnen der
Zugang zu attraktiven Ausbildungsberufen eher selten.
Viele Betriebe scheuen auch davor
zurück, junge Flüchtlinge auszubilden.
Dabei wären beispielsweise Ausbildungen
in Heilberufen häufig die Motivation zu
einer freiwilligen Rückkehr ins Heimatland – nämlich dann, wenn der erlernte
Beruf den Menschen dort helfen kann
und eine Basis für einen sicheren Lebensunterhalt dort schafft.
Wünschenswert wären Ausbildungspatenschaften und Fördermaßnahmen
Unter der Schirmherrschaft der Bayerischen Landeszahnärztekammer möchten
wir nun ein „Hilfswerk Zahnmedizin Bayern“ begründen, um diesen Randgruppen in unserer Gesellschaft zahnmedizinisch praktisch und materiell helfen zu
können.
Die ersten Schritte könnten die bayernweite zahnärztliche Betreuung der stationären Hilfseinrichtungen der Diakonie, der Caritas und der Malteser sein.
Darüber hinaus möchten wir in München
im Malteser-Haus eine Ein-Stuhl-Praxis
mit Spenden aus dem Dentalhersteller/handel installieren, für die Behandler im
Time-Sharing auf ehrenamtlicher Basis
gesucht werden.
Dr. Martin Schubert
Antwort an: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern,
Fax-Nummer: 0 94 21 / 56 86 88 - 88
Hilfswerk Zahnmedizin Bayern
Ich erkläre mich bereit, in meinem Landkreis Patienten
Name
aus den Einrichtungen der Malteser, Caritas, Diakonie
ggf. auch ehrenamtlich (bei Nicht-Versicherung) zu behandeln
Zusatz nur für München:
Ich erkläre mich bereit, einen halben Tag/Woche mit eigener ZA-Helferin
Straße
nichtversicherte Patienten im Malteser-Haus ehrenamtlich zu behandeln
Ich werde
PLZ und Ort
Telefonnummer
mit einem Monatsbeitrag in Höhe von 10,00 EUR Fördermitglied im
„Hilfswerk Zahnmedizin Bayern“ mit satzungsgebundener Verwendung der
Spenden *)
Ich spende
Instrumente für die Praxis der Malteser Migranten Medizin (MMM)
Bekleidung
Faxnummer
*) Die Gründung des Vereins ist in Vorbereitung. Die Vereinssatzung geht Ihnen in
den nächsten Wochen zu.
E-Mail-Adresse
ZBV
Datum, Unterschrift
ZNN 3-2011
7
FORTBILDUNG
Fortbildungskurse
„Prothetische Assistenz“ und
„Prophylaxe-Basiskurs
– Kursvoraussetzungen –
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
um eine effiziente Kursgestaltung und
einen reibungslosen Kursablauf gewährleisten zu können, bitten wir höflich um
Beachtung folgender Anmerkungen:
Die Kurse verlangen den Besitz von Vorkenntnissen seitens der fortzubildenden
Teilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe des
Kurses, die Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Thematik erstmals vertraut
zu machen. Vielmehr sollen die bereits
bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten verbessert, vertieft und bestätigt
werden.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass
die Fortbildungskurse als Bausteine zur
ZMF-Weiterbildung anerkannt werden
und deshalb eine Mindestqualifikation
vorausgesetzt werden muss.
Unabdingbare Kursvoraussetzungen:
• überdurchschnittliches Engagement in
der täglichen Praxis
• überdurchschnittlich gute Noten bei
der Helferinnen-Abschlussprüfung
• und/oder mehrjährige Berufserfahrung
• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fortbildung (kein „geschickt“ werden)
• Fähigkeit zum selbstständigen und
gründlichen Arbeiten
Zusätzlich unabdingbar für den Kurs
„Prothetische Assistenz“:
• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der
Praxis
wünschenswert:
• Modellherstellung in der Praxis
• mindestens 10-malige Anfertigung von
provisorischen
Kronen in der Praxis
Zusätzlich unabdingbar für den Kurs
„Prophylaxe-Basiskurs“:
• Ermöglichung der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten in einem tragfähigen
Prophylaxekonzept in der Praxis nach
dem Kurs (verhindert Demotivation)
Fortbildungen des ZBV Niederbayern
Jahresübersicht 2011
„State of the Art“ in der Parodontologie
Freitag, 08.07.2011, 09.00 – 17.00 Uhr
Dozent: Dr. Ralf Rössler
Zielgruppe: Zahnärzte
Kursgebühr: € 380,00
Kursnummer: M11312
Die Kompositfüllung von A bis Z
Mittwoch, 13.07.2011, 09.00 – 17.00 Uhr
Dozent: Prof. Dr. Roland Frankenberger
Zielgruppe: Zahnärzte
Kursgebühr: € 380,00
Kursnummer: M11313
8
ZNN 3-2011
ZA Walter Wanninger
Referent für Fortbildung
wünschenswert:
• mögliche Kandidatinnen zur späteren
ZMF-Ausbildung
• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe
Dr. Peter Maier
1. Vorsitzender
ZA Walter Wanninger
Fortbildungsreferent
Z
Kraniofaziale Orthopädie – Wenn das
Kaussystem aus den Fugen gerät!
Mittwoch, 19.10.2011, 15.00 – 19.00 Uhr
Dozent: Dr. Erich Wühr
Zielgruppe: Zahnärzte
Kursgebühr: € 180,00
Kursnummer: M11314
Die optimale Verwaltung der
Behandlungsdokumente
Mittwoch, 07.12.2011, 15.00 – 19.30 Uhr
Dozenten: Irmgard Marischler,
Ernst Binner
Zielgruppe: Zahnärzte, Praxispersonal
Kursgebühr: € 180,00
Kursnummer: M11315
Bitte beachten:
Die hier aufgeführten Fortbildungsveranstaltungen werden von der eazf GmbH im
Auftrag und auf Rechnung des ZBV
Niederbayern organisatorisch betreut. Auskünfte zu den Fortbildungen sowie Anmeldung und Rechnungstellung erfolgen über
die eazf GmbH.
FORTBILDUNG
Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für
Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte
Kursteil I
Prophylaxe Basiskurs
Ort
Landshut bzw. Straubing
Kursgebühr Euro 595,–
Termine werden nach Bedarf aufgrund
der Anmeldeeingänge festgelegt.
Eingangsvoraussetzungen für beide
Kurse
1. Zahnarzthelferinnenbrief
2. Fachkundlicher Nachweis gemäß §
18a (3) der RöV
Kursteil II Prothetische Assistenz
Ort
Landshut
Kursgebühr Euro 395,–
Einzugsermächtigung
ANMELDUNG
❑ zum Prophylaxe Basiskurs des ZBV Niederbayern,
gewünscher Kursort:
Anmeldung und Information
ZBV Niederbayern,
Am Essigberg 14, 94315 Straubing
Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 0
Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88
Straubing
❑
Landshut
❑
❑ zum Kurs Proth. Assistenz des ZBV Niederbayern,
Ich ermächtige den Zahnärztlichen
Bezirksverband
Niederbayern,
die
Gebühr von 595,– / 395,– Euro von
meinem
Konto
Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88
für Frau
geb.
BLZ
bei (Bank/Sparkasse)
in
abzubuchen.
Praxisadresse
Tel. Praxis:
Tel. Privat:
Ort
첸
Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen kursbegleitenden
Leistungskontrollen zur Erlangung des Zertifikates über eine erfolgreiche Datum
Kursteilnahme.
Fotokopien des Helferinnenbriefes und der aktuellen Röntgenbefähigung nach §
18a (3) der Röntgenverordnung liegen bei.
Ort/Datum
Unterschrift des Kontoinhabers/
Praxisstempel
Unterschrift der Teilnehmerin
ZNN 3-2011
9
REFERAT FORTBILDUNG
MERKBLATT
für Zahnmedizinische Fachangestellte
FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Wie in jedem modernen Beruf heißt es
am Ball bleiben, um auch in Zukunft
zufrieden zu sein. Dies bedeutet in erster Linie Fortbildung, sei es durch Seminare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher.
Folgende Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen nach den Fortbildungsordnungen der Bayerische Landeszahnärztekammer können derzeit absolviert
werden:
2. Zahnmedizinische/r
Prophylaxeassistent/in (ZMP)
5. Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV)
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
– Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden),
nicht älter als zwei Jahre
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– ein Jahr Berufserfahrung als ZFA
1. Anpassungsfortbildungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Dauer:
mindestens 400 Unterrichtsstunden
1.1 Prophylaxe Basiskurs
3. Zahnmedizinische/r
Fachassistent/in (ZMF)
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
Dauer:
mindestens 60 Unterrichtsstunden
1.2 Prothetische Assistenz
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
Dauer:
mindestens 30 Unterrichtsstunden
1.3 Kieferorthopädische Assistenz
Voraussetzungen:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
Dauer:
mindestens 60 Unterrichtsstunden
Die Nachweise über die erfolgreiche
Teilnahme am freiwilligen Testat zu den
Kursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzung
zur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung.
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
– Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden),
nicht älter als zwei Jahre
– Kurse nach Nummer 1.1, 1.2
Dauer:
mindestens 700 Unterrichtsstunden
4. Dentalhygieniker/in (DH)
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) oder
Zahnmedizinische/r Fachassistent/in
(ZMF)
– drei Jahre Berufserfahrung als ZMP
oder ZMF
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
– Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden),
nicht älter als zwei Jahre
Dauer:
mindestens 800 Unterrichtsstunden
10
ZNN 3-201110
Dauer:
mindestens 350 Unterrichtsstunden
Information über Inhalte und Fortbildungsanbieter finden Sie auf der
Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer, www.blzk.de, unter
Praxispersonal, Fortbildung.
Bei einem Notendurchschnitt von mehr
als 87 Punkten im Prüfungszeugnis zur
ZFA können Sie sich rechtzeitig vor
Beginn einer Fortbildung um ein Stipendium bewerben. Sie dürfen jedoch noch
keine 25 Jahre alt sein.
Bitte fordern Sie die Bewerbungsunterlagen per e-mail, über die Bayerische
Landeszahnärztekammer, www.cberger
@blzk.de oder [email protected],
Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“,
an.
REFERAT FORTBILDUNG
Z
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REFERAT FORTBILDUNG
Z
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ZNN 3-2011
REFERAT FORTBILDUNG
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REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildung
vor Ort
für Zahnärztinnen / Zahnärzte /
und Zahnärztliches Personal
ausgebucht
14
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Z
REFERAT FORTBILDUNG
Kursanmeldung für Notfallmanagement in der
Zahnarztpraxis
Z
Fax: 0 94 21 - 56 86 88 88
ausgebucht
ZNN 3-2011
15
ZNN 3-2011
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REFERAT FORTBILDUNG
1. Zahnärzte-Unternehmertag Niederbayern-Oberpfalz
Am Samstag, den 14. Mai fand an der
Universitätszahnklinik Regensburg der
1. Zahnärzte Unternehmertag Niederbayern-Oberpfalz statt. Veranstalter dieser neuen Fortbildungsreihe waren die
jeweils zuständigen Zahnärztlichen
Bezirksverbände – für den ZBV Oberpfalz
– Dr. Andreas Hoffmann – 2. Vorsitzender des ZBV Oberpfalz und für den ZBV
Niederbayern – ZA Walter Wanninger –
Fortbildungsreferent des ZBV Niederbayern. Rund 120 Kolleginnen und Kollegen
waren dieser Veranstaltung nach Regensburg gefolgt.
Es startete Herr Ansgar Wimmer von der
ABZeG, der bayerischen Genossenschaft
für Zahnärzte mit knapp 4000 Mitgliedern. Sein Thema lautete „Ausgestaltung
neuer Praxisstrukturen – Marketingprovokationen gegen alte Gewohnheiten.
Neues mit Sinn und Bestand“. Herr Wimmer gab zunächst Hintergrundinformationen über die ABZeG und deren Tätigkeit. Neben der betriebswirtschaftlichen
Beratung (Niederlassung, Praxisabgabe,
Praxisgutachten, Businesspläne, Investitions-und Finanzierungsplanung) bietet
die ABZeG ein Honorarmanagement mit
echtem Factoring einschließlich einer
Inkassozulassung gemäß RDG an; sie
besitzt einen Dienstleistungsauftrag zur
KFO-Abrechnung seitens der KZVB, berät
und unterstützt zur Umsetzung eines
praxisinternen QM-Systems, bietet in
Kooperation mit M&W ihren Mitgliedern
günstige Preise im Dentalhandel und
kooperiert mit weiteren Unternehmen,
um ihren Zahnärzten Zugang zu speziellen Dienstleistungen und Produkten zu
ermöglichen.
Im zweiten Teil seines Vortrags ging Herr
Wimmer auf die Stellung des Zahnarztes
als Unternehmer ein, seine Aufgaben und
Ziele. Als Eigentümer eines Unternehmens muss das Ziel einer unternehmerischen Tätigkeit ein nachhaltiger Erfolg
sowie die Erhaltung des Unternehmens
sein. Vor allem die zwei entscheidenden
Stellgrößen eines betriebswirtschaftlichen Erfolges – Gewinn und Liquidität –
müssen jedem zahnärztlichen Unterneh-
18
ZNN 3-2011
mer bekannt und vertraut sein. Effizienz
(Taktik, Tagesgeschäft, die Dinge richtig
tun) und Effektivität (Strategie, Mehrjahresplanung, die richtigen Dinge tun) werden tagtäglich immer bedeutsamer.
Aber auch bestimmte Trends wie Spezialisierung, Mehrbehandler-Praxen, ein
steigender Frauenanteil, Honorarbudgetierung , Arbeitsteilung, neue Gebührenordnungen etc. müssen ständig beobachtet und richtig gewertet werden.
Patienten sind emanzipierter geworden
und fordern von uns mehr Service, Qualität und Marketing.
In seinem letzten Teil seines Vortrags gab
Herr Wimmer an Hand von konkreten
Beispielen Antworten auf die veränderten Bedingungen: Zusammenschluss von
3 Einzelbehandlern zu einer BAG (Kostenentwicklung,
Gewinnentwicklung,
Investitionen, Freizeitgewinn).
Fazit:
– Es gibt kein einheitliches Konzept, das
auf alle Fälle passt.
– Die Einzelpraxis hat ihre Berechtigungnach wie vor.
– Das Umfeld ändert sich jedoch erheblich und eine Anpassung auf den Markt
wird unerlässlich sein (Standort,
Umfeld, Einkommenssituation, Gesundheitsbewusstsein, Konkurrenzsituation
vor Ort).
Die richtige Reaktion darauf macht strategische Effektivität aus!
Im 2. Vortrag referierte Hans-Dieter Klein
(www.dent-mit.de) mit dem Thema
„Gewinn in der Zahnarztpraxis ist kein
Zufall – Rezepte, die wirklich wirken“.
Der Diplom Oeconom ist seit über 20 Jahren als Dozent und Praxiscoach deutschlandweit unterwegs. Er veranschaulichte
an Hand von realistischen Beispielen, wie
Zahnarztpraxen dank seines Coachings
Prophylaxeumsatz, Privatumsatz und
Gewinn vor Steuern innerhalb von 4 Jahren in einem höheren zweistelligen Prozentsatz gesteigert haben. Anhand von
Tabellen zeigte Herr Klein die Entwicklung der Zahnarztdichte und die Verteilung des Einkommens der Inhaber nach
Größenklassen in Deutschland auf.
Schlagwörter wie Umsatzrenditen, Definition „Einkommen = Umsatz – Kosten“
sowie verfügbares Einkommen wurden
erläutert. Herr Klein ging dann auf die
sogenannten Empfehlungen ein: Sparen
beim Personal, bei Räumen, bei Investitionen und an der privaten Lebensführung. Jedoch seien diese Empfehlungen
wenig hilfreich.
Im Bereich der Prophylaxe sei noch ein
ungeheures „Ruhepotential“ vorhanden,
was in vielen Zahnarztpraxen nicht oder
nur stiefmütterlich genutzt wird.
REFERAT FORTBILDUNG
1. Erkenntnis: Angst vor der Preiserhöhung hat die Praxis – nicht der Patient.
Man müsse eine höhere Qualität anbieten, mehr delegieren und noch mehr
Patienten-Nutzen schaffen. Zielvereinbarungen seien dabei unerlässlich, denn:
ohne Ziel ist Erfolg nicht messbar. Es folgen der Konzeptions- und Zielbildungsprozess, konkrete Zielvereinbarungen,
ein steter Soll-/Ist-Vergleich und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen.
Das gleiche gilt im konservierenden
Bereich für die Endo oder dentinadhäsive
Rekonstruktion. Eine glaubwürdige Preispolitik und eine realistische kaufmännische
Berechnung seien notwendig. Das Praxisteam muss dem Patienten den Nutzen dieser höherwertigen Leistung deutlich und
immer wieder vor Augen führen, durch
eine erfolgreiche Patientenkommunikation. „Der zahnärztliche Experte verkauft
nicht, er verordnet“ so Klein. Beispiele für
eine behandlungsbegleitende Kommunikation durch den Zahnarzt bzw. durch die
ZFA folgten. Klein gab in seinem Vortrag
Tipps, die jeder Zuhörer am Montag in seiner Praxis sofort anwenden und umsetzen
konnte.
Der langanhaltende Applaus spiegelte die
Begeisterung bei den Zuhörern wider.
Den Abschluss machte Herr Peter Wirth
von der Deutschen Apotheker- und Ärzte-Bank Düsseldorf mit seinem Thema
„Wertpapier Strategie 2011“.
Herr Wirth machte deutlich, dass die
Erwartung für 2011 in den USA nachlässt, wohingegen im Euroland die Stimmung der Unternehmen und Verbraucher seit 2 Jahren kontinuierlich ansteigt.
Vor allem der Export mache Euroland
stark – Deutschland liegt an der Spitze.
Darüber hinaus helfen tiefe Zinsen der
Konjunktur.
Wie sicher ist aber unser Geld?
Das Inflationsgespenst poltert vielerorts,
da steigende Rohstoff- und Nahrungsmittelpreise die Teuerung ankurbeln; v.a.
die Schwellenländer seien davon besonders betroffen. Dies schürt Ängste bei
den Deutschen – eine akute Inflationsangst herrsche in Deutschland; dies sei
v.a. historisch bedingt – Hyperinflation
1923.
Die Folgen durch die Monetisierung der
Staatsschulden habe zwar eine Inflation
mit zeitlichem Abstand zur Folge, diese
würde aber langsam und nur leicht
ansteigend auf uns zukommen.
Als Strategie empfahl Herr Wirth eine
gewisse Vorsicht vor niedrigverzinslichen
Staatsanleihen; die Rendite einer Anlage
sollte bei vertretbarem Risiko die Inflation mindestens erreichen, um so den realen Kapitalerhalt zu gewährleisten; man
solle lieber in Produktivkapital wie
Aktien, Rohstoffe und Immobilien als
Inflationshedge investieren.
Zum Abschluss gingen die Referenten
noch gezielt auf Fragen aus dem Auditorium ein.
Nach knapp 5 Stunden beendete Dr.
Hoffmann die durch und durch gelungene Veranstaltung.
STELLENMARKT
Moderne KFO-Praxis sucht
ZMA/ZMF
Anzeigenschluss
für die
Ausgabe
4/2011
ist der
22. August
im Landkreis DEG.
Bewerbung bitte unter: [email protected]
Prophylaxe-orientierte Praxis sucht
zum 1. September 2011 eine
Vorbereitungsass./Ärztin
Ein freundliches Team freut sich auf Ihre
Bewerbung:
Dr. Anette Wehnert
84094 Elsendorf
Tel. 0 87 53 - 213 oder 01 70 - 4 08 84 08
ZNN 3-2011
19
REFERAT FORTBILDUNG
Wie führe ich ein „Verkaufsgespräch“ in der
prophylaxeorientierten Praxis
Am 8. Juni referierte Frau Tracey Lennemann (RDH/BA) in den Räumlichkeiten
des ZBV Niederbayern über ein nachhaltiges Konzept, seine „Ware“ Prophylaxe
möglichst erfolgreich an seine Kunden =
Patienten zu vermitteln. Kommunikation, Motivation und Verkauf sind die Eckpfeiler dieses Konzeptes. Viele von uns
seien der Meinung, unsere Patienten
wären nicht bereit, Geld für hochwertige
Leistungen auszugeben, die bis dahin
nicht in unserer Praxis angeboten worden sind. Aber das ist falsch. „Wenn du
nur das tust, was du immer getan hast,
wirst Du immer das bekommen, was du
immer bekommen hast“ so die Referentin. Also muss ich was ändern – aber wie
gehe ich mit Änderungen um?
Der Erfolg braucht Änderungen und diese benötigen Motivation und eine erfolgreiche Kommunikation.
Jeder im Team muss motiviert sein; dies
spiegelt sich sowohl in der Selbst-Motivation wie auch in der Team-Motivation
wider; und genauso gibt es eigene Ziele
und Team-Ziele.
Dies funktioniert aber nur, wenn ein
Praxiskonzept und ein Praxismanagement von den Praxisinhabern vorgegeben sind, an denen sich die Mitarbeiterinnen orientieren und einbringen
können. Wir haben Männer und Frauen
als Patienten – und diese sind unterschiedliche Personalitätstypen; deswegen brauchen wir für jeden Personenkreis
ein unterschiedliches Kommunikationskonzept, auf das diese ansprechen. Und
darauf baut schlussendlich auch unser
Praxis-Verkaufskonzept auf. Auch definiert Erfolg jeder von uns unterschiedlich. Motivation – die Anstrengung,
etwas in unserem Praxisablauf zu ändern,
ist wie Zähneputzen: es muss jeden Tag
gemacht werden! Aber oft sind wir
gefangen im Alltag und seinem gewöhnlichen Ablauf. Nur die Selbstmotivation
kann uns wachrütteln, die auf einer aufbauenden Unzufriedenheit basiert. Was
sind unsere Träume, Visionen, Phantasien, Wünsche, Ziele? Mit der Zielsetzung
hat man einen Zweck geschaffen, für den
20
ZNN 3-2011
es sich lohnt sich anzustrengen und zu
arbeiten. Kreativität, Spaß, Erfolg und
Zufriedenheit sind die Folgen. Dieses Ziel
muss aber schriftlich festgelegt sein,
bildlich vorstellbar, realistisch und zeitlich begrenzt sein. Eine positive Grundeinstellung und eine gewisse Lockerheit
kann dabei nicht schaden. Aber oft sind
es wieder die alltäglichen Praxisabläufe,
die versuchen, uns bei der Umsetzung zu
stören. Dabei ist eine funktionierende
Kommunikation das A und O. Nun muss
ich herausfinden, was für ein Typ ich bin
– extrovertiert, introvertiert, aufgabenorientiert, Menschen orientiert?
Das Geheimnis des Erfolgs ist, den
Standpunkt des anderen zu verstehen.
Nun folgt die Teamstrategie, die gemeinsam festgelegt werden muss:
Es muss eine Leistung angeboten, Konzepte verkauft und Innovationen mit
langfristiger Garantie empfohlen werden.
Die Erstellung einer Checkliste für das Praxis-Management ist dabei unerlässlich.
Wie muss ein Team aufgestellt sein und
wie funktioniert es möglichst ohne
„Zickenkrieg“ war ein weiterer Themenschwerpunkt. Wenn das alles steht, kann
man sich selbstbewusst und zielsicher der
4. Phase des Erfolgs widmen: der Patientenberatung und Patientenmotivation
und damit dem Verkauf seiner eigenen
Dienstleistung, der Prophylaxe. Geld ist
genügend da – nur für was es ausgegeben wird, können wir in unseren Praxen
tagtäglich mitbestimmen – und eine
Investition in saubere, gesunde und
strahlende Zähne dürfte viele unserer
Kunden = Patienten überzeugen, auch
wenn sich Männer und Frauen unterschiedlichst für dieselbe Sache begeistern
lassen.
REFERAT FORTBILDUNG
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement beim Röntgen
Über die qualitativ-diagnostische Aussage von Röntgenbildern stellt sich jede
zahnärztliche Praxis eine wichtige Visitenkarte aus.
Am 20. und 21. Mai referierte Dipl. Ing.
(FH) Gerald König in den Räumen des
ZBV Niederbayern in Straubing. Im kleinen Kreis konnten diese beiden Röntgenkurstage inhaltlich sehr effektiv und
individuell genutzt werden.
Als Einführung wurden Probleme und
Lösungswege bei der intraoralen Positionierungstechnik behandelt. Nach Diskussion der unterschiedlichen Techniken
mittels Zahnfilm, Sensor und Speicherfolie wurden spezielle Problematiken wie
z.B. die Vorgehensweise bei reizempfindlichen Patienten besprochen.
Insbesondere wurde die komplexe Halbwinkeltechnik – als „Ausweg“ für alle
Fälle – behandelt. Durch praktisches
Training am Echt-Human-Phantomschädel konnte die beschriebene Theorie
sofort in die Praxis umgesetzt werden.
Für das Training der Paralleltechnik
stand die Haltertechnik aller bekannten
Hersteller – für Film, Sensor und Speicherfolie – zur Verfügung.
Großer Wert wurde auf die Darlegung der
Beziehungen zwischen Positionierungstechnik, Bildqualität und Strahlenschutz
gelegt. Durch das Vermeiden von Doppelaufnahmen – ohne diagnostische Fragestellung – wird dem Strahlenschutz am
Patienten mit der geforderten Bildqualität Rechnung getragen. Ergänzend wur-
den die gesetzlichen Vorschriften zum
Einsatz von Haltertechnik in Verbindung
mit Fenstereinblendungen (Kollimator)
benannt und praktisch demonstriert.
Fernröntgeneinrichtung ausführlich behandelt. Gerätebedienung und korrekte
Patientenpositionierung bildeten hier die
Schwerpunkte.
Der Hauptteil des zweiten Kurstages
beschäftigte sich mit der praktischen
Umsetzung der wichtigsten gesetzlichen
Vorgaben zum Thema Röntgen: Konstanzprüfung und Qualitätssicherung,
als fester Bestandteil des QM.
Den Abschluss beider Tage bildete ein
Blick in die – schon begonnene – Zukunft der dentalen Röntgendiagnostik:
Eine Echtzeitdemonstration von den
faszinierenden Möglichkeiten der dentalen Volumentomografie (DVT) mittels
eines Patientendatensatzes in der entsprechenden DVT-Diagnostiksoftware.
Besprochen wurden die Prüfparameter
aller gängigen Röntgeneinrichtungen
und deren Dokumentation im KonstanzPrüfprotokoll. Hierbei wurde auf die speziellen Gegebenheiten des Bundeslandes
Bayern ausführlich eingegangen.
Auf Wunsch der Teilnehmerinnen wurde
das Panoramaschichtgerät (OPG) inkl.
Für die gelungene Kursatmosphäre sorgten nicht zuletzt die betreuenden Mitarbeiterinnen des ZBV, die sich in den
klimatisierten Räumlichkeiten sehr fürsorglich um das Wohl aller Beteiligten
kümmerten.
ZNN 3-2011
21
REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungen/Veranstaltungen
der Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe
REFERAT FORTBILDUNG
3. Fränkischer Zahnärztetag
mit Rekordergebnis
Pressemitteilung des ZBV Oberfranken
Bayreuth – Am 20. und 21. Mai fand in Bayreuth der 3. Fränkische
Zahnärztetag statt. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung, die die Zahnärztlichen Bezirksverbände
Ober-, Mittel- und Unterfranken abwechselnd ausrichten. Allen
Widrigkeiten des Gesundheitswesens zum Trotz ist der Fortbildungs- und Innovationsdrang in Franken offensichtlich ungebrochen. Über 1.100 Besucher nutzten die Chance, heimatnah hochkarätige Referenten zu hören und die mit über 40 Ausstellern
glänzend bestückte Dentalausstellung zu besuchen.
Der Festredner, Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch, bekannte
sich zu der dringend erforderlichen Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und zur Unterstützung der Region Franken hinsichtlich Forschung und Entwicklung.
Dr. Rüdiger Schott, 1. Vorsitzender des ZBV Oberfranken und Dr.
Thomas Sommerer, Fortbildungsreferent des ZBV Oberfranken,
sehen sich durch die Besucherzahlen in ihrer Forderung bestätigt,
die gesetzliche Fortbildungspflicht mit Bepunktungen abzuschaffen. Derartige Veranstaltungen zeigten, dass der Berufsstand durch
seine Fachkompetenz selbst am besten wisse, was für die Patienten
gut sei. In seinem Grußwort brandmarkte Schott neben Karies und
Parodontitis die Gesundheitspolitik als größtes Risiko für die Zahnerhaltung in Deutschland.
Dr. Reiner Zajitschek
2. Vorsitzender ZBV Oberfranken
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Neuer Stellenmarkt der BLZK:
Einfach, unkompliziert und ab sofort
kostenfrei
Seit einiger Zeit ist der neue Stellenmarkt der BLZK unter www.blzk.de/
stellenmarkt online. Der BLZK-Service
unterstützt ab sofort kostenfrei bei der
Suche nach Mitarbeitern oder einer Stelle in der Zahnarztpraxis.
Angebote und Gesuche sind im neuen
Stellenmarkt in vier Rubriken geteilt:
Zahnärzte, Praxisteam, Assistenten und
Ausbildungsplätze. Alle Anzeigen sind
vier Wochen lang online und werden
danach automatisch gelöscht. Jeder der
eine E-Mail-Adresse hat, kann den Stellenmarkt der BLZK nutzen. Eine Anzeige
kann ohne Anmeldung und Passwort
aufgebeben werden.
In drei einfachen Schritten ist die Stellenanzeige fertig: zuerst die Daten für
Anzeige und Kontaktaufnahme in das
Web-Formular eintippen und abschicken. Danach erhält der Inserent eine EMail, mit der er seine Anzeige aktivieren
und ändern kann. Nach der Aktivierung
prüft die BLZK die Anzeige und schaltet
sie frei. So bleibt der Stellenmarkt (früher
„Kleinanzeigen“) ein qualitativ hochwertiger Service, in dem unseriöse Anbieter
keine Plattform finden.
Informationen dazu erteilt der ZBV
Niederbayern, Frau Zimmermann, Tel.
0 94 21 / 56 86 88 40.
Dr. Ludwig Leibl
Referent für Zahnärztliches Personal /
Haushalt
Dr. Ludwig Leibl
Referent für Zahnärztliches Personal
Merkblatt – Ausbildungsverträge
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsverträge vor Beginn der Ausbildung
dem ZBV Niederbayern zur Genehmigung und Eintragung in die Stammrolle
vorzulegen sind.
Empfehlungen der Bayerischen
Landeszahnärztekammer für die
Ausbildungsvergütung (brutto):
• 1. Ausbildungsjahr
500,00 €
• 2. Ausbildungsjahr
550,00 €
• 3. Ausbildungsjahr
600,00 €
Einreichung beim ZBV Niederbayern:
• drei Originalexemplare, von allen Vertragspartnern unterschrieben
(bei Minderjährigen beide Elternteile)
• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
(Auszubildende, die bei Beginn der
Ausbildung das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben)
• Kopie der Arbeitserlaubnis oder der
unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung
(Auszubildende, die keine deutsche
Staatsbürgerschaft besitzen)
• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzung
möglich
Ausbildungszeit:
• grundsätzlich exakt drei Jahre
(z.B. 01.09.2011 bis 31.08.2014)
24
ZNN 3-2011
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
Bei entsprechenden Leistungen in
Berufsschule und Praxis kann ein Antrag
auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1
Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird die
Prüfung an dem unmittelbar der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin abgelegt.
Als Nachweis der schulischen Leistungen
für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung ist das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand
der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februar
maßgeblich.
Ärztliche Nachuntersuchung:
Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz
hat sich der Arbeitgeber ein Jahr nach
Aufnahme der Beschäftigung die
Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, sofern die
Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig ist. Die
Nachuntersuchung darf nicht länger als
drei Monate zurückliegen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist ohne
diese Bescheinigung nicht möglich.
Für die Ausbildungszeit wünschen wir
viel Erfolg.
Straubing, Februar 2011
Von einer vorzeitigen Auflösung
des Ausbildungsverhältnisses ist der
ZBV Niederbayern unverzüglich in
Kenntnis zu setzen!
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Statistik Zwischenprüfung 2010/ 2011
2011
Teilnehmerinnen
Note 5+6
%
Landshut
51
3
5,88
Passau
52
10
19,23
Straubing
43
5
11,63
146
18
12,33
Vergleich
zu 2010
Teilnehmerinnen
1. Beginn und Ende der täglichen
Arbeitszeit
%
Landshut
49
2
4,08
Passau
35
0
0
Straubing
41
4
9,76
125
6
4,8
Meldepflicht
nach dem Mutterschutzgesetz
Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem
zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden.
Es sind dabei folgende Angaben zu
machen:
Note 5+6
2. Die gewährten Ruhepausen
3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
4. Entlohnungsart
(Stundenlohn, Monatslohn etc.)
5. Art der Beschäftigung
Zuständig für Niederbayern ist das Gewerbeaufsichtsamt Landshut, Gestütstr. 10,
84028 Landshut, Tel. 08 71 -8 08- 01.
Dienstverträge
für ZAH / ZFA
Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur
mehr online zur Verfügung. Es werden
keine gedruckten Verträge beim ZBV
mehr vorgehalten.
Die stets aktuellen Verträge sind auf der
Internetseite der BLZK unter der Rubrik
„Praxispersonal“ – Beruf, Unterpunkt
„Dienstvertrag“ online abrufbar.
Vergütung an die Zahnmedizinische Fachangestellte nach
bestandener Prüfung – Ende der Ausbildungszeit
Nach § 21 des Berufsbildungsreformgesetzes endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit.
Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung und Aushändigung des
Nachweises über die bestandene Prüfung. In diesem Fall ist ab dem folgenden
Tag anstelle der Ausbildungsvergütung
das Gehalt einer geprüften Helferin im 1.
Berufsjahr nach den getroffenen Vereinbarungen zu zahlen.
Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich
das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederho-
lungsprüfung, höchstens um ein Jahr, es
sei denn, die Auszubildende erklärt ihren
schriftlichen Verzicht.
Wird die Auszubildende im Anschluss an
das Berufsausbildungsverhältnis weiterbeschäftigt, ohne dass hier ausdrücklich
etwas vereinbart worden ist, so gilt ein
Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit
als begründet, das schriftlich durch einen
Arbeitsvertrag zu regeln ist.
Hat der Prüfungsteilnehmer bei nicht
bestandener Prüfung in einem Bereich
des schriftlichen Teils der Prüfung oder
im praktischen Teil mindestens ausreichende Leistung erbracht, so ist auf
Antrag des Prüfungsteilnehmers die Prüfung insoweit nicht zu wiederholen,
sofern dieser sich innerhalb von zwei
Jahren – gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an
– zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
(§ 25 Abs. 2 Satz 1 Prüfungsordnung
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r).
Die Abschlussprüfung kann insgesamt
zweimal wiederholt werden. Nach Beendigung der vereinbarten Ausbildungszeit
haben Sie zwei Möglichkeiten, sich auf
die Wiederholungsprüfung vorzubereiten.
1. Mit Verlängerung des Ausbildungsvertrages
(auf Antrag der Auszubildenden)
Wenn der Ausbildungsvertrag auf
Wunsch des Auszubildenden verlängert
wird, bleibt die Auszubildende berufs-
ZNN 3-2011
25
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
schulpflichtig, sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Ausbildenden haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten.
2. Ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages
Die Wiederholungsprüfung kann auch als
externer Prüfling (die Prüfung wird vom
Prüfling selbst bezahlt) durchgeführt
werden. Die freiwillige Teilnahme am
Berufsschulunterricht ist ohne Ausbildungsvertrag nicht möglich.
3. Nichtbestandene Röntgenprüfung
Sollten die Auszubildenden lediglich die
Röntgenprüfung nicht bestanden haben,
können sie das Röntgenzertifikat durch
die Belegung eines 10-stündigen Röntgenkurses erlangen. Nähere Auskünfte
erteilt der Zahnärztliche Bezirksverband.
Bayerische Landeszahnärztekammer
Referat Zahnärztliches Personal
In der Zeit bis zur Prüfung besteht die
Möglichkeit, als ausgelernte, aber nicht
geprüfte Zahnmedizinische Fachangestellte (Sprechstundenhilfe) zu arbeiten.
Checkliste für den/die Praxisinhaber/in bzgl. Azubi
Einweisung der/des Auszubildenden
bei Arbeitsbeginn
- Vorstellung der Kolleginnen und deren
Arbeitsbereiche
- Besprechung der Arbeits- und Schulzeiten
- Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume
- Hygieneunterweisung:
persönliche
Hygiene, Hygiene am Arbeitsplatz,
Umgang mit kontaminierten Gegenständen (z.B. bei Fußbodenkontakt),
Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizenden Lösungen ect.
- Aufklärung über die Schweigepflicht
- Wesentliches aus der Unfallverhütungsvorschrift erläutern
- Umgang mit Patienten (korrekte
Ansprache, Begrüßung und Verabschiedung)
- Vermeidung von Habits
- Erläuterung der Arbeitsgebiete der ersten Tage
- Zuordnung zu einer Assistenzhelferin
- Gemeinsame Vor- und Nachbereitung
des Behandlungsplatzes
- Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung
26
ZNN 3-2011
- Einweisung in die Dokumentation
(Karteikarte, Reitersystem ect.)
- Instrumentenreinigung unter Aufsicht
- Empfehlung eines Merkheftes für
Fachbegriffe, Behandlungsabläufe ect.
- Einführung in das Berichtsheft
Probezeit
Seit dem 01.04.2005 beträgt die maximal
zulässige Probezeit für Auszubildende 4
Monate. Diese dient der gegenseitigen
„Erprobung“. Die Auszubildende soll für
sich überprüfen, ob die Ausbildung ihren
Vorstellungen und Neigungen entspricht, der Ausbildende sollte hingegen
prüfen, ob die Auszubildende in sein
Team passt und ob ihre Fähigkeiten und
ihr Verhalten Anlass zur Hoffnung
geben, dass sie die Ausbildung erfolgreich absolvieren wird.
Berichtsheft
Die Berichtshefte werden zusammen mit
den eingetragenen Verträgen vom ZBV
an die Praxen gesandt.
Bitte überprüfen Sie als Ausbilder, dass
das Berichtsheft ordnungsgemäß und
vollständig von der Auszubildenden
geführt wird. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass die Leistungsinhalte im
Berichtsheft Bestandteil des praktischen
Teils der Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte sind.
Das Berichtsheft ist bei der Anmeldung
zur Prüfung dem Prüfungsausschuss zur
Einsicht vorzulegen.
Hepatitisimpfung + G 42
Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische
Fachangestellte müssen sich nicht gegen
Hepatitis B impfen lassen, haben jedoch
einen Rechtsanspruch auf die Durchführung der Impfung.
In Zahnarztpraxen ist eine Impfung
gegen Hepatitis B bei Mitarbeiterwunsch
Pflicht. Zu empfehlen ist eine Impfung
gegen Hepatitis A und B mit Doppelimpfstoff Tinix, der nur unwesentlich teurer
als der Impfstoff gegen Hepatitis B ist.
Da weder die Krankenkasse noch die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hierfür die
Kosten übernehmen, ist der Arbeitgeber
zur
Kostenübernahme
verpflichtet.
Außerdem muss er dem Arbeitnehmer die
Möglichkeit zur Durchführung der Impfung anbieten.
(Verfasser: Zahnarzt Walter Wanninger )
REFERAT GOZ
Die „neue“ GOZ 2012 –
ein betriebswirtschaftliches Desaster?
Seit dem 28. März 2011 liegt der Referentenentwurf mit Begründung zur neuen GOZ vor.
Am 9. Mai 2011 fand die erste Anhörung
im BMG statt, zu der 44 gesundheitspolitische Verbände (u.a. BZÄK, BDIZ, etc.)
geladen waren. Da es sich um eine Verordnung des Gesetzgebers handelt, die
das Bundekabinett beschließt und nur
noch vom Bundestag genehmigt werden
muss, gab es keine Spielräume für klassische Verhandlungen.
Wir alle sind uns einig, dass der vorliegende Referentenentwurf für die gesamte Zahnärzteschaft nicht akzeptabel ist.
1988 wurde die damalige BuGO-Z aus
dem Jahre 1965 mit einer 10%igen
Abwertung in die GOZ 88 „übergeleitet“,
die jetzt wiederum die „GOZ neu“ ab
dem 1.1.2012 ablösen soll. Das heißt, wir
sprechen nicht von 23, sondern von 46
Jahren Stillstand.
Nicht einmal die Inflationsrate oder eine
Anpassung an die Grundlohnsummensteigerung – wie es bei den gesetzlichen
Krankenkassen der Fall ist – wurde bei
der GOZ in der Vergangenheit berücksichtigt. Nach diesem Stillstand von fast
einem halben Jahrhundert hat die Politik
die einmalige Chance zur Umsetzung
eines fach- und präventionsorientierten
Vergütungssystem vertan. Der PKV geht
es natürlich nur darum, Kosten zu senken und angesichts ständig steigender
PKV-Beiträge ihren Gewinn zu steigern!
„Dieser vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Entwurf gefährdet unsere Spitzenposition in der Zahnmedizin“,
so Prof. Dr. Dr. Benz, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Auch
der Wirtschaftsstandort Deutschland leide darunter, wenn Innovationen den
Patienten aus Kostengründen verwehrt
werden. „Die Zahnmedizin war bislang
ein Jobmotor. Damit könnte bald Schluss
sein. Die Wertschöpfung findet dann im
Ausland statt“, warnt Prof. Dr. Dr. Benz.
Im Gegensatz zu den Zahnärzten und
Ärzten besitzen die Gebührenordnungen
anderer Freiberufler (Steuerberater,
Rechtsanwälte, Architekten, Notare etc.)
einen gewissen Automatismus, der sie an
die allgemeine Preisentwicklung ankoppelt. Die Honorare dieser Freien Berufe
errechnen sich überwiegend aus einem
Prozentanteil eines Marktwertes (Steuerberater -> Betriebsgewinn, Architekt ->
Baukosten für die Immobilie, etc.).
Auch ohne Änderung der Honorarordnung steigen in diesen Freien Berufen
die Honorare mit der allgemeinen Inflation an.
Noch besser wäre eine Abschaffung des
Punktwertes und eine Berechnung direkt
in Euro.
ZA Walter Wanninger
Referent für GOZ
Aber so ein Meilenstein ist bei den
„Nachbesserungen“ sicher nicht zu
erwarten.
Vielmehr versucht man auf Bundes- und
Länderebene durch Resolutionen Nachbesserungen zu erreichen:
– angemessene Erhöhung des Punktwertes
– künftige regelmäßige Anpassung des
Punktwertes an die wirtschaftliche
Entwicklung
– Abschaffung der Begründungspflicht
– keine Einführung des Zielleistungsprinzips
Kaum einer kann sich vorstellen, dass
sich Politiker einer Anhebung der Abgeordneten-Diäten jemals aus gesellschaftspolitischen Gründen entzogen hätten.
Ich bin auch der Meinung, dass unser
Einfluss und unser „standing“ bei der
Politik auf ein Minimum gesunken ist;
und da liegt das eigentliche Problem.
Deswegen nützen uns öffentliche Proteste relativ wenig; ein bisschen vielleicht
noch das lobbyistenmäßige Nachverhandeln auf den Gängen im politischen Berlin. Aber am Ende muss jeder „Basiszahnarzt“ selbst versuchen, wie er mit dieser
„neuen GOZ“ betriebswirtschaftlich in
seiner eigenen Praxis überleben kann.
Schlussendlich stellt sich nur noch die
Frage: brauchen wir Zahnärzte noch die
PKV?
ZNN 3-2011
27
VERSCHIEDENES
Fortbildung des Ärztlichen Kreisverbandes Straubing
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass
der Ärztliche Kreisverband Straubing uns
angeboten hat, seine Fortbildungen auch
in unseren Zahnärztlichen Nachrichten
Niederbayern – „ZNN“ – zu veröffentlichen. Da bei dem vielfältigen Angebot
unserer ärztlichen Kollegen einerseits
etliche für Zahnärzte hoch interessante
Themen zu finden sind, aber andererseits
eben vieles auch weniger relevant
erscheint, sehen wir von einer kompletten Auflistung in Druckform ab und verweisen lediglich auf die Online-Liste.
Wir bitten Sie, dieses Angebot der Ärzteschaft auch zu nutzen; eine aktuelle Lis-
Fortbildungsveranstaltung des
ZF Gäuboden für Zahnärztinnen/Zahnärzte
Titel:
Periimplantitis – Möglichkeiten und
Grenzen der Behandlung
Termin:
Dienstag, 13. September 2011, 20 Uhr,
Dauer: 1,5 bis 2 Stunden
Ort:
Hotel Asam Straubing
Unterstützt durch:
Thommen medical
Das Anmeldeformular finden Sie auf
der Homepage des ZF Gäuboden:
www.zf-gaeuboden.de
Anmeldung bitte bis 15. August 2011
an Frau Zahnärztin Gisela Sandmann,
(Fax-Nr.: 0 94 22 - 80 68 07).
Referent:
Prof. Dr. Dr. Dr. Christian Foitzik
Fotowettbewerb zum Deutschen Zahnärztetag 2011
ZNN 3-2011
Fachdentals 2011
Hamburg Messe
Halle A1
Freitag, 23. September
Samstag, 24. September
Messe Düsseldorf
Halle 8a
Freitag, 30. September
Samstag, 01. Oktober
Messe Berlin
Halle 21/22
Samstag, 05. November
Gewinnen Sie mit „Farbe“
28
Dr. Peter Maier
1. Vorsitzender
ZBV Niederbayern
Messe München
Halle A6
Samstag, 08. Oktober
Teilnahmegebühr:
ZF-Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder
45 €
Farbe beeinflusst unser Leben wie kaum
ein anderer Sinneseindruck. Wir werden
von Farben emotional angesprochen,
vom dunklen Blau des Himmels im
Gebirge ebenso wie vom Rot des Sonnenuntergangs. Manche Farben regen
an, andere beruhigen. Farben werden
verwendet, unser Aussehen zu verbessern
und unser Verhalten zu beeinflussen.
Für den Zahnarzt ist es eine Herausforderung, die richtige Farbe seiner Restaurationen zu finden.
Farbe steht daher im Mittelpunkt des
diesjährigen
Fotowettbewerbs
der
DGZMK.
Nach dem großen Erfolg in den Vorjahren wird für den Deutschen Zahnärztetag
2011 wieder ein Fotowettbewerb ausgeschrieben. Teilnehmen kann jeder. Eingereicht werden sollte eine bis maximal drei
te der Fortbildungen sowie Anmelderegularien finden Sie im Internet unter:
www.aekv-straubing.de
Abbildungen im Format 30 x 40 cm,
zusätzlich die Bilddatei in einer Größe
von ca. 1024 x 768 Pixeln. Ausdruck und
Datei sind bitte an das Büro der DGZMK
in Düsseldorf zu senden:
([email protected]; Liesegangstr. 17
a,40211 Düsseldorf.)
Wie auch in den Vorjahren stehen wertvolle Sachpreise zur Verfügung. Eine Jury
wird die Siegerbilder ermitteln.
Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2011.
Der diesjährige Fotowettbewerb steht
unter dem Thema „Farbe“, wobei der
Bildinhalt natürlich nicht auf die Zahnfarbe begrenzt ist.
Nehmen Sie teil und zeigen Sie mit Ihren
schönsten Bildern die Farbigkeit unseres
Lebens!
Dr. W. Bengel, Vizepräsident der DGZMK
Messe Frankfurt
Halle 5.0
Freitag, 11. November
Samstag, 12. November
Pressekontakt:
CCC GmbH
Tim Kissels
Kartäuserwall 28e
50678 Köln
Tel.: 02 21 / 93 18 13 - 69
Fax: 02 21 / 93 18 13 - 90
E-Mail: [email protected]
BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
Hinweise
zum zahnärztlichen Notdienst
Á An der Teilnahme am zahnärztlichen
Notdienst sind grundsätzlich alle
Vertragszahnärzte ohne Begrenzung
auf ein bestimmtes Lebensalter verpflichtet. Die Verpflichtung zum
zahnärztlichen Notdienst ist dem
gemäß eine unabdingbare Verpflichtung des Zahnarztes für die Dauer seiner Kassenzulassung.
Á Ist ein zum Notdienst eingeteilter
Zahnarzt, insbesondere bei Krankheit verhindert, so hat er selbst für
eine geeignete Vertretung zu sorgen
und diese Änderung unverzüglich
seiner Bezirksstelle mitzuteilen.
Á Am Eingang seiner Praxis hat er
außerdem unter Angabe der
Anschrift seines Vertreters auf die
Vertretung durch einen Aushang
hinzuweisen,
Á zusätzlich ist dementsprechend auch
Termine für die
Zulassungssitzungen
für Zahnärzte 2011
­ 06. Juli 2011
­ 07. September 2011
­ 12. Oktober 2011
­ 09. November 2011
­ 07. Dezember 2011
Da der Zulassungsausschuss an Ladungsfristen gebunden ist, sind die erforderlichen Unterlagen spätestens einen Monat
vor dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen. Eine Bearbeitung des Antrages zum gewünschten Sitzungstermin
kann ansonsten nicht erfolgen.
Eine rückwirkende Genehmigung/Beendigung ist nicht möglich.
der Anrufbeantworter zu besprechen.
Á Der zeitliche Umfang des Notdienstes wird einheitlich auf die Zeit von
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von
18:00 bis 19:00 Uhr festgesetzt. In
dieser Zeit muss der für den Notdienst eingeteilte Zahnarzt in seiner
Praxis anwesend sein.
Á In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis
24:00 Uhr) muss seitens des Notdienstzahnarztes Behandlungsbereitschaft bestehen.
Á Bei einem Verstoß gegen die Notdienstpflicht werden disziplinarische
Maßnahmen gegen den betreffenden Zahnarzt eingeleitet, bei evtl.
hieraus resultierender nachhaltiger
Gefährdung der Sicherstellung des
Notdienstes werden entstehende Kosten dem betreffenden Zahnarzt in
Rechnung gestellt.
ZA Ernst Binner
Bezirksstellenvorsitzender
Der aktuelle Wochenendnotdienst
kann abgerufen werden unter:
www.notdienst-zahn.de
Assistenten- und
Niederlassungsberatung
Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungen
durch den Bezirksstellenvorsitzenden Herrn Ernst Binner oder durch die stellvertretende Vorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß .
Terminvereinbarungen bitte bei Frau M. Ottl, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 21.
Vertretungen bei Krankheit
oder Urlaub
Bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an
zahnärztlicher Fortbildung oder an einer
Wehrübung kann sich der Vertragszahnarzt laut § 32 der Zulassungsverordnung
in-nerhalb von zwölf Monaten bis zur
Dauer von drei Monaten vertreten lassen.
Eine Vertragszahnärztin kann sich in
unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung bis zu einer
Dauer von 6 Monaten vertreten lassen.
Dauert die Vertretung länger als eine
Woche, so ist sie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Dieser
Antrag auf Vertretung ist bei der
Bezirksstelle Niederbayern rechtzeitig
anzufordern. Eine Genehmigung kann
rückwirkend nicht ausgesprochen werden.
ZNN 3-2011
29
BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
Wichtige Informationen zum Notfalldienst
Der Notdiensttausch ist vom notdiensthabenden Zahnarzt selbst zu organisieren und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315
Straubing, per Fax 09421-56 86 88 88
mit dem Notdiensttauschblatt mitzuteilen.
Denken Sie bitte auch daran, dass wir
von allgemeinen Änderungen (Telefon,
Adresse usw.) unterrichtet werden, damit
auch diese Änderungen auf der Homepage www.notdienst-zahn.de, ww.kzvb.de
oder www.zbv-niederbayern.de veröffentlicht werden.
Die örtlichen Organe erhalten ab sofort
keine Notdienstliste mehr. Die örtlichen
Organe rufen den aktuellen Notdienst
unter www.notdienst-zahn.de – Presseab und haben somit immer den offiziellen Notdienst.
Die Notdienste sind immer 6 Wochen im
Voraus auf der Homepage www.notdienst-zahn.de eingestellt. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Notdienstes im Internet sollte ein Tausch nicht
mehr erfolgen.
Vergewissern Sie sich bitte vor
Ihrem Notdiensteinsatz unter www.
notdienst-zahn.de, ob Ihre Angaben
korrekt übernommen und veröffentlicht wurden.
Der zahnärztliche Notfalldienst ist vom
zeitlichen Umfang her klar in der blauen
Vertragsmappe der KZVB geregelt.
An Wochenenden, Feiertagen und Brükkentagen beginnt der Notfalldienst um
0:00 Uhr bis zum endenden eingeteilten
Tag 24:00 Uhr.
Präsenzpflicht in der Praxis besteht von
10:00 bis 12:00 Uhr und von 18:00 bis
19:00 Uhr. In der übrigen Zeit besteht
Rufbereitschaft, das heißt, dass die/
der zum Notfalldienst eingeteilte Kollegin/Kollege, sofern es die Situation erfordert, jederzeit bereit sein muss, zu
behandeln.
Sprechen Sie Namen von diensthabenden
Praxen nur dann auf den Anrufbeantworter, wenn Sie sich vorher bei dieser
Praxis versichert haben, dass der Notdienst auch korrekt ist, und vergewissern
Sie sich im Internet über den aktuellen
Stand.
Notbehandlungen
Notfallpatienten sind nach der Behandlung im Notdienst wieder an ihren
behandelnden Zahnarzt zurückzuverweisen. Im Rahmen des Notdienstes darf
eine zahnärztliche Hilfeleistung nicht
von der sofortigen Vorlage des Behandlungsausweises oder einer Zahlung
abhängig gemacht werden. Die Behandlung im zahnärztlichen Notdienst soll
sich nur auf die unbedingt notwendigen
zahnärztlichen Hilfeleistungen beschränken. Sie muss jedoch in jedem Falle weitergehende Komplikationen abwenden
und darf eine adäquate Behandlung am
Folgetag nicht unmöglich machen.
Kollegialität
Der zahnärztliche Notdienst ist nicht zur
Anwerbung neuer Patienten für die eigene Praxis zu missbrauchen. Insbesondere
soll eine negative Beurteilung der Vorbehandlung unterbleiben, da die Umstände
für die stattgefundene Behandlung nicht
bekannt sind. Ein Patient, der im Notdienst erfährt, dass eine Behandlungsmaßnahme des Hauszahnarztes angeblich nicht optimal ausgeführt wurde, wird
den Notdienstzahnarzt nicht als Experten schätzen, sondern zukünftig eher
auch gegenüber dem Nachbehandler
misstrauisch reagieren. Wir bitten daher
um eine seriöse Ausübung des Notdienstes entsprechend dem zahnärztlichen
Berufsethos unter Beachtung der Kollegialität.
Behandlung von Patienten aus
anderen Notdienstbezirken
Aus gegebenem Anlass möchten wir
betonen, dass sich die Pflicht zur Ausübung des zahnärztlichen Notdienstes
nicht regional auf den eigenen Notfalldienstbezirk beschränkt. Patienten aus
Nachbezirken dürfen ebenso wie Patienten, die sich beispielsweise auf der
Durchreise befinden, keinesfalls abgewiesen werden.
Dr. Rolf-Dieter Strasen
Bezirksstellenvorsitzender
Dr. Oliver Heilmann
stellv. Bezirksstellenvorsitzender
(Quelle: MZU 1/11 – Mit freundlicher
Genehmigung der KZVB Bezirksstelle
Unterfranken)
Zur Anzeigepflicht der Tätigkeit in ausgelagerten
Praxisräumen
Seit 2007 kennt die Zulassungsverordnung Zahnärzte (ZV-ZÄ) die Möglichkeit
der Tätigkeit in sog. ausgelagerten Praxisräumen auch im (vertrags)zahnärztlichen Bereich. Die einschlägige Regelung in § 24 Abs. 5 ZV-ZÄ sieht in diesem
Zusammenhang folgendes vor: „Erbringt
30
ZNN 3-2011
der Vertragszahnarzt spezielle Untersuchungs- und Behandlungsleistungen an
weiteren Orten in räumlicher Nähe zum
Vertragszahnarztsitz (ausgelagerte Praxisräume), hat er Ort und Zeitpunkt der
Aufnahme der Tätigkeit seiner Kassenzahnärztlichen Vereinigung unverzüg-
lich anzuzeigen.“ Insbesondere der
Unterschied zur genehmigungspflichtigen Zweigpraxis und die Anzeigepflicht
sind oft unbekannt.
Grundsätzlich hat jeder Vertragszahnarzt
seine Tätigkeit ausschließlich an seinem
sogenannten Vertragszahnarztsitz aus-
BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
zuüben. Dies ist der Ort mit Straße, Hausnummer, für den der Zulassungsausschuss die Zulassung erteilt hat. Tätigkeiten an anderen Orten sind
grundsätzlich nur im Rahmen der einschlägigen Vorschriften zulässig. Als Beispiel sei hier eine von der KZV erteilte
Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis genannt (§ 24 Abs. 3 ZÄ-ZV). Ausgelagerte Praxisräume zeichnen sich
dadurch aus, dass dort, wie die Zulassungsverordnung schreibt, spezielle
Untersuchungs- und Behandlungsleistungen angeboten werden. Häufigstes
Beispiel sind hier sicherlich Operationen
unter ITN in entsprechend ausgestatteten Räumlichkeiten außerhalb der Praxis.
Im Unterschied zur Zweigpraxis darf in
einem ausgelagerten Praxisraum keine
Sprechstunde abgehalten werden. Dies
bedeutet, dass der Erstkontakt mit einem
dort behandelten Patienten am Vertragszahnarztsitz oder auch in der Zweigpraxis stattfinden muss.
Ausgelagerte Praxisräume unterliegen
keiner Genehmigungspflicht. Es bedarf
jedoch einer unverzüglichen Anzeige
über Ort und Zeitpunkt der Aufnahme
der Tätigkeit gegenüber der KZVB.
Unverzüglich bedeutet in diesem Zusam-
menhang, ab der Aufnahme der Tätigkeit
in den betreffenden Räumen, auch wenn
dies nur unregelmäßig oder selten
erfolgt. Hintergrund der Regelung ist,
dass die zuständige KZV in der Lage sein
muss, die Einhaltung der gesetzlichen
Voraussetzungen der Regelung des § 24
Abs. 5 ZV-ZÄ zu überwachen. Im
schlimmsten Fall kann ein Verstoß gegen
§ 24 Abs. 5 ZV-ZÄ eine Disziplinarmaßnahme oder gar eine Untersagungsverfügung der KZV zur Folge haben. Wir
bitten daher um Beachtung der Meldepflicht.
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90 x 50 mm
69,00 Euro
75,00 Euro
85,00 Euro
1/16 (90 x 32 mm)
48,00 Euro
51,00 Euro
69,00 Euro
1/32 (42 x 32 mm)
30,00 Euro
33,00 Euro
42,00 Euro
7,00 Euro
7,00 Euro
Alle Preis zzgl. 19% MwST.
7,00 Euro
Chiffre
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Bank
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Kto.-Nr.
BLZ
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ZNN 3-2011
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Vereinigung Bayerns
Bezirksstelle Niederbayern
Am Essigberg 14
94315 Straubing
Praxis/ABE-Stempel
Notdienständerung
Bereich:
Termin:
übernimmt:
Termin:
übernimmt:
Ort, Datum
Unterschrift
KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14,
94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88-21, Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88
Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl
Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender Dr. Peter Maier und Bezirksstelle Niederbayern der
KZVB, Vorsitzender ZA Ernst Binner. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 0, Telefax 0 94 21 / 56 86 88 - 88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag,
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