Leistungsbeschreibung Stationäre Hilfen

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Leistungsbeschreibung Stationäre Hilfen
Leistungs- und
Qualitätsentwicklungsbeschreibung
(gemäß §§ 78 a ff. SGB VIII)
für die
Stiftung Leuchtfeuer
als Träger von individualpädagogischen
Leistungen der stationären Jugendhilfe
Standprojekte
und
Lebensgemeinschaften
(Stand November 2008)
© Stiftung Leuchtfeuer
November 2008
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Seite
1. Einführung ....................................................................................................... 3
2. Art der Leistung, Zielsetzung und Zielgruppen........................................... 3
3. Indikationsstellungen ...................................................................................... 4
4. Leistungsstruktur und Leistungsformen ...................................................... 5
4.1 Sozialpädagogische Leistungen ................................................................... 6
4.2 Leistungen im schulischen Bereich.............................................................. 8
4.3 Lebensunterhalt und Sachleistungen............................................................ 8
4.4 Leistungen der Leitung und Beratung.......................................................... 9
4.5 Leistungen der Verwaltung .......................................................................... 9
5. Fortbildung und Supervision ....................................................................... 10
6. Leistungsentgelt ............................................................................................. 10
7. Qualitätsentwicklung .................................................................................... 12
7.1 Strukturqualität........................................................................................... 12
7.2 Prozessqualität............................................................................................ 13
7.3 Ergebnisqualität.......................................................................................... 13
8. Erklärung zu §§ 8a Abs. 2 und 72a SGB VIII.......................................... 13
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1. Einführung
Die gemeinnützige Stiftung zur Förderung von Bildung, Ausbildung, Erziehung und
Rehabilitation ist aus dem Algarve-Projekt hervorgegangen. Das Algarve-Projekt
wurde 1993 gegründet, um innovative Formen der Jugendhilfe zu entwickeln.
Schwerpunkt sind Individualmaßnahmen und hier im besonderen Standprojekte und
Lebensgemeinschaften im In- und Ausland mit dem Personalschlüssel i.d.R. 1:1. Um
den Anforderungen der Gastländer zu genügen, arbeiten wir im Ausland mit dort niedergelassenen Trägern zusammen, an deren Gründung die Stiftung Leuchtfeuer jeweils beteiligt war.
Die Regionen und Länder im einzelnen:
Deutschland
Für stationäre Maßnahmen im oben genannten Schlüssel in Deutschland verfügt die
Stiftung Leuchtfeuer zur Zeit über Plätze in NRW, in Schleswig-Holstein, Thüringen,
Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen, Hessen und in Rheinland Pfalz.
Portugal
In Portugal verfügt die Stiftung Leuchtfeuer über Projekte in den Regionen Algarve
und Alentejo. Der Kooperationspartner nach portugiesischem Recht ist das „Instituto
Algarve Projecto“, gegründet u.a. von Peer Salström-Leyh.
Estland
In Estland verfügt die Stiftung Leuchtfeuer u.a. über Plätze im Raum Tallin sowie auf
den Inseln Saaremaa und Hiiumaa. Kooperationspartner in Estland ist das „Tuletorn
Projekt“, gegründet von Peer Salström-Leyh.
2. Art der Leistung, Zielsetzung und Zielgruppen
Grundlage der Leistungen der Projekte und Lebensgemeinschafen bildet das SGB
VIII in seinen §§ 27ff, hier besonders § 34 und § 35, als auch § 35a und § 41 SGB
VIII.
Die Stiftung Leuchtfeuer bietet individuelle Hilfeformen an, deren Besonderheit die
spezifische Entwicklung am Hilfebedarf der Betreuten ist. Die Hilfen passen sich den
Entwicklungen im Betreuungsprozeß, wie er sich im Hilfeplan darstellt, an. Mit diesem Ansatz verfolgen wir das Ziel, keine vorgefertigten Hilfeformen vorzuhalten,
sondern die Hilfeform an den Bedarf des Einzelfalles anzupassen.
Das individuelle Hilfeangebot der Stiftung Leuchtfeuer richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts, deren Lebenssituation positive
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Entwicklungsmöglichkeiten stark einschränkt oder unmöglich macht und aus welcher
sie sich nicht ohne Hilfen zur Erziehung befreien können.
In einer diagnostischen Phase werden zunächst vorhandene Ressourcen, also das
familiäre Umfeld, schulische Bezüge, Freundes- und Bekanntenkreis etc. auf ihre
Wirkung hin untersucht und gegebenenfalls in die pädagogische Arbeit mit eingebunden. Wird in dieser Phase deutlich, daß kaum noch förderliche Ressourcen im
Umfeld vorhanden oder negative Einflüsse bestimmend geworden sind, so bietet die
Stiftung Leuchtfeuer entsprechend dem ermittelten Bedarf des jungen Menschen
eine Möglichkeit dieses Umfeld zu verlassen, um in einem neuen Lebensumfeld ein
adäquates Hilfeangebot annehmen zu können.
In welchem Rahmen und Umfang die Zielsetzung der Hilfe konkret ausgestaltet
und formuliert wird, ist dem Aushandlungsprozeß zwischen den Beteiligten vorbehalten (Umsetzung der §§ 27, 36 KJHG, Hilfeplan).
In der Regel wird die Zielsetzung dahingehend ausgerichtet sein, aktuelle Orte der
Entlastung und neue Bezugspersonen für die weitere Persönlichkeitsentwicklung
anzubieten.
Eine wichtige konzeptionelle Grundlage der Pädagogik in den Projekten und Lebensgemeinschaften ist die Arbeit in Verbundsystemen. Alle MitarbeiterInnen im Inund Ausland sind Bestandteil eines regionalen Verbunds von 7 bis 12 BetreuerInnen
Dies ermöglicht den Schutz vor Isolation der MitarbeiterInnen und der Betreuten im
Setting. Vor Ort haben alle Beteiligten Zugriff auf die im Nahbereich angesiedelte
Koordination bzw. die pädagogische Leitung. In jedem Verbund steht ein/e Koordinator/in für die Beratung und Fachbegleitung der MitarbeiterInnen zur Verfügung. Im
Regelfall werden die Standorte vom jeweiligen Koordinator zweiwöchentlich besucht.
Den Betreuten stehen die Ressourcen des gesamten Verbunds zur Verfügung. Sie
können mit einem Mitarbeiter ihre schulischen Defizite aufarbeiten, bei einem weiteren Mitarbeiter ein berufsorientierendes Praktikum im handwerklichen Bereich machen oder mit einer anderen Mitarbeiterin in ihrer Freizeit speziellen sportlichen oder
musischen Hobbys nachgehen, auch wenn der Bezugsbetreuer keine dieser besonderen Fähigkeiten mitbringt. Der Bezugsbetreuer wirkt dabei jedoch stets unterstützend. Das Verbundsystem ermöglicht so ein bedarfsorientiertes Arbeiten in Verbindung mit der Kontinuität der wichtigen Bezugsperson.
Bei der Entwicklung des Settings erfolgt die Orientierung am jeweils notwendigen
Hilfebedarf und nicht an vorhandenen Hilfeformen. Daher ist das Angebot der
Standorte unter der Rubrik „Projekte“ bzw. in der Rubrik „Intensivangebot“ mit dem
Zusatz „Abweichungen von der Betreuungsintensivität sind nach Vereinbarung
gem Hilfeplan (§ 36 SGB VIII) möglich.“ in der Allgemeinen Leistungsvereinbarung
einzuordnen.
3. Indikationsstellungen
Stiftung Leuchtfeuer betreut junge Menschen in schwierigen Lebensphasen, die in
ihrem Wunsch nach Veränderung sich vorstellen können, in einem gemeinsam entwickelten Setting des Projekts bzw. der Lebensgemeinschaft zu leben.
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Konkret sind dies:
 Junge Menschen mit erwartungswidrigen Verhaltensweisen, die mit herkömmlichen Hilfen zur Erziehung nicht adäquat erreichbar sind.
 Junge Menschen, die Opfer von körperlichen oder sexuellen Grenzüberschreitungen sind.
 Junge Menschen, die selbst zu Grenzüberschreitungen neigen.
 Junge Menschen, denen im Sinne von Prävention und Unterstützung ermöglicht werden soll, ihre bisherige Umgebung zu verlassen.
Indikationen sind z.B.:
 Gefährdungssituationen im bisherigen Umfeld, wie etwa:
Kriminalität, Prostitution, Drogen
 Entwicklungsstörungen, wie etwa:
altersunangemessene Verhaltensweisen
 Störungen im Bereich des Sozial-, Schul- und Leistungsverhaltens, wie etwa: Delinquenz, Schulverweigerung,
 Emotionale Störungen, wie etwa:
Aggressive Ausbrüche mit Selbst- oder Fremdgefährdung
Die Grundlage der Betreuung bildet die Hilfeplanung nach §36 KJHG, in der sich alle
Beteiligten, also junger Mensch, Personensorgeberechtigte, Vertreter der Kommune
und Stiftung Leuchtfeuer einigen konnten. Über die Aufnahme entscheidet, ob die
Stiftung Leuchtfeuer für den im Hilfeplan beschriebenen Bedarf ein geeignetes Setting entwickeln kann. Hierbei bilden die vom Bundesverband Erlebnispädagogik und
vom Arbeitskreis Individualpädagogischer Maßnahmen in NRW entwickelten Qualitätsstandards in Verbindung mit den konzeptionellen Ansprüchen des jeweiligen Projekts bzw. Lebensgemeinschaft einen Rahmen, innerhalb dessen die Erwartung
steht, das die Individualität der Persönlichkeiten von Betreutem und BetreuerIn eine
Zusammenarbeit zulässt, diese Zusammenarbeit für den Betreuten fruchtbar ist und
dem Bedarf des jungen Menschen entspricht.
Kontraindikationen
Kontraindikationen ergeben sich daraus, daß die Projekte und Lebensgemeinschaften im stationären Bereich konzeptionell nicht auf die Arbeit mit Opiatabhängigen eingerichtet ist. Ebenso sind wir nicht darauf ausgerichtet mit jungen Menschen zu arbeiten, zu deren Besonderheiten psychiatrische Befunde gehören.
4. Leistungsstruktur und Leistungsformen
Die Hilfen der Stiftung Leuchtfeuer orientieren sich am individuellen erzieherischen
Bedarf des jungen Menschen und werden für jeden Einzelfall - auf die Person bezogen - konzipiert (Hilfeplan, § 36 KJHG). Bei der Gestaltung des Hilfeplans werden die Einzelelemente (Aufträge, Ziele und Teilziele) so klar wie möglich be-
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schrieben und aus der Lebenssituation des jungen Menschen begründet. Dies
geschieht in enger Kooperation (Kontrakt) aller Beteiligten.
Dieser „Kontrakt“ führt zur Bildung von Handlungsstrukturen, die am individuellen
Bedarf ausgerichtet sind. Krisen stellen diesen Kontrakt in Frage und bieten Gelegenheit zur erneuten Aushandlung, wobei die Konstanz und Verlässlichkeit in der
Betreuung und der Grundeinstellung nicht in frage gestellt wird..
Dementsprechend wird der individuellen Fragestellung des jungen Menschen nicht
ein bestimmtes Angebot zugeordnet, sondern die gemeinsame Bemühung um
eine dem entsprechenden Einzelfall adäquate Lösung.
Folgende Leistungsbereiche können dem einzelnen jungen Menschen angeboten
werden:
4.1 Sozialpädagogische Leistungen
Die pädagogischen Ansätze sind in der Konzeption des jeweiligen Projektes bzw.
Lebensgemeinschaft und in der einschlägigen Literatur konzeptionell beschrieben
und fachtheoretisch begründet.
Die Angebotsvielfalt und Struktur beruht auf unterschiedlichen fachlichen Ansätzen, insbesondere auf
 lebenswelt-, bedarfs- und beziehungsorientierten Ansätzen
 handlungsorientierten und erlebnispädagogischen Ansätzen
 systemischen Ansätzen
Pädagogik im Sinne der Projekte und Lebensgemeinschaften ist ein strukturiertes
ziel- und prozeßorientiertes Handeln mit dem jungen Menschen und ermöglicht
dadurch eine am Hilfeplan orientierte und kontrollierte Praxis.
Da das Betreuungsangebot so unterschiedlich wie die Persönlichkeiten der Betreuten ist, ist eine umfassende Beschreibung der pädagogischen Regelleistung nicht
möglich. Gültig für alle Betreuungen jedoch ist das professionelle Beziehungsangebot an den jungen Menschen mit:
 der Unterstützung in der Persönlichkeitsentwicklung
 der Unterstützung im Erwerb neuer Kompetenzen in allen Lebensbereichen
 der Unterstützung bei der Suche nach Alternativen zum bisherigen Leben
Dies bedeutet, junge Menschen werden unterstützt, beraten und begleitet bei:
Der Stärkung ihres Ichs durch
 die Stärkung von Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl
 das kontinuierliche Training zur realistischen Einschätzung ihres Selbstbildes
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 die Stärkung ihres Selbsthilfepotentials als Hilfe zur Selbsthilfe
 die Wertschätzung und Abgrenzung des Ichs anderen gegenüber
 den Respekt gegenüber den Rechten des jungen Menschen und die Förderung
ihrer Verwirklichung
Der Entwicklung sozial-emotionaler Kompetenz durch
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die Übernahme von Verantwortung für sich selbst und andere
den gesellschaftlich akzeptierten Umgang mit Konflikten, Normen und Werten
die Gestaltung von Beziehungen in allen Lebenslagen
das Erlernen und Anerkennen von Grenzen, Vorgaben und Strukturen
die angemessene Vertretung eigener Interessen
die Steigerung der individuellen Handlungs- und Entscheidungskompetenz
die Unterstützung der emotionalen, psychosozialen und kognitiven Entwicklung
Der Gestaltung des Lebensalltags unter anderem durch
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die Erarbeitung eines üblichen Tag-Nachtrhythmus
die Neustrukturierung des Alltags
das Training lebenspraktischer Fähigkeiten im Haushalt und Wohnbereich
das Training im Umgang mit Geld
das Training im Umgang mit Situationen außerhalb des geschützten Betreuungsrahmens
Der Bewältigung von Krisen durch
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die Thematisierung traumatischer Situationen innerhalb der eigenen Biographie
die Suche nach erfolgreichen Mustern zur Krisenbewältigung
die Mobilisierung der eigenen Ressourcen
das Aufspüren von Ressourcen im Umfeld
Der Entwicklung eines individuellen, persönlichen Lebensentwurfs durch
 das Kennenlernen anderer Lebensentwürfe
 den Abgleich mit bekannten Lebensentwürfen
 den Zugang zu Experimentier- und Lernfeldern zur Entdeckung der eigenen Ressourcen
 die Entwicklung realistischer Bildungs- und Arbeitsperspektiven
 die Suche nach Möglichkeiten für den persönlichen Erfolg
 die Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
 die Entfaltung der Persönlichkeit
Alle vorgenannten Leistungen werden in der Individualbetreuung i.d.R. im
Schlüssel 1:1 von pädagogischen Fachkräften durchgeführt. Grundsätzlich wird
der individuelle Hilfebedarf im Hilfeplangespräch gem § 36 SGB VIII gemeinsam
festgelegt. Durch die flexible individuelle Betreuung besteht für den jungen Menschen die Chance, verbindliche und zuverlässige Beziehungen aufzubauen, die
ihm vor allem existentielle und emotionale Sicherheit vermitteln sollen.
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Die Betreuungssituation in einem individualpädagogischen Setting ermöglicht Reflexion und Besinnung. Die zielorientierte Unterstützung und Begleitung durch die
BetreuerInnen läßt persönliche Veränderung und Neuorientierung somit zum Ergebnis eigener Überlegungen und Handlungen werden.
Ausgangslage ist die individuelle Situation des jungen Menschen. Der Auftrag
konkretisiert sich im Hilfeplan, in dem die Zielsetzung der Maßnahme zwischen
Eltern, Betroffenem, Jugendamt und der Einrichtung vereinbart wird. Dieser Hilfeplan mündet in Erziehungszielen und Aufträgen. Infolge dessen werden die Inhalte
und die Dauer dieser Hilfe bestimmt. Innerhalb dieses Angebots gibt es ein individuelles Setting, das somit nur für diesen jungen Menschen bestimmt ist. Es ist
zeitlich befristet und hinsichtlich der Zielsetzungen individuell definiert. Darüber
hinaus lassen sich als Rahmen allgemeingültige Ziele und Leistungsmerkmale
formulieren.
4.2 Leistungen im schulischen Bereich
Stiftung Leuchtfeuer bietet verschiedene Beschulungsformen an. Ein Wechsel zwischen den Angeboten ist möglich.
Die Projekte und Lebensgemeinschaften bieten die Möglichkeit der individuellen
schulischen Förderung durch den Betreuer/die Betreuerin oder durch vor Ort ansässige Lehrer. Diese Förderung soll, neben der Vermittlung von schulischem Wissen,
vor allem wieder an Regelmäßigkeit und Kontinuietät im Lernen heranführen.
Darauf aufbauend, kommt am häufigsten das Angebot des „Institut für Lernsysteme
Hamburg“ (ILS) zur Anwendung. Seit Beginn der Arbeit arbeiten wir vor allem im
Ausland erfolgreich mit dem ILS zusammen. Die Anmeldung zu dieser Fernschule
kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen, der Schüler bestimmt sein Lerntempo selbst, die
Abwesenheit von Lehrern und Mitschülern läßt alte „Feindbilder“ gar nicht erst entstehen, um nur die wichtigsten Vorteile zu nennen. Durch diese Unterstützung haben
Betreute erfolgreich den deutschen externen Hauptschulabschluß erreicht, der staatlich anerkannt und somit anderen Hauptschulabschlüssen gleichgestellt ist.
Ein weitere Möglichkeit zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluß bietet die FlexFernschule in Oberrimmsingen. Hier wurde - als Fernunterricht konzipiert - ein besonderes Curriculum für Kinder und Jugendliche entwickelt, die sich von „normalen“
schulischen Angeboten distanziert haben.
Im Ausland, besonders in Portugal, sind in den vergangenen Jahren deutsche Privatschulen entstanden. Ein kleiner Teil unserer Betreuten kommt auch für diese Beschulungsform in Frage, selten im ersten Schritt, aber auch hier haben wir in der
Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht.
4.3 Lebensunterhalt und Sachleistungen
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Der Lebensunterhalt und die Sachleistungen auf welche die jungen Menschen
Anspruch haben, werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung gestellt (Im Ausland werden Leistungen wie Taschengeld oder Bekleidungsgeld entsprechend der Kaufkraft im Gastland ausgezahlt. Differenzbeträge
werden angespart und bei Rückkehr nach Deutschland ausgezahlt).
4.4 Leistungen der Leitung und Beratung
Aufgaben von Leitung und Fachbegleitung in der Stiftung Leuchtfeuer sind insbesondere
 interne Steuerung und Koordination (u.a. Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Rahmenbedingungen und fachgerechten Durchführung der Erziehungshilfeangebote, Qualitätsmanagement, Konzeptentwicklung, Personalführung und -entwicklung, Leitung)
 Transfer von Steuerung, Koordination und Konzeptentwicklung zu den Netzwerken bzw. ausländischen Partnerorgansationen
 Außenvertretung (u.a. jugendhilfepolitische Aktivitäten, Öffentlichkeitsarbeit,
Zusammenarbeit / Kontakt zu Jugendämtern / Landesjugendamt / Fach- und
Spitzenverbände)
 Aktive Mitgliedschaft im Bundesverband Erlebnispädagogik,
 Aktive Mitgliedschaft des Arbeitskreises Individualpädagogischer Maßnahmen
 Mitgliedschaft in der Association for Experimental Education
 Unterstützung der Leistungsfelder und fachliches Controlling (u.a. systemorientierte Beratung, Hilfe- und Erziehungsplanung, Diagnostik, Krisenintervention,
Eltern- und Familienarbeit, Schaffung eines therapeutischen Milieus, eigene
Fort- und Weiterbildung / Qualifizierung
 Betriebswirtschaft (u.a. Budgetverantwortung, Berechnung der Betriebskosten
und des Pflegesatzes, Finanzerschließung, interne Kostensteuerung),
 Einbindung der Einrichtungsteile in die Trägerstruktur
4.5 Leistungen der Verwaltung
Die Verwaltung der Stiftung Leuchtfeuer hat eine interne Dienstleistungsfunktion
und eine Außenvertretungsfunktion in allen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Sie hat den umfassenden Auftrag, die operative Organisationssicherheit in allen Verwaltungsabläufen sicherzustellen und für den wirtschaftlichen
Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln zu sorgen.
Aufgaben der Verwaltung sind u.a.:
 Unterstützung der Leitung bei der Aufstellung von Wirtschafts-, Stellen- und
Investitionsplänen wie dem Leistungsentgelt
 betriebwirtschaftliches Controlling
 Rechnungs- und Personalwesen, Arbeitsrecht
 Finanzplanung
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Versicherungen
Sekretariate für Korrespondenz, Erziehungspläne
Beratung einzelner junger Menschen in Finanz- und Versicherungsfragen
allgemeine Verwaltungsaufgaben
5. Fortbildung und Supervision
Die MitarbeiterInnen werden während ihrer Betreuung durch externe Supervision
und durch regelmäßige Fallbesprechungen mit der Fachbegleitung unterstützt.
Alle MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, an internen und externen Fortbildungen in den verschiedensten Bereichen teilzunehmen. Es werden Kongresse und
Fachtagungen besucht.
6. Leistungsentgelt
Die beschriebenen Leistungen und das entsprechende Leistungsentgelte werden
zusammen mit der Qualitätsentwicklungsbeschreibung gem. §§ 78a ff SGB VIII i.V.
mit den rahmenvertraglichen Regelungen NRW mit der zuständigen Stelle ausgehandelt und vereinbart.
Die folgenden Zusatzleistungen bzw. Aufwendungen, sind nicht Bestandteil des
Leistungsentgeltes und werden ggf. nach Absprache gesondert abgerechnet .
A.
Kosten für persönlichen Bedarf
1. monatlicher Barbetrag (Taschengeld), gem. gesetzlicher Bestimmungen
2. monatliche Bekleidungspauschale, gem. gesetzlicher Bestimmungen
und notwendige Erstausstattung
3. Fahrtkosten zum Besuch der Schule, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung
B.
Kosten für schulische Förderung und (Fern-) Unterricht
Schulische Förderung
Individuelle schulische Förderung, auch Nachhilfe/Stützunterricht, durch LehrerIn,
i.d.R. 4-6 Stunden/Woche.
Ziel:
Förderung der Schulfähigkeit; Feststellung und Förderung des Grundwissens in Lesen, Schreiben, Rechnen; Einüben von Regelmäßigkeit, Pünktlichkeit und
Kontinuietät; Heranführen an curriculumorientiertes Lernen;
Kosten: 308,- bis 462,- €/Monat im Schuljahr
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Vorbereitung auf externen Hauptschulabschluß
a) Angebot des „Institut für Lernsysteme Hamburg“ (ILS)
Kosten: je nach Schuljahr, Fächerkombination- und Anzahl ca. 1.100 € bis
1.500 €/Schuljahr; dazu kommen evtl. Stützunterricht von 1-2 Wochenstunden während des Schuljahres;
b) Angebot der „Flex-Fernschule“
Kosten: ca. 1.800,- €/Schuljahr
Die Kosten für die Vorbereitung auf den HS-Abschluß sind ca.-Beträge. Im Fall der
Inanspruchnahme kommen die tatsächlich anfallenden, nachgewiesenen Kosten zur
Abrechnung.
Schulbücher, u.ä.
C.
Kosten für Psychotherapie und therapeutische Maßnahmen
 psychotherapeutische Sitzungen, sofern keine Übernahme durch eine
Krankenkasse erfolgen kann
 heilpädagogisches oder therapeutisches Reiten
D.
Kosten Reisen vom/zum Projektort
 Hin- und Rückreise zum Projekt bzw. Lebensgemeinschaft, incl. Begleitung
(einmalig)
 Heimreisen
 Reise zum Ort des Hilfeplangespräches1
 Reisen der Eltern, wenn sinnvoll und notwendig (auch Eltern (-teil) zum Betreuten)
 Reise zum Ort der zuständigen Schule zur Ableistung des jeweiligen Schulabschlusses
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Die Vertretung des Projektes bei Hilfeplangesprächen in Deutschland ist in jedem Fall durch die
Teilnahme der hier ansässigen Koordination gewährleistet. In diesem Fall fallen keine Kosten an.
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E.
Systemische Elternberatung
Systemische Elternberatung
(s. Konzept)
Kosten Fachleistungsstunde:
s. aktuelle Entgeltvereinbarung
Die Stiftung Leuchtfeuer verfolgt mit der Vereinbarung über ein kostendeckendes
Entgelt das Prinzip der Kostentransparenz und Kostengerechtigkeit.
7. Qualitätsentwicklung
7.1 Strukturqualität
eigene Rechtsform vor Ort
Erfahrung und langjährige Kontakte mit/zu Behörden im Ausland
Zeitnahe Fortschreibung der Konzeption durch pädagogische Leitung und
Geschäftsleitung
Regelmäßige Strategietage der Koordinatoren und der pädagogischen Leitung
Gezielte Teambildung und Entwicklung
Regelmäßige Teamtraining
Regelmäßige Qz und Supervision
Rückgriff auf einen Pool an potenziellen Projektstellen
Sicherstellung einer Erreichbarkeit der fallführenden Koordinatoren rund
um die Uhr
Regelmäßige externe Supervisionen durch festen Stamm an Supervisioren
Kollegiale Fallbearbeitung im Team
Regelmäßige und intensive Fallberatung durch Koordinator
Multiprofessionelles Team mit differenzierten pädagogischen Ausbildungen
Professionelle Verwaltungsstruktur mit eigenem Büro und auf dem neuesten Stand vorhandene technische Ausstattung inklusive internationaler Datenvernetzung mit Büro in Köln
Betreuungsübergreifende Angebote und Vernetzung
Erlebnispädagogische Infrastruktur als Standard
Heilpädagogische Angebote abrufbar
Systemische Elternberatung möglich
Elternkontakte möglich
Bei krisenhafter Zuspitzung flexible „Rettungsringe“ durch vernetztes
Springermodell
Koordinatonsleistungen in Deutschland und vor Ort
Nachfolgende Hilfen durch ambulante flexible Hilfen in Köln sichergestellt
Aufbau und Pflege einer Projektkultur (Feste, eigene Zeitschrift, etc)
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7.2 Prozessqualität
Lösungsorientiertes Angebot im Sinne eines pädagogischen Dienstleisters
Fallberatungsangebot an den ASD
Fachliche Vorstellung des Trägers mit seinem Angebot gegenüber ASD
und Klienten
Intensität und Dauer am Einzelfall orientiert
Clearingsphase als konzeptioneller Bestandteil der Gesamtplanung
Beziehungsangebot als Medium zur Umsetzung der Ziele des Hilfeplanes
Diagnostisches Fallverstehen durch kollegiale Beratung
7.3 Ergebnisqualität
Dokumentation im 3 monatlichen Rhythmus
Extern durchgeführte Evaluation
Extern durchgeführte ASD, Mitarbeiter und Klientenbefragung
Erstellung eines Jahresberichts zur Leistungs-,Qualitäts- und Entgeltvereinbarung mit überprüfbaren Schlüsselprozessen für die Laufzeit
8. Erklärung zu §§ 8a Abs. 2 und 72a SGB VIII
Die Fachkräfte der Stiftung Leuchtfeuer nehmen den Schutzauftrag nach § 8a SGB
VIII zum Kindeswohl wahr. Grundsätze hierzu sind in einer Vereinbarung mit dem
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln beschrieben.
Die Stiftung Leuchtfeuer stellt die persönliche Eignung der von ihr beschäftigten Personen in den Projekten und Diensten durch entsprechende Verfahren sicher. Grundsätze hierzu sind in der o.a. Vereinbarung mit der Stadt Köln beschrieben.
Die Stiftung hat in diesen Zusammenhängen auch interne Verfahrensabläufe beschrieben und festgelegt.
Köln, Mai 2008
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