Amt für Arbeit und Soziales

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Amt für Arbeit und Soziales
„Kooperatives Fallmanagement – am
Beispiel des Landkreises Bautzen als
optierende Kommune“
Amt für Arbeit und Soziales (SGB II),
Kreisjugendamt - ASD (SGB VIII) und
BBZ Bautzen e.V. -offene
Jugendwerkstatt
Landkreis in Zahlen:
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Fläche:
Einwohner:
Anzahl der 0-27 Jährigen:
Bedarfsgemeinschaften:
Anteil der U 25 in BG:
(ohne Schüler)
95.545
150.874
41.173
10.404
3.355
Hektar
(12/05)
(06/06)
(02/07)
(02/07)
Amt für Arbeit und Soziales Bautzen
Der Landkreis Bautzen ist als optierende Kommune seit 01.01.2005 anerkannter Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
im Sinne des § 6 Abs.1 Satz1 Nr. 2 SGB II
Die Hauptaufgaben bestehen in der Entscheidung über die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung sowie der
Gewährung von Eingliederungsleistungen:
Beispielhafte Aufführung:
Eingliederung U 25
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UBV/ Mobi- Leistungen
- Bewerbungskostenbeihilfe
- Reisekostenbeihilfe,
- Ausrüstungsbeihilfe,
- Fahrkostenbeihilfe,
- Umzugskostenbeihilfe etc.
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Verschiedene Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung:
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Vermittlung durch Dritte (zusätzliche und individuelle Unterstützung zur Vermittlung Jugendlicher in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
Helferausbildung (für Jugendliche welche für Berufsausbildung nicht geeignet sind)
Bewerbungstraining
Prämie für Vermittlung (2.000.00 €)
Qualifizierungsprojekt mit Erwerb des PKW-Führerschein
Qualifizierung zum Sicherungsposten Deutsche Bahn
Förderung der beruflichen Weiterbildung (Aufrechterhaltung bzw. Erhöhung der Vermittlungsfähigkeit in Bezug auf die aktuellen Anforderungen des aktuellen
Arbeitsmarktes z.B. Schweißerpass, Staplerschein, SAP-Grundkurs
- Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung f. Jugendliche mit Kompetenzfeststellung
- Offene Jugendwerkstatt (Schnittstelle)
Berufsberatung
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UBV/ Mobi- Leistungen
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- Bewerbungskostenbeihilfe
- Reisekostenbeihilfe,
- Umzugskostenbeihilfe etc.
- Bei Bedarf Überbrückungsbeihilfe in Form von einem Darlehen
- Ausrüstungsbeihilfe
- abH
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Verschiedene Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung
- Arbeitsgelegenheit mit Erwerb des Hauptschulabschlusses (einfacher oder qualifizierter Hauptschulabschluss
durch externe Vorbereitung auf Schulfremdenprüfung an einer Mittelschule im Landkreis)
- Berufliche Erstausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE, Förderung des Erwerb des
Berufsabschlusses in einem anerkannten Ausbildungsberuf )
- Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung f. Jugendliche mit Kompetenzfeststellung/ Qualibaustein
(Ermittlung der Ausbildungsreife und Bereitschaft im Rahmen von AGH mit MAE, Ermittlung von persönlichen und
fachlichen Kompetenzen, Vermittlung Beruflicher Grundkenntnisse, Berufspraktika, Berufswegplanung)
- Lehrstellenbonus (Schaffung eines zusätzlichen Anreizes für Arbeitgeber zur Bereitstellung von betrieblichen
Ausbildungsplätzen für Jugendliche, deren Eigenbemühungen bisher erfolglos waren)
- Offene Jugendwerkstatt (Schnittstelle)
- neue Ausbildungsformen (z.B. 1. LJ in einer überbetrieblichen Einrichtung, Finanzierung durch die Kommune und ab 2. LJ im Unternehemn, wobe dieses Unterneh´men
bereits zu Beginn der Ausbildung feststehenden und finanziell geförderten Ausbildungsbetrieb, Voraussetzung: umfangreiche Vorbereitungen in Form von
Probearbeiten und Eignungstests voraus
Kreisjugendamt – Allgemeiner Sozialer Dienst
• Angebote zur Förderung der Erziehung in Familien
• Trennungs- und Scheidungsberatung
• Hilfen zur Erziehung
• Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
• Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung
• Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
• JGH; Pflegekinderdienst
• sozialpädagogische Beratung/Zuständigkeit für die
Jugendsozialarbeit
• Offene Jugendwerkstatt – aufsuchende Jugendsozialarbeit – junge
Menschen (Adressaten), die Hilfen nach § 27 ff SGB VIII erhalten
befinden sich in der offenen Jugendwerkstatt
Schnittstellen zwischen SGB II und SGB VIII aus Sicht
des ASD
• Zielgruppe ist häufig die gleiche Personengruppe der bis
zu 25 jährigen jungen Menschen
• Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder erhalten
häufig Unterstützung durch das Kreisjugendamt – ASD
• Das Angebot der Jugendsozialarbeit, der offenen
Jugendwerkstatt, wird auch durch das AfAS genutzt.
Berufsbildungszentrum
Bautzen e. V.
Aus- und Fortbildung
•Metalltechnik
• Farbtechnik
• Elektrotechnik
• Bautechnik
• Handel und Verkauf
• Seminare und Trainings
• Schweißkursstätte
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Jugend und Soziales
Ambulante HzE
Stationäre HzE
Jugendsozialarbeit
Jugendberufshilfe
Jugendgerichtshilfe
Kindertagesstätte
Jugendwohnheim
Therapeutische
Leistungen
Integration durch Kooperation
• Jugendwerkstatt Bautzen
(8 Plätze AfAS, SGB II, 7 Plätze Jugendamt,
SGB VIII )
• Aufsuchende Jugendsozialarbeit
(berufsorientierender Ansatz, SGB VIII)
• Ambulante Jugendhilfe
(Einfluss in den Familien auf soziale und
berufliche Integration junger Menschen)
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Kooperation am praktischen Beispiel
Einzelfall „Claudia F.“
20 Jahre, alleinerziehend, 2 Jahre und 10 Monate altes
Kind, zerrüttete Familienbeziehung,
Gewährung von Hilfe zur Erziehung § 27 i.V.m. § 30
SGB VIII,
Kindeswohlgefährdung – Sorgerechtsentzug durch das
AG – Familiengericht, Vollzeitpflege
keinen Hauptschulabschluss, keine Ausbildung, eigene
Bedarfsgemeinschaft,
Jugendwerkstatt nach § 13 SGB VIII

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