Amt für Arbeit und Soziales
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Amt für Arbeit und Soziales
„Kooperatives Fallmanagement – am Beispiel des Landkreises Bautzen als optierende Kommune“ Amt für Arbeit und Soziales (SGB II), Kreisjugendamt - ASD (SGB VIII) und BBZ Bautzen e.V. -offene Jugendwerkstatt Landkreis in Zahlen: • • • • • Fläche: Einwohner: Anzahl der 0-27 Jährigen: Bedarfsgemeinschaften: Anteil der U 25 in BG: (ohne Schüler) 95.545 150.874 41.173 10.404 3.355 Hektar (12/05) (06/06) (02/07) (02/07) Amt für Arbeit und Soziales Bautzen Der Landkreis Bautzen ist als optierende Kommune seit 01.01.2005 anerkannter Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sinne des § 6 Abs.1 Satz1 Nr. 2 SGB II Die Hauptaufgaben bestehen in der Entscheidung über die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung sowie der Gewährung von Eingliederungsleistungen: Beispielhafte Aufführung: Eingliederung U 25 • UBV/ Mobi- Leistungen - Bewerbungskostenbeihilfe - Reisekostenbeihilfe, - Ausrüstungsbeihilfe, - Fahrkostenbeihilfe, - Umzugskostenbeihilfe etc. • Verschiedene Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung: - Vermittlung durch Dritte (zusätzliche und individuelle Unterstützung zur Vermittlung Jugendlicher in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse Helferausbildung (für Jugendliche welche für Berufsausbildung nicht geeignet sind) Bewerbungstraining Prämie für Vermittlung (2.000.00 €) Qualifizierungsprojekt mit Erwerb des PKW-Führerschein Qualifizierung zum Sicherungsposten Deutsche Bahn Förderung der beruflichen Weiterbildung (Aufrechterhaltung bzw. Erhöhung der Vermittlungsfähigkeit in Bezug auf die aktuellen Anforderungen des aktuellen Arbeitsmarktes z.B. Schweißerpass, Staplerschein, SAP-Grundkurs - Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung f. Jugendliche mit Kompetenzfeststellung - Offene Jugendwerkstatt (Schnittstelle) Berufsberatung • UBV/ Mobi- Leistungen • - Bewerbungskostenbeihilfe - Reisekostenbeihilfe, - Umzugskostenbeihilfe etc. - Bei Bedarf Überbrückungsbeihilfe in Form von einem Darlehen - Ausrüstungsbeihilfe - abH . Verschiedene Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung - Arbeitsgelegenheit mit Erwerb des Hauptschulabschlusses (einfacher oder qualifizierter Hauptschulabschluss durch externe Vorbereitung auf Schulfremdenprüfung an einer Mittelschule im Landkreis) - Berufliche Erstausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE, Förderung des Erwerb des Berufsabschlusses in einem anerkannten Ausbildungsberuf ) - Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung f. Jugendliche mit Kompetenzfeststellung/ Qualibaustein (Ermittlung der Ausbildungsreife und Bereitschaft im Rahmen von AGH mit MAE, Ermittlung von persönlichen und fachlichen Kompetenzen, Vermittlung Beruflicher Grundkenntnisse, Berufspraktika, Berufswegplanung) - Lehrstellenbonus (Schaffung eines zusätzlichen Anreizes für Arbeitgeber zur Bereitstellung von betrieblichen Ausbildungsplätzen für Jugendliche, deren Eigenbemühungen bisher erfolglos waren) - Offene Jugendwerkstatt (Schnittstelle) - neue Ausbildungsformen (z.B. 1. LJ in einer überbetrieblichen Einrichtung, Finanzierung durch die Kommune und ab 2. LJ im Unternehemn, wobe dieses Unterneh´men bereits zu Beginn der Ausbildung feststehenden und finanziell geförderten Ausbildungsbetrieb, Voraussetzung: umfangreiche Vorbereitungen in Form von Probearbeiten und Eignungstests voraus Kreisjugendamt – Allgemeiner Sozialer Dienst • Angebote zur Förderung der Erziehung in Familien • Trennungs- und Scheidungsberatung • Hilfen zur Erziehung • Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche • Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen • JGH; Pflegekinderdienst • sozialpädagogische Beratung/Zuständigkeit für die Jugendsozialarbeit • Offene Jugendwerkstatt – aufsuchende Jugendsozialarbeit – junge Menschen (Adressaten), die Hilfen nach § 27 ff SGB VIII erhalten befinden sich in der offenen Jugendwerkstatt Schnittstellen zwischen SGB II und SGB VIII aus Sicht des ASD • Zielgruppe ist häufig die gleiche Personengruppe der bis zu 25 jährigen jungen Menschen • Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder erhalten häufig Unterstützung durch das Kreisjugendamt – ASD • Das Angebot der Jugendsozialarbeit, der offenen Jugendwerkstatt, wird auch durch das AfAS genutzt. Berufsbildungszentrum Bautzen e. V. Aus- und Fortbildung •Metalltechnik • Farbtechnik • Elektrotechnik • Bautechnik • Handel und Verkauf • Seminare und Trainings • Schweißkursstätte • • • • • • • • Jugend und Soziales Ambulante HzE Stationäre HzE Jugendsozialarbeit Jugendberufshilfe Jugendgerichtshilfe Kindertagesstätte Jugendwohnheim Therapeutische Leistungen Integration durch Kooperation • Jugendwerkstatt Bautzen (8 Plätze AfAS, SGB II, 7 Plätze Jugendamt, SGB VIII ) • Aufsuchende Jugendsozialarbeit (berufsorientierender Ansatz, SGB VIII) • Ambulante Jugendhilfe (Einfluss in den Familien auf soziale und berufliche Integration junger Menschen) • • • • • Kooperation am praktischen Beispiel Einzelfall „Claudia F.“ 20 Jahre, alleinerziehend, 2 Jahre und 10 Monate altes Kind, zerrüttete Familienbeziehung, Gewährung von Hilfe zur Erziehung § 27 i.V.m. § 30 SGB VIII, Kindeswohlgefährdung – Sorgerechtsentzug durch das AG – Familiengericht, Vollzeitpflege keinen Hauptschulabschluss, keine Ausbildung, eigene Bedarfsgemeinschaft, Jugendwerkstatt nach § 13 SGB VIII