Knappschaft-Bahn-See
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Herzlich willkommen zur heutigen Veranstaltung wünscht Ihnen die Knappschaft-Bahn-See Regionaldirektion Saarbrücken Günter Kattler Reha-Berater 0681/4002-2251 1 Kattler Zugangsvoraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus Sicht der Rentenversicherung Maßgebliche Rechtsgrundlage SGB IX i.V.m. SGB VI 2 Kattler 14 SGB IX – Gesetzestext 01.05.2004 Abs. 1 Prüfung der Zuständigkeit innerhalb von 2 Wochen, ggf. Weiterleitung an zuständigen Reha-Träger Abs. 2 Falls keine Weiterleitung, wird Reha-bedarf direkt festgestellt Abs. 4 Falls Feststellung über Zuständigkeit eines anderen Trägers erst nach der Bewilligung erfolgt Erstattungsanspruch 3 Kattler Prüfung der Zuständigkeit 12 – Ausschluss von Leistungen – Gesetzestext - 4 Kattler Ursache der Behinderung Allgemeine Erkrankung Arbeitsunfall oder Berufserkrankung Wartezeit erfüllt (Versicherungsrechtlich e Voraussetzungen) Abgabe an zuständige Berufsgenossenschaft Prüfung der persönlichen Voraussetzungen oder Unfallversicherungsträger Wartezeit nicht erfüllt 5 Abgabe an Agentur für Arbeit oder Sozialhilfeträger Kattler Persönliche Voraussetzungen §10 SGB VI erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit Abwendung der Gefährdung Beseitigung der Minderung durch Leistungen zur medizinischen Reha oder durch LTA 6 Kattler Versicherungsrechtliche Voraussetzungen §11 SGB VI Wartezeit von 15 Jahren mediz. Rentenbezug wenn LTA unmittelbar im Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Träger der Rentenversicherung erforderlich sind. 7 Kattler Der §11 Abs.2a SGB VI gilt nicht für KFZHilfe oder Versorgung mit Hilfsmittel Welche Leistungen können im Rahmen der LTA gewährt werden? 8 Kattler § 33 Abs. 3 Nr. 1 Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes Kraftfahrzeughilfe Verdienstausfall Arbeitsassistenz Hilfsmittel technische Arbeitshilfen Wohnungskosten 9 Kattler § 33 Abs. 3 Nr. 2 Berufsvorbereitung z.B. blindentechnische Grundausbildung Vorförderlehrgänge in allgemeinbildenden Fächern (z.B. Deutsch, Mathematik) VHS-Kurse 10 Kattler § 33 Abs. 3 Nr. 3 Berufliche Anpassung und Weiterbildung36 Fortbildung Weiterbildung Umschulung Anpassungsqualifizierung 11 Kattler § 33 Abs. 3 Nr. 5 - Gründungszuschuss Dauer und Höhe der Förderung Dauer sechs Monate Höhe: Arbeitslosengeld zuzüglich monatlich 300 Euro Eventuell weitere neun Monate in Höhe von monatlich 300 12 Kattler KFZ-Hilfe Fahrerlaubnis (Zu den Kosten der Fahrerlaubnis zählen) Aufwendungen für Fahrstunden, Prüfungsgebühren, auch bei Wiederholungsprüfungen, TÜV-Gebühren, Gebühren beim Straßenverkehrsamt, evtl. Umrüstung eines Fahrschulwagens. 13 Kattler KFZ-Hilfe Behinderungsgerechte Zusatzausstattung z.B. Handbedienungsgeräte für Gas, Kupplung, Bremse, Drehknopf am Lenkrad. automatische Kupplung automatisches Getriebe Behindertengerechte Sitzhilfen (Spezialsitze, Stützkissen o.ä.) Hilfe zur Beschaffung eines KFZ (einkommensabhängig) 14 Kattler § 33 Abs. 8 Nr. 4 Kosten für Hilfsmittel Hörgeräte Arbeits-und Sicherheitsschuhe Arbeitsschutzbrille 15 Kattler § 33 Abs. 8 Nr. 5 - Technische Arbeitshilfen Ergonomische Arbeitsplatzausstattung durch Orthopädischen Drehstuhl Höhenverstellbaren Schreibtisch Stehpult Hebevorrichtung (Kran) 16 Kattler Ergänzende Leistungen Übergangsgeld Haushaltshilfe Fahrtkosten Übernahme von Wohnungskosten Unterkunft und Verpflegung 17 Kattler 18 Kattler