Prüfschema: Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII

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Prüfschema: Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII
Prüfschema: Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII
Antrag beim Jugendamt
Prüfung der örtlichen Zuständigkeit
Direkt oder durch Verweis eines anderen
Reha-Trägers
§ 6 (1) SGB IX
→ 2- Wochen- Frist § 14 (1) SGB IX
Nicht zuständig:
Abgabe gem. § 14 (2) SGB IX
evtl. vorläufige Leistungspflicht gem.
§ 86 SGB VIII
Zuständig (§ 86ff SGB VIII)
Überprüfung
Weitere Klärung notwendig zur
Feststellung der (drohenden)
seelischen Störung?
Ist (drohende) seelische
Störung festgestellt?
(§
§ 35a (1) Nr. 1)
Nein
Einholen weiterer Gutachten/
Stellungsnahmen (§35a (1a))
Ja
Sind andere Reha(Leistungs-)Träger
vorrangig zuständig?
evtl.
wenn seelische Behinderung festgestellt
wenn ja,
Weiterleitung
nach § 14 (1)
S. 2 SGB IX
Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung
(§
§ 35a (1) Nr. 2)
Wenn Komplexleistungen
erforderlich:
Hinweise in der ICD 10/WHO
(insbesondere 5. + 6. Achse)
eigene Erkenntnisse im Jugendamt
sonstige Erkenntnisse (z.B. aus Kita, Schule, soziales
Umfeld, Familie, Arbeitgeber etc.)
Klärung mit und
Abgrenzung von
anderen RehaLeistungsträgern
§ 14 Abs 6 i. V. m. §
10 SGB IX
Seelische
Behinderun
g liegt nicht
vor!
Teilhabebeeinträchtigung
liegt nicht vor!
Ablehnungsbescheid
oder
Prüfung, ob sonstige Hilfen (z.B.
HzE) geboten sind
Vgl. § 35a Abs. 4 u.§§ 27 ff SGB
VIII
Teilhabebeeinträchtigung
liegt vor!
Hilfeplanverfahren und Feststellung
des Hilfebedarfs
§ 36 SGB VIII
Leistungsbescheid
Für den
Leistungsumfang
der Jugendhilfe

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