– Mitteilung 03/2016 für NAHE - MITTELRHEIN

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– Mitteilung 03/2016 für NAHE - MITTELRHEIN
DIENSTLEISTUNGSZENTRUM LÄNDLICHER
RAUM
REBSCHUTZDIENST
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Dienstort Bad Kreuznach
Rüdesheimerstraße 68
55545 Bad Kreuznach
Telefon / Zentrale: 0671/820-0
TONBANDANSAGE Rebschutz: 820-303
Ansprechpartner (Mail + Tel.):
Internet: www.dlr-rnh.rlp.de bzw. www.weinbau.rlp.de > Warndienst
[email protected] 820-317 (Rebschutz, Weinbau, Düngung/Bodenpflege)
[email protected]
820-313 (Rebschutz, Weinbau, Technik)
[email protected]
820-315 (Rebschutz)
oder Dienststelle Oppenheim (06133 / 930-167, -169 od. -184; Zentrale 930-0)
– Mitteilung 03/2016 für NAHE - MITTELRHEIN -
den 1. April 2016
Der erste meteorologische Frühjahrsmonat ist vorbei. Nach dem viel zu milden Winter schien es phasenweise so,
als wollte der März das nachholen, was die Wintermonate versäumt hatten. Mit einem Mittel von 5,5 °C lag er nur
knapp über dem Wert für Februar (4,7 °C) und unter dem Mittel der Jahre seit 1990 (6,3 °C). Dadurch blieb uns ein
besorgniserregend früher Start der Vegetation erspart.
Erfreulicherweise lag der März nach dem sehr trockenen Jahr 2015 niederschlagsmäßig ähnlich wie die Vormonate
über dem Soll. Addiert man den Zeitraum Dezember bis März ergibt sich für Bad Kreuznach eine Summe von 204
mm (langjährig 150 mm). Damit ist der diesjährige Winter deutlich nasser als alle vorangegangenen Winter seit
2007/08. Nur 8x seit 1959 (Beginn der Aufzeichnungen) waren in Bad Kreuznach in diesem Zeitraum höhere Werte
zu verzeichnen. Wir starten im Gegensatz zu den Vorjahren also erfreulicherweise mit recht gut gefüllten Böden in
die neue Vegetationssaison.
Das Bild, das die Vegetation derzeit bietet, wird sich in den nächsten Tagen deutlich verändern und die Farben des
Frühlings werden Einzug halten. Einige Sonnenscheinstunden, insbesondere aber die Temperaturen werden über
das Wochenende den Aufenthalt im Freien angenehm machen. Auf sonnenexponierten frühen Standorten könnten
die warmen Temperaturen der nächsten Tage bereits ein Schwellen der Knospen auslösen. Im Laufe der folgenden
Woche soll es dann allerdings wieder deutlich abkühlen.
Spekulationen über den zu erwartenden Austriebs bewegen sich derzeit noch auf einem zu dünnen Eis. In Anbetracht der Wetterprognose ist ein extrem früher Austrieb wie in 2014 (13.4.), 2009 und 2007 (jeweils 16.4.) jedoch
auszuschließen (Daten: Riesling Kahlenberg)
Hinweis für Pheromonanwender:
Nach dem Neustadter Temperatursummenmodell ist beim
Erreichen einer Temperatursumme von 620°C (Summe der
Tagesmaxima ab 01. März) mit dem Beginn des Mottenflugs zu rechnen.
Das Modell eignet sich durchaus auch für eine grobe Abschätzung der Rebenentwicklung. Langjährig lag das Stadium des Knospenschwellens in unserer Referenzfläche
Riesling Kahlenberg bei einer mittleren Temperatursumme
von 500 °C und der Austrieb bei 780 °C.
Zum Monatsende März liegen die an den Messstationen
des Dienstbezirks erreichten Werte zwischen 285 und 314
°C. Addiert man die gemäß derzeitiger Wetterprognose für
die nächsten 14 Tage zu erwartenden Werte hinzu, erhöhen sich diese Werte bis zum übernächsten Freitag (15.4.)
um ca. 200 °C.
Falls die Wetterprognose nicht völlig daneben liegt, wird
also vor Mitte April ein Aushängen der Pheromonampullen
nicht erforderlich sein.
Die weitere Entwicklung der Temperatursumme können
Sie im Internet unter www.weinbau.rlp.de >Warndienst
>Traubenwickler- Temperatursummen verfolgen.
Bogreben sind rechtzeitig anzubinden und alte Dispenser
aus dem vergangenen Jahr sind einzusammeln!
Pro 30 Hektar Pheromonfläche muss laut Förderrichtlinie
ein Pheromonfallensatz aufgehängt und mindestens einmal pro Woche kontrolliert werden. Die Kontrollergebnisse
sind schriftlich zu dokumentieren.
Knospenschädlinge:
Mit dem Knospenschwellen steigt die Gefahr von Fraßschäden. Verantwortlich dafür ist meistens der Rhombenspanner. 2014 waren jedoch massive Fraßschäden zu beobachten, die durch Erdraupen (Eulenraupen) ausgelöst
wurden. Hier handelt es sich um wahre Fraßmonster, die
binnen kürzester Zeit Anlagen weitgehend abräumen können. Die Schäden waren seinerzeit vorrangig in warmen
Steillagen anzutreffen, wobei im Unterstockstreifen vorhandene Bodenabdeckungen begünstigend wirkten. Das Problem war 2015 deutlich geringer, aber die in 2014 betroffenen Anlagen sind auch in diesem Jahr im Auge zu halten.
Bei einsetzenden Fraßschäden ist eine Bekämpfung mit
Steward (0,05 kg/ha), Mimic (0,2 l/ha), oder Spintor (0,04
l/ha; Achtung: bienengefährlich!) sinnvoll. Die Zulassung
des Produkts Mimic wurde auf die Indikation Erdraupen
(Eulenraupen) erweitert.
Die Ruten, Stammkopf und Schenkel sind tropfnass zu
spritzen. Eine Ausbringung sollte allerdings nur an warmen
Tagen erfolgen, da dann mit einer wesentlich besseren Wirkung zu rechnen ist.
In Anlagen, in denen in der Vergangenheit Erdraupen für
Fraßschäden verantwortlich waren, sollte vorhandener Unterstockbewuchs erst nach dem Austrieb beseitigt werden.
Erfolgt dies vorher, werden die Larven verstärkt dazu gezwungen, ihren Hunger an Rebknospen zu stillen!
Obstbaumspinnmilbe:
Von wenigen Einzelfällen abgesehen gab es in den beiden
letzten Jahren keine nennenswerten Probleme durch
Spinnmilben. Sensibilisiert sollten Sie jedoch sein, wenn es
beim Rebschnitt rote Finger gab. Das ist ein untrügliches
Indiz für einen hohen Besatz mit Wintereiern (bevorzugt im
Bereich der Knoten anzutreffen).
Wird ein stärkerer Besatz mit Wintereiern beobachtet, sollte
bei Beginn des Knospenschwellens der Einsatz eines Paraffinöl- oder Rapsölpräparats (4 oder 8 l/ha je nach Produkt) wie z.B. Para-Sommer, Promanal Neu, Micula, oder
Naturen eingeplant werden.
Wintereier der Obstbaumspinnmilbe
Kräuselmilbe:
Häufiger waren in den letzten Jahren –aufgrund eines unzureichenden Raubmilbenbesatzes vorrangig in Junganlagen und jungen Ertragsanlagen- Wachstumsstörungen,
Triebstauchungen und Blattsymptome zu verzeichnen, die
durch Kräuselmilben verursacht werden.
In Anlagen, die diesbezüglich in 2015 auffällig waren, ist
vor dem Austrieb eine Behandlung einzuplanen. Nach dem
Austrieb ist ein Einsatz von Ölpräparaten wegen Verbrennungsgefahr nicht mehr möglich und die Wirkung von Netzschwefel zumeist unbefriedigend.
Eine Behandlung mit
einem genehmigten
Rapsölpräparat wie
z.B. Micula, Naturen
Schädlingsfrei, Naturen Austriebs-Spritzmittel (je 8 l/ha) zeigt
zwischen Knospenschwellen und Wollestadium die beste
Wirkung. Die Behandlung hat auch
einen Effekt gegen
die Pockenmilbe!
Wir verweisen nochmals auf die Gefahr
einer Verwechslung
der Symptome eines
Kräuselmilbenbefalls mit den seit mehreren Jahren bei allen Sorten (verstärkt bei Burgunder und Dornfelder) auftretenden Entwicklungsstörungen (Austriebsstörungen, Kurzknoten mit Zickzackwuchs, atypische Verzweigungen mit
Besenwuchs), die auf anderen, noch immer nicht geklärten
Ursachen beruhen.
Typisches Merkmal eines Kräuselmilbenbefalls sind die
insbesondere auf der Blattunterseite etwas größerer Blätter
im Gegenlicht gut erkennbaren Einstichstellen (sternförmige Aufhellungen, oft mit einem winzigen braunen Punkt
in der Mitte).
Herbizideinsatz:
Wenn die Augen der Stocktriebe noch in Winterruhe sind,
können Herbizide gefahrlos ausgebracht werden. Die Anwendung von Katana ist auf die Monate April bis Juni (nur
bei Streifenbehandlung), ansonsten Mai bis Juni beschränkt und sollte rechtzeitig erfolgen, um Schädigungen
über Stockausschläge zu vermeiden. Katana Duo (Flazasulfuron + Glyphosat) kann im Frühjahr bis zum Stadium
ES 57 (Gescheine sind voll entwickelt) eingesetzt werden.
Katana (+Duo) nicht in Flächen einsetzen, die für 2017 zur
Neupflanzung vorgesehen sind!
In Junganlagen kann Vorox F gegen einjährige Zweikeimblättrige Unkräuter im Vorauflauf angewendet werden.
Glyphosathaltige Herbizide dürfen innerhalb eines Jahres
maximal zweimal mit einem Mindestabstand von 90 Ta-
gen angewendet werden. Die maximale Wirkstoff-Aufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht
überschritten werden.
Die Zulassung für Basta ist am 31.12.2015 ausgelaufen.
Restbestände können noch bis zum 30.06.2016 verkauft
und bis zum 30.06.2017 aufgebraucht werden. Danach
besteht für dieses Produkt ein Anwendungsverbot.
Es werden nur grobtropfige Bandspritzdüsen für die Unterstockanwendung empfohlen. Sehr gut geeignet sind
hier auch die grobtropfigen Injektor-Hohlkegeldüsen wie
zum Beispiel die TVI von Albuz oder die ITR von Lechner. Hohlkegeldüsen haben eine ähnliche Verteilung wie
Bandspritz- oder Einzeldüsen. Die Verteilung der
Spritztröpfchen am Boden ist gleichmäßiger als die bei
den meist verwendeten asymmetrischen OC- oder
Flachstrahl-Injektordüsen. Allerdings sind Herbizidspritzgeräte mit Elektropumpen meist ungeeignet, da sie den
notwenigen Druck für diese Düsen von ca. 5 bar nicht erzeugen können.
Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen auch hinsichtlich des Alters einer Anlage und des Anwendungstermins sind einzuhalten.
Generell ist bei der Herbizidausbringung darauf zu achten,
dass die Mittel nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt
werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen sowie auf unbefestigten Graswegen oder an Weinbergsrändern ist zu unterlassen! Seitens verschiedener Umweltverbände wurde wieder eine verstärkte Kontrolle
dieser Anwendungsbestimmungen angekündigt!
Reblaus:
Die Wurzelreblaus kann sich an wurzelechten Reben stark
vermehren. Bei hohem Befallsdruck können auch Schäden in Anlagen mit reblaustoleranten Pfropfreben auftreten. Einlegereben gefährden daher sowohl die betroffenen Weinberge als auch die Nachbarflächen. Das Einlegen
von Schleifreben oder Absenkern ist deshalb nicht zulässig! Weiterhin ist es wichtig, bereits vorhandene Edelreiswurzeln zu entfernen.
Da Insektizide zur Bekämpfung der Wurzelreblaus fehlen
und eine Zulassung nicht zu erwarten ist, sind vorbeugende Maßnahmen gegen Reblaus besonders wichtig.
Sowohl bei Junganlagen als auch beim Ersatz von Fehlstellen dürfen daher nur Pfropfreben mit reblaustoleranten bzw. -resistenten Unterlagen verwendet werden (s.
u.). Pfropfreben mit Unterlagen, die in der Übersicht nicht
genannt sind, dürfen nicht gepflanzt werden.
Nach der Reblaus-VO zum Anbau in Deutschland zugelassene Unterlagen mit ausreichender Widerstandsfähigkeit gegen die Wurzelreblaus:
SO4
Binova
Sori
Kober125 AA
161-49 C
3309 C
Kober 5 BB
420 A
Börner*
5C
110 Richter
Rici*
Teleki 8 B
1103 Paulsen
Cina*
* reblausresistent
Aktuelle Informationen über Zulassungen:
Neuzulassungen:
Orvego: Wirkstoffe Ametoctradin und Dimethomorph,
gegen Peronospora mit max. 3 Anwendungen von ES
53 (Gescheine deutlich sichtbar) bis ES 85 (Weichwerden der Beeren), Basisaufwandmenge 0,4 l/ha, Raubmilbenklasse II, Wartezeit 35 Tage, in Kelter- und Tafeltrauben.
POL-Sulphur 80 WP sowie WG: Wirkstoff Schwefel, gegen Oidium mit max. 8 Anwendungen von ES 15 (Fünfblattstadium) bis ES 75 (Beeren sind erbsengroß), Aufwandmenge 4 kg/ha, Raubmilbenklasse III, Wartezeit 56
Tage, in Kelter- und Tafeltrauben.
Zulassungserweiterungen:
Informationen zur Rebschutzsaison 2016
Cuprozin progress: Wirkstoff Kupferhydroxid, gegen Roter Brenner mit max. 3 Anwendungen vor der Blüte,
Basisaufwandmenge 2,5 l/ha, ES 61 5,0 l/ha, Raubmilbenklasse I, Wartezeit anwendungsbedingt frei, in Kelter- und
Tafeltrauben.
Ergänzende grundlegende Informationen sowohl zum
Rebschutz wie auch zu vielen anderen weinbaulichen Fragestellungen finden Sie im Internetangebot der Agrarverwaltung Rheinland-Pfalz unter der Startseite www.dlr.rlp.de
über die nachfolgende Menüführung:
• Weinbauberatung (incl. Düngung/Bodenpflege):
> Wein > Weinbau
• allgemeine Pflanzenschutzberatung (rechtliche
Grundlagen, Merkblätter, Vordrucke, Informationen zu
Schaderregern usw.):
> Pflanze > Pflanzenschutz
• Rebschutzwarndienst (Rebschutzmitteilungen für die
einzelnen Regionen, Prognosesystem Vitimeteo, Traubenwicklerfänge, ab ca. August Reifemessungen usw.):
> Pflanze > Pflanzenschutz > Warndienst > Weinbau
• Applikationstechnik Weinbau (Dosierrechner, Hinweise zur Abtriftverminderung, Verzeichnis verlustmindernder Geräte, Düsenauswahl für Weinbausprühgeräte usw.):
> Pflanze > Pflanzenschutz > Applikationstechnik >
Weinbau
• Agrarmeteorologisches Messnetz RLP:
> Wetter
Auf der Seite des Rebschutzwarndienstes finden Sie unter
Rebschutzmitteilungen unseren aktuellen sowie die vorherigen Rebschutz- und Weinbauhinweise. Außerdem finden Sie dort ab ca. Mitte April eine Seite „grundlegende
Informationen für die Rebschutzsaison 2016“, in der Sie
ohne langes Suchen die wichtigsten und häufig nachgefragten Beratungsinformationen zum Rebschutz finden wie
z.B.:
• Aktuelle Preise der im Weinbau einsetzbaren Pflanzenschutzmittel
• Rebschutzbroschüre 2016 mit den wichtigsten Informationen einschließlich aktueller Mittelliste, Fungizidempfehlung (FUL-PAULa), Empfehlungen zum Resistenzmanagement
• Hinweise/Vordruck zur Dokumentation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes (seit 2008 verbindlich vorgeschrieben!)
• Hinweise zur RAK-Ausbringung
• …
Umfangreiche Informationen rund um das Thema Pflanzenschutzmittel bzw. Pflanzenstärkungsmittel finden Sie außerdem auf der Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit www.bvl.bund.de > Pflanzenschutzmittel
Zu erwähnen ist auch das Internetportal www.rebschutz.de, die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen
rund um den Rebschutz mit der aktuellen Datenbank Pflanzenschutzmittel, in der Sie alle Informationen zur Zulassung bzw. Genehmigung von PSM und deren
Einsatz finden.
Eine mobile Version dieser Seite
für Ihr smartphone können Sie
über den QR-Code rechts oder manuell über http://mobil.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfoMobil.woa
einrichten.
Eine mobile Version u.a. für den
Zugriff auf die Wetterdaten des agrarmeteorologischen Messnetzes
und von Vitimeteo-Daten können
Sie über www.mobil.dlr.rlp.de oder
den QR-Code rechts einrichten.
Außerdem finden Sie auf der Seite
dlr.rlp.de > Service > Folgen Sie
uns > RSS Feed 2 RSS-Feeds, mit
Zulassungsverlängerungen bzw. Zulassungsende:
Die Zulassungen der nachfolgend aufgeführten Mittel laufen bis zu den genannten Terminen aus. Danach besteht in
der Regel eine Abverkauffrist von 6 Monaten und eine
Aufbrauchfrist von einem Jahr. Eine Zulassungsverlängerung bzw. eine Wiederzulassung wird für die meisten Mittel
erwartet.
Delan WG: bis zum 30.06.2016
Derex: bis zum 31.12.2016
Dithane NeoTec: bis zum 30.11.2016
Dominator NeoTec: bis zum 30.06.2016
Dominator Ultra: bis zum 30.06.2016
Durano: bis zum 30.06.2016
Enervin: bis zum 30.09.2016
Equation Pro: bis zum 30.06.2016
Fantic F: bis zum 30.08.2016
Flint: bis zum 30.06.2016
Kumulus WG: bis zum 31.12.2020
Luna Privilege: bis zum 30.07.2016
Micula: bis zum 31.10.2016
Mildicut: bis zum 31.05.2016
Melody Combi: bis zum 30.06.2016
Netzschwefel Stulln: bis zum 31.12.2020
NEU 1181 M: bis zum 31.12.2016
Polyram WG: bis zum 30.12.2016
RAK 1 + 2 M: bis zum 31.12.2016
Ratron Giftlinsen: bis zum 30.04.2016
Ratron Schermaus Sticks: bis zum 31.08.2016
Ridomil Gold Combi: bis zum 30.06.2016
Sanvino: bis zum 30.06.2016
Schneckenkorn Glanzit: bis zum 31.12.2016
Shark: bis zum 31.07.2016
Sluxx HP: bis zum 31.12.2016
Switch: bis zum 30.04.2016
Thiovit Jet: bis zum 31.12.2020
Touchdown Quattro: bis zum 30.06.2016
Tridex: bis zum 31.08.2016
U-46 M-fluid: bis zum 30.07.2016
Ausgelaufene Zulassungen und deren Aufbrauchfristen:
Bei folgenden Produkten ist die Zulassung ausgelaufen,
eine erneute Zulassung wird nicht erwartet. Sie dürfen nur
noch bis zu den genannten Terminen aufgebraucht werden. Danach besteht ein Anwendungsverbot.
Bis 30.06.2016: Apollo; Cabrio Top; Garlon 4; Plantaclen
360; Regalis Plus Pack; Roundup UltraMax
Bis 30.06.2017: Basta; Etna TF; Microthiol; Ordoval; Runner
Bis 31.07.2017: Pergado
Ausgelaufene Zulassungen mit Anwendungsverbot:
Für folgende Mittel besteht ein Anwendungsverbot. Restmengen können nicht mehr aufgebraucht werden und sind
als Sondermüll zu entsorgen: Funguran; Kocide Opti, Cuprozin flüssig; Roundup Turbo; Vertimec
denen Sie sich dynamische Lesezeichen für den Bereich
Weinbau und Rebschutz einrichten können, so dass sie
über die Lesezeichenleiste Ihres Browers ständig Zugriff
auf die jeweils aktuellsten Informationen haben.
folgt grundsätzlich durch die Vorlage des Sachkundenachweises in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bezüglich des Fortbildungsnachweises (Bescheinigung über
den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung) zur Sachkunde
besteht für den Kunden keine Verpflichtung zur
Sachkunde:
Vorlage gegenüber dem Handel!
Rebschutzseminar am 5. April
Für Stammkunden kann der Handel ein Archiv mit KundenFür unsere anerkannte Fortbildungsveranstaltung Sachkunde) stammdaten zur Sachkunde anlegen.
sind noch einige wenige Plätze frei. Anmeldung über
www.dlr.rlp.de > Pflanze > Pflanzenschutz-Sachkunde > Fort- Weiterführende Informationen finden Sie in der Leitlinie zur
Abgabe von Profi-Pflanzenschutzmitteln an berufliche Anoder Weiterbildungen > Termine
wender, die auf der Homepage des BVL unter nachfolgenNachweis der Sachkunde gegenüber dem Handel:
der Adresse veröffentlicht ist:
Beim Kauf von PSM, die nur für den beruflichen Anwender
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzugelassen sind, ist der Händler gem. §23 (1) Pflanzenzenschutzmittel/00_fachmeldungen/AbgabeProfiPSM-Leitschutzgesetz verpflichtet, sich die Sachkunde des Erwerlinie.html
bers in geeigneter Weise nachweisen zu lassen. Dies erGerätevorbereitungen:
Überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Pflanzenschutzgeräte für die anstehende Saison. Kontrollieren Sie dabei die Funktionsfähigkeit aller Bauteile und die Dichtigkeit von Behälter, Leitungen und Armaturen. Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette
am Gerät. Das Kontrollintervall wurde von 4 Kalenderhalbjahre auf 6 Kalenderhalbjahre (3 Jahre) angehoben. Geräte, die
nach alter Kontrollordnung in 2015 erneut kontrolliert werden sollten, sind daher erst in 2016 zu kontrollieren.
Neben den Sprühgeräten müssen auch Herbizidgeräte und Schlauchspritzanlagen regelmäßig kontrolliert werden. Nicht
durchgeführte Gerätekontrollen und fehlende Kontrollplaketten zählen zu den häufigsten Beanstandungen bei den Fachrechtskontrollen.
Applikationstechnik:
Bei Austriebsanwendungen möglichst mit reduzierter Luftmenge arbeiten (reduzierte Gebläsedrehzahl). Empfohlene Wassermenge 200 bis 300 l/ha, max. 400 l/ha. Eine beidseitige Applikation mit guter Belagsbildung anstreben und –falls möglichRecyclinggeräte benutzen, da in dieser Zeit die Verluste besonders hoch sind. Um Abdrift so gering wie möglich zu halten,
sind ansonsten grobtropfige und abdriftarme Düsen (z.B. Injektor- oder Antidriftdüsen) zu verwenden.
Gerätereinigung:
Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage
ausspritzen. Reinigen Sie Ihre Geräte auf unbefestigten und möglichst bewachsenen Flächen innerhalb der Weinberge (z.
B. Vorgewende).
Dokumentationspflicht der Pflanzenschutzmaßnahmen:
Auch hier gibt es bei den Fachrechtskontrollen häufig Beanstandungen wegen unzureichender oder gar fehlender
Aufzeichnungen von Pflanzenschutzmittelanwendungen. Herbizidanwendungen und das Aushängen von Pheromondispensern sind ebenfalls zu dokumentieren. Nutzen Sie gegebenenfalls die Vorlage von unserer Homepage.
http://www.dlr.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/ALL/84F55D3A749C5F75C125744F0045229F?OpenDocument
Bodenpflege:
Der Anstieg der Temperaturen wird zu einem Wachstumsschub der Begrünungspflanzen in Winter- und Dauerbegrünungen führen. Die im Vergleich zu Vorjahren derzeit bessere Wasserversorgung der Böden bietet aus jetziger Sicht
günstigere Voraussetzungen, um sich den Luxus einer höheren Biomasseproduktion leisten zu können. Sollte der
April sehr trocken ausfallen, kann sich das jedoch schnell
ändern.
Da der meteorologische Ausblick nur kurzfristig einigermaßen zuverlässig ist, kann man sich bei den anstehenden
Entscheidungen zum Begrünungsumbruch bzw. Bodenlockerungsmaßnahmen nur an der IST-Situation und empirischen standortbezogenen Erfahrungen orientieren.
Auf Standorten, auf denen die Reben wegen unbefriedigender Wuchskraft in Vorjahren einen Wachstumsschub
gut gebrauchen könnten, sollte ein recht frühzeitiger Umbruch von Begrünungen bzw. eine Lockerung des Bodens
im Laufe des Monats April eingeplant werden. Ansonsten
ist es für konkrete Aussagen zu dieser Thematik derzeit
noch zu früh.
Für eventuell erforderliche Tiefenlockerungsmaßnahmen
ist es derzeit zu nass. Gute Lockerungseffekte werden nur
dann erreicht, wenn der Boden bricht. In einem Sonderhinweis im Herbst letzten Jahres haben wir darauf hingewiesen. Wenn die Böden im Herbst (wie in 2015) sehr trocken
sind, ist die Zeit unmittelbar nach der Lese ein wesentlich
besserer Zeitraum für eine effektive Tiefenlockerung als
das Frühjahr. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer oberflächlichen Bodenbearbeitung nach dem Herbst („Winterbodenbearbeitung“), von der wir aufgrund der Ankurbelung der Mineralisation, des damit einhergehenden Humusabbaus und der Stickstofffreisetzung dringend abraten!
Erfolgt die Unterstockbearbeitung mechanisch, so sollte
der erste Einsatz vom Bodenzustand und Bewuchs anhängig gemacht werden. Neben Scheibenpflügen finden in den
letzten Jahren verbreitet dazu Rollhacken Eingang, die antriebslos mitlaufen. Bei üppigem Bewuchs (z.B. Grashorste
oder Rapsstauden) im Stockbereich, sollte auf schon abgetrockneten Oberböden eine baldige Bearbeitung erfolgen.
Dies gilt insbesondere auch in Junganlagen mit noch bodennahen Reben. Dort wo lediglich eine Spontanflora aus
niedrig wachsenden einjährigen Kräutern dominiert, sollte
hingegen noch abgewartet werden. Blühende flachwurzelnde Kräuter wie Hirtentäschel, Vogelmiere, EhrenpreisArten oder Rote Taubnessel sind nicht nur willkommene
Farbtupfer in der Landschaft sondern bieten auch zahlreichen Bestäuberinsekten eine wichtige Nahrungsquelle.
Stickstoff-Düngung – Höhe und Terminierung:
Der Austrieb der Rebe und das anfängliche Triebwachstum werden durch im Holzkörper eingelagerte Reservestoffe gedeckt. Eine nennenswerte N-Aufnahme aus
dem Boden findet erst nach dem 5-6 Blattstadium statt. Bis
zur Blüte erfolgen nur ca. 10 % der Gesamtaufnahme. Erst
mit dem Beginn der Zellteilung in den Beeren nach Blüteende steigt die Aufnahme deutlich an.
Die mineralische Stickstoffdüngung mit nitrat- und/oder
ammoniumhaltigen N-Düngern ist auf auswaschungsgefährdeten durchlässigen Böden daher erst nach dem Austrieb (ca. 2 bis 4 Wochen) sinnvoll. Auf schweren Böden
mit hoher Wasserhaltekraft und langsamerer Nitratverlagerung sollte die Ausbringung hingegen früher um den Austrieb erfolgen.
Organische N-Dünger können aufgrund der erforderlichen
Mineralisation ebenfalls früher zum Einsatz kommen. Das
gilt auch für stabilisierte mineralische N-Dünger (z.B. Entec- oder Novatec-Dünger).
Um die Wasser- und Nährstoffkonkurrenz zur Rebe sowie
den Mulchbedarf möglichst gering zu halten, ist es zweckmäßig, Stickstoffdünger in teilflächenbegrünten Anlagen
ausschließlich in die offenen Gassen zu streuen.
Ist die Fläche ganzflächig begrünt, genießt die Ausbringung von AHL oder auch Vinasse im Cultan-Verfahren Präferenz.
Um eine optimale Stickstoff-Versorgung der Reben zu gewährleisten, sollten Sie vor dem Einsatz von mineralischen
oder organischen Stickstoff-Düngern den N-Düngebedarf
Ihrer Rebanlagen parzellenscharf mit folgendem Schema
abschätzen. Dies ist nicht nur aus ökonomischer Sicht
durch mögliche Einsparungen von Düngemitteln sinnvoll,
sondern aufgrund die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (= Reduzierung der Nitrat-Auswaschung ins Grundwasser) auch aus ökologischer Sicht zwingend notwendig!
Zu bedenken ist auch, dass eine optimale (keine maximale!!) N-Versorgung der Reben die besten Voraussetzungen für qualitativ und quantitativ gute Leistungen bietet.
Der für die N-Bemessung notwendige prozentuale Humusgehalt ist der Bodenanalyse zu entnehmen. Hier sollten nur
Werte herangezogen werden, die maximal sechs Jahre zurückliegen.
Grundbedarf bei einem Traubenertrag von 14 t/ha:
Mittlerer Traubenertrag
7 t/ha = 50 hl/ha
10 t/ha = 75 hl/ha
20 t/ha = 150 hl/ha
40 kg N/ha
Zuschläge und Abschläge zum Grundbedarf
- 20 kg N/ha
- 10 kg N/ha
+ 15 kg N/ha
Rebenwachstum
starke bis sehr starke Wüchsigkeit
schwache bis sehr schwache Wüchsigkeit
- 20 bis – 40 kg N/ha
+ 10 bis + 35 kg N/ha
Humusgehalt im Oberboden (0 – 30 cm)
geringer Humusgehalt (leichte Böden < 1,5 %; mittlere – schwere B. < 1,8 %) *)
normaler Humusgehalt (leichte Böden 1,5 – 2,0 %; mittlere – schwere B. 1,8 – 3,0 %)
erhöhter Humusgehalt (leichte Böden > 2,0 %; mittlere – schwere B. > 3,0 %)
+ 10 bis + 20 kg N/ha
0 kg N/ha
- 20 bis – 40 kg N/ha
Bodenpflege
Grasdauerbegrünung
Leguminosenbegrünung
Dauerbegrünungsumbruch
bis + 20 kg N/ha
0 bis - 40 kg N/ha
- 20 bis - 40 kg N/ha
Klonenvermehrungsanlagen (bei Gewinnung von Edelreisern)
+ 10 bis + 15 kg N/ha
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die
wichtigsten im Handel befindlichen mineralischen N-Dünger.
der einzelnen Nährstoffgehalte als auch deren Verhältnis
zueinander innerhalb des gleichen Betriebs sich von Parzelle zu Parzelle extrem unterscheiden können, kann
auch ein Dünger, dessen Zusammensetzung einigermaßen zum Nährstoffbedarf der Reben passen mag, für die
individuelle Fläche vollkommen ungeeignet sein!!
Wer ausschließlich mit einem Volldünger arbeitet (was
immer noch leider allzu oft der Fall ist), befindet sich in
der gleichen Situation wie der Koch/Köchin, dem/der nur
eine einzige Würzmischung zur Verfügung steht. Auch
denjenigen, die vom Herd eher Abstand halten, dürfte klar
sein, dass das, was für den Rindsgulasch passend sein
mag, nicht unbedingt in den Käsekuchen gehört. Das Arbeiten mit einem Volldünger bei gleichzeitigem Fehlen
von Bodenanalysen ähnelt dem würzen mit einer Würzmischung ohne zu wissen, was überhaupt im Topf bzw.
auf dem Teller ist – Prost Mahlzeit!
In eigener Sache:
Bevor sich jemand auf die Suche macht – im Gegensatz
zur letztjährigen Mitteilung vom 1. April ist dieses Mal kein
Aprilscherz eingepackt! Die Zeit dafür war zu knapp.
Ab ca. Mitte April werden wir Ihnen dann unseren Hinweis
in gewohnter Weise wöchentlich, in der Regel mittwochs,
zusenden.
Wir wünschen Ihnen und damit auch uns eine möglichst
komplikationslose Rebschutzsaison 2015.
Generell abzuraten ist von dem Einsatz von Volldüngern. Nur selten ist deren Nährstoffkombination so, dass
sie zu der im Boden vorhandenen Nährstoffversorgung
passt. Da erfahrungsgemäß sowohl die absolute Höhe
gez. Edgar Müller