Regulierung und Anmeldung bei einem Aufenthalt in Kroatien

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Regulierung und Anmeldung bei einem Aufenthalt in Kroatien
 Regulierung und Anmeldung
bei einem Aufenthalt in Kroatien
länger als 90 Tagen
- für Dauergäste auf dem Campingplatz Sehr geehrte Gäste,
Sollten Sie in Kroatien, einen Aufenthalt von länger als 90 Tagen, in einem Zeitraum von 6
Monaten (ab ersten Einreisetag nach Kroatien gerechnet) planen, sind Sie verpflichtet, Ihren
vorrübergehenden Aufenthalt in Kroatien anzumelden. Die Anmeldung müssen Sie bei der
zuständigen Polizeistation (policijska uprava) im Ort, wo Sie Ihren Urlaub verbringen,
vornehmen, und zwar persönlich unter Vorlage (Originale oder beglaubigte Kopien- nicht ältere
als 6 Monate) folgender Dokumente:
 ein ausgefülltes Antragsformular für die Erteilungsgenehmigung des vorrübergehenden
Aufenthaltes, eigenhändig unterschrieben (den Antrag (OBRAZAC 1a) finden Sie zum Ausdrucken
auf der Seite: http://www.mup.hr/9745.aspx )
 zwei Fotos in Farbe Größe 35x45mm
 eine Fotokopie der gültigen Reisepapiere
 ein Nachweis der Krankenversicherung *
 ein Nachweis über eine gesicherte finanzielle Selbstversorgung *
 eine Beglaubigung der Straffreiheit des Heimatstaates (nicht älter als 6 Monate) *
 Wohnnachweis, ein Vertrag in kroatischer Sprache, über den Aufenthalt auf dem Campingplatz für
die gesamte Saison
 20,00 Kuna Taxmarken (kann man an fast allen Zeitungskioske in Kroatien kaufen)
* übersetzt und beglaubigt in kroatischer Sprache von einem bevollmächtigten Gerichtsdolmetscher
Als Nachweis der Krankenversicherung für Bürger eines Staates mit dem Kroatien einen Vertrag über
Sozialversicherungen abgeschlossen hat, gelten folgende: (1) eine europäische Krankenversicherungskarte,
die von der kroatischen Krankenversicherungsanstalt anerkannt ist oder (2) ein Krankenschein der
kroatischen Krankenversicherungsanstalt oder (3) eine vorgesehene Bestätigung der ausländischen
Krankenversicherung oder ein anderer Nachweis über einen Vertrag einer Sozialversicherung.
Die Beglaubigung der Straffreiheit wird in Deutschland vom Bundesgericht ausgestellt, beglaubigt mit
einem Stempel und einer Apostille, in Slowenien vom obersten Gerichtshof der Republik Slowenien und in
Italien erteilt diese Beglaubigung das Amt des Staatsanwaltes der jeweiligen zuständigen Stadt in der sich
der Wohnsitz der Person befindet.
Die Angestellten der Rezeption des Campingplatzes werden Ihnen erklären, wo sich die
nächstgelegene Polizeistation befindet und werden Ihnen, bei der Ausfüllung des Antrages
auf vorrübergehenden Wohnsitz, helfen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, Ihren vorübergehenden Aufenthalt rechtzeitig zu regulieren.
WICHTIG: Sollten Sie auch für 2010, Ihren Aufenthalt für länger als 90 Tage in Kroatien planen,
schlagen wir Ihnen vor, dies bereits in einer Botschaft oder Vertretung der Republik Kroatien in
Ihrem Heimatland zu regulieren. Die erforderlichen Dokumente sind die Gleichen. str. 1 / 1