Grundsatzpapier - Lise-Meitner

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Grundsatzpapier - Lise-Meitner
Ziele, Funktion und Form
der Freiarbeit
am Lise-Meitner-Gymnasium Leverkusen
"Das Leben anregen, ihm jedoch dabei freien Lauf bei seiner Entfaltung lassen, hier liegt die
erste Pflicht des Erziehers." (Maria Montessori: Die Entdeckung des Kindes)
Ziele
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Selbstbestimmung und Selbstständigkeit des Lernens werden erhöht, weil die
Schülerinnen und Schüler den Lernprozess selbst und in der persönlichen Absprache
mit dem Freiarbeits- oder Fachlehrer planen.
Ihr Selbstbewusstsein wird durch persönliche Erfolgserlebnisse gestärkt, besonders
bei der Erstellung eines Projektes.
Lern- und Übungsprozesse können je nach individuellem Leistungsvermögen organisiert und durchgeführt werden.
Ihre Motivation erhöht sich, wenn Material oder Thema nach individuellem Interesse
ausgewählt werden können. Das betrifft sowohl die Gegenstände als auch die Befindlichkeit des Schülers, der einmal Rückstände aufholen möchte, ein anderes Mal ein
Interessengebiet vertiefen und ein drittes Mal einfach etwas tun möchte, was er mit
Sicherheit kann und wo er deshalb bestimmt zu einem Erfolgserlebnis kommen wird.
Die Schülerinnen und Schüler können demnach wählen zwischen
- Projektarbeit (bezogen auf alle Fächer, auch fächerübergreifend);
- dem Herstellen von Anschauungsmaterial (z.B. für Biologie und Erdkunde);
- vertiefenden und ergänzenden Arbeiten zum Fachunterricht (z.B. Deutsch);
- Übungsaufgaben (v.a. Mathematik, Deutsch, Englisch).
Sie werden frühzeitig in grundlegende Arbeitstechniken und -methoden eingeführt:
Gebrauch von Nachschlagewerken und Wörterbüchern, Exzerpieren, Nutzung der
Bibliothek, Interviews machen und auswerten etc.
Ganzheitliches Arbeiten wird verstärkt durch die projektartige Erweiterung der Themen. Dabei werden unterschiedliche Fähigkeiten (kognitive, sinnliche, kreative) angesprochen und gefördert.
Die Urteilsfähigkeit wird gestärkt durch die mit reichhaltigem Material verbundenen
Möglichkeiten der Selbstkontrolle.
Die rezeptive und produktive Sprachkompetenz wird in unterschiedlichen Fachund Problemkontexten gefördert, indem die Schülerinnen und Schüler Texte selbstständig erschließen und zunehmend umfangreichere und komplexere eigene Texte
zu ihrem Arbeitsprozess und -produkt erstellen.
Für die Lehrerin bzw. den Lehrer ergeben sich ebenfalls Chancen:
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Differenzierte Diagnosemöglichkeiten bieten sich an; man kann die Schülerinnen
und Schüler in unterschiedlichsten Situationen auf vielfältige Art beobachten (bei der
Arbeitsvorbereitung, bei der Organisation und Durchführung der Arbeit, im Sozialverhalten).
Damit eröffnen sich Möglichkeiten einer differenzierten individuellen Förderung.
Der Lehrer / die Lehrerin erlebt die Schülerinnen und Schüler in neuer Leistungsbereitschaft und mit neuen Fähigkeiten.
Die eigene (Lehrer-)Rolle wird laufend überprüft und verändert.
Die in der Freiarbeit eingeführten Formen des selbstständigen Arbeitens sind im
Fachunterricht unmittelbar anwendbar.
Funktion
Die Freie Arbeit hat in der pädagogischen Entwicklung des Lise-Meitner-Gymnasiums eine wichtige Funktion, indem sie Grundgedanken des Schulprogramms und des Lernleitbildes umsetzt:
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sie knüpft an die Arbeit in der Grundschule an und erleichtert auf diese Weise den
Übergang;
sie fördert das ganzheitliche und projektorientierte Arbeiten;
sie bricht durch fächerverbindendes und fachübergreifendes Lernen die Fächergrenzen auf;
sie gibt Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre individuellen Interessen
und Begabungen zu entdecken und zu entfalten;
sie stärkt die Verantwortung der Schülerinnen und Schüler für ihren Lernprozess;
sie entwickelt ihre Fähigkeit zur Kooperation, indem sie Anreize zur Zusammenarbeit setzt und in zielgerichtete und ritualisierte Formen der Kooperation einführt.
Form
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Die zweistündige Freiarbeit liegt in der Regel in den Händen des Klassenlehrers/der
Klassenlehrerin.
Die verantwortlichen Lehrkräfte greifen auf einen bewährten Fundus an Themen
und Materialien zurück. Sie überarbeiten und erweitern diesen systematisch, auch in
Zusammenarbeit mit den anderen Fachlehrerinnen und -lehrern der Erprobungsstufe.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Arbeit, z.B. in Form eines Protokolls, eines Lernportfolios, eines Wochen-/Monatsplans u.ä.
Über Arbeitshaltung und Arbeitsergebnisse wird jeweils zu den Zeugnissen ein Gutachten erstellt. Dieses orientiert sich an verbindlichen Kriterien und folgt einer einheitlichen Form.
Bei diagnostizierten Lerndefiziten wird eine Schülerin/ein Schüler verpflichtet, ihre/seine
Lernrückstände mit Hilfe vorgegebener Lernmodule aufzuarbeiten. Hierzu können bestimmte
Zeitanteile aus der Freiarbeit vorgesehen werden; diese sollen 50 % der für die Freiarbeit zur
Verfügung stehenden Zeit nicht überschreiten.
Mai 2007

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