Pressemitteilung Nummer 16/2012 vom 3. August 2012
Transcription
Pressemitteilung Nummer 16/2012 vom 3. August 2012
Landgericht Wuppertal Pressemitteilung Nr. 16/2012 3. August 2012 Seite 1 von 2 Strafverfahren Kerstin Planken Pressedezernentin Telefon 0202 4981142 Mobil 0163 5867118 Telefax 0202 4983503 pressestelle@ lg-wuppertal.nrw.de gegen: Wolfgang S. (53) aus Velbert wegen: Mordes Tatort: Velbert-Langenberg Kammer: 5. große Strafkammer (Schwurgericht) Termine: 1) 17.08.2012, 2) 21.08.2012, 3) 22.08.2012, 4) 28.08.2012, 5) 31.08.2012, 6) 25.09.2012 7) 28.09.2012 jeweils 9:15 Uhr Der Sitzungssaal wird erst am Sitzungstag bekannt gegeben! I. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 23.01.2012 seine Ehefrau in dem gemeinsam bewohnten Haus in Velbert-Langenberg getötet zu haben. Bereits vor dem 23.01.2012 soll der Angeklagte gewusst haben, dass seine Ehefrau geplant haben soll, mit den Kindern aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen. Nach einem Streit am Morgen des 23.01.2012 soll der Angeklagte sich entschlossen haben, seine Ehefrau zu töten, um dieser nach der Trennung keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Um die Mittagszeit soll er seine Ehefrau von hinten - und für diese überraschend - angegriffen, ihr ein Seil um den Hals geschlungen und sie mit dem Seil gedrosselt haben. Anschließend soll er ihr insgesamt 21 Stich- und Schnittverletzungen im Hals-, Nacken- und Schulterbereich zugefügt haben. Die Anklage sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier verwirklicht. Für Mord sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Eiland 4 42103 Wuppertal Telefon 0202 498-0 www.lg-wuppertal.nrw.de Landgericht Wuppertal 3. August 2012 Seite 2 von 2 II. Medienvertreter, die an einer Bild- oder Fernsehberichterstattung interessiert sind, werden gebeten, dies der Pressestelle des Landgerichtes Wuppertal spätestens am Freitag, den 10.08.2012, telefonisch oder per E-Mail verbindlich mitzuteilen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Zutritt zum Sitzungsaal nicht gewährleistet werden kann. Im Übrigen benötigen Journalisten keine Akkreditierung. III. Wenn es wegen eines größeren Medieninteresses erforderlich wird, für Foto- und Fernsehaufnahmen eine Poolbildung vorzusehen, so wird dies nach dem 10.08.2012 per E-Mail mitgeteilt werden. Bei der Anmeldung einer Bild- oder Fernsehberichterstattung sollte daher angegeben werden, ob die Bereitschaft besteht, für den Fall einer Poolbildung die Poolführerschaft zu übernehmen.