Fachsprachliche Texte analysieren
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Fachsprachliche Texte analysieren
Bildungsplan 2004 Allgemein bildendes Gymnasium Niveaukonkretisierung für Deutsch Klasse 10 Fachsprachliche Texte analysieren Landesinstitut für Schulentwicklung Qualitätsentwicklung und Evaluation Schulentwicklung und empirische Bildungsforschung Bildungspläne Februar 2005 Bildungsplan Gymnasium Vorbemerkung Die fachsprachliche Kommunikation ist nicht nur Bestandteil des beruflichen Lebens, sondern prägt zunehmend die gesellschaftliche Kommunikation. Um kompetent kommunizieren zu können, ist es wichtig, die Besonderheiten und Konventionen fachlicher Kommunikation zu kennen. Die Analyse von Fachtexten macht die jungen Menschen mit den Möglichkeiten und Formen fachsprachlicher Kommunikation vertraut und sensibilisiert sie für Probleme, die aus dem Gebrauch von Fachsprache erwachsen können, wie z. B Unverständlichkeit, Sprachbarrieren, Sprachlosigkeit und Missbrauch von Fachsprache. (1) Bezug zu den Bildungsstandards Fach- und Gruppensprachen Die Schülerinnen und Schüler können - lexikalische, syntaktische und stilistische Besonderheiten fachsprachlicher Texte erkennen, beschreiben und erklären; - Fachsprachen und Standardsprache und deren spezifische Verwendung unterscheiden; - den Inhalt einfacher Fachtexte erschließen; - die Leistung semantischer und syntaktischer Strukturen und sprachlich-stilistischer Mittel in unterschiedlichen Texten beschreiben und beurteilen. (2) Problemstellung Lexikalische, syntaktische und stilistische Analyse eines einfachen fachsprachlichen Textes Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Die Analyse des Paragraphen 323c des Strafgesetzbuches (StGB) regt zur gedanklichen Auseinandersetzung mit dem Problem der unterlassenen Hilfeleistung an. (3) Niveaubeschreibung Niveaustufe A Der Text wird dem juristischen Fachbereich (z.B. Rechtssprache, Gerichtssprache, Juristensprache, Gesetzestext) zugeordnet. Die Fachbegriffe („gemeine Not“, „gemeine Gefahr“) werden genannt, ihre Funktion in allgemeiner Weise erläutert (z.B. Sie dienen der Präzision bzw. der schnellen und erfolgreichen Verständigung zwischen Fachleuten). Die Analyse der syntaktischen Struktur des Satzes konzentriert sich auf auffällige Merkmale (Länge des Satzes, Hypotaxe, Aufzählungen bzw. Häufigkeit von „und“ bzw. „oder“). Die Sachlichkeit des Stils wird erkannt. Der Zusammenhang zwischen den sprachlichen Besonderheiten des Gesetzestextes und der Notwendigkeit einer klaren und vollständigen Beschreibung der Umstände, unter denen jemand sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht, wird knapp umrissen. Niveaukonkretisierung für Deutsch – Textanalyse – Klasse 10 2 Bildungsplan Gymnasium Niveaustufe B Der Text wird klar als Gesetzestext erkannt. Die Fachbegriffe („gemeine Not“, „gemeine Gefahr“) werden genannt und umschrieben (z.B. mit die Allgemeinheit betreffend), ihre Funktion erläutert (z.B. Notwendigkeit einer klaren und eindeutigen Benennung). Die wesentlichen syntaktischen Besonderheiten (komplexer Satzbau bzw. Hypotaxe, Aufzählungen auch mit mehr als zwei Gliedern, Häufung von Substantiven, Häufung von Adverbialen) werden korrekt beschrieben. Die Sachlichkeit des Gesetzestextes wird erkannt. Die Erläuterung der sprachlichen und stilistischen Besonderheiten macht deutlich, dass im Gesetzestext der Tatbestand der unterlassenen Hilfestellung genau bestimmt („bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder gemeiner Not“) und durch die Nennung aller Umstände und Bedingungen („erforderlich“, „zuzumuten“, „ohne erhebliche eigene Gefahr…“) klar eingegrenzt wird. Niveaustufe C Der Text wird klar als Gesetzestext erkannt, sein Zweck bzw. sein Inhalt mit eigenen Worten (z.B. gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung) umrissen. Die Fachbegriffe werden anschaulich erläutert (z.B. „gemeine Gefahr“, „gemeine Not“: wenn nicht nur ein Einzelner, sondern die Allgemeinheit betroffen ist; eine konkrete Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Menschen oder zahlreiche Sachen von hohem Wert, z.B. Überschwemmung, Brände, Naturkatastrophen). Neben den wesentlichen lexikalischen und syntaktischen Besonderheiten wird auch weniger Auffälliges bemerkt (z.B. Fehlen fremdsprachlicher Begriffe, besondere Bedeutung von Wörtern aus der Standardsprache, z.B. „gemein“, altertümlicher Stil). Neben der Sachlichkeit wird auch die hohe Abstraktionsebene des Textes gesehen und erklärt. Die sprachlichen Besonderheiten werden präzise auf die Verbindlichkeit des Inhalts bzw. die Funktion des Gesetzestextes (genaue Bestimmung bzw. klare Eingrenzung sowohl der kriminalisierten Tat und der Tatumstände als auch deren Folgen; Abschreckung, Warnung) bezogen. Niveaukonkretisierung für Deutsch – Textanalyse – Klasse 10 3