BDI – BioDiesel Interantional AG
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BDI – BioDiesel Interantional AG
BDI – BioEnergy International AG Grambach Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 10. ordentliche Hauptversammlung 20. Mai 2016 TOP 1: Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2015 und die strategische Ausrichtung des Unternehmens Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung erforderlich. TOP 2: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates gemäß § 96 Aktiengesetz („AktG“), jeweils für das Geschäftsjahr 2015 Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung erforderlich. Die oben genannten Unterlagen stehen auf der Homepage der Gesellschaft www.bdi-bioenergy.com zur Verfügung. TOP 3: Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinnes Der Jahresabschluss der BDI – BioEnergy International AG zum 31.12.2015 (Einzelabschluss nach österreichischem UGB) weist einen Bilanzgewinn von EUR 6.239.731 aus. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, davon EUR 1.900.000,-- (0,50 Euro/Aktie) an die Aktionäre auszuschütten und den Restbetrag von EUR 4.339.731 auf neue Rechnung vorzutragen. 1 TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen. TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen. TOP 6: Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung für die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 der Satzung und § 98 AktG für das Geschäftsjahr 2016 wie folgt festzusetzen: Die monatliche Vergütung beträgt: a) für den Vorsitzenden EUR 1.500,-- b) für den stellvertretenden Vorsitzenden EUR 1.000,-- c) für alle weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 500,-- Für jedes Aufsichtsratsmitglied wird ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,-- pro besuchter Sitzung festgelegt. TOP 7: Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MOORE STEPHENS ADVISA Wirtschaftsprüfung GmbH mit Sitz in Graz, Mitglied von MOORE STEPHENS International Limited, zum Abschlussprüfer des Jahres- und Konzernabschlusses des Geschäftsjahres 2016 zu bestellen. 2