BDI – BioDiesel Interantional AG

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BDI – BioDiesel Interantional AG
BDI – BioEnergy International AG
Grambach
Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates
für die
10. ordentliche Hauptversammlung
20. Mai 2016
TOP 1:
Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2015 und die strategische
Ausrichtung des Unternehmens
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Corporate
Governance-Berichts,
des
Konzernabschlusses
samt
Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates gemäß § 96
Aktiengesetz („AktG“), jeweils für das Geschäftsjahr 2015
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung erforderlich. Die oben
genannten
Unterlagen
stehen
auf
der
Homepage
der
Gesellschaft
www.bdi-bioenergy.com zur Verfügung.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinnes
Der Jahresabschluss der BDI – BioEnergy International AG zum 31.12.2015
(Einzelabschluss nach österreichischem UGB) weist einen Bilanzgewinn von
EUR 6.239.731 aus. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, davon EUR
1.900.000,-- (0,50 Euro/Aktie) an die Aktionäre auszuschütten und den Restbetrag
von EUR 4.339.731 auf neue Rechnung vorzutragen.
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TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015 die Entlastung zu erteilen.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung für die von der
Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 der Satzung und
§ 98 AktG für das Geschäftsjahr 2016 wie folgt festzusetzen:
Die monatliche Vergütung beträgt:
a)
für den Vorsitzenden EUR 1.500,--
b)
für den stellvertretenden Vorsitzenden EUR 1.000,--
c)
für alle weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 500,--
Für jedes Aufsichtsratsmitglied wird ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,-- pro
besuchter Sitzung festgelegt.
TOP 7:
Wahl
des
Abschlussprüfers
und
Konzernabschlussprüfers
für
das
Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MOORE STEPHENS ADVISA Wirtschaftsprüfung
GmbH mit Sitz in Graz, Mitglied von MOORE STEPHENS International Limited, zum
Abschlussprüfer des Jahres- und Konzernabschlusses des Geschäftsjahres 2016
zu bestellen.
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