BASE Bürgerportal für die Online Kfz
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BASE Bürgerportal für die Online Kfz
BASE Bürgerportal Kfz-Zulassung im Internet Bürgeramt im Internet © 2015 Boll und Partner Software GmbH E-Government Innovationen 2001 – Heidelberg: Online Auskunft für die Bauherren über den Verfahrensstand 2003 – Kreis Calw: Online Antragsstellung im Führerscheinwesen als rein digitaler, medienbruchfreier Prozess 2010 – Kreis Passau: Vernetzung der Gemeinden mit dem Kreisbauamt, Bau-Antragstellung im Internet E-Government Internet-Nutzung Standard E-Government Deutschland im Mittelfeld Kfz-Zulassung im Internet Zentrales Deutschland Online Projekt 20 Millionen Transaktionen pro Jahr Potentiell großer Bürgernutzen Effizientere Verwaltung möglich Internetbasierte Fahrzeugzulassung (iKfz) Projekt des KBA Stufe 1: Außerbetriebsetzung mit Sicherheitscodes Seit 1.1.2015 bundesweit im Einsatz Abmeldung eines Fahrzeugs über ein InternetPortal, ohne Gang ins Amt eID (Online-Ausweisfunktion) mit dem neuen Personalausweis (nPA) E-Payment KBA iKfz ab 1.1.2015 Außerbetriebsetzung mit Sicherheitscodes KBA iKfz Außerbetriebsetzung mit Sicherheitscodes Bürgerportal nPA Zulassungsbehörde Bürgerkonto/De-Mail KBA Dienstleister Payment KBA iKfz ab 1.1.2015 Außerbetriebsetzung mit Sicherheitscodes Konzept aus Schweden übernommen In Schweden nicht mehr im Einsatz Zulassungsdokumente, Kennzeichen teurer Zulassungsvorgänge aufwendiger Aufwendiges Portal erforderlich In der Stufe 1 wenig Anwendungsmöglichkeiten Wenig Akzeptanz, Ende Mai 2015 geringe Fallzahlen BASE Bürgerportal Kfz-Zulassung im Internet Abmeldung mit Sicherheitscodes Abmeldung mit herkömmlichen Kennzeichen Erstzulassung Neuzulassung Wiederzulassung Halterwechsel Zuzug Adressenänderung E-Government-Gesetz Am 1.8.2013 in Kraft getreten Klärt die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Verwaltungen im Internet eID (Online-Ausweisfunktion) mit dem nPA ist rechtswirksam Antragstellung mit De-Mail ist rechtswirksam De-Mail für die Bundesbehörden ab 2015 vorgeschrieben De-Mail in den Bundesländern und Kommunen folgt Stellt die Arbeit der Verwaltungen auf eine neue rechtliche und technische Grundlage Neuer Personalausweis (nPA) Online-Ausweisfunktion (eID) Rechtsgültige Antragstellung Flächendeckender Einsatz bis 2020 Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit gleicher Funktion Behörde benötigt Zugriff auf eID-Server, evtl. ein Zertifikat Anwender benötigt Kartenlesegerät Anwender muss eine (kostenlose) App installieren Anwender muss die eID Funktion aktivieren Geburtsname erst ab 2014 gespeichert Bisher wenig Anwendungen De-Mail Geregelt im De-Mail Gesetz (April 2011) Neues, sicheres E-Mail System Nachrichten werden verschlüsselt, ab 2015 Ende-zu-Ende Revisionssicherer Versand mit Empfangsbestätigung Rechtsgültige elektronische Antragsstellung In Zukunft vielfältig nutzbar Benutzerfreundlich Anmeldung ist kostenlos, ab 2015 vereinfacht Option für „hohes“ Sicherheitsniveau Nutzung einfach und kostengünstig Anbieter: T-Online, 1 & 1, GMX, WEB.DE, Francotyp-Postalia De-Mail Gesetz § 1 De-Mail-Dienste (1) De-Mail-Dienste sind Dienste auf einer elektronischen Kommunikationsplattform, die einen sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann im Internet sicherstellen sollen. (2) Ein De-Mail-Dienst muss eine sichere Anmeldung, die Nutzung eines Postfach- und Versanddienstes für sichere elektronische Post sowie die Nutzung eines Verzeichnisdienstes und kann zusätzlich auch Identitätsbestätigungs- und Dokumentenablagedienste ermöglichen. Ein De-Mail-Dienst wird von einem nach diesem Gesetz akkreditierten Diensteanbieter betrieben. Verwaltungsverfahrensgesetz § 3a Elektronische Kommunikation (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann … durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. … Die Schriftform kann auch ersetzt werden .. 2. Bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail Gesetzes. Änderung der FahrzeugZulassungverordnung zum 1.1.2015 (Internet-basierte Außerbetriebsetzung) Die sichere Identifizierung nach Satz 1 Nummer 1 kann wie folgt durchgeführt werden: 1. anhand eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder nach § 78 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes 2. anhand sonstiger geeigneter technischer Verfahren mit gleichwertiger Sicherheit für die Identifizierung. Sofern der Halter .. ein .. De-Mail-Konto benennt .... erfolgt die Bekanntgabe der Außerbetriebssetzung an den Halter mittels De-Mail. xKfz – Kraftfahrtbundesamt (KBA) Bundesweiter Standard seit Frühjahr 2013 Definiert den Datenaustausch im Zulassungswesen XML (Internet-Technologie) als technische Grundlage Nachrichtengruppe Zulassung aus Vorsystemen Nachrichtengruppe elektronischer Zulassungsantrag Erlaubt den Aufbau von Geschäftsprozessen mit den Zulassungsstellen Electronic Payment PayPal Standard-Bezahlfunktion im Internet Anmeldung und Nutzung einfach durchzuführen Zahlung geht sofort beim Empfänger ein Sofortige Bearbeitung des Internet-Antrags möglich Zusätzliche Sicherheitsoptionen verfügbar Andere elektronische Zahlsysteme in Vorbereitung: Pay Direct, Android Pay usw. BASE-Bürgerportal für die Online Kfz-Zulassung BASE Bürgerportal für die Online Kfz-Zulassung BASE Bürgerportal Internet, De-Mail, PayPal, xKfz Zulassungsbehörde Konzept BASE Bürgerportal Außerbetriebsetzung Bürgerportal/DeMail Zulassungsbehörde Bekanntgabe AB Bürgerkonto/DeMail KBA Base Bürgerportal für die Online Kfz-Zulassung Einfach zu installieren, einfach zu nutzen Keine teure Infrastruktur erforderlich Elektronische Unterschrift Elektronische Bezahlfunktion Verfahrensunabhängig Datenaustausch mit den Verfahren im xKfz/XÖV Standardformat Geringe Investition Bestehende Infrastruktur wird weiter genutzt Kurzfristige Verfügbarkeit Leicht anwendbar