Medienakkreditierung BSG Wismut Gera Saison _____ / _____
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Medienakkreditierung BSG Wismut Gera Saison _____ / _____
BSG Wismut Gera Medienakkreditierung BSG Wismut Gera Saison _____ / _____ Informationen zur Akkreditierung der Presse- und Medienvertreter Für den Besuch der Liga- und Pokalheimspiele der BSG Wismut Gera können sich Medienvertreter via Post, Fax oder E-Mail akkreditieren. Die Akkreditierungen für Medienvertreter werden nur nach der fristgerechten Abgabe des ausgefüllten offiziellen Akkreditierungsformulars der BSG Wismut Gera erteilt. Die vollständig ausgefüllten Akkreditierungsanträge einschließlich ihrer leserlichen Anlagen müssen spätestens fünf Arbeitstage vor dem jeweiligen Spiel bei der BSG Wismut Gera eingegangen sein. Eine spätere Akkreditierung ist nicht möglich. Berechtigt in den Bereichen Print, Foto und Internet sind grundsätzlich nur hauptberuflich tätige Sportjournalisten/-fotografen, die einen offiziellen Presseausweis und auf Nachfrage auch einen konkreten Redaktionsauftrag einer Zeitung/Zeitschrift oder eines Internetmediums vorweisen können. Allein der Besitz eines offiziellen Presseausweises reicht für eine Akkreditierung nicht aus, wenn ein konkreter Redaktionsauftrag nicht nachgewiesen werden kann. Kommt es zur Ausgabe von Spieltagsberechtigungen (Tagesakkreditierung & Presseweste) müssen diese am selbigen Spieltag zurückgegeben werden! Anderenfalls behält sich die BSG Wismut Gera vor, eine Bearbeitungs- und Verlustgebühr von jeweils 25,EUR zu erheben. Akkreditierung | Seite 1 von 4 BSG Wismut Gera Antrag auf Tagesakkreditierung für Spieltag / Datum / Begegnung _____________________________________________________ Dauerakkreditierung An: BSG Wismut Gera | Presse- & Öffentlichkeitsarbeit Elsterdamm 41 | 07551 Gera [email protected] | www.wismutgera.de Telefax: 0365 / 5512875 Anschrift: Name, Vorname: Adresse: ________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ Telefon: _________________________________________________ Telefax: _________________________________________________ Mobil: _________________________________________________ E-Mail: _________________________________________________ Hauptberufliche Ausübung der (Sport-)Journalisten-Tätigkeit Ich bin Mitglied im ________________________________________ Presseausweis-Nummer: ___________________________________ * Eine Kopie des Ausweises liegt diesem Akkreditierungsformular bei Akkreditierung | Seite 2 von 4 BSG Wismut Gera Berufsstatus: Angestellt bei (Agentur/Verlag): _________________________________________________ Freiberuflich (Steuer-Nr.): _________________________________________________ Selbständig (Name des Unternehmens): _________________________________________________ Redaktion bzw. Redaktionsauftrag von: Verlag / Firma ________________________________________ Adresse: ________________________________________ ________________________________________ ________________________________________ Medien-Kategorie: Agentur Zeitung Zeitschrift Internet TV Hörfunk Freelance Sonstiges _________________________________________________ Funktion / Akkreditierung als: Redakteur Fotograf TV/Hörfunk-Redakteur Kameramann/Techniker Sonstiges _________________________________________________ Akkreditierung | Seite 3 von 4 BSG Wismut Gera Hinweise für Fotografen: Zur Akkreditierung im Bereich Foto berechtigt sind grundsätzlich nur Sportfotografen, die einen bundeseinheitlichen Presseausweis und auf Nachfrage auch einen Redaktionsauftrag oder Arbeitsnachweis vorweisen können. Im Bedarfsfall ist der Heimverein im Rahmen des Akkreditierungsprozesses bevollmächtigt, vom Antragssteller einen Redaktionsauftrag und/oder Arbeitsnachweis zu verlangen. Mit der Abgabe des unterschrieben Akkreditierungsantrages verpflichtet sich der Fotograf dabei insbesondere das Spielfeld vor, während und nach dem/des Spiel/s sowie die Mannschaftsbereiche (insbesondere Spielertunnel, Spieler/Trainer-Kabinen, Schiedsrichter-Kabine) nicht zu betreten, die ausgewiesenen Fotografenarbeitsbereiche einzuhalten und das von ihm mitgebrachte Equipment so zu platzieren, dass eine Gefährdung anderer Personen möglichst vermieden wird, sicherzustellen, dass Adressaten und Verwerter der Fotos während des Spiels keine Sequenzbilder aus dem Stadion verwenden, Fotos ausschließlich für redaktionelle Publikationszwecke zu verwenden. Hinweis: Jede Nutzung der Fotos für kommerzielle und/oder werbliche Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Rechteinhaber (zB. des Vereins oder der abgebildeten Spieler). Die Haftung des Vereins und seiner Angestellten für Schäden am Eigentum des Fotografen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese werden mindestens grob fahrlässig verursacht. Die Nichteinhaltung der festgelegten Vorgaben durch den Antragsteller hat den sofortigen Entzug der Akkreditierung zur Folge. Weitere Schritte, wie die zukünftige Ablehnung von Akkreditierungsanfragen sind möglich. Abschlusserklärung: Mit der Unterzeichnung des Akkreditierungsantrages versichert der Unterzeichnende die Richtigkeit der gemachten Angaben, die Kenntnis und die strikte Umsetzung und Einhaltung der Akkreditierungsvorgaben. Ort | Datum | Unterschrift | Firmenstempel Akkreditierung | Seite 4 von 4