Monitoringbericht
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Konsumtrends und Suchtpolitik: Monitoringbericht Oktober 2012 bis März 2013 Tabak- und Alkoholkonsum stehen an zweiter bzw. dritter Stelle der Risikofaktoren für Todesursachen. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der Global Burden of Disease Study 2010. Weltweit starben 2010 fünf Millionen Menschen an den Folgen des Alkoholkonsums. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass in der Schweiz die aus dem Jahre 1932 stammende Alkoholgesetzgebung revidiert wird und dem heutigen Stand der Erkenntnis und der gesellschaftlichen Situation angepasst werden soll. Das Alkoholhandelsgesetz soll denn auch laut Entwurf den problematischen Konsum von Alkohol sowie alkoholbedingte Schäden vermindern und insbesondere die Jugend schützen. Insofern ist es zu begrüssen, dass der Ständerat entschieden hat, Testkäufe sowie ein Nachtverkaufsverbot im Gesetz festzuschreiben. Trotz dem knappen Entscheid des Ständerates, Minimalpreise im Alkoholhandelsgesetz aufzunehmen, ist aber zu befürchten, dass weitere wesentliche und erwiesenermassen wirksame Massnahmen zu einer Reduktion des problematischen Konsums letztendlich keine parlamentarische Mehrheit finden werden. Preisbildende Massnahmen gegen Billigalkohol, die Einschränkung von Promotionsangeboten wie Happy Hours und eine restriktive Regulierung der Werbung zur Verminderung der Nachfrage nach alkoholischen Getränken dürften dem Einfluss der Alkoholindustrie und ihrer Lobbyisten zum Opfer fallen. Das Ausmass und die Art der Einflussnahme dieses Wirtschaftszweiges gibt offensichtlich nicht nur in der Schweiz Anlass zu Besorgnis: In ihrem an die WHO gerichteten Statement of Concern wirft die Global Alcohol Policy Alliance (GAPA) der Alkoholindustrie vor, sie unterminiere die globale WHO-Strategie 2010, indem sie ihren Einfluss gegen wirksame Massnahmen im öffentlichen Gesundheitswesen geltend mache. Nicht nur Gesetzgebungsprozesse, sondern auch die Durchsetzung bestehender Bestimmungen sind von Schwierigkeiten begleitet. Jugendliche sind an sich durch die Gesetzgebung weitgehend geschützt: Unter bestimmten Altersgrenzen soll ihnen kein Alkohol und keine Tabakwaren verkauft werden. Grund für diese Regulierung: Ein früher Einstieg in den Konsum von Alkohol trägt zu einem erhöhten Risiko bei, ein problematisches Konsumverhalten zu entwickeln; und bei Tabakwaren ist es deklariertes Präventionsziel, den Einstieg in den Konsum ganz zu verhindern oder wenigstens so weit als möglich hinauszuzögern. Nun sind aber Zigaretten für Jugendliche unter dem gesetzlich festgelegten Mindestabgabealter (16 bzw. 18 Jahre) immer noch leicht zu 2 beschaffen: ca. 2/3 der in den Kantonen Waadt resp. Freiburg durchgeführten Testkäufe haben zu einem Verkauf geführt. Bei alkoholischen Getränken führten 2011 schweizweit durchschnittlich gut drei von zehn Testkäufen zu einem Verkauf an die jugendliche Testperson. Obschon die gesetzlichen Regelungen beim Alkohol schon sehr lange gelten und auch besser eingehalten werden als bei Tabakprodukten, liegt das Niveau der unzulässigen Verkäufe auch bei Alkohol auf einem hohen Niveau. 3 Inhalt 1. Studien und Konsumtrends 4 1.1. JAMES-Studie 2012 (Jugend, Aktivitäten, Medien-Erhebung Schweiz) 4 1.2. Suchtmonitoring Schweiz 4 1.3. SINUS-Report 2012 5 1.4. Städtisches Nachtleben – Situationsanalyse und mögliche Vorgehensweisen 5 1.5. Assessment of young people’s exposure to alcohol marketing in audiovisual and online media 6 1.6. Stand der Drogenproblematik in Europa: Jahresbericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht 6 1.7. 7 Statement of Concern der Global Alcohol Policy Alliance 1.8. Global burden of disease 2010 7 1.9. Driving under the influence (DRUID-project) 8 1.10. HBSC – Ergebnisse einer nationalen Befragung 8 1.11. Ambulante Suchthilfe – Ergebnisse der Institutionsbefragung 2012 (SAMBAD) 8 1.12. Alkoholkonsum: Trinken vor dem Ausgang erhöht die Risiken 9 2. Nationale und internationale Politik 10 2.1. EU Drogenstrategie 2013-2020 10 2.2. Revision der Alkoholgesetzgebung 10 2.3. Position der SAJV zum Nachtverkaufsverbot von Alkohol 11 2.4. Gesundheit 2020 12 2.5. Weiterer Schritt im Kampf gegen Designer-Drogen 12 2.6. Via sicura 12 2.7. Klärung der erweiterten Meldebefugnis des revidierten Betäubungsmittelgesetzes13 3. Kantonale und kommunale Politik 14 3.1. Testkäufe in den Kantonen Waadt und Freiburg: Zigaretten sind für Jugendliche leicht zu beschaffen 14 3.2. Alarmierende Zahlen bei Alkoholtestkäufen in Luzern und Neuenburg, erfreuliche Resultate im Kanton Zürich 14 3.3. St. Gallen: Konzept zur Suchtprävention soll ausgearbeitet werden 15 4. Literatur 16 4 1. Studien und Konsumtrends 1.1. JAMES-Studie 2012 (Jugend, Aktivitäten, Medien-Erhebung Schweiz) Alle zwei Jahre werden über 1000 Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren in den drei grossen Sprachregionen der Schweiz zu ihrem Medienverhalten befragt. Themen der Umfrage sind sowohl das Freizeitverhalten im non-medialen wie auch das Nutzungsverhalten im medialen Bereich (z.B. Handy, Internet oder Videogames). Die zweite JAMES-Studie von Swisscom und der ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften)1 zeigt: Der Smartphone-Boom hat die Handynutzung in den letzten zwei Jahren stark beeinflusst, insbesondere durch den ständigen Internetzugang. Dennoch wird das Internet durchschnittlich nicht länger genutzt als vor zwei Jahren. Jugendliche nutzen das Internet immer mobiler, setzen stark auf Smartphones und nutzen mehrere Medien oft gleichzeitig auf verschiedenen Geräten. Sie hören Musik, während sie Nachrichten verschicken, ein YouTube-Video ansehen oder sich auf Facebook bewegen. Knapp die Hälfte der Befragten geben an, dass sie regelmässig im Internet surfen, während sie fernsehen, und 59% sagen von sich, dass sie während des Fernsehkonsums telefonieren und SMS schreiben. Weiter ergab die Befragung, dass Jugendliche sich in ihrer Freizeit trotz dem grösseren medialen Angebot sehr gerne mit Freunden treffen, Sport treiben oder musizieren. 1.2. Suchtmonitoring Schweiz Das Forschungsprojekt Suchtmonitoring Schweiz2 hat zum Ziel, repräsentative Daten der Schweizer Wohnbevölkerung zum Thema Sucht und Konsum psychoaktiver Substanzen zusammenzutragen. Seit Anfang 2011 werden jährlich 11‘000 in der Schweiz wohnhafte Personen (ab 15 Jahren) zu den Themen Alkohol, Tabak, illegale Drogen und Medikamente befragt. Dieses neue System zur Suchtüberwachung liefert wichtige Grundlagen für eine wirksame Präventionspolitik. Erhoben werden Daten zum Konsum von legalen und illegalen Drogen. Die ersten Ergebnisse3 zeigen beispielsweise, dass zurzeit 24,8% der Personen in der Schweiz rauchen, was die seit 2001 festgestellte abnehmende Tendenz bestätigt. Cannabis bleibt die am meisten konsumierte illegale Droge. Beim Alkohol wiederum weisen 26% der Männer und 14% der Frauen einen problematischen Konsum auf. Dem Konsumverhalten der Jugendlichen in ihren Wochenendausgängen wurde besondere Aufmerksamkeit beigemessen. Gemäss der Studie geht exzessiver Alkohol- oder Cannabiskon- 1 Willemse 2012. http://www.psychologie.zhaw.ch/fileadmin/user_upload/psychologie/Downloads/Forschung/JAMES/ JAMES_2013/Ergebnisbericht_JAMES_2012.pdf 2 die Homepage des BAG für Informationen und Unterlagen zum Suchtmonitoring: http://www.bag.admin.ch/themen/drogen/00042/13457/index.html?lang=de 3 Müller, Gmel 2012. 5 sum mit Problemsituationen wie Schlägereien oder Problemen mit der Polizei einher. Junge Leute, die nicht exzessiv konsumieren, sind deutlich seltener mit solchen Situationen konfrontiert, wobei die problematischen Situationen mit zunehmendem Alter abnehmen. 1.3. SINUS-Report 2012 Der SINUS-Report4 (Sicherheitsniveau und Unfallgeschehen im Strassenverkehr) ist eine Publikationslinie der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und des Fonds für Verkehrssicherheit (FVS). Der Report enthält detaillierte Angaben über das Unfallgeschehen in der Schweiz und soll Präventionsfachleuten und Interessierten als Nachschlagewerk dienen. Der Report 2012 kommt zum Schluss, dass der Rückgang alkoholbedingter Unfälle in den letzten zehn Jahren demjenigen des Gesamtunfallgeschehens entspricht. Der Anteil von Alkoholeinfluss an den schweren Personenschäden bleibt damit stabil bei etwa 14%. Auch das typische Muster von Alkoholunfällen mit Verletzungs- oder Todesfolge zeigt sich unverändert: Sie ereignen sich häufig in den Wochenendnächten und sind Schleuder-/Selbstunfälle. Alkoholisierte Lenker und Fussgänger sind überdurchschnittlich häufig Männer aus jüngeren Altersklassen. Der Konsum von Drogen und Medikamenten spielt in der amtlichen Unfallstatistik im Vergleich zum Alkohol eine untergeordnete Rolle. Unfälle nach Drogen- und Medikamentenkonsum forderten letztes Jahr auf Schweizer Strassen 173 Schwerverletzte und Tote. Das sind fast vier Mal weniger als nach Alkoholkonsum und nur gerade 3% aller schweren Personenschäden im Strassenverkehr, allerdings mit hoher Dunkelziffer. Für die bfu Grund genug, die bereits bestehende InternetPlattform mymedi.ch zu unterstützen und dort jene rund 3‘500 Medikamente, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen können, mit Warnhinweisen zu ergänzen.5 1.4. Städtisches Nachtleben – Situationsanalyse und mögliche Vorgehensweisen Seit dem vergangenen Sommer beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe des Schweizerischen Städteverbandes mit den Herausforderungen des städtischen Nachtlebens. Der Bericht «Städtisches Nachtleben. Situationsanalyse und mögliche Vorgehensweisen»6 zeigt auf, welche Grundsatzfragen sich stellen und listet im Sinne eines Ideenpools Beispiele von Massnahmen auf, wie sie verschiedene Städte anwenden. Eines der genannten Massnahmenpakete betrifft den Alkohol und nennt unter anderem örtliche und zeitliche Verkaufsbeschränkungen und/oder Konsumverbote im öffentlichen Raum, Erhöhung der Altersgrenze für Alkoholverkauf (generell 18 Jahre) und Testkäufe als mögliche Massnahmen. Kommentar Zwar geht es in der Analyse vom Schweizerischen Städteverband darum, die negativen Begleiterscheinungen des Nachtlebens wie Littering, Lärm, Vandalismus und Gewalt 4 Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) (2012). Medienmitteilung: http://www.bpa.ch/german/medien/seiten/2012_10_23.aspx 6 Schweizerischer Städteverband 2012. 5 6 einzudämmen, aber aus der Sicht der Prävention ist es natürlich ein willkommener Nebeneffekt dieser Diskussion, wenn dadurch öffentlich über Massnahmen in Bezug auf Alkohol nachgedacht wird. Insbesondere strukturelle Massnahmen sind wirkungsvolle Instrumente, um die Gemeinschaft vor den negativen Folgen des Alkoholkonsums zu schützen. 1.5. Assessment of young people’s exposure to alcohol marketing in audiovisual and online media Die von der EU in Auftrag gegebene und von RAND Europe durchgeführte Studie7 geht der Frage nach, wie stark Jugendliche in audiovisuellen und online Medien der Alkoholwerbung ausgesetzt sind. Die Studie wurde in Grossbritannien, den Niederlanden und Deutschland durchgeführt und zeigt, dass insbesondere in Grossbritannien und in den Niederlanden Jugendliche deutlich stärker der Alkoholwerbung ausgesetzt sind als Erwachsene (≥ 25 Jahre). Die Forschergruppe ist zum Schluss gekommen, dass durch Alkoholmarketing die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Jugendliche beginnen, Alkohol zu konsumieren. Zudem verleitet Alkoholmarketing sie dazu, mehr zu trinken, wenn sie schon Alkoholkonsumenten sind. Daher rät die Studie, die Werbung dahingehend zu regulieren, dass Jugendliche möglichst wenig mit Alkoholwerbung konfrontiert werden. Kommentar Die Studie wurde zwar nicht in der Schweiz durchgeführt, aber es ist davon auszugehen, dass Jugendliche in der Schweiz in ähnlichem Masse mit Alkoholwerbung konfrontiert sind, wie in anderen europäischen Ländern, zumal gerade online Medien keine Ländergrenzen kennen. Der Einfluss von Alkoholwerbung auf das Konsumverhalten ist weitgehend belegt, umso bedauerlicher ist es, dass die Schweiz drauf und dran ist, die Chance, die die Totalrevision des Alkoholgesetztes auch in diesem Bereich bietet, ungenutzt verstreichen zu lassen (vgl. dazu Punkt 2.2 „Totalrevision Alkoholgesetz“ unten). 1.6. Stand der Drogenproblematik in Europa: Jahresbericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht Die jüngste EBDD-Analyse zur derzeitigen Drogensituation in Europa8 weist nachdrücklich darauf hin, dass die aktuellen Herausforderungen der europäischen Drogenpolitik darin bestehen, zum einen die Probleme mit den herkömmlichen Drogen im Blick zu behalten und zum anderen Antworten auf neue Bedrohungen und Herausforderungen zu finden. Vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Lage vieler europäischer Länder ist es wichtig, dass die verfügbaren Mittel in zielführende und nachweislich wirkungsvolle Massnahmen investiert werden. Ein neuer politischer Rahmen soll die Nachfolge der EU-Drogenstrategie 2005-2012 antreten (siehe dazu Punkt 2.1 „EU Drogenstrategie 2013-2020“ unten). 7 8 Winpenny et al. 2012. Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht 2012. 7 Aus dem Bericht geht hervor, dass Europa mehr Kapazitäten zur Ermittlung und Bewältigung der Herausforderungen eines zunehmend komplexen und dynamischen Drogenmarktes braucht. Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt dabei auch das Internet, das räumliche und zeitliche Beschränkungen aufgehoben hat, wodurch sich auch neue Muster und Trends des Drogenkonsums rasch über geografische Grenzen hinweg ausbreiten können.9 1.7. Statement of Concern der Global Alcohol Policy Alliance Die Global Alcohol Policy Alliance (GAPA) reichte dem WHO-Sekretariat ein Statement of Concern10 als Reaktion auf die Aktivitäten der Alkoholindustrie ein. Im Wesentlichen wird ihr vorgeworfen, sie unterminiere die globale WHO-Strategie 2010, indem sie ihren Einfluss gegen wirksame Massnahmen im öffentlichen Gesundheitswesen wirksam mache. Daher ist die GAPA bestrebt, ihr mit einer gemeinsamen Reaktion der globalen Gesundheitsgemeinschaft, d.h. einer unabhängigen Koalition von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen, Forschern und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, zu begegnen und sie aufzufordern, ihre Rolle bezüglich der öffentlichen Gesundheit zu überdenken. Kommentar Es ist überraschend zu sehen, dass die Entwicklung der Vernehmlassungen zur Totalrevision des Alkoholgesetzes in der Schweiz in die entgegengesetzte Richtung dessen geht, was in der Erklärung der GAPA gefordert wird; nämlich dass die Gesundheit der Bevölkerung über die Interessen der Industrie zu stellen ist. Die Schweiz macht jedoch bis anhin weder Anstalten, die Alkoholwerbung stärker einzuschränken, noch die Erschwinglichkeit von Alkohol zu erschweren, denn all diese Massnahmen wurden aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. 1.8. Global burden of disease 2010 Die Global Burden of Disease Study 2010 ist die grösste systematische Studie, die die globale Verteilung und die Ursachen für eine Vielzahl wichtiger Krankheiten, Verletzungen und Gesundheitsrisiken beschreibt. Der Studie zufolge kommen Tabak- und Alkoholkonsum an zweiter bzw. dritter Stelle der Risikofaktoren für Todesursachen. Weltweit starben 2010 6.3 Millionen Menschen an den Folgen des Tabak- und 5 Millionen an den Folgen des Alkoholkonsums. Den Spitzenplatz unter den Krankheiten nimmt der Bluthochdruck ein, auf den 9.4 Millionen Todesfälle zurückzuführen sind.11 9 Medienmitteilung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-73_de.htm http://www.globalgapa.org/pdfs/who-statement-of-concern-080213.pdf 11 http://www.thelancet.com/themed/global-burden-of-disease und http://www.uicc.org/lancet-publishes-global-burden-disease-2010-study 10 8 1.9. Driving under the influence (DRUID-project)12 Bei der in 13 europäischen Ländern erfolgten Erhebung wurden Blut- oder Speichelproben von 50‘000 Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern untersucht. Sie hat ergeben, dass 3.48% von ihnen unter Alkoholeinfluss standen, 1.9% illegale Drogen konsumierten und 1.36% Medikamente eingenommen haben. Der Mischkonsum von Medikamenten und Drogen bzw. von Alkohol und Drogen wurde je in knapp 0.4% der Proben festgestellt. Die in sechs Ländern durchgeführten Studien über Unfälle mit Todes- oder schwerer Verletzungsfolge hat zutage gefördert, dass Alkohol die am häufigsten von Unfallfahrern konsumierte Substanz ist, weshalb die Bemühungen aufrechterhalten oder verstärkt werden sollten, die Gesetze in diesem Bereich durchzusetzen. Der Führerscheinentzug erweist sich hierbei als die wirksamere Massnahme als Haft oder Bussen. Zudem ist es schwierig, andere Substanzen als Alkohol akkurat nachzuweisen und es ist unrealistisch, für alle Substanzen Grenzwerte festzulegen. 1.10. HBSC – Ergebnisse einer nationalen Befragung Bislang einzigartig liefert ein neues Buch13 einen aktuellen Blick auf die Gesundheit 11- bis 15-Jähriger in der Schweiz. In welchem familiären und sozialen Umfeld wachsen sie auf, wie ernähren sie sich? Wie steht es mit Sport und dem Konsum von Alkohol oder Tabak? Nachzuschlagen sind Antworten auf insgesamt 60 Fragen. Das von einem Forscherteam von Sucht Schweiz herausgegebene Buch liegt in deutscher und französischer Fassung vor. Die Ergebnisse basieren auf einer nationalen Befragung – sie bilden eine wichtige Grundlage für die Prävention. Das Buch spricht Fachleute an, die sich beruflich auf unterschiedliche Weise mit der Gesundheit von Jugendlichen auseinandersetzen (Lehrpersonen, Sozialarbeitende, Medienschaffende sowie in Prävention, Medizin, Forschung oder Politik Tätige) und richtet sich auch an Eltern. 1.11. Ambulante Suchthilfe – Ergebnisse der Institutionsbefragung 2012 (SAMBAD) act-info SAMBAD bietet einen Überblick über die Klientinnen und Klienten und Aktivitäten der ambulanten Suchthilfe in der Schweiz. Der neue Bericht14 bietet einen Überblick zur Lage der Institutionen im Jahr 2011, wo 198 Beratungsstellen den Einschlusskriterien entsprachen. Beinahe zwei Drittel davon sind auf Suchtprobleme spezialisiert, die übrigen Einrichtungen betreuen auch Personen, die mit anderen als substanzbezogenen oder suchtähnlichen Problemen konfrontiert sind. 1.12. Alkoholkonsum: Trinken vor dem Ausgang erhöht die Risiken15 12 European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction 2012. Delgrande & Kuntsche (Eds.) 2012. Medienmitteilung: http://www.suchtschweiz.ch/aktuell/article/neues-buch-beleuchtet-die-gesundheitjugendlicher-in-der-schweiz/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=257&cHash=01b93ee9d87d8d46c4beb5991eb53 47e 14 Maffli 2013. 15 Medienmitteilung: http://www.suchtschweiz.ch/aktuell/article/alkoholkonsum-trinken-vor-dem-ausgang13 9 Um weniger Geld auszugeben, schnell betrunken zu sein oder sich in Stimmung zu bringen beginnen junge Erwachsene mit dem Trinken oft schon vor dem Ausgang. Das so genannte Vorglühen verleitet dazu, an einem Abend fast doppelt so viel zu trinken. Es steigert die damit verbundenen Risiken erheblich. In der vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanzierten Studie hat ein Forschungsteam von Sucht Schweiz den Verlauf des Alkoholkonsums während eines Abends im Ausgang verfolgt und analysiert, wie viel, wo und zu welcher Stunde getrunken wird. Dabei wurden für die Prävention wichtige Erkenntnisse gewonnen. Fazit der Untersuchungen: Durch das Trinken vor dem Ausgang wird schliesslich im Verlauf einer Nacht fast doppelt so viel getrunken.16 erhoeht-die-risiken/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=28&cHash=a4472a0b211ad2605b90b7bc58429 4ad 16 Labhart 2012 und Labhart 2013. 10 2. Nationale und internationale Politik 2.1. EU Drogenstrategie 2013-2020 Die neue Drogenstrategie 2013-2020 der EU wurde letzten Dezember durch den Rat der Europäischen Union (Justiz und Inneres) angenommen.17 Damit stellt die EU sicher, dass die erfolgreichen Aktivitäten auf europäischer Ebene im Bereich der Drogenpolitik fortgesetzt werden können. Die Strategie konzentriert sich auf die Themenbereiche Verringerung der Nachfrage, Verringerung des Angebots, Koordinierung, internationale Kooperation sowie Information und Forschung. Mit einer begrenzten Zahl klar definierter Ziele soll die strategische Entwicklung der EU-Drogenpolitik längerfristig abgesteckt werden. Die neue Strategie verfolgt weiterhin einen ausgewogenen Ansatz zwischen Massnahmen der Angebots- und Nachfragereduzierung in der Drogenpolitik. 2.2. Revision der Alkoholgesetzgebung Im Anschluss an die Anhörung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) wurde die Vorlage am 20. März in der Frühlingssession vom Ständerat behandelt – mit teilweise überraschenden Abstimmungsresultaten. Der Ständerat hat sich im Gegensatz zum Bundesrat und entgegen der Empfehlung der Kommission ganz knapp für die Einführung von Mindestpreisen ausgesprochen. Der Bundesrat soll diesen Preis jeweils gemäss dem Alkoholgehalt der Getränke festlegen. Weiter befürwortet der Ständerat ein Verbot von Alkoholverkäufen im Detailhandel zwischen 22 und 6 Uhr sowie das Verbot der Weitergabe mit der Absicht, die Altersbeschränkung zu umgehen. Die Alterslimiten für die Abgabe beliess der Ständerat bei 18 Jahren für Spirituosen und 16 Jahren für Wein und Bier. Um sie auch durchzusetzen, stimmte er der heute fehlenden Gesetzesgrundlage für Testkäufe durch Jugendliche zu. Der Erstrat befürwortet die vom Bundesrat vorgeschlagene leichte Lockerung der aktuell geltenden Restriktionen bei der Schnapswerbung. Auch in Bezug auf den Steuersatz (Spirituosensteuergesetz) stimmt der Rat dem Entwurf des Bundesrates zu, wonach der seit 1999 geltende Satz von 29 Franken je Liter reinen Alkohol im Gesetz verankert werden soll. Ein Antrag, welcher den Steuersatz auf 35 Franken erhöhen wollte, wurde abgelehnt. Die kleine Kammer sprach sich dafür aus, das vom Bundesrat vorgesehene Verbot von Promotionsmassnahmen wie beispielsweise Happy Hours für Spirituosen aufzuheben. Auch das im Entwurf enthaltene Verbot von Promotionsmassnahmen für alle alkoholischen Getränke zwischen 22 und 6 Uhr wurde verworfen. So sollen zukünftig Happy Hours oder sog. „Flatrate“-Angebote für alle alkoholischen Getränke rund um die Uhr und an allen sieben Wochentagen erlaubt sein.18 17 Medienmitteilung: http://drogenbeauftragte.de/presse/pressemitteilungen/2012-04/neue-drogenstrategie-dereu-angenommen.html 18 http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/staenderat-spirituosen-steuern-einheimischer-schnaps-foerderung-1.18050324 http://www.suchtschweiz.ch/aktuell/article/alkoholgesetz-im-staenderat-eine-durchzogene-bilanz/?tx_ttnews% 5BbackPid%5D=936&cHash=ea98797faee34630be82908847e7f50e 11 Kommentar Zu begrüssen ist, dass der Ständerat dem Vorschlag des Bundesrats folgt und ein nächtliches Verkaufsverbot sowie die gesetzliche Verankerung von Testkäufen befürwortet. Dass er die Festsetzung von Mindestpreisen gesetzlich verankert sehen will, ist umso erfreulicher, als dass der Bundesrat jegliche preisbildenden Massnahmen aus der Gesetzesvorlage gestrichen hat. Mit dieser Forderung setzt der Ständerat ein starkes Signal und macht deutlich, dass beim Preis Handlungsbedarf besteht. Neben diesen positiven Signalen ist nicht zu übersehen, dass der Rat sich gegen erwiesenermassen wirksame Massnahmen ausspricht. In der Frage der Höhe des Steuersatzes pro Liter reinen Alkohols hat sich der Rat gegen den Entwurf des Bundesrates ausgesprochen, womit auch Steuergelder für die Prävention verloren gehen werden. Auch sollen die Einschränkungen von „Happy Hours“ nicht ausgeweitet, sondern im Gegenteil aus dem Gesetz gestrichen werden. Werbung soll für Bier und Wein wie bis anhin erlaubt bleiben und die bisher geltenden Einschränkungen für Spirituosenwerbung gar gelockert werden. Die Änderungen, welche die Revision vorschlägt, schützen also in weiten Teilen die Interessen der Wirtschaft. Man kann dies als Aushöhlung eines Gesetzes sehen, dass 1932 geschaffen wurde, um Alkoholprobleme zu lösen. Und auch als verpasste Chance, den Interessen der Alkoholindustrie diejenigen der öffentlichen Gesundheit als gleichberechtigt gegenüberzustellen. Als Zweitrat wird der Nationalrat die Möglichkeit erhalten, den Grundgedanken zu reanimieren, wonach mit der neuen Gesetzgebung der problematische Alkoholkonsum und alkoholbedingte Schäden vermindert werden sollen. 2.3. Position der SAJV zum Nachtverkaufsverbot von Alkohol In ihrer Medienmitteilung bedauert die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Jugendverbände SAJV19, dass die Jugendlichen mit dem nächtlichen Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken als Problemgruppe abgestempelt werden, hingegen keine Massnahmen zur Förderung der Eigenverantwortung ergriffen werden. Zudem kritisiert die SAJV das Fehlen von wirksamen Massnahmen wie zum Beispiel einer Erhöhung der Alkoholpreise oder der Einschränkung von Alkoholwerbung. Kommentar Das Fehlen von weiteren wirksamen Massnahmen wird von der SAJV sicherlich zu Recht kritisiert. Hingegen ist es fraglich, ob das Argument, Jugendliche würden mit dem Nachtverkaufsverbot als Problemgruppe abstempelt, tragfähig ist. Immerhin sind von dem Verbot keineswegs nur Jugendliche betroffen und es ist ein Element unter anderen, das den problematischen Konsum von Alkohol einzudämmen hilft. 19 Medienmitteilung: http://www.sajv.ch/de/news/news/2013/03/01/ nachtverkaufsverbot-fuer-alkohol-wird-mehrheitsfaehig/ 12 2.4. Gesundheit 202020 Der Bundesrat hat im Januar 2013 die Gesamtschau „Gesundheit2020“ verabschiedet. Mit insgesamt 36 Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems soll die Lebensqualität gesichert, die Chancengleichheit gestärkt, die Versorgungsqualität erhöht und die Transparenz verbessert werden. Die Massnahmen werden in den nächsten Jahren schrittweise und unter Einbezug aller wichtigen Akteure umgesetzt; sie haben zum Ziel, das Schweizer Gesundheitssystem optimal auf die kommenden Herausforderungen auszurichten und gleichzeitig bezahlbar zu halten. So sollen beispielsweise öffentliche und private Akteure ihre Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention koordinieren und verstärken, um Kosten zu reduzieren, die aus Drogen- und übermässigem Alkohol- und Tabakkonsum entstehen. Umgesetzt werden sollen ebenfalls Massnahmen zur Verbesserung der Vorbeugung, Früherkennung und Bekämpfung von Suchterkrankungen. 2.5. Weiterer Schritt im Kampf gegen Designer-Drogen Die Schweiz unterstellt im Kampf gegen illegale Designer-Drogen erneut 46 Substanzen der Betäubungsmittelgesetzgebung. Eine entsprechende Verordnungsänderung des Eidgenössischen Departements des Innern trat am 1. Dezember 2012 in Kraft. Mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Juli 2011 hat das Parlament die Grundlage geschaffen, so genannte DesignerDrogen der Kontrolle zu unterstellen. Damit ist die Schweiz in der Lage, rasch auf den sich schnell wandelnden Markt der Designer-Drogen zu reagieren.21 2.6. Via sicura22 Via sicura, das Verkehrssicherheitsprogramm des Bundes, ist Anfang 2013 mit ersten Massnahmen gegen Raser (Verbot von Radarwarnungen, Einziehung von Fahrzeugen) gestartet. Ab dem Jahr 2014 soll endlich auch das faktische Alkoholverbot für Neulenkende gelten. Wer den Führerausweis neu erlangt, darf für die Dauer der dreijährigen Probezeit nur nüchtern fahren. Auch Fahrerinnen und Fahrer von Lastwagen und Bussen dürfen fortan nur noch nüchtern hinters Steuer. Die weiteren geplanten Massnahmen in Zusammenhang mit Alkohol sind: - ab Januar 2014: Abklärung der Fahreignung: Wer mit 1,6 oder mehr Promille unterwegs ist, wird obligatorisch einer Fahreignungsuntersuchung durch Verkehrspsychologen unterzogen. - ab 2015: Alkohol-Wegfahrsperre, welche den Alkoholgehalt in der Atemluft misst: Personen, denen der Führerausweis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand entzogen wurde, erhalten ihn (nach einer Therapie und aufgrund günstiger Prognose) mit der Auflage zurück, während fünf Jahren nur Autos zu lenken, die mit einer Atemalkohol-Wegfahrsperre versehen sind. Zudem soll ab 2015 die beweissichere Atem-Alkoholkontrolle in der Regel die Blutprobe ersetzen. 20 Website Gesundheit2020: http://www.bag.admin.ch/gesundheit2020/index.html?lang=de Medienmitteilung: http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=47067 22 Siehe via sicura Faktenblatt auf der Website ASTRA: http://www.astra.admin.ch/themen/verkehrssicherheit/00236/index.html?lang=de 21 13 2.7. Klärung der erweiterten Meldebefugnis des revidierten Betäubungsmittelgesetzes Das revidierte Betäubungsmittelgesetz (BetmG), das am 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, hat die Meldebefugnis von vorliegenden oder drohenden suchtbedingten Störungen, namentlich bei Kindern und Jugendlichen, erweitert. Allerdings bestanden Unklarheiten, ob sich die Befugnis auch auf Alkohol und Tabak anwenden liesse. Um bestehende Zweifel aus dem Weg zu räumen, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine rechtliche Untersuchung veranlasst, die zum Schluss kommt, dass die Meldebefugnis auf die von der Verordnung über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien genannten Substanzen beschränkt ist. Somit sind Alkohol und Tabak nicht von der erweiterten Meldebefugnis betroffen.23 23 http://www.grea.ch/publications/3c-lstup-restriction-du-champ-dapplication 14 3. Kantonale und kommunale Politik 3.1. Testkäufe in den Kantonen Waadt und Freiburg: Zigaretten sind für Jugendliche leicht zu beschaffen In den meisten Kantonen schützt die Gesetzgebung heutzutage zwar die Jugendlichen, doch die Realität sieht anders aus: Zigaretten sind für Jugendliche immer noch leicht zu beschaffen; 69,8% bzw. 63% der Testkäufe, die Sucht Schweiz im Auftrag von CIPRET – die Fachstellen für Tabakprävention – in den Kantonen Waadt resp. Freiburg durchführten, haben zu einem Verkauf geführt. Die Resultate der Testkäufe zeigen, dass bei der Einhaltung des Gesetzes durch das Verkaufspersonal Mängel bestehen. Und dies obwohl in einer grossen Mehrzahl der Verkaufsstellen durch angebrachte Plakate oder Aufkleber klar auf das Gesetz hingewiesen wird. Das Gesetz allein reicht offensichtlich nicht aus und Sensibilisierungsarbeit sowie Sanktionen bei Nichteinhalten des Gesetzes sind nötig.24 3.2. Alarmierende Zahlen bei Alkoholtestkäufen in Luzern und Neuenburg, erfreuliche Resultate im Kanton Zürich Bei Testkäufen im Kanton Luzern Ende 2012 wurde in über der Hälfte der Fälle (54 Prozent) Alkohol an Jugendliche verkauft. Bei den jüngsten Testkäufen im Kanton Zug im Januar lag die Quote bei 42 Prozent. Damit bewegt sich die Zentralschweiz klar über dem Schweizer Schnitt: Laut dem Blauen Kreuz, das Testkäufe in der ganzen Schweiz durchführt, lag der Durchschnitt 2011 bei 30,4 Prozent.25 Die in Neuenburg durchgeführte Sensibilisierungskampagne hat ähnlich schlechte Zahlen zu Tage gefördert: fast ein Viertel der Inhaber eines Patents für den Verkauf von Alkohol wurden getestet, wovon mehr als die Hälfte (57 Prozent) Alkohol an Minderjährige abgegeben habt. Damit liegt auch Neuenburg klar über dem Schweizer Mittel.26 Bei Alkoholtestkäufen in 90 Zürcher Gemeinden im vergangenen Jahr ist die Rate der illegalen Verkäufe kantonsweit erstmals unter 20 Prozent gesunken. Das sind sehr erfreuliche Resultate, aber Testkäufe müssen, um effizient zu sein, regelmässig durchgeführt werden.27 Im Kanton Zürich gibt das neue Polizeigesetz, das seit Anfang März in Kraft ist, den Alkohol-Testkäufen nun mehr Gewicht. Neu ist es den Behörden möglich, die fehlbaren Wirte oder Ladenbesitzer zu büssen, wenn sie Jugendlichen Alkohol verkaufen.28 24 Medienmitteilung: http://www.suchtschweiz.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/article/tabak-zigarettensind-fuer-jugendliche-leicht-zu-beschaffen/?tx_ttnews[backPid]=16&cHash=a4004d0038616c16d335312b7748 5ff5 25 http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/luzern/ Testkaeufe-Alarmierende-Zahlen;art92,239360 26 http://www.neuchatelville.ch/d2wfiles/document/9403/5001/0/achats-tests%20alcool.pdf 27 http://www.zol.ch/ueberregional/kanton-zuerich/Alkoholtestkaeufe-zeigen-Wirkung--ausser-in-Festbeizen/ story/25181531 28 http://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/alkohol-testkaeufe-jetzt-gibt-s-bussen 15 3.3. St. Gallen: Konzept zur Suchtprävention soll ausgearbeitet werden Die vorberatende Kommission des Kantonsrats St. Gallen beantragt diesem einstimmig, auf den Postulatsbericht «Umfassende und wirksame Suchtprävention» des Gesundheitsdepartements einzutreten. Die Regierung soll beauftragt werden, gestützt auf den Bericht ein Suchtpräventionskonzept für den Kanton St. Gallen auszuarbeiten. Die Suchtpolitik des Kantons St. Gallen verfolgt das Ziel, möglichst alle Menschen dabei zu unterstützen und sie zu befähigen, ein selbständiges Leben ohne problematischen Konsum von Suchtmitteln zu führen. Der Fokus liegt auf Massnahmen bei Jugendlichen. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass Suchtprävention eine komplexe Herausforderung darstellt, die eine differenzierte Vorgehensweise erfordert.29 29 Medienmitteilung: http://www.sg.ch/news/1/2012/12/konzept-zur-suchtpraevention-soll-ausgearbeitet-werden. html 16 4. Literatur Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) (2012). SINUS-Report 2012: Sicherheitsniveau und Unfallgeschehen im Strassenverkehr 2011. Bern: bfu. http://www.bpa.ch/PDFLib/1806_74.pdf Delgrande Jordan, M. & Kuntsche, E. (Eds.). (2012). Gesundheit und Gesundheitsverhalten Jugendlicher in der Schweiz. Ergebnisse einer nationalen Befragung. Bern: Verlag Hans Huber. European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (2012): Driving Under the Influence of Drugs, Alcohol and Medicines in Europe — findings from the DRUID project. Luxembourg: Publications Office of the European Union. http://www.emcdda.europa.eu/publications/thematic-papers/druid Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (2012): Jahresbericht 2012: Stand der Drogenproblematik in Europa. Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Labhart, F. & Kuntsche, E. (2012). Du canapé au bistro – suivi de l’évolution de la consommation d’alcool des jeunes adultes durant les soirées de fin de semaine. Dépendances, 47, 26-3. Labhart, F., Graham, K., Wells, S., & Kuntsche, E. (2013). Drinking Before Going to Licensed Premises: An Event- Level Analysis of Predrinking, Alcohol Consumption, and Adverse Outcomes. Alcoholism: Clinical and Experimental Research, 37(2): 284-91. Maffli, E. & Astudillo, M. (2013). Ambulante Suchthilfe – Ergebnisse der Institutionsbefragung 2012 (Nr. 9). Lausanne: Sucht Schweiz. http://www.suchtschweiz.ch/fileadmin/user_upload/enqinst2012_d.pdf Müller Max, Gmel Gerhard, Einleitung und Methode, Suchtmonitoring Schweiz / Jahresbericht – Daten 2011, Bern, 2012. Schweizerischer Städteverband (2012). Städtisches Nachtleben. Situationsanalyse und mögliche Vorgehensweisen. Bern. http://staedteverband.ch/cmsfiles/130218_bericht_staedtisches_nachtleben_ssv_final.pdf Willemse, I., Waller, G., Süss, D., Genner, S. & Huber, A.-L. (2012): JAMES – Jugend, Aktivitäten, Medien-Erhebung Schweiz. Zürich: ZHAW. http://www.psychologie.zhaw.ch/fileadmin/user_upload/psychologie/Downloads/Forschung/JAMES/ JAMES_2013/Ergebnisbericht_JAMES_2012.pdf Winpenny E., Patil S., Elliott M. N., Villalba van Dijk L., Hinrichs S., Marteau T., Nolte E. (2012): Assessment of young people’s exposure to alcohol marketing in audiovisual and online media. London : European Commission, RAND Europe. http://ec.europa.eu/health/alcohol/docs/alcohol_rand_youth_exposure_marketing_en.pdf 17 Sucht Schweiz Av. Louis-Ruchonnet 14 Postfach 870 CH-1001 Lausanne Tel. 021 321 29 11 Fax 021 321 29 40 PC 10-261-7 www.suchtschweiz.ch