Klimaschutzleitlinie - Rhein-Neckar

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Klimaschutzleitlinie - Rhein-Neckar
Klimaschutzleitlinien
des Rhein-Neckar-Kreises
Arbeitsgruppe Klimaschutz Rhein-Neckar-Kreis
Heidelberg, Neckargemünd, Sinsheim
Stand: 13. Oktober 2011
Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Inhalt
Vorwort ...................................................................................................................... 3
1.
Auftrag und Findung ......................................................................................... 5
2.
Ziele des Rhein-Neckar-Kreises ....................................................................... 9
3.
Durchführung und weitere Vorgehensweise ................................................ 11
4.
Handlungsfelder .............................................................................................. 14
4.1
Energie (Gebäude, Bauunterhaltung, Betrieb)..................................... 14
4.2
Organisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und Mobilität.................. 14
4.3
Abfallwirtschaft .................................................................................... 15
5.
Klimaschutzleitlinien,,,, .................................................................................... 16
5.1
Klimaschutzleitlinien Energie ............................................................... 16
5.1.1 Baumaßnahmen.......................................................................... 16
5.1.2 Versorgungstechnik .................................................................... 17
5.1.3 Elektroanlagen ............................................................................ 17
5.1.4 Mess-, Steuer- und Regeltechnik ................................................ 18
5.1.5 Solaranlagen ............................................................................... 18
5.1.6 Qualitätssicherung ...................................................................... 18
5.1.7 Angemietete Gebäude ................................................................ 18
5.2
Klimaschutzleitlinien Organisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und
Mobilität............................................................................................... 19
5.2.1 Organisation................................................................................ 19
5.2.2 Beschaffungen und Dienstleistungen.......................................... 20
5.2.3 Klimafreundliches Handeln ......................................................... 21
5.2.4 E-Mobilität ................................................................................... 22
5.3
Klimaschutzleitlinien in der Abfallwirtschaft ......................................... 24
5.3.1 Intensivierung der Biomüllerfassung und energetischen
Verwertung des Biomülls ............................................................ 24
5.3.2 Erhöhung der erfassten Menge an holzigem Grünschnitt und
energetischen Verwertung in Biomasseheizkraftwerken............. 24
5.3.3 Weiterführung des Systems „Grüne Tonne plus“ ........................ 25
5.3.4 Fortentwicklung der abfallwirtschaftlichen Aktivitäten unter
Berücksichtigung von Klimaschutzzielen .................................... 25
6.
Entwicklung einer energieautarken Versorgung .......................................... 27
7.
Finanzierung .................................................................................................... 28
8.
Zusammenfassung.......................................................................................... 29
9.
AG Klimaschutz ............................................................................................... 31
10. Literatur............................................................................................................ 32
11. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................. 33
Anhang .................................................................................................................... 34
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Vorwort
Die Auswirkungen des Klimawandels sind in vielen Bereichen unserer Umwelt spürbar.
Dürreperioden, Hitzewellen oder auch der Anstieg des Meeresspiegels sind nur einige
Resultate des erhöhten Ausstoßes von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdioxid (CO2),
Methan (CH4) oder Distickstoffmonoxid (N2O). Ernteverluste und daraus resultierende
Hungersnöte, Obdachlosigkeit und Armut sowie Klimaflüchtlinge sind die Folge.
1992 fand in Folge des Klimawandels der erste Umweltgipfel in Rio de Janeiro statt. Hier
wurden die globale Klimarahmenkonvention sowie die Agenda 21 verabschiedet. Nach
der Berliner Klimaschutzkonferenz im Jahr 1995, auf der das Berliner Mandat als Basis
für die Verhandlungen um ein verbindliches Abkommen auf den Weg gebracht wurde,
fand 1997 die Klimaschutzkonferenz in Kyoto statt. Hier wurden zum ersten Mal rechtlich
verbindliche Emissionshöchstmengen festgelegt. Ein Jahr später sowie 2001 wurde die
Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls in Buenos Aires und Bonn erarbeitet. 2009 sollte ein
neues Abkommen in Kopenhagen geschlossen werden. Erzielt wurde jedoch nur eine
rechtlich
unverbindliche
Einigung
zur
Begrenzung
der
Erderwärmung.
Die
Kopenhagener Erklärung wurde von den Teilnehmern lediglich zur Kenntnis genommen.
Die bisher letzte UN-Klimaschutzkonferenz fand im Dezember 2010 in Cancun in Mexico
statt. Beschlossen wurde das Minimalziel, das Kyoto-Protokoll bis 2012 fortzusetzen.1
Die Bundesregierung legte im Herbst 2010 mit dem „Energiekonzept 2050“ eine
Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 40 % bis 2020 und von 80 bis 95 % bis
2050 gegenüber 1990 fest.
Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima hat sich Deutschland im Juli 2011 für
einen stufenweisen Atomausstieg bis 2022 entschieden. Als erste Maßnahme wurde
das sofortige Abschalten der acht ältesten Atomkraftwerke festlegt. Die anderen neun
Atommeiler werden bis 2022 langsam zurückgebaut. In dem Eckpunktepapier der
Bundesregierung zum Atomausstieg „Der Weg zur Energie der Zukunft“ wird am
Energiekonzept 2050 festgehalten. Der Ausstieg aus der Atomkraft hat allerdings zur
Folge, dass das Energiekonzept fortentwickelt werden muss. Die Grundausrichtung zum
Umstieg auf erneuerbare Energien und die damit verbundene Energieeffizienz für eine
sichere, umweltschonende und wettbewerbsfähige Energieversorgung bleibt demnach
gültig.2
1
2
www.kyotoplus.ca, Stand 18. Juli 2011
www.bmu.de, Stand 11. Juli 2011
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Die Verantwortung und die Beteiligung liegen laut Ethik-Kommission bei den
Parlamenten und den Regierungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie bei
Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen.3 Natürlich hängt der Erfolg
der Energiewende auch von jedem einzelnen Bürger ab.
Baden-Württemberg gehört zu den vom Klimawandel am stärksten betroffenen
Bundesländern. In Baden-Württemberg ist die Temperatur in den vergangenen 100
Jahren um mehr als 1 Grad Celsius gestiegen.
Als eines der ersten Bundesländer erarbeitete Baden-Württemberg 1994 ein
Klimaschutzkonzept. 2005 folgte das Klimaschutzkonzept für 2010 sowie 2011 das
„Klimaschutzkonzept 2020 Plus Baden-Württemberg“. In diesem wird für BadenWürttemberg eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 30 % bis 2020 bzw.
von 80 % bis 2050 angestrebt.4 Eine Anpassung dieses Klimaschutzkonzepts an das
überarbeitete Energiekonzept 2050 der Bundesregierung sowie an die Vorstellungen der
neuen Landesregierung ist zu erwarten.
3
Ethik Kommission Sichere Energieversorgung (2011): Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk
für die Zukunft, S. 16.
4
Klimaschutz Konzept 2020 Plus Baden-Württemberg (2011): S.20-21.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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1.
Auftrag und Findung
In der Kreistagssitzung am 14. Dezember 2010 wurde die Erstellung der
Klimaschutzleitlinien beschlossen und die AVR Energie Service GmbH unter
Mitwirkung der Kreisverwaltung und des Eigenbetriebs Bau und Vermögen damit
beauftragt. Weiter wurde bereits in einem frühen Stadium die Einbindung der
Gemeinden als wesentliches Ziel gesehen.
Im Januar 2011 wurde die Arbeitsgruppe (AG) Klimaschutz bestehend aus
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeitern
des
Rhein-Neckar-Kreises
und
dessen
Eigengesellschaften gegründet. Die Gemeinden des Kreises wurden durch zwei
Vertreter beteiligt.
Die Arbeitsgruppe hat zunächst in der Zeit von Januar bis August 2011 in
moderierten Workshops „3 Säulen des Klimaschutzes“ erarbeitet.
Säule 1
Rhein-Neckar-Kreis und
seine
Eigengesellschaften
HANDLUNGSFELDER
Energie (Gebäude)
Standards für
Organisation,
Beschaffung,
Nutzerverhalten und
Mobilität
Abfallwirtschaft
Säule 2
Kooperation mit
Kommunen
Flächenhafte
Klimaschutzplanungen
Nahwärmekonzepte
Energetische
Sanierungskonzepte
Ganzheitliche
Lösungsansätze
Planung,
Bau und Betrieb
Beratung von Kommunen
Empfehlungen von
gemeinsamen Standards
Abbildung: 3 Säulen des Klimaschutzes
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Säule 3
Energieagentur
Beratung für
Kommunen, Bürger
und Betriebe
Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Die Säulen haben folgende Themenschwerpunkte:
Säule 1: Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften
Säule 2: Kooperation mit Kommunen
Säule 3: Energieagentur (Beratung)
Für jede Säule wurden daraufhin verschiedene Handlungsfelder festgelegt.
Handlungsfelder Säule 1: Energie; Standards für Organisation, Beschaffung,
Nutzerverhalten und Mobilität; Abfallwirtschaft
Handlungsfelder Säule 2: Flächenhafte Klimaschutzplanungen;
Nahwärmekonzepte; Energetische Sanierungskonzepte; Ganzheitliche
Lösungsansätze Planung, Bau und Betrieb; Beratung von Kommunen;
Empfehlungen von gemeinsamen Standards
Handlungsfelder Säule 3: Klimaschutz- und Energieberatung für Kommunen,
Bürger und Betriebe
Die AG beschäftigte sich mit verschiedenen klimarelevanten Themen für die erste
Säule und zog einen Rahmen mit der Festlegung von Handlungsfeldern (Kapitel 4)
für die erste Säule „Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften“. Für diese
Handlungsfelder der Säule 1 wurden Klimaschutzleitlinien entwickelt (Kapitel 5).
Die Klimaschutzleitlinien umfassen insgesamt die drei Handlungsfelder aus Säule 1:
In
Energie (Gebäude)
Verwaltungsorganisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und Mobilität
Abfallwirtschaft
der
ersten
Säule
verpflichten
sich
der
Rhein-Neckar-Kreis
und
seine
Eigengesellschaften zur Umsetzung der erarbeiteten Klimaschutzleitlinien.
Bei einer Leitlinie handelt es sich um bestimmende Grundsätze, leitende
Gesichtspunkte und richtungweisende Anhaltspunkte (für das weitere Handeln).
Leitlinien sollen die angestrebten Maßnahmen sowie ihre Ziele aufführen und kurz
erläutern. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen folgen in einem ausführlichen Konzept.
Die Klimaschutzleitlinien für den Rhein-Neckar-Kreis und seine Liegenschaften sind
als jeweils aktueller Sachstand eines laufenden Prozesses zu betrachten und können
bzw. sollen ständig erweitert und ergänzt werden.
Die Klimaschutzleitlinien sind künftig für den Kreistag und die Verwaltung bei allen
Entscheidungen bindend.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Die Klimaschutzleitlinien geben den Rahmen für eine langfristig nachhaltige
Entwicklung im Hinblick auf die CO2-Einsparpotenziale für weitere Handlungsfelder
vor.
Die Umsetzung der Klimaschutzleitlinien soll nicht nur beim Rhein-Neckar-Kreis und
seinen Eigengesellschaften erfolgen, auch die Kommunen im Landkreis sollen für
eine Umsetzung in ihrem Verantwortungsbereich gewonnen werden.
Eine ausführliche Darstellung und Erläuterung der Einbindung der Kommunen sowie
ihre Aufgaben erfolgt jedoch in Säule 2 und ist nicht Teil der Klimaschutzleitlinien.
Kurzbeschreibung Inhalt Klimaschutzleitlinien für den Rhein-Neckar-Kreis
Der
folgende
Abschnitt
enthält
eine
stichwortartige
Zusammenfassung
der
Klimaschutzleitlinien für den Rhein-Neckar-Kreis.
Dabei
werden
zunächst
Oberziele
des
Rhein-Neckar-Kreises
und
seiner
Eigengesellschaften vorangestellt und daran anschließend die Klimaschutzleitlinien
für einzelne Handlungsfelder vorgestellt..
Der Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften verfolgen zwei
Oberziele:
Verringerung von klimaschädlichen Emissionen
Einsatz von erneuerbaren Energien mit dem Ziel der Entwicklung eines
energieautarken Kreises bei der Strom- und Wärmeversorgung privater
Haushalte
Klimaschutzleitlinien Energie (Gebäude)
Standard für Sanierungs- und Baumaßnahmen EnEv -30 %
Neubauten grundsätzlich im Passivhausstandard
Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test)
Verwendung von Baustoffen mit hoher Gesundheits- und Umweltverträglichkeit
Anwendung von Kriterien umweltgerechter Zertifizierung
LowTech zur Verringerung der Betriebs- und Wartungskosten
Weiterentwicklung Energiemanagement
Einsatz erneuerbarer Energien hat Vorrang
Reduzierung Wasserverbrauch
Gemeinsame Gebäudeleittechnik zur zentralen Betriebsführung
Nutzung von Dachflächen für Solaranlagen
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Klimaschutzleitlinien Organisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und Mobilität
Bei Standortfaktoren auf Klimaschutz achten
Bei Standortwahl gute Anbindung an ÖPNV, gute Fahrradabstellmöglichkeiten
Errichtung von Heimarbeitsplätzen
e-Government
Bei Ausschreibungen die Beschaffungsempfehlungen des Umweltbundesamts
berücksichtigen
Bei Fahrzeugbeschaffung Richtlinie 2009/22/EG einhalten
Beschaffung von energieeffizienter IT- und Medizintechnik
Erreichung der Klimaschutzziele durch Green-IT
Klimafreundliches Handeln „Energie- und Ressourceneinsparung“ und „Mobilität“
(Klima-) Beratung
E-Mobilität – Tankstellenkonzept
Klimaschutzleitlinien Abfallwirtschaft
Intensivierung der Biomüllerfassung
Energetische Verwertung des Biomülls
Kaskadenlösung
Konzeptionelle Lösungen für Erfassung Biomasse
o
Grünschnitterfassung
o
Energetische Verwertung in Biomasseheizkraftwerken
o
Ankauf von Wald
o
Kurzumtriebsplätze
Wertstofferfassung
Touren- und Transportoptimierung
Deponien als Energiezentren
Energieautarke Versorgung – private Haushalte:
Prüfung und Realisierung von möglichen Konzepten zur Nutzung von
Solarthermie
Photovoltaik
Windkraft
Geothermie
Wasserkraft
Biomasse / Biogas
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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2. Ziele des Rhein-Neckar-Kreises
Klimaschutz gehört zu einer der wichtigen Aufgaben von Kommunen bzw. Landkreisen.
Der Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften verfolgen dabei zwei Oberziele:
Verringerung von klimaschädlichen Emissionen
Einsatz von erneuerbaren Energien mit dem Ziel der Entwicklung eines
energieautarken Kreises bei der Strom- und Wärmeversorgung privater
Haushalte (Definition Energieautark: Unter Energieautark versteht man eine
dezentrale Energieversorgung. Der Energiebedarf soll soweit wie möglich aus
erneuerbaren Energiequellen direkt vor Ort gedeckt werden.)
Durch die Zielsetzungen des Rhein-Neckar-Kreises werden die europäischen,
nationalen und regionalen Klimaschutzziele unterstützt.
Die Kreisgesellschaften (und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Gemeinden
des Kreises) sollen eingebunden werden.
Allein der Rhein-Neckar-Kreis verfügt ohne seine Eigengesellschaften über einen
Gebäudebestand mit einer Nutzfläche von 222.432 m2 (2010). Im Jahr 2010 wurden hier
insgesamt 19.514 MWh Wärme, 6.016 MWh Strom und 33.140 m3 Wasser verbraucht.5
Die Errichtung, die Sanierung und der Betrieb von Gebäuden, die Nutzung und der
Verbrauch von Gütern sowie der Betrieb eines Fuhrparks tragen ebenso zum erhöhten
CO2-Ausstoß bei, wie das Nutzerverhalten.
Der Rhein-Neckar-Kreis möchte für seine Bürgerinnen und Bürger eine Vorbildfunktion
beim Klimaschutz übernehmen und hat sich deshalb für die Erarbeitung von
Klimaschutzleitlinien als ersten Schritt einer umfassenden Klimaschutzkonzeption
entschieden (vgl. Definition Leitlinie und Konzept Kapitel 1).
Die Kommunen können ebenso Vorbildfunktion übernehmen sowie eine hohe
Energieeffizienzsteigerung erzielen und sind aufgerufen, den Rhein-Neckar-Kreis bei der
Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen.
Die Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises sind durch eine Präsentation der
AG Klimaschutz im Juli über deren Aktivitäten informiert worden.
Die Kommunen entscheiden selbst inwieweit sie sich beteiligen wollen.
5
Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis (2011): Energiebericht 2010
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Der Rhein-Neckar-Kreis hofft auf eine breite Unterstützung, damit das Ziel eines
energieautarken Kreises erreicht werden kann.
Mit der Umsetzung von Säule 3 können Bürgerinnen und Bürger des Rhein-NeckarKreises eine gezielte Klima- und Energieberatung in Anspruch nehmen und sich ebenso
für den Klimaschutz und die gesetzten Klimaschutzziele des Rhein-Neckar-Kreises
einsetzen.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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3. Durchführung und weitere Vorgehensweise
Nachdem die Klimaschutzleitlinien für die einzelnen Handlungsfelder erarbeitet worden
sind, werden im nächsten Schritt eine CO2-Bilanz sowie ein Wärmeatlas für den RheinNeckar-Kreis erstellt.
Die CO2-Bilanz bildet die Gesamtmenge von Kohlenstoffdioxid-Emissionen ab, die,
direkt und indirekt, durch alle Aktivitäten im Rhein-Neckar-Kreis verursacht werden.
Dabei werden öffentliche Liegenschaften, der Bereich Wohnen aber auch Gewerbe,
Industrie und der Bereich Mobilität betrachtet. Die CO2 -Bilanz ist die Ausgangsbasis für
eine Standortbestimmung um die Auswirkungen von Maßnahmen im Bereich
Klimaschutz bewerten zu können. Sie ist sowohl Ausgangspunkt für eine klare
Zieldefinition und zur Erarbeitung zielgerichteter Maßnahmen zur CO2-Reduzierung, die
im Klimaschutzkonzept verankert werden, als auch Kontrollinstrument, um die gesetzten
Ziele des Klimaschutzkonzepts ständig zu evaluieren.
Der Wärmeatlas schafft eine fundierte Informationsgrundlage zur räumlichen und
zeitlichen Verteilung des Wärmebedarfs einer Kommune bzw. eines Landkreises. Die
visuelle
Darstellung
Bereitstellungspotenziale
und
Bewertung
unterschiedlicher
des
Wärmebedarfs
Energieträger,
erfolgt
sowie
durch
der
ein
Geographisches Informationssystem (GIS).
Auf
dieser
Informationsgrundlage
können
Energieeinsparmaßnahmen
und
Sanierungskonzepte konkret geplant werden.
Mit Hilfe der CO2-Bilanz und des Wärmeatlasses können Ausgangssituation und
Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme sehr gut dargestellt und
entwickelt werden. Die weitere Konkretisierung erfolgt dann im Klimaschutzkonzept. Dort
werden die im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen sehr konkret beschrieben und
Einsparpotenziale klar dimensioniert aufgezeigt. Mit einer fortgeschriebenen Bilanz wird
die Zielerreichung ständig kontrolliert.
Das Klimaschutzkonzept wird erstmals im Jahr 2012 erarbeitet. Dort werden für die
einzelnen Handlungsfelder konkrete Maßnahmen ausführlich dargestellt und erläutert.
Aus der CO2-Bilanz als Ausgangsbasis, werden die Einsparpotenziale abgeleitet.
Im Anhang wird beispielhaft dargestellt, wie das Handlungsfeld Energie im
Klimaschutzkonzept des Rhein-Neckar-Kreises gestaltet werden könnte. Grundlage
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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dafür sind die Hinweise zum kommunalen Energiemanagement des Deutschen
Städtetags.
Kommunen, Betriebe und Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises können sich am
Klimaschutzkonzept,
dem
daraus
abgeleiteten
Maßnahmenkatalog
und
dem
Umsetzungskonzept orientieren.
Im Klimaschutzkonzept soll auch ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der
erforderlichen Maßnahmen, auf die der Landkreis unmittelbar Einfluss hat, festgelegt
werden.
Die CO2-Bilanz wird jährlich oder mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben, um die
Veränderungen von Verbrauch und Erzeugung feststellen zu können.
Der Maßnahmenkatalog bzw. das Umsetzungskonzept sollen auf Grundlage der CO2Bilanz
ebenfalls
jährlich
im
Rahmen
der
Haushaltsplanung
überarbeitet
und
fortgeschrieben werden. Dabei sind die zur Umsetzung erforderlichen Mittel im Haushalt
des Rhein-Neckar-Kreises zur Verfügung zu stellen.
Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt, gemeinsam mit den Kommunen im Kreis,
einheitliche Klimaschutzziele zu verfolgen und hierzu eine gemeinsame Vereinbarung
abzuschließen. Jede Kommune erhält die Möglichkeit, sich an der Umsetzung der
vorgeschlagenen Maßnahmen aktiv zu beteiligen, entscheidet aber selbstständig ob und
in welchen Ausmaß sie sich in diesen Prozess beteiligt.
Um die Fortschritte und Erfolge des Klimaschutzkonzepts messbar zu machen,
entwickelt der Rhein-Neckar-Kreis mit Unterstützung eines wissenschaftlichen Instituts
ein Controlling- bzw. Evaluierungstool bzw. nutzt schon bestehende Tools. Der Erfolg
der durchgeführten Maßnahmen wird mit Hilfe dieses Controllingtools jedes Jahr
überprüft.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Prozessablauf: Energieautarker Rhein-Neckar-Kreis
START 1. Phase
Januar bis September 2011
KLIMASCHUTZLEITLINIE
2. Phase 2012
CO2 BILANZ
WÄRMEATLAS
3. Phase 2012
KLIMASCHUTZKONZEPT
4. Phase 2013
jährlich
MASSNAHMEN
CONTROLLING
VERRINGERUNG KLIMASCHÄDLICHER EMISSIONEN
ENERGIEAUTARKER RHEIN-NECKAR-KREIS
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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4. Handlungsfelder
Die Klimaschutzleitlinien umfassen die drei Handlungsfelder aus Säule 1. Diese sollen
im Folgenden kurz erläutert werden.
4.1 Energie (Gebäude, Bauunterhaltung, Betrieb)
Mit dem Handlungsfeld Energie werden verbindliche, energetische Grundsätze für die
Planung, den Bau, die Bauunterhaltung und den Betrieb der Gebäude des Kreises und
seinen Eigengesellschaften zusammengefasst.
Ziel ist ein funktionales, bedarfsgerechtes, wirtschaftliches, Ressourcen schonendes,
energiesparendes und Substanz erhaltendes Bauen sowie ein sparsamer Betrieb. Die
konsequente Umsetzung dieses Ziels erfordert einen ganzheitlichen Ansatz. Dabei
sind die erforderlichen Akteure möglichst frühzeitig einzubinden.
Aus dieser Zielvorgabe resultierende höhere Planungs- und Bauaufwendungen sollen
ggf. durch entsprechende Mittel finanziert werden, soweit sie nicht durch die zu
erwartenden Energiekosteneinsparungen mittel- bzw. langfristig amortisiert werden
können.
Besondere
Bedeutung
kommt
der
Entwicklung
der
Energieeffizienz
unter
Berücksichtigung der derzeitigen Aktivitäten auf EU- und Bundesebene zu.
4.2 Organisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und Mobilität
Bereits bei der Planung der Bereiche Verwaltungsstruktur, Ablauforganisation
(Geschäftsprozessdesign) und Raumkonzeption werden die Rahmenbedingungen
geschaffen, die die Klimaschutzziele des Rhein-Neckar-Kreises positiv beeinflussen.
Der Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften bedienen sich einer Vielzahl
von Fahrzeugen, Maschinen, Ausstattungsgegenständen und Verbrauchsmaterialien.
Bereits bei der Anschaffung der Güter sind negative Auswirkungen auf die Umwelt und
das Klima zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Hierzu sind bei den
Beschaffungen Lebenszyklusanalysen anzustellen, die
Herstellung, Gebrauch und
Entsorgung berücksichtigen.
Der Rhein-Neckar-Kreis stellt seinen Mitarbeitern entsprechende Vorgaben und
Informationen für ein klimafreundliches Nutzerverhalten bzw. eine klimafreundliche
Arbeitsweise zur Verfügung.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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4.3 Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaft bietet ein großes Potenzial für den Klimaschutz. Eine Studie des
Öko-Instituts hat ergeben, dass allein der Siedlungsabfall und das Altholzrecycling mit
rund 13 % zu den Treibhausminderungszielen für Deutschland (40 % bis 2020)
beitragen.6
Somit kann Abfall durch gezieltes Recycling, verbesserte stoffliche Verwertung und
effizientere Technik in den Behandlungsanlagen einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz leisten. Durch die Separierung verholzter Abfallanteile und deren
energetische Nutzung sowie Vergärung weicher Biomasse (Inhalt der Biotonne, Gras,
Laub,
etc.)
kann
der
Energiegehalt
von
Abfall
genutzt
werden.
Landschaftspflegematerial kann systematisch erfasst und energetisch genutzt werden.
In der Klimaschutzleitlinie werden verschiedene Klimaschutzziele und -maßnahmen für
die Abfallwirtschaft vorgestellt.
6
Öko-Institut (2010): Klimaschutzpotentiale der Abfallwirtschaft
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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5. Klimaschutzleitlinien
In Kapitel 5 werden die Klimaschutzleitlinien für die drei Handlungsfelder vorgestellt und
erläutert.
5.1 Klimaschutzleitlinien Energie 7,8,9,10,11
5.1.1 Baumaßnahmen
Planungsvorgaben
Die
nachfolgenden
Vorgaben
gelten
für
Neubau-,
Sanierungs-
und
Systeme
von
Gebäuden
anzustreben.
Bei
Bauunterhaltungsmaßnahmen.
Grundsätzlich
sind
integrale
umfassenden Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen sind Gebäude auf
der Grundlage der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) mit 30 % besserer
Energieeffizienz zu bauen. Sanierungen einzelner Bauteile sind ebenfalls 30 %
besser als in Anlage 3 der EnEv gefordert, auszuführen. Bei Neubauten ist
grundsätzlich der Passivhausstandard anzustreben. Abweichungen von diesen
Vorgaben sind im Einzelfall zu begründen.
Die Luftdichte der Gebäudehülle ist grundsätzlich mit dem Blower-Door Test
nachzuweisen.
Baustoffe
Es dürfen nur Baustoffe verwendet werden, die hinsichtlich ihrer Gewinnung,
Verarbeitung,
Funktion
und
Beseitigung
eine
hohe
Gesundheits-
und
Umweltverträglichkeit aufweisen.
Einheimische Naturbaustoffe und schadstofffreie Baustoffe sind den industriellen
Kunstprodukten, Baustoffen mit weiten Transportwegen und schadstoffhaltigen
Baustoffen grundsätzlich vorzuziehen. Soweit keine schadstofffreien Produkte
verfügbar
sind,
sollen
möglichst
schadstoffarme
Produkte
(z.B.
mit
Umweltzeichen) verwendet werden. Baustoffe mit niedrigem Energieaufwand bei
der Herstellung sind zu bevorzugen.
7
www.staedtetag.de/10/schwerpunkte/artikel/00008/zusatzfenster22.html, Stand 6.9.2011
www.kea-bw.de, Stand 6.9.2011
9
www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de, Stand 6.9.2011
10
www.heidelberg.de/servlet/PB/menu/1125982/index.html, Stand 6.9.2011
11
www.loerrach.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=961, Stand 6.9.2011
8
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Als Baustoff verwendetes Holz und Holzbauteile müssen FSC- oder PEFCzertifiziert sein (dies gilt auch für die Verarbeitung von Holz in Form von
Tischlerplatten,
Sperrholzplatten,
Furnier
oder
Ähnlichem).
FCKW-haltige
Baustoffe dürfen nicht eingesetzt werden. PVC ist zu vermeiden.
Es dürfen nur schadstoffarme, lösemittelarme, nicht sensibilisierend wirkende und
geruchsneutrale Produkte und Materialien verwendet werden. Gebäude müssen
mindestens der Kategorie „schadstoffarm“ nach Anhang C der DIN EN 15251
entsprechen.
5.1.2 Versorgungstechnik
Es sind bevorzugt Planungskonzepte umzusetzen, die die Gebäudetechnik und deren
Steuerung
minimieren
(LowTech
zur
Verringerung
des
Betriebs-
und
Wartungsaufwandes). Grundsätzlich sind Niedertemperatur-Heizungen vorteilhaft.
Es sind möglichst recyclinggerechte und leicht demontierbare Konstruktionen zu
verwenden.
Heizungsanlagen
Bei
Neubauten
und
Sanierungen
von
Heizungsanlagen
sind
mehrere
Versorgungsvarianten hinsichtlich ihrer Gesamtwirtschaftlichkeit aus Investitionsund Betriebskosten, ihres Primärenergieverbrauchs und der CO2-Emissionen zu
vergleichen.
Der Einsatz von erneuerbaren Energien hat Vorrang. Fossile Energien sollen
vorrangig in Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden.
Sanitäranlagen
Es sind alle technisch realisierbaren Möglichkeiten zur Reduzierung des
Wasserverbrauchs und zur Verringerung der Abwassermengen zu prüfen.
Bewässerungen sind zu vermeiden. Hierzu soll bevorzugt Regen- und
Grauwasser genutzt werden.
5.1.3 Elektroanlagen
Bei der Planung sind alle Möglichkeiten der Stromverbrauchsreduzierung
vorzusehen.
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5.1.4 Mess-, Steuer- und Regeltechnik
Grundsätzlich sind alle Gewerke so zu planen, dass eine Aufschaltung auf eine
gemeinsame Gebäudeleittechnik und damit eine zentrale Betriebsführung und
Betriebsoptimierung
möglich
ist.
Auf
dieser
Grundlage
ist
ein
zentrales
Energiemanagementsystem zu entwickeln.
Es
sind
digitale
Regelgeräte
einzusetzen.
Eine
Vernetzung
muss
herstellerunabhängig möglich sein.
5.1.5 Solaranlagen
Grundsätzlich sind Dächer so zu planen, dass sie zur Nutzung von Solarenergie
geeignet sind (Orientierung/Neigung). Alle für die Nutzung von Solarenergie
geeigneten Dachflächen sind statisch und konstruktiv so auszulegen, dass eine
Solar-
oder
Photovoltaikanlage
nachgerüstet
werden
kann
(Gewicht
und
Befestigung). Notwendige Schächte/Leerrohre für die Führung von Leitungen sind
vorzuhalten und zu kennzeichnen.
5.1.6 Qualitätssicherung
Zur Sicherstellung des wirtschaftlichen Gebäudebetriebs und zum Nachweis der
Ausführungsqualität
ist
die
Organisationseinheit
Energiemanagement
weiterzuentwickeln. Diese ist bei allen technischen Abnahmen unter Berücksichtigung
der Klimaschutzinteressen zu beteiligen.
5.1.7 Angemietete Gebäude
Bei der Anmietung von Gebäuden sind, neben der Funktionalität und der reinen
Mietkosten, auch der energetische Standard von Gebäudehülle und Anlagentechnik,
die laufenden Betriebskosten, die thermische, akustische und visuelle Behaglichkeit
zu berücksichtigen.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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5.2 Klimaschutzleitlinien Organisation, Beschaffung,
Nutzerverhalten und Mobilität
5.2.1 Organisation
Aufbau- und Ablauforganisation sollen so gestaltet werden, dass die Ziele des
Klimaschutzes umgesetzt werden.
Die
Ablauforganisation
Unternehmen.
Hier
verteilt
werden
die
Aufgaben
Abteilungen
und
sowie
Kompetenzen
Stellen
in
einem
gebildet.
Unter
Ablauforganisation versteht man die räumliche und zeitliche Gestaltung von
Arbeitsvorgängen.
Deshalb ist bei der Gestaltung der Geschäftsprozesse neben der Effektivität und der
Effizienz auch auf die Belange des Klimaschutzes zu achten.
Standortfaktoren
Bei der Unterbringung einzelner Organisationseinheiten sind ebenfalls die
Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen.
So soll die Effektivität der Geschäftsprozesse dadurch unterstützt werden, dass
intern kurze Wege gegeben sind und Einheiten, die eng zusammenarbeiten
müssen, auch in räumlicher Nähe zueinander untergebracht werden.
Eine Aufteilung von Organisationseinheiten auf mehrere Standorte sollte daher
nur bei publikumsintensiven Ämtern vorgenommen werden, bei denen es neben
der Kundenfreundlichkeit auch aus Sicht des Klimaschutzes vorteilhafter ist, diese
näher an den Bürger zu bringen, um den Anreiseverkehr mit seinen negativen
Auswirkungen möglichst gering zu halten.
Bei der Standortwahl ist darauf zu achten, dass die genutzten Gebäude über eine
gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr sowie über gute
Fahrradabstellmöglichkeiten verfügen und gleichwohl auch für Fußgänger gut
erreichbar sind. Damit wird sowohl Kunden als auch Mitarbeitern eine weitgehend
umweltverträgliche Erreichbarkeit der Dienststelle ermöglicht.
Einrichtung von Heimarbeitsplätzen
Die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen soll künftig nicht nur der Sicherung des
Personalbedarfs und der Verbesserung der Familienfreundlichkeit dienen,
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
_____________________________________________________________________________________________________
sondern auch als möglicher Beitrag zum Klimaschutz gesehen werden. Die
Zulassungsregelungen sind dahingehend zu erweitern.
e-Government
Durch eine Ausweitung des Angebots an e-Bürgerdiensten (elektronische
Dienstleistungen) soll die Anzahl von Kundenfahrten reduziert werden.
5.2.2 Beschaffungen und Dienstleistungen
Bei der Beschaffung von Gütern sollen Lieferanten ausgewählt werden, die im
Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche
Erzeugnisse und Verfahren einsetzen. Bei Ausschreibungen sind die Empfehlungen
des Umweltbundesamtes (http://www.umweltbundesamt.de/produkte/beschaffung/) in
der jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen.
Auch bei der Beschaffung von Dienstleistungen sind Klimaschutzgesichtspunkte,
insbesondere als Vergabekriterium in den Ausschreibungen zu berücksichtigen. (z.B.
bei Beförderungsdienstleistungen, Reinigungsaufträgen etc.). Wird von diesem
Grundsatz abgewichen, ist dies im Einzelfall zu begründen.
Bei Fahrzeugen, die durch den Rhein-Neckar-Kreis und seinen Eigengesellschaften
beschafft werden, soll eine verbesserte Umwelt- und Klimaverträglichkeit im
Vordergrund stehen.
Die Richtlinie 2009/33/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April
2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge ist bei
der Beschaffung von Fahrzeugen zu beachten.
Wird bei Beschaffungen das Hauptaugenmerk ausnahmsweise auf abweichende
Kriterien gelegt, so ist dies entsprechend zu begründen.
Der Einsatz von IuK (Informations- und Kommunikationstechnik) und Medizintechnik
ist grundsätzlich mit einem erheblichen Stromverbrauch verbunden. Es kommt hinzu,
dass in Serverräumen, die durch den Betrieb entstehende Abwärme durch
Klimaanlagen energieintensiv abgeführt werden muss, um den sicheren Betrieb zu
gewährleisten. Serverräume werden grundsätzlich auf Temperaturen nicht unter
26 °C temperiert (Ablufttemperatur). Die Abwärme fü r Serverräumen soll nach
Möglichkeit zur Gebäudeheizung benutzt werden.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Durch die Beschaffung energieeffizienter IT- und Medizintechnik-Produkte (z.B.
Verwendung von Stromsparprozessoren und Netzteilen mit hohem Wirkungsgrad
etc.) kann der Strombedarf gesenkt werden
Durch
folgende
Maßnahmen
können
die
„Green-IT“
(umwelt-
und
ressourcenschonende IT-Nutzung über den gesamten Lebenszyklus hinweg) und
damit
vergleichbare
Bereiche
in
der
Medizintechnik
zur
Erreichung
der
Klimaschutzziele beitragen:
Berücksichtigung
des
Stromverbrauchs
über
die
gesamte
geplante
Nutzungsdauer von IuK- und Medizintechnik-Geräten bei der Beschaffung.
Die Lebensdauerkosten werden unter Berücksichtigung der Preissteigerung
sowie realistischer Nutzungsdauer entscheidendes Vergabekriterium.
Server, die in gekühlten Räumen aufgestellt werden, müssen für eine
Raumtemperatur von dauerhaft 30 °C ausgelegt sein.
Forderung nach Einhaltung der Richtlinien WEEE (Waste Electrical and
Electronic Equipment) und RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous
Substances) sowie ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)
Anlehnung
an geeignete Umweltzertifikate (siehe Empfehlungen des
Umweltbundesamtes http://www.umweltbundesamt.de/produkte/beschaffung/)
direkte Anforderung bestimmter umweltverträglicher Techniken (Bewertung
des gesamten Lebenszyklus mit Gewichtung auf Betriebszustände)
konkrete Vorgabe von Mindestwirkungsgraden bei Netzteilen
konkrete Vorgabe von Höchstverbräuchen im Standby-Betrieb
Wird von diesen Maßnahmen abgewichen, ist dies zu begründen.
5.2.3 Klimafreundliches Handeln
Durch eine offensive Informationspolitik fördert der Rhein-Neckar-Kreis das
Bewusstsein,
dass
jeder
Einzelne
durch
umwelt-
und
klimaschonendes
Nutzungsverhalten seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann.
Durch die Energieagentur werden unterstützend Vorträge oder auch Ausstellungen
zum Thema angeboten.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Ein Fokus soll hierbei besonders auf folgende Themenbereiche gelegt werden:
Klimafreundliches Handeln „Energie – und Ressourceneinsparung“:
richtiges Lüften und Heizen
sparsamer Gebrauch der Beleuchtung
Betrieb energieverbrauchender Geräte nur bei Bedarf
sparsamer Verbrauch von Papier
Klimafreundliches Handeln „Mobilität“:
Vorrang des ÖPNV und des Fahrrads bei Dienstreisen im Nahbereich
Vorrang der Bahnnutzung
umweltschonende und energiesparende Fahrweise
Nutzung des umweltverträglichsten zur Verfügung stehenden Fahrzeugs,
welches für die konkrete Dienstfahrt geeignet ist.
Zusätzliche Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen
Der Rhein-Neckar-Kreis fördert über Informationen und durch gezielte Maßnahmen
klimafreundliches Handeln bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
Verpflichtende
Teilnahme
an
Fahrtrainings
mit
dem
Ziel
der
Kraftstoffeinsparung
Ausbau der Förderung des Job-Tickets
Bildung einer betrieblichen Mitfahrzentrale
Fortlaufende Prüfung innovativer Arbeitstechniken, –methoden und –geräte
auf mögliche positive Auswirkungen auf die Klimaschutzziele und Angebot
geeigneter Neuerungen an die Mitarbeiter
5.2.4 E-Mobilität
Der
Rhein-Neckar-Kreis
befürwortet
die
Ausarbeitung
eines
Tankstellenladekonzeptes für die kreiseigenen Gebäude, um die ausreichende
Versorgung von z.B. Elektroautos (E-Autos) zu sichern. In Verbindung mit der
Nutzung von E-Fahrrädern (Pedelecs) und E-Autos für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Kreises ist ein Tankstellenladekonzept von großer Bedeutung. Es
kann als Vorbild für die Gemeinden dienen, die zu einem späteren Zeitpunkt ein
Tankstellenkonzept für ihre Gemeinde ausarbeiten könnten. Durch die Bereitstellung
dieses flächendeckenden Tankstellennetzwerkes wird es der Bevölkerung leichter
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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gemacht, ein klimaschonendes Auto bzw. ein E-Fahrrad zu kaufen und sich so aktiv
am Klimaschutz zu beteiligen.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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5.3 Klimaschutzleitlinien in der Abfallwirtschaft
5.3.1 Intensivierung der Biomüllerfassung und energetischen Verwertung des
Biomülls
Ziel ist der weitere Ausbau der Biomüllerfassung. Dies kann durch die Einführung
einer “Bioenergietonne“ realisiert werden. Lediglich 13,5 % der Einwohner im RheinNeckar-Kreis
sind
bisher
unmittelbar
an
die
getrennte
Biomüllsammlung
angeschlossen (Stand April 2011). Bisher werden ca. 7.000 Tonnen Biomüll erfasst
und kompostiert. Das geschätzte Potenzial im Rhein-Neckar Kreis für Biomüll und
krautige Abfälle liegt bei 25.000 bis 30.000 Tonnen pro Jahr.
Es wird eine Kaskadenlösung angestrebt, welche die energetische Verwertung des
Biomülls in einer Biomüllvergärungsanlage mit anschließender Kompostierung der
Gärreste vorsieht.
Als Alternativen für das erzeugte Biogas werden dabei die Aufbereitung auf
Erdgasqualität mit Einspeisung ins Gasnetz oder die Verwertung in einem
Blockheizkraftwerk (BHKW) geprüft sowie die Möglichkeit, die entstehende Wärme
einer Biogasanlage in ein Fernwärmenetz einzuspeisen. Daneben kann das erzeugte
Biogas über ein Microgasnetz an geeignete Abnahmestellen verteilt werden und dort
mit Hilfe von BHKWs genutzt werden. Verteilerverluste lassen sich so vermeiden.
Der nach dem Vergärungsprozess verbleibende Gärrest könnte nach Pelletierung
entweder als Braunkohleersatz zur energetischen Nutzung dienen oder kompostiert
werden.
5.3.2 Erhöhung der erfassten Menge an holzigem Grünschnitt und
energetischen Verwertung in Biomasseheizkraftwerken
Für die Erfassung der Biomasse sind folgende konzeptionelle Lösungen auszubauen:
Für die Übernahme des holzigen kommunalen und gewerblichen Grünschnitts
sowie für das anfallende Straßenbegleitgrün der Straßenmeistereien des RheinNeckar-Kreises wird ein gemeindescharfes flächendeckendes Konzept erstellt.
Das
holzige
Material
wird
vorrangig
zur
Beheizung
von
öffentlichen
Liegenschaften und Nahwärmekonzepten im Landkreis genutzt.
Der Kreis kauft oder pachtet Privatwald an und plant die stoffliche sowie
energetische Nutzung des Waldholzes.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Durch den Aufkauf von geeigneten landwirtschaftlichen Flächen und / oder
Verträge
mit
Landwirten
kann
Grünschnitt
aus
Kurzumtriebsplantagen
abgenommen bzw. genutzt werden.
5.3.3 Weiterführung des Systems „Grüne Tonne plus“
Das System „Grüne Tonne plus“ hat sich im Rhein-Neckar-Kreis bewährt und ist aus
Klimaschutzaspekten weiterzuführen.
Die
Weiterführung
setzt
zunächst
voraus,
dass
die
abfallwirtschaftliche
Gesetzgebung dies zulässt. Die Prüfung von Erfassungsalternativen (Papiertonne /
Wertstofftonne) sowie die Verlängerung der Wertschöpfungskette durch die
Schaffung von Aufbereitungsanlagen für Sekundärrohstoffe sind vorzunehmen.
5.3.4 Fortentwicklung der abfallwirtschaftlichen Aktivitäten unter
Berücksichtigung von Klimaschutzzielen
Tourenoptimierung
Für die Tourenoptimierung und die damit verbundene CO2 Einsparung wird die
Einführung einer GPS-geführten Tourenplanung bei „Sammlung auf Abruf“
geprüft.
Zusätzlich wird ein permanentes Überprüfen der Abfalltouren im Hinblick auf die
optimale zeitliche Auslastung der Sammelfahrzeuge und damit verbundene
Vermeidung unnötiger Fahrstrecken durchgeführt. Auch die Überprüfung der
Vollauslastung der Sammelfahrzeuge (volle Befüllung) beim Anfahren der
Umladeanlagen ist ein wichtiger Bestandteil der Tourenoptimierung.
Transportoptimierung
Es werden optimale Transporteinheiten beim Anfahren zu den Verwertungs- und
Beseitigungsanlagen (Vollauslastung der Transportfahrzeuge) zusammengestellt.
Stoffströme
Die Auswahl der Verwerter wird unter dem Aspekt der CO2-Reduzierung („kurze
Transportwege“) vorgenommen. Die Entfernung zum Verwerter / Entsorger wird
als Wertungskriterium bei der Vergabe von Aufträgen mit einbezogen.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Leistungsangebot im Bereich der kommunalen Abfuhr
Zur Verbesserung des Trennverhaltens und der Schonung von Ressourcen
werden weitere Anreize durch die Erweiterungen des Leistungsangebots
geschaffen.
Derzeit werden folgende Angebote geprüft:
Ausweitung der Schadstoffsammlung (mehr Standorte und mehr Termine) mit
zusätzlicher
Annahme
z.B.
von
CDs,
Leuchtstofflampen
und
Elektrokleingeräten
Einrichtung weiterer Sondersammlungen
Ausweitung des Vollserviceangebots.
Deponien
Nachsorgenutzungskonzepte
Landwirtschaftliche Nutzung / Naturschutz
Viele Deponien stellen geeignete Standorte z.B. für Photovoltaik-Anlagen dar.
Als Folge dessen müssen bei Bedarf die Planfeststellungsbeschlüsse
geändert und angepasst werden.
Energieerzeugung versus Erholung
Für die Energieerzeugung müssen die Deponien umgestaltet werden. Da es
eine festgeschriebene Gestaltung der Deponien für die Entlassung in die
Nachsorge
(z.B.
Deponie
Sinsheim)
gibt,
müssen
die
Nachsorgenutzungskonzepte geändert werden, um eine Energieversorgung
zu ermöglichen.
Deponiegas
Wenn Deponiegas vorhanden ist, ist eine energetische Nutzung vorgesehen.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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6. Entwicklung einer energieautarken Versorgung
Ziel ist eine energieautarke Vorsorgung der Wohnbevölkerung im Rhein-Neckar-Kreis.
Unter Energieautark versteht man die dezentrale Energieversorgung, die soweit wie
möglich aus erneuerbaren Energien direkt vor Ort gedeckt werden soll.
Die Möglichkeiten des umfassenden Einsatzes von erneuerbaren Energien im
Kreisgebiet sind zu überprüfen und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden
umzusetzen. Es soll vor allem das Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden.
Für die autarke Energieversorgung des Rhein-Neckar-Kreises sind mögliche Konzepte
zu prüfen und wenn möglich zu realisieren. Zum Beispiel:
Biogas
Biomasse (auf Basis von Holzpellets und Holzhackschnitzel)
Geothermie
Photovoltaik
Solarthermie
Wasserkraft
Windkraft (aufbauend auf der Untersuchung „Windenergieplanung im Rahmen des
einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar“, Metropolregion Rhein-Neckar)
Um den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebedarf zu steigern, ist auch
eine weitgehende Reduzierung des bisherigen Energiebedarfs erforderlich. Dazu sollen
werden folgende Maßnahmen weiterentwickelt werden:
Forcierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden durch Intensivierung
der Bürgerberatung
Energieberatung von Industrie und Gewerbe
Nutzung der Abwärmepotenziale der Industrie
Langfristige Sanierung aller öffentlichen Liegenschaften auf
Niedrigstenergiestandard (Leuchtturmprojekte)
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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7. Finanzierung
Klimaschutz muss als Generationenvertrag begriffen werden. Unter Berücksichtigung
des Ziels der Schaffung eines energieautarken Kreises müssen bereits heute
Maßnahmen durchgeführt werden, die erst in der Zukunft messbare Ergebnisse zeigen.
Ziel ist es, eine Finanzierung zu realisieren, die einen Freiraum zur Umsetzung der
Klimaschutzziele des Kreises in Form der investiven Förderung sowie der laufenden
Förderung schafft.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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8. Zusammenfassung
Die Verringerung von klimaschädlichen Emissionen und der Ausbau und die Nutzung
von erneuerbaren Energien sind die primären Ziele, die der Rhein-Neckar-Kreis auf dem
Weg zu einem energieautarken Landkreis realisieren möchte.
Die daraus abgeleiteten Klimaschutzleitlinien sind als verbindliches Leitbild für den Kreis
und
seine
Eigengesellschaften
zu
betrachten
und
in
den
angesprochenen
Handlungsfeldern umzusetzen.
Mit der Erstellung einer CO2-Bilanz und eines Wärmeatlasses im Jahr 2012 sollen die
Grundlagen zur erfolgsorientierten Umsetzung der Klimaschutzleitlinien geschaffen
werden. Durch die parallele Erstellung eines Klimaschutzkonzepts und die Umsetzung
der zweiten Säule des Klimaschutzes im Kreis (Kooperation mit den Kommunen) wird
der Prozess verstetigt und weitergeführt.
Das Klimaschutzkonzept beschreibt detailliert die vorgeschlagenen Maßnahmen in den
einzelnen
Handlungsfeldern
der
Klimaschutzleitlinien
und
gibt
konkrete
Handlungsvorschläge für den Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften sowie
für seine Kommunen.
Die erstellte CO2-Bilanz ist als erfolgsorientiertes Kontrollinstrument zu verstehen, um
Fortschritte messbar zu machen und darauf aufbauend das Klimaschutzkonzept und
den Maßnahmenkatalog jährlich fortzuschreiben.
Zur Umsetzung der 3. Säule des Klimaschutzes im Kreis (Beratung von Bürgern und
Betrieben)
wird
eine
Vereinbarung
zwischen
dem
Rhein-Neckar-Kreis,
den
kreisangehörigen Kommunen und der Klimaschutz- und Energie Beratungsagentur
Heidelberg-Nachbargemeinden (KliBA gGmbH) angestrebt.
Die folgende Abbildung zeigt den weiteren Prozessablauf zur Umsetzung der
Klimaschutzleitlinien.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Ausführlicher Prozessablauf
Gründung AG Klimaschutz
Festlegung von Handlungsfeldern
Erarbeitung Klimaschutzleitlinien
Beschluss Klimaschutzleitlinien
durch Kreistag
Erstellung CO2-Bilanz und Wärmeatlas
Erstellung Klimaschutzkonzept
Abstimmung AG und andere Gremien
Beschluss Klimaschutzkonzept
durch Kreistag
Erstellung Maßnahmenkatalog
Umsetzung Klimaschutzkonzept
(alle Akteure)
Erstellung Controllingkonzept
Controlling/ Evaluation
ZIELE
.
VERRINGERUNG KLIMASCHÄDLICHER
EMISSIONEN
ENERGIEAUTARKER
RHEIN-NECKAR-KREIS
(im Bereich öffentliche Einrichtungen und private
Haushalte)
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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9. AG Klimaschutz
Die AG Klimaschutz setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Gerhard Barthel, Unternehmensentwicklung, Abfallverwertungsgesellschaft des
Rhein-Neckar-Kreises GmbH
Joachim Bauer, Erster Landesbeamter und stellvertretender Landrat, Landratsamt
Rhein-Neckar-Kreis
Katja Deschner, Prokuristin, Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises
Energie GmbH
Alfred Ehrhard, Geschäftsführer, Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-NeckarKreises GmbH
Fred Gallian, Abteilungsleiter Energiemanagement, Eigenbetrieb Bau und Vermögen
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Clemens Gärtner, stellv. Amtsleiter im Organisationsamt, Landratsamt Rhein-NeckarKreis
Hans-Jürgen
Hellmann,
Geschäftsbereichsleiter
Pflegeeinrichtungen
GRN
Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH
Peter Keller, Amtsleiter im Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung,
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Michael Kessler, Bürgermeister der Gemeinde Heddesheim
Jürgen Obländer, Betriebsleiter, Eigenbetrieb Bau und Vermögen Landratsamt
Rhein-Neckar-Kreis
Isabel Schonath, Klimaschutzmanagerin, AVR Energie GmbH
Hans-Dieter Weis, Bürgermeister der Gemeinde Dielheim
Hans Werner, Dezernent für Personal und Finanzen Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Stefanie Jansen, Moderation der AG, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Nicole Mittendorf, Moderation der AG, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
An den Arbeitstreffen beteiligt waren auch Mitarbeiter der KEA Klimaschutz- und
Energieagentur Baden-Württemberg GmbH und der Klimaschutz- und Energie
Beratungsagentur Heidelberg-Nachbargemeinden KliBA gGmbH.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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10. Literatur
Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis (2011): Energiebericht 2010.
Ethik Kommission Sichere Energieversorgung (2011): Deutschlands Energiewende –
Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft, S. 16.
Klimaschutz Konzept 2020 Plus Baden-Württemberg (2011), S.20-21.
Öko-Institut (2010): Klimaschutzpotentiale der Abfallwirtschaft.
Internetquellen
www.kyotoplus.ca, Stand 18. Juli 2011
www.bmu.de, Stand 11. Juli 2011
www.staedtetag.de/10/schwerpunkte/artikel/00008/zusatzfenster22.html,
Stand 6. September 2011
www.kea-bw.de, Stand 6. September 2011
www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de, Stand 6. September 2011
www.heidelberg.de/servlet/PB/menu/1125982/index.html, Stand 6. September 2011
www.loerrach.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=961,
Stand 6. September 2011
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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11. Abkürzungsverzeichnis
AG:
Arbeitsgruppe
AVR:
Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises
BHKW:
Blockheizkraftwerk
BMU:
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
CO2:
Kohlenstoffdioxid
DIN:
Deutsche Industrienorm
EN:
Europäische Norm
EnEV:
Energieeinsparverordnung
ElektroG:
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
EU:
Europäische Union
FSC:
Forest Stewardship Council
GPS:
Global Positioning System
IT:
Informationstechnik
luK:
Informations- und Kommunikationstechnik
N2O:
Distickstoffmonoxid
MWh:
Megawattstunde
Methan:
CH4
ÖPNV:
Öffentlicher Personennahverkehr
PEFC:
Programme for the Endorsement of Forest Certification
RoHS:
Restriction of the use of certain Hazardous Substances
Vgl:
vergleiche
WEEE:
Waste Electrical and Electronic Equipment
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Anhang
Im
Anhang
wird
beispielhaft
dargestellt,
wie
das
Handlungsfeld
Energie
im
Klimaschutzkonzept des Rhein-Neckar-Kreises gestaltet werden könnte. Grundlage dafür
sind die Hinweise zum kommunalen Energiemanagement des Deutschen Städtetags.
I. Begründung und Erläuterung der Klimaschutzleitlinien Energie
Einleitung
Mit den Energieleitlinien werden verbindliche, energetische Grundsätze für die Planung, den
Bau, die Bauunterhaltung und den Betrieb kreiseigener Gebäude zentral zusammengefasst.
Durch die Formulierung baulicher und technischer Vorgaben sollen unter Beachtung
allgemeiner Randbedingungen zum Gebäude, die jährlichen Gesamtkosten (Summe aus
Kapitalkosten, Betriebskosten und Umwelt-Folgekosten in einem Lebenszyklusansatz) über
den jeweiligen Betrachtungszeitraum (Planung, Bau, Betrieb, Abriss und Entsorgung)
minimiert werden.
Ein kompletter Sanierungszyklus umfasst dabei in der Regel 40 Jahre.
Allgemeine Randbedingungen sind insbesondere:
die Funktionalität, Gesundheit und Behaglichkeit des Gebäudes für die Nutzer
die Minimierung des Materialeinsatzes und des Primärenergiebedarfs der Baustoffe
die Minimierung der Betriebsaufwendungen in Form von v.a. Energie, Reinigung und
Bauunterhalt
die Dauerhaftigkeit und Rückbaufähigkeit der Konstruktionen und Bauteile
Die kommunale Energieleitlinie ergänzt bestehende rechtlich verbindliche Vorgaben wie
Gesetze, Richtlinien und Normen. Abweichungen sind insbesondere möglich, soweit eine
Alternativlösung nachweislich wirtschaftlicher ist oder wenn die Umsetzung der Vorgaben der
Leitlinie aus technischen, denkmalpflegerischen oder sonstigen sachlichen Gründen nicht
möglich ist. Über Abweichungen entscheidet das Energiemanagement. Die Einhaltung der
Leitlinien wird in Architektenverträgen auch mit externen Planern vereinbart.
Diese Leitlinien sind bei allen Neubau- und Sanierungsvorhaben des Rhein-Neckar-Kreises
einschließlich des Eigenbetriebes und der Eigengesellschaften anzuwenden und beim
Betrieb dieser Liegenschaften zu beachten.
Der Rhein-Neckar-Kreis folgt damit den Empfehlungen des Deutschen Städtetages.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Nach
dem
Prinzip
der
Gesamtkostenbetrachtung
sind
alle
Hochbaumaßnahmen
grundsätzlich mit einem Wirtschaftlichkeitsnachweis zu versehen.
Der Wirtschaftlichkeitsnachweis hat insbesondere folgende Positionen zu erfassen:
Investitionskosten
Zuschüssen von Dritten
Kapitalkosten
Energie- und Wasserkosten
Wartungskosten und Instandhaltungskosten
Reinigungskosten
Preissteigerungen für Energie, Wasser und Wartung/Instandhaltung
Reinigungskosten
Umweltfolgekosten (CO2-Emissionen mit 50 EUR/Tonne)
Nutzungsdauer/Betrachtungszeitraum
Von der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme ist in der Regel auszugehen, wenn innerhalb der
rechnerischen Lebensdauer eines Gebäudes nach VDI, die eingesparten Energie-, Betriebsund Umweltfolgekosten höher sind als die zusätzlich erforderlichen Investitionskosten
energetischer Bau- und Sanierungsmaßnahmen.
Ist eine Maßnahme in diesem Sinn wirtschaftlich, soll sie kurzfristig umgesetzt werden.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Ganzheitlicher Ansatz
Die Umsetzung und Überwachung der Einhaltung energetischer Standards bei Bauvorhaben
soll durch eine energetische Projektsteuerung kontrolliert werden. Dabei ist von folgenden
Zielvorgaben auszugehen:
Minimierung der Investition- Rückbau- und Betriebskosten (Lebenszykluskosten)
Minimierung der Energie- und Wasserverbräuche
Einsatz erneuerbarer Energien soweit möglich
Einsatz fossiler Energieträger möglichst in KWK
Gewährleistung der Funktionalität und Behaglichkeit für die Nutzer
Weitere Aufgaben der energetischen Projektsteuerung sind:
Abstimmung der energetische Zielvorgaben mit der Projektleitung
Einbindung der Gebäudenutzer
Mitwirkung bei der Zusammensetzung und Motivation des Planungsteams
Mitwirkung bei der Strukturierung der Aufgabenstellung und Definition zu erwartender
Problembereiche; zielführende Einbindung spezieller Fachplaner
Kontrolle auf Einhaltung der energetischen Ziele in den Planungs- und Bauphasen
Organisation einer Monitoring- und Betriebsoptimierungsphase
Mitwirkung bei der Bewältigung von Zielkonflikten
Ziel ist ein funktionales, bedarfsgerechtes, wirtschaftliches, Ressourcen schonendes,
energiesparendes und Substanz erhaltendes Bauen. Die konsequente Umsetzung
dieses Ziels erfordert einen ganzheitlichen Ansatz. Dabei sind die erforderlichen Akteure
möglichst frühzeitig einzubinden.
Aus dieser Zielvorgabe resultierende höhere Planungs- und Bauaufwendungen sollen
durch entsprechende Einsparungen bei den Betriebskosten kompensiert werden.
Besondere
Bedeutung
kommt
der
Entwicklung
der
Energieeffizienz
Berücksichtigung der derzeitigen Aktivitäten auf EU- und Bundesebene zu.
- 36 -
unter
Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
_____________________________________________________________________________________________________
Zu 5.1.1 Baumaßnahmen
zu Planungsvorgaben, Raumqualitäten
Alle Aufenthaltsräume sind grundsätzlich so anzuordnen, dass sie gut mit Tageslicht versorgt
und natürlich belüftet werden können.
Für den Passivhausstandard sind die Anschlussdetails so zu planen, dass der Aufschlag für
Wärmebrücken kleiner oder gleich 0,03 W/m²K ist. Dabei sind entweder ein Einzelnachweis
oder Details aus dem Wärmebrückenkatalog zulässig.
Beim Blower-Door Test ist ein n50-Wert von kleiner als 0,6 1/h zu erreichen.
Kompakte Gebäude verbrauchen wenig Heizenergie und sind in Bau und Betrieb
kostengünstiger. Die Gebäudeoberfläche sollte daher im Verhältnis zum Gebäudevolumen
möglichst gering sein. Die Gebäudehüllfläche ist bei gegebenem Raumprogramm zu
minimieren (A/V-Verhältnis).
Die Gebäudeorientierung soll eine passive Solarenergienutzung im Winter ermöglichen.
Bei Neu- und Erweiterungsbauten sind vor den Hauptzugängen ausreichend große
unbeheizte Windfänge vorzusehen.
Räume mit ähnlichen Nutzungskonditionen sind zusammenzufassen (thermische
Zonierung).
Die Lage der Räume mit hohen internen Lasten (z.B. EDV-Schulungsräume, Serverräume,
LAN-Verteiler) ist unter Berücksichtigung der einzelnen Vorgaben besonders zu bewerten.
Die Abwärme dieser Räume ist nach Möglichkeit nutzbar zu machen.
Durch optimierte Planungen z.B. beim Brandschutz, können bauliche statische Lösungen
kostenintensive technisch, aufwendige Lösungen vermeiden. Dadurch entfallen auch
wartungsintensive Anlagenkomponenten mit den entsprechenden Folgekosten.
Es ist eine sinnvolle Aufteilung zwischen zu öffnenden und feststehenden Fensterelementen
vorzusehen. Für die natürliche Lüftung in Unterrichtsräumen sind Fensteröffnungsflügel von
mind. 0,1 m² je Sitzplatz bei Querlüftung und min. 0,2 m² je Sitzplatz ohne Querlüftung
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
_____________________________________________________________________________________________________
vorzusehen. Ein nutzerunabhängiges Lüftungskonzept (DIN 1946) ist zu erstellen und
umzusetzen.
Das
Verhältnis
von
Tageslichtnutzung,
verglasten
Fassadenflächen
natürlicher
Belüftung,
soll
unter
den
Gesichtspunkten
Wärmeschutz,
Kosten
für
Sonnenschutzmaßnahmen und Absturzsicherungen sowie Reinigungskosten je nach
Orientierung optimiert werden. Zum sommerlichen Wärmeschutz und zur Stabilisierung des
Raumklimas
sind
ausreichende
thermische
Speichermassen,
ein
hinterlüfteter,
außenliegender Sonnenschutz und Möglichkeiten zur Nachtauskühlung vorzusehen. Um
sommerliche Überhitzung und damit Komforteinschränkungen und Kühlungsbedarf zu
vermeiden, sind die Glasflächenanteile und -anordnung der Fassaden vorrangig am
Tageslichtbedarf zu orientieren. Als sinnvoll für die Einhaltung der Anforderungen an den
sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108 Teil 2 und für wirtschaftliches Bauen hat sich
ein Glasanteil < 35 % erwiesen. Die Verglasung der Brüstungsbereiche erbringt
lichttechnisch keine Vorteile, erhöht aber den unerwünschten Sonneneintrag in den
Sommermonaten und soll daher in der Regel unterbleiben.
Der sommerliche Wärmeschutz ist immer gemäß der EnEV z.B. nach DIN 4108 T2
nachzuweisen.
Die Gebäudehülle ist erst abzunehmen, wenn ein ausführliches Protokoll für die
Luftdichtigkeitsmessung vorliegt. Der Punkt ist in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen.
Die Kosten evtl. erforderlicher Nachmessungen sind von der verursachenden Fachfirma
abzuziehen.
Bei der Abnahme ist die Übereinstimmungserklärung des EnEV-Nachweisberechtigten
vorzulegen, dass die Bauausführung mit dem EnEV-Nachweis (alternativ Nachweis nach
PHPP) übereinstimmt.
Die in der DIN 18041 geregelten Anforderungen an die Raumakustik und die Nachhallzeiten
sind einzuhalten ohne die thermische Speichermasse der Decken von den Räumen
abzukoppeln.
Auch beim Bau nach Passivhausstandard sind zusätzlich möglichst alle Räume mit
natürlicher Lüftung auszustatten.
Alle Räume sollen möglichst mit natürlichem Tageslicht beleuchtet werden können.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
_____________________________________________________________________________________________________
Für Räume mit Beleuchtungsstärken größer als 300 lux sind Tageslichtquotienten nach DIN
5034 von mehr als 5 %, für Flure o.ä. von mindestens 3 % zu erreichen. Dies wird i.d.R.
erreicht, wenn die Fensterfläche 15 % der Bodenfläche übersteigt, die Raumtiefe max. 7 m
beträgt, Stürze minimiert werden.
Außen liegender Sonnenschutz ist grundsätzlich mit gut reflektierenden und hinterlüfteten
Lamellenjalousien auszustatten. Der Sonnenschutz muss so beschaffen sein, dass auch bei
voller
Schutzfunktion
auf
Kunstlicht
verzichtet
Windgeschwindigkeiten von mindestens
Fassadenorientierung
motorisch
13 m/s
über
eine
werden
ausgelegt
kann.
Er
soll
für
sein und getrennt je
Wetterstation
(Temperatursensor,
Strahlungssensor + Windwächter) gesteuert werden.
Zu Baustoffe
Folgende Baustoffe sind nicht zu verwenden:
Bauteile und Baunebenprodukte aus tropischen, subtropischen oder borealen
Hölzern sofern nicht FSC-zertifiziert
Unter Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW, HFCKW, CFC, HFA oder
FCK) hergestellte Baustoffe (z.B. Schaumplatten und Ortschäume)
Folgende Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC) und dessen Copolymeren aufgebaute
Produkte/Baustoffe:
−
Zu- und Abwasserleitungen
−
Fußbodenbeläge
−
Tapeten - Fenster und Türprofile
Bitumenanstriche und Kleber mit dem Giscode BBP 40-70 (www.gisbau.de)
Epoxidharzprodukte mit dem Giscode RE 4-9
Polyurethanharzprodukte mit dem Giscode 20-80 Ausnahme: Beanspruchungsklasse
B u. C ZDB-Merkblatt Verbundabdichtungen
DD-Lacke mit dem Giscode DD1 und DD2
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Folgende Baustoffe dürfen mit Einschränkungen oder mit folgenden besonderen Auflagen
verwendet werden:
Künstliche Mineralfasern sind gegen die Innenraumluft vollständig abzudichten und
haben die Freizeichnungskriterien bezogen auf die Biolöslichkeit einzuhalten (RAL
GZ 388).
Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen auszuschöpfen.
Der Einsatz chemischer Holzschutzmittel ist auf das notwendige Maß zu
beschränken. Im Innenbereich sind chemische Holzschutzmittel zu vermeiden, da in
aller Regel entbehrlich.
Es sind Baustoffe vorzusehen, die mit einem geringst möglichen Einsatz und Gehalt
von Formaldehyd hergestellt sind. Holzprodukte und Holzwerkstoffplatten müssen die
Anforderungen des Blauen Engels (RAL UZ 38 bzw. RAL UZ 76) einhalten.
Es sind möglichst lösungsmittelfreie Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und
Klebestoffe zu verwenden (z.B. Pulverlackverfahren, Einbrennverfahren). Müssen
lösungsmittelarme Stoffe verwandt werden, sollen diese die Anforderungen eines
Umweltzeichens für „schadstoffarm“ (z.B. RAL UZ 102, RAL ZU 12a, RAL UZ 113,
www.blauer-engel.de) einhalten (siehe auch Lüftung).
Fenster sind zur Minimierung des Bauunterhaltungsaufwandes in der Regel als
Holzfenster mit Aluverkleidung auf der Außenseite auszuführen.
Die Dämmung des Blendrahmens von Fenstern zum Baukörper ist durch Verstopfen
mit geeigneten Dämmstricken auszuführen. Das Einschäumen mit Montageschaum
ist nicht dauerhaft.
Wärmedämmverbundsysteme sind im EG-Bereich z.B. durch einen schlagfesten Putz
oder Prallplatten zu schützen.
Es sind möglichst recyclinggerechte und leicht demontierbare Konstruktionen zu
verwenden (schrauben statt kleben und nageln). Dies gilt besonders für
Griffgarnituren, Fußbodenleisten, Rohre, Kanäle und Leitungen. Die Demontage- und
Entsorgungskosten sind beim Wirtschaftlichkeitsvergleich zu berücksichtigen. Hier ist
z.B. die vorgehängte Fassade oder das 2-schalige Mauerwerk mit Kerndämmung
gegenüber dem WDVS im Vorteil.
Spätestens bei der Auftragsvergabe hat der Auftragnehmer sämtliche zur Verwendung
vorgeschlagenen Materialien, Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente
hinsichtlich
ihrer
Eigenschaften mit
Herstellerangabe,
exakter
Produktbezeichnung,
technischen Datenblättern und evtl. technischen Prüfbescheiden vollständig zu deklarieren.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
_____________________________________________________________________________________________________
Wenn bei der Abnahme Geruchsbelästigungen vorliegen, wird eine Messung der
Schadstoffkonzentration in der Raumluft vorgenommen.
Sonstiges
Flachdächer sind mit einem Mindestgefälle von 2 % auszuführen, die Entwässerung ist nicht
innenliegend, sondern auf der Außenwand zu führen.
RWA sollten möglichst witterungsgeschützt (z.B. vertikal) eingebaut werden.
Die Zahl der Sanitärentlüftungen ist zu minimieren, Belüftungsventile (z.B. Durgo-Lüfter) sind
zu bevorzugen, da Dachdurchdringungen vermieden werden.
Zu 5.1.2 Versorgungstechnik
Bei allen wartungsbedürftigen technischen Anlagen sind Wartungskosten über die
rechnerische
Anlagenlebensdauer
(i.d.R.
15
bis
20
Jahre)
mit
in
den
Wirtschaftlichkeitsvergleich einzubeziehen.
Die
Demontage
und
Entsorgungskosten
sind
beim
Wirtschaftlichkeitsvergleich
zu
berücksichtigen. Wartungsverträge (bei Blockheizkraftwerken Vollwartungsverträge) sind
nach AMEV-Muster auszuschreiben.
Zu Heizungsanlagen
Bei Heizungsanlagen sind mehrere Versorgungsvarianten zu vergleichen insbesondere
Fernwärmeversorgung
Holzhackschnitzel- bzw. Holzpelletheizung
Geothermie
Wärmepumpenanlagen (eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,5 ist zu erreichen)
Blockheizkraftwerk (BHKW) mit Abgaswärmetauscher
Micro-KWK-Anlagen
Gasbrennwertheizung
der Einsatz einer Solarthermieanlage mit Heizungsunterstützung ist zu prüfen
BHKW, Holzfeuerungsanlagen, Solaranlagen und Wärmepumpen sind grundsätzlich
mit einem Wärmemengenzähler auszustatten.
Elektrische Rohrbegleitheizungen, Dachrinnenbeheizungen und Rampenbeheizungen sind
zu vermeiden.
Die Verwendung elektrischer Zusatzheizgeräte (Heizlüfter, Heizstrahler usw.) ist nicht
zulässig.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Bei Objekten mit großem Warmwasserbedarf (z.B. Sportanlagen) ist der Einsatz von
Solarkollektoren zur Erwärmung des Trinkwassers vorzusehen.
Wird Erdgas zur Beheizung genutzt, sollte grundsätzlich die Grundlast von einem
Brennwertkessel gedeckt werden. Die Spitzenlast (weniger als 10 % der Jahresarbeit) kann
auch von einem Niedertemperaturkessel gedeckt werden.
Heizungsanlagen sind auf eine Temperaturpaarung von 55°C/35°C auszulegen. Es sind
Plattenheizkörper oder Radiatoren einzubauen.
Heizflächen vor transparenten Außenflächen sind nicht zulässig.
Die Zahl der Heizkreise ist so festzulegen, dass für unterschiedliche Nutzungszeiten
(Schulräume und Rektorat), Temperaturanforderungen des Heizsystems (statische oder
Flächenheizung) und Lage der Räume (insbesondere hinsichtlich der Sonneneinstrahlung)
eine bedarfsgerechte Betriebsführung möglich ist. Der Einsatz einer Einzelraumregelung ist
zu prüfen.
Wenn vorhanden, sollen geöffnete Fenster z.B. durch Fensterkontakte oder über den
Temperaturabfall am Raumtemperaturfühler erkannt werden.
Es sind nur hocheffiziente, drehzahlgeregelte, selbstadaptierende Heizungspumpen
(Stromverbrauch
≤
1
W/kW
Heizleistung)
einzusetzen,
die
differenzdruck-
oder
temperaturgeführt geregelt werden können. Heizungspumpen mit größerer Leistung sind nur
mit hocheffizienten Elektromotoren (Energieeffizienzklasse IE3 oder gemäß bisherigen
Standards Eff1 bzw. NEMA Premium) zulässig. Eine stufenlose Drehzahlregelung durch
Frequenzumformer ist einzusetzen.
Beim Austausch von Kesseln muss die Kesselleistung dem tatsächlichen Wärmebedarf des
Gebäudes angepasst werden.
Thermostatventile sind entweder zu begrenzen oder es sind blockierte Behördenmodelle
einzusetzen.
Bei den Ventilunterteilen muss der kv-Wert voreingestellt werden. Alternativ können
einstellbare Rücklaufverschraubungen eingesetzt werden.
Ein hydraulischer Abgleich ist grundsätzlich erforderlich und durch den Heizungsbauer bei
der Abnahme nachzuweisen.
Außerhalb der Nutzungszeiten sind oberhalb einer Außentemperatur von 5°C auch die
Kessel- und Heizkreispumpen abzuschalten.
Lüftungsanlagen
Eine Belüftung der Räume ist über das Öffnen der Fenster zu ermöglichen.
Es ist für jeden Einzelfall zu untersuchen, ob der Einbau einer Lüftungsanlage hinsichtlich
der baulichen Gegebenheiten notwendig und wirtschaftlich vertretbar ist.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Außerhalb der Heizperiode ist die Lüftungsanlage außer Betrieb zu nehmen.
Auch Gebäude mit einer mechanischen Lüftung sollen mit zu öffnenden Fenstern
ausgestattet werden, damit die Lüftungsanlage abgeschaltet werden kann.
Die Luftmenge und der Außenluftanteil ist auf das unbedingt notwendige Maß zu
beschränken (nach DIN EN 13779). Lüftungsanlagen sind bedarfsabhängig zu regeln (z.B.
mit CO2 oder Luftqualitätssensor).
Detailbeschreibung Lüftungsgeräte:
Lüftungsanlagen sind i.d.R. gemäß der DIN 13779 mit den Anforderungen
Untergrenze „üblich“, mindestens „normal“ oder „standard“ auszuführen. Das heißt,
Anlagen haben im Betriebszustand die Effizienzklasse SFP 1 oder SFP 2 (Standard)
einzuhalten. Der Einsatz von Befeuchtern und Kühlregistern ist grundsätzlich nicht
zulässig.
Bei
neuen
Gebäuden
ist
der
Einsatz
eines
Erdregisters
zur
Luftkonditionierung zu prüfen. In Bezug auf die Gesamtdruckverluste und die
Stromeffizienz
(Ventilatorwirkungsgrad,
volumenspezifische
Leistung)
von
Lüftungsanlagen sind die Zielwerte des LEE (Leitfaden Elektrische Energie im
Hochbau des Landes Hessen) einzuhalten.
Maximale Luftgeschwindigkeit im Lüftungsgerät ist 2,5 m/s, in Luftleitungen 4 m/s.
Die Steuerung erfolgt i.d.R. nach IDA-C3 nach DIN 13779 (Zeitprogramme) oder
besser. Bedarfstaster für den Nutzer sind auf eine Zeitdauer von max. 3 h zu
begrenzen (Fachklassen: 45 min).
Grundsätzlich sind drehzahlgeregelte Hochleistungsventilatoren einzusetzen. Es sind
nur
Ventilatoren
mit
rückwärts
gekrümmten
Schaufeln,
Direktantrieb
und
Elektromotoren mit Energieeffizienzklasse IE3 oder gemäß bisherigen Standards Eff1
bzw.
NEMA
Premium
zulässig
(frequenzgesteuert,
Leistungssteuerung
mit
Druckaufnehmer). Falls ein Riemenantrieb erforderlich ist, dürfen nur Flachriemen
eingesetzt werden.
Es sind nur Ventilatoren einzubauen, deren Gesamtwirkungsgrade >60 % ist. Bei
Instandsetzungen an Ventilatoren oder bei Abluftventilatoren (für zum Beispiel WC Anlagen) müssen die oben genannten Anforderungen erfüllt werden.
Bei
RLT-Anlagen
mit
stark
variierender
Nutzungsanforderung
(z.B.
Aulen,
Klassenzimmer) muss die Anpassung an den tatsächlichen Bedarf (Personenzahl)
durch Drehzahlregelung der Motoren über die Luftqualität z.B. mit CO2 oder
Luftqualitätssensor erfolgen.
Es ist der jährliche elektrische Energieverbrauch der einzelnen Lüftungsgeräte
anzugeben.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Es sind nur Standard Luftfiltergrößen zu verwenden, keine Sondergrößen. Als
Filtermaterial sind nur Kunststofffasern zulässig. Die maximale Auslegung für die
Luftfilter beträgt 600 m³/hm² (Luftmenge/Stunde x wirksame Filterfläche).
Für die Differenzdruckanzeige der Luftfilter sind nur Zeigergeräte einzubauen. Der
Maximaldruck ist am Gerät zu kennzeichnen. Weiterhin ist bei Erreichen des max.
Druckes ein potentialfreier Meldekontakt am Schaltschrank vorzuhalten.
Es sind nur Brandschutzklappen mit thermischer Auslösung und einem elektrischen
Endschalter einzubauen.
Für jede einzelne Brandschutzklappe ist ein Abnahmeprotokoll vorzulegen in
welchem der einwandfreie Einbau (nach Bauartzulassung), der ungehinderte Zugang
für die regelmäßige Wartung und die einwandfreie Funktion der Klappe einschl. der
Endschalteranzeige am Schaltschrank bestätigt wird.
Die Nummerierung der Brandschutzklappen ist abzustimmen.
In den Revisionsunterlagen ist ein eigener Plansatz mit allen lufttechnischen
Einbauteilen vorzulegen. Hier sind alle Brandschutzklappen, Stellantriebe, Regler,
Fühler, Außenfühler usw. einzuzeichnen, die für den Betrieb der Lüftungsanlage
notwendig sind.
Alle Lüftungsanlagen müssen bedarfsgerecht (mindestens über Zeitprogramme)
betrieben werden. Nach Möglichkeit sind bedarfsabhängige Regelungen mit
Bedarfstastern, Feuchte- oder CO2-Sensoren einzusetzen.
Grundsätzlich erhalten Lüftungsanlagen mit einer Betriebszeit von mehr als 1000 h/a
eine Wärmerückgewinnung mit einer Rückwärmzahl größer als 0,8. Luftheizungen
sind zu vermeiden (Ausnahme: Gebäude mit einer Heizlast unter 10 W/m²)..
Die Abnahme der Lüftungsanlage erfolgt erst, wenn ein ausführliches Protokoll für die
Messung
des
Wärmebereitstellungsgrades,
der
Luftmengen,
der
elektrischen
Leistungsaufnahme und des Geräuschpegels in ausgewählten Räumen vorliegt.
Klimaanlagen
Klimatisierung sowie Be- und Entfeuchtung von Gebäuden ist grundsätzlich zu vermeiden.
Zunächst sind alle baulichen Möglichkeiten auszuschöpfen wie z.B. Verkleinerung der
Glasflächen, außen liegender Sonnenschutz, Anordnung von Speichermasse, Nachtlüftung,
Verlegung zu kühlenden Räumen. Ebenfalls ist die Nutzung der freien Kühlung oder der
adiabatischen Kühlung zu untersuchen.
Kühlung ist nur freizugeben, wenn der Sonnenschutz aktiviert ist.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Die Steuerung der Kühlung ist so einzustellen, dass diese erst ab einer Raumtemperatur von
26°C in Betrieb gehen kann und die Raumtemperatur d anach gleitend 3 Kelvin unter der
Außentemperatur bleibt.
Wenn Räume gekühlt werden müssen, sind zunächst die Möglichkeiten der Reduzierung
innerer Lasten, der freien Nachtlüftung und der adiabaten Kühlung auszuschöpfen.
Zur Kühlung sind dann zunächst die Möglichkeiten natürlicher Wärmesenken, insbesondere
der freien Nachtkühlung und dann der direkten Erd-/ Grundwasserkühlung zu prüfen. Wenn
eine maschinelle Kühlung erforderlich ist, sind die Anlagenaufwandszahl (Energieaufwand im
Verhältnis zur abgeführten Wärme) und der flächenspezifische Energieeinsatz auszuweisen.
Es dürfen nur Kältemittel verwendet werden, die weder teilhalogeniert noch halogeniert sind.
Zu Sanitäranlagen
Zu- und Abwasserleitungen aus PVC sind grundsätzlich innerhalb von Gebäuden
nicht zu verwenden.
Regenfallrohre sind grundsätzlich leicht zugänglich an der Außenfassade zu
verlegen.
Trinkwasserleitungen sind mit Edelstahlleitungen oder Verbundrohr auszuführen.
WC-Spülkästen müssen eine Stopptaste und einen Sparhinweis erhalten (Spülkästen
sollen eine Spülmenge von max. 4,5 Liter).
Der Einbau von Trockenurinalen ist zu prüfen.
Waschtische sind mit Spararmaturen (3 l/min) auszustatten.
Handwaschbecken sind selbstschließenden Armaturen und nur mit Kaltwasser zu
versorgen.
Ausgussbecken erhalten grundsätzlich nur Kaltwasser (Ausnahmen sind zu
begründen und die Warmwasserversorgung festzulegen).
An den Duschen sind Duschpaneele mit einer Wassermenge von 7 bis 10 l/min und
gleichzeitig
fülligem
Strahl
mit
robusten
Selbstschlussarmaturen
(30
Sek.)
einzubauen.
Für zentrale Warmwasserbereitungsanlagen ist ein realistisches Nachfrageprofil der
vorgesehenen Nutzung zu erstellen und daraus die erforderlichen Speichervolumen,
Rohrquerschnitte und die Nachheizleistung zu ermitteln. Trinkwarmwasserspeicher
sollen möglichst nicht vorgesehen werden, um die Vermehrung von Keimen und
Wärmeverluste zu vermeiden. Die Trinkwassererwärmung soll möglichst nah an den
Verbrauchsstellen erfolgen (z.B. mittels
Durchflusswarmwasserbereitern).
Die
Leitungsvolumina der Trinkwarmwasserleitungen sollen minimiert werden um die
Betriebsbereitschafts- und Verteilungsverluste zu minimieren. Gleichzeitig wird
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
_____________________________________________________________________________________________________
hierdurch die Hygiene wesentlich verbessert. Wärmespeicherung und -transport
sollen in der Regel mittels Heizungswasser erfolgen. Zur Legionellenprophylaxe sind
in Duschen möglichst nur sog. Frischwasserstationen einzusetzen. (siehe DSTHinweis Nr. 17). Zur Legionellenprophylaxe sind in Duschen nur dezentrale
Frischwasserstationen
einzusetzen.
Die
Wassermenge
zwischen
dem
Wärmetauscher und dem Duschkopf darf nicht über 3 l liegen. Auf eine Regelung
nach den Wärmetauschern kann verzichtet werden. Trinkwarmwasserspeicher sind
bei
Frischwasserstationen
überflüssig.
Falls
zur
Spitzenlastabdeckung
Heizwasserspeicher erforderlich sind, so sind diese nur für den nachgewiesenen
regulären Bedarf auszulegen (keine Sicherheitszuschläge, keine Zuschläge für
Sonderveranstaltungen) und möglichst verbrauchernah anzuordnen. Die SpeicherLadepumpe
und
die
Zirkulationspumpen
sind
in
Energieeffizienzklasse
A
auszuführen (elektronische Regelung nicht erforderlich) und sollen über Schaltuhr
(und evtl. Thermostat) oder Bewegungsmelder gesteuert werden.
Bei zentraler Warmwasserbereitung ist grundsätzlich ein Unterzähler für die Messung
der Warmwassermenge einzubauen.
Bei entfernten nur gelegentlich genutzten Duschen ist die Wirtschaftlichkeit von
Elektrodurchlauferhitzern zu prüfen.
Vor der Abnahme ist das gesamte System auf Dichtigkeit (Kriechmengen an der
Wasseruhr), die Wassermengen und Selbstschlusszeiten zu überprüfen.
Vor der Abnahme sind die erforderlichen Hygieneprüfungen vorzunehmen. Die
Anlage darf erst nach beanstandungsfreiem Befund zur Nutzung freigegeben werden.
Zu 5.1.3 Elektroanlagen
Elektroleitungen und Verlegematerial aus PVC dürfen nicht verwendet werden.
Es sind grundsätzlich halogenfreie Kabel einzusetzen, Ausnahme: Teilsanierung
bestehender Anlagen mit PVC-Kabeln und erdverlegte Leitungen.
Sanierungsmaßnahme der Beleuchtungsanlagen sind grundsätzlich nur DreibandenLeuchtstofflampen zu verwenden.
Grundsätzlich sind elektronische Vorschaltgeräte einzusetzen.
Die Beleuchtungsstärke der Räume erfolgt nach den jeweiligen DIN Vorgaben, z.B.
nach DIN EN 12464. Die erreichte Beleuchtungsstärke ist bei der Abnahme zu
messen und zu protokollieren.
Die installierte Leuchtenleistung wird gemäß DIN 18599 auf die erforderliche
Nennbeleuchtungsstärke bezogen (nicht auf Em!). Die max. Leistung beträgt
einschließlich Vorschaltgerät 2,5 W/m²100lx (Zielwert 2 W/m²100lx).
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
_____________________________________________________________________________________________________
Dieses gilt für die Summe aus Grund- und Effektbeleuchtung.
Daraus ergibt sich für einen Klassenzimmer bei 300 Lux Beleuchtungsstärke ein max.
Wert von 7,5 W/m² (Zielwert 6 W/m²).
Die Grenzwerte des Leitfadens elektrische Energie (LEE) im Hochbau sind
einzuhalten, die Zielwerte sind anzustreben.
Ein Standard-Klassenraum kann in der Regel mit acht einflammigen, effizienten,
breitstrahlenden
36-Watt-Spiegelraster-Leuchten
(davon
zwei
für
die
Tafel)
ausreichend ausgeleuchtet werden. Für die Auslegung reicht nach aller Erfahrung ein
Wartungsfaktor von 0,8. Ein Randstreifen von 0,5 m kann bei Berechnung der
Nennbeleuchtungsstärke und der Gleichmäßigkeit unberücksichtigt bleiben.
Die Lichtausbeute der Lampen soll incl. Vorschaltgerät mindestens 50 lm/W
betragen.
Es sind Leuchten mit einem Betriebswirkungsgrad von mindestens 80 % einzusetzen
(z.B. Spiegelrasterleuchten).
Der Nutzer kann die Beleuchtung ein- und ausschalten. Zusätzlich wird über die GLT
(z.B. mehrmals täglich, Schulpausen) ein Ausschaltbefehl gesetzt. Grundsätzlich soll
die Beleuchtungssteuerung
über Präsenzmeldern und Lichtsensor (auf
die
Nennbeleuchtungsstärke eingestellt) erfolgen.
In größeren Räumen (z.B. Klassenräumen) ist die Beleuchtung in Reihen schaltbar
auszulegen, in kleineren Räumen soll die Beleuchtung getrennt nach Fenster und
Wand schaltbar sein. Die Schalter sind entsprechend zu beschriften (z.B. Flurseite,
Fensterseite).
Wenig benutzte Räume (Flure, Treppenhäuser, Lagerräume, Keller, Sanitär und
Umkleideräume) sind mit Zeitrelais (Nachlaufzeit einstellbar, Standardwert: 6 min.)
oder Präsenzmeldern mit Lichtsensor auszustatten.
Für innenliegende Räume, Toiletten, Umkleiden etc. ohne Tageslicht sollten
Eingangs- Bewegungsmelder mit Akustiksensoren eingesetzt werden.
Bei Sporthallen sind verschiedene Beleuchtungsstärken (z.B. Schul-, Trainingsbetrieb
oder
Wettkampf)
einzubauen.
Der
Wettkampfbetrieb
darf
nur
über
einen
Schlüsselschalter erfolgen.
Bei Verwendung von KNX oder EIB ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung notwendig,
jedoch sind nur Schalter/Taster konventioneller Bauart einzusetzen (einfacher
bedienbar).
Außenbeleuchtungen müssen über Dämmerungsschalter und Schaltuhr und in
Verbindung mit einem Dämmerungsschalter gesteuert werden.
Schaltschränke sind grundsätzlich mit Netzwiederkehr auszustatten.
Sammelstörmeldung (z.B. Phasenkontrolle) zur Aufschaltung auf Störmeldesystem.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Alle Antriebsmotoren müssen eine Frequenzregelung und einen hohen Wirkungsgrad
haben (ab 500 h/a eff2-Motoren, ab 1000 h/a eff1 Motoren).
Für Aufzugsmotoren wird die Energieeffizienzklasse A nach VDI 4707 verwendet. Die
Kabinenbeleuchtung soll in LED-Technik ausgeführt werden und sich in längeren
Nutzungspausen (> 5 min) automatisch abschalten.
Für USV-Anlagen sind Geräte der Wirkungsgradklasse 3 nach EN 62040-3
einzusetzen.
Kompensationsanlagen sind vorzusehen, wenn der Blindstromanteil (cos phi) die
vom Energieversorgungsunternehmen zugelassenen Werte überschreitet.
Die Möglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen ist bei der Planung zu
beachten und vorzuhalten (Zählerplatz, Platz für Wechselrichter, Kabeltrassen, ggf.
Dachdurchdringung).
Zu 5.1.4 Mess-, Steuer- und Regeltechnik
Zur Entwurfsplanung ist mit den Planungsbeteiligten der Gewerke Heizung, Lüftung, Klima
und Elektro ein abgestimmtes, grobes Regel- und Steuerungskonzept mit Topologie und
Funktionsprogramm zu erarbeiten.
Während der Ausführungsplanung ist eine "allgemeine Funktionsbeschreibung" zu erstellen.
Diese
beinhaltet
ein
Nutzungsanforderungen
detailliertes
und
die
Regel-
und
Steuerungskonzept,
Betriebszeiten
berücksichtigt
welches
die
mit
dem
und
Energiemanagement abzustimmen ist. Es beinhaltet alle wesentlichen Regelfunktionen der
Bereiche
Wärmeerzeugung
und
Speicherung,
Beheizung,
Belüftung,
Kühlung,
Warmwasserbereitung, Wasseraufbereitung und Beleuchtung.
Alle
Anforderungen
sind
in
Regelschemen
mit
Funktionsbeschreibungen
und
Datenpunktlisten einzuarbeiten.
In den Anlagenschaltbildern müssen Ist- und Sollwerte eingeblendet sein. Für den Betreiber
muss es einfach möglich sein, Zeitprogramme zu erstellen oder zu verändern.
Es ist eine Anlagendokumentation zu erstellen und fortzuschreiben, die eine kontinuierliche
Betriebsoptimierung ermöglicht. Die Anlagendokumentation besteht aus Regelschema,
Regelungsbeschreibung, Einstellwerten und Betriebszeiten.
Für die Nutzer der Gebäude ist ein Betriebshandbuch zu erstellen, dass auf die individuellen
Besonderheiten des Gebäudes eingeht und dem zukünftigen Nutzer Hinweise gibt, wie er
thermisch
behagliche
Randbedingungen
bei
gleichzeitig
energieeffizientem
Betrieb
sicherstellen kann.
Alle Komponenten sind nach einem Ausfall der Gebäudeleittechnik autark funktionsfähig und
Schaltschränke sind grundsätzlich mit Netzwiederkehr auszustatten.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
_____________________________________________________________________________________________________
Zur Abnahme von MSR- und GLT-Anlage ist ein ausführliches Protokoll über einen
Datenpunkttest (Kalibrierung sämtlicher Fühler und korrekte Anzeige der Werte auf der DDC
und GLT) sowie die Überprüfung der wesentlichen Funktionen vorzulegen.
Zu prüfen ist, dass die DDC-Stationen auch bei Ausfall der GLT mit vollem Funktionsumfang
störungsfrei weiterarbeiten und nach Netzausfällen selbsttätig den Betrieb wieder
aufnehmen.
Es müssen alle Zugangscodes der programmierbaren Bauteile dem AG zu freien Verfügung
übergeben werden.
Für jedes abgeschlossene Gebäude sind getrennte Zähler mit M-Busausgang für Wärme,
Strom und Wasser vorzusehen, ggf. als Unterzähler.
Für
eine
bessere
Überwachung
des
Elektroenergieverbrauchs
in
einzelnen
Verbrauchsschwerpunkten (Einzelgebäude, Heizung-/Klima-/Lüftungszentralen) sind ElektroZwischenzähler zu installieren.
DDC – Unterstation:
Alle Programmadressen müssen im Klartext eingegeben werden.
Die gesamte Anlage muss über eine Handbedienebene auf interner Busebene mit
Tastern oder Schaltern, LEDs oder Leuchten verfügen. Für diese Handbedienebene
dürfen keine Ein- und Ausgänge nötig sein.
Das System muss eine Notbedienebene (mit Schalter und LED) direkt an den Einund Ausgabemodulen, oder über Koppelrelais mit Schaltern verfügen.
Es muss eine wahlfreie Zuordnung der Ein- und Ausgabemodule in beliebiger
Reihenfolge möglich sein.
Das System muss eine Batteriepufferung von mindestens 72 Stunden für RAMSpeicher und die systeminterne Uhr vorweisen.
Von der Bedienerzentrale muss parametriert, programmiert und bedient werden
können.
Sämtliche
DDC-Unterstationen
oder
Controller
müssen
untereinander
kommunizieren, d.h. Prozessdatenaustausch zwischen den einzelnen Stationen,
auch bei Ausfall der übergeordneten GLT-Zentrale.
Freikonfigurierbare, menügeführte Bedienung der Unterstation in deutscher Sprache.
Automatische Sommer-/Winterzeitumschaltung
DDC-Softwaremenüs müssen integrierter Bestandteil sein. Sie sind frei verfügbar und
müssen mehrfach setzbar sein.
Das System muss über Trendwertspeicher verfügen, welche über GLT auslesbar
sind.
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
_____________________________________________________________________________________________________
Das
System
muss
für
alle
Regel-,
Optimierungs-,
Steuerungs-
und
Überwachungsfunktionen ausgerüstet sein. Hierzu gehören auch Optimierung,
Kaskadenregelung, stetige Anfahrschaltung, Energieauswahl, Nachtkühlbetrieb,
stetiger Frostschutz, Enthalpieberechnung, Wärmemengenzählungen/-berechnung,
Betriebsstundenzählung,
Arithmetik,
Tabellenfunktion,
Binärbewertung,
Wochenprogramme mit mehreren Schaltzeiten pro Tag und Jahresprogramme.
Protokollierung der betriebstechnischen Anlagen.
Die Aufschaltung auf eine übergeordnete GLT-Zentrale muss standardmäßig möglich
sein.
Bestandteile der Planung sind Anlagen- bzw. Regelschemata und Datenpunktlisten
nach VDI 3814, bei Klimaanlagen ein HX – Diagramm in dem der Anlagenbetrieb
dargestellt ist.
Alle eingestellten Regelparameter müssen dokumentiert werden.
Es
ist
ein
4
Wochen
Probebetrieb
mit
Trendkurvenaufzeichnungen
aller
Temperaturen, Feuchten, Ventilstellungen, Klappenstellungen, Schaltvorgängen und
Störungen vorzunehmen.
Die DDC – Stationen müssen mit einer nativen BACnet und OPC – Schnittstelle zur
Aufschaltung und Weitermeldung zur GLT oder zur übergeordneten Störmeldeanlage
ausgerüstet sein.
Gebäudeleittechnik ( GLT ):
Die GLT kann als firmenspezifische GLT, als neutrale Leitstation aufgebaut werden.
automatischer Hochlauf bei Spannungswiederkehr.
Bei allen Anlagen, die über das bauherreninterne Netzwerk aufgeschaltet werden,
erfolgt die Administration der Anlage nur mit Abstimmung der EDV-Abteilung. Vor der
Inbetriebnahme das GLT - Images zur Aufspielung zu übergeben.
Bestandteile der GLT: modulares Leitsystem mit Lizenzen, Bearbeiten und Einlesen
der Informationspunkte, Klartexte für OPC Übergabe, Datenpunktgenerierung für die
GLT, Anlagenbilddarstellung, Anlagenschemadarstellung, Trendkurvenmakros
Ein
32-Bit
Betriebssystem
Netzwerkfunktionen,
für
Multiuser-,
Multifunktionstastatur
Multitaskbetrieb
und
Busmaus,
mit
integrierten
DVD-Brenner.
Die
modulare Softwarestruktur muss es jederzeit ermöglichen, die Leitzentrale mit
zusätzlichen Softwaremodulen ohne Hardwaretausch zu erweitern.
Vollgrafische Bedienoberfläche, Datenpunkte ansehen und ändern, Datensicherung,
Zugriffsprotokolle, Druckprotokolle, Bedienebene einrichten,
Wertetabellen,
Parametrierung,
Schnellabfrage,
Meldedateien,
Störmeldeüberwachung,
- 50 -
-
Codewortvergabe,
Modemsoftware,
DDC-
Vollgrafische
Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
_____________________________________________________________________________________________________
Anlagenbilddarstellung, Trendkurven, Zeitschaltprogramm – Stundenplan (Tages-,
Wochen- und Jahresprogramme).
Die firmenspezifische GLT muss eine native BACnet und OPC - Schnittstelle nach
der aktuellen Version verfügen.
Die Anlagenbilder müssen vom Auftraggeber freigegeben werden. Sie sollen alle
nötigen Einblendpunkte beinhalten. Hierzu gehören auch Zeiten und Regelparameter
wie EF, XP und TN.
Es
ist
ein
4
Wochen
Probebetrieb
mit
Trendkurvenaufzeichnungen
aller
Temperaturen, Feuchten, Ventilstellungen, Klappenstellungen, Schaltvorgängen und
Störungen mit auszuschreiben! Die Trendkurven müssen in logischer Beziehung
zueinander geordnet übergeben werden!
Aufschaltung
zum
Energiemanagement
(übergeordnete
Leitstelle)
über
Datenerfassungssystem, Netzwerkmodul Ethernet, Programmiersoftware
Störmeldesystem
Bei Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis ist ein Störmeldesystem mit Leitstation
aufgebaut. Hier werden die Meldungen der einzelnen Steuer- und Regelanlagen übergeben
und in verschiedene Prioritäten eingeteilt.
Der Datenaustausch erfolgt über eine OPC-Schnittstelle, natives BACnet oder über ein
digitales/analoges Koppelmodul ins Intranet, Internet oder Telefonnetz.
Einteilung der Meldegruppen
STUFE GRÜN: Hinweis
Betriebsmeldung
Normalbetriebsmeldung
Anlage ist wieder im Regelbetrieb
STUFE BLAU: Information
Informations-, Inspektions- und Wartungsmeldungen deren
Bearbeitung innerhalb der nächsten 10 Werktage erfolgen soll.
Diese Meldungen werden auf der GLT vor Ort und auf dem
Leitrechner des Störmeldesystems angezeigt.
STUFE GELB: Achtung
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Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises
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Meldungen, deren Bearbeitung innerhalb eines Werktages
erfolgen soll (nicht am Wochenende und Feiertagen). Diese
Meldungen werden auf der GLT vor Ort und auf dem
Leitrechner des Störmeldesystems angezeigt.
STUFE ORANGE: Warnung
Meldungen, deren Bearbeitung innerhalb des nächsten Tages
(auch am Wochenende und Feiertagen) erfolgen muss. Das
Störmeldesystem verschickt in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr
einen Alarm mit Störungsinhalt und Ansprechpartner an die
Leitstelle.
STUFE ROT: Alarm
Meldungen, deren Bearbeitung sofort erfolgen muss. Das
Störmeldesystem verschickt unmittelbar einen Alarm mit
Störungsinhalt und Ansprechpartner an die Leitstelle.
Zu 5.1.6 Qualitätssicherung
Technische Abnahmen finden grundsätzlich mit dem Energiemanagement statt.
Die in der Planungsphase festgelegten Kennwerte werden durch ein Monitoring nach
der Inbetriebnahme verifiziert.
Bei Neubauten und Generalsanierungen sind Energiebedarfsausweise vorzulegen.
Der Nachweis zum Sommerlichen Wärmeschutz ist zu führen.
Die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle wird mit Hilfe einer Dichtheitsprüfung kontrolliert.
Die Ausführungsqualität der Gebäudehülle wird mit Hilfe von thermografischen
Untersuchungen überprüft.
Untersuchungen
in
Verbindung
mit
der
Dichtheitsprüfung
(Betriebszustand
Überdruck) überprüft.
Die geplanten Beleuchtungs-Mindesteffizienz-Kennwerte sind zu messen und zu
protokollieren.
In
Referenzräumen
ist
eine
Luftqualitätsmessung
durchzuführen,
um
Schadstoffemissionen ausscheiden zu können.
Bei der Abnahme der Gewerke Heizung und Lüftung sind energierelevante
Sachverhalte zu dokumentieren.
Eine Nutzereinweisung ist durchzuführen und eine Betriebsanweisung TGA ist zu
erstellen.
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