Klimaschutzleitlinie - Rhein-Neckar
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Klimaschutzleitlinie - Rhein-Neckar
Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises Arbeitsgruppe Klimaschutz Rhein-Neckar-Kreis Heidelberg, Neckargemünd, Sinsheim Stand: 13. Oktober 2011 Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Inhalt Vorwort ...................................................................................................................... 3 1. Auftrag und Findung ......................................................................................... 5 2. Ziele des Rhein-Neckar-Kreises ....................................................................... 9 3. Durchführung und weitere Vorgehensweise ................................................ 11 4. Handlungsfelder .............................................................................................. 14 4.1 Energie (Gebäude, Bauunterhaltung, Betrieb)..................................... 14 4.2 Organisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und Mobilität.................. 14 4.3 Abfallwirtschaft .................................................................................... 15 5. Klimaschutzleitlinien,,,, .................................................................................... 16 5.1 Klimaschutzleitlinien Energie ............................................................... 16 5.1.1 Baumaßnahmen.......................................................................... 16 5.1.2 Versorgungstechnik .................................................................... 17 5.1.3 Elektroanlagen ............................................................................ 17 5.1.4 Mess-, Steuer- und Regeltechnik ................................................ 18 5.1.5 Solaranlagen ............................................................................... 18 5.1.6 Qualitätssicherung ...................................................................... 18 5.1.7 Angemietete Gebäude ................................................................ 18 5.2 Klimaschutzleitlinien Organisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und Mobilität............................................................................................... 19 5.2.1 Organisation................................................................................ 19 5.2.2 Beschaffungen und Dienstleistungen.......................................... 20 5.2.3 Klimafreundliches Handeln ......................................................... 21 5.2.4 E-Mobilität ................................................................................... 22 5.3 Klimaschutzleitlinien in der Abfallwirtschaft ......................................... 24 5.3.1 Intensivierung der Biomüllerfassung und energetischen Verwertung des Biomülls ............................................................ 24 5.3.2 Erhöhung der erfassten Menge an holzigem Grünschnitt und energetischen Verwertung in Biomasseheizkraftwerken............. 24 5.3.3 Weiterführung des Systems „Grüne Tonne plus“ ........................ 25 5.3.4 Fortentwicklung der abfallwirtschaftlichen Aktivitäten unter Berücksichtigung von Klimaschutzzielen .................................... 25 6. Entwicklung einer energieautarken Versorgung .......................................... 27 7. Finanzierung .................................................................................................... 28 8. Zusammenfassung.......................................................................................... 29 9. AG Klimaschutz ............................................................................................... 31 10. Literatur............................................................................................................ 32 11. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................. 33 Anhang .................................................................................................................... 34 -2- Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Vorwort Die Auswirkungen des Klimawandels sind in vielen Bereichen unserer Umwelt spürbar. Dürreperioden, Hitzewellen oder auch der Anstieg des Meeresspiegels sind nur einige Resultate des erhöhten Ausstoßes von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4) oder Distickstoffmonoxid (N2O). Ernteverluste und daraus resultierende Hungersnöte, Obdachlosigkeit und Armut sowie Klimaflüchtlinge sind die Folge. 1992 fand in Folge des Klimawandels der erste Umweltgipfel in Rio de Janeiro statt. Hier wurden die globale Klimarahmenkonvention sowie die Agenda 21 verabschiedet. Nach der Berliner Klimaschutzkonferenz im Jahr 1995, auf der das Berliner Mandat als Basis für die Verhandlungen um ein verbindliches Abkommen auf den Weg gebracht wurde, fand 1997 die Klimaschutzkonferenz in Kyoto statt. Hier wurden zum ersten Mal rechtlich verbindliche Emissionshöchstmengen festgelegt. Ein Jahr später sowie 2001 wurde die Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls in Buenos Aires und Bonn erarbeitet. 2009 sollte ein neues Abkommen in Kopenhagen geschlossen werden. Erzielt wurde jedoch nur eine rechtlich unverbindliche Einigung zur Begrenzung der Erderwärmung. Die Kopenhagener Erklärung wurde von den Teilnehmern lediglich zur Kenntnis genommen. Die bisher letzte UN-Klimaschutzkonferenz fand im Dezember 2010 in Cancun in Mexico statt. Beschlossen wurde das Minimalziel, das Kyoto-Protokoll bis 2012 fortzusetzen.1 Die Bundesregierung legte im Herbst 2010 mit dem „Energiekonzept 2050“ eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 40 % bis 2020 und von 80 bis 95 % bis 2050 gegenüber 1990 fest. Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima hat sich Deutschland im Juli 2011 für einen stufenweisen Atomausstieg bis 2022 entschieden. Als erste Maßnahme wurde das sofortige Abschalten der acht ältesten Atomkraftwerke festlegt. Die anderen neun Atommeiler werden bis 2022 langsam zurückgebaut. In dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Atomausstieg „Der Weg zur Energie der Zukunft“ wird am Energiekonzept 2050 festgehalten. Der Ausstieg aus der Atomkraft hat allerdings zur Folge, dass das Energiekonzept fortentwickelt werden muss. Die Grundausrichtung zum Umstieg auf erneuerbare Energien und die damit verbundene Energieeffizienz für eine sichere, umweltschonende und wettbewerbsfähige Energieversorgung bleibt demnach gültig.2 1 2 www.kyotoplus.ca, Stand 18. Juli 2011 www.bmu.de, Stand 11. Juli 2011 -3- Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Die Verantwortung und die Beteiligung liegen laut Ethik-Kommission bei den Parlamenten und den Regierungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie bei Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen.3 Natürlich hängt der Erfolg der Energiewende auch von jedem einzelnen Bürger ab. Baden-Württemberg gehört zu den vom Klimawandel am stärksten betroffenen Bundesländern. In Baden-Württemberg ist die Temperatur in den vergangenen 100 Jahren um mehr als 1 Grad Celsius gestiegen. Als eines der ersten Bundesländer erarbeitete Baden-Württemberg 1994 ein Klimaschutzkonzept. 2005 folgte das Klimaschutzkonzept für 2010 sowie 2011 das „Klimaschutzkonzept 2020 Plus Baden-Württemberg“. In diesem wird für BadenWürttemberg eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 30 % bis 2020 bzw. von 80 % bis 2050 angestrebt.4 Eine Anpassung dieses Klimaschutzkonzepts an das überarbeitete Energiekonzept 2050 der Bundesregierung sowie an die Vorstellungen der neuen Landesregierung ist zu erwarten. 3 Ethik Kommission Sichere Energieversorgung (2011): Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft, S. 16. 4 Klimaschutz Konzept 2020 Plus Baden-Württemberg (2011): S.20-21. -4- Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 1. Auftrag und Findung In der Kreistagssitzung am 14. Dezember 2010 wurde die Erstellung der Klimaschutzleitlinien beschlossen und die AVR Energie Service GmbH unter Mitwirkung der Kreisverwaltung und des Eigenbetriebs Bau und Vermögen damit beauftragt. Weiter wurde bereits in einem frühen Stadium die Einbindung der Gemeinden als wesentliches Ziel gesehen. Im Januar 2011 wurde die Arbeitsgruppe (AG) Klimaschutz bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rhein-Neckar-Kreises und dessen Eigengesellschaften gegründet. Die Gemeinden des Kreises wurden durch zwei Vertreter beteiligt. Die Arbeitsgruppe hat zunächst in der Zeit von Januar bis August 2011 in moderierten Workshops „3 Säulen des Klimaschutzes“ erarbeitet. Säule 1 Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften HANDLUNGSFELDER Energie (Gebäude) Standards für Organisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und Mobilität Abfallwirtschaft Säule 2 Kooperation mit Kommunen Flächenhafte Klimaschutzplanungen Nahwärmekonzepte Energetische Sanierungskonzepte Ganzheitliche Lösungsansätze Planung, Bau und Betrieb Beratung von Kommunen Empfehlungen von gemeinsamen Standards Abbildung: 3 Säulen des Klimaschutzes -5- Säule 3 Energieagentur Beratung für Kommunen, Bürger und Betriebe Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Die Säulen haben folgende Themenschwerpunkte: Säule 1: Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften Säule 2: Kooperation mit Kommunen Säule 3: Energieagentur (Beratung) Für jede Säule wurden daraufhin verschiedene Handlungsfelder festgelegt. Handlungsfelder Säule 1: Energie; Standards für Organisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und Mobilität; Abfallwirtschaft Handlungsfelder Säule 2: Flächenhafte Klimaschutzplanungen; Nahwärmekonzepte; Energetische Sanierungskonzepte; Ganzheitliche Lösungsansätze Planung, Bau und Betrieb; Beratung von Kommunen; Empfehlungen von gemeinsamen Standards Handlungsfelder Säule 3: Klimaschutz- und Energieberatung für Kommunen, Bürger und Betriebe Die AG beschäftigte sich mit verschiedenen klimarelevanten Themen für die erste Säule und zog einen Rahmen mit der Festlegung von Handlungsfeldern (Kapitel 4) für die erste Säule „Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften“. Für diese Handlungsfelder der Säule 1 wurden Klimaschutzleitlinien entwickelt (Kapitel 5). Die Klimaschutzleitlinien umfassen insgesamt die drei Handlungsfelder aus Säule 1: In Energie (Gebäude) Verwaltungsorganisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und Mobilität Abfallwirtschaft der ersten Säule verpflichten sich der Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften zur Umsetzung der erarbeiteten Klimaschutzleitlinien. Bei einer Leitlinie handelt es sich um bestimmende Grundsätze, leitende Gesichtspunkte und richtungweisende Anhaltspunkte (für das weitere Handeln). Leitlinien sollen die angestrebten Maßnahmen sowie ihre Ziele aufführen und kurz erläutern. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen folgen in einem ausführlichen Konzept. Die Klimaschutzleitlinien für den Rhein-Neckar-Kreis und seine Liegenschaften sind als jeweils aktueller Sachstand eines laufenden Prozesses zu betrachten und können bzw. sollen ständig erweitert und ergänzt werden. Die Klimaschutzleitlinien sind künftig für den Kreistag und die Verwaltung bei allen Entscheidungen bindend. -6- Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Die Klimaschutzleitlinien geben den Rahmen für eine langfristig nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf die CO2-Einsparpotenziale für weitere Handlungsfelder vor. Die Umsetzung der Klimaschutzleitlinien soll nicht nur beim Rhein-Neckar-Kreis und seinen Eigengesellschaften erfolgen, auch die Kommunen im Landkreis sollen für eine Umsetzung in ihrem Verantwortungsbereich gewonnen werden. Eine ausführliche Darstellung und Erläuterung der Einbindung der Kommunen sowie ihre Aufgaben erfolgt jedoch in Säule 2 und ist nicht Teil der Klimaschutzleitlinien. Kurzbeschreibung Inhalt Klimaschutzleitlinien für den Rhein-Neckar-Kreis Der folgende Abschnitt enthält eine stichwortartige Zusammenfassung der Klimaschutzleitlinien für den Rhein-Neckar-Kreis. Dabei werden zunächst Oberziele des Rhein-Neckar-Kreises und seiner Eigengesellschaften vorangestellt und daran anschließend die Klimaschutzleitlinien für einzelne Handlungsfelder vorgestellt.. Der Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften verfolgen zwei Oberziele: Verringerung von klimaschädlichen Emissionen Einsatz von erneuerbaren Energien mit dem Ziel der Entwicklung eines energieautarken Kreises bei der Strom- und Wärmeversorgung privater Haushalte Klimaschutzleitlinien Energie (Gebäude) Standard für Sanierungs- und Baumaßnahmen EnEv -30 % Neubauten grundsätzlich im Passivhausstandard Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test) Verwendung von Baustoffen mit hoher Gesundheits- und Umweltverträglichkeit Anwendung von Kriterien umweltgerechter Zertifizierung LowTech zur Verringerung der Betriebs- und Wartungskosten Weiterentwicklung Energiemanagement Einsatz erneuerbarer Energien hat Vorrang Reduzierung Wasserverbrauch Gemeinsame Gebäudeleittechnik zur zentralen Betriebsführung Nutzung von Dachflächen für Solaranlagen -7- Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Klimaschutzleitlinien Organisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und Mobilität Bei Standortfaktoren auf Klimaschutz achten Bei Standortwahl gute Anbindung an ÖPNV, gute Fahrradabstellmöglichkeiten Errichtung von Heimarbeitsplätzen e-Government Bei Ausschreibungen die Beschaffungsempfehlungen des Umweltbundesamts berücksichtigen Bei Fahrzeugbeschaffung Richtlinie 2009/22/EG einhalten Beschaffung von energieeffizienter IT- und Medizintechnik Erreichung der Klimaschutzziele durch Green-IT Klimafreundliches Handeln „Energie- und Ressourceneinsparung“ und „Mobilität“ (Klima-) Beratung E-Mobilität – Tankstellenkonzept Klimaschutzleitlinien Abfallwirtschaft Intensivierung der Biomüllerfassung Energetische Verwertung des Biomülls Kaskadenlösung Konzeptionelle Lösungen für Erfassung Biomasse o Grünschnitterfassung o Energetische Verwertung in Biomasseheizkraftwerken o Ankauf von Wald o Kurzumtriebsplätze Wertstofferfassung Touren- und Transportoptimierung Deponien als Energiezentren Energieautarke Versorgung – private Haushalte: Prüfung und Realisierung von möglichen Konzepten zur Nutzung von Solarthermie Photovoltaik Windkraft Geothermie Wasserkraft Biomasse / Biogas -8- Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 2. Ziele des Rhein-Neckar-Kreises Klimaschutz gehört zu einer der wichtigen Aufgaben von Kommunen bzw. Landkreisen. Der Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften verfolgen dabei zwei Oberziele: Verringerung von klimaschädlichen Emissionen Einsatz von erneuerbaren Energien mit dem Ziel der Entwicklung eines energieautarken Kreises bei der Strom- und Wärmeversorgung privater Haushalte (Definition Energieautark: Unter Energieautark versteht man eine dezentrale Energieversorgung. Der Energiebedarf soll soweit wie möglich aus erneuerbaren Energiequellen direkt vor Ort gedeckt werden.) Durch die Zielsetzungen des Rhein-Neckar-Kreises werden die europäischen, nationalen und regionalen Klimaschutzziele unterstützt. Die Kreisgesellschaften (und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Gemeinden des Kreises) sollen eingebunden werden. Allein der Rhein-Neckar-Kreis verfügt ohne seine Eigengesellschaften über einen Gebäudebestand mit einer Nutzfläche von 222.432 m2 (2010). Im Jahr 2010 wurden hier insgesamt 19.514 MWh Wärme, 6.016 MWh Strom und 33.140 m3 Wasser verbraucht.5 Die Errichtung, die Sanierung und der Betrieb von Gebäuden, die Nutzung und der Verbrauch von Gütern sowie der Betrieb eines Fuhrparks tragen ebenso zum erhöhten CO2-Ausstoß bei, wie das Nutzerverhalten. Der Rhein-Neckar-Kreis möchte für seine Bürgerinnen und Bürger eine Vorbildfunktion beim Klimaschutz übernehmen und hat sich deshalb für die Erarbeitung von Klimaschutzleitlinien als ersten Schritt einer umfassenden Klimaschutzkonzeption entschieden (vgl. Definition Leitlinie und Konzept Kapitel 1). Die Kommunen können ebenso Vorbildfunktion übernehmen sowie eine hohe Energieeffizienzsteigerung erzielen und sind aufgerufen, den Rhein-Neckar-Kreis bei der Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen. Die Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises sind durch eine Präsentation der AG Klimaschutz im Juli über deren Aktivitäten informiert worden. Die Kommunen entscheiden selbst inwieweit sie sich beteiligen wollen. 5 Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis (2011): Energiebericht 2010 -9- Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Der Rhein-Neckar-Kreis hofft auf eine breite Unterstützung, damit das Ziel eines energieautarken Kreises erreicht werden kann. Mit der Umsetzung von Säule 3 können Bürgerinnen und Bürger des Rhein-NeckarKreises eine gezielte Klima- und Energieberatung in Anspruch nehmen und sich ebenso für den Klimaschutz und die gesetzten Klimaschutzziele des Rhein-Neckar-Kreises einsetzen. - 10 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 3. Durchführung und weitere Vorgehensweise Nachdem die Klimaschutzleitlinien für die einzelnen Handlungsfelder erarbeitet worden sind, werden im nächsten Schritt eine CO2-Bilanz sowie ein Wärmeatlas für den RheinNeckar-Kreis erstellt. Die CO2-Bilanz bildet die Gesamtmenge von Kohlenstoffdioxid-Emissionen ab, die, direkt und indirekt, durch alle Aktivitäten im Rhein-Neckar-Kreis verursacht werden. Dabei werden öffentliche Liegenschaften, der Bereich Wohnen aber auch Gewerbe, Industrie und der Bereich Mobilität betrachtet. Die CO2 -Bilanz ist die Ausgangsbasis für eine Standortbestimmung um die Auswirkungen von Maßnahmen im Bereich Klimaschutz bewerten zu können. Sie ist sowohl Ausgangspunkt für eine klare Zieldefinition und zur Erarbeitung zielgerichteter Maßnahmen zur CO2-Reduzierung, die im Klimaschutzkonzept verankert werden, als auch Kontrollinstrument, um die gesetzten Ziele des Klimaschutzkonzepts ständig zu evaluieren. Der Wärmeatlas schafft eine fundierte Informationsgrundlage zur räumlichen und zeitlichen Verteilung des Wärmebedarfs einer Kommune bzw. eines Landkreises. Die visuelle Darstellung Bereitstellungspotenziale und Bewertung unterschiedlicher des Wärmebedarfs Energieträger, erfolgt sowie durch der ein Geographisches Informationssystem (GIS). Auf dieser Informationsgrundlage können Energieeinsparmaßnahmen und Sanierungskonzepte konkret geplant werden. Mit Hilfe der CO2-Bilanz und des Wärmeatlasses können Ausgangssituation und Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme sehr gut dargestellt und entwickelt werden. Die weitere Konkretisierung erfolgt dann im Klimaschutzkonzept. Dort werden die im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen sehr konkret beschrieben und Einsparpotenziale klar dimensioniert aufgezeigt. Mit einer fortgeschriebenen Bilanz wird die Zielerreichung ständig kontrolliert. Das Klimaschutzkonzept wird erstmals im Jahr 2012 erarbeitet. Dort werden für die einzelnen Handlungsfelder konkrete Maßnahmen ausführlich dargestellt und erläutert. Aus der CO2-Bilanz als Ausgangsbasis, werden die Einsparpotenziale abgeleitet. Im Anhang wird beispielhaft dargestellt, wie das Handlungsfeld Energie im Klimaschutzkonzept des Rhein-Neckar-Kreises gestaltet werden könnte. Grundlage - 11 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ dafür sind die Hinweise zum kommunalen Energiemanagement des Deutschen Städtetags. Kommunen, Betriebe und Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises können sich am Klimaschutzkonzept, dem daraus abgeleiteten Maßnahmenkatalog und dem Umsetzungskonzept orientieren. Im Klimaschutzkonzept soll auch ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, auf die der Landkreis unmittelbar Einfluss hat, festgelegt werden. Die CO2-Bilanz wird jährlich oder mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben, um die Veränderungen von Verbrauch und Erzeugung feststellen zu können. Der Maßnahmenkatalog bzw. das Umsetzungskonzept sollen auf Grundlage der CO2Bilanz ebenfalls jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung überarbeitet und fortgeschrieben werden. Dabei sind die zur Umsetzung erforderlichen Mittel im Haushalt des Rhein-Neckar-Kreises zur Verfügung zu stellen. Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt, gemeinsam mit den Kommunen im Kreis, einheitliche Klimaschutzziele zu verfolgen und hierzu eine gemeinsame Vereinbarung abzuschließen. Jede Kommune erhält die Möglichkeit, sich an der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen aktiv zu beteiligen, entscheidet aber selbstständig ob und in welchen Ausmaß sie sich in diesen Prozess beteiligt. Um die Fortschritte und Erfolge des Klimaschutzkonzepts messbar zu machen, entwickelt der Rhein-Neckar-Kreis mit Unterstützung eines wissenschaftlichen Instituts ein Controlling- bzw. Evaluierungstool bzw. nutzt schon bestehende Tools. Der Erfolg der durchgeführten Maßnahmen wird mit Hilfe dieses Controllingtools jedes Jahr überprüft. - 12 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Prozessablauf: Energieautarker Rhein-Neckar-Kreis START 1. Phase Januar bis September 2011 KLIMASCHUTZLEITLINIE 2. Phase 2012 CO2 BILANZ WÄRMEATLAS 3. Phase 2012 KLIMASCHUTZKONZEPT 4. Phase 2013 jährlich MASSNAHMEN CONTROLLING VERRINGERUNG KLIMASCHÄDLICHER EMISSIONEN ENERGIEAUTARKER RHEIN-NECKAR-KREIS - 13 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 4. Handlungsfelder Die Klimaschutzleitlinien umfassen die drei Handlungsfelder aus Säule 1. Diese sollen im Folgenden kurz erläutert werden. 4.1 Energie (Gebäude, Bauunterhaltung, Betrieb) Mit dem Handlungsfeld Energie werden verbindliche, energetische Grundsätze für die Planung, den Bau, die Bauunterhaltung und den Betrieb der Gebäude des Kreises und seinen Eigengesellschaften zusammengefasst. Ziel ist ein funktionales, bedarfsgerechtes, wirtschaftliches, Ressourcen schonendes, energiesparendes und Substanz erhaltendes Bauen sowie ein sparsamer Betrieb. Die konsequente Umsetzung dieses Ziels erfordert einen ganzheitlichen Ansatz. Dabei sind die erforderlichen Akteure möglichst frühzeitig einzubinden. Aus dieser Zielvorgabe resultierende höhere Planungs- und Bauaufwendungen sollen ggf. durch entsprechende Mittel finanziert werden, soweit sie nicht durch die zu erwartenden Energiekosteneinsparungen mittel- bzw. langfristig amortisiert werden können. Besondere Bedeutung kommt der Entwicklung der Energieeffizienz unter Berücksichtigung der derzeitigen Aktivitäten auf EU- und Bundesebene zu. 4.2 Organisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und Mobilität Bereits bei der Planung der Bereiche Verwaltungsstruktur, Ablauforganisation (Geschäftsprozessdesign) und Raumkonzeption werden die Rahmenbedingungen geschaffen, die die Klimaschutzziele des Rhein-Neckar-Kreises positiv beeinflussen. Der Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften bedienen sich einer Vielzahl von Fahrzeugen, Maschinen, Ausstattungsgegenständen und Verbrauchsmaterialien. Bereits bei der Anschaffung der Güter sind negative Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Hierzu sind bei den Beschaffungen Lebenszyklusanalysen anzustellen, die Herstellung, Gebrauch und Entsorgung berücksichtigen. Der Rhein-Neckar-Kreis stellt seinen Mitarbeitern entsprechende Vorgaben und Informationen für ein klimafreundliches Nutzerverhalten bzw. eine klimafreundliche Arbeitsweise zur Verfügung. - 14 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 4.3 Abfallwirtschaft Die Abfallwirtschaft bietet ein großes Potenzial für den Klimaschutz. Eine Studie des Öko-Instituts hat ergeben, dass allein der Siedlungsabfall und das Altholzrecycling mit rund 13 % zu den Treibhausminderungszielen für Deutschland (40 % bis 2020) beitragen.6 Somit kann Abfall durch gezieltes Recycling, verbesserte stoffliche Verwertung und effizientere Technik in den Behandlungsanlagen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Durch die Separierung verholzter Abfallanteile und deren energetische Nutzung sowie Vergärung weicher Biomasse (Inhalt der Biotonne, Gras, Laub, etc.) kann der Energiegehalt von Abfall genutzt werden. Landschaftspflegematerial kann systematisch erfasst und energetisch genutzt werden. In der Klimaschutzleitlinie werden verschiedene Klimaschutzziele und -maßnahmen für die Abfallwirtschaft vorgestellt. 6 Öko-Institut (2010): Klimaschutzpotentiale der Abfallwirtschaft - 15 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 5. Klimaschutzleitlinien In Kapitel 5 werden die Klimaschutzleitlinien für die drei Handlungsfelder vorgestellt und erläutert. 5.1 Klimaschutzleitlinien Energie 7,8,9,10,11 5.1.1 Baumaßnahmen Planungsvorgaben Die nachfolgenden Vorgaben gelten für Neubau-, Sanierungs- und Systeme von Gebäuden anzustreben. Bei Bauunterhaltungsmaßnahmen. Grundsätzlich sind integrale umfassenden Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen sind Gebäude auf der Grundlage der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) mit 30 % besserer Energieeffizienz zu bauen. Sanierungen einzelner Bauteile sind ebenfalls 30 % besser als in Anlage 3 der EnEv gefordert, auszuführen. Bei Neubauten ist grundsätzlich der Passivhausstandard anzustreben. Abweichungen von diesen Vorgaben sind im Einzelfall zu begründen. Die Luftdichte der Gebäudehülle ist grundsätzlich mit dem Blower-Door Test nachzuweisen. Baustoffe Es dürfen nur Baustoffe verwendet werden, die hinsichtlich ihrer Gewinnung, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Einheimische Naturbaustoffe und schadstofffreie Baustoffe sind den industriellen Kunstprodukten, Baustoffen mit weiten Transportwegen und schadstoffhaltigen Baustoffen grundsätzlich vorzuziehen. Soweit keine schadstofffreien Produkte verfügbar sind, sollen möglichst schadstoffarme Produkte (z.B. mit Umweltzeichen) verwendet werden. Baustoffe mit niedrigem Energieaufwand bei der Herstellung sind zu bevorzugen. 7 www.staedtetag.de/10/schwerpunkte/artikel/00008/zusatzfenster22.html, Stand 6.9.2011 www.kea-bw.de, Stand 6.9.2011 9 www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de, Stand 6.9.2011 10 www.heidelberg.de/servlet/PB/menu/1125982/index.html, Stand 6.9.2011 11 www.loerrach.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=961, Stand 6.9.2011 8 - 16 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Als Baustoff verwendetes Holz und Holzbauteile müssen FSC- oder PEFCzertifiziert sein (dies gilt auch für die Verarbeitung von Holz in Form von Tischlerplatten, Sperrholzplatten, Furnier oder Ähnlichem). FCKW-haltige Baustoffe dürfen nicht eingesetzt werden. PVC ist zu vermeiden. Es dürfen nur schadstoffarme, lösemittelarme, nicht sensibilisierend wirkende und geruchsneutrale Produkte und Materialien verwendet werden. Gebäude müssen mindestens der Kategorie „schadstoffarm“ nach Anhang C der DIN EN 15251 entsprechen. 5.1.2 Versorgungstechnik Es sind bevorzugt Planungskonzepte umzusetzen, die die Gebäudetechnik und deren Steuerung minimieren (LowTech zur Verringerung des Betriebs- und Wartungsaufwandes). Grundsätzlich sind Niedertemperatur-Heizungen vorteilhaft. Es sind möglichst recyclinggerechte und leicht demontierbare Konstruktionen zu verwenden. Heizungsanlagen Bei Neubauten und Sanierungen von Heizungsanlagen sind mehrere Versorgungsvarianten hinsichtlich ihrer Gesamtwirtschaftlichkeit aus Investitionsund Betriebskosten, ihres Primärenergieverbrauchs und der CO2-Emissionen zu vergleichen. Der Einsatz von erneuerbaren Energien hat Vorrang. Fossile Energien sollen vorrangig in Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden. Sanitäranlagen Es sind alle technisch realisierbaren Möglichkeiten zur Reduzierung des Wasserverbrauchs und zur Verringerung der Abwassermengen zu prüfen. Bewässerungen sind zu vermeiden. Hierzu soll bevorzugt Regen- und Grauwasser genutzt werden. 5.1.3 Elektroanlagen Bei der Planung sind alle Möglichkeiten der Stromverbrauchsreduzierung vorzusehen. - 17 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 5.1.4 Mess-, Steuer- und Regeltechnik Grundsätzlich sind alle Gewerke so zu planen, dass eine Aufschaltung auf eine gemeinsame Gebäudeleittechnik und damit eine zentrale Betriebsführung und Betriebsoptimierung möglich ist. Auf dieser Grundlage ist ein zentrales Energiemanagementsystem zu entwickeln. Es sind digitale Regelgeräte einzusetzen. Eine Vernetzung muss herstellerunabhängig möglich sein. 5.1.5 Solaranlagen Grundsätzlich sind Dächer so zu planen, dass sie zur Nutzung von Solarenergie geeignet sind (Orientierung/Neigung). Alle für die Nutzung von Solarenergie geeigneten Dachflächen sind statisch und konstruktiv so auszulegen, dass eine Solar- oder Photovoltaikanlage nachgerüstet werden kann (Gewicht und Befestigung). Notwendige Schächte/Leerrohre für die Führung von Leitungen sind vorzuhalten und zu kennzeichnen. 5.1.6 Qualitätssicherung Zur Sicherstellung des wirtschaftlichen Gebäudebetriebs und zum Nachweis der Ausführungsqualität ist die Organisationseinheit Energiemanagement weiterzuentwickeln. Diese ist bei allen technischen Abnahmen unter Berücksichtigung der Klimaschutzinteressen zu beteiligen. 5.1.7 Angemietete Gebäude Bei der Anmietung von Gebäuden sind, neben der Funktionalität und der reinen Mietkosten, auch der energetische Standard von Gebäudehülle und Anlagentechnik, die laufenden Betriebskosten, die thermische, akustische und visuelle Behaglichkeit zu berücksichtigen. - 18 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 5.2 Klimaschutzleitlinien Organisation, Beschaffung, Nutzerverhalten und Mobilität 5.2.1 Organisation Aufbau- und Ablauforganisation sollen so gestaltet werden, dass die Ziele des Klimaschutzes umgesetzt werden. Die Ablauforganisation Unternehmen. Hier verteilt werden die Aufgaben Abteilungen und sowie Kompetenzen Stellen in einem gebildet. Unter Ablauforganisation versteht man die räumliche und zeitliche Gestaltung von Arbeitsvorgängen. Deshalb ist bei der Gestaltung der Geschäftsprozesse neben der Effektivität und der Effizienz auch auf die Belange des Klimaschutzes zu achten. Standortfaktoren Bei der Unterbringung einzelner Organisationseinheiten sind ebenfalls die Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen. So soll die Effektivität der Geschäftsprozesse dadurch unterstützt werden, dass intern kurze Wege gegeben sind und Einheiten, die eng zusammenarbeiten müssen, auch in räumlicher Nähe zueinander untergebracht werden. Eine Aufteilung von Organisationseinheiten auf mehrere Standorte sollte daher nur bei publikumsintensiven Ämtern vorgenommen werden, bei denen es neben der Kundenfreundlichkeit auch aus Sicht des Klimaschutzes vorteilhafter ist, diese näher an den Bürger zu bringen, um den Anreiseverkehr mit seinen negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten. Bei der Standortwahl ist darauf zu achten, dass die genutzten Gebäude über eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr sowie über gute Fahrradabstellmöglichkeiten verfügen und gleichwohl auch für Fußgänger gut erreichbar sind. Damit wird sowohl Kunden als auch Mitarbeitern eine weitgehend umweltverträgliche Erreichbarkeit der Dienststelle ermöglicht. Einrichtung von Heimarbeitsplätzen Die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen soll künftig nicht nur der Sicherung des Personalbedarfs und der Verbesserung der Familienfreundlichkeit dienen, - 19 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ sondern auch als möglicher Beitrag zum Klimaschutz gesehen werden. Die Zulassungsregelungen sind dahingehend zu erweitern. e-Government Durch eine Ausweitung des Angebots an e-Bürgerdiensten (elektronische Dienstleistungen) soll die Anzahl von Kundenfahrten reduziert werden. 5.2.2 Beschaffungen und Dienstleistungen Bei der Beschaffung von Gütern sollen Lieferanten ausgewählt werden, die im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Erzeugnisse und Verfahren einsetzen. Bei Ausschreibungen sind die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (http://www.umweltbundesamt.de/produkte/beschaffung/) in der jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen. Auch bei der Beschaffung von Dienstleistungen sind Klimaschutzgesichtspunkte, insbesondere als Vergabekriterium in den Ausschreibungen zu berücksichtigen. (z.B. bei Beförderungsdienstleistungen, Reinigungsaufträgen etc.). Wird von diesem Grundsatz abgewichen, ist dies im Einzelfall zu begründen. Bei Fahrzeugen, die durch den Rhein-Neckar-Kreis und seinen Eigengesellschaften beschafft werden, soll eine verbesserte Umwelt- und Klimaverträglichkeit im Vordergrund stehen. Die Richtlinie 2009/33/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge ist bei der Beschaffung von Fahrzeugen zu beachten. Wird bei Beschaffungen das Hauptaugenmerk ausnahmsweise auf abweichende Kriterien gelegt, so ist dies entsprechend zu begründen. Der Einsatz von IuK (Informations- und Kommunikationstechnik) und Medizintechnik ist grundsätzlich mit einem erheblichen Stromverbrauch verbunden. Es kommt hinzu, dass in Serverräumen, die durch den Betrieb entstehende Abwärme durch Klimaanlagen energieintensiv abgeführt werden muss, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten. Serverräume werden grundsätzlich auf Temperaturen nicht unter 26 °C temperiert (Ablufttemperatur). Die Abwärme fü r Serverräumen soll nach Möglichkeit zur Gebäudeheizung benutzt werden. - 20 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Durch die Beschaffung energieeffizienter IT- und Medizintechnik-Produkte (z.B. Verwendung von Stromsparprozessoren und Netzteilen mit hohem Wirkungsgrad etc.) kann der Strombedarf gesenkt werden Durch folgende Maßnahmen können die „Green-IT“ (umwelt- und ressourcenschonende IT-Nutzung über den gesamten Lebenszyklus hinweg) und damit vergleichbare Bereiche in der Medizintechnik zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen: Berücksichtigung des Stromverbrauchs über die gesamte geplante Nutzungsdauer von IuK- und Medizintechnik-Geräten bei der Beschaffung. Die Lebensdauerkosten werden unter Berücksichtigung der Preissteigerung sowie realistischer Nutzungsdauer entscheidendes Vergabekriterium. Server, die in gekühlten Räumen aufgestellt werden, müssen für eine Raumtemperatur von dauerhaft 30 °C ausgelegt sein. Forderung nach Einhaltung der Richtlinien WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances) sowie ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) Anlehnung an geeignete Umweltzertifikate (siehe Empfehlungen des Umweltbundesamtes http://www.umweltbundesamt.de/produkte/beschaffung/) direkte Anforderung bestimmter umweltverträglicher Techniken (Bewertung des gesamten Lebenszyklus mit Gewichtung auf Betriebszustände) konkrete Vorgabe von Mindestwirkungsgraden bei Netzteilen konkrete Vorgabe von Höchstverbräuchen im Standby-Betrieb Wird von diesen Maßnahmen abgewichen, ist dies zu begründen. 5.2.3 Klimafreundliches Handeln Durch eine offensive Informationspolitik fördert der Rhein-Neckar-Kreis das Bewusstsein, dass jeder Einzelne durch umwelt- und klimaschonendes Nutzungsverhalten seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Durch die Energieagentur werden unterstützend Vorträge oder auch Ausstellungen zum Thema angeboten. - 21 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Ein Fokus soll hierbei besonders auf folgende Themenbereiche gelegt werden: Klimafreundliches Handeln „Energie – und Ressourceneinsparung“: richtiges Lüften und Heizen sparsamer Gebrauch der Beleuchtung Betrieb energieverbrauchender Geräte nur bei Bedarf sparsamer Verbrauch von Papier Klimafreundliches Handeln „Mobilität“: Vorrang des ÖPNV und des Fahrrads bei Dienstreisen im Nahbereich Vorrang der Bahnnutzung umweltschonende und energiesparende Fahrweise Nutzung des umweltverträglichsten zur Verfügung stehenden Fahrzeugs, welches für die konkrete Dienstfahrt geeignet ist. Zusätzliche Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen Der Rhein-Neckar-Kreis fördert über Informationen und durch gezielte Maßnahmen klimafreundliches Handeln bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Verpflichtende Teilnahme an Fahrtrainings mit dem Ziel der Kraftstoffeinsparung Ausbau der Förderung des Job-Tickets Bildung einer betrieblichen Mitfahrzentrale Fortlaufende Prüfung innovativer Arbeitstechniken, –methoden und –geräte auf mögliche positive Auswirkungen auf die Klimaschutzziele und Angebot geeigneter Neuerungen an die Mitarbeiter 5.2.4 E-Mobilität Der Rhein-Neckar-Kreis befürwortet die Ausarbeitung eines Tankstellenladekonzeptes für die kreiseigenen Gebäude, um die ausreichende Versorgung von z.B. Elektroautos (E-Autos) zu sichern. In Verbindung mit der Nutzung von E-Fahrrädern (Pedelecs) und E-Autos für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises ist ein Tankstellenladekonzept von großer Bedeutung. Es kann als Vorbild für die Gemeinden dienen, die zu einem späteren Zeitpunkt ein Tankstellenkonzept für ihre Gemeinde ausarbeiten könnten. Durch die Bereitstellung dieses flächendeckenden Tankstellennetzwerkes wird es der Bevölkerung leichter - 22 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ gemacht, ein klimaschonendes Auto bzw. ein E-Fahrrad zu kaufen und sich so aktiv am Klimaschutz zu beteiligen. - 23 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 5.3 Klimaschutzleitlinien in der Abfallwirtschaft 5.3.1 Intensivierung der Biomüllerfassung und energetischen Verwertung des Biomülls Ziel ist der weitere Ausbau der Biomüllerfassung. Dies kann durch die Einführung einer “Bioenergietonne“ realisiert werden. Lediglich 13,5 % der Einwohner im RheinNeckar-Kreis sind bisher unmittelbar an die getrennte Biomüllsammlung angeschlossen (Stand April 2011). Bisher werden ca. 7.000 Tonnen Biomüll erfasst und kompostiert. Das geschätzte Potenzial im Rhein-Neckar Kreis für Biomüll und krautige Abfälle liegt bei 25.000 bis 30.000 Tonnen pro Jahr. Es wird eine Kaskadenlösung angestrebt, welche die energetische Verwertung des Biomülls in einer Biomüllvergärungsanlage mit anschließender Kompostierung der Gärreste vorsieht. Als Alternativen für das erzeugte Biogas werden dabei die Aufbereitung auf Erdgasqualität mit Einspeisung ins Gasnetz oder die Verwertung in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) geprüft sowie die Möglichkeit, die entstehende Wärme einer Biogasanlage in ein Fernwärmenetz einzuspeisen. Daneben kann das erzeugte Biogas über ein Microgasnetz an geeignete Abnahmestellen verteilt werden und dort mit Hilfe von BHKWs genutzt werden. Verteilerverluste lassen sich so vermeiden. Der nach dem Vergärungsprozess verbleibende Gärrest könnte nach Pelletierung entweder als Braunkohleersatz zur energetischen Nutzung dienen oder kompostiert werden. 5.3.2 Erhöhung der erfassten Menge an holzigem Grünschnitt und energetischen Verwertung in Biomasseheizkraftwerken Für die Erfassung der Biomasse sind folgende konzeptionelle Lösungen auszubauen: Für die Übernahme des holzigen kommunalen und gewerblichen Grünschnitts sowie für das anfallende Straßenbegleitgrün der Straßenmeistereien des RheinNeckar-Kreises wird ein gemeindescharfes flächendeckendes Konzept erstellt. Das holzige Material wird vorrangig zur Beheizung von öffentlichen Liegenschaften und Nahwärmekonzepten im Landkreis genutzt. Der Kreis kauft oder pachtet Privatwald an und plant die stoffliche sowie energetische Nutzung des Waldholzes. - 24 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Durch den Aufkauf von geeigneten landwirtschaftlichen Flächen und / oder Verträge mit Landwirten kann Grünschnitt aus Kurzumtriebsplantagen abgenommen bzw. genutzt werden. 5.3.3 Weiterführung des Systems „Grüne Tonne plus“ Das System „Grüne Tonne plus“ hat sich im Rhein-Neckar-Kreis bewährt und ist aus Klimaschutzaspekten weiterzuführen. Die Weiterführung setzt zunächst voraus, dass die abfallwirtschaftliche Gesetzgebung dies zulässt. Die Prüfung von Erfassungsalternativen (Papiertonne / Wertstofftonne) sowie die Verlängerung der Wertschöpfungskette durch die Schaffung von Aufbereitungsanlagen für Sekundärrohstoffe sind vorzunehmen. 5.3.4 Fortentwicklung der abfallwirtschaftlichen Aktivitäten unter Berücksichtigung von Klimaschutzzielen Tourenoptimierung Für die Tourenoptimierung und die damit verbundene CO2 Einsparung wird die Einführung einer GPS-geführten Tourenplanung bei „Sammlung auf Abruf“ geprüft. Zusätzlich wird ein permanentes Überprüfen der Abfalltouren im Hinblick auf die optimale zeitliche Auslastung der Sammelfahrzeuge und damit verbundene Vermeidung unnötiger Fahrstrecken durchgeführt. Auch die Überprüfung der Vollauslastung der Sammelfahrzeuge (volle Befüllung) beim Anfahren der Umladeanlagen ist ein wichtiger Bestandteil der Tourenoptimierung. Transportoptimierung Es werden optimale Transporteinheiten beim Anfahren zu den Verwertungs- und Beseitigungsanlagen (Vollauslastung der Transportfahrzeuge) zusammengestellt. Stoffströme Die Auswahl der Verwerter wird unter dem Aspekt der CO2-Reduzierung („kurze Transportwege“) vorgenommen. Die Entfernung zum Verwerter / Entsorger wird als Wertungskriterium bei der Vergabe von Aufträgen mit einbezogen. - 25 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Leistungsangebot im Bereich der kommunalen Abfuhr Zur Verbesserung des Trennverhaltens und der Schonung von Ressourcen werden weitere Anreize durch die Erweiterungen des Leistungsangebots geschaffen. Derzeit werden folgende Angebote geprüft: Ausweitung der Schadstoffsammlung (mehr Standorte und mehr Termine) mit zusätzlicher Annahme z.B. von CDs, Leuchtstofflampen und Elektrokleingeräten Einrichtung weiterer Sondersammlungen Ausweitung des Vollserviceangebots. Deponien Nachsorgenutzungskonzepte Landwirtschaftliche Nutzung / Naturschutz Viele Deponien stellen geeignete Standorte z.B. für Photovoltaik-Anlagen dar. Als Folge dessen müssen bei Bedarf die Planfeststellungsbeschlüsse geändert und angepasst werden. Energieerzeugung versus Erholung Für die Energieerzeugung müssen die Deponien umgestaltet werden. Da es eine festgeschriebene Gestaltung der Deponien für die Entlassung in die Nachsorge (z.B. Deponie Sinsheim) gibt, müssen die Nachsorgenutzungskonzepte geändert werden, um eine Energieversorgung zu ermöglichen. Deponiegas Wenn Deponiegas vorhanden ist, ist eine energetische Nutzung vorgesehen. - 26 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 6. Entwicklung einer energieautarken Versorgung Ziel ist eine energieautarke Vorsorgung der Wohnbevölkerung im Rhein-Neckar-Kreis. Unter Energieautark versteht man die dezentrale Energieversorgung, die soweit wie möglich aus erneuerbaren Energien direkt vor Ort gedeckt werden soll. Die Möglichkeiten des umfassenden Einsatzes von erneuerbaren Energien im Kreisgebiet sind zu überprüfen und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden umzusetzen. Es soll vor allem das Potenzial der Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden. Für die autarke Energieversorgung des Rhein-Neckar-Kreises sind mögliche Konzepte zu prüfen und wenn möglich zu realisieren. Zum Beispiel: Biogas Biomasse (auf Basis von Holzpellets und Holzhackschnitzel) Geothermie Photovoltaik Solarthermie Wasserkraft Windkraft (aufbauend auf der Untersuchung „Windenergieplanung im Rahmen des einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar“, Metropolregion Rhein-Neckar) Um den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebedarf zu steigern, ist auch eine weitgehende Reduzierung des bisherigen Energiebedarfs erforderlich. Dazu sollen werden folgende Maßnahmen weiterentwickelt werden: Forcierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden durch Intensivierung der Bürgerberatung Energieberatung von Industrie und Gewerbe Nutzung der Abwärmepotenziale der Industrie Langfristige Sanierung aller öffentlichen Liegenschaften auf Niedrigstenergiestandard (Leuchtturmprojekte) - 27 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 7. Finanzierung Klimaschutz muss als Generationenvertrag begriffen werden. Unter Berücksichtigung des Ziels der Schaffung eines energieautarken Kreises müssen bereits heute Maßnahmen durchgeführt werden, die erst in der Zukunft messbare Ergebnisse zeigen. Ziel ist es, eine Finanzierung zu realisieren, die einen Freiraum zur Umsetzung der Klimaschutzziele des Kreises in Form der investiven Förderung sowie der laufenden Förderung schafft. - 28 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 8. Zusammenfassung Die Verringerung von klimaschädlichen Emissionen und der Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien sind die primären Ziele, die der Rhein-Neckar-Kreis auf dem Weg zu einem energieautarken Landkreis realisieren möchte. Die daraus abgeleiteten Klimaschutzleitlinien sind als verbindliches Leitbild für den Kreis und seine Eigengesellschaften zu betrachten und in den angesprochenen Handlungsfeldern umzusetzen. Mit der Erstellung einer CO2-Bilanz und eines Wärmeatlasses im Jahr 2012 sollen die Grundlagen zur erfolgsorientierten Umsetzung der Klimaschutzleitlinien geschaffen werden. Durch die parallele Erstellung eines Klimaschutzkonzepts und die Umsetzung der zweiten Säule des Klimaschutzes im Kreis (Kooperation mit den Kommunen) wird der Prozess verstetigt und weitergeführt. Das Klimaschutzkonzept beschreibt detailliert die vorgeschlagenen Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern der Klimaschutzleitlinien und gibt konkrete Handlungsvorschläge für den Rhein-Neckar-Kreis und seine Eigengesellschaften sowie für seine Kommunen. Die erstellte CO2-Bilanz ist als erfolgsorientiertes Kontrollinstrument zu verstehen, um Fortschritte messbar zu machen und darauf aufbauend das Klimaschutzkonzept und den Maßnahmenkatalog jährlich fortzuschreiben. Zur Umsetzung der 3. Säule des Klimaschutzes im Kreis (Beratung von Bürgern und Betrieben) wird eine Vereinbarung zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis, den kreisangehörigen Kommunen und der Klimaschutz- und Energie Beratungsagentur Heidelberg-Nachbargemeinden (KliBA gGmbH) angestrebt. Die folgende Abbildung zeigt den weiteren Prozessablauf zur Umsetzung der Klimaschutzleitlinien. - 29 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Ausführlicher Prozessablauf Gründung AG Klimaschutz Festlegung von Handlungsfeldern Erarbeitung Klimaschutzleitlinien Beschluss Klimaschutzleitlinien durch Kreistag Erstellung CO2-Bilanz und Wärmeatlas Erstellung Klimaschutzkonzept Abstimmung AG und andere Gremien Beschluss Klimaschutzkonzept durch Kreistag Erstellung Maßnahmenkatalog Umsetzung Klimaschutzkonzept (alle Akteure) Erstellung Controllingkonzept Controlling/ Evaluation ZIELE . VERRINGERUNG KLIMASCHÄDLICHER EMISSIONEN ENERGIEAUTARKER RHEIN-NECKAR-KREIS (im Bereich öffentliche Einrichtungen und private Haushalte) - 30 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 9. AG Klimaschutz Die AG Klimaschutz setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Gerhard Barthel, Unternehmensentwicklung, Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises GmbH Joachim Bauer, Erster Landesbeamter und stellvertretender Landrat, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Katja Deschner, Prokuristin, Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises Energie GmbH Alfred Ehrhard, Geschäftsführer, Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-NeckarKreises GmbH Fred Gallian, Abteilungsleiter Energiemanagement, Eigenbetrieb Bau und Vermögen Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Clemens Gärtner, stellv. Amtsleiter im Organisationsamt, Landratsamt Rhein-NeckarKreis Hans-Jürgen Hellmann, Geschäftsbereichsleiter Pflegeeinrichtungen GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Peter Keller, Amtsleiter im Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Michael Kessler, Bürgermeister der Gemeinde Heddesheim Jürgen Obländer, Betriebsleiter, Eigenbetrieb Bau und Vermögen Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Isabel Schonath, Klimaschutzmanagerin, AVR Energie GmbH Hans-Dieter Weis, Bürgermeister der Gemeinde Dielheim Hans Werner, Dezernent für Personal und Finanzen Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Stefanie Jansen, Moderation der AG, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Nicole Mittendorf, Moderation der AG, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis An den Arbeitstreffen beteiligt waren auch Mitarbeiter der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH und der Klimaschutz- und Energie Beratungsagentur Heidelberg-Nachbargemeinden KliBA gGmbH. - 31 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 10. Literatur Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis (2011): Energiebericht 2010. Ethik Kommission Sichere Energieversorgung (2011): Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft, S. 16. Klimaschutz Konzept 2020 Plus Baden-Württemberg (2011), S.20-21. Öko-Institut (2010): Klimaschutzpotentiale der Abfallwirtschaft. Internetquellen www.kyotoplus.ca, Stand 18. Juli 2011 www.bmu.de, Stand 11. Juli 2011 www.staedtetag.de/10/schwerpunkte/artikel/00008/zusatzfenster22.html, Stand 6. September 2011 www.kea-bw.de, Stand 6. September 2011 www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de, Stand 6. September 2011 www.heidelberg.de/servlet/PB/menu/1125982/index.html, Stand 6. September 2011 www.loerrach.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=961, Stand 6. September 2011 - 32 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ 11. Abkürzungsverzeichnis AG: Arbeitsgruppe AVR: Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises BHKW: Blockheizkraftwerk BMU: Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit CO2: Kohlenstoffdioxid DIN: Deutsche Industrienorm EN: Europäische Norm EnEV: Energieeinsparverordnung ElektroG: Elektro- und Elektronikgerätegesetz EU: Europäische Union FSC: Forest Stewardship Council GPS: Global Positioning System IT: Informationstechnik luK: Informations- und Kommunikationstechnik N2O: Distickstoffmonoxid MWh: Megawattstunde Methan: CH4 ÖPNV: Öffentlicher Personennahverkehr PEFC: Programme for the Endorsement of Forest Certification RoHS: Restriction of the use of certain Hazardous Substances Vgl: vergleiche WEEE: Waste Electrical and Electronic Equipment - 33 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Anhang Im Anhang wird beispielhaft dargestellt, wie das Handlungsfeld Energie im Klimaschutzkonzept des Rhein-Neckar-Kreises gestaltet werden könnte. Grundlage dafür sind die Hinweise zum kommunalen Energiemanagement des Deutschen Städtetags. I. Begründung und Erläuterung der Klimaschutzleitlinien Energie Einleitung Mit den Energieleitlinien werden verbindliche, energetische Grundsätze für die Planung, den Bau, die Bauunterhaltung und den Betrieb kreiseigener Gebäude zentral zusammengefasst. Durch die Formulierung baulicher und technischer Vorgaben sollen unter Beachtung allgemeiner Randbedingungen zum Gebäude, die jährlichen Gesamtkosten (Summe aus Kapitalkosten, Betriebskosten und Umwelt-Folgekosten in einem Lebenszyklusansatz) über den jeweiligen Betrachtungszeitraum (Planung, Bau, Betrieb, Abriss und Entsorgung) minimiert werden. Ein kompletter Sanierungszyklus umfasst dabei in der Regel 40 Jahre. Allgemeine Randbedingungen sind insbesondere: die Funktionalität, Gesundheit und Behaglichkeit des Gebäudes für die Nutzer die Minimierung des Materialeinsatzes und des Primärenergiebedarfs der Baustoffe die Minimierung der Betriebsaufwendungen in Form von v.a. Energie, Reinigung und Bauunterhalt die Dauerhaftigkeit und Rückbaufähigkeit der Konstruktionen und Bauteile Die kommunale Energieleitlinie ergänzt bestehende rechtlich verbindliche Vorgaben wie Gesetze, Richtlinien und Normen. Abweichungen sind insbesondere möglich, soweit eine Alternativlösung nachweislich wirtschaftlicher ist oder wenn die Umsetzung der Vorgaben der Leitlinie aus technischen, denkmalpflegerischen oder sonstigen sachlichen Gründen nicht möglich ist. Über Abweichungen entscheidet das Energiemanagement. Die Einhaltung der Leitlinien wird in Architektenverträgen auch mit externen Planern vereinbart. Diese Leitlinien sind bei allen Neubau- und Sanierungsvorhaben des Rhein-Neckar-Kreises einschließlich des Eigenbetriebes und der Eigengesellschaften anzuwenden und beim Betrieb dieser Liegenschaften zu beachten. Der Rhein-Neckar-Kreis folgt damit den Empfehlungen des Deutschen Städtetages. - 34 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Nach dem Prinzip der Gesamtkostenbetrachtung sind alle Hochbaumaßnahmen grundsätzlich mit einem Wirtschaftlichkeitsnachweis zu versehen. Der Wirtschaftlichkeitsnachweis hat insbesondere folgende Positionen zu erfassen: Investitionskosten Zuschüssen von Dritten Kapitalkosten Energie- und Wasserkosten Wartungskosten und Instandhaltungskosten Reinigungskosten Preissteigerungen für Energie, Wasser und Wartung/Instandhaltung Reinigungskosten Umweltfolgekosten (CO2-Emissionen mit 50 EUR/Tonne) Nutzungsdauer/Betrachtungszeitraum Von der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme ist in der Regel auszugehen, wenn innerhalb der rechnerischen Lebensdauer eines Gebäudes nach VDI, die eingesparten Energie-, Betriebsund Umweltfolgekosten höher sind als die zusätzlich erforderlichen Investitionskosten energetischer Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Ist eine Maßnahme in diesem Sinn wirtschaftlich, soll sie kurzfristig umgesetzt werden. - 35 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Ganzheitlicher Ansatz Die Umsetzung und Überwachung der Einhaltung energetischer Standards bei Bauvorhaben soll durch eine energetische Projektsteuerung kontrolliert werden. Dabei ist von folgenden Zielvorgaben auszugehen: Minimierung der Investition- Rückbau- und Betriebskosten (Lebenszykluskosten) Minimierung der Energie- und Wasserverbräuche Einsatz erneuerbarer Energien soweit möglich Einsatz fossiler Energieträger möglichst in KWK Gewährleistung der Funktionalität und Behaglichkeit für die Nutzer Weitere Aufgaben der energetischen Projektsteuerung sind: Abstimmung der energetische Zielvorgaben mit der Projektleitung Einbindung der Gebäudenutzer Mitwirkung bei der Zusammensetzung und Motivation des Planungsteams Mitwirkung bei der Strukturierung der Aufgabenstellung und Definition zu erwartender Problembereiche; zielführende Einbindung spezieller Fachplaner Kontrolle auf Einhaltung der energetischen Ziele in den Planungs- und Bauphasen Organisation einer Monitoring- und Betriebsoptimierungsphase Mitwirkung bei der Bewältigung von Zielkonflikten Ziel ist ein funktionales, bedarfsgerechtes, wirtschaftliches, Ressourcen schonendes, energiesparendes und Substanz erhaltendes Bauen. Die konsequente Umsetzung dieses Ziels erfordert einen ganzheitlichen Ansatz. Dabei sind die erforderlichen Akteure möglichst frühzeitig einzubinden. Aus dieser Zielvorgabe resultierende höhere Planungs- und Bauaufwendungen sollen durch entsprechende Einsparungen bei den Betriebskosten kompensiert werden. Besondere Bedeutung kommt der Entwicklung der Energieeffizienz Berücksichtigung der derzeitigen Aktivitäten auf EU- und Bundesebene zu. - 36 - unter Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Zu 5.1.1 Baumaßnahmen zu Planungsvorgaben, Raumqualitäten Alle Aufenthaltsräume sind grundsätzlich so anzuordnen, dass sie gut mit Tageslicht versorgt und natürlich belüftet werden können. Für den Passivhausstandard sind die Anschlussdetails so zu planen, dass der Aufschlag für Wärmebrücken kleiner oder gleich 0,03 W/m²K ist. Dabei sind entweder ein Einzelnachweis oder Details aus dem Wärmebrückenkatalog zulässig. Beim Blower-Door Test ist ein n50-Wert von kleiner als 0,6 1/h zu erreichen. Kompakte Gebäude verbrauchen wenig Heizenergie und sind in Bau und Betrieb kostengünstiger. Die Gebäudeoberfläche sollte daher im Verhältnis zum Gebäudevolumen möglichst gering sein. Die Gebäudehüllfläche ist bei gegebenem Raumprogramm zu minimieren (A/V-Verhältnis). Die Gebäudeorientierung soll eine passive Solarenergienutzung im Winter ermöglichen. Bei Neu- und Erweiterungsbauten sind vor den Hauptzugängen ausreichend große unbeheizte Windfänge vorzusehen. Räume mit ähnlichen Nutzungskonditionen sind zusammenzufassen (thermische Zonierung). Die Lage der Räume mit hohen internen Lasten (z.B. EDV-Schulungsräume, Serverräume, LAN-Verteiler) ist unter Berücksichtigung der einzelnen Vorgaben besonders zu bewerten. Die Abwärme dieser Räume ist nach Möglichkeit nutzbar zu machen. Durch optimierte Planungen z.B. beim Brandschutz, können bauliche statische Lösungen kostenintensive technisch, aufwendige Lösungen vermeiden. Dadurch entfallen auch wartungsintensive Anlagenkomponenten mit den entsprechenden Folgekosten. Es ist eine sinnvolle Aufteilung zwischen zu öffnenden und feststehenden Fensterelementen vorzusehen. Für die natürliche Lüftung in Unterrichtsräumen sind Fensteröffnungsflügel von mind. 0,1 m² je Sitzplatz bei Querlüftung und min. 0,2 m² je Sitzplatz ohne Querlüftung - 37 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ vorzusehen. Ein nutzerunabhängiges Lüftungskonzept (DIN 1946) ist zu erstellen und umzusetzen. Das Verhältnis von Tageslichtnutzung, verglasten Fassadenflächen natürlicher Belüftung, soll unter den Gesichtspunkten Wärmeschutz, Kosten für Sonnenschutzmaßnahmen und Absturzsicherungen sowie Reinigungskosten je nach Orientierung optimiert werden. Zum sommerlichen Wärmeschutz und zur Stabilisierung des Raumklimas sind ausreichende thermische Speichermassen, ein hinterlüfteter, außenliegender Sonnenschutz und Möglichkeiten zur Nachtauskühlung vorzusehen. Um sommerliche Überhitzung und damit Komforteinschränkungen und Kühlungsbedarf zu vermeiden, sind die Glasflächenanteile und -anordnung der Fassaden vorrangig am Tageslichtbedarf zu orientieren. Als sinnvoll für die Einhaltung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108 Teil 2 und für wirtschaftliches Bauen hat sich ein Glasanteil < 35 % erwiesen. Die Verglasung der Brüstungsbereiche erbringt lichttechnisch keine Vorteile, erhöht aber den unerwünschten Sonneneintrag in den Sommermonaten und soll daher in der Regel unterbleiben. Der sommerliche Wärmeschutz ist immer gemäß der EnEV z.B. nach DIN 4108 T2 nachzuweisen. Die Gebäudehülle ist erst abzunehmen, wenn ein ausführliches Protokoll für die Luftdichtigkeitsmessung vorliegt. Der Punkt ist in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Die Kosten evtl. erforderlicher Nachmessungen sind von der verursachenden Fachfirma abzuziehen. Bei der Abnahme ist die Übereinstimmungserklärung des EnEV-Nachweisberechtigten vorzulegen, dass die Bauausführung mit dem EnEV-Nachweis (alternativ Nachweis nach PHPP) übereinstimmt. Die in der DIN 18041 geregelten Anforderungen an die Raumakustik und die Nachhallzeiten sind einzuhalten ohne die thermische Speichermasse der Decken von den Räumen abzukoppeln. Auch beim Bau nach Passivhausstandard sind zusätzlich möglichst alle Räume mit natürlicher Lüftung auszustatten. Alle Räume sollen möglichst mit natürlichem Tageslicht beleuchtet werden können. - 38 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Für Räume mit Beleuchtungsstärken größer als 300 lux sind Tageslichtquotienten nach DIN 5034 von mehr als 5 %, für Flure o.ä. von mindestens 3 % zu erreichen. Dies wird i.d.R. erreicht, wenn die Fensterfläche 15 % der Bodenfläche übersteigt, die Raumtiefe max. 7 m beträgt, Stürze minimiert werden. Außen liegender Sonnenschutz ist grundsätzlich mit gut reflektierenden und hinterlüfteten Lamellenjalousien auszustatten. Der Sonnenschutz muss so beschaffen sein, dass auch bei voller Schutzfunktion auf Kunstlicht verzichtet Windgeschwindigkeiten von mindestens Fassadenorientierung motorisch 13 m/s über eine werden ausgelegt kann. Er soll für sein und getrennt je Wetterstation (Temperatursensor, Strahlungssensor + Windwächter) gesteuert werden. Zu Baustoffe Folgende Baustoffe sind nicht zu verwenden: Bauteile und Baunebenprodukte aus tropischen, subtropischen oder borealen Hölzern sofern nicht FSC-zertifiziert Unter Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW, HFCKW, CFC, HFA oder FCK) hergestellte Baustoffe (z.B. Schaumplatten und Ortschäume) Folgende Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC) und dessen Copolymeren aufgebaute Produkte/Baustoffe: − Zu- und Abwasserleitungen − Fußbodenbeläge − Tapeten - Fenster und Türprofile Bitumenanstriche und Kleber mit dem Giscode BBP 40-70 (www.gisbau.de) Epoxidharzprodukte mit dem Giscode RE 4-9 Polyurethanharzprodukte mit dem Giscode 20-80 Ausnahme: Beanspruchungsklasse B u. C ZDB-Merkblatt Verbundabdichtungen DD-Lacke mit dem Giscode DD1 und DD2 - 39 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Folgende Baustoffe dürfen mit Einschränkungen oder mit folgenden besonderen Auflagen verwendet werden: Künstliche Mineralfasern sind gegen die Innenraumluft vollständig abzudichten und haben die Freizeichnungskriterien bezogen auf die Biolöslichkeit einzuhalten (RAL GZ 388). Beim vorbeugenden Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen auszuschöpfen. Der Einsatz chemischer Holzschutzmittel ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Im Innenbereich sind chemische Holzschutzmittel zu vermeiden, da in aller Regel entbehrlich. Es sind Baustoffe vorzusehen, die mit einem geringst möglichen Einsatz und Gehalt von Formaldehyd hergestellt sind. Holzprodukte und Holzwerkstoffplatten müssen die Anforderungen des Blauen Engels (RAL UZ 38 bzw. RAL UZ 76) einhalten. Es sind möglichst lösungsmittelfreie Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebestoffe zu verwenden (z.B. Pulverlackverfahren, Einbrennverfahren). Müssen lösungsmittelarme Stoffe verwandt werden, sollen diese die Anforderungen eines Umweltzeichens für „schadstoffarm“ (z.B. RAL UZ 102, RAL ZU 12a, RAL UZ 113, www.blauer-engel.de) einhalten (siehe auch Lüftung). Fenster sind zur Minimierung des Bauunterhaltungsaufwandes in der Regel als Holzfenster mit Aluverkleidung auf der Außenseite auszuführen. Die Dämmung des Blendrahmens von Fenstern zum Baukörper ist durch Verstopfen mit geeigneten Dämmstricken auszuführen. Das Einschäumen mit Montageschaum ist nicht dauerhaft. Wärmedämmverbundsysteme sind im EG-Bereich z.B. durch einen schlagfesten Putz oder Prallplatten zu schützen. Es sind möglichst recyclinggerechte und leicht demontierbare Konstruktionen zu verwenden (schrauben statt kleben und nageln). Dies gilt besonders für Griffgarnituren, Fußbodenleisten, Rohre, Kanäle und Leitungen. Die Demontage- und Entsorgungskosten sind beim Wirtschaftlichkeitsvergleich zu berücksichtigen. Hier ist z.B. die vorgehängte Fassade oder das 2-schalige Mauerwerk mit Kerndämmung gegenüber dem WDVS im Vorteil. Spätestens bei der Auftragsvergabe hat der Auftragnehmer sämtliche zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien, Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente hinsichtlich ihrer Eigenschaften mit Herstellerangabe, exakter Produktbezeichnung, technischen Datenblättern und evtl. technischen Prüfbescheiden vollständig zu deklarieren. - 40 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Wenn bei der Abnahme Geruchsbelästigungen vorliegen, wird eine Messung der Schadstoffkonzentration in der Raumluft vorgenommen. Sonstiges Flachdächer sind mit einem Mindestgefälle von 2 % auszuführen, die Entwässerung ist nicht innenliegend, sondern auf der Außenwand zu führen. RWA sollten möglichst witterungsgeschützt (z.B. vertikal) eingebaut werden. Die Zahl der Sanitärentlüftungen ist zu minimieren, Belüftungsventile (z.B. Durgo-Lüfter) sind zu bevorzugen, da Dachdurchdringungen vermieden werden. Zu 5.1.2 Versorgungstechnik Bei allen wartungsbedürftigen technischen Anlagen sind Wartungskosten über die rechnerische Anlagenlebensdauer (i.d.R. 15 bis 20 Jahre) mit in den Wirtschaftlichkeitsvergleich einzubeziehen. Die Demontage und Entsorgungskosten sind beim Wirtschaftlichkeitsvergleich zu berücksichtigen. Wartungsverträge (bei Blockheizkraftwerken Vollwartungsverträge) sind nach AMEV-Muster auszuschreiben. Zu Heizungsanlagen Bei Heizungsanlagen sind mehrere Versorgungsvarianten zu vergleichen insbesondere Fernwärmeversorgung Holzhackschnitzel- bzw. Holzpelletheizung Geothermie Wärmepumpenanlagen (eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,5 ist zu erreichen) Blockheizkraftwerk (BHKW) mit Abgaswärmetauscher Micro-KWK-Anlagen Gasbrennwertheizung der Einsatz einer Solarthermieanlage mit Heizungsunterstützung ist zu prüfen BHKW, Holzfeuerungsanlagen, Solaranlagen und Wärmepumpen sind grundsätzlich mit einem Wärmemengenzähler auszustatten. Elektrische Rohrbegleitheizungen, Dachrinnenbeheizungen und Rampenbeheizungen sind zu vermeiden. Die Verwendung elektrischer Zusatzheizgeräte (Heizlüfter, Heizstrahler usw.) ist nicht zulässig. - 41 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Bei Objekten mit großem Warmwasserbedarf (z.B. Sportanlagen) ist der Einsatz von Solarkollektoren zur Erwärmung des Trinkwassers vorzusehen. Wird Erdgas zur Beheizung genutzt, sollte grundsätzlich die Grundlast von einem Brennwertkessel gedeckt werden. Die Spitzenlast (weniger als 10 % der Jahresarbeit) kann auch von einem Niedertemperaturkessel gedeckt werden. Heizungsanlagen sind auf eine Temperaturpaarung von 55°C/35°C auszulegen. Es sind Plattenheizkörper oder Radiatoren einzubauen. Heizflächen vor transparenten Außenflächen sind nicht zulässig. Die Zahl der Heizkreise ist so festzulegen, dass für unterschiedliche Nutzungszeiten (Schulräume und Rektorat), Temperaturanforderungen des Heizsystems (statische oder Flächenheizung) und Lage der Räume (insbesondere hinsichtlich der Sonneneinstrahlung) eine bedarfsgerechte Betriebsführung möglich ist. Der Einsatz einer Einzelraumregelung ist zu prüfen. Wenn vorhanden, sollen geöffnete Fenster z.B. durch Fensterkontakte oder über den Temperaturabfall am Raumtemperaturfühler erkannt werden. Es sind nur hocheffiziente, drehzahlgeregelte, selbstadaptierende Heizungspumpen (Stromverbrauch ≤ 1 W/kW Heizleistung) einzusetzen, die differenzdruck- oder temperaturgeführt geregelt werden können. Heizungspumpen mit größerer Leistung sind nur mit hocheffizienten Elektromotoren (Energieeffizienzklasse IE3 oder gemäß bisherigen Standards Eff1 bzw. NEMA Premium) zulässig. Eine stufenlose Drehzahlregelung durch Frequenzumformer ist einzusetzen. Beim Austausch von Kesseln muss die Kesselleistung dem tatsächlichen Wärmebedarf des Gebäudes angepasst werden. Thermostatventile sind entweder zu begrenzen oder es sind blockierte Behördenmodelle einzusetzen. Bei den Ventilunterteilen muss der kv-Wert voreingestellt werden. Alternativ können einstellbare Rücklaufverschraubungen eingesetzt werden. Ein hydraulischer Abgleich ist grundsätzlich erforderlich und durch den Heizungsbauer bei der Abnahme nachzuweisen. Außerhalb der Nutzungszeiten sind oberhalb einer Außentemperatur von 5°C auch die Kessel- und Heizkreispumpen abzuschalten. Lüftungsanlagen Eine Belüftung der Räume ist über das Öffnen der Fenster zu ermöglichen. Es ist für jeden Einzelfall zu untersuchen, ob der Einbau einer Lüftungsanlage hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten notwendig und wirtschaftlich vertretbar ist. - 42 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Außerhalb der Heizperiode ist die Lüftungsanlage außer Betrieb zu nehmen. Auch Gebäude mit einer mechanischen Lüftung sollen mit zu öffnenden Fenstern ausgestattet werden, damit die Lüftungsanlage abgeschaltet werden kann. Die Luftmenge und der Außenluftanteil ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (nach DIN EN 13779). Lüftungsanlagen sind bedarfsabhängig zu regeln (z.B. mit CO2 oder Luftqualitätssensor). Detailbeschreibung Lüftungsgeräte: Lüftungsanlagen sind i.d.R. gemäß der DIN 13779 mit den Anforderungen Untergrenze „üblich“, mindestens „normal“ oder „standard“ auszuführen. Das heißt, Anlagen haben im Betriebszustand die Effizienzklasse SFP 1 oder SFP 2 (Standard) einzuhalten. Der Einsatz von Befeuchtern und Kühlregistern ist grundsätzlich nicht zulässig. Bei neuen Gebäuden ist der Einsatz eines Erdregisters zur Luftkonditionierung zu prüfen. In Bezug auf die Gesamtdruckverluste und die Stromeffizienz (Ventilatorwirkungsgrad, volumenspezifische Leistung) von Lüftungsanlagen sind die Zielwerte des LEE (Leitfaden Elektrische Energie im Hochbau des Landes Hessen) einzuhalten. Maximale Luftgeschwindigkeit im Lüftungsgerät ist 2,5 m/s, in Luftleitungen 4 m/s. Die Steuerung erfolgt i.d.R. nach IDA-C3 nach DIN 13779 (Zeitprogramme) oder besser. Bedarfstaster für den Nutzer sind auf eine Zeitdauer von max. 3 h zu begrenzen (Fachklassen: 45 min). Grundsätzlich sind drehzahlgeregelte Hochleistungsventilatoren einzusetzen. Es sind nur Ventilatoren mit rückwärts gekrümmten Schaufeln, Direktantrieb und Elektromotoren mit Energieeffizienzklasse IE3 oder gemäß bisherigen Standards Eff1 bzw. NEMA Premium zulässig (frequenzgesteuert, Leistungssteuerung mit Druckaufnehmer). Falls ein Riemenantrieb erforderlich ist, dürfen nur Flachriemen eingesetzt werden. Es sind nur Ventilatoren einzubauen, deren Gesamtwirkungsgrade >60 % ist. Bei Instandsetzungen an Ventilatoren oder bei Abluftventilatoren (für zum Beispiel WC Anlagen) müssen die oben genannten Anforderungen erfüllt werden. Bei RLT-Anlagen mit stark variierender Nutzungsanforderung (z.B. Aulen, Klassenzimmer) muss die Anpassung an den tatsächlichen Bedarf (Personenzahl) durch Drehzahlregelung der Motoren über die Luftqualität z.B. mit CO2 oder Luftqualitätssensor erfolgen. Es ist der jährliche elektrische Energieverbrauch der einzelnen Lüftungsgeräte anzugeben. - 43 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Es sind nur Standard Luftfiltergrößen zu verwenden, keine Sondergrößen. Als Filtermaterial sind nur Kunststofffasern zulässig. Die maximale Auslegung für die Luftfilter beträgt 600 m³/hm² (Luftmenge/Stunde x wirksame Filterfläche). Für die Differenzdruckanzeige der Luftfilter sind nur Zeigergeräte einzubauen. Der Maximaldruck ist am Gerät zu kennzeichnen. Weiterhin ist bei Erreichen des max. Druckes ein potentialfreier Meldekontakt am Schaltschrank vorzuhalten. Es sind nur Brandschutzklappen mit thermischer Auslösung und einem elektrischen Endschalter einzubauen. Für jede einzelne Brandschutzklappe ist ein Abnahmeprotokoll vorzulegen in welchem der einwandfreie Einbau (nach Bauartzulassung), der ungehinderte Zugang für die regelmäßige Wartung und die einwandfreie Funktion der Klappe einschl. der Endschalteranzeige am Schaltschrank bestätigt wird. Die Nummerierung der Brandschutzklappen ist abzustimmen. In den Revisionsunterlagen ist ein eigener Plansatz mit allen lufttechnischen Einbauteilen vorzulegen. Hier sind alle Brandschutzklappen, Stellantriebe, Regler, Fühler, Außenfühler usw. einzuzeichnen, die für den Betrieb der Lüftungsanlage notwendig sind. Alle Lüftungsanlagen müssen bedarfsgerecht (mindestens über Zeitprogramme) betrieben werden. Nach Möglichkeit sind bedarfsabhängige Regelungen mit Bedarfstastern, Feuchte- oder CO2-Sensoren einzusetzen. Grundsätzlich erhalten Lüftungsanlagen mit einer Betriebszeit von mehr als 1000 h/a eine Wärmerückgewinnung mit einer Rückwärmzahl größer als 0,8. Luftheizungen sind zu vermeiden (Ausnahme: Gebäude mit einer Heizlast unter 10 W/m²).. Die Abnahme der Lüftungsanlage erfolgt erst, wenn ein ausführliches Protokoll für die Messung des Wärmebereitstellungsgrades, der Luftmengen, der elektrischen Leistungsaufnahme und des Geräuschpegels in ausgewählten Räumen vorliegt. Klimaanlagen Klimatisierung sowie Be- und Entfeuchtung von Gebäuden ist grundsätzlich zu vermeiden. Zunächst sind alle baulichen Möglichkeiten auszuschöpfen wie z.B. Verkleinerung der Glasflächen, außen liegender Sonnenschutz, Anordnung von Speichermasse, Nachtlüftung, Verlegung zu kühlenden Räumen. Ebenfalls ist die Nutzung der freien Kühlung oder der adiabatischen Kühlung zu untersuchen. Kühlung ist nur freizugeben, wenn der Sonnenschutz aktiviert ist. - 44 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Die Steuerung der Kühlung ist so einzustellen, dass diese erst ab einer Raumtemperatur von 26°C in Betrieb gehen kann und die Raumtemperatur d anach gleitend 3 Kelvin unter der Außentemperatur bleibt. Wenn Räume gekühlt werden müssen, sind zunächst die Möglichkeiten der Reduzierung innerer Lasten, der freien Nachtlüftung und der adiabaten Kühlung auszuschöpfen. Zur Kühlung sind dann zunächst die Möglichkeiten natürlicher Wärmesenken, insbesondere der freien Nachtkühlung und dann der direkten Erd-/ Grundwasserkühlung zu prüfen. Wenn eine maschinelle Kühlung erforderlich ist, sind die Anlagenaufwandszahl (Energieaufwand im Verhältnis zur abgeführten Wärme) und der flächenspezifische Energieeinsatz auszuweisen. Es dürfen nur Kältemittel verwendet werden, die weder teilhalogeniert noch halogeniert sind. Zu Sanitäranlagen Zu- und Abwasserleitungen aus PVC sind grundsätzlich innerhalb von Gebäuden nicht zu verwenden. Regenfallrohre sind grundsätzlich leicht zugänglich an der Außenfassade zu verlegen. Trinkwasserleitungen sind mit Edelstahlleitungen oder Verbundrohr auszuführen. WC-Spülkästen müssen eine Stopptaste und einen Sparhinweis erhalten (Spülkästen sollen eine Spülmenge von max. 4,5 Liter). Der Einbau von Trockenurinalen ist zu prüfen. Waschtische sind mit Spararmaturen (3 l/min) auszustatten. Handwaschbecken sind selbstschließenden Armaturen und nur mit Kaltwasser zu versorgen. Ausgussbecken erhalten grundsätzlich nur Kaltwasser (Ausnahmen sind zu begründen und die Warmwasserversorgung festzulegen). An den Duschen sind Duschpaneele mit einer Wassermenge von 7 bis 10 l/min und gleichzeitig fülligem Strahl mit robusten Selbstschlussarmaturen (30 Sek.) einzubauen. Für zentrale Warmwasserbereitungsanlagen ist ein realistisches Nachfrageprofil der vorgesehenen Nutzung zu erstellen und daraus die erforderlichen Speichervolumen, Rohrquerschnitte und die Nachheizleistung zu ermitteln. Trinkwarmwasserspeicher sollen möglichst nicht vorgesehen werden, um die Vermehrung von Keimen und Wärmeverluste zu vermeiden. Die Trinkwassererwärmung soll möglichst nah an den Verbrauchsstellen erfolgen (z.B. mittels Durchflusswarmwasserbereitern). Die Leitungsvolumina der Trinkwarmwasserleitungen sollen minimiert werden um die Betriebsbereitschafts- und Verteilungsverluste zu minimieren. Gleichzeitig wird - 45 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ hierdurch die Hygiene wesentlich verbessert. Wärmespeicherung und -transport sollen in der Regel mittels Heizungswasser erfolgen. Zur Legionellenprophylaxe sind in Duschen möglichst nur sog. Frischwasserstationen einzusetzen. (siehe DSTHinweis Nr. 17). Zur Legionellenprophylaxe sind in Duschen nur dezentrale Frischwasserstationen einzusetzen. Die Wassermenge zwischen dem Wärmetauscher und dem Duschkopf darf nicht über 3 l liegen. Auf eine Regelung nach den Wärmetauschern kann verzichtet werden. Trinkwarmwasserspeicher sind bei Frischwasserstationen überflüssig. Falls zur Spitzenlastabdeckung Heizwasserspeicher erforderlich sind, so sind diese nur für den nachgewiesenen regulären Bedarf auszulegen (keine Sicherheitszuschläge, keine Zuschläge für Sonderveranstaltungen) und möglichst verbrauchernah anzuordnen. Die SpeicherLadepumpe und die Zirkulationspumpen sind in Energieeffizienzklasse A auszuführen (elektronische Regelung nicht erforderlich) und sollen über Schaltuhr (und evtl. Thermostat) oder Bewegungsmelder gesteuert werden. Bei zentraler Warmwasserbereitung ist grundsätzlich ein Unterzähler für die Messung der Warmwassermenge einzubauen. Bei entfernten nur gelegentlich genutzten Duschen ist die Wirtschaftlichkeit von Elektrodurchlauferhitzern zu prüfen. Vor der Abnahme ist das gesamte System auf Dichtigkeit (Kriechmengen an der Wasseruhr), die Wassermengen und Selbstschlusszeiten zu überprüfen. Vor der Abnahme sind die erforderlichen Hygieneprüfungen vorzunehmen. Die Anlage darf erst nach beanstandungsfreiem Befund zur Nutzung freigegeben werden. Zu 5.1.3 Elektroanlagen Elektroleitungen und Verlegematerial aus PVC dürfen nicht verwendet werden. Es sind grundsätzlich halogenfreie Kabel einzusetzen, Ausnahme: Teilsanierung bestehender Anlagen mit PVC-Kabeln und erdverlegte Leitungen. Sanierungsmaßnahme der Beleuchtungsanlagen sind grundsätzlich nur DreibandenLeuchtstofflampen zu verwenden. Grundsätzlich sind elektronische Vorschaltgeräte einzusetzen. Die Beleuchtungsstärke der Räume erfolgt nach den jeweiligen DIN Vorgaben, z.B. nach DIN EN 12464. Die erreichte Beleuchtungsstärke ist bei der Abnahme zu messen und zu protokollieren. Die installierte Leuchtenleistung wird gemäß DIN 18599 auf die erforderliche Nennbeleuchtungsstärke bezogen (nicht auf Em!). Die max. Leistung beträgt einschließlich Vorschaltgerät 2,5 W/m²100lx (Zielwert 2 W/m²100lx). - 46 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Dieses gilt für die Summe aus Grund- und Effektbeleuchtung. Daraus ergibt sich für einen Klassenzimmer bei 300 Lux Beleuchtungsstärke ein max. Wert von 7,5 W/m² (Zielwert 6 W/m²). Die Grenzwerte des Leitfadens elektrische Energie (LEE) im Hochbau sind einzuhalten, die Zielwerte sind anzustreben. Ein Standard-Klassenraum kann in der Regel mit acht einflammigen, effizienten, breitstrahlenden 36-Watt-Spiegelraster-Leuchten (davon zwei für die Tafel) ausreichend ausgeleuchtet werden. Für die Auslegung reicht nach aller Erfahrung ein Wartungsfaktor von 0,8. Ein Randstreifen von 0,5 m kann bei Berechnung der Nennbeleuchtungsstärke und der Gleichmäßigkeit unberücksichtigt bleiben. Die Lichtausbeute der Lampen soll incl. Vorschaltgerät mindestens 50 lm/W betragen. Es sind Leuchten mit einem Betriebswirkungsgrad von mindestens 80 % einzusetzen (z.B. Spiegelrasterleuchten). Der Nutzer kann die Beleuchtung ein- und ausschalten. Zusätzlich wird über die GLT (z.B. mehrmals täglich, Schulpausen) ein Ausschaltbefehl gesetzt. Grundsätzlich soll die Beleuchtungssteuerung über Präsenzmeldern und Lichtsensor (auf die Nennbeleuchtungsstärke eingestellt) erfolgen. In größeren Räumen (z.B. Klassenräumen) ist die Beleuchtung in Reihen schaltbar auszulegen, in kleineren Räumen soll die Beleuchtung getrennt nach Fenster und Wand schaltbar sein. Die Schalter sind entsprechend zu beschriften (z.B. Flurseite, Fensterseite). Wenig benutzte Räume (Flure, Treppenhäuser, Lagerräume, Keller, Sanitär und Umkleideräume) sind mit Zeitrelais (Nachlaufzeit einstellbar, Standardwert: 6 min.) oder Präsenzmeldern mit Lichtsensor auszustatten. Für innenliegende Räume, Toiletten, Umkleiden etc. ohne Tageslicht sollten Eingangs- Bewegungsmelder mit Akustiksensoren eingesetzt werden. Bei Sporthallen sind verschiedene Beleuchtungsstärken (z.B. Schul-, Trainingsbetrieb oder Wettkampf) einzubauen. Der Wettkampfbetrieb darf nur über einen Schlüsselschalter erfolgen. Bei Verwendung von KNX oder EIB ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung notwendig, jedoch sind nur Schalter/Taster konventioneller Bauart einzusetzen (einfacher bedienbar). Außenbeleuchtungen müssen über Dämmerungsschalter und Schaltuhr und in Verbindung mit einem Dämmerungsschalter gesteuert werden. Schaltschränke sind grundsätzlich mit Netzwiederkehr auszustatten. Sammelstörmeldung (z.B. Phasenkontrolle) zur Aufschaltung auf Störmeldesystem. - 47 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Alle Antriebsmotoren müssen eine Frequenzregelung und einen hohen Wirkungsgrad haben (ab 500 h/a eff2-Motoren, ab 1000 h/a eff1 Motoren). Für Aufzugsmotoren wird die Energieeffizienzklasse A nach VDI 4707 verwendet. Die Kabinenbeleuchtung soll in LED-Technik ausgeführt werden und sich in längeren Nutzungspausen (> 5 min) automatisch abschalten. Für USV-Anlagen sind Geräte der Wirkungsgradklasse 3 nach EN 62040-3 einzusetzen. Kompensationsanlagen sind vorzusehen, wenn der Blindstromanteil (cos phi) die vom Energieversorgungsunternehmen zugelassenen Werte überschreitet. Die Möglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen ist bei der Planung zu beachten und vorzuhalten (Zählerplatz, Platz für Wechselrichter, Kabeltrassen, ggf. Dachdurchdringung). Zu 5.1.4 Mess-, Steuer- und Regeltechnik Zur Entwurfsplanung ist mit den Planungsbeteiligten der Gewerke Heizung, Lüftung, Klima und Elektro ein abgestimmtes, grobes Regel- und Steuerungskonzept mit Topologie und Funktionsprogramm zu erarbeiten. Während der Ausführungsplanung ist eine "allgemeine Funktionsbeschreibung" zu erstellen. Diese beinhaltet ein Nutzungsanforderungen detailliertes und die Regel- und Steuerungskonzept, Betriebszeiten berücksichtigt welches die mit dem und Energiemanagement abzustimmen ist. Es beinhaltet alle wesentlichen Regelfunktionen der Bereiche Wärmeerzeugung und Speicherung, Beheizung, Belüftung, Kühlung, Warmwasserbereitung, Wasseraufbereitung und Beleuchtung. Alle Anforderungen sind in Regelschemen mit Funktionsbeschreibungen und Datenpunktlisten einzuarbeiten. In den Anlagenschaltbildern müssen Ist- und Sollwerte eingeblendet sein. Für den Betreiber muss es einfach möglich sein, Zeitprogramme zu erstellen oder zu verändern. Es ist eine Anlagendokumentation zu erstellen und fortzuschreiben, die eine kontinuierliche Betriebsoptimierung ermöglicht. Die Anlagendokumentation besteht aus Regelschema, Regelungsbeschreibung, Einstellwerten und Betriebszeiten. Für die Nutzer der Gebäude ist ein Betriebshandbuch zu erstellen, dass auf die individuellen Besonderheiten des Gebäudes eingeht und dem zukünftigen Nutzer Hinweise gibt, wie er thermisch behagliche Randbedingungen bei gleichzeitig energieeffizientem Betrieb sicherstellen kann. Alle Komponenten sind nach einem Ausfall der Gebäudeleittechnik autark funktionsfähig und Schaltschränke sind grundsätzlich mit Netzwiederkehr auszustatten. - 48 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Zur Abnahme von MSR- und GLT-Anlage ist ein ausführliches Protokoll über einen Datenpunkttest (Kalibrierung sämtlicher Fühler und korrekte Anzeige der Werte auf der DDC und GLT) sowie die Überprüfung der wesentlichen Funktionen vorzulegen. Zu prüfen ist, dass die DDC-Stationen auch bei Ausfall der GLT mit vollem Funktionsumfang störungsfrei weiterarbeiten und nach Netzausfällen selbsttätig den Betrieb wieder aufnehmen. Es müssen alle Zugangscodes der programmierbaren Bauteile dem AG zu freien Verfügung übergeben werden. Für jedes abgeschlossene Gebäude sind getrennte Zähler mit M-Busausgang für Wärme, Strom und Wasser vorzusehen, ggf. als Unterzähler. Für eine bessere Überwachung des Elektroenergieverbrauchs in einzelnen Verbrauchsschwerpunkten (Einzelgebäude, Heizung-/Klima-/Lüftungszentralen) sind ElektroZwischenzähler zu installieren. DDC – Unterstation: Alle Programmadressen müssen im Klartext eingegeben werden. Die gesamte Anlage muss über eine Handbedienebene auf interner Busebene mit Tastern oder Schaltern, LEDs oder Leuchten verfügen. Für diese Handbedienebene dürfen keine Ein- und Ausgänge nötig sein. Das System muss eine Notbedienebene (mit Schalter und LED) direkt an den Einund Ausgabemodulen, oder über Koppelrelais mit Schaltern verfügen. Es muss eine wahlfreie Zuordnung der Ein- und Ausgabemodule in beliebiger Reihenfolge möglich sein. Das System muss eine Batteriepufferung von mindestens 72 Stunden für RAMSpeicher und die systeminterne Uhr vorweisen. Von der Bedienerzentrale muss parametriert, programmiert und bedient werden können. Sämtliche DDC-Unterstationen oder Controller müssen untereinander kommunizieren, d.h. Prozessdatenaustausch zwischen den einzelnen Stationen, auch bei Ausfall der übergeordneten GLT-Zentrale. Freikonfigurierbare, menügeführte Bedienung der Unterstation in deutscher Sprache. Automatische Sommer-/Winterzeitumschaltung DDC-Softwaremenüs müssen integrierter Bestandteil sein. Sie sind frei verfügbar und müssen mehrfach setzbar sein. Das System muss über Trendwertspeicher verfügen, welche über GLT auslesbar sind. - 49 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Das System muss für alle Regel-, Optimierungs-, Steuerungs- und Überwachungsfunktionen ausgerüstet sein. Hierzu gehören auch Optimierung, Kaskadenregelung, stetige Anfahrschaltung, Energieauswahl, Nachtkühlbetrieb, stetiger Frostschutz, Enthalpieberechnung, Wärmemengenzählungen/-berechnung, Betriebsstundenzählung, Arithmetik, Tabellenfunktion, Binärbewertung, Wochenprogramme mit mehreren Schaltzeiten pro Tag und Jahresprogramme. Protokollierung der betriebstechnischen Anlagen. Die Aufschaltung auf eine übergeordnete GLT-Zentrale muss standardmäßig möglich sein. Bestandteile der Planung sind Anlagen- bzw. Regelschemata und Datenpunktlisten nach VDI 3814, bei Klimaanlagen ein HX – Diagramm in dem der Anlagenbetrieb dargestellt ist. Alle eingestellten Regelparameter müssen dokumentiert werden. Es ist ein 4 Wochen Probebetrieb mit Trendkurvenaufzeichnungen aller Temperaturen, Feuchten, Ventilstellungen, Klappenstellungen, Schaltvorgängen und Störungen vorzunehmen. Die DDC – Stationen müssen mit einer nativen BACnet und OPC – Schnittstelle zur Aufschaltung und Weitermeldung zur GLT oder zur übergeordneten Störmeldeanlage ausgerüstet sein. Gebäudeleittechnik ( GLT ): Die GLT kann als firmenspezifische GLT, als neutrale Leitstation aufgebaut werden. automatischer Hochlauf bei Spannungswiederkehr. Bei allen Anlagen, die über das bauherreninterne Netzwerk aufgeschaltet werden, erfolgt die Administration der Anlage nur mit Abstimmung der EDV-Abteilung. Vor der Inbetriebnahme das GLT - Images zur Aufspielung zu übergeben. Bestandteile der GLT: modulares Leitsystem mit Lizenzen, Bearbeiten und Einlesen der Informationspunkte, Klartexte für OPC Übergabe, Datenpunktgenerierung für die GLT, Anlagenbilddarstellung, Anlagenschemadarstellung, Trendkurvenmakros Ein 32-Bit Betriebssystem Netzwerkfunktionen, für Multiuser-, Multifunktionstastatur Multitaskbetrieb und Busmaus, mit integrierten DVD-Brenner. Die modulare Softwarestruktur muss es jederzeit ermöglichen, die Leitzentrale mit zusätzlichen Softwaremodulen ohne Hardwaretausch zu erweitern. Vollgrafische Bedienoberfläche, Datenpunkte ansehen und ändern, Datensicherung, Zugriffsprotokolle, Druckprotokolle, Bedienebene einrichten, Wertetabellen, Parametrierung, Schnellabfrage, Meldedateien, Störmeldeüberwachung, - 50 - - Codewortvergabe, Modemsoftware, DDC- Vollgrafische Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Anlagenbilddarstellung, Trendkurven, Zeitschaltprogramm – Stundenplan (Tages-, Wochen- und Jahresprogramme). Die firmenspezifische GLT muss eine native BACnet und OPC - Schnittstelle nach der aktuellen Version verfügen. Die Anlagenbilder müssen vom Auftraggeber freigegeben werden. Sie sollen alle nötigen Einblendpunkte beinhalten. Hierzu gehören auch Zeiten und Regelparameter wie EF, XP und TN. Es ist ein 4 Wochen Probebetrieb mit Trendkurvenaufzeichnungen aller Temperaturen, Feuchten, Ventilstellungen, Klappenstellungen, Schaltvorgängen und Störungen mit auszuschreiben! Die Trendkurven müssen in logischer Beziehung zueinander geordnet übergeben werden! Aufschaltung zum Energiemanagement (übergeordnete Leitstelle) über Datenerfassungssystem, Netzwerkmodul Ethernet, Programmiersoftware Störmeldesystem Bei Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis ist ein Störmeldesystem mit Leitstation aufgebaut. Hier werden die Meldungen der einzelnen Steuer- und Regelanlagen übergeben und in verschiedene Prioritäten eingeteilt. Der Datenaustausch erfolgt über eine OPC-Schnittstelle, natives BACnet oder über ein digitales/analoges Koppelmodul ins Intranet, Internet oder Telefonnetz. Einteilung der Meldegruppen STUFE GRÜN: Hinweis Betriebsmeldung Normalbetriebsmeldung Anlage ist wieder im Regelbetrieb STUFE BLAU: Information Informations-, Inspektions- und Wartungsmeldungen deren Bearbeitung innerhalb der nächsten 10 Werktage erfolgen soll. Diese Meldungen werden auf der GLT vor Ort und auf dem Leitrechner des Störmeldesystems angezeigt. STUFE GELB: Achtung - 51 - Klimaschutzleitlinien des Rhein-Neckar-Kreises _____________________________________________________________________________________________________ Meldungen, deren Bearbeitung innerhalb eines Werktages erfolgen soll (nicht am Wochenende und Feiertagen). Diese Meldungen werden auf der GLT vor Ort und auf dem Leitrechner des Störmeldesystems angezeigt. STUFE ORANGE: Warnung Meldungen, deren Bearbeitung innerhalb des nächsten Tages (auch am Wochenende und Feiertagen) erfolgen muss. Das Störmeldesystem verschickt in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr einen Alarm mit Störungsinhalt und Ansprechpartner an die Leitstelle. STUFE ROT: Alarm Meldungen, deren Bearbeitung sofort erfolgen muss. Das Störmeldesystem verschickt unmittelbar einen Alarm mit Störungsinhalt und Ansprechpartner an die Leitstelle. Zu 5.1.6 Qualitätssicherung Technische Abnahmen finden grundsätzlich mit dem Energiemanagement statt. Die in der Planungsphase festgelegten Kennwerte werden durch ein Monitoring nach der Inbetriebnahme verifiziert. Bei Neubauten und Generalsanierungen sind Energiebedarfsausweise vorzulegen. Der Nachweis zum Sommerlichen Wärmeschutz ist zu führen. Die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle wird mit Hilfe einer Dichtheitsprüfung kontrolliert. Die Ausführungsqualität der Gebäudehülle wird mit Hilfe von thermografischen Untersuchungen überprüft. Untersuchungen in Verbindung mit der Dichtheitsprüfung (Betriebszustand Überdruck) überprüft. Die geplanten Beleuchtungs-Mindesteffizienz-Kennwerte sind zu messen und zu protokollieren. In Referenzräumen ist eine Luftqualitätsmessung durchzuführen, um Schadstoffemissionen ausscheiden zu können. Bei der Abnahme der Gewerke Heizung und Lüftung sind energierelevante Sachverhalte zu dokumentieren. Eine Nutzereinweisung ist durchzuführen und eine Betriebsanweisung TGA ist zu erstellen. - 52 -