5/2009 1 Hundegesetz Tessin: Informationen - hunde

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5/2009 1 Hundegesetz Tessin: Informationen - hunde
5/2009
Hundegesetz Tessin: Informationen
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Am 1. April 2009 trat im Kanton Tessin das neue Hundegesetz in Kraft. Die Verordnung betrifft auch Hunde,
welche sich mehr als 30 Tage pro Jahr im Kanton aufhalten, also auch die Tiere von Ferienhaus- und Zweitwohnungsbesitzer.
Rassenliste
30 Rassen sind im Kanton Tessin bewilligungspflichtig:
Rottweiler, Amerikanische Bulldog, Deutsche Dogge, Fila Brasileiro, Dogo argentino, Mastiff, Masino napoletano, Dogue de Bordeaux, Bullmastiff, Tosa Inu, Ciarplanina, Mastino del Tibet, Anatolischer Schäferhund, Kaukasischer Schäferhund, Schäferhund von Zentralasien, Cane Corso, Deutscher Schäferhund, die vier belgischen
Schäferhunde, Holländischer Schäferhund, Tschechoslowakischer Wolfshund, Beauceron, Komondor,
Kuvasz, Südrussischer Schäferhund, Schäferhund der Tatra, Dobermann, Bull Terrier, American Pitbull, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Dobermann und ihre Mischlinge
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Der Bewilligungsantrag beinhaltet:
Auszug aus dem Strafregister (Leumundszeugnis), 18 Jahre, Bewilligung der Gemeinde, nachdem der Lebensraum vom Hund (Zwinger, Höhe des Gartenzauns usw.) geprüft wurde.
Auflagen
Zu den Auflagen gehören: Leinenzwang in öffentlichen Zonen, Haftpflichtversicherung von 3 Millionen, Obligatorische Erziehungskurse zudem müssen die Halter mit dem Hund einen Test bestehen. Eine Nachkontrolle
des Tests ist vorgesehen.
Ausbildungspflicht und Test:
Für Hunde der Rasseliste wird eine Ausbildungspflicht definiert, welche zusätzlich zu der in der Tierverordnung
festgesetzten Sachkunde absolviert werden muss. Diese Ausbildung muss mit jedem Hund, der nach dem
1.4.2009 geboren wird, absolviert werden.
Zur Zeit werden die Kurse und die Anbieter bewilligt und in ein bis zwei Monaten soll eine entsprechende Liste
der Anbieter im Internet publiziert werden. Die ersten Kurse sollen im Herbst und Winter 2009 stattfinden, die
entsprechenden Tests/Prüfungen ab 2010.
Die Tests werden nicht im Rahmen der Ausbildung stattfinden, sondern bei neutralen Richtern, welche mit der
Ausbildung nichts zu tun haben - dies um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Die zusätzliche Ausbildung soll 10 Lektionen und ungefähr 15 Stunden umfassen. Der Preis der Kurse wird
vom Veranstalter festgelegt und soll nach Schätzung etwa CHF. 200.-- bis 300.-- betragen.
Anerkennung von Wesenstest und Ausbildungen
Bereits absolvierte Wesenstests und Kurse entbinden die Hundehalter und Hunde nicht von den Auflagen im
Kanton Tessin. Das Veterinäramt kann aber Tests und Kurse von nationalen Organisationen anerkennen.
Red.