Mietvertrag Kraftfahrzeug Ford Transit (9-Sitzer

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Mietvertrag Kraftfahrzeug Ford Transit (9-Sitzer
Mietvertrag
zwischen:
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe,
vertreten durch den Magistrat, -Fachdienst Förderung junger MenschenRathausplatz 1, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe (nachstehend Vermieterin genannt)
und
Name der/des
Organisation/Vereins:
Verantwortliche/r
Ansprechpartner/in:
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Name
Nummer:
Ausgestellt am:
us
te
Führerschein
Vorname
r
Übernehmende/r Fahrer/in
Telefon-Nr.:
nachstehend Mieter/in genannt
§ 1 Mietgegenstand
Kraftfahrzeug
Ford Transit (9-Sitzer-Bus) amtliches Kennzeichen
HG–FD 502.
Das Fahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug.
§ 2 Mietzeit und Fahrtziel
(1) Die Vermieterin vermietet das in § 1 benannte Fahrzeug in der Zeit
vom
bis zum
Die Vermietung erfolgt grundsätzlich nur für ganze Kalendertage.
M
(2) Fahrtzweck:
(3) Fahrtziel:
§ 3 Instandhaltungspauschale
(1) Der/Die Mieter/in verpflichtet sich, an die Vermieterin für den in § 2 (1) genannten Mietzeitraum eine Instandhaltungspauschale in Höhe von 5,-- € pro angefangenem Tag zu zahlen.
(2) Bei Übergabe ist eine Sicherheitskaution in Höhe von 50 € in bar zu hinterlegen.
Die Vermieterin verpflichtet sich, die Kaution bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs bzw. nach
erfolgter Schadensregulierung dem/der Mieter/in zurückzugeben.
§ 4 Mieter/in und Fahrer/in
(1) Der/die Mieter/in muss das 21. Lebensjahr vollendet haben. Er/Sie wird als verantwortliche/r Fahrer/in
geführt. Er/Sie haftet für die Einhaltung aller in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen.
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(2) Der/die Mieter/in muss bei Fahrzeugübergabe seinen/ ihren gültigen Führerschein der Klasse „B“ oder „3“
und Personalausweis vorlegen. Die Vermieterin behält für die Mietdauer Kopien des Führerscheins und
des Personalausweises.
(3) Alle Fahrer/innen müssen mindestens 21 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse
„B“ oder „3“ sein.
(4) Der/die Mieter/in ist verpflichtet, die Fahrten im Fahrtenbuch vollständig einzutragen.
r
§ 5 Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes
(1) Die Übergabe und die Rückgabe erfolgt zu folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 und freitags von 8:00 bis 12.00. Abweichende Zeiten sind vorab zu vereinbaren. An Wochenenden und Feiertagen erfolgt keine Übergabe bzw. Rückgabe.
(2) Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben.
(3) Dem/der Mieter/in wird eine Servicemappe übergeben. Diese beinhaltet den KFZ-Schein, die Bedienungsanleitungen für das KFZ und das Radio, den KFZ-Schlüssel, eine Checkliste „Unfall“ und das Fahrtenbuch.
(4) Bei Übergabe ist eine Sicherheitskaution in Höhe von 50 € in bar zu hinterlegen.
(5) Das Fahrzeug wird dem/der Mieter/in in einem einwandfreien Zustand übergeben. Das Fahrzeug ist vollgetankt (Diesel) und gereinigt zurückzugeben; erfolgt dies nicht wird eine Bearbeitungspauschale von 10
€ zuzüglich eventueller Kosten für Treibstoff oder Reinigung der/dem Mieter/in in Rechnung gestellt.
(6) Der Vermieterin ist die vollständige Servicemappe zurückgegeben.
(7) Schäden sind mitzuteilen.
us
te
§ 6 Schäden, Unfall, Haftung
(1) Für das Fahrzeug besteht eine gültige Haftpflicht – und Vollkaskoversicherung.
(2) Bei allen Schäden am Fahrzeug ist ein Unfallbericht zu erstellen.
(3) Bei allen fremd verursachten Unfällen, insbesondere bei Unfallflucht, ist die Polizei hinzuzuziehen. Weiterhin ist die Vermieterin unverzüglich zu informieren. Über das weitere Vorgehen entscheidet die Vermieterin.
(4) Der/die Mieter/in haftet während der gesamten Mietdauer für alle Sach- Vermögens- und Personenschäden, die an oder durch das Fahrzeug entstehen.
(5) Bei selbst verschuldeten Schäden wird je nach Höhe der anfallenden Reparaturkosten die Vollkaskoversicherung der Vermieterin in Anspruch genommen. Die Vermieterin behält sich vor, die Sicherheitskaution
gem. § 5 (4) bis zur Schadensklärung einzubehalten. Außerdem behält sich die Vermieterin vor, dem/der
Mieter/in etwaige Rabattverluste bei der Versicherung oder sonstige entstandene Kosten in Rechnung zu
stellen.
M
§ 7 Sonstiges
(1) Der/die Mieterin ist nicht berechtigt, das Fahrzeug an Dritte zu verleihen oder zu vermieten.
(2) Bei Schäden, Verkehrsdelikten oder anderen Vorkommnissen ist der/die Mieter/in zunächst Ansprechpartner für die Vermieterin und die Polizei und damit verantwortlich für die Benennung des/der entsprechenden Fahrer/in.
(3) Während der Mietdauer ist auf einen schonenden Umgang mit Motor und Getriebe zu achten, ebenso auf
eine pflegliche Behandlung der Innenausstattung und der Karosserie.
(4) Der/die Mieter/in ist für die Verkehrssicherheit während der Mietdauer verantwortlich.
(5) Verbrauchsmaterial wie Öl, Kühlwasser, etc. ist während der Mietdauer durch den/die Mieter/in zu kontrollieren und ggf. aufzufüllen.
§ 8 Übergabeprotokoll
Das von den Parteien auszufüllende und zu unterzeichnende Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Vertrages.
§ 9 Nebenabsprachen
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und sind im Übergabeprotokoll festzuhalten.
§ 10 Rechtswirksamkeit
Sollten Vereinbarungen, die in diesem Vertrag getroffen sind, ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nicht
durchführbar sein, so bleiben dennoch die übrigen Vereinbarungen wirksam.
Bad Homburg, den 24.02.2012
i. A.
........................................................... .
Vermieterin
...........................................................
Mieter/in
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Übergabeprotokoll
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe,
vertreten durch den Magistrat, -Fachdienst Förderung junger MenschenRathausplatz 1, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe
Mieter
Name der/des
Organisation/Vereins:
Verantwortliche/r
Ansprechpartner/in:
Anschrift:
Übernehmende/r Fahrer/in
Führerschein
Vorname:
Geburtsdatum:
Name:
Vorname:
Nummer:
Ausgestellt am:
us
te
Telefon-Nr.:
Name:
r
Verleiher
Fahrzeug:
Ford Transit (9-Sitzer-Bus) amtliches Kennzeichen
HG–FD 502.
BESTÄTIGUNG DER FAHRZEUGÜBERNAHME
Der Mieter bestätigt die Fahrzeugübergabe
am: Datum:
Uhrzeit:
mit Kilometerstand:
Die Vermieterin übergibt der/dem Mieter/in:
KFZ-Schein
1 Fahrzeugschlüssel
M
Fahrtenbuch
Bedienungsanleitung/ Handbuch für das Auto
Bedienungsanleitung für die Audioanlage (Radio)
Checkliste „Unfall“
Der/die Mieter/in übergibt der Vermieterin:
Kaution _________ €
Das Fahrzeug weist zum Zeitpunkt der Übergabe
Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank
Datum:
keine Schäden auf
folgende Schäden auf:
mit folgender Tankfüllung übergeben
Unterschrift Vermieterin
Unterschrift Mieter/in
Rückgabeprotokoll
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe,
vertreten durch den Magistrat, -Fachdienst Förderung junger MenschenRathausplatz 1, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe
Mieter
Name der/des
Organisation/Vereins:
Verantwortliche/r
Ansprechpartner/in:
Anschrift:
Übergebende/r Fahrer/in
Führerschein
Vorname:
Name:
Geburtsdatum:
Vorname:
Nummer:
Ausgestellt am:
us
te
Telefon-Nr.:
Name:
r
Verleiher
Fahrzeug:
Ford Transit (9-Sitzer-Bus) amtliches Kennzeichen
HG–FD 502.
BESTÄTIGUNG DER FAHRZEUGRÜCKNAHME
Die Vermieterin bestätigt die Fahrzeugrücknahme
am: Datum:
Uhrzeit:
mit Kilometerstand:
Der/die Mieter/in übergibt der Vermieterin:
KFZ-Schein
1 Fahrzeugschlüssel
M
Fahrtenbuch
Bedienungsanleitung/ Handbuch für das Auto
Bedienungsanleitung für die Audioanlage (Radio)
Checkliste „Unfall“
Instandhaltungspauschale _________€
Die Vermieterin übergibt der/dem Mieter/in:
Kaution _________ €
Das Fahrzeug weist zum Zeitpunkt der Übergabe
Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank
Datum:
keine Schäden auf
folgende Schäden auf:
mit folgender Tankfüllung zurückgegeben
Unterschrift Vermieterin
Unterschrift Mieter/in