05-2012-Parabolantenne auf Balkon

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05-2012-Parabolantenne auf Balkon
Parabolantenne auf Balkon
Optische Beeinträchtigung
Deutlich sichtbare, ohne Zustimmung des Vermieters angebrachte Parabolantennen müssen
entfernt werden, wenn der Mieter Heimatsender auch via Internet empfangen kann.
Der Fall: Der ukrainische Mieter hatte ohne erforderliche Einwilligung eine Parabolantenne
auf dem Balkon angebracht, die dessen Geländer überragte und weithin sichtbar war. Der
Vermieter verlangte deshalb Entfernung.
Das Urteil: Das AG Augsburg gab der Beseitigungsklage statt. Der Vermieter müsse die
optische Beeinträchtigung der Fassade seines Mietshauses nicht hinnehmen, weil der Mieter
seine Heimatsender auch mittels Internet empfangen könne.
AG Augsburg,Urteil vom 26.Juli 2011 – 25 C 623/11 – Wortlaut Seite 1561

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