Willkommen im Leben – willkommen im

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Willkommen im Leben – willkommen im
Quelle:gänseblümchen/pixelio.de
Willkommen im Leben –
willkommen im Ammerland
Elternbegleitheft
Inhaltsverzeichnis
1.
Hilfen für Familien ................................................................................................................................ 4
1.1.
Wirtschaftliche Hilfen......................................................................................................................... 4
1.1.1.
Elternzeit und Elterngeld ................................................................................................................... 4
1.1.2.
Kindergeld und Kindergeldzuschlag ................................................................................................5
1.1.3.
Wohngeld .............................................................................................................................................. 6
1.1.4.
Unterhaltsvorschuss ............................................................................................................................7
1.1.5.
Beistandschaft...................................................................................................................................... 8
1.1.6.
Zuschüsse für den Besuch von Kindertageseinrichtungen / Tagespflege ............................ 9
1.1.7.
Betreuungsgeld ...................................................................................................................................10
1.1.8.
Arbeitslosengeld II nach dem SGB II................................................................................................11
1.1.9.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII............................................................................. 13
1.1.10. Schuldnerberatung............................................................................................................................. 13
1.2.
Soziale und psychologische Hilfen .............................................................................................14
1.2.1.
Familienhebammen...........................................................................................................................14
1.2.2.
Institutionelle Hilfen für Eltern und Kinder ................................................................................. 15
1.2.3.
Behandlung für Mütter mit Säuglingen in der Klinik für Allgemeinpsychiatrie.................19
2.
Gesundheit des Kindes ......................................................................................................................20
2.1.
Notfall ...................................................................................................................................................20
2.2.
Sicherheitsliste .................................................................................................................................... 21
2.3.
Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ............................................................................... 22
2.4.
Impfungen ........................................................................................................................................... 22
Inhaltsverzeichnis
2.5.
Mein Baby schreit ständig ............................................................................................................... 22
2.6.
Ernährung ............................................................................................................................................ 24
2.6.1.
Einführung von Breikost .................................................................................................................. 24
2.6.2.
Hinweise zur Heranführung an das Familienessen. ................................................................. 24
2.6.3.
Mittagsbrei ...........................................................................................................................................25
2.6.4. Abendbrei .............................................................................................................................................25
2.6.5.
Nachmittagsbrei .................................................................................................................................25
2.6.6. Rezepte zum Kochen auf Vorrat .................................................................................................... 26
2.6.7.
Allgemeine Hinweise ........................................................................................................................ 26
2.7.
Ratgeber Babykleidung .................................................................................................................... 28
2.7.1.
Richtige Babykleidung am Tag ....................................................................................................... 28
2.7.2.
Richtige Babykleidung in der Nacht.............................................................................................. 29
3.
Kindertagesbetreuung im Landkreis Ammerland für Kinder von 0 bis 3 Jahren .......... 30
3.1.
Kinderkrippe........................................................................................................................................ 30
3.2.
Kindertagespflege ............................................................................................................................. 30
3.3.
Fachbereich Kindertagesbetreuung / Familienservicebüro..................................................... 31
Anhang ..................................................................................................................................................33
Grußwort des Landkreises Ammerland
Die Welt wird jedesmal neu erschaffen,
wenn ein Kind geboren wird.
Geboren zu werden bedeutet,
dass uns eine ganze Welt geschenkt wird.
Jostein Gaarder
Liebe Eltern,
fast 1.000 neue Erdenbürgerinnen und Erdenbürger wurden im letzten Jahr im Landkreis Ammerland geboren. Fast 1.000-mal wurden so jeweils „neue Welten“ erschaffen, natürlich im übertragenen Sinn, denn mit der Geburt eines Kindes verändert sich
die Lebenssituation für die Eltern grundlegend: Ihr Leben beginnt sich um das Kind zu
drehen, der Tagesablauf wird nun an seinen Bedürfnissen ausgerichtet, eigene Belange
müssen zunächst zurückgestellt werden, es bleibt weniger Zeit für Familie und Freunde
und für sich selbst.
Als Vater von zwei Kindern weiß ich um die Freuden, aber auch um die Unsicherheiten,
die die Zeit vor und nach einer Geburt begleiten. In dieser spannenden Zeit ergeben
sich oft Fragen und Wünsche nach Beratung und Unterstützung. Diese Broschüre will
Sie auf Ihrem aufregenden Weg begleiten und Ihnen eine Zusammenstellung von Adressen an die Hand geben, mit denen Sie schnell die richtigen Ansprechpartner zu
Themen von A wie Arbeitslosengeld über E wie Elterngeld bis W wie Wohngeldstelle
finden. Darüber hinaus enthält dieses „Elternbegleitheft“ nützliche Tipps für den Alltag
mit Ihrem Kind sowie zu Gesundheitsfragen und Betreuungsangeboten für Ihren Nachwuchs.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind für die kommende ereignisreiche Zeit alles Gute
und hoffe, dass Ihnen diese Informationsschrift ein nützlicher und hilfreicher Ratgeber
für Ihren Familienalltag ist.
Westerstede, im Juli 2013
Jörg Bensberg
Landrat
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
1.
Hilfen für Familien
Mit der Geburt eines Kindes beginnt ein neuer Lebensabschnitt für Eltern und gegebenenfalls
Geschwisterkinder. Neben der Freude über das neue Familienmitglied können Situationen entstehen, in denen Hilfe und Rat willkommen sind.
Der Landkreis Ammerland hat es sich mit seinen Familienservicebüros und dem Projekt „Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland“ zur Aufgabe gemacht, den Familien mit Rat
und Tat zur Seite zu stehen.
Im ersten Teil dieses Elternbegleitheftes werden wirtschaftliche, soziale und psychologische
Hilfen und Tipps aufgeführt, die viele Fragen bereits im Vorfeld beantworten.
1.1.
Wirtschaftliche Hilfen
Oft scheint unklar, welche wirtschaftlichen Hilfen Eltern zustehen. Bei finanziellen Engpässen
kann durch verschiedene Anbegote Abhilfe geschaffen werden. Nachfolgend werden einige
Wege aufgezeigt.
1.1.1.
Elternzeit und Elterngeld
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst erziehen und betreuen, können bis
zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Elternzeit nehmen. In dieser Zeit ruhen die
Hauptpflichten des Arbeitnehmers, während das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Es besteht
Kündigungsschutz. Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf die Rückkehr an den
vorherigen Arbeitsplatz bzw. eine vergleichbare Stelle. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des
Kindes übertragen werden. Beide Elternteile können auch gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.
Die Anmeldefrist für die Elternzeit beim Arbeitgeber beträgt sieben Wochen. Um die Elternzeit
flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die darauffolgenden zwei
Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen.
Innerhalb der Elternzeit ist eine Teilerwerbstätigkeit von 30 Wochenstunden zulässig. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit.
Elterngeld erhalten Eltern, die auf ihr Einkommen verzichten, um sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate an Mutter und Vater gezahlt, beide können
den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Voraussetzung ist, dass bei einem Elternteil für
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist. Ein Elternteil kann jedoch höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen. Ersetzt werden 65
Prozent des wegfallenden Nettogehaltes. Maximal werden 1800 Euro gezahlt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro.
Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeld- und Erziehungsgeldstelle der Kommune, in deren Bereich die Eltern ihren Wohnsitz haben, beantragt werden.
Ansprechpartner im Landkreis Ammerland:
Landkreis Ammerland
Amt für besondere soziale Leistungen
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Besuchszeiten:
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
zusätzlich nach Vereinbarung
Frau Cousins
04488 / 561592
Frau Lammert
04488 / 561593
Frau Kiefel
Telefon: 04488 / 561580
Frau Temmen
Telefon: 04488 / 561581
1.1.2.
Kindergeld und Kindergeldzuschlag
Kindergeld erhalten alle Eltern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik bis zum 18. Lebensjahr des
Kindes. Befindet sich das Kind in der Ausbildung, kann das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr
weiter gezahlt werden, ohne Ausbildungsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Bei Zeiten von Zivil- und
Wehrdienst, wird der Anspruch dementsprechend verlängert.
Für die ersten zwei Kinder beträgt die Höhe des Kindergeldes 184 Euro. Für das dritte Kind 190
Euro und jedes weitere Kind 215 Euro monatlich.
Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, von wo das Geld
auch ausgezahlt wird. Im öffentlichen Dienst Beschäftigte beantragen das Kindergeld bei der
Personalstelle (Familienkasse des öffentlichen Dienstes).
Ausgezahlt wird das Kindergeld an die Person, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das
Kind mit beiden Elternteilen zusammen, können diese wählen, wer von beiden das Kindergeld
erhält.
Kindergeldzuschlag können Eltern mit geringem Einkommen beantragen. Die Höhe des Zuschlages ist einkommensabhängig und liegt bei maximal 140 Euro monatlich für ein im Haushalt lebendes minderjähriges Kind. Zur Berechnung des Einkommens werden auch die finan-
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
ziellen Mittel der Partnerinnen oder Partner, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, berechnet. Im Internet finden Sie auf der Seite „www.bmfsfj.de„ einen Kinderzuschlagsrechner.
Ansprechpartner Familienkasse:
Familienkasse Oldenburg
Besuchszeiten:
Stau 70
täglich 08:00 – 12:00 Uhr
26122 Oldenburg
Donnerstag bis 18:00 Uhr
Telefon: 01801 / 546337
E-Mail: [email protected]
1.1.3.
Wohngeld
Wohngeld kann als Zuschuss zur Bezahlung der Miete oder bei Eigentümern zur Bezahlung der
Hausbelastung gewährt werden, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um eine angemessene
Unterkunft zu finanzieren. Die Höhe des Wohngeldes wird auf die individuelle Situation der
Familie (Einkommen, Arbeitslosigkeit, Kinderzahl, Unterkunftskosten) zugeschnitten. Empfänger von Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Deren angemessene Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweiligen Transferleistungen berücksichtigt.
Ansprechpartner Wohngeldstelle:
Landkreis Ammerland
Amt für besondere soziale Leistungen
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Besuchszeiten:
Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
zusätzlich nach Vereinbarung
Frau Alberts
Telefon: 04488 / 561650
Frau Hots
Telefon: 04488 / 561640
Frau Brinkmeier
Telefon: 04488 / 561630
Frau Krüger
Telefon: 04488 / 561610
Frau Cordes
Telefon: 04488 / 561620
Frau Stoffers
Telefon: 04488 / 561660
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
1.1.4.
Unterhaltsvorschuss
Ist der Unterhalt für Ihr minderjähriges Kind nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für dieses Kind zahlt oder nicht zahlen kann? In diesem Fall tritt die
zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorleistung. Die Unterhaltsansprüche des
Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich
die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt. Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, längstens jedoch für sechs Jahre gezahlt.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn

ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von
seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und

der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder
unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.
Mitzubringen zur Antragstellung sind:

Geburtsurkunde des Kindes

Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel des betreuenden Elternteils

Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft (nicht älter als drei Monate)

ggf. Scheidungsurteil

ggf. schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtsanwalt

ggf. Schriftverkehr des Rechtsanwaltes über Unterhaltsregelungen

ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung

ggf. amtliche Festlegung über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland

Einkunftsnachweise, z.B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen

ggf. Einstellungsbescheide bei vorherigem Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen
Ansprechpartner Antragstellung Unterhaltsvorschuss:
Landkreis Ammerland
Jugendamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Besuchszeiten:
Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
Anfangsbuchstabe A-K
Herr Hoffmann
Telefon: 04488 / 563120
Anfangsbuchstabe Sch, St, T-Z
Frau Ubben-Siems
Telefon: 04488 / 563121
Anfangsbuchstabe L-S
Frau Deuling
Telefon: 04488 / 563110
1.1.5.
Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes. Eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter des Jugendamtes, vertritt das Kind als gesetzlicher Vertreter und gibt Hilfestellung bei
Geltendmachung des Kindesunterhalts oder wenn die Vaterschaft festgestellt werden muss.
Das Sorgerecht des Elternteils wird dadurch nicht eingeschränkt. Es genügt ein schriftlicher
Antrag beim Jugendamt. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des
Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald die Antragstellerin bzw. der Antragsteller dies schriftlich verlangt. Ein persönliches Gespräch mit dem/der zuständigen MitarbeiterIn nach vorheriger Terminvereinbarung wird empfohlen.
Antragsberechtigt ist:

der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

bei Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

die werdende Mutter (oder deren VertreterIn, wenn die Mutter geschäftsunfähig
ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
Ansprechpartner Beistandschaft:
Landkreis Ammerland
Jugendamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Besuchszeiten:
Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
Anfangsbuchstabe A-C
Frau Jasper
Telefon: 04488 – 563180
Anfangsbuchstabe M-Z
Frau Tepe
Telefon: 04488 / 563160
Anfangsbuchstabe D-L
Herr Dierks
Telefon: 04488 / 56317
1.1.6.
Zuschüsse für den Besuch von Kinderkrippe / Tagespflege
Mit Vollendung des ersten Lebensjahres hat jedes Kind seit dem 1. August 2013 ein Anrecht auf
einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter/-vater) erfüllt werden (genauere Beschreibung beider Betreuungsangebote siehe Punkt 3.). Für die Kosten dieser Einrichtungen
kann ein Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen oder auf Tagespflege beim
Jugendamt gestellt werden. Empfänger von Sozialleistungen erhalten die volle Förderung. Arbeitnehmer müssen je nach Einkommen Beiträge bis maximal 2,50 Euro pro Betreuungsstunde
selber tragen. In diesem Fall werden die Zuschüsse je nach Höhe des Einkommens individuell
berechnet.
Der Antrag auf Förderung wird beim Landkreis gestellt. Anträge können im Internet auf der
Seite der Familienservicebüros des Landkreises Ammerland (www.betreuungsboerseammerland.de) unter „Kindertagesstätte“ bzw. „Kindertagespflege“ aufgerufen und ausgedruckt werden.
Ansprechpartner:
Landkreis Ammerland
Jugendamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Besuchszeiten:
Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
Herr Gurk
Telefon: 04488 / 563070
Frau Kruse
Telefon: 04488 / 563071
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
1.1.7.
Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld wird Familien gewährt, die bis zum dritten Lebensjahr ihres Kindes keine
öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen und damit keine öffentliche
Förderung für die tägliche Betreuung ihres Kindes erhalten. Das Betreuungsgeld wird bei der
Gewährung von Sozialleistungen in vollem Umfang als Einkommen der Eltern berechnet. Die
Höhe des Betreuungsgeldes beträgt bis 1. August 2014 noch 100 Euro. Ab dem 1. August 2014
steigt der Anspruch auf 150 Euro pro Kind. Eltern, die für ihr Kind frühkindliche Förderung in
Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, erhalten kein Betreuungsgeld. Das Betreuungsgeld kann höchstens 22 Monate und längstens 36 Monate nach dem Bezug des Elterngeldes in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Das Kind wurde am 13.10.2012 geboren. Die Mutter hat zwölf Monate (13.10.2012 bis
12.10.2013) Elternzeit genommen und erhielt in dieser Zeit Elterngeld. Der Vater hat die ersten
zwei Monate (13.10.2012 bis 12.12.2012) ebenfalls Elternzeit genommen und erhielt in dieser Zeit
Elterngeld. Beginn des Betreuungsgeldbezuges wäre in diesem Fall ab dem 13. Lebensmonat
des Kindes (ab 13.10.2013) bis zum dritten Lebensjahr möglich.
Ansprechpartner im Landkreis Ammerland:
Landkreis Ammerland
Amt für besondere soziale Leistungen
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Besuchszeiten:
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
zusätzlich nach Vereinbarung
Frau Cousins
04488 / 561592
Frau Lammert
04488 / 561593
Frau Kiefel
Telefon: 04488 / 561580
Frau Temmen
Telefon: 04488 / 561581
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
1.1.8.
Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Sofern ihnen kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung
steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Die Leistung setzt voraus,
dass mindestens ein Familienmitglied erwerbsfähig ist.
Für die finanziellen Leistungen nach dem SGB II sind die einzelnen Gemeinden bzw. die Stadt
Westerstede zuständig. Die für den Antrag auf Arbeitslosengeld II erforderlichen Unterlagen
müssen bei dem für Sie zuständigen Amt für Arbeit und Soziales eingereicht werden. Erst wenn
diese vollständig vorliegen, kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden. Dort werden
auch alle Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung beantwortet.
Ansprechpartner:
Bitte vereinbaren Sie grundsätzlich einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter.
Telefonnummern der zuständigen MitarbeiterInnen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Ammerland „www.ammerland.de“ unter der Rubrik „Wirtschaft, Arbeit und Soziales“ –
„Jobcenter Ammerland“ - „Arbeitslosengeld II“. Wenn Sie hier auf Ihre Gemeinde klicken, ersehen Sie eine genaue Auflistung, welcher Mitarbeiter für Sie zuständig ist.
Gemeinde Apen
Fachbereich Arbeit und Soziales
Traubenweg 1a
26689 Apen
Zentrale: 04489 / 730
Besuchszeiten:
Montag – Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr,
14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Gemeinde Bad Zwischenahn
Fachbereich Arbeit und Soziales
Auf dem Hohen Ufer 20
26160 Bad Zwischenahn
Zentrale: 04403 / 6040
Besuchszeiten:
Montag – Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr,
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:30 Uhr,
14:00 – 17:30 Uhr
Freitag 8:00 – 12:30 Uhr
Gemeinde Edewecht
Fachbereich Arbeit und Soziales
Rathausstr. 7
26188 Edewecht
Zentrale: 04405 / 9160
Besuchszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 –
12.30 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
- 11 -
Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
Gemeinde Rastede
Fachbereich Arbeit und Soziales
Sophienstr. 27
26180 Rastede
Zentrale: 04402 / 9200
Besuchszeiten:
Montag – Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:30 Uhr
Jeden zweiten und vierten Samstag im Monat
von 9:00 – 12:00 Uhr
Stadt Westerstede
Fachbereich Arbeit und Soziales
Auf der Lohe 8
26655 Westerstede
Zentrale: 04488 / 550
Besuchszeiten:
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
Gemeinde Wiefelstede
Fachbereich Arbeit und Soziales
Kirchstr. 10
26215 Wiefelstede
Zentrale: 04402 / 9650
Besuchszeiten:
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr
und zusätzlich nach Vereinbarung
- 12 -
Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
1.1.9.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Sofern Sie erwerbsunfähig sind und kein ausreichendes Einkommen beziehen, besteht unter
Umständen ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Außerdem sieht das SGB XII weitere
finanzielle Leistungen, z.B. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, vor. Sozialhilfeleistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an
Ihre Wohnortgemeinde (Kontaktdaten siehe Punkt 1.1.8.).
1.1.10. Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bietet eine qualifizierte und soziale
Beratung an, mit dem Ziel, überschuldete Familien und Einzelpersonen bei der Bewältigung
ihrer sozialen und finanziellen Probleme zu helfen und ihnen wieder neue Lebensperspektiven
zu vermitteln. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Ansprechpartner:
AWO Kreisverband Ammerland e.V.
Dr. Schüßler Str. 1
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 04403-59909
Terminvereinbarungen
Montag – Freitag 08:00 – 12.30 Uhr
Simone Hainz/pixelio.de
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
1.2.
Soziale und psychologische Hilfen
Bei gesundheitlichen oder psychischen Problemen, die durch die neue Situation mit einem
Säugling entstehen können, werden innerhalb des Landkreises verschiedene Hilfen angeboten,
die im Folgenden aufgeführt und vorgestellt werden.
Hierzu gehören:
1.2.1.
Familienhebammen
Hilfen für Schwangere und Mütter in schwierigen Lebenssituationen (z.B. Minderjährigkeit,
gesundheitliche Probleme oder Behinderung, Unsicherheiten im Umgang mit dem Kind, soziale Schwierigkeiten) von der Schwangerschaft bis zum ersten Lebensjahr des Kindes.
Näheres wird aus dem Flyer „Familienhebammen“ im Anhang ersichtlich.
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
1.2.2.
Institutionelle Hilfen für Eltern und Kinder
Das Kind braucht Hilfe

Entwicklungsverzögerung

Behinderung
Ansprechpartner:
Sozialpädiatrisches Zentrum Oldenburg
Tel.: 0441 / 969670
Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland
Tel.: 04488 / 56-5300

soziale und emotionale Probleme

Verhaltensauffälligkeiten
Ansprechpartner:
Beratungsstelle des Landkreises Ammerland
für Kinder, Jugendliche und Eltern
Tel.: 04488 / 56-5900
Jugendamt des Landkreises Ammerland
Allgemeiner Sozialdienst
Tel.: 04488 / 56-3330
Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland
Tel.: 04488 / 56-5300
Kinderschutzbund Ammerland e.V.
Tel.: 04403 / 63143
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin
(Elisabeth - Kinderkrankenhaus)
Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie /
Psychosomatik und Psychotherapie Oldenburg
Tel.: 0441 / 403-10062
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- 15 -
Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
Eltern brauchen Hilfe und Unterstützung
Sehr junge Mütter und Väter mit Kindern im ersten Lebensjahr
Jugendamt des Landkreises Ammerland
Allgemeiner Sozialdienst
Tel.: 04488 / 56-3330
Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland
Koordinierungsstelle
Tel.: 04488 / 56-5300
Diakonisches Werk Ammerland
Lange Str. 6
26160 Bad Zwischenahn
Tel.: 04403 / 949150
Sozialdienst katholischer Frauen
Georgstr. 2
26212 Oldenburg
Tel.: 0441 / 25024
Familienhebammen (siehe 1.2.1. und Flyer „Familienhebammen“ im Anhang)
Schwangeren und Schwangerenkonfliktberatung
Pro familia Oldenburg
Bahnhofsplatz 10
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 / 88095
Diakonisches Werk Ammerland
Lange Str. 6
26160 Bad Zwischenahn
Tel.: 04403 / 949150
Sozialdienst katholischer Frauen
Georgstr. 2
26121 Oldenburg
Tel.: 0441 / 25024
Beratung der Ammerland Klinik
Tel.: 04488 / 50-3999
Überforderung der Eltern
Jugendamt des Landkreises Ammerland
Allgemeiner Sozialdienst
Tel.: 04488 / 563330
Beratungsstelle des Landkreises Ammerland
für Kinder, Jugendliche und Eltern
Tel.: 04488 / 56-5900
Kinderschutzbund Ammerland e.V.
Georgstr. 2
26160 Bad Zwischenahn
Tel.: 04403 / 63143
- 16 -
Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
Finanzielle Hilfen und Unterstützung
Siehe Punkt 1.
Erziehungsberatung
Jugendamt des Landkreises Ammerland
Tel.: 04488 / 56-3330
Jugendamt des Landkreises Ammerland
Trennungs- und Scheidungsberatung
Tel.: 04488 / 56-3080
Beratungsstelle des Landkreises Ammerland
für Kinder, Jugendliche und Eltern
Tel.: 04488 / 56-5900
Kinderschutzbund Ammerland e.V.
Georgstr. 2
26160 Bad Zwischenahn
Tel.: 04403 / 63143
Gewalt in der Familie
Beratungsstelle des Landkreises Ammerland
für Kinder, Jugendliche und Eltern
Tel.: 04488 / 56-5900
BISS: Beratungs- und Interventionsstelle
gegen häusliche Gewalt
Tel.: 0441 / 235-3798
Kinderschutzbund Ammerland e.V.
Georgstr. 2
26160 Bad Zwischenahn
04403 / 63143
Autonomes Frauenhaus
Tel.: 0441 / 47961
Jugendamt des Landkreises Ammerland
Tel.: 04488 / 56-3330
Psychische Erkrankung der Mutter / des Vaters
Sozialpsychiatrischer Dienst des
Landkreises Ammerland
Gesundheitsamt
Tel.: 04488 / 56-5336
Fachärzte für Psychiatrie
(eine aktuelle Liste der Kontaktdaten erhalten
Sie bei Ihrer Krankenkasse)
Karl-Jaspers-Klinik
Mutter-Kind-Einheit
Tel.: 0441 / 9615-0
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
Kindeswohlgefährdung

Misshandlung

Vernachlässigung

sexueller Missbrauch
Ansprechpartner:
Allg. Sozialdienst des Jugendamtes Tel.:
04488 / 56-3330
Bereitschaftsdienst außerhalb der Geschäftszeiten über
Tel.: 112
Beratungsstelle des Landkreises Ammerland für Kinder, Jugendliche und
Eltern
Tel.: 04488 / 56-3330
Kinderschutzbund Ammerland e.V. Gewaltberatungsstelle Wendekreis
Tel: 04403 / 63132 u. 63143
Helene Souza/pixelio.de
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1.2.3.
Behandlung für Mütter mit Säuglingen in der Klinik für Allgemeinpsychiatrie
Die Karl-Jaspers-Klinik bietet Müttern mit seelischer Problematik eine therapeutische Behandlung in Form einer stationären Therapie. Ziel ist es, die Mütter gemeinsam mit dem Kind aus
der psychischen Krise zu befreien.
Näheres wird aus dem Flyer im Anhang ersichtlich.
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2. Gesundheit des Kindes
Um die Gesundheit ihres Kindes zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden, sollten Eltern in
der häuslichen Umgebung ihres Kindes einige Vorsichtsmaßnahmen treffen (siehe Punkt 2.2.).
Sollte doch ein Notfall eintreten, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und die richtigen Kontaktdaten auf einen Blick griffbereit zu haben.
Im Folgenden werden die wichtigsten Hinweise und Kontakte aufgeführt.
2.1.
Notfall
Die wichtigsten Notfallnummern auf einen Blick:
-
Notruf: 112
-
Polizei: 110
-
Jugendamt: 04488 / 56-3330 (Bereitschaftsdienst außerhalb der Geschäftszeichen über
Tel.: 112)
-
Giftnotruf: 0551 / 19240
-
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
-
Notaufnahme Kinderklinik Oldenburg: 0441 / 4032015
-
Notfallpraxis Westerstede: 04488 / 524440
-
Frauenhaus: 0441 / 47981
-
Krisentelefon: 0800 26 222 26 (14:00 – 22:00 Uhr, kostenfrei)
-
Schreiambulanz: 0441 / 969670
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2.2.
Sicherheitsliste zur Gefahrenvermeidung
0 – 6 Monate:

Kind in einem Schlafsack (ohne Decke wegen Erstickungsgefahr) in Rückenlage schlafen
lassen.

Keine Schnüre, Kordeln in der Nähe des Kindes liegen lassen.

Badewasser erst vollständig einlaufen lassen, bevor das Kind Kontakt mit dem Wasser
bekommt. Vor dem Baden Wassertemperatur überprüfen.

Wickelutensilien griffbereit aufbewahren. Kind nicht unbeobachtet auf dem Wickeltisch liegen lassen.

Wickeltisch mit ausreichend großer Wickelfläche stabil aufstellen.

Keinen Wickeltisch ohne deutlich erhöhte Seitenteile benutzen.

Kinderautositz vorschriftsmäßig sichern.

Bei Kindersitz und Kinderwagen auf Sicherheitsnormen achten.
Ab 6 Monaten:

Kindersicherung an Fenster und Balkontüren sowie Steckdosen anbringen.

Stecker und Kabel regelmäßig auf Defekte überprüfen.

Stromkabel sichern bzw. außer Reichweite des Kindes montieren.

Schutzgitter an der Treppe befestigen.

Teppiche mit rutschsicherer Unterlage versehen.

Reinigungsmittel, Medikamente und andere gefährliche oder giftige Substanzen in Oberschränken unterbringen.

Tischdecken entfernen.

Plastiktüten außer Reichweite des Kindes lagern.

Gartenteich einzäunen.

Regentonne und Ähnliches mit Deckel oder Gitter verschließen.
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
Keine Zigaretten oder Aschenbecher in der Nähe des Kindes aufbewahren.

Heiße Flüssigkeiten für das Kind unerreichbar deponieren.
Sonstiges:

Anschnallen im Auto.

Beim Fahrradfahren an Kindersitz und Fahrradhelm denken.

Augen auf beim Spielzeugkauf (keine Kleinteile, Schadstoffe oder Ähnliches).
(Quelle: Kinder schützen – Unfälle vermeiden, BzGA 2006)
2.3.
Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9
Nähere Informationen ersehen Sie im Flyer der BZgA „10 Chancen für Ihr Kind“ im Anhang.
2.4.
Impfungen
Nähere Informationen ersehen Sie im Flyer der BZgA „Impfen“ im Anhang.
2.5.
Mein Baby schreit ständig
Grundsätzlich hat es immer einen Grund, wenn ein Baby schreit. Manchmal ist es schwer, die
Gründe sofort zu erkennen. Einige Säuglinge schreien zwei bis drei Stunden am Tag, manche
mit Unterbrechungen den ganzen Tag.
Einige mögliche Gründe sind:

Hunger

volle Windel

Müdigkeit

Kind vermisst die Eltern

Kind benötigt Körperkontakt
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Sollte sich das Schreien Ihres Kindes verändern, z.B. schreit es lauter bzw. länger als üblich oder
macht es einen kranken Eindruck auf Sie, nehmen Sie Kontakt zum Kinderarzt oder zur Hebamme auf.
Was Sie tun können, wenn Ihr gesundes Kind schreit

Auf den Arm nehmen und schaukeln bzw. wiegen.

Sprechen Sie leise mit Ihrem Baby.

Singen Sie ihm etwas vor.

Beruhigen Sie Ihr Kind durch einen Schnuller.

Bieten Sie etwas zu trinken an.

Sanftes Streicheln oder Massieren des Bauches oder Rückens.

Spaziergang mit dem Kind im Kinderwagen oder Auto fahren.

Wechseln Sie sich mit vertrauten Personen in der Betreuung ab.

Legen Sie Ihr Baby auf Ihre Brust (Hautkontakt).
Wenn nichts hilft
Wenn das Kind trotz aller genannten Tipps weiterhin schreit und Sie nicht weiter wissen,
geben Sie niemals einem im Affekt auftretenden Impuls nach, Ihr Kind zu schlagen oder zu
schütteln. Schlagen und Schütteln sind lebensgefährlich!
Kleinkinder können ihren Kopf noch nicht alleine halten. Der Kopf schlägt beim Schütteln
ungeschützt hin und her. Das Gehirn des Kindes ist besonders verletzlich. Schütteln verursacht kleine Einrisse der Blutgefäße im Gehirn. Bleibende Schäden wie Behinderung, Entwicklungsdefizite mit Seh-, Hör- oder Sprachausfällen, Krampfanfallleiden, Verhaltensstörungen bis hin zum Tode des Kindes können die Folge sein.
Sorgen Sie in diesen Situationen für Ihre Entlastung. Verlassen Sie die Situation und versuchen Sie sich zu beruhigen. Folgende Tipps könnten helfen:

Verlassen Sie kurz den Raum und atmen Sie durch.

Bitten Sie eine Vertrauensperson um Hilfe, manchmal reicht schon ein beruhigendes
Telefongespräch.

Legen Sie Ihr Kind ins Bettchen, auch wenn es weiterhin schreit.
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Professionellen Rat und Hilfe bei Schreikindern bietet die Schreiambulanz des Sozialpädiatrischen Zentrums in Oldenburg unter der Telefonnummer 0441 / 969670.
2.6.
Ernährung
Eltern haben zum Thema Ernährung oft viele Fragen. Grundsätzlich sollten Sie sich keine Sorgen machen, denn die Ernährung von Säuglingen ist generell unkompliziert. Wichtig ist, auf die
Bedürfnisse Ihres Kindes zu achten. Im Folgenden werden einige weitere Hinweise gegeben.
2.6.1.
Einführung von Breikost
Muttermilch ist bis zum sechsten Lebensmonat die beste Nahrung für Ihr Kind. Zwischen dem
fünften und siebten Lebensmonat können Eltern mit der Gewöhnung an Breikost beginnen.
Achten Sie hierbei auf Ihr Kind und erkennen Sie seine Bedürfnisse. Versuchen Sie Ihrem Kind
einen Löffel in den Mund zu geben. Öffnet das Kind ohne weiteres die Lippen, ist es bereit für
Breikost. Sollte Ihr Kind den Löffel mit der Zunge wegstoßen (Zungenstoßreflex), möchte es
noch keinen Brei. Jede Milchmahlzeit wird nach und nach durch eine Breimahlzeit ersetzt. Beginnen Sie mit der Mittagsmahlzeit, es folgt ca. vier Wochen später die Abendmahlzeit. Weitere ca. vier Wochen später wird die Nachmittagsmahlzeit ersetzt. Bis zum ca. zehnten Lebensmonat wird die letzte Milchmahlzeit morgens gegeben. Ab dann kann das Kind nach und nach
beim Familienfrühstück und bei den anderen Mahlzeiten der Eltern mitessen.
Beginnen Sie zunächst mit zwei Teelöffeln einer Gemüsesorte (empfohlen werden zu Beginn
Möhre, Pastinake oder Kürbis). Nach einer Woche geben Sie zusätzlich Kartoffel dazu. Nach
weiteren ein bis zwei Wochen geben Sie Fleisch dazu (siehe Rezept). Steigern sie langsam die
Menge.
2.6.2. Hinweise zur Heranführung an das Familienessen
Grundsätzlich ist es ratsam, Mahlzeiten gemeinsam mit der ganzen Familie einzunehmen. Halten Sie nach Möglichkeit regelmäßige Zeiten für das Familienessen ein. Das vorgelebte Essverhalten wird sich Ihr Kind abgucken und nachahmen. Ihr Kind wird anfangs die Lebensmittel
kennenlernen wollen. Ziehen Sie ihm also ein Lätzchen an und lassen Sie das Erkunden der
Nahrung anfangs zu. Sie sollten das Kind nicht zum Essen drängen und während der Mahlzeit
nicht mit ihm spielen. Auch sollten Sie ihm nicht permanent den Mund säubern. Die Mahlzeiten sollten nicht länger als ca. 30 Minuten andauern. Wenn das Kind geübter ist, lassen Sie es
selbstständig essen und trinken. Loben Sie Ihr Kind, wenn es neue Lebensmittel probiert hat.
Geben Sie Ihrem Kind keine Lebensmittel als Belohnung oder Geschenk.
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2.6.3. Mittagsbrei (Gemüse-Kartoffelbrei mit Fleisch, Mittagsmahlzeit ab Mitte / Ende
des 5. Lebensmonats)
100 g Gemüse (Kürbis, Fenchel, Möhren, Pastinake, Kohlrabi, Blumenkohl, Zucchini etc.)
1 mittelgroße Kartoffel (ca. 50 g)
1 gestrichener EL Öl oder Butter
10 g Saft (O-Saft mit Vitamin C)
1 bis 2 EL Fleisch (ca. 20 g)
Kartoffel schälen und ca. 20 Minuten kochen. Gemüse putzen, zerkleinern und mit Fleisch etwa
15 Minuten in wenig Wasser dünsten. Kartoffel, Gemüse und Fleisch pürieren oder auch mit der
Gabel fein zerkleinern. Öl unterrühren. Dazu oder danach kann dem Kind ca. 30 ml Obstmus
gereicht werden.
Die Menge sollte entsprechend des Bedarfs angepasst werden.
Das Fleisch kann separat gedünstet und püriert werden. Frieren Sie die Fleischportionen in Eiswürfelbehälter (Gefrierbeutel oder Folie darüber) ein, um nach Bedarf dem Kind fleischhaltige
oder vegetarische Kost zu reichen.
2.6.4. Abendbrei (Milch-Getreidebrei ab dem 6. Lebensmonat)
200 g Milch (Muttermilch oder Milchpulver)
2 EL Vollkornflocken oder Vollkorngrieß (ca. 20 g), z.B. Hirse- / Reisflocken, ab 7. Monat Haferflocken
ca. 20 ml Obstmus z.B. Apfel, Birne, Banane
Wasser und Getreideflocken oder Grieß in einen Topf geben, unter Rühren eine Minute aufkochen und drei bis vier Minuten quellen lassen. Etwas abkühlen lassen, entsprechende Menge
Milchpulver einrühren. Am Ende Obstmus dazugeben. (Instantflocken werden im Gegensatz zu
herkömmlichen Flocken nur in das abgekochte Wasser eingerührt und nicht gekocht.)
2.6.5. Nachmittagsbrei (milchfreier Getreidebrei ab dem 7. Lebensmonat)
6 EL abgekochtes Wasser (ca. 90 ml)
2 bis 3 EL Getreide (ca. 20 g) z.B. Weizen-, Gertsenflocken, Grieß, Hirse oder gemischtes
Getreide
ein halber EL Butter (ca. 5 g) oder ein halber EL Öl
ca. 100 g Obstmus
Zubereitung siehe Milch-Getreidebrei. (Instantflocken werden im Gegensatz zu herkömmlichen Flocken nur in das abgekochte Wasser eingerührt und nicht gekocht.)
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2.6.6. Rezepte zum Kochen auf Vorrat
Gemüse-Kartoffelbrei
500 g Gemüse
250 g Kartoffeln
4 EL Rapsöl
Gemüse und Kartoffeln schälen und würfeln. Etwa 20 Minuten dünsten. Gemüse herausnehmen (Gemüsewasser auffangen) und mit Öl pürieren. Je nach Geschmack Gemüsewasser zum
Verdünnen dazugeben.
Fenchel-Hirse-Brei (vegetarisch)
Kürbis mit Rind
300 g Fenchel
250 g Kartoffeln
200g Äpfel
50 g Hirseflocken
5 EL Rapsöl
250 g Kartoffeln
250 g Hokkaidokürbis
250g Möhren
100 g Rindfleisch
4 bis 5 EL Öl
2.6.7. Allgemeine Hinweise

Breiportionen nach dem Abkühlen einfrieren, um Keimbildung und Vitaminverlust zu
vermeiden. Tiefgefrorener Brei ist bei -18 Grad ca. drei Monate haltbar.

Aufgewärmte Breiportionen auf keinen Fall ein zweites Mal erwärmen.

Empfohlen werden fünf Gemüse-Kartoffelbrei Mahlzeiten mit Fleisch, eine Fisch- (statt
Fleisch-)mahlzeit und eine vegetarische Mahlzeit pro Woche.

Als Fleischmahlzeit verwenden Sie mageres Fleisch (empfohlen wird Hähnchen, Rind
und Schwein).

Frieren Sie Fleisch- und Fischportionen (ca. 20 g) in Eiswürfelbehältern ein, um nach Bedarf die Mahlzeit zu variieren.

Als Fischmahlzeit sollten Sie Seelachs oder roten Lachs verwenden.

Zwieback und Banane wird als Brei vermischt von den Großmüttern gern empfohlen,
enthält aber Zucker und sollte somit nicht oder wenig gefüttert werden. Banane hat
außerdem eine stuhlstopfende Wirkung.

Bei hartem Stuhlgang geben Sie Williamsbirne.
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
Früchte aus dem Ausland sollten anfangs eher vermieden werden, da diese meistens
gespritzt wurden (z.B. Mango, Erdbeere).

Nach dem Essen sollten Sie Ihrem Kind immer Wasser, Tee oder Schorle zu trinken anbieten.

Frühestens ab dem zehnten Lebensmonat kann das Kind schluckweise an Vollmilch
(3,5%) gewöhnt werden. Mischen Sie hierzu der Pulvermilch im Abendbrei nach und
nach Vollmilch bei. Steigern Sie die Menge und achten Sie auf die Reaktion des Kindes.

Im Allgemeinen geht die Ernährung des Kindes mit Brei ab dem zehnten Lebensmonat
nach und nach in das übliche Familienessen über. Anfangs wird der Brei nicht mehr püriert, sondern immer weniger gestampft, bis das Kind schlussendlich am normalen Essen der Erwachsenen teilnehmen kann.
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2.7.
Ratgeber Babykleidung
Wichtig für das Kind ist es, möglichst täglich frische Luft zu atmen. Regelmäßige Spaziergänge
stärken das Immunsystem und beugen Erkältungen vor. Doch wie warm muss das Kind angezogen sein? Als Faustregel gilt: Fühlen Sie den Nackenbereich des Kindes. Wenn es sich an dieser Stelle trocken und warm anfühlt, haben Sie Ihr Kind richtig angezogen. Ist der Nacken
schwitzig, ist Ihrem Kind zu warm. Kalte Hände sind noch kein Anzeichen, dass Ihr Kind fröstelt.
Wenn das Kind friert, wird die Gesichtshaut sehr blass, manche Babys werden zudem unruhig.
Ziehen Sie Ihrem Kind immer eine Lage mehr an als sich selbst und kontrollieren Sie den Nackenbereich.
2.7.1.
Richtige Babykleidung am Tag
Im Sommer, bei Sonne und Tagestemperaturen von 30 Grad reicht eine kurze Hose mit T-Shirt
und Sonnenhut (mit Nackenschutz). Wichtig ist, das Kind nicht der direkten Sonne auszusetzen. Wählen Sie helle, locker anliegende Kleidung möglichst aus Naturmaterialien wie Baumwolle oder Seide, damit die Luft zirkulieren kann und kein Hitzestau entsteht. Neugeborene
(bis zur vierten Lebenswoche) sollten eine dünne Hose und Shirt tragen, sodass die Arme und
Beine bedeckt sind. Auch hier empfiehlt sich ein Sonnenhut mit Nackenschutz. Im Urlaub ist
Kleidung mit Lichtschutzfaktor 50+ sinnvoll.
Bei wechselhaftem Wetter (20 Grad, mal Sonne, mal Wolken) kleiden Sie Ihr Kind und Neugeborenes so, dass Sie Ihm leicht etwas aus- oder anziehen können. Der „Lagen-„ oder „Zwiebellook“ besteht aus einem Kurzarmbody, Langarmshirt, Strampler oder Hose mit Söckchen, Weste oder Strickjacke und einer Mütze. Bei starkem Wind sollte besonders ein Kind, das schon im
Wagen sitzt, zusätzlich eine dünne Jacke über der Kleidung tragen. Klappen Sie das Verdeck
des Kinderwagens als Windschutz hoch. Drehen Sie den Kinderwagen möglichst gegen den
Wind.
Bei Nieselregen und feucht kaltem Wetter wärmen mehrere Schichten aus Naturmaterialien
am besten. Langarmbody, Shirt, Strampler oder Hose mit Socken, Wollpullover, leichte Jacke
und Mütze. Sollten Sie Ihr Kind im Tragetuch transportieren, können Sie das Jäckchen weglassen, denn Sie strahlen genügend Körperwärme ab. Machen Sie aber Ihre Jacke über dem Kind
zu. Bei Benutzung eines Kinderwagens prüfen Sie, ob der Kinderwagen von unten ausreichend
warm ist. Als zusätzliche Isolierung hilft ein Stück Isomatte. Neugeborene sollten bei Nieselregen und Nebel nicht unbedingt ins Freie. Bevorzugen Sie deshalb trockene Phasen für Spaziergänge. Dann bekleiden Sie Ihr Neugeborenes mit Langarmbody, Shirt, Baumwollstrumpfhose,
Strampler, Fleecejacke und Mütze.
Im Winter bei Minusgraden sollte die Kleidung mit direktem Kontakt zur Haut Ihres Kindes
aus Baumwolle sein. Kleiden Sie Ihr Kind nach oben beschriebenem „Zwiebellook“. Als äußere
Schicht schützt ein Babyoverall oder Skianzug vor Kälte. Zusätzlich wärmen Sie Ihr Kind durch
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eine warme Decke im Kinderwagen bzw. Winterfußsack. Fäustlinge und Mütze sind ebenfalls
Pflicht. Fäustlinge sind häufig mit einer Kordel verbunden, damit sie nicht verloren gehen. Achten Sie darauf, die Kordel durch die Jackenärmel über den Rücken des Kindes zu ziehen, damit
sich Ihr Kind nicht strangulieren kann. Überprüfen Sie, wie oben bereits erwähnt, den Kinderwagen auf genügend Isolierung von unten.
2.7.2.
Richtige Babykleidung in der Nacht
Schon ab dem ersten Lebenstag ist ein gesunder Schlaf wichtig. Bedeutende Erkenntnisse der
Forschung haben ergeben, dass die Zahl des plötzlichen Kindstodes durch Ersticken deutlich
vermindert werden kann, wenn das Kind nicht mit einer Bettdecke zugedeckt wird, sondern
ausschließlich mit einem Schlafsack über der jahreszeitlich angemessenen Unterwäsche
und/oder einem Schlafanzug bekleidet schlafen gelegt wird. Erstickungsgefahr im Kindbett
zählt zu den häufigsten Ursachen für den plötzlichen Kindstod. Ein Schlafsack hat die ideale
Größe, wenn er angezogen noch etwa 10-15 cm Freiraum von den Füßen nach unten hat, sodass
das Kind strampeln kann. Der Halsausschnitt sollte so klein sein, dass das Köpfchen nicht hineinrutschen kann. Ein weiterer Vorteil des Schlafsacks ist, dass das Kind ihn nicht wegstrampeln und somit nicht auskühlen kann. Oftmals schlafen die Kinder im Schlafsack sogar besser,
da sie die Enge aus dem Mutterleib gewohnt sind. Trotzdem hat das Kind Beinfreiheit. Passend
zu den Jahreszeiten sind Sommer-, Winter- und Ganzjahresschlafsäcke erhältlich. Am wohlsten
fühlt sich das Kind bei einer nächtlichen Zimmertemperatur zwischen 16 und 18 Grad. Grundsätzlich gilt auch hier: Richten Sie sich nach dem oben beschriebenen Nackentest, um zu erkennen, ob Ihr Kind überhitzt.
Bei sommerlichen Temperaturen reichen ein Body mit Sommer- oder Ganzjahresschlafsack.
Im Winter sollten Sie dem Kind zusätzlich einen Schlafanzug und ggf. einen Langarmbody unter dem Winterschlafsack anziehen.
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3.
Kindertagesbetreuung im Landkreis Ammerland
für Kinder von 0 bis 3 Jahren
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat jedes Kind seit dem 1. August 2013 ein Anrecht auf
einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter/-vater) erfüllt werden und wird je nach
Einkommen der Eltern individuell finanziell gefördert (siehe Punkt 1.1.6.).
Im Folgenden werden die Bereiche Kinderkrippe und Kindertagespflegeeinrichtungen erläutert.
Wichtige Ansprechpartner bilden die eigens für den Bereich der Kinderbetreuung eingerichteten Familienservicebüros des Landkreises Ammerland und seiner Gemeinden, deren Aufgaben
und Angebote ebenfalls hier vorgestellt werden.
3.1.
Kinderkrippe
Kinderkrippen sind Einrichtungen mit professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die
in einer Gruppe maximal 15 Kinder durch mindestens zwei Betreuungskräfte betreuen. Die Einrichtung ist von den Räumlichkeiten her ähnlich wie im Kindergarten kindgerecht eingerichtet.
Durch die Professionalität sind gute Fördermöglichkeiten für das Kind gegeben. Zudem kann
der Ausfall einer Erzieherin/eines Erziehers bei Krankheit meist aufgefangen werden.
3.2.
Kindertagespflege
In der Kindertagespflege werden maximal fünf Kinder von einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater betreut. Das Kind nimmt am Familienleben der Betreuungsperson teil und verbringt
die Zeit in deren Haushalt. Tagesmütter/-väter müssen eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt
beantragen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Tagesmutter/-vater. Die Eltern können sich eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater auswählen. Die
Betreuungszeiten sind flexibel und individuell vereinbar.
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3.3.
Fachbereich Kindertagesbetreuung / Familienservicebüro
Im Rahmen des Landesprogramms „Familien mit Zukunft – Kinder bilden und betreuen“ wurden im Landkreis Ammerland in der Kreisverwaltung sowie in seinen sechs Gemeinden Familienservicebüros eingerichtet.
Hier laufen alle Fäden rund um das Thema Kinderbetreuung für die Altersgruppe der 0 bis 14Jährigen zusammen. Die einzelnen Familienservicebüros informieren Eltern unbürokratisch
und auf kurzem Weg vor Ort über Kinderbetreuungsangebote. Ziel ist es, Eltern und Familien
zu stärken, finanzielle Hilfen aufzuzeigen und die Qualität der Kinderbetreuung zu sichern.
Die Betreuungsangebote sollen qualitativ und quantitativ verbessert und nachhaltig miteinander vernetzt werden.
Auf der Internetseite www.betreuungsboerse-ammerland.de bieten die Familienservicebüros mit ihrer „Betreuungsbörse“ eine Plattform mit allen Informationen, Angeboten und Adressen zur Kinderbetreuung aller Gemeinden sowie Links zu Anträgen auf finanzielle Förderung.
Ansprechpartner Familienservicebüros:
Landkreis Ammerland
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Frau Pajonk
Telefon: 04488 / 563061
E-mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Gemeinde Apen
Hauptstr. 200
26689 Apen
Frau Renken
Telefon: 04489 / 7333
E-mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr
Gemeinde Bad Zwischenahn
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Frau Bischoff
Telefon: 04403 / 604405
E-mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montag – Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
Montag – Mittwoch 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
Gemeinde Edewecht
Rathausstr. 7
26188 Edewecht
Frau Borm
Telefon: 04405 / 916180
E-mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montag – Freitag 08:15 – 12:15 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Gemeinde Rastede
Sophienstr. 27
26180 Rastede
Frau Ahlers-Bolting
Telefon: 04402 / 920138
E-mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Stadt Westerstede
Sprechzeiten:
Gaststr. 4 (Apothekervilla)
Montag und Freitag 08:00 – 12.00 Uhr
26655 Westerstede
Frau Merabit
Telefon: 04488 / 5207288
E-mail: [email protected]
Gemeinde Wiefelstede
Kirchstr. 10
26215 Wiefelstede
Frau Lemp
Telefon: 04402 / 965256
E-mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
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Willkommen im Leben – willkommen im Ammerland
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Landkreis Ammerland
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Telefon: 04488 – 56-0
Fax:
04488 – 56-444
www.ammerland.de

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