Saisonarbeitskräfte Aktuell
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Saisonarbeitskräfte Aktuell
Hopfenring Hallertau e.V. Für Qualität, Sicherheit & Umwelt im Hopfenbau Saisonarbeitskräfte Anmeldung Sozialversicherung Mindestlohn Lohnsteuer Wolnzach, 03.02.2016 Hopfenring Hallertau e.V. Für Qualität, Sicherheit & Umwelt im Hopfenbau Inländische, geringfügig Beschäftigte • • • • • Die Erklärung zur geringfügigen Beschäftigung (Formular) ist zur eigenen Absicherung erforderlich. Eine jährliche Bestätigung der Angaben ist wichtig! Immer Arbeitsvertrag schriftlich! Die Summe der geringfügigen Beschäftigungen darf die Obergrenze von monatlich. 450,-€ /pro Jahr max. 5400,-€ bei geringfügig entlohnter Beschäftigung oder 70 Arbeitstage/ 90 Kalendertage bei kurzfristiger Beschäftigungen im Jahr nicht übersteigen. Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen müssen Sozialversicherungsbeiträge (15%RV/13%) pauschal an die Bundesknappschaft abgeführt werden. Hinzu kommen 2% Lohnsteuerpauschale. Bsp.: Anstellung von 12.04 bis 13.05. Die Arbeitszeit ist über 30 Kalendertage. Somit können 2x450,-€ verdient werden. Prüfung alle 4 Jahre, auf Antrag (alle 2 Jahre) kann grds. der Prüfzeitraum verkürzt werden (z.B. 2 oder 3 Jahre) Wolnzach, 03.02.2016 Hopfenring Hallertau e.V. Für Qualität, Sicherheit & Umwelt im Hopfenbau EU-AusländischeSaisonarbeitskräfte Grundsätzlich sind alle Arbeitskräfte sozialversicherungspflichtig. Das Formular A1 regelt die Abgabe der Beiträge an den jeweiligen Sozialversicherungsträger des Heimatlands. Wenn ein A1 Formular vorliegt gilt ausländisches Recht. Eine Prüfung erfolgt dann nicht durch dtsche Sozialversicherung! Bei allen (auch ausländischen AN: Achtung - auch hier immer Arbeitsvertrag! Der 4 Seitige Fragebogen zum Nachweis der Sozialversicherungsfreiheit bedingt folgendes: !!!!!!!Wichtig ist der Erwerbsnachweis im Heimatland!!!!!!!! • • • • • • Rentner Rentenbescheinigung erforderlich; von Rente muss der Bezieher „leben können“ Studenten Imatrikulationsbescheinigung der Universität erforderlich Selbständige Unternehmer Gewerbeanmeldung + Steuernachweis = Einkommensnachweis Selbständige Landwirte Bescheinigung des ldw. Versicherungsträgers u. Katasterauszug Hausfrauen/Hausmänner Heiratsurkunde und Nachweis wovon der Partner den Lebensunterhalt bestreitet Arbeitnehmer mit bezahltem Urlaub Arbeitsgeberbescheinigung Die Fragebögen sind stets aktuell vor jeder Beschäftigung vom AN einzufordern. Keine Kopien, nur Originalstempel, Unterschrift!! Wolnzach, 03.02.2016 Hopfenring Hallertau e.V. Für Qualität, Sicherheit & Umwelt im Hopfenbau Zu beachten bzw. Vorgehensweise: • • • • • • Im Vorfeld der Beschäftigung müssen alle Unterlagen vorliegen. Der 4-seitige Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit kann vom Hopfenring in verschiedenen Sprachen bezogen werden. Je Mitarbeiter einen Registerordner anzulegen vereinfacht die Rückverfolgbarkeit und den Nachweis bei Kontrollen! Wichtig ist, dass für die Begründung der Sozialversicherungsbefreiung ein plausibler Nachweis zu erbringen ist. Das Einkommen aus dem Heimatland muss die Sicherung der Lebenshaltungskosten gewährleisten. Die geringfügige Beschäftigung dient lediglich als Zuverdienst. Bei selbständigen Landwirten ist die Bestätigung der landw. Versicherung und ein Katasterauszug der Gemeinde der Behörde vor Ort, mit der zu bewirtschaftenden Fläche erforderlich. Generell empfehlen wir den Abschluss einer privaten Krankenversicherung um zu vermeiden, dass die Kosten einer Behandlung vom Arbeitgeber zu tragen sind. Wolnzach, 03.02.2016 Hopfenring Hallertau e.V. Für Qualität, Sicherheit & Umwelt im Hopfenbau Basisinformation für Entlohnung: • • • • • • • Nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz in der Land- und Forstwirtschaft sind ab 01.01.16 brutto 8,00€ West ( 7,90€ Ost) zu vergüten. Mindestlohn Hotline 030/60280028 Ein täglicher Stundennachweis mit Beginn und Ende sowie Umfang der Pausen ist zu führen. Grundsätzliche Arbeitszeit 8 Std. an max. 5 Tagen/Woche Ausnahme 1: bis zu 10 Std. pro Werktag, wenn die über 8 Std. hinausgehende Arbeitszeit innerhalb der nächsten 6 Monate ausgeglichen wird. Ausnahme 2: Sondererlaubnis des Gewerbeaufsichtsamts oder Notfälle. ...bei Arbeitszeiten über 10 Std./tgl. bis max. 12 Std. Die Entlohnung (an vereinbarter Fälligkeit oder ) spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Entscheidend für die Dauer eines Arbeitsverhältnisses ist das Verhältnis von Beginn an. Es sind max. 70 Arbeitstage / 90 Kalendertage für eine geringfügige Beschäftigung erlaubt. Sobald bekannt ist, dass (voraussichtlich )über 90 Tage gearbeitet wird muss sofort eine Statusänderung bei der Sozialversicherung (www.SV-NET.de oder www.minijob-zentrale.de gewerblich) eingetragen werden. Wolnzach, 03.02.2016 Hopfenring Hallertau e.V. Für Qualität, Sicherheit & Umwelt im Hopfenbau Unterbringung und Verpflegung: • Kost und Logis dürfen bei landwirtschaftlichen Saisonarbeitnehmern grundsätzlich nicht mit dem Lohn verrechnet werden. Ggf. jedoch „Aufrechnung“ möglich. • Der Arbeitgeber kann den Aufwand bei Gestellung von Kost und/oder Wohnung(Unterbringung...) „von mittlerer Art und Güte“ an den AN (auf)rechnen; d.h. 2 getrennte Abrechnungen (Lohn und Gewährung von Kost/Unterbringung u.Ä.) • Die steuerlichen Vorschriften sind zu beachten (Mieteinnahme..usw) • Werte für gewährte Verpflegung: max. monatl. 229,-€ gesamt (Frühstück 49,-; Mittagessen 90,-; Abendessen 90,-) immer die aktuellen Werte der Sachbezugsverordnung! • Werte für Unterkunft : max. monatl. 223,-€ (bei Haushaltsaufn./Gemeinschaftsu. 15%, Mehrfachbelegung mit 2 Besch. -40%, ..mit 3 Besch. – 50%, mehr als 3 – 60%) immer die aktuellen Werte der Sachbezugsverordnung! • Nach Aufrechnung des Lohns mit den in Rechnung gestellten Sachleistungen muss darf der ausgezahlte Betrag monatlich die Pfändungsfreigrenze 1073,88€ nicht unterschreiten. Wolnzach, 03.02.2016 Hopfenring Hallertau e.V. Für Qualität, Sicherheit & Umwelt im Hopfenbau Gesetzliche Sozialversicherung • Rentenversicherung • Arbeitslosenversicherung • Kranken/Pflegeversicherung • Unfallversicherung (i.d.R durch Betrieb abgegolten) + Umlage U1 Lohnfortzahlung U2 Mutterschutz UI Insolvenz Abzuführen vom Arbeitgeber an die zuständige Krankenkasse Lohnsteuer • Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen ist für Saisonarbeiter eine Pauschalierung der Lohnsteuer in Höhe von 5% zulässig. (max. 180 Tage/Jahr Obergrenze 12 Euro/St. im Durchschnitt. 7 Wolnzach, 03.02.2016 Hopfenring Hallertau e.V. Für Qualität, Sicherheit & Umwelt im Hopfenbau Was ist vorzulegen- bereit zu halten? • • • • • • Arbeitsvertrag Ausweiskopie Arbeitszeitnachweise Lohnabrechnungen Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen Für Sozialversicherung zusätzlich Nachweise über Versicherungspflicht/-freiheit 8 Wolnzach, 03.02.2016 Hopfenring Hallertau e.V. Für Qualität, Sicherheit & Umwelt im Hopfenbau Prüfung durch Sozialversicherung: • Prüfung im Bereich Lohnabrechnung und Rechnungswesen. • Der Prüfer muss innerhalb einer angemessenen Zeit die versicherungs-, beitrags-, und melderechtliche Beurteilung des Arbeitgebers nachvollziehen !saubere, nachvollziehbare Unterlagen!! Vorsicht bei Vermittlern: Dieser wird nie zum Arbeitgeber, Arbeitgeber ist der Landwirt Vorsicht bei Werkverträgen: Prüfung ob tatsächlich ein Werkvertrag vorliegt Die Prüfung der Stundenaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz obliegt dem Zoll • • • Wolnzach, 03.02.2016