Saisonarbeitskräfte Aktuell

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Saisonarbeitskräfte Aktuell
Hopfenring Hallertau e.V.
Für Qualität, Sicherheit
& Umwelt
im Hopfenbau
Saisonarbeitskräfte
Anmeldung
Sozialversicherung
Mindestlohn
Lohnsteuer
Wolnzach, 03.02.2016
Hopfenring Hallertau e.V.
Für Qualität, Sicherheit
& Umwelt
im Hopfenbau
Inländische, geringfügig Beschäftigte
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Die Erklärung zur geringfügigen Beschäftigung (Formular) ist zur
eigenen Absicherung erforderlich. Eine jährliche Bestätigung der
Angaben ist wichtig! Immer Arbeitsvertrag schriftlich!
Die Summe der geringfügigen Beschäftigungen darf die Obergrenze
von monatlich. 450,-€ /pro Jahr max. 5400,-€ bei geringfügig entlohnter
Beschäftigung oder 70 Arbeitstage/
90 Kalendertage bei
kurzfristiger Beschäftigungen im Jahr nicht übersteigen.
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen müssen
Sozialversicherungsbeiträge (15%RV/13%) pauschal an die
Bundesknappschaft abgeführt werden. Hinzu kommen 2%
Lohnsteuerpauschale.
Bsp.: Anstellung von 12.04 bis 13.05. Die Arbeitszeit ist über 30
Kalendertage. Somit können 2x450,-€ verdient werden.
Prüfung alle 4 Jahre, auf Antrag (alle 2 Jahre) kann grds. der
Prüfzeitraum verkürzt werden (z.B. 2 oder 3 Jahre)
Wolnzach, 03.02.2016
Hopfenring Hallertau e.V.
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im Hopfenbau
EU-AusländischeSaisonarbeitskräfte
Grundsätzlich sind alle Arbeitskräfte sozialversicherungspflichtig.
Das Formular A1 regelt die Abgabe der Beiträge an den jeweiligen
Sozialversicherungsträger des Heimatlands. Wenn ein A1 Formular vorliegt
gilt ausländisches Recht. Eine Prüfung erfolgt dann nicht durch dtsche
Sozialversicherung!
Bei allen (auch ausländischen AN: Achtung - auch hier immer
Arbeitsvertrag!
Der 4 Seitige Fragebogen zum Nachweis der Sozialversicherungsfreiheit bedingt folgendes:
!!!!!!!Wichtig ist der Erwerbsnachweis im Heimatland!!!!!!!!
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Rentner Rentenbescheinigung erforderlich; von Rente muss der Bezieher „leben können“
Studenten Imatrikulationsbescheinigung der Universität erforderlich
Selbständige Unternehmer
Gewerbeanmeldung + Steuernachweis = Einkommensnachweis
Selbständige Landwirte Bescheinigung des ldw. Versicherungsträgers u. Katasterauszug
Hausfrauen/Hausmänner Heiratsurkunde und Nachweis wovon der Partner den Lebensunterhalt bestreitet
Arbeitnehmer mit bezahltem Urlaub Arbeitsgeberbescheinigung
Die Fragebögen sind stets aktuell vor jeder Beschäftigung vom AN einzufordern.
Keine Kopien, nur Originalstempel, Unterschrift!!
Wolnzach, 03.02.2016
Hopfenring Hallertau e.V.
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Zu beachten bzw. Vorgehensweise:
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Im Vorfeld der Beschäftigung müssen alle Unterlagen vorliegen. Der 4-seitige
Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit
kann vom Hopfenring in verschiedenen Sprachen bezogen werden.
Je Mitarbeiter einen Registerordner anzulegen vereinfacht die
Rückverfolgbarkeit und den Nachweis bei Kontrollen!
Wichtig ist, dass für die Begründung der Sozialversicherungsbefreiung ein
plausibler Nachweis zu erbringen ist.
Das Einkommen aus dem Heimatland muss die Sicherung der
Lebenshaltungskosten gewährleisten. Die geringfügige Beschäftigung dient
lediglich als Zuverdienst.
Bei selbständigen Landwirten ist die Bestätigung der landw. Versicherung
und ein Katasterauszug der Gemeinde der Behörde vor Ort, mit der zu
bewirtschaftenden Fläche erforderlich.
Generell empfehlen wir den Abschluss einer privaten Krankenversicherung
um zu vermeiden, dass die Kosten einer Behandlung vom Arbeitgeber zu
tragen sind.
Wolnzach, 03.02.2016
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Basisinformation für Entlohnung:
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Nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz in der Land- und
Forstwirtschaft sind ab 01.01.16 brutto 8,00€ West ( 7,90€ Ost) zu
vergüten.
Mindestlohn Hotline 030/60280028
Ein täglicher Stundennachweis mit Beginn und Ende sowie Umfang
der Pausen ist zu führen.
Grundsätzliche Arbeitszeit 8 Std. an max. 5 Tagen/Woche
Ausnahme 1: bis zu 10 Std. pro Werktag, wenn die über 8 Std.
hinausgehende Arbeitszeit innerhalb der nächsten 6 Monate
ausgeglichen wird.
Ausnahme 2: Sondererlaubnis des Gewerbeaufsichtsamts oder
Notfälle. ...bei Arbeitszeiten über 10 Std./tgl. bis max. 12 Std.
Die Entlohnung (an vereinbarter Fälligkeit oder ) spätestens am
letzten Bankarbeitstag des Folgemonats in dem die Arbeitsleistung
erbracht wurde.
Entscheidend für die Dauer eines Arbeitsverhältnisses ist das
Verhältnis von Beginn an. Es sind max. 70 Arbeitstage / 90
Kalendertage für eine geringfügige Beschäftigung erlaubt. Sobald
bekannt ist, dass (voraussichtlich )über 90 Tage gearbeitet wird
muss sofort eine Statusänderung bei der Sozialversicherung
(www.SV-NET.de oder www.minijob-zentrale.de gewerblich)
eingetragen werden.
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Unterbringung und Verpflegung:
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Kost und Logis dürfen bei landwirtschaftlichen Saisonarbeitnehmern grundsätzlich
nicht mit dem Lohn verrechnet werden. Ggf. jedoch „Aufrechnung“ möglich.
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Der Arbeitgeber kann den Aufwand bei Gestellung von Kost und/oder
Wohnung(Unterbringung...) „von mittlerer Art und Güte“ an den AN (auf)rechnen;
d.h. 2 getrennte Abrechnungen (Lohn und Gewährung von Kost/Unterbringung
u.Ä.)
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Die steuerlichen Vorschriften sind zu beachten (Mieteinnahme..usw)
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Werte für gewährte Verpflegung: max. monatl. 229,-€ gesamt (Frühstück 49,-;
Mittagessen 90,-; Abendessen 90,-) immer die aktuellen Werte der
Sachbezugsverordnung!
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Werte für Unterkunft : max. monatl. 223,-€ (bei Haushaltsaufn./Gemeinschaftsu. 15%, Mehrfachbelegung mit 2 Besch. -40%, ..mit 3 Besch. – 50%, mehr als 3 – 60%)
immer die aktuellen Werte der Sachbezugsverordnung!
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Nach Aufrechnung des Lohns mit den in Rechnung gestellten Sachleistungen
muss darf der ausgezahlte Betrag monatlich die Pfändungsfreigrenze 1073,88€
nicht unterschreiten.
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Gesetzliche Sozialversicherung
• Rentenversicherung
• Arbeitslosenversicherung
• Kranken/Pflegeversicherung
• Unfallversicherung (i.d.R durch Betrieb abgegolten)
+ Umlage U1 Lohnfortzahlung U2 Mutterschutz UI Insolvenz
Abzuführen vom Arbeitgeber an die zuständige
Krankenkasse
Lohnsteuer
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Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen ist für
Saisonarbeiter eine Pauschalierung der Lohnsteuer in
Höhe von 5% zulässig. (max. 180 Tage/Jahr Obergrenze 12
Euro/St. im Durchschnitt.
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Was ist vorzulegen- bereit zu halten?
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Arbeitsvertrag
Ausweiskopie
Arbeitszeitnachweise
Lohnabrechnungen
Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen
Für Sozialversicherung zusätzlich Nachweise über
Versicherungspflicht/-freiheit
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Prüfung durch Sozialversicherung:
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Prüfung im Bereich Lohnabrechnung und Rechnungswesen.
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Der Prüfer muss innerhalb einer angemessenen Zeit die versicherungs-, beitrags-, und
melderechtliche Beurteilung des Arbeitgebers nachvollziehen
!saubere, nachvollziehbare
Unterlagen!!
Vorsicht bei Vermittlern: Dieser wird nie zum Arbeitgeber, Arbeitgeber ist der Landwirt
Vorsicht bei Werkverträgen: Prüfung ob tatsächlich ein Werkvertrag vorliegt
Die Prüfung der Stundenaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz obliegt dem Zoll
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Wolnzach, 03.02.2016

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