SEPA Info für Homepage

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SEPA Info für Homepage
SEPA – Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehr
Ein Wort – aber eine große Auswirkung. Auch wir als Kommune sind davon betroffen.
Zahlreiche Vorarbeiten laufen bereits in Zusammenarbeit mit unserem Rechenzentrum für die Umstellung. Aber wir wollen auch Sie als Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Tettnang über die Einzelheiten des neuen Zahlungsverkehrsverfahrens umfangreich
informieren.
SEPA – Auswirkungen für den Bürger
1. Teil: Allgemeines über SEPA
Der Begriff SEPA: Sie werden Ihn in Zukunft immer öfter hören!
Aber was bedeutet er eigentlich und welche Änderungen bringt er mit sich?
Was ist SEPA?
SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet den einheitlichen EuroZahlungsverkehrsraum, in dem keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und
grenzüberschreitenden Zahlungen gemacht werden.
Sie können also künftig bargeldlose Zahlungen ins Ausland genauso schnell, einfach,
sicher und kostengünstig abwickeln, wie es bereits national möglich ist.
Ab dem 1. Februar 2014 wird in allen 28 EU-Ländern, sowie in Island, Liechtenstein,
Norwegen, der Schweiz und Monaco einheitlich auf SEPA umgestellt.
Die Stadt Tettnang wird bereits ab dem 1. Oktober 2013 mit der Umstellung auf die
neuen SEPA-Lastschriftmandate beginnen.
Das Begleitgesetz ermöglicht dem Verbraucher die vorübergehende Weiternutzung
des kartenbasierenden Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV), welches besonders
im Handel seine Bedeutung findet. In wie weit sich dieses Verfahren ab 2016 ändern
wird, ist noch unklar.
Zudem ermöglicht das Gesetz, für Überweisungen weiterhin Bankleitzahl und Kontonummer zu verwenden. Diese werden dann von Ihrer Bank kostenfrei in IBAN und BIC
umgewandelt.
Technische Standards wie z. B. das Verschlüsseln von Kontonummern sind von Land
zu Land verschieden und stellen bisher oft Probleme bei grenzüberschreitenden Zahlungen dar.
Durch den einheitlichen Standard mit IBAN und BIC wird das nun geändert. Über diese beiden Daten informiert Sie Ihre Hausbank. Bereits heute stehen diese auf Ihrem
Kontoauszug.
IBAN („International Bank Account Number“)
Die IBAN ist eine internationale Kontenkennung, vergleichbar mit der bisherigen
Kontonummer.
IBAN-only?
Ab dem 1. Februar 2014 reicht für SEPA- Überweisungen im Inland allein die IBAN. Bis
zum 1. Februar 2016 wird für Zahlungen ins Ausland ein zusätzlicher BIC gefordert.
BIC („Business Identifier Code“)
Der BIC ist die eine international geregelte
Bankleitzahl. Durch ihn ist es möglich ein
Kreditinstitut eindeutig zu identifizieren.
Die SEPA-Überweisung
Allgemein lautet die Währung im SEPA-Zahlungsverkehrsraum immer in EURO. Als
Kundenkennung werden für Überweisungen künftig IBAN & BIC angegeben. Ihre
Überweisungen werden von allen Kreditinstituten im SEPA- Raum unterstützt.
Sie sind ohne Betragsgrenze möglich.
Die SEPA-Lastschrift
Es wird zwischen zwei verschiedenen Lastschriftarten unterschieden. Zum einen gibt
es die SEPA-Basislastschrift. Diese ist der bisherigen Einzugsermächtigung ähnlich. Sie
ist für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen interessant.
Zum anderen gibt es die SEPA-Firmenlastschrift, die wie der Name schon sagt nur für
Unternehmen in Frage kommt. Sie ist mit dem bisherigen Abbuchungsauftrag zu vergleichen.
Grundlage für die SEPA-Basislastschrift ist ein Basislastschriftmandat. Das Mandat beinhaltet eine Doppelweisung. Zum einen ermächtigt dieses Mandat den Zahlungsempfänger den Betrag einzuziehen, zum anderen weist es das eigene Kreditinstitut
an den Betrag einzulösen.
Damit ein Mandat eindeutig zugeordnet werden kann, werden eine zusätzliche
Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Mandatsreferenz (z. B. ein Buchungszeichen) angegeben.
Ein Mandat verfällt, wenn es 36 Monate nicht genutzt wurde, d. h. das vom Zahlungsempfänger nicht abgebucht wurde. Es kann auch jederzeit – wie bisher auch
schon – widerrufen werden.
Vorlagefristen
Lastschriften dürfen der Bank frühestens 14 Tage vor Einzug vorgelegt werden. Werden Lastschriften zum ersten Mal oder nur einmal eingereicht, müssen Sie spätestens
5 Tage vor der Fälligkeit bei der Bank vorliegen. Handelt es sich um Folgelastschriften
genügen 2 Tage im Voraus.
Es ist aber eine kürzere, einheitliche Vorlagefrist von 1 Tag in Aussicht.
Rückgabefristen
Sie können innerhalb von 8 Wochen nach der Belastung Ihres Kontos die Erstattung
des Betrags verlangen. Wurde die Belastung ohne gültiges Mandat vorgenommen,
können Sie von Ihrem Erstattungsanspruch bis zu 13 Monate im Nachhinein Gebrauch machen.
Welche Vorteile bringt die SEPA-Lastschrift mit sich?
Das gesamte SEPA-Lastschriftverfahren kann für Inlandszahlungen, sowie für grenzüberschreitende Zahlungen genutzt werden.
Sie können Ihre fälligen Rechnungsbeträge ganz bequem europaweit abbuchen
lassen. Durch die Einführung des exakten Fälligkeitsdatums beim Lastschriftverfahren
wissen Sie genau wann abgebucht wird und können so Ihre Liquiditätsplanung optimieren.
Umstellung zum einheitlichen Zahlungsverkehrsraum
In Deutschland galten die bisherigen Einzugsermächtigungen als nicht SEPAwandlungsfähig, da sie keine Doppelweisung enthielten, sondern nur eine Ermächtigung gegenüber dem Zahlungsempfänger.
Geschätzt wären es in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Hundert Millionen
Einzugsermächtigung gewesen, die als SEPA-Mandate neu eingeholt werden müssten.
Durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute im Juni 2012, muss aber keine Neueinholung erfolgen.
Mit der Änderung ist nun der Zahlungsauftrag gegenüber dem Kreditinstitut erfasst
und die Doppelweisung somit erfüllt.
Nur schriftlich erteilte Einzugsermächtigungen können in SEPA- Basislastschriften umgewandelt werden. Derzeit ist man der Auffassung, dass Einzugsermächtigungen die
per Telefax oder E-Mail erteilt wurden der Schriftform entsprechen. Also müssen nur
telefonisch erteilte Einzugsermächtigungen neu eingeholt werden. Neu erteilte SEPAMandate müssen der Schriftform entsprechen und mit einer Originalunterschrift versehen werden.
Wie wird eine SEPA-Basislastschrift ausgeführt?
Sie bekommen von uns ein Schreiben, das Sie über die Umstellung bei der
Stadt Tettnang ab dem 1. Oktober 2013 informiert
ggf. erfolgt die Neueinholung eines Mandats, falls bisher keine schriftliche Ermächtigung besteht
Sie bekommen von uns vorab Informationen, wann welcher Betrag fällig ist
wir reichen den Lastschriftdatensatz bei unserem Kreditinstitut ein
unser Kreditinstitut legt die Lastschrift Ihrem Kreditinstitut vor
die Zahlungsverrechnung erfolgt zwischen den beiden Kreditinstituten
Was ändert sich für Sie mit der Umstellung?
Sie werden sich an die Nutzung der neuen Überweisungsträger und der neuen
Nummern IBAN und BIC sehr schnell gewöhnen.
Ihre bestehenden Daueraufträge stellt Ihr Kreditinstitut in der Regel automatisch auf
IBAN und BIC um. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Kundenberater.
Für die Migration Ihrer Einzugsermächtigung müssen Sie aber nichts tun! Wir
erledigen das und informieren Sie darüber.
+ Muster eines Migrationsschreiben
Zusammenfassung / Fragen – Antworten
Was bedeutet SEPA?
SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums. Das heißt: künftig werden keine Unterschiede mehr zwischen
inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen gemacht. Sie können also künftig bargeldlose Zahlungen ins Ausland genauso schnell, einfach, sicher und kostengünstig abwickeln, wie es bereits national möglich ist. Dass bedeutet: Sie können beispielsweise die Kosten für das Ferienhaus im europäischen Ausland, sowie die Rechnung des europaweiten Versandhandels per SEPA-Lastschrift begleichen.
Welche Vorteile bringt SEPA mit sich?
Sie können Ihre fälligen Rechnungsbeträge ganz bequem europaweit abbuchen
lassen. Durch die Einführung des exakten Fälligkeitsdatums beim Lastschriftverfahren
wissen Sie genau, wann abgebucht wird und können so Ihre Liquiditätsplanung optimieren.
SEPA ist die Chance für die Weiterentwicklung der Zahlungsverkehrsabwicklung und
die Verbesserung des europaweiten Wettbewerbs.
IBAN & BIC?
Die IBAN ist eine internationale Kontenkennung, vergleichbar mit der bisherigen Kontonummer.
Der BIC ist die internationale Bankleitzahl,
damit das Kreditinstitut genau identifiziert
werden kann.
Über diese beiden Daten informiert Sie Ihre
Hausbank. Sie können sie auch Ihrem Kontoauszug entnehmen.
Was bedeutet IBAN-only?
Ab dem 1. Februar 2014 genügt für Überweisungen im Inland allein die IBAN zur Kundenkennung. Für Überweisungen ins europäische
Ausland wird bis zum 1. Februar 2016 zusätzlich der BIC benötigt, welcher danach dann
„ausgedient“ hat.
Wie funktioniert die SEPA-Basislastschrift?
Sie bekommen von uns ein Schreiben, das Sie über die Umstellung bei der
Stadt Tettnang ab dem 1. Oktober 2013 informiert
ggf. erfolgt die Neueinholung eines Mandats, falls bisher keine schriftliche Ermächtigung besteht
Sie bekommen von uns vorab Informationen, wann welcher Betrag fällig ist
wir reichen den Lastschriftdatensatz bei unserem Kreditinstitut ein
unser Kreditinstitut legt die Lastschrift Ihrem Kreditinstitut vor
die Zahlungsverrechnung erfolgt zwischen den beiden Kreditinstituten
Für die Migration Ihrer Einzugsermächtigung müssen Sie aber nichts tun! Wir
erledigen das und informieren Sie darüber.
Kann ich SEPA-Zahlungen auch in anderen Währungen abwickeln?
Nein, im SEPA-Verfahren lautet die Währung immer EURO. Für Zahlungen in anderen
Währungen bedarf es weiterhin der Auslandsüberweisung.
Muss ich auf SEPA umsteigen?
Ja, wir alle müssen umsteigen.
Bis 1. Februar 2016 können Banken von Privatpersonen Überweisungen wie bisher mit
Kontonummer und Bankleitzahl entgegennehmen. Die Bank übernimmt die Umwandlung der Kundenkennung in IBAN und BIC für Sie. Fragen Sie Ihren Kundenberater, ob Ihre Bank diesen Service anbietet.
Gelten meine erteilten Einzugsermächtigungen auch für SEPA-Basislastschriften?
SEPA-Lastschriftmandate benötigen eine sogenannte Doppelweisung. Zum einen die
Ermächtigung gegenüber dem Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag einzuziehen,
zum anderen die Weisung an die Bank die Lastschrift einzulösen. Durch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute, muss keine
Neueinholung erfolgen. Mit der Änderung ist nun der Zahlungsauftrag gegenüber
dem Kreditinstitut erfasst und die Doppelweisung somit erfüllt.
Wenn Sie Einzugsermächtigungen also schriftlich erteilt haben, werden diese weiter
als SEPA-Lastschriftmandate geführt. Nicht schriftlich, also telefonisch erteilte Einzugsermächtigungen müssen aber neu eingeholt werden. Es mangelt an der rechtlichen
Wirksamkeit, aufgrund der fehlenden Originalunterschrift.
Wie lange gilt das SEPA-Basislastschriftmandat?
Es gibt keine zeitliche Begrenzung für das Mandat.
Das Mandat gilt, bis Sie es widerrufen. Wird es jedoch vom Zahlungsempfänger 36
Monate nicht genutzt, d. h. bucht dieser nicht ab, verfällt es.
Betrifft SEPA auch Online-Banking?
Ja, auch Online-Banking ist von der Umstellung betroffen. Hier wird auch die SEPAÜberweisung angeboten. Die bisherigen Layouts und Funktionen bleiben aber erhalten.
Für Rückfragen zur Umstellung auf das neue SEPA-Lastschriftmandat können Sie sich
gerne an die Stadtkasse unter der Rufnummer 07542/510-310 wenden.