Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen in Luxemburg Betroffene

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Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen in Luxemburg Betroffene
Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen in Luxemburg
Betroffene Fahrzeuge:
Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zul. GG
Gebiet:
gesamtes luxemburgisches Straßennetz für Transitverkehr: in Richtung Frankreich von samstags
oder dem Vortag eines Feiertags sowie am Vorabend des 08.05., 14.07. und des 11.11. ab 21:30
Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 21:45 Uhr; in Richtung Deutschland von samstags
oder dem Sonntag eines Feiertags sowie am Vortag des Karfreitags, vor Fronleichnam, des 03.10.
und des 26.12. ab 23:30 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 21:45 Uhr
Feiertage:
01.01.; Ostermontag; 01.05.; Christi Himmelfahrt; Pfingstmontag; 23.06.; 15.08.; 01.11.; 25. und
26.12.
Ausnahmen:
U.a. Beförderungen anläßlich offizieller Veranstaltungen.
Anmerkung:
In Luxemburg besteht außerhalb der Transitautobahnen generelles Fahrverbot für ausländische
LKW´s.

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