Sie brauchen schnellstmöglich Ihren Führerschein

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Sie brauchen schnellstmöglich Ihren Führerschein
Führerscheinausbildung Klasse B
Mindestalter
- 18 Jahre oder
- 17 Jahre (Führerschein „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“)
zu beachten ist:
Die Führerscheinausbildung kann bereits vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden, jedoch muss
der Fahrerlaubnisbewerber zu der theoretischen sowie der praktischen Prüfung ein bestimmtes Alter
erreicht haben:
Theorie:
Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Praxis:
Die praktische Führerscheinprüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht
werden.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Der Führerschein ab 17 ist eine Sonderreglung in Deutschland, die es Jugendlichen ermöglicht bereits mit 17
Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist bis zum Vollenden des 18ten
Lebensjahres mit einer Auflage verbunden, welche besagt, dass die Jugendlichen nur in Begleitung einer in der
„Prüfungsbescheinigung“ eingetragenen Person ein Fahrzeug lenken dürfen. Diese Begleitperson muss
bestimmte Auflagen erfüllen:
-
mindestens 30 Jahre alt
länger als fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B
nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Hat der Fahrerlaubnisbewerber seine Prüfung bestanden, bekommt er die sogenannte Prüfungsbescheinigung
ausgehändigt. Diese berechtigt zum Fahren mit Begleitperson in der gesamten Bundesrepublik. Da in der
Bescheinigung kein Lichtbild vorhanden ist, muss zu jedem Zeitpunkt ein aktueller Lichtbildausweis (z. B.
Personalausweis) mitgeführt werden.
Ab dem 18. Geburtstag kann der Inhaber die Prüfungsbescheinigung gegen einen gültigen EU-Führerschein
eintauschen. Hierfür ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu kontaktieren.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse B fahren?
-
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen
Anhänger mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von 750 kg dürfen mitgeführt werden
o oder Anhänger mit mehr als 750 kg, wenn die Kombination nicht 3,5 Tonnen überschreitet
Es dürfen so viele Personen mitgenommen werden, wie in den Kraftfahrzeugpapieren angegeben sind,
jedoch höchstens acht Personen plus Fahrzeugführer.
Theoretische Ausbildung
Bevor der Fahrerlaubnisbewerber die theoretische Prüfung ablegen kann, hat er 14 theoretische Pflichtstunden
zu absolvieren. Die Unterrichtsstunden zu jeweils 90 Minuten setzen sich wie folgt zusammen:
Grundstoffthemen
Klassenspezifische Themen
insgesamt
12 Themen
2 Themen
14 Themen
Wenn der Fahrschüler vor seiner Ausbildung bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis war, verkürzt sich die
Anzahl an Grundstoffthemen auf insgesamt sechs Stück, so dass man dann insgesamt nur acht Themen
besuchen muss.
Alle Unterrichtsthemen sind unabhängig voneinander, sodass es egal ist, mit welchem Thema man in der
theoretischen Ausbildung beginnt. Wichtig ist jedoch, dass jedes Thema einmal besucht werden muss. Es ist also
nicht möglich beispielsweise 14-mal das Thema 5 zu absolvieren.
Praktische Ausbildung
Im praktischen Teil der Führerscheinausbildung unterteilt man grundsätzlich in zwei verschiedene Arten der
Fahrtstunden: Übungsfahrten und Sonderfahrten.
Bei den Übungsfahrten gibt es keine gesetzlich festgelegte Anzahl an Fahrstunden. Hierbei entscheidet der
Fahrlehrer in Abstimmung mit seinem Schüler wie viele Stunden geübt werden muss.
Hauptbestandteil der praktischen Ausbildung sind die Sonderfahrten – dabei gibt es drei verschiedene Arten:
Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nacht bzw. Dämmerungsfahrten. Die Anzahl ist genau festgelegt, so muss
ein Schüler bevor er die praktische Prüfung ablegen kann, insgesamt 12 Sonderfahrten á jeweils 45 Minuten
gemacht haben. Hierbei gibt es eine bestimmte Aufteilung:
Überlandfahrten
Autobahnfahrten
Nachtfahrten
insgesamt
5 Fahrstunden
4 Fahrstunden
3 Fahrstunden
12 Fahrstunden á jeweils 45 Minuten
Prüfungsvorbereitung
Nach Absolvierung der Sonderfahrten wird der Fahrschüler in der Prüfungswoche intensiv vorbereitet. Hierbei
werden einige Übungsfahrten absolviert, die den Fahrschüler perfekt auf die Prüfungssituation einstellen und ihm
damit ohne Probleme zum Führerschein verhelfen sollen. Zu der Prüfungsvorbereitung gehört beispielsweise
gezieltes Training der Grundfahraufgaben: Abfahrkontrolle, Rückwärts Einparken, Rückwärtsfahren,
Parklücke quer, Vollbremsung und Wenden.
Sollten Sie weitere Fragen zur Führerscheinklasse B haben, wenden Sie sich bitte telefonisch, persönlich oder
per E-Mail an unsere Fahrschule.
Ihr Team der Fahrschule Möhle