Rasende Chinakracher

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Rasende Chinakracher
Fangt mich, wenn ihr könnt: Ein halbes Dutzend der Mini -Motorräder hat die Polizei in Bad Hersfeld beschlagnahmt. Unser Bild zeigt
Foto: Reymond
rechts Polizeihauptkommissar Manfred Knoch und seinen Kollegen Stephan Thornagel auf den Bonsai -Bikes.
Rasende Chinakracher
Pocket-Bikes - Im Verkehr haben die Moped-Zwerge nichts zu suchen
VON KURT HORNICKEL
HERSFELD - ROTENBURG. Sie
sind klein, billig und gefährlich: Spielzeug-Motorräder
mit Verbrennungsmotor. Wegen ihrer Winzigkeit heißen
sie Pocket-Bikes, also TaschenMopeds. In der Motorradfahrer-Rennszene werden sie
„Bonsai-Bike" oder auch „Chinakracher" genannt. Sie kamen in Mode, weil die Gashahn-Piloten sich im Fahrerlager der Rennstrecken früher
damit die Brötcchen holten.
Ein Dutzend der rollenden
Zwerge hat die Polizei in Botenburg und Bad Hersfeld im
wahrsten Sinne des Wortes
aus dem Verkehr gezogen. In
den Verwahrungshallen erwartet die rollenden Rädchen,
die den Geräuschpegel eines
überlasteten Föns entwickeln,
ein Schicksal, über das der
Staatsanwalt entscheidet.
Im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung handelt es sich bei Pocket-Bikes
zweifelsohne um ein Kraftfahrzeug, so dass für das Führen im öffentlichen Straßenverkehr gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind. Da
das Pocket-Bike Geschwindigkeiten von mehr als 45 km/h
erreicht, ist die Fahrerlaubnis
der Klasse Al oder A erforder-
lich. Weiterhin müssen Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Kilometer pro Stunde, die im öffentlichen Verkehr geführt
werden, zugelassen sein. Das
Pocket-Bike ist als Kraftrad
einzustufen und benötigt damit die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein
amtliches Kennzeichen.
„Nach derzeitiger Rechtslage hat das Pocket-Bike keine
Betriebserlaubnis und ist deshalb nicht zulassungsfähig",
meint Manfred Knoch, Pressesprecher der Polizei HersfeldRotenburg. Grundsätzlich dürfen solche Fahrzeuge nur auf
Privatgrundstücken oder abgesperrten Parkplätzen und
nur mit Zustimmung des Eigentümers benutzt werden.
Die geringe Größe des Pocket-Bikes macht eine gefahrlose Fahrweise unmöglich. Sie
sind nicht mit Scheinwerfern
und Blinkern ausgerüstet, die
Bremsen entsprechen nicht
den gefahrenen Höchstgeschwindigkeiten und ihre Reifen haben kein Profil. Die
niedrige Sitzposition führt
dazu, dass sie für andere Verkehrsteilnehmer kaum erkennbar und bei Unfällen
schwerste Verletzungen vorprogrammiert sind.
• WEITERE ARTIKEL
Ein Pocket-Bike,
was ist das?
Pocket-Bikes sind kleine
Zweiräder, die bis 24 Kilo
schwer und etwa einen
Meter lang sein können.
Die Sitzhöhe liegt etwa bei
40 bis 50 Zentimetern. Die
Motorisierung besteht aus
einem Einzylinder-Zweitaktmotor, der zwischen
1,6 und 16 PS stark sein
kann. Höchstgeschwindigkeiten liegen teilweise bei
über 70 Kilometern pro
Stunde. (red)
Polizei warnt vor Strafen
HERSFELD - ROTENBURG.
Wer mit einem Pocket-Bike im
öffentlichen Verkehrsraum
herumkurvt, muss nach Angaben der Polizei mit folgenden
Strafen rechnen:
• Anzeige wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis, wenn keine Fahrerlaubnis (A, Al) vorhanden ist.
• Anzeige wegen Fahrens
ohne Zulassung und Pflichtversicherung.
• Anzeige wegen Verstoß gegen die Abgabeordnung.
• Wer als Elternteil seinem
Kind das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt,
wird wegen des Anordnens/
Zulassen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis angezeigt.
Für Kraftfahrzeuge mit regelmäßigem Standort im Inland ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und
die Steuerpflicht zu beachten.
Für Schäden mit dem unversicherten Fahrzeug haftet der
Eigentümer mit seinem Privatvermögen.
Die Polizei rät dringend
vom Kauf ab, denn neben den
Unfallgefahren weisen die Pocket-Bikes oftmals gefährliche
technische Mängel auf Im August des vergangenen Jahres
war ein 13-jähriger Junge in
Nordhorn das erste Opfer eines solchen Unfalles.
Insbesondere Kinder sind
nicht in der Lage, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu beherrschen. In ihre Hände gehören die Pocket-Bikes daher
laut Polizei nicht. (kh)

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